Plenarprotokoll 9/132
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
132. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1982
Inhalt:
Fragestunde
— Drucksachen 9/2184 vom 26. November
1982 und 9/2190 vom 29. November 1982 —
Pressemeldung über ein in Aussicht genommenes Gespräch des Bundeskanzlers Dr. Kohl mit dem französischen Staatspräsidenten Mitterrand über die Fusion der Firmen Grundig und Thomson-Brandt
DringlAnfr 1 29.11.82 Drs 09/2190 Haase (Fürth) SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8181 B, C, D,
8182 A, B, C
ZusFr Haase (Fürth) SPD 8181 B, C
ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 8181 D
ZusFr Dr. Jens SPD 8182 A
ZusFr Stiegler SPD 8182 B
ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 8182 C
Ministererlaubnis für die Fusion der Firmen Grundig und Thomson-Brandt
DringlAnfr 2 29.11.82 Drs 09/2190 Haase (Fürth) SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 8182 D,
8183 A, B, C, D, 8184 A, B, C
ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . 8182D, 8183A
ZusFr Dr. Jens SPD 8183 B
ZusFr Frau, Schmidt (Nürnberg) SPD . 8183 B
ZusFr Stiegler SPD 8183 C
ZusFr Eimer (Fürth) FDP 8183 D
ZusFr Peter (Kassel) SPD 8184A
ZusFr Dr. Struck SPD 8184A
ZusFr Dr. von Bülow SPD 8184 B
Beeinflussung der Verkaufsverhandlungen zwischen Thomson-Brandt und den Grundig-Werken durch protektionistische Maßnahmen Frankreichs gegen den Import von Videorecordern
MdlAnfr 141, 142 26.11.82 Drs 09/2184 Dr. Soell SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 8184 D,
8185 A, B, C, D, 8186 A, B ,C
ZusFr Dr. Soell SPD 8185 A, C, D
ZusFr Dr. Jens SPD 8185A, 8186 A
ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . 8185 B,8186 B
ZusFr Cronenberg FDP 8185D, 8186 B
Hilfsmaßnahmen für Obstbauern bei Verwertung und Vermarktung der überreichen Obsternte
MdlAnfr 6 26.11.82 Drs 09/2184 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML . . . 8186D, 8187 A, B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8187 A ,B
Auswirkungen der Reduzierung des Roggenanbaus auf das Brotangebot
MdlAnfr 7 26.11.82 Drs 09/2184 Oostergetelo SPD
Antw PStSekr Gallus BML 8187 B, C, D
ZusFr Oostergetelo SPD 8187 C, D
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und Entwicklung der Grundlohnsumme sowie Erhöhung der Beiträge in
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1982
der Krankenversicherung von 1972 bis 1981
MdlAnfr 8, 9 26.11.82 Drs 09/2184 Lutz SPD
Antw PStSekr Vogt BMA . . . . 8188 A, B, C, D,
8189 A, B, C, D, 8190 A, B, C
ZusFr Lutz SPD 8188A, 8189B, C
ZusFr Heyenn SPD 8188 B
ZusFr Jaunich SPD 8188 C, 8189 D
ZusFr Glombig SPD 8188 D
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8188D,
8190 C
ZusFr Cronenberg FDP 8189A
ZusFr Keller CDU/CSU 8189 C
ZusFr Peter (Kassel) SPD 8190A
ZusFr Dreßler SPD 8190 B
Stabilisierung der Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und das Kostendämpfungs- Ergänzungsgesetz
MdlAnfr 10, 11 26.11.82 Drs 09/2184 Glombig SPD
Antw PStSekr Vogt BMA 8190 C, D,
8191 A, B, D, 8192 A, B, D,
8193 A, B, C, D, 8194A, B, C, D,
8195 A, B ,C, D, 8196 A, B ,C
ZusFr Glombig SPD 8191 A, B, 8196 B, C
ZusFr Dreßler SPD 8191 C, D
ZusFr Keller CDU/CSU 8192A, 8193 D
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 8192 B
ZusFr Egert SPD 8192 D
ZusFr Kirschner SPD 8193 A, B
ZusFr Frau Steinhauer SPD 8193 C, D
ZusFr Peter (Kassel) SPD 8194A
ZusFr Schreiner SPD 8194A
ZusFr Lutz SPD 8194C
ZusFr Heyenn SPD 8194C
ZusFr Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . 8194 D
ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . 8194D, 8195 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8195 B, C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD . . . 8195D, 8196 A ZusFr Mahne SPD 8196A Zur Geschäftsordnung
Zeitler SPD 8196 C
Aktuelle Stunde betr. Kostendämpfung im Gesundheitswesen
Egert SPD 8197 A
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 8198A
Eimer (Fürth) FDP 8199A
Kirschner SPD 8199 C
Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 8200 C
Dr. Blüm, Bundesminister BMA . 8201A, 8205 D
Gattermann FDP 8203 A
Schreiner SPD 8203 D
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 8204 B
von der Wiesche SPD 8205 A
Müller (Wesseling) CDU/CSU 8206 D
Jaunich SPD 8207 C
Kroll-Schlüter CDU/CSU 8208 B
Glombig SPD 8209 C
Nächste Sitzung 8210C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 8211* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 8211* B
Anlage 3
Kosten der wegen Nichtermittlung des Fahrers eingestellten Verfahren in Verkehrssachen; gesetzliche Regelung zur Haftung des Kraftfahrzeughalters
MdlAnfr 1, 2 26.11.82 Drs 09/2184 Dolata CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8211* D
Anlage 4
Behindertengerechte Maßnahmen bei Bundesbahn und Bundespost in Schleswig-Holstein; Erfüllung des Pflichtplatzsolls für Schwerbehinderte bei Bundesbahn und Bundespost in Schleswig-Holstein
MdlAnfr 3, 4 26.11.82 Drs 09/2184 Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8212* B
Anlage 5
Kosten der „Aktion Weihnachtsbutter"
MdlAnfr 5 26.11.82 Drs 09/2184 Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8213* A
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1982 8181
132. Sitzung
Bonn, den 1. Dezember 1982
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 2. 12.
Dr. Ahrens ** 3. 12.
Dr. Althammer ** 3. 12.
Bahner 3. 12.
Böhm (Melsungen) ** 3. 12.
Dr. Böhme (Freiburg) 3. 12.
Büchner (Speyer) ** 3. 12.
Egert 3. 12.
Eickmeyer ** 3. 12.
Dr. Enders ** 3. 12.
Dr. Geßner ** 3. 12.
Dr. Haussmann 3. 12.
Dr. Holtz ** 3. 12.
Horn ** 3. 12.
Jansen 3. 12.
Junghans 3. 12.
Kittelmann ** 3. 12.
Lemmrich ** 3. 12.
Lenzer ** 3. 12.
Mischnick 1. 12.
Dr. Müller ** 3. 12.
Müller (Bayreuth) 3. 12.
Neuhaus 1. 12.
Frau Pack ** 3. 12.
Pensky ** 2. 12.
Reddemann ** 3. 12.
Rösch ** 3. 12.
Frau Roitzsch 3. 12.
Schäfer (Mainz) 1. 12.
Schlaga 3. 12.
Schmidt (München) ** 3. 12.
Schmidt (Würgendorf) ** 3. 12.
Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim** 3. 12.
Dr. Unland ** 3. 12.
Dr. Vohrer ** 3. 12.
Weiskirch 3. 12.
Wischnewski 3. 12.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 1982 beschlossen, gegen das nachstehende Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen:
Gesetz zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit
Den nachstehenden Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November 1982 zugestimmt bzw. einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Gesetz zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte
Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Gesetz zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Republik Jugoslawien andererseits
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 29. November 1982 die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1982) übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 9/2138 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 30. November 1982 die Stellungnahme des Bundesrates und die von der Bundesregierung beschlossene Gegenäußerung zu der Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1983 übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 9/2139 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 22. November 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß den Agrarbericht 1982 zur Kenntnis genommen hat.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 1 und 2):
Ist der Bundesregierung die Summe bekannt, die die Steuerzahler im gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin für den Ersatz der Anwaltskosten von Verkehrssündern aufbringen mußten, deren Ordnungswidrigkeitenverfahren nach einem Einspruch gegen die Anzeige eingestellt werden mußten, weil nur der Halter des Kraftfahrzeugs, nicht aber dessen Fahrer ermittelt werden konnte?
Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zu erlassen, mit Hilfe derer der Halter eines Kraftfahrzeugs für die Kosten eines Ermittlungsverfahrens bei Verkehrszuwiderhandlungen haftbar gemacht werden kann, wenn der Fahrer nicht festzustellen ist?
Die Gesamtsumme der Auslagenerstattungen bei Einstellungen oder Freisprüchen in sogenannten Kennzeichenanzeigenverfahren ist der Bundesregierung nicht bekannt. Angaben einzelner Länder zeigen aber, daß es sich im gesamten Bundesgebiet um erhebliche Erstattungsbeträge handeln muß.
So hat z. B. der Senator für Inneres des Landes Berlin mitgeteilt, daß im Jahre 1981 1,8 Millionen DM für die Auslagenerstattung an Rechtsanwälte in Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgewendet werden mußten. In Bayern wurden 1981 nach Einstellung von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren durch die Zentrale Bußgeldstelle rd. 550 000 DM an Auslagen erstattet. Dabei bezogen sich die zugrunde liegenden Verfahren sowohl in Bayern als auch in Berlin nahezu ausschließlich auf sogenannte Kennzeichenanzeigen.
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Auch die übrigen Länder halten es für dringend erforderlich, eine Möglichkeit zu schaffen, von der Erstattung der dem Betroffenen entstandenen Auslagen (insbesondere seiner Anwaltskosten) absehen zu können, wenn in Verfahren auf Grund von Kennzeichenanzeigen wegen Nichtermittlung des Kraftfahrzeugführers Einstellungen bzw. Freisprüche erforderlich werden.
Die frühere Bundesregierung hat im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze u. a. die Einführung einer Kostentragungspflicht des Halters (§ 25 a StVG) vorgesehen.
Danach werden dem Halter in einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Kosten des Verfahrens dann auferlegt, wenn der Führer des Kraftfahrzeuges, der die Zuwiderhandlung begangen hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter unangemessenem Aufwand ermittelt werden kann. Die Kostentragungspflicht tritt nicht ein, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs mit den Kosten zu belasten.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf (Drucksache 371/82) bereits beraten und dabei der vorgesehenen Regelung zugestimmt. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2184 Fragen 3 und 4):
Sind Investitionen in den nächsten drei Jahren bei Bundespost und Bundesbahn in Schleswig-Holstein mit dem Ziel geplant, Behinderten die Inanspruchnahme zu erleichtern, und gegebenenfalls in welchen Orten?
Wie wollen Bundespost und Bundesbahn in Schleswig-Holstein ihr Ziel erreichen, das Pflichtplatzsoll nach dem Schwerbehindertengesetz zu erfüllen, und wie hoch ist die Ausgleichsabgabe, die hier für unbesetzte Pflichtplätze gezahlt werden muß?
1. Alle Neubau-, Umbau- und Erweiterungsbauvorhaben bei der Deutschen Bundespost werden generell behindertengerecht gestaltet. Die zugehörigen Investitionen betragen je nach Bauvorhaben ca. 1 bis 2 v. H. der Bausumme.
Zur Zeit wird z. B. das Postamt Rendsburg entsprechend der DIN-Vorschriften für behindertengerechtes Bauen gestaltet. Von den in den nächsten drei Jahren größeren Bauvorhaben im Bezirk Kiel sind u. a. zu nennen: Oberpostdirektionsneubau Kiel, die Postämter Kiel, Oldenburg/Holstein, Rendsburg 3, Glücksburg Itzehoe 1, Bad Oldesloe, Lübeck, die Fernmeldeämter Heide, Flensburg, die Vermittlungsstellen Rendsburg, Neumünster, Kiel, Lübeck und die Kfz-Werkstatt Lübeck mit einem Bauvolumen von insgesamt 430 Mio. DM.
Hinsichtlich der Investitionen der Deutschen Bundesbahn (DB) in Schleswig-Holstein, die den Belangen der Behinderten dienen sollen, wird auf die schriftlich an MdB Stutzer erteilte Antwort im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde im Februar 1981 (vgl. BT-Drucksache 9/159, Frage 62) bezug genommen.
Die Deutsche Bundesbahn ist in den nächsten Jahren auch weiterhin in Schleswig-Holstein bemüht, bei ihren laufenden und neuen Baumaßnahmen innerhalb der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsmittel Verbesserungen für Behinderte zu erreichen. In dem für die Wirtschaftsplanung der Deutschen Bundesbahn ausgewiesenen Langfristprogramm für kundenfreundliche Gestaltung der Bahnhofsanlagen sind u. a. behindertengerechte Maßnahmen enthalten (z. B. Toilettenanlagen, Zugangsrampen, Piktogramme, Bahnsteiganhebungen). Derartige Maßnahmen werden auch bei dem in Kürze anstehenden Ausbau des Hauptbahnhofs Kiel berücksichtigt.
Im Fahrzeugbereich der Deutschen Bundesbahn werden neben dem Einsatz eisenbahngerechter Rollstühle bei der Neukonstruktion von Reisezugwagen Verbesserungen an den Einstiegen vorgesehen. Außerdem werden derzeit im Rahmen einer vom Bundesverkehrsminister veranlaßten Pilotstudie die Voraussetzungen für eine Teilnahme Schwerbehinderter am Schienenpersonenfernverkehr der Deutschen Bundesbahn vertieft untersucht.
2. Im Bezirk der Oberpostdirektion Kiel sind von 13 580 zu zählenden Arbeitsplätzen 784, d. s. 5,8 % mit Schwerbehinderten besetzt. Die Oberpostdirektion Hamburg, deren Bezirk einen kleineren Teil des Landes Schleswig-Holstein umfaßt, hat das Pflichtsoll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter auch in dem zu Schleswig-Holstein gehörenden Teil ihres Bezirks mit der Beschäftigungsquote 6,9% bereits erfüllt. Damit ist die gesetzliche Pflichtquote von 6 % in Schleswig-Holstein nahezu erfüllt.
Die Oberpostdirektion Kiel ist bemüht, weiterhin jede sich bietende Möglichkeit zur Einstellung Schwerbehinderter zu nutzen. Es ist daher zu erwarten, daß die Deutsche Bundespost in absehbarer Zeit auch in dem gesamten Land Schleswig-Holstein die Pflichtquote nach dem Schwerbehindertengesetz voll erfüllen wird.
Zusammenfassende statistische Unterlagen über die ordnungsgemäß besetzten Pflichtplätze werden bei der Deutschen Bundesbahn nur insgesamt und getrennt für die einzelnen Bundesbahndirektionen und zentralen Stellen geführt; es gibt also keine Zusammenfassungen bezogen auf die Bundesländer. Das gilt auch hinsichtlich der Ausgleichsabgabe, die nach dem Schwerbehindertengesetz vom Bund insgesamt zu zahlen ist.
Es wird versichert, daß die Deutsche Bundesbahn, wie das bereits in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Schulte vom 10. 11. 1982 (lfd. Nr. 78 der Bundestagsdrucksache 9/2105) zum Ausdruck kam, bemüht ist, in ihrem gesamten Bereich die sich aus § 4 Schwerbehindertengesetz er-
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gebende Verpflichtung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu erfüllen.
Da der Bund einschließlich Bundesbahn und Bundespost mit einer Beschäftigungsquote von rd. 7 % die gesetzliche Pflichtquote bereits übererfüllt (Beschäftigungsquote der Bundespost 6,9 % ), ist z. Z. von keiner Bundesbehörde eine Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze zu entrichten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/2184 Frage 5):
Womit begründet die Bundesregierung ihre positive Einstellung zur „Aktion Weihnachtsbutter", obwohl eine Minderung des Absatzes von Normalpreisbutter in Kauf genommen werden muß und durch den Verzicht auf einen Export höhere Verbilligungskosten anfallen?
Die Bundesregierung hat sich immer für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Absatzförderungsmaßnahmen für Butter auf dem Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten eingesetzt. So ist die Bundesregierung mit Erfolg auch für eine Butterverbilligung im Winter 1982/83 auf dem EG-Binnenmarkt eingetreten. Nach den Erfahrungen bei früheren Verbilligungsaktionen kann in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mehrabsatz von 1/3 und mehr der verbilligten Buttermenge gerechnet werden. Es ist einzuräumen, daß dabei die EG-Haushaltsausgaben je kg Mehrabsatz über den Ausgaben beim Export liegen.
Von einem Verzicht auf die Wahrnehmung von Exportchancen kann jedoch keine Rede sein. Vielmehr konnte die EG von Januar bis August 1982 nur rd. 273 000 t Butter ausführen; das waren rd. 110 000 t = ca. 30 % weniger als in der entsprechenden Vorjahreszeit. Diese Tendenz hält an. Der rückläufige Butterexport aus der Gemeinschaft ist vorrangig durch den Devisenmangel wichtiger potentieller Importländer bedingt, obwohl Bedarf vorhanden ist. Eine Belebung der Weltmarktnachf rage zum derzeitigen Weltmarktpreisniveau ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.