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    Plenarprotokoll 9/131 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8097 A Wahl des Abg. Dr. Hirsch zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission . 8097 B Wahl des Abg. Rösch zum Mitglied und des Abg. Dr. Riemer zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 8097 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Beschäftigungshaushalt 1983-1985 — Drucksache 9/2123 — Roth SPD 8109 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 8112 B Dr. Sprung CDU/CSU 8117 D Dr. Kübler SPD 8120C Engelsberger CDU/CSU 8123 C Dr. Haussmann FDP 8125A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetz) — Drucksache 9/2064 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs- Neuordnungsgesetz) — Drucksache 9/2124 — Jaunich SPD 8126 B Breuer CDU/CSU 8128 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8132 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 8133 D Dr. Emmerlich SPD 8137 C Hartmann CDU/CSU 8140A Bergerowski FDP 8143 A Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 8144 D Hölscher fraktionslos 8147 D Marschall SPD 8150 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 9/2038 — 8152 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsprozeßordnung — Drucksache 9/1851 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 8153A Fischer (Osthofen) SPD 8154 A Buschbom CDU/CSU 8155 B Bergerowski FDP 8156 D II Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof — Drucksache 9/2081 — 8157 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher — Drucksache 9/2080 — 8158A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983) — Drucksache 9/2097 — 8158A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/2119 — 8158A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 9/2109 — 8158 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren — Drucksache 9/2112 — 8158 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 9/1338 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/2137 — 8158C Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/2073 — 8158 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1981 — Drucksache 9/2062 — 8158 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/268/EWG über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Drucksachen 9/1964 Nr. 11, 9/2076 — . 8158 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit den Grundregeln für die Ausdehnung bestimmter von den Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse erlassener Vorschriften — Drucksachen 9/1950 Nr. 43, 9/2096 — . 8159A Fragestunde — Drucksache 9/2111 vom 19. November 1982 — Aufhebung der Urteile aus dem Dritten Reich gegen Widerstandskämpfer MdlAnfr 74 19.11.82 Drs 09/2111 Börnsen SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . 8097 C, D, 8098A ZusFr Börnsen SPD 8097 D, 8098A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 8088 A Verhalten des Generalbundesanwalts Rebmann im Ermittlungsverfahren Langemann MdlAnfr 75, 76 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . . 8098B, D ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 8098C, D, 8099 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 III Genehmigung der Veröffentlichung interner Vorgänge der Regierung Schmidt für den früheren Staatssekretär Bölling MdlAnfr 18 19.11.82 Drs 09/2111 Jäger (Wangen) CDU/CSU AntW StSekr Stolze BPA . 8099 B, C, D, 8100A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8099B,C ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 8099 C ZusFr Kühbacher SPD 8099 D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 8099 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8100A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8100A ZusFr Würtz SPD 8100 B Kosten einer Informationsreise des Sprechers des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz auf Einladung des Goethe-Instituts MdlAnfr 21 19.11.82 Drs 09/2111 Weirich CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 8100 C, D, 8101 B, C, D, 8102A ZusFr Weirich CDU/CSU 8100D, 8101B ZusFr Kühbacher SPD 8101 B ZusFr Thüsing SPD 8101 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 8102A Ausrüstungshilfe für Honduras MdlAnfr 24 19.11.82 Drs 09/2111 Thüsing SPD Antw StMin Möllemann AA 8102C,D ZusFr Thüsing SPD 8102 C Visaerteilung für politische Gefangene aus El Salvador MdlAnfr 25 19.11.82 Drs 09/2111 Thüsing SPD Antw StMin Möllemann AA 8103A ZusFr Thüsing SPD 6103A Finanzielle Forderungen Rumäniens an ausreisewillige Deutsche MdlAnfr 28, 29 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 8103B, 8104 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 8103 B, D, 8104A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8104 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8104C Ausreisebedingungen Rumäniens für deutsche Aussiedler MdlAnfr 30 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . 8104D, 8105 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8105A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8105B ZusFr Berschkeit SPD 8105 C Erhaltung von Binnenlandarbeitsplätzen im Schiffbau durch die Werfthilfe MdlAnfr 86 19.11.82 Drs 09/2111 Waltemathe SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8106 A, B, C ZusFr Waltemathe SPD 8106 B ZusFr Würtz SPD 8106 C Verwendung der Restbeträge aus der Zinshilfe für Schiffsneubauten im Haushaltsjahr 1982 MdlAnfr 87 19.11.82 Drs 09/2111 Würtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 8106C, 8107A ZusFr Würtz SPD 8106 D ZusFr Grobecker SPD 8107A Verlust von Arbeitsplätzen im Schiffbau in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 88 19.11.82 Drs 09/2111 Börnsen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 8107 B, C, D, 8108A ZusFr Börnsen SPD 8107 C ZusFr Würtz SPD 8107 D ZusFr Grobecker SPD 8107 D ZusFr Waltemathe SPD 8108A Bedrohliche Lage des Schiffbaus trotz öffentlicher Zuwendungen MdlAnfr 89 19.11.82 Drs 09/2111 Grunenberg SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 8108B, C, D, 8109A,B ZusFr Grunenberg SPD 8108C,D ZusFr Würtz SPD 8109 A ZusFr Grobecker SPD 8109A ZusFr Börnsen SPD 8109 B Nächste Sitzung 8159 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8161*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8161* C IV Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Anlage 3 Zahl und Kosten der durch den Regierungswechsel entstandenen personellen Veränderungen MdlAnfr 18, 19 22.10.82 Drs 09/2043 Walther SPD ErgSchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI auf ZusFr Walther SPD 8162*A Anlage 4 Zahl der während der sozialliberalen Regierungszeit von 1969 bis 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten MdlAnfr 20 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Möller CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Spranger BMI auf ZusFr Broll CDU/CSU 8162* B Anlage 5 Übernahme des Sprechers der Bundesregierung, Diether Stolze, als beamteter Staatssekretär ohne Probezeit MdlAnfr 15 19.11.82 Drs 09/2111 Pauli SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 8162* C Anlage 6 Vernichtung von Publikationen sowie Herausgabe neuer Veröffentlichungen seit dem Regierungswechsel MdlAnfr 19, 20 19.11.82 Drs 09/2111 Wallow SPD SchrAntw MD Dr. Liebrecht BPA . . . . 8163*A Anlage 7 Ergebnisse der zweiten Weltkulturkonferenz in Mexiko; Konsequenzen für die deutsche auswärtige Kulturpolitik, insbesondere in Entwicklungsländern MdlAnfr 22, 23 19.11.82 Drs 09/2111 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8164* D Anlage 8 Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen durch CNC-gesteuerte Maschinen und die elektronische Datenverarbeitung bis 1990 MdlAnfr 77 19.11.82 Drs 09/2111 Auch SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8165* B Anlage 9 Bedeutung der Formel vom „Vorrang der Kohle" in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 MdlAnfr 81 19.11.82 Drs 09/2111 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8165* D Anlage 10 Unterschiedliche Subventionierungspraktiken für den Schiffbau in der EG MdlAnfr 83 19.11.82 Drs 09/2111 Ewen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8166* B Anlage 11 EG-rechtswidrige Schiffbausubventionen in den EG MdlAnfr 84 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8166*C Anlage 12 Subventionspraktiken für den Schiffbau in den EG MdlAnfr 85 19.11.82 Drs 09/2111 Polkehn SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8166* D Anlage 13 Neuauflage des Auftragshilfeprogramms für den Schiffbau im Haushaltsjahr 1983 MdlAnfr 90 19.11.82 Drs 09/2111 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8167*A Anlage 14 Bundesmittel für die Schiffbauindustrie von 1972 bis 1982 MdlAnfr 91 19.11.82 Drs 09/2111 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8167* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 V Anlage 15 Mengen- und Qualitätsangaben über den im Schiffbau verwendeten Stahl MdlAnfr 92 19.11.82 Drs 09/2111 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8167* D Anlage 16 Wirtschaftliche Lage des Agfa-Konzerns; Gesetzentwurf gegen die Produktionsverlagerung in Niedrigstlohnländer sowie über die Abschaffung des Zweitstimmenrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Massenentlassungen und Betriebsstillegungen MdlAnfr 93, 94 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8168*A Anlage 17 Beachtung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bei der Einfuhr von Schildkrötenfleisch MdlAnfr 97, 98 19.11.82 Drs 09/2111 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8168* B Anlage 18 Kürzung der Interventionspreise für Milchprodukte um 2,2 % ab 1. April 1982; Erhebung einer Erzeugermitverantwortungsabgabe für Getreide und Raps MdlAnfr 100, 101 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8169*A Anlage 19 Vorwürfe der DDR gegen eine von ihr als „kriminelle Fürch- Bande" bezeichnete Gruppe von Bundesbürgern MdlAnfr 102, 103 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 8169* D Anlage 20 Respektierung des Fortbestehens und der Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches und der Grenzen von 1937 durch Amtspersonen MdlAnfr 104 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 8170* B Anlage 21 Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit über die Anwendung der Erstattungspflicht gemäß § 128 Abs. 4 AFG bei Personalabbau; Auswirkungen in der Stahlindustrie MdlAnfr 105, 106 19.11.82 Drs 09/2111 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 8170* D Anlage 22 Abbau ausbildungshemmender Vorschriften im Jugendarbeitsschutzgesetz zur Erhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen MdlAnfr 107 19.11.82 Drs 09/2111 Schätz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8171* B Anlage 23 Entwicklung der Renten, insbesondere des Altersgeldes für Landwirte, nach Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags und Verschiebung der Anpassung zum 1. Juli 1983 MdlAnfr 108, 109 19.11.82 Drs 09/2111 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8171* C Anlage 24 Umfang der Arbeitnehmereinkommen aus Sozialplänen in den Jahren 1979 bis 1982 sowie Auswirkungen auf die Existenz der betroffenen Unternehmen MdlAnfr 110, 111 19.11.82 Drs 09/2111 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8172* B Anlage 25 Finanzierung der ab 1985 vorgesehenen Hausfrauenrente MdlAnfr 112, 113 19.11.82 Drs 09/2111 Walther SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8173* B VI Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Anlage 26 Finanzwirtschaftliche Voraussetzungen für die Einführung einer Hausfrauenrente MdlAnfr 114, 115 19.11.82 Drs 09/2111 Wieczorek (Duisburg) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8173* C Anlage 27 Äußerungen Bundesarbeitsministers Dr. Blüm über die Tarifpolitik der amerikanischen Gewerkschaften; Auswirkung einer Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze auf 60 Jahre auf die Rente MdlAnfr 116, 117 19.11.82 Drs 09/2111 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8174*A Anlage 28 Verhinderung der Umwandlung von Ferienwohnungen in Zweitwohnungen MdlAnfr 118 19.11.82 Drs 09/2111 Ewen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8174* C Anlage 29 Beteiligung des Bundes an der Mischfinanzierung im Wohnungsbau von 1972 bis 1982; Bund- Länder-Finanzierungsschlüssel bei der zusätzlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr 119, 120 19.11.82 Drs 09/2111 Purps SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8174* D Anlage 30 Umfang der Förderung des Baus von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen durch den Bund MdlAnfr 121, 122 19.11.82 Drs 09/2111 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8175* B Anlage 31 Laufende Kosten nach Erwerb einer Eigentumswohnung und eines Reihenhauses; Höhe der Wohnkosten im November 1982 für einen 4-Personen- und Rentnerhaushalt MdlAnfr 123, 124 19.11.82 Drs 09/2111 Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8175* D Anlage 32 Finanzierung der Neubauprogramme im sozialen Wohnungsbau; Einsatz der Mittel in Kombination mit dem Bauherrenmodell MdlAnfr 125, 126 19.11.82 Drs 09/2111 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8176* D Anlage 33 Beteiligung der Länder an Neubauprogrammen im sozialen Wohnungsbau; Einsatz der Mittel in Bedarfsschwerpunkten MdlAnfr 127, 128 19.11.82 Drs 09/2111 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8177*A Anlage 34 Miet- bzw. Wohnkostenbelastung des Einkommens MdlAnfr 129 19.11.82 Drs 09/2111 Waltemathe SPD - SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8177* C Anlage 35 Erhöhung der Mietbelastung wohngeldberechtigter Haushalte; Entwicklung der Wohngeldausgaben in den Jahren 1982 bis 1986 MdlAnfr 130, 131 19.11.82 Drs 09/2111 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8177* D Anlage 36 Wohngeldaufstockung zur Beschränkung der Wohnkostenbelastung der Durchschnittsverdiener und Rentner auf 25 % ihres Einkommens MdlAnfr 132 19.11.82 Drs 09/2111 Polkehn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8178* B Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 VII Anlage 37 Konsequenzen einer Absenkung der Einkommensgrenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für den Mietwohnungsbau und die Eigentumsförderung; Investition erhöhter Renditen aus den beabsichtigten Mietrechtsänderungen in den Wohnungsbau MdlAnfr 133, 134 19.11.82 Drs 09/2111 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8178*C Anlage 38 Durchschnittliche Wohnkostenbelastung eines Vier- Personen- Haushalts mit 1800,— DM Nettoeinkommen durch Zulassung von Staffelmieten MdlAnfr 135, 136 19.11.82 Drs 09/2111 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8178* D Anlage 39 Bekämpfung der Bodenspekulation MdlAnfr 137, 138 19.11.82 Drs 09/2111 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8179*C Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8097 131. Sitzung Bonn, den 26. November 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 26. 11. Dr. Ahrens 26. 11. Dr. Arnold 26. 11. Bahner 26. 11. Beckmann 26. 11. Dr. Böhme (Freiburg) 26. 11. Brunner 26. 11. Dr. von Bülow 26. 11. Dr. Corterier 26. 11. Cronenberg 26. 11. Dr. Dübber 26. 11. Engholm 26. 11. Eymer (Lübeck) 26. 11. Dr. Feldmann 26. 11. Frau Fromm 26. 11. Funke 26. 11. Gärtner 26. 11. Gansel 26. 11. Dr. von Geldern 26. 11. Dr. Haack 26. 11. Haar 26. 11. Haase (Fürth) 26. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 26. 11. Handlos 26. 11. Höffkes 26. 11. Dr. Hornhues 26. 11. Graf Huyn 26. 11. Jansen 26. 11. Junghans 26. 11. Dr. Lammert 26. 11. Dr. Meyer zu Bentrup 26. 11. Mischnick 26. 11. Müller (Bayreuth) 26. 11. Nagel 26. 11. Neumann (Bramsche) 26. 11. Pohlmann 26. 11. Popp 26. 11. Poß 26. 11. Rainer 26. 11. Rappe (Hildesheim) 26. 11. Frau Roitzsch 26. 11. Rosenthal 26. 11. Dr. Schäuble 26. 11. Schmidt (Hamburg) 26. 11. Schröder (Wilhelminenhof) 26. 11. Frau Schuchardt 26. 11. Seehofer 26. 11. Dr. Spöri 26. 11. Graf Stauffenberg 26. 11. Frau Steinhauer 26. 11. Wehner 26. 11. Dr. Wieczorek 26. 11. Frau Dr. Wisniewski 26. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1982 bis September 1982 im Anschluß an den Bericht bis März 1982 - Drucksache 9/1625) (Drucksache 9/2069) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 69. Jahreskonferenz der IPU in Rom (Italien) vom 14. bis 22. September 1982 (Drucksache 9/2077) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. September bis 7. Oktober 1982 in Straßburg (Drucksache 9/2084) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1982; hier: üpl. Ausgabe bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 - Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung (Drucksache 9/2098) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 652 11 des Haushaltsjahres 1982 - Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung (Drucksache 9/2115) zuständig: Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments I. - zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Beurteilung der Demonstrationsprogramme der Gemeinschaft auf dem Energiesektor, II. - zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat - für eine Verordnung des Rates zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben im Bereich der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen und - eine Verordnung des Rates zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für industrielle Pilot-und für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe (Drucksache 9/2100) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Memorandum der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffend den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksache 9/2101) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Rechtsausschuß Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: 8162* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 10 02 Tit. 652 06 — Gasölverbilligung Landwirtschaft (Drucksache 9/1926) Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 bei Kap. 23 02 Tit. 686 24 — Förderung von Ernährungssicherheitsprogrammen in Entwicklungsländern im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens (Drucksache 9/2072) Die in Drucksache 9/2178 unter Nummer 13 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über gemeinsame Regeln für ein gemeinschaftliches Einfuhrverbot für Felle bestimmter Jungrobben und Waren daraus wird als Drucksache 9/2179 verteilt. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 18 und 19, 124. Sitzung, Seite 7496, Anlage 5): Für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 1982 hatten Sie im Zusammenhang mit der Zahl der seit dem Regierungswechsel in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten u. a. auch nach den dem Bundeshaushalt dadurch entstehenden jährlichen Kosten gefragt. Das Ergebnis der in der Antwort angekündigten Umfrage bei den obersten Bundesbehörden liegt mir nunmehr vor. Danach belaufen sich die Aufwendungen nach Besoldungsrecht (§ 4 BBesG) und nach Versorgungsrecht für diejenigen zum Personenkreis des § 36 des Bundesbeamtengesetzes gehörenden 35 Beamten, die vom 4. bis zum 25. Oktober 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, für den Zeitraum vom 1. Oktober 1982 bis zum 30. September 1983 auf 3 242 903,98 DM. Dieser Berechnung liegen die derzeit geltenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften und die Annahme zugrunde, daß sich die übersehbaren beruflichen und persönlichen Verhältnisse der betroffenen Beamten nicht ändern werden. Da der genannte Betrag noch die Besoldungsaufwendungen für insgesamt vier Monate (Oktober 1982 bis Januar 1983) einschließt, werden die künftigen reinen Versorgungsaufwendungen niedriger liegen. Die Summe von 3 242 903,98 DM beläuft sich auf 0,004 v. H. des jetzigen jährlichen Gesamtpersonalaufwandes im unmittelbaren Bundesdienst. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) zur Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 20, 124. Sitzung, Seite 7475 D): Ihre Zusatzfrage nach der Zahl der Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre, die in den 13 Jahren der sozialliberalen Koalition vor ihrer Beendigung mit Pensionsansprüchen versorgt worden sind, beantworte ich wie folgt: Während der Zeit der sozialliberalen Koalition sind insgesamt 23 Mitglieder der Bundesregierung mit Ruhegehaltsansprüchen, davon ein Mitglied wegen seiner Wahl zum Bundespräsidenten ausgeschieden. Ein Mitglied der Bundesregierung ist mit Anspruch auf Übergangsgeld, aber ohne Anspruch auf Ruhegehalt ausgeschieden. 12 Parlamentarische Staatssekretäre sind mit Ruhegehaltsansprüchen ausgeschieden. 16 Parlamentarische Staatssekretäre sind wegen ihrer Ernennung zum Bundesminister oder zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ausgeschieden, 2 weitere Parlamentarische Staatssekretäre sind nicht unmittelbar nach ihrer Entlassung, sondern später zu Bundesministern ernannt worden. 11 Parlamentarische Staatssekretäre sind ohne Ruhegehaltsanspruch ausgeschieden. Inwieweit die oben genannten Ruhegehaltsansprüche realisiert werden oder ruhen, läßt sich ohne Kenntnis der Personalunterlagen, die mir nicht zur Verfügung stehen, nicht feststellen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 15): Warum ist der Sprecher der Bundesregierung, Dr. Stolze, als beamteter Staatssekretär berufen worden, während sein früherer Kollege von der Wochenzeitung „Die Zeit" nur als Angestellter übernommen wurde, und hält die Bundesregierung es für richtig, daß Dr. Stolze darüber hinaus ohne Einhaltung der üblichen Probezeit als Beamter auf Lebenszeit berufen wurde? Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung der bei Personalangelegenheiten wegen des Schutzes der Persönlichkeitssphäre gebotenen Zurückhaltung wie folgt: Herr Staatssekretär Diether Stolze hatte bei seiner Ernennung zum Staatssekretär und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung am 8. Oktober 1982 das 53. Lebensjahr vollendet. Nach § 48 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit einem Rundschreiben vom 26. August 1970 kann der Bundesminister der Finanzen der Einstellung von Beamten in den Bundesdienst nach Vollendung des 50. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Auch der Bundespersonalausschuß kann Ausnahmen von der laufbahnrechtlichen Bestimmung zulassen, daß keine Bewerber eingestellt werden dürfen, die älter als 50 Jahre sind. Die beiden Verfahren sind bei Herrn Staatssekretär Stolze durchgeführt worden. Herr Staatssekretär Kurt Becker hatte bei der Übernahme des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung am 16. Dezember 1980 bereits Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8163* das 60. Lebensjahr vollendet. Die Frage entsprechender Verfahren hat sich daher letztlich nicht gestellt. Auf Antrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ist Herr Staatssekretär Becker durch den Herrn Bundespräsidenten ermächtigt worden, als Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Bezeichnung „Staatssekretär" als Funktionsbezeichnung zu führen. Was die Probezeit betrifft, so hat der Bundespersonalausschuß bei Herrn Staatssekretär Stolze im Hinblick auf die Aufgaben als Chef einer obersten Bundesbehörde und als Regierungssprecher wie in anderen gleichgelagerten Fällen bei früheren Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung eine entsprechende Ausnahme zugelassen. Anlage 6 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Min.Dir. Dr. Liebrecht auf die Fragen des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 19 und 20): Wieviel Publikationen (Titel) oder andere Medien (Titel) zu welchem Stückpreis sind seit dem Regierungswechsel durch die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden nicht mehr ausgeliefert bzw. vernichtet worden? Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Filme etc.) sind seit dem Regierungswechsel zu welchen Kosten begonnen worden oder werden bis zum Wahltermin noch begonnen? Zu Frage 19: Nach den getroffenen Feststellungen wurden von den Ressorts und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bisher keine Publikationen vernichtet. Allerdings weise ich darauf hin, daß eine fertiggestellte Beilage zu dem Oktoberheft 1982 einer Jugendzeitschrift nicht ausgeliefert wurde. Im übrigen habe ich zur Auslieferung von BPA-Broschüren in der Fragestunde vom 28. Oktober 1982 auf ähnliche Fragen darauf hingewiesen, daß die notwendige Überprüfung der Publikationen auf ihre Übereinstimmung „mit der Arbeit und den Zielen der neuen Bundesregierung" unverzüglich eingeleitet worden ist. Ich kann nunmehr, wie damals zugesagt, mitteilen, daß inzwischen diese Überprüfung bis auf die Broschüre „Handbuch Frauen" 7. Auflage abgeschlossen ist. Ein großer Teil der BPA-Broschüren wird — zum Teil mit Einlegeblättern oder Aufklebern — wieder verteilt. Nicht verteilt werden — die Broschüren mit Regierungserklärungen und Reden des früheren Bundeskanzlers Helmut Schmidt O „Mut zur Zukunft" (Bestandswert 48 902,—DM) O „Maximen politischen Handelns" (5 099,—DM) O „Die Jugend anerkennen" (2 985,— DM) — die Broschüre „Bürgerfibel — Verantwortung für die Zukunft" (227 819,— DM) — die noch unter der alten Bundesregierung erschienenen bisherigen Nummern des auf aktuelle Informationen über die Regierungspolitik angelegten Periodikum „POLITIK" (15000,—DM) — der „Bonner Almanach 1980/81" (55 607,— DM) — das Faltblatt über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das für Besuchergruppen bestimmt ist (12393,— DM) — das Sonderheft „Kladderadatsch" zum Thema Ausländerkinder, das allerdings nur in einer sehr begrenzten Stückzahl vorhanden ist (5 288,— DM). Ebenfalls nicht mehr verteilt wird die Broschüre „Demokratie als Auftrag" zum 30jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (Bestandswert 36 500,— DM). In Kürze wird eine überarbeitete Neuauflage herauskommen. Das ist die Absicht. Der Bundesminister der Finanzen hat mitgeteilt, daß er folgende Broschüren nicht mehr weiterverteilt: — „Der Bundeshaushalt — Unser Geld" (Restbestand im Wert von 33 000,— DM) — Finanzplan des Bundes 1982-86" (kleine Restauflage, minimaler Bestandswert) — „Bundesministerium der Finanzen", der sogenannte Hausprospekt (Bestandswert 4 560,—DM). Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft liefert folgende Titel nicht mehr aus: — „Entwicklung und Ziele der beruflichen Bildung, Aufgaben der beruflichen Bildung in den 80er Jahren" (Bestandswert 12 307,— DM) — „Frauen und Bildung" (Bestandswert 13 266,—DM) — „Thema Gesamtschule" (Bestandswert 1666,—DM). Der Bundesminister für Forschung und Technologie verteilt folgende Publikationen nicht mehr weiter: —„BMFT-Report — Damit die Arbeit menschlicher wird — Fortschritt durch Forschung" (Bestandswert 7 700,— DM) — „BMFT-Report: Auf dem Wege zum Auto von morgen — Fortschritt durch Forschung" (Bestandswert 775,— DM). Die übrigen Bundesministerien haben auf diese Frage Fehlanzeige erstattet. Die Einstellung bzw. Nichtweiterverbreitung von anderen Medien der Öffentlichkeitsarbeit, etwa Filmen oder Ausstellungen, ist mir nicht bekannt geworden. Der BPA-Film für die Besuchergruppen wird zur Zeit überarbeitet. Zur Klarstellung weise ich darauf hin, daß sich meine Antwort, wie üblich, auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezieht, die aus Mitteln mit der Funktionskennziffer 013 finanziert werden. Auch kann ich Ihnen, wie Ihnen bekannt ist, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Stückkosten nicht bekanntgeben. 8164* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Zu Frage 20: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat die Broschüre „Für eine Politik der Erneuerung" mit dem Text der Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl herausgegeben (Kosten: 130 000 DM). Vor wenigen Tagen ist die aktuelle Broschüre „Erste Schritte zur Gesundung von Wirtschaft und Finanzen" mit der Einbringungsrede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Gerhard Stoltenberg, mit Erläuterungen und den Haushaltsbeschlüssen der Bundesregierung erschienen. Anläßlich des USA-Besuches des Bundeskanzlers wurde außerdem eine Anzeige in mehreren überregionalen Zeitungen und Wochenzeitschriften geschaltet (Kosten: 65000,— DM). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung plant im übrigen gemeinsam mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Anzeigenserie zum Haushalt 1983. Hiermit soll der Bürger auf aktueller Grundlage über die Auswirkungen des Haushalts und der Begleitgesetze informiert werden. Parallel hierzu wird eine weitere Broschüre mit umfassenden Informationen herausgegeben, die aufgrund der Anzeigenserie angefordert werden kann. Die jeweiligen Kosten für diese Maßnahmen stehen noch nicht fest. Die Ressorts haben zu dieser Frage folgendes mitgeteilt: Bundesminister der Finanzen: — Broschüre „30 Jahre Zoll Kriminalinstitut" (Kosten ca. 4 500,— DM) — Neuauflage der Broschüre „Das Bundesministerium der Finanzen" (Kosten ca. 7 000,— DM) — in den ersten Monaten des neuen Jahres Neuauflagen der Broschüren „Der Bundeshaushalt — Unser Geld", „Vereinbarungen mit der DDR zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs-und Verrechnungsverkehrs", „Zoll-Jahresbericht 1982" und „Chronik der Finanz- und Währungspolitik 1982", deren Kosten insgesamt grob auf 150 000,— DM veranschlagt werden. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten plant neben einigen Ankäufen von marginaler Bedeutung im Frühjahr die Broschüre „Aus dem Agrarbericht 1983", für die rund 25 000,— DM veranschlagt sind und den Film „Schutz für Tiere und Pflanzen", der 180000,— DM kosten soll. Der Bundesminister der Verteidigung plant bis zum in Aussicht genommenen Wahltermin am 6. März 1983 zusammen mit dem AA eine Broschüre zum Thema Rüstungskontrolle, deren Titel noch nicht feststeht, mit einem Kostenvolumen von rund 150 000,— DM. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialwesen beabsichtigt, neben der zusammen mit dem BPA geplanten Anzeigenserie, die Bürger auch noch durch eine Broschüre über die Änderungen im Sozialbereich aufgrund des Haushalts 1983 und der Begleitgesetze zu informieren. Umfang und Kosten dieser Maßnahme stehen zur Zeit noch nicht fest. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bringt eine neue Maßnahme, die Nr. 21 des Periodikums „Treffpunkt" heraus, eine Maßnahme mit einem Kostenvolumen von rund 200 000,— DM und plant ein Faltblatt zur Neuregelung des Kindergeldes, für das 30 000,— DM veranschlagt sind. Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beabsichtigt, die Broschüre mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Kohl nachzudrukken und beim Versand seiner Publikationen beizulegen; dafür sind veranschlagt 4 500,— DM. Eine Broschüre mit einem Beitrag von Bundesminister Dr. Barzel zur Deutschlandpolitik der neuen Bundesregierung in einer Auflage von 30000 Exemplaren soll 7 500,— DM kosten. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereitet zum wohnungsbaupolitischen Sofortprogramm PR-Seiten für ca. 30 000,—DM und eine Neuauflage des Faltblattes „So hilft der Staat beim Bauen" für ca. 9 000,— DM vor. Der Bundesminister für Forschung und Technologie bereitet schließlich eine Neuauflage der sogenannten Hausbroschüre (Selbstdarstellung des BMFT) mit einem Kostenvolumen von ca. 15 000,—DM und weitere BMFT-Reports über Umweltforschung, Biotechnologie, medizinische Forschung und Technologietransfer für Kosten von ebenfalls 15 000,— DM vor. Abschließend bleibt es bei der Feststellung, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zu jeder Zeit — also auch in Vorwahlzeiten — beachtet wird. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 9/2111 Fragen 22 und 23): Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der zweiten Weltkulturkonferenz in Mexiko, und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die deutsche auswärtige Kulturpolitik? Welche kontroversen Positionen im kulturellen Nord-SüdDialog wurden in Mexiko offenkundig und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Schwerpunkte unserer kulturellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern? Zu Frage 22: Die Konferenz hat deutlich gemacht, daß in den Entwicklungsländern ein verstärktes kulturelles Selbstbewußtsein wächst. Sie hat die Dringlichkeit, aber auch die Chancen eines intensiven kulturellen Dialogs zwischen Nord und Süd bekräftigt. Sie hat ferner die Erkenntnis belegt, daß schöpferische kulturelle Entfaltung die Freiheit des einzelnen und der Völker voraussetzt, wie sie auch der Pflege und der Förderung durch öffentliche Instanzen bedarf. Die Bundesregierung sieht die Grundlinien ihrer auswärtigen Kulturpolitik, wie sie von unserer Delegation auf der Konferenz vorgetragen wurden, durch das Ergebnis der Konferenz, insbesondere Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8165' durch das Hauptdokument „Die Erklärung von Mexiko" bestätigt. Ich denke dabei an die Aussagen der Erklärung zur auswärtigen Kulturpolitik der Teilnehmerstaaten (das Dokument enthält ja auch zahlreiche Passagen über die innere Kulturpolitik). Hervorheben möchte ich die Aussagen über den Respekt der kulturellen Identität des Partners, über die Gleichheit aller Kulturen, über die kulturelle Dimension der Entwicklung, über den Zusammenhang zwischen Kultur und Demokratie, über den freien Fluß von Information und über die internationale kulturelle Zusammenarbeit. Alle diese Aussagen ermutigen uns, in der kulturellen Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Dritten Welt die eingeschlagenen Wege weiterzugehen und nach Möglichkeit auszubauen. Mit Befriedigung hat die Bundesregierung ferner festgestellt, daß ihr eigener Resolutionsentwurf über die grenzüberschreitende freie Zusammenarbeit von Personen ohne wesentliche Änderungen im Konsens angenommen wurde. Zu Frage 23: Die Bundesregierung wertet die „Erklärung von Mexiko" als ein Dokument, das eine weitgehende Verständigung zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern über die Notwendigkeit einer engeren kulturellen Zusammenarbeit zum Ausdruck bringt. Von mehreren Entwicklungsländern wurde auf der Konferenz der Wunsch nach Rückgabe wichtiger Kulturgüter aus den Museen von West und Ost an ihre Ursprungsorte vorgebracht. Die Bundesregierung prüft, wie, ohne die unbestreitbaren Rechte der jetzigen Eigentümer der Güter zu verletzen, diesen Wünschen entsprochen werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Auch (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 77): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der mittelfristig (bis 1990) durch den Einsatz von CNC-gesteuerten Maschinen in der Industrie und der elektronischen Datenverarbeitung bei Büro- und Verwaltungsberufen wegrationalisierten Arbeitsplätze? Sie sprechen zwei Anwendungsschwerpunkte der Mikroelektronik an: Die rechnergestützte industrielle Fertigung (Computerized Numerical Control) und die elektronische Daten- und Nachrichtentechnik in Büro und Verwaltung. Die Mikroelektronik ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft von überragender Bedeutung. Forschung, Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik werden von der Bundesregierung gefördert. Ein dauerhafter Rückstand in dieser Technik würde die gesamte Wirtschaft als Benutzer und darüber hinaus wichtige Industriezweige wie den Maschinenbau, die Elektroindustrie und die Büro- und Datentechnik u. a. zusätzlich auch als Hersteller solcher Geräte benachteiligen; dies würde Arbeitsplätze gefährden. Eine beschleunigte Weiterentwicklung und Anwendung der Mikroelektronik schafft neue Produkte, dient der Modernisierung in Wirtschaft und Verwaltung und ist daher zur Sicherung der Gesamtbeschäftigung unverzichtbar. Die 1979 im Auftrag der Bundesregierung vom Ifo-Institut (u. a.) und von der Prognos AG (u. a.) erstellten Studien „Technischer Fortschritt — Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt" gehen davon aus, daß sich der technische Fortschritt insgesamt nicht wesentlich beschleunigen wird, daß aber der Dienstleistungssektor in Zukunft ungefähr die gleichen Produktivitätssteigerungen zu verzeichnen haben wird wie der industrielle Sektor. Die Arbeitsplatzwirkungen von CNC-gesteuerten Maschinen, Robotern und flexiblen Fertigungssystemen in der Industrie lassen sich weder genau schätzen noch vorhersagen. Arbeitsplatzverluste insbesondere in der Metallverarbeitung sind jedoch in Einzelfällen nicht auszuschließen, obwohl es auch durch zusätzlichen Bedarf z. B. von EDV-Fachleuten oder bei Herstellern durch zusätzliche Nachfrage nach elektronischem Gerät zu einem Anstieg der Anzahl der Arbeitsplätze kommen kann. Einig in der Bewertung sind sich verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen darüber, daß der Einsatz von NC- und CNC-gesteuerten Maschinen zu positiven qualitativen Veränderungen der betroffenen Arbeitsplätze führen kann. Im übrigen verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung zur „Großen Anfrage Mikroelektronik" (BT-Drucksache 9/1982 vom 16. September 1982), in der die hier angeschnittenen Fragen ebenfalls behandelt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 81): Was bedeutet die Formel vom „Vorrang der Kohle" (Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982) bezogen auf die Verdrängung der Kohle aus dem Bereich von Grund- und Mittellast deutscher Kraftwerke? Der Absatz der deutschen Steinkohle an Kraftwerke ist durch den im April 1980 zwischen dem Steinkohlebergbau und der Elektrizitätswirtschaft geschlossenen 15-Jahresvertrag abgesichert. Mit diesem Vertrag hat sich die Elektrizitätswirtschaft verpflichtet, unabhängig von der Entwicklung des Stromverbrauchs im Gesamtzeitraum 1981 bis 1995 mindestens 631 Millionen t SKE deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken abzunehmen. Diese Verpflichtung sieht für die einzelnen Fünfjahresabschnitte des Vertragszeitraums deutlich steigende Abnahmemengen vor. Durch diesen Ver- 8166* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 trag ist der Kohlevorrang im Kraftwerksbereich gewährleistet. Daß die Elektrizitätswirtschaft zu ihren Verpflichtungen steht, wird durch den Zubau an Steinkohlekraftwerken unterstrichen. Allein für 1982 wird eine Inbetriebnahme neuer Kraftwerkskapazitäten auf Steinkohlebasis im Umfang von rund 1 870 MW erwartet. Darüber hinaus befinden sich gegenwärtig ca. 7 800 MW Steinkohlekraftwerke im Bau, weitere Projekte mit insgesamt über 6 000 MW sind geplant. Der typische Einsatzbereich der Steinkohle im Kraftwerksbereich ist die Mittellast. Demgegenüber wird die Grundlast am kostengünstigsten durch Kraftwerke auf der Basis von Kernenergie, Braunkohle und Laufwasser gedeckt. In der Bundesrepublik Deutschland stehen heute aber für die Stromversorgung deutlich weniger Grundlastkraftwerke zur Verfügung, als im Interesse eines international wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus notwendig ist. Da die Braunkohleförderung nicht in größerem Umfang erhöht werden kann und die Möglichkeiten der Stromerzeugung in Laufwasserkraftwerken weitestgehend ausgeschöpft sind, kann eine Beseitigung des Defizits an Grundlastkraftwerken nur über den Ausbau der Kernenergie erfolgen. Zusätzlich zur Steinkohle muß deshalb die Kernenergie aus energie- und industriepolitischen Gründen einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Dies hatte auch die Bundesregierung in ihrer Dritten Fortschreibung des Energieprogramms vom 4. November 1981 ausdrücklich dargelegt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 83): Wie beurteilt die Bundesregierung die trotz der EG-Richtlinien unterschiedlichen Subventionspraktiken für den Schiffbau in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft? Die unterschiedlichen Subventionspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten gehen auf die verschiedenartige Ausgangslage beim Schiffbau dieser Länder zurück. Trotz der 1981 erlassenen 5. EG-Richtlinie über Schiffbaubeihilfen ist die Subventionspraxis in den Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedlich. Die EG-Kommission ist bemüht, die Beihilfen abzubauen, kann dieses Ziel jedoch nur schrittweise erreichen. Dies gilt auch hinsichtlich der von uns besonders kritisch angesehenen Bausubventionen. Die Bundesregierung setzt sich sowohl in der EG als auch in der OECD mit großem Nachdruck für den weiteren Abbau aller wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen ein. Allerdings müssen die Auswirkungen der Beihilfen der übrigen EG-Mitgliedstaaten auf den deutschen Schiffbau vor dem Hintergrund des Produktionsanteils dieser Länder am Weltschiffbau gesehen werden. Dieser bewegte sich 1981 für die anderen sieben EG-Schiffbauländer auf Basis gewichteter BRT zwischen 0,1 und 3,2 % (Bundesrepublik 6,3 %). Hauptkonkurrent der Bundesrepublik ist demgegenüber Japan mit einem Anteil von rd. 40,3 %. In diesem Land werden jedoch für den Exportschiffbau keine Bausubventionen und zur Zeit auch keine Finanzierungshilfen gezahlt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 84): Was gedenkt die Bundesregierung gegen die EG-rechtswidrigen Schiffbausubventionen in Großbritannien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Dänemark zu tun? Die in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten vorgesehenen Subventionen müssen gemäß der im Jahre 1981 erlassenen 5. EG-Richtlinie über Schiffbaubeihilfen an die EG-Kommission notifiziert werden und unterliegen deren Genehmigung. Die in anderen Mitgliedstaaten gezahlten Schiffbausubventionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Kommission gebilligt worden. Die Kommission berücksichtigt bei ihren Beihilfeentscheidungen auch die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Schiffbauindustrien in der Gemeinschaft. Die bisherige Genehmigungspraxis der EG-Kommission ist für die Bundesregierung noch nicht befriedigend. EG-rechtswidrige Schiffbausubventionen, gegen die gerichtliche Schritte eingeleitet werden könnten, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie ist derzeit bestrebt, die Ende 1982 auslaufende 5. Richtlinie durch eine verbesserte Richtlinie zu ersetzen und eine striktere Anwendung der Richtlinie sowie eine erhöhte Beihilfetransparenz zu erreichen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Polkehn (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 85): Hält die Bundesregierung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit den Subventionspraktiken anderer EG-Staaten im Schiffbau für erforderlich? Die Schiffbausubventionen anderer EG-Mitgliedstaaten unterliegen gemäß der 5. EG-Richtlinie über Schiffbaubeihilfen der Genehmigung durch die Kommission, die bei ihrer Entscheidung einen Beurteilungsspielraum hat. Nach Kenntnis der Bundesregierung gewähren die Mitgliedstaaten keine Subventionen, die in Brüssel nicht gebilligt wurden. Der Bundesregierung sind keine Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht bekannt, derentwegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden könnte. Im übrigen wäre auch die EG- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8167* Kommission selbst bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen die Richtlinie oder den ihr zugrundeliegenden EWG-Vertrag berechtigt und verpflichtet, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten. Die Bundesregierung ist im übrigen bestrebt, die bisherige 5. Richtlinie durch eine verbesserte Richtlinie abzulösen und eine striktere Anwendung der Richtlinie sowie eine erhöhte Beihilfetransparenz zu erreichen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 90): Erwägt die Bundesregierung eine Neuauflage des Auftragshilfeprogramms für die Schiffbauindustrie aus den Jahren 1979/1981 noch für das Haushaltsjahr 1983? Das Auftragshilfeprogramm der Bundesregierung für die Jahre 1979 bis 1981 wurde in einer für die Werften extrem schwierigen Situation als vorübergehende Maßnahme eingeführt, um bruchartige wirtschaftliche und soziale Folgen des Strukturwandels zu vermeiden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage und auch wegen Bedenken gegen eine weitere Subventionierung der Produktion hat die Bundesregierung entschieden, das Auftragshilfeprogramm wie vorgesehen auslaufen zu lassen. Gleichzeitig hat sie für 1982 als Übergangsregelung die Erhöhung des Zinsverbilligungssatzes nach dem VIII. Werfthilfeprogramm mit einem Kostenaufwand für den Bundeshaushalt in Höhe von 186,0 Millionen DM beschlossen. Da die im Rahmen der Übergangsregelung festgelegten Obergrenzen für die Zinsverbilligung wegen der sinkenden Marktzinsen nicht voll ausgeschöpft werden, können mit den 186 Millionen DM zusätzliche Aufträge oder mehr Geschäfte zu Entwicklungshilfekonditionen gefördert werden; dies wirkt sich wie eine entsprechende weitere Hilfe für die deutsche Werftindustrie aus. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 26. Mai d. J. die Fortführung der Finanzierungshilfen nach dem VIII. Werfthilfeprogramm für die Jahre 1984 bis 1986 beschlossen. Hierfür ist im Haushaltsentwurf 1983 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 652,8 Millionen DM ausgebracht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß für weitere Werfthilfen auch angesichts der Haushaltssituation kein Raum ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 91): Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die deutsche Schiffbauindustrie aus dem Bundeshaushalt in den letzten zehn Jahren gewesen? In den Werfthilfeprogrammen VI bis VIII, die die Ablieferungsjahre 1970 bis 1986 umfassen, hat die Bundesregierung für Zinszuschüsse und Darlehen (einschließlich ERP-Kredite) insgesamt rd. 3,7 Milliarden DM bereitgestellt. In den letzten 10 Jahren wurden im Rahmen der Werfthilfeprogramme insgesamt 780 Millionen DM Zinszuschüsse und 980 Millionen DM Darlehen ausgezahlt; der Rest verteilt sich auf die Jahre bis 1998. Für das Auftragshilfeprogramm der Jahre 1979 bis 1981 wurden insgesamt 660 Millionen DM, davon vom Bund 490 Millionen DM bereitgestellt. Hiervon wurden bisher aus dem Bundeshaushalt 462 Millionen DM geleistet. Indirekt profitierte der deutsche Schiffbau in den letzten 10 Jahren von Schiffahrtshilfen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 2 Milliarden DM. Aus der Forschungsförderung durch den Bund kamen der Schiffbauindustrie seit 1972 ca. 138 Millionen DM zugute, ebenso wie mehr als 388 Millionen DM aus Kapitalhilfemitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat der Schiffbau seit 1972 Regionalfördermittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 28 Millionen DM erhalten. Hinzu kommen noch beträchtliche Förderungen durch die Bundesländer, die allein zu den eingangs genannten Auftragshilfen einen Länderanteil von 231 Millionen DM gezahlt haben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 92): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Tonnen Stahl in welcher Qualität aus deutscher Produktion im deutschen Schiffbau verwendet werden? Die deutsche Schiffbauindustrie hat im Jahre 1981 von deutschen Stahlerzeugern für den Schiffbau insgesamt 310 301 t Walzstahlfertigerzeugnisse bezogen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen hiervon auf Bleche 260 855 t Profile 37 070 t Breitflachstahl 12 249 t sonstige 127 t. Das entspricht einem Anteil am Gesamtabsatz von Walzstahlfertigerzeugnissen der deutschen Stahlindustrie (ohne Edelstahl) von 1,5% Eine Aufschlüsselung auf Qualitäten nimmt das Statistische Bundesamt nicht vor; es liegen auch keine Angaben darüber vor, wie sich der Absatz von Edelstahl auf einzelne Abnehmerbereiche verteilt. 8168* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 93 und 94): Hat sich die Bundesregierung mittlerweile über die wirtschaftliche Lage des gesamten Agfa-Konzerns informiert, weiß sie insbesondere, daß der belgische Teil des Konzerns (Agfa-Gevaert NV) von Januar 1982 bis August 1982 wiederum Gewinne in Höhe von 283,8 Millionen DM erzielt hat, und wird sie auf Grund dieser Kenntnisse der Behauptung der Unternehmensleitung entgegentreten, das Münchner Agfa-Camerawerk und die Zweigstelle in Coimbra/Portugal müßten wegen hoher Verluste stillgelegt werden? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der vom Agfa-Konzern beabsichtigten Stillegung von 4 500 Arbeitsplätzen und der nachfolgend beabsichtigten Produktionsverlagerung in asiatische Niedrigstlohnländer, dem Deutschen Bundestag zwecks Wahrung des Sozialstaatsgebots nach Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem diese Art von Produktionsverlagerung gesetzlich verboten oder genehmigungspflichtig gemacht oder mit hohen Kapitalfluchtsteuern und -beiträgen, die zumindest die Summe der auf die Bundesanstalt für Arbeit zukommenden Lasten der Arbeitsförderung erreichen, belegt werden, und im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung das Zweitstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden zumindest für die Fälle der Massenentlassungen und der Betriebsstillegungen abgeschafft wird? Zu Frage 93: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die seit Jahren anfallenden Verluste im Bereich der AgfaAmateurfototechnik durch Gewinne in anderen Unternehmensbereichen abgedeckt wurden. Wie die Agfa-Geschäftsleitung versichert, können die steigenden Verluste jedoch nicht länger hingenommen werden, ohne den Bestand des gesamten Unternehmens zu gefährden. Zu Frage 94: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem Produktionsverlagerungen in das Ausland gesetzlich verboten oder genehmigungspflichtig gemacht oder mit hohen Kapitalfluchtsteuern und -beiträgen belegt werden. Ein solcher Gesetzentwurf wäre nach Auffassung der Bundesregierung weder geeignet, Arbeitsplatzverluste in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern noch wäre er mit den Prinzipien unserer sozialverpflichteten bewährten Wirtschaftsordnung vereinbar. Das Zweitstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 soll insbesondere die Funktionsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen. Die Bundesregierung zieht eine Änderung auch in den von Ihnen angesprochenen Fällen nicht in Betracht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Fragen 97 und 98): Wie ist zu erklären, daß in den letzten Jahren zunehmend Schildkrötenfleisch in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde, obwohl sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten innerhalb ihrer Staatsgrenzen zu kontrollieren, und wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, daß zumindest in der Bundesrepublik Deutschland das Washingtoner Artenschutzübereinkommen eingehalten wird? Haben die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit den Schildkrötenfleisch erzeugenden Ländern verhandelt mit dem Ziel, daß das Artenschutzübereinkommen in diesen Ländern beachtet wird, wenn ja, welches Ergebnis hatten diese Verhandlungen, wenn nein, wird es in Kürze zu solchen Gesprächen kommen? Nach den Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens darf Schildkrötenfleisch für kommerzielle Zwecke ein- und ausgeführt werden, wenn bescheinigt wird, daß es aus Zucht oder Vorerwerb stammt. Bei dem 1981 in größeren Mengen eingeführten Schildkrötenfleisch handelt es sich um Fleisch aus einer Schildkrötenfarm von den unter britischer Hoheit stehenden Cayman-Inseln, für das ordnungsgemäße Zuchtdokumente der zuständigen Behörden vorgelegt wurden. Wie festgestellt wurde, stammt das eingeführte Schildkrötenfleisch nur zu einem geringen Teil von Schildkröten, deren Elterntiere bereits in der Gefangenschaft geboren sind. Das meiste Fleisch wurde aus Schildkröten gewonnen, die bereits 1979 in der Farm vorhanden waren und nach den damals geltenden Kriterien als gezüchtete Exemplare anzusehen sind. Die Frage der Schildkrötenfleischimporte von den Cayman-Inseln ist zwischen der obersten britischen Vollzugsbehörde, dem britischen Umweltministerium, und dem BML mündlich und schriftlich erörtert worden. Hierbei wurden die britischen Stellen darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland künftig Schildkrötenfleisch von den Cayman-Inseln als Zuchtexemplare i. S. d. Übereinkommens nur noch anerkennt, wenn ausdrücklich bescheinigt wird, daß es sich um Fleisch von folgenden Schildkröten handelt: a) Schildkröten, die von in der Gefangenschaft geborenen Elterntieren stammen (sogen. F-2 Generation), b) der Natur entnommene Schildkröten oder Eier, die bereits im März 1979 in der Zuchtfarm vorhanden waren, oder c) in der Gefangenschaft geborene Schildkröten, die von aus der Natur entnommenen Elterntieren oder Eiern stammen, die ihrerseits bereits im März 1979 in der Zuchtfarm vorhanden waren. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, daß keine nach 1979 der Natur entnommene und in Farmen aufgezogene Schildkröten fälschlicherweise als Zuchtexemplare in die Bundesrepublik eingeführt werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8169* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 100 und 101): Mit welcher Jahresrate wird die Milchproduktion in der EG 1982 voraussichtlich ansteigen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag der EG-Kommission, die Interventionspreise für Milchprodukte zum 1. April 1983 um 2,2 v. H. zu kürzen? Hält die Bundesregierung auf Grund der guten Getreide-und Rapsernte unter Berücksichtigung der vom EG-Ministerrat festgelegten Garantieschwellen auch bei diesen Produkten die Einführung einer Erzeugermitverantwortungsabgabe im Wirtschaftsjahr 1983/1984 für erforderlich? Zu Frage 100: Die Kommission rechnet für 1982 mit einer Steigerung der Milchanlieferungen an die Molkereien in der EG um mindestens 2,7 % gegenüber 1982. Der Rat hat im Rahmen der Preisbeschlüsse für 1982/83 die Garantieschwelle für 1982 auf 100,5 % der 1981 an die Molkereien der EG insgesamt angelieferten Milchmenge festgesetzt. Ferner hat der Rat festgelegt, daß er bei Überschreiten der Garantieschwelle die zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten geeigneten Maßnahmen beschließt. Um das vom Rat beschlossene Ziel des Ausgleichs der zusätzlichen Kosten zu erreichen, erscheint es erforderlich, die Vielschichtigkeit der EG-Milchmarktprobleme umfassender in die Überlegungen einzubeziehen; in diesem Sinne wird der Vorschlag der Kommission zur Senkung der Interventionspreise zu prüfen sein. Zu Frage 101: Bei der Erzeugermitverantwortung für Getreide ist in der Marktordnung keine Abgabe vorgesehen. Sie wäre auch wegen der Marktverhältnisse bei Getreide nicht praktikabel. Das Überschreiten der vom Rat festgesetzten Garantieschwelle wirkt sich allerdings bei der Festsetzung der Preise aus. Wird die Garantieschwelle überschritten, so hat der Rat bei der Preisfestsetzung für das nächste Wirtschaftsjahr bestimmte Preisabschläge als ein Element zu berücksichtigen. Diese Preisabschläge betragen bei Getreide je 1 Million t, um die die Garantieschwelle überschritten wird, jeweils 1 %, höchstens jedoch insgesamt 5 %. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Höhe der Garantieschwelle auch vom Umfang der Einfuhren an Substituten abhängt. Ob sich die Mitverantwortung für die Festsetzung der Preise für 1983/84 auswirkt, steht bei Getreide bei dem augenblicklichen Stand der Ermittlung der Ernte 1982 noch nicht genau fest. Bei Raps ist damit zu rechnen. Zusatzinformation 1. Bei Überschreiten der Garantieschwelle betragen bei Raps die Preisabschläge je 50 000 t jeweils 1 %, höchstens jedoch insgesamt 5 %. 2. Garantieschwelle Getreide 1982/83 119,5 Millionen t (ohne Durum, ohne Reis) Ernte 1980 (SAEG) 119,77 Millionen t Ernte 1981 (SAEG) 117,49 Millionen t Ernte 1982 (Komm. Vorl.) über 124 Millionen t 0 1980-1982 120,42 Millionen t Garantieschwelle Raps/Rübsen 1982/83 2,15 Millionen t Ernte 1980 (SAEG) 1,995 Millionen t Ernte 1981 (SAEG) 1,998 Millionen t Ernte 1982 (Komm. Vorl.) 2,7 Millionen t 0 1980-1982 2,23 Millionen t 3. Einfluß der Einfuhr an Substituten auf die Garantieschwelle bei Getreide. Wenn im Wirtschaftsjahr vor Festsetzung der Garantieschwelle die Einfuhr an Getreidesubstituten 15 Millionen t überschreitet, erhöht sich die Garantieschwelle um den Betrag über 15 Millionen t. Garantieschwelle 1982/83 = 119,5 Milliarden t Einfuhr an Substituten 1980/81 (Garantieschwelle = 13,2 Milliarden t wurde Mai 1982 festgelegt) Da 15 Milliarden t nicht überschritten wurden, keine Erhöhung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 102 und 103): Ist der Bundesregierung bekannt, was der Gruppe von Bundesbürgern, die von Publikationen in der DDR wiederholt mit dem Begriff „kriminelle Fürch-Bande" belegt werden, von seiten der DDR konkret vorgeworfen wird, und verhält sich dieser Personenkreis nach unseren Rechtsbegriffen „kriminell" oder in irgendeiner Weise rechtswidrig? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Tätigkeit zu unterbinden, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Personenkreis gegen Anschuldigungen seitens der DDR in Schutz zu nehmen? Zu Frage 102: Der Bundesregierung ist aus wiederholten Erklärungen der Vertreter der DDR in der gemeinsamen Transitkommission bekannt, daß von seiten der DDR Vorwürfe gegen den in Berlin (West) wohnhaften Jürgen Fürch erhoben werden. In einer Veröffentlichung der Zeitschrift „Horizont" vom September d. J. sind diese Vorwürfe auch öffentlich vorgetragen worden. Die DDR macht Herrn Fürch und der unter seiner Leitung stehenden Personengruppe zum Vorwurf, aus kommerziellen Beweggründen und unter Mißbrauch des Transitverkehrs von und nach Berlin (West) Personen aus der DDR auszuschleusen. Sie hat Herrn Fürch ferner beschuldigt, Handlungen geplant, vorbereitet oder begangen zu haben, die auch nach unserem Recht strafbar wären. 8170* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Nach unserer Rechtsordnung ist Fluchthilfe für Deutsche aus der DDR weder rechtswidrig noch strafbar. Wo allerdings kriminelles Unrecht im Bereich der kommerziellen Fluchthilfe eine Rolle spielt, wird dieses von den zuständigen Behörden verfolgt. Insoweit wird auch Hinweisen, die von der DDR gegeben werden, pflichtgemäß nachgegangen. Unabhängig davon muß festgestellt werden, daß organisierte Fluchthilfe heute regelmäßig ein unverantwortliches Risiko für Flüchtlinge und ihre Helfer bedeutet. Viele Menschen, die sich solchen Organisationen anvertraut haben, wurden deshalb in der DDR zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt und haben Jahre in Gefängnissen verbracht. Die Bundesregierung hat deshalb wiederholt vor den damit verbundenen Risiken eindringlich gewarnt. Zu Frage 103: Die Haltung der Bundesregierung, die sich aus unserer Rechtsordnung ergibt, ist der DDR in den Sitzungen der gemeinsamen Transitkommission immer wieder klargemacht worden. Dies geschah auch im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die gegen Herrn Fürch erhoben worden sind. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung keine Zweifel über ihre Haltung aufkommen lassen. Sie hat ihren Standpunkt auch öffentlich wiederholt dargelegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Frage 104): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle, die amtliche Funktionen — auch im Schulbereich — ausüben, auf Grund ihrer Verpflichtung zu verfassungs- und gesetzesgemäßem Handeln immer davon auszugehen haben, daß das Deutsche Reich fortbesteht und rechtsfähig ist (BVerfGE 36, 15), die Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 „rechtliche Qualität haben" und solche sind, „die den Gesamtstaat einschließen" (BVerfGE 36, 26f.), den Ostverträgen nicht die Wirkung beigemessen werden kann, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien" (BVerfGE 40, 171) und die „Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben ist"? Sie haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im 40. Band Seite 171 korrekt zitiert. Das Bundesverfassungsgericht hat zu der von Ihnen angeschnittenen Frage folgendes ausgeführt: Die in den polnischen Gebieten lebenden Beschwerdeführer meinen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit dadurch verloren zu haben, daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unter- stellt worden seien. Diese Wirkung kann jedoch den Verträgen nicht beigemessen werden. Die Grenzregelung in Artikel 3 des Moskauer Vertrages bezieht sich auf die territoriale Integrität und die gegenwärtigen Grenzen aller Staaten in Europa einschließlich der dort als Westgrenze Polens bezeichneten Oder-Neiße-Linie, während die Grenzregelung nach Artikel I des Warschauer Vertrages nur die Grenzen Polens und der Bundesrepublik Deutschland betrifft. Sie haben des weiteren korrekt aus der Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 1981 zitiert, wo es heißt: Die Bundesregierung hält daran fest, daß, wie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 31. Juli 1973 festgestellt hat, das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes fortbestehen und daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben ist. Dies steht in Übereinstimmung mit Artikel 7 Abs. 1 des Deutschlandvertrages. Die im Schuldienst tätigen Beamten sind ebenso wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland an das Grundgesetz und die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Interpretationen unserer Verfassung, soweit diese Gesetzeskraft erlangt haben, gebunden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Sieber (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 105 und 106): Teilt die Bundesregierung die von der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Runderlaß 183/82 Nr. 4.5 vertretene Auffassung, wonach „ein erheblicher Personalabbau" in Verbindung mit der Erstattungspflicht aus § 128 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes erst dann bejaht werden darf, wenn der Personalabbau „um etwa 20 v. H." liegt, obwohl die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes bereits bei 5 v. H. Belegschaftsreduzierung von einem „erheblichen Personalabbau" ausgeht? Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge der Betriebsräte im Bereich Eisen und Stahl, wonach bei solcher Gesetzesanwendung laufende oder künftig notwendige Strukturanpassungsmaßnahmen in der Stahlindustrie mit Sozialplänen unmöglich gemacht und die Unternehmen zu Entlassungen gezwungen würden, und ist die Bundesregierung bereit, die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg zur Korrektur ihrer Haltung aufzufordern? Die Erstattungspflicht der Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer nach langjähriger Betriebszugehörigkeit freisetzen, entfällt nach § 128 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz, wenn die Erstattung für den Arbeitgeber eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bedeuten würde. Nach den Weisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit liegt eine Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8171* derartige Belastung auch vor, wenn grundsätzliche Betriebsänderungen zu einem erheblichen Personalabbau zwingen und das Unternehmen nachhaltige Verluste hinnehmen mußte. Eine grundsätzliche Betriebsänderung ist nach Auffassung der Bundesanstalt gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 111 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz unter Beachtung der von Ihnen angesprochenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllt sind. Einen erheblichen Personalabbau, der nach Auffassung der Bundesanstalt neben der grundsätzlichen Betriebsänderung zu fordern ist, nimmt die Bundesanstalt für Arbeit in der Regel bei einem Abbau des Personals um etwa 20 v. H. an. Der Abbau kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich zu Ihrer Frage, ob die Bundesregierung diese Auslegung der gesetzlichen Generalklausel „unzumutbare wirtschaftliche Belastung" teilt, im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern möchte. Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit wird Anfang Dezember Fragen erörtern, die mit § 128 Arbeitsförderungsgesetz zusammenhängen. Ich gehe davon aus, daß dabei auch die von Ihnen angesprochene Problematik erörtert werden wird. Um jeden Anschein zu vermeiden, die Beratungen der Selbstverwaltung beeinflussen zu wollen, möchte ich das Ergebnis abwarten. Unabhängig von dieser allgemeinen Frage dürfte den Belangen der Eisen- und Stahlindustrie ausreichend Rechnung getragen sein. Nach § 128 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz liegt eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung auch dann vor, wenn öffentliche Anpassungshilfen gewährt werden. Dies gilt in der gegenwärtigen Situation vor allem für die Stahlindustrie, deren Arbeitnehmer Beihilfen nach Artikel 56 des Montanunionvertrages erhalten. Die Erstattung des Arbeitslosengeldes entfällt deshalb für alle Arbeitnehmer, die im Rahmen einer nach der genannten Vorschrift geförderten Maßnahme ausgeschieden sind. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schätz (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 107): Hält es die Bundesregierung für vertretbar, den Bestrebungen des Bundesrats zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit dem Ziel der Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Ausbildungsplätze durch „Abbau ausbildungshemmender Vorschriften" entgegenzukommen, und wenn ja, welche Tatsachen berechtigen die Bundesregierung zu der Auffassung, daß der gewünschte Erfolg nachweisbar eintreffen wird? Die Bundesregierung bejaht, wie sie schon in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates erklärt hat, die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs, die Ausbildung Jugendlicher durch Anpassung von Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes an die heutigen Erfordernisse zu verbessern. Um sich einen Überblick über den notwendigen Umfang und den zweckmäßigsten Weg einer solchen Anpassung zu verschaffen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ein Gespräch am 24. November 1982 geführt. Die Vertreter der Arbeitgeberverbände haben die Notwendigkeit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausnahmen von Arbeitszeitvorschriften durch eine Gesetzesänderung bejaht. Die Vertreter der Arbeitnehmerverbände haben die Notwendigkeit solcher Ausnahmen verneint. Die Bundesregierung ist zur Zeit dabei, das Gespräch auszuwerten und konkrete Vorschläge unter Berücksichtigung dieses Gesprächs vorzubereiten. Die Vorschläge werden dem Deutschen Bundestag bei den Ausschußberatungen über den Gesetzentwurf des Bundesrates zugeleitet. Ich bitte um Verständnis, wenn ich in diesem Stadium Einzelheiten nicht mitteilen kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 108 und 109): Um wieviel DM bzw. vom Hundert wird sich das Altersgeld für Landwirte netto durch die gleichzeitige Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags für Altersgeldempfänger und Verschiebung der Anpassung des Altersgeldes auf den 1. Juli 1983 verändern? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Veränderungen im Vergleich zu dem 1983 bei den übrigen Rentenempfängern im Saldo zu erwartenden Anstieg der Renten? In der Altershilfe für Landwirte sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Bezieht der Altersgeldempfänger noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge, hat er entsprechend der Regelung des Rentenanpassungsgesetzes 1982 ab 1. Januar 1983 in der bayerischen Region, die Sie besonders interessieren dürfte, einen Betrag von rund 5,7 v. H. seines Altersgeldes als Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten. Bei einem Grundbetrag des Altersgeldes von 476,10 DM monatlich für Verheiratete beläuft sich der monatliche Krankenversicherungsbeitrag auf rund 27,— DM. 2. Bezieht der Altersgeldempfänger keine Rente und auch keine Versorgungsbezüge, soll ab 1. Juli 1983 gleichzeitig mit der Rentenanpassung ein Krankenversicherungsbeitrag in der vorgenannten Höhe auf das Altersgeld erhoben werden. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt bei einem um 5,59 v. H. angepaßten monatlichen Altersgeld von 502,80 DM für Verheiratete rund 28,70 DM. Trotz Rentenanpassung ergibt sich bei der von Ihnen angestellten Nettobetrachtung ein gegenüber dem bisherigen Altersgeld um 0,4 v. H. niedrigerer Auszahlungsbetrag. 8172* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß diese Regelung im Vergleich zur Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung für den einzelnen zur Zeit etwas ungünstiger ist. Sie hält dennoch an der — im übrigen bereits von der sozialliberalen Koalition beschlossenen — Regelung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung fest. Eine Angleichung an die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht möglich. Die Altershilfe für Landwirte kennt im Gegensatz zur Rentenversicherung keinen Beitragszuschuß zur Rente, der gekürzt werden könnte. Die Einführung eines solchen Zuschusses scheiterte an der damit notwendigerweise verbundenen Mehrbelastung des Bundes und der aktiven Beitragszahler. Außerdem entspricht die Situation der Altersgeldempfänger ab 1. Januar 1983 der Situation von Versorgungsempfängern, die eine der Höhe nach unterschiedliche Anpassung ihrer Bezüge erhalten, jedoch generell ab 1. Januar 1983 entsprechend dem Prinzip der solidarischen Finanzierung der Leistungen in der Krankenversicherung mit einem Krankenversicherungsbeitrag belastet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Fragen 110 und 111): Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielen Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren Mittel aus Sozialplänen zugeflossen sind, und wie hoch diese Beträge in den Jahren 1979, 1980, 1981 und bisher im Jahr 1982 gewesen sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich Sozialpläne bei vielen schwach gewordenen Firmen verheerend auf den Restbestand des Unternehmens auswirken und unter anderem dazu führen, daß freigesetzte Arbeitnehmer durch die Kombination von Arbeitslosengeld und steuerfreiem Sozialplan teilweise über Jahre höhere Einkommen erzielen als Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz behalten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Auswirkung? Im Gegensatz zu Tarifverträgen werden Betriebsvereinbarungen nicht in einem amtlichen Register erfaßt. Aus diesem Grunde sind der Bundesregierung weder der Inhalt sämtlicher bestehenden betrieblichen Sozialpläne bekannt noch kann sie nähere Angaben über die Anzahl der durch Sozialplanregelungen begünstigten Arbeitnehmer und die Höhe der an sie erbrachten Leistungen machen. Für den Bereich der Konkurse und Vergleichsverfahren ergeben sich jedoch Aussagen zu Ihrem Fragenkomplex aus einer vom Bundesminister der Justiz in Auftrag gegebenen Untersuchung. Diese 1982 veröffentlichte Untersuchung hat ergeben, daß Sozialpläne im Konkursverfahren sehr viel seltener abgeschlossen werden, als nach der Zahl der Insolvenzen zu vermuten wäre. Da rund 12 v. H. der Konkursunternehmen mit Rücksicht auf ihre Arbeitnehmerzahl sozialplanpflichtig sind und nur in jedem fünften dieser sozialplanpflichtigen Unternehmen auch tatsächlich ein Sozialplan abgeschlossen wird, besteht nur für etwa 8 v. H. der insolvenzbetroffenen Arbeitnehmer ein Sozialplan; darunter sind auch Sozialpläne, die mangels Masse nicht verwirklicht werden können. Die durchschnittliche Abfindung in Geld beträgt nach dieser Untersuchung etwa 4 900 DM. Zwei Drittel der Arbeitnehmer erhalten nicht mehr als 3 000 DM. Aus der von der Bundesanstalt für Arbeit erstellten Strukturanalyse der Arbeitslosen ergibt sich, daß in den Jahren 1979 bis 1981 zwischen 2,2 und 2,9 v. H. der Arbeitslosen Leistungen aus Sozialplänen erhalten haben. Im Jahr 1981 ist diese Zahl gegenüber dem Vorjahr — wohl bedingt durch die wirtschaftliche Situation — unterdurchschnittlich gestiegen. Zahlen für das Jahr 1982 liegen noch nicht vor. Inhalt und Umfang der an Arbeitslose erbrachten Sozialplanleistungen sind aus dieser Analyse der Bundesanstalt für Arbeit nicht ersichtlich. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die Sozialpläne bei vielen schwach gewordenen Firmen verheerend auf den Restbestand des Unternehmens auswirken. Die gesetzlichen Vorschriften über den Sozialplan führen jedenfalls nicht zu dieser Konsequenz, weil bei der Aufstellung von Sozialplänen sowohl die Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen zu achten ist. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung zum Range des Sozialplans im Konkurs in diesem Zusammenhang unter anderem ausgeführt, daß Fälle denkbar sind, in denen Sozialplanabfindungen überhaupt nicht oder nur in einem geringeren Umfang gerechtfertigt sind, weil die Rücksicht auf Dritte, wie zum Beispiel im Restbetrieb verbleibende Arbeitnehmer, dies gebietet. Auch die bereits zitierte Untersuchung zeigt, daß die Behauptung, Sozialpläne würden den Restbestand vieler schwach gewordener Firmen gefährden, nicht gerechtfertigt erscheint. Nach dieser Untersuchung beträgt der Anteil des Sozialplanvolumens an der Konkursmasse nur 4,6 v. H. im Gegensatz- zu dem Anteil der Forderungen der Sicherungsgläubiger, also vor allem der Banken und der Großlieferanten, der 61 v. H. ausmacht, und dem Anteil der Massegläubiger in Höhe von 23 v. H. Diese beiden Gläubigergruppen sind gegenüber den Sozialplanberechtigten im übrigen vorrangig zu befriedigen. Im übrigen hat der Arbeitgeberverband Eisen und Stahl in seinem, kürzlich veröffentlichten Jahresbericht darauf hingewiesen, daß ohne die Möglichkeit einer Belegschaftsreduzierung über Sozialpläne „die bisher sozialfriedliche Bewältigung der Strukturkrise nur schwer möglich gewesen" wäre. Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbelangt, so ist der Bundesregierung bekannt, daß in Einzelfällen ausgeschiedene Arbeitnehmer durch die Korn- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8173* bination von Sozialplanleistungen und Arbeitslosengeld vorübergehend ein höheres Einkommen haben können als die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer. Hierbei dürfte es sich jedoch um Ausnahmefälle handeln. Darüber hinaus wirken die Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes derartigen Folgen entgegen: 1. Soweit Abfindungen aus Sozialplänen dazu bestimmt sind, den Verlust an Arbeitsentgelt für die Zeit einer nicht eingehaltenen Kündigungsfrist auszugleichen, führen sie zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Arbeitsförderungsgesetz. Bei sogenannten unkündbaren Arbeitnehmern wird dabei eine Kündigungsfrist von 18 Monaten unterstellt. Keinen Einfluß auf das Arbeitslosengeld haben dagegen die Abfindungen für den Verlust des sozialen Besitzstandes. Insoweit folgt das Arbeitsförderungsgesetz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 2. Scheiden langjährig beschäftigte ältere Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat der Arbeitgeber auch die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit zu übernehmen. Nach der durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz eingeführten „59er-Regelung" hat der Arbeitgeber grundsätzlich das für die Zeit nach Vollendung des 59. Lebensjahres gezahlte Arbeitslosengeld einschließlich der darauf entfallenden Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung der Bundesanstalt für Arbeit zu erstatten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 112 und 113): Was versteht die Bundesregierung unter der „Hausfrauenrente", die Bundeskanzler Dr. Kohl in der Zeitschrift „Bild der Frau" angekündigt hat? Wie soll diese ab 1985 vorgesehene Hausfrauenrente finanziert werden? Ein entscheidendes Gewicht in der Politik der Bundesregierung kommt der Familienpolitik zu. Hierzu gehört auch, daß die Tätigkeit der Hausfrau in der Familie und bei ihren Kindern ebenso als Beruf anerkannt wird wie die außerhäusliche Erwerbstätigkeit. Frauen, die Kinder erziehen, übernehmen damit eine Aufgabe von hohem gesellschaftlichem Wert. Da sie in dieser Zeit häufig nicht erwerbstätig sein können, müssen sie zur Zeit Einbußen in ihrer sozialen Sicherung hinnehmen. Hierfür einen angemessenen Ausgleich zu schaffen, ist das Anliegen der Bundesregierung. In seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 hat Bundeskanzler Dr. Kohl ausgeführt, daß die Bundesregierung die eigenständige soziale Sicherung der Frau verbessern und Erziehungsjahre in der Rentenversicherung einführen wird, sobald dies finanziell möglich ist. In diesem Sinne sind auch die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in seinem Interview zu verstehen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Für eine Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau und die Einführung von Kindererziehungsjahren in der Rentenversicherung kommen mehrere unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten in Frage. Alle diese Lösungsmöglichkeiten werden unter sozial- und familienpolitischen Gesichtspunkten und insbesondere im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen geprüft. Hierbei kommt der Frage der Finanzierbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Wir werden keinen Vorschlag machen, der die Finanzkraft der Rentenversicherung oder der öffentlichen Haushalte überfordern würde. Vor Abschluß dieser Prüfungen lassen sich keine detaillierten Aussagen über die Ausgestaltung und Finanzierung solcher Maßnahmen sowie über den Zeitpunkt ihrer Verwirklichung machen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Wieczorek (Duisburg) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 114 und 115): Welche ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit eine Hausfrauenrente, die Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl angekündigt hat, „sobald wir aus dem Gröbsten raus sind", eingeführt werden kann? Wann wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Wendepunkt in der Finanzpolitik erreicht sein, an dem neue Ausgabenprogramme dieser Größenordnung verantwortlich angekündigt und gesetzlich festgelegt werden können? Maßgeblich ist die Finanzierbarkeit. Wann sie gegeben ist, läßt sich jetzt noch nicht sagen. Vorrangig ist es unsere Aufgabe, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig wieder auf eine solide und zuverlässige Grundlage zu stellen. Im übrigen hängt die Frage, unter welchen ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau verwirklicht werden können, auch entscheidend davon ab, für welche der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wir uns entscheiden. Diese Prüfung kann aber nach gerade acht Wochen Regierungsverantwortung noch nicht abgeschlossen sein. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß mit den von ihr der Wirtschaft gegebenen neuen Impulsen nicht kurzfristig eine Wende in der wirtschaftlichen Entwicklung erreicht werden kann. Es braucht seine Zeit, bis diese Maßnahmen wirksam werden. Wie der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 ausgeführt hat, spricht leider vieles dafür, daß der Tiefpunkt der Talfahrt unserer Wirtschaft noch vor uns liegt, erste positive Wirkungen des Programms der Bun- 8174* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 desregierung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der zweiten Hälfte des Jahres 1983 erwartet, aber grundlegende Erfolge nur in einem mehrjährigen Prozeß erreicht werden können. Im übrigen kommt es für den Zeitpunkt, in dem die beabsichtigten Ziele zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau realisiert werden können, wiederum entscheidend auf deren konkrete Ausgestaltung an. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 116 und 117): Ist die Aussage des Bundesarbeitsministers Dr. Blüm in der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Oktober 1982, in der er die Tarifpolitik der amerikanischen Gewerkschaften lobpreist (Plenarprotokoll Seite 7421), als eine Aufforderung an die deutschen Gewerkschaften gedacht, ebenso zu verfahren? Was bedeutet die in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Kohl am 13. Oktober 1982 gemachte Aussage, „Wir wollen mehr Flexibilität im Arbeitsleben. Derjenige, der freiwillig früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, sollte dazu die Möglichkeit erhalten, ohne daß dadurch die Rentenversicherung zusätzlich belastet wird" und die im Koalitionspapier festgelegte Vereinbarung, „Die flexible Altersgrenze soll auf 60 gesenkt werden mit versicherungsmathematischen Abschlägen" konkret am Beispiel für die Rentenhöhe eines Versicherten, der während 40 Versicherungsjahren stets ein Entgelt bezogen hat, das dem Durchschnitt aller Versicherten entspricht (sogenannte Eckrente)? Zu Frage 116: Bundesminister Dr. Blüm hat vor dem Deutschen Bundestag am 15. Oktober 1982 und am 11. November 1982 zu Reaktionen auf seinen Vorschlag zu einer Lohnpause bei angemessenen Gegenleistungen der Arbeitgeber Stellung genommen. In diesem Zusammenhang hat er als ein Beispiel dafür, daß es für seinen Vorschlag Vorbilder gibt, einen Tarifabschluß in der amerikanischen Automobilindustrie hervorgehoben, der einerseits einen Verzicht auf Lohnerhöhung, andererseits Arbeitsplatzgarantien für ältere Arbeitnehmer, Verzicht auf Betriebsstillegungen und die Zusage von Gewinnbeteiligungen in dem Fall vorsieht, daß in den Unternehmen höhere Gewinne gemacht werden. In diesen Ausführungen liegt keine Aufforderung an die deutschen Gewerkschaften, ebenso zu verfahren. Zu Frage 117: Es ist richtig, daß die Regierungserklärung von Bundeskanzler Kohl vom 13. Oktober dieses Jahres die von Ihnen zitierte Aussage enthält. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sind die damit zusammenhängenden Prüfungen sofort eingeleitet worden. In diese Prüfungen wird auch die Möglichkeit von „Abschlägen" einbezogen. Die Auswirkungen etwaiger Abschläge auf die Höhe der Renten hängen maßgeblich von der Gesamtkonzeption ab. Aussagen hierüber sind aber erst möglich, wenn die Ergebnisse der eingeleiteten Prüfung vorliegen. Ich bin bereit, Ihnen diese Ergebnisse zu gegebener Zeit zugänglich zu machen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 118): Kennt die Bundesregierung die Probleme von Fremdenverkehrs- und Kurorten, in denen gewerblich genutzte Ferienwohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden, und ist sie bereit, durch eine Novellierung des Bundesbaugesetzes den Gemeinden einen Genehmigungsvorbehalt für solche Vorgänge zu verschaffen oder durch geeignete steuerliche Maßnahmen diese Umwandlungen zu bremsen? Der Bundesregierung sind die Probleme bekannt, die den Fremdenverkehrs- und Kurorten durch die Umwandlung von gewerblich genutzten Ferienwohnungen in Zweitwohnungen entstehen. Sie ist der Auffassung, daß ausreichende Möglichkeiten vorhanden sein sollten, um unerwünschten Umwandlungen entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gemeinden durch Einsatz öffentlicher Mittel und Aufstellung von Bebauungsplänen die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu Kur-und Erholungsorten geschaffen haben und die Gefahr besteht, daß diese Entwicklung durch die nachträgliche Umwandlung von Beherbergungsbetrieben in Appartementhäuser, die als Zweitwohnungen genutzt werden, zum Nachteil der Fremdenverkehrswirtschaft unterlaufen wird. Die Bundesregierung prüft daher mit den Beteiligten, ob und inwieweit unter Ausschöpfung des geltenden Rechts durch geeignete Maßnahmen im Vollzug den auftretenden Problemen begegnet werden kann oder ob darüber hinaus auch gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Dabei wird das Ergebnis bereits anhängiger Verwaltungsstreitverfahren zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung ist darum bemüht, daß hier sachgerechte Lösungen gefunden werden. Die Entscheidung über geeignete steuerliche Maßnahmen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, ist ausschließlich Sache der Länder und Gemeinden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 119 und 120): Wie hoch waren die Beteiligungsquoten des Bundes bei der Mischfinanzierung im Wohnungsbaubereich in den letzten zehn Jahren? Aus welchen Gründen beabsichtigt der Bundeswohnungsbauminister, bei dem von ihm geplanten Verwaltungsabkommen mit den Ländern für die zusätzliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Finanzhilfen des Bundes, die aus dem Aufkommen aus der Zwangsanleihe finanziert werden sollen, die bisher üblichen Bund-Länderfinanzierungsschlüssel auf einmal nicht mehr anzuwenden? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8175* Zu Frage 119: Maximale Beteiligungsquoten des Bundes an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues sind erstmalig für 1978 — für den 1. Förderungsweg in Höhe von 30 %, — für den 2. Förderungsweg in Höhe von 70 % festgelegt worden. Sie sind später modifiziert worden auf 50 % für beide Förderungswege zusammen, wobei der Bundesanteil am 2. Förderungsweg auf maximal 85 % begrenzt wurde. Im Rahmen dieser Quoten hat sich der Bund seit 1978 an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg zusammen) im Bundesdurchschnitt 1978 und 1979 mit je rd. 30 %, 1980 mit rd. 29 %, 1981 mit rd. 21 % und 1982 mit rd. 15 % beteiligt, wobei das Beteiligungsverhältnis von Land zu Land je nach Höhe der bereitgestellten Landesmittel sehr unterschiedlich war. Insgesamt ist das Beteiligungsverhältnis seit 1978 durch steigende Landesmittel und rückläufige Bundesmittel gekennzeichnet. Diese Entwicklung ist nunmehr, was die Bundesmittel angeht, durch das von der Bundesregierung aufgelegte Sonderprogramm zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues und der Baunachfrage gestoppt worden. Zu Frage 120: Nicht alle Bundesländer sind bei Beibehaltung des 50 % Beteiligungsverhältnisses in der Lage, ihre Landesmittel entsprechend den vom Bund im Rahmen des Sonderprogramms für 1983 und 1984 zusätzlich bereitgestellten Förderungsmittel aufzustocken. Um dennoch auch in diesen Ländern das zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues und der Baunachfrage dringend erforderliche Sonderprogramm zügig und reibungslos durchführen zu können, soll für die Dauer des Sonderprogramms auch eine Landesbeteiligung von nur 40 % als ausreichend angesehen werden. Im Bundesdurchschnitt wird der Länderanteil auch 1983 und 1984 weit über 50 % liegen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 121 und 122): Von welchen Basiszahlen für den Neubau von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen geht die Bundesregierung für die nächsten Jahre aus, wenn sie zusätzliche Wohnungsbauprogramme ankündigt? In welchem Zeitraum will die Bundesregierung wieviel zusätzliche Mietwohnungen, Eigenheime und Eigentumswohnungen fördern? Die Bundesregierung hält das in den vergangenen Jahren ständig gesunkene Volumen an fertig- gestellten Wohnungen für nicht ausreichend, um die globalen und regionalen Wohnungsmarktprobleme der kommenden Jahre zu lösen. Nachdem 1977 noch 408 012 Wohnungen fertiggestellt wurden, waren es 1981 nur noch 365 462 Wohnungen. Dies ist ein Rückgang von über 10%. Für 1982 ist erneut mit einem weiter sinkenden Fertigstellungsergebnis zu rechnen. Der auch strukturell bedingte Rückgang an fertiggestellten Wohnungen wurde dabei in den letzten Jahren durch konjunkturelle Nachfrageschwächen deutlich verstärkt. Die Bundesregierung hat deshalb ein Bündel von Förderungsmaßnahmen beschlossen, um die Wohnungsbauproduktion wieder auf ein höheres Niveau zu bringen und damit die Baunachfrage zu beleben. Sie geht davon aus, daß die zeitlich und in der Höhe begrenzte Einführung des Schuldzinsenabzuges im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums, das Bausparzwischenfinanzierungsprogramm und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im Zeitraum 1983 bis 1985 zu einer zusätzlichen Produktion von ca. 70 000 bis 100 000 zusätzlichen Wohnungen führen. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rahmen des 1. und 2. Förderungsweges beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von zwei Mrd. DM an der Förderung der Länder. Bei entsprechendem Einsatz dieser Mittel und Ausgestaltung der Förderungsbedingungen können etwa 40 000 bis 50 000 zusätzliche Wohnungen öffentlich gefördert werden. Das Schwergewicht wird dabei im 2. Förderungsweg liegen. Die Zusatzwirkungen des Bausparzwischenfinanzierungsprogramms und des begrenzt eingeführten Schuldzinsenabzuges hängen von den Dispositionen der einzelnen Bauherren ab. Die hohen Entlastungswirkungen, die diese Maßnahmen auslösen, begründen die Annahme, daß die mehr als 30 000 Bauherren in die Lage versetzt werden, entweder ein geplantes Bauvorhaben zeitlich vorzuziehen oder überhaupt mit einem Bauvorhaben zu beginnen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 123 und 124): Welchen Anteil an verfügbarem Einkommen wird ein VierPersonen-Haushalt mit 40 000 DM Jahreseinkommen und 40 000 DM Eigengeld nach Abzug von Abschreibungen, Schuldzinsenabzug und öffentlicher Förderung selbst aufbringen müssen, um die laufenden Kosten zum Erwerb einer 100-Quadratmeter-Eigentumswohnung oder eines entsprechenden Reihenhäuschens aufzubringen? Wie hoch sind zur Zeit die Wohnkosten (Miete, Mietnebenkosten, Heizkosten) für einen Vier-Personen-Haushalt mit Monatseinkommen um 1 800 DM netto und für Rentnerhaushalte mit durchschnittlicher Rente? 8176* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 Zu Frage 123: Die durch Finanzierung und Bewirtschaftung eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung verursachten Belastungen hängen von der Höhe der Gesamtkosten und der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Fremdmittelfinanzierung ab. Eine generelle Aussage über den Anteil der Belastungen am verfügbaren Einkommen ist daher allein auf Grund der Angaben über das Jahreseinkommen und die Höhe des Eigenkapitals nicht möglich. Dennoch will ich versuchen, Ihre Frage auf der Basis einer Kostenhöhe von 3 000 DM je qm Wohnfläche, das wären bei 100 qm Wohnfläche 300 000 DM je Eigenheim, zu beantworten. Ich darf vorweg bemerken, daß das Ihrer Anfrage zugrundegelegte Eigenkapital von nur 40 000 DM zu niedrig erscheint. Auf Grund empirischer Untersuchungen wissen wir, daß der Eigenheimbau im allgemeinen mindestens mit 25 % Eigenkapital finanziert wird, das wären bezogen auf 300 000 DM Gesamtkosten 75 000 DM. Unterstellt man nun 300 000 Gesamtkosten und 75 000 DM Eigenkapital, so ergibt sich bei im übrigen — 60 000 DM Bauspardarlehen im Rahmen eines zugeteilten Bausparvertrages zu 5% Zinsen und 7 % Tilgung (die Höhe des Bauspardarlehens entspricht ebenfalls einem Erfahrungswert aus empirischen Untersuchungen) und — 165 000 DM Hypothekendarlehen zu 7,5% Zinsen und 1% Tilgung (der Nominalzins von 7,5% entspricht bei 10jähriger Zinsfestschreibung und einem Disagio von 5,5% einem Effektivzins von 8,5 %) sowie unter Berücksichtigung — jährlicher Bewirtschaftungskosten in Höhe von 1 800 DM, — steuerlicher Entlastungseffekte aus 7 b-Abschreibung und Schuldzinsenabzug (errechnet nach Splitting-Tabelle für einen 4-PersonenHaushalt mit einem Jahreseinkommen von netto 40 000 DM) von jährlich etwa je 2 000 DM = zusammen 4 000 DM, — einer Förderung mit Aufwendungsdarlehen von anfänglich 5,25 DM/qm/Monat für 90 qm Wfl. = jährlich 5 670 DM eine Belastung von jährlich rd. 13 350 DM = rd. 34 % eines Nettoeinkommens von 40 000 DM so daß für den von Ihnen unterstellten 4-Personen-Haushalt jährlich rd. 26 650 DM = monatlich rd. 2 220 DM für den sonstigen Lebensunterhalt übrigbleiben. Bei nur 40 000 DM Eigenkapital, wie von Ihnen unterstellt, und entsprechend höheren Hypothekendarlehen würden nach Abzug der erhöhten Bela- stungen für den sonstigen Lebensunterhalt monatlich nur rd. 1 980 DM zur Verfügung stehen. Zu Frage 124: Nach den Ergebnissen der Wirtschaftsrechnungen ausgewählter privater Haushalte betrug die durchschnittliche Bruttokaltmiete eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts im Jahr 1981 377,—DM monatlich. Dieser Haushaltstyp verfügte im Durchschnitt über eine Wohnfläche von 84,5 m2. Zusätzlich zur Bruttokaltmiete mußte dieser Haushaltstyp — in weiter Auslegung des von Ihnen gewählten Begriffs der „Wohnkosten" — 162,— DM monatlich für Heizung, Warmwasser und Elektrizität aufbringen. Die monatlichen Bruttoeinkommen dieser Gruppe von Haushalten lagen 1981 zwischen 2 300,— DM und 3 450,— DM und damit im Durchschnitt höher als das in der Fragestellung angegebene Nettoeinkommen von 1 800,— DM. Zwei-Personen-Rentnerhaushalte mußten nach den Ergebnissen der Wirtschaftsrechnungen monatlich 271,— DM für die Bruttokaltmiete aufbringen. Zusätzlich zahlten sie monatlich 113,— DM für Heizung, Warmwasser sowie Elektrizität. Diesen Angaben liegt eine durchschnittliche Wohnfläche von 63 m2 zugrunde. In den Wirtschaftsrechnungen werden nur Haushalte erfaßt, deren Bruttoeinkommen die Grenze von 1 650,— DM nicht überstiegen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 125 und 126): Sollen die zusätzlichen Neubauprogramme im sozialen Wohnungsbau aus dem Zinsgewinn der Zwangsanleihe der Jahre 1983/1984 oder aus der Gesamteinnahme der Zwangsanleihe in 1983/1984 finanziert werden, und wird die Rückzahlung der Zwangsanleihe in den Jahren ab 1987 zu Lasten der Wohnungsbauetats in 1987 ff. gehen? Wird es möglich sein, die Mittel für den zusätzlichen Sozialmietwohnungsbau auch in Kombination mit dem Bauherrenmodell einzusetzen? Zu Frage 125: Im Rahmen des Sonderprogramms können auch Mietwohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen gefördert werden. In einigen Bundesländern wird die Förderung von Bauherrenmodellen bereits mit nicht unerheblichen Einsparungseffekten an öffentlichen Fördermitteln praktiziert. Zu Frage 126: Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: Das Aufkommen aus der vorgesehenen Investitionshilfe-Abgabe, das auf 2,5 Milliarden DM geschätzt wird, ist zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues bestimmt; die Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8177* 1983 sieht dementsprechend eine Erhöhung der Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei Einzelplan 32 vor (Anlage zur Bundestags-Drucksache 9/2050 [Einzelplan 32], S. 3). Das von der Bundesregierung beschlossene Sonderprogramm zur Belebung des sozialen Wohnungsbaues und der Baunachfrage mit einem Volumen von insgesamt 2,5 Milliarden DM ist im Einzelplan 25 (Kap. 25 03 Tit. 08) veranschlagt. Die Rückzahlung der vorgesehenen Investitionshilfe-Abgabe berührt in keiner Weise den Einzelplan 25. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 127 und 128): Haben die Bundesländer Bereitschaft bekundet, sich über die zusätzlichen 50 000 Wohnungen hinaus, die sie aus Zinsanhebung und Fehlbelegungsabgabe fördern können, sich auch mit eigenen Mitteln an der Förderung zusätzlicher Neubauprogramme im sozialen Wohnungsbau zu beteiligen, die von der Bundesregierung angekündigt sind? Wie ist gewährleistet, daß die Mittel für zusätzliche Sozialmietwohnungen in den Bedarfsschwerpunkten eingesetzt werden? Zu Frage 127: Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen mit den Ländern über den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues 1983 und 1984 werden sich die Länder im Bundesdurchschnitt unter Einschluß des Sonderprogramms mit über 50 % an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues beteiligen. Ob und inwieweit die Länder damit über das Mittelaufkommen aus Zinsanhebung und Fehlbelegungsabgabe hinaus weitere Komplementärmittel aufbringen werden, kann noch nicht gesagt werden, da die Länder ihre Wohnungsbauprogramme für 1983 und 1984 dem BMBau noch nicht mitgeteilt haben. Zu Frage 128: Im Rahmen des Sonderprogramms sind je 500 Millionen DM für die Förderung von Mietwohnungen im 1. und 2. Förderungsweg vorgesehen. Die Förderung des Mietwohnungsbaus im 1. Förderungsweg für einkommensschwächere Zielgruppen vollzieht sich erfahrungsgemäß nur in Schwerpunkten des Wohnungsbedarfs. Für den 2. Förderungsweg sieht die Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich die Wohnungsbauförderung in regionalen Schwerpunkten vor. Außerdem sind die im Rahmen des Sonderprogramms für den Mietwohnungsbau vorgesehenen Förderungsmittel laut Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich für Ballungsgebiete bestimmt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 129): Hält die Bundesregierung eine durchschnittliche Mietbzw. Wohnkostenbelastung von 25 v. H. des Einkommens für gerechtfertigt, und wie hoch müßte die Wohnbelastung für Familien mit weniger als 1 800 DM Monatseinkommen und für Familien mit mehr als 10 000 DM Monatseinkommen voraussichtlich sein, wenn der Durchschnittswert 25 v. H. erreicht werden soll? Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, allgemein gültige Mietbelastungsnormen zu formulieren. Die Miet- und Wohnkostenbelastungen der Haushalte sind abhängig von den jeweiligen Einkommen sowie von den Wohnflächen und der Qualität der angemieteten Wohnungen. Auch wirken sich Lage und Art der Wohnung auf die Miete und damit die Mietbelastung aus. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß bei den relativ niedrigen Einkommen der Wohngeldempfänger eine Mietbelastung nach Zahlung des Wohngeldes von 15 bis 25 % des Nettoeinkommens zumutbar ist. Dabei wird von Wohnungen ausgegangen, die dem durchschnittlichen Wohnungsstandard vergleichbarer Haushalte entsprechen und die in der Miete nicht übermäßig teuer sind. Die Wohngeldtabellen sind entsprechend ausgestaltet; mit steigendem Einkommen der Wohngeldempfänger nehmen die entsprechenden Belastungsquoten zu. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 130 und 131): Auf wieviel Prozent des verfügbaren Einkommens erhöht sich der Eigenanteil wohngeldberechtigter Haushalte nach der vorgesehenen Kürzung des staatlichen Wohngelds bei gleichzeitig zu erwartenden Mietsteigerungen? Wie werden sich nach dem Willen der Bundesregierung die Wohngeldausgaben im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 1983 bis 1986 entwickeln? Zu Frage 130: Die vorgesehenen Einsparungen beim Wohngeld bewirken keine globale Senkung der Wohngeldleistungen. Das Wohngeld bleibt in seinem Kernbestand unberührt, um auch weiterhin seine soziale Funktion zu erfüllen, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Die Einsparungen werden in erster Linie dadurch erzielt, daß Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden, aber meist nicht ganz entfallen. Für die Haushalte, die bisher 8178* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen konnten, und das ist die Mehrheit der Wohngeldempfänger, kommt es daher nicht zu einer Kürzung von Wohngeldleistungen, d. h. die Einsparungen führen hier nicht zu einer erhöhten Selbstbeteiligung an den Wohnkosten. Steigende Wohnkosten der Bürger aufgrund der allgemeinen Mietenentwicklung sowie der Erhöhung der Darlehenszinsen im sozialen Wohnungsbau werden weiterhin, soweit die zuschußfähigen Miethöchstbeträge nicht überschritten werden, sozial abgefedert. Danach werden Mietsteigerungen durchschnittlich zu 60 % durch erhöhtes Wohngeld aufgefangen. Zu Frage 131: Der noch von der früheren Bundesregierung beschlossene Finanzplan 1982-1986 sieht in den Jahren 1983-1986 folgende Ausgaben für Wohngeldleistungen vor: 1983 1984 1985 1986 — in 1 000 DM — 1 230 1 225 1 195 1 165 Diese Daten werden im Rahmen des Finanzplans 1983 bis 1987 fortgeschrieben. Hierbei werden veränderte Rahmendaten und die Auswirkungen der Haushaltsbegleitgesetze, insbesondere die vorgesehene 6. Novelle zum Wohngeldgesetz, Berücksichtigung finden. In der Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1983 veranschlagt die Bundesregierung für Wohngeldleistungen Ausgaben in Höhe von 1,31 Milliarden DM. In den Folgejahren werden sich bei den Ausgaben für Wohngeldleistungen voraussichtlich nur geringfügige Korrekturen ergeben. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Polkehn (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 132): Um wieviel müßte das staatliche Wohngeld aufgestockt werden, um die Wohnkostenbelastungen der Durchschnittsverdiener und Rentner auf 25 v. H. ihres verfügbaren Einkommens zu beschränken? Nach der Wohnungsstichprobe 1978 betrug die Mietbelastungsquote aller Mieterhaushalte ohne Berücksichtigung von Wohngeld durchschnittlich 17,5 %. In diesem Bereich lag auch die durchschnittliche Mietbelastung von Durchschnittsverdienern. Zwischenzeitlich hat sich an diesen Belastungsquoten nichts Wesentliches geändert. Weit überdurchschnittliche Wohnkostenbelastungen werden bei einkommensschwächeren Haushalten durch Wohngeld abgefangen, wobei die Wohngeldtabellen so ausgestaltet sind, daß nach Wohngeld der Anteil der selbstzutragenden Wohnkosten am Nettoeinkommen je nach Miete, Einkommen und Haushaltsgröße zwischen 15 und 25 % liegt, sofern die jeweiligen Miethöchstbeträge nicht überschritten werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 133 und 134): Beabsichtigt die Bundesregierung, die verschiedentlich kritisierten Einkommensgrenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes so abzusenken, daß nur noch 25 v. H. bis 30 v. H. der Bevölkerung wohnberechtigt oder förderungsberechtigt sind, und welche wohnungspolitischen Konsequenzen hätte das für Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die beabsichtigten Mietrechtsänderungen entstehende Erhöhung der Renditen, und wie will sie sicherstellen, daß das daraus gewonnene Kapital von den Eigentümern nicht in den Kauf von Altbauten, sondern in den Wohnungsneubau investiert wird? Zu Frage 133: Nein. Zu Frage 134: Die von der Bundesregierung eingeleiteten Mietrechtsänderungen sollen dazu beitragen, das Investitionsklima im freifinanzierten Mietwohnungsbau insgesamt wieder zu verbessern. Für bestimmte Investoren, die sich in den letzten Jahren vom Mietwohnungsmarkt zurückgezogen haben, sollen die Investitionen in den Mietwohnungsbau in Verbindung mit maßvollen Mietanhebungen im älteren Bestand erstmals wieder rentabel durchgeführt werden können. Es ist selbstverständlich, daß die aus dem Althausbestand auf der Basis des neuen Mietrechts erzielten Mieterträge nicht von allen Vermietern unmittelbar wieder in den Neubau investiert werden. Notwendig ist jedoch zu verhindern, daß der Neubau im freifinanzierten Mietwohnungsbau deshalb weiter sinkt, weil — der Abstand zwischen Bestandsmieten und Neubaumieten tendenziell zu groß geworden ist und — die Entwicklung der Mieteinnahmen langfristig hinter der Entwicklung des allgemeinen Lebenshaltungskostenindex zurückbleibt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 135 und 136): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. November 1982 8179* Um wieviel Prozent wird die durchschnittliche Wohnkostenbelastung eines Vier-Personen-Haushalts mit 1 800 DM Nettoeinkommen durch Zulassung von Staffelmieten im Bestand und Neuformulierung des Vergleichsmietenbegriffs (Neuabschlüsse der letzten drei Jahre) ansteigen? Wie will die Bundesregierung der Gefahr vorbeugen, daß Großvermieter erhebliche Mieterhöhungen vornehmen, indem sie einige wenige Wohnungen aus dem Eigenbestand als Vergleichsmaßstab anheben? Zu Frage 135: Eine Quantifizierung denkbarer Mietpreisveränderungen auf der Basis der geplanten Mietrechtsänderungen ist nicht möglich. Die im Rahmen der geplanten Staffelmiete im voraus zu vereinbarenden Mietpreise hängen ebenso von der regionalen Wohnungsmarktsituation ab wie von den Erwartungshaltungen von Mietern und Vermietern in bezug auf die zukünftige, allgemeine Mietenentwicklung. Die Präzisierung des Vergleichsmietenbegriffs wird im Durchschnitt zu keiner deutlichen Änderung des Vergleichsmietenniveaus führen. Eine Analyse der Hamburger Mietspiegeldaten zeigt, daß sich die Mittelwerte der jeweiligen Mietspiegelfelder im Durchschnitt um ca. 3 bis 4 % erhöhen werden. Allerdings können bei den neu zu ermittelnden Obergrenzen einzelner Mietspiegelfelder größere Veränderungen auftreten. Diese im Hamburg ermittelten Informationen lassen sich zwar nicht verallgemeinern, sie zeigen jedoch, daß mit keiner sprunghaften Mietniveauänderung zu rechnen ist. Zu Frage 136: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen „anderer Vermieter" führt nach geltendem Recht nicht selten zu Schwierigkeiten. Die in Art. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vorgesehene Möglichkeit, das Erhöhungsverlangen künftig auch mit Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zu begründen, soll diese Schwierigkeiten beheben. Die materielle Berechtigung des Erhöhungsverlangens wird hierdurch nicht berührt. Über diese befindet im Streitfall das zuständige Gericht aufgrund eigener Erkenntnisse. Eine „Kappungsgrenze" (Begrenzung der Mieterhöhung für jeweils drei fahre auf 30 vom Hundert) wird im übrigen dafür Sorge tragen, daß unsachgerechten Mieterhöhungen wirksam begegnet werden kann. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 137 und 138): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Spekulation mit Grund und Boden zu stoppen und die Entwicklung der Baulandpreise zu bremsen? Sieht die Bundesregierung in einer Novellierung des Bundesbaugesetzes oder in der Neufeststellung der Einheitswerte für Grundstücke auch geeignete Instrumente zur Bekämpfung der Bodenspekulation, und wann wird sie entsprechende Initiativen ergreifen? Zu Frage 137: Die Bundesregierung sieht in der Bereitstellung von ausreichendem Bauland zu angemessenen Preisen die wichtigste Voraussetzung dafür, die Verhältnisse auf den jeweiligen regionalen Grundstücksmärkten zu entspannen. Nur durch ein ausreichendes Baulandangebot läßt sich dauerhaft den in der Frage beschriebenen Bodenmarktproblemen begegnen. Die Bundesregierung begrüßt daher insbesondere die verstärkten Bemühungen von Städten und Gemeinden, neues Bauland auszuweisen und Baulücken zu schließen. Wegen der von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem Bodenmarkt darf auf die Antwort zur Frage 138 Bezug genommen werden. Zu Frage 138: Die Bundesregierung sieht in einer Novellierung des Bundesbaugesetzes kein Instrument zur Lösung der akuten Probleme auf dem Baulandmarkt. Sie hat daher am 3. November 1982 die Zurückziehung der sogenannten Baulandnovelle beschlossen. Die gegenwärtigen Ungleichmäßigkeiten innerhalb der Bewertung des Grundbesitzes unterstützen Verzerrungen auf dem Bodenmarkt. Die Bundesregierung bereitet deshalb eine allgemeine Neubewertung des Grundbesitzes in Zusammenarbeit mit den Ländern vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claus Jäger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß in Zukunft Mitglieder bzw. Staatssekretäre der Bundesregierung in der Lage sind, im „Spiegel" über Kabinettssitzungen, über Briefe von Kabinettsmitgliedern jederzeit zu berichten, wenn sie es parteipolitisch für opportun halten?
    Stolze, Staatssekretär: Die Beamten des Bundes sind selbstverständlich auch weiterhin an das Bundesbeamtengesetz und die in ihm enthaltene Verpflichtung zur Verschwiegenheit in vollem Umfang gebunden.


Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es im Sinne der Gleichbehandlung aller Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung dann nicht für besser, wenn die jetzt noch gültigen Vorschriften über die Amtsverschwiegenheit, über Dienstgeheimnisse und vor allen Dingen über die entsprechende disziplinarrechtliche Ahndung von Verstößen aufgehoben und künftig alle Beamten gleich behandelt würden?
    Stolze, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es besteht nicht die Absicht, Beamte zukünftig nicht gleich zu behandeln. Ich habe lediglich ausgeführt, daß eine Prüfung durchgeführt worden ist und daß diese Prüfung keinen Verstoß gegen entsprechende Paragraphen des Bundesbeamtengesetzes ergeben hat. Ich wiederhole meine Erklärung, daß selbstverständlich alle Beamten, Ruhestandsbeamte wie aktive Beamte, in vollem Umfang an die Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gebunden bleiben.