Rede:
ID0912920100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 68
    1. der: 7
    2. daß: 3
    3. Deutschen: 3
    4. Herr: 2
    5. von: 2
    6. eine: 2
    7. ich: 2
    8. ist.: 2
    9. Bundespost: 2
    10. Staatssekretär,: 1
    11. sind: 1
    12. Sie: 1
    13. somit: 1
    14. Meinung,: 1
    15. das: 1
    16. Urteil: 1
    17. Postgewerkschaft,: 1
    18. wonach: 1
    19. es: 1
    20. sich: 1
    21. bei: 1
    22. Verlegung: 1
    23. Breitbandkabeln: 1
    24. in: 1
    25. Kupferkoaxialtechnik: 1
    26. um: 1
    27. rausgeschmissenes: 1
    28. Geld: 1
    29. für: 1
    30. überholte: 1
    31. Technik: 1
    32. handeln: 1
    33. soll,: 1
    34. nicht: 1
    35. zutreffend: 1
    36. ist?Rawe,: 1
    37. Parl.: 1
    38. Staatssekretär:: 1
    39. Kollege,: 1
    40. unterstelle: 1
    41. nach: 1
    42. dem,: 1
    43. was: 1
    44. mir: 1
    45. bekanntgeworden: 1
    46. ist,: 1
    47. zunächst,: 1
    48. hier: 1
    49. Reihe: 1
    50. Mißverständnissen: 1
    51. aufgetaucht: 1
    52. Dies: 1
    53. schließe: 1
    54. vor: 1
    55. allen: 1
    56. Dingen: 1
    57. daraus,: 1
    58. Haushalt: 1
    59. im: 1
    60. Verwaltungsrat: 1
    61. mit: 1
    62. den: 1
    63. Stimmen: 1
    64. auch: 1
    65. Personalvertreter: 1
    66. einstimmig: 1
    67. verabschiedet: 1
    68. worden: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/129 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 7933A, 7947 D Ausscheiden der Abg. Hölscher, von Schoeler und Frau Schuchardt aus der Fraktion der FDP 7933A Absetzung der Punkte 11 a und 15 von der Tagesordnung 7948A Aktuelle Stunde betr. Wohnungsbau und Situation des Mieters Waltemathe SPD 7933 B Clemens CDU/CSU 7934 B Gattermann FDP 7935 C Dr. Klein, Parl. Staatssekretär BMJ . . 7936 D Frau Schmedt (Lengerich) SPD 7938 C Doss CDU/CSU 7939 B Frau Noth FDP 7939 D Polkehn SPD 7940 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 7941 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 7943A Schmitt (Wiesbaden) SPD 7944 A Linsmeier CDU/CSU 7945 A Schmidt (München) SPD 7945 D Dr. Wittmann CDU/CSU 7947 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/2106 — Gnädinger SPD 7972 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1980) — Drucksache 9/251 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/2126 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 9/2104, 9/2114 — Dr. Langner CDU/CSU 7974 A Feile SPD 7975 C Dr. Solms FDP 7976 D Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 7978 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Börnsen, Catenhusen, Dr. Steger, Auch, Berschkeit, Fischer (Homburg), Grunenberg, Ibrügger, Reuter, Frau Terborg, Vosen, Stockleben, Dr.-Ing. Laermann, Timm, Zywietz, Popp, Frau von Braun-Stützer, Frau Dr. Engel, Neuhausen, Beckmann, Funke, Dr. Haussmann und der Fraktionen der SPD und FDP Mikroelektronik — Drucksachen 9/1742, 9/1988 — Börnsen SPD 7979 C Maaß CDU/CSU 7982 A Timm FDP 7985 A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 7987 A Lenzer CDU/CSU 7989 D Dr. Steger SPD 7991 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 7993 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 Fragestunde — Drucksache 9/2111 vom 19. November 1982 — Einsatz hauptamtlicher Feuerwehrleute im Verteidigungs- und Spannungsfall nach dem MOB-Plan MdlAnfr 1, 2 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7948B, C Stationierung von Pershing-II-Raketen in Schwäbisch Gmünd im Fall eines Scheiterns der Genfer Verhandlungen MdlAnfr 3 19.11.82 Drs 09/2111 Antretter SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7948C, D, 7949A,B,C ZusFr Antretter SPD 7948D, 7949A ZusFr Dr. Spöri SPD 7949 A ZusFr Jungmann SPD 7949 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7949 C Deklarierung von minderwertigem Fleisch, insbesondere von Känguruhfleisch, als hochwertige Ware MdlAnfr 7 19.11.82 Drs 09/2111 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 7949D, 7950A, B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7950A, B Kariesbekämpfung durch Trinkwasserfluoridierung MdlAnfr 8, 9 19.11.82 Drs 09/2111 Stiegler SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7950 B, C, D ZusFr Stiegler SPD 7950 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7950 D Einbeziehung Berlins in den Haus-zuHaus- Gepäckverkehr der Deutschen Bundesbahn; Zusammenarbeit mit der Reichsbahn der DDR MdlAnfr 10, 11 19.11.82 Drs 09/2111 Dolata CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7951 A, B, C ZusFr Dolata CDU/CSU 7951 B,C Erhaltung der Bundesbahnschule Bebra für das Zonenrandgebiet MdlAnfr 12, 13 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 7951 C, D, 7952A,B ZusFr Dr. Enders SPD 7951D, 7952A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7952A Rückübertragung der Zuständigkeit für die Beamtenbesoldung auf die Bundesländer MdlAnfr 31 19.11.82 Drs 09/2111 Auch SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 7952 C, D, 7953A ZusFr Auch SPD 7952C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7953A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . 7953A Höhe der Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst im Vergleich zu den letzten Netto-Arbeitseinkommen MdlAnfr 32 19.11.82 Drs 09/2111 Schreiner SPD Antw PStSekr Spranger BMI 7953 B Grund- und Trinkwassergefährdung im Bodenseegebiet durch den geplanten ÖlSpeicher im schweizerischen CalandaMassiv MdlAnfr 33 19.11.82 Drs 09/2111 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 7953D, 7954B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7954 B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . 7954 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 7954 C Aufklärung der Jugendlichen über die den Nationalsozialismus verharmlosende Veröffentlichung „GÄCK — Das Magazin mit der gewissen Toleranz" MdlAnfr 35, 36 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 7954D, 7955 A, B, C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . 7954D, 7955A,B ZusFr Lambinus SPD 7955B, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7955 C ZusFr Auch SPD 7955 C Äußerungen des Ministerialdirektors im Bundesinnenministerium von Loewenich zum Verbot rechtsextremistischer Organisationen und Parteien MdlAnfr 37, 38 19.11.82 Drs 09/2111 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 7955D, 7956 A, B, C, D, 7957 A, C, D, 7958A, B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . 7955D, 7956A, 7957 C, D, 7958 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7956 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 III ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 7956 B ZusFr Jungmann SPD 7956 C ZusFr Lambinus SPD 7956 D ZusFr Dr. Penner SPD 7957 C ZusFr Broll CDU/CSU 7958 A Politischer Standort der vom Kommunistischen Bund abgespaltenen „Z-Fraktion" MdlAnfr 39, 40 19.11.82 Drs 09/2111 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . . 7958 B, D, 7959A ZusFr Krey CDU/CSU 7958D, 7959 A Neuordnung der Ergänzungszuweisung an Bundesländer MdlAnfr 45 19.11.82 Drs 09/2111 Baack SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7959 B, C, D, 7960 A, B ZusFr Baack SPD 7959 C ZusFr Dr. Struck SPD 7959 D ZusFr Zeitler SPD 7959 D ZusFr Feile SPD 7960 A ZusFr Dr. Kübler SPD 7960 B Steuerausfälle durch Freibeträge für seelsorgerisch Tätige MdlAnfr 50, 51 19.11.82 Drs 09/2111 Weinhofer SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7960 B,C,D ZusFr Weinhofer SPD 7960C, D Informierung der betroffenen mittelständischen Unternehmen über die bei Butterfahrten unter das Verkaufsverbot fallenden Waren MdlAnfr 52, 53 19.11.82 Drs 09/2111 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 7960D, 7961 B, C, D ZusFr Jungmann SPD 7961 A, B, C Bezug von Kabelmaterial der Bundespost aus der DDR MdlAnfr 54 19.11.82 Drs 09/2111 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP . . . . 7961D, 7962A ZusFr Broll CDU/CSU 7962 A Kosten- und Erlössteigerungen der Bundespost bis 1990 durch die Verlegung von Breitbandkabeln in Kupferkoaxialkabeltechnik sowie Vorleistungen für die Glasfasertechnik MdlAnfr 55, 56 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP . . . . 7962 A, B, C, D, 7963 A, B, C, D, 7964 A, B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 7962C,D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 7963 A ZusFr Leuschner SPD 7963A, B ZusFr Börnsen SPD 7963B,C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 7963 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . . 7963D, 7964A ZusFr Auch SPD 7964A,B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7964 B,C Schwerpunkte des deutsch-französischen F + E-Programms im Schnellbrüterbereich MdlAnfr 60 19.11.82 Drs 09/2111 Leuschner SPD Antw BMin Dr. Riesenhuber BMFT 7964D, 7965A ZusFr Leuschner SPD 7965A ZusFr Catenhusen SPD 7965 A Verwendung des Plutoniums aus dem französischen Reaktor Super-Phénix für militärische Zwecke MdlAnfr 61 19.11.82 Drs 09/2111 Leuschner SPD Antw BMin Dr. Riesenhuber BMFT . . 7965B,C ZusFr Leuschner SPD 7965 C ZusFr Catenhusen SPD 7965 C Rücknahme der Kapitalbeteiligung des RWE am Bau des Super-Phénix bei Verwendung von Plutonium aus dem Reaktor für das französische Atomwaffenprogramm MdlAnfr 62, 63 19.11.82 Drs 09/2111 Catenhusen SPD Antw BMin Dr. Riesenhuber BMFT . . . 7965D, 7966 A, B,C, D, 7967 A ZusFr Catenhusen SPD . . . . 7965D, 7966A,D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7966 B ZusFr Lenzer CDU/CSU 7966 B Zahl der Raumflugkörper im Weltraum; Gefahren für die friedliche Nutzung des Weltraums MdlAnfr 64, 65 19.11.82 Drs 09/2111 Lenzer CDU/CSU Antw BMin Dr. Riesenhuber BMFT . 7967 B,C,D ZusFr Lenzer CDU/CSU 7967 B, D ZusFr Auch SPD 7967 B Pflicht der Wirtschaft zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen MdlAnfr 66 19.11.82 Drs 09/2111 Schätz SPD IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7968 A, C, D, 7969 B, C, D, 7970A ZusFr Schätz SPD 7968C, D ZusFr Auch SPD 7968D, 7969A ZusFr Frau Weyel SPD 7969 A ZusFr Büchner (Speyer) SPD 7969 B ZusFr Roth SPD 7969 C ZusFr Dr. Osswald SPD 7969 D ZusFr Broll CDU/CSU 7970A Verwendung der Broschüren mit dem Wortlaut des geltenden BAföG durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft MdlAnfr 67, 68 19.11.82 Drs 09/2111 Marschall SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 7970 A, B, C ZusFr Marschall SPD 7970 B Beschlagnahmeverbot für selbst hergestelltes Bildmaterial zur Wahrung der Pressefreiheit MdlAnfr 69 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. de With SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . 7970 C, D, 7971A ZusFr Dr. de With SPD 7970 D Ergänzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität um eine Strafvorschrift gegen Ausschreibungsbetrug MdlAnfr 70 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. de With SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . 7971 A, B, C ZusFr Dr. de With SPD 7971B,C Gesetzgeberische Maßnahmen zum gemeinsamen Sorgerecht geschiedener Eltern MdlAnfr 73 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Wittmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . 7971C, 7972 B ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 7972 A Nächste Sitzung 7996 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7997*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7997* B Anlage 3 Zahl der während der sozialliberalen Regierungszeit von 1969 bis 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten MdlAnfr 20 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Möller CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Spranger BMI auf ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 7997* C Anlage 4 Zahl der während der sozialliberalen Regierungszeit von 1969 bis 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten MdlAnfr 20 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Möller CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Spranger BMI auf ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7998*A Anlage 5 Unterbindung der Vogeljagd in Italien MdlAnfr 95 22.10.82 Drs 09/2043 Stutzer CDU/CSU ErgSchrAntw StMin Möllemann AA auf ZusFr Stutzer CDU/CSU 7998* B Anlage 6 Fangquoten der deutschen Fischerei; Maßnahmen zur Sicherung der deutschen Hochsee- und Kutterfischerei MdlAnfr 20 05.11.82 Drs 09/2078 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7999* C Anlage 7 Äußerungen Bundeskanzlers Kohl über die Aufgaben des Staates in seiner Regierungserklärung MdlAnfr 63, 64 05.11.82 Drs 09/2078 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 7999* D Anlage 8 Wahrnehmung der Ämter des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit und des Generalsekretärs der CDU durch Dr. Heiner Geißler MdlAnfr 65, 66 05.11.82 Drs 09/2078 Walther SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 8000* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 V Anlage 9 Bekanntmachung der nuklearen und chemischen Waffenstützpunkte der US-Streitkräfte sowie Aufruf zum passiven Widerstand durch einen ehemaligen Luftwaffenoffizier MdlAnfr 6 19.11.82 Drs 09/2111 Frau Krohne-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8000* C Anlage 10 Fertigstellung der Restbauabschnitte der A 30 zwischen Hörstel und der niederländischen Grenze MdlAnfr 14 19.11.82 Drs 09/2111 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8001*A Anlage 11 Anfügung eines Schlagwortregisters an die Druckfassung des Verfassungsschutzberichts der Bundesregierung MdlAnfr 34 19.11.82 Drs 09/2111 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8001*A Anlage 12 Einfluß kommunistischer Kräfte auf die Demokratische Frauen-Initiative MdlAnfr 41, 42 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8001* B Anlage 13 Ausnahmen bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel MdlAnfr 43 19.11.82 Drs 09/2111 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8001* D Anlage 14 Rauchgasentschwefelung des Kohlekraftwerks Bexbach MdlAnfr 44 19.11.82 Drs 09/2111 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8001* D Anlage 15 Auswirkungen der geplanten Nivellierung der Grunderwerbsteuer auf 2 % für den sozialen Wohnungsbau sowie Vorschlag zur Erhebung einer Grunderwerbsteuer von 14 % von Wohnungskäufern, die bisher nicht Mieter waren MdlAnfr 46, 47 19.11.82 Drs 09/2111 Schreiber (Solingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8002* B Anlage 16 Option für die steuerliche Behandlung von Wohneigentum als Konsum- oder Investitionsgut MdlAnfr 48, 49 19.11.82 Drs 09/2111 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8002* C Anlage 17 Nichtförderung der zu Butterfahrten eingesetzten Schiffe durch die 10%ige Investitionszulage MdlAnfr 82 19.11.82 Drs 09/2111 Jansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 8003* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 7933 129. Sitzung Bonn, den 24. November 1982 Beginn: 8.30 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 26. 11. Bahner 24. 11. Beckmann 26. 11. Dr. Böhme (Freiburg) 26. 11. Dr. Dübber 26. 11. Egert 24. 11. Dr. Ehrenberg 24. 11. Haase (Fürth) 26. 11. Höffkes 26. 11. Dr. Hornhues 26. 11. Jansen 26. 11. Junghans 26. 11. Müller (Bayreuth) 26. 11. Nagel 26. 11. Poß 26. 11. Frau Roitzsch 26. 11. Rosenthal 26. 11. Schartz (Trier) 25. 11. Schröer (Mülheim) 24. 11. Dr. Wieczorek 26. 11. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat am 10. November 1982 gemäß § 20 Abs. 5 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1952 die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu erlassende Erste Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung mit der Bitte um Bekanntgabe übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gestzes über das Bundesverfassungsgericht ist für den aus dem Wahlmännerausschuß ausgeschiedenen Abgeordneten und jetzigen Bundesminister der Justiz Engelhard aus der Reihe der nicht mehr Gewählten der Abgeordnete Schulte (Unna) als Mitglied im Wahlmännerausschuß nachgerückt. Gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes ist für den aus dem Richterwahlausschuß ausgeschiedenen Abgeordneten und jetzigen Bundesminister Engelhard aus der Reihe der nicht mehr Gewählten der Abgeordnete Hauck als Stellvertreter im Richterwahlausschuß nachgerückt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. November 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von alkoholischen Getränken, Wermutwein und anderen Weinen aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert (Drucksache 9/1950 Nr. 52) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude auf das geltende Grunderwerbsteuerrecht und über die Überlegungen, Anlagen zum Stenographischen Bericht die zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind - Grunderwerbsteuerbericht - (Drucksachen 8/2555, 9/253 Nr. 10) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 20, 124. Sitzung, Seite 7475 c): In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 1982 haben Sie zum Themenkreis „Versetzung von Bundesbeamten in den einstweiligen Ruhestand" zusätzlich 1. nach der Aufgliederung der Beamten, die in der Zeit vom 1. Januar 1969 bis 1. Oktober 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, nach Besoldungsgruppen und 2. nach der Zahl der Beamten und Angestellten, die in diesem Zeitraum auf andere Dienstposten umgesetzt wurden gefragt. Diese Zusatzfragen beantworte ich wie folgt: 1. In der Zeit vom 1. Januar 1969 bis zum 1. Oktober 1982 sind, wie ich auf Ihre Frage 20 ausgeführt habe, 161 Beamte, die zum Personenkreis des § 36 des Bundesbeamtengesetzes gehören, in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Davon gehörten zur Besoldungsgruppe B 11 32 Beamte B 10 1 Beamter B 9 51 Beamte B 6 22 Beamte B 3 31 Beamte A 16 24 Beamte 161 Beamte 2. In der Zeit vom 21. Oktober bis zum 20. November 1969 sind a) 72 Beamte des höheren Dienstes, die nicht zu den in § 36 BBG genannten Beamten gehören, und 6 Angestellte in vergleichbaren Vergütungsgruppen in ein anderes Ressort bzw. innerhalb desselben Geschäftsbereiches in eine andere Dienststelle versetzt oder abgeordnet oder innerhalb des Hauses, dem sie angehörten, mit anderen Aufgaben betraut und b) 4 Beamte von den Pflichten in ihrer bisherigen Verwendung entbunden worden. Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Dr. Pohle, Leicht, Adorno und Genossen - Drucksache VI/68 - vom 27. November 1969 - Drucksache VI/107 -, mache ich in diesem Zusammenhang aufmerksam. Darüber hinausgehende Erhebungen sind nicht bekannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die ZusatzFrage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) zur Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 20, 124. Sitzung, Seite 7476 A): In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 1982 haben Sie zum Themenkreis „Versetzung von Bundesbeamten in den einstweiligen Ruhestand" danach gefragt, wieviele der angesprochenen Beamten aus Altersgründen und wieviele aus politischen Gründen ausgeschieden sind und wie sich das in den Ministerien der Freien Demokratischen Partei aufteilt. Dazu ist zu erläutern, daß die in der Fragestunde erwähnten Zahlen von 35 bzw. 161 Beamten, die in der Zeit vom 4. bis 25. Oktober 1982 bzw. zwischen 1969 und 1982 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, sich nur auf Anwendungsfälle des § 36 des Bundesbeamtengesetzes beziehen. Fälle der Versetzung oder des Eintritts in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Antrags- bzw. der gesetzlichen Altersgrenze sind nicht erfaßt. Von den 161 Beamten entfallen 82 Beamte auf oberste Bundesbehörden, die von der F.D.P. angehörenden Bundesministern geleitet wurden, von den 35 Beamten 4 Beamte auf solche obersten Bundesbehörden. Zu den genannten 82 Beamten gehören 63 Beamte des Auswärtigen Amtes, in dessen Bereich Beamte bereits von der Besoldungsgruppe A 16 ab in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Ergänzend weise ich noch darauf hin, daß in der Zeit vom 1. Januar 1969 bis zum 8. September 1981 114 Beamte i. S. des § 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (vollendetes 65. Lebensjahr) aus dem Dienst ausgeschieden sind. Es handelt sich hier zumeist um Fälle der Entlassung auf Antrag sowie der Versetzung in den (endgültigen) Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder nach Erreichen der Antragsaltersgrenze. Ich beziehe mich hierbei auf die Angaben in den Antworten auf die Kleinen Anfragen vom 16. März 1979 (Drucks. 8/2679) - Frage und Antwort 2 a - und vom 22. Oktober 1981 (Drucks. 9/933) - Frage und Antwort 2 -. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 95, 125. Sitzung, Seite 7561): Auf Ihre in der Fragestunde gemachten Zusatzfragen habe ich einen Bericht der Deutschen Botschaft in Rom angefordert und folgende Antwort erhalten: Die Jagd wird in Italien durch Gesetz Nr. 968 vom 27. Dezember 1977 (italienisches Gesetzblatt Nr. 3 vom 4. Januar 1978) geregelt. Die dort als Rahmen zunächst vorgesehene Jagdzeit vom 18. August bis 31. März wurde durch Dekret vom 20. Dezember 1979 (Gesetzesblatt Nr. 1 vom 2. Januar 1980) auf den Zeitraum 18. August bis 10. März verkürzt. Durch Präsidialdekret vom 4. Juni 1982 (Gesetzblatt Nr. 155 vom 8. Juni 1982) wurde Gesetz Nr. 968 teilweise der EG-Richtlinie Nr. 79-409 vom 2. April 1979 angepaßt. Aufgrund der nunmehr geltenden Fassung dürfen folgende Vogelarten gejagt werden: 1. vom 18. August bis 31. Dezember: Coturnix coturnix Streptopella turtur Turdus merula 2. vom 18. August bis Ende Februar: Anas platyrhynchos Fulica atra Gallinula Chloropus 3. vom 18. August bis 10. März Passer italiae Passer montanus Passer domesticus Sturnus vulgaris Rallus aquaticus Anas crecca Anas strepera Anas penelope Anas acuta Anas querquedula Anas clypeata Aythya ferina Aythya fuligula Capella gallinago Columba palumbus Lymocryptas minimus Numenius arquata Tringa totanus Charadrius apricarius Philomahus pugnax Limosa limosa Corvus corone cornix Garrulus glandaius Pica pica 4. vom 3. Sonntag im September bis 31. Dezember: Lagopus mutus Lyrurus tetrix Tetrao urogallus Alectoris graeca Alectoris barbara Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 7999* Alectoris rufa Perdix perdix Phasianus colchicus Colino della Virginia 5. vom 3. Sonntag im September bis Ende Februar: Scolopax rusticola 6. vom 3. Sonntag im September bis 10. März: Alauda arvensis Turdus pilaris Turdus philomelos Turdus iliacus Coloeus monedula Corvus frugilegus Corvus corone Vanellus vanellus Aufgrund dieser Liste sind demnach weiterhin eine Reihe von Zug- und Singvögeln in Italien jagdbar, zu denen besonders Amsel, Drossel und Lerche gehören. Nach Auskunft des hiesigen Landwirtschaftsministeriums wird bedauerlicherweise weiterhin in großem Unfang Jagd auf Zug- und Singvögel praktiziert. In zahlreichen Gebieten stellen Vögel praktisch das einzige Jagdwild dar. Bei den Zugvögeln handelt es sich zwar überwiegend um Arten Osteuropas, aber vor allem Singvögel kommen auch aus den nördlichen Ländern. Eine amtliche Jagdstatistik besteht in Italien nicht, doch meinen Fachleute, daß die Anzahl der jährlich gejagten Vögel ca. 200 Millionen betragen könne. Die häufig erwähnte Vogeljagd mit Netz ist verboten, darf aber zum Zweck des Lebendfangs für Käfighaltung weiterhin betrieben werden. Mißbräuche sind hier nicht auszuschließen. Die Konvention von Bern wurde von Italien inzwischen durch Gesetz Nr. 503 vom 5. August 1981 (Gesetzblatt Nr. 250 vom 11. September 1981) übernommen und ist in Italien am 1. Juni 1982 in Kraft getreten. Es fehlen jedoch nationale Ausführungs- und insbesondere Strafbestimmungen, die eine Beachtung der Konvention gewährleisten könnten. Das Jagdgesetz Nr. 968 und die entsprechenden Regionalgesetze wurden der Konvention bisher nicht angepaßt. Einzelne Regionen weichen darüber hinaus von den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 968 ab. Geschützt wird das Wild in den Naturparks und Jagdschutzgebieten. Sie haben zum 31. Dezember 1979 insgesamt 581 219 ha beansprucht. Es besteht eine Tendenz zur Ausweitung der Fläche. Im Landwirtschaftsministerium würde man darüberhinaus begrüßen, wenn die Jagdzeit stark reduziert würde. Die Forstabteilung wirkt auf eine vollständige Übernahme der EG-Richtlinie Nr. 79-409 auf nationalem und regionalem Niveau hin, doch gibt es dagegen Widerstand. Als bedauerlich wurde herausgestellt, daß durch Bestellungen deutscher Vogelhändler, die hier zum Fang auch geschützter Arten verleiten, die Vogelwelt in Italien gefährdet wird. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 9/2078 Frage 20): Hält die Bundesregierung die der deutschen Fischerei von der EG-Kommission zugestandenen Quoten für ausreichend, und hält sie nach wie vor an den flankierenden Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt zur Sicherung der deutschen Hochsee- und Kutterfischerei fest? Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 1983 sieht eine erneute Fortführung der Sofortmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei mit einem Volumen von 10 Millionen DM vor. Außerdem sollen die bewährten Investitionsförderungsmaßnahmen im Flottenbereich mit einem gegenüber dem Vorjahr z. T. sogar erhöhten Mittelvolumen fortgesetzt werden. So wird nach dem Regierungsentwurf wegen der wieder stärkeren Investitionstätigkeit in der Kutterfischerei der Ansatz für zinsgünstige Kutterdarlehen von 4,0 auf 5,0 Millionen DM erhöht. Hinsichtlich der Fischereiförderung haben sich Änderungen gegenüber dem von der früheren Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf 1983 nicht ergeben. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 19 (128. Sitzung, Seite 7873 D). Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 63 und 64): Welches sind nach Auffassung von Bundeskanzler Dr. Kohl die „ursprünglichen und wirklichen Aufgaben" des Staates (siehe Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982)? Welche konkreten Staatsaufgaben will die Bundesregierung auf welche Weise entsprechend der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 „zurückführen"? Zu Frage 63: Die ursprünglichen und wirklichen Aufgaben unseres Staates sind im Sinne des Grundgesetzes die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats (Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz will nach Auffassung des Bundeskanzlers einen Sozialstaat mit menschlichem Gesicht, nicht die Entfremdung in einem anonymen, bürokratischen Wohlfahrtsstaat. Der Staat sollte nicht in Bereiche vordringen, die der Selbstregulierung überlassen bleiben können. Natürlich muß der Staat auch künftig den Bürgern 8000* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 helfen, die in Not und wirklich bedürftig sind. Aber er soll den Bürgern die eigene Daseinsvorsorge, die Selbst- und Nächstenhilfe nicht abnehmen. Soziale Sicherheit darf nicht als ein Instrument verstanden werden, sich auf Kosten der Steuerzahler vom Staat aushalten zu lassen. Das Grundgesetz will nach Auffassung des Bundeskanzlers auch einen liberalen Rechtsstaat mit menschlichem Gesicht, nicht die kalte, technokratische Maschinerie, in der alles und jedes gesetzlich geregelt ist. Der Staat sollte sich auf seine den inneren Frieden stiftende Ordnungs- und Sicherheitsfunktion konzentrieren. Zu den ursprünglichen und wirklichen Aufgaben des Staates gehört, die Würde des Rechts zu erhalten, nicht es als Herrschaftsinstrument gesellschaftlicher Klassen zu mißbrauchen. Zu Frage 64: Nach Auffassung des Bundeskanzlers soll ganz im Sinn des eben Gesagten der Staat sich nicht aus ganzen Politikfeldern zurückziehen. Aber in jedem einzelnen Bereich wird sorgfältig zu prüfen sein, wo staatliches Handeln notwendig ist, wo der Staat lenkend eingreifen oder Rahmenbedingungen setzen soll oder wo ihm Aufgaben zugewiesen worden sind, die unnötig zu regulieren sind und den einzelnen nur gängeln und einengen. Die Entscheidung hierüber kann nicht pauschal getroffen werden; dazu hängt zuviel vom Einzelfall ab. Im Verhältnis von Sozial- und Rechtsstaat wollen wir die Aufgaben der sozialen Sicherheit und von Recht und Ordnung in die richtige Balance bringen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 9/2078 Fragen 65 und 66): Sieht die Bundesregierung es als gewährleistet an, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Geißler, für sein Amt als Bundesminister zeitlich in ausreichendem Maß zur Verfügung steht, obwohl er gleichzeitig Generalsekretär der CDU ist? Sieht die Bundesregierung es als mit den Amtspflichten eines Bundesministers, die eine volle Arbeitskraft erfordern, für vereinbar an, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sich neben der Ausübung seines Ministeramts auch noch als Generalsekretär der CDU betätigt? Zu Frage 65: Ja. Zu Frage 66: Ihrer Frage liegt offenbar eine Wissenslücke zugrunde. Im Gegensatz beispielsweise zum Bundesgeschäftsführer der SPD ist der Generalsekretär der CDU nicht Angestellter des Parteivorstandes. Der Generalsekretär der CDU hat ein politisches Wahlamt, wird vom Parteitag gewählt und kann genauso wie ein Vorsitzender einer Partei oder ein stellvertretender Vorsitzender einer Partei ein öffentliches Amt ausüben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Frage 6): Darf ein ehemaliger Oberstleutnant der Luftwaffe nukleare und chemische US-Stützpunkte in einer Zeitschrift veröffentlichen und die Friedensbewegung zum passiven Widerstand am 12. Dezember 1982 aufrufen, ohne dafür disziplinarrechtlich belangt zu werden? Ein ehemaliger Offizier kann nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und des Soldatengesetzes (SG) disziplinarrechtlich gemaßregelt werden, wenn er ein Dienstvergehen begangen hat. Gemäß § 23 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 SG gilt es als Dienstvergehen, wenn ein Soldat nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt oder wenn sich ein Offizier oder Unteroffizier nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt oder durch unwürdiges Verhalten nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die für seine Wiederverwendung als Vorgesetzter erforderlich sind. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt vor, wenn der frühere Soldat Angelegenheiten preisgibt, die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind, sofern es sich nicht um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die §§ 59-61 WDO ermöglichen es, gegen Soldaten im Ruhestand, frühere Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten, und gegen Angehörige der Reserve ein disziplinarrechtliches Verfahren einzuleiten und Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. Inwieweit die Voraussetzungen für ein derartiges Verfahren vorliegen, ist durch die zuständige Einleitungsbehörde jeweils auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Ebenso ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Strafverfolgungsbehörden zur Ahndung einer möglichen Straftat eingeschaltet werden müßten. Ohne Kenntnis der näheren Umstände ist es nicht möglich, eine genauere Aussage zu treffen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 8001* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 14): Welche Restbauabschnitte der Bundesautobahn A 30 zwischen Abfahrt Hörstel und der niederländischen Grenze werden in den nächsten Jahren fertiggestellt? Die Restbauabschnitte der Bundesautobahn A 30 zwischen Hörstel und der niederländischen Grenze werden voraussichtlich bis 1991 fertiggestellt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Frage 34): Ist die Bundesregierung bereit, den Verfassungsschutzbericht dadurch lesbarer und besser nutzbar zu machen, daß sie in der Druckfassung ein Schlagwortregister anfügt, das auch alle im Bericht erwähnten Organisationen enthält? In meinem Haus werden z. Zt. Überlegungen angestellt, den Verfassungsschutzbericht in Zukunft so zu gestalten, daß er seiner Funktion als wichtiges Instrument zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung noch besser gerecht werden kann. Dabei wird auch die Frage der Einführung eines Schlagwortregisters geprüft. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/2111 Fragen 41 und 42): Was ist der Bundesregierung über die kommunistische Einflußnahme auf die „Demokratische Frauen-Initiative" (DFI) bekannt? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß die kommunistische Einflußnahme auf die DFI innerhalb der Organisation auf Widerstand stößt, und wenn ja, welchen Erfolg hat solcher Widerstand? Über die „Demokratische Frauen-Initiative" (DFI) — 1975 mit Unterstützung der DKP als „Initiative internationales Jahr der Frau '75" gegründet und 1976 in DFI umbenannt — ist stets in den jährlichen Verfassungsschutzberichten berichtet worden. Die erhebliche orthodox-kommunistische Beeinflussung der DFI drückt sich vor allem darin aus, daß in ihrem Leitungsgremium, dem sog. „Zentralen Arbeitskreis", seit Jahren Kommunistinnen, Funktionsträgerinnen DKP-beeinflußter Organisationen sowie Frauen, die ihre Nähe zur DKP z. B. durch Wahlaufrufe für die DKP bekundet haben, maßgeblich mitwirken. Führende DKP-Funktionäre haben das Engagement weiblicher Parteimitglieder in der DFI mehrfach betont. So bezeichnete DKP-Vorsitzender Herbert Mies die DFI auf dem 6. Parteitag der DKP Ende Mai 1981 als ein „Demokratisches Bündnis, in dem viele Genossinnen ihren Platz haben." Und Marianne Konze, Leiterin des Arbeitskreises Frauenpolitik beim DKP-Parteivorstand, hob hervor, daß in der DFI „Kommunistinnen aktiv mitarbeiten". Seit ihrer Gründung beteiligt sich die DFI — vornehmlich mit „Frauen-spezifischen" Losungen — an orthodox-kommunistisch gesteuerten oder beeinflußten Kampagnen. Als Leitsatz ihrer Bündnispolitik legte sie dazu auf ihrem Bundestreffen am 13./14. Juni 1981 in Düsseldorf fest: „Begrenzung, Unvereinbarkeitsbeschlüsse, Antikommunismus machen wir nicht mit". Bisher ist den zuständigen Behörden lediglich ein Fall bekannt geworden, in dem die orthodox-kommunistische Einflußnahme auf die DFI innerhalb der DFI auf Widerstand gestoßen ist. 1982 äußerte sich im Organ der DFI „Wir Frauen", Ausgabe März 1982, eine DFI-Gruppe, sie sei „verunsichert" über die Einführung einer „Frauenwehrpflicht" in der DDR und bat den „Zentralen Arbeitskreis" des DFI, dieses Problem als „Diskussionsthema" aufzunehmen. In der folgenden Ausgabe dieser Publikation wurde daraufhin ein DDR-offizieller Artikel zu dieser Frage veröffentlicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 43): Wieviel Ausnahmen — wie beim Sprecher der Bundesregierung Dr. Stolze — hat der Bundespersonalausschuß in anderen Fällen im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis gemacht, und in wieviel Fällen wurde auf eine Probezeit verzichtet? Dem Sinn Ihrer Frage entsprechend wurde eine Auskunft des Bundespersonalausschusses darüber eingeholt, in wieviel weiteren Fällen der Ausschuß auf Anträge, die nach dem 4. Oktober 1982 gestellt worden sind, Ausnahmen von den Regelvorschriften des Laufbahnrechts erteilt hat. Aus der Auskunft ergibt sich, daß es sich um zwei Fälle handelt. In beiden Fällen hat der Ausschuß verlangt, daß eine einjährige Mindestprobezeit abzuleisten ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 44): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Betreiber des Kohlekraftwerks Bexbach dahin gehend einzuwirken, die Rauchgasentschwefelung freiwillig von der ursprünglich festgelegten Grenze von 850 Milligramm herabzusetzen? 8002* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 Die Bundesregierung hat bereits frühzeitig versucht, über den dafür zuständigen Bundesminister der Finanzen sowie über die zuständigen Minister der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Saarland auf die Betreiber des Kraftwerks mit dem Ziel einer freiwilligen Verringerung der Schwefeldioxidemission auf einen Wert unter 850 mg/m3 hinzuwirken. Die Bundesregierung bedauert außerordentlich, daß die Bemühungen bisher leider ohne Erfolg geblieben sind. Die Betreiber des Kraftwerks Bexbach haben bei anderer Gelegenheit erklärt, daß sie von dem genehmigten Grenzwert nicht abgehen können, solange niedrigere Grenzwerte nicht allgemeinverbindlich für konkurrierende Kraftwerke festgelegt sind. Sie haben jedoch gleichzeitig ausgeführt, daß der Genehmigungsgrenzwert von 850 mg/m3 im Betrieb de facto unterschritten werden wird. Welche Bedeutung der Bundesinnenminister der Verminderung der Schwefeldioxidbelastung generell beimißt, erkennen Sie darin, daß er bereits Mitte Oktober die Versendung des Entwurfs der Großfeuerungsanlagenverordnung an die beteiligten Kreise veranlaßt hat. Dieser Entwurf enthielt auch eine Regelung für bereits bestehende Anlagen, so daß das Kraftwerk Bexbach nach Inkrafttreten der Verordnung dieser Rechtsvorschrift unterliegen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Schreiber (Solingen) (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 46 und 47): Hält die Bundesregierung es für eine familienfreundliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus, wenn mit der geplanten Nivellierung der Grunderwerbsteuer auf 2 v. H. bei Wegfall aller Befreiungstatbestände der Erstkäufer einer 200 000-DM-Eigentumswohnung 4 000 DM zusätzliche Steuern bezahlen muß, während der Bauherr einer 800 000-DM-Villa um rund 23 000 DM gegenüber heutiger Regelung entlastet wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die wohnungspolitische Wirkung des Vorschlags, Erwerber von Wohnungen aus dem Bestand, die nicht die bisherigen Mieter dieser Wohnungen sind, mit einer Grunderwerbsteuer von 14 v. H. zu belegen? Zu Frage 46: Die Bundesregierung teilt nicht die in der Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß sich die Belastungsverschiebungen durch die Grunderwerbsteuerreform immer und in vollem Umfang zu Lasten bzw. zu Gunsten des Erwerbers auswirken werden. Sie geht vielmehr davon aus, daß der Markt für einen Interessenausgleich zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer eines Grundstücks sorgen wird. Für diese Annahme spricht insbesondere die Tatsache, daß die in der Vergangenheit aus den verschiedensten Gründen eingeführten Grunderwerbsteuerbefreiungen keineswegs immer nur dem Grundstückserwerber zugute gekommen sind. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß die längst überfällige Reform der Grunderwerbsteuer ohne Belastungsverschiebungen nicht machbar wäre. Sie ist der Auffassung, daß im Einzelfall eintretende Nachteile im Hinblick auf die rechtspolitischen und verwaltungsmäßigen Vorteile des neuen Grunderwerbsteuergesetzes als unvermeidlich in Kauf genommen werden müssen. Zu Frage 47: Die Bundesregierung begrüßt es, daß das Grunderwerbsteuerrecht durch die jetzt anstehende Reform entscheidend vereinfacht wird. Sie hält deshalb grundsätzlich jeden Vorschlag, der zu neuen Komplizierungen führen würde, für verfehlt. Sie ist im übrigen der Meinung, daß die Gefahr einer Mieterverdrängung nicht mit steuerlichen Mitteln bekämpft werden kann. Die Bundesregierung hält es auch aus rechtspolitischen Erwägungen nicht für angebracht, den Erwerb einer vermieteten Wohnung mit einer erhöhten Grunderwerbsteuer zu belasten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 9/2111 Fragen 48 und 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Sondergutachten des gesamtwirtschaftlichen Sachverständigenrats, daß ihre geplanten Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus die Widersprüche in der Besteuerung selbstgenutzten Wohneigentums verstärken statt sie abzubauen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Sachverständigenrats, eine Option zwischen einer Konsumgut- und einer Investitionsgutlösung bei der steuerlichen Behandlung von Wohneigentum einzuführen? Zu Frage 48: Der von der Bundesregierung vorgesehene erweiterte Schuldzinsenabzug ist eine befristete Maßnahme, die beim jeweiligen Haus eine Abzugsmöglichkeit über drei Jahre eröffnet. Der Sachverständigenrat unterstellt demgegenüber einen auf zehn Jahre begrenzten Schuldzinsenabzug. Seine kritischen Äußerungen beziehen sich somit, entgegen der Absicht der Bundesregierung, auf eine längerfristige Förderung. Ziel der Erweiterung des Schuldzinsenabzugs ist, wie Ihnen mein Kollege Herr Dr. Voss zu Ihrer Anfrage in der Fragestunde am 12. November bereits erläuterte, eine Belebung der Baukonjunktur durch eine Steigerung der Nachfrage. Zugleich soll sie zu der notwendigen Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Insbesondere im Zusammenwirken mit der Zinsverbilligung für die Zwischenfinanzierung von Bausparverträgen ermöglicht die vorgesehene Maßnahme, daß die Bürger, die ihren Wunsch nach einem Eigenheim wegen des hohen Zinsniveaus zurückstellen mußten, bereits jetzt mit der Realisierung ihres Vorhabens beginnen können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. November 1982 8003* Diese Zielsetzungen rechtfertigen eine Abweichung von dem Prinzip der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung selbstgenutzter Wohnungen. Zu Frage 49: Die Bundesregierung wird prüfen, welcher Form der Besteuerung selbstgenutzten Wohnraums der Vorzug zu geben ist. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit der auch im Gutachten des Sachverständigenrates aufgezeigten Problematik. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Jansen (SPD) (Drucksache 9/2111 Frage 82): Trifft es zu, daß die 10prozentige Investitionszulage nicht für Investitionen gewährt wird, die auf solchen Schiffen vorgenommen werden, die auch als Butterschiffe eingesetzt werden können Die Investitionszulage zur Förderung der Beschäftigung wird nicht gewährt — für die Anschaffung oder Herstellung von Handelsschiffen, die der Beförderung von Gütern oder Personen im internationalen Verkehr zu dienen bestimmt sind, und — für nachträgliche Herstellungsarbeiten wie z. B. Umbauten an den bezeichneten Handelsschiffen. Schiffe bei denen der Warenverkauf im Vordergrund steht (sog. Butterschiffe), sind nicht zur Beförderung von Gütern oder Personen im internationalen Verkehr zu dienen bestimmt. Für diese Schiffe kommt — wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt werden — eine Investitionszulage nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes in Betracht. Soweit Schiffe sowohl für den Einsatz im internationalen Verkehr als auch für Butterfahrten bestimmt sind, wird im Einzelfall auf den überwiegenden Zweck des Schiffes abzustellen sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Prof. Dr. Bernhard Friedmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, sind Sie somit der Meinung, daß das Urteil der Deutschen Postgewerkschaft, wonach es sich bei der Verlegung von Breitbandkabeln in Kupferkoaxialtechnik um rausgeschmissenes Geld für eine überholte Technik handeln soll, nicht zutreffend ist?
Rawe, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich unterstelle nach dem, was mir bekanntgeworden ist, zunächst, daß hier eine Reihe von Mißverständnissen aufgetaucht ist. Dies schließe ich vor allen Dingen daraus, daß der Haushalt der Deutschen Bundespost im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost mit den Stimmen auch der Personalvertreter einstimmig verabschiedet worden ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, bitte.