Ich bedanke mich.
Die Frage nach dem Verwaltungsaufwand ist natürlich eine berechtigte Frage. Wir haben sie auch hier in dieser Haushaltsdebatte schon beantwortet. Nach unseren Berechnungen beträgt der Verwaltungsaufwand 80 Millionen DM. Ich bin aber der Auffassung, daß wir ihn reduzieren können, und zwar durch einen Datenabtausch zwischen Arbeitsämtern und Finanzämtern. Wir haben die Sache verwaltungsmäßig so einfach wie möglich gemacht. Die Formulare, die ausgefüllt werden müssen, beziehen sich auf die Lohnsteuererklärung der Arbeitnehmer im Vorjahr. Sie brauchen nur die Angaben aus den Lohnsteuererklärungen in die Formulare einzutragen, und dann läuft die Sache über den Computer. Das Kindergeld erfordert in der Verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit ohnehin den geringsten Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu dem anderer Sozialleistungsträger, nämlich einen Aufwand von 2,7 %. Der Verwaltungsaufwand der AOK liegt bei 8%. Durch die 80 Millionen DM wird dieser Aufwand von 2,7 % auf vielleicht 2,9 % steigen.
Im übrigen sehe ich hier einen Zusammenhang mit dem von uns angekündigten Familiensplitting ab 1. Januar 1984, eine der wichtigsten Entscheidungen der Koalition. Ich will nicht sagen, daß dies zu einer Revolutionierung des Steuerrechts führen wird, aber zu einer grundlegenden Reform des Steuerrechts im Interesse der Familien mit Kindern. Ich hoffe, daß wir im Zusammenhang mit der Einführung dieses Familiensplittings die Chance haben — ich greife jetzt einer Entscheidung des Kabinetts nicht vor —, langsam, aber sicher zu einer unbürokratischen Lösung weg vom Arbeitsamt und hin zum Finanzamt zu kommen. Dann sind die Probleme hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, die Sie hier angeführt haben, natürlich nicht mehr vorhanden. Ich glaube, daß der Weg, den wir hiermit eingeschlagen haben, auch insoweit der richtige Weg ist.
Lassen Sie mich noch einen Gesichtspunkt erörtern, der in der Auseinandersetzung auch mit den Sozialdemokraten immer eine große Rolle spielt, nämlich die Frage des Kinderfreibetrages. Die Regierung hat entschieden, daß der Kinderbetreuungsbetrag beseitigt und dafür — im Ergebnis im Grunde genommen halbiert — ein Kinderfreibetrag eingeführt wird.
Jetzt kommt von Ihrer Seite ständig das Argument, ein Kinderfreibetrag sei sozial ungerecht, denn dadurch würden die höheren Einkommen gegenüber den niedrigeren Einkommen begünstigt. Ich glaube, es ist wichtig, daß wir über diesen Punkt hier einmal ein paar Argumente austauschen. Ich habe als Sozialpolitiker dieses Argument nie verstanden — das will ich Ihnen ganz offen sagen —, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Die Leute, die durch einen Kinderfreibetrag eine größere Steuerersparnis bekommen, haben ja vorher auch höhere Steuern gezahlt.
— Ja, natürlich!
Dies ist das Ergebnis jedes Freibetrages.
— Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn ein Vorstandsmitglied eines Großbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland oder Herr Vietor Ihnen, was sicherlich schon einmal der Fall gewesen ist, eine Parteispende gegeben hat, dann hat er selbstverständlich auch eine höhere Steuerersparnis gehabt,
als wenn ein Facharbeiter Ihnen eine solche Spende gegeben hätte.
— Ja, natürlich! Das ist die Auswirkung jedes Steuerfreibetrages. Warum wollen Sie eigentlich, daß die Steuergerechtigkeit ausgerechnet bei der Familie und beim Kind haltmacht?
Außerdem finden Sie mit Ihrer Argumentation gar keinen Beifall bei der Arbeitnehmerschaft. Die Arbeitnehmer sind auf einen solchen Freibetrag aus einem ganz einfachen Grund angewiesen, weil nämlich über 50 % der deutschen Arbeitnehmer inzwischen in der Steuerprogression gelandet sind,
zum Teil dank Ihrer Steuerpolitik. Die sind dankbar dafür, wenn sie für die Belastung durch ihre Kinder auch eine Erleichterung über die Steuerpolitik bekommen.