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    Plenarprotokoll 9/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Enders 7499 A Erweiterung der Tagesordnung 7499 A Begrüßung einer Delegation der Nationalversammlung der Republik Uganda . . . 7574 A Bestimmung neuer Mitglieder und Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . 7573 D Aktuelle Stunde betr. Weitere Konzentration im Pressewesen durch den beabsichtigten Zusammenschluß der Verlage Springer und Burda Junghans SPD 7499 D Kittelmann CDU/CSU 7500 B Dr. Haussmann FDP 7500 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 7501B, 7504D, 7510B Dr. Jens SPD 7502 A Weirich CDU/CSU 7503B, 7511 D Dr. Hirsch FDP 7504 B Dr. Nöbel SPD 7505 C Klein (München) CDU/CSU 7506 C Cronenberg FDP 7507 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 7507 D Helmrich CDU/CSU 7508 C Frau von Braun-Stützer FDP 7509 B Dreßler SPD 7509 C Roth SPD 7511 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Lammert, Kiep, Dr. Waigel, Gerstein, Wissmann, Breuer, Weiskirch (Olpe), Dr. Unland, Löher, Link, Frau Hürland, Landré, Tillmann, Frau Karwatzki, Dr. Pohlmeier, Dr. Schwörer, Sauer (Salzgitter), Conrad (Riegelsberg), Müller (Wadern), Ganz (St. Wendel) und der Fraktion der CDU/CSU Strukturkrise der europäischen Stahlindustrie und deutsche Stahlpolitik — Drucksache 9/1494 — Dr. Lammert CDU/CSU 7512 C Reuschenbach SPD 7516 A Beckmann FDP 7518 C Löher CDU/CSU 7521 B Urbaniak SPD 7522 C Dr. Becker, Minister des Landes Saarland 7524 B Dr. Haak, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 7525 D Müller (Wadern) CDU/CSU 7528 A Hoffmann (Saarbrücken) SPD 7529 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 7532 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Schwarz-Schilling, Wissmann, Glos, Dr. Warnke, Dr. Lammert, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kraus, Helmrich, Echternach, Spilker und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Strukturberichterstattung — Drucksachen 9/913, 9/2006 — Dr. Lammert CDU/CSU 7538 D Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 7541 B Dr. Haussmann FDP 7544 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte — Drucksachen 9/1671, 9/1886 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/2057 — 7547 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Fischer (Hamburg), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Sick, Dr. Jobst, Seiters, Feinendegen, Hinsken, Metz, Hanz (Dahlen) und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Duve, Antretter, Curdt, Daubertshäuser, Kretkowski, Wimmer (Eggenfelden), Grobecker, Paterna und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Riemer, Merker, Rösch, Funke, Dr. Zumpfort, Frau Noth und der Fraktion der FDP Zum Bericht des Seeverkehrsbeirats „Führen fremder Flaggen" vom 9. März 1981 — Drucksache 9/1872 (neu) — Fischer (Hamburg) CDU/CSU 7547 C Duve SPD 7549 C Funke FDP 7551 A Lange, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 7552 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Mertes (Gerolstein) und Genossen Freilassung der letzten deutschen Kriegsverurteilten — Drucksache 9/1827 — 7574 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Sauter (Epfendorf), Dr. Pinger, Boroffka, Dr. Lammert, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. von Geldern, Repnik, Lamers, Herkenrath, Brunner, Dr. Kunz (Weiden), Eigen, Dr. Meyer zu Bentrup, Schartz (Trier), Bayha, Freiherr von Schorlemer, Michels, Borchert, Funk (Gutenzell), Rainer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Müller, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Riesenhuber, Susset, Frau Fischer, Dr. Pohlmeier, Höffkes, Schmöle, Dr. Hüsch, Dr. Hornhues, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Tendenzen globaler Entwicklung — Drucksachen 9/1158, 9/1592 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP GLOBAL 2000 — Drucksachen 9/1157, 9/1728 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 7574 C Frau Dr. Hartenstein SPD 7577 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 7580 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 7583 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 7587 A Dr. Hauff SPD 7588 B Frau Schuchardt FDP 7592 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 7595C Boroffka CDU/CSU 7597 D Bindig SPD 7599 B Dr. Vohrer FDP 7601 C Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 7603 B Reuter SPD 7605 C Dr. Lammert CDU/CSU 7606 D Frau Blunck SPD 7608 B Ertl, Bundesminister BML 7610 C Duve SPD 7615A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Stercken, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Miltner, Dr. Klein (Göttingen), Krey, Regenspurger, Dr. von Geldern, Dr. Waffenschmidt, Broll, Dr. Laufs, Volmer, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Lenz (Bergstraße), Graf Huyn, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Czaja, Dr. van Aerssen, Hauser (Krefeld), Milz, Klein (München), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Müller (Remscheid), Frau Dr. Wex, Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schmitz (Baesweiler), Dr. Pohlmeier, Dr. Hornhues, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wulff, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Günther, Lamers, Köster, Dr. Hupka, Fellner, Lenzer, Picard, Dr. Stark (Nürtingen), Niegel, Biehle, Dörflinger, Dr. Olderog, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 9/1062 — 7618 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 9/1913 — 7618 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts — Drucksache 9/1897 — 7618 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes — Drucksache 9/2035 — 7618 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Einkommensteueränderungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1990 — 7618 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung und von anderen Vorschriften (Sechstes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 9/1991 — 7618 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften (SVÄG 1982) — Drucksache 9/1997 — 7619 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sri Lanka über den Luftverkehr — Drucksache 9/2032 — 7619A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zaire über den Luftverkehr — Drucksache 9/2033 — 7619A Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/2021 — 7619 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Verstärkung der Mittel zur Kontrolle der Anwendung der Gemeinschaftsregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse — Drucksachen 9/1613 Nr. 16, 9/2017 — . 7619 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über eine Fischereivereinbarung zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Schweden für 1982 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter schwedischer Flagge — Drucksachen 9/1613 Nr. 22, 9/2018 — . 7619C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung der gemeinschaftlichen Einfuhrbedingungen für bestimmte in der Tierfütterung verwendete Erzeugnisse — Drucksachen 9/1686 Nr. 8, 9/2019 — . . 7619C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 9/2056 — 7619 D Fragestunde — Drucksache 9/2043 vom 22. Oktober 1982 — Auskunft über Gerichtsurteile und verbraucherschädliche Praktiken von Kreditinstituten und Kreditvermittlern MdlAnfr 52 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . 7554D, 7555A,B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 7555A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 7555 B Auslieferung von Klaus Barbie — alias Klaus Altmann — aus Bolivien MdlAnfr 54 22.10.82 Drs 09/2043 Thüsing SPD Antw PStSekr Dr. Klein BMJ . . . . 7555 B,C ZusFr Thüsing SPD 7555 C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Abgabe von Informationsmaterial der bisherigen Regierung; Erstellung neuen Materials vor der Bundestagswahl am 6. März 1983 MdlAnfr 6, 7 22.10.82 Drs 09/2043 Müntefering SPD Antw StSekr Stolze BPA . . . 7555D, 7556 B, C, D, 7557A,B,C ZusFr Müntefering SPD . . . 7556A, B, 7557A, B ZusFr Thüsing SPD 7556 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 7556 B ZusFr Gansel SPD 7556C, 7557 B Unterdrückung der polnischen Gewerkschaft Solidarnosc MdlAnfr 8 22.10.82 Drs 09/2043 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 7557D, 7558A,B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7558A ZusFr Gansel SPD 7558 B Entscheidung über die deutschitalienische Initiative zur Schaffung einer „Europäischen Akte" in der EG MdlAnfr 9, 10 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw StMin Möllemann AA 7558 B, D, 7559 A, B, C ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 7558D, 7559B, C Bau von Neutronenbomben in Frankreich MdlAnfr 12 22.10.82 Drs 09/2043 Thüsing SPD Antw StMin Möllemann AA . 7559D, 7560 A, B, C ZusFr Thüsing SPD 7559D, 7560 B ZusFr Gansel SPD 7559 D ZusFr Herberholz SPD 7560 A ZusFr Roth SPD 7560 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 7560 C ZusFr Frau Blunck SPD 7560 C Unterbindung der Vogeljagd in Italien MdlAnfr 95, 96 22.10.82 Drs 09/2043 Stutzer CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . 7560D, 7561 A, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 7560D, 756l A, C ZusFr Frau Blunck SPD 7561 D Einbringung einer Novelle zum Kreditwesengesetz MdlAnfr 55 22.10.82 Drs 09/2043 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7562A,B ZusFr Poß SPD 7562A, B ZusFr Schlatter SPD 7562 B Abzahlungsschwierigkeiten bei Ratenkrediten im Falle unvorhersehbarer Notlagen wie Arbeitslosigkeit und Krankheit MdlAnfr 57 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 7562C, 7563A,B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7563A ZusFr Frau Weyel SPD 7563 B Zins- und Gebührensätze für Kredite der Teilzahlungsbanken MdlAnfr 58 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 7563 B, D, 7564A ZusFr Frau Blunck SPD 7563 D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7563 D Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Kreditvermittlern und ausländischen Kreditinstituten MdlAnfr 59 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7564 A, C, D, 7565A,B ZusFr Frau Weyel SPD 7564 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7564 D ZusFr Büchner (Speyer) SPD 7564 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 7565 A ZusFr Auch SPD 7565 A Nennung des Darlehensgebers bei der Vermittlung von Konsumentenkrediten MdlAnfr 60 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7565 B, C, D ZusFr Frau Weyel SPD 7565 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7565 D Auswertung der Verbraucherbeschwerden über Kreditverträge MdlAnfr 61 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . . 7566A,B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 7566 B Vermittlung von Umschulungskrediten für in Not geratene Kreditnehmer MdlAnfr 63 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Blunck SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 V Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . 7566 C, D, 7567 A ZusFr Frau Blunck SPD 7566C ZusFr Büchner (Speyer) SPD 7566 D ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . 7566 D Steuerausfall durch die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsbetrages 1981 MdlAnfr 65 22.10.82 Drs 09/2043 Purps SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7567 A, B, C ZusFr Purps SPD 7567 B ZusFr Frau Blunck SPD 7567 B ZusFr Waltemathe SPD 7567 C Leistungen der Versicherungen bei Tod und Invalidität von Hausfrauen infolge eines Unfalls MdlAnfr 66, 67 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Dr. Lepsius SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . . 7567 C, D, 7568A,C,D, 7569A,B ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD . 7567D, 7568A,C,D, 7569A ZusFr Frau Weyel SPD 7569 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7569 B Sicherung der Arbeitsplätze in den norddeutschen Produktionsstätten des Airbus; Auslastung der Wartungskapazität bei MBB/VFW-Fokker GmbH MdlAnfr 71, 72 22.10.82 Drs 09/2043 Würtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7569 C, D, 7570 A, B, C, D, 7571 A, B, C, D, 7572 A, B, C ZusFr Würtz SPD . . . 7569D, 7550A, 7572A, B ZusFr Waltemathe SPD 7570 A ZusFr Börnsen SPD 7570 B ZusFr Büchner (Speyer) SPD 7570 D ZusFr Frau Terborg SPD 7571A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 7571B ZusFr Grobecker SPD 7571 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 7571 D ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . 7572 B ZusFr Büchner (Speyer) SPD 7572 C Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung und Produktion des Airbus 320 MdlAnfr 73, 74 22.10.82 Drs 09/2043 Grobecker SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 7572D, 7573 A, B, C ZusFr Grobecker SPD 7573A ZusFr Polkehn SPD 7573 B ZusFr Börnsen SPD 7573 C Nächste Sitzung 7620 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7621*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7621* B Anlage 3 Vereinbarkeit der publizistischen Auswertung interner Vorgänge in der sozialliberalen Bundesregierung durch den früheren Staatssekretär Klaus Bölling mit den Amtspflichten eines Beamten MdlAnfr 4 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StSekr Stolze BPA 7621* B Anlage 4 Vereinbarkeit der Veröffentlichung interner Vorgänge der Regierung Schmidt durch den früheren Staatssekretär Bölling mit der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit MdlAnfr 5 22.10.82 Drs 09/2043 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Stolze BPA 7621* D Anlage 5 Verhalten Maltas gegenüber der Relais-Station der Deutschen Welle hinsichtlich der Informationsfreiheit MdlAnfr 11 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 7622*A Anlage 6 Vermittlung von Konsumentenkrediten in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden MdlAnfr 51 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Klein BMJ 7622* B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Anlage 7 Festlegung zulässiger Belastungen für Kreditnehmer bei Verzug MdlAnfr 53 22.10.82 Drs 09/2043 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Klein BMJ 7622* C Anlage 8 Finanzhilfe für die Übernahme insolventer oder in Vergleichs- bzw. Konkursverfahren befindlicher Firmen MdlAnfr 56 22.10.82 Drs 09/2043 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Häfele BMF . . . . 7623* A Anlage 9 Begrenzung der Zinsen für Verbraucherkredite zur Bekämpfung des Kreditwuchers MdlAnfr 62 22.10.82 Drs 09/2043 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Häfele BMF . . . . 7623*A Anlage 10 Steuerausfall durch die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsbetrages 1981 MdlAnfr 64 22.10.82 Drs 09/2043 Baack SPD SchrAntw PStSekr Häfele BMF . . . . 7623* C Anlage 11 Kalkulation der menschlichen Arbeitsleistung bei Exporten der Staatshandelsländer, insbesondere bei Düngemitteln aus der UdSSR; Verhinderung von Dumping-Importen MdlAnfr 68, 69 22.10.82 Drs 09/2043 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7623* D Anlage 12 Abbau überschüssiger Stahlproduktionskapazitäten in der EG MdlAnfr 70 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7624* A Anlage 13 Auftragslage bei der Airbus-Industrie MdlAnfr 75 22.10.82 Drs 09/2043 Polkehn SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7624* C Anlage 14 Auftrags- und Beschäftigungslage bei der Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH in Finkenwerder und Stade MdlAnfr 76, 77 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7624* D Anlage 15 Verhinderung der vom MBB-Konzern angekündigten Entlassungen MdlAnfr 78, 79 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7625* B Anlage 16 Fortentwicklung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie aus verteidigungspolitischen Gründen; Bedeutung für die Entwicklungsländer MdlAnfr 80, 81 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7625* C Anlage 17 Änderung der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes, insbesondere Einbeziehung von Restschuldversicherungen; Probleme von Gleitzinsvereinbarungen MdlAnfr 82 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7625* D Anlage 18 Konzentration im Pressewesen durch Fusion der Verlage Springer/Burda MdlAnfr 83 22.10.82 Drs 09/2043 Junghans SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7626* D Anlage 19 Umgehung der Fusionskontrolle durch Beteiligung ausländischer Firmen bei einem Zusammenschluß der Verlage Springer/Burda MdlAnfr 84 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7626* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 VII Anlage 20 Wettbewerbsvorteile in der Medienpolitik zugunsten der Verlage Springer/Burda bei einer Fusion MdlAnfr 85 22.10.82 Drs 09/2043 Roth SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7626* D Anlage 21 Haltung des Bundeswirtschaftsministers zu den wettbewerbsfeindlichen Konzentrationsbestrebungen der Verlage Springer/Burda MdlAnfr 86, 87 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Mitzscherling SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7627*A Anlage 22 Vereinbarkeit der Verlagsfusion Springer/ Burda mit der Wettbewerbspolitik der Bundesregierung MdlAnfr 88, 89 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7627* C Anlage 23 Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Investitionsförderung MdlAnfr 90 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7627* D Anlage 24 Erkenntnisse aus der Konferenz „Energie aus Biomasse" MdlAnfr 91 22.10.82 Drs 09/2043 Herberholz FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7628* A Anlage 25 Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EG durch Frachtsubventionen für französische Getreideexporteure MdlAnfr 92, 93 22.10.82 Drs 09/2043 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 7628* C Anlage 26 Förderung eines Turnhallenbaus in Hornburg durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 97, 98 22.10.82 Drs 09/2043 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7629*A Anlage 27 Krankheitsverhalten vor und nach der Einführung der Lohnfortzahlung für Angestellte und Arbeiter; tarifvertragliche Regelung der Lohnfortzahlung MdlAnfr 99, 100 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7629* C Anlage 28 Verzögerung des Verkaufs eines Grundstücks der Stadt Essen an die Bundesanstalt für Arbeit und Baubeginn für ein neues Arbeitsamt MdlAnfr 101, 102 22.10.82 Drs 09/2043 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7630*A Anlage 29 Benachrichtigung des Vertrauensarztes von jeder Krankmeldung gemäß Aussage des „Koalitionspapiers" MdlAnfr 103 22.10.82 Drs 09/2043 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7630* C Anlage 30 Höhe der gemäß Sozialversicherungsabkommen in Nicht-EG-Länder transferierten Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Unfallrenten MdlAnfr 104 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7631* A Anlage 31 Höhe der der Bundesanstalt für Arbeit 1982 zur Verfügung stehenden Arbeitsförderungsmittel MdlAnfr 107, 108 22.10.82 Drs 09/2043 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 7631* B VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Anlage 32 Militärische Bedenken gegen den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage bei Hambuch-Illerich MdlAnfr 109 22.10.82 Drs 09/2043 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7632* D Anlage 33 Dienstanweisungen im Bundesministerium der Verteidigung für die Benutzung von Privatwagen auf Dienstreisen; Herabsetzung der Planzahlen für Instandsetzungsarbeiten an technischem Gerät in der Bundeswehr MdlAnfr 110, 111 22.10.82 Drs 09/2043 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7632* A Anlage 34 Nichteinberufung verheirateter Wehrpflichtiger MdlAnfr 114, 115 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7632* D Anlage 35 Stationierung von Pershing-Il-RaketenAbschußsystemen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 116, 117 22.10.82 Drs 09/2043 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7632*A Anlage 36 Stationierung von Pershing-Il-RaketenAbschußsystemen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg MdlAnfr 118, 119 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 7632* B Anlage 37 Hygienevorschriften für Badeanstalten und Saunas MdlAnfr 120, 121 22.10.82 Drs 09/2043 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7632* C Anlage 38 Verbot von krebserregenden Produkten MdlAnfr 122 22.10.82 Drs 09/2043 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7634*A Anlage 39 Revision des Verfahrens der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr 123, 124 22.10.82 Drs 09/2043 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7634* D Anlage 40 Schuldnerberatung durch Sozialämter und Verbraucherorganisationen MdlAnfr 125 22.10.82 Drs 09/2043 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7635*A Anlage 41 Anstieg der Erkrankungen der Atemwege, insbesondere Keuchhusten, durch Luftbelastung und Infektion MdlAnfr 126, 127 22.10.82 Drs 09/2043 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7635* B Anlage 42 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Legalisierung des Haschisch- und Marihuanaverkaufs im städtischen Jugendheim von Enschede MdlAnfr 128, 129 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7635* D Anlage 43 Ausgleich der den Gemeinden durch das Arbeitsverbot für Asylbewerber entstehenden höheren Sozialhilfeleistungen MdlAnfr 130 22.10.82 Drs 09/2043 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7636* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 IX Anlage 44 Belastung der A 4 Aachen-Köln während der Hauptverkehrszeit durch belgische Militärkolonnen MdlAnfr 131, 132 22.10.82 Drs 09/2043 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7636* C Anlage 45 Ankauf von Airbussen durch die Lufthansa MdlAnfr 133 22.10.82 Drs 09/2043 Polkehn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7636* D Anlage 46 Fertigstellung der B 54 zwischen den Niederlanden und Münster MdlAnfr 134 22.10.82 Drs 09/2043 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7637*A Anlage 47 Voraussichtliche Zahl der nach ihrer Ausbildung 1983 durch die Bundespost nicht übernommenen Jugendlichen; Weiterbeschäftigung von Wehrpflichtigen bis zur Einberufung MdlAnfr 135, 136 22.10.82 Drs 09/2043 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7637* A Anlage 48 Angebot von Tafelobst in den Speisewagen der Bundesbahn zur Förderung des Absatzes der Obsternte, insbesondere aus dem Bodenseeraum MdlAnfr 137 22.10.82 Drs 09/2043 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7637* B Anlage 49 Verordnung über die Einbeziehung freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in den TÜV und Regelung der Untersuchungsfristen MdlAnfr 138, 139 22.10.82 Drs 09/2043 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7637* C Anlage 50 Weiterbau und Finanzierung des RheinMain- Donau- Kanals MdlAnfr 140, 141 22.10.82 Drs 09/2043 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7638* A Anlage 51 Weiterbau und Kosten-Nutzen-Verhältnis des Rhein-Main-Donau-Kanals MdlAnfr 142, 143 22.10.82 Drs 09/2043 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7638* C Anlage 52 Finanzierung des restlichen Teilstücks der A 7 Würzburg-Ulm MdlAnfr 144, 145 22.10.82 Drs 09/2043 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7638* D Anlage 53 Einführung eines Verwarnungsgeldes für „Gurtmuffel" MdlAnfr 146, 147 22.10.82 Drs 09/2043 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7639*A Anlage 54 Kontrolle der Gewerbeaufsichtsämter in Baden-Württemberg bei Omnibusunternehmen; Beurteilung der Verstöße im Vergleich zu anderen Bundesländern MdlAnfr 148, 149 22.10.82 Drs 09/2043 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 7639* C Anlage 55 Verwendung von Spritzasbest beim Bau von Sporthallen seit 1979 sowie Nachbehandlung der Asbestbeschichtung mit Kunstharz - Dispersion MdlAnfr 150, 151 22.10.82 Drs 09/2043 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 7639* D X Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Anlage 56 Gesundheitsgefährdung durch Asbeststaub in Turnhallen einer bestimmten Bauart MdlAnfr 152, 153 22.10.82 Drs 09/2043 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 7640* B Anlage 57 Kürzungen des Wohngeldes gemäß Absichtserklärung des „Koalitionspapiers" MdlAnfr 154 22.10.82 Drs 09/2043 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 7640* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7499 125. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 124. Sitzung, Seite III, linke Spalte: Nach dem Text „Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Ratenkreditverträgen" ist ein Semikolon und folgender weiterer Text einzufügen: „Informierung des Kreditnehmers über den Schwerpunktzins für Ratenkredite, Vermittlungsgebühren und Vermittlungsprovisionen der Kreditvermittler." Nach „MdlAnfr 49" ist ein Komma und die Nummer „50" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 28. 10. Dr. van Aerssen 28. 10. Dr. Corterier 28. 10. Egert 28. 10. Günther 28. 10. Handlos 28. 10. Hauck 28. 10. Höffkes 28. 10. Jung (Kandel) 28. 10. Lintner 28. 10. Milz 28. 10. Müller (Bayreuth) 28. 10. Rösch 28. 10. Frau Roitzsch 28. 10. Schröer (Mülheim) 28. 10. Schulte (Unna) 28. 10. Dr. Solms 28. 10. Dr. Wendig 28. 10. Wolfram (Recklinghausen) 28. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1982 (Drucksache 9/2022) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0502 Tit. 686 30 - Beitrag an die Vereinten Nationen - (Drucksache 9/2044) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/82 - Zollkontingent für Walzdraht - 2. Halbjahr 1982) (Drucksache 9/2042) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 2. Dezember 1982 vorzulegen Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Stolze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 2043 Frage 4): Sind Zeitpunkt, Art und Form der publizistischen Auswertung interner Vorgänge innerhalb der sozialliberalen Bundesregierung durch den früheren Regierungssprecher und beamteten Staatssekretär Bölling nach Auffassung der Bundesregierung mit den Amtspflichten eines Beamten bzw. eines Beamten im Ruhestand zu vereinbaren, und ist sie bereit, eine solche Praxis in anderen Ämtern, bei anderen Beamten oder nur in diesem konkreten Fall hinzunehmen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat als zuständige oberste Dienstbehörde die Veröffentlichungen des Staatssekretärs a. D. Bölling auf ihre dienstrechtliche Bedeutung insbesondere darauf geprüft, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Verletzung der dem Beamten aus § 61 Bundesbeamtengesetz . obliegenden Pflichten hindeuten. Dabei erstreckte sich die Prüfung der dienstrechtlich relevanten Gesichtspunkte auch darauf, ob der Beamte, auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses, die gebotene Verschwiegenheit über seine amtliche Tätigkeit beachtet hat oder ob es sich in den Veröffentlichungen um Mitteilungen und Tatsachen handelte, die offenkundig waren oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung unterlagen. Der in Personalangelegenheiten auch bei Ruhestandsbeamten zu beachtende Schutz der Persönlichkeitssphäre verbietet nähere Angaben über den Inhalt der Prüfung. Als Ergebnis der bisherigen Feststellungs- und Aufklärungsmaßnahmen kann jedoch festgestellt werden, daß ein Anlaß zu disziplinarrechtlichen Vorermittlungen im Sinne des § 26 BDO hier nicht gesehen werden kann. Über den konkreten Vorgang hinaus, auf den sich Ihre Frage bezieht, bleibt es nach meiner Auffassung unverzichtbar, daß aktive wie auch Ruhestandsbeamte die ihnen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften obliegenden Pflichten uneingeschränkt beachten. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Stolze auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 5): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das in einer Wochenzeitschrift veröffentlichte sog. Tagebuch des früheren Regierungssprechers Bölling über die letzten 30 Tage des Kanzlers Schmidt über Vorgänge berichtet, die nach § 61 Abs. i des Bundesbeamtengesetzes (BBG) der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit unterliegen, und in welchem Umfang ist Bölling - gegebenenfalls - vom jetzigen oder vom früheren Bundeskanzler für die Veröffentlichung die nach § 61 Abs. 2 BBG erforderliche Genehmigung erteilt worden? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat als zuständige oberste Dienstbehörde die Veröffentlichungen des Staatssekretärs a. D. Bölling auf ihre dienstrechtliche Bedeutung insbesondere darauf geprüft, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Verletzung der dem Beamten aus § 61 Bundesbeamtengesetz obliegenden Pflichten hindeuten. Dabei erstreckte sich die Prüfung der dienstrechtlich relevanten Gesichtspunkte auch darauf, ob der Beamte, auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses, die gebotene Verschwiegenheit über seine amtliche Tätigkeit beachtet hat oder ob 7622* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 es sich in den Veröffentlichungen um Mitteilungen und Tatsachen handelte, die offenkundig waren oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung unterlagen. Der in Personalangelegenheiten auch bei Ruhestandsbeamten zu beachtende Schutz der Persönlichkeitssphäre verbietet nähere Angaben über den Inhalt der Prüfung. Als Ergebnis der bisherigen Feststellungs- und Aufklärungsmaßnahmen kann jedoch festgestellt werden, daß ein Anlaß zu disziplinarrechtlichen Vorermittlungen im Sinne des § 26 BDO hier nicht gesehen werden kann. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 11): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Regierung von Malta gegenüber der Relaisstation der Deutschen Welle im Zusammenhang mit der auch von Malta unterzeichneten KSZE-Schlußakte und dem in Korb III ausdrücklich verbrieften freien Fluß von Informationen? In der Auseinandersetzung der Deutschen Welle mit der Regierung von Malta ist kein Zusammenhang mit der KSZE-Schlußakte zu erkennen. Es geht der Regierung von Malta darum, aus einem privatrechtlichen Vertrag größeren Nutzen zu ziehen, als ursprünglich vorgesehen und zwar weiterreichende Senderechte und vorzeitige Eigentumsübertragungen der Sendeanlage. Eine Absicht, den freien Fluß von Informationen zu behindern, die in erster Linie in Staaten fließen, die nicht zu den Unterzeichnern der KSZE-Schlußakte gehören, ist nicht festzustellen. Im übrigen führt die Bundesregierung mit der maltesischen Regierung Gespräche, deren Ziel es sein soll, die entstandenen Schwierigkeiten auszuräumen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Frage 51): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erfahrungen man in Österreich mit Regelungen gemacht hat, die die Vermittlung von Konsumentenkrediten verbieten, und könnte eventuell durch das Verbot, eine Provision vom Verbraucher zu verlangen, wie es in der Schweiz und den Niederlanden geregelt ist, ein besserer Verbraucherschutz vor unseriösen Kreditvermittlern erreicht werden? In Österreich ist, wie anhand vorliegender Gesetzesmaterialien und einer Rückfrage beim österreichischen Bundesministerium der Justiz festgestellt werden konnte, die entgeltliche Vermittlung von Verbraucherkrediten nicht verboten. Es gelten dort für Kreditvermittler Berufsausübungsregelungen (§ 31 Konsumentenschutzgesetz vom 8. März 1979, BGBl. Nr. 49; VO vom 16. Mai 1977, BGBl. Nr. 304), die den für Darlehensvermittler geltenden Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung vom 11. Juni 1975 (BGBl. I S. 1351) ähneln. Die längerfristigen Auswirkungen einer Regelung, durch die dem Darlehensvermittler ein Provisionsanspruch gegen den Darlehensnehmer abgeschnitten wird, lassen sich nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzen. Allerdings kann wohl davon ausgegangen werden, daß die Darlehensvermittler Provisionsansprüche gegenüber den Banken nicht so leicht durchsetzen können wie gegenüber den Kreditnehmern. Rechtspolitisch würde jedoch ein auf den Kreditvermittler begrenztes Verbot der Doppelprovisionierung Bedenken begegnen, solange die Doppelmakelei allen anderen Maklern grundsätzlich gestattet ist. Dies ist nach geltendem Recht und auch nach der im Regierungsentwurf eines Gesetzes über Maklerverträge vorgeschlagenen Regelung der Fall. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Frage 53): Sind die heute rechtlich zulässigen Belastungen für den Kreditnehmer bei unvorhersehbarer Zahlungsunfähigkeit nach Meinung der Bundesregierung vertretbar, oder sollten im Rahmen eines Verbraucherkreditgesetzes die zusätzlichen Kosten bei zeitweiliger Zahlungsunfähigkeit begrenzt werden, um den Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Belastungen und verdeckten Zinseszinsforderungen zu schützen? Das geltende Recht bietet nicht nur durch die Vorschriften über die Nichtigkeit sittenwidriger und wucherischer Rechtsgeschäfte (§ 138 BGB) sowie das Zinseszinsverbot (§§ 248 Abs. 1, 289 Satz 1 BGB), sondern auch durch verschiedene Vorschriften des AGB-Gesetzes (Verbot von Vertragsstrafen nach Maßgabe des § 11 Nr. 6, Verbot überhöhter Schadensersatzpauschalen nach § 11 Nr. 5, Einschränkung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen nach § 10 Nr. 7) Handhaben zur Begrenzung unverhältnismäßig hoher Belastungen in den von Ihnen genannten Fällen des zeitweiligen Zahlungsverzugs. Im Hinblick hierauf wurden auf dem 53. Deutschen Juristentag, dessen zivilrechtliche Abteilung sich mit der Reform des Rechts des Konsumentenkredits befaßte, zusätzliche gesetzliche Regelungen über den Verzug des Kreditnehmers und sonstige Störungen des Kreditvertrags abgelehnt. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Möglichkeiten, die das AGB-Gesetz bietet, im Bereich des Konsumentenkredits jedenfalls noch nicht voll ausgeschöpft. Ob im Rahmen einer künftigen Regelung des Verbraucherkredits zusätzliche Vorschriften zur Begrenzung unverhältnismä- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7623* 1 Big hoher Belastungen erforderlich und möglich sind, läßt sich noch nicht abschließend beurteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 56): In welchen Fällen wird die Bundesregierung und zu welchen Konditionen Finanzhilfen gewähren für die Übernahme insolventer bzw. in Vergleichs- oder Konkursverfahren befindlicher Firmen? Die Bundesregierung strebt eine steuerliche Regelung an, durch die die besonderen unternehmerischen Risiken beim Erwerb stillgelegter oder von der Stillegung bedrohter Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Sie wird ihre Vorstellungen dazu im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Begleitgesetzes zum Bundeshaushalt 1983 konkretisieren. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich den parlamentarischen Beratungen nicht vorgreifen kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Frage 62): Kann die Verordnungsermächtigung gemäß § 23 des Kreditwesengesetzes auch verbraucherschützend so genutzt werden, daß z. B. höchstzulässige Zinsen für Verbraucherkredite ähnlich wie in Frankreich zur Bekämpfung des Kreditwuchers festgelegt werden, und könnte die Ermächtigung auch zur Verordnung von höchstzulässigen Belastungen bei Verzug genutzt werden? Die gezielte Bekämpfung des Zinswuchers und die Regelung der Verzugsfolgen bei den Kreditnehmern sind nach Auffassung der Bundesregierung nur schwerlich mit den durch die Verordnungsermächtigung des § 23 KWG verfolgten Zielen zu vereinbaren. Verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die eine verbindliche Interpretation des § 23 KWG in dem von Ihnen angesprochenen Sinne beinhalten, liegen nicht vor. Der Bundesregierung sind auch keine juristischen Analysen bekannt, in denen die Tauglichkeit des § 23 KWG zu den von Ihnen genannten Zwecken umfassend ausgelotet wird. Mit den angesichts dieser Lage nötigen Vorbehalten läßt sich sagen, daß nach der derzeitigen Einschätzung der Bundesregierung sehr viel dafür spricht, daß die Vorschrift nicht zur gezielten Wucherbekämpfung und schon gar nicht zur Regelung der Verzugsfolgen ermächtigt. Diese Einschätzung stützt sich vornehmlich auf den Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und eine den § 23 KWG im Sinne des Artikels 80 des Grundgesetzes verfassungskonform nach Inhalt, Zweck und Ausmaß eingrenzende Interpretation. Den verbleibenden Zweifeln nachzugehen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Denn einmal gibt es keine allgemein gültigen Kriterien für die Festlegung einer Zinshöchstgrenze unter dem Gesichtspunkt des Wuchers. Vor allem aber hätte ein solcher Höchstzins vermutlich die fatale Wirkung, daß dann zunächst bestimmte Darlehensgeber ihre Zinsen genau an die Grenze des gerade noch Zulässigen heranführen und es bestünde die Gefahr, daß weite Teile des Marktes dem folgen. Die Bundesregierung hat 1967 unter dem damaligen Wirtschaftsminister Prof. Dr. Schiller die bis dahin noch geltenden staatlichen Zinsregelungen aufgehoben, um den Wettbewerb im Kreditwesen zu beleben. Nach den damaligen Erfahrungen hatten gerade im Teilzahlungskreditgeschäft die Zinssätze praktisch aller Anbieter an der zulässigen Höchstgrenze gelegen — diese Erfahrung sollten wir nicht vergessen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 64): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Steuerausfall durch die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsbetrags für 1981? Die Bundesregierung schätzt den Steuerausfall durch die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungskosten für 1981 auf insgesamt rd. 2 Mrd. DM. Darin sind etwa 100 Mill. DM für Überschreiten der Nichtbeanstandungsgrenze enthalten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 68 und 69): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, mit welchem Faktor in den Staatshandelsländern, insbesondere in der UdSSR, die menschliche Arbeitsleistung bei Produkten, die in den EG-Bereich exportiert werden, z. B. bei Düngemitteln, im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland kalkuliert wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Importe aus Staatshandelsländern zu Dumpingpreisen, die zur Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland führen — und wenn ja, mit welchen Mitteln zu verhindern? Zu Frage 68: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, mit welchem Faktor die menschliche Arbeitsleistung in den Staatshandelsländern kalkuliert wird. 7624e Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Für die Preisgestellung bei Exporten ist die interne Preisbildung aber ohnehin nicht von Bedeutung, da die Staatshandelsländer sich hier grundsätzlich nach den Weltmarktpreisen ausrichten. Generell kann davon ausgegangen werden, daß weder die UdSSR noch die übrigen Staatshandelsländer ihre Waren im Westen systematisch verschleudern, wenn auch gelegentliche Anpassungsschwierigkeiten an die Gegebenheiten des Marktes zu beobachten sind. Gegen eine umfassende und planvolle Dumping-Export-Politik spricht insbesondere die Tatsache, daß mit den Ausfuhren nach Westen die stets knappen Hartwährungsdevisen erwirtschaftet werden, so daß auf erzielbare Deviseneinnahmen bei mengenmäßig begrenztem Exportangebot in der Regel nicht verzichtet wird. Zu Frage 69: Zur Verhinderung von Importen aus Staatshandelsländern zu Dumpingpreisen steht der betroffenen Wirtschaft zunächst das nationale Preisprüfungssystem zur Verfügung, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben besteht die Möglichkeit, die EG-Kommission mit Dumping-Fällen zu befassen. Von beiden Verfahren macht die deutsche Wirtschaft Gebrauch. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die am 7. Oktober 1982 publizierten jüngsten Vorstellungen der EG-Kommission, nach denen auch solche Unternehmen in der EG, die ohne Staatsbeihilfen auskommen, sich am Abbau überschüssiger Produktionskapazitäten beteiligen müssen, und welche konzeptionellen Folgen ergeben sich daraus für die Stahlpolitik der Bundesregierung? Über die in der Frage unterstellten Vorstellungen der EG-Kommission zur Beteiligung von nichtsubventionierten Stahlunternehmen am Kapazitätsabbau ist die Bundesregierung nicht unterrichtet. Angeblich sollen derartige Gedanken in einem hier nicht vorliegenden Entwurf der EG-Kommission für die „Allgemeinen Ziele Stahl 1985" enthalten sein. Diese Ziele erarbeitet die EG-Kommission nach Art. 46 des Montanvertrages regelmäßig im Benehmen mit den Regierungen und sonstigen Beteiligten. Sie haben keine verbindliche Wirkung, sondern dienen der Orientierung. Die Kommission scheint danach gewillt zu sein, auf den Abbau von Kapazitäten bei nichtsubventionierten Unternehmen im Rahmen der Quotenregelung nach Art. 58 EGKS-Vertrag, der Stellungnahmen zu Investitionsvorhaben nach Art. 54 EGKS-Vertrag und bei der Gewährung von Krediten zu drängen. Die Bundesregierung ist demgegenüber der Ansicht, daß nichtsubventionierte Unternehmen die Verantwortung für ihre Unternehmensplanung selbst tragen und ihnen grundsätzlich keine Vorschriften zur Kapazitätsgestaltung gemacht werden können. Die Kommission könnte auf diese Planung allenfalls dann einwirken, wenn die Unternehmen Darlehen oder Zinsbeihilfen von ihr haben wollen. Die Überkapazitäten in der EG sind durch erhaltende Subventionen entstanden. Deshalb ist nach dem Subventionskodex Stahl die Genehmigung von Subventionen an den Abbau von Kapazitäten gebunden. Die Bundesregierung wird diese stets verfolgte Auffassung auch bei der zu erwartenden Anhörung über den Entwurf der Allgemeinen Ziele Stahl nachdrücklich vertreten, wenn dieser Entwurf die angekündigten Vorstellungen der EG-Kommission enthalten sollte. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Polkehn (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 75): Kann die Bundesregierung Auskunft über den gegenwärtigen Auftragsbestand der Airbus-Industrie geben? Nach dem derzeitigen Stand sind 350 Airbus-Flugzeuge von 46 Luftfahrtgesellschaften fest bestellt, und es liegen 159 Optionen vor. Darin sind jedoch auch Bestellungen enthalten, deren Bestand gefährdet ist oder noch nicht hinreichend gesichert erscheint; viele Fluggesellschaften neigen wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dazu, Bestellungen zu stornieren oder die Abnahme hinauszuschieben. Von den 350 Flugzeugen sind bis August 1982 190 Stück ausgeliefert worden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 76 und 77): Ist der Bundesregierung bekannt, daß infolge Auftragsrückgangs beim Hamburger Flugzeugbau MesserschmittBölkow-Blohm (MBB) in Finkenwerder und Stade ein umfassender Abbau von Arbeitskräften droht und eine Entlassungswelle von bis zu 1 000 Arbeitnehmern befürchtet wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, die langfristige Beschäftigung der dortigen hochqualifizierten Arbeitskräfte zu sichern? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7625" Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit den von ihr geförderten Luft- und Raumfahrtprogrammen dafür zu sorgen, daß die im Hamburger Bereich befindlichen Kapazitäten der Gesamtaufgabe entsprechend Fertigungsteile erhalten und behalten? Zu Frage 76: Weltweit sind die meisten Luftverkehrsgesellschaften in Schwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund ist es überall zu Absatzeinbußen der zivilen Luftfahrtindustrien gekommen, wovon auch Airbus-Industrie betroffen ist. Es ist unvermeidlich, daß Bölkow-Blohm daraus Konsequenzen auch für die norddeutschen Airbus-Werke zu ziehen hat, um sich der neuen Absatzlage anzupassen. Der Beitrag der Bundesregierung zur Absicherung dieses Programms besteht — neben der laufenden Förderung von Verbesserungen — in ihrer Bereitschaft, sich an einem Ausbau der Airbus-Familie zur Sicherung künftiger Marktchancen zu beteiligen. Sie wird dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Bundeskabinett hat darüber bereits im März dieses Jahres beraten. Zu Frage 77: Wesentliches Ziel der Förderung des zivilen Flugzeugbaus ist es, die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie darin zu unterstützen, auf Dauer zu einem international wettbewerbsfähigen Anbieter von Verkehrsflugzeugen im Rahmen der europäischen Kooperation zu werden und dadurch Arbeitsplätze im Airbusprogramm zu sichern, die überwiegend in Norddeutschland gelegen sind. Dies deckt sich mit den unternehmenspolitischen Zielen von MBB. Die Planung der Produktion und Aufgabenverteilung innerhalb dieser Zielsetzung ist eine unternehmerische Aufgabe. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 78 und 79): Ist der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt im Zusammenhang mit durch MesserschmittBölkow-Blohm (MBB) angekündigten Entlassungen konsultiert worden? Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit den angekündigten Entlassungen Einfluß auf den MesserschmittBölkow-Blohm-Konzern nehmen, um ein weiteres Absinken der Kapazitäten im strukturschwachen Norden zu verhindern? Zu Frage 78: Der Koordinator ist davon unterrichtet worden, daß das Unternehmen MBB über einen konjunkturbedingten Personalabbau Entscheidungen treffen werde. Personal- und Investitionsplanungen bei Luft- und Raumfahrtprogrammen liegen allein in industrieller Verantwortung, auch bei staatlich geförderten Vorhaben wie dem Airbus. Nur das Unternehmen kann beurteilen und verantworten, durch welche betrieblichen Maßnahmen verhindert wer- den kann, daß sich bei einem Absatzrückgang die Wirtschaftlichkeit des Produktionsprogramms gravierend verschlechtert. Zu Frage 79: Die Bundesregierung kann auf die Kapazitätenplanung der Unternehmen keinen Einfluß nehmen. Sie geht davon aus, daß die Unternehmen im eigenen Interesse Vorsorge treffen, um einen späteren Hochlauf der Produktionsrate nicht zu gefährden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 80 und 81): Mit welcher Begründung vertritt die Bundesregierung die in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 vertretene Auffassung, daß im Zusammenhang mit der Förderung und Anwendung moderner Techniken und der Entwicklung neuer Technologien die „Fortentwicklung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie... auch aus verteidigungspolitischen Gründen sicherzustellen" sei? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Ländern der Dritten Welt, die nach den Erklärungen früherer Bundesregierungen darauf vertrauen, daß die deutsche Luft- und Raumfahrttechnik allein friedlichen Zwecken dient? Zu Frage 80: Die Bundesregierung betrachtet ihre Aufgabe im Atlantischen Bündnis als die Grundlage ihrer Politik der aktiven Friedenssicherung. In diesem Zusammenhang tritt sie für eine faire Verteilung der Lasten in der Allianz ein. Um die ihr zufallenden Aufgaben dabei erfüllen zu können, wird die Fortentwicklung der deutschen Luft- und Raumfahrindustrie auch aus verteidigungspolitischen Gründen sicherzustellen sein. Zu Frage 81: Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie befaßt sich mit zivilen und militärischen Programmen. Die Versorgung der Bundeswehr mit militärischen Gütern dieses Industriezweiges ist ein Beitrag zur Sicherung des Friedens. Folglich dienen beide Aufgabenbereiche der Luft- und Raumfahrtindustrie — die zivilen und die militärischen - allein friedlichen Zwecken. Darauf können die Länder der Dritten Welt vertrauen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 82): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß in den „Grundsätzen zur Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes nach der Preisangabenverordnung" die Rechtsprechung — insbesondere die des Bundesgerichtshofs bezüglich der Einbeziehung der Kosten für Restschuldversicherungen -eingearbeitet wird, um für die Verbraucher eine realistische 7626* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Information über die Kosten des Ratenkredits sicherzustellen, und wie können die Verbraucher über die besonderen Risiken und Chancen von Gleitzinsvereinbarungen aufgeklärt werden? Die von Ihnen erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzt sich mit der Frage der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB von Teilzahlungs- und Ratenkreditverträgen auseinander. Bei diesen Verträgen wird in der Regel zusätzlich eine Restschuldversicherung gegen Tod oder Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind bei der Prüfung, ob ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, auch die dem Kreditnehmer aufgebürdeten Kosten einer Restschuldversicherung bei der Gesamtbelastung des Kreditnehmers zu berücksichtigen. Die „Grundsätze zur Berechnung des effektiven Jahreszinses nach der Verordnung über Preisangaben" verfolgen hingegen das Ziel, den Preis („effektiver Jahreszins") für die Leistung „Kreditgewährung" mittels eines einheitlichen Verfahrens festzulegen, um dem Kreditnehmer einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen. Die Kosten einer Restschuldversicherung können nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses eines Kredites einfließen, da es sich bei den Kreditverträgen mit Restschuldversicherung um zwei nach der Preisangabenverordnung unterschiedliche Leistungen handelt: die der Kreditgewährung einerseits und die der Versicherung andererseits. Die Gewährleistung einer zuverlässigen Information für die Verbraucher erfordert allerdings, daß für beide angebotene Leistungen die Preise entsprechend der Preisangabenverordnung eindeutig angegeben werden. Was die weiter von Ihnen angesprochenen Möglichkeiten zur Aufklärung der Verbraucher über die besonderen Risiken und Chancen von Gleitzinsvereinbarungen betrifft, so setzt die Bundesregierung insbesondere auf die Aufklärungsarbeit der staatlich geförderten Verbraucherorganisationen und -institutionen, die sich auch dieses speziellen Aspektes in ihrer Informations- und Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des Verbraucherkredites annehmen, wie insbesondere die Untersuchung der Stiftung Warentest über Hypothekenkredite im Oktoberheft 1982 zeigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 83): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung nach den eindeutigen Aussagen des Bundeskartellamts und der Monopolkommission, einer weiteren Konzentration im Pressewesen durch den Zusammenschluß Springer/Burda vorzubeugen und die Fusionskontrolle, Herzstück des Wettbewerbsgesetzes, auch in Zukunft voll wirkungsfähig zu erhalten? In ihrem Bericht über die Erfahrungen mit der Fusionskontrolle bei Presseunternehmen (BT-Drucksache 8/2265 vom 11. November 1978) hat die damalige Bundesregierung festgestellt, daß sich die pressespezifische Fusionskontrolle insgesamt bewährt hat und geeignet ist, auch in Zukunft einen wirkungsvollen Beitrag zur Eindämmung weiterer Konzentrationstendenzen im Pressebereich zu leisten. Diese Aussage hat seinerzeit auch im parlamentarischen Raum nahezu einhellige Zustimmung gefunden. Ich kann nur unterstreichen, daß sich auch die neue Bundesregierung in voller Übereinstimmung mit dieser Linie befindet. Eine abschließende Bewertung des Falles Springer/Burda muß demgegenüber aus zwingenden kartellgesetzlichen Gründen dem Bundesminister für Wirtschaft im Rahmen des laufenden Ministererlaubnisverfahrens vorbehalten bleiben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 84): Sind der Bundesregierung Bestrebungen von Springer/ Burda bekannt, etwa durch Beteiligung ausländischer Verlage die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes formal-rechtlich zu umgehen und damit die wettbewerbspolitisch unverzichtbaren Bestimmungen der Fusionskontrolle inhaltlich auszuhöhlen? Die Bundesregierung hat aus Presseberichten entnommen, daß im Zusammenhang mit neuen Überlegungen der Beteiligten zu dem Zusammenschlußprojekt daran gedacht sein soll, bei der angestrebten Unternehmensverbindung ein Schweizer Unternehmen einzuschalten. Die Antragsteller des laufenden Ministererlaubnisverfahrens haben dies dem Bundesminister für Wirtschaft bisher nicht bestätigt. Für die Annahme einer Umgehung zwingender fusionskontrollrechtlicher Bestimmungen besteht nach Auffassung der Bundesregierung daher kein Anlaß, zumal solche Umgestaltungen des Fusionsvorhabens zuvor vom Bundeskartellamt und ggf. auch vom Bundesminister für Wirtschaft überprüft werden müßten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 85): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß es sich bei dem beabsichtigten Zusammenschluß im Kern nicht um eine Nachfolgeregelung im Springer-Konzern handelt, sondern daß es um die finanzielle und rechtliche Erlangung eines wettbewerbswidrigen Vorsprungs beim Einstieg in die neuen Medien geht? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7627* Der Bundesminister für Wirtschaft hat im Rahmen des laufenden Ministererlaubnisverfahrens nach den zwingenden Bestimmungen des Kartellgesetzes lediglich eine Abwägung zu treffen zwischen den Auswirkungen des Zusammenschlußprojekts auf den Wettbewerb einerseits und möglichen gesamtwirtschaftlichen Vorteilen oder überragenden Interessen der Allgemeinheit andererseits. Für diese Bewertung sind die Motive, von denen sich die Zusammenschlußbeteiligten bei ihrem Vorhaben leiten lassen, grundsätzlich irrelevant. Bei der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft werden dagegen selbstverständlich auch die Wettbewerbsbeziehungen der verschiedenen Medienbereiche zueinander mitberücksichtigt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mitzscherling (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 86 und 87): Welche Bedeutung mißt der Bundeswirtschaftsminister den eindeutigen Feststellungen des Bundeskartellamts und der Monopolkommission bei, daß ein Zusammenschluß von Springer und Burda schon wegen ihrer Finanz- und Organisationskraft aus wettbewerbs- und medienpolitischen Gründen nicht in Betracht kommen kann? Ist der Bundeswirtschaftsminister bereit, die Verlage Springer und Burda nach Ende der nochmals verlängerten Ruhensfrist im November 1982 aufzufordern, die wettbewerbsfeindlichen Konzentrationsbestrebungen einzustellen? Zu Frage 86: Die Feststellungen des Bundeskartellamts und der Monopolkommission im Rahmen des laufenden Ministererlaubnisverfahrens in Sachen Springer/ Burda spielen bei der vom Bundesminister für Wirtschaft zu treffenden Abwägung zwischen den Wettbewerbswirkungen des Zusammenschlußprojekts einerseits und den damit möglicherweise verbundenen Gemeinwohlgründen andererseits eine wichtige Rolle. Sie sind nach dem Kartellgesetz unverzichtbare Elemente der Entscheidungsfindung, die neben den Ergebnissen der öffentlichen mündlichen Verhandlung und ggf. den ergänzenden Ermittlungen des Bundesministers für Wirtschaft bei der abschließenden Bewertung mitzuberücksichtigen sind. Welche Schlußfolgerungen hieraus im vorliegenden Fall zu ziehen sind, muß aus zwingenden verfahrensrechtlichen Gründen, die Eingriffe in ein schwebendes Verfahren verbieten, der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft vorbehalten bleiben. Diese Entscheidung kann erst nach Ablauf der laufenden Ruhensfrist am 30. November 1982 ergehen. Zu Frage 87: Das Kartellgesetz bietet keine rechtliche Handhabe, Unternehmen zu untersagen, Konzentrationsbestrebungen zu verfolgen oder die Möglichkeiten kartellrechtskonformer Zusammenschlüsse auszuloten. Die Kartellbehörden können lediglich die Realisierung wettbewerbswidriger Zusammen- schlüsse verhindern. So lange das laufende Mini- stererlaubnisverfahren nicht abgeschlossen ist, dürfen die Antragsteller ihr Vorhaben jedenfalls nicht vollziehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 88 und 89): Wie beurteilt der Bundeswirtschaftsminister die Fusionsbestrebungen von Springer/Burda mit Blick auf die von ihm selbst aufgestellte Forderung einer „Fortsetzung des Kampfes gegen die Unternehmenskonzentration"? Läßt sich die Bundesregierung von dem Grundsatz leiten, daß es gilt, durch eine Vielzahl privatwirtschaftlich miteinander im Wettbewerb stehender Anbieter den ohnehin gefährdeten publizistischen Wettbewerb zu sichern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Konzentrationsbestrebungen von Springer/Burda nach dieser Leitlinie? Der Bundeswirtschaftsminister wird — wie es das Kartellgesetz vorsieht — im Verfahren der Ministererlaubnis über Unternehmenszusammenschlüsse als Kartellbehörde tätig und unterliegt dabei der Rechtskontrolle durch die Gerichte. Ein ordnungsmäßiges Verfahren erfordert daher die strikte Beachtung der gesetzlichen Formalien. Diese verbieten insbesondere Eingriffe in ein schwebendes Verfahren. Sie werden daher Verständnis dafür haben, daß ich der Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft, die in dieser Sache erst nach Ablauf der laufenden Ruhensfrist am 30. November 1982 ergehen kann, nicht vorgreifen darf. Eine inhaltliche Beantwortung Ihrer Fragen ist mir daher nicht möglich. Ganz generell kann ich Ihnen jedoch bestätigen, daß die Frage der Unternehmenskonzentration und die sonstigen Auswirkungen des Zusammenschlußprojekts für den publizistischen Wettbewerb bei der abschließenden Beurteilung eine wichtige Rolle spielen werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 90): Bedingt die von der Bundesregierung zu ihrem vorrangigen Ziel erklärte Förderung und Erleichterung von Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen die Senkung von Umweltschutzanforderungen, oder versteht die Bundesregierung den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch als unverzichtbare Voraussetzung einer gesunden und zukunftsträchtigen Wirtschaft? Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat in seiner Regierungserklärung am 13. Oktober 1982 deutlich gemacht, daß Wirtschaftswachstum und Umwelt- 7628* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 schutz nicht den in der Frageformulierung angedeuteten prinzipiellen Gegensatz bilden. Eine zukunftsorientierte Wirtschaft benötigt nach Auffassung der Bundesregierung vielmehr die Erhaltung ihrer ökologischen Grundlagen. Für mehr Investitionen und Arbeitsplätze braucht die Wirtschaft eine Zukunftsperspektive — auch dies ist in der Regierungserklärung gesagt —, die frei ist von vermeidbaren Belastungen, Verunsicherungen und bürokratischen Auflagen durch den Staat. Diese Erkenntnis — wo nötig — in die Tat umzusetzen bedeutet keineswegs, das hohe Niveau und die künftige Bedeutung des Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 91): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an der Konferenz „Energie aus Biomasse" vom 20. bis 23. September 1982 in Berlin gewonnen, und werden diese gegebenenfalls die bisherige Haltung der Bundesregierung beeinflussen können? Die Berliner Konferenz „Energie aus Biomasse" wurde von der EG-Kommission mit Unterstützung des Bundesforschungsministeriums und meines Ressorts durchgeführt. Das Themenspektrum war sehr weit gefächert; so wurden nicht nur die Fragen nach den energetischen Nutzungsmöglichkeiten der Biomasse in Europa, sondern auch die Bedeutung der Bioenergie für die Entwicklungsländer sehr eingehend behandelt. Mein Ressort hat aufgrund seiner Teilnahme an der Konferenz u. a. folgende Erkenntnisse gewonnen bzw. bestätigt gefunden: 1. Allein unter der Perspektive des Nutzungspotentials könnten in der EG im Jahr 2 000 ca. 5 v. H. des Primärenergiebedarfs aus Biomasse bereitgestellt werden, ohne daß dadurch die eigene Nahrungsmittelversorgung und die Nahrungsmittelhilfe für die Länder der Dritten Welt negativ berührt würden. 2. Um dieses Potential einmal ausschöpfen zu können, muß die Forschung auf dem Gebiet der Nachwachsenden Rohstoffe sowie auch die Durchführung von entsprechenden Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit Nachdruck fortgesetzt werden. 3. Da angesichts der vielfältigen gegenwärtigen Unsicherheiten in der Weltwirtschaft sich sowohl die Entwicklung der Erdölpreise als auch die der Weltagrarpreise nicht einigermaßen sicher vorausschätzen läßt und die Wettbewerbsfähigkeit der Nachwachsenden Rohstoffe — abgesehen von der Nutzung verschiedener Rest- und Abfallstoffe - vielfach noch nicht gegeben ist, erscheint es vorerst auch unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Kosten-Nutzenüberlegungen noch nicht sinnvoll, weitreichende politische Entscheidungen für eine Umlenkung überschüssiger agrarischer Produktionskapazitäten zur gezielten industriellen Biomassenutzung zu treffen. Die Bundesregierung wird deshalb an ihren bisherigen politischen Initiativen einer Vorsorgestrategie festhalten. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um folgende Maßnahmen: 1. Durchführung des bereits eingeleiteten speziellen Forschungsprogramms „Nachwachsende Rohstoffe". 2. Fortsetzung der Förderung ausgewählter F: u. E.-Programme im Bereich der Stroh- und Holzverbrennung sowie der Biogasgewinnung. 3. Förderung des Baues zweier großtechnischer Versuchsanlagen zur Herstellung von Bioäthanol. 4. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere von Stärke, Zucker und pflanzlichen Fetten und Ölen als Chemiegrundstoff innerhalb der EG. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 92 und 93): Wie hoch sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Frachtsubventionen, die der französische Getreideexporteur bekommt, und aus welchem Fonds werden diese Mittel bereitgestellt? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß dies eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr bedeutet? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß den französischen Getreideexporteuren Frachtsubventionen gezahlt werden. Subventionen dieser Art sind nach den Bestimmungen des EWG-Vertrages (Art. 79 und 80) grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und sind veröffentlichungsbedürftig. Genehmigungen dieser Art zur Gewährung von Frachthilfen an Getreideexporteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht erteilt worden. Allerdings sind die Kosten der Transportunternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen voneinander abweichen und die Harmonisierung in den Bereichen der Verkehrs-, Steuer-und Sozialpolitik noch nicht sehr weit fortgeschritten ist. Hieraus ergeben sich andere Möglichkeiten der Tarifgestaltung und der Bemessung der Beförderungsentgelte. Da in Frankreich die Aufwendungen der Transportunternehmen allgemein niedriger sind als diejenigen der Transportunternehmen in der Bundesrepublik, ergeben sich grundsätzlich niedrigere Beförderungskosten. Dementsprechend sind auch die Transportkostenansätze für die Beförderung von Getreide in Frankreich niedriger als diejenigen in der Bundesrepublik. Hinzu kommt, daß zwischen den Verkehrsträgern unterschiedli- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7629* che Wettbewerbslagen bestehen, die die Höhe der Transportkosten zusätzlich beeinflussen. Für den Export von Getreide über die Grenze zur Bundesrepublik stehen in Frankreich Binnenschiffahrt und Schiene im Wettbewerb. Beide Verkehrsträger haben daher ihre Frachtsätze am Wettbewerb orientiert und bieten für Beförderungen, die ihnen besonders interessant erscheinen, Sonderkonditionen an. Dies ist mit den Rechtsnormen des EWG-Vertrages vereinbar und wird auch im Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern in der Bundesrepublik so gehandhabt, wie die zahlreichen Ausnahmetarife und Sondervereinbarungen zeigen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 97 und 98): Sind Pressemitteilungen zutreffend (unter anderem „Wirtschaftswoche" vom 13. August 1982), wonach durch das Verhalten der Bundesanstalt für Arbeit bzw. ihres Präsidenten im Zusammenhang mit der Förderung eines Turnhallenbaus in Homburg Schaden für die Bundesanstalt entstanden ist, und wie hoch sind die Verluste? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorfall zu ziehen? In den Jahren 1975 bis 1981 hat das Arbeitsamt Neunkirchen/Saar zehn Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung gefördert, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Sportzentrums Homburg-Erbach durchgeführt worden sind. Die Bundesanstalt für Arbeit hat dafür insgesamt 3,6 Millionen DM Zuschüsse und 9,4 Millionen DM Darlehen an den Träger, den Turn- und Sportverein Homburg-Erbach, gezahlt. Über das Vermögen des Trägers ist am 30. Juni 1982 das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit auf Rückzahlung des Darlehens scheint nach vorläufiger Schätzung in Höhe von etwa 5,2 Millionen DM nicht dinglich gesichert. Es ist deshalb zu befürchten, daß die Bundesanstalt für Arbeit in dieser Höhe mit ihrem Rückzahlungsanspruch teilweise — oder ganz — ausfallen wird. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat am 6. Oktober 1982 beschlossen, den Bundesrechnungshof um eine Prüfung der Förderung des Sportzentrums Homburg-Erbach zu bitten. Insbesondere soll aufgeklärt werden, — wie es zu den bereits festgestellten und gegebenenfalls weiteren Rechtsverstößen bei der Bewilligung der Förderung gekommen ist, — wer — gegebenenfalls mit wessen Wissen - diese Entscheidung getroffen hat, — wann vorgesetzte Stellen von ihnen Kenntnis erhalten haben. Der Bundesrechnungshof hat am 18. Oktober 1982 mit der Prüfung begonnen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung möchte das Ergebnis der Prüfung und die Schlußfolgerungen abwarten, die daraus die Selbstverwaltung voraussichtlich ziehen wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/2043 Fragen 99 und 100): Wie hat sich das Krankheitsverhalten in den drei Jahren vor und nach der Einführung der Lohnfortzahlung für Angestellte (1931) und Arbeiter (1970) verändert? In welchen Bereichen ist die Lohnfortzahlung für Angestellte und Arbeiter tarifvertraglich geregelt? Die Ansprüche auf Gehaltsfortzahlung für Angestellte im Krankheitsfall bestanden weitgehend bereits seit dem vorigen Jahrhundert. 1931 wurden sie unabdingbar, können also seitdem auch nicht mehr durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die der Bundesregierung vorliegenden Statistiken über das Krankheitsverhalten um das Jahr 1931 weisen, für alle Kassenarten zusammengefaßt, folgende Krankenstände aus: 1928 3,8%, 1929 4,1 %, 1930 3,4 %, 1931 3,2%, 1932 und 1933 jeweils 2,7 %. Davon entfallen für diese Jahre auf die Angestellten-Ersatzkassen 2,2 %, 2,5%, 1,9%, 1,5 % und 1,3%. Der Krankenstand ist also zwischen 1928 und 1933 zurückgegangen. Die bestimmenden Einflußfaktoren für diese Entwicklung und die Qualität des Datenmaterials lassen sich heute nicht mehr sachgerecht beurteilen. In den Jahren vor 1970 konnten die Krankenkassen nur die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten mit sofortigem Anspruch auf Barleistungen, also der pflichtversicherten Arbeiter, exakt erfassen. 1967 betrug der Krankenstand dieses Personenkreises 4,9%, 1968 5,5% und 1969 5,7 %. Seit 1970 wird der Krankenstand der Pflichtmitglieder (ohne Rentner und Studenten) erhoben. Der Krankenstand dieses Personenkreises, der die pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten umfaßt, betrug 1970 5,6%, 1971 5,3% und 1972 5,5%. Eine Trennung der Krankenstandsdaten nach Arbeitern und Angestellten sieht die amtliche Statistik nicht vor. Die Daten vor und nach 1970 sind nicht miteinander vergleichbar, weil sich die genannten Krankenstände der 60er und 70er Jahre auf unterschiedliche Personenkreise beziehen und sich mit Einführung der Lohnfortzahlung die Erhebungsmethode geändert hat. Wie die Bundesregierung bereits 1972 in der Bundestags-Drucksache VI/3200 ausführlich darlegte, sind die Veränderungen der Krankenstandsdaten ab 1970 nicht als Anzeichen für eine Auswirkung des Lohnfortzahlungsgesetzes auf den Krankenstand, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens 7630* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 zahlreicher nicht quantifizierbarer Einflußgrößen anzusehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: In nahezu allen Tarifverträgen sind Regelungen zur Lohnfortzahlung und zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Tarifverträgen, die lediglich auf die gesetzliche Bestimmung Bezug nehmen, und solchen Tarifverträgen, die die Entgeltfortzahlung zusätzlich geregelt haben. Eine solche zusätzliche tarifliche Regelung ist in Tarifverträgen für gut die Hälfte der von den Tarifverträgen insgesamt erfaßten Arbeitnehmer enthalten, u. a. in zahlreichen Bereichen der Metallindustrie, der Textilindustrie, des Handels und im öffentlichen Dienst. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Fragen 101 und 102): Worauf ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verzögerung des Verkaufs eines Grundstücks in Essen (Berliner Platz), auf dem ein neues Verwaltungsgebäude des Arbeitsamts errichtet werden soll, an die Bundesanstalt für Arbeit zurückzuführen, obwohl zwischen der Essener Stadtverwaltung und der Bundesanstalt die Verkaufskonditionen seit langem einvernehmlich ausgehandelt sind, der Rat der Stadt am 30. Juni 1982 dem Verkauf zugestimmt hat und der Vertragsentwurf bereits am 8. Juni 1982 dem Landesarbeitsamt Düsseldorf übersandt wurde? Wann kann nunmehr mit dem Bau und damit mit einer Investition von rund 60 Millionen DM, die die Bauwirtschaft im Ruhrgebiet dringend braucht, begonnen werden? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir mitgeteilt, daß das Grundstück am Berliner Platz in Essen ursprünglich von der Stadt Essen der Bundesanstalt über einen Bauträger angeboten worden ist. Da die Bundesanstalt nach dem Verwaltungsabkommen mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Durchführung der Bauaufgaben der Bundesanstalt gehindert ist, das Bauvorhaben durch einen Bauträger erstellen zu lassen, wurden mit der Stadt Essen Verhandlungen wegen eines direkten Verkaufs an die Bundesanstalt aufgenommen. Die Stadt Essen erklärte sich am 5. April 1982 dazu bereit. Wegen der Eilbedürftigkeit hat sich der Vorstand der Bundesanstalt bereits in der Sitzung am 21. April 1982 mit der Angelegenheit befaßt. Er hat dem Erwerb unter dem Vorbehalt zugestimmt, daß der von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf noch zu ermittelnde Quadratmeterpreis den im Angebot der Stadt Essen genannten Betrag von DM 400,—nicht unterschreitet. Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf wurde am 5. Mai 1982 beauftragt, kurzfristig ein baufachliches Gutachten mit Wertermittlung zu erstellen. Am 12. Oktober 1982 wurde ein vom Bauamt aufgestelltes, jedoch von der Oberfinanzdirektion noch nicht geprüftes baufachliches Gutachten der Bundesanstalt als Vorinformation übersandt. In dem Gutachten wird der Verkehrswert mit DM 436,— je Quadratmeter beziffert. Mit der abschließenden Prüfung des Gutachtens durch die Oberfinanzdirektion ist in Kürze zu rechnen. Soweit diese Nachprüfung keinen niedrigeren Quadratmeterpreis als DM 400,— ergibt, wird die Bundesanstalt das Grundstück unverzüglich erwerben. Andernfalls müßten noch einmal Verhandlungen mit der Stadt Essen aufgenommen werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bereit. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet damit, daß das vorgeschriebene Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Ein Termin für den Beginn der Bauarbeiten kann derzeit noch nicht angegeben werden. Die Bundesanstalt wird bemüht sein, so bald wie möglich mit den Bauarbeiten zu beginnen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 103): Besitzt für die Bundesregierung die Aussage des sogenannten Koalitionspapiers noch Gültigkeit, wonach von jeder Krankmeldung der Vertrauensarzt Benachrichtigung erhalten soll, und wenn ja, hält sie dies angesichts von knapp 25 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfällen im Jahr 1980 für einen Beitrag zur Entbürokratisierung? In der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 hat der Bundeskanzler auch die Verbesserung der sozialmedizinischen Überprüfung von Krankschreibungen durch Stärkung des vertrauensärztlichen Dienstes angekündigt. Selbstverständlich werden hierbei nicht Lösungen angestrebt, die zu einer gesteigerten Bürokratisierung der Abläufe führen. Vielmehr soll an die bisher bestehende Regelung angeknüpft werden, daß die Krankenkasse von jeder von einem Kassenarzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Durchschrift erhält. Um sowohl eine stärkere Heranziehung des Vertrauensarztes als auch eine verbesserte Prüfungsmöglichkeit in den kassenärztlichen Prüfungsausschüssen zu ermöglichen, ist folgendes vorgesehen: 1. Die Krankenkasse wird verpflichtet, eine Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertrauensarzt zu veranlassen, wenn der Arbeitgeber wegen begründeter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit dies verlangt. 2. Die Spitzenverbände der Träger der Krankenversicherung haben gemeinsame Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Vertrauensärzten zur wirkungsvolleren Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit beschlossen. 3. Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die Kassenärzte wird ausdrücklich in das Prüfverfahren über die wirtschaft- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7631* liche Behandlungsweise der Kassenärzte einbezogen. Eine Rückkehr zu der in den 60er Jahren praktizierten Vorladungspraxis — jeder Krankgeschriebene nach dem dritten Tag zum Vertrauensarzt - soll und wird es 'nicht geben. Es handelt sich, und das hat auch der Bundeskanzler zum Ausdruck gebracht, vielmehr darum, dem unsolidarischen Verhalten im System der sozialen Sicherheit stärker als bisher Einhalt zu gebieten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 104): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welcher Anzahl und in welchen finanziellen Ausmaßen Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Unfallrenten nach den Sozialversicherungsabkommen mit Nicht-EG-Ländern in diese transferiert werden, und von welcher durchschnittlichen Beitragszeit dieser Rentenbezieher in den Nicht-EG-Staaten kann man ausgehen? Die Träger der Rentenversicherung haben im Jahr 1981 42 600 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten mit einer Gesamtsumme von 230,2 Millionen DM aufgrund von Sozialversicherungsabkommen in Nicht-EG-Länder transferiert. Daneben wurden 13 680 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten mit einer Gesamtsumme von knapp 64 Millionen DM nach innerstaatlichem Recht (z. B. an Verfolgte auf Grund des Wiedergutmachungsrechts) in Nicht-EG-Länder überwiesen. Den Renten nach Sozialversicherungsabkommen liegt eine durchschnittliche Versicherungszeit von ca. 12,3 Jahren, den Renten nach innerstaatlichem Recht von rund 13,2 Jahren zugrunde. Die Höhe der Beitragszeiten ist in den Statistik-Datenbändern nicht enthalten. Die Träger der gewerblichen Unfallversicherung haben im Jahr 1981 14 800 Renten und Übergangsgelder mit einer Gesamtsumme von 116,5 Millionen DM aufgrund von Sozialversicherungsabkommen in Nicht-EG-Länder gezahlt. Getrennte Angaben nur für Unfallrenten liegen hier nicht vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 107 und 108): In welcher Höhe hat die Bundesanstalt für Arbeit noch Mittel für das Jahr 1982 zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung, und wie ist dies gegebenenfalls mit den Erklärungen der Bundesanstalt für Arbeit in Übereinstimmung zu bringen, ihre Haushaltsmittel seien nicht ausreichend? Wie teilen sich generell die zur Verfügung stehenden Mittel für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen regional auf, und zwar auf Grund des Haushaltsansatzes und in der tatsächlichen Verwendung? Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit 1982 - einschließlich Nachtragshaushalt — sind für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung 928,5 Millionen DM Ausgabemittel sowie 600 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen, die erst 1983 ausgabewirksam werden können, veranschlagt. Zwar kommen in diesem Jahr auf die Bundesanstalt Zahlungsverpflichtungen aus Bewilligungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus dem Jahre 1981 in nicht unerheblicher Höhe zu. Auf Grund der bisherigen Ausgabeentwicklung kann aber angenommen werden, daß die vorhandenen Ausgabemittel zur Erfüllung der diesjährigen Zahlungsverpflichtungen der Bundesanstalt für die ABM-Förderung ausreichen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Nachtragshaushalt 1982 die Ansätze für die ABM-Förderung um 100 Millionen DM aufgestockt hat und daß die Haushaltsansätze für die ABM-Förderung und für den Lohnkostenzuschuß für ältere Arbeitnehmer gegenseitig deckungsfähig sind. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat die 600 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen auf die Landesarbeitsämter folgendermaßen verteilt: Schleswig-Holstein-Hamburg 51,7 Millionen DM Niedersachsen-Bremen 140,4 Millionen DM Nordrhein-Westfalen 139,7 Millionen DM Hessen 36,0 Millionen DM Rheinland-Pfalz-Saarland 60,1 Millionen DM Baden-Württemberg 23,7 Millionen DM Nordbayern 58,9 Millionen DM Südbayern 41,5 Millionen DM Berlin 41,5 Millionen DM Zur tatsächlichen Verwendung der Mittel in den Bezirken der Landesarbeitsämter kann mit Rücksicht darauf, daß noch neun Wochen des Jahres vor uns liegen, heute noch nichts gesagt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 109): Kann die Bundesregierung mitteilen, von wem und wann genau der Bundesverteidigungsminister erstmals um Prüfung gebeten wurde, ob gegen den von der DWK für den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage bei Hambuch-Illerich (Rheinland-Pfalz) vorgesehenen Standort aus militärischer Sicht Bedenken bestehen? Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nimmt der Bundesminister der Verteidigung Stellung zur Verträglichkeit einer geplanten kerntechnischen Anlage mit benachbarten militärischen Objekten. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für die Wiederaufarbeitungsanlage HAMBUCH-ILLERICH ist noch nicht eingeleitet worden. 7632* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Es ist durchaus üblich, daß im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Kontakte zwischen Antragsteller und Bundesministerium der Verteidigung stattfinden. Solche inoffiziellen Gespräche nehmen das Ergebnis der Überprüfung nicht vorweg. Im konkreten Fall der Wiederaufarbeitungsanlage HAMBUCH-ILLERICH (KAISERSESCH) hat am 27. November 1981 ein inoffizielles Gespräch zwischen einem Vertreter der DWK und dem zuständigen Referat des Bundesministeriums der Verteidigung stattgefunden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 110 und 111): Bestehen Dienstanweisungen im Bundesverteidigungsministerium, nach denen Dienstreisen in bestimmten Fällen nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden dürfen, und trifft es zu, daß entsprechenden Anträgen jetzt auch insoweit entsprochen wird, als ohne entsprechende Beantragung Fahrten im Privatwagen genehmigt werden? Trifft es zu, daß Anfang 1982 im Bundesverteidigungsministerium die Planzahlen für Instandsetzungsarbeiten herabgesetzt wurden und durch diese Maßnahme heute bewirkt wird, daß z. B. höhere Flugstunden bei der Bundesluftwaffe deshalb nicht geflogen werden können, weil die Maschinen wegen der Reduzierung der Planzahlen nicht in einem entsprechend kürzeren Zeitraum entsprechend den Instandsetzungsvorschriften der Truppe zur Verfügung gestellt werden können? Zu Frage 110: Zur Wahrung einer einheitlichen Verwaltungspraxis sind den zur Anordnung von Dienstreisen befugten Vorgesetzten zur Auswahl des Beförderungsmittels im Erlaßwege Entscheidungshilfen an die Hand gegeben worden. Diese enthalten keine Weisung, daß Dienstreisen in bestimmten Fällen nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden dürfen. Der Vorgesetzte ist allerdings berechtigt, vom Grundsatz der freien Wahl des Beförderungsmittels durch den Dienstreisenden abzuweichen und die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels anzuordnen, wenn die Grundsätze der sparsamen Mittelbewirtschaftung, Zweckmäßigkeits- oder Fürsorgegründe dies rechtfertigen oder gebieten. Liegen derartige Gründe nicht vor, wird die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges zur Durchführung einer Dienstreise zugestanden, wenn der Dienstreisende dies beantragt. Liegt ein Antrag, das eigene Fahrzeug benutzen zu dürfen, nicht vor, wird die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges auch nicht verlangt. Eine gleichwohl erteilte Anordnung wäre fehlerhaft. Zu Frage 111: Anfang 1982 zeichnete sich im Ausgabentitel „Erhaltung von Flugzeugen und Flugkörpern" ein außergewöhnlich hohes Fehl ab. Da zunächst nicht mit einer Erhöhung des Verfügungsbetrages gerechnet werden konnte, mußten unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Titelbelastung eingeleitet werden. Dabei galt es, einer ungesteuerten Abnahme des technischen Klarstands der Luftfahrzeuge aller drei Teilstreitkräfte vorzubeugen. Aus diesem Grunde wurden die für Industriebeauftragung festgelegten Instandsetzungs-Planzahlen sowie die Sollvorgaben für die Ersatzteilbeschaffung herabgesetzt. Dies ließ sich wegen entsprechender Vorräte an Ersatz- und Austauschteilen, die nun verbraucht sind, vertreten. Außerdem konnten im Bereich der Instandsetzung in beschränktem Umfang bestehende Kapazitäten der Luftwaffenwerften zusätzlich zur Lösung des Problems herangezogen werden. Soweit möglich, blieben die in NATO-Verpflichtung stehenden Einsatzmuster von den Maßnahmen ausgenommen. Das geplante Flugstundensoll wurde nicht verringert. Im bisherigen Verlauf des Jahres konnten die veränderten Planzahlen im wesentlichen eingehalten werden, d. h., daß nur in Einzelfällen wegen sich abzeichnender Einbrüche im Luftfahrzeugklarstand erhöhte Instandsetzungsleistungen der Industrie in Anspruch genommen werden mußten. Es trifft jedoch nicht zu, daß die bis heute geplanten Flugstunden nicht hätten abgeleistet werden können, weil nicht genügend flugklare Luftfahrzeuge zur Verfügung standen. Durch die im Nachtragshaushalt 1982 gebilligte Verstärkung des Erhaltungstitels für Luftfahrzeuge ist das restliche Fehl nahezu abgedeckt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 114 und 115): Ist es zutreffend, daß auch Wehrpflichtige der Jahrgänge 1961 und jünger, wenn sie verheiratet sind, nach einer Anordnung des Bundesverteidigungsministers auch dann nicht einberufen werden dürfen, wenn der Ableistung des Wehrdienstes keine besonderen Gründe entgegenstehen und wenn diese verheirateten Wehrpflichtigen ihre Wehrpflicht gern erfüllen möchten? Welches sind die Gründe für diese Weisung des Bundesverteidigungsministers an die Kreiswehrersatzämter, und gedenkt die Bundesregierung, an dieser Anordnung festzuhalten, obwohl ein Mangel an Wehrpflichtigen besteht und angesichts dieses Mangels zunehmend Wehrpflichtige einberufen werden müssen, die wegen ihres Berufs oder besonderer Familienumstände früher zurückgestellt worden wären? Zu Frage 114: Wehrpflichtige, die verheiratet sind, werden nicht zum Grundwehrdienst herangezogen, solange der Personalbedarf der Streitkräfte durch gleichgeeignete andere Wehrpflichtige gedeckt werden kann. Dies schließt eine Heranziehung dann nicht aus, wenn der Wehrpflichtige dies wünscht und dafür besondere Gründe — z. B. Arbeitslosigkeit — anführt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7633* Zu Frage 115: Der Personalbedarf der Streitkräfte konnte bisher durch unverheiratete Wehrpflichtige stets ausreichend gedeckt werden. Die Bundesregierung wird möglicherweise an der Regelung, verheiratete Wehrpflichtige nicht zum Grundwehrdienst heranzuziehen, nicht auf Dauer festhalten können. Eine Entscheidung wird aber erst auf Grund der Folgeuntersuchungen der Langzeitkommission Bundeswehr getroffen werden können. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 116 und 117): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Beschaffungsprogramm des US-Verteidigungsministeriums der Bau von 385 Pershing II vorgesehen ist und daß dieses bedeutet, daß für die 108 mobilen Abschußrampen, die in der Bundesrepublik Deutschland installiert werden sollen, je zwei Pershing-II-Raketen plus Trainings- und Ersatzgeschosse vorgesehen sind? Lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung derartige Planungen, die zur Stationierung von 108 Abschußfahrzeugen mit 385 Pershing-II-Raketen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland führen würden, mit dem NATO-Doppelbeschluß vereinbaren? Zu Frage 116: Der Bundesregierung ist das Beschaffungsprogram PERSHING II des US-Verteidigungsministeriums für die USA nicht in allen Einzelheiten bekannt. Für die Bundesregierung gilt, daß der zur Stationierung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Umfang an PERSHING-II-Systemen im NATO-Doppelbeschluß festgelegt ist und 108 Systeme beträgt. Dieser Umfang wird nur dann einer Überprüfung im Bündnis unterzogen werden, wenn die rüstungskontrollpolitischen Verhandlungen in Genf konkrete Ergebnisse erbringen werden. Zu Frage 117: Ich habe die Haltung der Bundesregierung zum Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung vorgesehenen PERSHING II soeben dargestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 118 und 119): Wie zutreffend sind Presseberichte, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nicht nur — wie im NATO-Doppelbeschluß von 1979 vorgesehen — die Bereitstellung von 108 Pershing-Il-Raketen vorbereitet, sondern statt dessen 108 nachladefähige Abschußsysteme mit insgesamt 385 Raketen, und würde die Bundesregierung dies gegebenenfalls mit dem NATO-Beschluß für vereinbar halten? Wie zutreffend sind Presseberichte, daß alle geplanten Pershing-Il-Raketenstandorte in einem Bundesland (Baden-Württemberg) räumlich konzentriert werden sollen, und wie stellt sich die Bundesregierung zu dieser einseitigen Konzentration von Standorten, zumal diese zugleich Ziele gegnerischer Raketen sein können? Zu Frage 118: Ich habe diese Frage mit meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Catenhusen bereits beantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen. Zu Frage 119: Die Bundesregierung ist auf der Grundlage der sie bindenden Geheimhaltungsbestimmungen verpflichtet, Angaben über die Lagerung von Nuklearwaffen sowie die Ausrüstung und Stationierung bestimmter Einheiten mit Nuklearwaffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 120 und 121): Treffen Presseberichte (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 16. März 1982) zu, in denen behauptet wird, es gäbe für Ruhe- oder Fitnessräume von Badeanstalten und auch für Kleinkinderplanschbecken keine speziellen Hygienevorschriften, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, hier eventuell auch in Zusammenarbeit mit den Ländern Abhilfe zu schaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Hygienikern, daß Saunaanstalten mindestens einmal täglich vollständig desinfiziert werden müßten, und welche Möglichkeiten sieht sie, dies durch entsprechende Vorschriften sicherzustellen? Zu Frage 120: Es trifft zu, daß es für Ruhe- oder Fitneßräume in Badeanstalten keine speziellen Hygienevorschriften gibt, weil keine verbreitet oder häufig auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen festzustellen waren, die auf mangelnde Hygiene in diesen Räumen zurückgeführt werden müssen. Bei Kleinkinder-Planschbecken gibt es auch keine bindenden Hygienevorschriften, jedoch Richtlinien, die zur Vorbereitung einer DIN-Norm erarbeitet worden sind. Diese haben zwar keinen Rechtsnormcharakter, sie sind dennoch rechtlich von Belang. Bei einem Schaden, der auf ihrer Nichtbeachtung beruht, pflegen die Gerichte solche Richtlinien als vorweggenommene Gutachten zu werten. Für Kinderplanschbecken gilt allgemein auch § 11 Abs. 1 des Bundesseuchengesetzes, wonach für dieses Wasser eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen sein darf. Gegenwärtig wird eine Verordnung über das Schwimm- und Badebeckenwasser auf Grund von § 11 des Bundesseuchengesetzes vorbereitet. Zu Frage 121: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Saunaeinrichtungen täglich vollständig desinfi- 7634* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 ziert werden müßten, weil gesundheitliche Gefährdungen infolge mangelnder Desinfektion nicht bekanntgeworden sind. Für Schwimm- oder Tauchbadeeinrichtungen in Saunabetrieben gelten die Ausführungen zu Frage 120. Es ist nicht beabsichtigt Vorschriften für sonstige Einrichtungen in Saunabetrieben zu erlassen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 122): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der vom europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) aufgestellten Forderung, sämtliche als krebserregend erkannten Produkte zu verbieten und durch gesundheitlich unbedenklich eingestufte Produkte zu ersetzen? Auch nach Auffassung der Bundesregierung soll auf als krebserzeugend erkannte Produkte überall dort verzichtet werden, wo diese durch risikoärmere Produkte ersetzt werden können. Schwierigkeit bereitet aber der Nachweis des kanzerogenen Potentials, insbesondere einer Dosis-Wirkungsbeziehung. Außerdem ist es nicht immer leicht festzustellen, ob vorgeschlagene Ersatzprodukte wirklich weniger Gefahren verursachen. In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig etwa 50 krebserzeugende Stoffe bekannt, darunter Arsen, Asbest, Benzol, Vinylchlorid und Nickel. Im Rahmen der in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen zur Verbesserung des Arbeitschutzes beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen sind am 1. Oktober 1980 eingehende Schutzvorschriften der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe in Kraft getreten. Der Arbeitsstoffverordnung sowie eine ergänzende Unfallverhütungsvorschrift verbieten darüber hinaus die Verwendung der krebserzeugenden Stoffe Arsen, Asbest und Benzol in bestimmten Fällen. Die Verwendung von Vinylchlorid als Treibgas in Spraydosen ist ebenfalls untersagt. Die Gewerbeaufsicht kann ferner im Einzelfall die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe nach Maßgabe der Arbeitsstoffverordnung untersagen. Die krebserzeugenden Arbeitsstoffe werden stufenweise eliminiert. Darum bemüht sich die Bundesregierung mit allen Kräften. Dies erfordert kurz- und mittelfristig vor allem weitere Anstrengungen auf dem Gebiet der Forschung zur Entwicklung von Ersatzprodukten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß als Ersatzstoffe nur solche Produkte in Betracht kommen, die ungefährlich oder weniger gefährlich als die krebserzeugenden Stoffe sind. Die Europäische Gemeinschaft bereitet zur Zeit Richtlinien über Verbote und Verwendungsbeschränkungen bestimmter asbesthaltiger Produkte vor. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es erscheint zweckmäßig, auch über künftig vorgesehene Verwendungsbeschränkungen für krebserzeugende Arbeitsstoffe eine Abstimmung in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen. Die Asbestzementindustrie hat der Bundesregierung zugesagt, den Asbestgehalt in Asbestzementprodukten im Jahre 1982 um 15 % und in den nächsten 3-5 Jahren um 30 % bis 50 % zu senken. Im Bereich der Luftreinhaltung wird bei der Novelle der TA Luft eine scharfe Begrenzung der Emissionen krebserzeugender Stoffe unter Ausschöpfung des Standes der Technik angestrebt. Im Verbraucherschutz ist die Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes nach dem Verbot krebserzeugender Produkte im wesentlichen bereits erfüllt. Es ist gesetzlich verboten, krebserzeugende Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel, Pflanzenbehandlungsmittel in den Verkehr zu bringen. Eine letzte Auffangposition für Stoffe und Zubereitungen in allen Anwendungsbereichen bieten seit 1980 Verordnungsermächtigungen des Chemikaliengesetzes, die es ermöglichen, in Fällen, in denen Gefahren für Leben oder Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt nicht durch Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung hinreichend begegnet werden kann, Herstellungs- bzw. Verwendungsverbote zu erlassen. Die Bundesregierung hat bisher von diesen Verordnungsermächtigungen schon im Rahmen der Arbeitsstoffverordnung Gebrauch gemacht. Sie ist gewillt, notfalls auch in weiteren Bereichen das Mittel von Herstellungs- und Verwendungsverboten zu ergreifen, wenn anders den Gefahren für Arbeitnehmer und Verbraucher nicht begegnet werden kann. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 123 und 124): Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß das jetzige Verfahren der Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer keine faire Gewissenserforschung, sondern bestenfalls Rückschlüsse über das logische Denkvermögen und auf die politische Einstellung zuläßt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß dieses zur Zeit geltende Verfahren abgeschafft bzw. revidiert wird, und welchen Zeitraum hält die Bundesregierung für eine solche Revision für realistisch? Zu Frage 123: In der Beurteilung des geltenden Verfahrens vor den Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer stimmt die Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht überein, das sich in einer Reihe von Entscheidungen mit diesem Verfahren befaßt hat. In seinem Urteil vom 13. April 1978 führt es aus, daß das derzeitige Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bei verfassungsgemäßer Handhabung auch im Einzelfall führe es nicht zu einer Verkürzung der Grundrechte oder zur Verletzung des Gleichheitssatzes. Es sei — so das Urteil — bei entsprechender Ausgestaltung auch nicht ungeeignet, das Vorliegen der Gewissenentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hinreichend zuverlässig Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7635* festzustellen. Andererseits übersieht die Bundesregierung jedoch nicht, daß sich in der Praxis erhebliche Mängel des geltenden Anerkennungsverfahrens gezeigt haben. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß es gute Gründe für eine Reform des Anerkennungsverfahrens gibt. Zu Frage 124: CDU, CSU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die sich mit Fragen der Wehrgerechtigkeit befaßt. Die Bundesregierung wird dieser Kommission jede gewünschte Hilfe leisten. Die Kommission soll auch Vorschläge zum Verfahren zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern vorlegen. Erst dann läßt sich abschätzen, welche Zeit für die Umsetzung der Vorschläge in gesetzliche Regelungen erforderlich ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 125): Sollten nach Meinung der Bundesregierung die Sozialämter (in Ausführung des § 8 des Bundessozialhilfegesetzes) wie auch die Verbraucherberatungsstellen Schuldnerberatung durchführen, um ein Abgleiten der Betroffenen in Obdachlosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit möglichst zu verhindern, und gibt es Anstrengungen des Bundes, diese dringend notwendige Schuldnerberatung zu ermöglichen? Das Bundessozialhilfegesetz bietet die Möglichkeit, Hilfesuchende in Notlagen hinsichtlich ihrer Verschuldung zu beraten. Die Sozialhilfeträger haben davon schon bisher Gebrauch gemacht. Die Beratung erfolgt sowohl allgemein nach § 8 BSHG als auch im Rahmen der Hilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 72 BSHG, der eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht — u. a. auch für von Obdachlosigkeit Bedrohte — vorsieht. Sie beschränkt sich nicht nur auf entsprechende Informationen an die Schuldner, sondern umfaßt auch Verhandlungen mit den Gläubigern. Darüber hinaus können sich Schuldner auch an die Verbraucherberatungsstellen wenden, um sich beraten zu lassen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 126 und 127): Sieht die Bundesregierung grundsätzlich oder regional ein Ansteigen der Erkrankungen der Atemwege durch Luftbelastung oder durch Infektionen? Worauf führt die Bundesregierung das Ansteigen von Keuchhusten (Pertussis) und dessen Ursachen bei Kindern und Erwachsenen zurück? Zu Frage 126: Soweit hierzu Untersuchungen vorliegen — es gibt bekanntlich keine Meldepflicht und statistisch nur die Ergebnisse der Microzensus-Erhebungen — ist die Anzahl der Atemwegserkrankungen in der Bundesrepublik zwar hoch, es hat jedoch in den zurückliegenden Jahren kein Anstieg stattgefunden. Zu den Ursachen von Atemwegserkrankungen kann nur gesagt werden, daß die Zahl und Schwere von nichtinfektiösen Atemwegserkrankungen im Falle erhöhter Luftbelastung insbesondere bei chronisch Kranken und bei Risikogruppen (z. B. Asthmatikern in Smogsituationen) zunimmt. Zu einem Anstieg infektiöser Atemwegserkrankungen tragen insbesondere ungünstige Klimaverhältnisse bei. Für eine Beteiligung von Luftbelastungen liegen hier bisher keine Beweise vor. Im übrigen ist das jeweils vorherrschende Erregerspektrum auslösende Ursache und die jeweils herrschende Immunitätslage entscheidet das Krankheitsgeschehen. Zu Frage 127: Das Ansteigen und der Abfall von Keuchhusten-Erkrankungen entspricht dem bekannten wellenförmigen epidemiologischen Ablauf vieler Infektionskrankheiten innerhalb bestimmter Zeitabschnitte. Als Ursache wird die Variabilität des Erregerspektrums der Bordatella-Arten sowie die individuelle Immunitätslage beim Menschen verantwortlich gemacht. Dieses trifft sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene zu. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 128 und 129): Wie beurteilt die Bundesregierung in jugendpolitischer und kriminalpolitischer Hinsicht den Beschluß des Rats der niederländischen Grenzstadt Enschede, im städtischen Jugendheim den Verkauf von Haschisch und Marihuana zu erlauben, und hat sie Vorsorge getroffen, daß etwa durch verstärkte Zollkontrollen der zu befürchtende vermehrte Rauschgiftschmuggel in Grenzen gehalten wird? Ist die Bundesregierung bereit, unter Bezugnahme auf die Verpflichtungen der Niederlande aus internationalen Rauschgiftabkommen unverzüglich auf die Regierung in Den Haag einzuwirken, damit diese auf eine Aufhebung des Beschlusses hinwirkt und sicherstellt, daß an deutsche Staatsangehörige weder unmittelbar noch mittelbar Rauschgift abgegeben wird? Zu Frage 128: Da es keine autonome nationale Drogenpolitik geben kann, weil der illegale Handel immer international organisiert ist und Drogeninteressenten 7636* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 sehr mobil sind, befürchtet die Bundesregierung, daß derartige Maßnahmen in den Niederlanden auf die deutsche Drogenszene durchschlagen werden. Insbesondere durch die grenznahe Lage der Stadt Enschede ist eine Sogwirkung auf deutsche Jugendliche nicht auszuschließen. Weiterhin kann dieser Beschluß deutschen Jugendlichen als Argumentationshilfe zur vermeintlichen Rechtfertigung ihres Haschischkonsums dienen und ihr Unrechtbewußtsein noch weiter herabsetzen. Die Bundesregierung sieht auch die Gefahr, daß weitere niederländische Kommunen dem Beispiel Enschedes folgen könnten. Die Bundesregierung hält den Konsum von Haschisch nach wie vor für gefährlich und gesundheitsschädlich. Sie beurteilt den Beschluß der Stadt Enschede deshalb als eine Resignation vor dem Drogenproblem, denn dadurch werden die Randgefahren des Haschischkonsums wie Verfälschung der Droge und gesetzwidriger Erwerb auf dem illegalen Markt, die zur Begründung aufgeführt werden, höher gewertet als die gesundheitliche Gefährdung durch die Droge selbst. Es gibt jedoch keine neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse, die an der Gesundheitsgefährdung begründete Zweifel erlauben. Die Zollverwaltung führte, teilweise im Verbund mit dem Grenzschutzeinzeldienst, bereits bisher intensive Kontrollen durch, um die illegale Einfuhr von Rauschgift in die Bundesrepublik zu verhindern. Diese Kontrollen an den Grenzen werden noch wesentlich verschärft werden, wenn es die Entwicklung des Rauschgiftschmuggels gebieten sollte. Zu Frage 129: Der Vertreter der Bundesregierung in der Pompidou-Gruppe — europäische Zusammenarbeit bei der Rauschgiftbekämpfung — hat bereits am 21. Oktober 1982 dem niederländischen Vertreter Fragen zu diesem Vorgang überreicht und in einer Erklärung vom 22. Oktober 1982 während der Sitzung dieser Gruppe u. a. betont, daß Maßnahmen zur Rauschgiftbekämpfung in einem Mitgliedstaat nicht durch Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaates unterlaufen werden dürfen. Der niederländische Regierungsvertreter war nicht in der Lage, umfassende Informationen in dieser Angelegenheit zu erteilen und legte der deutschen Seite ein weiteres Vorgehen auf diplomatischem Wege nahe. Die Bundesregierung wird das Internationale Suchtstoff-Kontrollamt in Wien darauf hinweisen, daß der Verkauf von Cannabis-Produkten in Enschede (Niederlande) gegen Verpflichtungen verstößt, die die Niederlande mit der Ratifizierung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe eingegangen sind, und daß diese Verstöße sich auch gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland richten. Die Bundesregierung wird außerdem die niederländische Regierung bitten, diese Verletzungen internationalen Rechts in ihrem Lande unverzüglich einzustellen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 9/2043 Frage 130): Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch das grundsätzliche Arbeitsverbot für Asylbewerber entstehenden höheren Sozialhilfeleistungen durch besondere Zuschüsse an die Gemeinden auszugleichen, und wenn ja, in welcher Höhe? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die durch das grundsätzliche Arbeitsverbot für Asylbewerber entstehenden höheren Sozialhilfeleistungen durch Zuschüsse an die Gemeinden auszugleichen. Der Bund besitzt für derartige Zahlungen verfassungsrechtlich keine Finanzierungskompetenz. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 131 und 132): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die überlastete Bundesautobahn A 4 Aachen—Köln in Zeiten stärksten Berufsverkehrs immer wieder durch Militärkolonnen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten belgischen Truppen zusätzlich belastet wird? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit den belgischen Streitkräften mit dem Ziel der Benutzung der Autobahn Aachen—Köln außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu führen? Zu Frage 131: In den ersten Oktoberwochen dieses Jahres fanden Manöver der belgischen Streitkräfte mit entsprechenden Truppenbewegungen statt. Die Kolonnenfahrten auf der BAB 4 wurden hierbei — im Einvernehmen mit den zuständigen deutschen Behörden — durchweg in die verkehrsarmen Zeiten gelegt. Nur einmal kam es nach Auskunft des Regierungspräsidiums Köln zu Behinderungen des zivilen Verkehrs zwischen Düren und Eschweiler. Zu Frage 132: Nach meinen Ausführungen zu Ihrer ersten Frage besteht für diese Verhandlungen kein Anlaß. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Polkehn (SPD) (Drucksache 9/ 2043 Frage 133): Wird die Bundesregierung als Anteilseigner der Lufthansa Einfluß auf die Flottenpolitik dieses Unternehmens hinsichtlich der Beschaffung von Airbussen nehmen? Für die Beschaffung von Flugzeugen im Bereich der Deutschen Lufthansa (DLH) ist ausschließlich der Vorstand dieses Unternehmens zuständig. Eine direkte Eingriffsmöglichkeit seitens der Bundesregierung besteht nicht. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7637* Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 134): Kann die Bundesregierung mitteilen, wann mit der Fertigstellung der neuen internationalen Verbindungsstraße B 54 zwischen den Niederlanden und Münster in der gesamten Länge zu rechnen ist? Die durchgehende Fertigstellung der B 54 n ist in den 90er Jahren zu erwarten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 135 und 136): Wie groß ist die Zahl derjenigen Auszubildenden, die nach Abschluß einer Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn Ende Januar 1983 keine Anstellung erhalten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit derjenigen Auszubildenden der Deutschen Bundesbahn, die im Lauf des Jahrs 1983 entweder Zivildienst oder ihren Wehrdienst beginnen, mit einem Überbrückungszeitvertrag in der Lohngruppe VII zu beschäftigen? Zu Frage 135: Bei der Deutschen Bundesbahn können auslernende Auszubildende nur im Rahmen des bestehenden Bedarfs übernommen werden. Der weiterhin stark sinkende Personalbedarf und der damit im Zusammenhang stehende Anstieg des Mehrbestandes an Dienstkräften läßt es nicht zu, Ihnen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die genaue Zahl derjenigen Auszubildenden mitzuteilen, die nach Abschluß ihrer Ausbildung von der Deutschen Bundesbahn übernommen werden. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektionen aufgefordert, schnellstmöglich mitzuteilen, für wie viele auslernende Auszubildende eine Zusage auf Übernahme als Dienstkräfte bei der Deutschen Bundesbahn beabsichtigt ist, damit eine zentrale Steuerung durchgeführt werden kann. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zu Frage 136: Bei der derzeitigen Bedarfssituation wird bei der Deutschen Bundesbahn keine Möglichkeit gesehen, diejenigen Auszubildenden, die im Laufe des Jahres 1983 mit der Ableistung ihres Zivil- oder Wehrdienstes beginnen, nach beendeter Ausbildung als Aushilfsarbeiter zu übernehmen und zu beschäftigen. Anlage 48 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Frage 137): Wird die Bundesregierung die früher bereits einmal in Erwägung gezogene Anregung jetzt aufgreifen und der DSG der Deutschen Bundesbahn empfehlen, in ihren Speisewagen vermehrt Tafelobst anzubieten, um auf diese Weise zum verbesserten Absatz der reichlichen Obsternte u. a. im Bodenseegebiet beizutragen? Die Deutsche-Schlaf- und Speisewagen-Gesellschaft (DSG) ist eine in privater Rechtsform betriebene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Tochter der Deutschen Bundesbahn). Sie entscheidet in eigener Verantwortung über die in den Speisewagen angebotenen Speisen und Getränke und arbeitet eng mit der Centralen Marketingorganisation der deutschen Agrarwirtschaft zusammen: Mehrmals im Jahr finden groß angelegte Aktionen in den Reisezügen statt, wobei deutsche Agrarprodukte besonders herausgestellt werden. Wenn qualitätsbewußte deutsche Anbieter in den Speisewagen Werbewochen für Tafelobst veranstalten wollen, so gehe ich davon aus, daß die DSG solchen Anregungen heute ebenso wie in der Vergangenheit aufgeschlossen gegenübersteht. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 138 und 139): Wird die Bundesregierung auf der Grundlage des Beschlusses der Länderverkehrsministerkonferenz vom 15. Juni 1982 zur Frage der Einbeziehung freiberuflicher KfzSachverständiger in die regelmäßige technische Kfz-Überwachung nach § 29 StVZO einen entsprechenden Verordnungsentwurf erstellen, und wann ist gegebenenfalls hiermit zu rechnen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß abweichend von der Auffassung der Länderverkehrsministerkonferenz für den Halter die Untersuchungsfristen einheitlich sein sollten, gleichgültig ob die Untersuchung bei der technischen Prüfstelle oder in der freiwilligen Kfz-Überwachung bei einer Überwachungsorganisation stattfindet, und wird dies gegebenenfalls in den Verordnungsentwurf Eingang finden? Zu Frage 138: Die Länderverkehrsministerkonferenz hat mit Beschluß vom 15. Juni 1982 die Einbeziehung der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen in die regelmäßige technische Kfz-Überwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung befürwortet und in diesem Zusammenhang gefordert, daß neben der Aufhebung des bislang bestehenden Verbots der Anerkennung neuer Überwachungsorganisationen gleichzeitig die für die Anerkennung wesentlichen Bestimmungen in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen werden sollen. Hierzu zählen neben der Forderung, daß die Flächendeckung durch die technischen Prüfstellen gewährleistet bleiben muß, insbesondere auch die Anforderungen und Qualifikationen an die in diesen Überwachungsorganisationen tätigen Sachverständigen. Da hierdurch die Berufsausübung dieser Sachverständigen betroffen wird, ist eine Regelung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erforderlich (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz). Mindestens muß durch Ergänzung in § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß einer entsprechenden Rechts- 7638* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 verordnung geschaffen werden. Die Bundesregierung wird sobald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen. Zu Frage 139: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Untersuchungsfristen bei der Technischen Prüfstelle wie bei der freiwilligen Überwachung einheitlich sein sollten. Die bislang noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthaltene Regelung, daß bei der freiwilligen Überwachung die Untersuchung jeweils zu den „halben Fristen" stattfindet (z. B. für Pkw jährlich), ist heute technisch und sachlich nicht mehr begründbar. Der vorzulegende Entwurf wird deshalb von einheitlichen Fristen bei der Technischen Prüfstelle und bei der freiwilligen Überwachung ausgehen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 140 und 141): Welche konkrete Zusage wurde dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern, Franz Josef Strauß, betreffend Weiterbau des Rhein-Main-Donau-Kanals gemacht, und beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, den Beschluß des sozialliberalen Kabinetts vom 27. Januar 1982 aufzuheben? Wird die Bundesregierung auf der Grundlage der Zusage durch Bundeskanzler Dr. Kohl den Forderungen der bayerischen Staatsregierung nach Aufstockung der Haushaltsansätze für den Weiterbau des Rhein-Main-Donau-Kanals entsprechen, und werden hierfür gegebenenfalls Finanzmittel zu Lasten des westdeutschen Kanalnetzes umgeschichtet werden? Zu Frage 140: Die Bundesregierung sieht vor, daß der Kanal weitergebaut und fertiggestellt wird. Im übrigen besteht mit Bayern Einvernehmen, die laufenden Sachstandsklärungen baldmöglichst, voraussichtlich im November, abzuschließen. Außerdem sprechen der weit fortgeschrittene Bauzustand und das zwischen Bund und Bayern bestehende Vertragswerk eindeutig für einen Weiterbau und für die Fertigstellung. Zu Frage 141: Der Weiterbau der Main-Donau-Wasserstraße erfolgt nach Maßgabe der in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über die Bewilligung dieser Mittel entscheidet das Parlament. Die Baumittel werden vertragsgemäß von Bund und Bayern im Verhältnis 2 : 1 aufgebracht, soweit sie die Rhein-Main-Donau AG nicht aus ihren Gewinnen entnehmen kann. Im neuen Haushaltsentwurf 1983 sind nunmehr 105 Millionen DM vorgesehen, von denen 5 Millionen DM auf die Kapitalerhöhung entfallen. Dabei ist der Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1981 beachtet. Eine Umschichtung zu Lasten des Westdeutschen Kanalnetzes wird nicht vorgenommen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 142 und 143): Ist die Zusage zum uneingeschränkten Weiterbau des Rhein-Main-Donau-Kanals auf der Grundlage von Koalitionsverhandlungen erfolgt, und welche neuen Erkenntnisse liegen vor, die ein Abrücken von früher geäußerten Auffassungen des Koalitionspartners FDP rechtfertigen? Wie ist auch bei optimistischer Schätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Investitionsmaßnahme Rhein-Main-Donau-Kanal, und welche effizienteren Infrastrukturmaßnahmen werden gegebenenfalls zurückgestellt, um den Rhein-Main-Donau-Kanal bedingungslos weiterzubauen? Zu Frage 142: Wie bereits in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Kretkowski ausgeführt, sieht die Bundesregierung vor, daß der Kanal weitergebaut und fertiggestellt wird. Wichtig für das positive Votum sind das zwischen Bund und Bayern bestehende Vertragswerk, insbesondere der Duisburger Vertrag von 1966, und der erreichte Baufortschritt. Eine wesentliche Erkenntnis der in den letzten Monaten zwischen Bund und Bayern geführten Gespräche ist auch die wasserwirtschaftliche Bedeutung, die einer durchgehenden Verbindung zwischen dem Altmühl-/Donau-Gebiet und dem Main-Gebiet zukommt. Auf diese Punkte hat auch die Argumentationsstudie des Ifo-Instituts hingewiesen. Zu Frage 143: Dem Bundesminister für Verkehr liegen zwei Nutzen/Kosten-Untersuchungen aus 1981 und 1982 vor. Die Ergebnisse als Nutzen/Kosten-Verhältnis bewegen sich zwischen 0,5 und 1,0. In der Prioritätenreihung der Infrastrukturmaßnahmen ist bisher keine Änderung vorgenommen worden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 144 und 145): Wird die Bundesregierung die noch zu bauenden Abschnitte der Autobahn A 7 Würzburg–Ulm aus einem Vorwegabzug finanzieren, der den Straßenbaumitteln entnommen wird, bevor sie nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden, und werden somit durch eine „volle Sonderfinanzierung" dauerhaft zusätzliche Finanzmittel — ohne spätere Anrechnungsverpflichtung auf die beiden Länderkontingente — nach Baden-Württemberg und Bayern fließen? Um welche Beträge wird die Bundesregierung die Straßenbaumittel für die einzelnen Bundesländer kürzen, falls die für die Fertigstellung des restlichen Teilstücks der A 7 erforderlichen finanziellen Mittel durch Vorwegabzug vom Gesamtplafond an Straßenbaumitteln außerhalb der Länderanteile aufgebracht werden? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7639* Im Dritten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1982 bis 1985 und Baustufe I a ist die durchgehende Fertigstellung der A 7 zwischen Würzburg und Ulm bis 1989 eingeplant. Dieser Fertigstellungstermin entspricht nicht dem technisch möglichen frühesten Fertigstellungstermin. Daher hat der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses am 13. Mai 1982 (Drucksache 9/748) beschlossen, die Bundesregierung möge sicherstellen, „daß eine Verstärkung der Finanzierung des noch fehlenden Teilstücks der Autobahn A 7 Würzburg-Ulm zwischen Langensteinach (B 25) und Heidenheim (B 466) ab 1982 aus den nicht benötigten Mitteln des Vorwegabzuges der Hauptbautitel des Bundesfernstraßenbaues erfolgt. Die in Anspruch genommenen Mittel sollen nach Fertigstellung der gesamten A 7 bis 1990 zu Lasten der Länderanteile von Baden-Württemberg und Bayern verrechnet werden". Der Bundestagsbeschluß, dem die Finanzdispositionen des Bundesverkehrsministeriums Rechnung tragen, sieht weder eine „volle Sonderfinanzierung" noch dauerhafte zusätzliche Finanzmittel vor. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 146 und 147): Wird die Bundesregierung darauf drängen, daß die ursprünglich beabsichtigte Einführung eines Verwarnungsgelds für sogenannte Gurtmuffel baldmöglichst verwirklicht wird, um die Gurtanlegequote entscheidend zu erhöhen, oder sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten, den mit der Einführung eines Verwarnungsgelds angestrebten Erfolg zu erreichen? Wie nimmt die Bundesregierung zur Haltung des Bundesrates in dieser Frage Stellung, und welche sachlichen und zeitlichen Vorstellungen hat sie? Zu Frage 146: Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage noch kein abschließendes Urteil gebildet. Hierzu bestand zunächst noch keine Veranlassung. Die Verordnung, die die Einführung eines Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen des Gurtes vorsieht, liegt z. Z. dem Bundesrat vor. Die Beratung in den Ausschüssen wurde auf Antrag einzelner Länder vertagt. Sobald eine Stellungnahme des Bundesrates vorliegt, wird die Bundesregierung - auch unter Berücksichtigung der Ansicht des Bundesrates - eine endgültige Entscheidung treffen. Zu Frage 147: Ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Zu den zeitlichen Vorstellungen: Nach dem Sitzungsplan des Bundesrates kann jetzt die Entscheidung im Plenum frühestens am 26. November 1982 erfolgen. Anschließend wird sich die Bundesregierung mit dieser Frage befassen. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 9/2043 Fragen 148 und 149): Sind der Bundesregierung Ergebnisse von Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter in Baden-Württemberg bei Omnibusunternehmen bekannt, und wie beurteilt sie die dabei aufgedeckten Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitbestimmungen? Kann die Bundesregierung detaillierte Angaben über Art und Schwere der aufgedeckten Verstöße machen, und wie verhalten sich diese im Vergleich zu Kontrollergebnissen in anderen Bundesländern in diesem Gewerbe? Zu Frage 148: Der Bundesverkehrsminister hat bereits am 22. Mai 1981 die Verkehrs-, Innen- und Arbeitsressorts der Bundesländer gebeten, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes bei ihren Kontrollmaßnahmen den inländischen ebenso wie den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen - insbesondere den Gelegenheitsverkehr — verstärkt in die Überwachung einzubeziehen. Die Bundesregierung beurteilt die aufgedeckten Verstöße als einen Erfolg ihrer Bemühungen, die Überwachungs- und Ahndungsmaßnahmen im Bereich der Personenbeförderung zu verstärken. Zu Frage 149: Da die Kontroll- und Ahndungsmaßnahmen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen und das Land Baden-Württemberg der Bundesregierung noch keine entsprechenden Angaben unterbreitet hat, können detaillierte Angaben nicht mitgeteilt werden. Aus Pressemitteilungen läßt sich aber entnehmen, daß vergleichbare Ergebnisse bei Ahndungsmaßnahmen im Jahr 1981 in Hessen und 1982 in Berlin festgestellt wurden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 150 und 151): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Rundsporthallen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem seit 1979 verbotenen Spritzasbest erstellt worden sind, und was kann die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs in diesen Fällen unternehmen? Ist es technisch möglich und von den Kosten her zu verantworten, die Asbestbeschichtung der Rundsporthallendecken mit einer Kunstharzdispersion zu bearbeiten und damit die Ablösung des Asbestfeinstaubs zu verhindern, und wenn ja, kann die Bundesregierung darauf hinwirken, daß entsprechende Maßnahmen ergriffen werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind zwischen 1970 und 1979 in der Bundesrepublik 35 Rundsporthallen erstellt worden, in denen nach einer österreichischen Lizenz 7640* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 Stahlbauteile aus Gründen des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes mit Spritzasbest beschichtet worden sind. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich bisher in zwei Fällen die Spritzasbestbeschichtung teilweise gelöst und ist herabgefallen. In derartigen Fällen dürfte eine Sanierung nur durch völlige Beseitigung der Spritzasbestbeschichtung möglich sein. In allen anderen von den zuständigen Landes-und Kommunalbehörden untersuchten Rundsporthallen hat die Haftung des Spritzasbests nach Kenntnis der Bundesregierung zur Beanstandungen keinen Anlaß gegeben. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einigen Fällen versucht wird, die zwar vorhandene, aber weit unterhalb festgesetzter Grenzwerte liegende Faserabgabe ordnungsgemäßer Spritzasbestbeschichtungen mittels einer Durchtränkung mit Wasserglas, feuerbeständigem Kunstharz oder dergleichen präventiv weiter zu vermindern. Ob mit derartigem Verfahren auch eine Verbesserung der Haftung des Spritzasbests auf dem Untergrund erreicht werden kann, bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten. Erkenntnisse über die Kosten derartiger Maßnahmen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Sauer (Stuttgart) (CDU/CSU) (Drucksache 9/2043 Fragen 152 und 153): Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, daß bei Rundsporthallen einer bestimmten Bauart durch eine spezielle Dachkonstruktion mit einer Spritzasbestschicht Gesundheitsgefährdungen infolge freiwerdenden Asbeststaubs entstanden sind, und wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, diese Gefahrenquelle gegebenenfalls auszuschließen oder darauf hinzuwirken, daß dies geschieht? Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Überprüfung des Feinstaubgehalts in diesen Rundsporthallen eine akute Gesundheitsgefährdung der Benutzer festgestellt worden, und hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß sich die Benutzer dieser Hallen einer ärztlichen Untersuchung unterziehen? Zu Frage 152: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich in zwei Fällen bei Rundsporthallen mit Stahlblechdächern die aus Gründen des Brand-, Wärme- und Schallschutzes aufgebrachte Spritzasbestbeschichtung teilweise gelöst hat und herabgefallen ist. Dabei sind in einem Fall deutlich erhöhte Asbestfaserkonzentrationen gemessen worden; im andern Fall steht die Auswertung der Messung noch aus. Zur Sanierung dieser beiden Rundsporthallen muß vermutlich die Spritzasbestbeschichtung völlig entfernt werden. Zuständig für die Entscheidung über technische Maßnahmen sowie für die medizinische Bewertung der Untersuchungsergebnisse sind die Behörden des Landes Rheinland-Pfalz. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind bisher in allen anderen Rundsporthallen, die nach der gleichen österreichischen Lizenz in der Bundesrepublik errichtet wurden, keine entsprechenden Schäden festgestellt worden. Messungen in diesen Hallen haben ergeben, daß die Faserkonzentrationen dort im Mittel nicht höher als in der Umwelt sind. Ob hier technische Maßnahmen etwa zur Oberflächenvergütung angezeigt sind, wird z. Zt. von den zuständigen Länder- und Kommunalbehörden geprüft. Die Bundesregierung wird sich um weitere Informationen über Untersuchungsergebnisse und eventuelle Maßnahmen der zuständigen Behörden bemühen. Zu Frage 153: Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen alle bisher in mit Spritzasbest isolierten Rundsporthallen gemessenen Asbestfaserkonzentrationen erheblich unterhalb vergleichbarer TRK-Werte *), mit denen die höchst zulässigen Faserkonzentrationen am Arbeitsplatz festgelegt worden sind. Dies gilt auch für diejenigen Fälle in Rheinland-Pfalz, bei denen sich Teile der Spritzasbestbeschichtung abgelöst haben und herabgefallen sind. Der Bundesregierung ist bisher kein Fall bekanntgeworden, in dem die zuständigen Landesbehörden ärztliche Untersuchungen der Sporthallenbenutzer angeordnet haben. Sofortige Untersuchungen dürften auch kaum sinnvoll sein, da in keinem Fall kurzfristig festgestellt werden kann, ob die kurzzeitige Asbestfeinstaub-Exposition zu einer bösartigen Erkrankung geführt hat oder führen wird. Die Latenzzeit, d. h. die Spanne zwischen der Zeit, in der ein Mensch krebserzeugenden Substanzen ausgesetzt ist, und der Zeit, in der ein Tumor diagnostiziert werden kann, beträgt mitunter Jahrzehnte. Nach den vorliegenden Informationen haben in einigen Fällen die zuständigen Landesbehörden die Schließung von Rundsporthallen, deren Dach mit Spritzasbest beschichtet ist, nicht für erforderlich gehalten. In einer Reihe anderer Fälle sind zunächst Hallen vorsorglich geschlossen, z. T. jedoch nach Feststellung günstiger Meßergebnisse wieder zur Benutzung freigegeben worden. *) TRK = Technische Richtkonzentration (gemeint ist ein durch verschiedene Messungen ermittelter Durchschnittswert, der den Anteil eines bestimmten Stoffes an der Luft wiedergibt). Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/2043 Frage 154): Hat die Absichtserklärung des sogenannten Koalitionspapiers, wonach es beim Wohngeld zu Kürzungen kommen sol- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Oktober 1982 7641* le, inzwischen auch für die Bundesregierung Gestalt angenommen, nachdem dies in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 keine Erwährung findet, und wenn ja, welche sozialen Schichten innerhalb der Wohngeldempfänder würden von möglichen Kürzungen vorwiegend betroffen werden? Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau alsbald einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes vorlegen. Die demnach beabsichtigten Einsparungen lassen das Wohngeld in seinem Kernbestand unberührt. Eine lineare Kürzung ist nicht vorgesehen. Die notwendigen Einsparungen sollen in erster Linie dadurch erzielt werden, daß Mehrfachbegünstigungen für bestimmte Personengruppen, deren soziale Belange schon in anderer Weise angemessen berücksichtigt werden, entfallen oder teilweise abgebaut werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Urbaniak, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Lammert?


Rede von Hans-Eberhard Urbaniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrter Herr Kollege, würden Sie angesichts der vielfach auf allen Seiten erklärten Bereitschaft zur Zusammenarbeit in diesen uns alle betreffenden Fragen bereit sein, deutlich zu machen, daß das Stahlprogramm der Bundesregierung vom Juni vergangenen Jahres vorgelegt wurde, nachdem die CDU/CSU als damalige Opposition die Bundesregierung in einem Antrag zur Vorlage eines solchen Programms ausdrücklich aufgefordert hatte, und wären sie wenigstens bei dieser Debatte nun bereit, die Legende zu beenden, dieses von uns geforderte Stahlprogramm sei anschließend von uns abgelehnt worden, nachdem der Berichterstatter zur Behandlung dieser Frage im Fachausschuß, Ihr Kollege Reuschenbach, in seinem schriftlichen Bericht selber zum Ausdruck gebracht hatte, wir hätten uns nicht in der Lage gesehen, eine zusätzliche Dankadresse an die Bundesregierung zu beschließen, nachdem „die inhaltliche Substanz bereits mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen worden" sei?

    (Beifall bei der CDU/CSU)