Rede von
Benno
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Professor Dr. Ehmke hat mir am Schluß der gestrigen Debatte vorgeworfen, ich hätte bewußt die Unwahrheit gesagt. Ich stelle fest:
Erstens. Herr Ehmke hat laut von ihm selbst kontrolliertem und abgezeichnetem Protokoll am 13. Oktober 1982 von dieser Stelle aus gesagt: „Herr Dr. Zimmermann" ist „im Jahre 1960 vom Landgericht München wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden." Damit hat er das falsche und vom Bundesgerichtshof aufgehobene Urteil zitiert. Das habe ich behauptet.
Zweitens. Herr Ehmke hat danach auch aus der Begründung eines freisprechenden Urteils, und zwar aus der darin enthaltenen Kostenentscheidung, aus dem Jahre 1961 zitiert. Das habe ich nicht beanstandet, obwohl nach heutigem Recht eine solche Kostenentscheidung und Begründung nicht mehr zulässig ist. Das weiß auch Herr Ehmke. Er wollte den Eindruck erwecken, der Vorwurf der Falschaussage bestehe fort.
Drittens. Die Erklärungen des Herrn Abgeordneten Ehmke sind offenkundig nur abgegeben worden, um ein Mitglied des Bundestages — auch mich — und der Bundesregierung öffentlich herabzusetzen. Diese Absicht folgt zwingend aus seiner Erklärung, es sei einmalig — ich zitiere wörtlich —, „daß ein Mann mit einer solchen Vorgeschichte Mitglied des Bundeskabinetts wird".
Viertens. Solche Äußerungen werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unerlaubte Handlungen bezeichnet, ganz gleich, wie die strafrechtlichen Bewertungen im Einzelfall aussehen mögen.