Wir werden uns im übrigen auch immer bewußt sein, daß — dieses Stichwort ist gefallen — das Recht der Kontinuität bedarf. Wir waren uns ja auch immer darin einig, daß diese Kontinuität deswegen besonders wichtig ist, weil, was der Gesetzgeber vorgibt, bei denen, die dem Recht unterworfen sind, sich setzen muß und als Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung verankert werden muß.
Weil plötzlich das Geschrei nach mehr Vorhaben merkwürdigerweise so laut wird, darf ich an folgendes erinnern. Als wir nach der Bundestagswahl vom 5. Oktober 1980 uns zur ersten oder zweiten Sitzung des Rechtsausschusses versammelten und uns über die vor uns liegende Legislaturperiode unterhielten, war es die Auffassung aller drei Fraktionen, daß die Qualität der Rechtspolitik nicht nur dadurch gekennzeichnet sei, daß möglichst gute und gut formulierte Gesetze gemacht werden, sondern daß die Qualität insbesondere dadurch bedingt sei, daß weniger Gesetze gemacht werden,
weil der Stau, der ehedem sicher bestand, in den
letzten Jahren weitgehend aufgearbeitet wurde, so
daß wir uns durchaus in aller Bescheidenheit — nicht in Trägheit — damit begnügen konnten, künftig weniger zu machen.
Ich komme jetzt auf eine peinliche Sache, Herr Dr. Emmerlich, und mir wäre es lieb gewesen, wenn Sie das nicht angesprochen hätten. Si Tacuisses! Sie haben nämlich im Zusammenhang mit der Kontinuität eine personelle Frage eingeführt und an mich die Frage gestellt, ob es nicht auch zur Kontinuität der Rechtspolitik gehört hätte, daß ich den bisherigen beamteten Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz übernommen hätte. Oh, hätten Sie geschwiegen! Denn mir ist es unangenehm, und auch in diesem Moment werde ich die vollen Tatsachen nicht vor dem Hause ausbreiten.
Ich will nur soviel sagen: Die Frage der Kontinuität hat sich gar nicht gestellt, weil der beamtete Staatssekretär, noch bevor es überhaupt zu einem diesem Punkt betreffenden Gespräch kommen konnte, sich ohne mein Wissen verabschiedet, seinen Urlaub angetreten und mir dies in einem Satz schriftlich hinterlassen hat.
Meine Ernennung und Vereidigung fanden — wie bei den übrigen Kabinettsmitgliedern — am 4. Oktober statt, die Amtseinführung an Nachmittag desselben Tages. Der an mich gerichtete Brief von Herrn Staatssekretär Dr. Erkel trägt das Datum vom 5. Oktober, einem Tag, an dem ich in München sein mußte. Eine Uhrzeit war leider nicht angegeben.
Ich würde, um die Peinlichkeiten, die nicht auf meiner Seite liegen, nicht zu vertiefen, herzlich bitten, diese Sache Ihrerseits nicht weiter breitzutreten.