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Schönen Dank. Verehrte Frau Kollegin, Sie haben jetzt mit einem Nebensatz zwei Probleme angesprochen. Es ist schon ein Stück Geschichte, aber ich will das aufnehmen. Es wäre vollkommen unvorstellbar gewesen — Sie haben das Thema zusätzliche Einsparungen gebracht —, in einem Verfahren bis zum 8. Oktober zusätzliche Einsparungen zu definieren, in eine Rechtsform zu bringen, in die Form von Gesetzen, soweit es gesetzliche Dinge sind, und auch nur mit einem Mindestmaß an parlamentarischem Verfahren zu verabschieden. Aber ich habe selbst bei den alten Begleitgesetzen meine Zweifel. Dies müssen Sie der CDU/CSU konzedieren, daß sie sich zwar auf wenige begrenzte Änderungen an den alten Begleitgesetzen in ihren Vorstellungen aus der terminlichen Notsituation heraus beschränkt hat, in der wir uns befinden, daß aber einige Änderungen notwendig waren. Da geht es eben nicht um das Ehegatten-Splitting, das die Sozialdemokraten erregt. Ich hätte — und zwar sowohl im Interesse der Betriebe als auch im Interesse der Arbeitnehmer — in keinem Falle einer Lösung zustimmen können, mit der die Betriebspensionen rechtlich noch einmal schlechtergestellt worden wären.
Verehrte Frau Kollegin, ohne an allen Geschäftsordnungs- oder internen Überlegungen des Bundestages beteiligt gewesen zu sein, sage ich Ihnen: Es ist vollkommen unvorstellbar, daß dies von der zweiten Septemberhälfte bis zum 8. Oktober hätte interfraktionell entschieden, mit dem Bundesrat abgestimmt und hier in einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden können.