Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Wahl.
Der Antrag auf Drucksache 9/2004 liegt Ihnen vor. Nach § 97 in Verbindung mit § 49 unserer Geschäftsordnung ist mit verdeckten Stimmkarten, d. h. geheim zu wählen. Nach Art. 67 Abs. 1 des Grundgesetzes ist der Vorgeschlagene gewählt, wenn er mindestens 249 Stimmen, also die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.
Ich darf Sie jetzt auf die Formalien für den Wahlgang hinweisen.
Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie an den Tischen links und rechts von den Schriftführern die allein gültige weiße Stimmkarte. Sie dürfen diese Stimmkarte nur in einer Wahlzelle ankreuzen und müssen — ebenfalls noch in der Wahlzelle — die Stimmkarte in den Umschlag legen.
Gültig sind nur Stimmen auf Stimmkarten mit einem Kreuz bei „Ja" oder „Nein". Wer sich der Stimme enthalten will, macht keine Eintragung auf der Stimmkarte. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.
Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurne legen, nennen Sie bitte dem Schriftführer Ihren Namen. Die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste gilt als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl und ersetzt eine Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Ich bitte die Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen.
Für die Stimmkarten der 497 voll stimmberechtigten Abgeordneten ist die gläserne Urne vorgesehen;
Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Oktober 1982 7201
Präsident Stücklen
die 22 Berliner Abgeordneten bitte ich, ihre Stimmkarten in die hölzerne Urne einzuwerfen.
Haben die Schriftführer ihre Plätze eingenommen? — Ich eröffne die Stimmabgabe. Darf ich die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.