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ID0911712200

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
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    Rede von Theo Magin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits aus dem Mund von Herrn Minister Haack gehört:

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Noch-Minister!)

    Das Kleingartenwesen hat in den letzten 150 Jahren seiner Geschichte schon manchen Wandel durchgemacht. Als der Leipziger Schulleiter Dr. Hauschild, ein Zeitgenosse des ebenfalls aus Leipzig stammenden Arztes Dr. Schreber, 1864 in Leipzig den ersten Schreberverein gründete, ging er damals aus dem Erleben der Veränderungen des begonnenen Industriezeitalters von der Überlegung aus — Dinge, die uns heute noch bewegen, meine Damen und Her-
    ren -, daß die Menschen in den Großstädten, die sich immer mehr, so sagte er damals, von ihrer natürlichen Umwelt entfremden, in unguten, zum Teil menschenunwürdigen Wohnungen leben mußten, lange Arbeitszeiten mit schwerer körperlicher Arbeit und wenig Erholung hatten, eine gesunde und nutzbringende Arbeit in freier Natur dringend brauchten. Später — auch dazu haben wir einiges gehört —, insbesondere in den Notzeiten nach dem Ersten Weltkrieg und in den Notjahren des Zweiten Weltkriegs und danach, dienten die Kleingärten in erster Linie der Versorgung mit Nahrungsmitteln für bestimmte Bevölkerungskreise.
    In diesen Zeiten hat sich auch das Kleingartenrecht als Sonderrecht entwickelt, weil die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht ausreichend erschienen, die für die Ernährung bestimmter Bevölkerungskreise wichtige Grundstücksnutzung zu sichern und vor Preistreiberei zu schützen. So ist das derzeit noch gültige Kleingartenrecht bis heute geprägt durch das Verbot, befristete Verträge zu schließen, durch den nahezu vollständigen Ausschluß der Kündigung durch den Verpächter, durch die Festsetzung des Pachtzinses durch die Gemeinde, auf einer, wie wir wissen, allgemein sehr niedrigen Höhe, selbst wenn das verpachtete Land in Privatbesitz steht, durch die Pflicht, im Fall der Kündigung Ersatzgelände zu stellen, und durch die Verpflichtung, eine Kündigung behördlich genehmigen zu lassen.
    Die Beibehaltung dieses Regelungssystems, das in Kriegs- und Notzeiten zum Schutz lebenswichtiger Interessen eingeführt worden ist, meine Damen und Herren, sah das Bundesverfassungsgericht in der heutigen Zeit so nicht mehr gerechtfertigt und entschied durch Beschluß am 12. Juni 1979, daß der weitgehende Ausschluß der Kündigungsbefugnis privater Verpächter im Rahmen des Regelungssystems des geltenden Kleingartenrechts mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist und daß die Bestimmungen, die für die Kündigung des Verpächters eine behördliche Genehmigung vorschreiben, wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip nichtig sind.
    Nun, wir haben mehr als drei Jahre auf einen Gesetzentwurf warten müssen. Wir, die CDU/CSU, haben immer wieder darauf gedrängt, daß dieser Entwurf vorgelegt wird. Der Entwurf, den wir heute beraten, ist, Herr Minister, überfällig.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Darin werden die Rechtsregeln wieder den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind, angenähert. Befristete Verträge sollen wieder, sofern der Kleingarten aus Privatbesitz angepachtet wird, zulässig sein.
    Meine Damen und Herren, die 500 000 bis 600 000 Pächter von Kleingärten in der Bundesrepublik werden -- davon kann man ausgehen — von dieser Neuregelung alle betroffen, insbesondere — Sie haben dies als einen zentralen Punkt dieses Gesetzes bezeichnet, Herr Minister — von der Pachtzinserhö-



    Magin •
    hung. Ich meine, so einfach ist es ja schließlich nicht,
    daß man sagt, damit sei schon alles geregelt. Wir
    müssen schon darauf achten und dafür Sorge tragen
    — das werden wir von seiten der CDU/CSU tun —, daß die Erhöhung in zumutbarem Rahmen bleibt, gerade weil wir wissen, wen es dabei trifft.

    (Müntefering [SPD]: Was heißt das?)

    — Das werden wir Ihnen während der Beratung schon deutlich machen, Herr Müntefering.
    Wir bejahen aber auch, daß diese Materie wiederum in der Form eines Sonderrechts geregelt wird, weil wir gerade in der heutigen Zeit einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft — und es gibt, worauf ich schon hingewiesen habe, im grundsätzlichen durchaus Parallelen zur Gründerzeit — Kleingärten für einen großen Bevölkerungskreis für sozialpolitisch außerordentlich bedeutsam halten; denn die Erfahrung zeigt — ich will es, nach dem, was der Herr Minister bereits ausgeführt hat, kurz machen -, daß gerade Mängel zwischen Wohnbereich und Wohnumfeld, die es heute in hohem Maße gerade in den großen Städten gibt, durch Kleingärten mit ausgeglichen werden können, daß diese Kleingärten dem Menschen mehr Chancen zur Selbstentfaltung bieten, daß sie in vielfältiger Weise die Lebensverhältnisse der Kleingärtner und ihrer Familien zu verbessern imstande sind und daß sie einen wirksamen Beitrag zur Durchgrünung der Städte und zur Auflockerung der Bebauung leisten.

    (Zurufe von der SPD)

    — Wenn Sie hier Zwischenrufe machen, meine Damen und Herren, dann sollten Sie sich einmal in den großen Städten umgucken und überlegen, zu welcher Zeit die meisten Kleingärten geschaffen worden sind und daß, worauf bereits von seiten des Ministers hingewiesen worden ist, ein großer Bedarf besteht. Vielleicht sollten wir alle — und Sie insbesondere — daran mitarbeiten, daß für die Zukunft die Voraussetzungen für mehr Kleingärten in der Bundesrepublik geschaffen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das wäre schön!)

    Wir jedenfalls nehmen dieses Gesetz sehr ernst. Deswegen haben wir auch am 8. Juli im KonradAdenauer-Haus ein Hearing veranstaltet, an dem die Spitzenverbände der Kleingartenvereine und der kommunalen Verbände teilgenommen haben. Dabei hat sich auch für uns herausgestellt, daß der Entwurf noch in einigen Punkten Änderungen bedarf. Das gilt z. B. auch für den im Entwurf vorgesehenen Zwang zur Öffnung der Kleingartenanlagen, Herr Minister. Die Praxis zeigt erfreulicherweise, erfreulicherweise auch in steigendem Maße —

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    da haben viele in den letzten zehn oder zwanzig Jahren einen Lernprozeß durchgemacht -, daß schon heute viele Anlagen freiwillig für die Allgemeinheit geöffnet werden. Dies sollte uns, meine Damen und Herren — und dabei bleiben wir auch —, dazu veranlassen, im Gesetz eine Regelung, die Freiwilligkeit
    ermöglicht, der Verpflichtung zur Öffnung vorziehen.

    (Beifall bei der CDU/CDU)

    Ich meine — und ich habe die Hektik Ihrer Ausführungen in diesem Punkt überhaupt nicht ver-
    standen -,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Er denkt an morgen!)

    wir sollten uns darüber einig sein, daß wir dort, wo Freiwilligkeit möglich ist, staatlichen Zwang ablehnen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei ist — das möchte ich ganz deutlich sagen, damit hier nicht wieder Legenden aufkommen — für uns die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit nicht Voraussetzung für die Pachtpreisbindung. Nach unserer Auffassung sollte auch die Festlegung der Pachtobergrenzen möglichst ortsnah — und da unterscheiden wir uns auch von Ihrer Auffassung bezüglich dessen, was in diesem Gesetz niedergelegt werden soll —, also auf kommunaler Ebene, erfolgen und der zu zahlende Pachtpreis zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Die Bundesländer mit einer zur näheren Pachtzinsregelung vorgesehenen Landesverordnung einzuschalten, ist unseres Erachtens überflüssig, zumal man ihnen, den Ländern, überhaupt keinen Handlungsspielraum einräumt. Sie hätten lediglich den ortsüblichen Pachtpreis im Obst- und Gemüsebau zu ermitteln, eine Tätigkeit, die man den Vertragsparteien — mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung — überlassen sollte. In diesem Punkt schließen wir uns der Stellungnahme des Bundesrates voll und ganz an.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Pachtpreisgestaltung, zur Öffnung der Kleingartenanlagen und deren versicherungsrechtlichen Folgen — darüber wird kaum etwas gesagt; was für Folgen entstehen, ist noch gar nicht deutlich, und das trägt, wie wir in diesem Hearing deutlich erfahren haben, auch zur Verunsicherung bei — Überlegungen anzustellen haben.

    (Zuruf von der SPD: Dann nehmen Sie es mal vom Tisch!)

    — Wir sind gerne zur Diskussion von Vorschlägen bereit. Bis jetzt haben Sie noch keine geliefert. Vielleicht tun Sie das bei der Beratung.
    Auf jeden Fall wird das für uns ein wichtiger Beratungspunkt sein. Ebenso werden wir zu der vom Deutschen Städtetag vorgeschlagenen Abwälzung von Erschließungsbeiträgen und sonstigen umlegungsfähigen Kosten auf eingehende Beratung und Klärung drängen, damit — und ich meine, daß das sehr wichtig ist — die Auswirkungen dieses Gesetzes für alle Betroffenen durchschaubar werden.
    Seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts — ich habe bereits darauf hingewiesen — im Jahre 1979, also vor drei Jahren, ist die Neuordnung des Kleingartenrechts fällig. Es ist allerhöchste Zeit daß nun im Interesse der Kleingärtner eine Rege-
    7152 Deutscher Bundestag — 9 .Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982
    Magin
    lung erfolgt. Es ist unser Ziel, unabhängig von allen politischen Ereignissen dieses Gesetz in diesem Jahr zum Abschluß zu bringen. Wir stimmen der Ausschußüberweisung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Schreiber (Solingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Schreiber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Kleingarten ist für viele hunderttausend Menschen, die nicht über einen hauseigenen Garten verfügen können, eine sinnvolle und individuelle Freizeitgestaltung. 650 000 Kleingärtner fördern mit ihren Familien aber auch den Gemeinschaftssinn, weil sie in ihren Gärten und Gartenanlagen gemeinschaftliche Aufgaben übernehmen, die nicht nur ihnen, sondern darüber hinaus der ganzen Gesellschaft Vorteile bringen. Durch den Bau von Vereinshäusern, das Anlegen von Spielplätzen und Ruhezonen wird nicht nur die Kommunikation der Kleingärtner untereinander gefördert, vielmehr dienen die Anlagen der umliegenden Wohnbevölkerung zur Ruhe und Erholung. Kleingärtner und Kleingärten tragen damit wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden bei.
    Diese wichtige Funktion zu sichern ist das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs. Er war notwendig geworden — das ist hier schon berichtet worden -, weil durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 das bisherige Kleingartenrecht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Hierbei waren die Hauptangriffspunkte der sehr weitgehende Ausschluß des Kündigungsrechts des Verpächters und die Pachtpreisregelung. Die Bundesregierung mußte also eine Neuregelung vorschlagen, bei der die im Urteil bestimmten Grundzüge zu beachten waren. Die Regierung hat nach unserer Auffassung den Spielraum, den ihr das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, weitgehend zugunsten der Kleingärtner genutzt.

    (Beifall bei der SPD)

    Die notwendige Neuregelung des Kleingartenrechts soll nun dazu führen, daß die Vielzahl der bisherigen Vorschriften und Verordnungen beseitigt wird und das Kleingartenrecht in einem einzigen Bundesgesetz zusammengefaßt wird. Dabei sollen durch Ermächtigungen die Tatbestände, die sinnvollerweise nur vor Ort geregelt werden können, dort auch nach wie vor entschieden werden.
    Wir Sozialdemokraten begrüßen daher ausdrücklich, daß die Regierung das Kleingartenrecht, nachdem wohl einige kleinere Schwierigkeiten überwunden werden konnten, in einem einzigen Gesetz vorgelegt hat. Eine Aufteilung in pachtrechtliche Teile, die im BGB zu regeln wären, in preis- und bodenrechtliche Teile, die in einem Sondergesetz zu regeln wären, sowie in städtebauliche Teile, die im Bundesbaugesetz und vielleicht auch in einem Sondergesetz zu regeln wären, führt nicht zur Rechtsvereinheitlichung, sondern zur Rechtszersplitterung. Da das Kleingartenrecht privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften enthält, ist aus Gründen
    der Rechtssicherheit, der Handhabbarkeit und des Schutzes der Betroffenen die Zusammenfassung in einem Gesetz sinnvoll. Schließlich sind j a die Kleingärtner normalerweise keine sich in vielen Gesetzen auskennende Juristen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Die Verbände haben j a ihre Juristen!)

    — Das ist richtig.
    Stichwortartig möchte ich nun einige Punkte anführen, die in Eingaben und Gesprächen an uns herangetragen werden.
    So gibt es beispielsweise besorgte Fragen nach den Fristen in den Überleitungs- und Schlußvorschriften nach § 15. Hier fordert z. B. der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, daß alle vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschlossenen Pachtverträge über Kleingärten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Dauerkleingärten sind, wie Verträge bei Dauerkleingärten behandelt werden. Weiter wird gefragt: Reicht die vorgesehene Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzland aus? Ist eine Erweiterung der jetzt vorgeschlagenen Verpflichtung andererseits den Städten und Gemeinden zuzumuten? Wie sieht die Haftung für Allgemeinflächen aus, wenn die Anlagen grundsätzlich geöffnet werden? Bedarf die Regelung über die Fortsetzung des Pachtvertrages nach dem Tod des Pächters einer Erweiterung? All diesen und natürlich auch den anderen Fragen werden wir gründlich nachgehen.
    Insgesamt haben sich jedoch drei Hauptpunkte in der Diskussion herausgeschält: Erstens. Grundsätzlich müssen in Zukunft alle Kleingartenanlagen der Allgemeinheit zugänglich sein. Zweitens. Die vorgesehene Pachtpreisermittlung führt in den meisten Fällen zu höheren Pachten. Drittens wird gefordert, daß Lauben und Freisitze auch größer als jetzt vorgesehen sein dürfen.
    Unsere Vorstellungen hierzu gründen auf folgenden Überlegungen: Kleingärten und Kleingartenanlagen dienen heute — anders als noch in den Jahren nach den beiden Weltkriegen — nicht mehr ausschließlich oder überwiegend der Ernährung. Die soziale Funktion zur Bekämpfung des Hungers und der Nahrungsmittelknappheit ist zurückgetreten. In den Vordergrund gerückt sind vielmehr die Möglichkeiten der Erholung und der Freizeitgestaltung,. sowohl für den einzelnen Kleingärtner und seine Familie als auch für die Stadtbewohner, die auf Grün und gesunde Umwelt besonders angewiesen sind. Kleingartenanlagen haben somit eine große städtebauliche Bedeutung für die Durchgrünung unserer Städte und Gemeinden. Kleingärten und Kleingartenanlagen sind also mit Bedacht als städtebauliche Komponenten in das Bundesbaugesetz hineingeschrieben worden, damit sie städteplanerisch berücksichtigt und abgesichert werden können.
    Städte und Gemeinden bleiben daher aufgefordert, zur Absicherung der Kleingärtner Dauerkleingartenanlagen bebauungsplanmäßig auszuweisen. Nur so ist eindeutig geregelt, daß der Boden nur kleingärtnerisch genutzt werden soll und Spekulationen auf eine gewinnbringendere Verwendung ausgeschlossen werden können. Als Gegenleistung



    Schreiber (Solingen)

    der Kleingärtner ist die grundsätzliche Öffnung ihrer Anlagen für die Allgemeinheit anzusehen. Ich wiederhole noch einmal: Geöffnet werden sollen nicht die einzelnen Kleingärten, sondern die Wege, die Ruhezonen, die Spielflächen usw. Durch die Ausweisung als Dauerkleingartengelände werden die Anlagen zu Bestandteilen des öffentlichen Grün, an dem wir uns alle freuen sollen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nicht jeder freut sich am Grün!)

    — Trotzdem wollen wir das unterstützen, Herr Dr. Kansy.
    Wir sind sicher, daß eine Erhöhung des Pachtzinses, die wohl die meisten Kleingärtner treffen wird, nicht gerade auf Gegenliebe stößt. Wir glauben aber, daß die neue Vorschrift gerecht ist. Wir wollen nicht, daß man das Aushandeln des Pachtpreises allein „dem freien Spiel der Kräfte" überläßt.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen nicht, daß nur Wohlhabende sich einen Kleingarten leisten können; denn dann werden die vielen Leute mit kleinerem Einkommen ausgeschlossen, und die soziale Funktion des Kleingartenwesens wäre zumindest beeinträchtigt.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Der freie Markt muß sozial verträglich gemacht werden, weil seine Kräfte dies allein nicht gewährleisten. Berücksichtigt man, daß neben die Ernährungsfunktion die Erholungsfunktion getreten ist, so ist mit der Richtschnur des ortsüblichen Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau für den Gartenbauteil und mit dem bis zu einhundertprozentigen — ich sage das einmal in Anführungszeichen — „Zuschlag für die Erholung" ein vertretbarer Anhaltspunkt gefunden worden. Zahlenbeispiele sind hier j a vom Minister bereits vorgetragen worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang unsere Städten und Gemeinden auffordern, als Pachtzins für die Flächen, die sie selbst vergeben können, nicht die Höchstgrenze zu wählen

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    und sich somit auch nicht als Preistreiber zu betätigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die örtlichen Verhältnisse sollten zu einer beide Seiten befriedigenden Lösung führen. Die im Zusammenhang mit der Pachtfestsetzung geforderte Fristverlängerung für die Anpassung des Pachtzinses von drei auf vier Jahre wollen wir Sozialdemokraten gern aufgreifen. Die Anpassung — das sei bemerkt — erfolgt j a sowieso nur, soweit sich überhaupt Veränderungen beim Pachtzins für den Erwerbsgartenbau ergeben haben.
    In unseren Gesprächen mit den Gartenfreunden fanden wir Zustimmung zu den Vorschlägen über die Größe des einzelnen Kleingartens, der Laube und des Freisitzes. Andere Vorstellungen werden wir prüfen. Wir Sozialdemokraten meinen jedoch, daß sich die Kleingartenanlagen nicht zu Wochenendhaus- und Feriengebieten entwickeln dürfen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Richtig!)

    Bei den vor uns liegenden Beratungen halten wir daran fest, daß neben der Begriffsklärung und den Bestimmungen über den Übergang vom alten zum neuen Recht pachtrechtliche, kündigungsrechtliche und preisrechtliche Vorschriften, das Boden- und das Eigentumsrecht bundeseinheitlich geregelt werden müssen. In diesem Zusammenhang unterstreiche ich, daß ein „Rotationsprinzip", das eine zeitliche Befristung von Kleingartenpachtverträgen vorsieht, mit dem Kleingartenwesen nicht zu vereinbaren ist und von uns abgelehnt wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die bisher in den Gemeinden vielfach vorbildlich entwickelten Verträge und Ordnungen haben sich bewährt. Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Öffnungsklauseln sollen die ortsnahe Regelung stützen.
    Der Gesetzentwurf — dies ist hier bereits vorgetragen worden — ist mit Fachleuten aus den Ländern, den Gemeinden und dem Kreise der betroffenen Kleingärtner selbst in vielen Diskussionen ausführlich erörtert worden. Die fachliche Kompetenz des Ministeriums hat dazu beigetragen, daß ein lesbarer, verständlicher und guter Gesetzentwurf von der Regierung vorgelegt wurde. Allen, die bisher schon daran mitgewirkt haben, danken wir ausdrücklich.
    Aber auch ein guter Gesetzentwurf kann noch verbessert werden. Wir Sozialdemokraten versprechen daher unseren guten Willen, daß in gründlicher, aber auch zügiger Beratung ein Kleingartengesetz zustande kommt, das dem Kleingartenwesen auch künftig den besonderen gesetzlichen Schutz und die Förderung durch den Staat zukommen läßt und den wichtigen Platz, den die Kleingärtner und ihre Organisationen in unserer Gesellschaft einnehmen, sichert. — Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)