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ID0911712000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Haack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das geltende Kleingartenrecht ist im wesentlichen in Kriegs- und Notzeiten entstanden, als Kleingärten vor allem für die Ernährung der Bevölkerung gebraucht wurden. Es war daher auf ganz bestimmte Anforderungen zugeschnitten, die heute nicht mehr in derselben Weise bestehen. Deshalb sind einzelne Bestandteile des geltenden Regelungssystems im Laufe der Zeit verfassungsrechtlich problematisch geworden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Spruch im Jahre 1979 ausdrücklich festgestellt und dabei insbesondere die Kombination von grundsätzlichem Kündigungsverbot, Pachtpreisbindung und Ausschluß befristeter Verträge als nicht mit dem Grundgesetz in Einklang bezeichnet. Damit war der Gesetzgeber aufgefordert, das Kleingartenrecht wieder mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Bundesregierung diesem Auftrag gefolgt. Um eine möglichst sachgerechte Lösung zu erreichen und alle betroffenen Interessen zu ihrem Recht kommen zu lassen, ist unmittelbar nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts beim Bundesbauministerium eine unabhängige Sachverständigenkommission „Kleingartenrecht" gebildet worden.
    Mitglieder dieser Kommission waren nicht nur sachverständige Mitarbeiter von Bundes-, Landes-und Kommunalverwaltungen, sondern auch Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde. Dieses Gremium sollte das geltende Kleingartenrecht grundsätzlich überprüfen und Vorschläge erarbeiten, wie den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts durch Neuregelungen entsprochen werden kann.
    Die Sachverständigenkommission hat eine Gesamtnovellierung vorgeschlagen, weil eine Teillösung, wie sie etwa mit dem Kleingartenänderungsgesetz von 1969 gesucht wurde, nicht ausreichen würde. Sie hat konkrete Vorschläge vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist der vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet worden.
    Mit diesem Entwurf wird das bisher zersplitterte Kleingartenrecht erstmals in einem Gesetz zusammengefaßt und den heutigen Erfordernissen angepaßt. Dabei sind die Interessen der Kleingärtner ebenso berücksichtigt worden wie die Interessen der Verpächter.
    Das Kleingartenrecht soll auch weiterhin Sonderrecht bleiben; denn es handelt sich hier um ein geschlossenes, vorwiegend vom öffentlichen Recht her bestimmtes einheitliches Rechtsgebiet. Da das Kleingartengesetz einerseits Pachtverhältnisse, also privatrechtliche Beziehungen, regelt, andererseits aber vielfältige städtebauliche Bezüge bestehen, enthält der Gesetzentwurf zugleich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen, die auf-
    einander bezogen und abgestimmt sind. Die Novellierung soll eine Grundlage schaffen, die auch für die Zukunft Bestand hat.
    Als vor 150 Jahren in deutschen Städten die ersten Kleingartenanlagen eingerichtet wurden, standen dahinter vor allem wirtschaftliche Überlegungen. Armere Mitbürger sollten einen Teil ihres Lebensmittelbedarfs durch Gartenbau selbst decken. Hinzu kamen auch gesundheits- und erziehungspolitische Ziele, wie sie etwa von Schreber vertreten worden sind.
    Wenn wir heute nach den wichtigsten Aufgaben des Kleingartenwesens fragen, dann werden an erster Stelle seine Ausgleichsfunktionen genannt:
    Kleingärten haben erhebliche soziale Bedeutung. Sie bieten einen Ausgleich für einseitige berufliche Belastungen und für ungünstige Wohnverhältnisse. Familien, die in dicht bebauten innerstädtischen Wohnquartieren mit belastetem Wohnumfeld leben, können am Abend und am Wochenende in ihren Kleingärten Ausgleich und Entspannung finden. In den Kleingartenkolonien haben die Kinder vielerlei Möglichkeiten zum Spielen, und die Erwachsenen finden Gelegenheit zum nachbarschaftlichen Gespräch über den Gartenzaun. Das rege Vereinsleben in den Gartenkolonien ist weithin bekannt. Die Laubenpieperfeste sind berühmt.
    Hinzu kommen die städtebaulichen Funktionen. Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Grüns. Sie helfen die Bebauung auflokkern und tragen erheblich dazu bei, als „Grüne Lungen" das Stadtklima zu verbessern. Angesichts wachsender Umweltbelastungen kann dies nicht hoch genug eingeschätzt werden. In vielen Städten sind Kleingartenanlagen auch bereits für die Allgemeinheit geöffnet. Der Gesetzentwurf sieht dies in Zukunft als allgemeine Regel vor.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Als Zwang!)

    — Was meinen Sie, Herr Kollege Jahn?

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Ein Zwang wird statuiert!)

    — Mich wundert, daß Sie, nachdem Sie gerade erst die Zwangsanleihe beschlossen haben, hier kritisch etwas zum Zwang sagen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das sind zwei Paar Schuhe, Herr Minister!)

    Diese Siedlungen spielen insbesondere in den Ballungsgebieten als Naherholungs- und Freizeitbereiche eine wichtige Rolle. Das wird durch die Ergebnisse unserer regelmäßigen Bundeswettbewerbe „Gärten im Städtebau", die Ihnen bekannt sind, nachdrücklich bestätigt.
    Ausgehend von dieser Bedeutung der Kleingärten, die ich eben kurz geschildert habe, definiert der Gesetzentwurf den Kleingarten zeitgemäß als Nutz-und Erholungsgarten. Zugleich grenzt er ihn von Gärten ähnlicher Nutzungsart ab. Es geht also beim Kleingarten darum, daß fremdes Land gärtnerisch



    Bundesminister Dr. Haack
    genutzt wird. Kleingärten sind Pachtgärten, und dabei soll es auch bleiben.
    Als das Bundeskabinett diesen neuen Gesetzentwurf im April vorlegte, wurden in der Öffentlichkeit vor allem zwei Punkte aufgegriffen und teilweise kritisiert: die Pachtzinsregelung und die vorgesehene Öffnung der Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit. — Ich wäre also auf Ihren Zwischenruf sowieso noch zurückkommen. — Weil diese Kritik teilweise offenbar auf unzureichender Information beruhte, will ich zu diesen beiden Regelungen hier noch einmal Stellung nehmen, um Mißverständnisse vermeiden zu helfen.
    Die Pachtzinsregelung ist ein Kernpunkt des Entwurfs. Wie bisher soll auch künftig der Pachtzins der Höhe nach begrenzt werden. Nach geltendem Recht werden die Pachtzinsen von den unteren Verwaltungsbehörden nach einer sehr vagen Formel unter Berücksichtigung des Ertragswertes des Landes und der örtlichen Verhältnisse festgesetzt. Diese Regelung ist unbefriedigend und hat im Ergebnis zu niedrigen Pachtzinsen geführt, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr vertretbar sind. Der neue Gesetzentwurf knüpft nicht mehr an die unklaren Maßstäbe des geltenden Rechts an, sondern an griffigere Maßstäbe, nämlich den Bodenpachtmarkt für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Obergrenze des Pachtzinses soll danach der doppelte Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau sein. In dieser Regelung kommt sowohl der Nutz- als auch der Erholungswert des Kleingartens zum Tragen.
    Das bedeutet — um hier ein Beispiel zu nennen —, daß für einen 400 qm großen Kleingarten in Regionen mit überdurchschnittlich hohen Pachten im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ein jährlicher Pachtzins von 120 DM verlangt werden kann, also ein monatlicher Pachtzins von 10 DM. Das ist durchaus preislich angemessen und sozial vertretbar. Ich hoffe, daß Sie nicht auch hier noch Änderungen vornehmen wollen im Sinne Ihres bisher ausgehandelten Paketes.
    Im übrigen sollen die Länder ermächtigt werden, im einzelnen zu regeln, wie der Höchstpachtzins ermittelt und bei Bedarf an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse angepaßt werden kann. Der Bundesrat hat hierzu vorgeschlagen, die Ermittlung des ortsüblichen Pachtzinses den Vertragsparteien zu überlassen. Die Bundesregierung kann diesem Vorschlag, wie sie in ihrer Gegenäußerung gesagt hat, nicht zustimmen, denn ein solches Verfahren könnte leicht zu Streitigkeiten führen, die mit bindender Wirkung nur von Gerichten entschieden werden könnten. Das würde zu einer Vielzahl der Sache nach nicht notwendiger Gerichtsverfahren führen, durch die die Gerichte unnötig belastet würden. Es wäre dem Bürger auch kaum verständlich zu machen, wenn ihm die Last der Ermittlung der Höchstpachtzinsen und das eventuelle Prozeßrisiko aufgebürdet werden sollte.
    Der zweite Punkt, der viel diskutiert wurde, ist die vorgesehene Öffnung der Kleingartenanlagen für die Bevölkerung. Kleingartenanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Grüns. Deshalb sollten sie — natürlich nicht der einzelne Kleingarten, wohl aber die Anlage insgesamt — grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich sein. Mit dieser Regelung wird also nur das verallgemeinert, was bereits heute vielerorts Praxis ist.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist falsch! Sie machen einen Zwang, bisher haben wir Freiwilligkeit gehabt!)

    — Ich habe gedacht, Sie seien in den letzten Tagen etwas ruhiger geworden, Herr Kollege Jahn. Ich gehe gleich noch auf Ihr Argument ein.
    In Westfalen sind beispielsweise alle Anlagen für die Bevölkerung geöffnet. Dies hat sich nach den bisherigen Erfahrungen durchaus bewährt. Auch die Spitzenorganisation der Kleingartenbesitzer, deren Vertreter an der vorliegenden Gesetzesnovelle intensiv mitgearbeitet haben, ist nachdrücklich für die Öffnung der Kleingartenanlagen eingetreten.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Fangen Sie mit Ihrem Vorgarten an!)

    — Ich komme schon zu Ausnahmeregelungen, die immer vorgesehen sind. Aber zunächst spreche ich von der Regel.
    Für den Fall, daß besondere Situationen — wie z. B. topographische Gegebenheiten oder auch die Gestaltung der Kleingartenanlage — eine Öffnung problematisch erscheinen lassen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, von der öffentlichen Zugänglichkeit der Anlage abzusehen. Damit ist auch möglich, auf Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Aber als Regel soll nach wie vor gelten, daß der Kleingarten der Allgemeinheit zugänglich ist, auch im Interesse der Menschen, die gerne einen Kleingarten erwerben würden, das aber leider nicht können.

    (Beifall bei der SPD)

    Im übrigen auch deshalb, Herr Kollege Jahn, weil sich in Kleingartenanlagen sehr oft öffentliche Flächen befinden, z. B. Spielplätze. Wir sind der Auffassung, daß es durchaus sinnvoll ist, wenn auch Kinder von Familien, die keinen Kleingarten haben, die aber in der Nähe wohnen und keinen anderen Kinderspielplatz haben, auf dem Spielplatz dieser Anlage mit den anderen Kindern spielen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist gängige Praxis!)

    Damit sind Sonderfälle — um Ihnen das nochmals zu sagen —, die nicht in das allgemeine Schema passen, durchaus berücksichtigt.
    Wenn Kleingärten ihre wichtigen Aufgaben für die Erholung, für das Stadtklima und als soziale Treffpunkte erfüllen sollen, dann müssen neben den gesetzlichen auch andere Bedingungen stimmen. Vor allem muß genügend Kleingartenland ausgewiesen und in Bebauungsplänen abgesichert werden. Das ist sozusagen eine Aufforderung an unsere Städte und Gemeinden, in der künftigen Stadtplanung den Kleingärten ein entsprechendes Gewicht zu geben. Denn wir wissen, daß in unseren Städten



    Bundesminister Dr. Haack
    die Nachfrage nach Kleingärten das Angebot immer noch bei weitem übersteigt.
    Kleingärten müssen in der städtischen Grünpolitik ihren festen Platz haben. Das sagte ich vorhin schon im anderen Zusammenhang. Kleingartenland sollte nur im seltenen Ausnahmefall anderweitig verplant werden. Zu häufig wurden in der Vergangenheit Kleingartenanlagen aufgelöst, weil auf Grund von Planungsänderungen das Gartenland plötzlich anders genutzt werden sollte. Um dies zu verhindern, braucht man langfristige Stadtentwicklungskonzepte, in die alle Teilplanungen — Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Infrastrukturplanung, Grün- und Freiflächenplanung — einbezogen sind.
    Das Leben in den Kleingartenkolonien zu organisieren ist Sache der Kleingärtnerverbände selbst. Hier sollten Staat und Gemeinden nicht hineinreden.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das ist gut!)

    Der Rahmen des Kleingartenrechts muß weit genug sein, um der Eigenverantwortlichkeit ausreichend Spielraum zu geben. - Es ist nicht nur das gut, es ist alles gut in diesem Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

    Darum freue ich mich, den Entwurf einbringen zu können. Ich freue mich auch besonders, daß ich laufend von Herrn Cronenberg hier Beifall bekomme. Es ist j a auch ein Gesetzentwurf, der von der sozialliberalen Regierung eingebracht worden ist.
    Ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf, den Sie heute hier in erster Lesung beraten, all den modernen Anforderungen an das Kleingartenrecht gerecht wird. Wir befinden uns mit den Neuformulierungen in diesem Gesetzentwurf — ich habe das vorhin schon erwähnt — auch in Übereinstimmung mit den entsprechenden Organisationen. Ich gehe davon aus — auch auf Grund der bisherigen Vorberatungen —, daß dieser Gesetzentwurf kein Gesetzentwurf bleibt, auch nicht in irgendeiner Weise zurückgezogen oder abgelehnt wird, sondern daß er ins Bundesgesetzblatt kommt, weil er eine wirklich wichtige Grundlage ist — im Interesse vieler Millionen Menschen in unserem Land. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Magin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theo Magin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits aus dem Mund von Herrn Minister Haack gehört:

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Noch-Minister!)

    Das Kleingartenwesen hat in den letzten 150 Jahren seiner Geschichte schon manchen Wandel durchgemacht. Als der Leipziger Schulleiter Dr. Hauschild, ein Zeitgenosse des ebenfalls aus Leipzig stammenden Arztes Dr. Schreber, 1864 in Leipzig den ersten Schreberverein gründete, ging er damals aus dem Erleben der Veränderungen des begonnenen Industriezeitalters von der Überlegung aus — Dinge, die uns heute noch bewegen, meine Damen und Her-
    ren -, daß die Menschen in den Großstädten, die sich immer mehr, so sagte er damals, von ihrer natürlichen Umwelt entfremden, in unguten, zum Teil menschenunwürdigen Wohnungen leben mußten, lange Arbeitszeiten mit schwerer körperlicher Arbeit und wenig Erholung hatten, eine gesunde und nutzbringende Arbeit in freier Natur dringend brauchten. Später — auch dazu haben wir einiges gehört —, insbesondere in den Notzeiten nach dem Ersten Weltkrieg und in den Notjahren des Zweiten Weltkriegs und danach, dienten die Kleingärten in erster Linie der Versorgung mit Nahrungsmitteln für bestimmte Bevölkerungskreise.
    In diesen Zeiten hat sich auch das Kleingartenrecht als Sonderrecht entwickelt, weil die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht ausreichend erschienen, die für die Ernährung bestimmter Bevölkerungskreise wichtige Grundstücksnutzung zu sichern und vor Preistreiberei zu schützen. So ist das derzeit noch gültige Kleingartenrecht bis heute geprägt durch das Verbot, befristete Verträge zu schließen, durch den nahezu vollständigen Ausschluß der Kündigung durch den Verpächter, durch die Festsetzung des Pachtzinses durch die Gemeinde, auf einer, wie wir wissen, allgemein sehr niedrigen Höhe, selbst wenn das verpachtete Land in Privatbesitz steht, durch die Pflicht, im Fall der Kündigung Ersatzgelände zu stellen, und durch die Verpflichtung, eine Kündigung behördlich genehmigen zu lassen.
    Die Beibehaltung dieses Regelungssystems, das in Kriegs- und Notzeiten zum Schutz lebenswichtiger Interessen eingeführt worden ist, meine Damen und Herren, sah das Bundesverfassungsgericht in der heutigen Zeit so nicht mehr gerechtfertigt und entschied durch Beschluß am 12. Juni 1979, daß der weitgehende Ausschluß der Kündigungsbefugnis privater Verpächter im Rahmen des Regelungssystems des geltenden Kleingartenrechts mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist und daß die Bestimmungen, die für die Kündigung des Verpächters eine behördliche Genehmigung vorschreiben, wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip nichtig sind.
    Nun, wir haben mehr als drei Jahre auf einen Gesetzentwurf warten müssen. Wir, die CDU/CSU, haben immer wieder darauf gedrängt, daß dieser Entwurf vorgelegt wird. Der Entwurf, den wir heute beraten, ist, Herr Minister, überfällig.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Darin werden die Rechtsregeln wieder den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind, angenähert. Befristete Verträge sollen wieder, sofern der Kleingarten aus Privatbesitz angepachtet wird, zulässig sein.
    Meine Damen und Herren, die 500 000 bis 600 000 Pächter von Kleingärten in der Bundesrepublik werden -- davon kann man ausgehen — von dieser Neuregelung alle betroffen, insbesondere — Sie haben dies als einen zentralen Punkt dieses Gesetzes bezeichnet, Herr Minister — von der Pachtzinserhö-



    Magin •
    hung. Ich meine, so einfach ist es ja schließlich nicht,
    daß man sagt, damit sei schon alles geregelt. Wir
    müssen schon darauf achten und dafür Sorge tragen
    — das werden wir von seiten der CDU/CSU tun —, daß die Erhöhung in zumutbarem Rahmen bleibt, gerade weil wir wissen, wen es dabei trifft.

    (Müntefering [SPD]: Was heißt das?)

    — Das werden wir Ihnen während der Beratung schon deutlich machen, Herr Müntefering.
    Wir bejahen aber auch, daß diese Materie wiederum in der Form eines Sonderrechts geregelt wird, weil wir gerade in der heutigen Zeit einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft — und es gibt, worauf ich schon hingewiesen habe, im grundsätzlichen durchaus Parallelen zur Gründerzeit — Kleingärten für einen großen Bevölkerungskreis für sozialpolitisch außerordentlich bedeutsam halten; denn die Erfahrung zeigt — ich will es, nach dem, was der Herr Minister bereits ausgeführt hat, kurz machen -, daß gerade Mängel zwischen Wohnbereich und Wohnumfeld, die es heute in hohem Maße gerade in den großen Städten gibt, durch Kleingärten mit ausgeglichen werden können, daß diese Kleingärten dem Menschen mehr Chancen zur Selbstentfaltung bieten, daß sie in vielfältiger Weise die Lebensverhältnisse der Kleingärtner und ihrer Familien zu verbessern imstande sind und daß sie einen wirksamen Beitrag zur Durchgrünung der Städte und zur Auflockerung der Bebauung leisten.

    (Zurufe von der SPD)

    — Wenn Sie hier Zwischenrufe machen, meine Damen und Herren, dann sollten Sie sich einmal in den großen Städten umgucken und überlegen, zu welcher Zeit die meisten Kleingärten geschaffen worden sind und daß, worauf bereits von seiten des Ministers hingewiesen worden ist, ein großer Bedarf besteht. Vielleicht sollten wir alle — und Sie insbesondere — daran mitarbeiten, daß für die Zukunft die Voraussetzungen für mehr Kleingärten in der Bundesrepublik geschaffen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das wäre schön!)

    Wir jedenfalls nehmen dieses Gesetz sehr ernst. Deswegen haben wir auch am 8. Juli im KonradAdenauer-Haus ein Hearing veranstaltet, an dem die Spitzenverbände der Kleingartenvereine und der kommunalen Verbände teilgenommen haben. Dabei hat sich auch für uns herausgestellt, daß der Entwurf noch in einigen Punkten Änderungen bedarf. Das gilt z. B. auch für den im Entwurf vorgesehenen Zwang zur Öffnung der Kleingartenanlagen, Herr Minister. Die Praxis zeigt erfreulicherweise, erfreulicherweise auch in steigendem Maße —

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    da haben viele in den letzten zehn oder zwanzig Jahren einen Lernprozeß durchgemacht -, daß schon heute viele Anlagen freiwillig für die Allgemeinheit geöffnet werden. Dies sollte uns, meine Damen und Herren — und dabei bleiben wir auch —, dazu veranlassen, im Gesetz eine Regelung, die Freiwilligkeit
    ermöglicht, der Verpflichtung zur Öffnung vorziehen.

    (Beifall bei der CDU/CDU)

    Ich meine — und ich habe die Hektik Ihrer Ausführungen in diesem Punkt überhaupt nicht ver-
    standen -,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Er denkt an morgen!)

    wir sollten uns darüber einig sein, daß wir dort, wo Freiwilligkeit möglich ist, staatlichen Zwang ablehnen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei ist — das möchte ich ganz deutlich sagen, damit hier nicht wieder Legenden aufkommen — für uns die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit nicht Voraussetzung für die Pachtpreisbindung. Nach unserer Auffassung sollte auch die Festlegung der Pachtobergrenzen möglichst ortsnah — und da unterscheiden wir uns auch von Ihrer Auffassung bezüglich dessen, was in diesem Gesetz niedergelegt werden soll —, also auf kommunaler Ebene, erfolgen und der zu zahlende Pachtpreis zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Die Bundesländer mit einer zur näheren Pachtzinsregelung vorgesehenen Landesverordnung einzuschalten, ist unseres Erachtens überflüssig, zumal man ihnen, den Ländern, überhaupt keinen Handlungsspielraum einräumt. Sie hätten lediglich den ortsüblichen Pachtpreis im Obst- und Gemüsebau zu ermitteln, eine Tätigkeit, die man den Vertragsparteien — mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung — überlassen sollte. In diesem Punkt schließen wir uns der Stellungnahme des Bundesrates voll und ganz an.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Pachtpreisgestaltung, zur Öffnung der Kleingartenanlagen und deren versicherungsrechtlichen Folgen — darüber wird kaum etwas gesagt; was für Folgen entstehen, ist noch gar nicht deutlich, und das trägt, wie wir in diesem Hearing deutlich erfahren haben, auch zur Verunsicherung bei — Überlegungen anzustellen haben.

    (Zuruf von der SPD: Dann nehmen Sie es mal vom Tisch!)

    — Wir sind gerne zur Diskussion von Vorschlägen bereit. Bis jetzt haben Sie noch keine geliefert. Vielleicht tun Sie das bei der Beratung.
    Auf jeden Fall wird das für uns ein wichtiger Beratungspunkt sein. Ebenso werden wir zu der vom Deutschen Städtetag vorgeschlagenen Abwälzung von Erschließungsbeiträgen und sonstigen umlegungsfähigen Kosten auf eingehende Beratung und Klärung drängen, damit — und ich meine, daß das sehr wichtig ist — die Auswirkungen dieses Gesetzes für alle Betroffenen durchschaubar werden.
    Seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts — ich habe bereits darauf hingewiesen — im Jahre 1979, also vor drei Jahren, ist die Neuordnung des Kleingartenrechts fällig. Es ist allerhöchste Zeit daß nun im Interesse der Kleingärtner eine Rege-
    7152 Deutscher Bundestag — 9 .Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982
    Magin
    lung erfolgt. Es ist unser Ziel, unabhängig von allen politischen Ereignissen dieses Gesetz in diesem Jahr zum Abschluß zu bringen. Wir stimmen der Ausschußüberweisung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)