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ID0911711800

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Stöckl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Neumeister, ich kam hierher, um Ihnen in allem voll zuzustimmen. Als allerdings die Sitzung begann und wir sehr wenige waren, habe ich mir gedacht, ich müsse doch gegen die Aufhebung
    des Pockenschutzimpfgesetzes sprechen, weil ich den Verdacht hatte, die Kollegen wären alle von den Pocken dahingerafft worden. Nun ist die Anzahl der anwesenden Kollegen ein wenig größer geworden, wir können uns also in unserer Absicht wieder zusammenfinden.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sprechen also über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Pockenschutzimpfung nach dem Gesetz von 1976, der auf dem Bundesratsentwurf von 1981 beruht. Ich möchte, weil sehr häufig Unklarheit darüber besteht, noch einmal klarstellen: Die Pflicht zur Erstimpfung ist eigentlich längst — nämlich 1976 — abgeschafft worden. Es dreht sich also nur um die Frage der Wiederimpfung der Zwölfjährigen, des Krankenhauspersonals und des Pockenalarmpersonals, teilweise auch im militärischen Bereich.
    Frau Dr. Neumeister hat bereits festgestellt, welch rechtlich bedenklicher Zustand es ist, daß es ein Gesetz gibt, das von den Ländern zu weiten Teilen nicht mehr befolgt wird.
    In dem Entwurf des Bundesrates wird auch festgestellt — ich zitiere —, daß die Bundesrepublik ein Impfgesetz gegen eine Seuche besitzt, die es gar nicht mehr gibt. In dieser Hinsicht sind meine Zweifel nicht so groß wie bei Frau Dr. Neumeister.
    Zu der Frage, inwieweit es die Seuche heute überhaupt noch gibt, stellt die WHO fest, daß der letzte Pockenfall im Jahr 1977 in Somalia registriert wurde, daß praktisch kein Land mehr den Impfzwang bei der Einreise hat und daß der Impfzwang auch sonst weit zurückgegangen ist. Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, hat weltweit Aktionen veranstaltet, in mehreren Phasen, seit über einem Jahrzehnt, sowohl im Rahmen des Ausrottungsprogramms als auch im Bereich der Kontrolle. Gegenüber der Meinung von Frau Dr. Neumeister muß ich folgendes feststellen. Sie sagte, Herr Dr. Arita von der Weltgesundheitsorganisation versuchte darzustellen, daß die Welt pockenfrei ist. Ich habe gefunden, daß er dies in sehr überzeugender Weise getan hat. Wenn man bedenkt, daß bis in jedes indische und afrikanische Dorf Recherchen angestellt worden sind, um noch Pockenfälle aufzufinden, daß Prämien von 1 000 Dollar gezahlt wurden, die ja dort sehr verlockend sind, solche Fälle zu melden, und wenn man bedenkt, welche Methoden dabei angewandt wurden, so fand ich das doch sehr überzeugend.

    (Beifall bei der SPD)

    Es tauchten natürlich immer wieder Gerüchte auf, daß da und dort ein Pockenfall aufgetreten sei. Aber nachdem die Pocken klinisch sehr klar zu diagnostizieren sind, konnte man das überprüfen und hat festgestellt, daß dies nicht der Fall ist.
    Dann spielte bei dieser Beurteilung auch noch die Frage der Tierpocken, in erster Linie die Frage der Affenpocken eine Rolle. Auch hier konnten die Sachverständigen, und zwar sowohl die deutschen von der DVV, als auch Dr. Arita, klarstellen, daß dies keine Gefahr bedeuten könnte.



    Stöckl
    Eine weitere Frage war die der Verbreitung aus Laboratorien. Dazu darf man vielleicht sagen, daß es noch vor einiger Zeit — 1976 — 76 Laboratorien in der Welt gab, in denen Infektionsmöglichkeiten hätten bestehen können, und daß es inzwischen nur noch vier sind. Uns konnte das aber nicht beruhigen. Es stellt sich natürlich die Frage, wie hoch der Sicherheitsstand in diesen Laboratorien ist, damit nichts passieren kann. Auf Ihre Nachfrage, Frau Kollegin, wurde uns auch versichert, daß die Kontrollen in der UdSSR ebenfalls voll durchgeführt werden. So konnte die Weltgesundheitsorganisation im Mai 1980 auf der Weltgesundheitskonferenz feststellen: Die Welt ist pockenfrei. Ich glaube, sie hat das überzeugend dargestellt.
    Meine Vorrednerin hat bereits von den Einwänden gesprochen, die hauptsächlich aus der Bundesärztekammer kamen und die sich auch nicht unbedingt gegen den Impfzwang bei den 12jährigen richten. Es wird vielmehr im Blick auf den Eventualf all, daß noch irgendwo Pocken auftreten, gesagt: Es müssen Impfvorräte vorhanden sein, das Laborpersonal, das Pockenalarmpersonal muß geimpft sein. Es gibt auch Bedenken in militärischer Hinsicht, wie Ihnen aus der Darstellung des Votums des Verteidigungsausschusses klargeworden ist.
    Ich glaube, daß auf der Grundlage der Entschließung, die gleichzeitig im Ausschuß erarbeitet worden ist und auf die Frau Dr. Neumeister hingewiesen hat, im Rahmen des Bundesseuchengesetzes durch Dienstverträge Regelungen getroffen werden können, die hier genügende Vorsorge bieten. Entgegen dem Votum der Bundesärztekammer hat sich also die Deutsche Vereinigung für die Bekämpfung von Viruskrankheiten wie auch der Ständige Impfausschuß beim Bundesgesundheitsamt ausgesprochen, so daß wir zwei verschiedene Fachvoten haben.
    Eine Rolle hat auch noch die Frage gespielt, ob der Pocken-Virus im Kriegsfalle als Waffe eine Rolle spielen könnte. Ich habe auch sehr überzeugend gefunden, daß der von mir befragte Professor gesagt hat: Wissen Sie, das ist so: Wenn ich einen Studenten frage „Welche Bakterien würden Sie als Kampfmittel in einem Krieg verwenden?", und der antwortet mir „Pocken", dann würde ich den Studenten durchfallen lassen. — Im übrigen müßten die Länder, die solche Viren einsetzen, ihre eigene Bevölkerung impfen. Schon aus diesem Grunde scheint es mir nicht so zu sein, daß man hier Bedenken haben muß. Ganz entscheidend aber ist in diesem Zusammenhang, daß eine nicht mehr für notwendig gehaltene Pflichtimpfung — unter Umständen mit Zwangsmaßnahmen — natürlich, wie aller Welt bekannt ist, auch Impfschäden nach sich ziehen kann. Nach den Berechnungen ist es so, daß bei einer Million Impfungen mit zwei Todesfällen zu rechnen ist, überhaupt nicht von den Fällen zu sprechen, die wohl nicht tödlich ausgehen, die aber bleibende starke Schäden bringen. Wer sich vorstellt, wie eine Familie zu Hause ausschaut, bei der ein Kind einen Impfschaden behält und die dann auch noch liest, diese Seuche sei ausgestorben, so daß eine Impfung nicht
    notwendig war, der muß eigentlich sagen: Diese Zwangsmaßnahme muß weg.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich wiederhole: Das Gesetz wird in den Ländern weitgehend nicht mehr beachtet. Die Weltgesundheitsorganisation und Fachwissenschaftler haben gesagt, ein Ausbruch der Seuche sei nicht mehr zu befürchten. Für den unwahrscheinlichen Fall könnten, wie aus der Entschließung hervorgeht, Maßnahmen getroffen werden, und die Ausschaltung unnötiger Impfschäden muß unbedingt gewährleistet werden. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir bitten auch Sie, dem Entwurf zuzustimmen. - Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die §§ 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön. Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1996 unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)

— Drucksache 9/1900 -
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Rechtsausschuß
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Runde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.



Vizepräsident Wurbs
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist der Fall. Das Wort hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Die letzte Rede des Bundesbauministers!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Haack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das geltende Kleingartenrecht ist im wesentlichen in Kriegs- und Notzeiten entstanden, als Kleingärten vor allem für die Ernährung der Bevölkerung gebraucht wurden. Es war daher auf ganz bestimmte Anforderungen zugeschnitten, die heute nicht mehr in derselben Weise bestehen. Deshalb sind einzelne Bestandteile des geltenden Regelungssystems im Laufe der Zeit verfassungsrechtlich problematisch geworden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Spruch im Jahre 1979 ausdrücklich festgestellt und dabei insbesondere die Kombination von grundsätzlichem Kündigungsverbot, Pachtpreisbindung und Ausschluß befristeter Verträge als nicht mit dem Grundgesetz in Einklang bezeichnet. Damit war der Gesetzgeber aufgefordert, das Kleingartenrecht wieder mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Bundesregierung diesem Auftrag gefolgt. Um eine möglichst sachgerechte Lösung zu erreichen und alle betroffenen Interessen zu ihrem Recht kommen zu lassen, ist unmittelbar nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts beim Bundesbauministerium eine unabhängige Sachverständigenkommission „Kleingartenrecht" gebildet worden.
    Mitglieder dieser Kommission waren nicht nur sachverständige Mitarbeiter von Bundes-, Landes-und Kommunalverwaltungen, sondern auch Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde. Dieses Gremium sollte das geltende Kleingartenrecht grundsätzlich überprüfen und Vorschläge erarbeiten, wie den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts durch Neuregelungen entsprochen werden kann.
    Die Sachverständigenkommission hat eine Gesamtnovellierung vorgeschlagen, weil eine Teillösung, wie sie etwa mit dem Kleingartenänderungsgesetz von 1969 gesucht wurde, nicht ausreichen würde. Sie hat konkrete Vorschläge vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist der vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet worden.
    Mit diesem Entwurf wird das bisher zersplitterte Kleingartenrecht erstmals in einem Gesetz zusammengefaßt und den heutigen Erfordernissen angepaßt. Dabei sind die Interessen der Kleingärtner ebenso berücksichtigt worden wie die Interessen der Verpächter.
    Das Kleingartenrecht soll auch weiterhin Sonderrecht bleiben; denn es handelt sich hier um ein geschlossenes, vorwiegend vom öffentlichen Recht her bestimmtes einheitliches Rechtsgebiet. Da das Kleingartengesetz einerseits Pachtverhältnisse, also privatrechtliche Beziehungen, regelt, andererseits aber vielfältige städtebauliche Bezüge bestehen, enthält der Gesetzentwurf zugleich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen, die auf-
    einander bezogen und abgestimmt sind. Die Novellierung soll eine Grundlage schaffen, die auch für die Zukunft Bestand hat.
    Als vor 150 Jahren in deutschen Städten die ersten Kleingartenanlagen eingerichtet wurden, standen dahinter vor allem wirtschaftliche Überlegungen. Armere Mitbürger sollten einen Teil ihres Lebensmittelbedarfs durch Gartenbau selbst decken. Hinzu kamen auch gesundheits- und erziehungspolitische Ziele, wie sie etwa von Schreber vertreten worden sind.
    Wenn wir heute nach den wichtigsten Aufgaben des Kleingartenwesens fragen, dann werden an erster Stelle seine Ausgleichsfunktionen genannt:
    Kleingärten haben erhebliche soziale Bedeutung. Sie bieten einen Ausgleich für einseitige berufliche Belastungen und für ungünstige Wohnverhältnisse. Familien, die in dicht bebauten innerstädtischen Wohnquartieren mit belastetem Wohnumfeld leben, können am Abend und am Wochenende in ihren Kleingärten Ausgleich und Entspannung finden. In den Kleingartenkolonien haben die Kinder vielerlei Möglichkeiten zum Spielen, und die Erwachsenen finden Gelegenheit zum nachbarschaftlichen Gespräch über den Gartenzaun. Das rege Vereinsleben in den Gartenkolonien ist weithin bekannt. Die Laubenpieperfeste sind berühmt.
    Hinzu kommen die städtebaulichen Funktionen. Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Grüns. Sie helfen die Bebauung auflokkern und tragen erheblich dazu bei, als „Grüne Lungen" das Stadtklima zu verbessern. Angesichts wachsender Umweltbelastungen kann dies nicht hoch genug eingeschätzt werden. In vielen Städten sind Kleingartenanlagen auch bereits für die Allgemeinheit geöffnet. Der Gesetzentwurf sieht dies in Zukunft als allgemeine Regel vor.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Als Zwang!)

    — Was meinen Sie, Herr Kollege Jahn?

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Ein Zwang wird statuiert!)

    — Mich wundert, daß Sie, nachdem Sie gerade erst die Zwangsanleihe beschlossen haben, hier kritisch etwas zum Zwang sagen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das sind zwei Paar Schuhe, Herr Minister!)

    Diese Siedlungen spielen insbesondere in den Ballungsgebieten als Naherholungs- und Freizeitbereiche eine wichtige Rolle. Das wird durch die Ergebnisse unserer regelmäßigen Bundeswettbewerbe „Gärten im Städtebau", die Ihnen bekannt sind, nachdrücklich bestätigt.
    Ausgehend von dieser Bedeutung der Kleingärten, die ich eben kurz geschildert habe, definiert der Gesetzentwurf den Kleingarten zeitgemäß als Nutz-und Erholungsgarten. Zugleich grenzt er ihn von Gärten ähnlicher Nutzungsart ab. Es geht also beim Kleingarten darum, daß fremdes Land gärtnerisch



    Bundesminister Dr. Haack
    genutzt wird. Kleingärten sind Pachtgärten, und dabei soll es auch bleiben.
    Als das Bundeskabinett diesen neuen Gesetzentwurf im April vorlegte, wurden in der Öffentlichkeit vor allem zwei Punkte aufgegriffen und teilweise kritisiert: die Pachtzinsregelung und die vorgesehene Öffnung der Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit. — Ich wäre also auf Ihren Zwischenruf sowieso noch zurückkommen. — Weil diese Kritik teilweise offenbar auf unzureichender Information beruhte, will ich zu diesen beiden Regelungen hier noch einmal Stellung nehmen, um Mißverständnisse vermeiden zu helfen.
    Die Pachtzinsregelung ist ein Kernpunkt des Entwurfs. Wie bisher soll auch künftig der Pachtzins der Höhe nach begrenzt werden. Nach geltendem Recht werden die Pachtzinsen von den unteren Verwaltungsbehörden nach einer sehr vagen Formel unter Berücksichtigung des Ertragswertes des Landes und der örtlichen Verhältnisse festgesetzt. Diese Regelung ist unbefriedigend und hat im Ergebnis zu niedrigen Pachtzinsen geführt, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr vertretbar sind. Der neue Gesetzentwurf knüpft nicht mehr an die unklaren Maßstäbe des geltenden Rechts an, sondern an griffigere Maßstäbe, nämlich den Bodenpachtmarkt für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Obergrenze des Pachtzinses soll danach der doppelte Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau sein. In dieser Regelung kommt sowohl der Nutz- als auch der Erholungswert des Kleingartens zum Tragen.
    Das bedeutet — um hier ein Beispiel zu nennen —, daß für einen 400 qm großen Kleingarten in Regionen mit überdurchschnittlich hohen Pachten im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ein jährlicher Pachtzins von 120 DM verlangt werden kann, also ein monatlicher Pachtzins von 10 DM. Das ist durchaus preislich angemessen und sozial vertretbar. Ich hoffe, daß Sie nicht auch hier noch Änderungen vornehmen wollen im Sinne Ihres bisher ausgehandelten Paketes.
    Im übrigen sollen die Länder ermächtigt werden, im einzelnen zu regeln, wie der Höchstpachtzins ermittelt und bei Bedarf an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse angepaßt werden kann. Der Bundesrat hat hierzu vorgeschlagen, die Ermittlung des ortsüblichen Pachtzinses den Vertragsparteien zu überlassen. Die Bundesregierung kann diesem Vorschlag, wie sie in ihrer Gegenäußerung gesagt hat, nicht zustimmen, denn ein solches Verfahren könnte leicht zu Streitigkeiten führen, die mit bindender Wirkung nur von Gerichten entschieden werden könnten. Das würde zu einer Vielzahl der Sache nach nicht notwendiger Gerichtsverfahren führen, durch die die Gerichte unnötig belastet würden. Es wäre dem Bürger auch kaum verständlich zu machen, wenn ihm die Last der Ermittlung der Höchstpachtzinsen und das eventuelle Prozeßrisiko aufgebürdet werden sollte.
    Der zweite Punkt, der viel diskutiert wurde, ist die vorgesehene Öffnung der Kleingartenanlagen für die Bevölkerung. Kleingartenanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Grüns. Deshalb sollten sie — natürlich nicht der einzelne Kleingarten, wohl aber die Anlage insgesamt — grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich sein. Mit dieser Regelung wird also nur das verallgemeinert, was bereits heute vielerorts Praxis ist.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist falsch! Sie machen einen Zwang, bisher haben wir Freiwilligkeit gehabt!)

    — Ich habe gedacht, Sie seien in den letzten Tagen etwas ruhiger geworden, Herr Kollege Jahn. Ich gehe gleich noch auf Ihr Argument ein.
    In Westfalen sind beispielsweise alle Anlagen für die Bevölkerung geöffnet. Dies hat sich nach den bisherigen Erfahrungen durchaus bewährt. Auch die Spitzenorganisation der Kleingartenbesitzer, deren Vertreter an der vorliegenden Gesetzesnovelle intensiv mitgearbeitet haben, ist nachdrücklich für die Öffnung der Kleingartenanlagen eingetreten.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Fangen Sie mit Ihrem Vorgarten an!)

    — Ich komme schon zu Ausnahmeregelungen, die immer vorgesehen sind. Aber zunächst spreche ich von der Regel.
    Für den Fall, daß besondere Situationen — wie z. B. topographische Gegebenheiten oder auch die Gestaltung der Kleingartenanlage — eine Öffnung problematisch erscheinen lassen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, von der öffentlichen Zugänglichkeit der Anlage abzusehen. Damit ist auch möglich, auf Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Aber als Regel soll nach wie vor gelten, daß der Kleingarten der Allgemeinheit zugänglich ist, auch im Interesse der Menschen, die gerne einen Kleingarten erwerben würden, das aber leider nicht können.

    (Beifall bei der SPD)

    Im übrigen auch deshalb, Herr Kollege Jahn, weil sich in Kleingartenanlagen sehr oft öffentliche Flächen befinden, z. B. Spielplätze. Wir sind der Auffassung, daß es durchaus sinnvoll ist, wenn auch Kinder von Familien, die keinen Kleingarten haben, die aber in der Nähe wohnen und keinen anderen Kinderspielplatz haben, auf dem Spielplatz dieser Anlage mit den anderen Kindern spielen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist gängige Praxis!)

    Damit sind Sonderfälle — um Ihnen das nochmals zu sagen —, die nicht in das allgemeine Schema passen, durchaus berücksichtigt.
    Wenn Kleingärten ihre wichtigen Aufgaben für die Erholung, für das Stadtklima und als soziale Treffpunkte erfüllen sollen, dann müssen neben den gesetzlichen auch andere Bedingungen stimmen. Vor allem muß genügend Kleingartenland ausgewiesen und in Bebauungsplänen abgesichert werden. Das ist sozusagen eine Aufforderung an unsere Städte und Gemeinden, in der künftigen Stadtplanung den Kleingärten ein entsprechendes Gewicht zu geben. Denn wir wissen, daß in unseren Städten



    Bundesminister Dr. Haack
    die Nachfrage nach Kleingärten das Angebot immer noch bei weitem übersteigt.
    Kleingärten müssen in der städtischen Grünpolitik ihren festen Platz haben. Das sagte ich vorhin schon im anderen Zusammenhang. Kleingartenland sollte nur im seltenen Ausnahmefall anderweitig verplant werden. Zu häufig wurden in der Vergangenheit Kleingartenanlagen aufgelöst, weil auf Grund von Planungsänderungen das Gartenland plötzlich anders genutzt werden sollte. Um dies zu verhindern, braucht man langfristige Stadtentwicklungskonzepte, in die alle Teilplanungen — Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Infrastrukturplanung, Grün- und Freiflächenplanung — einbezogen sind.
    Das Leben in den Kleingartenkolonien zu organisieren ist Sache der Kleingärtnerverbände selbst. Hier sollten Staat und Gemeinden nicht hineinreden.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das ist gut!)

    Der Rahmen des Kleingartenrechts muß weit genug sein, um der Eigenverantwortlichkeit ausreichend Spielraum zu geben. - Es ist nicht nur das gut, es ist alles gut in diesem Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

    Darum freue ich mich, den Entwurf einbringen zu können. Ich freue mich auch besonders, daß ich laufend von Herrn Cronenberg hier Beifall bekomme. Es ist j a auch ein Gesetzentwurf, der von der sozialliberalen Regierung eingebracht worden ist.
    Ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf, den Sie heute hier in erster Lesung beraten, all den modernen Anforderungen an das Kleingartenrecht gerecht wird. Wir befinden uns mit den Neuformulierungen in diesem Gesetzentwurf — ich habe das vorhin schon erwähnt — auch in Übereinstimmung mit den entsprechenden Organisationen. Ich gehe davon aus — auch auf Grund der bisherigen Vorberatungen —, daß dieser Gesetzentwurf kein Gesetzentwurf bleibt, auch nicht in irgendeiner Weise zurückgezogen oder abgelehnt wird, sondern daß er ins Bundesgesetzblatt kommt, weil er eine wirklich wichtige Grundlage ist — im Interesse vieler Millionen Menschen in unserem Land. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)