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ID0911711600

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag befand sich in den vergangenen Monaten und sogar Jahren bei der Beurteilung einer sehr wichtigen gesundheitspolitischen Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor der Seuchengefahr durch Pockeninfektionen in einer sehr kritischen Situation: Seit Inkrafttreten des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 war die Bevölkerung unseres Landes vor den früher verheerend sich auswirkenden Seuchen insofern bewahrt, als durch den gesetzlich verfügten kollektiven Impfschutz die Pockenepidemien bei uns - doch durch ähnliche Maßnahmen auch in den anderen Ländern — immer mehr zurückgehen. Eine teilweise Lockerung der Impfpflicht, die im Jahre 1976 auf Vorschlag des Bundesrates erfolgte, und der Bericht der Bundesregierung vom 4. Juni 1981 zeigten die allgemeine Tendenz, die weltweite Gefahr von Pockeninfektionen als gebannt zu betrachten.
    Der Bericht der Bundesregierung aus dem Jahre 1981 betont allerdings, daß nach Meinung der Bundesregierung - ich zitiere wörtlich — „zu der weltweiten Ausrottung der Pocken auch die Vernichtung aller in Laboratorien noch gehaltenen Viren gehört". Zu einer solchen Vernichtung ist es aber insgesamt noch nicht gekommen.
    Inzwischen ist das Gesetz über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976, für dessen Durchführung die Länder zuständig sind und das gegenüber dem früheren Recht die Pockenschutzimpfung bereits auf vier Personengruppen beschränkt — nämlich erstens auf Kinder in dem Kalenderjahr, in dem sie das 12. Lebensjahr vollenden, wenn sie nach den Vorschriften des Impfgesetzes vom 8. April 1874 mit Erfolg gegen Pocken geimpft sind, zweitens auf ärztliches und anderes Personal im Krankenhaus, drittens auf Personen, die in Laboratorien mit Viren der Pox-Gruppe arbeiten und viertens auf Personen, die im Pockenalarmplan erfaßt sind —, von den Ländern in zunehmendem Maße ignoriert worden.
    Diese Nichtbeachtung eines geltenden Gesetzes ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 9/524 zieht daraus die Konsequenz und sieht die ersatzlose Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes vor.
    Das Bemühen des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit um Sachverständigenstellungnahmen führte zu der unbefriedigenden Situation, daß einerseits der mitberatende Verteidigungsausschuß die Aufhebung des Gesetzes ablehnte, andererseits die Sachverständigen kontrovers votierten, so z. B. die Bundesärztekammer gegen die Aufhebung des Gesetzes, jedoch gegebenenfalls für Regelungen der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz im



    Frau Dr. Neumeister
    Bundesseuchengesetz, die Vertreter der Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruserkrankungen für Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes. Der Leiter des Pockenausrottungsprogramms der WHO — der Weltgesundheitsorganisation — versuchte, den Ausschuß von einer totalen und sicher erfolgten Ausrottung der Pocken auf der Erde zu überzeugen.
    Dennoch sieht sich der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit nicht in der Lage, mit absoluter Sicherheit pockenbedingte Gesundheitsrisiken auszuschließen, und ist nicht bereit, dem indirekten Druck der Länder durch deren Nichtbeachtung des geltenden Gesetzes nachzugeben. Hinzu kommt, daß der mitberatende Verteidigungsausschuß mit seinem Votum vom 10. März 1982 die Aufhebung des Gesetzes über Pockenschutzimpfung, wie ich eben schon sagte, mit der Begründung, daß sie den sicherheitspolitischen Bedürfnissen weder im zivilen noch im militärischen Bereich Rechnung trage, einmütig abgelehnt hatte.
    Aus diesem Grunde verabschiedeten die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob im Falle einer doch noch auftretenden Pockenerkrankung erstens genügend Impfstoff vorhanden ist, zweitens Isolierungsmöglichkeiten nachgewiesen sind, drittens vorbereitetes Medizinalpersonal vorhanden ist sowie viertens die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen — z. B. im Rahmen des Bundesseuchengesetzes — zum Schutze der Bevölkerung getroffen werden können. Die Mitglieder des Ausschusses erwarten, daß bei diesen Verhandlungen auch der Forderung des Verteidigungsausschusses Rechnung getragen wird.
    Das für den 1. Juli 1983 zu beschließende Inkrafttreten des Bundesratsgesetzentwurfs — d. h. der Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes von 1976 — würde, falls die mit den Ländern bis zum 1. März 1983 zu treffenden Vereinbarungen nicht ausreichend erscheinen, vom Bundestag rechtzeitig rückgängig zu machen und der alte Rechtszustand wiederherzustellen sein.
    Ich bitte um Unterstützung der Beschlußempfehlung, die unter der Drucksache 9/1996 vorliegt, um zum einen den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten, der laut Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes Aufgabe des Bundes ist, zu gewährleisten und gegebenenfalls den unhaltbaren und rechtsstaatlich bedenklichen Zustand der De-facto-Nichtbeachtung eines geltenden Gesetzes zu beenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stöckl.

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    Rede von Wilhelm Stöckl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Neumeister, ich kam hierher, um Ihnen in allem voll zuzustimmen. Als allerdings die Sitzung begann und wir sehr wenige waren, habe ich mir gedacht, ich müsse doch gegen die Aufhebung
    des Pockenschutzimpfgesetzes sprechen, weil ich den Verdacht hatte, die Kollegen wären alle von den Pocken dahingerafft worden. Nun ist die Anzahl der anwesenden Kollegen ein wenig größer geworden, wir können uns also in unserer Absicht wieder zusammenfinden.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sprechen also über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Pockenschutzimpfung nach dem Gesetz von 1976, der auf dem Bundesratsentwurf von 1981 beruht. Ich möchte, weil sehr häufig Unklarheit darüber besteht, noch einmal klarstellen: Die Pflicht zur Erstimpfung ist eigentlich längst — nämlich 1976 — abgeschafft worden. Es dreht sich also nur um die Frage der Wiederimpfung der Zwölfjährigen, des Krankenhauspersonals und des Pockenalarmpersonals, teilweise auch im militärischen Bereich.
    Frau Dr. Neumeister hat bereits festgestellt, welch rechtlich bedenklicher Zustand es ist, daß es ein Gesetz gibt, das von den Ländern zu weiten Teilen nicht mehr befolgt wird.
    In dem Entwurf des Bundesrates wird auch festgestellt — ich zitiere —, daß die Bundesrepublik ein Impfgesetz gegen eine Seuche besitzt, die es gar nicht mehr gibt. In dieser Hinsicht sind meine Zweifel nicht so groß wie bei Frau Dr. Neumeister.
    Zu der Frage, inwieweit es die Seuche heute überhaupt noch gibt, stellt die WHO fest, daß der letzte Pockenfall im Jahr 1977 in Somalia registriert wurde, daß praktisch kein Land mehr den Impfzwang bei der Einreise hat und daß der Impfzwang auch sonst weit zurückgegangen ist. Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, hat weltweit Aktionen veranstaltet, in mehreren Phasen, seit über einem Jahrzehnt, sowohl im Rahmen des Ausrottungsprogramms als auch im Bereich der Kontrolle. Gegenüber der Meinung von Frau Dr. Neumeister muß ich folgendes feststellen. Sie sagte, Herr Dr. Arita von der Weltgesundheitsorganisation versuchte darzustellen, daß die Welt pockenfrei ist. Ich habe gefunden, daß er dies in sehr überzeugender Weise getan hat. Wenn man bedenkt, daß bis in jedes indische und afrikanische Dorf Recherchen angestellt worden sind, um noch Pockenfälle aufzufinden, daß Prämien von 1 000 Dollar gezahlt wurden, die ja dort sehr verlockend sind, solche Fälle zu melden, und wenn man bedenkt, welche Methoden dabei angewandt wurden, so fand ich das doch sehr überzeugend.

    (Beifall bei der SPD)

    Es tauchten natürlich immer wieder Gerüchte auf, daß da und dort ein Pockenfall aufgetreten sei. Aber nachdem die Pocken klinisch sehr klar zu diagnostizieren sind, konnte man das überprüfen und hat festgestellt, daß dies nicht der Fall ist.
    Dann spielte bei dieser Beurteilung auch noch die Frage der Tierpocken, in erster Linie die Frage der Affenpocken eine Rolle. Auch hier konnten die Sachverständigen, und zwar sowohl die deutschen von der DVV, als auch Dr. Arita, klarstellen, daß dies keine Gefahr bedeuten könnte.



    Stöckl
    Eine weitere Frage war die der Verbreitung aus Laboratorien. Dazu darf man vielleicht sagen, daß es noch vor einiger Zeit — 1976 — 76 Laboratorien in der Welt gab, in denen Infektionsmöglichkeiten hätten bestehen können, und daß es inzwischen nur noch vier sind. Uns konnte das aber nicht beruhigen. Es stellt sich natürlich die Frage, wie hoch der Sicherheitsstand in diesen Laboratorien ist, damit nichts passieren kann. Auf Ihre Nachfrage, Frau Kollegin, wurde uns auch versichert, daß die Kontrollen in der UdSSR ebenfalls voll durchgeführt werden. So konnte die Weltgesundheitsorganisation im Mai 1980 auf der Weltgesundheitskonferenz feststellen: Die Welt ist pockenfrei. Ich glaube, sie hat das überzeugend dargestellt.
    Meine Vorrednerin hat bereits von den Einwänden gesprochen, die hauptsächlich aus der Bundesärztekammer kamen und die sich auch nicht unbedingt gegen den Impfzwang bei den 12jährigen richten. Es wird vielmehr im Blick auf den Eventualf all, daß noch irgendwo Pocken auftreten, gesagt: Es müssen Impfvorräte vorhanden sein, das Laborpersonal, das Pockenalarmpersonal muß geimpft sein. Es gibt auch Bedenken in militärischer Hinsicht, wie Ihnen aus der Darstellung des Votums des Verteidigungsausschusses klargeworden ist.
    Ich glaube, daß auf der Grundlage der Entschließung, die gleichzeitig im Ausschuß erarbeitet worden ist und auf die Frau Dr. Neumeister hingewiesen hat, im Rahmen des Bundesseuchengesetzes durch Dienstverträge Regelungen getroffen werden können, die hier genügende Vorsorge bieten. Entgegen dem Votum der Bundesärztekammer hat sich also die Deutsche Vereinigung für die Bekämpfung von Viruskrankheiten wie auch der Ständige Impfausschuß beim Bundesgesundheitsamt ausgesprochen, so daß wir zwei verschiedene Fachvoten haben.
    Eine Rolle hat auch noch die Frage gespielt, ob der Pocken-Virus im Kriegsfalle als Waffe eine Rolle spielen könnte. Ich habe auch sehr überzeugend gefunden, daß der von mir befragte Professor gesagt hat: Wissen Sie, das ist so: Wenn ich einen Studenten frage „Welche Bakterien würden Sie als Kampfmittel in einem Krieg verwenden?", und der antwortet mir „Pocken", dann würde ich den Studenten durchfallen lassen. — Im übrigen müßten die Länder, die solche Viren einsetzen, ihre eigene Bevölkerung impfen. Schon aus diesem Grunde scheint es mir nicht so zu sein, daß man hier Bedenken haben muß. Ganz entscheidend aber ist in diesem Zusammenhang, daß eine nicht mehr für notwendig gehaltene Pflichtimpfung — unter Umständen mit Zwangsmaßnahmen — natürlich, wie aller Welt bekannt ist, auch Impfschäden nach sich ziehen kann. Nach den Berechnungen ist es so, daß bei einer Million Impfungen mit zwei Todesfällen zu rechnen ist, überhaupt nicht von den Fällen zu sprechen, die wohl nicht tödlich ausgehen, die aber bleibende starke Schäden bringen. Wer sich vorstellt, wie eine Familie zu Hause ausschaut, bei der ein Kind einen Impfschaden behält und die dann auch noch liest, diese Seuche sei ausgestorben, so daß eine Impfung nicht
    notwendig war, der muß eigentlich sagen: Diese Zwangsmaßnahme muß weg.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich wiederhole: Das Gesetz wird in den Ländern weitgehend nicht mehr beachtet. Die Weltgesundheitsorganisation und Fachwissenschaftler haben gesagt, ein Ausbruch der Seuche sei nicht mehr zu befürchten. Für den unwahrscheinlichen Fall könnten, wie aus der Entschließung hervorgeht, Maßnahmen getroffen werden, und die Ausschaltung unnötiger Impfschäden muß unbedingt gewährleistet werden. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir bitten auch Sie, dem Entwurf zuzustimmen. - Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)