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ID0911711400

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nur wenige Bemerkungen. Es ist ja im Protokoll ausdrücklich festgehalten, was wohl ungewöhnlich ist, daß der Rechtsausschuß in dieser Frage einstimmig entschieden hat. Deshalb bleibt naturgemäß für den Dritten wenig hinzuzufügen. Ich unterstreiche, was die Vorredner gesagt haben, und setze weniges hinzu.
    In der öffentlichen Diskussion ist die mathematisch völlig unverständliche Idee aufgetaucht, daß Standesinteressen der Rechtsanwälte dazu geführt hätten, gegen den von dem Bundesrat gemachten Vorschlag einer sehr viel weitergehenden Erhöhung der Wertgrenzen einzutreten, aus dem fiesen materiellen Interesse dieser Advokaten heraus. Dazu möchte ich allerdings etwas Denkhilfe anbieten. Es ist nämlich so, daß die meisten Rechtsanwälte in dieser Bundesrepublik nicht gleichzeitig am Oberlandesgericht zugelassen sind. Wo die Mehrheit aller
    Anwälte nicht am Oberlandesgericht zugelassen ist, müßte die standespolitische oder materielle Verlokkung dahin gehen, die Wertgrenzen möglichst hoch hinaufzusetzen, damit man in zwei Instanzen, nämlich beim Amtsgericht und beim Landgericht, in einem Verfahren auftreten kann, um auf diese Weise naturgemäß das Doppelte — übrigens noch etwas mehr, weil es in der Berufung '3/10 sind — einzunehmen, als es bei dem Verfahren, das hier der Rechtsausschuß vorgeschlagen hat, der Fall ist. Ich halte es doch für einen recht bemerkenswerten Vorgang, daß Leute, die hier ständig angegriffen werden, weil sie ihre Interessen materieller Art — angeblich - schamlos vertreten, in Wirklichkeit im Anhörungsverfahren für ein Niedrighalten der Grenzen eingetreten sind. Das hätte zur Folge, daß eine größere Zahl von Verfahren beim Landgericht erstinstanzlich anhängig wird und dann für die hier fälschlich in Anspruch genommenen Interessenvertreter zum Oberlandesgericht hin entschwindet.
    Uns haben ausschließlich das Interesse an einer besseren Rechtspflege, an mehr Rechtsschutz, mehr Rechtsgarantie und die Erklärungen der Anwaltschaft - übrigens auch der Richterschaft — zu dieser uns hier bewegenden Entscheidung geführt. Das sollte man doch bei all dem, was über unseren Interessen- und Interessentenstaat gesagt wird, bei so einer Gelegenheit auch einmal deutlich und dankbar hervorheben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Die Lösung des Problems, die hier vom Bundesrat gegen die Stellungnahmen aller mit der Praxis wirklich Vertrauten durch die drastische Heraufsetzung der Wertgrenzen angestrebt wird, kann meiner Ansicht nach — soweit überhaupt eine solche Lösung zu finden ist — nur darin liegen, daß sich die Gerichte besser organisieren. Wir können nicht zusätzliche Stellen einführen; das ist im Bericht des Ausschusses dargelegt worden. Das erlaubt die Finanzlage der Länder nicht.
    Man muß aber wissen, daß viele Richter die Grenze zu dem übrigen Betrieb des Gerichtes in ihrem Aktenbock sehen. Dort wird etwas von der Eingangsseite auf die Ausgangsseite gepackt; es ist verschwunden, wenn es der Wachtmeister irgendwann einmal abholt.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Alles sehr bildhaft!)

    Wir sollten unsere Gerichtspräsidenten, die zuständigen Gremien - insbesondere auch in den Landesparlamenten — ermutigen, auf diesem so ungewöhnlich mit Traditionen gesättigtem Gebiet nach neuen Wegen der Betriebsorganisation zu suchen, statt Vorschläge zu unterbreiten, die ein deutliches Weniger an Rechtsschutz bedeuten, nur weil man sich im Ministerium nicht anders zu helfen weiß.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ein Letztes. Die Inanspruchnahme der Möglichkeiten für ein rascheres Verfahren, die wir mit der Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes eröffnet haben — die ja auch den Einzelrichter beim Landgericht kennen; dazu



    Kleinert
    muß man nicht alles mit Gewalt im Wege einer Änderung der Wertgrenzen an das Amtsgericht geben —, ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk so unterschiedlich, daß man all unseren Gerichtspräsidenten und Richtern wünschen sollte, einmal auf den sicherlich nicht selten stattfindenden Konferenzen Erfahrungen darüber auszutauschen, warum an dem einen Gericht die Inanspruchnahme des Einzelrichters tadellos funktioniert, während sie an anderen Gerichten für völlig unzumutbar gehalten wird — dies übrigens immer ganz einheitlich für ein ganzes Landgericht.
    Es gilt, Rationalisierungsreserven zu erschließen, ohne daß der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages und schließlich dieses Parlament hergehen und den Rechtsschutz beeinträchtigen und gleichzeitig den Advokaten, die an den unteren Gerichten zugelassen sind, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Wir sind für mehr Rechtsschutz, verzichten dabei auf etwas mehr Einkommen und meinen: Es gibt ganz andere Wege. Wir hoffen, mit dieser Entscheidung einen deutlichen Hinweis auf diese Wege eröffnet zu haben. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 und 2 und die Art. 6 bis 8 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist angenommen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen jetzt zuerst die Tagesordnungspunkte 16 und 17 aufgerufen werden. Ist das Haus damit einverstanden? —
Dann rufe ich zunächst Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung
— Drucksache 9/524 -
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 9/1996 -
Berichterstatterin:
Abgeordnete Frau Dr. Neumeister

(Erste Beratung 46. Sitzung)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort vom Berichterstatter gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Neumeister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag befand sich in den vergangenen Monaten und sogar Jahren bei der Beurteilung einer sehr wichtigen gesundheitspolitischen Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor der Seuchengefahr durch Pockeninfektionen in einer sehr kritischen Situation: Seit Inkrafttreten des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 war die Bevölkerung unseres Landes vor den früher verheerend sich auswirkenden Seuchen insofern bewahrt, als durch den gesetzlich verfügten kollektiven Impfschutz die Pockenepidemien bei uns - doch durch ähnliche Maßnahmen auch in den anderen Ländern — immer mehr zurückgehen. Eine teilweise Lockerung der Impfpflicht, die im Jahre 1976 auf Vorschlag des Bundesrates erfolgte, und der Bericht der Bundesregierung vom 4. Juni 1981 zeigten die allgemeine Tendenz, die weltweite Gefahr von Pockeninfektionen als gebannt zu betrachten.
    Der Bericht der Bundesregierung aus dem Jahre 1981 betont allerdings, daß nach Meinung der Bundesregierung - ich zitiere wörtlich — „zu der weltweiten Ausrottung der Pocken auch die Vernichtung aller in Laboratorien noch gehaltenen Viren gehört". Zu einer solchen Vernichtung ist es aber insgesamt noch nicht gekommen.
    Inzwischen ist das Gesetz über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976, für dessen Durchführung die Länder zuständig sind und das gegenüber dem früheren Recht die Pockenschutzimpfung bereits auf vier Personengruppen beschränkt — nämlich erstens auf Kinder in dem Kalenderjahr, in dem sie das 12. Lebensjahr vollenden, wenn sie nach den Vorschriften des Impfgesetzes vom 8. April 1874 mit Erfolg gegen Pocken geimpft sind, zweitens auf ärztliches und anderes Personal im Krankenhaus, drittens auf Personen, die in Laboratorien mit Viren der Pox-Gruppe arbeiten und viertens auf Personen, die im Pockenalarmplan erfaßt sind —, von den Ländern in zunehmendem Maße ignoriert worden.
    Diese Nichtbeachtung eines geltenden Gesetzes ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 9/524 zieht daraus die Konsequenz und sieht die ersatzlose Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes vor.
    Das Bemühen des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit um Sachverständigenstellungnahmen führte zu der unbefriedigenden Situation, daß einerseits der mitberatende Verteidigungsausschuß die Aufhebung des Gesetzes ablehnte, andererseits die Sachverständigen kontrovers votierten, so z. B. die Bundesärztekammer gegen die Aufhebung des Gesetzes, jedoch gegebenenfalls für Regelungen der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz im



    Frau Dr. Neumeister
    Bundesseuchengesetz, die Vertreter der Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruserkrankungen für Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes. Der Leiter des Pockenausrottungsprogramms der WHO — der Weltgesundheitsorganisation — versuchte, den Ausschuß von einer totalen und sicher erfolgten Ausrottung der Pocken auf der Erde zu überzeugen.
    Dennoch sieht sich der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit nicht in der Lage, mit absoluter Sicherheit pockenbedingte Gesundheitsrisiken auszuschließen, und ist nicht bereit, dem indirekten Druck der Länder durch deren Nichtbeachtung des geltenden Gesetzes nachzugeben. Hinzu kommt, daß der mitberatende Verteidigungsausschuß mit seinem Votum vom 10. März 1982 die Aufhebung des Gesetzes über Pockenschutzimpfung, wie ich eben schon sagte, mit der Begründung, daß sie den sicherheitspolitischen Bedürfnissen weder im zivilen noch im militärischen Bereich Rechnung trage, einmütig abgelehnt hatte.
    Aus diesem Grunde verabschiedeten die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob im Falle einer doch noch auftretenden Pockenerkrankung erstens genügend Impfstoff vorhanden ist, zweitens Isolierungsmöglichkeiten nachgewiesen sind, drittens vorbereitetes Medizinalpersonal vorhanden ist sowie viertens die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen — z. B. im Rahmen des Bundesseuchengesetzes — zum Schutze der Bevölkerung getroffen werden können. Die Mitglieder des Ausschusses erwarten, daß bei diesen Verhandlungen auch der Forderung des Verteidigungsausschusses Rechnung getragen wird.
    Das für den 1. Juli 1983 zu beschließende Inkrafttreten des Bundesratsgesetzentwurfs — d. h. der Aufhebung des Pockenschutzimpfgesetzes von 1976 — würde, falls die mit den Ländern bis zum 1. März 1983 zu treffenden Vereinbarungen nicht ausreichend erscheinen, vom Bundestag rechtzeitig rückgängig zu machen und der alte Rechtszustand wiederherzustellen sein.
    Ich bitte um Unterstützung der Beschlußempfehlung, die unter der Drucksache 9/1996 vorliegt, um zum einen den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten, der laut Art. 74 Nr. 19 des Grundgesetzes Aufgabe des Bundes ist, zu gewährleisten und gegebenenfalls den unhaltbaren und rechtsstaatlich bedenklichen Zustand der De-facto-Nichtbeachtung eines geltenden Gesetzes zu beenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)