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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Woche gibt es zwei ganz wichtige Gegenstände der Beratung. Das ist morgen der Mißtrauensantrag, und das ist heute das Mikrozensusgesetz. Allein die Tatsache, daß sich der neue Bundesinnenminister die Muße nimmt, sich am vermutlich letzten vollen Tage seiner Amtsführung diesem Gesetzentwurf zu widmen und eigens zu ihm zu sprechen, unterstreicht die Wichtigkeit dieser Gesetzesvorlage.
    Ich habe, Herr Kollege Hirsch, der Sie heute ein klein wenig abseits stehen oder sitzen — ich hoffe, daß das bei der neuen Mehrheit nicht auf Dauer so bleibt —, in diesem Gesetzentwurf intensiv nach parteilichen Vorstellungen gesucht, um in diesem Plenarsaal eine Kontroverse mit der Regierung zu beginnen. Es ist mir leider nicht gelungen. Von der CDU/CSU-Fraktion aus kann dieses Gesetz also auch bei dem bevorstehenden Regierungswechsel und den neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag so beschlossen werden, es sei denn, die SPD-Kollegen entdeckten noch irgendwelche zu konservativen Züge in dieser Volkszählung. Dann allerdings gäbe es möglicherweise große Schwierigkeiten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte schon — auch der Minister hat es schon gesagt —: Es handelt sich hier um ein Gesetz, das im Grunde inhaltlich identisch ist mit den Vorgängergesetzen, die seit 1957 den Mikrozensus in unserem Lande, d. h. die stichprobenartige Befragung der Bevölkerung anstelle einer vollen Volkszählung, ermöglichen. Stichprobenartig, wie im Gesetz vorgeschlagen, wird entweder ein Prozent oder ein Promille der Bevölkerung entweder einmal im Jahr oder einmal in zwei Jahren oder einmal in drei Jahren befragt. Das ist entschieden leichter, kostengünstiger und weniger belastend für die Mitbürger als eine große Volkszählung. Deswegen sind wir ja froh, daß offensichtlich nach den wissenschaftlichen Vorarbeiten in den USA auch in unserem Lande in den 50er Jahren die Methode der Stichprobenerhebung eingeführt worden ist.
    Wie begrüßen es, daß die Bundesregierung einigen Vorschlägen des Bundesrates zugestimmt hat, die in der Regel dazu führen, die Belastungen noch etwas zu vermindern. Wir werden in diesem Fall selbstverständlich auch zustimmen.
    Wir glauben auch nicht, Herr Minister, ähnlich wie Sie, daß Befürchtungen bei zu intimen Fragen bestehen müssen. Es ist natürlich manchem Bürger sicher peinlich, sich einem Befrager zu offenbaren. Diesem Bürger muten wir j a auch nicht zu, Äußerungen über Krankheit, Behinderung und dergleichen zu machen. Dieser Teil ist freiwillig.
    Daß z. B. das Urlaubsverhalten, die Menge des Geldes, die eine Familie oder ein einzelner im Ausland oder im Inland ausgibt, schon interessant ist, beweisen allein der Zweite und der Dritte Familienbericht, wonach ja bestimmte Schlußfolgerungen im Hinblick auf den Einkommensstand der Familien mit mehreren Kindern gezogen werden können. Dies beruht gerade auf Ergebnissen des Mikrozensus. Auch der jeweilige Rentenbericht, auf dem die Rentenanpassung beruht, stützt sich auf Ergebnisse des Mikrozensus.
    Es handelt sich also insgesamt um eine außerordentlich wichtige, vielseitige und interessante Erhebung. Die Neugier der Ämter ist natürlich unendlich; die Sicherheit allerdings, daß das, was im Fragebogen steht, nicht in falsche Hände kommt, ist gewährleistet. Ich habe noch nie gehört, daß in die Keller des Statistischen Bundesamtes oder der Landesämter mit dem Ziele eingebrochen worden ist, dort Unterlagen zu stehlen, obwohl die Sicherung dieser Anlage vermutlich nicht gar so perfekt ist wie die von Fort Knox, wo aber auch wertvollere Dinge aufbewahrt werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion stimmt zunächst einmal dem vorgelegten Gesetzentwurf zu. Ich kann Ihnen ohne Schwierigkeiten sagen, daß — sofern Sie auch alle zustimmen — dieses Gesetz im Innenausschuß zügig beraten und wunschgemäß, Herr Bundesinnenminister, einstimmig verabschiedet werden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    1 Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wernitz.


Rede von Dr. Axel Wernitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf über den Mikrozensus schließt an ein Gesetz an, das 1975 geschaffen wurde und bis 1982 befristet ist. Um nun Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit auch in Zukunft aktuelle statistische Daten kurzfristig und kostensparend bieten zu können, ist deshalb in der Tat eine neue gesetzliche Grundlage als Anschlußregelung erforderlich.
Wie das auslaufende Gesetz so soll auch das neue Mikrozensusgesetz wiederum ein Zeitgesetz sein und auf den Zeitraum von 1983 bis 1990 befristet werden. Es ist in der Tat sinnvoll, bei dieser Bundesstatistik nach Ablauf eines Zeitraumes von acht Jahren den Bestand an Informationsbedürfnissen zu überprüfen und gegebenenfalls den gewandelten Anforderungen anzupassen.
Die Ergebnisse dieser Repräsentativstatistik bringen für nationale, aber auch für supranationale Zwecke wichtige statistische Unterlagen. Der Mikrozensus hat ferner zur erheblichen Rationalisierung der gesamten amtlichen Statistik beigetragen. Insbesondere konnte durch ihn der Zeitraum zwischen den umfassenden Volks- und Berufszählungen auf etwa zehn Jahre ausgedehnt werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist im Vergleich zum bisherigen Mikrozensusgesetz gestrafft, und der Tatbestandskatalog ist konkreter gefaßt worden. Wie bisher gibt es solche Merkmale, die jährlich mit einem Auswahlsatz von — darauf ist schon hingewiesen worden — 1 oder 0,1 % erhoben werden, und solche, die in Abständen von zwei bzw. drei Jahren mit Auswahlsätzen von 1 bzw. 0,1 v. H. erhoben werden.
Die jährlichen Stichproben betreffen Tatbestände, deren Kenntnis notwendig ist, um kontinuierlich ein differenziertes Bild der sozioökonomischen Gliederung der Bevölkerung zu gewinnen. Zu nennen sind hier etwa die Beteiligung am Erwerbsleben, die Quellen des Lebensunterhalts und die Einkommenshöhe sowie Angaben zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung sowie schließlich auch zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit ist kritisch darauf hinzuweisen, daß im Gesetzentwurf einmal mehr das Merkmal „Vermögensentwicklung" bzw. „Vermögensverteilung in der Bevölkerung" fehlt. Dies ist eine in der Öffentlichkeit und auch im politisch-parlamentarischen Raum wiederholt zu Recht kritisierte Lücke bei den Erhebungen, die endlich geschlossen werden sollte.
Die im Abstand von zwei bzw. drei Jahren durchzuführenden Befragungen erfassen Tatbestände wie z. B. die beruflichen Verhältnisse, die Wohnungssituation, die Zahl der Ausländer und die Gegebenheiten auf diesem Gebiet. Weiter wird nach Pendlern sowie nach Krankheiten, Unfällen und Behinderteneigenschaft sowie schließlich nach Führerscheininhabern und auch nach Ausnutzung der Fahrerlaubnis gefragt.
Es ist selbstverständlich, daß im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen das neue Erhebungskonzept sowohl nach den Grundzügen als auch in den Einzelheiten gründlich auf seine Notwendigkeit abgeklopft wird. Dabei werden die umfangreichen Stellungnahmen des Bundesrates zum Gesetzentwurf und auch die Gegenäußerung der Bundesregierung sachlich und kritisch zu prüfen sein. Das gilt in Richtung auf Einschränkung des Katalogs, aber auch in bezug auf die da und dort gewünschte Ausweitung. Ich hoffe und wünsche, daß dies sachlich und kritisch erfolgt, wie es in der Vergangenheit immer der Fall war.
Während es beim Mikrozensusgesetz auch künftig zu Recht im Grundsatz bei der Auskunftsverpflichtung bleiben soll, wird wie bisher — dies ist schon angeschnitten worden — die Beantwortung besonders sensibler Fragen, die den Intimbereich berühren, z. B. nach Krankheiten und Krankheitsvorsorge, freigestellt. Die Belange des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses gilt es auch bei dieser Gesetzesmaterie zu beachten. Bundesminister Schmude hat darauf in der Einbringungsrede mit Recht hingewiesen.
Von einmaligen Kosten für die Neuauswahl abgesehen, entstehen Bund und Ländern nach den vorliegenden Berechnungen keine zusätzlichen Kosten. Während für die Neuauswahl bei den Ländern nach dem Kostenstand von Mai 1981 voraussichtlich Kosten von 354 000 DM anfallen, werden die beim Bund entstehenden Kosten aus laufenden Mitteln des Statistischen Bundesamtes aufgebracht. Die durchschnittlichen Kosten, die das Mikrozensusgesetz bei Bund und Ländern insgesamt im Jahr verursacht, betragen rund 12, 5 Millionen DM.
Nachdem das alte Mikrozensusgesetz Ende 1982 ausläuft, sollten wir um eine zügige und gründliche parlamentarische Beratung bemüht sein, d. h. dafür Sorge tragen, daß die notwendigen Erhebungen auf der neuen Rechtsgrundlage ab 1983 erfolgen können.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Vorschlag auf Überweisung an die beteiligten Bundestagsausschüsse zu.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.