Rede von
Dr.
Axel
Wernitz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf über den Mikrozensus schließt an ein Gesetz an, das 1975 geschaffen wurde und bis 1982 befristet ist. Um nun Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit auch in Zukunft aktuelle statistische Daten kurzfristig und kostensparend bieten zu können, ist deshalb in der Tat eine neue gesetzliche Grundlage als Anschlußregelung erforderlich.
Wie das auslaufende Gesetz so soll auch das neue Mikrozensusgesetz wiederum ein Zeitgesetz sein und auf den Zeitraum von 1983 bis 1990 befristet werden. Es ist in der Tat sinnvoll, bei dieser Bundesstatistik nach Ablauf eines Zeitraumes von acht Jahren den Bestand an Informationsbedürfnissen zu überprüfen und gegebenenfalls den gewandelten Anforderungen anzupassen.
Die Ergebnisse dieser Repräsentativstatistik bringen für nationale, aber auch für supranationale Zwecke wichtige statistische Unterlagen. Der Mikrozensus hat ferner zur erheblichen Rationalisierung der gesamten amtlichen Statistik beigetragen. Insbesondere konnte durch ihn der Zeitraum zwischen den umfassenden Volks- und Berufszählungen auf etwa zehn Jahre ausgedehnt werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist im Vergleich zum bisherigen Mikrozensusgesetz gestrafft, und der Tatbestandskatalog ist konkreter gefaßt worden. Wie bisher gibt es solche Merkmale, die jährlich mit einem Auswahlsatz von — darauf ist schon hingewiesen worden — 1 oder 0,1 % erhoben werden, und solche, die in Abständen von zwei bzw. drei Jahren mit Auswahlsätzen von 1 bzw. 0,1 v. H. erhoben werden.
Die jährlichen Stichproben betreffen Tatbestände, deren Kenntnis notwendig ist, um kontinuierlich ein differenziertes Bild der sozioökonomischen Gliederung der Bevölkerung zu gewinnen. Zu nennen sind hier etwa die Beteiligung am Erwerbsleben, die Quellen des Lebensunterhalts und die Einkommenshöhe sowie Angaben zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung sowie schließlich auch zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit ist kritisch darauf hinzuweisen, daß im Gesetzentwurf einmal mehr das Merkmal „Vermögensentwicklung" bzw. „Vermögensverteilung in der Bevölkerung" fehlt. Dies ist eine in der Öffentlichkeit und auch im politisch-parlamentarischen Raum wiederholt zu Recht kritisierte Lücke bei den Erhebungen, die endlich geschlossen werden sollte.
Die im Abstand von zwei bzw. drei Jahren durchzuführenden Befragungen erfassen Tatbestände wie z. B. die beruflichen Verhältnisse, die Wohnungssituation, die Zahl der Ausländer und die Gegebenheiten auf diesem Gebiet. Weiter wird nach Pendlern sowie nach Krankheiten, Unfällen und Behinderteneigenschaft sowie schließlich nach Führerscheininhabern und auch nach Ausnutzung der Fahrerlaubnis gefragt.
Es ist selbstverständlich, daß im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen das neue Erhebungskonzept sowohl nach den Grundzügen als auch in den Einzelheiten gründlich auf seine Notwendigkeit abgeklopft wird. Dabei werden die umfangreichen Stellungnahmen des Bundesrates zum Gesetzentwurf und auch die Gegenäußerung der Bundesregierung sachlich und kritisch zu prüfen sein. Das gilt in Richtung auf Einschränkung des Katalogs, aber auch in bezug auf die da und dort gewünschte Ausweitung. Ich hoffe und wünsche, daß dies sachlich und kritisch erfolgt, wie es in der Vergangenheit immer der Fall war.
Während es beim Mikrozensusgesetz auch künftig zu Recht im Grundsatz bei der Auskunftsverpflichtung bleiben soll, wird wie bisher — dies ist schon angeschnitten worden — die Beantwortung besonders sensibler Fragen, die den Intimbereich berühren, z. B. nach Krankheiten und Krankheitsvorsorge, freigestellt. Die Belange des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses gilt es auch bei dieser Gesetzesmaterie zu beachten. Bundesminister Schmude hat darauf in der Einbringungsrede mit Recht hingewiesen.
Von einmaligen Kosten für die Neuauswahl abgesehen, entstehen Bund und Ländern nach den vorliegenden Berechnungen keine zusätzlichen Kosten. Während für die Neuauswahl bei den Ländern nach dem Kostenstand von Mai 1981 voraussichtlich Kosten von 354 000 DM anfallen, werden die beim Bund entstehenden Kosten aus laufenden Mitteln des Statistischen Bundesamtes aufgebracht. Die durchschnittlichen Kosten, die das Mikrozensusgesetz bei Bund und Ländern insgesamt im Jahr verursacht, betragen rund 12, 5 Millionen DM.
Nachdem das alte Mikrozensusgesetz Ende 1982 ausläuft, sollten wir um eine zügige und gründliche parlamentarische Beratung bemüht sein, d. h. dafür Sorge tragen, daß die notwendigen Erhebungen auf der neuen Rechtsgrundlage ab 1983 erfolgen können.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt dem Vorschlag auf Überweisung an die beteiligten Bundestagsausschüsse zu.