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ID0911701000

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    699. Natur-: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reuter.


Rede von Bernd Reuter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich darüber, daß Sie, Herr Kollege Regenspurger, in Ihrem Vortrag doch würdigen, daß bei der KSZE in Helsinki und in der Schlußakte für die Menschen durchaus vernünftige Regelungen gefunden wurden.

(Regenspurger [CDU/CSU]: Vorgesehen wurden!)

— Gefunden wurden! Es gibt auch positive Auswirkungen,

(Zustimmung bei der SPD)

und Sie haben das ja zwischen den Zeilen anklingen lassen.
Ich muß Ihnen aber mal hier entgegenhalten, daß es doch etwas merkwürdig ist, wenn Sie in Ihrem Vortrag siebenmal die KSZE-Schlußakte ansprechen und sich nicht mehr daran erinnern, daß Sie doch damals mit Ihrer Fraktion hier in der Abstimmung dieser Schlußakte nicht zugestimmt haben.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

— Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Gut, ich sehe, Sie sind nervlich etwas strapaziert, aber das macht nichts.
Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, sind in dem letzten Jahr mehr als 11 000 Eingaben an den Deutschen Bundestag gerichtet worden. Das bedeutet aus meiner Sicht, daß weitaus mehr als 11 000 Bürger den Art. 17 des Grundgesetzes kennen und sich mit ihren Sorgen unmittelbar an das Parlament gewandt haben. Diese Vielzahl von Eingaben gibt zunächst — aus meiner Sicht — keine Veranlassung zu einer pessimistischen Betrachtungsweise der Politik in unserem Lande. Vielmehr — und hier habe ich eine andere Bewertung, Herr Kollege Regenspurger, als Sie — geht daraus hervor, daß eine andere Betrachtung wichtig ist: daß nämlich immer mehr Bürger von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen. Das zeugt von einem positiven Verhältnis zum Staat und zum Grundgesetz. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Einfluß in Bayern dahin gehend geltend machen könnten, daß auch dort mehr Bürger von dem ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen und mehr Petitionen vielleicht einreichen würden.

(Regenspurger [CDU/CSU]: Mehr Bürokratie! - Kolb [CDU/CSU]: Als ob die gehindert wären!)




Reuter
Andererseits möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß nach meiner Meinung noch immer zu wenige den Wortlaut des Art. 17 unseres Grundgesetzes kennen, in dem eindeutig steht — ich will ihn einmal hier zitieren —:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Ich will betonen, daß ich auf die Begriffdefinition „Jedermann" Wert lege, weil meiner Kenntnis nach — auch das ist heute morgen schon angesprochen worden — mancher nicht weiß, daß nicht nur Bürger, Staatsangehörige dieses Landes das Recht haben, sich an das Parlament zu wenden — —

(Kolb [CDU/CSU]: Meinen Sie nicht, daß die eventuell zufrieden sind?)

— Dazu will ich Ihnen mal was sagen. Es sind nicht alle, die ruhig sind, zufrieden. Es gibt dabei auch einige, die nicht wissen, daß sie ein Recht haben, weil die politisch Verantwortlichen nicht willens und bereit sind, ihnen das Recht näherzubringen, zu definieren und zu erläutern. Das müßte auch mal ihre Aufgabe sein.

(Beifall bei der SPD)

Es ist doch eigentlich merkwürdig, wenn wir feststellen — ich komme jetzt mal auf Ihre Anregung zu sprechen —, daß die eingegangenen Petitionen überwiegend von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Rentnern, Pensionären kommen, aber Gruppen wie z. B. Ausländer und im aktiven Arbeitsleben stehende Bürger dagegen unterrepräsentiert sind. Da muß doch bei uns das Nachdenken einsetzen. Ich stelle auch fest, daß der Anteil der Frauen unter den Petenten sehr gering ist und nicht dem zahlenmäßigen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Sicherlich wird keiner der Kollegen im Ausschuß über zuwenig Arbeit klagen können. Dennoch sollten wir gemeinsam für diese verfassungsmäßige Institution werben. So schwierig, wie das Wort „Petititionsausschuß" es manchmal befürchten läßt, ist es nicht, eine Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen. Mir scheint dieses Werben um so notwendiger, als ich — wie auch mein Kollege Manfred Wimmer hier vorgetragen hat — immer wieder selbst bei politisch interessierten Besuchergruppen feststelle, daß nur ganz wenige sich unter dem Begriff „Petition" etwas vorstellen können.
Der heute zur Diskussion stehende Bericht ist nach meiner Meinung übersichtlich strukturiert und aufgebaut. Die Gliederung nach Ressorts hat sich bewährt. Erfreulich ist zunächst die Tatsache zu werten, daß die Zusammenarbeit mit den Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden im allgemeinen zufriedenstellend war. Bei der Einzelbetrachtung der Bundesbehörden und -ministerien fällt naturgemäß eine sehr unterschiedliche Zahl von Eingaben bei den einzelnen Ressorts auf. Es wäre jedoch falsch, hieraus den Schluß zu ziehen, daß dort, wo viele Petitionen eingehen, an der Arbeitsweise des Ministeriums besonders viel auszusetzen wäre. Vielmehr muß man bei der Bewertung auch feststellen, daß für die Anzahl der Petitionen
z. B. die allgemeine wirtschaftliche Lage, eine zunehmende Arbeitslosigkeit, aber auch die Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages maßgeblich sind.
Ein Beispiel hierfür ist die relativ stark angestiegene Zahl der Eingaben aus dem öffentlichen Dienst, in denen sich Petenten über die Auswirkungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes beschweren. Ich habe hier einmal drei Petitionen aus diesem Bereich mitgebracht, wo Kritik geübt wird an der Abfassung des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes oder wo Kritik geübt wird an der seinerzeitigen Festlegung der Taschengeldkürzungen oder wo Kritik geübt wird an der Nichtgewährung von Pflegegeld. Die hierzu eingegangenen Petitionen haben auch bewirkt, daß der Deutsche Bundestag die damals beschlossenen Gesetze wieder revidiert hat.
Ich will damit deutlich machen, daß es sich durchaus lohnt, Petitionen an den Deutschen Bundestag zu richten. Nun kann natürlich nicht bei jeder einzelnen Petition ein Erfolgserlebnis nachfolgen. Wir hatten einmal eine Petition zu erörtern, in welcher eine Frau Klage darüber führte, daß nach ihrer Meinung das Kindergeld nicht richtig gezahlt würde. Es war eine Frau, die Fünflinge zur Welt gebracht hatte. Wir konnten zwar in dem konkret vorliegenden Fall nicht helfen, aber wir konnten zumindest erreichen, daß diese ganze Sache als Material an die Bundesregierung weitergeleitet wurde, damit einmal darüber nachgedacht wird, wie im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen anzubringen sind.
Ich möchte die Diskussion des Berichts zum Anlaß nehmen, auch einige Bemerkungen zur Arbeitsweise des Petitionsausschusses zu machen. Hierbei kann zunächst positiv festgestellt werden — was heute morgen auch schon einige Male geschehen ist —, daß die Zusammenarbeit in diesem Ausschuß gut ist. Es soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß es hin und wieder zu kleinen parteipolitischen Hakeleien kommt, die aber aus meiner Sicht nicht überbewertet werden sollten und die auch in der politischen Auseinandersetzung vielleicht unvermeidbar sind.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Im Vordergrund steht bei allen Kolleginnen und Kollegen stets das Bemühen, den Petenten zu helfen. Bei dieser Arbeit im Ausschuß ist es wichtig zu wissen, daß für viele Hilfesuchende eine Eingabe an den Deutschen Bundestag oftmals die letzte Instanz und Hoffnung ist. Aus dieser Erkenntnis resultiert dann auch das Selbstverständnis des Ausschusses als Sachwalter der Interessen der Menschen in unserem Lande, die sich hilfesuchend an ihn wenden. Ich will auch nicht verschweigen, daß es zu Spannungssituationen mit den Ministerien und auch mit den dort tätigen Beamten und Angestellten kommt.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir haben aber unsere Sicht der Dinge, und es kann
nicht so sein, wie uns einmal im Schreiben eines ho-
hen Ministerialbeamten zwischen den Zeilen mitge-



Reuter
teilt wurde, es sei das letzte Mal daß er dazu Stellung nehme, und im Grunde genommen gebe es wichtigere Dinge, als sich mit diesen Lappalien zu befassen. Ich kann nur feststellen, daß das, was für einen hohen Ministerialbeamten manchmal eine Lappalie darstellt, für den unmittelbar betroffenen Bürger eine ganz wichtige Sache ist.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich darf in diesem Zusammenhang folgendes sagen, meine Damen und Herren. Da war eine Frau von 78 Jahren, die darüber Klage führte, daß man ohne ihre Einwilligung die Tür ihres Bades zum Garten — es war ein Reihenhaus — einfach zugemauert hatte. Da gab es eine Riesensache. Das war der Fall, den ich hier angesprochen habe. Es kam noch hinzu, daß man der Frau den Spiegel in ihrem Bad nach der Neuverfliesung dieses Bades so hoch gehängt hat - sie war klein von Wuchs —, daß sie gar nicht mehr hineinschauen konnte. Da wiehert doch der Amtsschimmel. Die Bürokratie war nicht in der Lage, das abzustellen; vielmehr mußten wir uns im Petitionsausschuß um diese Sache kümmern.
Bei der Vielzahl der vorliegenden Petitionen wäre eine sachgerechte Arbeit im Ausschuß ohne das Engagement der Mitarbeiter des Ausschußbüros nicht möglich, denen ich an dieser Stelle auch für unsere Fraktion einmal ein herzliches Wort des Dankes sagen möchte.

(Beifall bei der SPD)

Es muß unser ständiges Bemühen sein, die seitherige Arbeit weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang möchte ich einige kritische Anmerkungen machen. Es sind einige Fälle bekanntgeworden, in denen sich Bürger mit Anliegen an die zuständigen Ministerien gewandt haben. Nachdem dann die Antwort des Ministeriums nicht zur Zufriedenheit der Petenten ausgefallen war, haben sie sich in der gleichen Angelegenheit an den Petitionsausschuß gewandt. Nach einer geraumen Zeit erhielten sie dann die Mitteilung des Petitionsausschusses, daß ihren Anliegen nicht entsprochen werden konnte, und sie mußten mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, daß die Begründung für die Ablehnung wortgetreu dem entsprach, was ihnen bereits einige Monate zuvor das Ministerium mitgeteilt hatte.
Ich kann mir durchaus vorstellen, daß eine solche Erledigung zur Verärgerung und Enttäuschung bei den Betreffenden führen kann.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sie wissen doch, daß das abgestellt ist!)

Ein grundsätzliches Problem bei der Bearbeitung von Petitionen ist auch in dem Umstand zu sehen, daß bei einer Petition von seiten des Büros zunächst eine Stellungnahme des betroffenen Ministeriums oder der betroffenen Behörde eingeholt und diese Stellungnahme häufig wortgleich als Begründung für die Erledigung einer Petition herangezogen wird.
Ich möchte diese Feststellung einmal an zwei kleinen Beispielen erläutern. Ein Petent aus Niedersachsen ist der Meinung, daß das dortige Natur-

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    Zu der Eingabe äußere ich mich wie folgt: Der Petent wendet sich gegen eine Bestimmung des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vom 20. März 1981. Ich habe darum den niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Stellungnahme gebeten. Dieser Stellungnahme schließe ich mich im Ergebnis an.
    Dann folgt als Ergebnis:
    Die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes dürfte sich somit im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes halten. Damit entbehrt auch der Vorwurf, die niedersächsische Regelung sei ein schwerer Verstoß gegen den Naturschutz, der Grundlage.
    Nun konnten wir im Ausschuß ja noch erreichen, daß hierzu eine Stellungnahme des Justizministeriums eingeholt wurde, so daß die Kollegen im Ausschuß abgesichert sagen konnten: Jawohl, das stimmt. Wenn die betroffene Behörde aber um eine Stellungnahme gebeten wird, entsteht doch der fatale Eindruck, daß der Ausschuß die Dinge hier eigentlich nicht sachgerecht würdigt. Ich weiß natürlich, daß es schwer ist, verstehe aber auch die Kritik von Petenten an diesem Vorgehen. Angesichts der Vielzahl von Petitionen weiß auch ich keine Patentlösung dafür, wie diese Verfahrensweise verbessert werden kann. Wünschenswert wäre allerdings aus meiner Sicht, wenn eine neutrale gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden könnte, die dann Grundlage für die Bewertung sein könnte.