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ID0911700200

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    Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Erteilung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 7107 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 1. 10. Dr. Althammer * 1. 10. Dr. Bardens * 1. 10. Böhm (Melsungen) * 1. 10. Büchner (Speyer) * 1. 10. Eickmeyer * 1. 10. Dr. Enders * 1. 10. Dr. Geßner * 1. 10. Hauck 1. 10. Hoppe 1. 10. Horn * 1. 10. Ibrügger ** 1. 10. Jäger (Wangen) * 1. 10. Jung (Kandel) * 1. 10. Kittelmann * 1. 10. Landré 1. 10. Lemmrich * 1. 10. Lenzer * 1. 10. Lorenz * 30. 9. Dr. Müller * 1. 10. Müller (Bayreuth) 30. 9. Frau Pack * 1. 10. Pensky * 1. 10. Poß 30. 9. Reddemann * 1. 10. Rösch * 1. 10. Dr. Schäuble * 1. 10. Schmidt (München) * 1. 10. Schmidt (Würgendorf) * 1. 10. Schulte (Unna) 1. 10. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 1. 10. Dr. Unland * 1. 10. Dr. Vohrer * 1. 10. Dr. Wendig 1. 10. Wischnewski 30. 9. Dr. Wittmann * 1. 10. Würtz ** 1. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 2): Ist die Bundesregierung der Meinung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium, Gallus, wonach die heutige Erdbevölkerung „nicht mit den Produktionsmethoden von gestern versorgt werden könne" und man „auf modernste Technik und industrielle Anlagen zum Stenographischen Bericht Produktion angewiesen" sei, und ist die Bundesregierung bereit, diese Grundsätze auch bei der Legehennenhaltung anzuwenden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Sicherstellung der Ernährung der heutigen Erdbevölkerung auf modernste Technik nicht verzichtet werden kann. Allerdings muß die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Technik mit den Maßstäben der Rechtsordnung unseres Staates und in dem von Ihnen angesprochenen Bereich insbesondere an den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gemessen werden. Daraus ergibt sich, daß nicht alles, was im Bereich der tierischen Produktion technisch machbar ist, den Tieren auch zugemutet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1998 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung ausdrücklich als bauliche Nebenanlage gem. § 14 der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, damit der Zustand der Rechtsunsicherheit beendet wird, nach dem Gerichtsurteile ausdrücklich die Frage der Eigenschaft als Baunebenanlage bejahen und auch Landesvorschriften existieren, die jetzt schon zu gegenteiliger Auslegung des § 14 kommen? Die aufgetretenen bauplanungsrechtlichen Fragen bei der Errichtung von Windenergieanlagen, die sich nicht nur auf die Anwendung des § 14 Baunutzungsverordnung in Gebieten mit Bebauungsplänen beziehen, sondern vor allem die Anwendung der Vorschriften über das Bauen im nichtbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich betreffen, werden bereits seit einiger Zeit von der Bundesregierung gemeinsam mit den für den Verwaltungsvollzug zuständigen Bauressorts der Länder geprüft. Zweck dieser Prüfungen ist zu klären, ob durch eine abgestimmte, das geltende Recht ausschöpfende Genehmigungspraxis die aufgetretenen Zweifelsfragen gelöst werden können oder ob darüber hinaus gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, weil noch in diesem Herbst Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu erwarten sind, die voraussichtlich weitreichende Bedeutung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen haben werden. Anlage 4 Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Konow auf die Frage des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1998 Frage 49): 7158* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Trifft es zu, daß der damalige Regierungsdirektor Dr. Langemann im Auftrag des BND auf Veranlassung des Bundeskanzleramts im Jahr 1968 den Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betreffende Dokumente aus dem Jahr 1942 durch Manipulation des Indexes im Nationalarchiv in Washington mit Unterstützung von Mitarbeitern des CIA unauffindbar gemacht hat? Nach den der Bundesregierung über diese zurückliegenden Vorgänge zur Verfügung stehenden Unterlagen ist Ihre Frage zu verneinen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß — Herr Langemann vom damaligen BND-Präsidenten Gehlen den Auftrag erhalten hatte nachzuprüfen, ob im Nationalarchiv in Washington Dokumente der in Ihrer Frage bezeichneten Art vorhanden waren und — es nach den Feststellungen des Dr. Langemann dort kein Dokument gab, das — wie in der Zeitschrift KONKRET vom März 1982 dargestellt wird — Unterschriften von Dr. Kiesinger und Eichmann trug. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1998 Frage 54): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob britische Zeitungsberichte zutreffen, nach denen die Sowjetunion die seinerzeit vom Westen gelieferten technischen Einrichtungen des Fernmeldewesens und der Telefonzentralen für die Olympischen Spiele neuerdings für die militärischen Hauptquartiere und den KGB in Moskau benutzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sowjetische Seite die aus Anlaß der Olympischen Spiele in die Sowjetunion gelieferten Fernmeldeeinrichtungen nunmehr anderweitig einsetzt. Fernmeldeanlagen dieser Art unterliegen keinerlei nationalen oder internationalen westlichen Embargobeschränkungen, da mit ihnen nicht der Transfer schützenswerter Technologien verbunden ist. Sie sind allgemein frei erhältlich. Im übrigen werden nach hiesigen Informationen vergleichbare Anlagen inzwischen von der Sowjetunion selber sowie im RGW-Bereich hergestellt.
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    Rede von Lieselotte Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hatte ich meine Ausführungen mit der Rüge beginnen müssen, daß die Regierungsbank schwach besetzt sei. Ich hatte gehofft, daß sich das bessern würde. Das ist aber nicht der Fall. Ich bin sehr dankbar, Herr Minister Westphal, daß wenigstens Sie hier sind. Ich möchte doch ganz deutlich sagen, daß ich der Ansicht bin: Wenn der Jahresbericht des Petitionsausschusses im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt wird, gehören die Minister oder ihre Staatssekretäre auf die Regierungsbank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schließlich geht es in dieser Debatte darum, Anliegen der Bürger zu allen Bereichen zu erörtern, für die die Bundesregierung Verantwortung trägt.
    Zur Sache: Erstens. Gerade im Petitionsausschuß müssen wir uns trotz der vielen Arbeit mit den Einzelfällen immer wieder die Zeit nehmen zu fragen: Wo muß, wo kann das Verfahren geändert und damit verbessert werden? Hierfür ein Beispiel: 1980 war der Jahresbericht noch in acht Sachgruppen untergliedert. Erstens: Soziale Angelegenheiten; zweitens: Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Kriegsfolgerecht; drittens: Umweltschutz, Verkehr, Tierschutz, Post, Kultur; viertens: Verfassungsrecht, Rechtswesen; fünftens: Innerdeutsche Fragen; sechstens: Öffentlicher Dienst; siebtens: Verteidigung; achtens: Auswärtiges.
    Diese Untergliederung war wenig aussagekräftig und nicht transparent genug. Wir haben den Jahresbericht 1981 deshalb nach Ressorts gegliedert. Schwerpunkte der Eingaben sind nunmehr auf den ersten Blick zu erkennen, und wir sehen auch die besonderen Problemkreise, die sich im Bereiche der einzelnen Ressorts entwickeln.
    Darüber hinaus können wir auch leicht feststellen, bei welchen Ressorts die Eingaben jährlich zu-oder abnehmen. Bei einer Zwischenbilanz hat sich z. B. herausgestellt, daß wir im Bereich Jugend, Familie und Gesundheit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast doppelt so viele Eingaben hatten wie im ganzen Jahr 1981. Hier wirkte sich das 2. Haushaltsstrukturgesetz deutlich aus, vor allem der Wegfall des Zusatztaschengeldes, die Kürzung der Mehrbedarfszuschläge und der Zuschüsse bei Anstaltsunterbringung.



    Frau Berger (Berlin)

    Auch in unsere Sammelübersichten, mit denen wir dem Plenum unsere Anträge für die Erledigung von Petitionen vorlegen, haben wir etwas mehr Klarheit gebracht. Bei jeder Petition nennen wir jetzt das zuständige Ministerium. Dies können Sie den beiden Sammelübersichten 42 und 43 entnehmen, die Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegen.
    Ebenso haben wir seit Januar 1981 das Ausschußbüro nach dem Ressortprinzip organisiert. Das einzelne Referat des Ausschußbüros arbeitet nun immer mit denselben Ministerien zusammen. Es ergibt sich also ein ständiger persönlicher Kontakt zwischen den Mitarbeitern des Ausschußbüros und den einzelnen Ressorts. Das hat natürlich den Vorteil, daß manches Problem schon auf dem oft zitierten und recht wirkungsvollen „kleinen Dienstweg" geklärt werden kann. Auch dies kommt dem Bürger zugute.
    Zweitens. Was waren nun die Schwerpunkte unserer Arbeit im Jahre 1981?
    Mit 21 % aller Eingaben lag das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an der Spitze mit Problemen der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsverwaltung.
    An zweiter Stelle ist das Finanzministerium mit 11 % der Eingaben zu nennen; hier ging es vor allem um das Realsplitting und andere steuerpolitische Fragen und um den Lastenausgleich.
    An dritter Stelle steht das Auswärtige Amt mit über 6 % der Eingaben. Wir haben sehr wenig Beschwerden über Auslandsvertretungen, aber viele Eingaben zur Familienzusammenführung und Aussiedlung aus osteuropäischen Ländern. Hierzu wird Kollege Regenspurger nachher berichten.
    Den vierten Platz nimmt das Verteidigungsministerium ein. Ich möchte an dieser Stelle auf eine Besonderheit hinweisen: Sie wissen — vielleicht wissen Sie es auch nicht -, daß sich die Soldaten an den Wehrbeauftragten oder an den Petitionsausschuß und sogar an beide wenden können. Wenn ein Soldat beide Organe des Bundestages — nämlich den Petitionsausschuß und den Wehrbeauftragten — gleichzeitig anruft, überprüft in der Regel zunächst der Wehrbeauftragte den Fall. Ist der Soldat mit der Entscheidung des Wehrbeauftragten nicht einverstanden, prüfen auch wir die Eingabe, wobei wir uns der Beurteilung durch den Wehrbeauftragten meistens anschließen können. Es gibt aber Ausnahmen.
    So hatten wir einen Fall, in dem ein Soldat in einem Personalgespräch laut aus seinem Schriftwechsel mit dem Bundesministerium der Verteidigung vorlesen mußte. Der Wehrbeauftragte erklärte dazu, er könne nicht abschließend beurteilen, ob das laute Vorlesen der konkreten Gesprächssituation angemessen war oder ob es die Grundsätze der Inneren Führung berührte. Demgegenüber waren wir ganz entschieden der Meinung, daß diese Form eines Personalgesprächs demütigend für einen Soldaten, demütigend für jedermann ist,

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)

    und wir forderten das Ministerium auf, derartiges in Zukunft zu unterbinden.
    Ein anderes Beispiel: Ein Soldat beschwerte sich darüber, daß er wegen angeblicher Sicherheitsbedenken nicht als Horchfunker in der Fernmeldeaufklärung eingesetzt wurde, was er gerne wollte. Die Sicherheitsbedenken wurden mit einer dreiwöchigen Urlaubsreise nach Ungarn begründet, die der junge Mann gemacht hatte, als er gerade 15 Jahre alt war. Der Wehrbeauftragte hatte wegen der geltenden Sicherheitsbestimmungen gegen diese Begründung Einwände nicht erhoben. Der Petitionsausschuß hat diese Eingabe an die Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, weil er eine Oberprüfung der Sicherheitsbestimmungen für den Bereich der Fernmeldeaufklärung für erforderlich hielt. Die Bundesregierung hat inzwischen mitgeteilt, daß zurückliegende Kurzreisen von Jugendlichen in kommunistisch kontrollierte Gebiete künftig nicht mehr zu Verwendungseinschränkungen führen sollen.
    Drittens. Die neue Gliederung des Jahresberichts hat es nahegelegt, die Art der Zusammenarbeit bei jedem Ministerium zu würdigen. Damit sollen keine Zensuren verteilt werden. Ich bin aber sehr wohl der Ansicht, daß der Ausschuß, wo nötig, Kritik üben darf,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Muß!)

    aber auch Anerkennung aussprechen soll, wenn die Zusammenarbeit gut und erfolgreich ist. Nur so bildet sich Partnerschaft, und dem Ausschuß muß es darauf ankommen, in Partnerschaft mit den Ministerien zum Wohle des Bürgers nach optimalen Lösungen zu suchen.
    Die Bearbeitung der Petitionen in den Ministerien war im großen und ganzen zufriedenstellend. Besonders hervorheben möchte ich heute die Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in humanitären Fragen. Dem früheren Bundesminister Genscher möchte ich ausdrücklich dafür danken, daß er in Härtefällen persönlich und mit großem Nachdruck interveniert hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Zur Illustration möchte ich zwei Fälle besonders erwähnen. Auf Seite 9 des Berichts ist von zwei Deutschen die Rede, die in der Tschechoslowakei langjährige Freiheitsstrafen verbüßen. Die Obleute und ich haben in beiden Fällen Herrn Außenminister Chnoupek geschrieben und aus humanitären Gründen um eine vorzeitige Entlassung der Inhaftierten gebeten. Herr Kollege Genscher hat diese Bitte mit großem Nachdruck unterstützt.
    Einer der beiden Männer ist schwer erkrankt, der andere besitzt neben der deutschen auch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit und darf deshalb bisher von deutschen Stellen konsularisch nicht betreut werden. Auch heute möchte ich von dieser Stelle aus im Namen des Petitionsausschusses die dringende Bitte an die tschechoslowakischen Behörden wiederholen, die beiden Deutschen aus humanitären Gründen vorzeitig zu entlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Frau Berger (Berlin)

    Wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Zum Jahresbericht 1980 mußte ich dem Verteidigungsminister leider eine Reihe von Vorwürfen machen: daß nämlich Fristen ohne Begründung überschritten wurden, daß die Möglichkeit der Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Behörden nicht wahrgenommen wurde, daß unzutreffende Auskünfte gegeben, Zusagen nicht eingehalten oder der Ermessensspielraum nicht voll ausgeschöpft wurden. Einige Kritikpunkte haben sich inzwischen erledigt. Das will ich gerne anerkennen. In anderen besteht leider nach wie vor Anlaß zur Kritik.
    Hier ein Beispiel: Ein Hauptbootsmann, der einen Kegelclub betreut, bekam für seine Kameraden keine Kegeltermine für die Benutzung der Standortkegelbahn. Nachdem er sich erfolglos an den Wehrbeauftragten gewendet hatte, schrieb er an den Petitionsausschuß. Wir haben schließlich erreicht, daß der Standortälteste vom Führungsstab der Marine aufgefordert wurde, dem Kegelclub an freien Wochenenden Termine einzuräumen. Es ist doch aber überhaupt nicht einzusehen, daß die Klärung dieses wirklich nicht schwierigen Falles allein bei uns im Petitionsausschuß mehr als sechs Monate dauerte und daß wir erst Druck ausüben mußten, ehe es zu dieser Entscheidung kam.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Und das wegen einer Kegelbahn!)

    — Ja, und das wegen einer Kegelbahn. Ich hoffe aber sehr, daß der Petitionsausschuß im nächsten Jahr Gelegenheit bekommt, das Bundesverteidigungsministerium uneingeschränkt zu loben.
    Die Verteilung von Lob und Kritik trifft auch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, und das soll ja wohl ein heißes Eisen sein. Rechts unten auf Seite 5 des Berichts finden Sie 12 Zeilen, die in der Bundestagsverwaltung Anstoß erregt haben. Hierzu halte ich fest: Eine Kritik am Präsidenten als dem Repräsentanten des Verfassungsorgans Bundestag liegt uns fern. Es steht aber ebenso fest, daß die Beamten seiner Verwaltung, einer obersten Bundesbehörde mit 1 600 Bediensteten, nicht von jeglicher Kritik verschont bleiben können. Das ist doch einfach selbstverständlich.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Viertens. Nach der neuen Geschäftsordnung von 1980 muß der Petitionsausschuß die Stellungnahme des jeweiligen Fachausschusses einholen, wenn eine Petition einen Gegenstand der Beratungen in diesem Ausschuß betrifft. Wir sind erst im zweiten Jahr der Anwendung dieser Bestimmung, und das Verfahren muß sich noch einspielen. Mir geht es hier und heute um den Hinweis, daß wir die fundierten Stellungnahmen der Fachausschüsse benötigen, weil wir dem Bundestag begründete Beschlußvorschläge zu den Eingaben vorlegen und den Petenten Bescheid geben müssen.
    Fünftens. Auch 1981 hat der Ausschuß von seinen gesetzlichen Befugnissen nur sparsam Gebrauch gemacht. In einer Berlin-Sitzung hat er einen Petenten angehört, und in drei Fällen hat er Ortstermine veranstaltet. Dabei ging es um eine Grundstücksangelegenheit, um den Transport von Schlachtpferden
    quer durch das Bundesgebiet und um eine Schießanlage der Bundeswehr.
    In allen Fällen wäre vielleicht eine Entscheidung nach Aktenlage möglich gewesen. Es hat sich aber herausgestellt, daß die Diskussion an Ort und Stelle zur Befriedung zwischen den beteiligten Parteien, also zwischen Bürger und Verwaltung, entscheidend beitragen kann. Außerdem hat der Bürger die Gelegenheit, selbst zu sehen und zu hören, in welcher Weise sich Abgeordnete und Regierungsvertreter mit seinen Problemen beschäftigen. Darin sehe ich den großen Wert von Ortsbesichtigungen. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen des Bürgers zu seiner Verwaltung zu stärken.
    Sechstens. Nun einige Bemerkungen zur Statistik. 11 000 Petitionen 1981 bedeuten pro Woche 230 Eingaben. Jeder Brief an den Petitionsausschuß und jede Stellungnahme der Regierung gehen übrigens — Urlaubszeit ausgeklammert — über meinen Tisch. In fast 40 % der Fälle haben wir konkret helfen oder weiterhelfen oder wenigstens Informationen vermitteln können. Das heißt mit anderen Worten, daß in etwa der Hälfte der Fälle die Entscheidungen der Verwaltung der Sach- und Rechtslage entsprechen.
    Teilt man den Bürgern dies mit, bekommen wir häufig Briefe, in denen uns vorgeworfen wird, daß sich der Petitionsausschuß nicht energisch genug eingesetzt habe oder daß er nicht sachkundig sei. Die Antwort kann nur lauten: Der Bürger kann nicht erwarten, daß sich der Petitionsausschuß über geltendes Recht hinwegsetzt.
    Bei dieser Gelegenheit muß ich übrigens feststellen, daß wir in den Fällen, in denen der Ausschuß helfen konnte, meist ohne Echo bleiben. Das Dankeschön ist die Ausnahme und nicht die Regel. Und das ist schade.
    Abschließend ein persönliches Wort. Vor einigen Tagen gab es für mich ein Datum besonderer Art. Am 20. September wurde ich zur dienstältesten Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. An diesem Tage war ich länger im Amt als meine Vorgängerinnen Luise Albertz, Helene Wessel und Maria Jacobi. Ich nutze die Gelegenheit, meinen Vorgängerinnen heute und an dieser Stelle meinen Dank und meinen Respekt auszusprechen.
    Schließlich möchte ich auch allen Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit danken, die sie neben den vielfältigen anderen parlamentarischen Verpflichtungen leisten. Ebenso danke ich den Mitarbeitern des Ausschußbüros und den Bediensteten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden, die durch die Bearbeitung von Petitionen häufig zusätzlich belastet werden.
    Unsere Mitbürger möchte ich ermuntern, von ihrem in der Verfassung garantierten Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Wir werden als Anwälte des Bürgers nach Kräften helfen, wo immer wir eine Möglichkeit dazu finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)






Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wimmer (Eggenfelden).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Wimmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Hinweis auf die schlechte Besetzung der Regierungsbank, Frau Kollegin, hätte ich besser verstanden, wenn Sie auch auf Ihre Abgeordnetenreihen abgehoben hätten.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Geben die schon Abschiedsempfänge? — Weitere Zurufe)

    Arger bereitet dem Ausschuß in vielen Fällen - und das geht durch alle Fraktionen — die Reaktion auf manche unserer Empfehlungen durch Minister oder, wie ich sage — in unseren Breitengraden sagt man das so —, durch die Justament-StandpunktVertreter, auf die Empfehlungen, die wir nach ausgiebiger Diskussion und auch nach Vertagungen mit erneuter und gewissenhafter Befassung beschlossen haben. Dies sind die sogenannten abgestuften Empfehlungen, die ihr politisches Gewicht nach dem Beschluß des Petitionsausschusses durch die Einsegnung durch den Bundestag erfahren. Vorsichtig bis zurückhaltend plädiere ich immer wieder dafür, daß die Qualifikationsstufen von Überweisung „zur Kenntnis" bis „zur Erwägung" nur spärlich vergeben und plaziert werden, damit der Ausschuß nicht unglaubwürdig und abgewertet wird.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Zum Erstaunen des Petitionsausschusses kommen diese politisch gewichteten Empfehlungen nicht selten zurück mit der lapidaren Feststellung, daß sich das Ministerium oder der Minister der Auffassung des Petitionsausschusses nicht anschließen können. Gründe hin, Gründe her, man merkt, jetzt wird justament abgeblockt.
    Die Überweisung an das Ministerium, an die Bundesregierung, mit dem Vermerk „Zur Erwägung", „Als Material", „Zur Kenntnisnahme" oder „Als erwägenswerte Anregung zur Kenntnis zu nehmen" zeigt aus der Statistik, daß keineswegs schablonenhaft vorgegangen, entschieden und verfügt wird. Wir machen es uns nicht leicht. Das sollte gesehen werden. Auch aus der unterschiedlichen Auffassung von Berichterstatter, Mitberichterstatter sowie der darauf folgenden Ausschußberatung ist zu ersehen, daß wir uns durchringen und nach den besten Lösungen streben.
    Auch die beiden schwächsten Voten, nämlich, wie es heißt, „über die Petition zur Tagesordnung überzugehen" und „die Petition als ungeeignet zur Beratung im Bundestag zu erklären", sind nicht im Handumdrehen durch den Petitionsausschuß zu erhalten. Dahinter steckt auch keine Arbeitsbeschaffung oder Wichtigmacherei, sondern der Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar" und, wie es weiter in Art. 1 des Grundgesetzes heißt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Diesen hohen Grundsatz habe ich schon vor vielen Jahren und immer wieder in meiner beruflichen Laufbahn verfolgt und praktiziert.
    Es ist im Petitionsausschuß auch nicht Übung, daß wir generell bei rechtshängigen Vorgängen oder bei abgeschlossenen Gerichtsvorgängen eine Superrevisionsinstanz sind oder sein wollen. Bei offensichtlich unrichtigen Entscheidungen der Gerichte verstecken wir uns nicht hinter der eingetretenen Rechtskraft, sondern wir geben in diesen Fällen eine massive Empfehlung, wie ich sagen darf. Diese Empfehlung geben wir ab und tragen zum Rechtsfrieden nicht nur formell bei.
    Eine offene und berechtigte Frage, in welchen Fällen und inwieweit sich der Petitionsausschuß bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor den Gerichten einschalten kann oder einschalten sollte, ist generell nicht zu beantworten. Das Petitionsrecht geht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht unter. Zum anderen ist ein Nebeneinander in manchen Fällen eine riskante Sache, da zur gleichen Zeit am Ende der beiden Verfahren zwei sehr unter-
    . schiedliche Rechtsauffassungen stehen mögen. Der Leidtragende wäre dabei der Bürger. Hier entscheidet der Ausschuß von Fall zu Fall, um Optimales für den Beschwerdeführer oder Bittsteller zu erreichen. Nachdem wir uns eine Selbstbeschränkung und eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt haben, müssen wir gegenseitig — hier meine ich die Bundesregierung und die Bundesministerien — dies auch würdigen. Wir denken nicht an eine perfekte Übersetzung unserer Wünsche, sprich: unserer Empfehlungen. Wir meinen aber, daß die Grundhaltung geprüft werden sollte.
    In der 9. Legislaturperiode wurden bisher 27 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Von 18 inzwischen zurückgelaufenen oder eingegangenen Fällen wurden 10 positiv erledigt. Das Verhältnis ist hier nicht entscheidend, entscheidend sind vielmehr das Abblocken-Wollen und der Hintergrund. Die Ausschußmitglieder halten sich an die beschlossenen „Grundsätze", wonach eine Petition nur dann der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird, wenn der Ausschuß das Anliegen des Petenten in vollem Umfang für berechtigt hält und Abhilfe notwendig erscheint.
    Die Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen der Länder ist im Bericht relativ kurz abgehandelt. Der föderative Staatsaufbau verlangt es, daß wir uns Unterschiede in den Lebensbedingungen in den Ländern vor Augen halten. Wenn wir wegen der Zuständigkeitsabgrenzung auch keine Bestimmungen verordnen können und wollen, so sei doch ein Vergleich erlaubt. Wie sieht es aus mit dem Petitionsrecht allgemein im Bund, in den Bundesländern und dort, wo ich herkomme, im Bundesland Bayern?

    (Jagoda [CDU/CSU]: Ein schönes Land!)

    Ich muß eingestehen, daß Bayern mit großem Abstand — Herr Kollege Jagoda, ich darf das auch Ihnen als Norddeutschem sagen — das schlechteste Eingabe- und Beschwerderecht hat. Was wird in Bayern den zuständigen Parlamentariern noch vorenthalten? Bessere Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung, Recht der unmittelbaren Akteneinsicht. Zum Beispiel kann ein Rechtsanwalt im Regelfall Akteneinsicht nehmen, ein Parlamentarier des Eingabe- und Beschwerdeausschusses nicht. Verwehrt wird z. B. auch die Vorladung von Zeugen, Sachver-



    Wimmer (Eggenfelden)

    ständigen und einzelnen Petenten. Das Wollen wird in geschickter Manier pariert. Die CSU begründet ihre Haltung, ihr Nein, mit einer hohen Erfolgsquote von 32 % der Eingänge bei Petitionen. 32 Prozent! Man höre und staune! Diese hohe Erfolgsquote kann aber auch dafür sprechen, daß in der bayerischen Verwaltung der Fehleranteil exorbitant hoch ist. Ob man da mit Herrn Strauß nicht vom „Saustall" sprechen kann, so füge ich ganz schlicht und einfach hinzu.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Kein Wahlkampf!)

    — Ich hatte dies, Herr Kollege, schon für die Sitzung im Juni programmiert, nicht daß Sie meinen, daß ich das erst im September sagen wollte, und auch nicht in bezug auf den bayerischen Wahlkampf, sondern in bezug auf die Auseinandersetzungen mit dem Petitionsrecht im Bund und in den Ländern.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Da das beabsichtigte neue Petitionsrecht in Bayern zum Beispiel bei der Durchsetzung einer Akteneinsicht kein Minderheitsrecht gebracht hätte, drängt sich die Frage auf: Wo soll da ein Mißbrauch durch die Opposition überhaupt möglich sein?

    (Abg. Regenspurger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Kollege Regenspurger, Sie können nachher reden. Meine Zeit läuft davon. — Herzlichen Dank für Ihre Meldung zu einer Zwischenfrage; aber ich kann es nicht parieren.
    Mit der Mehrheit — gemeint ist hier die im Petitionsausschuß des Landtags — könnte die CSU auch in Bayern alles korrigieren. Nein, sie tut es nicht. Ich frage natürlich hier: Will die CSU auch ihren Mitgliedern im Petitionsausschuß das Recht vorenthalten?

    (Zuruf des Abg. Regenspurger [CDU/ CSU] )

    Oder traut sie ihren Mitgliedern nicht? — Herr Kollege Regenspurger, Sie hätten im übrigen als bayerischer Abgeordneter die dankbare Aufgabe, auf Ihre Mitglieder im Landtag einzuwirken und auf ein besseres Petitionsrecht hinzuwirken.

    (Beifall bei der SPD — Regenspurger [CDU/CSU]: Diskutieren wir den Bericht 1981 oder über Bayern?!)

    Ich meine, auch in Bayern muß der Grundsatz gelten, daß nicht jeder Bürger ein qualifizierter Jurist oder Schreiber sein kann und deshalb seine Petition nicht hochqualifiziert einreichen kann. Das erfordert natürlich im Zweifelsfall die Akteneinsicht oder die Vorladung. Das hätte seine volle Berechtigung gehabt.

    (Glos [CDU/CSU]: Volkstribunal!)

    Ein Abgeordneter in Ihren Reihen steigt sogar so weit hoch, daß er meint, die SPD baue einen Bürgerschreck auf. Da meine ich: Wenn die SPD ein besseres Petitionsrecht will — nicht ein schärferes; damit Sie es richtig verstehen —, dann kann sie doch nicht
    einen Bürgerschreck aufbauen wollen, sondern nur eine Möglichkeit zur Verwirklichung des Petitionsrechts schaffen wollen.

    (Beifall bei der SPD)

    Was steckt hinter der CSU-Blockade? Ich sage: nicht alle, aber einige patentierte Christen vermuten lästige Querulanten dahinter. Ebenso grotesk ist ihre Furcht vor mehr Kontrolle angesichts der erdrückenden Mehrheit der CSU im Landtag.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dank dem Herrn Rothemund!)

    Im Hinblick auf den vierten erfolglosen Anlauf zur Verbesserung des Petitionsrechts im Bayerischen Landtag — und da waren auch CSU-Mitglieder dieser Meinung, zunächst dieser Meinung; dann sind sie eingesammelt worden — und das Gewicht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag drängt sich die Frage auf, ob das Petitionsrecht nicht schon ab morgen in Bonn verschlechtert werden könnte.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Hoffentlich heißt es nicht wie im Bayerischen Landtag, im Maximilianeum: „Hannibal ante portas - Strauß steht vor der Tür.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich zu einem anderen Thema überleiten, nämlich zum Abschnitt „Versicherungswesen". Da könnten im Bericht einige Passagen den Eindruck erwecken, als ob sich die Versicherungsnehmer nur aus Unkenntnis über die schwerverständlichen Versicherungsbedingungen beschweren würden, wo es heißt „glauben"; so ist die Passage ausgefüllt. Sicherlich mag es Fälle geben, bei denen ein überhöhter Anspruch geltend gemacht wird. Es ist aber auch so, daß sich die Versicherten nicht mehr alles gefallen lassen, wie dies auch aus einer Statistik des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin hervorgeht. Die daraus resultierende Tatsache, daß rund ein Drittel aller Fälle Abhilfe erfährt, spricht für sich. Trotz allem muß sich der Bundestag in diesem Bereich noch intensiver darum kümmern, daß notfalls durch gesetzliche Regelungen bestehende Mißstände beseitigt werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Bei dem Änderungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz, zu dem am 20. Oktober ein Hearing ansteht, ist Gelegenheit, hierüber zu diskutieren, nachzudenken und geeignete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich räume ein, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Grund der bestehenden Bestimmungen im Bereich der Verbraucherschutzfunktion nicht alle Fälle zur Zufriedenheit lösen kann. Es muß aber möglich sein, die gegebene, stärker werdende Übermacht der Versicherungsunternehmen wirksam zu kontrollieren. Die dumpfe Ahnung bei Petenten und Versicherungsnehmern, die Versicherungsunternehmen könnten mit ihrem Geld tun und machen was sie wollten, sollte uns Parlamentariern nicht gleichgültig sein; denn risikobehaftete Nebengeschäfte der Versicherungsunternehmen wirken sich direkt und nachhaltig auf die Rückgewährsquote aus, einer Größe, die



    Wimmer (Eggenfelden)

    vom kleinen Mann weder kontrolliert noch beeinflußt werden kann. Eine hohe Stornoquote, überdurchschnittlich hohe Abschluß- und Verwaltungskosten, welche im Kampf um Marktanteile da und dort bewußt in Kauf genommen werden, sind echte Nachteile für den Versicherungsnehmer, die uns auf den Plan rufen sollten. Darüber hinaus stelle ich fest, daß der Bürger sensibler geworden ist, wenn es sich um anonyme Gesellschaften und Vereine überhaupt handelt. Ein Anwachsen der Beschwerden kann auch dadurch in Grenzen gehalten werden, daß der Betroffene weiß, daß z. B. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in seinen kontrollierenden Organen echte und unabhängige Überwacher hat, und nicht im Aufsichtsrat und in der Mitgliederversammlung eine Vetternwirtschaft vermuten muß. Die Urwahl, ein demokratisches Mittel, könnte zu mehr Glaubwürdigkeit und einer repräsentativen Zusammensetzung dieser Überwachungsorgane führen.
    Der Petitionsausschuß nimmt in seiner Sitzung am kommenden Montag, am 4. Oktober 1982, Gelegenheit,

    (Zuruf von der SPD: Ist abgesetzt!)

    mit der Spitze der BfA in Berlin ein Gespräch zu führen und die Probleme ausgiebig zu erörtern. Dabei werden auch die sogenannten Langläufer und die Forcierung dieser Sparte zur Sprache kommen, um unseriöse Geschäfte in den Griff zu bekommen und der Bevölkerung bewußt zu machen.
    Ich darf auf etwas überleiten, was Ihnen, Frau Kollegin, besonders am Herzen lag, nämlich auf das Verteidigungsministerium. Im Petitionsbericht ist zum Geschäftsbericht des Bundesministers der Verteidigung einiges zutreffend und ausreichend angesprochen worden. Die unter „Zusammenarbeit" herausgehobene Feststellung, daß diese nicht zufriedenstellend ist, bedarf doch der Erläuterung, obwohl sie in einigen Dingen stimmt. Der Organisationsaufbau der Bundeswehr ist bekanntlich sehr umfangreich, wie man annehmen kann und wie manche auf Grund ihrer Tätigkeit in diesem Ausschuß auch wissen. Ich habe mir die Mühe gemacht und Gliederungspläne von Einheiten studiert. Alleine der Organisationsplan der Marine umfaßt 32 Seiten und zeigt im Vergleich zu anderen Behörden und Verwaltungseinheiten einen zwangsläufig schwierigeren Bearbeitungs-, Post- und Verwaltungsweg auf, der manch längere Laufzeit erklärt. Falls der Aufbau insgesamt kritisiert wird, wäre es doch an der Zeit, nicht über den Petitionsbericht, sondern über die Fraktion bzw. über den Verteidigungsausschuß eine geeignete Initiative zu ergreifen.
    Nicht nur die Einmaligkeit der Zulassung eines behinderten Hochleistungssportlers zum Wehrdienst ist als recht erfreulich im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zu erwähnen, auch andere Fälle haben die Beweglichkeit der Führungsspitze im Verteidigungsministerum bewiesen. So ist z. B. einem Wehrpflichtigen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr wegen Teilnahme an einem Meistervorbereitungskurs genehmigt worden, obschon der Fall bereits rechtshängig war. Unbürokratisch und rechtzeitig hat Herr Staatssekretär
    Hiehle auf einen Fingerzeig hin eingegriffen und die Angelegenheit reguliert. Überfordern wir doch nicht die mittleren und unteren Instanzen, wo Soldaten und Beamte tätig sind, die nach Weisungen reagieren und korrekt handeln müssen. Es gibt keine Bestimmung, die alle Fälle gleichermaßen erfassen würde, da 62 Millionen Einzelschicksale ebenso viele Fallbeispiele in den Vorschriften auslösen müßten.
    Ich muß noch zu etwas Stellung nehmen, Frau Kollegin Berger. Sie sagen, daß sich ein Petent wegen demütigender Behandlung beschwert hat. Ihre Antwort war gut. Ich muß aber der Klarheit halber hinzufügen, ohne Ihnen etwas zu unterstellen: Die ganze Wahrheit ist, daß dieser Fall, der das ausgelöst hat, in -zig Versetzungen das Bundesverteidigungsministerium immer vor vollendete Tatsachen gestellt hat.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Es ging um die dritte Versetzung!)

    Ich erwähne ausdrücklich: wegen der demütigenden Behandlung sind wir einer Meinung. Beleuchtet man jedoch den gesamten Hintergrund, dann sieht der Fall etwas anders aus.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Das rechtfertigt überhaupt nicht das laute Vorlesen!)

    Ich will zum Thema Tierschutz wenig ausführen, weil der Kollege Eigen dazu etwas sagen wird. Nur muß der Bürger wissen, daß es bei der veterinärmedizinischen Betreuung Überschneidungen in der Zuständigkeit gibt, also bei der Durchführung des Tierschutzgedankens und der Tierschutzbestimmungen. Dadurch bekommt eine Petition natürlich eine andere Möglichkeit als nur über den Bund reguliert zu werden. Außerdem hat mich bei der Eingabe eine Menge von Bildmaterial nicht überzeugt, das von der Beweiskraft her sehr mangelhaft aufbereitet war und dadurch nur einen geringen Aussagewert hat. Ich will damit sagen: Wir unterscheiden im Ausschuß sehr genau, was spektakulär, was sachlich und was sachlich verwendbar ist. Diese Anmerkung mache ich deshalb, weil ich für die Unterscheidung von Spreu und Weizen bin. Aber, wie gesagt, Kollege Eigen, Sie werden die Linie noch fortziehen, so daß ich diesen Bereich hier abkürzen darf.
    Ich darf zu einigen Gedanken noch Stellung nehmen, so zu der allgemeinen Erkenntnis, daß es immer noch einige Beamte gibt, die ihre Pflicht zur Beratung, zur Unterrichtung und zur Aufklärung nicht voll erkennen und ihr auch nicht voll oder nur in mangelhafter Form nachkommen. Diese Feststellung ist noch nicht überholt. Ein weiter Weg ist noch zu gehen, damit alle „Sozialingenieure" — so darf ich die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nennen — von einer positiven Auffassung hinsichtlich der Hilfeleistung gegenüber dem Bürger ausgehen. Ein 1931 vom damaligen Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup geprägter Satz zur Verbesserung der Dienstauffassung von Beamten, nämlich „Niemand ist selbst gegen Arbeitslosigkeit geschützt", war für freundlichen Publikumsverkehr gedacht und be-



    Wimmer (Eggenfelden)

    inhaltet ebenso Verständnis und Entgegenkommen. 51 Jahre später stellt man fest, daß dieser Satz noch immer aktuell ist und keineswegs als Druck verstanden werden sollte. Dennoch ist er geeignet, durch einen Appell die mitmenschliche Seite herauszustellen, so wie ich meine Arbeit als ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag verstehe und so wie sie auch die Mitarbeiter im Büro verstehen, denen ich von dieser Stelle aus herzlich danke.

    (Beifall bei SPD)

    Eine abwehrende Haltung nicht weniger im öffentlichen Dienst beschäftigter Beamten, Angestellten und Arbeiter geht von der verkrampften Haltung aus, daß ihnen ein Fehler nicht passieren kann und — vor allem — daß dieser Fehler nicht offenkundig werden darf und dem Vorgesetzten nicht zur Kenntnis gelangen soll. Herablassende und hämische Bemerkungen über Eingaben und Beschwerden, die man gelegentlich hören kann, sind schlechte Verteidigungsschläge. Die Verkrampfung erreicht ihre krankhafte Spitze mit der Reaktion auf eine Petition, auf einen Petenten, die im konkreten Fall die war: Den — gemeint war der Petent — werde ich mir schon noch kaufen. Hier merkt man deutlich, daß dieser Mitarbeiter in der Behörde das Grundrecht der Eingabe und der Beschwerde entweder ablehnt oder nicht kennt; ein Umdenken ist hier notwendig. Die Amts-, Dienststellen- und Verwaltungsleiter sind aufgerufen, die Petition als solche nicht vom Ursprungsbegriff her, nämlich vom Wort „Angriff" her, zu übersetzen und zu übermitteln, sondern sie als erlaubte Anfrage zu vermitteln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine Besuchergruppe, die ich vor zwei Wochen in Bonn hatte, hat mir verdeutlicht, daß der Begriff „Petitionsrecht", zu dem der Kollege Reuter noch einiges ausführen wird, für den Durchschnittsbürger vernebelt ist und eine echte Distanz auslöst. Die recht scheu vorgetragene Bitte eines Interessenten um Klärung des Begriffes „Petition" hatte zu einer Rückfrage von mir an die übrigen Reiseteilnehmer geführt. Und siehe da: Nur einer von 50 Besuchern hatte den Mut, den Versuch zu unternehmen, auf den Begriff „Petition" zuzugehen. Aber auch hier: Er ist unklar und verschwommen wiedergegeben worden. Bis zur Ausfüllung von komplizierten Formularen und Vorbehalten zu eventuellen Gebühren bestehen Vorstellungen, die der Sache und dem Grundrecht nicht dienen.
    Was wollen wir als Mitglieder des Petitionsausschusses? Das Gefühl der Ohnmacht beim Bürger abbauen, die Staatsverdrossenheit zurückdrängen, die Einsicht ermöglichen, die Übersicht gewähren und die Durchsicht und das Angehen erlauben. Der Petitionsausschuß ist nicht mehr und nicht weniger als ein Scharnier zwischen Bürger und Staat und fördert das gegenseitige Verständnis. Den Bürgerinnen und Bürgern muß immer wieder unsere — ich meine die Mitglieder des Petitionsausschusses - Einstellung zum Petitionsfall bewußt gemacht werden, um den Durchbruch zu einer breiteren Bevölkerungsschicht zu ermöglichen. Wir müssen doch eingestehen, daß das Petitionsrecht, die Arbeit des Petitionsausschusses, das von ihm ausgehende Dienstleistungsangebot von einer breiteren Bevölkerungsschicht nicht im erwarteten Ausmaß angenommen wird. Wir müssen ständig darauf hinweisen, Wege aufzeigen und nicht zuletzt die Arbeit im Petitionsausschuß ernst nehmen; dies sind Mittel zum allmählichen Durchbruch. Ein Gedanke kann hier helfen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin mir bewußt, daß der vorgetragene Gedanke auch als Aufforderung an Nörgler für eine ausdauernde Haltung verstanden werden könnte; so allerdings darf er nicht ausgelegt werden. Unsere Aufgabe wird bleiben, jeden Einzelfall mit Ernst und Geduld zu prüfen, damit das Grundgesetz vom Verfassungsrecht zur Verfassungswirklichkeit schreiten kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)