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ID0911500700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Inhalt: Erklärung des Bundeskanzlers Schmidt, Bundeskanzler 7072 C Dr. Kohl CDU/CSU 7077 B Brandt SPD 7078 B Genscher FDP 7080 D Coppik fraktionslos 7082 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Dritten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Verschmelzungsrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 9/1065 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1785 — 7063A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 9/1937 — Bohl CDU/CSU 7063 D Dr. Ueberschär SPD 7065A Engelhard FDP 7066 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7066 C Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs — Drucksachen 9/34, 9/562, 9/1954 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 7067 D Dr. Emmerlich SPD 7068 B Engelhard FDP 7068 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 9/1981 — Stiegler SPD 7069 D Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 7070 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7071 A Engelhard FDP 7072 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für die Haushaltsjahre 1978 und 1979 — Drucksachen 9/38, 9/978, 9/1759 — . . 7083 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/1720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1962 — 7083 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen — Drucksache 9/1951 — 7084A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen) — Drucksache 9/1952 — 7084A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 9/1905 — 7084 C Nächste Sitzung 7084 C Anlage Amtliche Mitteilungen 7085*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7063 115. Sitzung Bonn, den 17. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1982 7085* Anlage Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über Stand und Ergebnisse von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung (Drucksache 9/1953) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8 September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur siebten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Drucksache 9/1088 Nr. 20) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 76/895/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse (Drucksache 9/1272 Nr. 50) Bericht der Kommission über den Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse und die technologische Entwicklung der Verwendung von Schwefeldioxyd bei der Herstellung von Weinen und Anlage zum Stenographischen Bericht Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 in bezug auf den höchstzulässigen Gesamtschwefeldioxydgehalt der Weine mit Ausnahme der Schaumweine und der Likörweine (Drucksache 9/1272 Nr. 51) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 8. September 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, nachdem diese im Rat bereits verabschiedet wurden: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft, Rahmen für eine Aktion auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 9/1131 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen in den Beziehungen zwischen den italienischen Trägern und den Trägern der übrigen Mitgliedstaaten bei der Erstattung der Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung (Drucksache 9/1459 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1416/76 betreffend Finanzvorschriften für das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1417/76 betreffend Finanzvorschriften für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Drucksache 9/1349 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.


Rede von Dr. Jürgen Schmude
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zielt, wie seiner Begründung zu entnehmen ist und wie uns Herr Bohl heute morgen noch einmal bestätigte, hauptsächlich auf Taten, die im Zuge unfriedlich verlaufener Demonstrationen begangen worden sind.
Nach geltendem Recht wird die Sachbeschädigung in der Tat nur auf Antrag verfolgt. Das gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des angerichteten Schadens. Er kann im Einzelfall viel höher sein als etwa der Schaden eines Diebstahls, einer Unterschlagung oder eines Betrugs. Ein öffentliches Interesse an der Verfolgung wird man in solchen schweren Fällen kaum leugnen können, und doch stellt das Gesetz die Durchführung des Strafverfahrens in die Verfügung des Geschädigten.
Selbstverständlich muß das Strafrecht den sich ändernden Erscheinungsformen kriminellen Verhaltens, aber auch dem Wandel gesellschaftlicher Anschauungen Rechnung tragen. Es bedarf daher einer ständigen Überprüfung auf seine Wirksamkeit und Erforderlichkeit. Aber, meine Damen und Herren, nicht jedes tagespolitische Ereignis, das die Offentlichkeit beunruhigt, kann Anlaß für eine Änderung unseres Strafrechts sein.

(Beifall bei der SPD)

Was in der Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates vorgetragen worden ist, hat mich von der Notwendigkeit oder auch nur von der Nützlichkeit der angestrebten Regelung nicht überzeugt. Da stimme ich Herrn Ueberschär voll zu. Da heißt es, daß in einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Fällen Sachbeschädigungen mangels Strafantrag nicht



Bundesminister Dr. Schmude
verfolgt werden könnten. Das ist nicht neu, ebensowenig wie kollektive Ausschreitungen es sind. Gruppen randalierender Jugendlicher, die Scheiben einschlagen, Autos beschädigen oder Bäume umknikken, gab es schon immer. Neu ist allenfalls die irrige und schädliche Inanspruchnahme des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit.
Aber daß rechtswidrige und schuldhafte Handlungen nicht verfolgt werden können, weil der Geschädigte keinen Strafantrag stellt, liegt doch wohl in der Natur des Antragsdelikts. Das Antragserfordernis wird in vielen Straftatbeständen damit gerechtfertigt und erklärt, daß es den Rechtsfrieden fördere, indem es die Chance der Versöhnung zwischen Täter und Opfer schaffe. Für diese Chance fehlt es manchmal an den Voraussetzungen. Sie wird aber andererseits auch dort genutzt, wo man es eigentlich nicht erwartet. Ich denke etwa daran, daß Hauseigentümer auf die Bitte von Hausbesetzern die wegen Hausfriedensbruch gestellten Strafanträge zurückgenommen haben, weil die besetzten Häuser freiwillig geräumt wurden.
Nun wird zur Begründung des Gesetzentwurfs auf Einschüchterungsversuche der Täter und ihres Anhangs gegenüber den Strafantragsberechtigten hingewiesen. Indessen fehlen die Beweise oder auch nur konkrete Anhaltspunkte dafür, daß diese Sorge begründet ist. Wir dürfen Änderungen des geltenden Strafrechts nicht auf Spekulationen gründen.
Schließlich eine grundsätzliche Frage: Läßt sich das vom Bundesrat verfolgte Ziel mit sachlichen Gründen auf die Sachbeschädigung beschränken?

(Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich geht das!)

Sollte das, was für die Sachbeschädigung recht ist, nicht auch für andere Antragsdelikte billig sein?
Die Möglichkeit, auf den Strafantragsberechtigten Druck auszuüben, besteht bei jedem Antragsdelikt. Die Gefahr solcher Beeinflussung besteht vielleicht am meisten bei personalen Nahbeziehungen, in der Ehe oder in der Familie. Denken Sie an den Haus- oder Familiendiebstahl oder an Gewalttätigkeiten unter Eheleuten. In diesen Fällen, bei denen eine enge Beziehung zwischen Täter und Opfer besteht, liegt es in der Natur der Sache, daß der Täter den Geschädigten leichter einschüchtern kann und auch unter Druck setzen wird, als dies bei Sachbeschädigungen geschieht, die gegenüber unbekannten Personen begangen werden. Daher würde sich auch hier die Frage stellen, warum nicht auch diese Antragsdelikte von Amts wegen verfolgt werden sollen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Also: Folgte man dem Vorschlag des Bundesrats, so würde dadurch die wohlerwogene Aufteilung der Vergehenstatbestände in Offizialdelikte und Antragsdelikte insgesamt in Frage gestellt. Dann hätten wir aber einen grundsätzlichen Einbruch in das System unseres Strafrechts vor uns, der übrigens auch Auswirkungen auf die angespannte Personallage bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hätte.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, ist bereit, vorurteilsvoll alle Tatsachen zu prüfen

(Heiterkeit — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Freudsche Fehlleistung!)

— vorteilsfrei, Herr Erhard, wirklich, Sie werden das im Rechtsausschuß erleben —, mit denen sich die Notwendigkeit der angestrebten Strafrechtsänderung belegen läßt. Hier stimme ich den Ausführungen von Herrn Engelhard voll zu. Aber das bisherige Vorbringen trägt den Gesetzentwurf nicht.
Die Bundesregierung unterstützt daher diesen Vorstoß nicht.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 9/1937 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Innenausschuß zu überweisen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich bemerke keinen Widerspruch. Es ist entsprechend beschlossen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung
    zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich
    zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Verbesserung des Versorgungsausgleichs
    — Drucksachen 9/34, 9/562, 9/1954 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach), Stiegler
    Interfraktionell ist für die Aussprache ein Kurzbeitrag bis zu fünf Minuten vorgesehen worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich bemerke keinen Widerspruch. Wir verfahren entsprechend.
    Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach).