Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch im Bereich des Strafrechts haben wir uns Änderungen, wo sie insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität notwendig sind, nie verschlossen. Allerdings ist es bekannt, daß wir hier große Zurückhaltung üben. Es kann nicht der Sinn einer ersten Lesung sein, bereits zu Fixierungen zu kommen. Uns wird bei den Ausschußberatungen interessieren, welche Fälle es waren, in denen Geschädigte von dem Erfordernis der Strafantragstellung indirekt oder gar direkt durch Androhung empfindlicher Übel abgehalten worden sind, so daß die Straftäter schon aus diesem Grunde der verdienten Strafe nicht zugeführt werden konnten. Uns werden weiter nicht nur die einzelnen Fälle interessieren, sondern insbesondere auch die Frage, wie dies zahlenmäßig zu gewichten ist. Auf dieser Grundlage wird es dann möglich sein, in aller Ruhe im Ausschuß die Abwägung zu treffen, ob das, was der Gesetzentwurf des Bundesrates bezweckt, notwendig ist oder ob wir an dem, was unser geltendes Recht vorsieht, festhalten können. — Danke.