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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6659 A Erweiterung der Tagesordnung 6659 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — — Drucksache 9/95 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1754 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/1753 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1762 — Seehofer CDU/CSU 6660 B Heyenn SPD 6664 B Hölscher FDP 6666 D Braun CDU/CSU 6668 B Jaunich SPD 6670 B Eimer (Fürth) FDP 6672 A Egert, Parl. Staatssekretär BMA . . . 6672 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) — Drucksache 9/1792 — Jahn (Marburg) SPD 6675 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der BundesApothekerordnung — Drucksache 9/564 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1765 — 6676 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols — Drucksache 9/1518 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1789 — 6677 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1790 — 6677 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern — Drucksache 9/1357 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1791 — 6677 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1787 — 6677 D Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 12 Tit. apl. 68104 — Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche — — Drucksache 9/1784 — 6678A Beratung der Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1734 — 6678A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/82 — Zollkontingent für Walzdraht —1. Halbjahr 1982) — Drucksachen 9/1666, 9/1755 — . . . . 6678 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/82 — Zollpräferenzen 1982 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 9/1669, 9/1756 — . . . . 6678 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6679* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Thüsing (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) 6679* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 6679* C Anlage 4 Polnische Übersetzung der vom Bundespresseamt herausgegebenen Jugendbroschüre „Hallo" MdlAnfr 8 18.06.82 Drs 09/1757 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 6679* D Anlage 5 Durchführung der UN-Resolution vom 30. Juni 1978; hier: Verbreitung von Informationen über das Wettrüsten MdlAnfr 9, 10 18.06.82 Drs 09/1757 Lambinus SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 6680* A Anlage 6 Frage der Zustimmungsbedürftigkeit der Lagerung chemischer Waffen im Bundesgebiet MdlAnfr 11 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6680* C Anlage 7 Möglichkeit des Ausschlusses der Türkei aus der NATO bei Verletzung der dem NATO-Vertrag zugrunde liegenden Wertvorstellungen MdlAnfr 25 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schuchardt FDP SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6680* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 III Anlage 8 Durchführung der UN-Resolution vom 30. Juni 1978; hier: Kürzung der Militärhaushalte MdlAnfr 26, 27 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681*A Anlage 9 Verstoß der Sowjetunion gegen die KSZE-Schlußakte durch Verhinderung der Familienzusammenführung im Fall des Malers Jossif Kiblitzki MdlAnfr 28 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681* C Anlage 10 Genehmigung für Deutsche zur Ausreise aus Polen MdlAnfr 30 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681* D Anlage 11 Unterstützung der Empfehlung 940 des Europarats betr. kulturelle Zusammenarbeit in Europa MdlAnfr 31, 32 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6682* B Anlage 12 Beflaggung der Adenauerallee in Bonn anläßlich der CDU-Demonstration am 5. Juni 1982 MdlAnfr 33 18.06.82 Drs 09/1757 Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6683* A Anlage 13 Unterrichtung der Kraftfahrer über die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR MdlAnfr 66 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* B Anlage 14 Nutzung der Leerfahrten des Schulbusverkehrs für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 67 18.06.82 Drs 09/1757 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* C Anlage 15 Aufrechterhaltung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke NeustadtDonaueschingen MdlAnfr 68, 69 18.06.82 Drs 09/1757 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* D Anlage 16 Aufrechterhaltung des Zugverkehrs auf der Strecke Neustadt-Donaueschingen MdlAnfr 70, 71 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* B Anlage 17 Versicherungsschutz der Bundesbahn für im Gepäckwagen beförderte Rollstuhlfahrer MdlAnfr 72 18.06.82 Drs 09/1757 Rawe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* C Anlage 18 Verbleib der Straßenbaumittel in dem jeweiligen Kreis bei Undurchführbarkeit einer Maßnahme MdlAnfr 73 18.06.82 Drs 09/1757 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* D Anlage 19 Aussage des Bundesverkehrsministers in der Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen" über den Main-Donau-Kanal MdlAnfr 74 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6685* A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 20 Schäden an Autobahnen durch Hitzeeinwirkung und Zahl der dadurch verursachten Unfälle MdlAnfr 75, 76 18.06.82 Drs 09/1757 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6685*A Anlage 21 Erleichterung des Erwerbs von AutomatenPostwertzeichen aus Schalter-Wertzeichendruckern für Sammler MdlAnfr 77, 78 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6685* B Anlage 22 Berufung des ehemaligen Bundespostministers Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Telepost-Consulting GmbH und der Deutschen Postreklame GmbH MdlAnfr 79, 80 18.06.82 Drs 09/1757 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6685* D Anlage 23 Berufung von Kurt Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH und der Detecon MdlAnfr 81 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6686* A Anlage 24 Schaffung privater Empfangseinrichtungen für Satellitenfernsehprogramme während der zweijährigen Versuchsphase MdlAnfr 82, 83 18.06.82 Drs 09/1757 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6686* C Anlage 25 Schäden durch Umgehungsgeschäfte bei der Einfuhr von Textilien über den innerdeutschen Handel MdlAnfr 84 18.06.82 Drs 09/1757 Feile SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6686* D Anlage 26 Dumpingangebote der DDR, u. a. bei rohen Schrauben und Muttern MdlAnfr 85 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6687* B Anlage 27 Dumpingpreise für Konsumgüter aus dem Ostblock durch Lieferung von Investitionsgütern aus dem Westen MdlAnfr 86 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6687* C Anlage 28 Beihilfen der EG für deutsche und andere europäische Stahlunternehmen; Einschränkung europäischer Stahlimporte durch die USA MdlAnfr 87, 88 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6688* A Anlage 29 Äußerungen von Generalmajor a. D. Bastian bei der Friedensdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn über Bundesaußenminister Genscher, Ministerpräsident Strauß und Kardinal Höffner MdlAnfr 89, 90 18.06.82 Drs 09/1757 Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* C Anlage 30 Angebot Israels an die Bundesregierung, über den sowjetischen T-72-Panzer und über die Operationen der israelischen Streitkräfte zu unterrichten MdlAnfr 91 18.06.82 Drs 09/1757 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* D Anlage 31 Planungen zum Nachfolgemodell der Phantom F 4; Begrenzung des Anteils farbiger Dienstleistender in den Stationierungstruppen der USA in Europa MdlAnfr 92, 93 18.06.82 Drs 09/1757 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 V Anlage 32 Tierversuche bei der Bundeswehr MdlAnfr 94 18.06.82 Drs 09/1757 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689*A Anlage 33 Abschreckungspotential chemischer Waffen; Verhinderung der Lagerung und des Einsatzes im NATO-Bereich MdlAnfr 95 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689* B Anlage 34 Lagerung chemischer Kampfstoffe der US-Streitkräfte im Viernheimer Wald; Schutz der Bevölkerung MdlAnfr 96, 97 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689* C Anlage 35 Förderung des Bauforschungsprogramms der Bundesregierung in den letzten drei Jahren; stärkere Beteiligung der Industrie MdlAnfr 98, 99 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6690* B Anlage 36 Entwicklung des Wohnungsbaus der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren MdlAnfr 100 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6690* C Anlage 37 Beseitigung bürokratischer Hemmnisse auf dem Bausektor und im handwerklichen Bereich; Verbesserung der Wettbewerbssituation auf dem Baumarkt MdlAnfr 101, 102 18.06.82 Drs 09/1757 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691* C Anlage 38 Verwaltungsaufwand für einen Wohngeldbescheid im Bundesdurchschnitt im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 103, 104 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691*C Anlage 39 Beurteilung der amerikanischen Erfindung zur Rettung von Menschen aus brennenden Hochhäusern MdlAnfr 105 18.06.82 Drs 09/1757 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691* D Anlage 40 Verlust von Arbeitsplätzen bei einer Verlegung der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung aus Braunschweig MdlAnfr 106 18.06.82 Drs 09/1757 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6692*A Anlage 41 Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen MdlAnfr 107 18.06.82 Drs 09/1757 Collet SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6692*A Anlage 42 Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen im Rahmen neuer Konjunkturprogramme MdlAnfr 108 18.06.82 Drs 09/1757 Collet SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6692* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6659 109. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1982 Beginn: 9.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 25. 6. Dr. Arnold 25. 6. Bahner (Berlin) 25. 6. Börnsen 25. 6. Coppik 25. 6. Engelsberger 25. 6. Frau Fromm 25. 6. Frau Geiger 25. 6. Handlos 25. 6. Hauck 25. 6. Ibrügger 25. 6. Dr. Jobst 25. 6. Kolb 25. 6. Dr. Miltner 25. 6. Dr. Müller ** 25. 6. Müller (Bayreuth) 25. 6. Frau Dr. Neumeister 25. 6. Rainer 25. 6. Dr. Riedl (München) 25. 6. Rosenthal 25. 6. Rühe 25. 6. Schmöle 25. 6. Schröder (Hannover) 25. 6. Spranger 25. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 6. Tillmann 25. 6. Timm 25. 6. Voigt (Sonthofen) 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Thüsing (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) Mit den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 9/1792) wird meiner Meinung nach das in Artikel 16 des Grundgesetzes garantierte Asylrecht für politisch Verfolgte in unzulässiger Weise ausgehöhlt und eingeschränkt. Diese Bedenken richten sich insbesondere gegen § 9 a - neu - und § 9 b - neu -, die Asylbewerber der ansonsten in unserer Rechtsordnung festgelegten rechtsstaatlichen Garantien berauben. Ich kann deshalb dem Gesetz nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Drucksache 9/1668) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die Frühjahrstagung der IPU in Lagos vom 12. bis 18. April 1982 (Drucksache 9/1706) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 (Drucksache 9/1740) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Dreiundachzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 9/1764) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 7. Oktober 1982 vorzulegen Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1757 Frage 8): Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß die für die Verteilung in Osteuropa vorgesehene Jugendbroschüre „Hallo", die in russischer, ungarischer, rumänischer, serbokroatischer, tschechischer und bulgarischer Sprache erscheinen soll, nicht ins Polnische übersetzt wird? Wegen des am 13. Dezember 1981 in Polen verhängten Ausnahmezustandes ließ sich Anfang dieses Jahres nicht beurteilen, ob sich die ursprünglich geplante polnische Ausgabe der Jugendbroschüre „Hallo" werde verteilen lassen. Die Entscheidung über die polnische Ausgabe wurde daher vorläufig zurückgestellt. Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes war die Bundesregierung zunächst gezwungen, ihre Politische Öffentlichkeitsarbeit in Polen nahezu vollständig einzustellen. Mit der Zeit wurde der Ausnahmezustand jedoch insofern gelockert, daß inzwischen Bücher und andere Publikationen nach und in Polen wieder versandt werden können. Hier sei z. B. die vom Reinecke-Verlag herausgebrachte, polnisch-sprachige Zeitschrift „Profil" erwähnt, die heute ihre polnischen Empfänger wieder erreicht. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Bei aller gebotenen Vorsicht neigt sie inzwischen zu der Auffassung, daß sich die Produktionskosten für eine polnische Ausgabe von „Hallo" wieder rechtfertigen ließen. 6680* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 9 und 10): Was hat die Bundesregierung getan oder veranlaßt, um im Sinne des Schlußdokuments der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung (Resolution S-10/2 vom 30. Juni 1978 — Nummern 99 ff.) die Verbreitung von Informationen über das Wettrüsten, wie auch über die Versuche, es zu beenden, zu verbessern, und hat sie insbesondere das Schlußdokument selbst allgemein bekanntgemacht? Was hat die Bundesregierung getan oder veranlaßt, um im Sinn des Schlußdokuments (Nummer 100) gedrucktes und audiovisuelles Material über die Gefahren des Wettrüstens sowie über die Abrüstungsbemühungen und die Verhandlungen über spezifische Abrüstungsmaßnahmen auszuarbeiten und zu verbreiten, und hat sie insbesondere Bildungsprogramme für Abrüstungs- und Friedensstudien ausgearbeitet (Nummer 106) und die Aufnahme solchen Materials in die Lehrpläne der Bildungseinrichtungen gefördert (Nummer 107)? Die Bundesregierung mißt der Verbreitung von Informationen über die Gefahren des Wettrüstens und über Abrüstung — nicht nur im direkten Bezug auf das Schlußdokument der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung — für ihre Öffentlichkeitsarbeit und die von ihr zu leistenden Beiträge zur politischen Bildung sehr große Bedeutung zu. Die Ergebnisse der Generalversammlung zur Abrüstung wie auch das Schlußdokument selbst hat sie 1978 in Informationsmaterialien für Journalisten, Multiplikatoren und politisch interessierte Bevölkerungsgruppen mehrfach dargestellt und dokumentiert — u. a. im „Weißbuch 1979" des Bundesministers der Verteidigung. Die seither für die Öffentlichkeit und auf dem Sektor der politischen Bildung vermittelten Informationen zur Rüstungsproblematik und Abrüstung erwähne ich an dieser Stelle nur beispielhaft. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wurden Rüstungsproblematik und Abrüstungsbemühungen in zahlreichen Informationsbroschüren breit behandelt: So durch das Presse- und Informationsamt in der Broschüre „Ein Land lebt nicht für sich allein" zur Außenpolitik der Bundesregierung (Gesamtauflage 1980 und 1981: 700 000 Exemplare) und in der Informationsschrift „Politik — Informationen aus Bonn" vom April 1982, die der Bedeutung des Themas Friedenssicherung wegen auch in der überregionalen Tagespresse als Beilage geschaltet wurde (Auflage: 800 000 Exemplare) sowie in der jährlich veröffentlichten Dokumentation „Politik der Friedenssicherung" des Auswärtigen Amtes. Für den Bereich der politischen Bildung sind insbesondere die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung hervorzuheben. Sie hat u. a. allein 1982 zwei „Informationen zur politischen Bildung", die in einer Auflage von jeweils einer Million Exemplaren insbesondere an den Schulen verbreitet wurden, dem Thema „Frieden und Sicherheit" gewidmet und eine Nummer ihrer Informationsschrift „PZ" zum Thema „Frieden" (Auflage: 600 000 Exemplare) für breite Bevölkerungsgruppen verständlich aufbereitet. Bundespresseamt und Bundeszentrale haben darüber hinaus Sorge getragen, daß dem Thema Friedenssicherung und Abrüstung in den von ihnen geförderten Seminarveranstaltungen etwa politischer Stiftungen Vorrang eingeräumt wird. Beispielhaft für Bildungsprogramme zu diesem Komplex ist die Arbeit der von der Bundesregierung geförderten Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK), deren „Kommission zur Verbreitung des Friedensgedankens" sich um die Erstellung von Unterrichts- und Materialhilfen, Dokumentationen und Modellseminaren bemüht. Friedenssicherung durch Abrüstung wird für Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zukünftig noch größeres Gewicht haben. So wird das Bundespresseamt noch im Juli breite Bevölkerungsgruppen über die Ergebnisse des NATO-Gipfels und der VN-Sondergeneralversammlung vom Juni dieses Jahres informieren. Der erste Abrüstungsbericht der Bundesregierung, der in Kürze dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll, wird Grundlage weiterer Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sein. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 11): Welche der beiden entgegengesetzten Auffassungen, die seitens der Bundesregierung auf Anfragen geäußert wurden, ist zutreffend, diejenige, daß es sich bei der Lagerung von chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland „... um Rechte der Alliierten (handelt) ..., die sie wahrnehmen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung irgendwelcher Stellen" (Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Penner, Fragestunde vom 13. Mai 1981), oder diejenige, „die Lagerung chemischer Waffen auf deutschem Boden (setze) ... deutsche Zustimmung voraus" (Staatsminister im Auswärtigen Amt Dr. Corterier, Fragestunde vom 4. März 1982)? Die beiden Antworten stehen miteinander im Einklang. Die Alliierten üben das, was ihnen durch den Deutschlandvertrag und den Aufenthaltsvertrag zugestanden wurde, in eigener Zuständigkeit aus. Darüber hinaus wird ein Einvernehmen vorausgesetzt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt(FDP) (Drucksache 9/1757 Frage 25): Hat die NATO das türkische Militärregime darauf hingewiesen, daß bei dauerhafter Verletzung der dem NATO-Vertrag zugrundeliegenden Wertvorstellungen ein Ausschluß aus der NATO die notwendige Folge sein müßte? Die Bundesregierung geht nach den anläßlich des Bonner Gipfels geführten Gesprächen davon aus, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6681* daß die Arbeiten an einer neuen, demokratischen Verfassung für die Türkei, in welcher auch die Menschenrechte verankert sind, im Herbst dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen sein werden und daß damit ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Wiederherstellung der Demokratie vollzogen wird. Deshalb sehen weder die Bundesregierung noch die NATO-Partner Anlaß zu Gesprächen, in dem in der Frage erwähnten Sinne. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 26 und 27): Hat die Bundesrepublik Deutschland seinerzeit dem Schlußdokument der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung (Resolution S-10/2 vom 30. Juni 1978) zugestimmt, und billigt die Bundesregierung auch derzeit noch den vollen Inhalt dieses Dokuments? Hat die Bundesregierung entsprechend Nummer 89 und 90 des Schlußdokuments der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits Vorschläge zur allmählichen Kürzung der Militärhaushalte auf gegenseitig vereinbarter Grundlage, beispielsweise in absoluten Zahlen oder in Prozentsätzen, unterbreitet, die geeignet sind, heute für militärische Zwecke verwendete Mittel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere zum Nutzen der Entwicklungsländer, zuzuführen, und falls nein, warum nicht? Zu Frage 26: Das Schlußdokument der 1. Sondergeneralversammlung der VN über Abrüstung ist im Konsens aller teilnehmenden Staaten — also auch unter Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland — verabschiedet worden. Das Dokument dient als Grundlage für die seither im Rahmen der VN geführten Abrüstungsdebatte. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, den Inhalt des Dokuments in Zweifel zu ziehen. Zu Frage 27: Die Notwendigkeit, die Last der Rüstungskosten zu vermindern, ist eines der wesentlichen Motive für alle Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung. Dieses Ziel durch Vereinbarungen über Kürzung von Militärausgaben zu erreichen, setzt jedoch voraus, daß die Militärausgaben der beteiligten Staaten offenliegen und vergleichbar gemacht sind. Umfang und Verteilung dieser Ausgaben müssen bekannt sein. Transparenz und Nachprüfbarkeit von Militärausgaben sind Grundlage und Voraussetzung für jede reale oder prozentuale Kürzung. Um Vergleichbarkeit von Militärausgaben herzustellen, ist in den VN auf westliche Initiative ein „standardisiertes Berichtssystem für Militärausgaben" entwickelt worden. Zu diesem Berichtssystem hat die Bundesrepublik Deutschland bereits zum dritten Mal ihre Daten vorgelegt. Die Bundesregierung bedauert, daß die Mehrzahl der Staaten der Dritten Welt und der gesamte Osten seine Mitarbeit an diesem Projekt versagt. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 28): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Verhalten der Sowjetbehörden im Fall des Ausreisebegehrens des 36 Jahre alten Malers Jossif Kiblitzki, der mit der Düsseldorfer Lehrerin Renate Zobel verheiratet ist und ein zweijähriges Kind in der Bundesrepublik Deutschland hat, mit der KSZE-Schlußakte nicht zu vereinbaren ist, die in Korb III, Nummer 1 b, bestimmt, daß die Teilnehmerstaaten Gesuche von Personen, die mit Angehörigen ihrer Familie zusammengeführt werden möchten, in positivem und humanitärem Geist behandelt werden, und liegt hier angesichts des seit dem 10. Mai andauernden Hungerstreiks des Petenten nicht ein besonders dringender Fall im Sinn dieser Vorschrift vor, der positiv erledigt werden muß? Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sowjetischen Behörden entsprechend den Bestimmungen des Korbes III der Schlußakte von Helsinki Herrn Kiblitzki zu seiner Ehefrau und seinem Sohn in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen lassen sollten. Mit diesem Ziel ist sie wiederholt bei der sowjetischen Regierung vorstellig geworden. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 30): Wann und ob überhaupt wird die Ausreise der Deutschen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße entsprechend der Verpflichtung aus der „Information" zum Warschauer Vertrag, dem deutsch-polnischen Ausreiseprotokoll, der KSZE-Schlußakte und den UN-Menschenrechtspakten durch die polnische Regierung ohne Beschränkungen und Schikanen wieder gestattet? Die VR Polen erfüllte im Sommer 1980 das Ausreiseprotokoll vom 9. Oktober 1975. Auf Grund der Offenhalteklausel im Ausreiseprotokoll erteilte sie nachfolgend Ausreisegenehmigungen nach den Kriterien der Information vom Dezember 1970, so daß in der zweiten Jahreshälfte 1980 5 485 und im Jahre 1981 23 658 Aussiedler legal ausreisen konnten, von Januar bis Mai 1982 6 820. Tatsächlich fanden 1981 weitere 27 332 und von Januar bis Mai 1982 weitere 9 069 Personen bei uns Aufnahme, die Polen als Besuchsreisende oder Touristen verlassen haben und hiergeblieben sind. Die Verhängung des Kriegsrechtes am 13. Dezember 1981 unterbrach das Genehmigungsverfahren. In Sorge um die Deutschen in Polen ersuchte Bundesminister Genscher daher schon am 30. Dezember den stellvertretenden Ministerpräsidenten Rakowski, es wieder aufzunehmen. 6682* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anläßlich einer Demarche im polnischen Außenministerium erklärte Außenminister Czyrek am 15. Februar 1982, daß auf polnischer Seite nicht die Absicht bestehe, in Angelegenheiten der Aussiedlung und Familienzusammenführung die bisher verfolgte Politik zu revidieren. Eingeräumt wurde von ihm, daß das geltende Kriegsrecht einen gewissen Einfluß auf das Verfahren gehabt habe und wohl noch einige Zeit haben würde, zumal Regierung und Administration eine Fülle anderer Probleme zu lösen hätten. Am 22. März 1982 bat unser Botschafter Vizeaußenminister Olechowski um eine bestätigende Erklärung der polnischen Regierung. Herr Olechowski stellte eine entsprechende Äußerung in Aussicht. Gleichzeitig widersprach er der Vermutung, daß seit dem 13. Dezember 1981 Ausreiseanträge nicht entgegengenommen würden; es gebe keine derartige Weisung. Denkbar sei allenfalls, „daß lokal die Stimmung gegenüber solchen Anträgen sich wegen der eingetretenen außenpolitischen Lage verschlechtert" habe. Nach dem Gespräch mit Herrn Olechowski wurden die für uns sehr bedeutsamen humanitären Fragen der Aussiedlung und Familienzusammenführung auch bei anderen Gelegenheiten im Rahmen des politischen Dialogs mit dem Ersuchen angesprochen, das Antrags-, Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren trotz des Kriegsrechts wieder voll und landesweit zu gewährleisten. Am 4. Juni 1982 wurde unserem Geschäftsträger bestätigt, daß es „keine spezielle restriktive polnische Haltung" gebe; eingeräumt wurde allerdings wieder, daß das Verfahren durch die gegenwärtige Situation in Polen beeinflußt sein könnte. Hinsichtlich eines beanstandeten Bescheides der Milizkommandantur Stettin, wonach ein Umsiedlungsantrag erst nach Aufhebung des Kriegszustandes geprüft werden könnte, sagte das polnische Außenministerium eine Überprüfung zu. Die Stellungnahmen der polnischen Seite lassen hoffen, daß das Ausreiseverfahren nach den Kriterien der fortgeltenden „Information" vom Dezember 1970 trotz des Kriegsrechts in Polen tatsächlich nur noch auf lokaler Ebene durch bisher offensichtlich nicht beeinflußbare Verhaltensweisen nachgeordneter Stellen beeinträchtigt ist. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 31 und 32): Wie ist die Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die europäische kulturelle Zusammenarbeit? Betrachtet die Bundesregierung den Europarat als Hauptinstrument der kulturellen Zusammenarbeit in Europa, und in welcher Weise setzt sie sich dafür ein, daß für dessen kulturelle Tätigkeiten ausreichende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 31: Die Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates findet die grundsätzliche Billigung der Bundesregierung. Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher regte auf der 69. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates, am 19. November 1981 an, daß der Europarat eine Übersicht über seine bisherige Arbeit im kulturellen Bereich erstellt und zugleich Perspektiven für seine künftige Arbeit in diesem Gebiet entwickelt. Der Leitgedanke dieses Vorschlages war, daß der Europarat ein wesentliches Instrument der kulturellen Zusammenarbeit in Europa bleiben müsse. Diesen Gedanken aufgreifend hat das Generalsekretariat des Europarates inzwischen einen Bericht vorgelegt, der die bislang geleistete Kulturarbeit des Europarates beschreibt und seine zukünftigen Aufgaben auf diesem Feld zur Diskussion stellt. Dieser Bericht wird, in Übereinstimmung mit der unter Punkt 13. (a) I unterbreiteten Empfehlung der Parlamentrischen Versammlung, dem Ministerkomitee auf seiner 71. Sitzung im November dieses Jahres vorgelegt werden. Der Bericht des Generalsekretariats greift die in der Empfehlung 940 an das Ministerkomitee herangetragenen Vorschläge auf, deren Verwirklichung die Bundesregierung als geeignete Schritte zur Intensivierung der grundlegenden Kulturarbeit des Europarates, insbesondere zu dessen europapolitischer Dimension, ansieht. Zu Frage 32: Die Bundesregierung erachtet den Rat für Kulturelle Zusammenarbeit des Europarats als das Hauptinstrument der europäischen kulturellen Zusammenarbeit. In diesem Sinne unterstrich Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf der letzten, 70. Sitzung des Ministerkomitees die Bedeutung des Europarates. Angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft initiierten kulturellen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Stiftung und der Europäischen Akte wurde zunächst seitens des Europarats die Befürchtung geäußert, daß die europäisch-kulturpolitische Bedeutung des Europarats hierdurch geschmälert werden könnte. Diese Befürchtung wurde indessen bereits in dem der Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung zugrundeliegenden Berichte 4868 über die europäische kulturelle Zusammenarbeit entkräftet. Die kulturellen Beziehungen Europas enden nicht an den Grenzen der Gemeinschaft, sondern erstrecken sich auf die Staaten des erweiterten Europas. Die Bundesregierung sieht ihre gegenwärtige Aufgabe darin, die Kulturpolitiken der einzelnen Mitgliedsstaaten des Europarates einander näherzubringen und Felder der Zusammenarbeit eben hierfür zu erarbeiten. Im Rahmen der Gemeinschaft werden hierzu Initiativen in der geplanten Europäischen Stiftung sowie im kulturellen Teil der Europäischen Akte unternommen. Dies sind wichtige Ansätze. Sie sind aber darauf ausgerichtet, in Ergänzung und Vertiefung der von dem Europarat getragenen europapolitischen kulturellen Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, daß die europäische Identität auch in ihrer Vielfalt den Bürgern Europas nä- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6683* hergebracht und damit zugleich ihr Bewußtsein für Europa gestärkt wird. Der Finanzierung der kulturellen Tätigkeit des Europartes dient der Kulturfonds in Höhe von ca. 7 Millionen FF im Jahre 1982. Mit einem Anteil von 27,4 Millionen am Gesamtarbeitsprogramm des Europarates nimmt er die herausragende Stelle im Haushalt des Europarates ein. (Zum Vergleich: An zweiter Stelle liegen die Aufwendungen für Soziales [ 16,6 %D. Auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland wurde 1980 ein Sonderfonds für aktuelle Kulturpolitik der Europarates eingerichtet und 30 000 DM als freiwillige Zahlung geleistet. Die Niederlande beteiligten sich an dem Fonds mit ca. 25 000 DM. Gegenwärtig ist beabsichtigt, einen weiteren freiwilligen Beitrag von ca. 15 000 DM dem Sonderfonds zu überweisen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 33): Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt zugestimmt, daß die Adenauerallee in Bonn aus Anlaß der CDU-Demonstration am 5. Juni 1982 entgegen der bisherigen Praxis von über 30 Jahren wie bei einem Staatsbesuch geflaggt war? Aufgrund einer mit der Stadt Bonn getroffenen Vereinbarung ist das Auswärtige Amt befugt, die Beflaggung der in städtischen Eigentum stehenden Adenauerallee aus Anlaß von Staatsbesuchen selbst vorzunehmen. Die Erteilung der Zustimmung zur Beflaggung an Dritte aus anderem Anlaß als einem Staatsbesuch ist hingegen nicht Sache des Auswärtigen Amts. Da das Auswärtige Amt am 5. Juni 1982 von seinem Beflaggungsrecht auf der Adenauerallee keinen Gebrauch zu machen beabsichtigte, hat es die CDU-Veranstaltungsleitung wegen der Erteilung der Genehmigung zur Beflaggung an die Stadt Bonn verwiesen und hinsichtlich der Benutzung der der Firma Apfelstedt & Hornung gehörenden Flaggenmasten auf diese Firma aufmerksam gemacht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 66): Welche Überlegungen und Vorbereitungen bestehen bei der Bundesregierung zur rechtzeitigen Information von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland über die am 1. Oktober 1982 in Kraft tretenden Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR (4. VO über das Verhalten im Straßenverkehr, DDR-Gesetzblatt I Nr. 17 vom 4. Mai 1982)? Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung der DDR am 1. Oktober 1982 unterrichten, wenn folgender Sachverhalt geklärt ist: § 10 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung der DDR enthält in der vom 1. Oktober 1982 ab geltenden Fassung die Bestimmung: Die Benutzung der Autobahn ist nur mit gummibereiften Kraftfahrzeugen und Anhängefahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h liegt. Tritt während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auf, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht, ist die Weiterfahrt nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle zulässig. Es ist bisher nicht hinreichend sicher, welche Auswirkungen diese Bestimmung für Transitreisende hat, die die vorgeschriebenen Transitstrecken auf Autobahnen in der DDR nicht verlassen dürfen. Diese Frage soll in der Sitzung der nach Artikel 19 des Transitabkommens gebildeten Transitkommission am 30. Juni 1982 angesprochen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 67): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs darin, daß der freigestellte Verkehr, z. B. Schüler- und Kindergartenverkehr, nur an den jeweiligen Konzessionsträger der entsprechenden öffentlichen Buslinie vergeben wird, damit zumindest die Leer- und Zufahrten, die beim freigestellten Verkehr anfallen, für den öffentlichen Personenverkehr nutzbar gemacht werden, und welche Maßnahmen können gegebenenfalls im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zur Realisierung ergriffen werden? Die Vergabe des freigestellten Schülerverkehrs an den vorhandenen Träger des genehmigten Linienverkehrs kann zwar im Einzelfall eine Möglichkeit zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs sein. Diese Aussage kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Leistungen im freigestellten Schülerverkehr werden grundsätzlich im freien Wettbewerb vergeben. Auf die Vergabe hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Bundesregierung begrüßt aber die Zielsetzung der Modellversuche im öffentlichen Personennahverkehr, durch die eine Integration des Schülerverkehrs in einer flächendeckenden Verkehrsbedienung erreicht werden soll. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 68 und 69): 6684* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Teilt die Bundesregierung die von der Bundesbahndirektion Karlsruhe in einer am 8. Juni 1982 abgehaltenen Pressekonferenz geäußerte Befürchtung, wonach das Aufrechterhalten der Personenbeförderung auf der Bahnstrecke NeustadtDonaueschingen nicht garantiert werden könne, falls die Bundesstraße 31 ausgebaut und die Höllentalbahn nicht gleichzeitig modernisiert werde, und wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Deutschen Bundesbahn, die öffentliche Hand solle für den Ausbau dieser Strecke rund 200 Millionen DM bereitstellen? Sieht die Bundesregierung, ebenso wie die Bundesbahndirektion Karlsruhe, ein Konkurrenzverhältnis zwischen Straße und Schiene, und ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, daß in der Vergangenheit die Schiene gegenüber der Straße vernachlässigt worden sei, wie die Bundesbahndirektion Karlsruhe in der Pressekonferenz vom 8. Juni 1982 verlauten ließ? Zu Frage 68: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn besteht beim jetzigen Verkehrsaufkommen kein Anlaß, den Bestand des Reisezugverkehrs im Abschnitt Neustadt — Donaueschingen in Frage zu stellen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem der Abhängigkeit des Ausbaues der B 31 auf das Aufkommen auf der Höllentalbahn ist im Rahmen der Untersuchungen für die Fernstraßenverbindung Freiburg — Donaueschingen (B 31/A 86) ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Zu Frage 69: Ja, es trifft zu, daß zwischen Schiene und Straße Konkurrenz besteht. Dies gilt vor allem für den Güterverkehr. Entscheidend ist jedoch, daß zwischen den jeweiligen Konkurrenten keine Wettbewerbsverzerrungen bestehen. Nach dem letzten Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das Jahr 1978 ist die Wegekostendeckung bei der Straße insgesamt höher als bei der Deutschen Bundesbahn. Eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Deutschen Bundesbahn besteht insoweit nicht mehr. Hinsichtlich der Investitionspolitik in den Bereichen Schiene und Straße läßt sich anhand der Investitionsstruktur in der fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplanung feststellen, daß die Schieneninfrastruktur anteilmäßig gegenüber früheren Jahren gestiegen ist. Von einer Vernachlässigung der Schiene gegenüber der Straße kann daher jetzt keine Rede mehr sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die jüngsten Äußerungen der Bundesbahndirektion Karlsruhe, wonach längerfristig gesehen der Zugverkehr auf der Strecke Neustadt-Donaueschingen aus betriebswirtschaftlichen Gründen in Frage gestellt ist, im Gegensatz zu früheren Äußerungen der Deutschen Bundesbahn stehen und solche wechselhaften Informationen zu einer unvertretbaren Verunsicherung führen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Höllentalbahn" auch für die Zukunft eine unverzichtbare Schienenverbindung über den Schwarzwald zwischen den Oberzentren Freiburg und Villingen-Schwenningen und darüber hinaus zwischen dem Rheintal und dem Bodensee darstellt, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß durch entsprechende Investitionen wie Streckenbegradigung und Elektrifizierung die betriebswirtschaftliche Situation positiv beeinflußt wird? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn besteht beim jetzigen Verkehrsaufkommen sowohl im Reiseverkehr als auch im Güterverkehr nach wie vor kein Anlaß, den Bestand der Höllentalbahn in Frage zu stellen. Für eine zukünftige Beurteilung wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie sich das Verkehrsaufkommen zwischen Freiburg und Donaueschingen entwickelt. Im übrigen ist sichergestellt, daß die betriebsnotwendigen Investitionen getätigt werden. Die Entscheidung über Investitionen für die angesprochene Streckenbegradigung und die Elektrifizierung des Abschnittes Neustadt-Donaueschingen liegt bei der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen sieht sie derzeit keine Möglichkeit, die vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen zu verfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1757 Frage 72): Trifft es zu, daß ein Rollstuhlfahrer, wenn er im Gepäckwagen eines Zuges der Deutschen Bundesbahn befördert wird, nicht den gleichen Versicherungsschutz durch die Deutsche Bundesbahn genießt wie andere Reisende, und, wenn dies richtig ist, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskriminierung von Behinderten durch die Deutsche Bundesbahn zu ändern? Rollstuhlfahrern, die nur auf eigenen Wunsch im Gepäckwagen eines Zuges der Deutschen Bundesbahn befördert werden, stehen die gleichen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche wie den übrigen Reisenden zu, wenn sie beim Bahnbetrieb einen Schaden erleiden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/1757 Frage 73): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Straßenbaumittel aus der Baustufe I a in dem jeweiligen Kreis verbleiben, wenn sich die Undurchführbarkeit dieser Maßnahme herausstellt? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Mittel des Bundesfernstraßenbaues kreisweise zu verteilen. Diese Mittel werden entsprechend Dringlichkeit und Baustand maßnahmenweise zugewiesen. Sofern eine Ia-Maßnahme nicht durchführbar ist, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6685* werden die freiwerdenden Mittel für andere vorrangige Maßnahmen im gleichen Lande eingesetzt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 74): Wie verträgt sich die Aussage des Bundesverkehrsministers in seiner soeben verteilten Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen", der Main-Donau-Kanal gehöre zur „Entwicklung von einzelnen Stromgebieten zu einem einheitlichen zusammenhängenden Binnenwasserstraßennetz", mit der praktischen Politik der Bundesregierung, die einen Verzicht auf die Verbindung der Stromgebiete des Rheins und der Donau bedeutet? Die Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen" wurde im Oktober 1981 herausgegeben. Die derzeitige Überprüfung des Projektes Main-Donau-Wasserstraße wurde mit dem bekannten Beschluß des Bundeskabinetts vom 27. Januar 1982 eingeleitet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatsekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 75 und 76): Wieviel Autobahnen wurden in den letzten Wochen, wie in verschiedenen Presseorganen berichtet, angeblich durch Hitzeeinwirkung beschädigt, und wieviel Unfälle sind dadurch entstanden? Wie hoch beläuft sich der dadurch entstandene Schaden? Nach hier vorliegenden Meldungen wurden durch Hitzeeinwirkung Betondecken an insgesamt 8 Autobahnen beschädigt. Schwere Unfälle wurden in diesem Zusammenhang nicht gemeldet. Die Schäden traten nur in wenigen Fällen im gesamten Querschnitt einer Richtungsfahrbahn auf und beschränkten sich in der Regel auf den Fugenbereich unmittelbar benachbarter Platten. Die Kosten für die Behebung der Schäden sind daher nur gering. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 77 und 78): Ist nach Auffassung der Deutschen Bundespost damit zu rechnen, da die Deutsche Bundespost im Rahmen einer Erprobung beabsichtigt, Automatenpostwertzeichen in der kleinsten Abstufung von 5 Ng. mit jeweils 5 Pfg. Sprung bis zum Höchstbetrag von 99,95 DM aus Schalterwertzeichendruckern auszudrucken, daß alle Wertstufen von Sammlern am Schalter verlangt werden? Beabsichtigt die Deutsche Bundespost — vergleichbar wie bei der im Januar 1981 begonnenen Erprobung von Münzwertzeichendruckern — alle möglichen Wertstufen, nämlich von 5 Ng. mit jeweils 5 Pfg. Sprung bis 99,95 DM, über die Versandstelle für Postwertzeichen in Weiden (Oberpfalz) anzubieten? Seit mehreren Jahren arbeitet die Deutsche Bundespost an der Entwicklung eines Schalterterminalsystems. Die hierbei eingesetzten Geräte sollen die Kundenbedienung und die Arbeitsbedingungen am Schalter verbessern. Der dem System angeschlossene Schalter-Wertzeichendrucker versieht bei der Annahme von Briefsendungen Automaten-Postwertzeichen mit einem Wertaufdruck entsprechend der maschinell errechneten Gebühr. Die hier ausgedruckten Postwertzeichen, die in 5-Pfennig-Stufen bis 99,95 DM ausgegeben werden, bringen erhebliche betriebliche Erleichterungen, da das Zusammenstellen verschiedener Wertzeichen aus der Wertzeichenmappe entfällt. Um das Ziel einer schnelleren Bedienung der Kunden zu erreichen, ist beabsichtigt, Automaten-Postwertzeichen am Schalter nur in kleineren Mengen — bis zu 10 Stück — abzugeben. Es ist nicht völlig auszuschließen, daß vereinzelt Sammler alle ausdruckbaren Werte verlangen werden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß solche Wünsche am Schalter geäußert werden, weil — den Sammlern bekannt ist, daß jeder gewünschte Wert bei der Versandtstelle für Postwertzeichen in Weiden, Oberpfalz bestellt werden kann, — die Vielzahl der auszudruckenden Werte — 1 999 Stück — erhebliche Wartezeit für den Sammler bedeuten würde und — die Höhe des zu zahlenden Betrages — rd. 100 000 DM — den Bezug bei der Versandstelle vorteilhafter erscheinen läßt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 79 und 80): Treffen Meldungen im Handelsblatt vom 14. Juni 1982 zu, wonach der ehemalige Bundespostminister Gscheidle ab 1. Januar 1983 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telepost-Consulting GmbH und/oder der Deutschen Post-Reklame werden soll? Welches sind die Gründe für diese beabsichtigte Berufung, und warum sollen die seitherigen Aufsichtsratsvorsitzenden von diesen Aufgaben entbunden werden? Es ist beabsichtigt, die Vertretung der Deutschen Bundespost im Aufsichtsrat der DETECON neu zu regeln. Neues Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender soll Herr Bundesminister a. D. Gscheidle werden. Herr Bundesminister a. D. Gscheidle ist hinsichtlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen bestens ge- 6686* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 eignet, die Aufgaben im Aufsichtsrat der DETECON wahrzunehmen. Es liegt daher im besonderen Interesse der Deutschen Bundespost, sein Fachwissen bei der Leitung dieses Gremiums zu nutzen. Eine Umbesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH ist nicht aktuell. Sie wird jedoch für einen späteren Zeitpunkt erwogen. Die Hinweise des Bundesministers der Finanzen für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen sehen ausdrücklich vor, daß im Interesse des Bundes und des betroffenen Unternehmens auch sachverständige Personen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, Mitglieder von Aufsichtsräten sein können. Die Deutsche Bundespost verspricht sich von dieser Umbesetzung eine noch wirkungsvollere Vertretung ihrer Interessen, insbesondere auf dem schwierigen Auslandsmarkt. Im übrigen entspricht das beabsichtigte Vorgehen sinngemäß den Gepflogenheiten der Wirtschaft, wo der Sachverstand ehemaliger Vorstandsmitglieder der Unternehmen im Aufsichtsrat erhalten wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 81): Trifft es zu, daß der ehemalige Bundespostminister Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Post-Reklame GmbH, die zu 100 Prozent der Deutschen Bundespost gehört, und der Deutschen Telepost-Consulting GmbH (Detecon), an der die Deutsche Bundespost beteiligt ist, berufen werden soll, und nehmen diese Berufungen, die mit erheblichen Reisen verbunden sind, auf den Gesundheitszustand des ehemaligen Bundespostministers Rücksicht, nachdem er erst vor kurzem wegen dieses Gesundheitszustands sein Amt als Bundesminister aufgeben mußte? Es ist beabsichtigt, die Vertretung der Deutschen Bundespost im Aufsichtsrat der DETECON neu zu regeln. Neues Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender soll Herr Bundesminister a. D. Gscheidle werden. Herr Bundesminister a. D. Gscheidle ist hinsichtlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen bestens geeignet, die Aufgaben im Aufsichtsrat der DETECON wahrzunehmen. Es liegt daher im besonderen Interesse der Deutschen Bundespost, sein Fachwissen bei der Leitung dieses Gremiums zu nutzen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe seines Amtes als Minister sind bei Bundesminister a. D. Gscheidle im übrigen keine gesundheitlichen Gründe angegeben worden. Eine Umbesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH ist nicht aktuell. Sie wird jedoch für einen späteren Zeitpunkt erwogen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 82 und 83): Plant die Bundesregierung, es jedem Fernsehteilnehmer zu ermöglichen, sich in der ca. zwei Jahre dauernden Phase von Meßprogrammen und Betriebsversuchen durch Installation einer Empfangsanlage einzuschalten, oder plant sie während der präoperationellen Phase eine Limitierung der Empfangseinrichtungen zu Gunsten der Deutschen Bundespost und eines bestimmten Versuchsteilnehmerkreises? Wenn ja, an welche Teilnehmerkreise ist hierbei gedacht, und beabsichtigt die Bundesregierung, falls Frankreich die Programmübertragung früher beginnt als deutscherseits die Meßprogramme und Betriebsversuche beendet sind, die Errichtung privater Empfangseinrichtungen für die französischen Satellitenkanäle zu genehmigen? Die Bundesregierung sieht sich hinsichtlich der technischen Erprobung der Rundfunksatelliten TV-Sat und TDF 1 an das deutsch-französische Regierungsabkommen vom 29. April 1980 gebunden. Im Artikel 2 dieses Abkommens wurde lediglich die Durchführung von Betriebsversuchen mit diesem Satelliten über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren sowie der Austausch von Erfahrungen zwischen der Deutschen Bundespost und der Télédiffusion de France festgelegt. Hierbei muß davon ausgegangen werden, daß die Durchführung des Betriebsversuchs einschließlich der Meßprogramme nur auf die an der Entwicklung der Rundfunktechnik Interessierten begrenzt bleibt. Wie bereits in der Antwort auf Ihre entsprechende Frage am 12. März 1982 ausgeführt, beabsichtigt weder die Bundesregierung noch die Deutsche Bundespost, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen zum Empfang von Satellitenrundfunk restriktiv zu handhaben. Dies beinhaltet auch den Empfang der Rundfunksatelliten benachbarter Länder. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 84): Gibt es Zahlen über den Umfang des Schadens durch Umgehungsgeschäfte bei der kontingentierten Einfuhr von Textilien und durch die mißbräuchliche Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels? Zahlen über den Umfang des Schadens durch Umgehungsgeschäfte bei der Einfuhr kontingentierter Textilerzeugnisse und durch die mißbräuchliche Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein solcher „Schaden" i. S. nachteiliger Auswirkungen auf die betroffene Wirtschaft läßt sich nicht quantifizieren. Er wird vor allem dadurch hervorgerufen, daß einzelne Firmen die nach dem Welttextilabkommen und den bilateralen Abkommen mit den Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6687* Lieferländern bestehenden mengenmäßigen Beschränkungen durch betrügerische Praktiken unterlaufen und preisgünstige Textil- und Bekleidungserzeugnisse vorwiegend aus ostasiatischen Ländern über die geltenden Quoten hinaus zusätzlich eingeschleust haben. Der Schaden besteht also zum einen darin, daß dadurch das Ziel der Bundesregierung, den strukturellen Anpassungsprozeß der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie an die veränderten Wettbewerbsverhältnisse am Weltmarkt mit Hilfe von Quotenregelungen zu flankieren, z. T. konterkariert wird. Zum anderen verschaffen sich die genannten Firmen einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen und schmälern potentielle Absatzmöglichkeiten auch der einheimischen Produzenten dieser Waren. Bei diesen Firmen kann es sich um Unternehmen in den Exportländern handeln, aber auch um Unternehmen im Inland, die mit ersteren zusammenwirken. In den Fällen der mißbräuchlichen Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels läßt sich auch der Ausfall von Einnahmen an Zöllen und Steuern selbst für die aus den Jahren 1975 bis 1979 bekanntgewordenen Fällen derzeit nicht beziffern. Die Verfahren befinden sich zum Teil noch im Ermittlungsstadium; soweit sie bei Gerichten anhängig sind, liegen — mit einer Ausnahme — noch keine rechtskräftigen Urteile vor. Seit 1980 sind — trotz der verschärften Kontrollen und Überwachungen — keine neuen Fälle bekanntgeworden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 85): Trifft es zu, daß die DDR Standarderzeugnisse wie rohe Schrauben und Muttern 30 bis 35 Prozent einschließlich der Umsatzsteuervergütung unter vergleichbaren Selbstkosten in der Bundesrepublik Deutschland massiv anbietet, und beabsichtigt die Bundesregierung, durch Vereinbarung von Preisen und Mengenlimits darauf hinzuwirken, zahlreiche dadurch in der Existenz gefährdete bundesdeutsche Arbeitsplätze zu erhalten? Die Selbstkosten, zu denen die Industrie der Bundesrepublik Deutschland rohe Schrauben und Muttern fertigt, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann deshalb nicht beurteilen, ob die DDR ihre Waren unterhalb dieser Kosten anbietet. Es liegen aber Hinweise des Deutschen Schraubenverbandes darüber vor, daß die DDR auf dem hiesigen Markt eine aggressive Preispolitik betreibt. Sofern der betroffenen Industrie daraus ein Schaden entsteht oder zu entstehen droht, können die Unternehmen oder die zuständigen Verbände beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Einleitung eines Preisprüfungsverfahrens beantragen. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt. Unabhängig davon wird die Treuhandstelle für Industrie und Handel in der nächsten Verhandlung mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR diese Situation erörtern und die DDR zu marktkonformem Preisverhalten auffordern. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 86): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch die Lieferung von Investitionsgütern in den Ostblock einerseits zwar Arbeitsplätze erhalten bleiben, andererseits aber im Konsumgüterbereich mehr Arbeitsplätze verlorengehen, da die auf den modernen deutschen Maschinen im Osten gefertigte Massenware zu Dumpingpreisen wieder in die Bundesrepublik Deutschland geliefert wird (Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Juni 1982 „Zwischen den Stühlen"), und welche Folgerungen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls hieraus zu ziehen? Die Bundesregierung lieferte 1980 in die europäischen Staatshandelsländer Investitionsgüter im Wert von rd. 7 Mrd. DM; das sind ca. 9 % unserer gesamten Investitionsgüterausfuhren. Dem Export in Staatshandelsländer kommt unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung in bestimmten Sektoren und Regionen Bedeutung zu. Aus den europäischen Staatshandelsländern werden überwiegend Rohstoffe und Energie eingeführt; auf Konsumgüter entfielen 1980 mit rd. 2,3 Mrd. DM nur knapp 15 % der Gesamtimporte. Ihre Vermutung, daß der Export von Investitionsgütern per Saldo zu Arbeitsplatzverlusten — und zwar zu Lasten des Konsumgüterbereichs — führt, wird von den bisherigen Erfahrungen nicht gestützt. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung über die Beschäftigungseffekte des Osthandels vom März 1981 kommt im Gegenteil zu dem Ergebnis, daß der Einfluß auf die Beschäftigung insgesamt positiv ist. Dafür spricht auch, daß der Wert der Investitionsgüterausfuhren etwa dreimal so hoch ist wie der Wert der Konsumgüterimporte. Was die Frage der Preisgestaltung anbelangt, kann nicht davon ausgegangen werden, daß im Osten gefertigte Massenwaren generell zu Dumpingpreisen in die Bundesrepublik geliefert werden. Für den Fall marktstörender Niedrigpreiseinfuhren steht es den betroffenen Wirtschaftskreisen frei, Anti-Dumping- oder Preisprüfungsverfahren zu beantragen. Davon hat die Wirtschaft auch in einer Reihe von Fällen Gebrauch gemacht. Diese Instrumente haben sich als geeignete Mittel zur Wahrung berechtigter Schutzbedürfnisse bewährt. Bei dieser Sachlage hat die Bundesregierung keine Veranlassung, ihre Haltung in dieser Frage zu ändern. 6688* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 87 und 88): Hat die Bundesregierung einen Überblick über die bis zum Ende dieses Monats bei der europäischen Kommission zu beantragenden Beihilfen deutscher und anderer europäischer Stahlunternehmen, und wie beurteilt sie auf diesem Hintergrund die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie in den nächsten Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen der amerikanischen Regierung gegen Stahlimporte aus der europäischen Gemeinschaft, und wie aussichtsreich ist ihre Bemühung um einen vorzeitigen Subventionsabbau auf dem internationalen Stahlmarkt als wesentlicher Ursache wechselseitiger protektionistischer Maßnahmen? Zu Frage 87: Nach dem Subventionskodex Stahl müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Beihilfevorhaben zugunsten ihrer Stahlindustrie bis spätestens 30. September 1982 der Kommission der EG melden. Deutsche Stahlunternehmen, die Hilfen nach dem Investitionszulagengesetz Stahl beantragen wollen, müssen Anträge bis 30. Juni 1982 beim Bundesminister für Wirtschaft stellen, damit dieser die Anträge prüfen und die Notifizierung bei der Kommission der EG vorbereiten kann. Zahlreiche deutsche Stahlunternehmen haben die Beantragung von Hilfen für die Durchführung von Umstrukturierungsprogrammen angekündigt. Konkrete Anträge liegen bisher aber nur von zwei Firmen vor. Eckdaten sind von einzelnen Unternehmen in großen Linien bekannt. Allerdings können derzeit keine verläßlichen Angaben über das Gesamtvolumen der Anträge gemacht werden. Aus den anderen Mitgliedstaaten der EG sind ebenfalls eine Reihe von Beihilfe- und Restrukturierungsvorhaben bekannt. Auch hier ist das Gesamtvolumen derzeit aber noch nicht zu überschauen. Die Kommission der EG kann — nachdem Notbeihilfen ab 1. Juli 1982 nicht mehr gewährt werden dürfen — Beihilfen nur noch genehmigen, wenn neben anderen Voraussetzungen sichergestellt ist, daß diese nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die Handelsbedingungen nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise verändern und im Ergebnis zu einem Abbau der Produktionskapazitäten führen. Auf diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, daß die deutsche Stahlindustrie in der Lage sein wird, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Zu Frage 88: Die Bundesregierung bedauert die massiven Maßnahmen der amerikanischen Regierung gegen die Stahlimporte aus der Gemeinschaft, weil diese Importbehinderungen den in Gang befindlichen Umstrukturierungsprozeß in der europäischen Stahlindustrie zusätzlich belasten. Sie wird in diesem Zusammenhang alles tun, um eine Ausweitung der protektionistischen Bestrebung zu verhindern. Sie vertraut darauf, daß ihre Bemühungen in der EG, die Subventionsgewährung an einen Kapazitätsabbau zu binden, zu einer Beschränkung dieser Subventionen und spätestens innerhalb der im Subventionskodex Stahl vorgesehenen Fristen zu ihrem Abbau führen wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß Generalmajor a. D. Bastian, wie die französische Tageszeitung „Le Figaro" in einem Bericht über die Demonstration in Bonn vom 10. Juni 1982 in ihrer Ausgabe vom Freitag, dem 11. Juni 1982, schreibt, die Aussage getätigt hat, „Wir sind für den Frieden, die anderen bereiten den Krieg vor. Die anderen sind Strauß, Genscher, Kardinal Höffner", und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenfalls diesen Sachverhalt? Sofern Generalmajor a. D. Bastian diese Aussage getätigt hat, sieht die Bundesregierung darin ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes, und wird sie die entsprechenden Maßnahmen einleiten? Dem Bundesminister der Verteidigung liegen keine Erkenntnisse vor, die das Zitat in dem von Ihnen angesprochenen Zeitungsbericht bestätigen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 91): Treffen in der Presse veröffentlichte Vermutungen zu, wonach ein an uns ergangenes Angebot Israels auf Unterrichtung über den sowjetischen T 72 Panzer und über die militärischen Operationen der israelischen Streitkräfte von der Bundesregierung abgeschlagen werde, und falls ja, welche Gründe wären für eine solche Ablehnung maßgeblich? Die angesprochenen Vermutungen entsprechen nicht den Tatsachen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 92 und 93): Hat das Bundesverteidigungsministerium schon konkrete Planungen zum Nachfolgemodell der Phantom F 4 (Luftverteidigungsjäger der 90er Jahre) entwickelt, und wenn ja, welche zeitlichen Vorstellungen gibt es? Trifft die Meldung der „New York Times" zu, europäische NATO-Verbündete — insbesondere die Bundesregierung — hätten die USA gedrängt, den Anteil der farbigen Dienstleistenden in ihrer Truppe zu verringern und die Zahl schwarzer Soldaten bei den Stationierungstruppen der USA in Europa zu begrenzen, und wenn ja, welche Dienststelle der Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6689* Zu Frage 92: Die Phantom F-4 wird voraussichtlich in den 90er Jahren auslaufen. Im Bundesministerium der Verteidigung wird an alternativen Konzeptstudien für ein Nachfolgemodell gearbeitet. Zu Frage 93: Der Bundesregierung ist über eine von Ihnen angesprochene Initiative nichts bekannt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 94): Welche Versuche macht die Bundeswehr mit Wirbeltieren und welche Forschungsaufträge hat sie seit 1976 vergeben, die zu Tierversuchen geführt haben? Lassen Sie mich zunächst mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß die wehrmedizinische Forschung mit Tieren nicht militärischen, sondern therapeutischen Zwecken dient und die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes strikt beachtet werden. Schwerpunkt der Forschung ist der medizinische ABC-Schutz. Hierzu werden auch Versuchstiere verwendet, um die Wirksamkeit der Arzneimittel und der Behandlungsverfahren zu prüfen. Soweit Sie in diesem Zusammenhang Forschungsaufträge ansprechen, bitte ich um Verständnis dafür, daß aus Gründen der Sicherheit an dieser Stelle Angaben nicht gemacht werden können. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 95): Zieht die Bundesregierung aus ihrer Antwort an den Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) vom 29. April 1982, daß ,,... aus militärisch-operativer Sicht der Wert einer Repressalie (d. h. eines C-Waffen-Einsatzes) in der Bundesrepublik Deutschland gering einzuschätzen" sei und „die glaubwürdige Androhung der dem Bündnis zur Vergügung stehenden Eskalationsoptionen ... den Warschauer Pakt hinreichend vom massiven Einsatz chemischer Kampfmittel abschrecken" dürfte, die Konsequenz, Produktion, Lagerung und Anwendung von chemischen Waffen im Bereich der NATO zu verhindern, so wie es das von der Bundesregierung unterzeichnete Abschlußdokument der UNO-Abrüstungssondervollversammlung vom 30. Juni 1978 in Nummer 75 fordert? Es bleibt das politische Ziel der Bundesregierung, einen Vertrag über ein umfassendes C-Waffenverbot zu erreichen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 96 und 97): Hat die Bundesregierung Informationen, ob in den Munitionslagern der US-Streitkräfte im Viernheimer Wald chemische Kampfstoffe gelagert werden? Welche Informations- und Handlungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung, die deutsche Bevölkerung vor möglichen Gesundheits- und Umweltschädigungen zu schützen, die möglicherweise von den in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Kampfstoffen der US-Streitkräfte ausgehen können? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, wo amerikanische chemische Munition auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gelagert wird. Ortsangaben über die Lagerung chemischer wie nuklearer Sonderwaffen unterliegen jedoch strengen Geheimhaltungsbestimmungen. Die Tatsache, daß sich an einem bestimmten Ort keine Sonderwaffen befinden, unterliegt zwar nicht der Geheimhaltung. Es ist jedoch geübte Praxis, Anfragen oder Aussagen zu Lagerorten weder zu bestätigen noch zu dementieren, um zu verhindern, daß durch eine Kette von Anfragen im Umkehrschluß die Lagerorte bekannt werden. 2. Die Bundesregierung hegt keinen Zweifel, daß die in US-Verantwortung liegenden Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung der C-Kampfstoffe höchsten Anforderungen entsprechen und eine Gefährdung der Bevölkerung nach menschlichem Ermessen ausschließen. Einzelheiten hierüber unterliegen naturgemäß der Geheimhaltung. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 98 und 99): Mit welchen Finanzmitteln wurden welche Schwerpunkte im Bauforschungsprogramm der Bundesregierung in den letzten drei Jahren gefördert? Welche weitere Entwicklung, vor allem im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung der Industrie, ist für die nächsten Jahre geplant? An dem Rahmenprogramm zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bauwesen sind die Ressorts BMFT, BMBau, BMV und BMWi beteiligt. Die Fördermittel beliefen sich im Jahr 1980 auf insgesamt 32,8 Millionen DM, im Jahr 6690* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 1981 auf 28,0 Millionen DM, im Jahr 1982 belaufen sie sich auf 27,85 Millionen DM. Dem BMBau obliegt die Forschungsförderung insbesondere zur Verbesserung der Bau- und Planungsqualität und zur Stabilisierung der Baukosten. Der BMV fördert Forschungsvorhaben für den bedarfsorientierten Straßenbau und die Substanzerhaltung. Der BMWi fördert Untersuchungen zu Konjunktur- und Strukturproblemen der Bauwirtschaft. Nach der Abgrenzungsvereinbarung der Ressorts fördert nur der BMFT Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich mit einem angemessenen Beitrag (in der Regel 50 %) an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligen. Schwerpunkte der Förderung sind hier: — Umweltschonende Bauweisen — Produktivitätssteigerung — Qualitätsverbesserungen; insbesondere Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken — Neue Planungs- und Konstruktionsverfahren — Vorbeugender Brandschutz — Energiesparende Bauweisen (ab 1984). Wegen der schwierigen Haushaltssituation ist eine Steigerung der Mittel für Entwicklungsprojekte bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur in bescheidenem Rahmen möglich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 100): Wieviel Wohnungen sind seitens der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren im Vergleich zu vorangegangenen Jahren neu errichtet worden, und hält die Bundesregierung in Anbetracht dieser Zahlen eine Modifizierung der den gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen kraft Gesetzes obliegenden Baupflicht für erforderlich? Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen haben die Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den Jahren ab 1970 fertiggestellt: Jahr in eigener Bauherrschaft durch Betreuung Wohnungen Wohnungen 1970 81 830 14 849 1971 88 321 18 664 1972 104 901 20 003 1973 106 056 21 625 1974 92 379 20 719 1975 64 271 12 896 1976 48 732 9 331 1977 50 071 10 332 1978 26 926 5 053 1979 30 631 5 844 1980 34 100 6 126 1981 35 701 6 124 Angesichts der insbesondere in den Ballungsgebieten festzustellenden Nachfrage nach Wohnraum würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn die Fertigstellungszahlen weiter steigen würden. Nach Auffassung der Bundesregierung lassen sich aus der Entwicklung der globalen Fertigstellungsdaten keine Folgerungen für eine Modifizierung der Baupflicht ziehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 101 und 102): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die bürokratischen Hemmnisse auf dem Bausektor und im handwerklichen Bereich zu beseitigen, um damit die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft wieder zu verbessern und das Handwerk von einer Verwaltungsbürokratie zu entlasten? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zusätzlich zum Beschäftigungsprogramm ergreifen, um die gegenwärtig schwierige Wettbewerbssituation auf dem Baumarkt günstig zu beeinflussen, um zu vermeiden, daß für die Zukunft notwendige Produktionskapazitäten in der Bauwirtschaft noch stärker als bisher verlorengehen? Zu Frage 101: Die Tätigkeit der Bauwirtschaft und insbesondere des Bauhandwerks ist aus den Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Bauwesens heraus nicht ungerechtfertigt eingeschränkt. Diese Vorschriften setzen bedeutsame gesellschaftspolitische Belange durch und sind deswegen von den gesetzgebenden Körperschaften in Bund, Ländern und Gemeinden erlassen worden. Dessen ungeachtet hat der BMBau in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um gerade im Bereich des bundesrechtlichen Städtebaurechts sowie des landesrechtlichen Bauordnungsrechts Vorschriften und Verfahren zu vereinfachen und zu erleichtern. Ich darf mich insoweit auf meine Antwort auf Ihre entsprechende Frage aus dem vergangenen Jahr beziehen (vgl. 21. Sitzung vom 16. September 1981). Alle dort genannten Aktivitäten, die in der Praxis bereits Erfolge zeigen, kommen der Bauwirtschaft und gerade auch dem Handwerk zugute. Auch im Bereich des Vergabeverfahrens werden die Regelungen, insbesondere die Vertragsbedingungen, eingehend daraufhin untersucht, inwieweit gerade für die handwerklichen Tätigkeiten Vereinfachungen möglich sind, die die Praxis erleichtern. Ferner ist das Bundesbauministerium dabei zu untersuchen, welche Maßnahmen in seinem Bereich zur Baukostendämpfung beitragen können, damit auch von dieser Seite ein günstiger Einfluß auf die Bautätigkeit ausgeübt wird. Schließlich gehört der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland" (vgl. BT-Drs. 9/746) zu den vom Bundesbauministerium entwik- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6691* kelten Initiativen, die in größerem Zusammenhang auch auf die Belebung der Bauwirtschaft abzielen. Zu Frage 102: Die Bundesregierung hat in jüngster Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit die Entwicklung der Bauwirtschaft mittelfristig zu verbessern. Die mit dem Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen (BGBl. 1981 I, S. 1542) eingeleitete Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln aus dem älteren Sozialwohnungsbestand wird zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus beitragen. Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Meldungen der Länder ein zusätzliches Fördervolumen von ca. 22 500 Sozialwohnungen. Ferner wurden mit dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz (BGBl. 1981 I, S. 1523) Verbesserungen der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs. 5 und § 7 b Einkommensteuergesetz verabschiedet. Zusätzlich wurde die sogenannte „Kinderkomponente" für Bauherren von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingeführt. Das am 8. Juni dieses Jahres verkündete Beschäftigungsförderungsgesetz (BGBl. 1982 I, S. 641) bietet mit der Einführung der Investitionszulage in Höhe von 10 % für Betriebsgebäude weitere Voraussetzungen zur Stärkung der Nachfrage nach Hochbauleistungen. Darüber hinaus weist die Bundesregierung auf die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität von der Bundesregierung am 3. Februar dieses Jahres beschlossene zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für Modernisierungs- und energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden des Bundes in Höhe von knapp 1 Mrd. DM hin. Schließlich erwartet die Bundesregierung von den vorgesehenen Änderungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen eine Stärkung der Investitionsbereitschaft im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Auf die Bedeutung der Entwicklung des Zinsniveaus für die Nachfrage nach Bauleistungen, insbesondere im Wohnungsbau, hat die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Sie geht davon aus, daß die Bundesbank auch weiterhin alle Zinssenkungsspielräume konsequent nutzen wird. Die Bundesregierung erwartet, daß das Bündel dieser Maßnahmen die Nachfrage nach Leistungen der Bauwirtschaft, wenn auch von niedrigerem Niveau ausgehend, beleben und damit die bauwirtschaftlichen Produktionskapazitäten wieder stärker auslasten wird. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine weiteren Maßnahmen vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 103 und 104): Worauf ist es zurückzuführen, daß nach dem Wohngeld- und Mietenbericht 1981 der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt ein vollbeschäftigter Mitarbeiter 758 Wohngeldbescheide bearbeitet, in Nordrhein-Westfalen dagegen nur 639? Worauf ist der unterschiedliche Verwaltungsaufwand zurückzuführen? Die Daten über Personaleinsatz, Arbeitsergebnisse sowie über Zusammensetzung und Höhe des Verwaltungsaufwandes im Wohngeld- und Mietenbericht 1981 der Bundesregierung beruhen auf Angaben der Länder, die im einzelnen nicht begründet worden sind. Wie ich erfahren habe, ist vom Abgeordneten Soenius (CDU) am 18. Mai 1982 zu diesem Thema eine Kleine Anfrage 625 an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gerichtet worden (Landtagsdrucksache 9/1698). Sobald mir die Beantwortung vorliegt, werde ich sie Ihnen zuleiten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 105): Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer Illustrierten veröffentlichte Erfindung des amerikanischen Ingenieurs Amos Walls zur Rettung von Menschen aus brennenden Hochhäusern, wonach sich ein Mensch mittels eines in einem Kasten aufgerollten Drahtseils, das beim Abseilen über eine Bremse abgerollt wird, ohne Problem aus einem Hochhaus abseilen kann, und was wird die Bundesregierung im Fall einer positiven Beurteilung der Zuverlässigkeit des Geräts veranlassen, um einen Einsatz zur Rettung von Menschenleben zu fördern? Die Bundesregierung ist wiederholt auf ähnliche Rettungsvorkehrungen bei Hochhäusern für Fälle von Brandkatastrophen hingewiesen worden. Sie ist gerne bereit, die in der Frage des Herrn Abgeordneten Jäger genannte Erfindung zu prüfen und das Ergebnis an die hierfür zuständigen Bundesländer heranzutragen. Hierbei handelt es sich offenbar um eine zusätzliche Rettungsmaßnahme für außergewöhnliche Brandgefährdungen, soweit die ohnehin vorhandenen Brandschutzvorkehrungen nicht mehr ausreichen sollten. Es sei darauf hingewiesen, daß der Brandschutzstandard insbesondere bei Hochhäusern in der Bundesrepublik hoch ist und bislang größere Brandkatastrophen in diesen Gebäuden verhindert werden konnten. Was das Abseilen von Personen bei der vorgeschlagenen Rettungsmaßnahme anbetrifft, scheint dies bei auftretenden Verqualmungen und brennenden Fassaden nicht ohne Probleme zu sein. Beispielsweise können auftretende Flammen das der Abseilung dienende Stahlseil verhältnismäßig frühzeitig funktionsuntüchtig machen. Das Abseilen dürfte darüber hinaus nur für einen eingeschränkten Personenkreis, weniger für körperlich Behin- 6692* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 derte oder alte Menschen sowie Kinder in Betracht kommen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 106): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, die Gesellschaft für Biotechnologische Forschung mbH oder Teile davon derzeitig oder in Zukunft von Braunschweig an einen anderen Standort zu verlegen, und wird die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die in den nächsten Jahren bei der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen in Braunschweig führen? Eine Verlegung der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) an einen anderen Standort ist nicht vorgesehen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 107): Mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung — hier das Bundesministerium für Forschung und Technologie — zur Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen Mittel eingesetzt, und was sind ihre weiteren Absichten? Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms sieben kombinierte Müllverbrennungs- und Verwertungsanlagen mit einer Gesamtsumme von rund 86 Millionen DM in den Jahren 1977-1982 gefördert. Obwohl einige der Projekte derzeitig noch nicht abgeschlossen sind, kann davon ausgegangen werden, daß die Projektziele weitgehend mit positiven Versuchsergebnissen belegt werden können. Es fehlen noch Bewertungen, die einen mehrjährigen Betrieb in der Praxis der Abfallwirtschaft berücksichtigen. Die Vorhaben tragen dazu bei, den Energie- und Rohstoffinhalt von Abfallstoffen verstärkt zu nutzen sowie Deponievolumen einzusparen. Hinzu kommt, daß mit diesen Projekten neue Entsorgungsalternativen insbesondere für kontaminierte Schlämme erschlossen werden konnten. Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms der Bundesregierung sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch weiterhin die Entwicklung und Erprobung neuer Entsorgungsalternativen fördern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 108): Teilt die Bundesregierung — hier das Bundeswirtschaftsministerium — meine Auffassung, daß der Bau und Betrieb kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen der Arbeitsbeschaffung, der Rohstoffersparnis und der Energiegewinnung dient, und ist die Bundesregierung bereit, bei einer eventuellen Auflage neuer Konjunkturprogramme der Förderung solcher Anlagen erste Priorität einzuräumen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der Betrieb von Müllverbrennungsanlagen auch der Energiegewinnung und Energieeinsparung dient, besonders wenn diese Anlagen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, d. h. gleichzeitig elektrischen Strom und Prozeßdampf bzw. Fernwärme erzeugen. Müllheizwerke und Müllheizkraftwerke erhalten deshalb eine 7,5 %ige Investitionszulage nach § 4 a InvZulG und werden nach dem Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) in Zukunft auch nach dem neuen Bund-Länder-Programm zum Kohle-Heizkraftwerks- und Fernwärmeausbau gefördert. Im Gegensatz zu den reinen Müllverbrennungsanlagen liegen für den Bau und Betrieb kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen bisher keine technischen und wirtschaftlichen Erfahrungswerte vor, um deren Auswirkungen auf Arbeitsbeschaffung, Rohstoffersparnis und Energiegewinnung einschätzen zu können. Der Bundesminister für Wirtschaft kann im übrigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Aussagen über Möglichkeit und Inhalt etwaiger späterer Konjunkturprogramme nicht machen. In jedem Falle wird die Bundesregierung Erfahrungen bei Entwicklung, Bau und Betrieb solcher Anlagen mit Aufmerksamkeit verfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Jürgen Egert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, daß das geltende Sozialrecht auf Grund seiner langen geschichtlichen Entwicklung in einer fast unübersehbaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. Diese schon wegen ihrer Vielzahl unübersichtliche Flut an Vorschriften läßt zum Teil auch eine innere Geschlossenheit vermissen. Der Grund dafür ist vor allem, daß die einzelnen Sozialleistungsbereiche aus unterschiedlichen Traditionen hervorgegangen und ihre gesetzlichen Grundlagen in großen zeitlichen Abständen geschaffen worden sind. Diese Schwierigkeiten des Sozialrechts belasten Verwaltung und Rechtsprechung oft in unnötiger Weise. Sie führen zuweilen sogar dazu, daß die erforderlichen und vom Gesetzgeber gewollten Sozialleistungen den Berechtigten nicht oder nicht rechtzeitig zugute kommen. Vor allem aber ist das Sozialrecht für den betroffenen Bürger häufig schwer durchschaubar. Der Weg, um zu den Leistungen der sozialen Sicherheit zu kommen, ist oft so gestaltet, daß der durchsetzungsfähigere und der durchsetzungswilligere Mitbürger eher zum Erfolg kommt. Sehr oft hat die besten Erfolgschancen, wer das Anliegen kurz und verständlich, besser schriftlich als mündlich, bei der zuständigen Behörde darlegt. Formulare lesbar und vollständig ausfüllen und Unterlagen sofort beifügen kann. Aber neben diesen Durchsetzungsfähigen darf das gute Drittel der Bürger nicht vergessen werden, das Angst vor Ämtern und Formularen hat und für das der Weg, die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, allzu leicht zu einem Hindernislauf gerät.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Jetzt redet er ganz anders! Heute hat er Referenten!)

Um diese Hürden abzubauen und das Sozialrecht für Bürger und Verwaltung durchsichtiger zu machen, ist bereits in der Regierungserklärung des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers der Auftrag enthalten gewesen, mit der rechtlichen Neuordnung des Sozialrechts und der Zusammenfassung der verschiedenen Sozialleistungsbereiche zu einem umfassenden Sozialgesetzbuch zu beginnen. Dabei bestand von Anbeginn Einvernehmen darüber, daß die Zusammenfassung der verschieden ausgestalteten Sozialleistungsbereiche wie z. B. des Sozialversicherungsrechts, des sozialen Entschädigungsrechts oder des Sozial- und Jugendhilferechts in einem Gesetzbuch das Wesen und die Grundprinzipien der verschiedenen Rechtsgebiete nicht antasten sollte. Leitbild des Sozialgesetzbuchs ist ein modernes, in sich geschlossenes Sozialleistungssystem, das bei aller erforderlichen Gliederung den inneren Zusam-



Parl. Staatssekretär Egert
menhang wahrt. Dieses mit der Arbeit am Sozialgesetzbuch verfolgte Ziel ist von Beginn an auch im Deutschen Bundestag breit unterstützt worden. Die Notwendigkeit, das rechtlich zersplitterte, unübersichtlich gewordene Sozialrecht nach einheitlichen Grundsätzen neu zu ordnen, ist kaum umstritten.
Gerade auch auf Grund der konstruktiven Mitwirkung aller politischen Parteien konnte in den letzten Jahren mit dem Allgemeinen Teil, den Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung sowie den Vorschriften für das Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten die ersten drei Teile dieses umfassend angelegten Gesetzesvorhabens in Kraft treten.
Mit dem nunmehr abschließend beratenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihrer Beziehung zu Dritten wird der letzte Teil, der alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches umfaßt, hoffentlich bald in Kraft treten. Dann haben wir den Rahmen, innerhalb dessen dann zügig die einzelnen Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch eingepaßt werden können. Wir haben also heute einen Punkt erreicht, an dem wir eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Sozialgesetzbuchs abschließen.
Sie gestatten, daß ich mit Dank und Anerkennung an die Adresse aller, die an diesem Vorhaben bisher mitgewirkt haben, feststelle: Es ist eine beachtliche Leistung vollbracht worden, die zeigt, daß trotz aller gesellschaftspolitischen Unterschiede die Zusammenarbeit in unserem Parlament funktionieren kann. Die Kodifikation des Sozialrechts — dies kann nur eine Erwartung sein, die ich hier ausspreche — sollte in Zukunft auch da, wo es um den inhaltlichen Teil geht, im Konsens weiterentwickelt werden.
Das Ergebnis der Beratungen dieses Gesetzentwurfs in den Fachausschüssen mit den vielen Änderungen, die der Regierungsentwurf erfahren hat, zeigt, welches Interesse von allen Seiten an der rechtlichen Fortentwicklung des Sozialrechts besteht. Der Entwurf ist nicht nur auf Grund von Anträgen der Koalitionsfraktionen weiterentwickelt worden; es wurde auch eine Fülle von Anregungen aus den Beratungen des Bundesrates aufgegriffen. Der Entwurf ist mit sozialpolitischen Regelungen angereichert worden, die sich wegen der Auswirkungen der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetze als notwendig erwiesen haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)

Mein parlamentarisches Verständnis verbietet mir, hier zu kommentieren, was die Fraktionen in der Debatte gerade zu diesem Teil sehr ausführlich begründet haben. Ich weiß mich in den Gründen mit ihnen einig, stelle das für die Bundesregierung fest und begrüße ausdrücklich, daß wir diese sozialpolitischen Regelungen ergänzend in den Entwurf des Sozialgesetzbuches aufgenommen haben. In erster Linie schafft das Gesetz mit diesem sperrigen Titel jedoch Klarheit auf Gebieten, auf denen bisher nur lückenhafte Regelungen bestanden, die zudem nicht aufeinander abgestimmt waren.
Herr Kollege Seehofer, Sie haben vorhin die Koalitionsfraktionen zum Mut zur Abschaffung überflüssiger Vorschriften ermuntert. Ich darf Ihnen sagen, daß wir mit diesem Gesetzentwurf 55 überflüssig gewordene Vorschriften aufheben und auf diese Weise ein Stückchen dazu beitragen, die allseits als Belastung empfundene Normenflut zu bekämpfen. Was das angeht, so kann etwas mehr davon durchaus noch besser sein; aber man sollte dem farbenfrohen Chor, der da ständig über die Flut der Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen und Richtlinien lamentiert, auch vorhalten, daß hier ein Beispiel gegeben wird; dieses Ergebnis sollten auch Sie in der Würdigung des Gesetzgebungsvorhabens zur Kenntnis nehmen.
Was tut der Gesetzentwurf nun im Blick auf den Bürger? Ich habe ja von dem sperrigen Titel gesprochen. Entscheidend ist, daß der Entwurf in einer Vielzahl von Fällen Streitfragen, die aufgetaucht sind, beantwortet und damit allen Beteiligten eine berechenbare Grundlage an die Hand gibt. Dies nützt in erster Linie dem Bürger; es kommt zwar auch den Beziehungen der Leistungsträger untereinander zugute, aber entscheidend ist, daß der Betroffene von diesen sicheren Grundlagen einen Vorteil hat.
Lassen Sie mich drei Komplexe herausgreifen, die für den Bürger unmittelbar positive Wirkungen haben.
Da gibt es das schon erwähnte Beispiel der Nachzahlung von Sozialleistungen z. B. bei rückwirkender Rentenfeststellung. Die Frist, die wir den Leistungsträgern einräumen, ihren Streit, der zu Lasten des Bürgers geht, auszutragen, schafft die Voraussetzung für eine schnellere Abwicklung und dient dem Interesse des Bürgers, daß sein Leistungsanspruch auch wirklich eingelöst wird.
Im Bereich der medizinischen Versorgung wird sichergestellt, daß Doppeluntersuchungen künftig vermieden werden. Dies mindert in erster Linie die Belastung des Patienten und hat den Charme, daß es auch noch Kosten senken kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, überflüssige Mehrfachuntersuchúngen im gesamten vom Sozialgesetzbuch erfaßten Bereich zu vermeiden. Die Leistungsträger werden angehalten, ihre ärztlichen Untersuchungen so zu erbringen, daß es möglich ist, diese Untersuchungsergebnisse in die Prüfungen einzubeziehen, die bei anderen Leistungsträgern unter Umständen erforderlich sind. Die Untersuchungsbefunde der Labors wie auch die Röntgenbilder sollen mit dem betroffenen Bürger „mitwandern", und er soll nicht immer wieder ein Objekt von Mehrfachuntersuchungen sein. Einmal vorgenommene Untersuchungen sollen die Grundlage darstellen, auf der die Sozialleistungsträger ihre jeweiligen Entscheidungen treffen können.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, das Zusammenwirken zwischen den Leistungsträgern durch die Gründung von Arbeitsgemeinschaften zu verbessern. Ich habe hier die Kritik gehört, daß diese Bestimmungen zu umfassend seien. An dieser Stelle hat der Kollege Seehofer gesagt, hier wäre eine Chance gewesen, noch ein Stück Bürokratie abzubauen. Diese Kritik wird von mir



Parl. Staatssekretär Egert
nicht geteilt. Ich habe im Gegenteil den Eindruck, daß die Beratungen diese Bestimmungen auf das Minimum dessen zurückgeführt haben, was für das Funktionieren der Arbeitsgemeinschaften unerläßlich ist. Im übrigen ist die Ausgestaltung der Arbeit im einzelnen den Arbeitsgemeinschaften und damit der Selbstverwaltung der Träger überlassen geblieben.
Meine Damen und Herren, die weiteren Arbeiten am Sozialgesetzbuch setzen voraus, daß die neuen Vorschriften, die Ihnen heute zur Abstimmung vorliegen, verabschiedet werden. Dabei sind alle Seiten in den strittigen Fragen aufeinander zugegangen, so daß zu hoffen bleibt, daß an der Einordnung der besonderen Leistungsbereiche zügig gearbeitet werden kann. In absehbarer Zeit wird dann mit weiteren Gesetzentwürfen zum Sozialgesetzbuch zu rechnen sein. Ziel ist es, aufeinander abgestimmte Entwürfe für das gesamte Sozialversicherungsrecht zu erstellen. Diese Arbeit erfolgreich abzuschließen hieße, daß wir im Ergebnis die Reichsversicherungsordnung, die seit ihrer letzten Bekanntmachung vom Jahre 1924 rund 250 Novellierungen erfahren hat, ablösen würden.
Ich bitte Sie zum Schluß ganz herzlich, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und damit einen weiteren Beitrag zu leisten, das Sozialrecht zu bereinigen und neu zu ordnen. Ich verbinde dies mit dem Dank an alle an der Arbeit Beteiligten. — Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Entwurf eines Sozialgesetzbuches. Die Fraktion der CDU/CSU hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt. Deswegen müssen wir der Reihe nach vorgehen.
    Ich rufe zuerst Art. I § 86 und §§ 88 bis 94 auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Art. I §§ 95 und 101 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit so beschlossen.
    Ich rufe Art. I §§ 102 bis 125 sowie Art. II §§ 1 bis 11 und § 12 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe a auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1774 unter Ziffer 1 Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Gleichzeitig werden dort unter Ziffer 1 Buchstabe b und der Ziffer 2 Folgeänderungen zu Nr. 4 und 21 und zu § 19 für den Fall der Annahme des Änderungsantrages unter 1 a beantragt.
    Wer dem Änderungsantrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag mit den erwähnten Folgeänderungen ist abgelehnt.
    Wer Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 4 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 5 bis 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist angenommen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1779 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP auf Neufassung der Bestimmung vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist angenommen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 in der so geänderten Fassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 9 bis 20 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Ich rufe Art. II § 12 Nr. 21 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Ich rufe Art. II §§ 13 und 13 a Nr. 1 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1775 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
    Wer der Vorschrift in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 3 bis 5, §§ 14 bis 18 und § 19 Abs. 1 auf. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschriften sind angenommen.
    Ich rufe § 19 Abs. 2 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
    Ich rufe § 19 Abs. 3 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ge-



    Vizepräsident Frau Renger
    genprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
    Ich rufe § 19 Abs. 4 und 5 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 19 Abs. 4 und 5 sind angenommen.
    Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Wer der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
    dritte Beratung
    und Schlußabstimmung ein. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen der CDU/CSU ist das Gesetz in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet worden.
    Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 9/1753 unter II auf Seite 4 abzustimmen. Die Fraktion der CDU/CSU hat getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 dieser Beschlußempfehlung beantragt.
    Ich lasse zunächst über II Ziffer 1 der Beschlußempfehlung auf Drucksache 9/1753 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ziffer 1 ist bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen.
    Ich lasse jetzt über II Ziffer 2 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir müssen jetzt noch über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Tagesordnungspunkt 13 — abstimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1762, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1602 für erledigt zu erklären. Wird dieser Beschlußempfehlung widersprochen?

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    — Gegen Widerspruch aus der Fraktion der CDU/ CSU wird dieser Empfehlung mit Mehrheit gefolgt.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz — AsylVfG)
    — Drucksache 9/1792 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Jahn (Marburg)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn.