Protokoll:
9109

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 9

  • date_rangeSitzungsnummer: 109

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1982

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:31 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:31 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6659 A Erweiterung der Tagesordnung 6659 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — — Drucksache 9/95 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1754 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/1753 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1762 — Seehofer CDU/CSU 6660 B Heyenn SPD 6664 B Hölscher FDP 6666 D Braun CDU/CSU 6668 B Jaunich SPD 6670 B Eimer (Fürth) FDP 6672 A Egert, Parl. Staatssekretär BMA . . . 6672 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) — Drucksache 9/1792 — Jahn (Marburg) SPD 6675 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der BundesApothekerordnung — Drucksache 9/564 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1765 — 6676 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols — Drucksache 9/1518 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1789 — 6677 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1790 — 6677 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern — Drucksache 9/1357 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1791 — 6677 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1787 — 6677 D Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 12 Tit. apl. 68104 — Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche — — Drucksache 9/1784 — 6678A Beratung der Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1734 — 6678A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/82 — Zollkontingent für Walzdraht —1. Halbjahr 1982) — Drucksachen 9/1666, 9/1755 — . . . . 6678 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/82 — Zollpräferenzen 1982 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 9/1669, 9/1756 — . . . . 6678 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6679* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Thüsing (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) 6679* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 6679* C Anlage 4 Polnische Übersetzung der vom Bundespresseamt herausgegebenen Jugendbroschüre „Hallo" MdlAnfr 8 18.06.82 Drs 09/1757 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 6679* D Anlage 5 Durchführung der UN-Resolution vom 30. Juni 1978; hier: Verbreitung von Informationen über das Wettrüsten MdlAnfr 9, 10 18.06.82 Drs 09/1757 Lambinus SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 6680* A Anlage 6 Frage der Zustimmungsbedürftigkeit der Lagerung chemischer Waffen im Bundesgebiet MdlAnfr 11 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6680* C Anlage 7 Möglichkeit des Ausschlusses der Türkei aus der NATO bei Verletzung der dem NATO-Vertrag zugrunde liegenden Wertvorstellungen MdlAnfr 25 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schuchardt FDP SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6680* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 III Anlage 8 Durchführung der UN-Resolution vom 30. Juni 1978; hier: Kürzung der Militärhaushalte MdlAnfr 26, 27 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681*A Anlage 9 Verstoß der Sowjetunion gegen die KSZE-Schlußakte durch Verhinderung der Familienzusammenführung im Fall des Malers Jossif Kiblitzki MdlAnfr 28 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681* C Anlage 10 Genehmigung für Deutsche zur Ausreise aus Polen MdlAnfr 30 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6681* D Anlage 11 Unterstützung der Empfehlung 940 des Europarats betr. kulturelle Zusammenarbeit in Europa MdlAnfr 31, 32 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6682* B Anlage 12 Beflaggung der Adenauerallee in Bonn anläßlich der CDU-Demonstration am 5. Juni 1982 MdlAnfr 33 18.06.82 Drs 09/1757 Wallow SPD SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6683* A Anlage 13 Unterrichtung der Kraftfahrer über die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR MdlAnfr 66 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* B Anlage 14 Nutzung der Leerfahrten des Schulbusverkehrs für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 67 18.06.82 Drs 09/1757 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* C Anlage 15 Aufrechterhaltung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke NeustadtDonaueschingen MdlAnfr 68, 69 18.06.82 Drs 09/1757 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6683* D Anlage 16 Aufrechterhaltung des Zugverkehrs auf der Strecke Neustadt-Donaueschingen MdlAnfr 70, 71 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* B Anlage 17 Versicherungsschutz der Bundesbahn für im Gepäckwagen beförderte Rollstuhlfahrer MdlAnfr 72 18.06.82 Drs 09/1757 Rawe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* C Anlage 18 Verbleib der Straßenbaumittel in dem jeweiligen Kreis bei Undurchführbarkeit einer Maßnahme MdlAnfr 73 18.06.82 Drs 09/1757 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6684* D Anlage 19 Aussage des Bundesverkehrsministers in der Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen" über den Main-Donau-Kanal MdlAnfr 74 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6685* A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 20 Schäden an Autobahnen durch Hitzeeinwirkung und Zahl der dadurch verursachten Unfälle MdlAnfr 75, 76 18.06.82 Drs 09/1757 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 6685*A Anlage 21 Erleichterung des Erwerbs von AutomatenPostwertzeichen aus Schalter-Wertzeichendruckern für Sammler MdlAnfr 77, 78 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6685* B Anlage 22 Berufung des ehemaligen Bundespostministers Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Telepost-Consulting GmbH und der Deutschen Postreklame GmbH MdlAnfr 79, 80 18.06.82 Drs 09/1757 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6685* D Anlage 23 Berufung von Kurt Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH und der Detecon MdlAnfr 81 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6686* A Anlage 24 Schaffung privater Empfangseinrichtungen für Satellitenfernsehprogramme während der zweijährigen Versuchsphase MdlAnfr 82, 83 18.06.82 Drs 09/1757 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6686* C Anlage 25 Schäden durch Umgehungsgeschäfte bei der Einfuhr von Textilien über den innerdeutschen Handel MdlAnfr 84 18.06.82 Drs 09/1757 Feile SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6686* D Anlage 26 Dumpingangebote der DDR, u. a. bei rohen Schrauben und Muttern MdlAnfr 85 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6687* B Anlage 27 Dumpingpreise für Konsumgüter aus dem Ostblock durch Lieferung von Investitionsgütern aus dem Westen MdlAnfr 86 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6687* C Anlage 28 Beihilfen der EG für deutsche und andere europäische Stahlunternehmen; Einschränkung europäischer Stahlimporte durch die USA MdlAnfr 87, 88 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6688* A Anlage 29 Äußerungen von Generalmajor a. D. Bastian bei der Friedensdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn über Bundesaußenminister Genscher, Ministerpräsident Strauß und Kardinal Höffner MdlAnfr 89, 90 18.06.82 Drs 09/1757 Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* C Anlage 30 Angebot Israels an die Bundesregierung, über den sowjetischen T-72-Panzer und über die Operationen der israelischen Streitkräfte zu unterrichten MdlAnfr 91 18.06.82 Drs 09/1757 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* D Anlage 31 Planungen zum Nachfolgemodell der Phantom F 4; Begrenzung des Anteils farbiger Dienstleistender in den Stationierungstruppen der USA in Europa MdlAnfr 92, 93 18.06.82 Drs 09/1757 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6688* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 V Anlage 32 Tierversuche bei der Bundeswehr MdlAnfr 94 18.06.82 Drs 09/1757 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689*A Anlage 33 Abschreckungspotential chemischer Waffen; Verhinderung der Lagerung und des Einsatzes im NATO-Bereich MdlAnfr 95 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689* B Anlage 34 Lagerung chemischer Kampfstoffe der US-Streitkräfte im Viernheimer Wald; Schutz der Bevölkerung MdlAnfr 96, 97 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6689* C Anlage 35 Förderung des Bauforschungsprogramms der Bundesregierung in den letzten drei Jahren; stärkere Beteiligung der Industrie MdlAnfr 98, 99 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6690* B Anlage 36 Entwicklung des Wohnungsbaus der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren MdlAnfr 100 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6690* C Anlage 37 Beseitigung bürokratischer Hemmnisse auf dem Bausektor und im handwerklichen Bereich; Verbesserung der Wettbewerbssituation auf dem Baumarkt MdlAnfr 101, 102 18.06.82 Drs 09/1757 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691* C Anlage 38 Verwaltungsaufwand für einen Wohngeldbescheid im Bundesdurchschnitt im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 103, 104 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691*C Anlage 39 Beurteilung der amerikanischen Erfindung zur Rettung von Menschen aus brennenden Hochhäusern MdlAnfr 105 18.06.82 Drs 09/1757 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6691* D Anlage 40 Verlust von Arbeitsplätzen bei einer Verlegung der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung aus Braunschweig MdlAnfr 106 18.06.82 Drs 09/1757 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6692*A Anlage 41 Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen MdlAnfr 107 18.06.82 Drs 09/1757 Collet SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 6692*A Anlage 42 Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen im Rahmen neuer Konjunkturprogramme MdlAnfr 108 18.06.82 Drs 09/1757 Collet SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6692* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6659 109. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1982 Beginn: 9.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 25. 6. Dr. Arnold 25. 6. Bahner (Berlin) 25. 6. Börnsen 25. 6. Coppik 25. 6. Engelsberger 25. 6. Frau Fromm 25. 6. Frau Geiger 25. 6. Handlos 25. 6. Hauck 25. 6. Ibrügger 25. 6. Dr. Jobst 25. 6. Kolb 25. 6. Dr. Miltner 25. 6. Dr. Müller ** 25. 6. Müller (Bayreuth) 25. 6. Frau Dr. Neumeister 25. 6. Rainer 25. 6. Dr. Riedl (München) 25. 6. Rosenthal 25. 6. Rühe 25. 6. Schmöle 25. 6. Schröder (Hannover) 25. 6. Spranger 25. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 6. Tillmann 25. 6. Timm 25. 6. Voigt (Sonthofen) 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Thüsing (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz) Mit den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (Drucksache 9/1792) wird meiner Meinung nach das in Artikel 16 des Grundgesetzes garantierte Asylrecht für politisch Verfolgte in unzulässiger Weise ausgehöhlt und eingeschränkt. Diese Bedenken richten sich insbesondere gegen § 9 a - neu - und § 9 b - neu -, die Asylbewerber der ansonsten in unserer Rechtsordnung festgelegten rechtsstaatlichen Garantien berauben. Ich kann deshalb dem Gesetz nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Drucksache 9/1668) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die Frühjahrstagung der IPU in Lagos vom 12. bis 18. April 1982 (Drucksache 9/1706) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 (Drucksache 9/1740) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Dreiundachzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 9/1764) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 7. Oktober 1982 vorzulegen Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1757 Frage 8): Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß die für die Verteilung in Osteuropa vorgesehene Jugendbroschüre „Hallo", die in russischer, ungarischer, rumänischer, serbokroatischer, tschechischer und bulgarischer Sprache erscheinen soll, nicht ins Polnische übersetzt wird? Wegen des am 13. Dezember 1981 in Polen verhängten Ausnahmezustandes ließ sich Anfang dieses Jahres nicht beurteilen, ob sich die ursprünglich geplante polnische Ausgabe der Jugendbroschüre „Hallo" werde verteilen lassen. Die Entscheidung über die polnische Ausgabe wurde daher vorläufig zurückgestellt. Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes war die Bundesregierung zunächst gezwungen, ihre Politische Öffentlichkeitsarbeit in Polen nahezu vollständig einzustellen. Mit der Zeit wurde der Ausnahmezustand jedoch insofern gelockert, daß inzwischen Bücher und andere Publikationen nach und in Polen wieder versandt werden können. Hier sei z. B. die vom Reinecke-Verlag herausgebrachte, polnisch-sprachige Zeitschrift „Profil" erwähnt, die heute ihre polnischen Empfänger wieder erreicht. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Bei aller gebotenen Vorsicht neigt sie inzwischen zu der Auffassung, daß sich die Produktionskosten für eine polnische Ausgabe von „Hallo" wieder rechtfertigen ließen. 6680* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 9 und 10): Was hat die Bundesregierung getan oder veranlaßt, um im Sinne des Schlußdokuments der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung (Resolution S-10/2 vom 30. Juni 1978 — Nummern 99 ff.) die Verbreitung von Informationen über das Wettrüsten, wie auch über die Versuche, es zu beenden, zu verbessern, und hat sie insbesondere das Schlußdokument selbst allgemein bekanntgemacht? Was hat die Bundesregierung getan oder veranlaßt, um im Sinn des Schlußdokuments (Nummer 100) gedrucktes und audiovisuelles Material über die Gefahren des Wettrüstens sowie über die Abrüstungsbemühungen und die Verhandlungen über spezifische Abrüstungsmaßnahmen auszuarbeiten und zu verbreiten, und hat sie insbesondere Bildungsprogramme für Abrüstungs- und Friedensstudien ausgearbeitet (Nummer 106) und die Aufnahme solchen Materials in die Lehrpläne der Bildungseinrichtungen gefördert (Nummer 107)? Die Bundesregierung mißt der Verbreitung von Informationen über die Gefahren des Wettrüstens und über Abrüstung — nicht nur im direkten Bezug auf das Schlußdokument der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung — für ihre Öffentlichkeitsarbeit und die von ihr zu leistenden Beiträge zur politischen Bildung sehr große Bedeutung zu. Die Ergebnisse der Generalversammlung zur Abrüstung wie auch das Schlußdokument selbst hat sie 1978 in Informationsmaterialien für Journalisten, Multiplikatoren und politisch interessierte Bevölkerungsgruppen mehrfach dargestellt und dokumentiert — u. a. im „Weißbuch 1979" des Bundesministers der Verteidigung. Die seither für die Öffentlichkeit und auf dem Sektor der politischen Bildung vermittelten Informationen zur Rüstungsproblematik und Abrüstung erwähne ich an dieser Stelle nur beispielhaft. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wurden Rüstungsproblematik und Abrüstungsbemühungen in zahlreichen Informationsbroschüren breit behandelt: So durch das Presse- und Informationsamt in der Broschüre „Ein Land lebt nicht für sich allein" zur Außenpolitik der Bundesregierung (Gesamtauflage 1980 und 1981: 700 000 Exemplare) und in der Informationsschrift „Politik — Informationen aus Bonn" vom April 1982, die der Bedeutung des Themas Friedenssicherung wegen auch in der überregionalen Tagespresse als Beilage geschaltet wurde (Auflage: 800 000 Exemplare) sowie in der jährlich veröffentlichten Dokumentation „Politik der Friedenssicherung" des Auswärtigen Amtes. Für den Bereich der politischen Bildung sind insbesondere die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung hervorzuheben. Sie hat u. a. allein 1982 zwei „Informationen zur politischen Bildung", die in einer Auflage von jeweils einer Million Exemplaren insbesondere an den Schulen verbreitet wurden, dem Thema „Frieden und Sicherheit" gewidmet und eine Nummer ihrer Informationsschrift „PZ" zum Thema „Frieden" (Auflage: 600 000 Exemplare) für breite Bevölkerungsgruppen verständlich aufbereitet. Bundespresseamt und Bundeszentrale haben darüber hinaus Sorge getragen, daß dem Thema Friedenssicherung und Abrüstung in den von ihnen geförderten Seminarveranstaltungen etwa politischer Stiftungen Vorrang eingeräumt wird. Beispielhaft für Bildungsprogramme zu diesem Komplex ist die Arbeit der von der Bundesregierung geförderten Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK), deren „Kommission zur Verbreitung des Friedensgedankens" sich um die Erstellung von Unterrichts- und Materialhilfen, Dokumentationen und Modellseminaren bemüht. Friedenssicherung durch Abrüstung wird für Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zukünftig noch größeres Gewicht haben. So wird das Bundespresseamt noch im Juli breite Bevölkerungsgruppen über die Ergebnisse des NATO-Gipfels und der VN-Sondergeneralversammlung vom Juni dieses Jahres informieren. Der erste Abrüstungsbericht der Bundesregierung, der in Kürze dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll, wird Grundlage weiterer Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sein. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 11): Welche der beiden entgegengesetzten Auffassungen, die seitens der Bundesregierung auf Anfragen geäußert wurden, ist zutreffend, diejenige, daß es sich bei der Lagerung von chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland „... um Rechte der Alliierten (handelt) ..., die sie wahrnehmen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung irgendwelcher Stellen" (Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Penner, Fragestunde vom 13. Mai 1981), oder diejenige, „die Lagerung chemischer Waffen auf deutschem Boden (setze) ... deutsche Zustimmung voraus" (Staatsminister im Auswärtigen Amt Dr. Corterier, Fragestunde vom 4. März 1982)? Die beiden Antworten stehen miteinander im Einklang. Die Alliierten üben das, was ihnen durch den Deutschlandvertrag und den Aufenthaltsvertrag zugestanden wurde, in eigener Zuständigkeit aus. Darüber hinaus wird ein Einvernehmen vorausgesetzt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt(FDP) (Drucksache 9/1757 Frage 25): Hat die NATO das türkische Militärregime darauf hingewiesen, daß bei dauerhafter Verletzung der dem NATO-Vertrag zugrundeliegenden Wertvorstellungen ein Ausschluß aus der NATO die notwendige Folge sein müßte? Die Bundesregierung geht nach den anläßlich des Bonner Gipfels geführten Gesprächen davon aus, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6681* daß die Arbeiten an einer neuen, demokratischen Verfassung für die Türkei, in welcher auch die Menschenrechte verankert sind, im Herbst dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen sein werden und daß damit ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Wiederherstellung der Demokratie vollzogen wird. Deshalb sehen weder die Bundesregierung noch die NATO-Partner Anlaß zu Gesprächen, in dem in der Frage erwähnten Sinne. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 26 und 27): Hat die Bundesrepublik Deutschland seinerzeit dem Schlußdokument der 10. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Abrüstung (Resolution S-10/2 vom 30. Juni 1978) zugestimmt, und billigt die Bundesregierung auch derzeit noch den vollen Inhalt dieses Dokuments? Hat die Bundesregierung entsprechend Nummer 89 und 90 des Schlußdokuments der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits Vorschläge zur allmählichen Kürzung der Militärhaushalte auf gegenseitig vereinbarter Grundlage, beispielsweise in absoluten Zahlen oder in Prozentsätzen, unterbreitet, die geeignet sind, heute für militärische Zwecke verwendete Mittel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere zum Nutzen der Entwicklungsländer, zuzuführen, und falls nein, warum nicht? Zu Frage 26: Das Schlußdokument der 1. Sondergeneralversammlung der VN über Abrüstung ist im Konsens aller teilnehmenden Staaten — also auch unter Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland — verabschiedet worden. Das Dokument dient als Grundlage für die seither im Rahmen der VN geführten Abrüstungsdebatte. Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, den Inhalt des Dokuments in Zweifel zu ziehen. Zu Frage 27: Die Notwendigkeit, die Last der Rüstungskosten zu vermindern, ist eines der wesentlichen Motive für alle Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung. Dieses Ziel durch Vereinbarungen über Kürzung von Militärausgaben zu erreichen, setzt jedoch voraus, daß die Militärausgaben der beteiligten Staaten offenliegen und vergleichbar gemacht sind. Umfang und Verteilung dieser Ausgaben müssen bekannt sein. Transparenz und Nachprüfbarkeit von Militärausgaben sind Grundlage und Voraussetzung für jede reale oder prozentuale Kürzung. Um Vergleichbarkeit von Militärausgaben herzustellen, ist in den VN auf westliche Initiative ein „standardisiertes Berichtssystem für Militärausgaben" entwickelt worden. Zu diesem Berichtssystem hat die Bundesrepublik Deutschland bereits zum dritten Mal ihre Daten vorgelegt. Die Bundesregierung bedauert, daß die Mehrzahl der Staaten der Dritten Welt und der gesamte Osten seine Mitarbeit an diesem Projekt versagt. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 28): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Verhalten der Sowjetbehörden im Fall des Ausreisebegehrens des 36 Jahre alten Malers Jossif Kiblitzki, der mit der Düsseldorfer Lehrerin Renate Zobel verheiratet ist und ein zweijähriges Kind in der Bundesrepublik Deutschland hat, mit der KSZE-Schlußakte nicht zu vereinbaren ist, die in Korb III, Nummer 1 b, bestimmt, daß die Teilnehmerstaaten Gesuche von Personen, die mit Angehörigen ihrer Familie zusammengeführt werden möchten, in positivem und humanitärem Geist behandelt werden, und liegt hier angesichts des seit dem 10. Mai andauernden Hungerstreiks des Petenten nicht ein besonders dringender Fall im Sinn dieser Vorschrift vor, der positiv erledigt werden muß? Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sowjetischen Behörden entsprechend den Bestimmungen des Korbes III der Schlußakte von Helsinki Herrn Kiblitzki zu seiner Ehefrau und seinem Sohn in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen lassen sollten. Mit diesem Ziel ist sie wiederholt bei der sowjetischen Regierung vorstellig geworden. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 30): Wann und ob überhaupt wird die Ausreise der Deutschen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße entsprechend der Verpflichtung aus der „Information" zum Warschauer Vertrag, dem deutsch-polnischen Ausreiseprotokoll, der KSZE-Schlußakte und den UN-Menschenrechtspakten durch die polnische Regierung ohne Beschränkungen und Schikanen wieder gestattet? Die VR Polen erfüllte im Sommer 1980 das Ausreiseprotokoll vom 9. Oktober 1975. Auf Grund der Offenhalteklausel im Ausreiseprotokoll erteilte sie nachfolgend Ausreisegenehmigungen nach den Kriterien der Information vom Dezember 1970, so daß in der zweiten Jahreshälfte 1980 5 485 und im Jahre 1981 23 658 Aussiedler legal ausreisen konnten, von Januar bis Mai 1982 6 820. Tatsächlich fanden 1981 weitere 27 332 und von Januar bis Mai 1982 weitere 9 069 Personen bei uns Aufnahme, die Polen als Besuchsreisende oder Touristen verlassen haben und hiergeblieben sind. Die Verhängung des Kriegsrechtes am 13. Dezember 1981 unterbrach das Genehmigungsverfahren. In Sorge um die Deutschen in Polen ersuchte Bundesminister Genscher daher schon am 30. Dezember den stellvertretenden Ministerpräsidenten Rakowski, es wieder aufzunehmen. 6682* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anläßlich einer Demarche im polnischen Außenministerium erklärte Außenminister Czyrek am 15. Februar 1982, daß auf polnischer Seite nicht die Absicht bestehe, in Angelegenheiten der Aussiedlung und Familienzusammenführung die bisher verfolgte Politik zu revidieren. Eingeräumt wurde von ihm, daß das geltende Kriegsrecht einen gewissen Einfluß auf das Verfahren gehabt habe und wohl noch einige Zeit haben würde, zumal Regierung und Administration eine Fülle anderer Probleme zu lösen hätten. Am 22. März 1982 bat unser Botschafter Vizeaußenminister Olechowski um eine bestätigende Erklärung der polnischen Regierung. Herr Olechowski stellte eine entsprechende Äußerung in Aussicht. Gleichzeitig widersprach er der Vermutung, daß seit dem 13. Dezember 1981 Ausreiseanträge nicht entgegengenommen würden; es gebe keine derartige Weisung. Denkbar sei allenfalls, „daß lokal die Stimmung gegenüber solchen Anträgen sich wegen der eingetretenen außenpolitischen Lage verschlechtert" habe. Nach dem Gespräch mit Herrn Olechowski wurden die für uns sehr bedeutsamen humanitären Fragen der Aussiedlung und Familienzusammenführung auch bei anderen Gelegenheiten im Rahmen des politischen Dialogs mit dem Ersuchen angesprochen, das Antrags-, Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren trotz des Kriegsrechts wieder voll und landesweit zu gewährleisten. Am 4. Juni 1982 wurde unserem Geschäftsträger bestätigt, daß es „keine spezielle restriktive polnische Haltung" gebe; eingeräumt wurde allerdings wieder, daß das Verfahren durch die gegenwärtige Situation in Polen beeinflußt sein könnte. Hinsichtlich eines beanstandeten Bescheides der Milizkommandantur Stettin, wonach ein Umsiedlungsantrag erst nach Aufhebung des Kriegszustandes geprüft werden könnte, sagte das polnische Außenministerium eine Überprüfung zu. Die Stellungnahmen der polnischen Seite lassen hoffen, daß das Ausreiseverfahren nach den Kriterien der fortgeltenden „Information" vom Dezember 1970 trotz des Kriegsrechts in Polen tatsächlich nur noch auf lokaler Ebene durch bisher offensichtlich nicht beeinflußbare Verhaltensweisen nachgeordneter Stellen beeinträchtigt ist. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 31 und 32): Wie ist die Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die europäische kulturelle Zusammenarbeit? Betrachtet die Bundesregierung den Europarat als Hauptinstrument der kulturellen Zusammenarbeit in Europa, und in welcher Weise setzt sie sich dafür ein, daß für dessen kulturelle Tätigkeiten ausreichende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 31: Die Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates findet die grundsätzliche Billigung der Bundesregierung. Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher regte auf der 69. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates, am 19. November 1981 an, daß der Europarat eine Übersicht über seine bisherige Arbeit im kulturellen Bereich erstellt und zugleich Perspektiven für seine künftige Arbeit in diesem Gebiet entwickelt. Der Leitgedanke dieses Vorschlages war, daß der Europarat ein wesentliches Instrument der kulturellen Zusammenarbeit in Europa bleiben müsse. Diesen Gedanken aufgreifend hat das Generalsekretariat des Europarates inzwischen einen Bericht vorgelegt, der die bislang geleistete Kulturarbeit des Europarates beschreibt und seine zukünftigen Aufgaben auf diesem Feld zur Diskussion stellt. Dieser Bericht wird, in Übereinstimmung mit der unter Punkt 13. (a) I unterbreiteten Empfehlung der Parlamentrischen Versammlung, dem Ministerkomitee auf seiner 71. Sitzung im November dieses Jahres vorgelegt werden. Der Bericht des Generalsekretariats greift die in der Empfehlung 940 an das Ministerkomitee herangetragenen Vorschläge auf, deren Verwirklichung die Bundesregierung als geeignete Schritte zur Intensivierung der grundlegenden Kulturarbeit des Europarates, insbesondere zu dessen europapolitischer Dimension, ansieht. Zu Frage 32: Die Bundesregierung erachtet den Rat für Kulturelle Zusammenarbeit des Europarats als das Hauptinstrument der europäischen kulturellen Zusammenarbeit. In diesem Sinne unterstrich Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf der letzten, 70. Sitzung des Ministerkomitees die Bedeutung des Europarates. Angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft initiierten kulturellen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Stiftung und der Europäischen Akte wurde zunächst seitens des Europarats die Befürchtung geäußert, daß die europäisch-kulturpolitische Bedeutung des Europarats hierdurch geschmälert werden könnte. Diese Befürchtung wurde indessen bereits in dem der Empfehlung 940 der Parlamentarischen Versammlung zugrundeliegenden Berichte 4868 über die europäische kulturelle Zusammenarbeit entkräftet. Die kulturellen Beziehungen Europas enden nicht an den Grenzen der Gemeinschaft, sondern erstrecken sich auf die Staaten des erweiterten Europas. Die Bundesregierung sieht ihre gegenwärtige Aufgabe darin, die Kulturpolitiken der einzelnen Mitgliedsstaaten des Europarates einander näherzubringen und Felder der Zusammenarbeit eben hierfür zu erarbeiten. Im Rahmen der Gemeinschaft werden hierzu Initiativen in der geplanten Europäischen Stiftung sowie im kulturellen Teil der Europäischen Akte unternommen. Dies sind wichtige Ansätze. Sie sind aber darauf ausgerichtet, in Ergänzung und Vertiefung der von dem Europarat getragenen europapolitischen kulturellen Zusammenarbeit darauf hinzuwirken, daß die europäische Identität auch in ihrer Vielfalt den Bürgern Europas nä- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6683* hergebracht und damit zugleich ihr Bewußtsein für Europa gestärkt wird. Der Finanzierung der kulturellen Tätigkeit des Europartes dient der Kulturfonds in Höhe von ca. 7 Millionen FF im Jahre 1982. Mit einem Anteil von 27,4 Millionen am Gesamtarbeitsprogramm des Europarates nimmt er die herausragende Stelle im Haushalt des Europarates ein. (Zum Vergleich: An zweiter Stelle liegen die Aufwendungen für Soziales [ 16,6 %D. Auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland wurde 1980 ein Sonderfonds für aktuelle Kulturpolitik der Europarates eingerichtet und 30 000 DM als freiwillige Zahlung geleistet. Die Niederlande beteiligten sich an dem Fonds mit ca. 25 000 DM. Gegenwärtig ist beabsichtigt, einen weiteren freiwilligen Beitrag von ca. 15 000 DM dem Sonderfonds zu überweisen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 33): Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt zugestimmt, daß die Adenauerallee in Bonn aus Anlaß der CDU-Demonstration am 5. Juni 1982 entgegen der bisherigen Praxis von über 30 Jahren wie bei einem Staatsbesuch geflaggt war? Aufgrund einer mit der Stadt Bonn getroffenen Vereinbarung ist das Auswärtige Amt befugt, die Beflaggung der in städtischen Eigentum stehenden Adenauerallee aus Anlaß von Staatsbesuchen selbst vorzunehmen. Die Erteilung der Zustimmung zur Beflaggung an Dritte aus anderem Anlaß als einem Staatsbesuch ist hingegen nicht Sache des Auswärtigen Amts. Da das Auswärtige Amt am 5. Juni 1982 von seinem Beflaggungsrecht auf der Adenauerallee keinen Gebrauch zu machen beabsichtigte, hat es die CDU-Veranstaltungsleitung wegen der Erteilung der Genehmigung zur Beflaggung an die Stadt Bonn verwiesen und hinsichtlich der Benutzung der der Firma Apfelstedt & Hornung gehörenden Flaggenmasten auf diese Firma aufmerksam gemacht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 66): Welche Überlegungen und Vorbereitungen bestehen bei der Bundesregierung zur rechtzeitigen Information von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland über die am 1. Oktober 1982 in Kraft tretenden Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR (4. VO über das Verhalten im Straßenverkehr, DDR-Gesetzblatt I Nr. 17 vom 4. Mai 1982)? Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung der DDR am 1. Oktober 1982 unterrichten, wenn folgender Sachverhalt geklärt ist: § 10 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung der DDR enthält in der vom 1. Oktober 1982 ab geltenden Fassung die Bestimmung: Die Benutzung der Autobahn ist nur mit gummibereiften Kraftfahrzeugen und Anhängefahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h liegt. Tritt während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auf, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht, ist die Weiterfahrt nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle zulässig. Es ist bisher nicht hinreichend sicher, welche Auswirkungen diese Bestimmung für Transitreisende hat, die die vorgeschriebenen Transitstrecken auf Autobahnen in der DDR nicht verlassen dürfen. Diese Frage soll in der Sitzung der nach Artikel 19 des Transitabkommens gebildeten Transitkommission am 30. Juni 1982 angesprochen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 67): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs darin, daß der freigestellte Verkehr, z. B. Schüler- und Kindergartenverkehr, nur an den jeweiligen Konzessionsträger der entsprechenden öffentlichen Buslinie vergeben wird, damit zumindest die Leer- und Zufahrten, die beim freigestellten Verkehr anfallen, für den öffentlichen Personenverkehr nutzbar gemacht werden, und welche Maßnahmen können gegebenenfalls im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zur Realisierung ergriffen werden? Die Vergabe des freigestellten Schülerverkehrs an den vorhandenen Träger des genehmigten Linienverkehrs kann zwar im Einzelfall eine Möglichkeit zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs sein. Diese Aussage kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Leistungen im freigestellten Schülerverkehr werden grundsätzlich im freien Wettbewerb vergeben. Auf die Vergabe hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Bundesregierung begrüßt aber die Zielsetzung der Modellversuche im öffentlichen Personennahverkehr, durch die eine Integration des Schülerverkehrs in einer flächendeckenden Verkehrsbedienung erreicht werden soll. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 68 und 69): 6684* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Teilt die Bundesregierung die von der Bundesbahndirektion Karlsruhe in einer am 8. Juni 1982 abgehaltenen Pressekonferenz geäußerte Befürchtung, wonach das Aufrechterhalten der Personenbeförderung auf der Bahnstrecke NeustadtDonaueschingen nicht garantiert werden könne, falls die Bundesstraße 31 ausgebaut und die Höllentalbahn nicht gleichzeitig modernisiert werde, und wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Deutschen Bundesbahn, die öffentliche Hand solle für den Ausbau dieser Strecke rund 200 Millionen DM bereitstellen? Sieht die Bundesregierung, ebenso wie die Bundesbahndirektion Karlsruhe, ein Konkurrenzverhältnis zwischen Straße und Schiene, und ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, daß in der Vergangenheit die Schiene gegenüber der Straße vernachlässigt worden sei, wie die Bundesbahndirektion Karlsruhe in der Pressekonferenz vom 8. Juni 1982 verlauten ließ? Zu Frage 68: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn besteht beim jetzigen Verkehrsaufkommen kein Anlaß, den Bestand des Reisezugverkehrs im Abschnitt Neustadt — Donaueschingen in Frage zu stellen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem der Abhängigkeit des Ausbaues der B 31 auf das Aufkommen auf der Höllentalbahn ist im Rahmen der Untersuchungen für die Fernstraßenverbindung Freiburg — Donaueschingen (B 31/A 86) ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Zu Frage 69: Ja, es trifft zu, daß zwischen Schiene und Straße Konkurrenz besteht. Dies gilt vor allem für den Güterverkehr. Entscheidend ist jedoch, daß zwischen den jeweiligen Konkurrenten keine Wettbewerbsverzerrungen bestehen. Nach dem letzten Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das Jahr 1978 ist die Wegekostendeckung bei der Straße insgesamt höher als bei der Deutschen Bundesbahn. Eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Deutschen Bundesbahn besteht insoweit nicht mehr. Hinsichtlich der Investitionspolitik in den Bereichen Schiene und Straße läßt sich anhand der Investitionsstruktur in der fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplanung feststellen, daß die Schieneninfrastruktur anteilmäßig gegenüber früheren Jahren gestiegen ist. Von einer Vernachlässigung der Schiene gegenüber der Straße kann daher jetzt keine Rede mehr sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die jüngsten Äußerungen der Bundesbahndirektion Karlsruhe, wonach längerfristig gesehen der Zugverkehr auf der Strecke Neustadt-Donaueschingen aus betriebswirtschaftlichen Gründen in Frage gestellt ist, im Gegensatz zu früheren Äußerungen der Deutschen Bundesbahn stehen und solche wechselhaften Informationen zu einer unvertretbaren Verunsicherung führen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Höllentalbahn" auch für die Zukunft eine unverzichtbare Schienenverbindung über den Schwarzwald zwischen den Oberzentren Freiburg und Villingen-Schwenningen und darüber hinaus zwischen dem Rheintal und dem Bodensee darstellt, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß durch entsprechende Investitionen wie Streckenbegradigung und Elektrifizierung die betriebswirtschaftliche Situation positiv beeinflußt wird? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn besteht beim jetzigen Verkehrsaufkommen sowohl im Reiseverkehr als auch im Güterverkehr nach wie vor kein Anlaß, den Bestand der Höllentalbahn in Frage zu stellen. Für eine zukünftige Beurteilung wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie sich das Verkehrsaufkommen zwischen Freiburg und Donaueschingen entwickelt. Im übrigen ist sichergestellt, daß die betriebsnotwendigen Investitionen getätigt werden. Die Entscheidung über Investitionen für die angesprochene Streckenbegradigung und die Elektrifizierung des Abschnittes Neustadt-Donaueschingen liegt bei der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen sieht sie derzeit keine Möglichkeit, die vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen zu verfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1757 Frage 72): Trifft es zu, daß ein Rollstuhlfahrer, wenn er im Gepäckwagen eines Zuges der Deutschen Bundesbahn befördert wird, nicht den gleichen Versicherungsschutz durch die Deutsche Bundesbahn genießt wie andere Reisende, und, wenn dies richtig ist, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskriminierung von Behinderten durch die Deutsche Bundesbahn zu ändern? Rollstuhlfahrern, die nur auf eigenen Wunsch im Gepäckwagen eines Zuges der Deutschen Bundesbahn befördert werden, stehen die gleichen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche wie den übrigen Reisenden zu, wenn sie beim Bahnbetrieb einen Schaden erleiden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/1757 Frage 73): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Straßenbaumittel aus der Baustufe I a in dem jeweiligen Kreis verbleiben, wenn sich die Undurchführbarkeit dieser Maßnahme herausstellt? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Mittel des Bundesfernstraßenbaues kreisweise zu verteilen. Diese Mittel werden entsprechend Dringlichkeit und Baustand maßnahmenweise zugewiesen. Sofern eine Ia-Maßnahme nicht durchführbar ist, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6685* werden die freiwerdenden Mittel für andere vorrangige Maßnahmen im gleichen Lande eingesetzt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 74): Wie verträgt sich die Aussage des Bundesverkehrsministers in seiner soeben verteilten Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen", der Main-Donau-Kanal gehöre zur „Entwicklung von einzelnen Stromgebieten zu einem einheitlichen zusammenhängenden Binnenwasserstraßennetz", mit der praktischen Politik der Bundesregierung, die einen Verzicht auf die Verbindung der Stromgebiete des Rheins und der Donau bedeutet? Die Broschüre „Verkehr gestern, heute, morgen" wurde im Oktober 1981 herausgegeben. Die derzeitige Überprüfung des Projektes Main-Donau-Wasserstraße wurde mit dem bekannten Beschluß des Bundeskabinetts vom 27. Januar 1982 eingeleitet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatsekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 75 und 76): Wieviel Autobahnen wurden in den letzten Wochen, wie in verschiedenen Presseorganen berichtet, angeblich durch Hitzeeinwirkung beschädigt, und wieviel Unfälle sind dadurch entstanden? Wie hoch beläuft sich der dadurch entstandene Schaden? Nach hier vorliegenden Meldungen wurden durch Hitzeeinwirkung Betondecken an insgesamt 8 Autobahnen beschädigt. Schwere Unfälle wurden in diesem Zusammenhang nicht gemeldet. Die Schäden traten nur in wenigen Fällen im gesamten Querschnitt einer Richtungsfahrbahn auf und beschränkten sich in der Regel auf den Fugenbereich unmittelbar benachbarter Platten. Die Kosten für die Behebung der Schäden sind daher nur gering. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 77 und 78): Ist nach Auffassung der Deutschen Bundespost damit zu rechnen, da die Deutsche Bundespost im Rahmen einer Erprobung beabsichtigt, Automatenpostwertzeichen in der kleinsten Abstufung von 5 Ng. mit jeweils 5 Pfg. Sprung bis zum Höchstbetrag von 99,95 DM aus Schalterwertzeichendruckern auszudrucken, daß alle Wertstufen von Sammlern am Schalter verlangt werden? Beabsichtigt die Deutsche Bundespost — vergleichbar wie bei der im Januar 1981 begonnenen Erprobung von Münzwertzeichendruckern — alle möglichen Wertstufen, nämlich von 5 Ng. mit jeweils 5 Pfg. Sprung bis 99,95 DM, über die Versandstelle für Postwertzeichen in Weiden (Oberpfalz) anzubieten? Seit mehreren Jahren arbeitet die Deutsche Bundespost an der Entwicklung eines Schalterterminalsystems. Die hierbei eingesetzten Geräte sollen die Kundenbedienung und die Arbeitsbedingungen am Schalter verbessern. Der dem System angeschlossene Schalter-Wertzeichendrucker versieht bei der Annahme von Briefsendungen Automaten-Postwertzeichen mit einem Wertaufdruck entsprechend der maschinell errechneten Gebühr. Die hier ausgedruckten Postwertzeichen, die in 5-Pfennig-Stufen bis 99,95 DM ausgegeben werden, bringen erhebliche betriebliche Erleichterungen, da das Zusammenstellen verschiedener Wertzeichen aus der Wertzeichenmappe entfällt. Um das Ziel einer schnelleren Bedienung der Kunden zu erreichen, ist beabsichtigt, Automaten-Postwertzeichen am Schalter nur in kleineren Mengen — bis zu 10 Stück — abzugeben. Es ist nicht völlig auszuschließen, daß vereinzelt Sammler alle ausdruckbaren Werte verlangen werden. Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß solche Wünsche am Schalter geäußert werden, weil — den Sammlern bekannt ist, daß jeder gewünschte Wert bei der Versandtstelle für Postwertzeichen in Weiden, Oberpfalz bestellt werden kann, — die Vielzahl der auszudruckenden Werte — 1 999 Stück — erhebliche Wartezeit für den Sammler bedeuten würde und — die Höhe des zu zahlenden Betrages — rd. 100 000 DM — den Bezug bei der Versandstelle vorteilhafter erscheinen läßt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 79 und 80): Treffen Meldungen im Handelsblatt vom 14. Juni 1982 zu, wonach der ehemalige Bundespostminister Gscheidle ab 1. Januar 1983 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Telepost-Consulting GmbH und/oder der Deutschen Post-Reklame werden soll? Welches sind die Gründe für diese beabsichtigte Berufung, und warum sollen die seitherigen Aufsichtsratsvorsitzenden von diesen Aufgaben entbunden werden? Es ist beabsichtigt, die Vertretung der Deutschen Bundespost im Aufsichtsrat der DETECON neu zu regeln. Neues Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender soll Herr Bundesminister a. D. Gscheidle werden. Herr Bundesminister a. D. Gscheidle ist hinsichtlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen bestens ge- 6686* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 eignet, die Aufgaben im Aufsichtsrat der DETECON wahrzunehmen. Es liegt daher im besonderen Interesse der Deutschen Bundespost, sein Fachwissen bei der Leitung dieses Gremiums zu nutzen. Eine Umbesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH ist nicht aktuell. Sie wird jedoch für einen späteren Zeitpunkt erwogen. Die Hinweise des Bundesministers der Finanzen für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen sehen ausdrücklich vor, daß im Interesse des Bundes und des betroffenen Unternehmens auch sachverständige Personen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, Mitglieder von Aufsichtsräten sein können. Die Deutsche Bundespost verspricht sich von dieser Umbesetzung eine noch wirkungsvollere Vertretung ihrer Interessen, insbesondere auf dem schwierigen Auslandsmarkt. Im übrigen entspricht das beabsichtigte Vorgehen sinngemäß den Gepflogenheiten der Wirtschaft, wo der Sachverstand ehemaliger Vorstandsmitglieder der Unternehmen im Aufsichtsrat erhalten wird. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 81): Trifft es zu, daß der ehemalige Bundespostminister Gscheidle zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Post-Reklame GmbH, die zu 100 Prozent der Deutschen Bundespost gehört, und der Deutschen Telepost-Consulting GmbH (Detecon), an der die Deutsche Bundespost beteiligt ist, berufen werden soll, und nehmen diese Berufungen, die mit erheblichen Reisen verbunden sind, auf den Gesundheitszustand des ehemaligen Bundespostministers Rücksicht, nachdem er erst vor kurzem wegen dieses Gesundheitszustands sein Amt als Bundesminister aufgeben mußte? Es ist beabsichtigt, die Vertretung der Deutschen Bundespost im Aufsichtsrat der DETECON neu zu regeln. Neues Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender soll Herr Bundesminister a. D. Gscheidle werden. Herr Bundesminister a. D. Gscheidle ist hinsichtlich seiner Kenntnisse und Erfahrungen bestens geeignet, die Aufgaben im Aufsichtsrat der DETECON wahrzunehmen. Es liegt daher im besonderen Interesse der Deutschen Bundespost, sein Fachwissen bei der Leitung dieses Gremiums zu nutzen. Im Zusammenhang mit der Aufgabe seines Amtes als Minister sind bei Bundesminister a. D. Gscheidle im übrigen keine gesundheitlichen Gründe angegeben worden. Eine Umbesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Postreklame GmbH ist nicht aktuell. Sie wird jedoch für einen späteren Zeitpunkt erwogen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 82 und 83): Plant die Bundesregierung, es jedem Fernsehteilnehmer zu ermöglichen, sich in der ca. zwei Jahre dauernden Phase von Meßprogrammen und Betriebsversuchen durch Installation einer Empfangsanlage einzuschalten, oder plant sie während der präoperationellen Phase eine Limitierung der Empfangseinrichtungen zu Gunsten der Deutschen Bundespost und eines bestimmten Versuchsteilnehmerkreises? Wenn ja, an welche Teilnehmerkreise ist hierbei gedacht, und beabsichtigt die Bundesregierung, falls Frankreich die Programmübertragung früher beginnt als deutscherseits die Meßprogramme und Betriebsversuche beendet sind, die Errichtung privater Empfangseinrichtungen für die französischen Satellitenkanäle zu genehmigen? Die Bundesregierung sieht sich hinsichtlich der technischen Erprobung der Rundfunksatelliten TV-Sat und TDF 1 an das deutsch-französische Regierungsabkommen vom 29. April 1980 gebunden. Im Artikel 2 dieses Abkommens wurde lediglich die Durchführung von Betriebsversuchen mit diesem Satelliten über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren sowie der Austausch von Erfahrungen zwischen der Deutschen Bundespost und der Télédiffusion de France festgelegt. Hierbei muß davon ausgegangen werden, daß die Durchführung des Betriebsversuchs einschließlich der Meßprogramme nur auf die an der Entwicklung der Rundfunktechnik Interessierten begrenzt bleibt. Wie bereits in der Antwort auf Ihre entsprechende Frage am 12. März 1982 ausgeführt, beabsichtigt weder die Bundesregierung noch die Deutsche Bundespost, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen zum Empfang von Satellitenrundfunk restriktiv zu handhaben. Dies beinhaltet auch den Empfang der Rundfunksatelliten benachbarter Länder. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 84): Gibt es Zahlen über den Umfang des Schadens durch Umgehungsgeschäfte bei der kontingentierten Einfuhr von Textilien und durch die mißbräuchliche Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels? Zahlen über den Umfang des Schadens durch Umgehungsgeschäfte bei der Einfuhr kontingentierter Textilerzeugnisse und durch die mißbräuchliche Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein solcher „Schaden" i. S. nachteiliger Auswirkungen auf die betroffene Wirtschaft läßt sich nicht quantifizieren. Er wird vor allem dadurch hervorgerufen, daß einzelne Firmen die nach dem Welttextilabkommen und den bilateralen Abkommen mit den Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6687* Lieferländern bestehenden mengenmäßigen Beschränkungen durch betrügerische Praktiken unterlaufen und preisgünstige Textil- und Bekleidungserzeugnisse vorwiegend aus ostasiatischen Ländern über die geltenden Quoten hinaus zusätzlich eingeschleust haben. Der Schaden besteht also zum einen darin, daß dadurch das Ziel der Bundesregierung, den strukturellen Anpassungsprozeß der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie an die veränderten Wettbewerbsverhältnisse am Weltmarkt mit Hilfe von Quotenregelungen zu flankieren, z. T. konterkariert wird. Zum anderen verschaffen sich die genannten Firmen einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen und schmälern potentielle Absatzmöglichkeiten auch der einheimischen Produzenten dieser Waren. Bei diesen Firmen kann es sich um Unternehmen in den Exportländern handeln, aber auch um Unternehmen im Inland, die mit ersteren zusammenwirken. In den Fällen der mißbräuchlichen Ausnutzung der Besonderheiten des innerdeutschen Handels läßt sich auch der Ausfall von Einnahmen an Zöllen und Steuern selbst für die aus den Jahren 1975 bis 1979 bekanntgewordenen Fällen derzeit nicht beziffern. Die Verfahren befinden sich zum Teil noch im Ermittlungsstadium; soweit sie bei Gerichten anhängig sind, liegen — mit einer Ausnahme — noch keine rechtskräftigen Urteile vor. Seit 1980 sind — trotz der verschärften Kontrollen und Überwachungen — keine neuen Fälle bekanntgeworden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 85): Trifft es zu, daß die DDR Standarderzeugnisse wie rohe Schrauben und Muttern 30 bis 35 Prozent einschließlich der Umsatzsteuervergütung unter vergleichbaren Selbstkosten in der Bundesrepublik Deutschland massiv anbietet, und beabsichtigt die Bundesregierung, durch Vereinbarung von Preisen und Mengenlimits darauf hinzuwirken, zahlreiche dadurch in der Existenz gefährdete bundesdeutsche Arbeitsplätze zu erhalten? Die Selbstkosten, zu denen die Industrie der Bundesrepublik Deutschland rohe Schrauben und Muttern fertigt, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann deshalb nicht beurteilen, ob die DDR ihre Waren unterhalb dieser Kosten anbietet. Es liegen aber Hinweise des Deutschen Schraubenverbandes darüber vor, daß die DDR auf dem hiesigen Markt eine aggressive Preispolitik betreibt. Sofern der betroffenen Industrie daraus ein Schaden entsteht oder zu entstehen droht, können die Unternehmen oder die zuständigen Verbände beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Einleitung eines Preisprüfungsverfahrens beantragen. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt. Unabhängig davon wird die Treuhandstelle für Industrie und Handel in der nächsten Verhandlung mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR diese Situation erörtern und die DDR zu marktkonformem Preisverhalten auffordern. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 86): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch die Lieferung von Investitionsgütern in den Ostblock einerseits zwar Arbeitsplätze erhalten bleiben, andererseits aber im Konsumgüterbereich mehr Arbeitsplätze verlorengehen, da die auf den modernen deutschen Maschinen im Osten gefertigte Massenware zu Dumpingpreisen wieder in die Bundesrepublik Deutschland geliefert wird (Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Juni 1982 „Zwischen den Stühlen"), und welche Folgerungen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls hieraus zu ziehen? Die Bundesregierung lieferte 1980 in die europäischen Staatshandelsländer Investitionsgüter im Wert von rd. 7 Mrd. DM; das sind ca. 9 % unserer gesamten Investitionsgüterausfuhren. Dem Export in Staatshandelsländer kommt unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung in bestimmten Sektoren und Regionen Bedeutung zu. Aus den europäischen Staatshandelsländern werden überwiegend Rohstoffe und Energie eingeführt; auf Konsumgüter entfielen 1980 mit rd. 2,3 Mrd. DM nur knapp 15 % der Gesamtimporte. Ihre Vermutung, daß der Export von Investitionsgütern per Saldo zu Arbeitsplatzverlusten — und zwar zu Lasten des Konsumgüterbereichs — führt, wird von den bisherigen Erfahrungen nicht gestützt. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung über die Beschäftigungseffekte des Osthandels vom März 1981 kommt im Gegenteil zu dem Ergebnis, daß der Einfluß auf die Beschäftigung insgesamt positiv ist. Dafür spricht auch, daß der Wert der Investitionsgüterausfuhren etwa dreimal so hoch ist wie der Wert der Konsumgüterimporte. Was die Frage der Preisgestaltung anbelangt, kann nicht davon ausgegangen werden, daß im Osten gefertigte Massenwaren generell zu Dumpingpreisen in die Bundesrepublik geliefert werden. Für den Fall marktstörender Niedrigpreiseinfuhren steht es den betroffenen Wirtschaftskreisen frei, Anti-Dumping- oder Preisprüfungsverfahren zu beantragen. Davon hat die Wirtschaft auch in einer Reihe von Fällen Gebrauch gemacht. Diese Instrumente haben sich als geeignete Mittel zur Wahrung berechtigter Schutzbedürfnisse bewährt. Bei dieser Sachlage hat die Bundesregierung keine Veranlassung, ihre Haltung in dieser Frage zu ändern. 6688* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 87 und 88): Hat die Bundesregierung einen Überblick über die bis zum Ende dieses Monats bei der europäischen Kommission zu beantragenden Beihilfen deutscher und anderer europäischer Stahlunternehmen, und wie beurteilt sie auf diesem Hintergrund die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie in den nächsten Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen der amerikanischen Regierung gegen Stahlimporte aus der europäischen Gemeinschaft, und wie aussichtsreich ist ihre Bemühung um einen vorzeitigen Subventionsabbau auf dem internationalen Stahlmarkt als wesentlicher Ursache wechselseitiger protektionistischer Maßnahmen? Zu Frage 87: Nach dem Subventionskodex Stahl müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Beihilfevorhaben zugunsten ihrer Stahlindustrie bis spätestens 30. September 1982 der Kommission der EG melden. Deutsche Stahlunternehmen, die Hilfen nach dem Investitionszulagengesetz Stahl beantragen wollen, müssen Anträge bis 30. Juni 1982 beim Bundesminister für Wirtschaft stellen, damit dieser die Anträge prüfen und die Notifizierung bei der Kommission der EG vorbereiten kann. Zahlreiche deutsche Stahlunternehmen haben die Beantragung von Hilfen für die Durchführung von Umstrukturierungsprogrammen angekündigt. Konkrete Anträge liegen bisher aber nur von zwei Firmen vor. Eckdaten sind von einzelnen Unternehmen in großen Linien bekannt. Allerdings können derzeit keine verläßlichen Angaben über das Gesamtvolumen der Anträge gemacht werden. Aus den anderen Mitgliedstaaten der EG sind ebenfalls eine Reihe von Beihilfe- und Restrukturierungsvorhaben bekannt. Auch hier ist das Gesamtvolumen derzeit aber noch nicht zu überschauen. Die Kommission der EG kann — nachdem Notbeihilfen ab 1. Juli 1982 nicht mehr gewährt werden dürfen — Beihilfen nur noch genehmigen, wenn neben anderen Voraussetzungen sichergestellt ist, daß diese nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die Handelsbedingungen nicht in einer dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Weise verändern und im Ergebnis zu einem Abbau der Produktionskapazitäten führen. Auf diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, daß die deutsche Stahlindustrie in der Lage sein wird, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Zu Frage 88: Die Bundesregierung bedauert die massiven Maßnahmen der amerikanischen Regierung gegen die Stahlimporte aus der Gemeinschaft, weil diese Importbehinderungen den in Gang befindlichen Umstrukturierungsprozeß in der europäischen Stahlindustrie zusätzlich belasten. Sie wird in diesem Zusammenhang alles tun, um eine Ausweitung der protektionistischen Bestrebung zu verhindern. Sie vertraut darauf, daß ihre Bemühungen in der EG, die Subventionsgewährung an einen Kapazitätsabbau zu binden, zu einer Beschränkung dieser Subventionen und spätestens innerhalb der im Subventionskodex Stahl vorgesehenen Fristen zu ihrem Abbau führen wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß Generalmajor a. D. Bastian, wie die französische Tageszeitung „Le Figaro" in einem Bericht über die Demonstration in Bonn vom 10. Juni 1982 in ihrer Ausgabe vom Freitag, dem 11. Juni 1982, schreibt, die Aussage getätigt hat, „Wir sind für den Frieden, die anderen bereiten den Krieg vor. Die anderen sind Strauß, Genscher, Kardinal Höffner", und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenfalls diesen Sachverhalt? Sofern Generalmajor a. D. Bastian diese Aussage getätigt hat, sieht die Bundesregierung darin ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes, und wird sie die entsprechenden Maßnahmen einleiten? Dem Bundesminister der Verteidigung liegen keine Erkenntnisse vor, die das Zitat in dem von Ihnen angesprochenen Zeitungsbericht bestätigen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 91): Treffen in der Presse veröffentlichte Vermutungen zu, wonach ein an uns ergangenes Angebot Israels auf Unterrichtung über den sowjetischen T 72 Panzer und über die militärischen Operationen der israelischen Streitkräfte von der Bundesregierung abgeschlagen werde, und falls ja, welche Gründe wären für eine solche Ablehnung maßgeblich? Die angesprochenen Vermutungen entsprechen nicht den Tatsachen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 92 und 93): Hat das Bundesverteidigungsministerium schon konkrete Planungen zum Nachfolgemodell der Phantom F 4 (Luftverteidigungsjäger der 90er Jahre) entwickelt, und wenn ja, welche zeitlichen Vorstellungen gibt es? Trifft die Meldung der „New York Times" zu, europäische NATO-Verbündete — insbesondere die Bundesregierung — hätten die USA gedrängt, den Anteil der farbigen Dienstleistenden in ihrer Truppe zu verringern und die Zahl schwarzer Soldaten bei den Stationierungstruppen der USA in Europa zu begrenzen, und wenn ja, welche Dienststelle der Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6689* Zu Frage 92: Die Phantom F-4 wird voraussichtlich in den 90er Jahren auslaufen. Im Bundesministerium der Verteidigung wird an alternativen Konzeptstudien für ein Nachfolgemodell gearbeitet. Zu Frage 93: Der Bundesregierung ist über eine von Ihnen angesprochene Initiative nichts bekannt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 94): Welche Versuche macht die Bundeswehr mit Wirbeltieren und welche Forschungsaufträge hat sie seit 1976 vergeben, die zu Tierversuchen geführt haben? Lassen Sie mich zunächst mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß die wehrmedizinische Forschung mit Tieren nicht militärischen, sondern therapeutischen Zwecken dient und die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes strikt beachtet werden. Schwerpunkt der Forschung ist der medizinische ABC-Schutz. Hierzu werden auch Versuchstiere verwendet, um die Wirksamkeit der Arzneimittel und der Behandlungsverfahren zu prüfen. Soweit Sie in diesem Zusammenhang Forschungsaufträge ansprechen, bitte ich um Verständnis dafür, daß aus Gründen der Sicherheit an dieser Stelle Angaben nicht gemacht werden können. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 95): Zieht die Bundesregierung aus ihrer Antwort an den Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) vom 29. April 1982, daß ,,... aus militärisch-operativer Sicht der Wert einer Repressalie (d. h. eines C-Waffen-Einsatzes) in der Bundesrepublik Deutschland gering einzuschätzen" sei und „die glaubwürdige Androhung der dem Bündnis zur Vergügung stehenden Eskalationsoptionen ... den Warschauer Pakt hinreichend vom massiven Einsatz chemischer Kampfmittel abschrecken" dürfte, die Konsequenz, Produktion, Lagerung und Anwendung von chemischen Waffen im Bereich der NATO zu verhindern, so wie es das von der Bundesregierung unterzeichnete Abschlußdokument der UNO-Abrüstungssondervollversammlung vom 30. Juni 1978 in Nummer 75 fordert? Es bleibt das politische Ziel der Bundesregierung, einen Vertrag über ein umfassendes C-Waffenverbot zu erreichen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 96 und 97): Hat die Bundesregierung Informationen, ob in den Munitionslagern der US-Streitkräfte im Viernheimer Wald chemische Kampfstoffe gelagert werden? Welche Informations- und Handlungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung, die deutsche Bevölkerung vor möglichen Gesundheits- und Umweltschädigungen zu schützen, die möglicherweise von den in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Kampfstoffen der US-Streitkräfte ausgehen können? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, wo amerikanische chemische Munition auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gelagert wird. Ortsangaben über die Lagerung chemischer wie nuklearer Sonderwaffen unterliegen jedoch strengen Geheimhaltungsbestimmungen. Die Tatsache, daß sich an einem bestimmten Ort keine Sonderwaffen befinden, unterliegt zwar nicht der Geheimhaltung. Es ist jedoch geübte Praxis, Anfragen oder Aussagen zu Lagerorten weder zu bestätigen noch zu dementieren, um zu verhindern, daß durch eine Kette von Anfragen im Umkehrschluß die Lagerorte bekannt werden. 2. Die Bundesregierung hegt keinen Zweifel, daß die in US-Verantwortung liegenden Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung der C-Kampfstoffe höchsten Anforderungen entsprechen und eine Gefährdung der Bevölkerung nach menschlichem Ermessen ausschließen. Einzelheiten hierüber unterliegen naturgemäß der Geheimhaltung. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1757 Fragen 98 und 99): Mit welchen Finanzmitteln wurden welche Schwerpunkte im Bauforschungsprogramm der Bundesregierung in den letzten drei Jahren gefördert? Welche weitere Entwicklung, vor allem im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung der Industrie, ist für die nächsten Jahre geplant? An dem Rahmenprogramm zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bauwesen sind die Ressorts BMFT, BMBau, BMV und BMWi beteiligt. Die Fördermittel beliefen sich im Jahr 1980 auf insgesamt 32,8 Millionen DM, im Jahr 6690* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 1981 auf 28,0 Millionen DM, im Jahr 1982 belaufen sie sich auf 27,85 Millionen DM. Dem BMBau obliegt die Forschungsförderung insbesondere zur Verbesserung der Bau- und Planungsqualität und zur Stabilisierung der Baukosten. Der BMV fördert Forschungsvorhaben für den bedarfsorientierten Straßenbau und die Substanzerhaltung. Der BMWi fördert Untersuchungen zu Konjunktur- und Strukturproblemen der Bauwirtschaft. Nach der Abgrenzungsvereinbarung der Ressorts fördert nur der BMFT Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich mit einem angemessenen Beitrag (in der Regel 50 %) an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligen. Schwerpunkte der Förderung sind hier: — Umweltschonende Bauweisen — Produktivitätssteigerung — Qualitätsverbesserungen; insbesondere Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken — Neue Planungs- und Konstruktionsverfahren — Vorbeugender Brandschutz — Energiesparende Bauweisen (ab 1984). Wegen der schwierigen Haushaltssituation ist eine Steigerung der Mittel für Entwicklungsprojekte bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur in bescheidenem Rahmen möglich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 100): Wieviel Wohnungen sind seitens der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren im Vergleich zu vorangegangenen Jahren neu errichtet worden, und hält die Bundesregierung in Anbetracht dieser Zahlen eine Modifizierung der den gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen kraft Gesetzes obliegenden Baupflicht für erforderlich? Nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen haben die Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in den Jahren ab 1970 fertiggestellt: Jahr in eigener Bauherrschaft durch Betreuung Wohnungen Wohnungen 1970 81 830 14 849 1971 88 321 18 664 1972 104 901 20 003 1973 106 056 21 625 1974 92 379 20 719 1975 64 271 12 896 1976 48 732 9 331 1977 50 071 10 332 1978 26 926 5 053 1979 30 631 5 844 1980 34 100 6 126 1981 35 701 6 124 Angesichts der insbesondere in den Ballungsgebieten festzustellenden Nachfrage nach Wohnraum würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn die Fertigstellungszahlen weiter steigen würden. Nach Auffassung der Bundesregierung lassen sich aus der Entwicklung der globalen Fertigstellungsdaten keine Folgerungen für eine Modifizierung der Baupflicht ziehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 101 und 102): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die bürokratischen Hemmnisse auf dem Bausektor und im handwerklichen Bereich zu beseitigen, um damit die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft wieder zu verbessern und das Handwerk von einer Verwaltungsbürokratie zu entlasten? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zusätzlich zum Beschäftigungsprogramm ergreifen, um die gegenwärtig schwierige Wettbewerbssituation auf dem Baumarkt günstig zu beeinflussen, um zu vermeiden, daß für die Zukunft notwendige Produktionskapazitäten in der Bauwirtschaft noch stärker als bisher verlorengehen? Zu Frage 101: Die Tätigkeit der Bauwirtschaft und insbesondere des Bauhandwerks ist aus den Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Bauwesens heraus nicht ungerechtfertigt eingeschränkt. Diese Vorschriften setzen bedeutsame gesellschaftspolitische Belange durch und sind deswegen von den gesetzgebenden Körperschaften in Bund, Ländern und Gemeinden erlassen worden. Dessen ungeachtet hat der BMBau in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um gerade im Bereich des bundesrechtlichen Städtebaurechts sowie des landesrechtlichen Bauordnungsrechts Vorschriften und Verfahren zu vereinfachen und zu erleichtern. Ich darf mich insoweit auf meine Antwort auf Ihre entsprechende Frage aus dem vergangenen Jahr beziehen (vgl. 21. Sitzung vom 16. September 1981). Alle dort genannten Aktivitäten, die in der Praxis bereits Erfolge zeigen, kommen der Bauwirtschaft und gerade auch dem Handwerk zugute. Auch im Bereich des Vergabeverfahrens werden die Regelungen, insbesondere die Vertragsbedingungen, eingehend daraufhin untersucht, inwieweit gerade für die handwerklichen Tätigkeiten Vereinfachungen möglich sind, die die Praxis erleichtern. Ferner ist das Bundesbauministerium dabei zu untersuchen, welche Maßnahmen in seinem Bereich zur Baukostendämpfung beitragen können, damit auch von dieser Seite ein günstiger Einfluß auf die Bautätigkeit ausgeübt wird. Schließlich gehört der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland" (vgl. BT-Drs. 9/746) zu den vom Bundesbauministerium entwik- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 6691* kelten Initiativen, die in größerem Zusammenhang auch auf die Belebung der Bauwirtschaft abzielen. Zu Frage 102: Die Bundesregierung hat in jüngster Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit die Entwicklung der Bauwirtschaft mittelfristig zu verbessern. Die mit dem Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen (BGBl. 1981 I, S. 1542) eingeleitete Mobilisierung von zusätzlichen Mitteln aus dem älteren Sozialwohnungsbestand wird zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus beitragen. Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Meldungen der Länder ein zusätzliches Fördervolumen von ca. 22 500 Sozialwohnungen. Ferner wurden mit dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz (BGBl. 1981 I, S. 1523) Verbesserungen der Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7 Abs. 5 und § 7 b Einkommensteuergesetz verabschiedet. Zusätzlich wurde die sogenannte „Kinderkomponente" für Bauherren von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingeführt. Das am 8. Juni dieses Jahres verkündete Beschäftigungsförderungsgesetz (BGBl. 1982 I, S. 641) bietet mit der Einführung der Investitionszulage in Höhe von 10 % für Betriebsgebäude weitere Voraussetzungen zur Stärkung der Nachfrage nach Hochbauleistungen. Darüber hinaus weist die Bundesregierung auf die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität von der Bundesregierung am 3. Februar dieses Jahres beschlossene zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für Modernisierungs- und energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden des Bundes in Höhe von knapp 1 Mrd. DM hin. Schließlich erwartet die Bundesregierung von den vorgesehenen Änderungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen eine Stärkung der Investitionsbereitschaft im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Auf die Bedeutung der Entwicklung des Zinsniveaus für die Nachfrage nach Bauleistungen, insbesondere im Wohnungsbau, hat die Bundesregierung mehrfach hingewiesen. Sie geht davon aus, daß die Bundesbank auch weiterhin alle Zinssenkungsspielräume konsequent nutzen wird. Die Bundesregierung erwartet, daß das Bündel dieser Maßnahmen die Nachfrage nach Leistungen der Bauwirtschaft, wenn auch von niedrigerem Niveau ausgehend, beleben und damit die bauwirtschaftlichen Produktionskapazitäten wieder stärker auslasten wird. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine weiteren Maßnahmen vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 103 und 104): Worauf ist es zurückzuführen, daß nach dem Wohngeld- und Mietenbericht 1981 der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt ein vollbeschäftigter Mitarbeiter 758 Wohngeldbescheide bearbeitet, in Nordrhein-Westfalen dagegen nur 639? Worauf ist der unterschiedliche Verwaltungsaufwand zurückzuführen? Die Daten über Personaleinsatz, Arbeitsergebnisse sowie über Zusammensetzung und Höhe des Verwaltungsaufwandes im Wohngeld- und Mietenbericht 1981 der Bundesregierung beruhen auf Angaben der Länder, die im einzelnen nicht begründet worden sind. Wie ich erfahren habe, ist vom Abgeordneten Soenius (CDU) am 18. Mai 1982 zu diesem Thema eine Kleine Anfrage 625 an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gerichtet worden (Landtagsdrucksache 9/1698). Sobald mir die Beantwortung vorliegt, werde ich sie Ihnen zuleiten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 105): Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer Illustrierten veröffentlichte Erfindung des amerikanischen Ingenieurs Amos Walls zur Rettung von Menschen aus brennenden Hochhäusern, wonach sich ein Mensch mittels eines in einem Kasten aufgerollten Drahtseils, das beim Abseilen über eine Bremse abgerollt wird, ohne Problem aus einem Hochhaus abseilen kann, und was wird die Bundesregierung im Fall einer positiven Beurteilung der Zuverlässigkeit des Geräts veranlassen, um einen Einsatz zur Rettung von Menschenleben zu fördern? Die Bundesregierung ist wiederholt auf ähnliche Rettungsvorkehrungen bei Hochhäusern für Fälle von Brandkatastrophen hingewiesen worden. Sie ist gerne bereit, die in der Frage des Herrn Abgeordneten Jäger genannte Erfindung zu prüfen und das Ergebnis an die hierfür zuständigen Bundesländer heranzutragen. Hierbei handelt es sich offenbar um eine zusätzliche Rettungsmaßnahme für außergewöhnliche Brandgefährdungen, soweit die ohnehin vorhandenen Brandschutzvorkehrungen nicht mehr ausreichen sollten. Es sei darauf hingewiesen, daß der Brandschutzstandard insbesondere bei Hochhäusern in der Bundesrepublik hoch ist und bislang größere Brandkatastrophen in diesen Gebäuden verhindert werden konnten. Was das Abseilen von Personen bei der vorgeschlagenen Rettungsmaßnahme anbetrifft, scheint dies bei auftretenden Verqualmungen und brennenden Fassaden nicht ohne Probleme zu sein. Beispielsweise können auftretende Flammen das der Abseilung dienende Stahlseil verhältnismäßig frühzeitig funktionsuntüchtig machen. Das Abseilen dürfte darüber hinaus nur für einen eingeschränkten Personenkreis, weniger für körperlich Behin- 6692* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Juni 1982 derte oder alte Menschen sowie Kinder in Betracht kommen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 106): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls, die Gesellschaft für Biotechnologische Forschung mbH oder Teile davon derzeitig oder in Zukunft von Braunschweig an einen anderen Standort zu verlegen, und wird die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die in den nächsten Jahren bei der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen in Braunschweig führen? Eine Verlegung der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) an einen anderen Standort ist nicht vorgesehen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 107): Mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung — hier das Bundesministerium für Forschung und Technologie — zur Förderung kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen Mittel eingesetzt, und was sind ihre weiteren Absichten? Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms sieben kombinierte Müllverbrennungs- und Verwertungsanlagen mit einer Gesamtsumme von rund 86 Millionen DM in den Jahren 1977-1982 gefördert. Obwohl einige der Projekte derzeitig noch nicht abgeschlossen sind, kann davon ausgegangen werden, daß die Projektziele weitgehend mit positiven Versuchsergebnissen belegt werden können. Es fehlen noch Bewertungen, die einen mehrjährigen Betrieb in der Praxis der Abfallwirtschaft berücksichtigen. Die Vorhaben tragen dazu bei, den Energie- und Rohstoffinhalt von Abfallstoffen verstärkt zu nutzen sowie Deponievolumen einzusparen. Hinzu kommt, daß mit diesen Projekten neue Entsorgungsalternativen insbesondere für kontaminierte Schlämme erschlossen werden konnten. Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms der Bundesregierung sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch weiterhin die Entwicklung und Erprobung neuer Entsorgungsalternativen fördern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 108): Teilt die Bundesregierung — hier das Bundeswirtschaftsministerium — meine Auffassung, daß der Bau und Betrieb kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen der Arbeitsbeschaffung, der Rohstoffersparnis und der Energiegewinnung dient, und ist die Bundesregierung bereit, bei einer eventuellen Auflage neuer Konjunkturprogramme der Förderung solcher Anlagen erste Priorität einzuräumen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der Betrieb von Müllverbrennungsanlagen auch der Energiegewinnung und Energieeinsparung dient, besonders wenn diese Anlagen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, d. h. gleichzeitig elektrischen Strom und Prozeßdampf bzw. Fernwärme erzeugen. Müllheizwerke und Müllheizkraftwerke erhalten deshalb eine 7,5 %ige Investitionszulage nach § 4 a InvZulG und werden nach dem Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) in Zukunft auch nach dem neuen Bund-Länder-Programm zum Kohle-Heizkraftwerks- und Fernwärmeausbau gefördert. Im Gegensatz zu den reinen Müllverbrennungsanlagen liegen für den Bau und Betrieb kombinierter Müllverwertungs- und Verbrennungsanlagen bisher keine technischen und wirtschaftlichen Erfahrungswerte vor, um deren Auswirkungen auf Arbeitsbeschaffung, Rohstoffersparnis und Energiegewinnung einschätzen zu können. Der Bundesminister für Wirtschaft kann im übrigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Aussagen über Möglichkeit und Inhalt etwaiger späterer Konjunkturprogramme nicht machen. In jedem Falle wird die Bundesregierung Erfahrungen bei Entwicklung, Bau und Betrieb solcher Anlagen mit Aufmerksamkeit verfolgen.
Gesamtes Protokol
Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll Punkt 11 — Erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Rentenanpassung — von der Tagesordnung abgesetzt und die heutige Tagesordnung um mehrere Zusatzpunkte erweitert werden. Diese Zusatzpunkte sind in der Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführt, die Ihnen vorliegt:
1. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz — AsylVfG)
— Drucksache 9/1792 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jahn (Marburg)

2. Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung
— Drucksache 9/564 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 9/1765 —
Berichterstatter: Abgeordneter Stöckl (Erste Beratung 46. Sitzung)

3. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols
— Drucksache 9/1518 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1789 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler (Erste Beratung 100. Sitzung)

4. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern
— Drucksache 9/1620 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1790 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile (Erste Beratung 103. Sitzung)

5. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
— Drucksache 9/1357 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1791 —
Berichterstatter: Abgeordneter Poß (Erste Beratung 91. Sitzung)

6. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 9/1787 — Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin
7. Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1112 Tit. apl. 68104 —Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche —
— Drucksache 9/1784 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Ist das Haus mit dieser Änderung der Tagesordnung und auch damit einverstanden, daß für die Zusatzpunkte 1 und 3 bis 7 von der Frist unserer Geschäftsordnung für den Beginn der Beratung abgewichen wird? — Ich stelle fest, daß Sie diesem Vorschlag nicht widersprechen. Dann ist dies mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.



Vizepräsident Windelen
Punkt 11 der Tagesordnung ist, wie Sie soeben beschlossen haben, abgesetzt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 und 13 auf:
12. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs (SGB) — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten —
— Drucksache 9/95 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 9/1754 —
Berichterstatter: Abgeordnete Sieler Dr. Friedmann
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 9/1753 —
Berichterstatter: Abgeordneter Seehofer

(Erste Beratung 21. Sitzung)

13. Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
— Drucksache 9/1602 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 9/1762 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich

(Erste Beratung 103. Sitzung)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist verbundene Debatte für die Tagesordnungspunkte 12 und 13 vereinbart worden. Darf ich feststellen, daß sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind? — Ich stelle Ihre Zustimmung fest.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Seehofer.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID0910900100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der jetzt zur zweiten und dritten Beratung vorliegende Entwurf des Sozialgesetzbuches über die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten hat im Vergleich zu dem Entwurf, den die Bundesregierung am 12. Februar 1981, also bereits vor einem Jahr und vier Monaten eingebracht hat, doch einige bedeutsame Änderungen und Erweiterungen erfahren. So sollen jetzt im Zusammenhang mit diesem Entwurf auch verschiedene Maßnahmen korrigiert werden, die erst im Dezember des letzten Jahres im Zusammenhang mit der sogenannten Operation '82 beschlossen wurden und die, wie wir alle wissen, in der Praxis zu Härten geführt haben und in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit stark in der Diskussion standen.
Ich nenne hier im besonderen die Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht sowie die Neuregelungen im Bundessozialhilfegesetz über die Gewährung von Taschengeld für Heimbewohner, über die Kostentragung bei Heimunterbringung von behinderten Kindern und Jugendlichen und schließlich auch über die Anrechnung von Blindenhilfe auf das Pflegegeld. Auf diesen Komplex des Bundessozialhilfegesetzes wird mein Kollege Braun in der nächsten Debattenrunde im einzelnen eingehen.
Mein Schwerpunkt ist das eigentliche Sozialgesetzbuch. Auch hier gab es bei den Beratungen im Ausschuß zum Teil erhebliche Veränderungen des Regierungsentwurfs, wobei insbesondere eine ganze Reihe von Anregungen des Bundesrats übernommen wurden, die der redaktionellen und rechtlichen Klarstellung des Gewollten dienen.
Dennoch, trotz dieser Übernahme vieler Anregungen des Bundesrates, haben wir gegen einige Vorschriften nach wie vor erhebliche Bedenken, wobei wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Koalition vor allem mehr Mut zu weniger Paragraphen gewünscht hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unsere stärksten Bedenken bestehen nach wie vor gegen die Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern. Zwar sind die entsprechenden Vorschriften, die im Regierungsentwurf noch sechs Paragraphen umfaßten, gestrafft und in einer Norm zusammengefaßt worden, aber in der Substanz hat sich praktisch nichts geändert. Es bleibt die rechtliche Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaften, es bleiben die Vorschriften über das Verwaltungshandeln, insbesondere die Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsakten, und es bleiben auch die Regelungen über die Aufsicht. Damit bleiben auch unsere Einwände, die wir bereits bei der ersten Beratung vorgebracht haben, unsere Einwände, die vor allem aus dem Grundsatz der Subsidiarität folgen, wonach man einer größeren Einheit niemals Aufgaben übertragen soll, die eine kleinere Einheit genauso gut erledigen kann.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Genau das Gegenteil bewirkt der Vorschlag der SPD und der FDP. Durch diesen Vorschlag werden neue Verwaltungsebenen und Überkörperschaften gesetzlich normiert, die letztlich einen Einstieg in die schrittweise Vereinheitlichung und Beseitigung des bewährten gegliederten und dezentralen Sozialleistungssystems bedeuten — mit der ganz natürlichen Folge, daß die Bürgernähe verlorengeht, die Bürokratie ausgeweitet wird, mehr Kosten und mehr Rechtsunsicherheiten entstehen und es vor al-



Seehofer
len Dingen zu einer Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts der Leistungsträger kommt.
Für mich — und auch für meine Fraktion — besteht darüber hinaus überhaupt kein Zweifel daran, daß dieser erste Schritt weitere gesetzliche Folgeregelungen nach sich ziehen wird. Denn wer, wie es hier durch die Einführung einer staatlichen Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften vorgesehen ist, mehr Staat schafft, legt den Grundstein für weitere gesetzliche Regelungen. Mehr Staat bedeutet mehr Gesetze.

(Beifall bei der CDU/CSU — Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Und mehr Gesetze mehr Staat!)

Meine Damen und Herren, die Bildung und das Handeln von Arbeitsgemeinschaften sind auch derzeit bereits möglich. Es gibt Arbeitsgemeinschaften, die schon seit Jahrzehnten ganz gut funktionieren, ohne daß es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Niemand hat bis heute belegt — auch nicht bei den Beratungen im Ausschuß —, daß für eine derartige gesetzliche Regelung überhaupt eine Notwendigkeit besteht. Es gibt kein sachbezogenes, kein konkretes Bedürfnis aus der Praxis. Wir meinen deshalb, daß wir auf diese Vorschriften über die Arbeitsgemeinschaften völlig verzichten können.
Gleiches gilt hinsichtlich der vorgesehenen Regelungen über die Zusammenarbeit der Leistungsträger auf dem Gebiet der Planung und Forschung. Diese Vorschriften halten wir für absolut entbehrlich. Wir möchten der Koalition heute wieder einmal sagen, daß sie sich endlich von der Vorstellung befreien sollte, daß jeder Lebenssachverhalt, der in der Praxis draußen vorkommt, gesetzlich reglementiert werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten hier auch einmal den Mut zur Lücke haben, insbesondere nachdem die Praxis bewiesen hat, daß Gesetze in diesem Falle absolut unnötig sind.
Besonders erfreulich war es bei den Beratungen im Ausschuß, daß es zu zwei wichtigen sozialpolitischen Fragen im Laufe der Beratungen eine Verständigung zwischen allen Fraktionen gegeben hat. Dies gilt erstens für das sehr schwierige Problem, wie man einen Schadensersatzanspruch zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger aufteilt, wenn der Ersatzanspruch nicht zur Dekkung des gesamten Schadens ausreicht, beispielsweise weil ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Hier ist die im Regierungsentwurf vorgesehene Lösung auf Empfehlung des Rechtsausschusses durch die sogenannte relative Theorie ersetzt worden, die für die Praxis eine leichtere und gerechtere Handhabung verspricht. Hier wird die Belastung, die sich aus dem verminderten Ersatzanspruch ergibt, gleichmäßig auf den Geschädigten und auf den Sozialversicherungsträger aufgeteilt. Dies ist auch sozialpolitisch sehr zu begrüßen, weil damit der Geschädigte besser gestellt wird als nach dem derzeit geltenden Recht, wonach der Leistungsträger immer den ersten Zugriff hat.
Sehr positiv ist auch zu bewerten — dies ist der zweite Punkt, wo eine Verständigung im Laufe der Beratungen stattgefunden hat —, daß nun die Frage der Zuständigkeit für Kinderheilbehandlungen sowie Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen für Angehörige von Versicherten eine endgültige und dauerhafte Lösung und Klärung erfahren hat, obwohl sich der Regierungsentwurf zu dieser Frage ausgeschwiegen hat. Sie sieht so aus, daß die ursprünglich bis Ende dieses Jahres befristete Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger nun auf Dauer erhalten bleiben wird. Dies ist sachlich erwünscht und gerechtfertigt, weil bei den Rentenversicherungsträgern — anders als bei den Krankenversicherungsträgern — spezielle Einrichtungen und Erfahrungen auf diesem Gebiet vorhanden sind.
Einige Worte zur vorgesehenen Korrektur der Sozialversicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Koalitionsfraktionen wollen die durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz erfolgte Einengung in der Weise korrigieren, daß künftig auch wieder derjenige versicherungsfrei sein soll, der zwar mehr als 390 DM, aber weniger als ein Sechstel des Gesamteinkommens in der Nebenbeschäftigung verdient.

(Zuruf von der CDU/CSU: Echternacher Springprozession!)

Dies ist auch notwendig, hat doch die jetzige Regelung vielen durch eine Nebenbeschäftigung einen vollen Versicherungsschutz zum Billigsttarif beschert.
Wir halten dieses „Heilmittel", diesen ersten Schritt allerdings nicht für ausreichend, um den kranken „Patienten" wieder gesund zu machen. Wir wollen zusätzlich, über die Einführung dieser Sechstelgrenze hinaus, daß die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze wieder eingeführt wird und vor allen Dingen die bis Ende 1984 ausgelegte Befristung der Geringfügigkeitsregelung entfällt. Wenn nämlich das derzeit gültige Recht bestehen bleibt, wird nach dem Jahre 1984 jede Beschäftigung, sei sie auch noch so geringfügig, der Sozialversicherunspflicht unterliegen. Nur wenn wir hier Nägel mit Köpfen machen, werden unerwünschte und schädliche Auswirkungen, die wir derzeit in der Praxis zur Genüge feststellen, für die Betroffenen, für die Sozialversicherungsträger und auch für die Volkswirtschaft vermieden. Wir müssen hier den Mut haben, Nägel mit Köpfen zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Löffler [SPD])

Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits bei der Beratung des Beschäftigungsförderungsgesetzes im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung den Antrag gestellt, hier zum alten Rechtszustand vor Verabschiedung des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes zurückzukehren. Wir stellen diesen Antrag heute hier erneut, weil wir damals leider keine Mehrheit — ich richte mich vor allen Dingen an die FDP — gefunden haben. Ich bitte Sie sehr herzlich, heute unserem Antrag zuzustimmen.

(Löffler [SPD]: Richtig nett!)




Seehofer
Meine Damen und Herren, wenn dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird, ist der vierte Schritt zur Schaffung des Sozialgesetzbuchs getan. Es liegen dann nach dem allgemeinen Teil des SGB, den gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung und zum Verwaltungsverfahren sowie zum Schutz der Sozialdaten die übergreifenden Gesetzesvorschriften vor, die gewissermaßen den Rahmen für die Einordnung der besonderen Sozialleistungsbereiche bilden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sehr intensiv an der Beratung dieses heute vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt. Sie wird sich heute bei der Schlußabstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Ich möchte dafür zwei Gründe anführen.
Erstens. Wir stehen dem Vorhaben, daß man das Sozialrecht zusammenfaßt, daß man es überschaubarer gestaltet, daß man es vereinfacht, grundsätzlich absolut positiv gegenüber. Es gibt auch in diesem Gesetzentwurf viele positive Elemente. Ich möchte nur zwei Beispiele herausgreifen. Da ist einmal die Beschleunigung der Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern. Hier gab es oft in der Praxis das Ärgernis, daß beispielsweise Rentenversicherungsträger Nachzahlungen von Renten unvertretbar lange zurückgehalten haben, um mit anderen Leistungsträgern zu verrechnen, und der Betroffene, der auf die Nachzahlung gewartet hat, mußte oft monatelang darauf warten. Dies wird jetzt dadurch beschleunigt, daß der Rentenversicherungsträger oder ein anderer Leistungsträger spätestens nach zwei Monaten seine Leistung zur Auszahlung bringen muß. Das heißt, wenn innerhalb dieser zwei Monate die Verrechnung mit anderen Leistungsträgern nicht stattgefunden hat, ist er gesetzlich verpflichtet auszuzahlen. Dies ist für den Bürger draußen sehr wichtig, dies stärkt die Stellung des Bürgers draußen.
Ich möchte ein zweites anfügen. Das ist die Vermeidung ärztlicher Mehrfachuntersuchungen durch die Leistungsträger, wo jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, daß diese Mehrfachuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben. Sie wissen, daß es für einen Patienten, für einen Antragsteller, für einen Betroffenen oft sehr belastend, sehr beschwerlich sein kann, wenn er von einer Behörde zu anderen weitergereicht wird und überall unter Umständen die gleichen ärztlichen Untersuchungen erfährt. Dies stößt draußen auf Unverständnis. Deshalb ist es im Grundsatz sehr zu begrüßen, daß hier die Voraussetzungen geschaffen werden, daß die einzelnen Behörden, die einzelnen Stellen ihre Untersuchungsergebnisse untereinander austauschen können, natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Ausschuß sehr deutlich gemacht, daß wir davon ausgehen, daß die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuchs hier natürlich ihre Anwendung finden.
Wir stimmen dem eigentlichen Sozialgesetzbuch in den allermeisten Einzelbestimmungen auch zu.
Aber unsere Bedenken gegen die rechtliche Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaften

(Löffler [SPD]: Das ist der Walzerschritt, Herr Seehofer!)

sind so schwerwiegend — ich habe versucht, dies in aller Kürze auszuführen —, daß wir dem Gesetzentwurf insgesamt aus diesem ersten Grunde nicht zustimmen können, obwohl wir die Einzelbestimmungen überwiegend mittragen.

(Löffler [SPD]: Das verstehe ich nicht! Das tut mir leid! Die einzelnen Bestimmungen sind gut, aber insgesamt lehnen Sie sie ab! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Herr Löffler, fragen Sie mal den Westphal!)

Jetzt komme ich zu dem zweiten Grund für die Stimmenthaltung. Auch die Union, Herr Kollege Löffler, hält eine Korrektur der Operation '82 in den eingangs angesprochenen Bereichen für absolut notwendig, damit die in der Praxis aufgetretenen Härten schnellstmöglich beseitigt werden. Wir verweisen auf unsere Anträge, die heute vorliegen. Wir verweisen auch auf die sonstigen Initiativen, wie die Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Freistaats Bayern bezüglich des Taschengeldes für Altenheimbewohner, auf den Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Kostenbeiträge für die Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Heimen.
Wir waren in der Vergangenheit auf diesen Feldern bereits initiativ, ebenso wie bei der 390-MarkRegelung im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Wo ist eigentlich die Bundesregierung? — Zuruf von der CDU/CSU: Die schläft! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)

Wir stimmen heute bei den Einzelabstimmungen auch anstehenden Korrekturen zu. Wir stimmen zu, wenn es um die Wiederherstellung des vor dem 1. Januar 1982 geltenden Rechts beim Kostenbeitrag für die Heimunterbringung von behinderten Kindern und Jugendlichen geht. Ebenso stimmen wir der jetzt gefundenen Lösung bei der Anrechnung von Blindenhilfe auf das Pflegegeld zu, wonach nämlich nicht eine hundertprozentige, sondern maximal eine 50prozentige Anrechnung erfolgt. Wir stimmen diesen beiden Korrekturen ausdrücklich zu. Bei den behinderten Kindern und Jugendlichen bedeutet das die Wiederherstellung des alten Rechts.
Nicht zustimmen — das ist der zweite wesentliche Grund, warum wir dem SGB insgesamt heute bei der Schlußabstimmung unsere Stimme nicht geben — können wir jedoch der von SPD und FDP angestrebten Regelung bezüglich des Taschengeldes für Altenheimbewohner. Wir stellen hier als Alternative erneut unseren Antrag auf Wiederherstellung des Rechts vor Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910900200
Herr Abgeordneter, sind Sie mit einer Zwischenfrage des Abgeordneten Franke einverstanden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0910900300
Herr Kollege Seehofer, bedauern Sie nicht auch mit uns allen, daß die Regierung ihr „großes" Interesse an dieser wichtigen Gesetzgebung dadurch dokumentiert, daß sie hier nur durch drei Parlamentarische Staatssekretäre auf der Regierungsbank vertreten ist?

(Beifall bei der CDU/CSU — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Und was für welche! — Löffler [SPD]: Was soll denn das Wörtchen „nur", Herr Franke? — Bundesminister Genscher betritt den Saal — Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)


Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID0910900400
Herr Kollege Franke, ich stimme Ihnen zu, diese Themen hätten verdient, durch die Regierung und durch die Koalitionsfraktionen nicht nur in Presseverlautbarungen behandelt zu werden, sondern auch hier in der Diskussion durch die Anwesenheit.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Selbst der Außenminister kümmert sich um die Sozialhilfe! — Zuruf von der SPD: Wo ist der Vorsitzende Kohl Ihrer Fraktion?)

Ich möchte jetzt in Anwesenheit des Bundesaußenministers wiederholen: Wir stimmen also diesen beiden Korrekturen zu,

(Zuruf von der SPD: Kohl her!)

nicht aber den Regelungen, die jetzt SPD und FDP — auch die FDP; an die möchte ich mich besonders wenden —

(Bundesminister Genscher: Hört! Hört! — Zuruf von der CDU/CSU: Vergebliche Liebesmüh!)

bei der Taschengeldregelung für Altenheimbewohner anstreben. Hierauf wird mein Kollege Braun noch im einzelnen eingehen, weil dies ja auch zum BSHG zählt.
Eine Bemerkung möchte ich mir hier doch erlauben, weil sie ein bißchen unterstreicht, wie gravierend unsere Bedenken gegen diese Regelungen sind und weil sie überzeugend begründet, warum wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen können.
Meine Damen und Herren von der Koalition, insbesondere von der FDP, die Lösung, die Sie jetzt anstreben, widerspricht dem Bedarfsdeckungsprinzip, widerspricht dem Prinzip der Individualität — beides tragende Säulen des Sozialhilferechts.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Diese Lösung widerspricht insbesondere dem Leistungsprinzip, weil sie denjenigen bestraft, der zeit seines Lebens für die Altersversorgung selber Vorsorge getroffen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier wird eine Umverteilung, eine Nivellierung vorgenommen, eine Gleichmacherei. Mein Kollege Braun wird dies, wie gesagt noch im einzelnen begründen. Aber ich wiederhole: Wenn jemand zeit seines Lebens in die Rentenversicherung einzahlt und
dann bei einer Rente von 1200 Mark nur ein Zusatztaschengeld von maximal 27 Mark bekommt, wie es jetzt die Lösung der Koalition vorsieht, dann ist das eine Bestrafung seiner Leistung. Unsere Bedenken dagegen sind so gravierend, daß wir in diesem Punkt nicht zustimmen können und damit — das ist der zweite wesentliche Punkt — dem Gesetzentwurf insgesamt bei der Schlußabstimmung nicht zustimmen können. Wir werden uns deshalb enthalten.

(Glombig [SPD]: So leicht kann man sich das machen!)

Wir werden uns auch bei der in der Beschlußempfehlung aufgeführten Entschließung enthalten, und zwar zur Ziffer 1, weil wir der Meinung sind, daß der Behandlung der Großen Anfrage von SPD und FDP über die Behindertenpolitik nach dem internationalen Jahr der Behinderten nicht vorgegriffen werden sollte. Wir werden hier erst einmal die Antwort der Bundesregierung abwarten. Dann besteht genügend Gelegenheit, zu diesen Themen hier im Hohen Hause zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, ich möchte als Berichterstatter allen beteiligten Bediensteten im Bundesarbeitsministerium und im Ausschußsekretariat sehr herzlich für die Unterstützung danken.

(Dr. George [CDU/CSU]: Die es schwer hatten!)

Mein Dank gilt auch den Kollegen Heyenn und Hölscher für die nützlichen und sachlichen, ich möchte meinen, in vielen Punkten auch sehr fruchtbaren interfraktionellen Gespräche, wenngleich nicht alle unterschiedlichen Standpunkte überbrückt werden konnten.
Eine kleine Kritik am Rande: Wir haben es in der Endphase der Beratung dieses Gesetzentwurfes wieder erlebt, daß offensichtlich aus koalitionsinternen Gründen — der Gesetzentwurf wurde vor einem Jahr und vier Monaten eingebracht — unter zeitlichem Druck, gewissermaßen mit heißer Nadel genäht werden mußte.

(Dr. George [CDU/CSU]: Ohne Faden!)

Ich meine, falls die Koalition überhaupt noch lange dazu Gelegenheit haben wird,

(Löffler [SPD]: Seien Sie vorsichtig! Da verspekulieren sich ganz andere!)

sollte sie Vorsorge treffen, damit dies künftig nicht mehr der Fall ist. Das hat die Beratungen sehr erschwert.
Ich möchte mir zum Schluß die Anmerkung erlauben, daß wir von der CDU/CSU bei der Schlußberatung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung angeregt haben, daß die Diskussion der letzten Wochen und Monate darüber, wer denn nun die Verantwortung hinsichtlich der negativen Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Operation '82 zu tragen habe, ein Ende finden sollte, weil sie letzten Endes niemandem dient, am wenigsten den Betroffenen draußen. Wir können erfreut feststellen, daß unsere ausgestreckte Hand — so jedenfalls die Signale, insbesondere auch vom Kollegen Jaunich — aufgegriffen wurde. Es sind bemerkenswerte, positive und richtige Signale. Wir sollten nicht vergessen, daß die-



Seehofer
sen Maßnahmen, die wir heute korrigieren, und damit den Fehlern, die hier begangen wurden, schließlich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses zugestimmt haben.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: So ist es!)

Meine Damen und Herren, es schadet dem Ansehen dieses Parlaments überhaupt nicht und es schadet auch unserer Demokratie überhaupt nicht, wenn wir heute den Mut haben festzustellen, daß wir alle gemeinsam einen Fehler begangen haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich möchte umgekehrt sagen: Die Menschen draußen verstünden es überhaupt nicht — und das wäre Wasser auf die Mühlen der Staatsverdrossenheit, der Kritik an diesem Parlament —, wenn wir ihnen trotz dieser eindeutigen Sachlage etwas anderes vormachen wollten. Deshalb sollten wir klar feststellen: Der Fehler wurde von allen gemeinsam begangen. Wir sollten alle gemeinsam den Mut haben, dies festzustellen, und wir sollten alle gemeinsam den Mut haben, den Fehler heute wieder zu korrigieren.
Leider sehen wir uns außerstande

(Löffler [SPD]: Bei der Korrektur mitzuwirken!)

— aus ordnungspolitischen Gründen —, Ihren Vorstellungen in einem Punkt zu folgen. Wir sind aber in diesem sehr wichtigen Punkt nicht ohne Alternative. Wir stellen einen Alternativantrag, Herr Kollege Löffler, und bitten sehr herzlich, daß Sie dieser Alternative zustimmen. Ich richte diese Bitte insbesondere auch an die FDP, weil es doch nicht ihr Interesse sein kann, hier nivellierend, umverteilend zu Lasten derer, die eine eigene Leistung eingebracht haben, zu wirken. — Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910900500
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0910900600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben einen bemerkenswerten Eiertanz erlebt,

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist das notwendig? — Weiterer Widerspruch bei der CDU/ CSU)

als der Kollege Seehofer die Enthaltung der CDU/ CSU-Fraktion zu begründen versuchte. Das ist ein bemerkenswerter Eiertanz, denn wir, die wir an den Beratungen beteiligt waren, wissen, daß sich partiell Vorstellungen der CDU/CSU und partiell Vorstellungen der Koalition durchgesetzt haben. Dann sollte man, wie ich meine, auch den Mut haben, das Ergebnis eines Kompromisses aus den Ausschußberatungen hier im Parlament gemeinsam zu tragen.
Wir beraten in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Sozialgesetzbuches, meine Damen und Herren, und zwar den Teilbereich Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände, die Verbesserung der materiellen Situation Sozialversicherter, die unter Beteiligung von Dritten einen Unfall erlitten haben, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und unterschiedlichen Beurteilungen durch mehrere Sozialversicherungsträger, um auch Nahtlosigkeit in den Ansprüchen herzustellen.
Wesentlich ist aber auch — darauf ist hingewiesen worden —, daß wir mit diesem Gesetz unüberlegte Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz reparieren. Die Fraktionen von FDP und SPD haben diese Korrekturen an das Sozialgesetzbuch angehängt, weil auf diese Weise eine schnelle Realisierung dieser erforderlichen Reparaturen möglich ist. Es handelt sich um eine Neuregelung des Taschengeldes für Heimbewohner, um die Wiederherstellung des alten Rechtszustands bei der Kostenbeteiligung der Eltern, deren behinderte Kinder in Heimen untergebracht sind, und um eine Verbesserung bei der Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld.
Meine Damen und Herren, im Bundesarbeitsministerium haben vor mehr als zehn Jahren die Arbeiten zum Sozialgesetzbuch begonnen. Vor nahezu neun Jahren hat der Deutsche Bundestag den ersten Teilbereich des Sozialgesetzbuchs in erster Lesung beraten. Ich möchte die heutige Gelegenheit wahrnehmen, allen Beteiligten in Ministerien, Ausschußbüros und in den Fraktionen meinen Dank für die gründliche Arbeit auszusprechen; ich möchte diesen Dank für meine Fraktion personifizierend an den Kollegen Norbert Gansel richten, der acht Jahre lang Vorsitzender unserer Arbeitsgruppe „Sozialgesetzbuch" gewesen ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir schließen heute einen ersten großen Teilbereich ab. Wir alle wissen, daß eine umfassende Kodifikation, d. h. eine systematische Zusammenfassung der beinahe unzähligen Einzelgesetze des Sozialrechts, nur stufenweise erfolgen kann. Ziel der gesamten Kodifikation ist es, das Sozialrecht zusammenzufassen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen; wir wollen es verständlicher, in sich widerspruchsfrei und überschaubar machen. Wir Sozialdemokraten erfüllen damit eine Forderung unseres Godesberger Programms, die da lautet, die gesamte Sozialgesetzgebung einheitlich und übersichtlich in ein Sozialgesetzbuch einzubringen.
Um die Bedeutung dieses Sozialgesetzbuchs kurz zu beschreiben, möchte ich § 1 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, den wir schon vor Jahren verabschiedet haben, zitieren:
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und



Heyenn
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Das dritte Kapitel des Zehnten Buchs beendet mit neuformulierten und vereinheitlichten Vorschriften die Arbeiten für die übergreifenden Grundlagen- und Verfahrensvorschriften aller Sozialleistungsbereiche. Es wird die Einordnung der einzelnen Leistungsbereiche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung noch folgen. Auch dazu wird der Bundestag sicher wieder mehrere Legislaturperioden benötigen.
Wenn wir uns zu diesem Zeitpunkt selbstkritisch fragen, ob wir den uns ursprünglich gesetzten Zielen gerecht geworden sind, dann müssen allerdings leichte Zweifel angebracht sein. Wir haben zusammengefaßt, vereinfacht, widerspruchsfreier gemacht. Überschaubarer und verständlicher ist das leider in wesentlichen Teilbereichen nicht geworden. Ich habe jedesmal, wenn zum Beispiel das Quotenvorrecht der Sozialversicherungsträger zur Beratung in der Arbeitsgruppe, im Arbeitskreis oder sonstwo anstand, dieses erst einmal wieder gründlich lesen müssen, um die schwierige Materie in den Griff zu bekommen. Wie soll das dann ein Versicherter verstehen?
Dennoch: Der hier zu beratende Entwurf bringt dem Bürger und der Sozialversicherung ein Mehr an Rechtssicherheit, er bringt materielle Verbesserungen, und er bringt eine Rechtsvereinheitlichung. Das ist positiv zu beurteilen. Ich will das kurz an Beispielen darlegen.
Wer als Mitglied der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung in der Vergangenheit einen Unfall erlitt, mußte häufig zusehen, wie sein Schadensersatzanspruch an den Schädiger zur vollen Abdekkung der vom Sozialversicherungsträger zu erbringenden Leistung an diesen überging. Die jetzt vorgenommene Neuregelung bringt dem Betroffenen teilweise gravierende materielle Verbesserungen, die monatlich je nach Fallgestaltung mehrere hundert Mark ausmachen können. Auf den Versicherungsträger oder den Träger der Sozialhilfe geht vom Ersatzanspruch des Geschädigten nur noch der Anteil über, der dem Prozentsatz entspricht, für den der Schädiger ersatzpflichtig ist.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, bis 1985 die finanziellen Auswirkungen darzulegen, um dann zu ermitteln, ob wir weitere Verbesserungen — vielleicht in Form des vollen Quotenvorrechts für den Versicherten — einführen können.
Ein weiterer Punkt: Es war in der Vergangenheit nicht selten, daß ein gesundheitlich eingeschränkter Arbeitnehmer vom Arbeitsamt für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wurde. Die Krankenkasse meinte, Arbeitsunfähigkeit liege aber nicht vor, und die Rentenversicherung sagte: Berufsunfähigkeit ist auch nicht eingetreten. Dieser Arbeitnehmer saß bei solchen Situationen zwischen den Stühlen. Durch die Neuregelung im Bereich der ärztlichen Untersuchung wollen wir dies in Zukunft vermeiden und die Nahtlosigkeit aneinander anschließender Ansprüche herstellen.
Nun ein Wort zu den Arbeitsgemeinschaften. Es gibt sie, diese Arbeitsgemeinschaften, teilweise seit Jahrzehnten. Sie erbringen zum Teil ökonomisch und bürgernah Sozialleistungen. Nur dies geschah im rechtsfreien, nicht geregelten Raum. Wir wollen für diese Arbeitsgemeinschaften eine rechtlich gesicherte Basis schaffen.
Mir sind die Einwendungen der Opposition schlicht unverständlich; denn alle Sozialversicherungsträger unterliegen der Rechtsaufsicht. Dann gehört dazu auch, daß die von ihnen gebildeten Arbeitsgemeinschaften in die Rechtsaufsicht hineingenommen werden, weil wir anderenfalls möglicherweise ein Herausschleichen aus der Rechtsaufsicht konstatieren könnten.
Diese Arbeitsgemeinschaften können bei gleichartigen Aufgaben institutionelle und regionale Hemmnisse überwinden. Sie sind ein flexibles Instrument in den Händen der Sozialversicherungsträger. Wenn Herr Seehofer hier meinte, wir hätten den Mut zu weniger Paragraphen haben sollen, dann darf ich ihm gegenüber in Erinnerung rufen, daß wir zum Beispiel in diesem Bereich aus fünf Paragraphen einen gemacht haben und insofern unsere gemeinsamen Vorstellungen nach Vereinfachung partiell auch einbringen konnten.
Im Bereich des Rehabilitationsangleichungsgesetzes haben wir die Zuständigkeit für Kinderheilbehandlungen bei den Rentenversicherungsträgern gelassen; das gilt ebenfalls für die Nachbehandlung von Geschwulsterkrankungen. Wir haben diese Aufgabe hiermit nicht mehr an die Krankenversicherung verwiesen, wie das ursprünglich unsere Absicht war. Wir erhalten damit Hunderte von Arbeitsplätzen in den Einrichtungen der Rentenversicherung. Wir erhalten damit dieses Instrument der Gesundheitsvorsorge; denn die Krankenversicherung war nur in geringem Umfang geneigt, das wahrzunehmen.
Aus Gründen des Datenschutzes sind wir einem Wunsch des Innenausschusses nicht nachgekommen. Wir mußten einer generellen Zulässigkeit der Offenbarung personenbezogener Daten eines Ausländers an die Ausländerbehörden unsere Zustimmung versagen. Der Datenschutz hatte hier Vorrang vor anderen Überlegungen.

(Zustimmung des Abg. Hölscher [FDP])

Wenn der Bezug von Sozialhilfe eines Ausländers den Ausländerbehörden mitgeteilt werden soll — das ist j a ein Ausweisungstatbestand —, bedarf es hierzu weiterer gründlicher Überlegungen und auch einschränkender Formulierungen zu dem allgemeinen Grundsatz. Das wäre nach unserer Auffassung Aufgabe im Rahmen einer Novellierung des Ausländergesetzes.
Ebenfalls aus Datenschutzgründen haben wir in voller Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten formuliert — ich glaube, das ist sehr wichtig —, daß es eine medizinische Zentraldatei in der Bundesrepublik nicht geben wird.
Was die Anträge der Opposition angeht, so lassen Sie mich von dieser Stelle aus nur zum Antrag über die Geringfügigkeit Stellung nehmen. Wir haben das



Heyenn
korrigiert, was nach der Begründung Ihres Antrags das Wesentliche war, nämlich die Möglichkeit der Beamten, sich mit geringen Beiträgen in die Pflicht der Kranken- und der Rentenversicherung nehmen zu lassen. Sie haben in Ihrer Begründung geschrieben, die Änderung habe insbesondere wegen des Wegfalls des letzten Halbsatzes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 — „bei höheren Arbeitsentgelten ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt" — zu Problemen in der Praxis geführt. Genau das korrigieren wir, aber wir sind nicht bereit, weitergehende Korrekturen hin zum alten Rechtszustand vorzunehmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das macht der Vermittlungsausschuß!)

— Da bin ich sehr skeptisch.
Gestatten Sie mir abschließend einige Worte zu Art. II des Gesetzentwurfes, der die Änderungen beim Sozialhilferecht betrifft. Mit dieser Bestimmung soll ein Teil der Sozialhilfekürzungen korrigiert werden, die vom Bundesrat über den Vermittlungsausschuß im Rahmen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes gegen unseren Willen durchgesetzt worden sind. Der Deutsche Bundestag — darin stimmen wir überein, Herr Kollege Seehofer — hat sich hier insgesamt nicht mit Ruhm bekleckert. Allerdings muß auch festgestellt werden, daß die CDU/CSU-regierten Länder diese Sozialhilfekürzungen mit kaltem Vorsatz eingebracht haben.

(Dr:-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nun fangen Sie doch nicht wieder mit Schuldzuweisungen an!)

Und wir Sozialdemokraten haben in der Hektik der Beratungen allerdings auch die erforderliche Sensibilität vermissen lassen. Wir werden daraus lernen. Ich werde darauf aber noch einmal zurückkommen müssen. Man kann das nicht unter den Tisch kehren, sondern es muß in diesem Zusammenhang gestattet sein, dazu auch noch einiges zu sagen, wenn wir alle gegenseitig an uns Appelle richten, mit der gegenseitigen Schuldzuweisung Schluß zu machen.
Ich möchte von dieser Stelle aus die CDU/CSU-regierten Länder auffordern, ein umgehendes Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ermöglichen und nicht den Vermittlungsausschuß anzurufen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind uns einig in der Frage des § 43 Abs. 2 BSHG: Eltern mit behinderten Kindern in Einrichtungen. Wir sind uns einig — siehe interfraktionellen Antrag — in der Frage der Neuregelung des Blindengeldes. Es gibt nur eine Differenz, und die betrifft das Taschengeld. Ich richte an die hier nicht vertretenen CDU/CSU-regierten Länder die Frage, ob wir es noch verantworten können, wenn auf Grund dieser Differenz der Vermittlungsausschuß angerufen wird. Ich glaube, wegen parteipolitischer Rechthaberei sollte eine Verzögerung bis in den späten Herbst nicht erfolgen.

(Beifall bei der SPD)

Für solche Spielereien sind einfach zu viele individuelle Schicksale betroffen. Ich appelliere an die CDU/ CSU-regierten Bundesländer, das zu unterlassen.
Ich will den Appell des Kollegen Seehofer aufnehmen: Wir sind bereit, mit weiteren Schuldzuweisungen aufzuhören. Ich sage das allerdings auch an die Adresse des Ministerpräsidenten des nördlichsten Bundeslandes und an die Adresse der Ehefrau des Ministerpräsidenten des südlichsten Bundeslandes.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Sie sind — das wissen wir, und damit möchte ich diesen Themenkreis beenden — mit der Wahrheit, ich glaube, zumindest grob fahrlässig in der Vergangenheit umgegangen.

(Eigen [CDU/CSU]: Das ist völlig unmöglich! Die sagen immer die Wahrheit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Lassen Sie uns die Schuldzuweisungen beenden.
Aber noch einmal an die CDU/CSU-regierten Länder: eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nur wegen der differenzierten Auffassung in der Frage des Taschengeldes würde von niemandem begriffen werden. Das würde zu Lasten der Glaubwürdigkeit unserer parlamentarischen Demokratie gehen. Lassen wir den Bundesrat wissen, daß wir für solche Spielereien im Interesse der Betroffenen kein Verständnis aufzubringen in der Lage sind.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910900700
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0910900800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seehofer, Sie haben eine faire und sachliche Rede gehalten. Ich bin fast versucht zu sagen: CSU-atypisch. Aber Sie haben sich bei dem Kollegen Heyenn und mir für die kollegiale Zusammenarbeit bedankt. Ich möchte den Dank zurückgeben. Wir haben durch unsere praktische Arbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg gezeigt, was möglich ist, wenn die Fenster geschlossen sind und nicht die Versuchung besteht, nach draußen zu reden.
Um so mehr bedaure ich allerdings in dem Zusammenhang, daß es aus organisatorischen Gründen auf Ihrer Seite nicht möglich war, z. B. auch noch eine einvernehmliche interfraktionelle Regelung in der Frage der Arbeitsgemeinschaften zu erarbeiten. Aber ich muß noch einmal sagen: es war ein Beispiel für eine gute kollegiale Zusammenarbeit im Interesse der Sache.
Wir hatten es uns zur Aufgabe gesetzt, durch die Kodifizierung eines Sozialgesetzbuches das gesamte Sozialrecht grundlegend zu vereinfachen und damit insbesondere für den Bürger überschaubarer und verständlicher zu machen. Es war j a nicht der Anfang der Arbeit am Sozialgesetzbuch. Nach der Verwirklichung des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, der Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, dem Einbau der sozialrechtlichen Verwaltungsvorschriften sowie der Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten durch das Erste und Zweite Kapitel des Zehnten Buches ist dieser



Hölscher
Entwurf bereits der vierte Schritt zur Schaffung einer Art Grundgesetz im Sozialbereich.
Dabei sind gerade für uns Liberale Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung ständige Aufgaben. Wir begrüßen, daß mit dem jetzt vorliegenden Entwurf einiges im geltenden Verfahrensrecht weiter bereinigt, modernisiert, vereinfacht und so weit wie möglich auch vereinheitlicht wird.
Ich will nicht im einzelnen noch auf das eingehen, was der Gesetzentwurf regelt. Das haben meine beiden Vorredner getan. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß auch die Zusammenarbeit der Leistungsträger, wie sie in dem Entwurf geregelt wird, und ihre Beziehungen zu Dritten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches zu erfolgen haben.

(Zustimmung bei der FDP)

Bei den parlamentarischen Beratungen standen die Arbeitsgemeinschaften, das Quotenvorrecht und der Datenschutz im Mittelpunkt unserer Erörterungen. Dazu möchte ich noch folgende Anmerkungen machen.
Erstens. Im Hinblich auf die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften hatten wir, die FDP, bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, daß wir unser Augenmerk darauf richten würden, daß keine neuen vermeidbaren Bürokratisierungen verursacht und die Kompetenzen der einzelnen Selbstverwaltungen nicht eingeschränkt werden. Die ursprünglichen Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften sind nun durch eine Vorschrift ersetzt, die eine gesetzliche Basis für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften bildet und diese Tätigkeiten unter Rechtsaufsicht stellt. Wir sind der Auffassung, daß dieser Kompromiß einerseits dem Bedürfnis nach einer gesetzlichen Grundlage Rechnung trägt, andererseits aber die Kompetenzen der Selbstverwaltungen der Leistungsträger erhält und vor allem auf die Einbeziehung Dritter verzichtet, welche der Bundesrat mit Recht beanstandet hatte. Dennoch bleiben bei uns Restbedenken. Ich will dies gar nicht verhehlen. Kompromiß ist aber nun einmal die Grundlage des politischen Handelns. Im Wege dieses Kompromisses erfolgte die Einigung in den Koalitionsfraktionen. Sollte aber die möglicherweise normative Kraft dieser neuen Regelung zu einem unerwünschten bürokratischen Überbau, zu Zentralismus und damit zum Unterlaufen der Rechte der Selbstverwaltungen führen, werden wir die ersten sein, die sich für eine gesetzliche Korrektur einsetzen werden.

(Beifall bei der FDP)

Zweitens. Die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommene Änderung der Regelungen über den Übergang von Schadensersatzansprüchen der Versicherten auf den Versicherungsträger in § 122 Abs. 3 beinhaltet die Übernahme der sogenannten relativen Theorie. Ich müßte das jetzt übersetzen, vielleicht auch für unsere Zuhörer auf der Tribüne.

(Jaunich [SPD]: Dann wird es noch schwieriger!)

— Die Übersetzung würde es vielleicht noch schwieriger machen, Herr Kollege Jaunich, da dies sehr kompliziert ist. Weil es wichtig ist, muß ich es hier aber ansprechen. Manchmal fragt man sich, ob es nicht notwendig ist, einem Dolmetscher in diesem Hause für die Übertragung dieser Fachsprache einzustellen, damit das, was wir hier zu entscheiden haben, auch für den Bürger draußen verständlich ist.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nein, wir sollten lieber die Sprache des Bürgers lernen!)

— Das mag auch sein, Herr Kollege.
Wir haben hier einen Vorschlag übernommen, der zweifellos die Rechte des Geschädigten stärker berücksichtigt, einen Vorschlag, der von den Versicherern, aber auch — das war für uns sehr wichtig — von den Juristen des Verkehrsgerichtstages akzeptiert und zum Teil sogar selbst angeregt wurde. Wir begrüßen, daß wir hier diesen Kompromiß gefunden haben, weil die jetzt getroffene Regelung zweifellos systemgerechter, sozial ausgewogener, praktikabler, für den Betroffenen transparenter ist als das, was der Regierungsentwurf zunächst vorsah.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Bundesregierung aber auch auffordern, bis Ende 1985 über die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung zu berichten, um überhaupt einmal einen Überblick über den Umfang von eventuellen Einnahmeausfällen zu bekommen, die entstanden wären, wenn wir jetzt ein Quotenvorrecht des Versicherten vorgesehen hätten. Danach werden wir entscheiden, ob nicht — das wäre ja wohl begrüßenswert — auch im Bereich der Sozialversicherung zu einem Quotenvorrecht des Geschädigten übergegangen werden kann.
Drittens. Der Kollege Heyenn hat etwas zum Datenschutz gesagt. Das ist sehr wichtig. Ich möchte dies unterstreichen. Wir begrüßen, daß nunmehr auf Empfehlung des Rechtsausschusses den Arzt gegenüber dem Leistungsträger bzw. den Leistungsträger gegenüber dem behandelnden Arzt eine Auskunftspflicht nur dann trifft, wenn der Betroffene dies verlangt. Voraussetzung ist also ein eigener Willensakt. Es gibt kein automatisiertes Verfahren, etwa durch das Unterschreiben eines hektographierten Formulars, in dem noch ganz andere Dinge stehen, sondern es ist ein individueller Entscheidungsakt erforderlich.
Aus Gründen des Schutzes der persönlichen Daten wurde im Gesetz übrigens auch die klarstellende Feststellung getroffen, daß die Erstellung einer medizinischen Zentralkartei der Leistungsträger unzulässig ist. Damit es in dieser Hinsicht gar keine Mißverständnisse gibt, wurde dies gesetzlich klargestellt.

(Beifall)

Viertens. Wir haben darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Zehnten Buch im Bereich der Kuren für Angehörige von Versicherten in der Rentenversicherung Änderungen vorgesehen, um den Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen. Die Neuregelung des § 1305 RVO mit der Streichung des § 41 des Reha-Angleichungsgesetzes ermöglicht nun



Hölscher
den Rentenversicherungsträgern die Durchführung solcher Kuren auf Dauer. Damit wird dem nahezu übereinstimmenden Votum der Sozialversicherungsträger entsprochen und die augenblicklich bestehende Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Durchführung von Kinderkuren und Krebsnachkuren beseitigt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Kuren entsprechen grundsätzlich denjenigen, unter denen der Versicherte selbst Leistungen zur Rehabilitation erhalten kann. Die in der Neufassung des § 1305 RVO enthaltene Begrenzung der Kinderheilbehandlungen zielt darauf ab, die bisherige Zuständigkeitsaufteilung für diese Leistungen zwischen Kranken- und Rentenversicherungsträgern aufrechtzuerhalten.
Fünftens und letztens. Es bedarf auch der mit dem Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vorgenommenen Änderung bei der Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht einer kurzen Erwähnung. Die Kollegen sind schon darauf eingegangen. Durch das AFKG wurde die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigung eingeschränkt. Zwar blieb die bisher schon gültige Grenze von 390 DM maßgebend, jedoch war die Regelung, wonach Beschäftigungen mit einem höheren Arbeitsentgelt versicherungsfrei waren, wenn ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht überschritten wurde, weggefallen. Dies hat zu dem unerwünschten und nicht vertretbaren Ergebnis geführt, daß vorwiegend Beamte und Selbständige mit geringen Beiträgen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, wenn die Entgeltgrenze von 390 DM in einer ausgeübten Nebenbeschäftigung überschritten ist. Zur Vermeidung dieser Folgen wird nunmehr der vor dem 1. Januar 1982 geltende Rechtszustand wiederhergestellt, wie das übrigens der Berichterstatter aus dem Vermittlungsausschuß, Herr Minister Gaddum, j a schon einmal von diesem Platz aus festgestellt hatte. Nur hatte sich der Herr Berichterstatter da geirrt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht ganz!)

Zu den im Rahmen des Sozialgesetzbuches beabsichtigten Änderungen des Sozialhilfegesetzes wird mein Kollege Eimer sprechen. Im Rahmen einer mittelständischen Teamarbeit und Aufgabenteilung will ich dazu auch nichts weiter sagen. Wir hoffen jedenfalls, daß beides zügig im Bundesrat verabschiedet wird, sowohl das, was j a der eigentliche Anlaß dieser Beratung ist — das Sozialgesetzbuch —, aber auch das, was wir als Container in den Dampfer „Sozialgesetzbuch" eingepackt haben. Wir hoffen, daß es möglichst erst gar nicht zu einem Vermittlungsbegehren kommt. Wir hoffen, daß damit eine parlamentarisch erfolgreiche Arbeit auch sehr schnell Gesetzeskraft erhält. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910900900
Ich erteile dem Abgeordneten Braun das Wort.

Gerhard Braun (CDU):
Rede ID: ID0910901000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist sonst üblich, daß der Herr Präsident zum Geburtstag gratuliert. Heute hat der Herr Präsident selbst Geburtstag. Ich darf Ihnen, Herr Präsident, sicherlich im Namen aller Anwesenden ganz herzlich gratulieren.

(Beifall)

Vor einem halben Jahr hat das Hohe Haus nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuß verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes beschlossen, die wir heute korrigieren, weil die damals getroffenen Regelungen für die Betroffenen unzumutbar sind. Ich möchte insbesondere auf drei Punkte eingehen, nämlich auf die Ausgestaltung des sogenannten Zusatztaschengeldes, auf die erhöhte Kostenbelastung für Eltern, deren behinderte Kinder in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden müssen und auf die Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld.
Im April dieses Jahres hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vorsah, um bei dem Zusatztaschengeld für Heimbewohner den Rechtszustand wiederherzustellen, der vor Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes, also bis Dezember 1981, bestanden hatte. Diese Lösung hielten wir für notwendig und sozialpolitisch gerechtfertigt, um den in Heimen lebenden Bürgern, die einen Eigenanteil zu den Heimkosten leisten, zumindest auch einen Teil ihrer Rente oder ihres Einkommens für sich selbst zur freien Verfügung zu belassen, ohne damit zu Almosenempfängern des Staates abgestempelt zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wenn ich nun selbst gegen meine Überzeugung von Taschengeld gesprochen habe, dann nur, um vor der Öffentlichkeit deutlich zu machen, um was es sich handelt, und weil sich dieser Begriff leider inzwischen eingebürgert hat.

(Zuruf von der SPD: Der steht auch im Gesetz!)

Wir können heute im Rahmen dieser Korrektur dieses Problem der Begriffsbestimmung nicht lösen,

(Jaunich [SPD]: Doch wir lösen es!)

aber wir müssen in Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern zu einer Regelung kommen, daß der Begriff „Taschengeld" nicht nur verschwindet, sondern daß in Zukunft durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger z. B. zwei Überweisungen vorgenommen werden, eine an den Träger des Heimes, in dem die Unterbringung erfolgt, und eine an den Rentenempfänger selbst.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

So ist nicht nur der Begriff „Taschengeld" verschwunden, sondern es erfolgt auch keine Gewährung einer bestimmten Leistung durch das Sozialamt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In dem nun heute von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegten Änderungsantrag zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten



Braun
Entwurfs eines Sozialgesetzbuches haben wir erneut die Wiederherstellung der bis zum 31. Dezember 1981 gültigen Regelung gefordert. Wir bedauern es sehr, daß SPD und FDP nicht bereit waren, unserem Gesetzentwurf, den wir mit Drucksache 9/1602 vorgelegt hatten, zu folgen. Wäre man unserem Vorschlag gefolgt — Änderung des BSHG —, wären keine Verzögerungen eingetreten, eine längere Belastung der Betroffenen wäre vermieden worden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unsere Regelung sah vor, daß ein Zusatztaschengeld bereits ab 1. Juli dieses Jahres gewährt werden sollte. Nach der von der Koalition vorgeschlagenen Regelung erfolgt die Gewährung erst zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Heyenn, sind sicherlich auch die Appelle an den Bundesrat und insbesondere an die CDU/CSU-regierten Länder etwas blauäugig. Sie hätten hier schon vor einigen Wochen Gelegenheit gehabt, unserem Vorschlag auf Änderung des Bundessozialhilfegesetzes zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sicherlich sind auch in diesem Zusammenhang die Vorwürfe, die Sie eben nach Nord und Süd ausgesandt haben, ebenfalls unbegründet.
Meine Damen und Herren, der von der Koalition vorgelegte Vorschlag zu diesem Thema hat auch nichts mit der Herstellung des früheren Rechtszustandes zu tun.

(Zuruf von der CDU/CSU: Eine totale Systemänderung!)

Unverständlich ist vor allen Dingen die Beharrlichkeit, mit der die SPD versucht, ihre Vorstellungen durchzudrücken. Für alle, die sich in den vergangenen Monaten mit der Problematik, die hier zur Diskussion steht, befaßt haben, ist unverkennbar, daß es sich bei dem Vorschlag, so wie er uns heute vorliegt, darum handelt, ohne Rücksicht auf die Leistungen, die ein Heimbewohner oft durch jahrzehntelange Beitragszahlungen zu einer Rentenversicherung selbst erbracht hat, allen eine Barleistung in gleicher Höhe zur persönlichen Verfügung zu gewähren. Ein solcher Lösungsvorschlag, der die Eigenleistung völlig unberücksichtigt läßt, paßt natürlich voll in das ideologische Bild der SPD, alles über einen Kamm zu scheren und gleichzubehandeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jeglicher Anreiz zur Leistung fällt weg. Der Weg, der hier beschritten wird, ist der Weg in die Einheitsversorgung, den wir nicht mitmachen können.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß heute 90% der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang an den Antrag, den ich bei der Kommunaldebatte am 5. Februar in diesem Hohen Hause für die CDU/CSU begründet habe, erinnern. Die Bundesregierung sollte baldmöglichst einen Bericht vorlegen und an Alternativen aufzeigen, wie das Problem der Kostenregelung insbesondere bei Pflegebedürftigen gelöst werden kann. Für viele ältere Menschen ist es doch geradezu ein Alptraum, wenn sie daran denken, was werden soll, wenn sie einmal pflegebedürftig werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Gang zum Sozialamt kann sicherlich nicht die Lösung sein,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

die wir wollen und als einzige vorzuschlagen haben.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, neben der wünschenswerten Korrektur der Vorschrift des § 21 des Bundessozialhilfegesetzes, eben der Taschengeldregelung, ist zu begrüßen, daß die erheblichen Belastungen, die die Eltern behinderter Kinder, die ein Kind in einem Heim, in einer Tagesstätte oder in einer Sonderschule unterbringen mußten, zu tragen hatten, nun zurückgenommen werden sollen.
Nach der Regelung, die bis Ende Dezember 1981 galt, hatten die Eltern für die Unterbringung eines Kindes lediglich die Kosten der häuslichen Ersparnis aufzubringen, Kosten, die sich monatlich auf maximal 150 bis 200 DM beliefen. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich darin einig, daß es den betroffenen Eltern über die ohnehin schon starke seelische Belastung hinaus, die eine Behinderung eines Angehörigen zwangsläufig mit sich bringt, nicht zugemutet werden sollte, auch noch durch eine erhebliche finanzielle Belastung die private Sphäre weiter einzuschränken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Immerhin stieg die Belastung der Eltern auf Grund des 2. Haushaltsstrukturgesetzes von ca. 200 DM im Monat auf 800 bis 850 DM pro Monat. Die Wiedereinsetzung der Vorschrift des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 gültigen Fassung soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erfolgen.
Ich habe in diesem Zusammenhang die große Bitte an die zuständigen Verwaltungsdienststellen, Maßnahmen gegen die betroffenen Eltern einzustellen, auch wenn dieses Gesetz noch nicht offiziell in Kraft ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Der einmütige Wille dieses Hohen Hauses ist klar und erkennbar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über diese Korrektur hinaus konnte interfraktionell Einigkeit darüber erzielt werden, daß die durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingetretene Streichung des Blindengeldes nun wieder in der Weise abgeändert werden soll, daß nur die Hälfte des Blindengeldes auf das Pflegegeld angerechnet wird. Dies betrifft zwar einen zahlenmäßig nicht sehr großen Personenkreis, doch ist diese Maßnahme wegen der



Braun
besonderen Belastung, die mehrfachbehinderte Blinde zu tragen haben, notwendig und begründet.
In den vergangenen Wochen und Monaten war, nachdem die Auswirkungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes spürbar wurden, sehr viel Unruhe und zum Teil Bitterkeit bei den Betroffenen und auch bei nicht Betroffenen festzustellen. Gerade die Maßnahmen, die im Bereich der Sozialhilfe getroffen wurden, stießen in der Bevölkerung auf Unverständnis und Enttäuschung.
Wir sollten allerdings nicht verkennen, daß uns manches erspart geblieben wäre, wenn die Bundesregierung nicht seit Jahren eine verfehlte Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik betreiben würde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es fehlt bis heute, bis zur Stunde, eine klare Konzeption in der gesamten Haushalts- und Finanzpolitik.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut! — Die würfeln!)

Auf der anderen Seite müssen wir alle einsehen, daß die unter Zeitdruck erfolgten Entscheidungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes ein Beispiel dafür sind, wie sich der Bürger — und ich meine, mit Recht — gegenüber Maßnahmen zur Wehr setzt, die sozialpolitisch unausgewogen und für die Betroffenen unvertretbar sind. Der Kollege Seehofer hat vorhin deutlich gemacht, daß wir Fehler eingestehen. Wir sollten bei diesem Eingeständnis allerdings auch an alle Betroffenen — an Bundesregierung, Bundesrat und uns selbst — appellieren, gleiche Fehler insbesondere in den nächsten Monaten nicht zu wiederholen, damit uns dieses Spiel auch der Korrektur, die wir heute vorzunehmen haben, in Zukunft erspart bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910901100
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Jaunich das Wort.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0910901200
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Beitrag ausschließlich auf Art. 2 § 12 beschränken. Dies sind jene Bestimmungen, die diesem Gesetzentwurf zusätzliches Gewicht verleihen, nämlich die schon mehrfach angesprochenen Korrekturen des Bundessozialhilfegesetzes. Da im Verlaufe des 10. Buches des Sozialgesetzbuches ohnehin Rechtsvorschriften des Bundessozialhilfegesetzes, die keinen materiellen Inhalt haben, zu überarbeiten waren, lag es nahe, daß die Koalitionsfraktionen ihre Vorstellungen zur Reparatur einiger Entscheidungen im Zusammenhang mit dem 2. Haushaltsstrukturgesetz in dieser Form in die Gesetzgebung eingebracht haben.
Herr Kollege Braun, was Sie eben zu Ihrem Taschengeldantrag gesagt haben, ist insofern nicht richtig, als es gar keine frühere Gelegenheit gegeben hat, über Ihren Antrag zu entscheiden, wie das heute geschieht, nämlich durch Ablehnung durch die Mehrheit dieses Hauses.
Der Weg, den wir gewählt haben, hat sich als tragfähig erwiesen, hat allerdings auch bewirkt, daß die Federführung von dem an sich zuständigen Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung übergegangen ist. Dies ist dann auch durch die Bestimmung der Redner deutlich geworden und erklärt vielleicht auch, daß von dem ersten Redner der CDU/CSU-Fraktion hier Prinzipien des Bundessozialhilfegesetzes genannt wurden, die mit der Wirklichkeit nun weiß Gott nichts zu tun haben, zumindest bei einem. Ich sehe es Ihnen also nach, Herr Kollege Seehofer. Nur wäre es gut gewesen, wenn wenigstens der Herr Kollege Braun dies korrigiert hätte. Leistungsprinzip ist kein tragender Bestandteil von Bundessozialhilfe und darf es niemals werden.

(Beifall bei der SPD)

Ein sehr tragendes Prinzip der Bundessozialhilfe ist allerdings Subsidiarität, das heißt Nachrangigkeit. Dies hat nicht nur für die Trägerschaft Bedeutung, sondern auch für die Leistungen innerhalb dieses Rechtsbereiches.

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910901300
Herr Abgeordneter Jaunich, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Seehofer zu?

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0910901400
Ja, bitte.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID0910901500
Herr Kollege, würden Sie zur Kenntnis nehmen und vielleicht bereit sein, das Protokoll daraufhin nachzulesen, daß ich im Zusammenhang mit den Grundsätzen des Bundessozialhilfegesetzes nur vom Prinzip der Bedarfsdeckung und der Individualität gesprochen und dann das Leistungsprinzip angefügt habe, aber nicht bezogen auf das BSHG?

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0910901600
Nun, Sie haben von einer Leistung aus dem BSHG gesprochen und in diesen Zusammenhang das Leistungsprinzip gesetzt. Also war meine Einlassung hier durchaus berechtigt.

(Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Aber auch ganz konkret bezogen auf diese Zusatztaschengeldregelung, Herr Kollege Seehofer: wenn Sie dort das Prinzip von Leistung und Gegenleistung aufstellen, könnte Ihre Rechnung nicht lauten, wie aufgemacht: 1 200 DM Rente und 27 DM Zusatztaschengeld, sondern dann müßte die Rechnung lauten: 1 200 DM eingebrachte Rente, 27 DM Zusatztaschengeld davon abgesetzt, aber Gegenleistung: 2 000 und mehr DM an Pflegekosten, die die öffentliche Hand aufzubringen hat. Wie gesagt, das BSHG wird vorrangig von dem Gesichtspunkt der Subsidiarität durchdrungen. Dies dürfen Sie bei Ihren Betrachtungen nicht außer acht lassen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Nun, wenn der Streit hier jetzt um das Wie geht — wie wir bei der Taschengeldregelung vorgehen, und das ist ja Gott sei Dank der alleinige Streitpunkt, nachdem in diesem Hause nicht mehr in Frage steht, daß wir hier korrigieren wollen —, dann müßten Sie, lieber Herr Kollege, Ihre Argumentation auch ein-



Jaunich
mal an das anlegen, was an Gesetzgebungsinitiative aus dem Freistaat Bayern gekommen ist. Sie werden ja wohl nicht bestreiten können, daß die dort entwickelten Vorschläge unseren näher sind als die Vorschläge, die Sie hier als Fraktion eingebracht haben, nämlich zurück zum alten Rechtszustand. Der alte Rechtszustand war in der Tat unbefriedigend. Dies ist uns doch aus den Protesten, die in vielfältiger Form auf uns zugekommen sind, deutlich gemacht worden. Durch diese Proteste haben wir doch, meine Damen und Herren, in Erinnerung gebracht bekommen, daß bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres, also auf der Basis des geltenden Rechts, das Sie wiederherstellen wollen, rund 10 % der Heimbewohner von einem Taschengeld leben müssen, welches den Bedarf nicht deckt. Als aus den 10 % durch die Beschlüsse zum 2. Haushaltsstrukturgesetz 50 bis 60 % geworden sind, hat es spürbaren Protest gegeben, und wir nehmen diesen Protest auf. Aber wir können ihn doch nicht so aufnehmen, daß wir den alten Zustand herstellen, weil dann nur noch 10 % betroffen sind, die keinen Krawall machen oder sich nicht melden.

(Beifall bei der FDP)

Nein, dann müssen wir doch an die Wurzel, und da haben wir festgestellt, daß die ländergesetzlichen Regelungen für die Höhe des Grundtaschengeldes nicht ausreichend sind, daß man also von diesen Beträgen den Bedarf nicht decken kann. Bedarfsdekkung ist in der Tat ein tragendes Prinzip des Bundessozialhilfegesetzes. Also müssen wir uns am. Bedarf orientieren, und der Bedarf kann wohl nicht deswegen unterschiedlich sein, weil der eine früher, bevor er hilfsbedürftig wurde, ein hohes Arbeitseinkommen erzielt hat und der andere dazu nicht in der Lage war.
Meine Damen und Herren, ich habe immer noch und immer wieder den Verdacht, daß Sie diese Klientel unter dem Gesichtspunkt betrachten: Hier handelt es sich um Penner und Arbeitsscheue. Gehen Sie doch einmal in die Heime und stellen Sie fest, wer nicht in den Genuß von Zusatztaschengeld kommt! Dies sind Damen und Herren, die ein schweres Lebensschicksal hinter sich haben,

(Beifall bei der SPD — Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Hören Sie mit den Belehrungen auf! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

und die müssen sich die Flasche Mineralwasser und das Stückchen Kuchen auch kaufen können. Es ist also zu durchsichtig, uns hier Leistungsfeindlichkeit etc. vorzuwerfen.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Wer hat denn von den Arbeitsscheuen gesprochen?)

Dann müssen Sie mir erklären, wieso Sie zu der Auffassung kommen, daß der Bedarf im Hinblick darauf unterschiedlich sein kann, ob ich früher ein hohes Arbeitseinkommen erzielt oder nicht erzielt habe. Da ist der Behinderte, der niemals eine Rente hat aufbauen können, nicht schlechter als derjenige zu behandeln, der keine Behinderung erfahren hat.

(Beifall bei der SPD)

Sie werden dies nicht nur uns, sondern Sie werden dies den Menschen erklären müssen, die in dieser Frage durch die Proteste sensibler geworden sind, und dazu gehören Gott sei Dank auch viele Kollegen in diesem Hause hier. Diesen Widerspruch werden Sie also selbst auflösen müssen.
In den anderen Fragen, was die Beteiligung der Eltern an den Heimkosten behinderter Kinder anbelangt, haben wir auf den Antrag von SPD und FDP in den Ausschüssen eine Übereinstimmung erzielt. Ich bin froh darüber, ich bin dankbar dafür, und ich hoffe, daß dies dann auch trägt und eine tragfähige Basis für die Beschlüsse ist, die der Bundesrat in dieser Frage zu fällen hat.
Dasselbe gilt auch für die Bestimmung, die sich mit der Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld befaßt. Da haben wir im Ausschuß auch einmütig einen Abschmelzungsprozeß beschlossen und danach, nachdem wir interfraktionell noch einmal Verständigung haben erzielen können, hier einen Antrag in die zweite und dritte Beratung eingebracht, der diesen Abschmelzungsprozeß auf 50 % beschränkt. Dies, meine ich, ist eine gute Basis, und auch dies sollte die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Ich denke ein paar Jahre in die Zukunft: Auf der Basis dieses Beschlusses kann es eines Tages möglich sein, mehrfach Behinderten anderer Art auch eine weitere Hilfe zur Ertragung ihres schweren Lebensschicksals zu gewährleisten.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Seehofer, ich nehme gern auf, daß wir, wenn die Beratungen hier abgeschlossen sind, aus den Gräben herauskommen sollten. Ich habe die Auseinandersetzung in der Taschengeldfrage allein um das Wie und nicht mehr um das Ob geführt, weil das offensichtlich auch nicht nötig ist. Nur setzt dies eben voraus, daß man auch alle Voraussetzungen dafür schafft, daß dieser Grabenkrieg nicht fortgesetzt wird. Da muß ich Ihnen sagen, daß es mich schmerzlich enttäuscht hat, daß im Rahmen dieser Debatte niemand von Ihrer Fraktion Gelegenheit genommen hat, diese Unsinnigkeit, diese Infamie hier zurückzunehmen, die Monate in der Öffentlichkeit kolportiert worden ist, nämlich dies mit dem sogenannten Glombig-Papier.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es wäre ein Akt der Glaubwürdigkeit, der Verständigung gewesen, dies hier zurückzunehmen, und niemand hätte sich da etwas vergeben. Denn einer der Herren aus dem Vermittlungsausschuß, der Ihrer Fraktion zuzurechnen ist — mehr kann ich nicht sagen, denn sonst hätte ich ihn namentlich benannt, und das möchte ich nicht — hat dies in einem Gespräch mit dem Kollegen Glombig längst eingeräumt und zugegeben, daß es ein solches Papier, eine solche Initiative nicht gegeben hat.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Roß und Reiter! So geht es ja nicht!)

— Vogel (Ennepetal). —
Im übrigen können Sie die Frage in Ihrer Fraktionssitzung stellen. Der Kollege wird sich zu erkennen



Jaunich
geben. Es ist so und es ist unbefriedigend, daß dazu nicht wenigstens ein Satz gesagt worden ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es sind ganz andere Sachen nicht zurückgenommen worden!)

Letzte Bemerkung. Mit diesem Gesetzgebungsakt treffen wir in § 88 des Bundessozialhilfegesetzes eine Regelung, die wir bereits in der vorigen Legislaturperiode bei der Vierten BSHG-Novelle gewollt haben: Wir wollen einen besseren Schutz des kleinen bebauten Hausgrundstückes. Hier hat es durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen eine Vielzahl von Problemen gegeben, die wir durch eine Neufassung des Gesetzestextes, wie er Ihnen vorliegt, ausräumen wollen.
Ich komme zum Schluß. Die Koalitionsfraktionen sind froh darüber, daß wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsaktes einige Sozialhilfeveränderungen aus dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz wieder korrigieren können. Ich muß hinzufügen: Es bleiben andere Teile in der Welt, die aus der gleichen Quelle stammen und eine Vielzahl von Bürgern in ungerechtfertigter Weise belasten und bedrücken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910901700
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Eimer.

Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID0910901800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es nach den Vorreden sehr kurz machen und brauche Sie nicht sehr lange auf die Urlaubswünsche des Präsidenten warten zu lassen.
In der Sache hat sich seit den Ausführungen, die ich in der 103. Sitzung am 27. Mai gemacht habe, nichts geändert. Ich glaube, Wiederholungen ändern nichts an der Richtigkeit der Argumente, die ich damals vorgebracht habe. In einem Punkt jedoch sind wir von den Freien Demokraten heute hier gefordert worden, nämlich dadurch, daß uns der Kollege Seehofer und Herr Braun in der Frage der sogenannten Taschengeldregelung angesprochen haben.
Ich habe bereits damals in der 103. Sitzung darauf hingewiesen, daß uns eine stärkere Berücksichtigung der eigenen Leistung sehr sympathisch ist. Ich habe außerdem darauf hingewiesen, daß die ursprüngliche Regelung unserer Meinung nach deshalb nicht mehr machbar ist, weil die einzelnen Bundesländer durch Schnellschüsse versucht haben, ihren Murks zu beseitigen. Ich glaube also, die ursprüngliche Regelung gerade im Bereich des Taschengeldes ist heute gar nicht mehr möglich.
Lassen Sie mich aber noch eine kurze Bemerkung dazu machen. Ich glaube, daß es sehr viele Rentner in unserem Land gibt, die nicht das Glück haben, einen Heimplatz zu bekommen, und die wahrscheinlich weniger Geld zur freien Verfügung haben, als diejenigen, die heute in Heimen leben.

(Beifall bei der SPD)

In der Frage der Heimunterbringung von behinderten Kindern und des Blindengeldes gibt es keine Differenzen zwischen den Fraktionen. Ich brauche deshalb nur auf die Vorredner zu verweisen. An Vergangenheitsbewältigungen und Schuldzuweisungen werden wir uns nicht beteiligen. Wir haben das Gesetz auf den Weg gebracht. Jetzt beginnt die Verantwortung des Bundesrates.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0910901900
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Jürgen Egert (SPD):
Rede ID: ID0910902000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, daß das geltende Sozialrecht auf Grund seiner langen geschichtlichen Entwicklung in einer fast unübersehbaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. Diese schon wegen ihrer Vielzahl unübersichtliche Flut an Vorschriften läßt zum Teil auch eine innere Geschlossenheit vermissen. Der Grund dafür ist vor allem, daß die einzelnen Sozialleistungsbereiche aus unterschiedlichen Traditionen hervorgegangen und ihre gesetzlichen Grundlagen in großen zeitlichen Abständen geschaffen worden sind. Diese Schwierigkeiten des Sozialrechts belasten Verwaltung und Rechtsprechung oft in unnötiger Weise. Sie führen zuweilen sogar dazu, daß die erforderlichen und vom Gesetzgeber gewollten Sozialleistungen den Berechtigten nicht oder nicht rechtzeitig zugute kommen. Vor allem aber ist das Sozialrecht für den betroffenen Bürger häufig schwer durchschaubar. Der Weg, um zu den Leistungen der sozialen Sicherheit zu kommen, ist oft so gestaltet, daß der durchsetzungsfähigere und der durchsetzungswilligere Mitbürger eher zum Erfolg kommt. Sehr oft hat die besten Erfolgschancen, wer das Anliegen kurz und verständlich, besser schriftlich als mündlich, bei der zuständigen Behörde darlegt. Formulare lesbar und vollständig ausfüllen und Unterlagen sofort beifügen kann. Aber neben diesen Durchsetzungsfähigen darf das gute Drittel der Bürger nicht vergessen werden, das Angst vor Ämtern und Formularen hat und für das der Weg, die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, allzu leicht zu einem Hindernislauf gerät.

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Jetzt redet er ganz anders! Heute hat er Referenten!)

Um diese Hürden abzubauen und das Sozialrecht für Bürger und Verwaltung durchsichtiger zu machen, ist bereits in der Regierungserklärung des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers der Auftrag enthalten gewesen, mit der rechtlichen Neuordnung des Sozialrechts und der Zusammenfassung der verschiedenen Sozialleistungsbereiche zu einem umfassenden Sozialgesetzbuch zu beginnen. Dabei bestand von Anbeginn Einvernehmen darüber, daß die Zusammenfassung der verschieden ausgestalteten Sozialleistungsbereiche wie z. B. des Sozialversicherungsrechts, des sozialen Entschädigungsrechts oder des Sozial- und Jugendhilferechts in einem Gesetzbuch das Wesen und die Grundprinzipien der verschiedenen Rechtsgebiete nicht antasten sollte. Leitbild des Sozialgesetzbuchs ist ein modernes, in sich geschlossenes Sozialleistungssystem, das bei aller erforderlichen Gliederung den inneren Zusam-



Parl. Staatssekretär Egert
menhang wahrt. Dieses mit der Arbeit am Sozialgesetzbuch verfolgte Ziel ist von Beginn an auch im Deutschen Bundestag breit unterstützt worden. Die Notwendigkeit, das rechtlich zersplitterte, unübersichtlich gewordene Sozialrecht nach einheitlichen Grundsätzen neu zu ordnen, ist kaum umstritten.
Gerade auch auf Grund der konstruktiven Mitwirkung aller politischen Parteien konnte in den letzten Jahren mit dem Allgemeinen Teil, den Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung sowie den Vorschriften für das Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten die ersten drei Teile dieses umfassend angelegten Gesetzesvorhabens in Kraft treten.
Mit dem nunmehr abschließend beratenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihrer Beziehung zu Dritten wird der letzte Teil, der alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches umfaßt, hoffentlich bald in Kraft treten. Dann haben wir den Rahmen, innerhalb dessen dann zügig die einzelnen Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch eingepaßt werden können. Wir haben also heute einen Punkt erreicht, an dem wir eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Sozialgesetzbuchs abschließen.
Sie gestatten, daß ich mit Dank und Anerkennung an die Adresse aller, die an diesem Vorhaben bisher mitgewirkt haben, feststelle: Es ist eine beachtliche Leistung vollbracht worden, die zeigt, daß trotz aller gesellschaftspolitischen Unterschiede die Zusammenarbeit in unserem Parlament funktionieren kann. Die Kodifikation des Sozialrechts — dies kann nur eine Erwartung sein, die ich hier ausspreche — sollte in Zukunft auch da, wo es um den inhaltlichen Teil geht, im Konsens weiterentwickelt werden.
Das Ergebnis der Beratungen dieses Gesetzentwurfs in den Fachausschüssen mit den vielen Änderungen, die der Regierungsentwurf erfahren hat, zeigt, welches Interesse von allen Seiten an der rechtlichen Fortentwicklung des Sozialrechts besteht. Der Entwurf ist nicht nur auf Grund von Anträgen der Koalitionsfraktionen weiterentwickelt worden; es wurde auch eine Fülle von Anregungen aus den Beratungen des Bundesrates aufgegriffen. Der Entwurf ist mit sozialpolitischen Regelungen angereichert worden, die sich wegen der Auswirkungen der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetze als notwendig erwiesen haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)

Mein parlamentarisches Verständnis verbietet mir, hier zu kommentieren, was die Fraktionen in der Debatte gerade zu diesem Teil sehr ausführlich begründet haben. Ich weiß mich in den Gründen mit ihnen einig, stelle das für die Bundesregierung fest und begrüße ausdrücklich, daß wir diese sozialpolitischen Regelungen ergänzend in den Entwurf des Sozialgesetzbuches aufgenommen haben. In erster Linie schafft das Gesetz mit diesem sperrigen Titel jedoch Klarheit auf Gebieten, auf denen bisher nur lückenhafte Regelungen bestanden, die zudem nicht aufeinander abgestimmt waren.
Herr Kollege Seehofer, Sie haben vorhin die Koalitionsfraktionen zum Mut zur Abschaffung überflüssiger Vorschriften ermuntert. Ich darf Ihnen sagen, daß wir mit diesem Gesetzentwurf 55 überflüssig gewordene Vorschriften aufheben und auf diese Weise ein Stückchen dazu beitragen, die allseits als Belastung empfundene Normenflut zu bekämpfen. Was das angeht, so kann etwas mehr davon durchaus noch besser sein; aber man sollte dem farbenfrohen Chor, der da ständig über die Flut der Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen und Richtlinien lamentiert, auch vorhalten, daß hier ein Beispiel gegeben wird; dieses Ergebnis sollten auch Sie in der Würdigung des Gesetzgebungsvorhabens zur Kenntnis nehmen.
Was tut der Gesetzentwurf nun im Blick auf den Bürger? Ich habe ja von dem sperrigen Titel gesprochen. Entscheidend ist, daß der Entwurf in einer Vielzahl von Fällen Streitfragen, die aufgetaucht sind, beantwortet und damit allen Beteiligten eine berechenbare Grundlage an die Hand gibt. Dies nützt in erster Linie dem Bürger; es kommt zwar auch den Beziehungen der Leistungsträger untereinander zugute, aber entscheidend ist, daß der Betroffene von diesen sicheren Grundlagen einen Vorteil hat.
Lassen Sie mich drei Komplexe herausgreifen, die für den Bürger unmittelbar positive Wirkungen haben.
Da gibt es das schon erwähnte Beispiel der Nachzahlung von Sozialleistungen z. B. bei rückwirkender Rentenfeststellung. Die Frist, die wir den Leistungsträgern einräumen, ihren Streit, der zu Lasten des Bürgers geht, auszutragen, schafft die Voraussetzung für eine schnellere Abwicklung und dient dem Interesse des Bürgers, daß sein Leistungsanspruch auch wirklich eingelöst wird.
Im Bereich der medizinischen Versorgung wird sichergestellt, daß Doppeluntersuchungen künftig vermieden werden. Dies mindert in erster Linie die Belastung des Patienten und hat den Charme, daß es auch noch Kosten senken kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, überflüssige Mehrfachuntersuchúngen im gesamten vom Sozialgesetzbuch erfaßten Bereich zu vermeiden. Die Leistungsträger werden angehalten, ihre ärztlichen Untersuchungen so zu erbringen, daß es möglich ist, diese Untersuchungsergebnisse in die Prüfungen einzubeziehen, die bei anderen Leistungsträgern unter Umständen erforderlich sind. Die Untersuchungsbefunde der Labors wie auch die Röntgenbilder sollen mit dem betroffenen Bürger „mitwandern", und er soll nicht immer wieder ein Objekt von Mehrfachuntersuchungen sein. Einmal vorgenommene Untersuchungen sollen die Grundlage darstellen, auf der die Sozialleistungsträger ihre jeweiligen Entscheidungen treffen können.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, das Zusammenwirken zwischen den Leistungsträgern durch die Gründung von Arbeitsgemeinschaften zu verbessern. Ich habe hier die Kritik gehört, daß diese Bestimmungen zu umfassend seien. An dieser Stelle hat der Kollege Seehofer gesagt, hier wäre eine Chance gewesen, noch ein Stück Bürokratie abzubauen. Diese Kritik wird von mir



Parl. Staatssekretär Egert
nicht geteilt. Ich habe im Gegenteil den Eindruck, daß die Beratungen diese Bestimmungen auf das Minimum dessen zurückgeführt haben, was für das Funktionieren der Arbeitsgemeinschaften unerläßlich ist. Im übrigen ist die Ausgestaltung der Arbeit im einzelnen den Arbeitsgemeinschaften und damit der Selbstverwaltung der Träger überlassen geblieben.
Meine Damen und Herren, die weiteren Arbeiten am Sozialgesetzbuch setzen voraus, daß die neuen Vorschriften, die Ihnen heute zur Abstimmung vorliegen, verabschiedet werden. Dabei sind alle Seiten in den strittigen Fragen aufeinander zugegangen, so daß zu hoffen bleibt, daß an der Einordnung der besonderen Leistungsbereiche zügig gearbeitet werden kann. In absehbarer Zeit wird dann mit weiteren Gesetzentwürfen zum Sozialgesetzbuch zu rechnen sein. Ziel ist es, aufeinander abgestimmte Entwürfe für das gesamte Sozialversicherungsrecht zu erstellen. Diese Arbeit erfolgreich abzuschließen hieße, daß wir im Ergebnis die Reichsversicherungsordnung, die seit ihrer letzten Bekanntmachung vom Jahre 1924 rund 250 Novellierungen erfahren hat, ablösen würden.
Ich bitte Sie zum Schluß ganz herzlich, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und damit einen weiteren Beitrag zu leisten, das Sozialrecht zu bereinigen und neu zu ordnen. Ich verbinde dies mit dem Dank an alle an der Arbeit Beteiligten. — Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0910902100
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Entwurf eines Sozialgesetzbuches. Die Fraktion der CDU/CSU hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt. Deswegen müssen wir der Reihe nach vorgehen.
Ich rufe zuerst Art. I § 86 und §§ 88 bis 94 auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Art. I §§ 95 und 101 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit so beschlossen.
Ich rufe Art. I §§ 102 bis 125 sowie Art. II §§ 1 bis 11 und § 12 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe a auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1774 unter Ziffer 1 Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Gleichzeitig werden dort unter Ziffer 1 Buchstabe b und der Ziffer 2 Folgeänderungen zu Nr. 4 und 21 und zu § 19 für den Fall der Annahme des Änderungsantrages unter 1 a beantragt.
Wer dem Änderungsantrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag mit den erwähnten Folgeänderungen ist abgelehnt.
Wer Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 4 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 5 bis 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1779 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP auf Neufassung der Bestimmung vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 in der so geänderten Fassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 9 bis 20 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 21 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II §§ 13 und 13 a Nr. 1 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1775 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer der Vorschrift in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 3 bis 5, §§ 14 bis 18 und § 19 Abs. 1 auf. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 2 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 3 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ge-



Vizepräsident Frau Renger
genprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 4 und 5 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 19 Abs. 4 und 5 sind angenommen.
Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Wer der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
und Schlußabstimmung ein. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen der CDU/CSU ist das Gesetz in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet worden.
Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 9/1753 unter II auf Seite 4 abzustimmen. Die Fraktion der CDU/CSU hat getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 dieser Beschlußempfehlung beantragt.
Ich lasse zunächst über II Ziffer 1 der Beschlußempfehlung auf Drucksache 9/1753 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ziffer 1 ist bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen.
Ich lasse jetzt über II Ziffer 2 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir müssen jetzt noch über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Tagesordnungspunkt 13 — abstimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1762, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1602 für erledigt zu erklären. Wird dieser Beschlußempfehlung widersprochen?

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Gegen Widerspruch aus der Fraktion der CDU/ CSU wird dieser Empfehlung mit Mehrheit gefolgt.
Ich rufe den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (Asylverfahrensgesetz — AsylVfG)
— Drucksache 9/1792 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Jahn (Marburg)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0910902200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses erstatte ich dem Hause folgenden Bericht über die Beratungen zum Asylverfahrensgesetz.
Der Bundesrat hatte am 19. Dezember 1980 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens einzubringen, den die Bundesregierung am 10. März 1981 mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zugeleitet hatte. Am 7. Oktober 1981 hatten die Fraktionen der SPD und FDP einen Gesetzentwurf zum Asylverfahren eingebracht. Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe zusammengeführt und nach erheblicher Umgestaltung am 14. Mai 1982 als Asylverfahrensgesetz verabschiedet.
Hierauf rief der Bundesrat in seiner 512. Sitzung am 28. Mai 1982 den Vermittlungsausschuß an. Der Bundesrat war der Auffassung, daß der Gesetzesbeschluß dem Anliegen, unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze eine weitere Beschleunigung des Asylverfahrens zu erzielen, nicht gerecht werde.
In seinem Anrufungsbegehren verfolgte der Bundesrat im wesentlichen folgende Ziele: die Befugnis der Ausländerbehörden dahin zu erweitern, daß diese über offensichtlich unbegründete Asylanträge entscheiden und sofort vollziehbare aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreifen können, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in diesen Fällen als unanfechtbar zu gestalten, die Entscheidung in Verwaltungsprozessen über Asylsachen durch einen Einzelrichter vorzusehen, die Zulassungsberufung unter Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen und an Stelle des vom Deutschen Bundestag vorgesehenen länderübergreifenden Verteilungsverfahrens samt Festlegung der Länderquoten nur ein landesinternes Verteilungsverfahren vorzusehen. Daneben umfaßt das Anrufungsbegehren weitere kleine Änderungen, die sich zum Teil auch als Folgeänderungen darstellen.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in zwei Sitzungen, am 8. und am 23. Juni 1982, in langwierigen und intensiven Beratungen mit den Anrufungsbegehren befaßt. Er legt Ihnen mit der Drucksache 9/ 1792 einen Einigungsvorschlag vor, der folgende Kernpunkte enthält.
Erstens. Zum Verfahren vor den Ausländerbehörden ist der Vermittlungsausschuß mehrheitlich dem Anliegen des Bundesrates nicht gefolgt, den Ausländerbehörden die Befugnis zur Entscheidung über offensichtlich unbegründete Asylanträge und insoweit aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu übertragen. Die Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bleibt also erhalten.
Jedoch soll folgende Straffung des gerichtlichen Verfahrens stattfinden. Über Asylanträge, die deswegen unbeachtlich sind, weil der Bewerber bereits in einem anderen Staat Zuflucht gefunden hat oder weil er einen bereits abgelehnten Antrag ohne neue Gründe wiederholt, soll in einem abgekürzten Verfahren entschieden werden, allerdings entgegen dem Vorschlag des Bundesrates mit der Möglichkeit der Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht we-



Jahn (Marburg)

gen des Sofortvollzugs. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren soll diese Regelung auch für Asylanträge gelten, die vom Bundesamt für offensichtlich unbegründet erklärt werden. Auf diese Weise soll erprobt werden, ob diese Regelung sich bewährt und später fortgesetzt werden kann.
Zweitens. Der Bundesrat begehrte im gerichtlichen Verfahren über Asylanträge den Einzelrichter zwingend vorzusehen. Der Vermittlungsausschuß schlägt dazu als Kompromiß vor, der Kammer entsprechend dem Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung die Entscheidung zu überlassen, ob der Rechtsstreit dem Einzelrichter übertragen werden soll.
Drittens. Zu der Frage, welche Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen in Asylsachen zulässig sein sollen, legt der Vermittlungsausschuß — auch mit Blick auf die Einführung des Einzelrichters — folgenden Kompromiß vor. Es bleibt bei den Vorschriften in § 28 Abs. 1 bis 4, wonach Berufung und Revision im Prinzip ausgeschlossen sind, aber eine Nichtzulassungsbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht führt, das hinwiederum seine Entscheidung nicht begründen muß. Hat die Kammer — also nicht der Einzelrichter — die Klage als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet abgewiesen, sind Berufung und Revision ausgeschlossen.
Viertens. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verteilung der Asylbewerber auf Länder und Gemeinden. Der Deutsche Bundestag hatte im Gesetzesbeschluß vorgesehen, daß die Bewerber von einem Beauftragten der Bundesregierung nach einem festen Anteil, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, auf die Länder verteilt werden. Der Bundesrat hielt demgegenüber eine gesetzliche Regelung der Verteilung von Asylbewerbern auf die Länder für entbehrlich. In seinem Anrufungsbegehren sah er allein Bestimmungen über die landesinterne Verteilung der asylsuchenden Ausländer auf die Gemeinden vor. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen hierzu folgende Einigung vor.
Die Länder können über die Verteilung unter sich eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. In diesem Zusammenhang nahm der Vermittlungsausschuß zur Kenntnis und ausdrücklich in diesen seinen Bericht auf, daß seine Mitglieder aus den Ländern die feste Absicht äußerten, eine Verwaltungsvereinbarung mit folgendem Verteilungsschlüssel abzuschließen: Baden-Württemberg 15,2 v. H., Bayern 17,4 v. H., Berlin 2,7 v. H., Bremen 1,3 v. H., Hamburg 3,3 v. H., Hessen 9,3 v. H., Niedersachen 11,6 v. H. Nordrhein-Westfalen 28,0 v. H., Rheinland-Pfalz 5,9 v. H., Saarland 1,8 v. H. und Schleswig-Holstein 3,5 v. H. Dabei waren sich die Mitglieder aus den Ländern darüber einig, daß die Frage der sogenannten Altlast nach dem bisherigen, von der Konferenz der Innenminister festgelegten Schlüssel eine gesonderte Frage ist und unter den Ländern zu Erörterungen und Vereinbarungen führen kann, die getrennt von der beabsichtigten Quotenregelung getroffen werden können. Der Vermittlungsausschuß im ganzen hat den Bundesländern den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung mit dem vorgenannten Schlüssel empfohlen.
Für den Fall, daß eine Verwaltungsvereinbarung bis zum 31. Oktober 1982 nicht zustande kommt oder später fortfällt, richtet sich die Verteilung nach der gesetzlichen Vorschrift, wie in § 20 Abs. 2 des Gesetzesbeschlusses niedergelegt. In diesem Falle würden die Altlasten keine Berücksichtigung finden, sondern nur die Asylbewerber erfaßt, die ab Inkrafttreten des Gesetzes Anträge stellen.
Fünftens: Der Bundesrat wünschte außerdem eine Vorschrift, wonach Sammelunterkünfte für Asylbewerber verbindlich gemacht werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen eine abgewandelte Regelung vor, wonach Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
Die weiteren Anrufungsbegehren des Bundesrates wurden zu einem erheblichen Teil angenommen, zum Teil abgelehnt. Aus Gründen der Zeitersparnis erlaube ich mir, auf den Ihnen vorliegenden Vorschlag des Ausschusses in Drucksache 9/1792 zu verweisen.
Abschließend teile ich Ihnen mit, daß der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, den Einigungsvorschlag, der nach schwierigen Verhandlungen zustande gekommen ist, anzunehmen. — Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0910902300
Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter. Erklärungen seitens der Fraktionen werden nicht gewünscht.
Wir kommen dann zu der vorgesehenen gemeinsamen Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 9/1792 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist die Beschlußempfehlung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Zur Abstimmung hat der Abgeordnete Thüsing gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung abgegeben. Sie wird zu Protokoll genommen.
Ich rufe Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung
— Drucksache 9/564 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 9/1765 —




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0910902400

Abgeordneter Stöckl

(Erste Beratung 46. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols
— Drucksache 9/1518 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1789 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler

(Erste Beratung 100. Sitzung)

Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort.
Ich komme zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderung auf. Wer den vorgeschlagenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern
— Drucksache 9/1620 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1790 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile

(Erste Beratung 103. Sitzung)

Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.
Die Einzelberatung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Ich rufe die Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
— Drucksache 9/1357 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 9/1791 —
Berichterstatter: Abgeordneter Poß

(Erste Beratung 91. Sitzung)

Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 9/1787 —
Berichterstatterin:
Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin
Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1787, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu der in der vorgenannten Drucksache aufgeführten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Das Haus ist damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung



Vizepräsident Frau Renger
Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1112 Tit. apl. 681 04 — Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche —
— Drucksache 9/1784 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Vorlage an den Haushaltsausschuß vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 9/1734 —
Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 9/1734 — Sammelübersicht 39 — und den darin enthaltenen Anträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung auf:
15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der Verordnung der Bundesregierung
Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

(Nr. 4/82 — Zollkontingent für Walzdraht —1. Halbjahr 1982)

— Drucksachen 9/1666, 9/1755 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Mitzscherling
16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der Verordnung der Bundesregierung
Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

(Nr. 5/82 — Zollpräferenzen 1982 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS)

— Drucksachen 9/1669, 9/1756 —
Berichterstatter: Abgeordneter Echternach
Auch hier wird das Wort nicht gewünscht.
Ist das Haus mit den Beschlußempfehlungen auf den Drucksachen 9/1755 und 9/1756 einverstanden?
— Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Tagesordnung.
Jemand wünscht eine persönliche Erklärung zu Punkt 12 der Tagesordnung? — Punkt 12 der Tagesordnung haben wir schon erledigt. Das ist mir zu spät vorgelegt worden.

(Stücklen [CDU/CSU]: Das geht nicht! — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Das geht nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Nachträglich? Nein. Punkt 12 der Tagesordnung ist erledigt. Es tut mir furchtbar leid, Herr Kollege, das ist mir zu spät vorgelegt worden.
Wir sind tatsächlich am Schluß der Beratungen dieser Woche angekommen.
Hatten Sie einen Wunsch, Herr Abgeordneter?

(Stücklen [CDU/CSU]: Viele, viele!)

— Die können wir nicht alle erfüllen. Wir können aber hier den Wunsch aussprechen, daß wir Ihnen und uns eine gute Erholung wünschen und ein gesundes Wiedersehen.
Die Sitzung ist geschlossen.