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    Plenarprotokoll 9/107 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 107. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauser (Krefeld) 6481 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 (Nachtragshaushaltsgesetz 1982) — Drucksache 9/1750 — Lahnstein, Bundesminister BMF . . . . 6498 D Dr. Stavenhagen CDU/CSU 6504 B Zander SPD 6507 D Hoppe FDP 6510 C Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 6512D, 6520C Sieler SPD 6516 D Westphal, Bundesminister BMA . . . 6518 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern — Drucksache 9/1732 — Frau Will-Feld CDU/CSU 6521 B Hitzigrath SPD 6522 A Dr. Solms FDP 6522 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Faltlhauser, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Dregger, Spranger, Kroll-Schlüter, Würzbach, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hackel, Biehle, Kalisch und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die gesundheit- liche Versorgung im Rahmen des Zivilschutzes (Gesundheitsschutzgesetz) — Drucksache 9/1448 — Dr. Faltlhauser CDU/CSU 6524 A Fiebig SPD 6526 C Eimer (Fürth) FDP 6528 B Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6529 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 9/785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 9/1761, 9/1770 — Schartz (Trier) CDU/CSU 6531 B Sielaff SPD 6532D, 6540 C Susset CDU/CSU 6534 B Herberholz SPD 6535 D Dr. Rumpf FDP 6537 A Frau Will-Feld CDU/CSU 6538 C Fischer (Osthofen) SPD 6539 D Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6540 D Fragestunde — Drucksachen 9/1757 vom 18. Juni 1982 und 9/1766 vom 22. Juni 1982 — Maßnahmen zur Sanierung des Elektrokonzerns AEG DringlAnfr 1 22.06.82 Drs 09/1766 Glos CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 DringlAnfr 2 22.06.82 Drs 09/1766 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6481 B, C, D, 6482 A, B, C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 6481 C, D, 6482 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6481 D ZusFr Werner CDU/CSU 6482 B ZusFr Dr. Jens SPD 6482 C Untersuchung von Lebensmitteln auf Rückstände von Endrin und Lindan MdlAnfr 3 18.06.82 Drs 09/1757 Bindig SPD Antw PStSekr Grobecker BMJFG . . 6483 A, B ZusFr Bindig SPD 6483 A ZusFr Eigen CDU/CSU 6483 B Erweiterung der Möglichkeiten zur Ausreise aus der DDR in dringenden Familienangelegenheiten MdlAnfr 4 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMB . . . 6483 B, D, 6484A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6483C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6483 D ZusFr Dolata CDU/CSU 6484 A Zahl der politischen Häftlinge in der DDR MdlAnfr 5 18.06.82 Drs 09/1757 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMB 6484 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6484 B ZusFr Dolata CDU/CSU 6484 C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 6484 D ZusFr Eigen CDU/CSU 6484 D Abschaffung der Studiengebühren für deutsche Studenten in der Schweiz MdlAnfr 6, 7 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Osswald SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 6485 A, C, D ZusFr Dr. Osswald SPD 6485 C Belastung der Landwirtschaft durch Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 1983 MdlAnfr 43 18.06.82 Drs 09/1757 Michels CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6486A, B ZusFr Michels CDU/CSU 6486 B Zielsetzung des Bundesfinanzministers bei den Einsparungen im Haushalt 1983 MdlAnfr 46, 47 18.06.82 Drs 09/1757 Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6486 C Ausgaben für Trennungsentschädigung und Familienheimfahrten der Bundesbediensteten im Haushaltsjahr 1981 MdlAnfr 48 18.06.82 Drs 09/1757 Franke CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6486C, D ZusFr Franke CDU/CSU 6486 D Höhe der Entlastung der Betriebe durch die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz MdlAnfr 49 18.06.82 Drs 09/1757 Kirschner SPD Antw PStSekr Haehser BMF 6486 D, 6487 A, B, C, D, 6488 A, B ZusFr Kirschner SPD 6487A, B ZusFr Kühbacher SPD 6487 C ZusFr Eigen CDU/CSU 6487 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 6487 D ZusFr Stiegler SPD 6487 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6488 B Einrichtung von Ausbildungsplätzen in den im Auftrag der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte arbeitenden deutschen Firmen MdlAnfr 51, 52 18.06.82 Drs 09/1757 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . 6488C, 6489 A, B ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 6488 D ZusFr Stiegler SPD 6489 A ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 6489 A Verwendung von Mineraldünger 1950 und 1981; Auswirkungen von Überdüngung MdlAnfr 54, 55 18.06.82 Drs 09/1757 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML 6489 C, D, 6490 A, B, C, D, 6491 A, B, C, 6492 A, B, C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 6489D, 6490A, 6491 B, C ZusFr Eigen CDU/CSU 6490 B, 6492 B ZusFr Kühbacher SPD 6490 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 6490C, 6492 B ZusFr Conradi SPD 6490 D, 6491 D ZusFr Kirschner SPD 6490D, 6492 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6492 A ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . . 6492 C Vorlage einer Überdüngungsverordnung MdlAnfr 56 18.06.82 Drs 09/1757 Conradi SPD Antw PStSekr Gallus BML . 6492C, 6493 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 6492 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 III ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 6493 B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 6493 B ZusFr Kirschner SPD 6493 D Überwachung des sachgerechten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere von Endrin MdlAnfr 57 18.06.82 Drs 09/1757 Bindig SPD Antw PStSekr Gallus BML 6493 D, 6494 A, B, C, D, 6495A, B ZusFr Bindig SPD 6494A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 6494 C ZusFr Conradi SPD 6494 D ZusFr Kirschner SPD 6495 A ZusFr Kühbacher SPD 6495 A Verstoß gegen das Marktstrukturgesetz durch Verwertung von Schlachtvieh von Nichtmitgliedern MdlAnfr 59 18.06.82 Drs 09/1757 Paintner FDP Antw PStSekr Gallus BML 6495 B, C ZusFr Paintner FDP 6495 C Produktionsschwellen bei Raps und Getreide in der EG MdlAnfr 60 18.06.82 Drs 09/1757 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 6495 D, 6496 A ZusFr Eigen CDU/CSU 6495 D, 6496 A Importhemmnisse in den USA für Agrarprodukte aus der EG MdlAnfr 61 18.06.82 Drs 09/1757 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 6496 B, 6497 A ZusFr Eigen CDU/CSU 6496 D, 6497 A Angaben der Bundesregierung über die Interventionspreiserhöhung für Raps; Einkommensverbesserung der Bauern gemäß den veröffentlichten Agrarpreiserhöhungen MdlAnfr 62, 63 18.06.82 Drs 09/1757 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 6497 A, C, D, 6498 A, B, C ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 6497B, C, 6498A, C ZusFr Eigen CDU/CSU 6497 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6497 D Nächste Sitzung 6541 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6543* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6543* A Anlage 3 Bewertung einer Ausarbeitung des Auswärtigen Amtes zu Auseinandersetzungen mit den USA über sowjetische Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 40 11.06.82 Drs 09/1731 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 6543* B Anlage 4 Führung einer kontroversen außenpolitischen Diskussion mit den USA und Großbritannien zur Stabilisierung der sozialliberalen Koalition gemäß einer Studie des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 41, 42 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 6543* B Anlage 5 Auswirkungen der Konflikte mit den USA bei der Behandlung der polnischen Krise gemäß einer Studie des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 43, 44 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 6543* C Anlage 6 Mitgliedschaft von Klaus Bölling in KPD bzw. SED MdLAnfr 45, 46 11.06.82 Drs 09/1731 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 6544* B Anlage 7 Beeinträchtigung des deutsch-amerikanischen Verhältnisses durch Auseinander- IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 Setzungen mit den USA über sowjetische Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 47 11.06.82 Drs 09/1731 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6544* C Anlage 8 Interventionen der USA für die Verwirklichung der Menschenrechte außerhalb des Ostblocks MdlAnfr 48, 49 11.06.82 Drs 09/1731 Graf von Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6544* D Anlage 9 Gesetzliche Regelung der Verpflichtung zum Rückruf fehlerhafter Produkte innerhalb der EG MdlAnfr 74, 75 11.06.82 Drs 09/1731 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 6545* A Anlage 10 Verfassungswidrigkeit der Lagerung chemischer Kampfstoffe in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 76 11.06.82 Drs 09/1731 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 6545* C Anlage 11 Verbesserung der Haftbedingungen für ältere Strafgefangene MdlAnfr 77, 78 11.06.82 Drs 09/1731 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 6545* D Anlage 12 Beteiligung der Bundesbahn am Ausbau des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar MdlAnfr 103 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StSekr Dr. Rehm BMV . . . . 6546* B Anlage 13 Behindertengerechte Gestaltung der Bahnhöfe und Beförderung von Rollstuhlfahrern in Zügen der Bundesbahn nach norwegischem Modell MdlAnfr 104 11.06.82 Drs 09/1731 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rehm BMV . . . . 6546* C Anlage 14 Berücksichtigung der Alternative Karlsruhe mit Durchfahrt Rastatt für die Neubautrasse der Bundesbahn von Karlsruhe nach Basel; Sicherheitsmaßnahmen bei vollautomatischen Bahnschranken für den Fall eines Stromausfalls MdlAnfr 105, 106 11.06.82 Drs 09/1731 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw StSekr Dr. Rehm BMV . . . . 6546* D Anlage 15 Anwendung der Wartezeitvorschriften für Zuganschlüsse auf die Bahn-Omnibus-Anschlüsse MdlAnfr 107, 108 11.06.82 Drs 09/1731 Bamberg SPD SchrAntw StSekr Dr. Rehm BMV . . . . 6547* B Anlage 16 Erhöhung der Autobahngebühren in Frankreich MdlAnfr 109 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rehm BMV . . . . 6547* C Anlage 17 Konsequenzen aus der Warnung des Generalbundesanwalts Rebmann vor „Revolutionären Zellen" MdlAnfr 1 18.06.82 Drs 09/1757 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 6547* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 V Anlage 18 Zahl der durch Konjunktur- und Beschäftigungsprogramme seit 1970 gesicherten bzw. neu geschaffenen Arbeitsplätze MdlAnfr 2 18.06.82 Drs 09/1757 Auch SPD SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6548* B Anlage 19 Ursachen des Anstiegs der Gewaltkriminalität MdlAnfr 36, 37 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6548* C Anlage 20 Ersetzung des Tags der deutschen Einheit durch einen Verfassungstag MdlAnfr 38 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 6549* B Anlage 21 Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für Auszubildende in Privathaushalten MdlAnfr 39, 40 18.06.82 Drs 09/1757 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6549* C Anlage 22 Umsatzbesteuerung von Gebrauchtwagen nach der 7. EG-Umsatzsteuerrichtlinie MdlAnfr 41, 42 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6550* A Anlage 23 Erhöhung der Branntweinsteuer im Jahre 1983 MdlAnfr 50 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6550* C Anlage 24 Zusätzliche Einnahmen durch die Erhebung einer Arbeitsmarktabgabe, einer Ergänzungsabgabe und Begrenzung des Ehegattensplittings MdlAnfr 53 18.06.82 Drs 09/1757 Auch SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6550* C Anlage 25 Export von in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pestiziden MdlAnfr 58 18.06.82 Drs 09/1757 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6551* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6481 107. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1982 Beginn: 13.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6543* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Feinendegen 23. 6. Frau Geiger 25. 6. Hauck 25. 6. Dr. Müller * 25. 6. Frau Dr. Neumeister 25. 6. Dr. Riedl (München) 25. 6. Schröder (Hannover) 25. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Elfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 9/1642) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 40): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer Studie des Bundeskanzleramts (lt. Spiegel vom 17. Mai 1982), „daß in Bürokratien in der Regel Auffassungen nur dann artikuliert werden, wenn sie ein aufnahmebereites Klima vorfinden", und teilt sie diese Einschätzung insbesondere in dem Zusammenhang in dem sie in der Studie gegeben wird, d. h. als Bewertung einer Ausarbeitung des Planungsstabs des Auswärtigen Amts? Die Bundesregierung geht davon aus, daß ihre Mitarbeiter in allen Ministerien und im Bundeskanzleramt ihre Zuständigkeiten mit der gebotenen inneren und gesetzlich garantierten Unabhängigkeit wahrnehmen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 41 und 42): Anlagen zum Stenographischen Bericht Hält die Bundesregierung — gerade im Vorfeld des NATOGipfels — eine Taktik für vertretbar, die laut Spiegel vom 17. Mai 1982 in einer kürzlichen Studie des Bundeskanzleramts empfohlen wird, aus weltpolitischen und koalitionspolitischen Gründen in der außenpolitischen Diskussion kontroverse Akzente zu setzen? Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit den deutschen Interessen, die „Stigmatisierung" einer angeblichen „neokonservativen Strömung" über den Weg einer Kontroverse mit den USA und Großbritannien zu versuchen, wie in einer Studie des Bundeskanzleramts laut Spiegel vom 17. Mai 1982 empfohlen? Bei der erwähnten Studie handelt es sich um ein internes Diskussions-Papier der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes, dessen Überlegungen keinen Eingang in die Politik der Bundesregierung gefunden haben. Die Bundesregierung hält es nicht für ihre Aufgabe, innenpolitische Strömungen in anderen Ländern zu bewerten. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 43 und 44): Hält die Bundesregierung eine „vorsichtige Behandlung der polnischen Krise bei Wahrung besonderer deutscher Interessen" (Studie des Bundeskanzleramts laut Spiegel vom 17. Mai 1982) für zulässig und möglich, und welches wären gegebenenfalls solche Interessen? Könnten andererseits nach Auffassung der Bundesregierung „lebenswichtige Interessen deutscher Politik" durch „Konflikte mit den USA" verletzt werden (vgl. dieselbe Studie)? Zu Frage 43: Es ist Politik der Bundesregierung, gerade in internationalen Krisensituationen vorsichtig, mit besonderer Zurückhaltung und mit Augenmaß zu handeln. Sie hat diese Politik der Mäßigung angesichts der gegenwärtigen Belastungen im Ost-West-Verhältnis und speziell auch angesichts der polnischen Krise in einem Kabinettsbeschluß vom 31. März 1982 wie folgt zusammengefaßt: „Die Bundesregierung hält fest an einer langfristig angelegten Politik des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen West und Ost. Auf diese Zusammenarbeit ist durch die sowjetische SS-20-Hochrüstung, die Intervention in Afghanistan und den Druck auf Polen ein tiefer Schatten gefallen. Die Antwort darauf liegt nicht in der Rückkehr zum Kalten Krieg, sondern in der festen Entschlossenheit des Westens, das Gleichgewicht zu gewährleisten und die Forderung nach Mäßigung und Verantwortung in den internationalen Beziehungen zur Geltung zu bringen. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, daß spezielle deutsche Interessen dieser Art z. B. in Erleichterungen für die Menschen im geteilten Deutsch- 6544* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 land liegen. Hierzu hat der Bundeskanzler am 14. Januar 1982 vor dem Deutschen Bundestag erklärt: „Wir Deutschen haben die tagtägliche Erfahrung der Trennungslinie mitten in Europa. Wir teilen das Interesse ungezählter Menschen in Europa daran, daß diese Trennungslinie durchlässiger werde, ja, daß sie überwunden werden kann." Zu Frage 44: Es ist generell das vorrangige Ziel der Außenpolitik der Bundesregierung, die lebenswichtigen Interessen der deutschen Politik zu schützen. Die Bundesregierung hat in dem erwähnten Beschluß des Bundeskabinetts vom 31. März 1982 klargestellt, daß hierzu besonders „unsere enge Freundschaft mit den Vereinten Staaten" gehört. Sie hat hinzugefügt: „Die besondere Stärke eines Bündnisses freier Partner liegt in einer von allen gemeinsam gestalteten und getragenen Politik. Dies erfordert umfassende und rechtzeitige Konsulationen." Es ist jedermann einsichtig, daß eine solche Politik der Konsultationen mögliche Konflikte innerhalb des Bündnisses verhindern soll. Ich darf an die Worte des Herrn Bundeskanzlers bei der Verabschiedung von Präsident Reagan am 11. Juni in Köln-Wahn erinnern: „Die Besuche in Paris, in Versailles, in Rom, in London, in Berlin und in Bonn, die bilateralen Gespräche mit den Regierungen dieser Staaten, aber auch die internationalen Gespräche in zwei Gipfelkonferenzen haben uns abermals die große Bedeutung und die Kraft der europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit vor Augen geführt, und sie haben uns dies tief erleben lassen." Anlage 6 Antwort das Staatsministers Wischnewski auf die Fragen des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 45 und 46): Ist es zutreffend, daß der jetzt abgelöste Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Bölling, bei dem Treffen im Dezember 1981 am Werbellinsee von dem Staatsratsvorsitzenden der „DDR", Honecker, einen Brief zurückgereicht erhielt, mit dem Bölling seinen Austritt aus der SED kundtat? Ist es zutreffend, daß Regierungssprecher Bölling im Jahr 1945 der kommunistischen Partei (KPD) beigetreten ist, die sich dann nach der Zwangsvereinigung mit der SPD unter Grotewohl in die SED umwandelte? Ihre beiden Fragen sind von der Bundesregierung bereits beantwortet worden. Bezüglich Ihrer ersten Frage darf ich auf die Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf eine Frage des Kollegen Hüsch vom 26. Mai 1982 (BTDrucksache 9/1700, Frage 1) verweisen. Bereits in dieser Antwort ist außerdem darauf hingewiesen worden, daß alle weiteren in diesem Zusammenhang relevanten Fragen von der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Marie Schlei in den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 1974 (107. Sitzung, Seite 7277 A) und 5. Dezember 1974 (134. Sitzung, Seite 9092 C) erschöpfend beantwortet worden sind. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 47): Können tiefgreifende Auseinandersetzungen mit den USA über die Reaktion auf sowjetische Menschenrechtsverletzungen in Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Polen nach der Verhängung des Kriegsrechts, das deutsch-amerikanische Verhältnis nachhaltig beeinträchtigen und die Glaubwürdigkeit des Einsatzes der Bundesregierung für die Menschenrechte im anderen Teil des geteilten Deutschlands untergraben? Es gibt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika keine Auseinandersetzungen über die Reaktion auf sowjetische Menschenrechtsverletzungen. Die USA, die Bundesrepublik Deutschland und alle übrigen westlichen Partner haben Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion, in Mittel-und Osteuropa stets klar und unmißverständlich kritisiert und verurteilt. Dies ist u. a. auch während des Madrider KSZE-Folgetreffens geschehen. Im übrigen hat die gemeinsame deutsche und amerikanische Haltung gegenüber Polen nach der Verhängung des Kriegsrechts einschließlich der Einschätzung der Rolle der Sowjetunion im deutschamerikanischen Kommuniqué vom 6. Januar 1982 ihren Niederschlag gefunden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 48 und 49): Ist die Bundesregierung anläßlich des bevorstehenden Besuchs des amerikanischen Präsidenten Reagan bereit klarzustellen, daß die Behauptung unwahr ist, die amerikanische Administration prangere Menschenrechtsverletzungen ausschließlich im kommunistischen Machtbereich an (Zitat des Spiegel vom 17. Mai 1982 aus einer Studie aus dem Bundeskanzleramt)? Kann die Bundesregierung demgegenüber klarstellen, daß sich die USA überall in der Welt für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen? Die Behauptung, die amerikanische Administration prangere Menschenrechtsverletzungen ausschließlich im kommunistischen Machtbereich an, trifft in der Tat nicht zu. Der auch in der Offentlichkeit bekannteste Beleg für die Bemühungen der USA um weltweite Anerkennung und Verwirkli- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6545* chung der Menschenrechte ist der vom State Department jährlich erstellte „Länderbericht über die Lage der Menschenrechte", der vom Kongreß veröffentlicht wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 74 und 75): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Warenhersteller gesetzlich zu verpflichten, Produkte mit gefährlichen Fehlern zurückzurufen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im Ausland innerhalb der EG bereits entsprechende gesetzliche Regelungen gibt, und wie werden diese gegebenenfalls durch die Bundesregierung beurteilt? Zu Frage 74: Ein Warenhersteller ist weithin schon nach der Rechtsprechung verpflichtet, bei nachträglichem Auftreten und Bekanntwerden von gefährlichen Mängeln an Serienprodukten notfalls eine Rückrufaktion durchzuführen. Diese Verpflichtung steht im Zusammenhang mit der dem Hersteller nach § 823 BGB obliegenden „Produktbeobachtungspflicht". Deren Erfüllung liegt im eigenen Interesse des Herstellers, der anderenfalls einen durch sein fehlerhaftes Produkt verursachten Schaden schon deswegen ersetzen müßte, weil er die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung des Schadenseintritts schuldhaft unterlassen hat. In der rechtspolitischen Diskussion ist die Frage aufgetaucht, ob man die Entscheidung über die Durchführung einer Rückrufaktion nach amerikanischem Vorbild in die Hand einer Behörde legen sollte. Ohne daß die Bundesregierung sich zu dieser Frage bereits abschließend festgelegt hätte, wird auf die erheblichen Bedenken hinzuweisen sein, die gegen eine Behördenlösung sprechen. Würde die mit einer solchen Aufgabe betraute Behörde unnötige und zu viele Aktionen veranlassen, so könnte, wie das Beispiel der Vereinigten Staaten gezeigt hat, die Bereitschaft der Verbraucher, einer Rückrufaktion Folge zu leisten, bedenklich herabgemindert werden. Betriebe die Behörde aber eine zu restriktive Rückrufpolitik, so könnte sich eine Verwischung der Verantwortlichkeiten im Verhältnis zu dem Warenhersteller ergeben. In jedem Falle bliebe zu bedenken, daß die Warenhersteller über ihre Händler und Vertriebsorganisationen und über die dort einlaufenden Kundenreklamationen in der Regel in der Lage sein werden, schneller und unbürokratischer zu reagieren, als eine Behörde dies könnte. Zu Frage 75: In den EG-Mitgliedstaaten gibt es nach den vorliegenden Informationen keine generellen Regelungen über den Rückruf gefährlicher Produkte. Auch der EG-Richtlinienvorschlag „Produkthaftung" sieht keine Regelung über den Rückruf vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 76): Ist die Stationierung chemischer Kampfstoffe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsgemäß, oder sieht die Bundesregierung die Stationierung dieser Kampfstoffe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — wie der DGB-Vorsitzende von Rheinland-Pfalz — als verfassungswidrig an, weil der Bundestag einer Lagerung von C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland nie zugestimmt hat? Die Rechtsgrundlage für die Stationierung von Streitkräften und die sich daraus ergebende Lagerung von Waffen ist durch den Deutschlandvertrag und den Aufenthaltsvertrag seit der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ab 5. Mai 1955 vom Besatzungsrecht in Vertragsrecht umgewandelt worden. Im Rahmen dieser Abmachungen besteht zwischen den Bündnispartnern Einigkeit darüber, daß die Stationierung nicht-konventioneller Waffensysteme, auch von C-Waffen, im Bundesgebiet in Übereinstimmung mit den Verteidigungsplänen der NATO und im Einvernehmen mit den direkt beteiligten Staaten festgelegt wird. Ob es im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbehalt des Gesetzes über die Zustimmungsgesetze zu den genannten Abkommen hinaus für die Lagerung einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedarf, wird im Hinblick auf der Bundesregierung in jüngster Zeit übersandte gutachtliche Stellungnahme derzeit von den beteiligten Ressorts geprüft. Diesem Ergebnis möchte ich nicht vorgreifen, zumal zu dieser Frage die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde angekündigt wurde. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 77 und 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Strafvollzug bei älteren Häftlingen zwar besondere Anforderungen an die Haftbedingungen stellt, daß diese Anforderungen aber bisher kaum erfüllt werden konnten? Welche Möglichkeit und konkrete Schritte sieht die Bundesregierung, zu angemessenen Haftbedingungen für ältere Strafgefangene im Strafvollzug zu kommen? Zu Frage 77: Das Strafvollzugsgesetz stellt ein Instrumentarium zur Verfügung, mit welchem auch den 0,97 % über 60 Jahre alten Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in der Bundesrepublik (Stand: 6546* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 31. März 1980) gezielte Hilfen geleistet werden können, die ihren besonderen körperlichen und psychischen Bedürfnissen Rechnung tragen. So kommen insbesondere den in § 3 des Strafvollzugsgesetzes niedergelegten Grundsätzen Bedeutung zu: Danach soll das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden; schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind die allein für die Ausgestaltung des Strafvollzugs zuständigen Länder um eine an diesen Grundsätzen orientierte Ausgestaltung des Strafvollzuges bei älteren Gefangenen bemüht. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg alle männlichen Gefangenen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 15 Monaten verurteilt worden sind, in der Außenstelle Singen der Justizvollzugsanstalt Konstanz untergebracht; in Nordrhein-Westfalen steht die Pflegeabteilung der Justizvollzugsanstalt Münster für männliche Gebrechliche hohen Alters zur Verfügung. Zu Frage 78: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder auch künftig bemüht bleiben, den Forderungen des Strafvollzugsgesetzes bei der Behandlung der älteren Gefangenen gerecht zu werden. Sie vermag jedoch nicht zu beurteilen, welche Maßnahmen im einzelnen hierzu angezeigt und möglich sind. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rehm auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1731 Frage 103): Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, dem Grundvertrag zum Ausbau des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) als Vertragspartner beizutreten, und wenn ja, von welchem finanziellen und organisatorischen Vorbedingungen macht die Deutsche Bundesbahn ihren Eintritt in den VRN als Vertragspartner abhängig? Der Bildung eines Verkehrs- und Tarifverbundes gehen Ausarbeitung und Unterzeichnung eines Grundvertrages, eines Gesellschaftsvertrages und eines Einnahmeaufteilungsvertrages voraus. Für einen Verkehrs- und Tarifverbund Rhein-Neckar (VRN) liegt bis jetzt nur der erste Entwurf eines Grundvertrages vor, so daß sich die Frage eines Beitritts für die Deutsche Bundesbahn (DB) schon von daher vorerst nicht konkret stellt. Die Einbeziehung des Schienenpersonenverkehrs und des Busdienstes der Deutschen Bundesbahn in einen Verkehrs- und Tarifverbund ist unternehmens- und verkehrspolitisch nur dann vertretbar, wenn mit einem hohen Verkehrsaufkommen auf dichten Netzen verschiedener Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen zu rechnen ist, ein gewichtiger Umsteigeverkehr zwischen den verschiedenen Netzen besteht und sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn auf Grund der Beteiligung nicht verschlechtert. Zur Zeit wirkt die Deutsche Bundesbahn an den Vorbereitungsarbeiten für einen Verkehrs- und Tarifverbund Rhein-Neckar beratend mit. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rehm auf die Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 104): Kennt die Bundesregierung die Erfahrungen, die die norwegischen Staatsbahnen mit ihren Spezialeisenbahnwaggons für Rollstuhlfahrer und der behindertengerechten Gestaltung verschiedener Bahnhöfe gemacht haben, und wird sie deshalb darauf hinwirken, daß auch von der Deutschen Bundesbahn ähnlich gute Beförderungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer geschaffen werden? Im vergangenen Jahr hat der Bundesminister für Verkehr die Deutsche Eisenbahn Consulting beauftragt, im Rahmen einer Pilotstudie die Voraussetzungen für eine Teilnahme Schwerbehinderter am Schienenpersonenfernverkehr der Deutschen Bundesbahn zu untersuchen. Von der Untersuchung, die voraussichtlich Ende 1983 vorliegen und auch die Erfahrungen ausländischer Eisenbahnverwaltungen berücksichtigen wird, werden Aussagen über die besonderen technischen Anforderungen, die an Reisezugwagen und bauliche Anlagen aus der Sicht von Rollstuhlfahrern zu stellen sind sowie über den Investitionsaufwand erwartet. Wegen der sozialpolitischen Komponente dieser Dienstleistung geht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn davon aus, daß der Mehraufwand für die Vorhaltung behindertengerechter Anlagen und Fahrzeuge von den Sozialträgern übernommen wird. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rehm auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 105 und 106): Kann die Bundesregierung die Bundesbahndirektion Karlsruhe veranlassen, in das Raumordnungsverfahren für die Neubautrasse der Deutschen Bundesbahn von Karlsruhe nach Basel neben der Alternative Karlsruhe - Ettlingen - Muggensturm und der Alternative Karlsruhe - Durmersheim - Rauental auch die dritte Alternative Karlsruhe mit Durchfahrt Rastatt zu berücksichtigen, damit eine chancengleiche Beurteilung der besten Streckenführung erfolgen kann? Welche Sicherungsmaßnahmen sind von seiten der Deutschen Bundesbahn bei vollautomatischen Bahnübergängen vorgesehen, um im Fall eines Stromausfalls Bahnübergänge funktionstüchtig zu halten und Vorfälle vermeiden zu helfen, wie sie am 24. April 1982 in Sinzheim (Baden) durch totalen Stromausfall passiert sind? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6547* Zu Frage 105: Nein. Ein Einwirken des Bundesministers für Verkehr auf den Planungsablauf kann nicht in Frage kommen, da er nicht Verfahrensbeteiligter ist. Von der Deutschen Bundesbahn werden jedoch alle Variantenvorschläge für die Trassenführung der Neubaustrecke Rastatt-Basel untersucht. Die Deutsche Bundesbahn prüft zur Zeit, ob bei den alternativen Trassenführungen, die dem etwa Ende 1982 einzuleitenden Raumordnungsverfahren zugrunde gelegt werden, auch eine Streckenführung mit Durchfahrung von Rastatt berücksichtigt werden kann. Zu Frage 106: Die Bahnübergänge in km 108,375 und 108,75 der Bundesbahnstrecke Mannheim - Basel in Sinzheim/Baden sind durch Schranken mit Lichtzeichen und Fernsehüberwachung gesichert. Die Sicherungseinrichtungen werden vom Zug gesteuert und vom Fahrdienstleiter des benachbarten Stellwerks überwacht. Für diese und entsprechende automatische Anlagen erfolgt im Regelfall die Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz; bei Netzausfall wird die Stromversorgung von einer ständig betriebsbereiten Batterie übernommen. Bei dem beschriebenen Vorfall war der nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn äußerst seltene Fall eingetreten, daß beide Stromversorgungseinrichtungen ausgefallen sind. Wegen der in diesen Fällen vorgeschriebenen und getroffenen betrieblichen Maßnahmen, u. a. Postensicherung, war die Sicherheit an den Bahnübergängen zu jeder Zeit gewährleistet. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rehm auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 107 und 108): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bei der Deutschen Bundesbahn zur Regelung der Zuganschlüsse geltenden Wartezeitvorschriften nicht auf die Bahn-Omnibus-Anschlüsse Anwendung finden und dies z. B. beim Schienenersatzverkehr zur Ungleichbehandlung der Fahrgäste führt, was überdies nicht mit der Bahnwerbung übereinstimmt? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, auf die Deutsche Bundesbahn einerseits und auf die Regionalverkehrsgesellschaften und Bahnomnibusunternehmen andererseits einzuwirken, um ihren Reisenden eine gleiche Behandlung beim zwangsweisen Wechsel zwischen beiden öffentlichen Verkehrsmitteln Schiene und Straße zu gewährleisten? Bahnbusse, die auf Züge oder Omnibusse warten, sind für jede Linie in einem Wartezeitverzeichnis aufgeführt. Danach wird bei verspäteter Ankunft eine bestimmte Wartezeit eingehalten, deren Dauer von den betrieblichen Möglichkeiten abhängt. Im allgemeinen betragen die Wartezeiten zwischen 5 und 20 Minuten. Entsprechende Regelungen bestehen auch bei den Regionalverkehrsgesellschaften. Züge, die auf Busse warten, sind in der Wartezeitvorschrift für den Personenverkehr aufgeführt. Eine Ungleichbehandlung der Reisenden auf Schiene und Straße ist somit nicht gegeben. Deshalb bedarf es auch keiner besonderen Maßnahmen. Sollte Ihre Frage durch einen konkreten Einzelfall veranlaßt sein, bitte ich um dessen Benennung; ich werde dann umgehend eine entsprechende Prüfung veranlassen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rehm auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1731 Frage 109): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die erneute Erhöhung der Autobahngebühren in Frankreich vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft in Spanien vor allem die deutschen Kraftfahrer wiederum benachteiligt, nachdem ausländische Kraftfahrer die Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zahlung einer Autobahngebühr benutzen dürfen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese einseitige Inanspruchnahme deutscher Autofahrer in anderen europäischen Staaten zu unternehmen? Die Bundesregierung hat sich mehrfach dagegen ausgesprochen, daß andere Staaten einseitig Gebühren für die Benutzung ihres Straßennetzes erheben. Sie strebt vielmehr eine einheitliche europäische Lösung auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastrukturen an. Wie im Ausland könnte eine Autobahngebühr auch bei uns nur generell eingeführt werden, d. h. für deutsche und ausländische Autofahrer gleichermaßen. Nach den geltenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft wäre eine andere, die Ausländer diskriminierende Lösung nicht zulässig. Auch in Frankreich zahlen die einheimischen Pkw-Fahrer für die Benutzung ihrer Autobahnen Gebühren wie die Ausländer. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 1): Treffen Pressemeldungen zu, Generalbundesanwalt Rebmann habe sich vor Journalisten in Karlsruhe dahin gehend geäußert, daß die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit vor allem durch die „Revolutionären Zellen" bedroht werde, deren Taktik darin bestehe, als Kleinstgruppen und als Einzeltäter aufzutreten und sich unter Ausnutzung des § 129 a des Strafgesetzbuches (Mindestgröße einer Terroristischen Vereinigung: drei Gruppen) einer zentralen Verfolgung zu entziehen, und ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesänderung dahin gehend zu initiieren, daß dem Generalbundesanwalt auch die Verfolgung von Kleinstgruppen und Einzeltätern ermöglicht wird? Der Generalbundesanwalt hat sachlich übereinstimmend mit seinen Ausführungen im Rechtsaus- 6548* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 schuß des Deutschen Bundestages am 10. März 1982 u. a. seine Auffassung dargelegt, daß die „Revolutionären Zellen" auf weite Sicht gefährlicher als die „RAF" seien. Ihre Konzeption, Strategie und Taktik hätten zu einer ständig zunehmenden terroristischen Tätigkeit von autonomen, sich ad hoc bildenden Kleinstgruppen und Einzeltätern im Sinne einer „Guerilla diffusa" geführt, die jedoch in ihrer Struktur die Qualität einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB nicht erreichten. Ein Fortgang dieser Entwicklung würde bei der bisher im Bereich der Terrorismusbekämpfung bestehenden Anbindung seiner Verfolgungszuständigkeit an die Organisationsdelikte der §§ 129,129 a StGB dazu führen, daß ein großer Teil schwerwiegender politisch motivierter Straftaten nicht mehr von ihm verfolgt werden könne. Die Bundesregierung prüft zur Zeit eine Anregung des Generalbundesanwalts, seine Verfolgungszuständigkeit auf bestimmte, die Interessen des Bundes berührende Straftaten auszudehnen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bereits jetzt erscheint jedoch eine Erweiterung des Übernahmerechts des Generalbundesanwalts, die mit einem Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit verbunden wäre und die fast den gesamten Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts sowie weitere Delikte aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts und der allgemeinen Strafkammer erfassen würde, verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch nicht unbedenklich. Hierauf hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Juni 1982 — BT-Drucksache 9/1745 — hingewiesen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage des Abgeordneten Auch (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 2): Kann die Bundesregierung mitteilen, wieviel Arbeitsplätze durch Konjunktur- und Beschäftigungsprogramme seit 1970 gesichert oder neu geschaffen worden sind? Die Bundesregierung hat dem durch die wirtschaftliche Entwicklung ausgelösten Beschäftigungseinbruch in den Jahren von 1974 bis 1979 durch eine Reihe von Beschäftigungs- und Arbeitsmarktprogrammen entgegengewirkt. Eine Übersicht über die besonderen beschäftigungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Zahl der abhängig Beschäftigten ging von 22,56 Millionen im Jahr 1973 auf 21,29 Millionen im Jahr 1976, also um insgesamt 1,3 Millionen zurück. Sie konnte in den folgenden Jahren bis 1980 wieder um etwas mehr als 1 Million auf 22,3 Millionen erhöht werden. Zu dem Wiederanstieg der Beschäftigung haben die nachfragestützenden Programme, die expansive Haushaltspolitik des Bundes und die Arbeitsmarktpolitik erheblich beigetragen. Das wird z. B. durch eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin, unterstrichen, nach der etwa die Hälfte der Beschäftigungszunahme auf beschäftigungspolitische Maßnahmen und andere staatliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Die detaillierten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zum „Arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen vom 16. Mai 1979" werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen; von ihnen werden insbesondere auch Aussagen zur Beschäftigungswirkung des Programms erwartet. Am 13. Mai 1982 hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung eine neue Untersuchung über die „Konjunkturellen Effekte der Finanzpolitik 1974 bis 1981" veröffentlicht. Danach hat sich die Finanzpolitik in den Jahren 1974 bis 1976 und 1978/79 insgesamt positiv auf die konjunkturelle Entwicklung ausgewirkt. Entgegen einem verbreiteten Vorurteil haben finanzpolitische Aktivitäten also durchaus Einfluß auf Konjunktur, Wachstum und Beschäftigung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Fragen 36 und 37): Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der auf Grund einer Bund-Länder-Vereinbarung in der Kriminalstatistik gewählte Oberbegriff „Gewaltkriminalität" unter den neben „Mord, Totschlag bis Geiselnahme und Angriff auf den Luftverkehr" auch „Tötung auf Verlangen" gefaßt wird, mit dazu beiträgt, daß zum Gesamtbereich Gewaltkriminalität allgemeinverbindliche und schlüssige Aussagen über die Ursachen des Anstiegs nicht gemacht werden können? Welchen Beitrag gedenkt die Bundesregierung zu leisten, um darauf hinzuwirken, daß über die Ursachen des Anstiegs der Gewaltkriminalität zuverlässigere Aussagen als bisher möglich werden? Zu Frage 36: Nein. Die von den Innenministerien und -senatoren des Bundes und der Länder veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik faßt unter dem Oberbegriff „Gewaltkriminalität" alle Delikte zusammen, bei denen die Anwendung oder Androhung von nicht unerheblicher Gewalt gegen Leib und Leben von Personen im Vordergrund steht. Wie bei allen Zusammenfassungen läßt sich nicht vermeiden, daß sich hierunter Delikte befinden, deren krimineller Gehalt unterschiedlich beurteilt wird. Gleichwohl ist eine solche Zusammenfassung von Delikten, die sich durch eine besondere Sozialgefährlichkeit auszeichnen, sinnvoll und auch notwendig, um überhaupt Gesamtaussagen, insbesondere Trendaussagen zu diesem Deliktsbereich machen zu können. Dabei ist zweierlei klar: 1. Für eine statistische Analyse der Gewaltkriminalität insgesamt reichen die Gesamtzahlen nicht aus. Vielmehr bedarf es hier einer gesonderten Betrachtung der einzelnen Delikte. Die Polizeiliche Kriminalstatistik beschränkt sich deshalb auch Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6549* nicht auf eine Darstellung der Gesamtzahlen dieses Bereichs, sondern schlüsselt sie nach einzelnen Delikten und Begehungsformen auf. 2. Aussagen über die Ursachen der Gewaltkriminalität und ihres Anstiegs können aus der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht entnommen werden. Zuverlässige Aussagen hierüber könnte prinzipiell nur die empirische kriminologische Forschung liefern. Zu Frage 37: Nach der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist die präventive und repressive Verbrechensbekämpfung in erster Linie Angelegenheit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder dabei im Rahmen seiner begrenzten Zuständigkeit. Eine in diesem Zusammenhang vom Bundeskriminalamt kürzlich bei ca. 40 Institutionen durchgeführte Umfrage nach Forschungen der Kriminologie auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität hat ergeben, daß zur Zeit empirische Forschungsergebnisse zu dieser Frage für die Bundesrepublik Deutschland nicht vorliegen, wohl aber einige Forschungsprojekte zu diesem Thema laufen. Der Bundesminister des Innern hat für den Teilbereich „Terrorismus" ein großes Forschungsprojekt initiiert und finanziert, in dem die individuellen, gruppenspezifischen, gesellschaftlichen und ideologischen Bedingungen für den Terrorismus untersucht werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sind bisher in 3 Bänden veröffentlicht worden, ein 4. Band ist für den Herbst 1982 vorgesehen. Für den Teilbereich „Gewaltkriminalität bei Jugendlichen" läuft z. Z. ein Forschungsvorhaben beim Bundeskriminalamt, das zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden soll. Das Bundeskriminalamt bleibt im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht, weitere Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität zu initiieren und zu fördern. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 38): Wie beurteilt die Bundesregierung den von einem Kabinettsmitglied gemachten Vorschlag, den Tag der deutschen Einheit zu streichen und durch einen Verfassungstag zu ersetzen, und entspricht dieser Vorschlag eigenen Vorstellungen und Absichten? Mit Ihrer Frage zielen Sie offenbar auf den Diskussionsbeitrag, den der Bundesminister der Justiz Jürgen Schmude anläßlich des diesjährigen Tages der deutschen Einheit geleistet hat. Überlegungen darüber, ob es dem Charakter des 17. Juni als nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes noch entspricht, daß er als gesetzlicher Feiertag begangen wird, und ob es nicht eher angebracht ist, ihn zwar als nationalen Gedenktag beizubehalten, den Feiertagscharakter aber einem Tage zu geben, der an das Inkrafttreten unserer Verfassung erinnert, werden in der Öffentlichkeit seit vielen Jah ren angestellt. Sie haben die Regierung Kiesinger schon im Jahre 1968 veranlaßt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Tag der deutschen Einheit im Bundestag einzubringen (BTDrucksache V/2818). Danach sollte der 17. Juni als Feiertag zwar aufgehoben, aber weiterhin als nationaler Gedenktag begangen werden, weil die Art der Begehung dieses Tages als arbeitsfreier Feiertag mit der Zielsetzung des Gedenktages, die innere Verbundenheit zwischen den beiden getrennten Teilen Deutschlands zum Ausdruck zu bringen, nicht mehr im Einklang stehe. Diese und zahlreiche weitere Erwägungen sprechen in der Tat dafür, auch weiterhin Überlegungen über Sinn und Zweck eines nationalen Gedenktages, eines Nationalfeiertages und eines Verfassungstages in unserer gegenwärtigen und zukünftigen politischen Situation anzustellen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn nach einer intensiven Diskussion in der Öffentlichkeit über diesen Fragenkreis ein möglichst breiter Konsens aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte herbeigeführt werden könnte. Derzeit ist dies offenbar nicht der Fall. Die Bundesregierung hat deshalb gegenwärtig nicht die Absicht, von sich aus initiativ zu werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1757 Fragen 39 und 40): Sind die Ausbildungskosten für die Auszubildenden in der städtischen und ländlichen Hauswirtschaft von der Steuer absetzbar, wenn diese Ausbildung im Privathaushalt durchgeführt wird? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, zur Schaffung von Anreizen für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen die Ausbildungskosten für Auszubildende in jedem Fall steuerlich zu begünstigen? 1. Nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts ist zu unterscheiden zwischen der Vergütung für Arbeitnehmer oder Auszubildende im betrieblichen Bereich und der Entlohnung für Personen, die in der Hauswirtschaft tätig sind. Die Arbeitslöhne für die Beschäftigten im betrieblichen Bereich sind als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen. Die Vergütungen an Personen in der Hauswirtschaft gehören dagegen zur privaten Lebensführung und können nur unter dem Gesichtspunkt der außergewöhnlichen Belastung zu einer Steuerermäßigung nach § 33 a Abs. 3 EStG führen. Nach dieser Vorschrift können für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Aufwendungen entweder als Kinderbetreuungskosten bis zu 600 DM bzw. bei Zusammenveranlagung der Ehegatten bis zu 1 200 DM je Kind im Jahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Hausgehilfin im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein hauswirtschaftlicher Lehrling; besondere Vorkenntnisse im Haushalt sind nicht erforderlich. 6550* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 2. Die Bundesregierung kann sich nicht dafür aussprechen, allgemein die Aufwendungen für die Beschäftigung und Ausbildung eines hauswirtschaftlichen Lehrlings für steuerlich abzugsfähig zu erklären. Dies würde mit dem Grundsatz des § 12 Nr. 1 EStG, wonach Lebenshaltungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte und des Einkommens nicht abgesetzt werden können, im Widerspruch stehen. Wenn bei der Beschäftigung eines hauswirtschaftlichen Lehrlings auch das Interessse an seiner Ausbildung eine Rolle spielt, so kann doch nicht übersehen werden, daß die Arbeiten des Lehrlings die Hausfrau entlasten und der private Lebensbereich betroffen ist. Aufwendungen hierfür können aber nur unter den Voraussetzungen der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften über außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/1757 Fragen 41 und 42): Welchen Stand haben die Verhandlungen zur 7. EG-Umsatzsteuerrichtlinie, nach der bei Gebrauchtwagen, die bereits einmal der Umsatzsteuer unterlegen haben, der erneute Umsatz nicht nochmals in vollem Umfang der Besteuerung unterworfen werden soll? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Verfahren zu beschleunigen? 1. Bei den bisherigen Beratungen des Vorschlags für eine 7. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern hat sich gezeigt, daß zwischen den EGMitgliedstaaten erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, für welche Gegenstände eine Sonderregelung vorgesehen und wie diese ausgestaltet werden soll. Hinsichtlich der Gebrauchtwagen haben sich auf Sachverständigenebene acht Delegationen — einschließlich der deutschen Delegation — für eine gemeinschaftliche Sonderregelung ausgesprochen. Auch hier bestehen aber unterschiedliche Meinungen über die Ausgestaltung dieser Sonderregelung, durch z. B. fiktiven Vorsteuerabzug entsprechend dem Kommissionsvorschlag oder durch Beschränkung der Bemessungsgrundlage auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Wann und mit welchem Inhalt die 7. EGRichtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom EG-Ministerrat verabschiedet werden kann, läßt sich z. Zt. noch nicht absehen. 2. Die Bundesregierung hat sich bemüht, eine baldige Entscheidung des Rates über den Richtlinienvorschlag herbeizuführen. Ein deutscher Antrag, im Ministerrat wenigstens eine Vorabentscheidung über den Anwendungsbereich der 7. Richtlinie zu treffen, ist ohne Erfolg geblieben, weil kein anderer Mitgliedstaat diese Initiative unterstützt hat. Trotz dieses Fehlschlags wird die Bundesregierung während der nächsten deutschen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1983 erneut die Initiative ergreifen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1757 Frage 50): Trifft es zu, daß das Branntweinsteueraufkommen 1982 trotz Erhöhung des Steuersatzes hinter dem Aufkommen für 1981 bleibt, und beabsichtigt die Bundesregierung dennoch eine weitere Erhöhung der Branntweinsteuer im Jahre 1983? Nach den der Bundesregierung bisher vorliegenden Aufkommensdaten läßt sich das Ergebnis des Jahres 1982 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher abschätzen. Sollte das Aufkommen in diesem Jahr hinter dem des Jahres 1981 geringfügig zurückbleiben, so wäre dies darauf zurückzuführen, daß es im vergangenen Jahr auf Grund der zusammen mit der Steuererhöhung 1981 geänderten Aufschubregelung einen 13. Zahlungstermin gab, in dem der Zahlungstermin für im Oktober 1981 versteuerte Ware vom 15. Januar 1982 auf den 27. Dezember 1981 vorgezogen wurde. Eine weitere Erhöhung der Branntweinsteuer 1983 ist nicht beabsichtigt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Auch (SPD) (Drucksache 9/1757 Frage 53): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden bei einer eventuellen Erhebung einer Arbeitsmarktabgabe, einer Ergänzungsabgabe für Einkommen ab 40 000 DM (Ledige; Verheiratete 80 000 DM), bei einer Begrenzung des steuerlichen Ehegattensplittings auf Einkommen bis zu 100 000 DM und bei einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer? Bei den von Ihnen genannten Maßnahmen würden sich im Entstehungsjahr 1983 folgende Mehreinnahmen ergeben: 1. Eine Arbeitsmarktabgabe von beispielsweise 1 % des Bruttoeinkommens von Beamten und Selbständigen würde ein Aufkommen von 1,2 bis 1,5 Milliarden DM ergeben. Ungeachtet rechtlicher, insbesondere verfassungsrechtlicher Probleme könnte eine solche Abgabe, je nach Ausgestaltung — dazu führen, daß bei der Bundesanstalt für Arbeit Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen durch Beamte und Selbständige anfallen könnten. Dazu können aber keine Quantifizierungen vorgenommen werden. 2. Eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuerschuld ab einem zu versteuernden Einkommen von 40/80 TDM (Led./Ver.) würde bei einem Satz von beispielsweise 1 % der Steuerschuld zu einem Mehraufkommen von 770 Millionen DM jährlich führen. Bei Einbeziehung der Körperschaften — hier käme eine Einkommensgrenze nicht in Frage — ergäben sich zusätzliche Steuermehreinnahmen von Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1982 6551* über 200 Millionen DM. Das Aufkommen der Ergänzungsabgabe steht dem Bund zu. 3. Aus einer Begrenzung des Ehegattensplitting auf zu versteuernde Einkommen bis zu 100 000 DM lassen sich Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 170 Millionen DM errechnen. Davon entfallen auf den Bund 72,3 Millionen DM, die Länder 72,3 Millionen DM und die Gemeinden 25,4 Millionen DM. 4. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer um 1 vH-Punkt würde zu Mehreinnahmen von insgesamt 300 Millionen DM führen. Damit entfielen auf den Bund 127,5 Millionen DM, die Länder 127,5 Millionen DM und die Gemeinden 45 Millionen DM. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1757 Frage 58): Kann die Bundesregierung Angaben des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und des Deutschen Naturschutzrings (DNR) bestätigen, daß die Bundesrepublik Deutschland als größter Pestizidexporteur der Welt auch Pestizide ausführt, deren Anwendung im Inland verboten ist, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Nach Schätzungen des Industrieverbandes Pflanzenschutz e. V. wurden 1981 von den Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, deren Anwendung heute in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, nur Quecksilber (weniger als 30 t/Jahr; hierzulande seit dem 30. April 1982 verboten) sowie Hexachlorbenzol (HCB; rund 10 t/Jahr) exportiert. Diese Wirkstoffe werden als Beizmittel zum Schutz von Saatgut vor pilzlichen Krankheitserregern angewandt; sie unterliegen den rechtlichen Bestimmungen der Einfuhrstaaten. Quecksilberhaltige Beizmittel werden z. B., abgesehen von der Bundesrepublik und Italien, noch in allen EWG-Staaten angewandt. Bei der gegenwärtigen Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes ist darüber beraten worden, mit einer ausführlichen Kennzeichnung der Mittel die Einfuhrstaaten bei ihren Entscheidungen über die Anwendung der Mittel zu unterstützen, um insbesondere unsachgemäßem und bestimmungswidrigem Gebrauch vorzubeugen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Eigen zu einer weiteren Zusatzfrage.


Rede von Karl Eigen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Kontrolle der Pflanzenschutzmittel im Grundsatz und auch die Kontrolle in der Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel strenger als in anderen Ländern der Welt ist, daß es beispielsweise in weiten Bereichen überhaupt keine Möglichkeit der Kontrolle gibt und wir dennoch Agrarprodukte aus diesen Ländern importieren?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen bestätigen, daß es in vielen Ländern der Erde keine so scharfen Gesetze für die Anwendung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gibt. Das ist leider so. Das ist auch ein Problem in bezug auf die Entwicklungsländer. In kaum einem Land, nicht einmal der EG, sind so viele Wirkstoffe wie in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Ich darf nur an das kürzliche Verbot von Quecksilber in Beizmitteln erinnern, obwohl in den meisten Staaten der EG quecksilberhaltige Beizmittel noch zugelassen sind und die deutschen Landwirte für die neuen Beizmittel einen zehnfachen Preis zu entrichten haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Conradi.