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    Plenarprotokoll 9/106 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen König Khalid ben Abdul-Aziz von Saudi-Arabien 6387 A Vorschlag des Abg. Merker als Mitglied des Programmbeirats der Deutschen Bundespost 6387 B Wahl des Abg. Sauter (Ichenhausen) zum ordentlichen Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 6387 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6387 C Begrüßung des Präsidenten der Großen Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien und einer Delegation 6409 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen — Drucksache 9/1713 — Sick CDU/CSU 6387 D Duve SPD 6389A Dr. Zumpfort FDP 6390 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Dregger, Kiep, Dr. Dollinger, Dr. Waigel, Dr. Probst, Dr. Stavenhagen, Gerstein, Dr. Jahn (Münster), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Kraus, Lenzer, Kolb, Dr. Bugl, Dr. Schneider, Spranger, Dr.-Ing. Kansy, Magin, Müller (Wadern), Dr. Laufs, Prangenberg, Niegel, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Keller, Dr. Friedmann, Pfeifer, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Dr. Jobst und der Fraktion der CDU/CSU Umstrukturierung des „Programms zur Förderung heizenergiesparender Maßnahmen" — Drucksachen 9/319, 9/1511 — Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6392 A Menzel SPD 6393 D Beckmann FDP 6396 D Kolb CDU/CSU 6398 C Leuschner SPD 6401 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stavenhagen, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Gerstein, Boroffka, Dr. Bugl, Engelsberger, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Frau Dr. Hellwig, Lowack, Zierer, Rossmanith, Dr. Götz, Dr. Kunz (Weiden), Sauter (Ichenhausen), Dr. Jobst, Dr. Hüsch, Dr. Voss, Magin, Kraus und der Fraktion der CDU/CSU Raumfahrtpolitik — Drucksache 9/1529 — Dr. Stavenhagen CDU/CSU 6402 D Fischer (Homburg) SPD 6404 B Timm FDP 6406 C Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 6408 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 72/161/EWG auf dem Gebiet der Agrarstruktur — Drucksachen 9/1416 Nr. 11, 9/1683 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 6410 B Immer (Altenkirchen) SPD 6412 A Holsteg FDP 6413 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Frau Krone-Appuhn, Lowack, Dr. Mertes (Gerolstein), Frau Geier, Rossmanith, Dr. Abelein, Feinendegen, Schröder (Lüneburg), Dr. Hennig, Graf Stauffenberg, Dr. Hupka, Sauer (Stuttgart), Werner, Dr. Marx, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Wittmann, Straßmeir, Lintner, Schulze (Berlin), Gerlach (Obernau), Ruf, Weiß und Genossen Freilassung des Gewerkschaftsführers Lech Walesa und anderer politischer Häftlinge — Drucksache 9/1541 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 6415 B Voigt (Frankfurt) SPD 6417 A Möllemann FDP 6417 D Dr. Corterier, Staatsminister AA . . . 6418 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/1696 (neu) — Dr. Götz CDU/CSU 6420 A Lambinus SPD 6421 C Bergerowski FDP 6422 C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 6423 C Mitteilung des Präsidenten betr. Mißbilligung des Verhaltens der Abgeordneten Coppik und Hansen während der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vor dem Bundestag am 9. Juni 1982 6442 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 9/1697 — Dr. Olderog CDU/CSU 6442 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 6443 D Bergerowski FDP 6445 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 6445 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 9/1707 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 6446 C Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . . 6448 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 6450 C Kleinert FDP 6453 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Angabe des Ursprungs bestimmter aus Drittländern eingeführter Textilwaren — Drucksachen 9/1333, 9/1691 — Dr. Schwörer CDU/CSU 6455 C Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6456 C Funke FDP 6457 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/1720 — 6457 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 — 6457 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — 6457 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 III zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits — Drucksache 9/1719 — 6458A Beratung der Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1721 — 6458 C Fragestunde — Drucksache 9/1731 vom 11. Juni 1982 — Wirtschaftliche Verwertung mit Bundesmitteln geförderter Forschungsprojekte durch internationale Konzerne im Ausland MdlAnfr 1, 2 11.06.82 Drs 09/1731 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . 6424D, 6425 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 6425A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6425C Wettbewerbsfähigkeit der deutschen elektrotechnischen Industrie im Bereich der „weißen" und „braunen" Geräte MdlAnfr 10, 11 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6425 D, 6426 A, C, D, 6427 A ZusFr Dr. Scheer SPD 6426C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 6426 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6427 A Information der kleineren und mittleren Unternehmen über die zehnprozentige Investitionszulage MdlAnfr 14, 15 11.06.82 Drs 09/1731 Auch SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6427 B, D, 6428 A, B, C, D ZusFr Auch SPD 6427C, 6428A, D ZusFr Dr. Spöri SPD 6427 D, 6428 B ZusFr Dr. Jens SPD 6428 C Belastung der deutschen Wirtschaft durch die geplanten Strompreiserhöhungen in der Bundesrepublik Deutschland und den billigeren Atomstrom in Frankreich MdlAnfr 12 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 6429 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 6429B, C ZusFr Leuschner SPD 6429 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6429 D Neufassung und Anwendung der COCOMListen MdlAnfr 16, 17 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6430 A, C, D, 6431A,B,C,D, 6432A,C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 6430 B, C, 6432B, C ZusFr Würtz SPD 6430 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6431A ZusFr Dr. Spöri SPD 6431 A ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 6431 B ZusFr Gansel SPD 6431 C Anträge an COCOM von 1976 bis 1981 und genehmigte Anträge im 1. Halbjahr 1982; Anteil der US-Reexportlizenzen an den deutschen Anträgen MdlAnfr 18, 19 11.06.82 Drs 09/1731 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 6432 D, 6433 A, B, C, D, 6434 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . 6432D, 6433 A, D, 6434 A ZusFr Würtz SPD 6433 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6433 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6433 C Anträge an COCOM für Exporte in die DDR von 1976 bis 1981, Geltung der COCOMRegelungen für West-Berlin MdlAnfr 20, 21 11.06.82 Drs 09/1731 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 6434 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6434B, C ZusFr Dr. Jens SPD 6434 D Handhabung des Transfers sicherheitspolitisch relevanter Güter in den Bereich des Warschauer Pakts MdlAnfr 22, 23 11.06.82 Drs 09/1731 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6435 A, B, C, D, 6436 A, B,C, D ZusFr Werner CDU/CSU 6435B, 6436A ZusFr Gansel SPD 6435 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 6435C, 6436B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6435 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6436 C Auswirkungen des § 116 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte auf die Beitragshöhe IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 MdlAnfr 24 11.06.82 Drs 09/1731 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Egert BMA . . . 6436D, 6437B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 6437 B, C Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Rentner und deren Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung MdlAnfr 28, 29 11.06.82 Drs 09/1731 Collet SPD Antw PStSekr Egert BMA 6437 C, D, 6438 A, B, C, D, 6439 A ZusFr Collet SPD 6438 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 6438 D ZusFr Auch SPD 6438D, 6439A Beurteilung der Arbeit der Bundeswehrfachschulen und zukünftige Planung MdlAnfr 30, 31 11.06.82 Drs 09/1731 Dallmeyer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6439 B, C, D, 6440 A ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 6439 C, D Änderungen des Bundesbaugesetzes im Zusammenhang mit der Veröffentlichung „Standortgefährdung von Handwerksbetrieben" MdlAnfr 38 11.06.82 Drs 09/1731 Frau Noth FDP Antw StSekr Dr. Schmid BMBau 6440 B, D, 6441A ZusFr Frau Noth FDP 6440C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6441A Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf MdlAnfr 39 11.06.82 Drs 09/1731 Meininghaus SPD Antw StSekr Dr. Schmid BMBau 6441 B, D, 6442A ZusFr Meininghaus SPD . . . . 6441 C, D, 6442A Nächste Sitzung 6458 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6459* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6459* C Anlage 3 Subventionierung der Bekleidungsindustrie in EG-Ländern MdlAnfr 3 11.06.82 Drs 09/1731 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6459* C Anlage 4 Waffenexporte, insbesondere der Firma Heckler und Koch, nach El Salvador und Mittelamerika MdlAnfr 4, 5 11.06.82 Drs 09/1731 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6460*A Anlage 5 Lieferung deutscher Panzerabwehrraketen an Chile MdlAnfr 6, 7 11.06.82 Drs 09/1731 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6460* B Anlage 6 Ausfuhr deutscher Panzer nach Argentinien MdlAnfr 8 11.06.82 Drs 09/1731 Schreiber (Solingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6460* C Anlage 7 Auffassung der Deutschen Bundesbank über die Höhe des Swing im Zahlungsverkehr mit der DDR MdlAnfr 9 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6460* D Anlage 8 Verbesserung der Eigenkapitalbasis der mittelständischen Unternehmen durch eine steuerfreie Investitionsrücklage MdlAnfr 13 11.06.82 Drs 09/1731 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6461*A Anlage 9 Mitarbeit von Nichtangehörigen des Bundesarbeitsministeriums an einem Gesetz- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 V entwurf für den Teil Krankenversicherung des IV. Buches des Sozialgesetzbuchs MdlAnfr 25, 26 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Egert BMA 6461* B Anlage 10 Ausbildungsplätze bei Bundesbehörden in Münster im Ausbildungsjahr 1981/82 MdlAnfr 27 11.06.82 Drs 09/1731 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 6461* C Anlage 11 Im Bundesgebiet gelagerte chemische Waffen aus der Zeit vor 1955 MdlAnfr 32 11.06.82 Drs 09/1731 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6462* A Anlage 12 Umgliederung der Grenztruppen der DDR in feldverwendungsfähige Divisionen im Kriegsfall; Aufgabe der „Kollektive freiwilliger Helfer der Grenztruppen" MdlAnfr 35, 36 11.06.82 Drs 09/1731 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6462* B Anlage 13 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1981 betreffend Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 S. 1 des Bundesbaugesetzes MdlAnfr 37 11.06.82 Drs 09/1731 Pauli SPD SchrAntw StSekr Dr. Schmid BMBau . . 6462* C Anlage 14 Ausweisung des Alfonso Robelo aus Nicaragua MdlAnfr 50 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6463* A Anlage 15 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Betreuung der deutschen Rauschgiftsüchtigen in Amsterdam MdlAnfr 51, 52 11.06.82 Drs 09/1731 Dolata CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6463* B Anlage 16 Gültigkeit des Friedensvertragsvorbehalts im Deutschlandvertrag MdlAnfr 53 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6463* C Anlage 17 Meinungsverschiedenheiten zwischen Präsident Reagan und Bundeskanzler Schmidt in der Sicherheits- und Entspannungspolitik MdlAnfr 54 11.06.82 Drs 09/1731 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6463* D Anlage 18 Klage gegen die Türkei beim Internationalen Gerichtshof wegen Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 55, 56 11.06.82 Drs 09/1731 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6463* D Anlage 19 Spende der DDR in Höhe von 50 Millionen DM an die DKP MdlAnfr 57, 58 11.06.82 Drs 09/1731 Hofmann (Kronach) fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6464*A Anlage 20 Faschistische Propaganda des „Zentralbüros der deutschen nationalen Vereinigung" (DVR — „Deutsches vereinigtes Reich"), Ludwigshafen MdlAnfr 59, 60 11.06.82 Drs 09/1731 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6464* C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Anlage 21 Popularität der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks in der DDR und in Osteuropa MdlAnfr 61 11.06.82 Drs 09/1731 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6464* D Anlage 22 Behinderung einer Kanu-Veranstaltung auf der Elbe durch DDR-Behörden; Regelung des Grenzverlaufs in dem Elbabschnitt MdlAnfr 62, 63 11.06.82 Drs 09/1731 Lintner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6465* B Anlage 23 Planfeststellung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der ehemaligen Erzgrube Konrad bei Salzgitter MdlAnfr 64 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6466*A Anlage 24 Streichung des „Vererbungsparagraphen" im Bundesvertriebenengesetz; Finanzierung der Pfingsttreffen der Heimatvertriebenen aus Bundesmitteln MdlAnfr 65, 66 11.06.82 Drs 09/1731 Börnsen SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6466*A Anlage 25 Anstieg der Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 67, 68 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6466* C Anlage 26 Beeinträchtigung der deutschen Bevölkerung durch Kraftwerke in den Nachbarstaaten MdlAnfr 69 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6467* A Anlage 27 Personalwirksame Änderungen bei Post und Bahn in Schleswig-Holstein bis 1984 MdlAnfr 70 11.06.82 Drs 09/1731 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6467* C Anlage 28 Herausnahme der „Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft" aus dem Mikrozensus für 1983 MdlAnfr 71 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6468* B Anlage 29 Änderung der EG-Richtlinie über einen Mindestbleigehalt im Kraftstoff angesichts der geringeren Umweltbelastung durch Äthanolmischkraftstoffe MdlAnfr 72, 73 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6468* C Anlage 30 Beschleunigung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Sozialbehörden des Bundes durch die Hauptzollämter MdlAnfr 79, 80 11.06.82 Drs 09/1731 Feile SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6469*A Anlage 31 Vollstreckungsrückstände durch Stelleneinsparungen bei der Zollverwaltung MdlAnfr 81, 82 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6469* C Anlage 32 Vorlage eines Gesetzentwurfs bezüglich der Ersetzung der Gewerbesteuer durch andere Einnahmequellen der Gemeinden MdlAnfr 85 11.06.82 Drs 09/1731 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6470* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 VII Anlage 33 Steuermehreinnahmen und Preisentwicklung bei Kosmetikartikeln auf Grund der Besteuerung von Isopropylalkohol MdlAnfr 86, 87 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6470* B Anlage 34 Einführung einer „Quellen-Steuer" bei Sparguthaben MdlAnfr 88 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6470* C Anlage 35 Sicherung des Fortbestandes der „Butterfahrten" MdlAnfr 89, 90 11.06.82 Drs 09/1731 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6470* D Anlage 36 Steuerausfälle durch zusätzliche Abschreibungen beim Kauf bzw. Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen MdlAnfr 91 11.06.82 Drs 09/1731 Meininghaus SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6471*A Anlage 37 Einhaltung des mit Thailand ausgehandelten Selbstbeschränkungsabkommen für Tapioka; Auswinterungsschäden in der Landwirtschaft im laufenden Wirtschaftsjahr MdlAnfr 92, 93 11.06.82 Drs 09/1731 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6471*C Anlage 38 Einbeziehung der Landwirtschaft im Bergischen Land in das Bergbauernprogramm MdlAnfr 94, 95 11.06.82 Drs 09/1731 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6472*A Anlage 39 Verhinderung des Einschleppens der Maul- und Klauenseuche aus Dänemark und der DDR nach Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 96 11.06.82 Drs 09/1731 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6472* C Anlage 40 Warnung des Deutschen Verbraucherschutzverbands vor der Konservierung von Lebensmitteln durch radioaktive Bestrahlung MdlAnfr 100, 101 11.06.82 Drs 09/1731 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 7473*A Anlage 41 Gleichzeitige Verlängerung des Zivildienstes bei einer Wehrdienstverlängerung MdlAnfr 102 11.06.82 Drs 09/1731 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grobecker BMJFG . 6473* B Anlage 42 Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg betreffend Beteiligung der Kommunen an der Festlegung der Telefonnahbereiche MdlAnfr 110, 111 11.06.82 Drs 09/1731 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6473* C Anlage 43 Verlängerung des Gebührenverzichts der Bundespost für Hilfspakete nach Polen MdlAnfr 114, 115 11.06.82 Drs 09/1731 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 6473* D Anlage 44 Kosten für das Gutachten über die Gesamtschulentwicklung in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Norwegen sowie für den vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft veröffentlichten Bericht MdlAnfr 116, 117 11.06.82 Drs 09/1731 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 6474* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6387 106. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1982 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 105. Sitzung, Seite 6381 C: In der ersten Zeile ist nach dem Gedankenstrich einzufügen: „Pfiffe der Abgeordneten Coppik und Hansen (fraktionslos) —". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 17. 6. Dr. Ahrens *** 17. 6. Dr. Althammer *** 17. 6. Böhm (Melsungen) *** 17. 6. Brunner 17. 6. Büchner (Speyer) *** 17. 6. Conrad (Riegelsberg) 17. 6. Conradi 17. 6. Dr. Dregger 17. 6. Eickmeyer *** 17. 6. Dr. Enders *** 17. 6. Dr. Geßner *** 17. 6. Horn **** 17. 6. Jäger (Wangen) ** 17. 6. Jung (Kandel) *** 17. 6. Jungmann 17. 6. Kittelmann *** 17. 6. Kolbow 17. 6. Dr. Kreile 17. 6. Lampersbach 16. 6. Lemmrich *** 17. 6. Lenzer *** 17. 6. Lorenz *** 17. 6. Dr. Müller *** 17. 6. Müller (Wadern) *** 17. 6. Dr.-Ing. Oldenstädt 17. 6. Frau Pack *** 17. 6. Pensky *** 17. 6. Petersen **** 17. 6. Rayer 17. 6. Reddemann *** 17. 6. Dr. Riedl (München) 17. 6. Rösch *** 17. 6. Schluckebier *** 17. 6. Schmidt (München) *** 17. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 17. 6. Schulte (Unna) *** 17. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 17. 6. Dr. Sprung *** 17. 6. Dr. Unland *** 17. 6. Dr. Vohrer *** 17. 6. Dr. Wittmann (München) *** 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung den Entwurf eines Sozialgesetzbuchs (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - (Drucksache 9/95) in der Fassung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung dem Haushaltsausschuß überwiesen. Der Vorsitzende des Sportausschusses hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Verwirklichung der Entschließung des Deutschen Bundestages zum Vierten Sportbericht der Bundesregierung vom 19. Oktober 1979 (Drucksache 8/4391) Die in Drucksache 9/1131 unter Nummer 6 aufgeführte EG-Vorlage Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Stärkung des Binnenmarktes wird als Drucksache 9/1738 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mitgliedstaaten der EG ihrer heimischen Bekleidungsindustrie durch Subventionen Vorteile verschaffen, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Verstöße innerhalb der EG zu beseitigen? Der Bundesregierung sind solche Beihilfeprogramme bekannt. Darüber ist hier und im Wirtschaftsausschuß wiederholt diskutiert worden. In der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1981 (Drucksache 9/1115) ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verlängerung des Welttextilabkommens aufgefordert worden, „sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Subventionswettlauf im Textilbereich innerhalb der Europäischen Gemeinschaften zu verhindern, ... gegebenenfalls Klagen vor dem EuGH zu erheben". Die Bundesregierung hat - auch dies ist bekannt - im März 1982 vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EG-Kommission wegen der Genehmigung des belgischen Beihilfeprogramms („ClaesPlan") erhoben. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Sie hat unverzüglich auf bilateraler Ebene und im EG-Ministerrat - zuletzt am 4. Mai 1982 - auch gegen den französischen Plan interveniert, Textil- und Bekleidungsunternehmen von einem Teil der Sozialabgaben zu befreien. Ich verweise hierzu beispielsweise auf den Bericht in der FAZ vom 6. Mai 1982. Die Kommission hat gegen Frankreich inzwischen ein förmliches Beihilfeverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung verfolgt solche Subventionspläne mit größter Aufmerksamkeit. Sie wird auch in Zukunft keine Gelegenheit ungenutzt lassen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die 6460* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Gefahr eines Subventionswettlaufs in der EG anzugehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 4 und 5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Krieg in El Salvador neben Waffen anderer Staaten auch Fabrikate der Firma Heckler & Koch bzw. ihrer Tochterfirmen im Einsatz sind? Wann hat die Bundesregierung die letzten Exportgenehmigungen für Waffen, Munition und Fabrikationsanlagen (Typen, Mengen, Datum) nach El Salvador und Mittelamerika erteilt? Zu Frage 4: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob in El Salvador Waffen der Firma Heckler & Koch im Einsatz sind. Sie kann allerdings nicht ausschließen, daß dies der Fall ist, nachdem 1968 die Ausfuhr größerer Mengen Handfeuerwaffen nach El Salvador genehmigt wurde. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß G 3-Gewehre aus Drittländern nach El Salvador geliefert wurden, da dieser Gewehrtyp von Heckler & Koch in über 10 Ländern in Lizenz hergestellt wird. Zu Frage 5: Die letzte Kriegswaffenlieferung nach El Salvador wurde 1977 genehmigt. Es handelte sich dabei um einige wenige Maschinenpistolen. Die letzte Kriegswaffenausfuhr nach Mittelamerika wurde 1981 genehmigt. Es handelte sich dabei um Handfeuerwaffen. Die Lieferung von Maschinen zur Herstellung derartiger Waffen wurde letztmals 1980 genehmigt. In beiden Fällen war Mexiko das Empfängerland. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 6 und 7): Trifft es zu, daß bundesdeutsche Panzerabwehrraketen an Chile verkauft wurden, und wenn ja, von welcher Firma? Welche Bundesgremien haben auf Grund welcher Verträge diesem Geschäft gegebenenfalls zugestimmt? Im Jahre 1969 hat die Bundesregierung einer deutschen Firma die Lieferung von 5 Panzerabwehrraketen nach Chile genehmigt. Weitere Genehmigungen für den Export von Panzerabwehrraketen nach Chile hat die Bundesregierung nicht erteilt; es liegen ihr auch keine Erkenntnisse darüber vor, daß deutsche Firmen darüber hinaus Panzerabwehrraketen nach Chile verkauft oder gar illegal geliefert hätten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schreiber (Solingen) (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung das Panzergeschäft der deutschen Firmen Thyssen-Henschel und Rheinmetall mit Argentinien? Bereits am 5. April 1982 hat der Bundesminister für Wirtschaft die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, angewiesen, keine Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter mehr nach Argentinien zu erteilen. Außerdem wurde der Zoll veranlaßt, keine derartigen Waren nach Argentinien abzufertigen. Damit hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß derzeit keine Zulieferungen für das Panzerprojekt in Betracht kommen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 9): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bundesbank, daß man beim Swing auch mit einem wesentlich kleineren Betrag auskommen könnte, ohne daß dies zu Schwierigkeiten im innerdeutschen Handel führen würde, oder welche Kreditlinie hält die Bundesregierung für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit der DDR für wirklich erforderlich? Es ist schwierig, genau festzulegen, welche Swing-höhe für die Abwicklung des jeweiligen Zahlungsverkehrs im innerdeutschen Handel erforderlich ist. Bei der Abschätzung über die Swinghöhe für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs muß man nämlich die erheblichen Schwankungsbreiten der täglichen Zahlungsvorgänge berücksichtigen. Hinzu kommt, daß sich in den letzten Jahren wegen des größeren Umfangs von Einzelgeschäften — ich denke hier vor allem an die Anlagenprojekte — selbstverständlich auch die Schwankungsbreite der einzelnen Zahlungen vergrößert hat. Selbstverständlich wird die Bundesregierung eine neue Swingregelung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank treffen, die für die Abwicklung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs zuständig ist. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6461* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 13): Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigenkapitalbasis, insbesondere der mittelständischen Unternehmen, und ist sie bereit, durch die Schaffung einer steuerfreien Investitionsrücklage die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu verbessern? Wie die Bundesregierung bereits in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1982 ausgeführt hat, mißt sie einer angemessenen Eigenkapitalausstattung insbesondere für die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen in kritischen Phasen zentrale Bedeutung bei. Sie hält deshalb eine spürbare Verbesserung der Eigenfinanzierungsmöglichkeiten gerade auch der Klein- und Mittelunternehmen für besonders bedeutsam. Der Eigenkapitalengpaß muß in erster Linie durch das Verhalten der Tarifparteien und der Unternehmen selbst überwunden werden. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik des Staates hat hier nur begrenzte Möglichkeiten. Eine steuerfreie Investitionsrücklage ist nach Auffassung der Bundesregierung keine geeignete Maßnahme, um die Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen mit ihrem diskontinuierlichen Investitionsbedarf nachhaltig zu verbessern. Entscheidend ist die Verbesserung der Ertragslage, die nur durch Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Egert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 25 und 26): Trifft es zu, daß im Bundesarbeitsministerium ein Entwurf für den Teil „Krankenversicherung" zum IV. Buch des Sozialgesetzbuchs erarbeitet wurde, an dem die Herren Hans Töns (früherer Geschäftsführer des Bundesverbands der Ortskrankenkassen), Dr. Horst Peters (früherer Präsident des Landessozialgerichts Düsseldorf) und der Bundessozialrichter Schröder-Printzen gearbeitet haben, und dessen Ziel es ist, in der gesetzlichen Krankenversicherung eine allgemeine Versicherungspflicht, ein einheitliches Leistungsrecht und einen umfassenden Finanzausgleich einzuführen? Trifft es zu, daß zur Erarbeitung des o. g. Gesetzentwurfs von einigen Spitzenverbänden jüngere Mitarbeiter über längere Zeit hinweg zum Bundesarbeitsministerium auf deren Kosten abgeordnet und dort in das entsprechende federführende Referat eingegliedert wurden, und wie verträgt sich diese Vorgehensweise gegebenenfalls mit der gebotenen Unabhängigkeit des Bundesarbeitsministeriums? Im Rahmen der Arbeiten am Sozialgesetzbuch wird seit geraumer Zeit die Kodifizierung des Krankenversicherungsrechts vorbereitet. Dabei soll das gesamte Krankenversicherungsrecht überarbeitet und in einer verständlichen und rechssystematisch befriedigenden Form in das Sozialgesetzbuch eingearbeitet werden. Mit den Vorarbeiten ist eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung betraut. Sie diskutiert ihre Überlegungen in größeren Zeitabständen mit einem Beratergremium, dem auch die von Ihnen genannten Herren angehören. Die Arbeitsgruppe hat bisher weder einen Entwurf noch entscheidungsfähige Teile eines solchen erarbeitet. Die internen Diskussionsunterlagen und Vorüberlegungen sind mit der Leitung des Ministeriums noch nicht abgestimmt worden; der Diskussionsspielraum der Arbeitsgruppe soll auch nicht eingeschränkt werden. Sobald ein diskussionsfähiger Entwurf zur Kodifizierung des Krankenversicherungsrechts vorliegt, wird dieser den Beteiligten zugeleitet und mit diesen erörtert werden. In der angesprochenen Arbeitsgruppe arbeiten qualifizierte Mitarbeiter von Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger — also auch der Ersatzkassen — mit, die von diesen für diese Aufgabe abgeordnet und mit der Verwaltungspraxis der Krankenkassen vertraut sind. Die Unabhängigkeit des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung wird dadurch nicht berührt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 27): Wieviel Ausbildungsplätze hat es im Ausbildungsjahr 1981/ 82 bei den Bundesbehörden im Arbeitsamtsbezirk Münster gegeben, und wieviel werden für das kommende Ausbildungsjahr bereitgestellt? Die jährlich durchgeführte Erfassung der Ausbildungsleistung des Bundes erfolgt nicht in der Gliederung nach Arbeitsamtsbezirken. Die Zuordnung von Ausbildungsverhältnissen des Bundes zu Arbeitsamtsbezirken stößt deshalb auf Schwierigkeiten, die nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand überwunden werden können. Wegen dieser Schwierigkeiten konnten die Daten der Bundesbahn nicht für den Arbeitsamtsbezirk Münster ermittelt werden. In fernmündlicher Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern, der die jährlichen Erhebungen durchführt, teile ich für den Arbeitsamtsbezirk Münster die Anzahl der bei Bundesbehörden bestehenden Ausbildungsverhältnisse und die Neueinstellungen von Auszubildenden des Jahres 1981 mit: Anzahl der Ausbildungsverhältnisse 2 508 davon — nach dem Berufsbildungsgesetz 2 286 — für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse des einfachen und mittleren Dienstes sowie sonstige Ausbildungsarten 222 Neueinstellungen von Auszubildenden 963 davon — nach dem Berufsbildungsgesetz 857 — für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse des einfachen und mittleren Dienstes sowie sonstige Ausbildungsarten 106 6462* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Wegen der unterschiedlichen regionalen Abgrenzungen der nach Ressortbereichen ermittelten Daten können Überschneidungen mit angrenzenden Arbeitsamtsbezirken nicht ausgeschlossen werden. Unter den ausbildenden Behörden ragt die Oberpostdirektion Münster mit 2 102 Ausbildungsverhältnissen und 796 Neueinstellungen in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz sowie 122 Ausbildungsverhältnissen und 60 Neueinstellungen für Beamten- und Praktikantenausbildungen besonders hervor. Da die Post ihre Planzahlen für 1982 im Erhebungszeitpunkt noch nicht regionalisiert hatte, vermag ich hinsichtlich der für 1982 in Münster geplanten Ausbildungsleistungen des Bundes keine konkreten Zahlen zu nennen; die Planzahlen 1982 dürften erfahrungsgemäß in etwa die Neuabschlüsse von 1981 erreichen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 32): Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Waffen aus der Zeit vor 1955 stammen? Die Bundesregierung ist über Art und Zusammensetzung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten amerikanischen chemischen Waffen unterrichtet. Diese Informationen unterliegen jedoch strikter Geheimhaltung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 35 und 36): Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf eine im Kriegsfall stattfindende Umgliederung der DDR-Grenztruppen in feldverwendungsfähige Divisionen? Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die „Kollektive freiwilliger Helfer der Grenztruppen", und welche Aufgabe ist dieser „Paramilitärischen Organisation" im Kriegsfall gegeben? Zu Frage 35: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, die eine derartige Umgliederung vorsehen. Zu Frage 36: Im neuen Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 ist erstmals die Pflicht aller DDR-Bürger über 18 Jahren enthalten, die Grenztruppen bei ihren Aufgaben als freiwillige Helfer zu unterstützen. Die „freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR" können nicht als paramilitärische Organisation bewertet werden. Sie nehmen lediglich aufgrund eigener Bewerbung Informations- und Hilfsfunktionen für die Grenztruppen in Zivil wahr, für die sie durch einen besonderen Ausweis legitimiert werden. Über ihre Aufgaben im Krieg liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schmid auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 37): Sind der Bundesregierung die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1981 — 8 C 1 und 2.81 — (danach soll die Rechtsgrundlage für eine erbrachte Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 Satz 1 des Bundesbaugesetzes entfallen, wenn das Eigentum am Grundstück vor Entstehung der endgültigen Beitragspflicht wechselt, so daß dann demjenigen. der ursprünglich gezahlt hat, die gezahlten Beiträge zurückzuerstatten sind) verursachten Schwierigkeiten für die ausführende Verwaltung bekannt (z. B. Konkurs von Gesellschaften, die Vorauszahlung geleistet haben, mehrfacher Eigentumswechsel oder der frühere Eigentümer ist nicht mehr zu ermitteln), und ist sie bereit, diesen Schwierigkeiten eventuell mit einer Gesetzesänderung entgegenzutreten? Mit der in der Frage angesprochenen Problematik hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. September 1981 — 8 C 1 und 2.81 —befaßt. Das Urteil geht von dem Grundsatz des Bundesbaugesetzes aus, daß Vorausleistungen Leistungen des künftigen Beitragspflichtigen sind, die vor Entstehen der Beitragspflicht erbracht und auf den künftigen Erschließungsbeitrag angerechnet werden. Die Vorausleistung ist ein Vorschuß auf die künftige Forderung, sie ist eine Leistung in vorläufiger Form. Die Rechtsgrundlage für eine Vorausleistung entfällt daher, wenn eine Erschließungsbeitragspflicht nicht entsteht. Die Vorausleistung teilt insofern das „rechtliche Schicksal" der eigentlichen Beitragsleistung. Es ist nicht beabsichtigt, diesen Grundsatz zu ändern. Die Pflicht, Beiträge zu den Kosten der Erschließung zu leisten, ist eine persönliche Verpflichtung des Eigentümers bzw. Erbbauberechtigten. Sie hat ihre Rechtfertigung in den Vorteilen, welche die Erschließung dem Grundstück gewährt. Das erschlossene Grundstück ist der sachliche Anknüpfungspunkt für diese persönliche Beitragspflicht des Eigentümers bzw. Erbbauberechtigten. Die Beitragspflicht wird durch die Zustellung des Beitragsbescheides geltend gemacht. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Wer Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist, ergibt sich aus dem Grundbuch. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6463* Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 50): Glaubt die Bundesregierung, daß die Regierung von Nicaragua sich in den letzten Wochen und Monaten von den ursprünglichen Zielen der Revolution (Pluralismus, gemischte Wirtschaft, Blockfreiheit) entfernt hat, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß Alfonso Robelo das Land verlassen mußte? Die Bundesregierung hat sich stets für die ursprünglichen Ziele der Revolution in Nicaragua, nämlich Pluralismus, gemischte Wirtschaft, Blockfreiheit, eingesetzt und auf dieser Grundlage dem Land ihre Unterstützung gewährt. Mit großer Sorge hat sie verfolgt, daß die Regierung Nicaraguas zunehmend innen- wie außenpolitisch eine Linie verfolgt, die den genannten Zielen vielfach nicht mehr entspricht. Sie hat mehrfach die Gelegenheit gehabt, ihre Besorgnis über diese Entwicklung in Gesprächen auf hoher Ebene zum Ausdruck zu bringen. Die Bundesregierung bedauert es, daß Alfonso Robelo, Vorsitzender des MDN und einer der führenden Oppositionspolitiker im heutigen Nicaragua, das Land verlassen hat. Es ist für die Bundesregierung ein zusätzlicher Grund zur Sorge, daß ein ursprünglich die Revolution in Nicaragua mittragender demokratischer Politiker wie Robelo die für eine politische Betätigung notwendigen Bedingungen im Lande nicht mehr für gegeben hält. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 51 und 52): Trifft es zu, daß die niederländische Regierung den Wunsch geäußert hat, die Bundesrepublik Deutschland möge sich finanziell an der Betreuung der zahlreichen deutschen Rauschgiftsüchtigen in Amsterdam beteiligen, obwohl nach internationalen Absprachen die Niederlande allein zuständig sind? Trifft es zu, daß der deutsche Hilfsverein für Rauschgiftsüchtige in Amsterdam schließen muß, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland nicht stärker an den Betreuungskosten beteiligt? Die niederländische Regierung ist bisher nicht mit der Bitte an die Bundesregierung herangetreten, sich an der Betreuung von deutschen Rauschgiftsüchtigen in den Niederlanden zu beteiligen. Es gibt keinen Deutschen Hilfsverein für Rauschgiftsüchtige. Der Deutsche Hilfsverein in Amsterdam ist nach seinen Satzungen zur Betreuung der in Amsterdam und Umgebung ansässigen Deutschen gegründet worden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhält der Deutsche Hilfsverein einen Verwaltungskostenzuschuß aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Dieser Zuschuß betrug 1981 DM 50 000,— und mußte auf Grund der allgemeinen Haushaltskürzungen auf DM 40 000,— herabgesetzt werden. Bei den Aufgaben des Deutschen Hilfsvereins handelt es sich um die allgemeine Betreuung von in Amsterdam und Umgebung ansässigen Deutschen. Seinen allgemeinen, nach der Satzung vorgeschriebenen Aufgaben kann der Deutsche Hilfsverein mit dem derzeitigen Verwaltungskostenzuschuß auch weiterhin nachkommen. Soweit der Deutsche Hilfsverein Aufgaben wahrnimmt, die über den in der Satzung festgelegten Zweck hinausgehen, wie u. a. die Betreuung von Rauschgiftsüchtigen, kann dieses nur mit den ihm aus Spenden oder von dritter Seite zufließenden Mitteln geschehen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 53): Stimmt die Bundesregierung der Interpretation des Deutschlandvertrags zu, daß der darin ausgesprochene Friedensvertragsvorbehalt nach wie vor rechtskräftig ist und in seiner verbindlichen Geltung nicht in Frage gestellt werden darf? Ja. Artikel 7 des Deutschlandvertrages ist gültig. Die entsprechende Passage in Art. 7 lautet: „Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll." Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 54): Gibt es nach dem Gespräch zwischen dem amerikanischen Präsidenten Reagan und Bundeskanzler Schmidt tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten in der Sicherheits- und Entspannungspolitik, so wie dies der Sprecher der Bundesregierung in einem Interview angedeutet hat? Die von Ihnen erwähnten angeblichen Meinungsverschiedenheiten in der Sicherheits- und Entspannungspolitik zwischen Bundeskanzler Schmidt und Präsident Reagan gibt es nicht. Der Sprecher der Bundesregierung hat solche Meinungsverschiedenheiten auch nicht angedeutet. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 55 und 56): Gedenkt die Bundesregierung, sich der Klage mehrerer europäischer Staatsregierungen beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzuschließen, die Türkei wegen wiederhol- 6464* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 ter und anhaltender Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen bzw. eine eigene Klage mit gleicher Zielsetzung zu erheben? Ist die Bundesregierung von der Absicht anderer Regierungen europäischer Staaten unterrichtet, Klage gegen die Türkei vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erheben zu wollen, und aufgefordert worden, sich dieser Klage anzuschließen, und wie hat sie gegebenenfalls darauf reagiert? Über das Bestehen einer Klage oder die Absicht einiger europäischer Staaten, vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen die Türkei Klage zu erheben, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch gedenkt die Bundesregierung nicht, eine eigene Klage gegen die Türkei wegen Menschenrechtsverletzungen anhängig zu machen. Der Bundesregierung ist keine Absicht anderer europäischer Regierungen bekannt, Klage gegen die Türkei vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu erheben. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (fraktionslos) (Drucksache 9/1731 Fragen 57 und 58): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, auf welchem Weg bzw. in welcher Form die DKP ihre schon fast jährliche 50-Millionen-DM-Spende aus der DDR erhält? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die DDR nicht nur die Möglichkeit hat, diese Spende in Höhe von 50 Millionen DM an die DKP aus den devisenbringenden Ausfuhren zu finanzieren, sondern ebenso auch die Möglichkeit hat, diese Spende aus den globalen Zahlungen der Bundesregierung an die DDR oder durch den Zwangsumtausch zu gewähren? Zu Frage 57: Größere, für die DKP bestimmte Bargeldbeträge aus der DDR werden durch Kuriere überbracht. Zum Teil erfolgen die Zuschüsse auch mittelbar aus den Gewinnen kommunistisch gelenkter Firmen, die mit finanzieller Unterstützung aus der DDR von „Strohmännern" in der Bundesrepublik Deutschland gegründet oder erworben und vom Wirtschaftsapparat des Zentralkomitees (ZK) der SED gesteuert und kontrolliert werden. Die Bundesregierung hat hierüber in dem Beitrag „Ost-West-Handel als Geldquelle für DKP und SED", abgedruckt in der vom Bundesminister des Innern herausgegebenen „Inneren Sicherheit" vom 2. Dezember 1977, informiert. Zu Frage 58: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß unter Berücksichtigung der deutschlandpolitischen Interessenlage eine solche Aufrechnung angebracht ist. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 59 und 60): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit des „Zentralbüros der deutschen nationalen Vereinigung" (DVR — „Deutsches vereinigtes Reich") mit Sitz in Ludwigshafen (Postfach 150525), insbesondere mit seiner telefonischen Propaganda (Rufnummer 06 21/69 76 25), in der die Naziverbrechen beschönigt und die demokratischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland diskriminiert werden? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, eine massive faschistische Propaganda, wie sie vom „Zentralbüro der deutschen nationalen Vereinigung" mit Sitz in Ludwigshafen im Telefondienst (Rufnummer 06 21/69 76 25) betrieben wird, mit rechtlichen Mitteln zu unterbinden? Der Inhaber des genannten Telefonanschlusses, Ernst Tag, betreibt — soweit bekannt als Ein-MannOrganisation — vornehmlich im Raum Ludwigshafen unter dem zitierten Organisationsnamen sowie unter dem weiteren Namen „Verein zur Förderung der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und des deutschen Volkes in Frieden und Gleichheit vor allen Völkern — VDR — e. V." aggressive politische Propaganda mit rechtsextremistischen Flugblättern sowie Werbung für das Abhören seines Anrufbeantworters. In den Flugblättern äußerte Tag sich u. a. antisemitisch und ausländerfeindlich. Der Anrufbeantworter ist mit verschiedenen Texten teilweise rechtsextremistischen Inhalts besprochen. Zur Unterbindung dieser Propaganda kommen in erster Linie strafrechtliche Mittel in Frage. Bisher wurden wegen der Verbreitung der Flugblätter gegen Tag 65 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches eingeleitet. Die Ermittlungen wurden bisher überwiegend eingestellt. Wegen eines Flugblatts, das Tag mit einem Hakenkreuz versehen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Ludwigshafen rechtskräftig zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die Frage, ob der Inhalt der mit dem Anrufbeantworter abgespielten Tonbandaussagen einen Straftatbestand erfüllt, wird zur Zeit von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Das gilt auch für Maßnahmen der Bundespost wie z. B. Sperrung des Anschlusses, die nach Auskunft des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen nur als letztes Mittel in Betracht kommen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 61): Sind der Bundesregierung die Daten einer sogenannten Popularitätsumfrage der westlichen Kurzwellensender innerhalb der Bevölkerung der DDR und Osteuropas bekannt, die am 24. April 1982 in der Neuen Züricher Zeitung veröffentlicht wurden, und wenn ja, entsprechen die Daten über die Popula- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6465* rität der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks den Erkenntnissen der Bundesregierung oder hat die Bundesregierung andere Erkenntnisse? Nach den vorliegenden Informationen stützt sich die Veröffentlichung in der „Neuen Zürcher Zeitung" vom 24. April 1982 auf eine private Umfrage, deren Inhalt der Bundesregierung nicht zur Verfügung steht. Der demoskopische Wert von derartigen „Popularitätsumfragen" wird von Fachleuten wegen mangelnder Differenzierung sehr vorsichtig eingeschätzt. Im vorliegenden Fall decken sich jedoch die günstigen Bewertungen der Sendungen der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks weitgehend mit den Ergebnissen der Hörerforschung der beiden Anstalten aus jüngerer Zeit, die der Bundesregierung zugänglich gemacht wurden und die von ihr für zutreffend gehalten werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Jahre 1980 über die deutschen Auslandsvertretungen Erhebungen über eine Beurteilung der Sendungen der Deutschen Welle — auch in Osteuropa — durchgeführt, die ähnlich günstige, wenn auch in der Bewertung der einzelnen Programme etwas differenziertere Ergebnisse erbracht haben. Nach den der Bundesregierung zugänglich gemachten Erkenntnissen des Deutschlandfunks soll der Höreranteil für dessen Sendungen in der DDR sehr hoch liegen, höher noch als in der Bundesrepublik Deutschland. Abschließend ist zu bemerken, daß Hörerforschung in den osteuropäischen Ländern und in der DDR aus naheliegenden Gründen nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Mit dieser Einschränkung müssen die genannten Ergebnisse betrachtet werden. Die Bundesregierung bleibt aber bemüht, sich auch weiterhin ein möglichst umfassendes Bild über diesen Komplex zu verschaffen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1731 Fragen 62 und 63): Trifft es zu, daß auf Veranlasssung von Behörden der „DDR" bei einer Kanu-Veranstaltung auf der Elbe am 6. Juni 1982 den teilnehmenden Sportlern Handzettel gegeben wurden mit dem Hinweis, daß die Flußmitte die Grenze bilde und daß man deshalb nur die linke Flußhälfte zu befahren habe, und — falls dies zutrifft — welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um gegenüber solchen von der „DDR" angeregten Schritten die wahre Rechtslage deutlich zu machen, derzufolge in dem betroffenen Elbabschnitt die gesamte Flußbreite zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört? Sind von seiten der Bundesregierung offiziell oder inoffiziell bei deutsch-deutschen Gesprächen Erwartungen der „DDR" geweckt worden, eine Regelung im Sinne der Anerkennung der Flußmitte als Grenze in dem strittigen Elbabschnitt könne bald erfolgen? Zu Frage 62: Vor Beginn der vom Deutschen Kanu-Verband in der Zeit vom 4. Juni bis 6. Juni 1982 auf dem Elbabschnitt zwischen Schnackenburg—Niedermarschacht durchgeführten jährlichen Kanu-Langstrecken-Rallye ist von den zuständigen schiffahrtspolizeilichen Genehmigungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland an den Veranstalter das Merkblatt des Bundesgrenzschutzes für den Grenzabschnitt Elbe zur Verteilung an die Teilnehmer der Rallye ausgegeben worden. Dieses Merkblatt lautet wie folgt: Im Elbabschnitt zwischen Kilometer 472,6 und Kilometer 566,3 sind die Arbeiten zur Feststellung und Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nocht nicht abgeschlossen. Daher sollte auf diesem Abschnitt der Elbe alles vermieden werden, was zu Unzuträglichkeiten mit den Organen der DDR führen könnte, die ebenfalls mit Booten diesen Elbabschnitt befahren. Insbesondere wird von einem Befahren der DDR-seitigen Buhnenfelder mit Booten sowie dem Betreten des der DDR zugewandten Ufers dringend gewarnt. Auch ein zu dichtes Heranfahren an das östliche Ufer sollte vermieden werden. Weiter enthält das Merkblatt die Empfehlung, beim Befahren dieses Elbeabschnitts ein amtliches Ausweispapier mit sich zu führen. Zum Grenzverlauf enthält das Merkblatt wegen der noch nicht erfolgten Feststellung in diesem Abschnitt keine Aussage. Zu Frage 63: Die Schwierigkeiten einer eindeutigen Auslegung der vorhandenen alliierten Unterlagen und deren Praxis auf der Elbe haben dazu geführt, daß eine Feststellung des Grenzverlaufs im Elbe-Abschnitt noch nicht getroffen werden konnte. Diese Schwierigkeiten bestehen unverändert fort. Die Bundesregierung hat im übrigen stets unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß allein maßgebliche Grundlage für die Feststellung des Grenzverlaufs durch die Grenzkommission die zum Grundlagenvertrag abgegebene Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission ist. Danach bestimmt sich der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ausschließlich nach den diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. September 1944 und späteren davon abweichenden Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Hieran hält die Bundesregierung fest. 6466* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 64): Wann wird die Physikalisch-Technische Bundesanstalt den Planfeststellungsantrag für ein Endlager für radioaktive Abfälle in der ehemaligen Erzgrube Konrad (Salzgitter) stellen? Es ist vorgesehen, daß die PTB diesen Antrag im August dieses Jahres stellt. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 65 und 66): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die durch den damaligen Bundesinnenminister Genscher zugesagte Streichung des sog. Vererbungsparagraphen im Bundesvertriebenengesetz zu verwirklichen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die Finanzierung der Pfingsttreffen der Heimatvertriebenen, auf denen u. a. Anspruch auf früheres deutsches Land oder von Deutschen besiedeltes Land im Osten erhoben wurde, Mittel aus dem Bundeshaushalt, wie z. B. für die Vertriebenenkulturarbeit oder für die Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen, in Anspruch genommen wurden, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls der Meinung, daß eine solche Verwendung von Finanzmitteln haushaltsrechtlich vertretbar ist? Zu Frage 65: In der schriftlichen Antwort des Bundesministers des Innern vom 12. März 1970 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr wurden neue Überlegungen zu § 7 des Bundesvertriebenengesetzes in Aussicht gestellt. Sie haben ergeben, daß dieser Vorschrift nur noch eine äußerst geringe praktische Bedeutung zukommt. Andererseits könnten bei den weiterhin in großer Zahl in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedlern Änderungen oder die Streichung dieser Vorschrift den Eindruck einer Minderung ihrer Rechte erwecken und zu Erschwernissen bei der allgemeinen Behandlung der Probleme der sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der Aussiedler führen. Es ist daher derzeit nicht beabsichtigt, eine Änderung oder Streichung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes anzuregen. Zu Frage 66: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, bei welchem Pfingsttreffen der in der Frage genannte Anspruch geltend gemacht worden sein soll. Mit Zuwendungen des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen aus Kapitel 2702 Titel 685 02 „Förderung der deutschlandpolitischen Arbeit — einschließlich der Aufgaben nach § 96 BVFG — von Flüchtlings- und Vertriebenenverbänden und Landsmannschaften" sind deutschlandpolitische Programmteile der Bundestreffen zu Pfingsten der Landsmannschaften Westpreußen, Ostpreußen, der Siebenbürger Sachsen und der Dobrudscha- und Bulgariendeutschen gefördert worden. Im übrigen sind auch kulturelle Rahmenprogramme bei diesen Pfingsttreffen vom Bundesminister des Innern gefördert worden. Soweit Zuwendungen gewährt wurden, entsprachen sie der Zweckbestimmung der Haushaltsmittel. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 67 und 68): Trifft es zu, wie in der Presse berichtet, daß nunmehr zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der innerhalb eines Jahres registrierten Straftaten die Vier-Millionen-Grenze überschritten hat, und daß dieser düstere Rekord noch vor wenigen Jahren von Fachleuten der Deliktsbekämpfung als undenkbar angesehen wurde? Trifft es zu, daß beispielsweise in der Gewaltkriminalität, wie Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr in Hamburg von 11,3 und in Köln gar von 57 v. H. zu beklagen ist, und wie erklärt die Bundesregierung diesen beängstigenden Anstieg? Zu Frage 67: Es trifft zu, daß in der von den Innenministern und -senatoren des Bundes und der Länder veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 1981 erstmals mehr als 4 Millionen Straftaten registriert worden sind und zwar insgesamt 4 071 873 Fälle. Das bedeutet eine Steigerung von 6,7 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen werden wesentlich durch die Diebstahlsdelikte bestimmt, die ca. 2/3 aller Straftaten ausmachen. Dabei entfällt ca. 1/4 dieser Delikte auf Fahrrad- und Ladendiebstähle. Zu Frage 68: Die Gewaltkriminalität nahm in Hamburg gegenüber 1980 — wie in Ihrer Frage angegeben — um 11,3 % zu. In Köln betrug der Anstieg dagegen nicht 57 %, sondern — nach Auskunft des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen — 7,74 %; im Jahre 1980 war in Köln gegenüber 1979 sogar ein leichter Rückgang von 0,33 % festzustellen. Im Bundesdurchschnitt wuchs die registrierte Gewaltkriminalität gegenüber 1980 um 7,9 %. Nach einer Bund-Länder-Vereinbarung werden in der Kriminalstatistik zum Oberbegriff „Gewaltkriminalität" folgende Delikte zusammengefaßt: Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Kindestötung, Vergewaltigung, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergiftung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luftverkehr. Diese Delikte unterscheiden sich, was z. B. die jeweiligen Motive, Art und Weise der Tatbegehung sowie das soziale Umfeld angeht, so weitgehend, daß Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6467* zum Gesamtbereich Gewaltkriminalität allgemein verbindliche und schlüssige Aussagen über die Ursachen des Anstiegs nicht gemacht werden können. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 69): Inwieweit werden Bevölkerung und Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland durch Kraftwerke in den Anrainerstaaten beeinträchtigt? Quantitative Aussagen über den Umfang der Beeinträchtigung unserer Bevölkerung über Kraftwerks-Emissionen aus unseren Nachbarstaaten liegen kaum vor. Die OECD hat innerhalb ihrer europäischen Mitgliedstaaten eine Modellrechnung durchgeführt, um die Abgabe und die Deposition von Schwefel zu ermitteln. Die Ergebnisse sind wegen der außerordentlich vielen, sehr komplex wirkenden Einflußfaktoren — insbesondere klimatischer Art — mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor behaftet. Nach dem Ergebnis der Rechnung läßt sich feststellen, daß die Bilanz fast ausgeglichen ist, d. h. wir geben an unsere europäischen OECD-Nachbarn jährlich so viel ab, wie wir von dort erhalten. Um eine bessere Beurteilungsgrundlage zu erhalten und um die weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung wirksamer bekämpfen zu können, hat die Bundesrepublik Deutschland — mit fast allen europäischen Staaten — am 13. November 1979 das im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa verhandelte Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen unterzeichnet. Sie wird es demnächst gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und deren anderen Mitgliedstaaten ratifizieren. Wesentlicher Inhalt dieses Übereinkommen ist: 1. Die Vertragsparteien bemühen sich, die Luftverunreinigungen, einschließlich der grenzüberschreitenden, einzudämmen und so weit wie möglich schrittweise zu verringern und zu verhindern. Diesem Ziel dienen der Austausch von Informationen, insbesondere von Meßdaten über Schwefeldioxid die Durchführung und Weiterentwicklung des europäischen Meßprogramms Konsultationen bei grenzüberschreitenden Luftverunreinigungen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, insbesondere zu Meßtechniken, Luftreinhaltetechnologien und Wirkungen luftverunreinigender Stoffe. 2. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die bestmöglichen Strategien zur Luftreinhaltung zu erarbeiten, vor allem durch den Einsatz der besten verfügbaren und wirtschaftlich vertretbaren Technologien. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 70): Wo sind in Schleswig-Holstein bei Post und Bahn bis 1984 Änderungen vorgesehen, die sich auf den Personalbestand auswirken, und wie viele Mitarbeiter(-innen) müssen im einzelnen mit einer Frei- oder Umsetzung rechnen? Wie ich bei der Beantwortung der Fragen 295 und 296 in der Fragestunde vom 5. Oktober 1981 bereits ausgeführt habe, ist eine generelle Einschränkung der bundesweit angebotenen Dienstleistungen vor Ort — über die systemimmanente Anpassung an neue Markt- und Verkehrsstrukturen — auch im Bundesland Schleswig-Holstein nicht beabsichtigt. Nach wie vor beabsichtigt die Deutsche Bundespost auch grundsätzlich nicht, Personal zu entlassen. Freie Stellen werden im wesentlichen im Rahmen des Ersatzbedarfs und nach Maßgabe des Haushalts neu besetzt. Personalumsetzungen sind u. a. wegen der Notwendigkeit zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung nicht in jedem Fall zu vermeiden. Sie richten sich wie bisher nach haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen und den betrieblichen Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zum Rationalisierungsschutz. Im Rahmen des festgestellten Voranschlags 82 ergeben sich für den Bereich Schleswig-Holstein folgende Einzelheiten: Die Erhöhung des Erholungsurlaubs, die Gewährung von Freischichten auch für Beamte sowie die vermehrte Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeit — statt durch Barabgeltung — dürften bei den Post-und Fernmeldedienststellen im Land SchleswigHolstein im weiteren Verlauf des Jahres 1982 zu einem (geschätzten) Mehrbedarf von etwa 75 Vertretern führen. Dem stehen — ebenfalls verteilt auf den gesamten Landesbereich — folgende voraussichtlichen Wegfälle an Arbeitsposten infolge personalwirtschaftlicher Maßnahmen gegenüber: neue Bemessungsregelungen für Poststellen: – 110 Arbeitsposten Neubemessung der Fernsprechentstörung: – 60 Arbeitsposten Diese führen jedoch allenfalls zu Umsetzungen, nicht aber zu Entlassungen. Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen organisatorischer Maßnahmen im Fernsprechauskunftsdienst dürften durch die Verlegung von Auskunftsplätzen zu folgenden Zu- bzw. Abgängen an Arbeitsposten führen: 6468* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 von Hamburg nach Lübeck: + 24 in Lübeck von Hamburg nach Kiel: + 22 in Kiel von Kiel nach Heide: + 43 in Heide (von Kiel) Zur Anpassung an die Verkehrsentwicklung sind im Fernmeldewesen in 1982 — über den Ersatzbedarf hinaus — ca. 120 Einstellungen (einschließlich der Übernahme von CFt-Nachwuchskräften aus der eigenen Ausbildung) im Landesbereich vorgesehen. Angesichts ihrer angespannten Finanzlage muß die Deutsche Bundesbahn alle sich bietenden organisatorischen und kostensparenden Rationalisierungsmaßnahmen durchführen sowie den Bedarf an Personal der Nachfrage anpassen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn muß im Bereich der Bundesbahndirektion Hamburg, deren Gebiet außer Schleswig-Holstein das Land Hamburg und Teile Nord-Niedersachsens umfaßt, mit einer jährlichen Personalminderung um mindestens 250 Personen gerechnet werden. Der ausschließlich auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil kann heute im einzelnen noch nicht quantifiziert werden. Entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten wird es keine Entlassungen aus Anlaß der genannten Maßnahmen geben. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 71): Welche Absichten hatte die Bundesregierung, wenn sie aus dem Mikrozensus für 1983 die Frage auch der „Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft" eliminieren wollte? Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz/Bundesrats-Drucksache 140/82), mit dem das geltende, bis 1982 befristete Gesetz abgelöst werden soll, aus drei Gründen von einer Wiederholung der Fragen nach der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft abgesehen: 1. Sie hat damit dem Umstand Rechnung zu tragen versucht, daß die Beantwortung dieser Fragen durch die Bevölkerung bei der im Jahr 1978 durchgeführten Befragung sehr ungenau war und die dabei gewonnenen Ergebnisse sich als nur eingeschränkt verwendungsfähig erwiesen haben. Nach den vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Untersuchungen dürften die Hauptgründe für die festgestellte Untererfassung der Vertriebenen und Flüchtlinge auf Erinnerungsfehler der nachgeborenen Kinder zurückzuführen sein. Bei der im Mai dieses Jahres auf Grund des geltenden Mikrozensusgesetzes durchgeführten Erhebung ist versucht worden, durch eine erweiterte Fragestellung und durch entsprechende zusätzliche Anweisung der Befrager diese Erinnerungsfehler möglichst klein zu halten. 2. Die Bundesregierung ist mit der Nichtaufnahme der Fragen nach der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft in den neuen Gesetzentwurf dem Beschluß des Bundesrates in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1974 gefolgt, der feststellte, daß „diese Ergebnisse keinen Aussagewert besitzen". In dem durchgeführten Vermittlungsverfahren war es damals auf Verlangen der Bundesregierung dazu gekommen, daß die Fragen bis heute beibehalten wurden. 3. Mit der Nichtaufnahme dieser Fragen in den neuen Gesetzentwurf wollte die Bundesregierung schließlich auch der zunehmenden Kritik der Bevölkerung an einem Übermaß amtlicher und nicht-amtlicher statistischer Befragungen Rechnung tragen. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 72 und 73): Welche Überlegungen haben in der Europäischen Gemeinschaft dazu geführt, in der EG-Richtlinie 78/611/(EWG) vom 29. Juni 1978 einen Mindestbleigehalt von 0,15 Gramm pro Liter Kraftstoff festzulegen? Ist die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Äthanolmischkraftstoffe bei gleichen motorischen Verhalten geringere Umweltbelastungen, insbesondere Blei-, Kohlenwasserstoff- und Kohlenmonoxidemissionen, gegenüber handelsüblichen Vergaserkraftstoffen mit sich bringen, gegebenenfalls bereit, auf eine Änderung der o. g. EG-Richtlinie hinzuwirken? Zu Frage 72: Die EG-Richtlinie 78/611/(EWG) vom 29. Juni 1978 legt für den Bereich der Europäischen Gemeinschaften einen Bleigehalt von höchstens 0,4 g pro Liter Kraftstoff fest. Unter Berücksichtigung des deutschen Benzinbleigesetzes ist darüber hinaus eine Bestimmung in die Richtlinie aufgenommen worden, nach der der Gehalt des Bleis im Benzin von den Mitgliedstaaten bis auf 0,15 g pro Liter herabgesetzt werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland ist bisher das einzige Mitgliedsland der EG, in dem die schärfere Begrenzung des Bleigehalts in Benzin in Kraft ist. Lediglich im Vereinigten Königreich ist ab 1984 eine entsprechende Regelung vorgesehen. Die Begrenzung auf 0,15 g Blei pro Liter schöpft die derzeitigen Möglichkeiten zum Ersatz des Bleis durch hochoktanige Mischkomponenten aus. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6469* Zu Frage 73: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sämtliche Möglichkeiten zur Herabsetzung der Emission von Blei, Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid genutzt werden müssen. ÄthanolMischkraftstoffe können hierzu einen Beitrag leisten. Wie Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler bereits am 26. Mai in seiner Antwort auf Ihre Fragen (Plenarprotokoll 9/102, S. 6152) ausgeführt hat, würde der Ersatz der Bleizusätze durch andere Stoffe wie Äthanol-Mischkraftstoffe technische Probleme aufwerfen, die zur Zeit noch nicht gelöst sind. Darüber hinaus sind Ersatzstoffe noch nicht in ausreichender Menge verfügbar. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die übrigen EG-Mitgliedstaaten die Begrenzung des Benzinbleigehaltes auf 0,15 g Blei pro Liter ebenfalls wie die Bundesrepublik einführen sollten. Sie wird sich darüber hinaus für eine weitergehende EG-einheitliche Herabsetzung des Bleigehaltes einsetzen, wenn die technischen Voraussetzungen und eine ausreichende Verfügbarkeit hochoktaniger Mischkomponenten absehbar sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 79 und 80): Treffen Berichte zu, wonach die seit 1. Januar 1981 für Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Sozialbehörden des Bundes — einschließlich der Bundesanstalt für Arbeit — zuständigen Hauptzollämter erhebliche Arbeitsrückstände aufweisen, und gegebenenfalls in welcher betragsmäßigen Höhe? Kann durch die zusätzliche Bereitstellung von Sach- und Personalmitteln bei den Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter die Beibringung solcher öffentlich-rechtlichen Forderungen beschleunigt werden? Zu Frage 79: Seit dem Inkrafttreten des X. Buchs des Sozialgesetzbuchs am 1. Januar 1981 ist die Zollverwaltung für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen im Sozialbereich des Bundes zuständig. Die Zollverwaltung war auf die Übernahme dieser neuen Aufgaben nicht vorbereitet, weil während des Gesetzgebungsverfahrens für das Sozialgesetzbuch X der Umfang der anfallenden Vollstreckungen nicht ermittelt worden war. Man war vielmehr davon ausgegangen, daß mit diesem Gesetz keine nennenswerte Mehrbelastung des Bundes verbunden sei. Erst nach der Verabschiedung des Gesetzes stellte sich heraus, daß im Sozialbereich jährlich schätzungsweise rund 500 000 Vollstreckungsfälle anfallen, die nach vorläufigen Berechnungen im Bundesgebiet rund 480 zusätzliche Arbeitskräfte für die Zollverwaltung erfordern. Da diese Arbeitskräfte bisher erst zum Teil zur Verfügung gestellt werden konnten, sind bei den ersuchenden Sozialbehörden und den VollstreckungsHauptzollämtern zum Teil Vollstreckungsrückstände eingetreten. Über die betragsmäßige Höhe dieser Rückstände liegen keine Erkenntnisse vor. Die Bundesanstalt für Arbeit beziffert ihre Gesamtaußenstände — also nicht nur die Vollstreckungsrückstände — mit rund 1,6 Milliarden DM; über die Außenstände der anderen Sozialbehörden liegen keine Zahlen vor. Zu Frage 80: Für die Vollstreckung nach dem Sozialgesetzbuch X wurden im Bundeshaushalt 1981 120 zusätzliche Stellen für die Zollverwaltung bewilligt. Über weitere Verstärkungen von Sach- und Personalmittel läßt sich eine Entscheidung erst treffen, wenn der Gesamtumfang und das regionale Aufkommen der Vollstreckungsfälle feststeht. Diese Frage wird bei der Aufstellung des Haushaltes 1984 zu prüfen sein. Diese Prüfung erfaßt auch evtl. Umsetzungen innerhalb der Zollverwaltung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 81 und 82): Beabsichtigt die Bundesregierung, den auf Grund des mit Wirkung vom 1. Januar 1981 erfolgten Übergang der Zwangsvollstreckungen im Sozialbereich von kommunalen Vollstrekkungsstellen auf die Zollverwaltung anerkannten zusätzlichen Gesamtstellenbedarf bei der Zollverwaltung in Höhe von ca. 480 Stellen in einer zweiten Rate in Höhe von 120 Stellen im Haushalt 1983 weiter zu realisieren, nachdem zwar in den Haushalt 1981 eine erste Rate von 120 Stellen, in den Haushalt 1982 aber keine zweite Rate aufgenommen worden ist? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die inzwischen aufgelaufenen Vollstreckungsrückstände aus dem Sozialbereich? Zu Frage 81: Es trifft zu, daß der Personalmehrbedarf der Zollverwaltung im Bundesgebiet für die Übernahme der Vollstreckungsaufgaben aus dem Sozialbereich vorläufig auf 480 Stellen geschätzt wird. Hierauf sind als erste Rate im Haushaltsjahr 1981 120 Stellen bewilligt und im November 1981 freigegeben worden. Außerdem wurden in den Haushaltsplänen 1981 und 1982 entsprechende Sachausgaben einschließlich der Ausgaben für die technische Ausstattung der Vollstreckungsstellen bewilligt. Gesamtumfang und regionales Aufkommen der Vollstreckungsfälle konnten bisher noch nicht genau ermittelt werden. Bei dieser Sachlage muß die Bundesregierung zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Dabei wird sie sich bemühen, zunächst die vordringlichen Fälle, bei denen Verjährung droht, abzuwickeln. Ob und in welcher Höhe eine weitere Rate zusätzlicher Stellen anzufordern ist, wird die Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1984 prüfen. 6470* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 Zu Frage 82: Über die betragsmäßige Höhe der Rückstände aus dem Sozialbereich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundesanstalt für Arbeit beziffert ihre Gesamtaußenstände — also nicht nur die Vollstreckungsrückstände — mit rd. 1,6 Milliarden DM über die Außenstände der anderen Sozialbehörden liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 85): Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Ersetzung der Gewerbesteuer durch andere Einnahmequellen für die Gemeinden vorzulegen, und wenn ja, an welche kompensatorische Einnahmequelle für die Gemeinden denkt die Bundesregierung? Die Bundesregierung plant keinen Gesetzentwurf, um die Gewerbesteuer abzuschaffen und den Gemeinden zum Ausgleich andere Einnahmequellen zuzuweisen. Die Bundesregierung hat sich vielmehr im Interesse der kommunalen Finanzautonomie immer wieder klar zur Beibehaltung der Gewerbesteuer mit ihrem für die Selbstverwaltung der Gemeinden bedeutsamen Hebesatzrecht bekannt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 86 und 87): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach die Mehreinnahmen auf Grund der Besteuerung von Isopropylalkohol wegen der großen Nachfrageelastizität sowie der Substituierung dieses Rohstoffs durch steuerfreie Substanzen die für 1982 geschätzte Höhe von über 200 Millionen DM wesentlich unterschreiten werden? Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach die Hersteller von Kosmetikartikeln trotz einer weitgehenden Verwendung von steuerfreien Substanzen in ihren Produkten an der Preiserhöhung auf Grund der Besteuerung von Isopropylalkohol festhalten, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 86: Nach den der Bundesregierung bisher vorliegenden Zahlen über die Verwendung von Isopropylalkohol und anderen Ersatzalkoholen bei der Herstellung kosmetischer Erzeugnisse muß davon ausgegangen werden, daß die für 1982 ursprünglich erwarteten Mehreinnahmen von 215 Millionen DM nicht erreicht werden. Der Grund hierfür dürfte in erster Linie darin liegen, daß der Verbrauch zu hoch geschätzt worden ist, die damalige Schätzung beruhte auf Schätzungen der Industrie des Verbrauchs sogenannter Ersatzalkohole bei der Herstellung kosmetischer Erzeugnisse. Die Bundesregierung besitzt keine Unterlagen darüber, ob und inwieweit die Industrie nach dem 1. April 1981 bei der Herstellung kosmetischer Erzeugnisse auf steuerfreie Ersatzstoffe ausgewichen ist. Zu Frage 87: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß Kosmetikhersteller, die anstelle von Isopropylalkohol jetzt möglicherweise steuerfreie Ersatzstoffe verwenden, ihre Preise wegen der Besteuerung des Isopropylalkohols erhöht haben und daran festhalten. Da kein Hersteller verpflichtet ist, die genaue Zusammensetzung von kosmetischen Erzeugnissen anzugeben, liegen hierüber keine Informationen vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 88): Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung die Einführung einer „Quellen-Steuer" plant und demnach der Staat nach den Sparbüchern der Sparer greifen will? Die Presse hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Spekulationen über den Abbau von Steuervergünstigungen und die Beseitigung von Schlupflöchern in der Besteuerung verbreitet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, dazu Stellung zu nehmen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 89 und 90): Für welchen Zeitraum können die Reeder und Besatzungen der „Butterschiffe" davon ausgehen, daß ihre gewerbliche Tätigkeit rechtlich und tatsächlich gesichert ist? Welche Verhandlungen, Initiativen oder sonstige Schritte hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene unternommen, um den Fortbestand der „Butterschiffe" dauerhaft zu sichern? Nach dem Ihnen bekannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juli 1981 muß davon ausgegangen werden, daß die Eingangsabgabenfreiheiten für Einkäufe unversteuerter oder unverzollter Waren im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr gemeinschaftsrechtlich bedenklich sind. Das gilt insbesondere für die sogenannten „Butterfahrten". Die deutschen Rechtsvorschriften sind dem Gemeinschaftsrecht zwar noch nicht angepaßt worden, doch bedeutet das nicht, daß Veranstaltungen solcher Einkaufsfahrten — als Stichfahrten ohne Berührung eines Auslandshafens oder als Fahrten zu Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6471* dem Hafen eines anderen EG-Landes — gesichert seien. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die Frage der Abgabenbefreiungen im innergemeinschaftlichen Schiffs- und Flugreiseverkehr in der Gemeinschaft einheitlich und gleichzeitig — gegebenenfalls auch übergangsweise — gelöst wird. Dieser Standpunkt ist der EG-Kommission mitgeteilt worden. Sie hat erklärt, sie halte die fraglichen Abgabenbefreiungen für gemeinschaftsrechtswidrig. Es ist damit zu rechnen, daß sie gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverstoßverfahren einleiten wird. Die weitere Entwicklung hängt wesentlich von dem Vorgehen der Gemeinschaftsorgane und der Haltung der anderen Mitgliedstaaten ab. Eine zusätzliche deutsche Initiative kommt— jedenfalls zur Zeit — nicht in Betracht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 9/1731 Frage 91): Welche Steuerausfälle entstehen, weil beim Kauf bzw. Verkauf von steuerlich bereits voll oder zum größten Teil abgeschriebenen Wohnungen als Eigentumswohnungen noch einmal erhöhte oder normale Abschreibungen erfolgen können, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen? Das vorliegende Datenmaterial läßt keine gesicherte Schätzung der Steuermindereinnahmen zu, die durch nochmalige erhöhte oder normale Abschreibungen beim Kauf von steuerlich bereits voll oder zum größten Teil abgeschriebener Wohnungen als Eigentumswohnungen entstehen. Die gesamten Steuermindereinnahmen durch § 7 b-Abschreibungen beim Erwerb von Gebäuden und Eigentumswohnungen aus dem Bestand werden auf der Grundlage von Umfrageergebnissen bei Bausparkassen und Verbänden auf ca. 400 Millionen DM im Erstjahr geschätzt. Auf Eigentumswohnungen dürften davon etwa 100 Millionen DM entfallen. Bei unveränderten Bedingungen kumulieren diese Steuermindereinnahmen in 8 Jahren auf das Achtfache. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Initiativen im wohnungspolitischen Bereich eingeleitet, die zum Teil bereits Gesetzeskraft erlangt haben. Dazu gehören u. a. die Verbesserung der Förderung des Wohneigentums, die Verbesserung der Rahmenbedingungen des freifinanzierten Mietwohnungsbaus, Maßnahmen zum Abbau der Fehlsubventionierung im sozialen Wohnungsbau sowie Änderungen des Mietrechts einschließlich der Absicherung der Rechte der Mieter im Falle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es nun darauf ankommt, die eingeleiteten Schritte zügig umzusetzen. Investoren und Mieter müssen sich auf die Berechenbarkeit der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verlassen können. Die Bundesregierung hat im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Absicht, weitere steuerrechtliche Maßnahmen im Bereich der Wohnungswirtschaft einzuleiten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 92 und 93): Ist die Bundesregierung bereit, bei der EG-Kommission darauf hinzuwirken, daß das mit Thailand ausgehandelte Selbstbeschränkungsabkommen für Tapioka eingehalten wird und nicht von irgendeiner Seite unterlaufen wird? Wie hoch sind nach Kenntnis des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Auswinterungsschäden im laufenden Wirtschaftsjahr? Zu Frage 92: Bereits in dem mit Thailand ausgehandelten Selbstbeschränkungsabkommen über Tapioka wurde der Grundsatz festgehalten, daß der Abkommenszweck nicht von thailändischen Konkurrenzländern unterlaufen wird. Die EG-Kommission hat daher auch eine Kontingentierung der Tapiokalieferungen — gegenüber den übrigen Nicht-GATT-Ländern autonom vorbereitet und — gegenüber den GATT-Ländern ausgehandelt. Einfuhren über diese drei Mengengrenzen, nämlich für Thailand, andere Nicht-GATT-Länder und GATT-Länder, hinaus werden der Abschöpfung unterworfen und verlieren damit den bisherigen Wettbewerbsvorteil gegenüber EG-Getreide. Der EG-Ministerrat wird unmittelbar nach Abschluß des eingeleiteten Verfahrens zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments den Tapioka-Regelungen zustimmen. Mit einer Inkraftsetzung am 1. August 1982 kann gerechnet werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Maßnahmen ausreichen, um ein Unterlaufen des Selbstbeschränkungsabkommens EG/Thailand zu verhindern. Zu Frage 93: Der ungünstige Witterungsverlauf im vergangenen Winter hat zu erheblichen Auswinterungsschäden geführt. Für das Bundesgebiet wurden von den amtlichen Ernteberichterstattern folgende Schäden in Prozent der Aussaatfläche ermittelt: Winterweizen 9,9 % Winterroggen 4,7 % Wintergerste 26,8 % Winterraps 7,1 % Die größten Ausfälle sind in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Sie betrugen in diesen beiden Ländern bei Wintergerste 60 bzw. 36 %, bei Winterweizen 29 bzw. 15 %. Schäden in die- 6472* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 ser Höhe sind seit 20 Jahren nicht mehr festgestellt worden. Die ausgewinterten Flächen sind mit Sommerweizen und Sommergerste neu bestellt worden. Obwohl das Ertragsniveau bei den Sommergetreidearten natürlich niedriger liegt als beim Wintergetreide, sind die Aussichten für die Getreideernte insgesamt nach dem guten Wachstumsverlauf der letzten Wochen durchaus zufriedenstellend. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 94 und 95): Sind der Bundesregierung die auf Grund der besonderen Struktur des Bergischen Lands die sich dort ergebenden Belastungen der Landwirtschaft bekannt, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines speziellen Förderungsprogramms für die bergische Landwirtschaft, etwa in Form der Einbeziehung in das bereits laufende Bergbauernprogramm als gegeben an? Wann ist mit der Einbeziehung der bergischen Landwirtschaft in das laufende Bergbauernprogramm zu rechnen? Bund und Länder haben im Jahre 1974 auf der Grundlage der Brüsseler Bergbauernrichtlinie gemeinsam die nationalen Kriterien für das spezielle Förderungsprogramm zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe in den Berg- und benachteiligten Gebieten festgelegt. Die Abgrenzung im einzelnen oblag dann den Ländern. In den folgenden Jahren wurden diese benachteiligten Gebiete zur Beseitigung bestehender Härten erweitert. Heute gehören rd. 1/3 der landwirtschaftlich genutzten Fläche unseres Landes zu diesem Förderprogramm mit erleichtertem Zugang zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen und günstigeren Förderkonditionen. In rund einem Drittel dieser Gebiete erhalten landwirtschaftliche Betriebe bei Erfüllung bestimmter Bedingungen außerdem eine direkte Einkommensübertragung, die sogenannte Ausgleichszulage. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Abgrenzung sind der Bundesregierung die besonderen natürlichen und strukturellen Verhältnisse wie auch die unterschiedlichen Belastungen der Teilräume des Bundesgebiets im Grundsatz bekannt. Sie ist mit den Ländern der Auffassung, daß mit dem relativ großen Umfang der benachteiligten Gebiete in unserem Lande die schwierigsten landwirtschaftlichen Gebiete in dem speziellen Förderungsprogramm erfaßt wurden. Sie ist ferner der Auffassung, daß damit ein erforderlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung und zur Erhaltung der Landschaft in diesen Gebieten geleistet wird. Sie verkennt dabei nicht, daß mit dieser — wie mit jeder räumlichen Abgrenzung — gewisse Härten an den Grenzen entstehen, die zwar abgemildert, aber nicht voll beseitigt werden können. Die Bundesregierung hat sich hierum zusammen mit den Ländern seit der ersten Abgrenzung 1974 bemüht. Im Rahmen der Abgrenzung sind Teile des Bergischen Landes in das spezielle Förderprogramm einbezogen worden. Die Einbeziehung von weiteren Teilen des Bergischen Landes in die benachteiligten Gebiete würde die Festlegung von weiteren Schwellenwerten bei den Abgrenzungskriterien erfordern, was unweigerlich zu einer erheblichen Ausweitung der benachteiligten Gebiete auch in anderen Teilen des Bundesgebiets führen würde. Dies müßte nicht nur in Brüssel notifiziert werden, sondern wäre auch mit Blick auf die Situation der öffentlichen Haushalte derzeit nicht durchführbar. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 1731 Frage 96): Durch welche besseren Schutzmaßnahmen hätte nach Meinung der Bundesregierung das Einschleppen der Maul- und Klauenseuche nach Nordrhein-Westfalen aus Dänemark oder der DDR verhindert werden können? Es gibt zur Zeit keine gesicherten Anhaltspunkte über den Einschleppungsweg der am 1. Juni 1982 in einem Schweinemastbestand in Wuppertal festgestellten Maul- und Klauenseuche (MKS); insofern ist auch keine Aussage möglich, ob ein Zusammenhang zwischen dem durch den MKS-Virustyp 01 verursachten Seuchenausbruch in Wuppertal und dem Seuchengeschehen in Dänemark oder in der DDR besteht, oder ob das Virus aus einem anderen Land in die Bundesrepublik eingeschleppt worden ist. Nach Bekanntwerden der MKS-Seuchenfälle in Dänemark und in der DDR Mitte März dieses Jahres sind sofort alle fachlich notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verschleppung der Seuche ergriffen worden. Angesichts der Gemeinschaftskompetenz wurden diese Maßnahmen durch Entscheidungen der EG-Kommission und zusätzliche nationale Rechtsvorschriften angeordnet. Sie berücksichtigten in ausreichendem Maße die jeweilige Seuchenlage und beruhten insbesondere in Verpflichtungen des Exportlandes, bestimmte Garantien über die seuchenfreie Herkunft von Klauentieren sowie von Fleisch und Erzeugnissen von Klauentieren sicherzustellen bzw. durch amtsärztliche Bescheinigungen nachzuweisen; darüber hinaus waren Desinfektionsmaßnahmen sowie die Kontrolle des Reiseverkehrs vorgesehen. Weitergehende Maßnahmen waren fachlich weder erforderlich noch bei Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vertretbar. Dazu muß in diesem Zusammenhang allgemein festgestellt werden, daß unter Berücksichtigung des heute weltweiten, intensiven Personen- und Warenverkehrs Seuchenverschleppungen nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können; dies gilt angesichts der besonderen Eigenschaften des MKS-Virus insbesondere auch für die Maul- und Klauenseuche. Außer dem Fall in Wuppertal sind bis zum heutigen Tage keine weiteren MKS-Ausbrüche in der Bundesrepublik vorgekommen, was zu der Hoff- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 6473* nung berechtigt, daß es sich bei dem Geschehen nur um einen Einzelfall gehandelt hat. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Fragen des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 100 und 101): Bestätigt die Bundesregierung Angaben des Deutschen Verbraucherschutzverbands, wonach in der Bundesrepublik Deutschland die radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln eingeführt werden soll, um diese Waren haltbarer zu machen? Wenn ja, welche zwingenden Gründe sind für diese Entwicklung ausschlaggebend, und wie beurteilt die Bundesregierung die Warnungen des Deutschen Verbraucherschutzverbands vor negativen Folgen einer solchen Bestrahlung? Zu Frage 100: Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen Anträge von einigen Firmen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für eine beschränkte Zulassung der Bestrahlung zur Entkeimung von Gewürzen vor. Die Prüfung der genannten Anträge ist noch nicht abgeschlossen. Eine allgemeine Zulassung der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen zum Zwecke der besseren Haltbarmachung ist nicht beabsichtigt. Zu Frage 101: Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Die Gründe ergeben sich aus der Antwort auf die Frage 100. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grobecker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Frage 102): Wird die Ankündigung des Bundesverteidigungsministers, 1986 den Wehrdienst auf 18 Monate zu verlängern, die Bundesregierung veranlassen, bei der Neuregelung des Zivildienstes schon jetzt in den Gesetzesvorlagen auch eine entsprechende Verlängerung des Zivildienstes ab 1986 vorzusehen? Die Bundesregierung sieht sich durch die Ankündigung des Bundesverteidigungsministers hierzu nicht veranlaßt. Zum einen liegt die Gesetzgebungsinitiative für eine Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes derzeit bei den Fraktionen des Deutschen Bundestages. In diesem Zusammenhang hat ein Gespräch mit Vertretern aller im Bundestag vertretenen Parteien am 1. Dezember 1981 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit stattgefunden. Zum anderen wäre es gesetzgebungstechnisch unüblich, bereits im Vorgriff auf beabsichtigte, aber noch keinesfalls feststehende Gesetzesänderungen bei einer gesetzlichen Neuregelung ungewisse zukünftige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/1731 Fragen 110 und 111): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Az. An 4 K 81 A 1369) zu ziehen, nach dem die Einteilung der Telefonnahbereiche wegen der raumbedeutsamen Maßnahme nicht ohne Beteiligung der Kommunen hätte erfolgen dürfen? Bereitet die Bundesregierung eine Neueinteilung der Telefonnahbereiche nach neuen Kriterien in den Gebieten vor, in denen in den letzten Jahren erhebliche Kritik geübt worden ist, weil Verflechtungsbeziehungen zwischen den Kommunen nicht hinreichend gewürdigt worden sind? Die Deutsche Bundespost hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. Dezember 1981 Berufung eingelegt. Die Deutsche Bundespost hat — unbhängig von dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Augsburg — immer wieder angekündigt, daß sie sich auf der Grundlage der bei der Einführung des Nandienstes gewonnenen Erkenntnisse mit der Frage einer Weiterentwicklung des neuen Tarifsystems befassen wird. Dabei soll auch untersucht werden, inwieweit es sinnvoll und finanziell vertretbar ist, die Nahbereiche angemessen auszuweiten. Dies kann jedoch nicht vor Abschluß der Einführung des neuen Tarifsystems geschehen, die in der ersten Hälfte des kommenden Jahres beendet sein wird. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 114 und 115): Wie wurde der Gebührenverzicht für Hilfspakete nach Polen von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland angenommen, wieviel Hilfspakete wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahrs nach Polen im Vergleich zum Vorjahr geschickt? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, da der Kriegszustand in Polen und die Not der Bürger in Polen weiter fortbestehen, über eine Gebührenregelung bzw. einen Gebührenerlaß für die Zeit nach dem 30. Juni 1982? Die Bundesregierung hatte angesichts der schwierigen Versorgungslage in Polen Anfang des Jahres beschlossen, die spontane Hilfsbereitschaft der bundesdeutschen Bevölkerung durch eine Gebührenbefreiung für private Geschenkpakete aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen zu unterstützen. Diese Maßnahme, die von vornherein als Soforthilfe bis zum 30. Juni 1982 befristet war, soll nicht verlängert werden. 6474* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1982 In den ersten fünf Monaten des Jahres 1982 wurden rund 3 Millionen Postpakete nach Polen eingeliefert. Im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres waren es rund 570 000 Pakete. Der dabei entstandene Gebührenausfall in Höhe von ca. 63 Millionen DM wird der Deutschen Bundespost aus dem Bundeshaushalt erstattet. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1731 Fragen 116 und 117): Welche Kosten sind aus welchem Haushaltstitel für die Erstellung des Gutachtens zur Gesamtschulentwicklung in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Norwegen und die Erarbeitung sowie die Veröffentlichung des vom Parlamentarischen Staatssekretär Kuhlwein am 11. Mai 1982 vorgelegten Berichts zum Thema Gesamtschule aufgewendet worden? Ist beabsichtigt, auch weiterhin außerhalb der Zuständigkeiten des Bundes vergleichende Untersuchungen über den Erfolg und die Entwicklung anderer allgemeinbildender Schulsysteme in westeuropäischen Ländern in Auftrag zu geben? Zu Frage 116: Die im April veröffentlichte Broschüre „Thema: Gesamtschule" enthält vier Gutachten und einen Aufsatz zur Gesamtschulentwicklung in westeuropäischen Staaten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat die Gutachten im Rahmen seiner Ressortaufgaben bei anerkannten Sachverständigen in Auftrag gegeben, um ausländische Erfahrungen für die nationale bildungspolitische Diskussion nutzbar zu machen. Jeder Gutachter hat ein Honorar von 2 000,— DM erhalten. Nebenauslagen, z. B. für Übersetzungs- und Schreibarbeiten, sind in unterschiedlicher Höhe mit einem Betrag von insgesamt 1041,80 DM erstattet worden. Für die redaktionelle Überarbeitung der Gutachten durch eine Fachjournalistin wurden 2000,— DM aufgewandt. Der Autor des Aufsatzes hat das Recht zum Nachdruck kostenlos gewährt. Für den Druck der Broschüre sind 12 188,31 DM verausgabt worden. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 23230,11 DM. Sie sind haushaltsmäßig aus Kapitel 3101 Titel 526 02 (Kosten für Sachverständige) und Kapitel 3101 Titel 53104 (Öffentlichkeitsarbeit) bestritten worden. Die äußere Form der Publikation ist bewußt einfach, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Nachfrage nach dieser Schrift ist außerordentlich groß. Schon wenige Wochen nach ihrem Erscheinen ist weit mehr als die Hälfte der Auflage von rund 7 000 Stück bereits abgerufen worden. Zu Frage 117: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird auch zukünftig zur Wahrnehmung seiner Ressortaufgaben u. a. als Grundlage für die Beteiligung an der gemeinsamen Bildungsplanung nach Artikel 91 b GG Forschungsaufträge und Gutachten vergeben. Die in diesem Rahmen zu fördernden Vorhaben zur vergleichenden Bildungsforschung, z. B. zur Lage der Bildungseinrichtungen in den westeuropäischen Staaten, werden wie bisher auch zukünftig wichtige Hinweise für die Bildungsplanung in der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Der Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland fördert die nationale Entwicklung des Bildungswesens und ist ein Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit insbesondere der westeuropäischen Staaten. Die Frage vergleichender Untersuchungen über den Erfolg und die Entwicklung anderer allgemeinbildender Schulsysteme in Westeuropa stellt sich im Rahmen der Ressortforschung nicht, da außer in den Benelux-Ländern, in Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz überall, jedenfalls bis zum Ende der Sekundarstufe I, Gesamtschulen bestehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter Auch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es im Lichte Ihrer Antwort für verantwortungsbewußt, wenn der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg angesichts von 1,6 Millionen Arbeitslosen bewußt auf Zweckpessimismus macht?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung teilt die wirtschaftspolitschen Überlegungen nicht, die den Ministerpräsidenten zur Ablehnung der Investitionszulage geführt haben.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Auch? — Keine mehr. Dann Herr Kollege Spöri zu einer Anschlußfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Spöri


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Können Sie mir bestätigen, daß es im Zusammenhang mit der Investitionszulage beschäftigungs-, investitions- und konjunkturpolitisch primär darauf ankommt, daß zusätzliche, neu produzierte Investitionen bezuschußt und angereizt werden, daß es nicht etwa darauf ankommt, daß man eine Prämie für zurückliegende Investitionsprozesse gibt?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung teilt die von Ihnen vorgetragene Ansicht.