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ID0910508000

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    Plenarprotokoll 9/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6315A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 20 Abs. 2 GO: Hansen fraktionslos 6315 B Dr. Jenninger CDU/CSU 6316 B Dr. Linde SPD 6316 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6317 A Präsident Stücklen 6317 C Absetzung der Punkte 5, 9 und 10 von der Tagesordnung 6317C, 6383 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1981 — Drucksachen 9/1406, 9/1695 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 6317 D Horn SPD 6320 A Popp FDP 6322 C Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6324 C Heistermann SPD 6327 C Dr Apel Bundesminister BMV g 6329 C Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 6332 B Möllemann FDP 6334 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 6337 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sterk-ken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksachen 9/1121, 9/1693 — Schäfer (Mainz) FDP 6342A, 6344 D Klein (München) CDU/CSU 6342 B Dr. Soell SPD 6343 C Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6346 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag — Drucksachen 9/1445, 9/1450, 9/1694 — Dr. Wulff CDU/CSU 6348 B Neumann (Bramsche) SPD 6349 B Möllemann FDP 6351 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6352 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit Dritter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 8/3570, 9/93, 9/1623 — Dr. Laufs CDU/CSU 6353 C Dr. Wernitz SPD 6355 B Dr. Hirsch FDP 6356 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 6358 A Zur Geschäftsordnung: Coppik fraktionslos 6359 B Schwarz CDU/CSU 6359 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte — Drucksache 9/1671 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6360 B Lennartz SPD 6362 B Frau Matthäus-Maier FDP 6364 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksachen 9/953, 9/1690 — Dr. Laufs CDU/CSU 6366 B Schäfer (Offenburg) SPD 6367 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6368 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erhaltung der nationalen Filmförderung — Drucksache 9/1727 — Broll CDU/CSU 6370 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 6371 B, 6381 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6382 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Oktober 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) — Drucksache 9/1443 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1692 — 6383A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vorschaltgesetzes zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1982 — Drucksache 9/1533 — 6383 B Beratung der Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1663 — 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein sektorielles Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen — konzertierte Aktion — (1982 bis 1986) — Drucksachen 9/961 Nr. 13,9/1655 —: 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines Verfahrens zur vorherigen Information und Konsultation im Steuerbereich — Drucksachen 9/1272 Nr. 41, 9/1652 — . 6383D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Begrenzung der Schallemissionen von Drehflügelflugzeugen — Drucksachen 9/1041 Nr. 16, 9/1677 — . 6383 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates 80/51/ EWG vom 20. Dezember 1979 zur Verringerung der Schallemissionen von Unterschall-Flugzeugen — Drucksachen 9/934 Nr. 27, 9/1678 — 6384 A Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Präsident Stücklen 6371 D Ansprache des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Ronald Reagan, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika 6372 D Nächste Sitzung 6384 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6385* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6385* B Anlage 3 Sperrung des Rheins nach der Havarie eines Containerschiffes bei Unkel sowie Verzicht auf den Einsatz von Bundeswehrspezialeinheiten bei der Bergung MdlAnfr 11 23.04.82 Drs 09/1591 Immer (Altenkirchen) SPD ErgSchrAntw PStSekr Mahne BMV auf ZusFr Peter (Kassel) SPD 6385* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 6315 105. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 9. 6. Dr. Ahrens * 9. 6. Brandt 9. 6. Conrad (Riegelsberg) 9. 6. Frau Dr. Däubler-Gmelin 9. 6. Dallmeyer 9. 6. Eimer (Fürth) 9. 6. Frau Dr. Engel 9. 6. Engelhard 9. 6. Ertl 9. 6. Ewen 9. 6. Frau Fuchs 9. 6. Dr. George 9. 6. Haar 9. 6. Hölscher 9. 6. Frau Huber 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Dr.-Ing. Laermann 9. 6. Lampersbach 9. 6. Dr. Langner 9. 6. Matthöfer 9. 6. Dr. Müller * 9. 6. Dr. Mitzscherling 9. 6. Niegel 9. 6. Frau Noth 9. 6. Dr. Osswald 9. 6. Rentrop 9. 6. Rohde 9. 6. Rosenthal 9. 6. Roth 9. 6. Schmidt (Kempten) 9. 6. Schmitt (Wiesbaden) 9. 6. Schröer (Mülheim) 9. 6. Schulte (Unna) * 9. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 9. 6. Dr. Ueberschär 9. 6. Wolfram (Recklinghausen) 9. 6. Wrede 9. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 28. Mai 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1705 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der nachstehenden Vorlage Kenntnis genommen hat: Vierter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 9/288) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 GO die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht über die bisherigen Aufwendungen und Auswirkungen des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (Drucksache 9/1670) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der bestehenden Gesamtvereinbarungen zwischen den Rehabilitationsträgern (Drucksache 9/1676) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Zentrums für Völkerfreundschaft und für die Förderung von Studien über den Widerstand gegen den Nazismus in Anogia, Kreta (Drucksache 9/1709) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1710) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des Drogenkonsums (Drucksache 9/1718) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Peter (Kassel) zur Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 11, 96. Sitzung, Seite 5782 B): 6386* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Auf die Zusatzfrage, ob im Rahmen der Bergungsarbeiten auch festgestellt worden ist, daß der Inhalt der Container in irgendeiner Form wasserempfindlich und damit umweltschädigend gewesen ist, hatte ich eine schriftliche Antwort zugesagt. Nach den Angaben, die die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Hinblick auf die Schiffahrtsbelange und die durchzuführenden Bergungsarbeiten unmittelbar nach dem Unfall von dem Belader erhalten hat, gab es keine Anhaltspunkte dafür, daß die Container gefährliche Güter enthielten. Danach konnte die Räumung der Container ohne Verzögerung aufgenommen werden. Inzwischen werden von den zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz die Angaben der Belader und die Fragen einer eventuellen Wassergefährdung oder Umweltschädigung durch Ladungsinhalte der Container eingehend überprüft. Diese Untersuchungen werden nach den mir zugegangenen Informationen nicht vor Ende Juni 1982 abgeschlossen sein. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen durch die Fachbehörden des Landes Rheinland-Pfalz gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß sich wassergefährdende Stoffe in den Containern befunden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Computertechnik findet in erstaunlichem Tempo immer neue nutzbringende Verwendung. Ein Ende ihres Vormarschs ist überhaupt nicht abzusehen. Heimcomputer, Bildschirmtext, Kabelfernsehen, Satellitenkommunikation, elektronischer Briefkasten und andere neue rechnergestützte Informationstechniken kennzeichnen die Entwicklung.
    Der Mißbrauch dieser automatisierten Datenverarbeitung kann den Menschen in seiner Privatsphäre bedrohen. Zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren ist 1976 ein Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — so lautet die vollständige Bezeichnung des Datenschutzgesetzes — geschaffen worden. Für die Jahre seit dem Inkrafttreten 1978 liegen uns die Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor.
    Die erste und beruhigende Feststellung, die wir treffen können, ist: Wirklicher Mißbrauch personenbezogener Daten ist nicht bekannt geworden. Vorsätzliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht, insbesondere die Veruntreuung von Bürgerdaten zum persönlichen Nutzen von Amtswaltern und dadurch verursachte Schäden für den Betroffenen, hat es nach unserer Kenntnis nicht gegeben. Es gibt überhaupt keine Hinweise darauf, daß in unserem Lande die Gefahr des „Großen Bruders" im Verzug wäre.
    Mit dieser Feststellung soll nichts über die Notwendigkeit des Wächteramtes des Bundesdatenschutzbeauftragten und über seine Bemühungen um die Datenhygiene in der öffentlichen Verwaltung gesagt sein. Diè vorliegende Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum zweiten und zum dritten Tä-



    Dr. Laufs
    tigkeitsbericht zeigt aber, daß im Kern aller Auseinandersetzungen die Weiterentwicklung des vorbeugenden Datenschutzes — um die Gefahrenabwehr weit vor einer konkreten Bedrohung sicherzustellen — steht. Zahlreiche Kontroversen bewegen sich letztlich um die Frage, ob das Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen dafür bieten kann, daß ein umfassendes Recht der Informationsbeziehungen entwikkelt wird.
    Wer den öffentlichen Meinungsstreit und die politischen Diskussionen über die Tätigkeitsberichte verfolgt, erkennt leicht, daß in den unterschiedlichen Auffassungen von den Aufgaben des Datenschutzes die gegensätzlichen Positionen des Bundesdatenschutzbeauftragten, von Behörden und Ämtern, von sonst betroffenen Stellen und politischen Parteien begründet sind.
    Der Bundesbeauftragte hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sein zentrales Anliegen die menschliche Gestaltung der modernen Informationsgesellschaft nach seinen Wertvorstellungen ist. Ihn bewegt die Frage nach dem jeweils notwendigen Ausmaß des Einsatzes elektronischer Medien und nach den sozialen Folgen technisch-ökonomischer Entwicklungen. Sein Amtsverständnis geht also weit über den Bereich hinaus, innerhalb dessen Mißbrauch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten abgewehrt werden soll. Kritik an dieser offensiven Auslegung des Datenschutzrechtes und seinen Kompetenzen hat er damit beantwortet, daß es ihm kraft seiner Unabhängigkeit zustehe, diejenige Auslegung des Gesetzes zu vertreten, die nach seiner Einschätzung seinem Auftrag, dem Schutz von Bürgerrechten, am besten gerecht werde.
    Die Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe des Bundesdatenschutzgesetzes eröffnen in der Tat beträchtliche Ermessensspielräume bei der Auslegung. Hier stellt sich die Frage, welchen Leitbildern bei solchen Wertungen gefolgt werden soll. Den Tätigkeitsberichten liegt, wenn ich es richtig sehe, die Vorstellung zugrunde, mit Hilfe des Datenschutzrechts dem einzelnen Bürger die Chance schaffen zu müssen, seine Informationsbeziehungen möglichst weitgehend nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die persönliche Selbstbestimmung soll sich dabei keineswegs auf die aktive Gestaltung eigener Kommunikationsbeziehungen beschränken, sondern umfaßt vor allem auch die Abwehrrechte, die verhindern können, zum Objekt der Datenverarbeitung durch Dritte zu werden. Insbesondere könne jeder staatliche Akt der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten ein Eingriff in die Grundrechte des einzelnen darstellen und dürfe nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein.
    Diese Vorstellungen kommen einer zunehmend verbreiteten Grundstimmung entgegen, die vom Verlangen nach neuen Freiräumen und Autonomie gegenüber der immer perfekter werdenden Einbindung in das Geflecht staatlich reglementierter sozialer Abhängigkeiten geprägt ist. Die staatlichen Behörden auf der anderen Seite müssen sich jedoch Handlungsräume bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren, das Ermessen bei der Auswahl von Beweismitteln offenhalten.
    Als besonders konfliktträchtig hat sich der Datenschutz bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit erwiesen. Jede Vorfeldtätigkeit wird ausgetrocknet, wenn die von Sicherheitsbehörden intern durchgeführte Überprüfung von Personen als Eingriff in die Persönlichkeitssphäre aufgefaßt und äußerst restriktiven Zulässigkeitskriterien unterworfen wird.
    Es konnte deshalb nicht ausbleiben, daß sich die betroffenen Ämter heftig gegen eine überzogene Auslegung des Datenschutzrechtes zur Wehr setzen. Es ist auch die Auffassung der CDU/CSU, daß durch eine einseitig offensive Anwendung der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt und damit die Freiheit der Bürger, die Sicherheit des Staates und der Rechtsfrieden gefährdet werden.
    Im Grundsatz gibt es insoweit keinen Dissens, als sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte in der vorliegenden Beschlußempfehlung zur öffentlichen Sicherheit ausdrücklich zu eigen macht, daß die Regelungen des Datenschutzes die Behörden von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben nicht beeinträchtigen dürfen. Der Konflikt entzündet sich aber am richtigen Verständnis von Amtshilfe, von Zuständigkeiten, von rechtmäßiger Erfüllung erforderlicher Aufgaben, von anderen unbestimmten Rechtsbegriffen.
    Dieser Konflikt kann durchaus fruchtbar sein. Er sollte aber unter dem Gebot der Mäßigung ausgetragen werden. Es ist nicht hilfreich, wenn jede andere und durchaus begründbare Auslegung der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes als Rechtsverstoß öffentlich verurteilt wird. In der Öffentlichkeit wurde zu Unrecht der Eindruck erweckt, als ob in den Sicherheitsbehörden der Datenschutz fortlaufend und erheblich verletzt werde. Das hat bei den Angehörigen dieser Behörde zu Verunsicherung und Ratlosigkeit geführt.
    Wir möchten dazu ganz klar feststellen: Es ist nicht Aufgabe des Datenschutzes, zu beurteilen, was legitime Sicherheitsinteressen sind, welche Informationen aus dem Umfeld des Terrorismus Relevanz haben können, wie harmlos oder kriminell Widerstand gegen die Staatsgewalt ist. Die Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Bewertung von Ermessensentscheidungen der Behörden in Fragen des Datenschutzes sind zunächst Sache der Regierung. Die Bundesregierung ist aber säumig und unentschlossen, wenn es darum geht, übermäßige Kritik richtigzustellen und durch Richtlinien die notwendigen Klarstellungen zu treffen. Zahlreiche Meinungsverschiedenheiten bestehen seit Jahren fort. Wir erwarten, daß die Bundesregierung in der Zukunft gemäß vorliegender Beschlußempfehlung möglichst bald nach Vorlage der künftigen Tätigkeitsberichte zu den darin dargestellten Beanstandungen und Forderungen vor dem Innenausschuß Stellung bezieht.
    Zu den angeschnittenen Fragen der Datenschutzphilosophie möchte ich aus der Sicht der Union noch folgendes sagen. Jede Forderung in Sachen Daten-



    Dr. Laufs
    schutz, die Emotionen anheizt, ist uns verdächtig. Weder droht in unserem Land auch nur im entferntesten die Orwellsche Vision Wirklichkeit zu werden, die Vision vom gläsernen, im Zugriff der Computer total manipulierten Menschen, noch kann in einem komplizierten Sozialstaat das Recht, allein gelassen zu werden, zum vorrangigen Freiheitsgrundrecht gemacht werden. Der individualistische Datenschutz ist nicht die höchste Kontrollinstanz des öffentlichen Lebens. Das Datenschutzrecht entscheidet nicht allein und nicht vorrangig über die weitere Nutzung elektronischer Informationstechnologien. Unserer freiheitlichen Grundordnung widerspräche es fundamental, die vielfältigen Möglichkeiten der Kommunikation und ihrer Techniken durch staatliches Eingreifen auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Das wäre keine liberale Politik.
    Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes weist allerdings wesentliche Ansätze auf, dieses Gesetz in Richtung auf eine Datenverkehrsordnung zu entwickeln. Die CDU/CSU stimmt dieser Tendenz nicht zu. Wir halten nichts von Technikfeindlichkeit, nichts von der Reglementierung jeder neuen Anwendung moderner Technik.
    Wir fordern ein verbessertes Abwehrrecht gegen den Mißbrauch personenbezogener Datenverarbeitung zum Schutze des Bürgers. Die Lösung allein dieses Problems ist Aufgabe genug für den Rest dieser Wahlperiode. — Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wernitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuß des Bundestages hat dem Plenum zum Zweiten und Dritten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz eine insgesamt einstimmig angenommene Beschlußempfehlung unterbreitet. Die praktischen Erfahrungen bei der parlamentarischen Aufarbeitung der bisherigen Tätigkeitsberichte haben zu konkreten Empfehlungen an den Bundesdatenschutzbeauftragten für künftige Berichte geführt. Ich will daraus nur einige wesentliche Punkte herausgreifen.
    Erstens sollte in künftigen Berichten auf offengebliebene Fragen aus den Vorjahresberichten eingegangen und dargelegt werden, ob und inwieweit diese erledigt sind. Abgehakte Probleme sollten im Rahmen einer Bilanz zum Vorjahresbericht zusammenfaßt werden. Das brächte mehr Transparenz für alle, die mit den Berichten zu arbeiten haben.
    Ein zweiter Punkt. Es wird angeregt, in den folgenden Tätigkeitsberichten auch zur Frage des erforderlichen Kenntnisstandes sowie der Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung Stellung zu nehmen, die in datenschutzrelevanten Bereichen tätig sind. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Aspekt.
    Schließlich ein dritter Punkt. Die Bundesregierung sollte dem federführenden Innenausschuß und selbstverständlich auch den mitberatenden Ausschüssen zu Beanstandungen, Forderungen, Anregungen und divergierenden Rechtsauffassungen des Bundesbeauftragten, soweit ihnen nach Berichtsvorlage noch nicht Rechnung getragen worden ist oder auch an unterschiedlichen Rechtsauffassungen festgehalten werden soll, nach Berichtsvorlage eine umfassende, angemessene Stellungnahme zuleiten und darin ihre Haltung darlegen und begründen. Gerade die Erfahrungen, die wir bei der Beratung des Zweiten und Dritten Tätigkeitsberichtes durch die Parlamentsausschüsse gemacht haben, haben gezeigt, daß durch die hier vorgeschlagene Verfahrensweise ein koordiniertes und vor allem Mehrfach-Aufwand sparendes Vorgehen ermöglicht wird. Von einer Zuleitung an den Bundestag als Drucksache insgesamt sollte daher abgesehen werden; denn es kann nicht darum gehen, einen kompletten Gegenoder Alternativbericht der Bundesregierung zum jährlichen Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu präsentieren.
    Meine Damen und Herren, aus der Palette der bereichsspezifischen Anregungen und Feststellungen, in denen sich auch die Voten der zahlreichen mitberatenden Ausschüsse niedergeschlagen haben, seien hier nur drei Bereiche und Empfehlungen genannt: neue Medien, Datenschutz und wissenschaftliche Forschung und schließlich das immer brisante und aktuelle Kapitel öffentliche oder innere Sicherheit.
    Mit Koalitionsmehrheit wird in der Beschlußempfehlung bezüglich der neuen Medien an Bund und Länder appelliert, dafür Sorge zu tragen, daß die anlaufenden Erprobungen und die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften den Datenschutz von vornherein umfassend berücksichtigen. Der Datenschutz darf nach unserer Auffassung dem Einsatz neuer Technologien nicht nachhinken.
    Bekräftigt wird in der Beschlußempfehlung die Forderung nach einer umfassenden Regelung des Verhältnisses zwischen Datenschutz und wissenschaftlicher Forschung.
    Nun zum Kapitel öffentliche Sicherheit und Datenschutz. Hier hat Kollege Laufs schon zu Recht auf die einschlägige Passage in der Beschlußempfehlung hingewiesen. Ich darf sie hier wörtlich zitieren, weil der eine oder andere, der dieses Thema, das kontrovers behandelt wird, in der öffentlichen Diskussion und den Medien verfolgt, einen anderen Eindruck haben muß. Deshalb dieses Zitat:
    Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, daß die Regelungen des Datenschutzes nicht die Behörden von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben beeinträchtigten dürfen.
    Das ist eine im Grunde genommen selbstverständliche Aussage, die aber angesichts gewisser aktueller Kontroversen auf diesem Gebiet aus gegebenem Anlaß in Erinnerung gerufen werden muß.
    Das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheit ist objektiv vorgegeben und läßt sich nicht leugnen und sollte auch nicht wegdiskutiert



    Dr. Wernitz
    werden. Aber niemand, der sein Amt und seine Aufgabe, wo immer er steht, ernst nimmt, sollte sich dazu hergeben, in dieser Frage Emotionen zu schüren und eine falsche und schädliche Konfrontation zwischen Sicherheit und Datenschutz provozieren. Es geht hier um Bürgerrechte, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen, sondern die miteinander verbunden bleiben müssen. Die Parole kann weder lauten, wie Generalbundesanwalt Rebmann offensichtlich meint, wenn man seine Veröffentlichungen originär zur Kenntnis nimmt — jedenfalls in den letzten Wochen —, Sicherheit gehe vor Datenschutz, noch darf — das füge ich hinzu — umgekehrt die Devise pauschaliert werden: Datenschutz vor Sicherheit.
    Lösbar bleibt die Aufgabe nur bei anhaltender Bereitschaft aller Beteiligten zum disziplinierten, rationalen, zur Differenzierung fähigen Dialog mit Augenmaß. Nich pauschal und ein für allemal läßt sich dies bewältigen, sondern immer nur von Fall zu Fall. In allen Einzelfällen dieses schwierigen komplexen Bereichs kommt es darauf an und geht es darum, tragfähige Antworten auf das Gebot des Grundgesetzes zu finden, nämlich effektive Sicherheit in möglichst klaren rechtlichen Grenzen, aber eben unter Einschluß des Datenschutzes, oder anders formuliert: der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers. Datenschutz ist Grundrechtsschutz.
    Es läuft einem kalt den Rücken herunter, wenn man die These liest oder hört „Sicherheit vor Datenschutz", angesichts der Möglichkeiten, die wir hier haben. Wer dies so will und bis in die letzte Konsequenz zu Ende denkt, kommt weit über „1984" hinaus. Ich glaube, darüber sollte in diesem Hause Klarheit bestehen.
    Die abschließende parlamentarische Behandlung des Zweiten und Dritten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Datenschutz bietet Anlaß und Gelegenheit, Professor Bull noch einmal für die vorgelegten Jahresberichte und die darin enthaltenen Materialien zu danken. Aus gegebenem Anlaß und auch in Richtung auf die Opposition sei daran erinnert: der Datenschutzbeauftragte handelt im Sinne des Gesetzes, wenn er die Handhabung der Datenschutzvorschriften durch die Bundesbehörden in seinen Tätigkeitsberichten ungeschminkt, kritisch und engagiert darstellt und würdigt. Mit der Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes kommt der Datenschutzbeauftragte einem von uns, und zwar von uns allen, vom Gesetzgeber gewollten Auftrag nach, die verschiedenen Bereiche der Bundesverwaltung mit der Meßlatte des Datenschutzrechtes zu kontrollieren und zu beraten sowie diese Tätigkeit gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu dokumentieren. Parlament und Öffentlichkeit müssen heute wie morgen die Gewißheit haben, daß in den Tätigkeitsberichten sowohl die Aktiva als auch die Passiva des Datenschutzes aktuell präsentiert werden. Wir werden auch künftig alle offenen oder versteckten Versuche, die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages zu behindern, abwehren, von wem auch immer diese Versuche kommen mögen. In diesem Sinne hat der
    Bundesbeauftragte für den Datenschutz unsere volle Unterstützung.
    Wir werden auch, was den Vierten Tätigkeitsbericht angeht, in dessen intensiver Beratung wir stehen, sorgfältig unter Wahrung und Abwägung aller Positionen, die hier eingebracht werden, diese Beratung zu Ende führen. Ich hoffe, daß wir dann im Spätherbst dieses Jahres noch einmal eine intensive, gründliche Beratung zum Kapitel Sicherheit und Datenschutz, und zwar im Vorfeld gewissermaßen auch der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, führen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt der vorgelegten Beschlußempfehlung zum Zweiten und Dritten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zu.

    (Beifall bei der SPD)