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    560. sagen.: 1
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    632. Technikfeindlichkeit,: 1
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    650. Aufmerksamkeit.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6315A Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 20 Abs. 2 GO: Hansen fraktionslos 6315 B Dr. Jenninger CDU/CSU 6316 B Dr. Linde SPD 6316 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6317 A Präsident Stücklen 6317 C Absetzung der Punkte 5, 9 und 10 von der Tagesordnung 6317C, 6383 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1981 — Drucksachen 9/1406, 9/1695 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 6317 D Horn SPD 6320 A Popp FDP 6322 C Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6324 C Heistermann SPD 6327 C Dr Apel Bundesminister BMV g 6329 C Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 6332 B Möllemann FDP 6334 D Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 6337 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sterk-ken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksachen 9/1121, 9/1693 — Schäfer (Mainz) FDP 6342A, 6344 D Klein (München) CDU/CSU 6342 B Dr. Soell SPD 6343 C Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6346 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag — Drucksachen 9/1445, 9/1450, 9/1694 — Dr. Wulff CDU/CSU 6348 B Neumann (Bramsche) SPD 6349 B Möllemann FDP 6351 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6352 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit Dritter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 8/3570, 9/93, 9/1623 — Dr. Laufs CDU/CSU 6353 C Dr. Wernitz SPD 6355 B Dr. Hirsch FDP 6356 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 6358 A Zur Geschäftsordnung: Coppik fraktionslos 6359 B Schwarz CDU/CSU 6359 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte — Drucksache 9/1671 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6360 B Lennartz SPD 6362 B Frau Matthäus-Maier FDP 6364 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Dregger, Spranger, Dr. Riesenhuber, Bohl, Broll, Dr. Bugl, Fellner, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Götz, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Jobst, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Lowack, Magin, Dr. Miltner, Niegel, Regenspurger, Dr. Stark (Nürtingen), Volmer, Dr. Waffenschmidt, Weiß, Zierer, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU Erhöhung der Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungsverfahren — Drucksachen 9/953, 9/1690 — Dr. Laufs CDU/CSU 6366 B Schäfer (Offenburg) SPD 6367 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6368 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erhaltung der nationalen Filmförderung — Drucksache 9/1727 — Broll CDU/CSU 6370 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 6371 B, 6381 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 6382 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Oktober 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Grenzberichtigungen (Erster Grenzberichtigungsvertrag) — Drucksache 9/1443 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1692 — 6383A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vorschaltgesetzes zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1982 — Drucksache 9/1533 — 6383 B Beratung der Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1663 — 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein sektorielles Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung in Medizin und Gesundheitswesen — konzertierte Aktion — (1982 bis 1986) — Drucksachen 9/961 Nr. 13,9/1655 —: 6383 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung des Rates zur Einführung eines Verfahrens zur vorherigen Information und Konsultation im Steuerbereich — Drucksachen 9/1272 Nr. 41, 9/1652 — . 6383D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Begrenzung der Schallemissionen von Drehflügelflugzeugen — Drucksachen 9/1041 Nr. 16, 9/1677 — . 6383 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates 80/51/ EWG vom 20. Dezember 1979 zur Verringerung der Schallemissionen von Unterschall-Flugzeugen — Drucksachen 9/934 Nr. 27, 9/1678 — 6384 A Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Präsident Stücklen 6371 D Ansprache des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Ronald Reagan, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika 6372 D Nächste Sitzung 6384 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6385* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6385* B Anlage 3 Sperrung des Rheins nach der Havarie eines Containerschiffes bei Unkel sowie Verzicht auf den Einsatz von Bundeswehrspezialeinheiten bei der Bergung MdlAnfr 11 23.04.82 Drs 09/1591 Immer (Altenkirchen) SPD ErgSchrAntw PStSekr Mahne BMV auf ZusFr Peter (Kassel) SPD 6385* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 6315 105. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 9. 6. Dr. Ahrens * 9. 6. Brandt 9. 6. Conrad (Riegelsberg) 9. 6. Frau Dr. Däubler-Gmelin 9. 6. Dallmeyer 9. 6. Eimer (Fürth) 9. 6. Frau Dr. Engel 9. 6. Engelhard 9. 6. Ertl 9. 6. Ewen 9. 6. Frau Fuchs 9. 6. Dr. George 9. 6. Haar 9. 6. Hölscher 9. 6. Frau Huber 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Dr.-Ing. Laermann 9. 6. Lampersbach 9. 6. Dr. Langner 9. 6. Matthöfer 9. 6. Dr. Müller * 9. 6. Dr. Mitzscherling 9. 6. Niegel 9. 6. Frau Noth 9. 6. Dr. Osswald 9. 6. Rentrop 9. 6. Rohde 9. 6. Rosenthal 9. 6. Roth 9. 6. Schmidt (Kempten) 9. 6. Schmitt (Wiesbaden) 9. 6. Schröer (Mülheim) 9. 6. Schulte (Unna) * 9. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 9. 6. Dr. Ueberschär 9. 6. Wolfram (Recklinghausen) 9. 6. Wrede 9. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG) Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr In seiner Sitzung am 28. Mai 1982 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/1705 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der nachstehenden Vorlage Kenntnis genommen hat: Vierter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 9/288) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 GO die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht über die bisherigen Aufwendungen und Auswirkungen des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (Drucksache 9/1670) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der bestehenden Gesamtvereinbarungen zwischen den Rehabilitationsträgern (Drucksache 9/1676) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Zentrums für Völkerfreundschaft und für die Förderung von Studien über den Widerstand gegen den Nazismus in Anogia, Kreta (Drucksache 9/1709) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Rolle der Kohle in der Energiestrategie der Gemeinschaft (Drucksache 9/1710) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des Drogenkonsums (Drucksache 9/1718) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Peter (Kassel) zur Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 11, 96. Sitzung, Seite 5782 B): 6386* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juni 1982 Auf die Zusatzfrage, ob im Rahmen der Bergungsarbeiten auch festgestellt worden ist, daß der Inhalt der Container in irgendeiner Form wasserempfindlich und damit umweltschädigend gewesen ist, hatte ich eine schriftliche Antwort zugesagt. Nach den Angaben, die die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Hinblick auf die Schiffahrtsbelange und die durchzuführenden Bergungsarbeiten unmittelbar nach dem Unfall von dem Belader erhalten hat, gab es keine Anhaltspunkte dafür, daß die Container gefährliche Güter enthielten. Danach konnte die Räumung der Container ohne Verzögerung aufgenommen werden. Inzwischen werden von den zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz die Angaben der Belader und die Fragen einer eventuellen Wassergefährdung oder Umweltschädigung durch Ladungsinhalte der Container eingehend überprüft. Diese Untersuchungen werden nach den mir zugegangenen Informationen nicht vor Ende Juni 1982 abgeschlossen sein. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchungen durch die Fachbehörden des Landes Rheinland-Pfalz gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß sich wassergefährdende Stoffe in den Containern befunden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung und des
    Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
    a) Zweiter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

    b) Dritter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

    — Drucksachen 8/3570, 9/93, 9/1623 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Laufs Dr. Wernitz
    Dr. Hirsch
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vorgesehen worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner spricht Herr Dr. Laufs. Bitte!


Rede von Prof. Dr. Paul Laufs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Computertechnik findet in erstaunlichem Tempo immer neue nutzbringende Verwendung. Ein Ende ihres Vormarschs ist überhaupt nicht abzusehen. Heimcomputer, Bildschirmtext, Kabelfernsehen, Satellitenkommunikation, elektronischer Briefkasten und andere neue rechnergestützte Informationstechniken kennzeichnen die Entwicklung.
Der Mißbrauch dieser automatisierten Datenverarbeitung kann den Menschen in seiner Privatsphäre bedrohen. Zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren ist 1976 ein Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — so lautet die vollständige Bezeichnung des Datenschutzgesetzes — geschaffen worden. Für die Jahre seit dem Inkrafttreten 1978 liegen uns die Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor.
Die erste und beruhigende Feststellung, die wir treffen können, ist: Wirklicher Mißbrauch personenbezogener Daten ist nicht bekannt geworden. Vorsätzliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht, insbesondere die Veruntreuung von Bürgerdaten zum persönlichen Nutzen von Amtswaltern und dadurch verursachte Schäden für den Betroffenen, hat es nach unserer Kenntnis nicht gegeben. Es gibt überhaupt keine Hinweise darauf, daß in unserem Lande die Gefahr des „Großen Bruders" im Verzug wäre.
Mit dieser Feststellung soll nichts über die Notwendigkeit des Wächteramtes des Bundesdatenschutzbeauftragten und über seine Bemühungen um die Datenhygiene in der öffentlichen Verwaltung gesagt sein. Diè vorliegende Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum zweiten und zum dritten Tä-



Dr. Laufs
tigkeitsbericht zeigt aber, daß im Kern aller Auseinandersetzungen die Weiterentwicklung des vorbeugenden Datenschutzes — um die Gefahrenabwehr weit vor einer konkreten Bedrohung sicherzustellen — steht. Zahlreiche Kontroversen bewegen sich letztlich um die Frage, ob das Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen dafür bieten kann, daß ein umfassendes Recht der Informationsbeziehungen entwikkelt wird.
Wer den öffentlichen Meinungsstreit und die politischen Diskussionen über die Tätigkeitsberichte verfolgt, erkennt leicht, daß in den unterschiedlichen Auffassungen von den Aufgaben des Datenschutzes die gegensätzlichen Positionen des Bundesdatenschutzbeauftragten, von Behörden und Ämtern, von sonst betroffenen Stellen und politischen Parteien begründet sind.
Der Bundesbeauftragte hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sein zentrales Anliegen die menschliche Gestaltung der modernen Informationsgesellschaft nach seinen Wertvorstellungen ist. Ihn bewegt die Frage nach dem jeweils notwendigen Ausmaß des Einsatzes elektronischer Medien und nach den sozialen Folgen technisch-ökonomischer Entwicklungen. Sein Amtsverständnis geht also weit über den Bereich hinaus, innerhalb dessen Mißbrauch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten abgewehrt werden soll. Kritik an dieser offensiven Auslegung des Datenschutzrechtes und seinen Kompetenzen hat er damit beantwortet, daß es ihm kraft seiner Unabhängigkeit zustehe, diejenige Auslegung des Gesetzes zu vertreten, die nach seiner Einschätzung seinem Auftrag, dem Schutz von Bürgerrechten, am besten gerecht werde.
Die Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe des Bundesdatenschutzgesetzes eröffnen in der Tat beträchtliche Ermessensspielräume bei der Auslegung. Hier stellt sich die Frage, welchen Leitbildern bei solchen Wertungen gefolgt werden soll. Den Tätigkeitsberichten liegt, wenn ich es richtig sehe, die Vorstellung zugrunde, mit Hilfe des Datenschutzrechts dem einzelnen Bürger die Chance schaffen zu müssen, seine Informationsbeziehungen möglichst weitgehend nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die persönliche Selbstbestimmung soll sich dabei keineswegs auf die aktive Gestaltung eigener Kommunikationsbeziehungen beschränken, sondern umfaßt vor allem auch die Abwehrrechte, die verhindern können, zum Objekt der Datenverarbeitung durch Dritte zu werden. Insbesondere könne jeder staatliche Akt der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten ein Eingriff in die Grundrechte des einzelnen darstellen und dürfe nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein.
Diese Vorstellungen kommen einer zunehmend verbreiteten Grundstimmung entgegen, die vom Verlangen nach neuen Freiräumen und Autonomie gegenüber der immer perfekter werdenden Einbindung in das Geflecht staatlich reglementierter sozialer Abhängigkeiten geprägt ist. Die staatlichen Behörden auf der anderen Seite müssen sich jedoch Handlungsräume bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren, das Ermessen bei der Auswahl von Beweismitteln offenhalten.
Als besonders konfliktträchtig hat sich der Datenschutz bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit erwiesen. Jede Vorfeldtätigkeit wird ausgetrocknet, wenn die von Sicherheitsbehörden intern durchgeführte Überprüfung von Personen als Eingriff in die Persönlichkeitssphäre aufgefaßt und äußerst restriktiven Zulässigkeitskriterien unterworfen wird.
Es konnte deshalb nicht ausbleiben, daß sich die betroffenen Ämter heftig gegen eine überzogene Auslegung des Datenschutzrechtes zur Wehr setzen. Es ist auch die Auffassung der CDU/CSU, daß durch eine einseitig offensive Anwendung der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt und damit die Freiheit der Bürger, die Sicherheit des Staates und der Rechtsfrieden gefährdet werden.
Im Grundsatz gibt es insoweit keinen Dissens, als sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte in der vorliegenden Beschlußempfehlung zur öffentlichen Sicherheit ausdrücklich zu eigen macht, daß die Regelungen des Datenschutzes die Behörden von Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben nicht beeinträchtigen dürfen. Der Konflikt entzündet sich aber am richtigen Verständnis von Amtshilfe, von Zuständigkeiten, von rechtmäßiger Erfüllung erforderlicher Aufgaben, von anderen unbestimmten Rechtsbegriffen.
Dieser Konflikt kann durchaus fruchtbar sein. Er sollte aber unter dem Gebot der Mäßigung ausgetragen werden. Es ist nicht hilfreich, wenn jede andere und durchaus begründbare Auslegung der Generalklauseln des Bundesdatenschutzgesetzes als Rechtsverstoß öffentlich verurteilt wird. In der Öffentlichkeit wurde zu Unrecht der Eindruck erweckt, als ob in den Sicherheitsbehörden der Datenschutz fortlaufend und erheblich verletzt werde. Das hat bei den Angehörigen dieser Behörde zu Verunsicherung und Ratlosigkeit geführt.
Wir möchten dazu ganz klar feststellen: Es ist nicht Aufgabe des Datenschutzes, zu beurteilen, was legitime Sicherheitsinteressen sind, welche Informationen aus dem Umfeld des Terrorismus Relevanz haben können, wie harmlos oder kriminell Widerstand gegen die Staatsgewalt ist. Die Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Bewertung von Ermessensentscheidungen der Behörden in Fragen des Datenschutzes sind zunächst Sache der Regierung. Die Bundesregierung ist aber säumig und unentschlossen, wenn es darum geht, übermäßige Kritik richtigzustellen und durch Richtlinien die notwendigen Klarstellungen zu treffen. Zahlreiche Meinungsverschiedenheiten bestehen seit Jahren fort. Wir erwarten, daß die Bundesregierung in der Zukunft gemäß vorliegender Beschlußempfehlung möglichst bald nach Vorlage der künftigen Tätigkeitsberichte zu den darin dargestellten Beanstandungen und Forderungen vor dem Innenausschuß Stellung bezieht.
Zu den angeschnittenen Fragen der Datenschutzphilosophie möchte ich aus der Sicht der Union noch folgendes sagen. Jede Forderung in Sachen Daten-



Dr. Laufs
schutz, die Emotionen anheizt, ist uns verdächtig. Weder droht in unserem Land auch nur im entferntesten die Orwellsche Vision Wirklichkeit zu werden, die Vision vom gläsernen, im Zugriff der Computer total manipulierten Menschen, noch kann in einem komplizierten Sozialstaat das Recht, allein gelassen zu werden, zum vorrangigen Freiheitsgrundrecht gemacht werden. Der individualistische Datenschutz ist nicht die höchste Kontrollinstanz des öffentlichen Lebens. Das Datenschutzrecht entscheidet nicht allein und nicht vorrangig über die weitere Nutzung elektronischer Informationstechnologien. Unserer freiheitlichen Grundordnung widerspräche es fundamental, die vielfältigen Möglichkeiten der Kommunikation und ihrer Techniken durch staatliches Eingreifen auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Das wäre keine liberale Politik.
Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes weist allerdings wesentliche Ansätze auf, dieses Gesetz in Richtung auf eine Datenverkehrsordnung zu entwickeln. Die CDU/CSU stimmt dieser Tendenz nicht zu. Wir halten nichts von Technikfeindlichkeit, nichts von der Reglementierung jeder neuen Anwendung moderner Technik.
Wir fordern ein verbessertes Abwehrrecht gegen den Mißbrauch personenbezogener Datenverarbeitung zum Schutze des Bürgers. Die Lösung allein dieses Problems ist Aufgabe genug für den Rest dieser Wahlperiode. — Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wernitz.