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    Plenarprotokoll 9/104 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 104. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 6267 A Beratung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981 — Drucksache 9/1607 — Wissmann CDU/CSU 6267 B Hauck SPD 6271 A Eimer (Fürth) FDP 6275 B Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 6277 D Dr. Ehmke SPD 6280 C Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . 6284 B, 6298 D Mischnick FDP 6287 A Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6290 C Frau Karwatzki CDU/CSU 6294A Schröder (Hannover) SPD 6296 D Nächste Sitzung 6299 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6300* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6300* C Anlage 3 Praktiken der tschechoslowakischen Botschaft in Köln bei Einreiseanträgen ehemaliger Staatsbürger der CSSR MdLAnfr 5, 6 21.05.82 Drs 09/1664 Hartmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6301*A Anlage 4 Beschluß des US-Senats über die Produktion chemischer Waffen für das NATO-Arsenal; Äußerungen des Bundeskanzlers über Sicherheitsvorkehrungen für das NATO-Gipfeltreffen in Bonn MdlAnfr 7, 8 21.05.82 Drs 09/1664 Hansen fraktionslos SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6301"C Anlage 5 Demonstrationen und Verurteilungen von ausreisewilligen Deutschen in der Sowjetunion in der Zeit von Januar bis Mai 1982 MdlAnfr 10 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 6302* B Anlage 6 Deckung der durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Nahverkehr entstandenen Kosten II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 MdlAnfr 39 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6302* D Anlage 7 Finanzierung fälschungssicherer Personalausweise; Regreßansprüche an der Entwicklung beteiligter Firmen MdlAnfr 56, 57 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6303* A Anlage 8 Freigabe des im staatlichen Auftrag gesammelten Materials über die Vertreibung Deutscher MdlAnfr 58 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6303* B Anlage 9 Streichung der Bundeszuschüsse für die deutsche Journalistenschule in München, die Akademie für Publizistik in Hamburg und das Deutsche Institut für publizistische Bildungspolitik in Hagen ab 1983 MdlAnfr 64 21.05.82 Drs 09/1664 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6303* C Anlage 10 Ungleiche steuerliche Behandlung von Spesen und Nahauslösungen für Montagearbeiter MdlAnfr 65, 66 21.05.82 Drs 09/1664 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6303* D Anlage 11 Umstrukturierung des Zollkriminalinstituts MdlAnfr 67, 68 21.05.82 Drs 09/1664 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6304* A Anlage 12 Stabilere Wechselkurse durch eine engere internationale währungspolitische Zusammenarbeit MdLAnfr 70 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Mitzscherling SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6304* C Anlage 13 Folgerungen aus dem Gutachten des Bundesverbandes Mittelstands-Unternehmen (BMU) e. V. zur Einfamilienhausbesteuerung MdlAnfr 71 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6305* A Anlage 14 Maßnahmen der Bundesregierung auf rechtlichem Gebiet zur Verwirklichung regionaler Energieversorgungskonzepte MdlAnfr 78 21.05.82 Drs 09/1664 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6305* B Anlage 15 Lieferung von Leopard-Panzern an Libyen MdlAnfr 79 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6305* C Anlage 16 Erteilung von Genehmigungen nach § 4 a des Kriegswaffenkontrollgesetzes für Veranstalter und Aussteller der IDEE- und ILA-Messe; Werbung für den Verkauf von Kriegswaffen und restriktive Kriegswaffenexportpolitik MdlAnfr 80, 81 21.05.82 Drs 09/1664 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6305* D Anlage 17 Beteiligung von Bundesministerien an der IDEE-Messe; Beschränkung des Waffenexports Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 III MdlAnfr 82, 83 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6306* A Anlage 18 Erteilung von Genehmigungen nach § 2 und § 3 des Kriegswaffenkontrollgesetzes für Veranstalter und Aussteller der IDEE-und ILA-Messe; Verhinderung der Lieferung deutscher Kriegswaffen über südamerikanische Länder an Argentinien MdlAnfr 84, 85 21.05.82 Drs 09/1664 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6306* C Anlage 19 Produktionsgenehmigungen für Abwehrkanonen für Argentinien; Bedeutung der neuen Grundsätze zum Kriegswaffenexport MdlAnfr 86, 87 21.05.82 Drs 09/1664 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6306* D Anlage 20 Vereinbarungen zur Überwindung der Weltwirtschaftskrise auf dem Weltwirtschaftsgipfel MdlAnfr 88 21.05.82 Drs 09/1664 Junghans SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 6307*A Anlage 21 Möglichkeiten einer international abgestimmten Zinssenkung MdlAnfr 89 21.05.82 Drs 09/1664 Junghans SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 6307* D Anlage 22 Mindereinnahmen des Steinkohlenbergbaus im Jahre 1982 MdlAnfr 90 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6308*A Anlage 23 Weiterverfolgung der sogenannten Kohlevorrangpolitik MdlAnfr 91 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 6308* C Anlage 24 Benachteiligung Alleinerziehender durch die Änderung des § 205 Abs. 4 RVO MdlAnfr 92 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6308* D Anlage 25 Verlängerung des Anspruchs auf Familienhilfe der Krankenkassen in Ausnahmefällen MdlAnfr 93, 94 21.05.82 Drs 09/1664 Repnik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6309*A Anlage 26 Vermittlung von Arbeitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeit angesichts der rückläufigen Meldung von offenen Stellen durch Arbeitgeber MdlAnfr 95, 96 21.05.82 Drs 09/1664 Keller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6309* B Anlage 27 Streichung des „Babyjahrs" bei der geplanten Rentenreform MdlAnfr 97 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6309* D Anlage 28 Vermittlungstätigkeit von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Arbeit im Außendienst MdlAnfr 98, 99 21.05.82 Drs 09/1664 Günther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6310*A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Anlage 29 Kostenlose Beförderung von Hilfsfahrzeugen für Behinderte durch die Bundesbahn MdlAnfr 100 21.05.82 Drs 09/1664 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6310* C Anlage 30 Änderung des § 71 a des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte betreffend Rücklagenbildung MdlAnfr 101, 102 21.05.82 Drs 09/1664 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6310* D Anlage 31 Änderung des Schwerbehindertengesetzes zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Auszubildende in Klein- und Mittelbetrieben MdlAnfr 103 21.05.82 Drs 09/1664 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6311* B Anlage 32 Konsequenzen aus der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Stiftung Rehabilitation MdlAnfr 104 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dreßler BMA . . . . 6311*C Anlage 33 Konsequenzen aus den Einsparungen in Bundeswehrkrankenhäusern, insbesondere im Bundeswehrkrankenhaus in Kronshagen MdlAnfr 105, 106 21.05.82 Drs 09/1664 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6311* D Anlage 34 Teilnahme von Absolventen der FrunseAkademie der sowjetischen Streitkräfte am Generalstabslehrgang der Bundeswehr MdlAnfr 107 21.05.82 Drs 09/1664 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6312*A Anlage 35 Schäden an Militärfahrzeugen der zweiten Generation und deren Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft MdlAnfr 108, 109 21.05.82 Drs 09/1664 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6312* B Anlage 36 Allgemeinzustand von Militärfahrzeugen der ersten und der zweiten Generation MdlAnfr 110 21.05.82 Drs 09/1664 Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6312* C Anlage 37 Prüfung von Schäden an Militärfahrzeugen der zweiten Generation durch den Güteprüfdienst der Bundeswehr und Mittel zu ihrer Beseitigung MdlAnfr 111, 112 21.05.82 Drs 09/1664 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6312* D Anlage 38 Verbände der Bundeswehr mit Verbot der Durchführung einer Erstverpflichtung MdlAnfr 113 21.05.82 Drs 09/1664 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6313*A Anlage 39 Versetzungshäufigkeit nach Einführung der Planstellen A 9 mA für Hauptfeldwebel; Übergangsregelung zur Vermeidung unbilliger Härten MdlAnfr 114 21.05.82 Drs 09/1664 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 6313* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 V Anlage 40 Differenzierung der Zinsen für öffentliche Baudarlehen nach Regionen und sozialen Kriterien, insbesondere für arbeitslose Schuldner MdlAnfr 115, 116 21.05.82 Drs 09/1664 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6313"C Anlage 41 Verwendung der Erträge aus der Höherverzinsung der Wohnungsbaudarlehen des Bundes für Sonderprogramme des sozialen Wohnungsbaus der Länder; Einsatz der Rückflüsse aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes in der Wohnungsbauförderung MdlAnfr 117, 118 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6314* A Anlage 42 Absenkung von Kostenmieten für Sozialwohnungen auf ortsübliche Vergleichsmieten durch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften MdlAnfr 119 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 6314* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6267 104. Sitzung Bonn, den 28. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 28. 5. Dr. Ahrens * 28. 5. Dr. Barzel 28. 5. Biehle ** 28. 5. Dr. Bötsch 28. 5. Brandt 28. 5. Braun 28. 5. Conrad (Riegelsberg) 28. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 28. 5. Dr. Dregger 28. 5. Dr. Enders * 28. 5. Engholm 28. 5. Feinendegen 28. 5. Francke (Hamburg) ** 28. 5. Genscher 28. 5. Dr. Geßner ** 28. 5. Herterich 28. 5. Dr. Holtz * 28. 5. Horn ** 28. 5. Dr. Hüsch 28. 5. Dr. Hupka ** 28. 5. Ibrügger ** 28. 5. Jung (Kandel) ** 28. 5. Dr. Kreutzmann 28. 5. Kroll-Schlüter 28. 5. Frau Krone-Appuhn ** 28. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 28. 5. Dr.-Ing. Laermann 28. 5. Lampersbach 28. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) ** 28. 5. Lenzer * 28. 5. Frau Dr. Martiny 28. 5. Dr. Marx ** 28. 5. Meinike (Oberhausen) 28. 5. Dr. Mertens (Bottrop) 28. 5. Möhring ** 28. 5. Möllemann ** 28. 5. Dr. Müller * 28. 5. Müller (Bayreuth) 28. 5. Neumann (Stelle) ** 28. 5. Petersen ** 28. 5. Picard 28. 5. Rainer 28. 5. Repnik 28. 5. Dr. Riesenhuber 28. 5. Roth 28. 5. Rühe ** 28. 5. Sauer (Salzgitter) ** 28. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 5. Seehofer 28. 5. Sick 28. 5. Spranger 28. 5. Dr. Unland * 28. 5. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Vogel (Ennepetal) 28. 5. Dr. Vohrer * 28. 5. Voigt (Frankfurt) ** 28. 5. Dr. Waigel 28. 5. Dr. Warnke 28. 5. Dr. von Wartenberg ** 28. 5. Wehner 28. 5. Würtz ** 28. 5. Dr. Zimmermann 28. 5. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/82 - Zollkontingent für Walzdraht - 1. Halbjahr 1982) (Drucksache 9/1666) überwiesen: Ausschuß für Wirtschaft Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/82 - Zollpräferenzen 1982 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) (Drucksache 9/1669) überwiesen: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Faktenbericht 1981 zum Bundesbericht Forschung (Drucksache 9/1581) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1981 bis März 1982 im Anschluß an den Bericht bis September 1981) (Drucksache 9/1625) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Bericht der Wahlkreiskommission für die 9. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz/BWG (Drucksache 9/1636) zuständig: Innenausschuß Nichtaufhebbare Zweiundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 9/1659) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1982 bis 1985 (Drucksache 9/1608) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6301* Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, ob ehemalige tschechoslowakische Staatsbürger, die die CSSR illegal verlassen und in der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, der Konsularabteilung der tschechoslowakischen Botschaft in Köln pro Person 4 000 DM zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf eine Besuchsreise zu ihren nächsten Verwandten in die CSSR stellen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob diesen deutschen Staatsbürgern nach drei bis vier Besuchen in der CSSR die Einreise wieder verweigert wird und sie von neuem einen Antrag „auf Entlassung aus dem tschechoslowakischen Staatsverband" stellen müssen? Zu Frage 5: Der Bundesregierung ist bisher nichts von Zahlungsaufforderungen der Tschechoslowakischen Botschaft in Köln in der von Ihnen genannten Höhe wegen einer Besuchsreise in die CSSR bekannt geworden. Die üblicherweise von deutschen Staatsangehörigen vor Antritt einer Besuchsreise in die CSSR zu entrichtenden Sichtvermerksgebühren belaufen sich nach hiesiger Kenntnis auf DM 24,—. Hinzu kommen Porto, Bearbeitungsgebühren und — bei Inanspruchnahme eines Reisebüros — eine weitere Bearbeitungsgebühr. Bei deutsch-tschechoslowakischen Doppelstaatern könnte allerdings der von Ihnen genannte Betrag von DM 4 000,— der Gebühr entsprechen, die von den tschechoslowakischen Behörden für die Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit verlangt wird. Diese Gebühren sind unterschiedlich hoch. Sie richten sich z. B. nach der Ausbildung, die der Antragsteller in der CSSR erhalten hat. Die Höchstgebühr beträgt nach den tschechoslowakischen Vorschriften 12 500 Kronen (nach dem amtlichen tschechoslowakischen Umrechnungskurs ca. 5 000,—DM). Die von Ihnen genannte Gebühr bewegt sich jedenfalls ihrer Höhe nach im Rahmen der Gebühr zur Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit. Zu Frage 6: Deutsch-tschechoslowakischen Doppelstaatern wird der Antrag auf Erteilung eines tschechoslowakischen Sichtvermerks in ihren deutschen Reisepässen von der Auslandsvertretung der CSSR grundsätzlich abgelehnt, da sie sich als Staatsangehörige der CSSR gegenüber deren Behörden mit tschechoslowakischen Reisedokumenten auszuweisen haben. Es steht im Ermessen der tschechoslowakischen Stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Einreise der eigenen Staatsangehörigen genehmigen wollen. Es mag vorgekommen sein, daß im Einzelfall einem deutsch-tschechoslowakischen Doppelstaater die Einreise unerwartet verweigert wurde, nachdem sie ihm zuvor zu wiederholten Malen genehmigt worden war. Eine generelle Praxis dieser Art ist dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Solche Fälle können sich ereignen, wenn die Tschechoslowakische Botschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellt, daß die Sichtvermerksbewerber auch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Wiederholung der Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit dürfte es nicht geben, wenn die erste Entlassung einwandfrei durchgeführt wurde und belegt werden kann. Es ist zu vermuten, daß die von Ihnen genannten Personen irrigerweise von ihrer Entlassung aus der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit ausgingen, während sie tatsächlich nach vollzogener Einbürgerung in den deutschen Staatsverband deutschtschechoslowakische Doppelstaater waren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (fraktionslos) (Drucksache 9/1664 Fragen 7 und 8): Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung auf den Beschluß des US-Senats, mit der Produktion chemischer Waffen zur Ergänzung des NATO-Arsenals zu beginnen, reagieren? Inwiefern lassen die jüngsten Äußerungen des Bundeskanzlers, er wolle Bonn während des NATO-Gipfels im Juni am liebsten „hermetisch abriegeln", damit eine „solche Veranstaltung ohne Störung" stattfinden könne, die Gegner des NATO-„Nachrüstungs"-Beschlusses würden die „Verhandlungsbereitschaft zerstören" und „die Wahrscheinlichkeit eines späteren Krieges noch vermehren" (München, 22. April 1982) sich mit seiner Aussage in Übereinstimmung bringen, der Bundeskanzler habe „Verständnis für die Sorge vieler Menschen für den Frieden"? Zu Frage 7: Wie ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 1982 erläutert habe, handelt es sich bei der beabsichtigten Aufnahme der Produktion chemischer Waffen um eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keinen Anlaß zu einer Reaktion. Ich bitte Sie, meine diesbezüglichen Ausführungen in der genannten Fragestunde nachzulesen, insbesondere auch meinen Hinweis auf die Bemühungen der Bundesregierung um ein Verbot der chemischen Waffen. Zu Frage 8: 1. Ein Widerspruch, wie er in Ihrer Frage konstruiert wird, ist nicht gegeben, auch nicht mit der von Ihnen zitierten angeblichen Äußerung des Bundeskanzlers zu den Sicherheitsvorkehrungen aus Anlaß des NATO-Gipfels in Bonn. Eine Pressemeldung vom 15. Februar 1982, Bonn werde nach dem Willen der Bundesregierung während des Gipfels weiträumig abgesperrt werden, entspricht in diesem Zusammenhang nicht den Tatsachen. Der Bundeskanzler hat immer wieder betont, daß friedliche Demonstrationen unmittelbarer Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung sind. Er hat dies zuletzt am 20. Mai 1982 in Aachen anläßlich der Verleihung des Karls-Preises an König Juan Carlos I. und bei seiner Rede vor der Gewerk- 6302* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 schaft der Polizei am 23. Mai 1982 in der Pauls-Kirche in Frankfurt unterstrichen. Der persönliche Schutz der Gäste beim NATO-Gipfel und die Gewährleistung eines unbehinderten Konferenzgeschehens sind allerdings eine Selbstverständlichkeit. Diese Maßnahmen halten sich im Rahmen des bei solchen Gelegenheiten international Üblichen. 2. Die von Ihnen zitierte Passage der Erklärung des Bundeskanzlers vom 22. April 1982 auf dem SPD-Parteitag in München ist aus dem Zusammenhang seiner Rede gerissen. Der Bundeskanzler hat in der Passage Gedanken Carl-Friedrich von Weizsäckers wiederholt. Im übrigen hat der Bundeskanzler auf dem SPD-Parteitag die bekannte Auffassung der Bundesregierung verdeutlicht, daß der von uns gewünschte umfassende Erfolg der Genfer INF-Verhandlungen, d. h. ein Verzicht beider Seiten auf die dort verhandelten landgestützten Mittelstreckenflugkörper, letztlich nur dann zu erwarten ist, wenn die Sowjetunion keinerlei Zweifel daran hat, daß die Stationierung neuer amerikanischer Systeme beginnen wird, wenn es in Genf nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommt. Wer einen einseitigen Verzicht des Westens fordert, muß wissen, daß er damit den Verhandlungserfolg gefährdet. Diese Feststellung steht nicht im Gegensatz, sondern beruht gerade auf der auch vom Bundeskanzler empfundenen Sorge vieler Menschen um den Frieden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 10): Welche Auskunft kann die Bundesregierung über das Ausmaß der Proteste und Demonstrationen und die Zahl der laufenden Prozesse sowie Verurteilungen von ausreisewilligen Deutschen in der Sowjetunion während der Monate Januar bis Mai 1982 erteilen? Bis 25. Mai 1982 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nur einmal auf dem Roten Platz in Moskau für die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland demonstriert, und zwar am 16. Mai durch fünf Rußlanddeutsche mit vier Kindern. Die nach einer Minute festgenommenen — namentlich bekannten — Demonstranten wurden nach einem 52stündigen Hungerstreik entlassen und in ihre Wohnorte in Georgien und Kasachstan abgeschoben. Für den 26. Mai wurde eine entsprechende Demonstration von acht — namentlich bekannten — Rußlanddeutschen angekündigt. Die Ausreiseanliegen aller Demonstranten werden von unserer Botschaft in Moskau im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten bestmöglich unterstützt. In entsprechende Förderungsmaßnahmen einbezogen sind u. a. — der zweimal in Hungerstreik getretene Sowjetbürger nichtdeutscher Volkszugehörigkeit namens Kiblitzki, der mit seiner deutschen Ehegattin zusammengeführt werden möchte — die Eheleute Vollmer, die im Februar in Hungerstreik getreten waren, und — die am 6. Mai 1982 in Frunse/Kirgisien zu zweieinhalb bzw. zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilten ausreisewilligen Alexander Till und Waldemar Reiser sowie deren Angehörige. Über den Prozeß in Frunse berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 8. Mai 1982 ausführlich. Unterstützt werden von unserer Botschaft auch Ausreiseanliegen anderer Rußlanddeutscher, die aus verschiedenen Gründen oder unter verschiedenen Vorwänden, offiziell jedoch nicht wegen ihrer Ausreiseanträge benachteiligt, angehalten oder verurteilt werden. Das Ausmaß der Demonstrationen und Prozesse ist nach Meinung der Bundesregierung nicht größer als früher. Zahlenmäßig gesicherte Angaben über Demonstrationen und Prozesse zu machen, ist nicht möglich, da unsere Botschaft diese Vorfälle nur registriert, wenn sie unmittelbar und nicht nur gerüchteweise an sie herangetragen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 39): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung — angesichts der Tatsache, daß die Zahl der freifahrtberechtigten Schwerbehinderten seit dem 1. Oktober 1979 sehr stark angestiegen ist — zu ergreifen, damit die den Nahverkehrsbetrieben bei den derzeit gültigen, großenteils nicht kostendeckenden Erstattungssätzen und der gegenwärtigen Regelung der Fahrgelderstattung entstehenden Fahrgeldausfälle ausreichend abgedeckt werden können? Der Bundesregierung sind Hinweise zugegangen, daß den Verkehrsunternehmern des öffentlichen Personennahverkehrs in einzelnen Orten durch die unentgeltliche Beförderung freifahrtberechtigter Schwerbehinderter Fahrgeldausfälle entstehen, die durch die gesetzlich vorgesehene Erstattung nach landesrechtlich festgelegten Vomhundertsätzen nicht voll ausgeglichen werden. Die Länder, die mit der Durchführung der Erstattung der Fahrgeldausfälle überwiegend beauftragt sind, wurden um Uberprüfung dieser Hinweise und zugleich um Stellungnahme gebeten, wie unter Beibehaltung des pauschalen Erstattungssystems einer überdurchschnittlichen Inanspruchnahme von Verkehrsunternehmen durch freifahrtberechtigte Schwerbehinderte besser Rechnung getragen werden könnte als bisher. Darüber hinaus wurden insbesondere mit dem Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe Gespräche über die Einführung einer Härteklausel und einer zeitnäheren Anpassung der Vomhundertsätze ge- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6303* führt. Entsprechende Vorschläge sind den Ländern, die zum überwiegenden Teil die Kosten für die unentgeltliche Beförderung sowie den Verwaltungsaufwand zu tragen haben, ebenfalls zur Stellungnahme übermittelt worden. Sobald die Stellungnahmen der Länder vorliegen, wird abschließend geprüft werden, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der angekündigten Novellierung des Schwerbehindertengesetzes eine Lösung des von Ihnen angesprochenen Problems gefunden werden kann. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 56 und 57): Ist das Konzept, insbesondere die Finanzierung, des fälschungssicheren Personalausweises inzwischen gesichert, und in welchen Zeitschritten wird bei der Einführung vorgegangen? Muß noch mit Regreßforderungen von Firmen gegenüber der Bundesdruckerei bzw. dem Bundesinnenminister gerechnet werden, die bei der Entwicklung des Konzepts Vorleistungen erbracht haben? Die Bundesregierung hat auf der Grundlage eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder am 19. März 1982 den zur Einführung eines fälschungssicheren Personalausweises erforderlichen Gesetzentwurf eingebracht. Die Finanzierung des neuen Personalausweises soll durch Erhebung einer Gebühr sichergestellt werden. Alle weiteren Fragen hängen vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 58): Wird die Bundesregierung der Bitte des bayerischen Kultusministers an den Bundesinnenminister entsprechen, „das über die Vertreibung Deutscher in staatlichem Auftrag gesammelte Material insgesamt freizugeben", und bejahendenfalls, wann wird das sein? In seinem Schreiben, aus dem Sie zitieren, bezieht sich der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus auf einen Beschluß des Bayerischen Landtages vom 17. Dezember 1981. Dem Wortlaut des Beschlusses ist zu entnehmen, daß die „Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus OstMitteleuropa" gemeint ist, die im Auftrag der Bundesregierung von einer wissenschaftlichen Kommission erarbeitet und in den Jahren 1953 bis 1961 veröffentlicht worden ist. Die Frage einer „Freigabe" — was immer darunter verstanden werden soll — stellt sich für diese Dokumentation nicht. Das umfangreiche Berichtsmaterial, aus dem für die veröffentlichte Dokumentation eine wissenschaftlich begründete Auswahl getroffen wurde, steht uneingeschränkt nach der allgemein geltenden Benutzungsordnung des Bundesarchivs zur wissenschaftlichen und publizistischen Benutzung zur Verfügung. Die veröffentlichte Dokumentation selbst ist zwar im Buchhandel vergriffen, jedoch in allen wichtigen Bibliotheken zugänglich. Fünf der acht Grundbände werden aus Restbeständen von meinem Hause weiterhin auf Anfrage an Bibliotheken, Institutionen und Multiplikatoren abgegeben. Im übrigen werden Anfragende in jedem Einzelfall auf die nächstgelegenen Bibliotheken verwiesen, die das Gesamtwerk besitzen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 64): Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister beabsichtigt, ab 1983 keine Bundeszuschüsse mehr an die deutsche Journalistenschule in München, an die Akademie für Publizistik in Hamburg und das Deutsche Institut für publizistische Bildungspolitik in Hagen zu zahlen? Ja, das trifft zu. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 65 und 66): Welche Gründe rechtfertigen es, daß nach geltendem Steuerrecht Spesen zwar steuerfrei sind, Nahauslösungen (für Montagearbeiter) dagegen — von einem Freibetrag abgesehen — steuerpflichtig sind, obwohl diese regelmäßig unterhalb der Spesensätze liegen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die ungleiche steuerliche Behandlung von Spesen und Nahauslösung in naher Zukunft zu beseitigen? Die im Wirtschaftsleben üblichen Bezeichnungen „Spesen" und „Auslösungen" werden im Lohnsteuerrecht nicht verwandt. Gemeint dürfte sein die lohnsteuerliche Behandlung von Vergütungen, die an Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit gezahlt werden. Die steuerliche Behandlung richtet sich danach, ob die Vergütungen als Reisekostenersatz oder als bloße Verpflegungszuschüsse zu werten sind. Die Anerkennung dieser Beträge als Reisekostenersatz setzt voraus, daß begrifflich eine Dienstreise vorliegt. Das ist in der Regel nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer im eigentlichen Betrieb eine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Bei Montagearbeitern, die nur auswärts tätig sind und im Betrieb keinen regelmäßigen Arbeitsplatz haben, ist nach der ständigen Rechtsprechung des 6304* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Bundesfinanzhofs eine Dienstreise nicht anzunehmen, wenn diese Arbeitnehmer täglich nach Hause zurückkehren. Ihnen entstehen in der Regel keine wesentlich höheren Aufwendungen als den arbeitsplatzgebundenen Arbeitnehmern. Deshalb können die ihnen gezahlten Auslösungen auch nicht als Reisekostenersatz behandelt werden. Gewisse, durch die Auswärtstätigkeit bedingte Mehraufwendungen können indessen durch Anerkennung eines steuerfreien Verpflegungszuschusses bis zu 5 DM für jeden Tag berücksichtigt werden, an dem der Arbeitnehmer mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Wenn tatsächlich höhere Verpflegungskosten entstehen sollten, bleibt es dem Arbeitnehmer unbenommen, diese als Werbungskosten geltend zu machen. Eine grundlegende Änderung der geltenden Bestimmungen ist zur Zeit nicht beabsichtigt; insbesondere kann nicht erwogen werden, tarifvertraglich vereinbarte Auslösungen schlechthin steuerfrei zu stellen. Diese tarifvertraglichen Regelungen sind, was die Anspruchsvoraussetzungen betrifft, höchst unterschiedlich, so daß eine allgemeine Steuerfreiheit zu nicht vertretbaren steuerlichen Ungleichbehandlungen führen müßte. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 67 und 68): Plant die Bundesregierung, dem Zollkriminalinstitut den Status einer Oberbehörde zu verleihen, und wie will die Bundesregierung der Sorge Rechnung tragen, daß die Institutionalisierung des Zollkriminalinstituts als weitere örtliche Behörde, nämlich als „Zentrales Zollfahndungsamt", dem Auftrag des Zollkriminalinstituts als zentrales Führungsinstrument des Zollfahndungsdienstes mit bundesweiter Aufgabenstellung und im Hinblick auf seine Bedeutung im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland nicht gerecht würde? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Nebeneinander von mehreren weisungsberechtigten Stellen (Zollkriminalinstitut und Oberfinanzdirektion) gegenüber den Zollfahndungsämtern nicht zweckmäßig ist und insbesondere die Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels sowie die Wirtschaftskriminalität klare Weisungsstrenge vom Bundesfinanzminister über das Zollkriminalinstitut an die Zollfahndungsämter verlangt? Zu Frage 67: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Zollkriminalinstitut als Bundesoberbehörde zu errichten. Das Zollkriminalinstitut hat u. a. die Aufgabe, alle Nachrichten, die für den Zollfahndungsdienst wichtig sein können, zu sammeln, auszuwerten und die Zollfahndungsämter und gegebenenfalls die anderen Zolldienststellen zu unterrichten. Es koordiniert — soweit erforderlich — die Ermittlungen von Zollfahndungsämtern und erteilt ihnen in Fällen von überregionaler Bedeutung unmittelbar fachliche Weisungen. Außerdem hat das Zollkriminalinstitut überregionale Zuständigkeiten auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe. Zu Frage 68: Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht, daß die bisherige Zuständigkeitsregelung unzweckmäßig ist und die optimale Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels sowie der Wirtschaftskriminalität behindert. Die Weisungsbefugnisse von Zollkriminalinstitut und Oberfinanzdirektion sind klar voneinander abgegrenzt. Die Weisungsbefugnis des Zollkriminalinstituts umfaßt grundsätzlich nur überbezirkliche Fälle. Fachliche Weisungen in Fällen von regionaler Bedeutung kann das Zollkriminalinstitut nur erteilen, wenn der Ermittlungserfolg ohne eine solche Maßnahme gefährdet wäre. In solchen Ausnahmefällen hat das Zollkriminalinstitut die zuständige Oberfinanzdirektion unverzüglich zu unterrichten. Dadurch wird auch die Gefahr einer Doppelgleisigkeit vermieden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mitzscherling (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer engeren internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit mit dem Ziel, stabilere Wechselkursentwicklungen zu erreichen? Zusammenarbeit zwischen währungspolitisch wichtigen Ländern in unterschiedlicher Form und Intensität — bilateral oder multilateral, durch gegenseitige Unterrichtung, Beratung oder abgestimmtes währungspolitisches Handeln — ist bereits Realität. Gegenseitige Abstimmungen finden im europäischen Währungssystem (EWS), im internationalen Währungsfonds und beim jährlichen Wirtschaftsgipfel der sieben großen Industrieländer statt. Eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit ist möglich und geboten. Stabile Währungs- und Wechselkursbeziehungen setzen freilich stabile und gleichgerichtete wirtschaftliche Verhältnisse voraus. Dies erfordert Zusammenarbeit auf der ganzen Breite der Wirtschaftspolitik, die in einzelnen Ländern nach wie vor durch unterschiedliche wirtschaftspolitische Wertvorstellungen und Denkweisen geprägt sind. Unter diesen Umständen sind wirklich stabile Wechselkurse auf Dauer nur möglich, wenn die nationale Wirtschaftspolitik außenwirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet wird. Die Bereitschaft und Fähigkeiten dazu sind abhängig vom weltwirtschaftlichen Gewicht eines Landes und seiner guter- und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen mit der Welt. Ferner setzen das bedeutende Volumen und die hohe Beweglichkeit der internationalen Finanzströme dem Einfluß der Währungsbehörden auf den Wechselkurs Grenzen. Im EWS hat die währungspolitische Zusammenarbeit ein beachtliches Maß erreicht. Das EWS hat in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld seit seiner Gründung im März 1979 für eine bemerkenswert ruhige Entwicklung in den Währungsbeziehungen der Teilnehmerländer gesorgt. Die Regierungen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6305* und Währungsbehörden der EWS-Mitgliedsländer sind entschlossen, den Zusammenhalt des Systems zu festigen. Die Voraussetzungen für engere währungspolitische Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit den USA haben sich wesentlich dadurch verbessert, daß die USA in den letzten Jahren den Kampf gegen die seinerzeit sehr hohe Inflation in ihrem Lande mit Nachdruck und inzwischen mit beachtlichem Erfolg aufgenommen haben. Jetzt kommt es darauf an, daß die USA durch geeignete haushaltspolitische Maßnahmen den Erfolg bei der Preisstabilisierung festigen und gleichzeitig einen Rückgang ihrer hohen Zinsen und damit eine weitere Senkung des Weltzinsniveaus ermöglichen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 71): Ist der Bundesregierung das jüngst erschienene Gutachten des Bundesverbandes Mittelstands-Unternehmen (BMU) e. V. zur Einfamilienhausbesteuerung bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung, Folgerungen aus dem Ergebnis dieses Gutachtens zu ziehen, nachdem die Einfamilienhausbesteuerung infolge der erheblich angestiegenen Belastungen eines durchschnittlichen Bauherren die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten hat? Das Gutachten ist der Bundesregierung bekannt. Die in ihm geäußerte Auffassung, daß die angestiegene Belastung eines durchschnittlichen Bauherrn die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten hat, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Der in dem Gutachten genannte Beispielsfall, der von einer 100%igen Fremdfinanzierung ausgeht, ist sicher ein ganz seltener Ausnahmefall. Vor einer solchen Finanzierung wären — auch angesichts der derzeitigen hohen Zinsen — mögliche Bauherrn nur zu warnen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 78): Welche rechtlichen Schritte kann und will die Bundesregierung unternehmen, damit regionale Energieversorgungskonzepte zügig verwirklicht werden? Teilweise bestehen bereits Versorgungskonzepte; für zahlreiche Gebietskörperschaften sind sie in Arbeit. Auf Veranlassung der Bundesregierung haben die einschlägigen Verbände Grundsätze und Orientierungshilfen für Versorgungskonzepte beschlossen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus in der 3. Fortschreibung ihres Energieprogramms unterstrichen, daß sie auf die breite Durchsetzung von Versorgungskonzepten hinwirken wird; sie hat Versorgungsunternehmen und Gemeinden zu entsprechenden weiteren Anstrengungen aufgefordert. Im Rahmen eines Forschungsprogramms der Bundesregierung werden Hilfen für die Entwicklung von Versorgungskonzepten erarbeitet. Zusätzliche Schritte der Bundesregierung sind derzeit nicht erforderlich. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 79): Wann hat die Bundesregierung der Lieferung westdeutscher Leopard-Panzer an Libyen zugestimmt, und um wieviel Panzer handelte es sich dabei? Genehmigungen für den Export von Leopard-Panzern nach Libyen hat die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt erteilt. Es wurde allerdings wiederholt behauptet, in Italien nachgebaute Leopard-Panzer seien nach Libyen geliefert worden. Dieser Verdacht konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 80 und 81): In welchem Umfang und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung Veranstaltern und Ausstellern der IDEE- und ILA-Messe Genehmigungen nach § 4 a des Kriegswaffenkontrollgesetzes erteilt? Wie verträgt sich die Werbung für den Verkauf von Kriegswaffen mit der von der Bundesregierung für restriktiv gehaltenen Kriegswaffenexportpolitik? 1. Genehmigungen nach § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz wurden von Veranstaltern und Ausstellern der ILA und der IDEE nicht beantragt. Dementsprechend wurden auch keine Genehmigungen erteilt. 2. Die restriktive Kriegswaffenexportpolitik der Bundesregierung bezieht sich darauf, daß sie den ihr vom Kriegswaffenkontrollgesetz eingeräumten Ermessensspielraum bei der Genehmigung des Exports von Kriegswaffen restriktiv handhabt. Vorgänge im Vorfeld von Herstellung und Export von Kriegswaffen, zum Beispiel die Werbung von Kriegswaffen, werden nicht vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfaßt und liegen insofern nicht im Rahmen der Befugnisse, die der Gesetzgeber der Bundesregierung im Kriegswaffenkontrollgesetz eingeräumt hat. 6306* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 82 und 83): In welchem Umfang und aus welchem Gründen sind Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung mit der IDEE-Ausstellung befaßt gewesen? Hat die Bundesregierung eine Übersicht über gegenwärtige exportspezifische Kapazitäten in der Kriegswaffenproduktion, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um gemäß den neuen Grundsätzen zu verhindern, daß der Kriegswaffenexport zum Aufbau zusätzlicher exportspezifischer Kapazitäten führt? Zu Frage 82: Das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Niedersachsen hatte Ende April 1982 den Bundesminister für Wirtschaft um Prüfung gebeten, ob auf der IDEE Kriegswaffen ausgestellt werden sollen. In der Antwort wurde mitgeteilt, daß keine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden seien; auch lägen keine Anträge vor. An diesem Sachverhalt hat sich auch bis zur Ausstellung nichts geändert. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, das angewiesen war, während der gesamten Dauer der Ausstellung darüber zu wachen, daß Kriegswaffen nicht ungenehmigt ausgestellt werden, hat keinen Verstoß festgestellt. Zu Frage 83: Kapazitäten für die Produktion von Kriegswaffen, die speziell oder vorwiegend für den Export bestimmt sind, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Rüstungskapazitäten sind vielmehr am Bedarf der Bundeswehr ausgerichtet. Angesichts des zeitlich schwankenden Bundeswehrbedarfs tragen Rüstungsexporte in erster Linie zur kontinuierlichen Auslastung der vorhandenen Kapazitäten bei. Gesichtspunkte der Auslastung vorhandener Kapazitäten oder der Aufrechterhaltung sicherheitspolitisch unverzichtbarer Kapazitäten sind schon nach den bisher geltenden rüstungsexportpolitischen Grundsätzen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden, zum Beispiel bei Genehmigungen für Schiffslieferungen. Nach den neugefaßten Grundsätzen wird die Genehmigungsbehörde prüfen, ob ein beantragtes Exportvorhaben zum Aufbau zusätzlicher, exportspezifischer Kapazitäten führt. Welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ergreifen sind, hängt von den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Dazu zählen vor allem die aktuelle Auslastung des Unternehmens, laufende und zu erwartende Entwicklungs-, Produktions- und Wartungsaufträge von Bundeswehr und NATO-Partnern, die Streckungsmöglichkeit solcher Aufträge oder das Erfordernis, aus Know-How-Gründen bestimmte Kapazitäten für einen späteren Zeitpunkt aufrechtzuerhalten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 84 und 85): Welche Genehmigung nach § 2 und § 3 Kriegswaffenkontrollgesetz sind Veranstaltern und Ausstellern der IDEE und ILA erteilt worden? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Kriegswaffen oder Ersatzteile aus der Bundesrepublik Deutschland über andere südamerikanische Staaten an Argentinien gelangen? Zu Frage 84: An Ausstellerfirmen der ILA wurden Genehmigungen zur Beförderung von Kriegswaffen nach Hannover erteilt. Es handelte sich dabei insbesondere um Genehmigungen für militärische Flugzeuge und Hubschrauber und für Flugabwehrwaffen. Genehmigungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Kriegswaffen auf der IDEE wurden keine erteilt; es lagen auch keine entsprechenden Anträge vor. Zu Frage 85: Kriegswaffenexporte in Nicht-NATO-Länder, also auch in südamerikanische Staaten, werden nach den bisherigen wie auch nach den neugefaßten politischen Grundsätzen für den Rüstungsexport nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibsnachweisen genehmigt. Diese enthalten die Zusicherung des Empfängerstaates, daß die Kriegswaffen nicht oder nur mit Zustimmung der Bundesregierung in ein anderes Land weiterexportiert werden. Theoretisch ist allerdings nicht auszuschließen, daß eine aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Kriegswaffe entgegen dieser Zusage dennoch aus dem Empfängerland weitergeliefert wird. Die Bundesregierung ist jedoch davon überzeugt, daß sich die Empfängerländer der Konsequenzen eines zusagewidrigen Weiterexports, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung künftiger Lieferungen, bewußt sind und schon deshalb die Zusage einhalten werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 86 und 87): Ist es zutreffend, daß für ortsfeste Abwehrkanonen Produktionsgenehmigungen für Argentinien erteilt worden sind? Welche rechtliche Bedeutung haben die neuen Grundsätze der Bundesregierung zum Kriegswaffenexport? 1. Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf Flugabwehrkanonen bezieht. Davon sind 1978 eine begrenzte Stückzahl genehmigt worden, die noch in den 70er Jahren exportiert wurden. 2. Für die Genehmigung zur Lieferung von Kriegswaffen gibt das Kriegswaffenkontrollgesetz als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Grundgesetz Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6307* den rechtlich verbindlichen Rahmen vor. In diesem Gesetz wird unter anderem festgelegt, wann Genehmigungen zwingend zu versagen oder zu widerrufen sind und wann dies fakultativ der Fall ist. Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen relativ großen Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie im Rahmen der Schutzzwecke des Gesetzes nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Für die Genehmigungsbehörde selbst stellen die Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern eine verbindliche Richtlinie zur Handhabung des Ermessens dar. Für die Bundesregierung oder den Bundessicherheitsrat sind die Grundsätze politische Leitlinien, von denen sie Ausnahmen zulassen können. Die Grundsätze haben — im Gegensatz zum Kriegswaffenkontrollgesetz — insoweit keinen Normcharakter. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 88): Welche Chancen sieht die Bundesregierung nach der Tagung der OECD in Paris, auf dem Weltwirtschaftsgipfel zu Vereinbarungen zu gelangen, die Weltwirtschaftskrise durch gemeinsame Anstrengungen zu überwinden? Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß der bevorstehende Weltwirtschaftsgipfel in Versailles dazu beiträgt, die gemeinsamen Anstrengungen zur Überwindung der akuten weltwirtschaftlichen Probleme zu intensivieren. Höchste politische Priorität, dies wurde auch auf dem OECD-Ministerrat hervorgehoben, muß der Bekämpfung der weltweit hohen Arbeitslosigkeit zukommen. Die Beschäftigungssituation läßt sich dauerhaft nur über einen solide fundierten Wachstumsprozeß verbessern. Diese Grundüberzeugung teilen die Regierungen aller westlichen Industrieländer. Um zu einem höheren Wachstumspfad und damit zu mehr Beschäftigung zurückzufinden, ist eine wirkungsvolle internationale Kooperation gegenwärtig mehr denn je erforderlich. Entscheidend ist der Wille zum Handeln auf der Basis einer gemeinsamen Grundlinie der Wirtschaftspolitik. Bei der Diskussion während des OECD-Ministerrats haben sich folgende Kernelemente für eine gemeinsame Haltung in der Wirtschaftspolitik herauskristallisiert: — Eine dauerhafte Verminderung der Arbeitslosigkeit setzt eine Rückführung der weltweit nach wie vor zu hohen Inflationsrate voraus. — Nachhaltiges Wirtschaftswachstum kann nur dann erzielt werden, wenn mehr produktive Investitionen getätigt werden, die Produktivität und der technische Fortschritt sich verbessern. — Ein freies Welthandelssystem, eine Stärkung der Marktkräfte und die Bereitschaft zur positiven strukturellen Anpassung sind entscheidend für die Überwindung unserer gegenwärtigen Probleme. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Diskussion auf dem Versailles-Gipfel auf dieser Basis erfolgreich fortgesetzt werden kann. Im Rahmen dieser Grundüberlegungen können die einzelnen Länder ihre Wirtschaftspolitik so gestalten, daß den Unterschieden in Ausgangslage, institutionellen und sonstigen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Allerdings sollte jedes Land die außenwirtschaftlichen Konsequenzen der binnenwirtschaftlichen Maßnahmen sorgfältig beachten. Dies gilt wegen der großen Bedeutung für die Weltwirtschaft insbesondere für die Vereinigten Staaten von Amerika. Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung dort, aber auch in anderen Ländern mit hohen öffentlichen Defiziten, sind eine wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigen Rückgang der gegenwärtig in vielen Ländern außergewöhnlich hohen Zinsen. Mehr Wachstum und Beschäftigung werden auf Dauer nach Auffassung der Bundesregierung am effizientesten verwirklicht durch eine stetige Geldpolitik, eine stabilitäts- und wachstumsgerechte Haushaltspolitik sowie eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik. Demgegenüber haben die Erfahrungen der 70er Jahre gezeigt, daß eine Politik des billigen Geldes, einseitiges Vertrauen auf expansive Fiskalpolitik und die Lokomotivenfunktion einzelner Länder die Probleme nicht lösen können. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 89): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine international abgestimmte Zinssenkung? Die Regierungen und Zentralbanken der wichtigen westlichen Industrieländer stehen in ständigem Kontakt miteinander. Soweit sich dabei Spielräume für ein abgestimmtes Handeln in der Zinspolitik ergeben haben, sind diese auch genutzt worden. Ich nenne als Beispiel hier die Tatsache, daß seit Herbst vergangenen Jahres die Zinsen in wichtigen Ländern sowohl im kurz- als auch im längerfristigen Bereich zurückgegangen sind. In der Bundesrepublik sanken sie im kurzfristigen Bereich von über 12 % auf z. Zt. 9 % und im längerfristigen Bereich von über 11 % auf etwas unter 9 %. Ein weiteres Beispiel ist die teilweise gleichzeitige Senkung der Lombard- bzw. Diskontsätze in der Bundesrepublik, Niederlande, Schweiz und Österreich am 22. Januar, 19. März sowie am 6. Mai 1982. Eine international abgestimmte Zinssenkung muß allerdings der besonderen Situation der einzelnen Länder Rechnung tragen. Länder mit größeren 6308* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Stabilitätsfortschritten wie z. B. die Bundesrepublik, können dabei schneller voranschreiten, als andere. Auch dies ist in den letzten Monaten geschehen. Die Aussichten für das Tempo der weiteren Zinssenkungen hängen einerseits vom Erfolg der Stabilitätsbemühungen in den beteiligten Ländern ab, andererseits aber insbesondere davon, wie rasch es den USA gelingt, die unbestreitbaren Erfolge bei der Inflationsbekämpfung zu festigen und das Defizit in ihrem Staatshaushalt zu begrenzen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 90): Wie hoch beziffern sich die Mindereinnahmen des Steinkohlebergbaus in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1982 durch Mittelkürzung bei Investitionen durch den Bund durch nichtgenehmigte Erhöhung des Kokskohlepreises und durch die Einfuhrsteigerung von Steinkohle und Koks? Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 1982 aus Haushaltsgründen beschlossen, die traditionelle Investitionshilfe um 40 Millionen DM auf 100 Millionen DM (Bundesanteil) zu kürzen. Dies bedeutet auch eine entsprechende Kürzung des Drittelanteils der Bergbauländer. Die zusätzliche Investitionshilfe (in 1981 Bundes- und Landesanteil 361,5 Millionen DM) ist vereinbarungsgemäß mit dem Jahre 1981 ausgelaufen. Die Listenpreise für Kokskohle legen die Bergbauunternehmen in eigener Verantwortung fest. Für die Lieferungen an die Stahlindustrie ist jedoch der Hüttenvertragspreis maßgebend. Die Festlegung dieses Preises für das Jahr 1982 erfolgt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Höhe der Kokskohlenbeihilfe. Eine Aussage über Mehr- oder Mindereinnahmen aus diesen Lieferungen in 1982 kann daher heute noch nicht erfolgen. Auch nach Erweiterung der Einfuhrmöglichkeiten für Drittlandskohle zum 1. Januar 1981 sind die Importe vorwiegend zur Substitution von 01 nur um rund 1 Million t auf rund 7 Millionen t gestiegen. Der Inlandsabsatz an deutscher Steinkohle blieb praktisch konstant. Im ersten Quartal 1982 sind die Einfuhren von Steinkohle und Koks gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum wieder leicht zurückgegangen. Demgegenüber ist in diesem Zeitraum der Inlandsabsatz an deutscher Kohle gestiegen, so daß bei Anhalten dieser Tendenz eine Verdrängung deutscher Kohle nicht zu erwarten ist und damit auch nicht von dadurch bedingten Mindereinnahmen ausgegangen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 91): Wird die sogenannte Kohlevorrangpolitik zufolge der Fakten und einer Absatzminderung im Steinkohlebergbau weiterverfolgt, und mit welchen Mitteln soll die „Wanderung" des Bergbaus nach Norden durchgeführt werden? Die Bundesregierung hat ihre Politik des Vorranges der Steinkohle im Verstromungssektor in der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms erneut bekräftigt. Diese Vorrangstellung wird insbesondere durch das Dritte Verstromungsgesetz und den Vertrag zwischen der deutschen Steinkohle und Elektrizitätswirtschaft gesichert. Die aus Haushaltsgründen für 1982 vorgenommene Kürzung der Investitionshilfe steht dazu nicht in Widerspruch. Konjunkturell bedingte Absatzschwankungen und die aus Haushaltsgründen notwendigen Kürzungen der Investitionshilfe ändern nichts an den weitergeltenden kohlepolitischen Grundsätzen der Bundesregierung. Die notwendigen Investitionsmittel zur optimalen Nutzung der heimischen Kohlelagerstätten, und damit auch der fortschreitenden Nutzung der Kohlenvorräte im nördlichen Ruhrgebiet, müssen und werden auch in erster Linie in den Preisen erwirtschaftet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 92): Sind der Bundesregierung die negativen Auswirkungen auf alleinerziehende Mütter und Väter bekannt, die sich aus der Änderung des § 205 Abs. 4 RVO ergeben, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls durchzuführen, um diese Benachteiligungen abzustellen? Wenn sowohl der Vater als auch die Mutter eines Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können die Leistungen der Familienhilfe für das Kind nur einmal erbracht werden. Welche Krankenkasse dazu verpflichtet ist, richtet sich seit 1. Januar 1982 danach, welcher Elternteil zuletzt den höheren Beitrag gezahlt hat. Dadurch wird vermieden, daß die Krankenkasse, der der geringer verdienende Elternteil des Kindes angehört, neben den Krankheitskosten des Versicherten auch die Kosten seiner Kinder tragen muß. Durch die Neuregelung wird eine größere Belastungsgerechtigkeit unter den Krankenkassen erreicht. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Versicherten muß sie auch dann gelten, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder getrennt leben. Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Durchführung der Neuregelung gelegentlich verwaltungsmäßige Schwierigkeiten aufgetreten sind, insbesondere bei alleinerziehenden Müttern und Vätern. Jedoch hindern Ermittlungen, ob die Leistungsvoraussetzungen für die Familienhilfe vorlie- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6309* gen und welche Kasse zuständig ist, die Krankenkasse nicht, die Leistungen unverzüglich zu erbringen. Insbesondere dürfen die Krankenkassen die Versicherten nicht etwa bis zur Klärung der Kassenzuständigkeit warten lassen. Vielmehr schreibt das Sozialgesetzbuch vor, daß der Berechtigte von der zuerst angegangenen Krankenkasse verlangen kann, vorläufig die Leistungen zu erbringen. Diese Krankenkasse kann sich dann mit der anderen Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, welche von ihnen endgültig leistungspflichtig ist. Die Bundesverbände der Krankenkassen wurden gebeten, sich bei ihren Mitgliedskassen für eine sinnvolle und kostensparende Verfahrensweise einzusetzen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Fragen des Abgeordneten Repnik (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 93 und 94): Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um in Ausnahmefällen Kinder, die eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können, auch nach Vollendung des 19. Lebensjahrs einen Familienhilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuräumen, nachdem seit der Neuregelung zum Januar 1982 der Familienhilfeanspruch mit Vollendung des 19. statt bisher 23. Lebensjahrs endet? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in den Fällen, in denen junge Männer, die ihren Wehrdienst ableisten und ihre staatsbürgerliche Pflicht erfüllen, danach jedoch wegen nicht von ihnen zu vertretender Gründe keine Ausbildung beginnen können, eine Verlängerung des Familienhilfeanspruchs vorzusehen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die seit 1. Januar 1982 geltende Altersgrenze des Familienhilfeanspruchs für Kinder zu verändern, die mangels Ausbildungsplatzes eine Berufsausbildung nicht beginnen können. Jugendliche, für die der Familienhilfeanspruch mit Vollendung des 19. Lebensjahres endet, haben die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten und damit gegen Zahlung eines Beitrags einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu erwerben. Auch eine krankenversicherungsrechtliche Sonderregelung für Jugendliche, die Wehrdienst abgeleistet haben, strebt die Bundesregierung nicht an. Eine derartige Sonderregelung, die das vor dem 1. Januar 1982 geltende Recht ebenfalls nicht enthielt, ist im Hinblick auf die Finanzierung der Familienhilfe durch die Solidargemeinschaft der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten nicht vertretbar. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Fragen des Abgeordneten Keller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 95 und 96): Ist die Bundesanstalt für Arbeit augenblicklich in der Lage, in ausreichendem Umfang ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der in erster Linie in der Vermittlung von Arbeitslosen liegt? Sieht die Bundesregierung Ansatzpunkte für eine Beurteilung dahin gehend, daß die seit einiger Zeit sehr geringe Zahl der gemeldeten offenen Stellen auch darauf zurückzuführen sein kann, daß Arbeitgebern in zurückliegenden Zeiten nach Meldung von offenen Stellen nicht in ausreichendem Umfang Arbeitssuchende mit der gewünschten Qualifikation vermittelt worden sind? Die gegenwärtige Arbeitsmarktlage ist von einem deutlichen Mangel an Arbeitsplätzen gekennzeichnet. So meldeten sich in den ersten vier Monaten des Jahres 1982 1,24 Millionen Arbeitslose bei den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit; das waren 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden den Dienststellen der Bundesanstalt von den Arbeitgebern nur 0,42 Millionen offene Arbeitsplätze gemeldet; das waren 17 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Die Bundesanstalt für Arbeit räumt der Arbeitsvermittlung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag (§ 5 Arbeitsförderungsgesetz) Vorrang vor der Leistung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ein. Bei dem großen Mangel an angebotenen offenen Stellen kann die Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung die Wiederbeschäftigung aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer jedoch nicht sicherstellen. Gleichwohl konnten in den ersten vier Monaten des Jahres 1982 etwa 71 Prozent aller der Bundesanstalt gemeldeten offenen Stellen auf Dauer besetzt werden. Die in Ihrer zweiten Frage geäußerte Vermutung dürfte bedauerlicherweise zutreffen. In der Vergangenheit haben Arbeitgeber sehr häufig übertriebene Qualifikationsansprüche bei der Besetzung ihrer offenen Stellen durch Arbeitslose gestellt. Schon wiederholt wurde darauf hingewiesen, daß trotz der gegenwärtig insgesamt ungünstigen Arbeitsmarktlage ein gewisser Mangel an qualifiziertem Fachpersonal andauert. Die Arbeitgeber sollten daher auch bereit sein, weniger qualifizierte Kräfte einzustellen und sie durch betriebliche Maßnahmen zu qualifizieren, wie sie das in Zeiten der Hochkonjunktur auch getan haben; übrigens nicht nur mit deutschen, sondern auch mit ausländischen Arbeitnehmern. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 97): Inwieweit ist es mit der Aussage des Bundeskanzlers vereinbar, „Leistungen der Frauen in der Familie müssen ebenso hoch bewertet werden, wie Frauenarbeit im Beruf und umgekehrt", daß bei der geplanten Rentenreform die Leistung einer Hausfrau und Mutter, die Kinder erzieht, nicht berücksichtigt wird und das versprochene „Babyjahr" schon bereits vor seiner Einführung wieder gestrichen wurde? 6310* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Die Bundesregierung hält grundsätzlich eine Anrechnung eines Jahrs der Kindererziehung in der Rentenversicherung für eine wichtige sozial- und familienpolitische Forderung zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen. Durch eine solche Regelung könnten Lücken in den Rentenbiographien der Frauen zumindest teilweise geschlossen werden, die dadurch entstehen, daß Frauen während der Erziehung kleiner Kinder keine Rentenansprüche aufbauen können. Allerdings ist die Verwirklichung einer solchen Maßnahme durch die veränderten wirtschafts- und finanzpolitischen Bedingungen nicht erleichtert worden. Bei der derzeitigen Finanzlage des Bundes und der Rentenversicherungsträger muß sorgfältig geprüft werden, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt ein solches Kindererziehungsjahr eingeführt werden kann. Die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 24. November 1980 enthält ausdrücklich einen Vorbehalt hinsichtlich der Kosten. Eine abschließende Entscheidung kann im Rahmen der Entscheidung über das Gesamtkonzept zur Reform der Hinterbliebenenversorgung getroffen werden, wenn die Kosten aller Maßnahmen im einzelnen bekannt sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Fragen des Abgeordneten Günther (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 98 und 99): Sind die Mitarbeiter in der Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in ausreichendem Umfang in der Lage, Außendienst (Betriebsberatung) durchzuführen, und wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität des Außendienstes bei Bemühungen um die Vermittlung von Arbeitslosen gegenüber der Vermittlung in den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit ein? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die Vermittler der Arbeitsverwaltung insbesondere durch Besuche bei den Arbeitgebern die Chancen zur Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser in das Erwerbsleben verbessern können, indem beispielsweise gleichzeitig gesuchte Fachkräfte vermittelt werden? Trotz der hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter legt die Bundesanstalt für Arbeit großen Wert darauf, im Rahmen der Arbeitsvermittlung weiterhin Außendienst durch Betriebsbesuche der Arbeitsvermittler durchzuführen. Außendienst ist ein wichtiges Mittel, um Stellenangebote von den Arbeitgebern zu erhalten. Persönliche Kenntnisse des Vermittlers von Lage, Ausstattung und Bedingungen der angebotenen Arbeitsplätze erleichtern zudem zielgerichtete Vermittlungsvorschläge, die bei Gesprächen im Betrieb auch wirkungsvoller als auf schriftlichem Wege und bei einem Gespräch in der Dienststelle unterbreitet werden können. Aus diesen Gründen wäre eine weitere Ausdehnung des Außendienstes wünschenswert. Bei der derzeitigen Arbeitsbelastung der Vermittlung ist dies jedoch gegenwärtig nicht möglich. Die zu Ihrer zweiten Frage geäußerte Auffassung teile ich. Arbeitsvermittler können durch Besuche bei den Arbeitgebern, denen gesuchte Fachkräfte vermittelt werden, zugleich die Chancen zur Eingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser verbessern. Gerade in der Möglichkeit, durch verstärkten Außendienst die Chancen Schwervermittelbarer zu erhöhen, liegt die besondere Bedeutung, die der Außendienst bei der Arbeitsvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit hat. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 100): Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß nicht nur Rollstühle, sondern auch andere, dem Grad der Behinderung angepaßte Hilfsfahrzeuge, z. B. Spezialfahrräder, von der Deutschen Bundesbahn gemäß § 57 des Schwerbehindertengesetzes unentgeltlich befördert werden sollten, und welche Vorstellungen sieht die Bundesregierung, diesen Vorschlag zu realisieren? Gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 Schwerbehindertengesetz sind im Nah- und Fernverkehr das Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zuläßt), sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund unentgeltlich zu befördern. Orthopädische Hilfsmittel sind dazu bestimmt, den Zwecken der orthopädischen Behandlung zu dienen. Dazu gehören Fahrräder nicht, auch dann nicht, wenn sie behindertengerecht umgerüstet worden sind. Die Bundesregierung sieht für eine Gesetzesänderung keinen Anlaß. Bisher sind auch — von einer Ausnahme abgesehen — keine Fälle dieser Art an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herangetragen worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 101 und 102): Hält die Bundesregierung die Bestimmung der Rücklagenbildung nach dem derzeit gültigen § 71 a des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für angebracht, und wenn nein, welche Vorschläge kann sie unterbreiten, um die Abschmelzung der Rücklagen zu verhindern? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Frage besonders im Hinblick darauf, daß die Landwirtschaftliche Krankenversicherung kein Beitragssatzsystem wie bei den anderen RVO-Kassen kennt und deshalb über kein dynamisches Beitragsaufkommen verfügt? Die gesetzlichen Bestimmungen über die Bildung von Rücklagen der landwirtschaftlichen Krankenkassen (§ 71 a des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte) beruhen auf dem Gesetz über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung vom 15. Dezember 1979 und entsprechen den gleichzeitig eingeführten Regelungen in der allgemeinen Krankenversicherung. Ziel die- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6311* ser Regelungen ist, die zur Aufgabenerfüllung der Träger der Krankenversicherung erforderliche Finanzierungsreserve zu gewährleisten und die Ansammlung nicht erforderlicher Mittel zu verhindern. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen hat während des Gesetzgebungsverfahrens vorgeschlagen, für die Betriebsmittel und Rücklagen der landwirtschaftlichen Krankenkassen eine Regelung vorzusehen, die es den Kassen ermöglicht, größere Vermögensbestände anzusammeln, als der Gesetzentwurf zuließ. Dem ist der Gesetzgeber nicht gefolgt. Der vorgesehene Rahmen, bei den Betriebsmitteln eine Reserve in Höhe einer halben Monatsausgabe zu halten und die Rücklage auf einen Monatsbeitrag der Ausgaben festzusetzen, reicht auch bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen zur Aufgabenerfüllung aus. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich zwar Ihre Feststellung bestätigen, daß bei den anderen Kassenarten das Beitragssystem bei steigenden beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten zu einem höheren Beitragsaufkommen führt. Aber auch bei diesen Kassen ist jährlich bei der Aufstellung der Haushaltspläne die Beitragshöhe nach dem kalkulierten Bedarf neu zu bestimmen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 103): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das geltende Schwerbehindertengesetz dahin gehend zu ändern, daß bei Klein- und Mittelbetrieben die Bereitschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Auszubildende gestärkt wird, ohne daß im übrigen die gesetzliche Beschäftigungspflicht für schwerehinderte Auszubildende eine Einschränkung erleidet? Die Bundesregierung betrachtet es als eine zentrale Aufgabe, ein Ausbildungsplatzangebot zu gewährleisten, das allen Jugendlichen die Möglichkeit für eine qualifizierte Berufsausbildung bietet. Soweit es um Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte geht, tragen eine Reihe gesetzlicher Regelungen im Schwerbehindertengesetz dazu bei, daß Ausbildungsplätze in einem angemessenen Umfang auch für schwerbehinderte Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere — die Einbeziehung der Ausbildungsplätze in die Beschäftigungspflicht, — die Möglichkeit der Mehrfachanrechnung und — die finanzielle Förderung von Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte. Gerade vor dem Hintergrund der schwieriger gewordenen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt erscheint es problematisch, solche Schutzregelungen für Schwerbehinderte abzubauen. Die Interessen schwerbehinderter Auszubildender einerseits und nichtbehinderter Auszubildender andererseits dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Rahmen der angekündigten Novellierung des Schwerbehindertengesetzes wird es darum gehen, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dreßler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1664 Frage 104): Hält die Bundesregierung die in der Vergangenheit verfehlte wirtschaftliche Entwicklung der Stiftung Rehabilitation für einmalig, oder sieht sie vergleichbare Gefahren auch für andere Rehabilitationseinrichtungen? Die Bundesregierung hält die in der Vergangenheit verfehlte wirtschaftliche Entwicklung der Stiftung Rehabilitation für einen Sonderfall. Die Gründe für diese Entwicklung sind — abgesehen von einer unangemessenen Personalstruktur — vor allem darin zu suchen, daß die Stiftung neben den „klassischen" Rehabilitationseinrichtungen (Berufsförderungswerk, Berufsbildungswerk, Rehabilitationsklinik) kosten- und personalintensive Aktivitäten in Bereichen entfaltet hat, für die eine ausreichende Finanzierung nicht gesichert werden konnte. Das gilt insbesondere für das Forschungsinstitut, das Dokumentationszentrum und die Beratungsstellen. Da die übrigen Rehabilitationseinrichtungen sich auf ihre eigentliche Aufgabe beschränken und ihre Betriebsstruktur — anders als bisher die der Stiftung Rehabilitation — überschaubar ist, bestehen für diese Rehabilitationseinrichtungen keine vergleichbaren Gefahren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 105 und 106): Welche Einsparungen sind im Bereich der Bundeswehrkrankenhäuser vorgesehen, und inwieweit wird hiervon auch das Bundeswehrkrankenhaus in Kronshagen betroffen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den diesbezüglichen Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofs, und welche organisatorischen oder personellen Veränderungen sind im Bundeswehrkrankenhaus Kronshagen vorgesehen? Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, ein Bundeswehrkrankenhaus zu schließen oder organisatorische oder personelle Veränderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für das Bundeswehrkrankenhaus Kiel. Eine abschließende Beantwortung der Frage nach Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Bundes- 6312* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 wehrkrankenhäuser jedoch setzt die sorgfältige Prüfung des Bundesrechungshof-Gutachtens zu „Ausgewählten Teilbereichen des Sanitätswesen der Bundeswehr" vom April 1982 voraus, die noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 107): Trifft es zu, daß sich unter den Absolventen des laufenden Generalstabslehrgangs für Offiziere der Bundeswehr auch ein jugoslawischer und ein ägyptischer Teilnehmer befinden, die zuvor die Frunse-Akademie der sowjetischen Streitkräfte in Moskau besuchten, und liegen Erkenntnisse vor, wonach diese eine dauerhafte geheime Verpflichtung gegenüber dem sowjetischen Sicherheitsdienst KGB eingehen mußten? Es ist zutreffend, daß der ägyptische Offizier, der z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland auf die Teilnahme am Verwendungslehrgang „Generalstabsdienst — A — Truppenführung für ausländische Offiziere" vorbereitet wird, 1974 eine höhere militärische Ausbildungseinrichtung in Moskau besucht hat. Von dem jugoslawischen Teilnehmer des gleichen Lehrgangs liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Im übrigen erhalten die Lehrgangsteilnehmer im Verlaufe ihrer Ausbildung keinen Zugang zu Verschlußsachen vertraulichen Inhalts. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die Offiziere, die die Frunse-Akademie in Moskau besuchten, eine von Ihnen angesprochene Verpflichtung eingehen mußten. Anlage 35 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 108 und 109): Ist es zutreffend, daß bei den Fahrzeugen der Bundeswehr der sogenannten zweiten Generation viele Schäden auftreten, die offensichtlich zu einem erheblichen Teil auf Fehler bei der Konstruktion bzw. der Produktion zurückzuführen sind, wie z. B. auf mangelhafte Rostschutzgrundierungen, die schon nach einer Gebrauchszeit von weniger als zwei Jahren zu Durchrostungen bei wichtigen Karosserieteilen und der Auspuffanlage führen? Ist es zutreffend, daß diese Mängel wegen der nicht ausreichenden Bevorratung entsprechender Ersatzteile zu überlangen Stehzeiten bei der Instandsetzung geführt haben und deshalb z. B. in einem Panzerartilleriebataillon der 5. Panzerdivision dessen geländegängige 10-Tonner-Lastkraftwagen, die für die Munitionsversorgung unerläßlich sind, über einen längeren Zeitraum hinweg nur zu ca. 50 v. H. oder sogar weniger einsatzbereit gewesen sind? 1. Es ist nicht zutreffend, daß bei den Fahrzeugen der zweiten Generation viele Schäden auftreten, die zu einem erheblichen Teil auf Fehler bei der Konstruktion bzw. der Produktion zurückzuführen sind. Die Korrosionsschäden, die bei einem Teil der 8 600 geländegängigen Lkws der zweiten Generation öfter als üblich auftraten, werden zur Zeit noch untersucht. Ihre Ursache ist derzeit noch nicht eindeutig erkannt. Sie wird in der Verwendung des dekontaminierbaren Zweikomponentenlackes vermutet, der verhindert, daß eingedrungene, den Lack unterwandernde Feuchtigkeit entweicht. 2. Eine zentrale Ersatzteilversorgung für die Lkw ist noch nicht vollständig aufgebaut. Die Truppe kann aber jederzeit auf die Ersatzteile zurückgreifen, die in der Service-Organisation der Industrie lagern. Den Kommandobehörden stehen dafür Haushaltsmittel zur Verfügung. Detailuntersuchungen an insgesamt 62 Lastkraftwagen 10 t gl 8 x 8 im süddeutschen Raum bei zwei Panzerartilleriebataillonen und Nachschubkompanien haben für den Zeitraum von 1978-1980 eine durchschnittliche Verfügbarkeit von rd. 90 % ergeben. Inwieweit der genannte Fall zutrifft, wird noch untersucht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 110): Ist es zutreffend, daß der Allgemeinzustand der Fahrzeuge der Bundeswehr der zweiten Generation nach nur wenigen Jahren des Gebrauchs in der Truppe teilweise schlechter ist als jener von entsprechenden Fahrzeugen der ersten Generation, die sich schon seit 15 Jahren und länger in der Truppe befinden? Es trifft nicht zu, daß sich die Fahrzeuge der zweiten Generation in einem schlechteren Zustand befinden als die der ersten Generation. Trotz einer gewissen Korrosionsanfälligkeit der geländegängigen Lkws 5, 7 und 10 t ist ihr Allgemeinzustand besser als der der Fahrzeuge der ersten Generation. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 111 und 112): Warum sind bei den Fahrzeugen der Bundeswehr der zweiten Generation aufgetretene Schäden, soweit sie auf Produktionsmängel zurückzuführen sind, nicht rechtzeitig vom Güteprüfdienst der Bundeswehr erkannt worden, bzw. hat es solche Erkenntnisse mit welcher Konsequenz gegeben? Reichen die Mittelzuweisungen des Bundeshaushalts 1982 aus, um die bei den Fahrzeugen der Bundeswehr der zweiten Generation aufgetretenen Schäden unverzüglich zu beseitigen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 6313* 1. Die bisher aufgetretenen Schäden, insbesondere die Korrosionsschäden, sind, soweit bisher bekannt, nicht auf Produktionsmängel zurückzuführen. Die Fertigung wurde vom Güteprüfdienst überwacht. Die Ursache der Schäden wird untersucht. Die Anzeichen deuten darauf hin, daß der dekontaminierbare Zweikomponentenlack verhindert, daß eingedrungene, den Lack unterwandernde Feuchtigkeit entweicht. 2. Eine Beseitigung der derzeit erkannten Schäden ist mit den der Truppe zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 113): Bei welchen Verbänden der Bundeswehr besteht ein Verbot der Durchführung einer Erstverpflichtung, und ist in diesem Zusammenhang ein Ausgleich beabsichtigt, um damit bei allen Truppenverbänden eine personelle Ausgewogenheit zu erreichen? Die für 1982 vom Parlament beschlossene Kürzung der Geldansatzstärke für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit um 8 000 auf 251 000 läßt Einstellungen und Ersatzverpflichtungen nur in diesem Umfang zu. Bewerber für eine Verpflichtungszeit von zwei Jahren werden nur in dem Maß eingestellt, wie Bewerber für längere Verpflichtungszeiten nicht zur Verfügung stehen. Die notwendigen Steuerungsmaßnahmen sind in den Teilstreitkräften unterschiedlich. Der Führungsstab des Heeres hat den Kommandobehörden Jahresdurchschnittsstärken vorgegegen, die nicht überschritten werden dürfen. Innerhalb dieser Vorgaben sind sie gehalten, die besonderen Belange der unterstellten Verbände zu berücksichtigen und ggf. interne Ausgleiche durchzuführen. Der Führungsstab der Luftwaffe legt in monatlichen Besprechungen mit den Kommandobehörden die Quoten der durchzuführenden Erstverpflichtungen fest. Der Führungsstab der Marine steuert in enger Zusammenarbeit mit der Stammdienststelle, die über sämtliche Anträge auf Erstverpflichtung entscheidet. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 114): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einführung der Planstellen A 9 mA für Hauptfeldwebel ein Versetzungskarussell in Gang gesetzt hat, das für zahlreiche Betroffene unbillige Härten verursacht, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung einzuführen, die diese Härten vermeidet und gleichzeitig die bei Versetzungen üblichen hohen Folgekosten vermindert? Die Einweisung in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 mA setzt nach dem Gebot der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 Bundesbesoldungsgesetz) einen entsprechend bewerteten Dienstposten voraus. Im Haushaltsjahr 1981 wurden insgesamt 844 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 mA bewilligt. Die sachgerechte Besetzung des Spitzenamtes für Unteroffiziere hat bisher 128 Umsetzungen erforderlich gemacht. Soweit sie auf dem Versetzungswege erfolgten, haben sie lediglich in 31 Fällen zu einem Wechsel des Standortverwaltungsbereiches geführt. Die damit verbundenen Kosten erscheinen wegen der rechtlichen Vorgaben als unvermeidlich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/1664 Fragen 115 und 116): Erlaubt die im Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen den Ländern und auch dem Bund eingeräumte Kompetenz, Zinsen für öffentliche Baudarlehen nachträglich zu erhöhen, eine Differenzierung nach Regionen und nach sozialen Kriterien? Sind die Bundesregierung und die Landesregierungen nach diesem Gesetz in der Lage, z. B. arbeitslose Baudarlehensschuldner von der Zinserhöhung für die Zeit der Arbeitslosigkeit auszunehmen bzw. ihnen Stundungen einzuräumen? Aufgrund Artikel 27 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes sind die Bundesländer ermächtigt, Zinsen für öffentliche Baudarlehen der Förderungsjahrgänge bis einschließlich 1959 auf bis zu 8. v. H. und für die Förderungsjahrgänge bis einschließlich 1969 auf bis zu 6 v. H. zu erhöhen. Gleiches gilt für den Bund hinsichtlich der von ihm ausgegebenen Wohnungsfürsorgedarlehen. Die Möglichkeit der Regionalisierung besteht insoweit nicht. Bund und Länder haben aber bei den von ihnen für die Zinsanhebung zu erlassenden Rechtsvorschriften sicherzustellen, daß bestimmte Obergrenzen, die sich u. a. auch nach Gemeindegrößenklassen richten, nicht überschritten werden. Das Wohnungsbindungsgesetz selbst sieht für die Zinsanhebung nicht vor, daß die Auswirkungen im Einzelfall berücksichtigt werden. Die Zinsforderungen unterliegen aber generell den Haushaltsordnungen der Länder und des Bundes. Danach können beispielsweise Ansprüche des Bundes nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden, wenn die gesetzlich näher geregelten Voraussetzungen erfüllt sind; entsprechende Regelungen sind in den Haushaltsordnungen der Länder getroffen. Eine Stundung kommt z. B. in Betracht, wenn die Einziehung zu erheblichen Härten für den Betroffenen führen würde; dies kann bei Arbeitslosigkeit der Fall sein. 6314* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Mai 1982 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Fragen 117 und 118): Ist die Bundesregierung bereit, die Erträge aus der von den Bundesländern verordneten Höherverzinsung der alten Wohnungsbaudarlehen des Bundes den Ländern zusätzlich für Sonderprogramme im sozialen Wohnungsbau zu belassen entsprechend der Forderung des Bundeskanzlers, die Mehreinnahmen aus dem Vermittlungsausschußergebnis auf dem Feld der Wohnungswirtschaft sollten zusätzlich in den Wohnungsbau fließen? Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die infolge von Rückflüssen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes im Haushaltsjahr 1982 aufkommenden Mehreinnahmen zusätzlich für Finanzhilfen zur Wohnungsbauförderung eingesetzt werden? Zu Frage 117: Gemäß § 19 Abs. 3 II. WoBauG hat jedes Bundesland aus dem Zins- und Tilgungsaufkommen für öffentliche Baudarlehen an den Bund einen Anteil abzuführen, der sich jeweils nach dem Verhältnis der insgesamt ausgeliehenen Bundesmitteln zu den übrigen öffentlichen Mitteln des Landes errechnet. Der Vermittlungsausschuß ist bei seinem zu Art. 27 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes gefundenen Kompromiß davon ausgegangen, daß dem Bund auch in Zukunft der ihm gesetzlich zustehende Rückflußanteil in voller Höhe zufließen wird. Über den Einsatz der dem Bund aus der Höherverzinsung der öffentlichen Baudarlehen zufließenden Mittel wird deshalb bei der Aufstellung der jeweiligen Bundeshaushaltspläne zu entscheiden sein. Zu Frage 118: Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf eine frühere Frage (95. Sitzung, S. 5761, Anlage 3) dargelegt hat, sind die Rückflüsse aus Wohnungsfürsorgedarlehen des Bundes im Rahmen ihrer Zweckbindung nach § 20 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wie die Rückflüsse aus Darlehen an Länder für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues einzusetzen. Der Bundeshaushaltsplan 1982 trägt dieser Zweckbestimmung in Kapitel 2503 in vollem Umfang Rechnung. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1664 Frage 119): Trifft es zu, daß es gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften für ihre preisgebundenen Sozialwohnungen untersagt ist, für den Fall, daß die preisrechtlich zulässige Kostenmiete die ortsübliche Vergleichsmiete wesentlich übersteigt, die Miete auf die Vergleichsmiete abzusenken, und wenn ja, aus welchen rechtlichen Vorschriften ergibt sich ein solcher Zwang zur Erhebung der preisrechtlich zulässigen Kostenmiete? Nein — das trifft nicht zu!
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wissmann?


Rede von Matthias Wissmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Bundesminister, ich möchte keine polemische Frage stellen, ich möchte nur fragen, ob Sie nicht bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Vorschlag der Kommission zwei Bestandteile hat, nämlich den Vorschlag der Abschaffung der Gewissensprüfung unter Verlängerung der Zivildienstzeit, und den Hinweis darauf, daß dazu gegebenenfalls auch zusätzliche Zivildienstplätze zu schaffen seien, und sind Sie bereit, sich mit mir darüber zu einigen, daß wir auf beiden Feldern etwas tun wollen und tun müssen, wenn wir eine Lösung herbeiführen wollen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Wissmann, ich stimme Ihnen völlig zu, ich möchte nur verhindern, daß man sagt: Erst machen wir das eine, und dann machen wir das andere; wir wollen beide Elemente aus dem Zwischenbericht aufgreifen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich habe leider keine Zeit mehr, sonst würde ich weiter ausführen, daß wir die Absicht haben, beide Elemente gleichzeitig aufzugreifen.

    (Werner [CDU/CSU]: Das klang vorher ganz anders! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Warum haben Sie das nicht gleich gesagt, Frau Minister!)