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    Plenarprotokoll 9/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Inhalt: Verzicht des Abg. Röhner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 6153A Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag 6153A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 9/1672 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 9/1679, 9/1680 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Finger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6154 A Schmidt (München) SPD 6157 D Gattermann FDP 6161 B Clemens CDU/CSU 6164 B Schröder (Hannover) SPD 6168A Engelhard FDP 6169 D Hansen fraktionslos 6171 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 6173A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 6176 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6179 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Dr. Schneider CDU/CSU 6182 A Gnädinger SPD 6185A Magin CDU/CSU 6186 D Wartenberg (Berlin) SPD 6188 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1674 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1673 — Dr. Langner CDU/CSU 6190 D Dr. Struck SPD 6192 D Dr. Solms FDP 6193 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1647 — Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6214A Dr. Kreile CDU/CSU 6214C Walther SPD 6216 C Frau Matthäus-Maier FDP 6218 A Coppik fraktionslos (Erklärung nach § 90 GO) 6219C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 9/1643 — Frau Weyel SPD 6220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 6222 C Neuhausen FDP 6224A Engholm, Bundesminister BMBW . . . . 6226 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maklerverträge — Drucksache 9/1633 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 6227 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 6229 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 6230 D Kleinert FDP .6233A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 9/1640 — Rastemborski, Senator des Landes Berlin 6235 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 6236 A Wartenberg (Berlin) SPD 6237 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6239 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Pfeifer, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Schäuble, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Picard, Rühe, Dr. Probst, Dr. Hornhues, Dr. Marx, Neuhaus, Linsmeier, Frau Geiger, Dr. Laufs, Lenzer, Dr. Bugl, Würzbach, Dr. Jobst, Löher, Freiherr von Schorlemer, Pohlmann, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hüsch, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Magin, Dr. Olderog, Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Zierer, Jagoda, Bühler (Bruchsal), Boroffka, Dr. Rose, Spilker, Sick und der Fraktion der CDU/ CSU Kulturelle Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 9/1498 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Intensivierung der deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen — Drucksache 9/1665 — Dr. Stercken CDU/CSU 6240 B Gansel SPD 6243 D Schäfer (Mainz) FDP 6246 D Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6249 B Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6252 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — 6253 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 9/1598 — Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . . 6253 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 6254 D Rayer SPD 6256 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6257 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Kalisch CDU/CSU 6258 C Jaunich SPD 6260 B Eimer (Fürth) FDP 6261 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/1619 — 6262 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — 6263A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schiffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen — Drucksache 9/1632 — 6263A Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1627 — 6263 B Beratung der Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1644 — 6263C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (EWG) über Tarife im Linienflugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/1088 Nr. 19, 9/1617 — . 6263C Fragestunde — Drucksache 9/1664 vom 21. Mai 1982 — Verteilung eines kritischen Zeitungsartikels des Bundesministers des Innern zu außenpolitischen Fragen an Bedienstete des Ministeriums MdlAnfr 53 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6195C,D ZusFr Broll CDU/CSU 6195C,D Auflagen für die geplanten Kernkraftwerke Biblis C, Isar II und Emsland MdlAnfr 61 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 6196A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6196 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 6196C ZusFr Dr. Kübler SPD 6196 D Substitutionsprodukte für PCB in Transformatoren MdlAnfr 4 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 6197A ZusFr Dr. Kübler SPD 6197A Haltung der Bundesregierung zu den in einem Zeitungsartikel vertretenen außenpolitischen Ansichten des Bundesinnenministers MdlAnfr 9 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 6197 B, D, 6198 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6197 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6198A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6198 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6198 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6198C ZusFr Dr. Hirsch FDP 6198 D Berücksichtigung der Ziffer 7 der Entschließung des Bundestages vom 18. Dezember 1981 und der Frage der Inhaftierten IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 bei den Gesprächen mit dem polnischen Vizepremier Kowalczyk in Bonn MdlAnfr 11 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 6199 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6199 B, C Rolle der Rechtslage Deutschlands und der friedlichen Lösung der deutschen Frage in den Aktivitäten der Koordinatoren für deutsch-amerikanische Beziehungen MdlAnfr 12 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6199C, 6200 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6200 A ZusFr Dr. Wendig FDP 6200 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6200 C Entsendung eines Botschafters nach El Salvador und Gewährung von Entwicklungshilfe MdlAnfr 13, 14 21.05.82 Drs 09/1664 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6200 D, 6201A,B,C,D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 6200D, 6201 A, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6201 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6201 B Praxis der Bundesregierung bei der Ausweisung enttarnter kommunistischer Spione MdlAnfr 49, 50 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 6202 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6202 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6202 D Bestellung des Bundestagsabgeordneten Wrede zum neuen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen MdlAnfr 40 21.05.82 Drs 09/1664 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 6203 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6203A,B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 6203 C ZusFr Broll CDU/CSU 6203 C ZusFr Lattmann CDU/CSU 6203 C Kosten für das Kanzler-Sommerfest 1981; Verwendung der voraussichtlichen Ausgaben 1982 für Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 41, 42 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Roitzsch CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6203 D, 6204 A, B, C, 6205 A, B, C, D, 6206A ZusFr Frau Roitzsch CDU/CSU . 6204 A, D, 6205B ZusFr Gansel SPD 6204 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 6205 B ZusFr Broll CDU/CSU 6205 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6205 C ZusFr Glos CDU/CSU 6205 D Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Verwirklichung der steuerpolitischen Beschlüsse des SPD-Parteitags; Folgerungen aus dem Verzicht auf Steuersenkungsprogramme für die vorgesehenen Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 62, 63 21.05.82 Drs 09/1664 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 6206 B, C, D, 6207 B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 6206 B, C, 6207A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6207 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6207 C ZusFr Jungmann SPD 6207 D Anerkennung der von der CDU ausgestellten Quittungen für Fahrkosten anläßlich der Bonner Demonstration am 5. Juni 1982 als steuerabzugsfähige Spendennachweise MdlAnfr 69 21.05.82 Drs 09/1664 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 6208 A, B, C, D, 6209 A ZusFr Conradi SPD 6208 B ZusFr Frau Blunck SPD 6208 C ZusFr Gansel SPD 6208 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6208 D Beanspruchung der Investitionszulage durch die Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr 72, 73 21.05.82 Drs 09/1664 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6209B, D ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 6209 D Erschwerte Anwerbung von Saisonarbeitskräften für Obst- und Gemüsebau durch die Lohnsteuerpauschalierungsbescheinigung MdlAnfr 18 21.05.82 Drs 09/1664 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 6209D, 6210A,B ZusFr Eigen CDU/CSU 6210A,B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 V Schließung des einzigen deutschen Ferrochrom-Werks; Einbeziehung deutschen Ferrochroms in die Rohstoffbevorratung MdlAnfr 74, 75 21.05.82 Drs 09/1664 Berschkeit SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6210 C, D, 6211 A, B, C, D, 6212A ZusFr Berschkeit SPD 6210D, 6211 D ZusFr Ginnuttis SPD 6211A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6211 B Sanierung multinationaler Unternehmen durch Kostenverschiebungen zu Lasten deutscher und europäischer Tochtergesellschaften, insbesondere durch den Maschinenbaukonzern International Harvester Corp. MdlAnfr 76 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6212 B, C, D, 6213A ZusFr Dr. Soell SPD 6212B,C ZusFr Eigen CDU/CSU 6212 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 6212 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6213A Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kartellgesetzes als Voraussetzung für die Verwirklichung regionaler Energieversorgungskonzepte MdlAnfr 77 21.05.82 Drs 09/1664 Catenhusen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6213 B, C, D ZusFr Catenhusen SPD 6213 C Nächste Sitzung 6263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 . . . 6265* C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) 6266* A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 6266* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 6153 103. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 28. 5. Dr. Ahrens * 28. 5. Dr. Barzel 28. 5. Biehle ** 28. 5. Dr. Bötsch 28. 5. Brandt 28. 5. Braun 28. 5. Büchner (Speyer) 28. 5. Conrad (Riegelsberg) 28. 5. Dr. Enders * 28. 5. Francke (Hamburg) ** 28. 5. Dr. Geßner ** 28. 5. Herterich 28. 5. Dr. Holtz * 28. 5. Horn ** 28. 5. Dr. Hupka ** 28. 5. Ibrügger ** 28. 5. Jung (Kandel) ** 28. 5. Dr. Kreutzmann 28. 5. Frau Krone-Appuhn ** 28. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 28. 5. Lagershausen 27. 5. Lampersbach 28. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) ** 28. 5. Lenzer * 28. 5. Frau Dr. Martiny 28. 5. Dr. Marx ** 28. 5. Meinike (Oberhausen) 28. 5. Möhring ** 28. 5. Möllemann ** 28. 5. Dr. Müller * 28. 5. Neumann (Stelle) ** 28. 5. Petersen ** 28. 5. Pfeifer 27. 5. Picard 28. 5. Poß 27. 5. Rühe ** 28. 5. Sauer (Salzgitter) 28. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 5. Seehofer 28. 5. Sick 28. 5. Dr. Unland * 28. 5. Vogel (Ennepetal) 28. 5. Dr. Vohrer * 28. 5. Voigt (Frankfurt) ** 28. 5. Dr. von Wartenberg ** 28. 5. Wehner 28. 5. Würtz ** 28. 5. Dr. Zimmermann 28. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Das soziale Mietrecht hat bisher Millionen Mietern zuverlässige Sicherheit für den Bestand ihrer Wohnung und zugleich Schutz vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen gegeben. Den Hauseigentümern gewährleistet es jährliche wirtschaftlich gerechtfertigte Anpassungen der Mieten. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein erheblicher Fehlbestand an Mietwohnungen. Es fehlen insbesondere Wohnungen für Familien mit Kindern zu einkommensgerechten Mieten. Der Wohnungsmangel, der heute schon erhebliche regelmäßige Anstieg der Mieten und die unverhältnismäßig steigenden Heiz- und Nebenkosten belasten die Mieter überdurchschnittlich. Mieter brauchen deshalb mehr und nicht weniger Schutz für den Bestand ihrer Wohnung. Der Wohnungsbau braucht mehr und nicht weniger staatliche Förderung. Die Erwartung, durch Erleichterung des Mietanstiegs könne der Wohnungsbau belebt werden, ist nicht begründet. Auch Mieterhöhungen werden die Kluft zwischen der Kostenmiete für frei finanzierte Neubauwohnungen, die jetzt schon bis zu 25,- DM pro qm ausmachen und Marktmieten, die allenfalls 10,- bis 12,- DM pro qm erreichen können, nicht überbrücken. Mehr Wohnungen für Bezieher durchschnittlicher Einkommen werden so nicht gebaut werden können. In dieser Lage führen die Entscheidungen im Mietspiegelgesetz und im Mietrechtsänderungsgesetz zwar zu dringend gebotenen Verbesserungen des Mieterschutzes, zugleich aber zu ernsten Gefahren für die Mieter. Die sogenannte Aktualisierung der Mietspiegel, die Einführung der Staffelmieten und die Lockerung des Mieterschutzes durch Zeitmietverträge gehen einseitig zu Lasten der Mieter und bergen die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Auf Dauer wird der Bestand des sozialen Schutzes der Mieter in Frage gestellt. Ich bin mir bewußt, daß die heutigen Entscheidungen Bestandteil der beschäftigungspolitischen Zielsetzungen der Koalition von SPD und FDP sind. Für die Grundsätze dieser Koalition und ihre Zielsetzungen stehe ich ein. Daran will ich auch dann keine Zweifel aufkommen lassen, wenn ich mit meiner Auffassung in der Frage der Änderungen des Mietrechtes für meine Überzeugung keine Mehrheit habe gewinnen können. In meiner hervorgehobenen Verantwortung für die Mieter, die ich als Präsident des Deutschen Mieterbundes außerhalb dieses Hauses trage, kann ich diese gegensätzlichen Interessen nicht ausgleichen. 6266* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Ich bin deshalb außerstande, den Gesetzen zuzustimmen. Mit einer Ablehnung der Gesetze müßte ich mich an die Seite der CDU/CSU stellen, die einen sehr viel weiter reichenden Abbau der Mieterrechte fordert. Ich müßte zudem auch Nein sagen zu den Verbesserungen im Mieterschutz, die das Mietrechtsänderungsgesetz tatsächlich auch bringt und die — wie ich anerkenne —, für sich genommen, den Mietern zugute kommen. Unter diesen Umständen kann ich meine Haltung nur dadurch verantwortlich ausdrücken, daß ich mich der Stimme enthalte. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) Mit meiner Ablehnung des Vermittlungsergebnisses bestreite ich nicht den darin enthaltenen Erfolg der CDU/CSU, die Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindert zu haben. Der von mir als ungerecht und unsolide empfundenen Investitionszulage, die alle Unternehmen bestraft, die auch in den letzten Jahren trotz steigender Zins- und Kostenlasten investiert haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, konnte ich jedoch nicht zustimmen, zumal sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht beitragen und große Mitnahmeeffekte auslösen wird. Sie verschärft zudem das Strukturgefälle zwischen ländlichen Räumen und Industriegebieten, da die Zulage hauptsächlich in die letzteren fließen dürfte, und ist daher für mich als Abgeordneter eines überwiegend ländlich strukturierten Raumes nicht akzeptabel. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Ich stimme dem Mietrechtsänderungsgesetz nicht zu und begründe dies wie folgt: 1. Das Gesetz ist ein von der FDP initiierter Schlag gegen das von Sozialdemokraten geschaffene und bislang stets verteidigte soziale Mietrecht: a) es höhlt das Vergleichsmietensystem aus; b) es bringt mit der „Staffelmiete" unverantwortliche Mietpreissteigerungen für neue Mietwohnungen; c) es lockert mit der „Zeitmiete" den Kündigungsschutz. 2. Das Gesetz wird in den nächsten drei Jahren — vor allem in Ballungsräumen — Mietpreissteigerungen bis zu 30 % hervorrufen und ist daher eine Kampfansage gegen die Mieter. Millionen von Mietern werden empfindlich belastet, müssen sich erheblich einschränken oder können die hohen Mieten ohne Wohngeld oder Sozialhilfe überhaupt nicht mehr zahlen. Dies wiederum wird die öffentlichen Haushalte in Milliardenhöhe belasten. 3. Das Gesetz erschließt Vermietern mit großem Wohnungsbesitz Gewinne in Millionenhöhe. Die Hoffnung, daß diese Gewinne wiederum im Mietwohnungsbau investiert werden, sind durch nichts begründet. Bisherige Investitionshemmnisse sind typisch kapitalistische Erscheinungen, wie explodierende Bodenpreise, steigende Baukosten, hohe Baubetreuungskosten und ein hohes Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, nicht das soziale Mietrecht. 4. Das Gesetz ist höchst unzureichend formuliert und laienunverständlich; es kompliziert das geltende Mietrecht aufs Neue, statt es — wie seit 1974 angestrebt — zu vereinfachen. Es bringt rechtssystematische Mängel ins BGB, die Lehre und Rechtsprechung noch lange beschäftigen werden. 5. Die wenigen im Gesetz enthaltenen, von der SPD stammenden Verbesserungen (Schutz gegen Übermaß-Modernisierung, Mietkautionen, Vorkaufsrecht bei Umwandlungen) begrüße ich zwar. Sie können jedoch mein abschließendes Gesamturteil nicht mehr aufheben. Mein NEIN zum Mietrechtsänderungsgesetz ist ein gänzlich anderes als das NEIN der Union, die das soziale Mietrecht noch wesentlich weiter deformieren will, als das Gesetz es tut. Mein NEIN liegt vor allem im Interesse meiner Münchner Mitbürger, die es als Mieter bisher schon schwer genug haben. Diese Mieter möchte ich nicht im Stich lassen.
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    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank, Herr Minister! Daran erinnere ich gern, da das ja zeigt, daß Sie zugeben, daß Sie im Jahre 1973 einen falschen Beschluß gefaßt haben. Lernfähigkeit werde ich Ihnen in diesem Zusammenhang gern bestätigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schmude [SPD]: Schönen Dank!)

    Sozusagen eine Auswirkung dieses Parteitagsbeschlusses der SPD aus dem Jahre 1973, den sie selber im Jahre 1975 aufgehoben hat, war dann der erste Entwurf zur Neuregelung des Maklerrechts aus dem Jahre 1979. Dieser Entwurf war noch zu nahe an dem Beschluß des SPD-Parteitages von 1973 und war deshalb nicht ausgeglichen und nicht ausgewogen. Er ist auf den erheblichen Widerstand der Betroffenen, aber auch auf den erheblichen Widerstand der Rechtspolitiker hier im Hause — und zwar nicht nur derjenigen der CDU/CSU, sondern auch, wenn Sie das nachlesen wollen, der Kollegen der FDP; das muß zu ihrer Ehre gesagt werden — gestoßen. Daran, Herr Minister, ist Ihr erster Anlauf gescheitert.
    Mit dem nun vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Maklerrechts auf Drucksache 9/1633 — hier mache ich Ihnen ein Kompliment — zeigt die Bundesregierung, daß sie zumindest in Einzelbereichen — ich betone: in Einzelbereichen — noch lernfähig und auch kompromißfähig ist. Die Vorlage des jetzigen Entwurfs bedeutet einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem Beschluß des Parteitages von 1973, aber in einigen Bereichen auch einen Fortschritt gegenüber dem Entwurf von 1979. Der jetzige Entwurf berücksichtigt einige unserer damaligen Einwendungen und berücksichtigt auch einige Anregungen des Bundesrates, so daß wir, wie ich glaube, über diesen Entwurf jetzt unideologisch und sachlich reden können. Ich persönlich bin der Meinung, wir könnten längst eine vernünftige Regelung des Maklerrechts haben, hätte es den Beschluß des SPD-Parteitages von 1973 nicht gegeben, der diesen Berufsstand diskriminiert und dieses Problem ins ideologische Fahrwasser und damit mit Polemik und Unsachlichkeit belastet hat.
    Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich, daß Sie, Herr Minister, aus dem früheren Entwurf den durchaus regelungsbedürftigen, aber äußerst schwierigen Tatbestand der Regelung von drittfinanzierten Rechtsgeschäften herausgenommen und damit die Materie übersichtlicher gemacht haben, was sicher der Beratung förderlich sein wird. Diese Materie muß ganz sicher auch geregelt werden, aber sie muß im Rahmen der europäischen Regelungen einheitlich geregelt werden. Wir werden uns außerhalb des Maklerrechts damit zu befassen haben.
    Der neue Entwurf regelt nun neben dem allgemeinen Maklerrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch — und wir begrüßen ausdrücklich, daß hier kein Sondergesetz gemacht wird; es ist auch unser Begehren, daß dies ins Bürgerliche Gesetzbuch einbezogen wird — lediglich die Sonderbereiche Wohnungsvermittlung, Darlehensvermittlung sowie Ehevermittlung und Eheanbahnung und hat damit — das muß man bestätigen — gegenüber dem früheren Entwurf an Übersichtlichkeit gewonnen.
    Er hat auch — mit bestimmten Einschränkungen — an Klarheit gewonnen, wenn ich einmal von dem meines Erachtens völlig mißglückten Vorschlag zu § 654 über die Wohnungsvermittlung absehe. Ich will diesen Paragraphen wegen der Kürze der Zeit jetzt nicht vorlesen. Er besteht aus lauter Verweisungen und ist für einen Laien unlesbar. Das halte ich gerade im Bereich der Wohnungsvermittlung für ganz schädlich, da wir hier ja in bestimmtem Sinne auch ein Verbraucherschutzgesetz machen. Auch der Laie muß verstehen, was ihm auf diesem Gebiet an Rechten zusteht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)




    Dr. Stark (Nürtingen)

    Wir regen also an, daß dieser § 654 über die Wohnungsvermittlung neu gefaßt wird.
    Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, die erste Lesung eines Gesetzentwurfes ist nicht dazu da, daß wir quasi in eine Ausschußberatung eintreten. Trotzdem möchte ich mit einigen kurzen Bemerkungen andeuten, wo wir auch gegen diesen Entwurf gewisse Bedenken haben und wo wir für den Lauf der Beratungen in den zuständigen Ausschüssen Anregungen geben wollen.
    Erstens. Im Laufe der Beratungen in den Ausschüssen sollte nochmals eingehend die Bitte des Bundesrates überprüft werden, ob nicht ein Teil der Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung, die sich in einem Gemisch von öffentlichrechtlichem und zivilrechtlichem Teil mit derselben Materie beschäftigt, in die angstrebte einheitliche Regelung des Maklerrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch eingezogen werden sollte. Es muß bei jedem einzelnen Paragraphen der Bauträger- und Maklerverordnung darüber gesprochen werden, ob es sinnvoll ist, ihn in das Maklerrecht des BGB zu überführen oder nicht.
    Zweitens. Eingehend sollte die Regelung der Wohnungsvermittlung erörtert werden. Das habe ich bereits angedeutet.
    Drittens. Die Frage, ob jeder Maklervertrag schriftlich getätigt werden sollte — wie es der Bundesrat anregt —, weil häufig Unklarheiten darüber bestehen, ob es überhaupt zu einem Maklervertrag gekommen ist oder ob es sich nur um ein erkundigendes Gespräch gehandelt hat, muß weiter erörtert werden.
    Viertens. Nicht voll gelungen — Herr Minister, das haben Sie etwas versteckt anklingen lassen — scheint uns nach wie vor die Ausgestaltung des qualifizierten Alleinauftrags für den Makler. Worum geht es hier, meine Damen und Herren? Wenn ein Auftraggeber, also jemand, der sein Haus oder seine Villa verkaufen will, einem Makler freiwillig beauftragt, mit ihm vereinbart, er allein solle dieses Geschäft betreiben, und er — der Auftraggeber — sich freiwillig verpflichtet, sich deshalb darum nicht selbst zu kümmern, während sich demgegenüber der Makler verpflichtet, mit allen seinen Kräften tätig zu werden, dann braucht sich der Auftraggeber auch nach diesem Gesetzentwurf dennoch nicht an diese Verpflichtung zu halten. Vielmehr darf er z. B. beim Kaffeetrinken sein Haus oder seine Villa an einen Freund verkaufen, den er gerade getroffen hat, oder zumindest einen entsprechenden Vorvertrag abschließen. Der Makler soll in diesem Falle nur bis zur Hälfte des vereinbarten Entgelts bekommen. Das, Herr Minister, ist eine Frage, über die weiter diskutiert werden muß. Man muß überlegen, ob das bei aus keinem Gesichtspunkt schutzwürdigen Auftraggebern, wenn sie ihre Villa verkaufen wollen und von sich aus mit einem Makler vereinbart haben, daß er allein den Verkauf betreiben solle, ihn dann aber doch selbst betreiben, diese Folgen haben solle. Wir müssen uns sicher noch darüber unterhalten, ob das bezüglich der Einhaltung von Verträgen möglich sein soll. Der Makler wird hier meines Erachtens im Vergleich zu anderen freien Berufen, soweit sie Dienstleistungen erbringen, anders behandelt als diese und benachteiligt.
    Ein Fünftes — darauf brauche ich nicht näher einzugehen —: Manche Bestimmungen müssen klarer gefaßt werden. Wir sollten uns, da es sich um eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt, Mühe geben, nicht mit lauter Verweisungen zu arbeiten, sondern auch für den Laien, für den Verbraucher verständliches Deutsch zu formulieren.
    Zum Schluß begrüße ich besonders die vorgesehenen Bestimmungen über die Darlehensvermittlung und die Bestimmungen über die Ehevermittlung und Eheanbahnung. Sicher werden wir im Laufe der Beratungen und in den Ausschüssen noch einige wunde Punkte zu erörtern haben. Insgesamt sind aber diese Bestimmungen dazu geeignet, gewissen Mißbräuchen auf diesen Gebieten doch Einhalt zu gebieten. Deshalb, glaube ich, ist gerade auf diesen Gebieten eine Neuregelung notwendig.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf feststellen, daß wir mit den hier vorgetragenen Einschränkungen, Bedenken und Anregungen dem vorgelegten Entwurf über die Neuregelung des Maklerrechts positiv gegenüberstehen, an einer gründlichen, aber auch zügigen Beratung interessiert sind und hoffen, daß diese Materie noch in dieser Legislaturperiode vernünftig geregelt werden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schwenk (Stade).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zusammenarbeit ist signalisiert worden. Ich darf jetzt schon dafür danken. Daß wir reichlich Beratungsstoff in den Ausschußberatungen vor uns haben, ist gleichfalls schon gesagt worden. Das ist erfreulich. Wir wollen ja am Schluß auch einen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorlegen, dem eine breite Zustimmung ganz gut tun würde. Ob wir uns in allem einigen werden, wird sich noch zeigen müssen.
    Daß es sich hier um einen zweiten Anlauf handelt, ist bereits gesagt worden. Dem Entwurf vom Oktober 1979 ist durch den Ablauf der 8. Legislaturperiode das Aus gepfiffen worden.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nicht nur!)

    Nun sind wir also zu einem neuen Anlauf angetreten.
    Daß die Fortentwicklung des Maklerrechtes überfällig ist, ist auch schon betont worden. Die fünf Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900 zum Maklerrecht waren mit der linken oder der rechten Hand, jedenfalls nur mit einer Hand eben so dahingeschrieben worden und bei weitem nicht ausreichend. Der fünfte Paragraph war der — man kann wirklich nicht sagen: für, sondern müßte sagen: gegen — die Heiratsvermittlung. Man kann das auch als einen Anti-Makler-Beschluß von 1900 bezeichnen. Der Anti-Makler-Beschluß des Parteitages



    Dr. Schwenk (Stade)

    der SPD von 1973 hatte also schon einen Vorgänger.
    Weil Herr Kollege Stark mit innerem Frohsinn noch einmal auf den Maklerbeschluß des Parteitages von 1973 zurückgekommen ist, möchte ich auch dazu noch etwas sagen. Die SPD ist eine Volkspartei und kein wissenschaftlicher Beirat. Wenn also die Volksseele einmal überkocht, weil es zu jener Zeit, insbesondere im Bereich der Wohnungsvermittlung in den Ballungszentren, zahlreiche Mißstände gegeben hat, dann darf sich so etwas auch einmal Ausdruck verleihen in einem Parteitagsbeschluß. Es war nötig, einmal deutlich zu machen, daß es so nicht weitergeht. Sie sehen, daß vernünftige Leute daraus Folgerungen ziehen für eine vernünftige Gesetzgebung, die ausgewogen ist.
    Mein Kollege Heyenn hat in der ersten Beratung schon deutlich gesagt: Die Fortentwicklung des Maklerrechts ist kein Gesetz gegen die Makler, es ist ein Gesetz mit dem Makler, und zwar mit dem seriösen Makler. Jeder Berufsstand ist bestrebt, ein gutes Erscheinungsbild darzubieten und denjenigen, die sich daranhängen wollen — das gibt es überall — und dann nicht in den Berufsstand des ehrlichen Maklers eingehen können, auch die Karte zu zeigen und sich gegen sie zu wehren. Manche der Bestimmungen, die vorgelegt worden sind und mit denen wir uns befassen werden, werden sich gegen den dubiosen Makler richten, nicht aber gegen den, der seinen guten Namen und seine gute Kundschaft fortentwickeln will.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich meine, das sollte auch einmal gesagt werden und zur allseitigen Sachlichkeit zurückführen, die wir ja auch gefunden haben. Dazu haben auch Ihre Ausführungen, Herr Kollege Stark, eben noch einmal sehr deutlich beigetragen.
    Damals, mit dem Beschluß des Gesetzgebers von 1900, zeigte sich wieder einmal, daß naive Listen des Gesetzgebers, die eine Art Quasiverbot darstellen, fehlschlagen. Dann sucht sich der freie Markt andere Auswege, die in der Folge nicht einem ausgewogenen Interessenausgleich dienen, sondern bei denen sich die Betroffenen nachher nur schwer zurechtfinden — insbesondere diejenigen, die nicht über spezifische Berufs- und Rechtskenntnisse verfügen. Sie werden es dann immer schwer haben. Deswegen ist es unser Auftrag, in den weiteren Beratungen zu möglichst klaren Abgrenzungen zu finden und — wie Sie auch schon gesagt haben — Paragraphen zu vermeiden, die von der Verweisung leben und für den Rechtsuchenden, aber auch für den Rechtanwendenden, erhebliche Schwierigkeiten bieten. Wir werden uns da zusammenfinden; ich denke, wir werden das auch schaffen.
    Wir wollen also das Gebiet deutlicher darstellen und damit auch helfen, daß das Maklerrecht nicht mehr so stark von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Formularverträgen bestimmt wird, wie das zur Zeit noch der Fall ist, und Problemlösungen durch die Rechtsprechung gefunden werden müssen, die da und dort die Zügel anziehen mußte, um
    Mißbräuchen im Bereich der Vertragsvermittlung entgegenzuwirken.
    Es ist aufgefallen — das ist soeben auch schon betont worden —, daß entgegen dem früheren Entwurf von 1979 das finanzierte Rechtsgeschäft jetzt ausgespart ist. Das hat zweierlei Gründe:
    Auf den einen ist schon hingewiesen worden. Wir wollen abwarten, welche Entwicklung die Bemühungen um einen Richtlinienentwurf im Europarat bringen werden, den wir dann in nationales Recht zu transformieren haben. Ich begrüße es, daß Sie in Ihren Ausführungen auch diesbezüglich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert haben. Das hebt sich wohltuend von dem ab, was gestern im Ausschuß betreffend Haustürgeschäfte geäußert worden ist. Hier handelt es sich um ein Gebiet, bei dem wir internationale Interessen, aber auch nationale Interessen haben. Ich begrüße es, daß Sie hier Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert haben und daß nicht etwa gemutmaßt wird, hier würden Umwege gegangen.
    Der zweite Grund ist, daß sich mangels bisheriger Tätigkeit des Gesetzgebers der Bundesgerichtshof bereits dieses Gebietes angenommen hat und in einem bemerkenswerten Urteil vom 29. April 1981 bereits den vermittelten drittfinanzierten Abzahlungsvertrag dem Abzahlungsgesetz unterworfen hat und damit schon einen wesentlichen Schritt in Richtung auf den Schutz des entweder nicht kundigen oder wehrlosen Verbrauchers getan hat. Er hat damit dem Gesetzgeber einen Teil seiner Arbeit abgenommen, wobei ich allerdings noch einmal sagen möchte: Es kann nicht das Bestreben des Gesetzgebers sein, der Rechtsprechung durch Aufschub und Zuwarten die Fortentwicklung des Rechts allein zu übertragen, worüber auch die Rechtsprechung nicht immer glücklich ist. Wir haben als frei gewähltes Parlament den Auftrag, rechtspolitischen Handlungsbedarf zu erfüllen, Normen zu setzen, die den sich wandelnden Anforderungen in einer sich ständig fortentwickelnden Industriegesellschaft entsprechen müssen — ich sagte es schon einmal und möchte es noch einmal wiederholen —, damit dem normalen Bürger, dem die branchenspezifischen Kenntnisse fehlen, der sie sich auch nicht so ohne weiteres verschaffen kann, denn er muß ja seinem eigenen Beruf, seinem eigenen Lebenserwerb nachkommen, etwas mehr Rückhalt gegeben wird. Andere Institutionen — gerade auch die Rechtsprechung — müßten das sonst in mühsamer Kleinarbeit tun, mit den Verzögerungen, die nun einmal durch den Instanzenzug gegeben sind, bis eine obergerichtliche Entscheidung getroffen werden kann.
    Wir begrüßen es auch — der Herr Bundesjustizminister hat es schon gesagt —, daß die Wohnungsvermittlung nun in das BGB eingegliedert werden soll. Wir als Rechtspolitiker befürworten, daß die Sondergesetze allmählich wieder aufgehoben werden sollen, damit wir in dem zentralen Bürgerlichen Gesetzbuch die Regelungen finden, mit denen der Bürger leben muß und nach denen er sein Leben einzurichten hat.
    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß in dem Gesetzentwurf wiederum der Hauptgrundsatz



    Dr. Schwenk (Stade)

    festgeschrieben ist, daß der Maklerberuf ein Honorar auf Erfolg zu verdienen hat. Ab und zu hören wir die Klage: „Maklers Müh' ist oft umsonst"; aber zum Ausgleich gelingt es dann auch hin und wieder, ein gutes Maklergeschäft mit geringerem Aufwand abzuschließen. Wer ein eingeführtes Maklergeschäft hat, über einen Kundenstamm verfügt, dem ist dies ja auch möglich. Der Newcomer wird sich eben erst einmal sehr anstrengen müssen, um das auch zu haben. Das gehört zum Berufsbild. Wer diesen Beruf ergreift, weiß auch, daß es so ist.
    Auslagenersatz muß extra vereinbart werden. Die Hauptgrundlage des Verdienstes ist nun einmal das Erfolgshonorar. Das wird in einem gewissen Teil abgewandelt durch den qualifizierten Alleinauftrag, bei dem ein Auftraggeber — möglicherweise um sich weiterer Sorgen zu entschlagen, möglicherweise auch, um es dem Makler besonders interessant zu machen — verspricht, keine weiteren Vermittlungsaufträge zu vergeben. Wenn er es dann doch tut, ist nun eine Schadenersatzpflicht vorgesehen. Wir werden im Ausschuß noch einmal durchprüfen müssen, ob wir diesen Schadenersatz mit Prozentzahlen vom erzielten Verkaufspreis begrenzen oder ob dem Bundesratsvorschlag der Vorzug zu geben ist.
    Wir müssen weiterhin überlegen, ob die Höchstgrenze nur für den verhinderten Kaufauftrag gelten soll oder auch für den durchkreuzten Vermittlungsauftrag für eine Wohnung und ob da auch eine Obergrenze eingezogen werden muß. Denn wir wissen, daß das Maklergeschäft weitgehend immer noch maßgebend für die Wohnungssuche, für die Vermietung von Wohnraum ist.
    Etwas eigenartig berührt es allerdings, daß der neben dem qualifizierten Alleinauftrag zulässige Eigenverkauf durch den Auftraggeber unter eine vergleichbare Regelung gestellt werden soll. Wenn man das rechtsdogmatisch sieht, dann soll bei einem zulässigen Geschäft ebenso wie bei einem vertragswidrigen Geschäft ein Ausfallgeld gezahlt werden. Ob das durchzuhalten ist, werden wir noch einmal gründlich durchprüfen müssen. Von rechtsdogmatischer Seite sind da Einwendungen gemacht worden. Ob wir als Gesetzgeber es bei den rechtsdogmatischen Überlegungen belassen müssen, werden wir noch einmal überlegen müssen. Dies ist noch kein Gegenstand für eine erste Lesung. Schließlich wollen wir ja im Ausschuß die qualifizierte Arbeit leisten.
    Für wichtig halte ich noch, daß die Interessenkollision deutlich gemacht wird: daß ein Makler kein Honorar verlangen kann, wenn er den Interessen des Auftraggebers an einer unabhängigen Maklerschaft zuwider doch ein enges Verhältnis zu einem anderen Auftraggeber hat. Solchen Mißständen muß auch vom Gesetzgeber her entgegengetreten werden. Wichtig ist — auch im Sinne der Maklerschaft —, daß jeglicher Zweifel daran beseitigt wird. Alles andere muß als unzulässig gelten. Sollte der Makler selber in das Geschäft eintreten wollen, mag ihm dazu die Möglichkeit eröffnet werden. Nur, dann muß auch der Maklerlohn entfallen. Dann ist der Makler Vertragspartner, so als ob eine Makelei nicht dazwischengestanden hätte. Ich schließe mich hier sehr deutlich einem Bundesratsvorschlag an, den wir ebenfalls überprüfen müssen.
    Die Darlehensvermittlung ist immer noch ein sehr wunder Punkt, insbesondere dann, wenn bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten jemand, der sich zu erheblichen Zahlungen verpflichtet hat, nicht mehr weiter weiß und dann auf Anzeigen verfällt: „Wenn Ihnen die Bank nichts mehr gibt, ich beschaffe Ihnen noch Kredit", „Kredit auch an Arbeitslose" und ähnliches. Das alles gibt es aber nicht umsonst. Vielfach werden Umschuldungen vorgenommen, die demjenigen, der Streckung braucht, zwar Verlängerungen bieten, ihn aber mit Verpflichtungen belasten, die an eine Zinsknechtschaft erinnern, bei denen er dann auf lange Jahre, auf Lebenszeit nur noch gegen Zinsen und Kosten anarbeiten muß. Es ist die Frage, ob das dann immer noch der freie Wille desjenigen ist oder ob er sich nicht in Zwänge hinein begibt, aus denen er nicht mehr herauskommen kann. Deswegen ist es so wichtig, daß demjenigen, der sich da hinein begibt, in Kostenaufstellungen klargemacht wird, was auf ihn zukommt.
    Es ist auch noch einmal sehr zu prüfen — deshalb begrüße ich den Bundesratsvorschlag —, ob das sogenannte Packing mit aufgeführt werden soll. Denn derjenige, der sich in Umschuldungen begibt, weiß oft gar nicht, daß zusätzlich noch Honorare oder Provisionen im Verhältnis zu dem neuen Darlehensgeber zu zahlen sind. Auch dieses ist deutlich zu machen, damit derjenige, der das unternimmt, wenigstens weiß, was da auf ihn zukommt, daß er es durchschauen kann und nicht erst nachher feststellen muß, was er alles noch bezahlen muß.
    Zum Ehevermittlungsrecht ist einiges gesagt worden. Auch hier ist eine objektive Beurteilung und Behandlung erforderlich. Es besteht überhaupt kein Anlaß mehr — und hat auch nie bestanden, auch 1900 nicht —, die Ehevermittlung als etwas sittlich nicht ganz Unumstrittenes anzusehen. Es handelt sich darum, Leuten zu helfen, die auf anderem Wege keinen Partner finden. Da gibt es viele Gründe. Wir brauchen bloß an die weit entfernt wohnenden und mit nicht viel Nachbarschaft gesegneten Leute denken, denen ein Kennenlernen sonst nicht leichtgemacht ist, die also zur Vermittlung greifen müssen. Denen ist ein ebenso objektives Recht zu gewähren wie anderen auch, insbesondere um zu vermeiden, daß sie weiterhin große Vorauszahlungen leisten müssen, ohne möglicherweise die entsprechenden Gelegenheiten nachgewiesen zu bekommen, und trotz großer Enttäuschung von solchen Zahlungen und Verbindungen nicht mehr herunterkommen. Hier müssen wir gerade demjenigen helfen, der selbst nicht genug gewandt ist, sein künftiges Schicksal voll in eigene Hände zu nehmen, sondern der einer Beratung und Vermittlung bedarf. Dieses halte ich für ein im Sinne des Verbraucherschutzes wichtiges Vorhaben.
    Ich freue mich auf die zukünftigen Beratungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)