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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Inhalt: Verzicht des Abg. Röhner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 6153A Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag 6153A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 9/1672 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 9/1679, 9/1680 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Finger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6154 A Schmidt (München) SPD 6157 D Gattermann FDP 6161 B Clemens CDU/CSU 6164 B Schröder (Hannover) SPD 6168A Engelhard FDP 6169 D Hansen fraktionslos 6171 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 6173A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 6176 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6179 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Dr. Schneider CDU/CSU 6182 A Gnädinger SPD 6185A Magin CDU/CSU 6186 D Wartenberg (Berlin) SPD 6188 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1674 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1673 — Dr. Langner CDU/CSU 6190 D Dr. Struck SPD 6192 D Dr. Solms FDP 6193 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1647 — Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6214A Dr. Kreile CDU/CSU 6214C Walther SPD 6216 C Frau Matthäus-Maier FDP 6218 A Coppik fraktionslos (Erklärung nach § 90 GO) 6219C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 9/1643 — Frau Weyel SPD 6220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 6222 C Neuhausen FDP 6224A Engholm, Bundesminister BMBW . . . . 6226 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maklerverträge — Drucksache 9/1633 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 6227 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 6229 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 6230 D Kleinert FDP .6233A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 9/1640 — Rastemborski, Senator des Landes Berlin 6235 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 6236 A Wartenberg (Berlin) SPD 6237 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6239 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Pfeifer, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Schäuble, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Picard, Rühe, Dr. Probst, Dr. Hornhues, Dr. Marx, Neuhaus, Linsmeier, Frau Geiger, Dr. Laufs, Lenzer, Dr. Bugl, Würzbach, Dr. Jobst, Löher, Freiherr von Schorlemer, Pohlmann, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hüsch, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Magin, Dr. Olderog, Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Zierer, Jagoda, Bühler (Bruchsal), Boroffka, Dr. Rose, Spilker, Sick und der Fraktion der CDU/ CSU Kulturelle Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 9/1498 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Intensivierung der deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen — Drucksache 9/1665 — Dr. Stercken CDU/CSU 6240 B Gansel SPD 6243 D Schäfer (Mainz) FDP 6246 D Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6249 B Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6252 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — 6253 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 9/1598 — Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . . 6253 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 6254 D Rayer SPD 6256 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6257 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Kalisch CDU/CSU 6258 C Jaunich SPD 6260 B Eimer (Fürth) FDP 6261 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/1619 — 6262 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — 6263A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schiffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen — Drucksache 9/1632 — 6263A Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1627 — 6263 B Beratung der Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1644 — 6263C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (EWG) über Tarife im Linienflugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/1088 Nr. 19, 9/1617 — . 6263C Fragestunde — Drucksache 9/1664 vom 21. Mai 1982 — Verteilung eines kritischen Zeitungsartikels des Bundesministers des Innern zu außenpolitischen Fragen an Bedienstete des Ministeriums MdlAnfr 53 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6195C,D ZusFr Broll CDU/CSU 6195C,D Auflagen für die geplanten Kernkraftwerke Biblis C, Isar II und Emsland MdlAnfr 61 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 6196A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6196 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 6196C ZusFr Dr. Kübler SPD 6196 D Substitutionsprodukte für PCB in Transformatoren MdlAnfr 4 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 6197A ZusFr Dr. Kübler SPD 6197A Haltung der Bundesregierung zu den in einem Zeitungsartikel vertretenen außenpolitischen Ansichten des Bundesinnenministers MdlAnfr 9 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 6197 B, D, 6198 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6197 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6198A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6198 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6198 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6198C ZusFr Dr. Hirsch FDP 6198 D Berücksichtigung der Ziffer 7 der Entschließung des Bundestages vom 18. Dezember 1981 und der Frage der Inhaftierten IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 bei den Gesprächen mit dem polnischen Vizepremier Kowalczyk in Bonn MdlAnfr 11 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 6199 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6199 B, C Rolle der Rechtslage Deutschlands und der friedlichen Lösung der deutschen Frage in den Aktivitäten der Koordinatoren für deutsch-amerikanische Beziehungen MdlAnfr 12 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6199C, 6200 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6200 A ZusFr Dr. Wendig FDP 6200 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6200 C Entsendung eines Botschafters nach El Salvador und Gewährung von Entwicklungshilfe MdlAnfr 13, 14 21.05.82 Drs 09/1664 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6200 D, 6201A,B,C,D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 6200D, 6201 A, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6201 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6201 B Praxis der Bundesregierung bei der Ausweisung enttarnter kommunistischer Spione MdlAnfr 49, 50 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 6202 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6202 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6202 D Bestellung des Bundestagsabgeordneten Wrede zum neuen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen MdlAnfr 40 21.05.82 Drs 09/1664 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 6203 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6203A,B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 6203 C ZusFr Broll CDU/CSU 6203 C ZusFr Lattmann CDU/CSU 6203 C Kosten für das Kanzler-Sommerfest 1981; Verwendung der voraussichtlichen Ausgaben 1982 für Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 41, 42 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Roitzsch CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6203 D, 6204 A, B, C, 6205 A, B, C, D, 6206A ZusFr Frau Roitzsch CDU/CSU . 6204 A, D, 6205B ZusFr Gansel SPD 6204 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 6205 B ZusFr Broll CDU/CSU 6205 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6205 C ZusFr Glos CDU/CSU 6205 D Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Verwirklichung der steuerpolitischen Beschlüsse des SPD-Parteitags; Folgerungen aus dem Verzicht auf Steuersenkungsprogramme für die vorgesehenen Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 62, 63 21.05.82 Drs 09/1664 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 6206 B, C, D, 6207 B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 6206 B, C, 6207A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6207 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6207 C ZusFr Jungmann SPD 6207 D Anerkennung der von der CDU ausgestellten Quittungen für Fahrkosten anläßlich der Bonner Demonstration am 5. Juni 1982 als steuerabzugsfähige Spendennachweise MdlAnfr 69 21.05.82 Drs 09/1664 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 6208 A, B, C, D, 6209 A ZusFr Conradi SPD 6208 B ZusFr Frau Blunck SPD 6208 C ZusFr Gansel SPD 6208 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6208 D Beanspruchung der Investitionszulage durch die Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr 72, 73 21.05.82 Drs 09/1664 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6209B, D ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 6209 D Erschwerte Anwerbung von Saisonarbeitskräften für Obst- und Gemüsebau durch die Lohnsteuerpauschalierungsbescheinigung MdlAnfr 18 21.05.82 Drs 09/1664 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 6209D, 6210A,B ZusFr Eigen CDU/CSU 6210A,B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 V Schließung des einzigen deutschen Ferrochrom-Werks; Einbeziehung deutschen Ferrochroms in die Rohstoffbevorratung MdlAnfr 74, 75 21.05.82 Drs 09/1664 Berschkeit SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6210 C, D, 6211 A, B, C, D, 6212A ZusFr Berschkeit SPD 6210D, 6211 D ZusFr Ginnuttis SPD 6211A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6211 B Sanierung multinationaler Unternehmen durch Kostenverschiebungen zu Lasten deutscher und europäischer Tochtergesellschaften, insbesondere durch den Maschinenbaukonzern International Harvester Corp. MdlAnfr 76 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6212 B, C, D, 6213A ZusFr Dr. Soell SPD 6212B,C ZusFr Eigen CDU/CSU 6212 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 6212 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6213A Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kartellgesetzes als Voraussetzung für die Verwirklichung regionaler Energieversorgungskonzepte MdlAnfr 77 21.05.82 Drs 09/1664 Catenhusen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6213 B, C, D ZusFr Catenhusen SPD 6213 C Nächste Sitzung 6263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 . . . 6265* C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) 6266* A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 6266* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 6153 103. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 28. 5. Dr. Ahrens * 28. 5. Dr. Barzel 28. 5. Biehle ** 28. 5. Dr. Bötsch 28. 5. Brandt 28. 5. Braun 28. 5. Büchner (Speyer) 28. 5. Conrad (Riegelsberg) 28. 5. Dr. Enders * 28. 5. Francke (Hamburg) ** 28. 5. Dr. Geßner ** 28. 5. Herterich 28. 5. Dr. Holtz * 28. 5. Horn ** 28. 5. Dr. Hupka ** 28. 5. Ibrügger ** 28. 5. Jung (Kandel) ** 28. 5. Dr. Kreutzmann 28. 5. Frau Krone-Appuhn ** 28. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 28. 5. Lagershausen 27. 5. Lampersbach 28. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) ** 28. 5. Lenzer * 28. 5. Frau Dr. Martiny 28. 5. Dr. Marx ** 28. 5. Meinike (Oberhausen) 28. 5. Möhring ** 28. 5. Möllemann ** 28. 5. Dr. Müller * 28. 5. Neumann (Stelle) ** 28. 5. Petersen ** 28. 5. Pfeifer 27. 5. Picard 28. 5. Poß 27. 5. Rühe ** 28. 5. Sauer (Salzgitter) 28. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 5. Seehofer 28. 5. Sick 28. 5. Dr. Unland * 28. 5. Vogel (Ennepetal) 28. 5. Dr. Vohrer * 28. 5. Voigt (Frankfurt) ** 28. 5. Dr. von Wartenberg ** 28. 5. Wehner 28. 5. Würtz ** 28. 5. Dr. Zimmermann 28. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Das soziale Mietrecht hat bisher Millionen Mietern zuverlässige Sicherheit für den Bestand ihrer Wohnung und zugleich Schutz vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen gegeben. Den Hauseigentümern gewährleistet es jährliche wirtschaftlich gerechtfertigte Anpassungen der Mieten. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein erheblicher Fehlbestand an Mietwohnungen. Es fehlen insbesondere Wohnungen für Familien mit Kindern zu einkommensgerechten Mieten. Der Wohnungsmangel, der heute schon erhebliche regelmäßige Anstieg der Mieten und die unverhältnismäßig steigenden Heiz- und Nebenkosten belasten die Mieter überdurchschnittlich. Mieter brauchen deshalb mehr und nicht weniger Schutz für den Bestand ihrer Wohnung. Der Wohnungsbau braucht mehr und nicht weniger staatliche Förderung. Die Erwartung, durch Erleichterung des Mietanstiegs könne der Wohnungsbau belebt werden, ist nicht begründet. Auch Mieterhöhungen werden die Kluft zwischen der Kostenmiete für frei finanzierte Neubauwohnungen, die jetzt schon bis zu 25,- DM pro qm ausmachen und Marktmieten, die allenfalls 10,- bis 12,- DM pro qm erreichen können, nicht überbrücken. Mehr Wohnungen für Bezieher durchschnittlicher Einkommen werden so nicht gebaut werden können. In dieser Lage führen die Entscheidungen im Mietspiegelgesetz und im Mietrechtsänderungsgesetz zwar zu dringend gebotenen Verbesserungen des Mieterschutzes, zugleich aber zu ernsten Gefahren für die Mieter. Die sogenannte Aktualisierung der Mietspiegel, die Einführung der Staffelmieten und die Lockerung des Mieterschutzes durch Zeitmietverträge gehen einseitig zu Lasten der Mieter und bergen die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Auf Dauer wird der Bestand des sozialen Schutzes der Mieter in Frage gestellt. Ich bin mir bewußt, daß die heutigen Entscheidungen Bestandteil der beschäftigungspolitischen Zielsetzungen der Koalition von SPD und FDP sind. Für die Grundsätze dieser Koalition und ihre Zielsetzungen stehe ich ein. Daran will ich auch dann keine Zweifel aufkommen lassen, wenn ich mit meiner Auffassung in der Frage der Änderungen des Mietrechtes für meine Überzeugung keine Mehrheit habe gewinnen können. In meiner hervorgehobenen Verantwortung für die Mieter, die ich als Präsident des Deutschen Mieterbundes außerhalb dieses Hauses trage, kann ich diese gegensätzlichen Interessen nicht ausgleichen. 6266* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Ich bin deshalb außerstande, den Gesetzen zuzustimmen. Mit einer Ablehnung der Gesetze müßte ich mich an die Seite der CDU/CSU stellen, die einen sehr viel weiter reichenden Abbau der Mieterrechte fordert. Ich müßte zudem auch Nein sagen zu den Verbesserungen im Mieterschutz, die das Mietrechtsänderungsgesetz tatsächlich auch bringt und die — wie ich anerkenne —, für sich genommen, den Mietern zugute kommen. Unter diesen Umständen kann ich meine Haltung nur dadurch verantwortlich ausdrücken, daß ich mich der Stimme enthalte. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) Mit meiner Ablehnung des Vermittlungsergebnisses bestreite ich nicht den darin enthaltenen Erfolg der CDU/CSU, die Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindert zu haben. Der von mir als ungerecht und unsolide empfundenen Investitionszulage, die alle Unternehmen bestraft, die auch in den letzten Jahren trotz steigender Zins- und Kostenlasten investiert haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, konnte ich jedoch nicht zustimmen, zumal sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht beitragen und große Mitnahmeeffekte auslösen wird. Sie verschärft zudem das Strukturgefälle zwischen ländlichen Räumen und Industriegebieten, da die Zulage hauptsächlich in die letzteren fließen dürfte, und ist daher für mich als Abgeordneter eines überwiegend ländlich strukturierten Raumes nicht akzeptabel. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Ich stimme dem Mietrechtsänderungsgesetz nicht zu und begründe dies wie folgt: 1. Das Gesetz ist ein von der FDP initiierter Schlag gegen das von Sozialdemokraten geschaffene und bislang stets verteidigte soziale Mietrecht: a) es höhlt das Vergleichsmietensystem aus; b) es bringt mit der „Staffelmiete" unverantwortliche Mietpreissteigerungen für neue Mietwohnungen; c) es lockert mit der „Zeitmiete" den Kündigungsschutz. 2. Das Gesetz wird in den nächsten drei Jahren — vor allem in Ballungsräumen — Mietpreissteigerungen bis zu 30 % hervorrufen und ist daher eine Kampfansage gegen die Mieter. Millionen von Mietern werden empfindlich belastet, müssen sich erheblich einschränken oder können die hohen Mieten ohne Wohngeld oder Sozialhilfe überhaupt nicht mehr zahlen. Dies wiederum wird die öffentlichen Haushalte in Milliardenhöhe belasten. 3. Das Gesetz erschließt Vermietern mit großem Wohnungsbesitz Gewinne in Millionenhöhe. Die Hoffnung, daß diese Gewinne wiederum im Mietwohnungsbau investiert werden, sind durch nichts begründet. Bisherige Investitionshemmnisse sind typisch kapitalistische Erscheinungen, wie explodierende Bodenpreise, steigende Baukosten, hohe Baubetreuungskosten und ein hohes Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, nicht das soziale Mietrecht. 4. Das Gesetz ist höchst unzureichend formuliert und laienunverständlich; es kompliziert das geltende Mietrecht aufs Neue, statt es — wie seit 1974 angestrebt — zu vereinfachen. Es bringt rechtssystematische Mängel ins BGB, die Lehre und Rechtsprechung noch lange beschäftigen werden. 5. Die wenigen im Gesetz enthaltenen, von der SPD stammenden Verbesserungen (Schutz gegen Übermaß-Modernisierung, Mietkautionen, Vorkaufsrecht bei Umwandlungen) begrüße ich zwar. Sie können jedoch mein abschließendes Gesamturteil nicht mehr aufheben. Mein NEIN zum Mietrechtsänderungsgesetz ist ein gänzlich anderes als das NEIN der Union, die das soziale Mietrecht noch wesentlich weiter deformieren will, als das Gesetz es tut. Mein NEIN liegt vor allem im Interesse meiner Münchner Mitbürger, die es als Mieter bisher schon schwer genug haben. Diese Mieter möchte ich nicht im Stich lassen.
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    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf hat die Bundesregierung ein Vorhaben wieder aufgegriffen, das sie bereits in der vorigen Legislaturperiode des Bundestages betrieben hatte, das dann aber bis zu deren Ende nicht abgeschlossen werden konnte.
    Der Entwurf eines Gesetzes über Maklerverträge erleichtert den Parteien die Aushandlung interessenangemessener Verträge. Zugleich vereinfacht er die Rechtsanwendung. Zum anderen führt der Entwurf verstreute Teile des Maklerrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch zurück. Damit dient er der Übersichtlichkeit und der Geschlossenheit unseres Zivilgesetzbuchs. Eine Vielzahl von Sonderregelungen wird überflüssig. Wir leisten also auch einen Beitrag zur Eindämmung der sogenannten Normenflut.
    Lassen Sie mich zugleich ein Ziel nennen, das dieser Entwurf nicht verfolgt. Er verfolgt nicht das Ziel, den Maklern das Leben sauer zu machen oder ihnen gar ihren Platz in unserem Wirtschaftsleben streitig zu machen. In manchmal etwas schrillen Tönen ist das von dem früheren Regierungsentwurf behauptet worden. Ich freue mich, daß inzwischen auch auf seiten der Makler anfängliches Mißtrauen und die zum Teil schroffe Ablehnung einer recht differenzierten Betrachtung gewichen sind. Auch bei den Maklern ist die Einsicht gewachsen, daß eine ausgewogene gesetzliche Regelung der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit vorzuziehen ist. Denn was wäre die Alternative? Es wäre die Fortdauer des Schwebezustands zwischen Maximalforderungen in den Vertragsbedingungen der Makler einerseits und einer harten und restriktiven Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle dieser Bedingungen andererseits. Das Ergebnis wäre eine alle Beteiligten belastende Rechtsunsicherheit.
    Das Bürgerliche Gesetzbuch hat dem Maklervertragsrecht ganze fünf Paragraphen gewidmet, die seit dem Jahr 1900 unverändert geblieben sind. Zwei davon laufen seit längerem in der Lebenswirklichkeit leer, nachdem die Arbeitsvermittlung im wesentlichen bei der Bundesanstalt für Arbeit monopolisiert worden ist und die Ehevermittlung in ganz anderen Formen stattfindet, als es sich der Gesetzgeber seinerzeit vorgestellt hatte.
    Im Jahre 1900 brauchte man neben den amtlich bestellten Handelsmaklern nur noch die Gelegenheitsmakler ins Auge zu fassen. Zwar berichten schon die Motive zum Bürgerlichen Gesetzbuch von „gewissen Mäklern", die das Mäklergeschäft gewerblich betrieben, wozu auch die sogenannten Häusermäkler gerechnet wurden. Dennoch konnten die Väter des BGB mit einigem Recht davon ausgehen, daß der Maklervertrag einer näheren Regelung nicht bedurfte.
    Mißstände im Bereich des Wohnungsmarkts machten Anfang der 70er Jahre eine gesetzliche Regelung der Wohnungsvermittlung notwendig. Die Reaktion des Gesetzgebers war das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971, also ein Sondergesetz außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wenige Jahre später forderte der Bundesrat im Rahmen der Beratungen des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob nach dem Vorbild des Wohnungsvermittlungsgesetzes besondere Regelungen über die Darlehensvermittlung geschaffen werden sollten. Damit stand ein weiteres Sondergesetz zur Debatte.
    Schließlich zeigte sich, daß der Wirklichkeit der Ehevermittlung und Eheanbahnung mit der recht lakonischen Vorschrift des § 656 BGB keine Gerech-



    Bundesminister Dr. Schmude
    tigkeit mehr getan werden konnte. Die Unklagbarkeit des Ehemaklerlohns, diese bewußte Diskriminierung der Ehemakler, war Ausdruck einer heute längst überholten moralischen Abwertung der Ehevermittlung. Für diese Diskriminierung gibt es keinen Grund. Übrigens wirkt sich die gesetzliche Regelung auch sehr zum Schaden der Auftraggeber aus: Ihnen werden regelmäßig erhebliche Vorausleistungen abverlangt. Aus allen Fraktionen des Bundestages ist der Gesetzgeber denn auch immer wieder zur Streichung des § 656 BGB und zur Schaffung von Schutzvorschriften zugunsten der Kunden der Ehevermittler aufgefordert worden.
    Die Bundesregierung hielt es für notwendig, die erforderlichen neuen Vorschriften über die Darlehens- und Ehevermittlung in den Schuldrechtsteil des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustellen. Ich teile die Abneigung der Rechtspolitiker aller Fraktionen und einer breiten Öffentlichkeit gegen immer neue zivilrechtliche Sondergesetze, die zwangsläufig nicht nur im Formalen, sondern auch im Inhalt der Rechtszersplitterung Vorschub leisten. Im Bundesministerium der Justiz wird deshalb an einer umfassenden Bereinigung und Überarbeitung des Schuldrechts gearbeitet. Mit einem neuen Sondergesetz über Maklerverträge hätte sich diese umfassende und langfristige Zielsetzung schlecht vereinbaren lassen. Aus diesem Grunde werden auch die zivilrechtlichen Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes von 1971 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.
    Die Grundentscheidung für die Rückführung der Sondergesetze in das Schuldrecht des BGB machte die Überarbeitung des gesamten Achten Titels über den Maklervertrag unvermeidlich. Der Entwurf hat deshalb auch die vor allem für die Immobilienmakler bedeutsamen Vorschriften der §§ 652 bis 654 in den Entwurf einbezogen und im Lichte einer umfangreichen Rechtsprechung ergänzt. Dabei verzichtet der Entwurf auf manches interessante Detail; er regelt nur das, was für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Makler und Auftraggeber grundsätzlich bedeutsam ist oder im Interesse der Rechtssicherheit klärungsbedürftig erscheint.
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Regelung, daß der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber einem nichtkaufmännischen Auftraggeber künftig zwingend davon abhängt, daß ein Vertrag mit einem Dritten tatsächlich zustande kommt und die Tätigkeit des Maklers hierfür ursächlich ist. Diese Präzisierung und Verfestigung des Grundsatzes des Erfolgshonorars entzieht einer Vielzahl mißbräuchlicher und kundenschädlicher Vertragsgestaltungen den Boden, die die Gerichte bisher über Gebühr beschäftigt haben.
    Eine sehr wichtige Ausnahme vom Grundsatz des Erfolgshonorars sieht der Entwurf im Falle des Alleinauftrags vor. Damit faßt der Entwurf zweifellos ein heißes Eisen an. Aber er würde sein Ziel verfehlen und die in ihn gesetzten Erwartungen enttäuschen, wenn der eine praktisch, vor allem im Immobiliengeschäft, so bedeutsame Vertragsgestaltung mit Schweigen überginge.
    Lassen Sie mich im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften des Entwurfs noch kurz auf die neue Regelung des Problems der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen dem Makler und dem Vertragspartner seines Auftraggebers hinweisen. Im geltenden Recht gibt es hierzu, von der Wohnungsvermittlung einmal abgesehen, noch keine Regelung, sondern nur eine umfangreiche, nicht ganz leicht überschaubare Rechtsprechung. Der Entwurf will hier mehr Rechtssicherheit schaffen, indem er die wichtigsten Fälle beispielhaft regelt und im übrigen die Prinzipien schärfer umreißt, nach denen im Falle der Gefahr einer Interessenkollision zu entscheiden ist. Kurz gesagt, in dem konstruierten Fall, in dem ein Verkäufer einen von ihm abhängigen Makler einschaltet, um gleichzeitig Maklergebühr und Kaufpreis zu erhalten, ist der Verlust des Maklerlohns die Folge.
    Mit den Vorschriften über die Darlehensvermittlung — das ist eine vielleicht noch peinlichere Fallgestaltung — kommt die Bundesregierung der schon erwähnten Aufforderung des Bundesrates nach, besondere Schutzvorschriften zugunsten der Kunden von Darlehensvermittlern zu schaffen. Diesem Ziel dient die Einführung der Schriftform mit obligatorischen Mindestangaben zur Information des Kreditsuchenden über Vermittlungskosten und Kreditbedingungen. Der Entgeltanspruch des Darlehensvermittlers wird von der tatsächlichen Auszahlung des Darlehens abhängig gemacht. Nebenentgelte werden ausgeschlossen. Damit wird es künftig notwendig sein, daß ein Kreditvermittler, der ja oft nur vortäuscht, er könne Kredit beschaffen, in Wirklichkeit aber eine überflüssige Aufgabe zwischen Sparkassen und Kleinkunden wahrnimmt, von vornherein seinem Kunden klar sagt, was an Belastungen auf ihn zukommt. Sollte die Kreditvermittlung erfolglos bleiben, d. h. der Kredit nicht ausgezahlt werden, dann gibt es auch keine Maklervergütung. Ein Mißstand, der sich ausgebreitet hat, wird damit erfolgreich bekämpft werden.
    Der Regierungsentwurf verwirklicht ein, so meine ich, recht umfangreiches Programm mit dem gesetzestechnisch bescheidenen Aufwand von 19 Paragraphen. Wenn man bedenkt, daß die sondergesetzlichen Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes entfallen, so kann der Vorwurf der Normenflut gewiß nicht erhoben werden. Eine weitere Straffung des Maklerrechts könnte nur auf Kosten der Qualität und der Verständlichkeit der Regelungen vorgenommen werden.
    Abschließend bringe ich meine Hoffnung zum Ausdruck, daß die gewiß gründlich und gewissenhaft abgewogenen Vorschriften des Entwurfs in einem Klima der Sachlichkeit beraten werden können und daß dieses wichtige Vorhaben des Verbraucherschutzes bald als Gesetz in Kraft tritt. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Abgeordnete Dr. Stark das Wort.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU darf ich zu dem erneuten Anlauf der Bundesregierung, das Maklerrecht im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches neu zu regeln, unser positives Interesse bekunden. Die CDU/ CSU-Fraktion ist mit der Bundesregierung der Meinung — ich glaube, darüber sind wir uns sogar alle hier im Hause einig —, daß die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Maklerrecht, besonders über das Ehemaklerrecht, nicht ausreichend sind für die heutigen Verhältnisse, daß die nur bruchstückhafte Regelung, die für damalige Verhältnisse vielleicht angebracht war, heute in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, wie die nicht seltenen Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet und auch die umfangreiche und nahezu unüberschaubare Rechtsprechung auf diesem Gebiete zeigen.
    Auf Grund der gestiegenen Bedeutung der Maklertätigkeit, insbesondere auch in den Sonderbereichen, die von Herrn Minister Schmude bereits angedeutet wurden, nämlich der Wohnungsvermittlung, der Darlehensvermittlung und der Ehevermittlung und Eheanbahnung, ist es auch nach unserer Auffassung sinnvoll und geboten, daß hier eine Neuregelung stattfindet.
    Allerdings darf diese grundsätzliche Feststellung und Erkenntnis nicht zu der Meinung verleiten, daß jede Regelung, ganz gleich wie sie auch aussähe, besser sei als die jetzige. Ich muß hier, was den Kollegen der SPD sicher nicht gefallen wird, nochmals an den berühmt-berüchtigten Beschluß des hannoverschen SPD-Parteitags aus dem Jahre 1973 erinnern, wo die SPD das Problem schlicht, einfach und geschmacklos dadurch regeln wollte, daß sie den Maklerberuf verbieten wollte. Das war sicher keine angemessene und ausgeglichene Regelung. — Bitte schön, Herr Minister.