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    Plenarprotokoll 9/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Inhalt: Verzicht des Abg. Röhner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 6153A Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag 6153A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 9/1672 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 9/1679, 9/1680 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Finger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6154 A Schmidt (München) SPD 6157 D Gattermann FDP 6161 B Clemens CDU/CSU 6164 B Schröder (Hannover) SPD 6168A Engelhard FDP 6169 D Hansen fraktionslos 6171 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 6173A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 6176 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6179 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Dr. Schneider CDU/CSU 6182 A Gnädinger SPD 6185A Magin CDU/CSU 6186 D Wartenberg (Berlin) SPD 6188 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1674 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1673 — Dr. Langner CDU/CSU 6190 D Dr. Struck SPD 6192 D Dr. Solms FDP 6193 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1647 — Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6214A Dr. Kreile CDU/CSU 6214C Walther SPD 6216 C Frau Matthäus-Maier FDP 6218 A Coppik fraktionslos (Erklärung nach § 90 GO) 6219C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 9/1643 — Frau Weyel SPD 6220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 6222 C Neuhausen FDP 6224A Engholm, Bundesminister BMBW . . . . 6226 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maklerverträge — Drucksache 9/1633 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 6227 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 6229 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 6230 D Kleinert FDP .6233A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 9/1640 — Rastemborski, Senator des Landes Berlin 6235 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 6236 A Wartenberg (Berlin) SPD 6237 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6239 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Pfeifer, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Schäuble, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Picard, Rühe, Dr. Probst, Dr. Hornhues, Dr. Marx, Neuhaus, Linsmeier, Frau Geiger, Dr. Laufs, Lenzer, Dr. Bugl, Würzbach, Dr. Jobst, Löher, Freiherr von Schorlemer, Pohlmann, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hüsch, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Magin, Dr. Olderog, Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Zierer, Jagoda, Bühler (Bruchsal), Boroffka, Dr. Rose, Spilker, Sick und der Fraktion der CDU/ CSU Kulturelle Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 9/1498 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Intensivierung der deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen — Drucksache 9/1665 — Dr. Stercken CDU/CSU 6240 B Gansel SPD 6243 D Schäfer (Mainz) FDP 6246 D Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6249 B Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6252 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — 6253 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 9/1598 — Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . . 6253 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 6254 D Rayer SPD 6256 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6257 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Kalisch CDU/CSU 6258 C Jaunich SPD 6260 B Eimer (Fürth) FDP 6261 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/1619 — 6262 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — 6263A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schiffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen — Drucksache 9/1632 — 6263A Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1627 — 6263 B Beratung der Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1644 — 6263C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (EWG) über Tarife im Linienflugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/1088 Nr. 19, 9/1617 — . 6263C Fragestunde — Drucksache 9/1664 vom 21. Mai 1982 — Verteilung eines kritischen Zeitungsartikels des Bundesministers des Innern zu außenpolitischen Fragen an Bedienstete des Ministeriums MdlAnfr 53 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6195C,D ZusFr Broll CDU/CSU 6195C,D Auflagen für die geplanten Kernkraftwerke Biblis C, Isar II und Emsland MdlAnfr 61 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 6196A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6196 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 6196C ZusFr Dr. Kübler SPD 6196 D Substitutionsprodukte für PCB in Transformatoren MdlAnfr 4 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 6197A ZusFr Dr. Kübler SPD 6197A Haltung der Bundesregierung zu den in einem Zeitungsartikel vertretenen außenpolitischen Ansichten des Bundesinnenministers MdlAnfr 9 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 6197 B, D, 6198 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6197 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6198A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6198 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6198 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6198C ZusFr Dr. Hirsch FDP 6198 D Berücksichtigung der Ziffer 7 der Entschließung des Bundestages vom 18. Dezember 1981 und der Frage der Inhaftierten IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 bei den Gesprächen mit dem polnischen Vizepremier Kowalczyk in Bonn MdlAnfr 11 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 6199 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6199 B, C Rolle der Rechtslage Deutschlands und der friedlichen Lösung der deutschen Frage in den Aktivitäten der Koordinatoren für deutsch-amerikanische Beziehungen MdlAnfr 12 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6199C, 6200 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6200 A ZusFr Dr. Wendig FDP 6200 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6200 C Entsendung eines Botschafters nach El Salvador und Gewährung von Entwicklungshilfe MdlAnfr 13, 14 21.05.82 Drs 09/1664 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6200 D, 6201A,B,C,D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 6200D, 6201 A, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6201 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6201 B Praxis der Bundesregierung bei der Ausweisung enttarnter kommunistischer Spione MdlAnfr 49, 50 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 6202 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6202 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6202 D Bestellung des Bundestagsabgeordneten Wrede zum neuen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen MdlAnfr 40 21.05.82 Drs 09/1664 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 6203 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6203A,B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 6203 C ZusFr Broll CDU/CSU 6203 C ZusFr Lattmann CDU/CSU 6203 C Kosten für das Kanzler-Sommerfest 1981; Verwendung der voraussichtlichen Ausgaben 1982 für Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 41, 42 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Roitzsch CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6203 D, 6204 A, B, C, 6205 A, B, C, D, 6206A ZusFr Frau Roitzsch CDU/CSU . 6204 A, D, 6205B ZusFr Gansel SPD 6204 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 6205 B ZusFr Broll CDU/CSU 6205 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6205 C ZusFr Glos CDU/CSU 6205 D Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Verwirklichung der steuerpolitischen Beschlüsse des SPD-Parteitags; Folgerungen aus dem Verzicht auf Steuersenkungsprogramme für die vorgesehenen Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 62, 63 21.05.82 Drs 09/1664 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 6206 B, C, D, 6207 B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 6206 B, C, 6207A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6207 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6207 C ZusFr Jungmann SPD 6207 D Anerkennung der von der CDU ausgestellten Quittungen für Fahrkosten anläßlich der Bonner Demonstration am 5. Juni 1982 als steuerabzugsfähige Spendennachweise MdlAnfr 69 21.05.82 Drs 09/1664 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 6208 A, B, C, D, 6209 A ZusFr Conradi SPD 6208 B ZusFr Frau Blunck SPD 6208 C ZusFr Gansel SPD 6208 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6208 D Beanspruchung der Investitionszulage durch die Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr 72, 73 21.05.82 Drs 09/1664 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6209B, D ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 6209 D Erschwerte Anwerbung von Saisonarbeitskräften für Obst- und Gemüsebau durch die Lohnsteuerpauschalierungsbescheinigung MdlAnfr 18 21.05.82 Drs 09/1664 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 6209D, 6210A,B ZusFr Eigen CDU/CSU 6210A,B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 V Schließung des einzigen deutschen Ferrochrom-Werks; Einbeziehung deutschen Ferrochroms in die Rohstoffbevorratung MdlAnfr 74, 75 21.05.82 Drs 09/1664 Berschkeit SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6210 C, D, 6211 A, B, C, D, 6212A ZusFr Berschkeit SPD 6210D, 6211 D ZusFr Ginnuttis SPD 6211A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6211 B Sanierung multinationaler Unternehmen durch Kostenverschiebungen zu Lasten deutscher und europäischer Tochtergesellschaften, insbesondere durch den Maschinenbaukonzern International Harvester Corp. MdlAnfr 76 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6212 B, C, D, 6213A ZusFr Dr. Soell SPD 6212B,C ZusFr Eigen CDU/CSU 6212 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 6212 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6213A Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kartellgesetzes als Voraussetzung für die Verwirklichung regionaler Energieversorgungskonzepte MdlAnfr 77 21.05.82 Drs 09/1664 Catenhusen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6213 B, C, D ZusFr Catenhusen SPD 6213 C Nächste Sitzung 6263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 . . . 6265* C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) 6266* A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 6266* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 6153 103. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 28. 5. Dr. Ahrens * 28. 5. Dr. Barzel 28. 5. Biehle ** 28. 5. Dr. Bötsch 28. 5. Brandt 28. 5. Braun 28. 5. Büchner (Speyer) 28. 5. Conrad (Riegelsberg) 28. 5. Dr. Enders * 28. 5. Francke (Hamburg) ** 28. 5. Dr. Geßner ** 28. 5. Herterich 28. 5. Dr. Holtz * 28. 5. Horn ** 28. 5. Dr. Hupka ** 28. 5. Ibrügger ** 28. 5. Jung (Kandel) ** 28. 5. Dr. Kreutzmann 28. 5. Frau Krone-Appuhn ** 28. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 28. 5. Lagershausen 27. 5. Lampersbach 28. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) ** 28. 5. Lenzer * 28. 5. Frau Dr. Martiny 28. 5. Dr. Marx ** 28. 5. Meinike (Oberhausen) 28. 5. Möhring ** 28. 5. Möllemann ** 28. 5. Dr. Müller * 28. 5. Neumann (Stelle) ** 28. 5. Petersen ** 28. 5. Pfeifer 27. 5. Picard 28. 5. Poß 27. 5. Rühe ** 28. 5. Sauer (Salzgitter) 28. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 5. Seehofer 28. 5. Sick 28. 5. Dr. Unland * 28. 5. Vogel (Ennepetal) 28. 5. Dr. Vohrer * 28. 5. Voigt (Frankfurt) ** 28. 5. Dr. von Wartenberg ** 28. 5. Wehner 28. 5. Würtz ** 28. 5. Dr. Zimmermann 28. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Das soziale Mietrecht hat bisher Millionen Mietern zuverlässige Sicherheit für den Bestand ihrer Wohnung und zugleich Schutz vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen gegeben. Den Hauseigentümern gewährleistet es jährliche wirtschaftlich gerechtfertigte Anpassungen der Mieten. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein erheblicher Fehlbestand an Mietwohnungen. Es fehlen insbesondere Wohnungen für Familien mit Kindern zu einkommensgerechten Mieten. Der Wohnungsmangel, der heute schon erhebliche regelmäßige Anstieg der Mieten und die unverhältnismäßig steigenden Heiz- und Nebenkosten belasten die Mieter überdurchschnittlich. Mieter brauchen deshalb mehr und nicht weniger Schutz für den Bestand ihrer Wohnung. Der Wohnungsbau braucht mehr und nicht weniger staatliche Förderung. Die Erwartung, durch Erleichterung des Mietanstiegs könne der Wohnungsbau belebt werden, ist nicht begründet. Auch Mieterhöhungen werden die Kluft zwischen der Kostenmiete für frei finanzierte Neubauwohnungen, die jetzt schon bis zu 25,- DM pro qm ausmachen und Marktmieten, die allenfalls 10,- bis 12,- DM pro qm erreichen können, nicht überbrücken. Mehr Wohnungen für Bezieher durchschnittlicher Einkommen werden so nicht gebaut werden können. In dieser Lage führen die Entscheidungen im Mietspiegelgesetz und im Mietrechtsänderungsgesetz zwar zu dringend gebotenen Verbesserungen des Mieterschutzes, zugleich aber zu ernsten Gefahren für die Mieter. Die sogenannte Aktualisierung der Mietspiegel, die Einführung der Staffelmieten und die Lockerung des Mieterschutzes durch Zeitmietverträge gehen einseitig zu Lasten der Mieter und bergen die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Auf Dauer wird der Bestand des sozialen Schutzes der Mieter in Frage gestellt. Ich bin mir bewußt, daß die heutigen Entscheidungen Bestandteil der beschäftigungspolitischen Zielsetzungen der Koalition von SPD und FDP sind. Für die Grundsätze dieser Koalition und ihre Zielsetzungen stehe ich ein. Daran will ich auch dann keine Zweifel aufkommen lassen, wenn ich mit meiner Auffassung in der Frage der Änderungen des Mietrechtes für meine Überzeugung keine Mehrheit habe gewinnen können. In meiner hervorgehobenen Verantwortung für die Mieter, die ich als Präsident des Deutschen Mieterbundes außerhalb dieses Hauses trage, kann ich diese gegensätzlichen Interessen nicht ausgleichen. 6266* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Ich bin deshalb außerstande, den Gesetzen zuzustimmen. Mit einer Ablehnung der Gesetze müßte ich mich an die Seite der CDU/CSU stellen, die einen sehr viel weiter reichenden Abbau der Mieterrechte fordert. Ich müßte zudem auch Nein sagen zu den Verbesserungen im Mieterschutz, die das Mietrechtsänderungsgesetz tatsächlich auch bringt und die — wie ich anerkenne —, für sich genommen, den Mietern zugute kommen. Unter diesen Umständen kann ich meine Haltung nur dadurch verantwortlich ausdrücken, daß ich mich der Stimme enthalte. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) Mit meiner Ablehnung des Vermittlungsergebnisses bestreite ich nicht den darin enthaltenen Erfolg der CDU/CSU, die Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindert zu haben. Der von mir als ungerecht und unsolide empfundenen Investitionszulage, die alle Unternehmen bestraft, die auch in den letzten Jahren trotz steigender Zins- und Kostenlasten investiert haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, konnte ich jedoch nicht zustimmen, zumal sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht beitragen und große Mitnahmeeffekte auslösen wird. Sie verschärft zudem das Strukturgefälle zwischen ländlichen Räumen und Industriegebieten, da die Zulage hauptsächlich in die letzteren fließen dürfte, und ist daher für mich als Abgeordneter eines überwiegend ländlich strukturierten Raumes nicht akzeptabel. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Ich stimme dem Mietrechtsänderungsgesetz nicht zu und begründe dies wie folgt: 1. Das Gesetz ist ein von der FDP initiierter Schlag gegen das von Sozialdemokraten geschaffene und bislang stets verteidigte soziale Mietrecht: a) es höhlt das Vergleichsmietensystem aus; b) es bringt mit der „Staffelmiete" unverantwortliche Mietpreissteigerungen für neue Mietwohnungen; c) es lockert mit der „Zeitmiete" den Kündigungsschutz. 2. Das Gesetz wird in den nächsten drei Jahren — vor allem in Ballungsräumen — Mietpreissteigerungen bis zu 30 % hervorrufen und ist daher eine Kampfansage gegen die Mieter. Millionen von Mietern werden empfindlich belastet, müssen sich erheblich einschränken oder können die hohen Mieten ohne Wohngeld oder Sozialhilfe überhaupt nicht mehr zahlen. Dies wiederum wird die öffentlichen Haushalte in Milliardenhöhe belasten. 3. Das Gesetz erschließt Vermietern mit großem Wohnungsbesitz Gewinne in Millionenhöhe. Die Hoffnung, daß diese Gewinne wiederum im Mietwohnungsbau investiert werden, sind durch nichts begründet. Bisherige Investitionshemmnisse sind typisch kapitalistische Erscheinungen, wie explodierende Bodenpreise, steigende Baukosten, hohe Baubetreuungskosten und ein hohes Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, nicht das soziale Mietrecht. 4. Das Gesetz ist höchst unzureichend formuliert und laienunverständlich; es kompliziert das geltende Mietrecht aufs Neue, statt es — wie seit 1974 angestrebt — zu vereinfachen. Es bringt rechtssystematische Mängel ins BGB, die Lehre und Rechtsprechung noch lange beschäftigen werden. 5. Die wenigen im Gesetz enthaltenen, von der SPD stammenden Verbesserungen (Schutz gegen Übermaß-Modernisierung, Mietkautionen, Vorkaufsrecht bei Umwandlungen) begrüße ich zwar. Sie können jedoch mein abschließendes Gesamturteil nicht mehr aufheben. Mein NEIN zum Mietrechtsänderungsgesetz ist ein gänzlich anderes als das NEIN der Union, die das soziale Mietrecht noch wesentlich weiter deformieren will, als das Gesetz es tut. Mein NEIN liegt vor allem im Interesse meiner Münchner Mitbürger, die es als Mieter bisher schon schwer genug haben. Diese Mieter möchte ich nicht im Stich lassen.
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    Rede von Fritz-Joachim Gnädinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zunächst für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion Anlaß, dem Kollegen Gattermann für zwei Bemerkungen heute zu danken und diese zu würdigen. Die erste Bemerkung war, daß es sich bei dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz um einen Kompromiß handelt, bei dessen Zustandekommen alles berücksichtigt worden ist, was berücksichtigt werden muß, und daß es von daher nicht mehr erforderlich ist, dieses Gesetz mit zusätzlichen Überlegungen, zusätzlichen Befrachtungen zu belasten.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Können Sie nicht schlauer werden?)

    Ich bin dankbar dafür, daß sich der Kollege Gattermann direkt an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, an Herrn Späth, gewandt hat, der heute anwesend ist, und versucht hat, ihm klarzumachen, wie die Haltung der sozialdemokratischen und der freien demokratischen Fraktion in diesem Hause ist, weil dies für die Entscheidungen des Bundesrates von Bedeutung sein könnte, und weil Sie, Herr Späth — ich unterstreiche das, was Herr Gattermann gesagt hat —, der Sache selbst keinen Dienst tun, wenn Sie versuchen, ein Gesetzgebungsverfahren durch zusätzliche Initiativen zu verzögern und zu belasten, das für die Mehrheit im Deutschen Bundestag abgeschlossen ist. Herr Gattermann hat darauf hingewiesen, daß es sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt.
    Zweitens muß ich mich kurz mit dem Monitum des Kollegen Clemens auseinandersetzen, es sei nicht gründlich genug beraten worden. In beiden Ausschüssen, im mitberatenden und im federführenden, ist mehrmals über das heutige Gesetzesvorhaben gesprochen worden. Wir haben uns bei der letzten Sitzung des Rechtsausschusses sieben Stunden lang mit dem Gesetzentwurf befaßt,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    und wir haben auf Antrag der Opposition eine Anhörung durchgeführt. Diese Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt; insbesondere können sie nicht von einem Kollegen vorgebracht werden, der noch vor drei Wochen gesagt hat, es müsse sofort abgestimmt werden, und dem es nicht schnell genug gehen konnte.
    Ich muß auch noch den Kollegen Engelhard ansprechen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Kommen Sie zur Sache, zum Mietrecht!)

    weil er darauf hingewiesen hat, daß man die heute
    zu beschließenden Vorschriften einmal wirken lassen sollte und weil es durchaus möglich sei, daß die
    praktischen Auswirkungen diejenigen überzeugen würden, die dem Gesetz heute noch skeptisch gegenüberstünden. Ich schließe daraus, Herr Kollege Engelhard, daß Sie für eine Erfolgskontrolle dieses Gesetzes eintreten. Ich begrüße dies und meine nur, daß es dann eine umfassende Erfolgskontrolle sein sollte.
    Der Herr Ministerpräsident Späth hat — wenn ich das noch sagen darf — meiner Meinung nach wieder einmal den entscheidenden Fehler gemacht, zu meinen, eine Änderung des Mietrechtes bringe automatisch mehr Investitionen im Mietwohnungsbau. Wir haben ausländische Beispiele — Frankreich und die Schweiz —, wo das Mietrecht nicht verändert worden ist, bei denen es kein Mietrecht wie in der Bundesrepublik gibt und wo es im Mietwohnungsbau genau die gleichen Entwicklungen gibt wie bei uns. Dann muß man sich natürlich schon einmal die Mühe machen, über diesen Monokausalismus hinwegzukommen und ein paar andere Dinge mit in Betracht zu ziehen. Es ist nicht richtig, daß, wenn man das Mietrecht änderte, die Wohnungen wie Pilze aus dem Boden schießen würden. Herr Späth, es ist überhaupt eine falsche Vorstellung, wenn man meint, man könne durch Erhöhungen der Mieten im Bestand mit Automatik im Neubau etwas erreichen. Sie sprechen immer von den Versicherungen. Da muß man darauf hinweisen, daß die Wohnungen im Bestand nicht nur Versicherungswohnungen sind. Es gibt sehr viele Einzeleigentümer, die in der Oberzahl sind. Diese Einzeleigentümer werden natürlich Mieterhöhungen erreichen durch die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen, ohne daß ein Pfennig dieser Mieterhöhungen in den Neubau geht. Man muß da also sehr vorsichtig sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich war dann sehr erfreut, daß Sie gesagt haben, am Bodenrecht sei was dran. Denn in der Tat ist es richtig: Bodenrecht und Investitionen im Mietwohnungsbau stehen in einem Zusammenhang. Ich war allerdings wieder sehr enttäuscht über das, was der Kollege Schneider gesagt hat. Es ist bei den Vertretern der Opposition immer so, daß sie auf der einen Seite gegen Bodenspekulation wettern, auf der anderen Seite, wenn konkrete und praktische Schritte gemacht werden sollen, verwaltungsmäßige und sonstige Bedenken haben und damit eigentlich den Stillstand in dieser Gesetzgebung herbeiführen.
    Heute hat Herr Schneider gesagt, die Hauptfeststellung bei den Einheitswerten der Grundstücke sei ausgeblieben. Dies sei der eigentliche Grund dafür, daß im Bodenrecht und in der Bodenordnung nichts Vernünftiges zustande käme. Legen wir aber heute ein Gesetz vor, das einen Teil dieses Mangels beheben soll, nämlich eine Teilhauptfeststellung, dann lehnt es der Herr Schneider auch wieder ab. Dies ist nicht konsequent, Herr Schneider.

    (Beifall bei der SPD — Waltemathe [SPD]: Doppelstrategie!)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, der Herr Bundesjustizminister Schmude hat recht getan, als er auf den eigentlichen Gegenstand der heutigen Debatte wieder zurückgekommen ist. Es handelt sich



    Gnädinger
    um eine Änderung des Mietrechts. Ich möchte zunächst mit Befriedigung feststellen, daß die Auseinandersetzungen um dieses Mietrecht in der Offentlichkeit eine hohe Aufmerksamkeit erfahren haben. Dies ist deshalb keine nebensächliche Bemerkung, weil wir im Mietrecht immer wieder den Zustand haben, daß Mieter und Vermieter über ihre Möglichkeiten nicht ausreichend informiert sind. Wenn eine politische Debatte dies in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung stellt, dann bringt dies viel Positives für den Rechtsfrieden in unserem Lande. Mietrecht ist in der Tat eine Materie, die das tägliche Leben der Menschen betrifft, des Vermieters und in besonderem Maße natürlich des Mieters. Die Miete eines Liegestuhls am Strand und die Miete einer Wohnung kann nicht nach den gleichen rechtlichen Regeln behandelt werden. Die Wohnung ist keine beliebige Ware. Sie ist Lebensmittelpunkt und damit natürlich etwas, was man nicht durch beliebige Kündigungen wechseln sollte, sondern sie ist ein Zuhause mit schützenswerten sozialen Bezügen.
    Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein ausreichender Mieterschutz ein entscheidendes Element sozialdemokratischer Politik und wird es auch in der Zukunft bleiben. Allerdings dürfen die Interessen des Vermieters dabei nicht mißachtet werden. Letztlich kommt es auf einen gerechten und sinnvollen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Mieter und Vermieter an.
    Zu diesem Interessenausgleich gehören nicht nur faire Regelungen, sondern diese müssen zugleich unkompliziert, einheitlich und übersichtlich sein. Dies kann vom geltenden Mietrecht und auch von der heute zu verabschiedenden Novelle nicht behauptet werden. Jedoch wird jeder Gutwillige nicht bestreiten können, daß innerhalb der heute zu verabschiedenden Novelle einige Punkte der Vereinheitlichung enthalten sind. Die Forderung nach einer besseren Übersichtlichkeit des Mietrechts wird von uns Sozialdemokraten nicht mit dem heutigen Tage von der Tagesordnung abgesetzt; denn nur bei klaren und übersichtlichen Regelungen kann das Recht seine friedensstiftende Funktion voll erfüllen.
    Es sind heute eine Reihe von Bedenken gegen den Inhalt dieses Gesetzentwurfes vorgetragen worden. Ein gerechtes Urteil wird man jedoch nur dann abgeben können, wenn man auch berücksichtigt, daß in einer Reihe von anderen Punkten die Rechtsstellung des Mieters verbessert wird. Der Herr Bundesjustizminister hat darauf im einzelnen hingewiesen, so daß ich mich dazu nicht näher zu äußern brauche.
    Der Einfluß des Mietrechts auf die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau wird immer wieder überschätzt. Man geht an der Wirklichkeit vorbei, wenn man dies zum zentralen Punkt der Mietrechtsdiskussion macht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das soziale Mietrecht hat zwei Eckpfeiler. Der eine ist der Schutz des Mieters vor willkürlichen Kündigungen, der andere die Abwehr ungerechtfertigter Mieterhöhungen. Was den Kündigungsschutz angeht, sieht die Novelle keine Änderung vor. Der Wunsch des
    Vermieters nach einer höheren Miete ist auch künftig kein Kündigungsgrund. Es ist sicher richtig, daß sich der Mieter in Zukunft verstärkt Erhöhungsverlangen ausgesetzt sehen wird, aber keine Formulierung in dem heute zu verabschiedenden Gesetz deutet darauf hin, daß Mieterhöhungen nunmehr willkürlich geschehen könnten. Es bleibt bei den allermeisten Wohnungen bei der Vergleichsmiete. Es bleibt damit bei einem geordneten Verfahren, in dem der Vermieter nachweisen muß, daß in vergleichbaren Wohnungen höhere Mieten erzielt werden.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, möchte ich noch eine Anregung geben. Das bisherige Mietrecht ist häufig mit der Behauptung kritisiert worden, der Vermieter habe in seinem Hause keine Rechte mehr, er müsse sich machtlos dem Willen des Mieters fügen. Dies war eine maßlose Übertreibung und fand im geltenden Recht überhaupt keine Stütze. Aber es schuf eine Stimmungslage, die manchen Eigentümer davon abgehalten hat, seine Wohnung zu vermieten.
    Heute müssen wir verhindern, daß der Eindruck entsteht, Kündigung und Mieterhöhung seien nun schrankenlos möglich. Der Mieter wird auch künftig, insbesondere wenn er sich im Streitfall sachkundig beraten läßt, seine Rechte wahren können. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster Redner hat der Herr Abgeordneter Magin das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theo Magin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte hat gezeigt — das gilt allerdings nicht für Sie, Herr Gnädinger —, daß Ihre Kollegen sich sehr schwer damit tun, die Realität zu ertragen. Aber, meine Damen und Herren, wenn es gerade bei einer so schwierigen und so komplexen Materie wie dem Mietrecht darum geht, die Probleme zu lösen, kann man sich nur auf den Boden der Tatsachen stellen. Wer hier nicht bereit ist, die Realität zu erkennen und anzunehmen, wird auch keine Lösungsmöglichkeiten beibringen können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Realität am Wohnungsmarkt ist schließlich bis zum heutigen Tage die, daß insbesondere in den größeren Städten und in ihrem Umland der Wohnungsmarkt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Eine zunehmende Nachfrage trifft dort auf ein immer kleiner werdendes Angebot. Und es ist das Gebot der Stunde, dieses Problem so zu lösen — wenn ich es richtig verstanden habe, gelten dem die heutigen Beratungen und die Beratungen im letzten Jahr überhaupt —, daß dieses verlorene Gleichgewicht wiederhergestellt wird. Wer bereit ist — heute morgen wurde darüber wiederholt gesprochen —, das Verhalten der Menschen richtig einzuschätzen und gemachte Erfahrungen da mit einzubeziehen, der wird feststellen, daß es uns nur dann, wenn ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter und den Interessen der Vermieter geschaffen wird, gelingen kann,



    Magin
    das Gleichgewicht wiederherzustellen; denn nur wenn dieses Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wieder verstärkt zu einem partnerschaftlichen Verhältnis wird, werden auch wieder Lösungen zwischen beiden Parteien vor Ort möglich sein. Nur wenn der Mieter, für den die Wohnung ein besonderes Wirtschaftsgut ist — und da unterstreichen wir das was Sie, Herr Gnädinger, gesagt haben —, das für ihn besondere Bedeutung hat, Kündigungsschutz genießt — und das war von unserer Seite, entgegen dem, was heute morgen von Kollegen der sozialdemoktratischen Fraktion gesagt worden ist, nie in Frage gestellt —, nur wenn dieser Kündigungsschutz bestehenbleibt, eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ausgeschlossen bleibt, werden nach unserer Auffassung auch die Interessen des Mieters gewahrt werden. Dem Vermieter andererseits muß zugestanden werden, daß er Mieten verlangen kann, die die Wirtschaftlichkeit der Wohnung nicht gefährden. Gesicherte gesetzliche Rahmenbedingungen müssen beiden Parteien, Mietern und Vermietern, auf lange Sicht Klarheit und zuverlässige Sicherheit geben.
    Nur wenn das erreicht wird, werden wir diesen sehr sensiblen Komplex auch wieder beherrschen, wird dort Vertrauen erzeugt, was dringend notwendig ist.
    Deswegen kommt dem gesetzlichen Verfahren zur Erhöhung der Mieten in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, hat meine Fraktion im Mai letzten Jahres einen Gesetzentwurf zu Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vorgelegt, die Regierung im August letzten Jahres, den Entwurf eines Mietspiegelgesetzes.
    Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, daß sich der Mietspiegel, also die Übersicht über die ortsüblichen Entgelte — auch wenn hier, wie wir insbesondere bei der Hamburger Panne gesehen haben, nicht alles Gold ist, was glänzt —, als ein gut geeignetes Mittel zum Nachweis der Vergleichsmiete bei Mietanpassungen erwiesen hat. Mietspiegel haben mehr Transparenz in den Wohnungsmarkt gebracht. Sie haben den Streit zwischen den Mietparteien vermeiden helfen. Sie haben die Entscheidung vor Gerichten erleichtert. Und sie haben häufig dazu beigetragen, daß in Mieterhöhungsverfahren die Kosten niedrig gehalten werden konnten. Der Mietspiegel ist also nach unserer Meinung bei Mieterhöhungsverfahren ein durchaus brauchbares Instrument.
    Die Regelung der Einzelfragen in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung stoßen bei meiner Fraktion allerdings auf Bedenken. So besteht nach unserer Auffassung keine Veranlassung, den Mietspiegel gegenüber den anderen Begründungsmöglichkeiten für ein Mieterhöhungsverlangen so dominant zu bevorzugen. Der Vermieter sollte auch künftig auf drei gleichberechtigte Begründungsmöglichkeiten für sein Mieterhöhungsbegehren zurückgreifen können: auf Mietspiegel, Sachverständigengutachten und Benennung von Vergleichswohnungen. Gerade in Anbetracht der Vielgestaltigkeit der Mietverhältnisse erscheint es uns notwendig, diese drei
    Möglichkeiten weiterhin gleichberechtigt nebeneinander zu belassen, zumal der Gesetzentwurf der Bundesregierung für Gemeinden mit unter 50 000 Einwohnern überhaupt keine Regelung vorsieht. In diesem Zusammenhang denke man nur an die dann gegebene Situation an den Rändern großer Städte.
    Wir halten es auch nicht für erforderlich, die Einzelfragen der Aufstellung und Fortschreibung von Mietspiegeln durch ein besonderes Gesetz zu regeln. Anstatt die Gesetzesflut endlich einzudämmen, werden hier wieder neue Regelungen geschaffen, die schon wegen der materiebedingten Veränderungen und Ergänzungen in diesem Bereich nur wiederum neue, langwierige Gesetzgebungsverfahren nach sich ziehen werden. Unseres Erachtens können Detailfragen flexibel auf die jeweiligen Bereiche bezogen — auf Maß genommen, wenn ich so sagen darf — durch den Verordnungsgeber unkomplizierter, gelenkiger und damit treffsicherer geregelt werden.
    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen in die Bildung der Mietpreisspannen alle Mietverhältnisse — Ausreißer nach unten und nach oben ausgenommen —, die innerhalb einer Bandbreite von zwei Dritteln aller in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Mietverhältnisse dieses Wohnungsrasters liegen, eingehen. Wir sind der Meinung, daß die so gebildete Vergleichsmiete die Marktverhältnisse nicht zeitnah abbilden wird und daß damit die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit für den Hausbesitzer geplante marktorientierte Mieterhöhung vereitelt werden kann. Eine solche Entwicklung könnte letztlich wiederum zu den Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt führen, die gerade durch dieses Gesetz bekämpft werden sollen.
    Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, daß Gemeinden in der Größenordnung 50 000 bis 100 000 Einwohnern Mietspiegel aufstellen müssen, wenn dies von Interessenvertretern, die einen nicht unerheblichen Teil der Mieter und Vermieter im Gemeindegebiet vertreten — so heißt es im Gesetzentwurf —, beantragt wird. Konkret bedeutet dies doch, meine Damen und Herren, daß der Antrag einer Interessenvertretung den Beschluß einer kommunalen Vertretungskörperschaft ersetzt — nach meiner Kenntnis eine bisher einmalige Regelung, die uns verfassungspolitisch bedenklich erscheint.
    Schließlich soll die Verletzung der Auskunftspflicht von Vermieter und Mieter als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies läßt — meine Damen und Herren, wir haben ja Vergleiche genug — einen Schwall unnötiger bürokratischer Belastung der städtischen Ordnungsämter und der Gerichte erwarten.
    Solchen Regelungen können wir nicht zustimmen. Wir werden deshalb das Mietspiegelgesetz ablehnen. Unser Nein zum Mietspiegelgesetz bedeutet kein Nein zum Mietspiegel, um das einmal ganz deutlich zu sagen. Wir setzen gegen das Mietspiegelgesetz der Bundesregierung in unserem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen eine Präzisierung des § 2 des Miethöhegesetzes, in dem die drei nach geltendem Recht bestehenden Begründungsmöglichkeiten — Mietspiegel, Gutach-



    Magin
    ten und der Hinweis auf zwei Vergleichswohnungen — konkreter gefaßt und verständlich wiedergegeben werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Dort gehört es hin!)

    Danach sollen zur Erstellung des Mietspiegels alle Mietverhältnisse, die in den letzten vier Jahren abgeschlossen wurden, herangezogen werden. Die Mietspiegel sollen alle zwei Jahre fortgeschrieben werden, um eine stets zeitnahe Abbildung der Mieten zu erreichen. Dabei soll es der Entscheidung der einzelnen Gemeinde vorbehalten bleiben, ob sie einen Mietspiegel aufstellt, da die Verhältnisse in den Gemeinden verschieden sind und die Erstellung des Mietspiegels mit erheblichen Kosten verbunden ist.
    Wir sind davon überzeugt — alle Erfahrungen geben uns recht —, daß unsere Vorschläge eher geeignet sind, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu verbessern und die von uns allen gewollten Wirkungen zu erzeugen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)