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    Plenarprotokoll 9/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Inhalt: Verzicht des Abg. Röhner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 6153A Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag 6153A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstellung von Übersichten über die üblichen Entgelte für nicht preisgebundenen Wohnraum (Mietspiegelgesetz) — Drucksache 9/745 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 9/1672 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 — Drucksache 9/791 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 9/1679, 9/1680 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Dr. Jahn (Münster), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Schneider, Clemens, Hauser (Krefeld), Müller (Remscheid), Dörflinger, Günther, Dr.-Ing. Kansy, Link, Magin, Niegel, Frau Pack, Frau Roitzsch, Ruf, Sauter (Epfendorf), Zierer, Dr. Blüm, Dr. Faltlhauser, Herkenrath, Kiep, Kolb, Linsmeier, Dr. Finger, Rühe, Sick, Dr. Waffenschmidt, Repnik und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/469 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/790 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1679 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 6154 A Schmidt (München) SPD 6157 D Gattermann FDP 6161 B Clemens CDU/CSU 6164 B Schröder (Hannover) SPD 6168A Engelhard FDP 6169 D Hansen fraktionslos 6171 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 6173A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 6176 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 6179 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Dr. Schneider CDU/CSU 6182 A Gnädinger SPD 6185A Magin CDU/CSU 6186 D Wartenberg (Berlin) SPD 6188 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke (Teilhauptfeststellungsgesetz 1983) — Drucksache 9/1648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1674 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1673 — Dr. Langner CDU/CSU 6190 D Dr. Struck SPD 6192 D Dr. Solms FDP 6193 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) — Drucksache 9/1647 — Dr.-Ing. Czichon, Senator der Freien Hansestadt Bremen 6214A Dr. Kreile CDU/CSU 6214C Walther SPD 6216 C Frau Matthäus-Maier FDP 6218 A Coppik fraktionslos (Erklärung nach § 90 GO) 6219C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 9/1643 — Frau Weyel SPD 6220 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 6222 C Neuhausen FDP 6224A Engholm, Bundesminister BMBW . . . . 6226 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maklerverträge — Drucksache 9/1633 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 6227 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 6229 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 6230 D Kleinert FDP .6233A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 9/1640 — Rastemborski, Senator des Landes Berlin 6235 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 6236 A Wartenberg (Berlin) SPD 6237 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6239 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Pfeifer, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Schäuble, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Picard, Rühe, Dr. Probst, Dr. Hornhues, Dr. Marx, Neuhaus, Linsmeier, Frau Geiger, Dr. Laufs, Lenzer, Dr. Bugl, Würzbach, Dr. Jobst, Löher, Freiherr von Schorlemer, Pohlmann, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hüsch, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Magin, Dr. Olderog, Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Zierer, Jagoda, Bühler (Bruchsal), Boroffka, Dr. Rose, Spilker, Sick und der Fraktion der CDU/ CSU Kulturelle Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 9/1498 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Intensivierung der deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen — Drucksache 9/1665 — Dr. Stercken CDU/CSU 6240 B Gansel SPD 6243 D Schäfer (Mainz) FDP 6246 D Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 6249 B Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . 6252 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — 6253 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 9/1598 — Frau Fuchs, Bundesminister BMJFG . . 6253 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 6254 D Rayer SPD 6256 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6257 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 9/1602 — Kalisch CDU/CSU 6258 C Jaunich SPD 6260 B Eimer (Fürth) FDP 6261 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/1619 — 6262 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 9/1620 — 6263A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gemeinsame Information und Beratung der Schiffahrt in der Emsmündung durch Landradar- und Revierfunkanlagen — Drucksache 9/1632 — 6263A Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1627 — 6263 B Beratung der Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1644 — 6263C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (EWG) über Tarife im Linienflugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/1088 Nr. 19, 9/1617 — . 6263C Fragestunde — Drucksache 9/1664 vom 21. Mai 1982 — Verteilung eines kritischen Zeitungsartikels des Bundesministers des Innern zu außenpolitischen Fragen an Bedienstete des Ministeriums MdlAnfr 53 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 6195C,D ZusFr Broll CDU/CSU 6195C,D Auflagen für die geplanten Kernkraftwerke Biblis C, Isar II und Emsland MdlAnfr 61 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 6196A, B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6196 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 6196C ZusFr Dr. Kübler SPD 6196 D Substitutionsprodukte für PCB in Transformatoren MdlAnfr 4 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Kübler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 6197A ZusFr Dr. Kübler SPD 6197A Haltung der Bundesregierung zu den in einem Zeitungsartikel vertretenen außenpolitischen Ansichten des Bundesinnenministers MdlAnfr 9 21.05.82 Drs 09/1664 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 6197 B, D, 6198 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6197 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6198A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6198 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6198 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6198C ZusFr Dr. Hirsch FDP 6198 D Berücksichtigung der Ziffer 7 der Entschließung des Bundestages vom 18. Dezember 1981 und der Frage der Inhaftierten IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 bei den Gesprächen mit dem polnischen Vizepremier Kowalczyk in Bonn MdlAnfr 11 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 6199 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6199 B, C Rolle der Rechtslage Deutschlands und der friedlichen Lösung der deutschen Frage in den Aktivitäten der Koordinatoren für deutsch-amerikanische Beziehungen MdlAnfr 12 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6199C, 6200 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6200 A ZusFr Dr. Wendig FDP 6200 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6200 C Entsendung eines Botschafters nach El Salvador und Gewährung von Entwicklungshilfe MdlAnfr 13, 14 21.05.82 Drs 09/1664 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 6200 D, 6201A,B,C,D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 6200D, 6201 A, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6201 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6201 B Praxis der Bundesregierung bei der Ausweisung enttarnter kommunistischer Spione MdlAnfr 49, 50 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 6202 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6202 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6202 D Bestellung des Bundestagsabgeordneten Wrede zum neuen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen MdlAnfr 40 21.05.82 Drs 09/1664 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 6203 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6203A,B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 6203 C ZusFr Broll CDU/CSU 6203 C ZusFr Lattmann CDU/CSU 6203 C Kosten für das Kanzler-Sommerfest 1981; Verwendung der voraussichtlichen Ausgaben 1982 für Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 41, 42 21.05.82 Drs 09/1664 Frau Roitzsch CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6203 D, 6204 A, B, C, 6205 A, B, C, D, 6206A ZusFr Frau Roitzsch CDU/CSU . 6204 A, D, 6205B ZusFr Gansel SPD 6204 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 6205 B ZusFr Broll CDU/CSU 6205 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6205 C ZusFr Glos CDU/CSU 6205 D Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Verwirklichung der steuerpolitischen Beschlüsse des SPD-Parteitags; Folgerungen aus dem Verzicht auf Steuersenkungsprogramme für die vorgesehenen Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 62, 63 21.05.82 Drs 09/1664 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 6206 B, C, D, 6207 B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 6206 B, C, 6207A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6207 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6207 C ZusFr Jungmann SPD 6207 D Anerkennung der von der CDU ausgestellten Quittungen für Fahrkosten anläßlich der Bonner Demonstration am 5. Juni 1982 als steuerabzugsfähige Spendennachweise MdlAnfr 69 21.05.82 Drs 09/1664 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 6208 A, B, C, D, 6209 A ZusFr Conradi SPD 6208 B ZusFr Frau Blunck SPD 6208 C ZusFr Gansel SPD 6208 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6208 D Beanspruchung der Investitionszulage durch die Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr 72, 73 21.05.82 Drs 09/1664 Funk (Gutenzell) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 6209B, D ZusFr Funk (Gutenzell) CDU/CSU . . 6209 D Erschwerte Anwerbung von Saisonarbeitskräften für Obst- und Gemüsebau durch die Lohnsteuerpauschalierungsbescheinigung MdlAnfr 18 21.05.82 Drs 09/1664 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 6209D, 6210A,B ZusFr Eigen CDU/CSU 6210A,B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 V Schließung des einzigen deutschen Ferrochrom-Werks; Einbeziehung deutschen Ferrochroms in die Rohstoffbevorratung MdlAnfr 74, 75 21.05.82 Drs 09/1664 Berschkeit SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6210 C, D, 6211 A, B, C, D, 6212A ZusFr Berschkeit SPD 6210D, 6211 D ZusFr Ginnuttis SPD 6211A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 6211 B Sanierung multinationaler Unternehmen durch Kostenverschiebungen zu Lasten deutscher und europäischer Tochtergesellschaften, insbesondere durch den Maschinenbaukonzern International Harvester Corp. MdlAnfr 76 21.05.82 Drs 09/1664 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6212 B, C, D, 6213A ZusFr Dr. Soell SPD 6212B,C ZusFr Eigen CDU/CSU 6212 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 6212 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6213A Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kartellgesetzes als Voraussetzung für die Verwirklichung regionaler Energieversorgungskonzepte MdlAnfr 77 21.05.82 Drs 09/1664 Catenhusen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6213 B, C, D ZusFr Catenhusen SPD 6213 C Nächste Sitzung 6263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 . . . 6265* C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) 6266* A Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 6266* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 6153 103. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 28. 5. Dr. Ahrens * 28. 5. Dr. Barzel 28. 5. Biehle ** 28. 5. Dr. Bötsch 28. 5. Brandt 28. 5. Braun 28. 5. Büchner (Speyer) 28. 5. Conrad (Riegelsberg) 28. 5. Dr. Enders * 28. 5. Francke (Hamburg) ** 28. 5. Dr. Geßner ** 28. 5. Herterich 28. 5. Dr. Holtz * 28. 5. Horn ** 28. 5. Dr. Hupka ** 28. 5. Ibrügger ** 28. 5. Jung (Kandel) ** 28. 5. Dr. Kreutzmann 28. 5. Frau Krone-Appuhn ** 28. 5. Dr. Kunz (Weiden) ** 28. 5. Lagershausen 27. 5. Lampersbach 28. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) ** 28. 5. Lenzer * 28. 5. Frau Dr. Martiny 28. 5. Dr. Marx ** 28. 5. Meinike (Oberhausen) 28. 5. Möhring ** 28. 5. Möllemann ** 28. 5. Dr. Müller * 28. 5. Neumann (Stelle) ** 28. 5. Petersen ** 28. 5. Pfeifer 27. 5. Picard 28. 5. Poß 27. 5. Rühe ** 28. 5. Sauer (Salzgitter) 28. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 28. 5. Seehofer 28. 5. Sick 28. 5. Dr. Unland * 28. 5. Vogel (Ennepetal) 28. 5. Dr. Vohrer * 28. 5. Voigt (Frankfurt) ** 28. 5. Dr. von Wartenberg ** 28. 5. Wehner 28. 5. Würtz ** 28. 5. Dr. Zimmermann 28. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Mietspiegelgesetzes und den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Das soziale Mietrecht hat bisher Millionen Mietern zuverlässige Sicherheit für den Bestand ihrer Wohnung und zugleich Schutz vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen gegeben. Den Hauseigentümern gewährleistet es jährliche wirtschaftlich gerechtfertigte Anpassungen der Mieten. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein erheblicher Fehlbestand an Mietwohnungen. Es fehlen insbesondere Wohnungen für Familien mit Kindern zu einkommensgerechten Mieten. Der Wohnungsmangel, der heute schon erhebliche regelmäßige Anstieg der Mieten und die unverhältnismäßig steigenden Heiz- und Nebenkosten belasten die Mieter überdurchschnittlich. Mieter brauchen deshalb mehr und nicht weniger Schutz für den Bestand ihrer Wohnung. Der Wohnungsbau braucht mehr und nicht weniger staatliche Förderung. Die Erwartung, durch Erleichterung des Mietanstiegs könne der Wohnungsbau belebt werden, ist nicht begründet. Auch Mieterhöhungen werden die Kluft zwischen der Kostenmiete für frei finanzierte Neubauwohnungen, die jetzt schon bis zu 25,- DM pro qm ausmachen und Marktmieten, die allenfalls 10,- bis 12,- DM pro qm erreichen können, nicht überbrücken. Mehr Wohnungen für Bezieher durchschnittlicher Einkommen werden so nicht gebaut werden können. In dieser Lage führen die Entscheidungen im Mietspiegelgesetz und im Mietrechtsänderungsgesetz zwar zu dringend gebotenen Verbesserungen des Mieterschutzes, zugleich aber zu ernsten Gefahren für die Mieter. Die sogenannte Aktualisierung der Mietspiegel, die Einführung der Staffelmieten und die Lockerung des Mieterschutzes durch Zeitmietverträge gehen einseitig zu Lasten der Mieter und bergen die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Auf Dauer wird der Bestand des sozialen Schutzes der Mieter in Frage gestellt. Ich bin mir bewußt, daß die heutigen Entscheidungen Bestandteil der beschäftigungspolitischen Zielsetzungen der Koalition von SPD und FDP sind. Für die Grundsätze dieser Koalition und ihre Zielsetzungen stehe ich ein. Daran will ich auch dann keine Zweifel aufkommen lassen, wenn ich mit meiner Auffassung in der Frage der Änderungen des Mietrechtes für meine Überzeugung keine Mehrheit habe gewinnen können. In meiner hervorgehobenen Verantwortung für die Mieter, die ich als Präsident des Deutschen Mieterbundes außerhalb dieses Hauses trage, kann ich diese gegensätzlichen Interessen nicht ausgleichen. 6266* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Mai 1982 Ich bin deshalb außerstande, den Gesetzen zuzustimmen. Mit einer Ablehnung der Gesetze müßte ich mich an die Seite der CDU/CSU stellen, die einen sehr viel weiter reichenden Abbau der Mieterrechte fordert. Ich müßte zudem auch Nein sagen zu den Verbesserungen im Mieterschutz, die das Mietrechtsänderungsgesetz tatsächlich auch bringt und die — wie ich anerkenne —, für sich genommen, den Mietern zugute kommen. Unter diesen Umständen kann ich meine Haltung nur dadurch verantwortlich ausdrücken, daß ich mich der Stimme enthalte. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungausschuß) zu dem Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz) Mit meiner Ablehnung des Vermittlungsergebnisses bestreite ich nicht den darin enthaltenen Erfolg der CDU/CSU, die Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindert zu haben. Der von mir als ungerecht und unsolide empfundenen Investitionszulage, die alle Unternehmen bestraft, die auch in den letzten Jahren trotz steigender Zins- und Kostenlasten investiert haben, um Arbeitsplätze zu erhalten, konnte ich jedoch nicht zustimmen, zumal sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht beitragen und große Mitnahmeeffekte auslösen wird. Sie verschärft zudem das Strukturgefälle zwischen ländlichen Räumen und Industriegebieten, da die Zulage hauptsächlich in die letzteren fließen dürfte, und ist daher für mich als Abgeordneter eines überwiegend ländlich strukturierten Raumes nicht akzeptabel. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 Ich stimme dem Mietrechtsänderungsgesetz nicht zu und begründe dies wie folgt: 1. Das Gesetz ist ein von der FDP initiierter Schlag gegen das von Sozialdemokraten geschaffene und bislang stets verteidigte soziale Mietrecht: a) es höhlt das Vergleichsmietensystem aus; b) es bringt mit der „Staffelmiete" unverantwortliche Mietpreissteigerungen für neue Mietwohnungen; c) es lockert mit der „Zeitmiete" den Kündigungsschutz. 2. Das Gesetz wird in den nächsten drei Jahren — vor allem in Ballungsräumen — Mietpreissteigerungen bis zu 30 % hervorrufen und ist daher eine Kampfansage gegen die Mieter. Millionen von Mietern werden empfindlich belastet, müssen sich erheblich einschränken oder können die hohen Mieten ohne Wohngeld oder Sozialhilfe überhaupt nicht mehr zahlen. Dies wiederum wird die öffentlichen Haushalte in Milliardenhöhe belasten. 3. Das Gesetz erschließt Vermietern mit großem Wohnungsbesitz Gewinne in Millionenhöhe. Die Hoffnung, daß diese Gewinne wiederum im Mietwohnungsbau investiert werden, sind durch nichts begründet. Bisherige Investitionshemmnisse sind typisch kapitalistische Erscheinungen, wie explodierende Bodenpreise, steigende Baukosten, hohe Baubetreuungskosten und ein hohes Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt, nicht das soziale Mietrecht. 4. Das Gesetz ist höchst unzureichend formuliert und laienunverständlich; es kompliziert das geltende Mietrecht aufs Neue, statt es — wie seit 1974 angestrebt — zu vereinfachen. Es bringt rechtssystematische Mängel ins BGB, die Lehre und Rechtsprechung noch lange beschäftigen werden. 5. Die wenigen im Gesetz enthaltenen, von der SPD stammenden Verbesserungen (Schutz gegen Übermaß-Modernisierung, Mietkautionen, Vorkaufsrecht bei Umwandlungen) begrüße ich zwar. Sie können jedoch mein abschließendes Gesamturteil nicht mehr aufheben. Mein NEIN zum Mietrechtsänderungsgesetz ist ein gänzlich anderes als das NEIN der Union, die das soziale Mietrecht noch wesentlich weiter deformieren will, als das Gesetz es tut. Mein NEIN liegt vor allem im Interesse meiner Münchner Mitbürger, die es als Mieter bisher schon schwer genug haben. Diese Mieter möchte ich nicht im Stich lassen.
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    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesen unterhaltsamen und belehrenden Ausführungen des Ministerpräsidenten Späth

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: ... kommt jetzt Ihre Formulierungshilfe! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Vor allen Dingen verständlich!)

    möchte ich mich stärker auf das konzentrieren, was wir heute zu beraten und zu entscheiden haben, nämlich das Mietrechtsänderungsgesetz 1982.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt lauschen wir aber!)

    Mit diesem Gesetzentwurf sind unerfüllbare Erwartungen ebenso wie übertriebene Sorgen verbunden. Ich halte es für die wesentliche Aufgabe dieser Debatte, gleichermaßen klarzustellen, daß unerfüllbare Erwartungen hier nicht erfüllt werden und inwiefern Sorgen übertrieben sind. Lassen Sie mich ganz offen sagen: Für weniger hilfreich halte ich es, in Einzelheiten darüber nachzudenken, wer was von seinen Vorstellungen nicht ganz durchgesetzt hat und wie es bei einem Kompromiß dieser Art zugegangen ist.
    Mir geht es darum, als ganz besonders wichtig klarzustellen: Das soziale Mietrecht, das die sozialliberale Koalition zu Anfang der 70er Jahre durchgesetzt hat, bleibt erhalten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Auffassung, die auch hier geäußert worden ist, nun werde das soziale Mietrecht beseitigt, ist nicht nur falsch, sie ist schädlich, sie erweckt falsche Vorstellungen und verunsichert die Bürger, die uns zuhören.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Zu welcher Fraktion sagen Sie das?)

    Nein, es bleibt dabei, daß der Kündigungsschutz erhalten bleibt und daß nur aus einem erheblichen Grunde gekündigt werden kann und nicht — wie noch zu Beginn der 70er Jahre — nach Belieben und nach Willkür. Es bleibt dabei, daß die Mieterhöhung nicht unbegrenzt möglich ist, sondern daß sie nur in einem geregelten Verfahren innerhalb fester Grenzen erfolgen kann.
    Wenn wir uns daran erinnern — Herr Clemens hat heute morgen darauf aufmerksam gemacht —, daß dieses Recht 1974 hier einstimmig beschlossen worden ist, dann möchte ich aber gern auch noch drei Jahre weiter zurückgehen und Sie darauf hinweisen: Als diese Grundpfeiler des sozialen Mieterschutzes das erste Mal beraten wurden, da mußten wir von SPD und FDP das in einem harten und heftigen Kampf bis hin zur Zurückweisung des Einspruchs gegen Ihren Widerstand durchsetzen. Inzwischen ist dieses Recht ein selbstverständlicher sozialer Besitzstand geworden. Ich freue mich darüber, daß wir auch heute morgen alle im Grundsatz darin übereinstimmen, daran festzuhalten.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    Die Neuregelung, über die wir zu befinden haben, kann — jetzt komme ich auf eine andere Art von Kompromiß zu sprechen — natürlich auch nur ein vernünftiger Kompromiß zwischen den Interessen des Vermieters und denen des Mieters sein. Ich finde es überhaupt nicht förderlich, wenn uns Herr Späth an dieser Stelle das Bild von denen zeichnet, die drinsitzen — gesichert und geschützt in alle Ewigkeit —, und denen, die draußen sitzen — verzagt und ohne jede Aussicht. Hier geht es nicht darum, solche krassen Gegensätze aufzumachen



    Bundesminister Dr. Schmude
    und das noch mit dem Schlagwort der Klassengesellschaft zu etikettieren;

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Möller [CDU/CSU]: Wer will denn das?)

    denn denen, die draußen sind, ist nicht damit gedient, wenn Sie denen, die darin sind, den Rechtsschutz nehmen, also diejenigen, die drin sind, einer erleichterten Verdrängung überlassen, so daß auch diejenigen, die dann hereinkommen, die Wohnungen mit einer verminderten Rechtsposition innehaben.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Wer will denn das? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Es bleibt also bei der Linie des Kompromisses, die dem Mieter den Schutz seiner Wohnung zu angemessenen Bedingungen gewährt und die dem Vermieter einen gesicherten, auskömmlichen Ertrag ermöglicht.
    Da ist es schon lohnend, die Einzelpunkte des neuen Gesetzentwurfes zu betrachten. Herr Gattermann hat mit einigem Recht heute morgen darauf hingewiesen, daß das Mieterhöhungsverfahren — das wir ja nicht freigeben wollten und auch heute nicht freigeben wollen — in seiner förmlichen Ausgestaltung manche Barrieren enthalten hat. Wir halten an dem geregelten Verfahren und an den Grenzen, die die Mieterhöhung hat, fest. Aber wir haben das Verfahren etwas vereinfacht, um auf diese Weise den Einwänden Rechnung zu tragen, es gebe hier Verfahrenshindernisse, die inhaltlich nicht berechtigt sind.
    Es wird eine Aktualisierung der Vergleichsmiete in der Weise geben, daß zum Vergleich Mieten aus Verträgen, die innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen worden sind, herangezogen werden. Ob diese Aktualisierung und die darin liegende Tendenz der Mietpreissteigerung die Erwartungen wirklich erfüllt, die da hinein gesetzt werden, ist, wie wir gehört haben, umstritten. Immerhin ist aber mit dieser Fünf-Jahre-Frist eine Grenze erreicht, die keinesfalls mehr überschritten werden sollte. Wenn von der Opposition in einem früheren Antrag vorgeschlagen worden ist, auf vier Jahre zu gehen, dann heißt das, eine Mietpreissteigerung zu betreiben, die wirklich nicht mehr zu vertreten ist.
    Im übrigen: schon bisher haben Vermieter die Möglichkeiten zur Mietpreissteigerung, die sie haben, nicht voll ausgeschöpft, in manchen Fällen sogar in erheblichem Umfang ungenutzt gelassen. Sorgen wir gemeinsam dafür, daß die Neuregelung nicht als eine Aufforderung an Vermieter mißverstanden wird, nun voll zuzugreifen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dort wo die Kostensituation es erfordert, ist es angemessen, wenn der Vermieter die Möglichkeiten der Mieterhöhung ausschöpft; wo sie es nicht erfordert, in Altbauten, die schon heute rentierlich vermietet sind, sollte es bei der bisherigen Situation bleiben.
    Für den Fall nur, daß doch das Mißverständnis aufkommt, nun könne und müsse man zugreifen, ist die 30%-Grenze vorgesehen, die die äußerste Markierung kennzeichnet, bis zu der innerhalb von drei Jahren die Miete erhöht werden darf. Dies ist eine extreme Grenze. Ich erwarte nicht, daß sie praktisch werden wird. Sie setzt aber denen eine Beschränkung, die etwa a conto unterlassener Mieterhöhungen in den vergangenen Jahren jetzt plötzlich den großen Zugriff wünschen. Die Sorge vor einer Kostenexplosion habe ich nicht. Freilich gehört dazu, daß auch wir bei der Erläuterung des Gesetzentwurfs die richtigen Signale ausgeben.
    Uns ist von denen, die Geld in Mietwohnungsbau zu investieren haben, immer wieder vorgehalten worden, daß sie auf eine längerfristige Kalkulation bei den Neubauten angewiesen sind und dazu die sogenannte Staffelmiete brauchen. Nun, die Staffelmiete ist in dem Gesetzentwurf enthalten, sogar für eine Frist von 20 Jahren je Wohnung, von bis zu zehn Jahren je Mietvertrag. Nun sind diejenigen am Zuge, ihre Leistung zu erbringen, die dieses Instrument gefordert haben.
    Nur, meine ich, kann es doch überhaupt nicht angehen, die Neuerung, die den Neubau fördern soll, nun auch kurzerhand auf den Bestand auszudehnen. Das Argument, es gebe dann eine Mischkalkulation, und mit Rücksicht auf die höheren Erträge des Bestandes werde man sich leichter entschließen, Geld in den Neubau zu stecken, weil die dort geringere Rendite dann ausgeglichen werden könne, kann doch wirklich niemanden überzeugen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sie vielleicht nicht! — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Doch! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die Ideologen natürlich nicht!)

    — Hören Sie doch einmal einen kleinen Moment zu, ob das Ideologie ist oder schlichtes Rechnen, wozu wir ja heute morgen aufgefordert worden sind.
    Wer Geld verfügbar hat und seine Investitionsentscheidung zu treffen hat, der fragt sich doch: Welche Rendite kriege ich von diesen 5 oder 10 Millionen? Er sagt sich doch nicht: Ich habe schon eine Rendite aus dem Bestand; die kann ich verrechnen; dann ist die neue Rendite aus dieser Anlage höher.

    (Beifall bei der SPD)

    Nein, es geht um den Neubaubereich. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Wir dürfen es keinesfalls dazu kommen lassen, daß dort im Bestand, wo bisher die Vermietung eine auskömmliche Rendite erlaubt, durch die Staffelmiete noch ein zusätzlicher Auftrieb der Mieten erfolgt.
    Wir haben — und da bin ich anderer Auffassung als manche Kritiker, die sich auch heute morgen geäußert haben — die Neuregelung des Zeitmietvertrags vorgeschlagen, um sicherzustellen, daß derjenige, der auf eine befristete Zeit — bis zu drei Jahren, mit Verlängerung bis zu fünf Jahren — anderen eine Wohnung zur Nutzung überläßt, sie danach auch zurückbekommt. Nach bisheriger Rechtslage ist das nicht gesichert. Ich weiß, daß es eine beträchtliche Anzahl von Wohnungen gibt, die auf diese Weise einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden könnten. Müßten wir einen Wohnungsbau in dem Umfang aus öffentlichen Geldern finanzieren, dann würden wir



    Bundesminister Dr. Schmude
    die Dimension erkennen und mit Recht sagen: Das können wir uns nicht leisten. Hier stehen Wohnungen zur Verfügung, die zusätzlich genutzt werden können. Das sollte nun auch geschehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein richtiger Gedanke; den hatten Sie nicht immer!)

    Freilich nehme ich die Sorgen derer ernst, die sagen, dies könnte ein Einfallstor für den Mißbrauch sein; hier könnten sich Vermieter versucht fühlen, Kettenverträge abzuschließen, um dann alle zwei, drei Jahre frei die Mieten zu erhöhen. Ich warne alle, die diesen Sorgen zuhören, vor dem Fehlschluß, das sei auch so. Die Vermieter könnten sich mit solchen Manipulationen ins eigene Fleisch schneiden. Der Entwurf sieht für einen solchen Zeitmietvertrag eine ganz strikte Bindung an bestimmte Voraussetzungen vor. Fallen die Voraussetzungen fort oder fehlen sie, kann der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag geltend machen. Täuscht der Vermieter den Mieter, indem er ihm sagt: ich habe bestimmte Gründe der Eigennutzung oder des Umbaus, und er hat sie nicht, dann drohen Schadenersatzansprüche und nach der Rechtsprechung, die ich ausdrücklich begrüße, auch die Bestrafung wegen Betrugs bzw. Prozeßbetrugs.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihren Antrag dazu verstehe ich überhaupt nicht. Wenn Sie uns auch heute morgen wieder vorgehalten haben, nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bzw. der Formulierungshilfe, die nachgeliefert worden ist, müsse der Vermieter beim befristeten Mietvertrag stets kündigen — und das wollten Sie dem Vermieter ersparen —, dann muß ich Ihnen, so leid es mir tut, vorhalten, daß Sie da juristisch nicht sauber gearbeitet haben. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf endet auch der Zeitmietvertrag mit Ablauf der Frist ohne zusätzliche Kündigung.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das haben Sie nicht richtig erkannt, Herr Minister!)

    Mit anderen Worten, Sie sind einem Irrtum erlegen und auf diesen haben Sie einen Änderungsantrag gestützt. Bitte betrachten Sie das noch einmal ganz genau im Zusammenhang. Wir wollen hier keine Paragraphenklauberei betreiben. Aber ich sage hier als derjenige, in dessen Ministerium diese Formulierung erarbeitet worden ist: Diese Auffassung ist falsch; der Zeitmietvertrag endet ohne Kündigung, und es ist Sache des Mieters, die Verlängerung zu verlangen, wenn er die Gründe für das Auslaufen des Vertrags bestreitet.

    (Clemens [CDU/CSU]: Dann muß er ein berechtigtes Interesse vorbringen; damit sind wir wieder im gleichen Kreislauf!)

    — Das berechtigte Interesse freilich muß von vornherein bestehen. Der Vermieter muß es dem Mieter beim Abschluß des Zeitmietvertrags mitteilen, und es muß auch noch beim Ablauf bestehen; denn wenn die Absicht einer anderweitigen Nutzung der Wohnung gar nicht besteht, dann kann der Mieter wohnen bleiben. Wenn Sie in Wirklichkeit davon herunter wollen, dann wären die Sorgen der Kritiker begründet, die sagen: Das öffnet dem Mißbrauch die Tür, das ermöglicht Kettenverträge.
    Ein weiterer Punkt, der hier in der Debatte heute morgen zu kurz gekommen ist, der aber wichtig ist für die Verbesserung der Rechtsposition der Mieter, ist folgender. Die Regelung, die die unangemessene Modernisierung der Wohnung ohne Rücksicht und Abwägung der Zumutbarkeit für den Mieter ausschließt, ist eine wesentliche Verbesserung. Sie wird dazu beitragen, daß nicht wie bisher der Vermieter, der über Geld verfügt, bei Gelegenheit einer angeblich doch so sinnvollen und nützlichen Wohnungsmodernisierung den Mieter in Wirklichkeit hinausmodernisiert. Dieser Praxis, die sich vereinzelt sehr ärgerlich ausgebreitet hat, setzen wir mit der Neuregelung ein Ende.
    Ich halte für außerordentlich bedeutend, daß dem Vermieter für eine längere Frist die Berufung auf den Eigenbedarf bei der Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumswohnung verwehrt wird. Die Praxis heute ist doch, daß vielfach Altbauten, die mit Mietern voll besetzt, die also voll genutzt sind, verkauft werden, daß dann eine Umwandlung in Eigentumswohnungen stattfindet, worauf die Veräußerung erfolgt und die Mieter unter Berufung auf den Eigenbedarf herausgeklagt werden. Der unschöne Begleitaspekt ist oft, daß derjenige, der dies alles als Verkäufer bewerkstelligt, einen großen Spekulationsgewinn einstreicht. Das werden wir in Zukunft mit der Verlängerung der Frist auf fünf Jahre erschweren. Zum einen wird der Schutz für den Mieter verbessert; zum anderen werden sich diejenigen, die Wohnungen aus einem solchen Bestand, also besetzte Wohnungen, als Altbaubestand kaufen, sorgfältig überlegen, ob sich dieser Ankauf überhaupt lohnt. Ich sehe die Spekulationsgewinne, die bisher auf diesem Gebiet gemacht wurden, in Zukunft erheblich schrumpfen, wenn nicht gar entfallen.
    Schließlich halte ich es auch für eine wichtige Verbesserung der Position des Mieters, daß die Kaution auf einen Höchstbetrag begrenzt wird und daß sie sicher anzulegen und zugunsten des Mieters zu verzinsen ist. Einzelne Gerichte haben das in der Vergangenheit bereits so entschieden. Für die Zukunft erfolgt hier eine eindeutige gesetzliche Klarstellung.
    Erneut, meine Damen und Herren, gehen wir mit diesem Gesetzentwurf einen mittleren Weg. Denen, die die völlige Freigabe der Mietverhältnisse wünschen, um zu kündigen und zu erhöhen, wie es ihnen beliebt, werden wir niemals nachgeben. Einen unangemessenen, übertriebenen Schutz von Miethöhe und Mietbestand gibt es aber auch nach dem neuen Recht nicht. Die Verbesserungen, die hier enthalten sind, und auch die erweiterte Möglichkeit, eine bessere Rendite zu erzielen, müssen nun ihre Wirkung zeigen.
    Ich schließe mich dem Appell meines Kollegen Haack an Vermieter, an Kapitalanleger und alle anderen an, die uns zu solchen Regelungen gedrängt haben. Nun sind sie am Zug. Wir werden sie beim Wort nehmen. Diejenigen, die Neuregelungen verlangt haben, sollen nun auch bitte dafür sorgen, daß der Wohnungsbau intensiviert wird. In diesem Sin-



    Bundesminister Dr. Schmude
    ne, meine Damen und Herren, sollten wir eigentlich alle gemeinsam argumentieren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich die Absicht, nur über steuerrechtliche Fragen zu sprechen. Aber es gibt sehr gute Gründe, verehrter Herr Kollege Schmidt (München), daß ich mich an dieser Stelle zu Wort melde, insbesondere auch an Ihre ganz persönliche Adresse. Es ist j a immer ein Vergnügen, als Nürnberger mit einem Münchner zu reden, zumal deshalb, weil auf diese Weise klargestellt wird, wo man früher den Stein der Weisen gefunden hat, oder auch, wo man mehr das Rechnen nach dem fränkischen Rechenmeister Adam Riese gelernt hat.

    (Zuruf von der SPD: Bis 20!)

    Der Herr Ministerpräsident Späth hat vorhin ein glänzendes Beispiel dafür gegeben, daß es zwar eine sozialistisch-marxistische Ideologie und Philosophie geben kann, niemals aber ein marxistisches Einmaleins.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Schmidt [München] [SPD]: Aber ein christlich-soziales, Herr Schneider?!)

    — Herr Kollege Schmidt, Sie haben wiederum die These vertreten, daß der entscheidende Grund für unsere wohnungswirtschaftliche Misere in unserem derzeit geltenden Bodenrecht liegt. Herr Schmidt, ich muß Sie fragen: Welches Bodenrecht meinen Sie? Sie kommen wie der frühere Justizminister und Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel aus München. Sie waren und sind ein Vertreter des bodenpolitischen Aufbruchs des Jahres 1972/73. Ich habe die Protokolle Ihres Parteitages in Hannover im April 1973 studiert. Was Sie und auch der Kollege Schröder heute gesagt haben, ist eine Wiederaufnahme der bodenpolitischen, bodenrechtlichen Diskussion, wie sie Hans-Jochen Vogel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift" 1972 auf Seite 1544 eröffnet hat. Er hat damals u. a. geschrieben — ich darf das zitieren —:
    Das bisherige Eigentum an Grund und Boden wird in ein Nutzungs- und ein Verfügungseigentum aufgeteilt. Dieses Verfügungseigentum an Grund und Boden geht auf die Gemeinschaft über ... Die Bestimmungen der §§ 93 und 94 BGB werden aufgehoben. Gebäude sind künftig nicht mehr wesentliche Bestandteile des Grundstücks. Sie sind — ... — selbständig eigentumsfähig.
    Meine Damen und Herren von der SPD, wissen Sie, was für ein Bodenrecht das war? Das war dem DDR-Gesetz vom Dezember 1970 haargenau nachformuliert. Das Gesetz hat dort den Titel „Gesetz zur Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)