Plenarprotokoll 9/98
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
98. Sitzung
Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung 5915A
Bestimmung des Abg. Würzbach zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 5915 B
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
— Drucksache 9/1480 — 5915 B
Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Fellner, Feinendegen, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Götz, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts
— Drucksache 9/1415 —
Dr. Miltner CDU/CSU 5915 D
Baum, Bundesminister BMI 5917 B
Bühling SPD 5919 B
Dr. Wendig FDP 5921 B
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs
— Drucksache 9/1411 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksache 9/1496 —
Dr. von Geldern CDU/CSU 5923 A
Müller (Schweinfurt) SPD 5924 A
Bredehorn FDP 5924 D
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger (Wangen), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Lenz (Bergstraße), Weiskirch (Olpe), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer (Salzgitter) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Kriegsgräber in der Sowjetunion — Drucksachen 9/447, 9/1447 —
Neumann (Bramsche) SPD 5925 D
Graf Huyn CDU/CSU 5927 A
Frau Schuchardt FDP 5928 C
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister
AA 5929 B
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)
— Drucksache 9/1576 — 5929 D
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Nächste Sitzung 5930 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 5931*A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 5931* C
Anlage 3
Baukosten und Bauträger des Großklinikums in Aachen
MdlAnfr 28 23.04.82 Drs 09/1591 Frau Dr. Wilms CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* A
Anlage 4
Mittel zur Förderung des Hochschulbaus und von Großgeräten in der Hochschulforschung im Jahre 1982
MdlAnfr 29 23.04.82 Drs 09/1591 Pfeifer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* B
Anlage 5
Kostensteigerung im Hochschulbau im 11./12. Rahmenplan
MdlAnfr 30 23.04.82 Drs 09/1591 Rossmanith CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* B
Anlage 6
Erhöhung der Mittel für den Hochschulbau und Vorfinanzierung durch die Länder als Voraussetzung für die Schaffung zusätzlicher Studienplätze
MdlAnfr 31 23.04.82 Drs 09/1591 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* C
Anlage 7
Mittel für den Hochschulbau und für Großgeräte in der Hochschulforschung bis 1986
MdlAnfr 32 23.04.82 Drs 09/1591 Daweke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932*D
Anlage 8
Verluste der Zivilbevölkerung beim Einsatz chemischer Waffen gegen die Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 39, 40 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Feldmann FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5933*A
Anlage 9
Aufklärung der Bevölkerung über die im Vergleich zur Strahlenexposition von Steinkohlekraftwerken geringeren Strahleneinwirkungen durch Kernkraftwerke
MdlAnfr 54 23.04.82 Drs 09/1591 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5933* C
Anlage 10
Berücksichtigung der im Vergleich zu Steinkohlekraftwerken geringeren Milliremwerte bei Kernkraftwerken in der Atomenergiepolitik
MdlAnfr 55 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Faltlhauser CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5934* A
Anlage 11
Regelung des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe für Strafgefangene gemäß § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes
MdlAnfr 56 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Hennig CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5934* B
Anlage 12
Erhöhung der Wechselsteuer
MdlAnfr 62 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF. . . . 5934* C
Anlage 13
Feststellung der Be- und Entlastungen aus dem Realsplitting nach Ablauf des Kalenderjahrs; Hinweis für Unterhaltsberechtigte beim Realsplitting auf die §§ 370 und 371 AO im Vordruck „Anlage für Unterhaltsleistende"
MdlAnfr 63, 64 23.04.82 Drs 09/1591 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5934* D
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 III
Anlage 14
Anerkennung der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen als Fördergebiet oder als Stahlstandort
MdlAnfr 66, 67 23.04.82 Drs 09/1591 Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5935* B
Anlage 15
Erhöhung des Strompreises und der Dividendenausschüttungen durch die Elektrizitätsunternehmen; Kontrolle der Elektrizitätsunternehmen bei Strompreiserhöhungen für Großabnehmer und Sondertarifkunden
MdlAnfr 68, 69 23.04.82 Drs 09/1591 Schlaga SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5935* D Anlage 16
Gewährung des Swings auch bei Nichtrücknahme der Erhöhung des Zwangsumtausches bei Reisen in die DDR
MdlAnfr 76 23.04.82 Drs 09/1591 Schulze (Berlin) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5936* B Anlage 17
Qualität der Eier aus Legebatterien im Vergleich zu denen aus der Bodenhaltung
MdlAnfr 85, 86 23.04.82 Drs 09/1591 Herkenrath CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5936* C Anlage 18
Sicherstellung der Neugeborenen-BasisUntersuchung in Kliniken durch Kinderfachärzte
MdlAnfr 87 23.04.82 Drs 09/1591 Antretter SPD
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5936* D Anlage 19
Erweiterung der fiktiven Erfüllung der Wartezeit gemäß § 29 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes beim Tod des Familienernährers durch Krankheit; Gleichstellung der Witwe mit geschiedenen Frauen
MdlAnfr 90, 91 23.04.82 Drs 09/1591 Vogt (Düren) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* B
Anlage 20
Zunahme der teuren stationären Behandlung zu Lasten der ambulanten ärztlichen Versorgung durch die geplante Änderung der Bundespflegesatzverordnung
MdlAnfr 92 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Faltlhauser CDU/CSU
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* C
Anlage 21
Untersuchungen der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten"
MdlAnfr 93, 94 23.04.82 Drs 09/1591 Kleinert FDP
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* D
Anlage 22
Untersuchungen der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten"
MdlAnfr 95 23.04.82 Drs 09/1591 Beckmann FDP
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938"B
Anlage 23
Verringerung der Zahl der von den Arbeitsämtern nicht erfaßten unbesetzten Arbeitsplätze durch Einführung der Meldepflicht
MdlAnfr 96, 97 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Kübler SPD
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938* B
Anlage 24
Verwaltungsaufwand für die Beitreibung des Eigenanteils bei Krankentransporten
MdlAnfr 98 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938* D
Anlage 25
Einkommensverteilung bei Empfängern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
MdlAnfr 99 23.04.82 Drs 09/1591 Kirschner SPD
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5939* B
IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Anlage 26
Kritik an der Ausstattung des Dienstzimmers der Leiterin des Bundeszentrums „Humanisierung des Arbeitslebens"
MdlAnfr 100, 101 23.04.82 Drs 09/1591 Lenzer CDU/CSU
SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5939* C
Anlage 27
Beteiligung des Verteidigungsministers an geplanten MAD-Observierungsaktionen auf dem Münchner SPD-Parteitag
MdlAnfr 102, 103 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Voss CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5939* D
Anlage 28
Einsatz sowjetischer Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer zur Erkundung des westeuropäischen Straßennetzes
MdlAnfr 104 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Langner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940*A
Anlage 29
Unterbindung des unbefugten Tragens von Uniformen
MdlAnfr 105, 106 23.04.82 Drs 09/1591 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* B
Anlage 30
Ausbildung von Marineangehörigen aus Nicht-NATO-Ländern in der Marinewaffenschule; Konsequenzen aus der Besetzung der Falkland-Inseln hinsichtlich der Ausbildung argentinischer Soldaten
MdlAnfr 107, 108 23.04.82 Drs 09/1591 Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* C
Anlage 31
Auftrag der DDR-Grenztruppen im Kriegsfall; Stärke und Ausrüstung im Vergleich zum Bundesgrenzschutz
MdlAnfr 109, 110 23.04.82 Drs 09/1591 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* D
Anlage 32
Konsequenzen aus dem Offensivauftrag der DDR-Grenztruppen für die Grenzbevölkerung und die grenznahen NATO-Einheiten
MdlAnfr 111, 112 23.04.82 Drs 09/1591 Werner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5941*A
Anlage 33
Mitnahme von Sportgerät zur nichtprofessionellen Benutzung in die DDR
MdlAnfr 113, 114 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Struck SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* B
Anlage 34
Rede des Landesvorsitzenden der SPD Saar, Lafontaine, über „Frieden und Sicherheit in Europa" vor dem Ost-Berliner Institut für internationale Politik und Wirtschaft
MdlAnfr 115, 116 23.04.82 Drs 09/1591 Müller (Wadern) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* D
Anlage 35
Erteilung von Auskünften über Wertpapierdepots von Bundesbürgern durch die DDR sowie Verhandlungen über ungeregelte Vermögensfragen
MdlAnfr 117, 118 23.04.82 Drs 09/1591 Gerster (Mainz) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* D
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5915
98. Sitzung
Bonn, den 30. April 1982
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 30. 4.
Dr. van Aerssen * 30. 4.
Dr. Ahrens ** 30. 4.
Dr. Althammer ** 30. 4.
Dr. Bardens ** 30. 4.
Dr. Barzel 30. 4.
Böhm (Melsungen) ** 30. 4.
Börnsen 30. 4.
Büchner (Speyer) ** 30. 4.
Dr. Bugl 30. 4.
Conrad (Riegelsberg) 30. 4.
Dr. Dollinger 30. 4.
Echternach 30. 4.
Eickmeyer ** 30. 4.
Dr. Enders ** 30. 4.
Engelsberger 30. 4.
Feinendegen 30. 4.
Fellner 30. 4.
Gerlach 30. 4.
Dr. Geßner ** 30. 4.
Glombig 30. 4.
Dr. Götz 30. 4.
Dr. Haack 30. 4.
Herterich 30. 4.
Heyenn 30. 4.
Dr. Holtz ** 30. 4.
Horn ** 30. 4.
Frau Huber 30. 4.
Dr. Hüsch 30. 4.
Ibrügger 30. 4.
Jäger (Wangen) ** 30. 4.
Jung (Kandel) ** 30. 4.
Kittelmann ** 30. 4.
Lemmrich ** 30. 4.
Lenzer ** 30. 4.
Maaß 30. 4.
Meinike (Oberhausen) 30. 4.
Dr. Mertes (Gerolstein) 30. 4.
Mischnick 30. 4.
Dr. Müller ** 30. 4.
Müller (Bayreuth) 30. 4.
Müller (Wadern) ** 30. 4.
Nelle 30. 4.
Neuhaus 30. 4.
Frau Pack ** 30. 4.
Pensky ** 30. 4.
Reddemann ** 30. 4.
Repnik 30. 4.
Reschke 30. 4.
Dr. Riedl (München) 30. 4.
Rösch ** 30. 4.
Sauer (Salzgitter) 30. 4.
Dr. Schäuble ** 30. 4.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt (München) ** 30. 4.
Schmidt (Würgendorf) ** 30. 4.
Schmitz (Baesweiler) 30. 4.
Schröder (Lüneburg) 30. 4.
Schulte (Unna) ** 30. 4.
Schwarz 30. 4.
Dr. Freiherr Spies
von Büllesheim ** 30. 4.
Dr. Sprung ** 30. 4.
Topmann ** 30. 4.
Dr. Unland ** 30. 4.
Vogel (Ennepetal) 30. 4.
Dr. Vohrer ** 30. 4.
Dr. Waffenschmidt 30. 4.
Dr. Warnke 30. 4.
Wehner 30. 4.
Dr. Wieczorek 30. 4.
Witek 30. 4.
Dr. Wittmann ** 30. 4.
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft des EWG-Eisenbahnnetzes (Drucksache 9/1515)
zuständig: Ausschuß für Verkehr
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (Drucksache 9/1516)
zuständig: Innenausschuß (federführend)
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Entwurf eines einheitlichen Wahlverfahrens für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 9/1517)
zuständig: Innenausschuß (federführend)
Auswärtiger Ausschuß
Bericht der Bundesregierung zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 9/1555)
zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend)
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Bericht der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Datenverarbeitung, Informationstechniken (Drucksache 9/1556)
zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend)
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Ausschuß für Wirtschaft
Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1981 bis 31. März 1982 (Drucksache 9/1557) zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1981 (Drucksache 9/1521)
zuständig: Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Sommerzeit in den Jahren 1980 und 1981 (Drucksache 9/1583)
zuständig: Innenausschuß
Nichtaufhebbare Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 9/1577)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Anlagen zum Stenographischen Bericht
5932* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 28):
Wer ist der Bauträger des von der Bundesregierung mitfinanzierten Großklinikums in Aachen, und treffen Informationen zu, daß die Baukosten für dieses Großklinikum inzwischen auf 1,9 Milliarden DM geschätzt werden, was zur Folge hätte, daß das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren kein neues anderes Bauvorhaben im Hochschulbereich mehr finanzieren kann, wenn der Bund nicht zusätzliche Finanzen zur Verfügung stellt?
Für die Durchführung der Bauvorhaben des Rahmenplans für den Hochschulbau und damit für die Vergabe der Bauaufträge ist nach § 11 Hochschulbauförderungsgesetz das jeweilige Land zuständig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den 11./12. Rahmenplan für das Klinikum Aachen Kosten in Höhe von 1,678 Milliarden DM angemeldet. Der Bund geht davon aus, daß es sich dabei um eine realitätsnahe Kostenschätzung nach dem Hochschulbauförderungsge setz handelt.
Die dem Bund vorliegenden Anmeldungen des Landes zur revidierten Rahmenplanung geben keinen Anlaß zu der Annahme, daß das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Klinikums Aachen kein neues Bauvorhaben im Hochschulbereich mehr finanzieren könnte.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 29):
Wieviel Mittel hat die Bundesregierung im Jahr 1982 zur Verfügung, um im 11./12. Rahmenplan für den Hochschulausbau neue Bauvorhaben und Großgeräte in der Hochschulforschung zu fördern?
Der Bundeshaushaltsplan sieht für 1982 900 Millionen DM für den Hochschulbau vor. Unter Berücksichtigung der Rückzahlungsverpflichtung des Bundes für Vorleistungen der Länder im Jahre 1981 in Höhe von 220 Millionen DM und der Kosten für laufende Vorhaben stehen — wenn die Länder nicht vorleisten oder die Durchführung der laufenden Vorhaben zeitlich entsprechend strecken — für neue Vorhaben rechnerisch keine Bundesmittel zur Verfügung. Die Frage der Vorfinanzierung durch die Länder ist z. Z. Gegenstand von Beratungen zwischen Bund und Ländern.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 30):
Von welchen Steigerungsraten bei den Baukosten geht die Bundesregierung im vorgesehenen 11./12. Rahmenplan für den Ausbau der Hochschulen aus?
In den 11./12. Rahmenplan gehen die Kostenschätzungen der Länder für die einzelnen Rahmenplan-vorhaben, die entsprechend den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnungen aufgestellt werden, ein. Bei den Kostenschätzungen wird grundsätzlich der neueste vom Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossene Kostenrichtwert zugrunde gelegt, soweit nicht schon konkretere Planungen vorliegen. Zukünftige Baukostensteigerungen laufender oder geplanter Vorhaben werden jeweils bei der Fortschreibung der Rahmenplanung berücksichtigt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 31):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die vom Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Öffnung der Hochschulen mit dem Ziel, 850 000 Studienplätze zu schaffen, noch realisiert werden kann, wenn die in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau nicht erhöht werden und die Länder zur Vorfinanzierung nicht in der Lage sind?
Die Rahmenplanung des Hochschulbaus geht bislang von dem von den Regierungschefs von Bund und Ländern im Jahre 1976 anläßlich des Öffnungsbeschlusses bestätigten langfristigen Ausbauziel von 850 000 flächenbezogenen Studienplätzen aus.
Bund und Länder werden nach Abschluß der aufgrund der Finanzlage notwendigen Revision der Rahmenplanung prüfen, welche Auswirkungen die Revision auf die Zielzahl hat. Dies hängt vor allem davon ab, in welchem Maße die weiterhin zur Verfügung stehenden Mittel für kapazitätserweiternde Maßnahmen verwendet werden. Falls die Zielzahl revidiert werden muß, müssen Bund und Länder die sich hieraus, insbesondere für eine intensivere Nutzung der Bauten, ergebenden Konsequenzen gemeinsam erörtern.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 32):
Welche Mittel stehen für neue Vorhaben im Hochschulbau und für Großgeräte in der Hochschulforschung bis 1986 zur Verfügung, wenn die Länder zur Vorfinanzierung des Bundesanteils nicht bereit sind?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5933*
Nach dem geltenden Finanzplan des Bundes stehen für die Jahre 1983 bis 1985 jährlich 800 Millionen DM für den Hochschulbau zur Verfügung. Nach den Vorstellungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers der Finanzen soll dieser Ansatz auf 900 Millionen DM erhöht und in dieser Höhe auch für 1986 vorgesehen werden. Angesichts der Höhe der Ausgabenanmeldungen der Länder für laufende Vorhaben bedeutet dies, daß rechnerisch für neue Vorhaben Bundesmittel frühestens ab 1985 zur Verfügung stehen. Bund und Länder verhandeln zur Zeit darüber, ob und in welchem Umfang die Länder bis 1985 neue Vorhaben vorfinanzieren. Dabei wird auch geprüft werden, ob nicht durch Streckung laufender Vorhaben die Länder bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bundesmittel für neue Vorhaben frei machen können.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1591 Fragen 39 und 40):
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Maßgabe der Aussage von Staatsminister Dr. Corterier in der Fragestunde vom 4. März 1982, daß beim Einsatz chemischer Waffen im Konfliktfall die Zahl der Toten bei Soldaten und Zivilbevölkerung im Verhältnis 1 : 20 zum Nachteil der Zivilbevölkerung zueinanderstehen, den militärischen Wert eines chemischen Rückschlags als Antwort auf einen chemischen Angriff auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besonders unter dem Aspekt der hohen Bevölkerungsdichte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein mit dem vorhandenen Potential der Warschauer-Pakt-Truppen möglicher Einsatz chemischer Waffen gegen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinreichend durch die nicht-chemischen Komponenten der Strategie der flexible response abgeschreckt werden kann?
1. Ein „chemischer Rückschlag" durch NATO-Streitkräfte auf und von deutschem Territorium ist aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich in Beantwortung eines völkerrechtswidrigen C-Waffeneinsatzes durch den WP und nur in Form der völkerrechtlich definierten Repressalie vorstellbar.
So ist u. a.
— eine Ankündigung erforderlich,
— das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten und
— eine Begrenzung der Dauer gefordert.
Darüber hinaus muß sichergestellt sein, daß die Repressalie ihre Wirkung ausschließlich gegen den Rechtsverletzer entfaltet.
Dies bedeutet, daß im dicht besiedelten Mitteleuropa ein den Regeln des Völkerrechts entsprechender Einsatz nur in Ausnahmefällen möglich ist. Damit ist aus militärisch-operativer Sicht der Wert einer Repressalie in der Bundesrepublik Deutschland gering einzuschätzen.
2. Die glaubwürdige Androhung der dem Bündnis zur Verfügung stehenden Eskalationsoptionen dürfte den WP hinreichend vom massiven Einsatz chemischer Kampfmittel abschrecken.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 54):
Warum macht die Bundesregierung die Messungen der radioaktiven Emissionen an einem modernen 320-MW-Steinkohlekraftwerk, an einem modernen 600-MW-Braunkohlekraftwerk und an einem modernen Druckwasserreaktor, über die sie in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 berichtet hat, nicht zur Grundlage einer breitgestreuten Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächlich vernachlässigungswerten Strahleneinwirkungen von Kernkraftwerken im Vergleich zu der Strahlenexposition von Steinkohlekraftwerken?
Wenn die Bundesregierung die in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 bekanntgegebenen Ergebnisse über die Untersuchung der Strahlenexpositionen durch Kohlekraftwerk und Kernkraftwerk für sich allein zum Gegenstand einer breitgestreuten Aufklärung der Bevölkerung machen würde, könnte die Bevölkerung den Eindruck gewinnen, das mit der Energieerzeugung aus Kohle verbundene Strahlenrisiko wäre höher als das mit der Kernenergieerzeugung verbundene Strahlenrisiko. Diese Schlußfolgerung wäre indes falsch, weil die zitierten Ergebnisse
1. den Normalbetrieb der Kraftwerke voraussetzen und außergewöhnliche sicherheitstechnische Ereignisse nicht einschließen;
2. allein die Strahlenexpositionen angeben, die infolge von Emissionen aus den Kraftwerken zu erwarten sind, nicht aber die Strahlenexpositionen der Arbeitskräfte und auch nicht die Strahlenexpositionen einschließen, die infolge der Tätigkeiten auftreten, die zur Aufrechterhaltung der betreffenden Brennstoffkreisläufe erforderlich sind;
3. zwar eine Abschätzung der Größenordnung der Strahlenexpositionen erlauben, die infolge der Emissionen aus den verschiedenen Kraftwerkstypen auftreten, jedoch für einen quantitativen Vergleich der durch diese Emissionen bewirkten Strahlenrisiken nicht ausreichend belastbar sind.
Wegen der Gefahr der Fehlinterpretation vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zitierten Ergebnisse unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen in vergleichende Betrachtungen des Gesamtrisikos alternativer Verfahren zur Energieerzeugung einbezogen, nicht aber isoliert dargestellt werden dürfen. Dem wird im Rahmen des Bürgerdialogs Kernenergie Rechnung getragen werden.
5934* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 55):
Welchen Einfluß auf die Atomenergiepolitik der Bundesregierung hat der nachgewiesene Umstand, daß bei einem modernen Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor der Milliremwert in der Umgebung (ungünstigste Einwirkungsstelle) pro Jahr etwa 0,1 v. H. beträgt, während die effektive Äquivalenzdosis bei einem 320-MW-Steinkohlekraftwerk den siebenfachen Wert — 0,7 v. H. Millirem — beträgt?
Nachgewiesen ist nach den Schlußfolgerungen, die von der Strahlenschutzkommission (SSK) aus den in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 wiedergegebenen vergleichenden Untersuchungsergebnissen gezogen wurden, nur, daß die durch Emissionen radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb verursachten Strahlenexpositionen bei Kernkraftwerken und Kohiekraftwerken etwa von gleicher Größenordnung und gegenüber der natürlichen Strahlenexposition vernachlässigbar gering sind.
Im übrigen unterstreicht dieses Ergebnis den Erfolg der von der Bundesregierung veranlaßten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen zur Begrenzung der Emissionen radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 56):
Wann wird die Bundesregierung den in § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes zum 31. Dezember 1980 versprochenen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, und welche haushaltsmäßigen Folgewirkungen für die für die Durchführung des Strafvollzugs zuständigen Bundesländer hätte es, wenn — wie vorgesehen — „im Lauf der Jahre Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe nach und nach den Verdienstmöglichkeiten des freien Erwerbs- und Wirtschaftslebens angepaßt werden" sollten (vgl. Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage, Seite 53)?
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bereits im November 1979 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges zugeleitet. Hierdurch sollte sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber über eine Erhöhung des Arbeitsentgelts der Gefangenen bis zu dem in § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes hierfür festgelegten Termin des 31. Dezember 1980 befinden konnte. Der Bundestag hatte den Entwurf einstimmig angenommen, aus finanziellen Erwägungen hatte der Bundesrat dem Gesetz jedoch nicht zugestimmt; die vergangene Legislaturperiode reichte nicht aus, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Die Bundesregierung hat deshalb den Entwurf erneut eingebracht und im Juni 1981 dem Bundestag zugeleitet (Bundestags-Drucksache 9/566).
Die Bundesregierung hat die Kosten der vorgesehenen Erhöhung des Arbeitsentgelts geschätzt und in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt.
Bei einer Erhöhung auf 10 v. H. der in § 43 des Strafvollzugsgesetzes bestimmten Bemessungsgrundlage und entsprechender Erhöhung der Ausbildungsbeihilfe sowie Einführung der Ausfallentschädigung betragen sie bezogen auf das Jahr 1981 für die Länder etwa 53 Millionen DM.
Der Entwurf sieht in Artikel 1 Nr. 6 b vor, daß der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 1985 erneut über eine Erhöhung des Arbeitsentgelts befinden muß. Über die dann zu treffende Entscheidung des Gesetzgebers und die haushaltsmäßigen Folgewirkungen für die Länder kann derzeit eine Aussage nicht gemacht werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 62):
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die Wechselsteuer, die seit 1959 unverändert ist, angemessen zu erhöhen?
Die Wechselsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihr Aufkommen wächst demnach proportional zur Entwicklung der besteuerten Umsätze auch ohne Änderung des Steuersatzes. In der Vergangenheit hat sich das Aufkommen mit starken Schwankungen von 232,5 Millionen DM im Jahre 1970 auf 374,3 Millionen DM im Jahre 1981 erhöht. Mit einem weiteren Anwachsen mit vergleichbaren durchschnittlichen Zuwachsraten ist zu rechnen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus keine Erhöhung des Steuersatzes, da es ihr nicht sachgerecht erschiene, die Wechselhingabe im Gegensatz zu anderen Formen der Kreditschöpfung über die nunmehr seit langem in kaufmännischem Verkehr eingeführte Größenordnung hinaus zusätzlich zu belasten.
Es ist weiter zu bedenken, daß die angestrebte Harmonisierung der Verkehrsteuer im EG-Bereich nicht erschwert werden soll.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 63 und 64):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die endgültigen Be- und Entlastungen aus dem Realsplitting zweckmäßigerweise nach Ablauf des Kalenderjahrs festgestellt werden, da sich z. B. der Weihnachtsfreibetrag noch im Laufe des Jahrs ändern kann, und will sie hierzu im Merkblatt zum Realsplitting in geeigneter Form hinweisen?
Hält es die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß ein Unterhaltsberechtigter dazu verurteilt werden kann, dem Realsplitting hinsichtlich eines Betrags von bis zu 9 000 DM zuzustimmen, obwohl in diesem Betrag der Unterhalt für Kinder enthalten ist, für angezeigt, den Unterhaltsberechtigten im Vordruck „Anlage für Unterhaltsleistende" in geeigneter Form auf die §§ 370 und 371 AO hinzuweisen?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5935*
Die Einkommensteuerschuld entsteht als Jahressteuerschuld nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, da erst dann die für die Höhe der Einkommensteuer maßgebenden Verhältnisse, wie insbesondere die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, feststehen. Demgemäß können auch die sich aus dem Realsplitting ergebenden Be- und Entlastungen endgültig erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterhaltsleistungen erbracht worden sind, berechnet werden. Dieser Grundsatz ist so selbstverständlich, daß es die Bundesregierung bisher nicht für erforderlich hält, hierauf in dem Merkblatt über das Realsplitting, das die einkommensteuerliche Behandlung solcher Unterhaltsleistungen betrifft, besonders hinzuweisen.
Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt, in die Steuererklärungsvordrucke einen Hinweis auf die Vorschriften der §§ 370 und 371 der Abgabenordnung, die den Tatbestand der Steuerhinterziehung betreffen, aufzunehmen. Das gilt ganz allgemein und erst recht für die „Anlage für Unterhaltsleistungen". Im übrigen ist zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt folgendes zu bemerken:
Das Realsplitting bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur auf Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Unterhaltsleistungen für Kinder fallen nicht unter das Realsplitting. Hierauf wird in dem Merkblatt über das Realsplitting ausdrücklich hingewiesen. Nach der Gerichtspraxis werden im übrigen Unterhaltsleistungen für den Ehegatten und Unterhaltsleistungen für Kinder jeweils gesondert festgesetzt. Mißverständnisse darüber, daß sich die in einem Urteil ausgesprochene Verpflichtung zur Zustimmung zum Realsplitting nur auf den Ehegattenunterhalt bezieht, dürften deshalb von vornherein ausgeschlossen sein.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 66 und 67):
Was hat die Bundesregierung bewogen, sich über die eindeutige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, die besondere Arbeitsmarktsituation in der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen bei der Entscheidung des Planungsausschusses über die Anerkennung als Fördergebiet oder als Stahlstandort zu berücksichtigen, hinwegzusetzen?
Gedenkt die Bundesregierung der Entwicklung in der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen — die nunmehr, obwohl seit Jahren mit der höchsten Arbeitslosigkeit und tiefgreifenden Strukturproblemen behaftet, eine Enklave ohne besondere Förderung darstellt, deren Probleme sich dadurch, daß die angrenzenden Regionen gefördert werden, noch verschärfen — weiter tatenlos zuzusehen, oder was gedenkt sie zu tun, um der dramatischen Entwicklung in dieser Region entgegenzuwirken?
Zu Frage 66:
Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat im Zusammenhang mit seiner Entscheidung über das Stahlstandorteprogramm die besondere Arbeitsmarktsituation der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen eingehend erörtert.
Nach mehrheitlicher Auffassung im Planungsausschuß konnten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe für die regionalpolitische Flankierung sektoraler Anpassungsprozesse geforderten erheblichen Rückwirkungen des Stahlanpassungsprozesses auf die jeweilige Arbeitsmarktregion jedoch nur für solche Regionen bejaht werden, die neben einer deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosenquote vor allem einen außergewöhnlich hohen Anteil an Arbeitsplatzverlusten in der stahlerzeugenden Industrie aufweisen. Die zweite Voraussetzung, die wegen des unmittelbaren Stahlbezugs des gesamten Sonderprogramms unabdingbar schien, sah der Planungsausschuß nach den vorgelegten Daten als für Gelsenkirchen nicht erfüllt an. Die sog. Freisetzungsquote (Anteil der Arbeitsplatzverluste in der Stahlerzeugung an der Gesamtzahl der Industriebeschäftigten) erreicht bei weitem nicht die entsprechenden Werte für die in das Stahlprogramm aufgenommenen Förderregionen.
Zu Frage 67:
Die Bundesregierung hatte bei den Beratungen des Planungsausschusses im Jahre 1981 über die Neuabgrenzung der normalen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein Abgrenzungssystem bevorzugt, das infolge einer stärkeren Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage auch die Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen in die Förderung einbezogen hätte. Für dieses Modell war jedoch bei den Ländern eine Mehrheit nicht zu erreichen. Die Bundesregierung sieht daher eine wichtige Aufgabe darin, in der weiteren Entwicklung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe den Arbeitsmarktproblemen den ihnen zukommenden Stellenwert zu sichern.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 68 und 69):
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß elektrizitätserzeugende Aktiengesellschaften und Verteilergesellschaften bei nur normal gestiegenen Kosten bis zu 30 v. H. Strompreiserhöhungen für Haushaltsstrom (von Ende 1980 bis 1982) vorgenommen und gleichzeitig die Dividendenausschüttungen auf 14 und mehr Prozent erhöht haben bzw. demnächst — für das Geschäftsjahr 1981 — zu erhöhen gedenken?
Ist es richtig, daß elektrizitätserzeugende Aktiengesellschaften wie Preag und andere bei Strompreiserhöhungen für Großabnehmer und Sondertarifkunden nicht die Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums oder eines entsprechenden Länderministeriums benötigen und lediglich die sogenannte Kohle-Lohn-Klausel berücksichtigen sollen, und gedenkt die Bundesregierung, in diesen Fällen wirksamere Kontrollmechanismen einzurichten?
5936* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Zu Frage 68:
Die von der Bundesregierung erlassene Bundestarifordnung Elektrizität (BTO Elt) stellt sicher, daß die Stromtarife nicht willkürlich gestaltet werden können. Vielmehr bedarf insbesondere jede Tariferhöhung einer preisrechtlichen Genehmigung. Zuständig dafür sind die Wirtschaftsministerien der Länder.
Nach § 12 a Abs. 2 BTO Elt werden Tarifanhebungen nur genehmigt, wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen unter anderem nachweist, „daß eine entsprechende Verbesserung seiner Erlöse in Anbetracht seiner gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung" erforderlich ist. Hierdurch ist gewährleistet, daß sich die Stromtarife an den Kosten orientieren; der Erzielung unangemessen hoher Gewinne und damit auch der Ausschüttung unangemessen hoher Dividenden wird gleichzeitig ein Riegel vorgeschoben.
Inwieweit konkrete Strompreiserhöhungen angemessen sind, kann nicht von der Bundesregierung, sondern nur von den Preisbehörden der Länder beurteilt werden, die allein Einblick in die Kosten- und Erlöslage der betreffenden Unternehmen haben. Generell weise ich jedoch darauf hin, daß sich in dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum die Kosten für die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger stark erhöht haben. Dies gilt insbesondere für fossile Brennstoffe.
Zu Frage 69:
Für den Sonderabnehmerbereich, also insbesondere für größere Stromverbraucher im gewerblichen Sektor, aber auch für weiterverteilende Elektrizitätsversorgungsunternehmen, gilt die Bundestarifordnung Elektrizität nicht. Auch von der Strompreisaufsicht nach der Preisstopp-Verordnung aus dem Jahre 1936 ist dieser Bereich praktisch weitgehend dadurch freigestellt, daß nach der Verordnung PR 18/52 vom 26. März 1952 in Sonderabnehmerverträgen Preisgleitklauseln auf der Basis der Kohlepreise oder der Kohle- und Lohnpreise vereinbart werden dürfen.
Die Gestaltung der Strompreise für Sonderabnehmer unterliegt jedoch der Mißbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Aufsicht ist durch die 4. Kartellgesetz-Novelle im Jahre 1980 wesentlich verbessert worden und wird auch in den Interessenverbänden der Sonderabnehmer selbst als ausreichend angesehen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 76):
Wie gedenkt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des politisch-psychologischen Gesamtzusammenhangs zwischen Weitergewährung des Swing und der Zurücknahme der Erhöhung des Zwangsumtausches zu reagieren, wenn Pressemeldungen zutreffen, wonach der Staatssekretär Schalck vom Außenministerium der DDR gegenüber Staatssekretär Bölling erklärt haben soll, daß die Höhe des Zwangsumtausches unabänderlich ist?
Gespräche, Sondierungen und Verhandlungen mit der DDR werden erschwert, wenn über Einzelheiten vorher öffentlich diskutiert wird. Deshalb gibt die Bundesregierung zu den in Ihrer Frage genannten Pressemeldungen keine Stellungnahme ab.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 85 und 86):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, daß Eier aus Legebatterien eine Qualität erreicht hätten, die man sich aus Verbrauchersicht kaum besser vorstellen kann?
Kann die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse bestätigen, wonach die lebensmittelhygienische Qualität der Eier aus der Boden- und Auslaufhaltung, insbesondere der verlegten Eier, bedenklich ist, und hält sie es gegebenenfalls für erforderlich, die Verbraucher verstärkt darüber aufzuklären?
Zu Frage 85:
Untersuchungen hinsichtlich der Eierqualität in Abhängigkeit von der Haltungsform wurden von verschiedenen Wissenschaftlern u. a. auch im Rahmen des „Forschungsschwerpunktes Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung" von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Braunschweig-Völkenrode durchgeführt. Die Untersuchungen haben erwiesen, daß die Eier aus Käfighaltung von guter Qualität sind. Im Hinblick auf Geruch, Geschmack und die Zusammensetzung des Eiinhaltes wurden keine Unterschiede zu Eiern aus anderen Haltungsformen festgestellt.
Zu Frage 86:
Aufgrund der besseren hygienischen Verhältnisse bei der Käfighaltung ist die Kontamination der Eischale mit Keimen geringer als bei Eiern aus Bodenoder Auslaufhaltung. Dieser Sachverhalt ist den Verbrauchern über verschiedene Veröffentlichungen bekannt.
Eine verstärkte Verbraucheraufklärung wird daher nicht für erforderlich gehalten.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 87):
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5937*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der Fehldiagnosen bei Neugeborenen deutlich höher ist, wenn die Neugeborenen-Basis-Untersuchung (U 2) nicht von Kinderfachärzten vorgenommen wird, und wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Durchführung der Neugeborenen-Basis-Untersuchung (U 2) an Entbindungsanstalten durch Kinderfachärzte zu sichern?
Die für die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen maßgeblichen Kinder-Richtlinien sehen vor, daß die Neugeborenen-Basis-Untersuchung nur Ärzte ausführen dürfen, die die vorgesehenen Leistungen auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erbringen können, nach der ärztlichen Berufsordnung dazu berechtigt sind und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. In der Regel muß sie daher von Kinderärzten durchgeführt werden. Nach den dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorliegenden Mitteilungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von Berufsverbänden ist diese Untersuchung bisher in der Praxis weitgehend von Kinderärzten ausgeführt worden. Die Neuregelung im Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, wonach diese Untersuchungen während des Aufenthalts des Kindes im Krankenhaus oder der Entbindungsanstalt in der Verantwortung dieser Einrichtungen durchgeführt werden, gibt keine Veranlassung, von dieser Praxis abzugehen. Nach dieser Neuregelung sind die Krankenhäuser für den Fall, daß geeignete Ärzte im Krankenhaus nicht tätig sind, zur Hinzuziehung von qualifizierten Ärzten verpflichtet.
Anlage 19
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 90 und 91):
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Bestimmung im § 29 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes dahin gehend zu ergänzen, daß in bestimmten Härtefällen, wie beim Tod des Familienernährers infolge einer Krankheit, die Fiktion der Erfüllung der Wartezeit nach dem Eintreten eines Unfalls auf Krankheiten ausgedehnt wird, die nach dem Eintreten in das Versicherungsleben auftreten, wenn bestimmte Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der anrechenbaren Zeiten (z. B. Wehrdienst, Studium) und der geleisteten Pflichtbeiträge bzw. freiwilligen Beiträge erfüllt sind?
Trifft es zu, daß, wenn die Wartezeit von 60 Monaten zum Beispiel bei einem Familienvater noch nicht erfüllt ist und er infolge einer Krankheit verstirbt, die Witwe außer einer geringfügigen Beitragserstattung keinerlei Leistungen aus der Rentenversicherung erhält, ihr andererseits aber im Fall einer vorausgegangenen Scheidung eine Erziehungsrente zustehen würde, sofern sie selbst mehr als 60 Monate Beitragszeiten aufzuweisen hat, und wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, eine Witwe in entsprechenden Fällen einer geschiedenen Frau gleichzustellen?
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird geprüft, ob die geltende Regelung für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebenenrenten über die Fiktion der Wartezeiterfüllung bei jungen Versicherten ausgedehnt werden kann. Abgesehen von hier nicht interessierenden Sondertatbeständen greift diese Fiktion nach geltendem Recht nur, wenn die Erwerbsunfähigkeit oder der Tod des Versicherten infolge eines Unfalls eintritt. Unter sozialpolitischen Aspekten wäre eine
Ausdehnung dieser Regelung auf Fälle wünschenswert in denen die Erwerbsunfähigkeit oder der Tod des Versicherten auf Krankheit beruht; andererseits wären auch Einschränkungen erforderlich. Jedenfalls hätte eine solche Rechtsänderung beträchtliche Mehraufwendungen zur Folge; diese konnten noch nicht berechnet werden. Daher kann eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen werden.
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich darauf hinweisen, daß die Rente für die Witwe eines Versicherten und die sogenannte Erziehungsrente für eine geschiedene Frau sich grundlegend unterscheiden; im ersten Fall handelt es sich um eine Rente aus abgeleitetem Recht, d. h. aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten, im zweiten Fall dagegen um eine Rente aus eigener Versicherung.
In beiden Fällen ist die Erfüllung der Wartezeit für die Rentenleistung erforderlich; allerdings kommen bei der Erziehungsrente für den geschiedenen Ehegatten die eigenen Beiträge zum Tragen. Ich habe — vorbehaltlich noch erforderlicher Prüfungen — Zweifel, ob sich hieran im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung etwas ändern läßt.
Anlage 20
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 92):
Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß durch § 23 des Entwurfs einer Vierten Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung der (teure) Anteil der stationären Behandlung zu Lasten der ambulanten ärztlichen Versorgung zunehmen wird, da die Krankenkassen nach Ablauf des Pflegesatzjahrs Nachzahlungen leisten müssen, wenn die Berechnungstage des Krankenhauses rückläufig gewesen sind, und ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein derartiges Ergebnis den positiven Ergebnissen des „Bayern-Vertrags" diametral entgegenläuft?
Wie Frau Parlamentarische Staatssekretärin Fuchs bereits am 26. März 1982 auf Fragen des Herrn Abgeordneten Lowack (Nr. 24 und 25 in Drucksache 9/1554) mitgeteilt hat, liegt bislang kein Referentenentwurf einer Änderung der Bundespflegesatzverordnung vor. Da der Sachstand seitdem unverändert ist, darf ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die genannte Antwort Bezug nehmen.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 9/1591 Fragen 93 und 94):
Handelt es sich bei der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie über die „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" um eine genügend breit angelegte Untersuchung unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsgrößen und -arten?
5938* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Auf welchen tatsächlichen Erhebungen in wieviel unterschiedlich gestalteten Großraumbüros beruht die Untersuchung?
Der Auftragnehmer der von Ihnen angesprochenen Untersuchung, der Technische Überwachungsverein Rheinland, hat die einschlägige Fachliteratur ausgewertet und Untersuchungen in sechs funktional unterschiedlichen Großraumbüros einer öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Diese Großraumbüros unterschieden sich hinsichtlich Arbeitsstrukturen, Belegungsdichte, räumlicher Gestaltung und Publikumsverkehr. Damit wurde ein ausreichend repräsentatives Kollektiv untersucht.
Als charakteristische Merkmale von Großraumbüros haben sich — auch in der Untersuchung — der „Mangel an Privatheit" und die „Einschränkung des Gestaltungsspielraums" ergeben, unabhängig von der Tätigkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Diese Merkmale gelten für alle — auch die untersuchten — Großraumbüros, und zwar gleichgültig, ob es sich um Großraumbüros einer Behörde oder eines Privatunternehmens handelt.
Die Forschungsergebnisse werden von Arbeitnehmern, die in Großraumbüros arbeiten und sich an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gewandt haben, einhellig bestätigt. Auch Fachleute (z. B. Ärzte, Wissenschaftler) haben auf diese Problematik von Großraumbüros hingewiesen.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Beckmann (FDP) (Drucksache 9/1591 Frage 95):
Glaubt die Bundesregierung, es verantworten zu können, eine Untersuchung wie die Studie über die „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" zu finanzieren, wenn es zutreffen sollte, daß die als wissenschaftlich dargestellte Untersuchung lediglich auf Beobachtungen in den verschiedenen Büros einer einzigen öffentlichen Verwaltung beruht?
Wie sich aus meiner Antwort an Herrn Abgeordneten Kleinert ergibt, ist Ihre Frage zu bejahen. Die Mittel für die von Ihnen angesprochenen Untersuchung sind sinnvoll und nutzbringend im Interesse der Humanisierung des Arbeitslebens eingesetzt worden.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 96 und 97):
Um wieviel höher schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Zahl der von den Arbeitsämtern nicht erfaßten unbesetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den von den Arbeitsämtern erfaßten unbesetzten Arbeitsplätzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Fall der gesetzlichen Einführung einer Meldepflicht für unbesetzte Arbeitsplätze die Dunkelziffer niedriger sein würde als beim jetzt durchgeführten Verfahren, bei dem sowohl freiwerdende Arbeitsplätze dem Arbeitsamt freiwillig gemeldet werden als auch eine Auswertung des Stellenmarkts durch die Arbeitsämter erfolgt?
Die tatsächliche Zahl der offenen Stellen dürfte ungefähr doppelt so hoch sein wie die Zahl der den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen. Dies ist allerdings nur eine Schätzung; eine genaue Untersuchung darüber liegt nicht vor. Die Schätzung wird durch das Ergebnis einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Koblenz vom April 1981 gestützt, wonach 45 % der offenen Stellen nicht gemeldet waren. Nach den Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit liegt die Meldequote der Stellen für Höherqualifizierte unter dem Durchschnitt. Nicht bekannt ist, welche regionalen Unterschiede bei der Meldung offener Stellen bestehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, wegen der lückenhaften Informationen noch in diesem Jahr eine Umfrage bei den Arbeitgebern über Art und Umfang offener Stellen in Auftrag zu geben. Dabei sollen insbesondere auch die Gründe für einen Verzicht der Meldung an das Arbeitsamt ermittelt werden.
Zu Ihrer zweiten Frage ist mitzuteilen, daß nach Einschätzung der Bundesregierung bei Einführung einer Meldepflicht für alle offenen Stellen nach § 9 Arbeitsförderungsgesetz der Anteil der den Arbeitsämtern gemeldeten Stellen gestiegen wäre. Die Bundesregierung hat jedoch von einer Rechtsverordnung zur Meldepflicht für offene Stellen Abstand genommen, weil dagegen unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Bedenken bestehen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat allerdings gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seine Bereitschaft erklärt, gemeinsam zu prüfen, wie unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit weitere Aktivitäten seitens der Arbeitgeber oder der Selbstverwaltung ergriffen werden können, um den Einschaltungsgrad der Arbeitsämter bei den offenen Arbeitsplätzen und Ausbildungsstellen zu verbessern. Auf dieses Angebot wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingehen.
Anlage 24
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 98):
Gedenkt die Bundesregierung, es bei der Änderung des § 194 RVO auf Grund des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes zu belassen, wonach Kranke für die Hin- und Rückfahrt zum Arzt je 5 DM Eigenanteil zahlen müssen, nachdem sich herausgestellt hat, daß die einzelnen Krankenkassen nach recht unterschiedlichen Kriterien verfahren — manche
Ortskrankenkassen zahlen zum Beispiel nur für Dialysepatienten und für Schwangere, die DAK für Strahlenbehandlungen - und nachdem insbesondere erwiesen ist, daß der mit der Abrechnung und vielfach mit der Beitreibung verbundene Verwaltungsaufwand höher ist als die erhoffte Entlastung der Krankenkassen?
Die Neuregelung der Fahrkostenbeteiligung bei Krankenfahrten seit dem 1. Januar 1982 war bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen. Zuletzt hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Fuchs am 25. März 1982 (Stenographischer Bericht S. 5632) auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) nochmals darauf hingewiesen, daß die Durchführung der Neuregelung im einzelnen Aufgabe der Selbstverwaltung ist. Das Gesetz sieht vor, daß die Krankenkassen die Voraussetzungen für eine weitergehende Übernahme von Fahrkosten in ihrer Satzung festlegen. Sie hat vom Gesetzgeber keine Ermächtigung erhalten, in die Belange der Selbstverwaltung einzugreifen, und sieht auch keinen Anlaß für gesetzliche Regelungen, denn bislang hat sich der Weg über Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in der Regel bewährt.
Im übrigen kann ich Ihre Angabe nicht bestätigen, wonach der mit der Abrechnung und Beitreibung des Fahrkostenanteils verbundene Verwaltungsaufwand höher sei als die erhoffte Entlastung der Krankenkassen.
Anlage 25
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 99):
Wie ist die Einkommensschichtung der Empfänger von Arbeitslosengeld und von Arbeitslosenhilfe?
Das Arbeitslosengeld und die nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu zahlende Arbeitslosenhilfe richten sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose zuletzt verdient hat. Auf der Grundlage dieser Arbeitsentgelte ergibt sich die folgende Einkommensschichtung der Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe:
Arbeitsentgelt Männer Arbeitslosengeld insgesamt
monatlich Frauen
von bis v. H
DM
650 1,0 3,7 2,1
651 1 300 3,6 34,8 16,0
1 351 1 950 17,0 37,5 25,2
1 951 2 600 50,0 17,8 37,2
2 601 3 200 17,7 4,2 12,3
3 251 3 900 5,7 1,3 3,9
3 901 5,0 0,7 3,3
Arbeitsentgelt Männer Arbeitslosenhilfe insgesamt
monatlich Frauen
von bis v. H
DM
650 0,8 4,3 1,7
651 1 300 4,6 28,9 11,1
1 351 1950 44,9 46,9 45,5
1 951 2 600 35,9 14,4 30,2
2 601 3 250 8,2 3,3 6,9
3 251 3 900 3,0 1,3 2,5
3 901 2,7 0,8 2,2
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 100 und 101):
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die mehrfach bei Rechnungsprüfungen beanstandete luxuriöse Ausstattung des Dienstzimmers, die sich die Leiterin des Bundeszentrums „Humanisierung des Arbeitslebens" anfertigen ließ, gerechtfertigt ist, so wie dies in der Stellungnahme des Bundesarbeitsministers zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zum Ausdruck gebracht worden ist, und falls nicht, wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt jetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Verlust an Glaubwürdigkeit des Bundeszentrums bei der Förderung einer praxisbezogenen Anwendung von Forschungsergebnissen aus dem Programm Humanisierung des Arbeitslebens, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um das Vertrauen in diese Einrichtung wiederherzustellen?
Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt den Aufwand für die Ausstattung des Dienstzimmers gerechtfertigt, das für die Leiterin des Bundeszentrums eingerichtet wurde, auch nicht dem Bundesrechnungshof gegenüber.
Das Schreiben, mit dem der Bundesrechnungshof Anfang Juni 1981 seine Ermittlungen mitteilte und die Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erbat, war Anlaß, den Sachverhalt im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unverzüglich unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten weiter zu verfolgen. Die disziplinarischen Vorermittlungen entsprechend den Regelungen der Bundesdisziplinarordnung stehen vor ihrem Abschluß. Es ist davon auszugehen, daß alle Beteiligten das von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahren und sein Ergebnis respektieren.
Die Bundesregierung bedauert die Beeinträchtigung an Glaubwürdigkeit, die durch den von Ihnen angesprochenen Vorgang entstanden ist. Die bisher gute fachliche Arbeit des Bundeszentrums soll fortgesetzt werden; dies wird dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 102 und 103):
5940* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Auf welchen Gründen und Überlegungen beruhte der Befehl, anläßlich der SPD-Parteitags in München Observierungsaktionen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchführen zu lassen, und warum wurde er anschließend widerrufen?
In welcher Form war der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Apel, an diesen Vorgängen selbst beteiligt?
1. Ein solcher Befehl ist nicht erteilt worden.
2. Der Bundesminister der Verteidigung war nicht beteiligt.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 104):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach sowjetische Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer in Westeuropa eingesetzt werden, um hier das Straßennetz kennenzulernen?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die den Einsatz sowjetischer Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer in Westeuropa bestätigen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 105 und 106):
Trifft es zu, daß das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen der Bundeswehr durch Personen, die den Streitkräften nicht angehören, verboten ist, oder wann ist diese Bestimmung gegebenenfalls geändert worden?
Was hat die Bundesregierung bisher getan und was beabsichtigt sie in Zukunft zu tun, damit das unbefugte Uniformtragen unterbunden wird und die Soldaten der Bundeswehr nicht auch in diesem Bereich weiter verunsichert werden?
1. Das Tragen einer Uniform der Bundeswehr durch Personen, die den Streitkräften nicht angehören, kann nach § 132 a Nr. 4 StGB als Straftat verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, daß der Täter die Uniform in der Öffentlichkeit unter Umständen trägt, die den Eindruck erwecken, es handele sich tatsächlich um einen Soldaten der Bundeswehr.
Das Tragen einzelner Unformteile der Bundeswehr wird nur dann von § 132 a StGB erfaßt, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Trägers dem eines rechtmäßig Uniformierten zum Verwechseln ähnlich ist und dadurch die Gefahr besteht, daß er von der Öffentlichkeit für einen Soldaten der Bundeswehr gehalten wird.
Ob dies zutrifft, ist Frage des Einzelfalls. Die Bestimmung des § 132 a StGB ist seit dem 1. Januar 1975 in Kraft und seither nicht geändert worden.
2. Die Bundesregierung hält die Bestimmung des § 132a StGB für einen hinreichenden Rechtsschutz.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 107 und 108):
Aus welchen Nicht-NATO-Ländern sind in der Marinewaffenschule (Lehrgruppe A und B) Marineangehörige ausgebildet worden, und wie ist sichergestellt, daß die bei der Ausbildung an den modernsten Geräten und Waffen erworbenen Kenntnisse nicht an Staaten des Warschauer Pakts weitergegeben werden?
Inwieweit haben die ausländischen Marineangehörigen nach der Ausbildung an der Marinewaffenschule an militärischen Auseinandersetzungen teilgenommen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der argentinischen Besetzung der Falklandinseln hinsichtlich der Ausbildung argentinischer Soldaten an der Marinewaffenschule?
1. An der Marinewaffenschule wurden in den Jahren 1978-1982 Marineangehörige aus den Nicht-NATO-Ländern Algerien, Bangladesh, Equador, Indonesien, Iran, Libyen, Malaysia, Peru, Singapure, Thailand ausgebildet. Die Soldaten aus diesen Staaten hatten überwiegend keinen Zugang zu solchen Kenntnissen, die einem Geheimhaltungsgrad unterliegen. Sofern in Einzelfällen solche Kenntnisse zu Ausbildungszwecken zu vermitteln waren, ist jeweils durch bilaterale Geheimschutzvereinbarungen verbindlich festgelegt, daß diese Kenntnisse nicht in unzulässiger Weise, namentlich auch gegenüber dritten Staaten verwendet werden.
2. Das Bundesministerium der Verteidigung hat keine Informationen darüber, welche ausländischen Marineangehörigen nach ihrer Ausbildung an der Marinewaffenschule an militärischen Auseinandersetzungen teilgenommen haben. Es ist nicht beabsichtigt, argentinische Marinesoldaten an der Marinewaffenschule auszubilden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 109 und 110):
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bekanntgewordenen geheimen Verschlußsache der DDR, aus der hervorgeht, daß die Grenztruppen der DDR den Auftrag haben, im Kriegsfall handstreichartig gegen militärisch wichtige Objekte in der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen, und in der es wörtlich heißt, „Alle Grenzkompanien müssen nach Herstellung der vollen Gefechtsbereitschaft in der Lage sein, auf Befehl eine solche komplizierte Aufgabe zu lösen. Der Befehl für eine solche Aufgabe kann und wird aber erst Stunden vor seiner Ausführung im Interesse der Geheimhaltung erteilt werden."?
Welche Stärke und Ausrüstung haben die DDR-Grenztruppen, und wieviel Mann mit welcher Ausrüstung stehen dem Bundesgrenzschutz für den plötzlichen Alarmfall an der Demarkationslinie zur Verfügung?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5941*
1. Die Bundesregierung ist auf die in Ihrer Frage mit dem Zitat angesprochene Möglichkeit eingerichtet.
2. Die Gesamtstärke der Grenztruppen der DDR beträgt rund 50 000 Mann. Ihre Ausrüstung an der innerdeutschen Grenze besteht im wesentlichen aus leichten Infanteriewaffen, aber auch Panzerabwehrwaffen und Schützenpanzerwagen.
An der Grenze zur DDR sind 16 Einsatzabteilungen des Bundesgrenzschutzes stationiert. Diese erfüllen polizeiliche Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz. Die Ausrüstung entspricht diesen gesetzlich festgelegten Aufgaben.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 111 und 112):
Welche Konsequenzen im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung im grenznahen Raum und im Hinblick auf die grenznah stationierten Einheiten der NATO-Streitkräfte hat die Bundesregierung aus dem ihr seit einem Jahr bekannten Offensivauftrag der DDR-Grenztruppen gezogen, und weshalb sind solche gegebenenfalls unterblieben?
Hat der Bundeskanzler oder ein Mitglied der Delegation des Kanzlers in den Gesprächen in Werbellin im vergangenen Dezember diesen Geheimauftrag der DDR-Grenztruppen angesprochen und auf dessen Widerspruch zum Grundlagenvertrag hingewiesen?
1. Der angesprochene Sachverhalt läßt nicht nur eine Deutung zu. Darauf ist die Bundesregierung eingerichtet.
2. Der Bundeskanzler hat mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR grundsätzliche Fragen der Friedenssicherung in Europa und vor allem der beiderseitigen Beziehungen erörtert.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 113 und 114):
Unter welchen Voraussetzungen können Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei der Einreise in die DDR Sportgeräte, z. B. Ruderboote, Fahrräder, Skier, mitführen, auch wenn sie nicht an offiziellen Veranstaltungen oder sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, oder stehen dem gesetzliche Vorschriften der DDR entgegen?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob dieses Thema mit verantwortlichen Stellen der DDR bereits erörtert wurde, und in wieviel Fällen Reisende der Bundesrepublik Deutschland wegen der Mitnahme von Sportgeräten zurückgewiesen wurden?
Die Ständige Vertretung hat vor einiger Zeit auf Weisung der Bundesregierung die Frage der Mitnahme von Sportgeräten als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR gegenüber den zuständigen Stellen in der DDR angesprochen.
Von der DDR wurde mitgeteilt, die Mitnahme von Wasserfahrzeugen, deren Führung und Betrieb nach den DDR-Bestimmungen zulässig ist, und von Wintersportgeräten als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR sei erlaubt, dagegen gestatteten die Rechtsvorschriften der DDR nicht die Einfuhr von Fahrrädern.
Da die Mitnahme von Fahrrädern als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR noch im letzten Jahr möglich war und nur in Einzelfällen Schwierigkeiten bekannt wurden, hält die Bundesregierung diese Auskunft für unbefriedigend. Bisher konnte auch eine Änderung von Rechtsvorschriften nicht festgestellt werden.
Die Bundesregierung wird das Problem deshalb nochmals gegenüber der DDR aufgreifen und auf eine Rückkehr zum alten Zustand drängen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß kein Reisender wegen der Mitnahme von Sportgeräten von einer Reise in die DDR zurückgewiesen wurde. In wenigen Einzelfällen mußten Reisende Fahrräder am Grenzübergang bis zur Wiederausreise zurücklassen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 115 und 116):
Hat der Bundeskanzler seine Zustimmung zur Rede des Landesvorsitzenden der SPD Saar, Lafontaine, „Frieden und Sicherheit in Europa" vor dem Ost-Berliner „Institut für internationale Politik und Wirtschaft" am 15. März 1982 gegeben (s. Saarbrücker Zeitung vom 27./28. März 1982)?
Wenn ja, hat der Bundeskanzler auch von dem Inhalt dieser Rede vorher Kenntnis genommen, bzw. hat er sie gebilligt, obwohl vom Redner eine einseitige Abrüstung vorgeschlagen und damit den sicherheitspolitischen Positionen der Bundesregierung widersprochen wurde?
Zu Frage 115: Nein.
Zu Frage 116: Entfällt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 117 und 118):
5942* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982
Haben die auf meine parlamentarische Anfragen am 10. September 1979 (Drucksache 8/3235) zugesagten Bemühungen der Bundesregierung, mit der DDR zu einer Vereinbarung über den Komplex „ungeregelte Vermögensfragen" zu kommen, zu einem Ergebnis geführt, und was ist seitens der Bundesregierung seither in dieser Sache konkret unternommen worden?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Weigerung der Staatsbank der DDR, über Wertpapierdepots bei nach 1945 geschlossenen Kreditinstituten im Gebiet der heutigen DDR Auskunft zu erteilen, Bundesbürgern einen erheblichen Schaden zufügt, und was gedenkt sie zu tun, um diesen Anspruchsberechtigten zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung durch das Ausgleichsamt endlich zu verhelfen?
Zu Frage 117:
Die Bundesregierung hat seit 1979 ihre Bemühungen um die schrittweise Klärung von Vermögensangelegenheiten bei den sich bietenden Gelegenheiten fortgesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Eine umfassende Vereinbarung über den Komplex „Ungeregelte Vermögensfragen" ist nicht in Sicht.
Zu Frage 118:
In meiner Antwort vom September 1979 habe ich darauf hingewiesen, daß die Auskunftsverweigerung von der DDR damit begründet wird, es seien keine Unterlagen mehr vorhanden. In Ihrer Frage unterstellen Sie, daß dies ein Vorwand sei. Diese Auffassung teile ich nicht. Es ist bekannt, daß bei der Besetzung der heutigen DDR die Wertpapierbestände der dortigen Kreditinstitute von der Sowjetunion beschlagnahmt und abtransportiert wurden. Die weggenommenen Wertpapiere und Urkunden sind den Eigentümern nicht zurückgegeben worden. Es ist also durchaus möglich, daß die zuständigen Stellen der DDR, selbst wenn sie zur Auskunftserteilung bereit wären, keine Auskünfte geben könnten.
Im übrigen habe ich Sie schon 1979 darauf hingewiesen, daß die DDR zur Mitwirkung bei der Abwicklung des Lastenausgleichs aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bereit ist.