Protokoll:
9098

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 9

  • date_rangeSitzungsnummer: 98

  • date_rangeDatum: 30. April 1982

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:35 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5915A Bestimmung des Abg. Würzbach zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 5915 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze — Drucksache 9/1480 — 5915 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Fellner, Feinendegen, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Götz, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts — Drucksache 9/1415 — Dr. Miltner CDU/CSU 5915 D Baum, Bundesminister BMI 5917 B Bühling SPD 5919 B Dr. Wendig FDP 5921 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs — Drucksache 9/1411 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/1496 — Dr. von Geldern CDU/CSU 5923 A Müller (Schweinfurt) SPD 5924 A Bredehorn FDP 5924 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger (Wangen), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Lenz (Bergstraße), Weiskirch (Olpe), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer (Salzgitter) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Kriegsgräber in der Sowjetunion — Drucksachen 9/447, 9/1447 — Neumann (Bramsche) SPD 5925 D Graf Huyn CDU/CSU 5927 A Frau Schuchardt FDP 5928 C Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 5929 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982) — Drucksache 9/1576 — 5929 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Nächste Sitzung 5930 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5931*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5931* C Anlage 3 Baukosten und Bauträger des Großklinikums in Aachen MdlAnfr 28 23.04.82 Drs 09/1591 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* A Anlage 4 Mittel zur Förderung des Hochschulbaus und von Großgeräten in der Hochschulforschung im Jahre 1982 MdlAnfr 29 23.04.82 Drs 09/1591 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* B Anlage 5 Kostensteigerung im Hochschulbau im 11./12. Rahmenplan MdlAnfr 30 23.04.82 Drs 09/1591 Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* B Anlage 6 Erhöhung der Mittel für den Hochschulbau und Vorfinanzierung durch die Länder als Voraussetzung für die Schaffung zusätzlicher Studienplätze MdlAnfr 31 23.04.82 Drs 09/1591 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932* C Anlage 7 Mittel für den Hochschulbau und für Großgeräte in der Hochschulforschung bis 1986 MdlAnfr 32 23.04.82 Drs 09/1591 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 5932*D Anlage 8 Verluste der Zivilbevölkerung beim Einsatz chemischer Waffen gegen die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 39, 40 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5933*A Anlage 9 Aufklärung der Bevölkerung über die im Vergleich zur Strahlenexposition von Steinkohlekraftwerken geringeren Strahleneinwirkungen durch Kernkraftwerke MdlAnfr 54 23.04.82 Drs 09/1591 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5933* C Anlage 10 Berücksichtigung der im Vergleich zu Steinkohlekraftwerken geringeren Milliremwerte bei Kernkraftwerken in der Atomenergiepolitik MdlAnfr 55 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5934* A Anlage 11 Regelung des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe für Strafgefangene gemäß § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes MdlAnfr 56 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5934* B Anlage 12 Erhöhung der Wechselsteuer MdlAnfr 62 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF. . . . 5934* C Anlage 13 Feststellung der Be- und Entlastungen aus dem Realsplitting nach Ablauf des Kalenderjahrs; Hinweis für Unterhaltsberechtigte beim Realsplitting auf die §§ 370 und 371 AO im Vordruck „Anlage für Unterhaltsleistende" MdlAnfr 63, 64 23.04.82 Drs 09/1591 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5934* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 III Anlage 14 Anerkennung der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen als Fördergebiet oder als Stahlstandort MdlAnfr 66, 67 23.04.82 Drs 09/1591 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5935* B Anlage 15 Erhöhung des Strompreises und der Dividendenausschüttungen durch die Elektrizitätsunternehmen; Kontrolle der Elektrizitätsunternehmen bei Strompreiserhöhungen für Großabnehmer und Sondertarifkunden MdlAnfr 68, 69 23.04.82 Drs 09/1591 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5935* D Anlage 16 Gewährung des Swings auch bei Nichtrücknahme der Erhöhung des Zwangsumtausches bei Reisen in die DDR MdlAnfr 76 23.04.82 Drs 09/1591 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5936* B Anlage 17 Qualität der Eier aus Legebatterien im Vergleich zu denen aus der Bodenhaltung MdlAnfr 85, 86 23.04.82 Drs 09/1591 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5936* C Anlage 18 Sicherstellung der Neugeborenen-BasisUntersuchung in Kliniken durch Kinderfachärzte MdlAnfr 87 23.04.82 Drs 09/1591 Antretter SPD SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5936* D Anlage 19 Erweiterung der fiktiven Erfüllung der Wartezeit gemäß § 29 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes beim Tod des Familienernährers durch Krankheit; Gleichstellung der Witwe mit geschiedenen Frauen MdlAnfr 90, 91 23.04.82 Drs 09/1591 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* B Anlage 20 Zunahme der teuren stationären Behandlung zu Lasten der ambulanten ärztlichen Versorgung durch die geplante Änderung der Bundespflegesatzverordnung MdlAnfr 92 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* C Anlage 21 Untersuchungen der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" MdlAnfr 93, 94 23.04.82 Drs 09/1591 Kleinert FDP SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5937* D Anlage 22 Untersuchungen der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" MdlAnfr 95 23.04.82 Drs 09/1591 Beckmann FDP SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938"B Anlage 23 Verringerung der Zahl der von den Arbeitsämtern nicht erfaßten unbesetzten Arbeitsplätze durch Einführung der Meldepflicht MdlAnfr 96, 97 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938* B Anlage 24 Verwaltungsaufwand für die Beitreibung des Eigenanteils bei Krankentransporten MdlAnfr 98 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5938* D Anlage 25 Einkommensverteilung bei Empfängern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe MdlAnfr 99 23.04.82 Drs 09/1591 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5939* B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Anlage 26 Kritik an der Ausstattung des Dienstzimmers der Leiterin des Bundeszentrums „Humanisierung des Arbeitslebens" MdlAnfr 100, 101 23.04.82 Drs 09/1591 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Fingerhut BMA . . . 5939* C Anlage 27 Beteiligung des Verteidigungsministers an geplanten MAD-Observierungsaktionen auf dem Münchner SPD-Parteitag MdlAnfr 102, 103 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5939* D Anlage 28 Einsatz sowjetischer Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer zur Erkundung des westeuropäischen Straßennetzes MdlAnfr 104 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940*A Anlage 29 Unterbindung des unbefugten Tragens von Uniformen MdlAnfr 105, 106 23.04.82 Drs 09/1591 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* B Anlage 30 Ausbildung von Marineangehörigen aus Nicht-NATO-Ländern in der Marinewaffenschule; Konsequenzen aus der Besetzung der Falkland-Inseln hinsichtlich der Ausbildung argentinischer Soldaten MdlAnfr 107, 108 23.04.82 Drs 09/1591 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* C Anlage 31 Auftrag der DDR-Grenztruppen im Kriegsfall; Stärke und Ausrüstung im Vergleich zum Bundesgrenzschutz MdlAnfr 109, 110 23.04.82 Drs 09/1591 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5940* D Anlage 32 Konsequenzen aus dem Offensivauftrag der DDR-Grenztruppen für die Grenzbevölkerung und die grenznahen NATO-Einheiten MdlAnfr 111, 112 23.04.82 Drs 09/1591 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 5941*A Anlage 33 Mitnahme von Sportgerät zur nichtprofessionellen Benutzung in die DDR MdlAnfr 113, 114 23.04.82 Drs 09/1591 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* B Anlage 34 Rede des Landesvorsitzenden der SPD Saar, Lafontaine, über „Frieden und Sicherheit in Europa" vor dem Ost-Berliner Institut für internationale Politik und Wirtschaft MdlAnfr 115, 116 23.04.82 Drs 09/1591 Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* D Anlage 35 Erteilung von Auskünften über Wertpapierdepots von Bundesbürgern durch die DDR sowie Verhandlungen über ungeregelte Vermögensfragen MdlAnfr 117, 118 23.04.82 Drs 09/1591 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMB . . . . 5941* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5915 98. Sitzung Bonn, den 30. April 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 4. Dr. van Aerssen * 30. 4. Dr. Ahrens ** 30. 4. Dr. Althammer ** 30. 4. Dr. Bardens ** 30. 4. Dr. Barzel 30. 4. Böhm (Melsungen) ** 30. 4. Börnsen 30. 4. Büchner (Speyer) ** 30. 4. Dr. Bugl 30. 4. Conrad (Riegelsberg) 30. 4. Dr. Dollinger 30. 4. Echternach 30. 4. Eickmeyer ** 30. 4. Dr. Enders ** 30. 4. Engelsberger 30. 4. Feinendegen 30. 4. Fellner 30. 4. Gerlach 30. 4. Dr. Geßner ** 30. 4. Glombig 30. 4. Dr. Götz 30. 4. Dr. Haack 30. 4. Herterich 30. 4. Heyenn 30. 4. Dr. Holtz ** 30. 4. Horn ** 30. 4. Frau Huber 30. 4. Dr. Hüsch 30. 4. Ibrügger 30. 4. Jäger (Wangen) ** 30. 4. Jung (Kandel) ** 30. 4. Kittelmann ** 30. 4. Lemmrich ** 30. 4. Lenzer ** 30. 4. Maaß 30. 4. Meinike (Oberhausen) 30. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 30. 4. Mischnick 30. 4. Dr. Müller ** 30. 4. Müller (Bayreuth) 30. 4. Müller (Wadern) ** 30. 4. Nelle 30. 4. Neuhaus 30. 4. Frau Pack ** 30. 4. Pensky ** 30. 4. Reddemann ** 30. 4. Repnik 30. 4. Reschke 30. 4. Dr. Riedl (München) 30. 4. Rösch ** 30. 4. Sauer (Salzgitter) 30. 4. Dr. Schäuble ** 30. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 30. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 30. 4. Schmitz (Baesweiler) 30. 4. Schröder (Lüneburg) 30. 4. Schulte (Unna) ** 30. 4. Schwarz 30. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 30. 4. Dr. Sprung ** 30. 4. Topmann ** 30. 4. Dr. Unland ** 30. 4. Vogel (Ennepetal) 30. 4. Dr. Vohrer ** 30. 4. Dr. Waffenschmidt 30. 4. Dr. Warnke 30. 4. Wehner 30. 4. Dr. Wieczorek 30. 4. Witek 30. 4. Dr. Wittmann ** 30. 4. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft des EWG-Eisenbahnnetzes (Drucksache 9/1515) zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung (Drucksache 9/1516) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Entwurf eines einheitlichen Wahlverfahrens für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 9/1517) zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Bericht der Bundesregierung zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 9/1555) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Bericht der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Datenverarbeitung, Informationstechniken (Drucksache 9/1556) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für Wirtschaft Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1981 bis 31. März 1982 (Drucksache 9/1557) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1981 (Drucksache 9/1521) zuständig: Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Sommerzeit in den Jahren 1980 und 1981 (Drucksache 9/1583) zuständig: Innenausschuß Nichtaufhebbare Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 9/1577) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Anlagen zum Stenographischen Bericht 5932* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 28): Wer ist der Bauträger des von der Bundesregierung mitfinanzierten Großklinikums in Aachen, und treffen Informationen zu, daß die Baukosten für dieses Großklinikum inzwischen auf 1,9 Milliarden DM geschätzt werden, was zur Folge hätte, daß das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren kein neues anderes Bauvorhaben im Hochschulbereich mehr finanzieren kann, wenn der Bund nicht zusätzliche Finanzen zur Verfügung stellt? Für die Durchführung der Bauvorhaben des Rahmenplans für den Hochschulbau und damit für die Vergabe der Bauaufträge ist nach § 11 Hochschulbauförderungsgesetz das jeweilige Land zuständig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den 11./12. Rahmenplan für das Klinikum Aachen Kosten in Höhe von 1,678 Milliarden DM angemeldet. Der Bund geht davon aus, daß es sich dabei um eine realitätsnahe Kostenschätzung nach dem Hochschulbauförderungsge setz handelt. Die dem Bund vorliegenden Anmeldungen des Landes zur revidierten Rahmenplanung geben keinen Anlaß zu der Annahme, daß das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Klinikums Aachen kein neues Bauvorhaben im Hochschulbereich mehr finanzieren könnte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 29): Wieviel Mittel hat die Bundesregierung im Jahr 1982 zur Verfügung, um im 11./12. Rahmenplan für den Hochschulausbau neue Bauvorhaben und Großgeräte in der Hochschulforschung zu fördern? Der Bundeshaushaltsplan sieht für 1982 900 Millionen DM für den Hochschulbau vor. Unter Berücksichtigung der Rückzahlungsverpflichtung des Bundes für Vorleistungen der Länder im Jahre 1981 in Höhe von 220 Millionen DM und der Kosten für laufende Vorhaben stehen — wenn die Länder nicht vorleisten oder die Durchführung der laufenden Vorhaben zeitlich entsprechend strecken — für neue Vorhaben rechnerisch keine Bundesmittel zur Verfügung. Die Frage der Vorfinanzierung durch die Länder ist z. Z. Gegenstand von Beratungen zwischen Bund und Ländern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 30): Von welchen Steigerungsraten bei den Baukosten geht die Bundesregierung im vorgesehenen 11./12. Rahmenplan für den Ausbau der Hochschulen aus? In den 11./12. Rahmenplan gehen die Kostenschätzungen der Länder für die einzelnen Rahmenplan-vorhaben, die entsprechend den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnungen aufgestellt werden, ein. Bei den Kostenschätzungen wird grundsätzlich der neueste vom Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossene Kostenrichtwert zugrunde gelegt, soweit nicht schon konkretere Planungen vorliegen. Zukünftige Baukostensteigerungen laufender oder geplanter Vorhaben werden jeweils bei der Fortschreibung der Rahmenplanung berücksichtigt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 31): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die vom Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Öffnung der Hochschulen mit dem Ziel, 850 000 Studienplätze zu schaffen, noch realisiert werden kann, wenn die in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau nicht erhöht werden und die Länder zur Vorfinanzierung nicht in der Lage sind? Die Rahmenplanung des Hochschulbaus geht bislang von dem von den Regierungschefs von Bund und Ländern im Jahre 1976 anläßlich des Öffnungsbeschlusses bestätigten langfristigen Ausbauziel von 850 000 flächenbezogenen Studienplätzen aus. Bund und Länder werden nach Abschluß der aufgrund der Finanzlage notwendigen Revision der Rahmenplanung prüfen, welche Auswirkungen die Revision auf die Zielzahl hat. Dies hängt vor allem davon ab, in welchem Maße die weiterhin zur Verfügung stehenden Mittel für kapazitätserweiternde Maßnahmen verwendet werden. Falls die Zielzahl revidiert werden muß, müssen Bund und Länder die sich hieraus, insbesondere für eine intensivere Nutzung der Bauten, ergebenden Konsequenzen gemeinsam erörtern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 32): Welche Mittel stehen für neue Vorhaben im Hochschulbau und für Großgeräte in der Hochschulforschung bis 1986 zur Verfügung, wenn die Länder zur Vorfinanzierung des Bundesanteils nicht bereit sind? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5933* Nach dem geltenden Finanzplan des Bundes stehen für die Jahre 1983 bis 1985 jährlich 800 Millionen DM für den Hochschulbau zur Verfügung. Nach den Vorstellungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers der Finanzen soll dieser Ansatz auf 900 Millionen DM erhöht und in dieser Höhe auch für 1986 vorgesehen werden. Angesichts der Höhe der Ausgabenanmeldungen der Länder für laufende Vorhaben bedeutet dies, daß rechnerisch für neue Vorhaben Bundesmittel frühestens ab 1985 zur Verfügung stehen. Bund und Länder verhandeln zur Zeit darüber, ob und in welchem Umfang die Länder bis 1985 neue Vorhaben vorfinanzieren. Dabei wird auch geprüft werden, ob nicht durch Streckung laufender Vorhaben die Länder bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bundesmittel für neue Vorhaben frei machen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1591 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung unter Maßgabe der Aussage von Staatsminister Dr. Corterier in der Fragestunde vom 4. März 1982, daß beim Einsatz chemischer Waffen im Konfliktfall die Zahl der Toten bei Soldaten und Zivilbevölkerung im Verhältnis 1 : 20 zum Nachteil der Zivilbevölkerung zueinanderstehen, den militärischen Wert eines chemischen Rückschlags als Antwort auf einen chemischen Angriff auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besonders unter dem Aspekt der hohen Bevölkerungsdichte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein mit dem vorhandenen Potential der Warschauer-Pakt-Truppen möglicher Einsatz chemischer Waffen gegen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinreichend durch die nicht-chemischen Komponenten der Strategie der flexible response abgeschreckt werden kann? 1. Ein „chemischer Rückschlag" durch NATO-Streitkräfte auf und von deutschem Territorium ist aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich in Beantwortung eines völkerrechtswidrigen C-Waffeneinsatzes durch den WP und nur in Form der völkerrechtlich definierten Repressalie vorstellbar. So ist u. a. — eine Ankündigung erforderlich, — das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten und — eine Begrenzung der Dauer gefordert. Darüber hinaus muß sichergestellt sein, daß die Repressalie ihre Wirkung ausschließlich gegen den Rechtsverletzer entfaltet. Dies bedeutet, daß im dicht besiedelten Mitteleuropa ein den Regeln des Völkerrechts entsprechender Einsatz nur in Ausnahmefällen möglich ist. Damit ist aus militärisch-operativer Sicht der Wert einer Repressalie in der Bundesrepublik Deutschland gering einzuschätzen. 2. Die glaubwürdige Androhung der dem Bündnis zur Verfügung stehenden Eskalationsoptionen dürfte den WP hinreichend vom massiven Einsatz chemischer Kampfmittel abschrecken. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 54): Warum macht die Bundesregierung die Messungen der radioaktiven Emissionen an einem modernen 320-MW-Steinkohlekraftwerk, an einem modernen 600-MW-Braunkohlekraftwerk und an einem modernen Druckwasserreaktor, über die sie in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 berichtet hat, nicht zur Grundlage einer breitgestreuten Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächlich vernachlässigungswerten Strahleneinwirkungen von Kernkraftwerken im Vergleich zu der Strahlenexposition von Steinkohlekraftwerken? Wenn die Bundesregierung die in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 bekanntgegebenen Ergebnisse über die Untersuchung der Strahlenexpositionen durch Kohlekraftwerk und Kernkraftwerk für sich allein zum Gegenstand einer breitgestreuten Aufklärung der Bevölkerung machen würde, könnte die Bevölkerung den Eindruck gewinnen, das mit der Energieerzeugung aus Kohle verbundene Strahlenrisiko wäre höher als das mit der Kernenergieerzeugung verbundene Strahlenrisiko. Diese Schlußfolgerung wäre indes falsch, weil die zitierten Ergebnisse 1. den Normalbetrieb der Kraftwerke voraussetzen und außergewöhnliche sicherheitstechnische Ereignisse nicht einschließen; 2. allein die Strahlenexpositionen angeben, die infolge von Emissionen aus den Kraftwerken zu erwarten sind, nicht aber die Strahlenexpositionen der Arbeitskräfte und auch nicht die Strahlenexpositionen einschließen, die infolge der Tätigkeiten auftreten, die zur Aufrechterhaltung der betreffenden Brennstoffkreisläufe erforderlich sind; 3. zwar eine Abschätzung der Größenordnung der Strahlenexpositionen erlauben, die infolge der Emissionen aus den verschiedenen Kraftwerkstypen auftreten, jedoch für einen quantitativen Vergleich der durch diese Emissionen bewirkten Strahlenrisiken nicht ausreichend belastbar sind. Wegen der Gefahr der Fehlinterpretation vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zitierten Ergebnisse unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen in vergleichende Betrachtungen des Gesamtrisikos alternativer Verfahren zur Energieerzeugung einbezogen, nicht aber isoliert dargestellt werden dürfen. Dem wird im Rahmen des Bürgerdialogs Kernenergie Rechnung getragen werden. 5934* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 55): Welchen Einfluß auf die Atomenergiepolitik der Bundesregierung hat der nachgewiesene Umstand, daß bei einem modernen Kernkraftwerk mit Druckwasserreaktor der Milliremwert in der Umgebung (ungünstigste Einwirkungsstelle) pro Jahr etwa 0,1 v. H. beträgt, während die effektive Äquivalenzdosis bei einem 320-MW-Steinkohlekraftwerk den siebenfachen Wert — 0,7 v. H. Millirem — beträgt? Nachgewiesen ist nach den Schlußfolgerungen, die von der Strahlenschutzkommission (SSK) aus den in Drucksache 9/1247 vom 4. Januar 1982 wiedergegebenen vergleichenden Untersuchungsergebnissen gezogen wurden, nur, daß die durch Emissionen radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb verursachten Strahlenexpositionen bei Kernkraftwerken und Kohiekraftwerken etwa von gleicher Größenordnung und gegenüber der natürlichen Strahlenexposition vernachlässigbar gering sind. Im übrigen unterstreicht dieses Ergebnis den Erfolg der von der Bundesregierung veranlaßten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen zur Begrenzung der Emissionen radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 56): Wann wird die Bundesregierung den in § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes zum 31. Dezember 1980 versprochenen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, und welche haushaltsmäßigen Folgewirkungen für die für die Durchführung des Strafvollzugs zuständigen Bundesländer hätte es, wenn — wie vorgesehen — „im Lauf der Jahre Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe nach und nach den Verdienstmöglichkeiten des freien Erwerbs- und Wirtschaftslebens angepaßt werden" sollten (vgl. Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage, Seite 53)? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bereits im November 1979 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges zugeleitet. Hierdurch sollte sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber über eine Erhöhung des Arbeitsentgelts der Gefangenen bis zu dem in § 200 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes hierfür festgelegten Termin des 31. Dezember 1980 befinden konnte. Der Bundestag hatte den Entwurf einstimmig angenommen, aus finanziellen Erwägungen hatte der Bundesrat dem Gesetz jedoch nicht zugestimmt; die vergangene Legislaturperiode reichte nicht aus, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Die Bundesregierung hat deshalb den Entwurf erneut eingebracht und im Juni 1981 dem Bundestag zugeleitet (Bundestags-Drucksache 9/566). Die Bundesregierung hat die Kosten der vorgesehenen Erhöhung des Arbeitsentgelts geschätzt und in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt. Bei einer Erhöhung auf 10 v. H. der in § 43 des Strafvollzugsgesetzes bestimmten Bemessungsgrundlage und entsprechender Erhöhung der Ausbildungsbeihilfe sowie Einführung der Ausfallentschädigung betragen sie bezogen auf das Jahr 1981 für die Länder etwa 53 Millionen DM. Der Entwurf sieht in Artikel 1 Nr. 6 b vor, daß der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 1985 erneut über eine Erhöhung des Arbeitsentgelts befinden muß. Über die dann zu treffende Entscheidung des Gesetzgebers und die haushaltsmäßigen Folgewirkungen für die Länder kann derzeit eine Aussage nicht gemacht werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 62): Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, die Wechselsteuer, die seit 1959 unverändert ist, angemessen zu erhöhen? Die Wechselsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihr Aufkommen wächst demnach proportional zur Entwicklung der besteuerten Umsätze auch ohne Änderung des Steuersatzes. In der Vergangenheit hat sich das Aufkommen mit starken Schwankungen von 232,5 Millionen DM im Jahre 1970 auf 374,3 Millionen DM im Jahre 1981 erhöht. Mit einem weiteren Anwachsen mit vergleichbaren durchschnittlichen Zuwachsraten ist zu rechnen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus keine Erhöhung des Steuersatzes, da es ihr nicht sachgerecht erschiene, die Wechselhingabe im Gegensatz zu anderen Formen der Kreditschöpfung über die nunmehr seit langem in kaufmännischem Verkehr eingeführte Größenordnung hinaus zusätzlich zu belasten. Es ist weiter zu bedenken, daß die angestrebte Harmonisierung der Verkehrsteuer im EG-Bereich nicht erschwert werden soll. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 63 und 64): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die endgültigen Be- und Entlastungen aus dem Realsplitting zweckmäßigerweise nach Ablauf des Kalenderjahrs festgestellt werden, da sich z. B. der Weihnachtsfreibetrag noch im Laufe des Jahrs ändern kann, und will sie hierzu im Merkblatt zum Realsplitting in geeigneter Form hinweisen? Hält es die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß ein Unterhaltsberechtigter dazu verurteilt werden kann, dem Realsplitting hinsichtlich eines Betrags von bis zu 9 000 DM zuzustimmen, obwohl in diesem Betrag der Unterhalt für Kinder enthalten ist, für angezeigt, den Unterhaltsberechtigten im Vordruck „Anlage für Unterhaltsleistende" in geeigneter Form auf die §§ 370 und 371 AO hinzuweisen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5935* Die Einkommensteuerschuld entsteht als Jahressteuerschuld nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, da erst dann die für die Höhe der Einkommensteuer maßgebenden Verhältnisse, wie insbesondere die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, feststehen. Demgemäß können auch die sich aus dem Realsplitting ergebenden Be- und Entlastungen endgültig erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterhaltsleistungen erbracht worden sind, berechnet werden. Dieser Grundsatz ist so selbstverständlich, daß es die Bundesregierung bisher nicht für erforderlich hält, hierauf in dem Merkblatt über das Realsplitting, das die einkommensteuerliche Behandlung solcher Unterhaltsleistungen betrifft, besonders hinzuweisen. Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt, in die Steuererklärungsvordrucke einen Hinweis auf die Vorschriften der §§ 370 und 371 der Abgabenordnung, die den Tatbestand der Steuerhinterziehung betreffen, aufzunehmen. Das gilt ganz allgemein und erst recht für die „Anlage für Unterhaltsleistungen". Im übrigen ist zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt folgendes zu bemerken: Das Realsplitting bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur auf Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Unterhaltsleistungen für Kinder fallen nicht unter das Realsplitting. Hierauf wird in dem Merkblatt über das Realsplitting ausdrücklich hingewiesen. Nach der Gerichtspraxis werden im übrigen Unterhaltsleistungen für den Ehegatten und Unterhaltsleistungen für Kinder jeweils gesondert festgesetzt. Mißverständnisse darüber, daß sich die in einem Urteil ausgesprochene Verpflichtung zur Zustimmung zum Realsplitting nur auf den Ehegattenunterhalt bezieht, dürften deshalb von vornherein ausgeschlossen sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 66 und 67): Was hat die Bundesregierung bewogen, sich über die eindeutige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, die besondere Arbeitsmarktsituation in der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen bei der Entscheidung des Planungsausschusses über die Anerkennung als Fördergebiet oder als Stahlstandort zu berücksichtigen, hinwegzusetzen? Gedenkt die Bundesregierung der Entwicklung in der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen — die nunmehr, obwohl seit Jahren mit der höchsten Arbeitslosigkeit und tiefgreifenden Strukturproblemen behaftet, eine Enklave ohne besondere Förderung darstellt, deren Probleme sich dadurch, daß die angrenzenden Regionen gefördert werden, noch verschärfen — weiter tatenlos zuzusehen, oder was gedenkt sie zu tun, um der dramatischen Entwicklung in dieser Region entgegenzuwirken? Zu Frage 66: Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat im Zusammenhang mit seiner Entscheidung über das Stahlstandorteprogramm die besondere Arbeitsmarktsituation der Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen eingehend erörtert. Nach mehrheitlicher Auffassung im Planungsausschuß konnten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe für die regionalpolitische Flankierung sektoraler Anpassungsprozesse geforderten erheblichen Rückwirkungen des Stahlanpassungsprozesses auf die jeweilige Arbeitsmarktregion jedoch nur für solche Regionen bejaht werden, die neben einer deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosenquote vor allem einen außergewöhnlich hohen Anteil an Arbeitsplatzverlusten in der stahlerzeugenden Industrie aufweisen. Die zweite Voraussetzung, die wegen des unmittelbaren Stahlbezugs des gesamten Sonderprogramms unabdingbar schien, sah der Planungsausschuß nach den vorgelegten Daten als für Gelsenkirchen nicht erfüllt an. Die sog. Freisetzungsquote (Anteil der Arbeitsplatzverluste in der Stahlerzeugung an der Gesamtzahl der Industriebeschäftigten) erreicht bei weitem nicht die entsprechenden Werte für die in das Stahlprogramm aufgenommenen Förderregionen. Zu Frage 67: Die Bundesregierung hatte bei den Beratungen des Planungsausschusses im Jahre 1981 über die Neuabgrenzung der normalen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein Abgrenzungssystem bevorzugt, das infolge einer stärkeren Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage auch die Arbeitsmarktregion Gelsenkirchen in die Förderung einbezogen hätte. Für dieses Modell war jedoch bei den Ländern eine Mehrheit nicht zu erreichen. Die Bundesregierung sieht daher eine wichtige Aufgabe darin, in der weiteren Entwicklung der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe den Arbeitsmarktproblemen den ihnen zukommenden Stellenwert zu sichern. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 68 und 69): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß elektrizitätserzeugende Aktiengesellschaften und Verteilergesellschaften bei nur normal gestiegenen Kosten bis zu 30 v. H. Strompreiserhöhungen für Haushaltsstrom (von Ende 1980 bis 1982) vorgenommen und gleichzeitig die Dividendenausschüttungen auf 14 und mehr Prozent erhöht haben bzw. demnächst — für das Geschäftsjahr 1981 — zu erhöhen gedenken? Ist es richtig, daß elektrizitätserzeugende Aktiengesellschaften wie Preag und andere bei Strompreiserhöhungen für Großabnehmer und Sondertarifkunden nicht die Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums oder eines entsprechenden Länderministeriums benötigen und lediglich die sogenannte Kohle-Lohn-Klausel berücksichtigen sollen, und gedenkt die Bundesregierung, in diesen Fällen wirksamere Kontrollmechanismen einzurichten? 5936* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Zu Frage 68: Die von der Bundesregierung erlassene Bundestarifordnung Elektrizität (BTO Elt) stellt sicher, daß die Stromtarife nicht willkürlich gestaltet werden können. Vielmehr bedarf insbesondere jede Tariferhöhung einer preisrechtlichen Genehmigung. Zuständig dafür sind die Wirtschaftsministerien der Länder. Nach § 12 a Abs. 2 BTO Elt werden Tarifanhebungen nur genehmigt, wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen unter anderem nachweist, „daß eine entsprechende Verbesserung seiner Erlöse in Anbetracht seiner gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung" erforderlich ist. Hierdurch ist gewährleistet, daß sich die Stromtarife an den Kosten orientieren; der Erzielung unangemessen hoher Gewinne und damit auch der Ausschüttung unangemessen hoher Dividenden wird gleichzeitig ein Riegel vorgeschoben. Inwieweit konkrete Strompreiserhöhungen angemessen sind, kann nicht von der Bundesregierung, sondern nur von den Preisbehörden der Länder beurteilt werden, die allein Einblick in die Kosten- und Erlöslage der betreffenden Unternehmen haben. Generell weise ich jedoch darauf hin, daß sich in dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum die Kosten für die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger stark erhöht haben. Dies gilt insbesondere für fossile Brennstoffe. Zu Frage 69: Für den Sonderabnehmerbereich, also insbesondere für größere Stromverbraucher im gewerblichen Sektor, aber auch für weiterverteilende Elektrizitätsversorgungsunternehmen, gilt die Bundestarifordnung Elektrizität nicht. Auch von der Strompreisaufsicht nach der Preisstopp-Verordnung aus dem Jahre 1936 ist dieser Bereich praktisch weitgehend dadurch freigestellt, daß nach der Verordnung PR 18/52 vom 26. März 1952 in Sonderabnehmerverträgen Preisgleitklauseln auf der Basis der Kohlepreise oder der Kohle- und Lohnpreise vereinbart werden dürfen. Die Gestaltung der Strompreise für Sonderabnehmer unterliegt jedoch der Mißbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Aufsicht ist durch die 4. Kartellgesetz-Novelle im Jahre 1980 wesentlich verbessert worden und wird auch in den Interessenverbänden der Sonderabnehmer selbst als ausreichend angesehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 76): Wie gedenkt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des politisch-psychologischen Gesamtzusammenhangs zwischen Weitergewährung des Swing und der Zurücknahme der Erhöhung des Zwangsumtausches zu reagieren, wenn Pressemeldungen zutreffen, wonach der Staatssekretär Schalck vom Außenministerium der DDR gegenüber Staatssekretär Bölling erklärt haben soll, daß die Höhe des Zwangsumtausches unabänderlich ist? Gespräche, Sondierungen und Verhandlungen mit der DDR werden erschwert, wenn über Einzelheiten vorher öffentlich diskutiert wird. Deshalb gibt die Bundesregierung zu den in Ihrer Frage genannten Pressemeldungen keine Stellungnahme ab. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 85 und 86): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, daß Eier aus Legebatterien eine Qualität erreicht hätten, die man sich aus Verbrauchersicht kaum besser vorstellen kann? Kann die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse bestätigen, wonach die lebensmittelhygienische Qualität der Eier aus der Boden- und Auslaufhaltung, insbesondere der verlegten Eier, bedenklich ist, und hält sie es gegebenenfalls für erforderlich, die Verbraucher verstärkt darüber aufzuklären? Zu Frage 85: Untersuchungen hinsichtlich der Eierqualität in Abhängigkeit von der Haltungsform wurden von verschiedenen Wissenschaftlern u. a. auch im Rahmen des „Forschungsschwerpunktes Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung" von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Braunschweig-Völkenrode durchgeführt. Die Untersuchungen haben erwiesen, daß die Eier aus Käfighaltung von guter Qualität sind. Im Hinblick auf Geruch, Geschmack und die Zusammensetzung des Eiinhaltes wurden keine Unterschiede zu Eiern aus anderen Haltungsformen festgestellt. Zu Frage 86: Aufgrund der besseren hygienischen Verhältnisse bei der Käfighaltung ist die Kontamination der Eischale mit Keimen geringer als bei Eiern aus Bodenoder Auslaufhaltung. Dieser Sachverhalt ist den Verbrauchern über verschiedene Veröffentlichungen bekannt. Eine verstärkte Verbraucheraufklärung wird daher nicht für erforderlich gehalten. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 87): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5937* Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der Fehldiagnosen bei Neugeborenen deutlich höher ist, wenn die Neugeborenen-Basis-Untersuchung (U 2) nicht von Kinderfachärzten vorgenommen wird, und wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Durchführung der Neugeborenen-Basis-Untersuchung (U 2) an Entbindungsanstalten durch Kinderfachärzte zu sichern? Die für die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen maßgeblichen Kinder-Richtlinien sehen vor, daß die Neugeborenen-Basis-Untersuchung nur Ärzte ausführen dürfen, die die vorgesehenen Leistungen auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erbringen können, nach der ärztlichen Berufsordnung dazu berechtigt sind und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. In der Regel muß sie daher von Kinderärzten durchgeführt werden. Nach den dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorliegenden Mitteilungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von Berufsverbänden ist diese Untersuchung bisher in der Praxis weitgehend von Kinderärzten ausgeführt worden. Die Neuregelung im Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz, wonach diese Untersuchungen während des Aufenthalts des Kindes im Krankenhaus oder der Entbindungsanstalt in der Verantwortung dieser Einrichtungen durchgeführt werden, gibt keine Veranlassung, von dieser Praxis abzugehen. Nach dieser Neuregelung sind die Krankenhäuser für den Fall, daß geeignete Ärzte im Krankenhaus nicht tätig sind, zur Hinzuziehung von qualifizierten Ärzten verpflichtet. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 90 und 91): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Bestimmung im § 29 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes dahin gehend zu ergänzen, daß in bestimmten Härtefällen, wie beim Tod des Familienernährers infolge einer Krankheit, die Fiktion der Erfüllung der Wartezeit nach dem Eintreten eines Unfalls auf Krankheiten ausgedehnt wird, die nach dem Eintreten in das Versicherungsleben auftreten, wenn bestimmte Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der anrechenbaren Zeiten (z. B. Wehrdienst, Studium) und der geleisteten Pflichtbeiträge bzw. freiwilligen Beiträge erfüllt sind? Trifft es zu, daß, wenn die Wartezeit von 60 Monaten zum Beispiel bei einem Familienvater noch nicht erfüllt ist und er infolge einer Krankheit verstirbt, die Witwe außer einer geringfügigen Beitragserstattung keinerlei Leistungen aus der Rentenversicherung erhält, ihr andererseits aber im Fall einer vorausgegangenen Scheidung eine Erziehungsrente zustehen würde, sofern sie selbst mehr als 60 Monate Beitragszeiten aufzuweisen hat, und wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, eine Witwe in entsprechenden Fällen einer geschiedenen Frau gleichzustellen? Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird geprüft, ob die geltende Regelung für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebenenrenten über die Fiktion der Wartezeiterfüllung bei jungen Versicherten ausgedehnt werden kann. Abgesehen von hier nicht interessierenden Sondertatbeständen greift diese Fiktion nach geltendem Recht nur, wenn die Erwerbsunfähigkeit oder der Tod des Versicherten infolge eines Unfalls eintritt. Unter sozialpolitischen Aspekten wäre eine Ausdehnung dieser Regelung auf Fälle wünschenswert in denen die Erwerbsunfähigkeit oder der Tod des Versicherten auf Krankheit beruht; andererseits wären auch Einschränkungen erforderlich. Jedenfalls hätte eine solche Rechtsänderung beträchtliche Mehraufwendungen zur Folge; diese konnten noch nicht berechnet werden. Daher kann eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen werden. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich darauf hinweisen, daß die Rente für die Witwe eines Versicherten und die sogenannte Erziehungsrente für eine geschiedene Frau sich grundlegend unterscheiden; im ersten Fall handelt es sich um eine Rente aus abgeleitetem Recht, d. h. aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten, im zweiten Fall dagegen um eine Rente aus eigener Versicherung. In beiden Fällen ist die Erfüllung der Wartezeit für die Rentenleistung erforderlich; allerdings kommen bei der Erziehungsrente für den geschiedenen Ehegatten die eigenen Beiträge zum Tragen. Ich habe — vorbehaltlich noch erforderlicher Prüfungen — Zweifel, ob sich hieran im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung etwas ändern läßt. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 92): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß durch § 23 des Entwurfs einer Vierten Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung der (teure) Anteil der stationären Behandlung zu Lasten der ambulanten ärztlichen Versorgung zunehmen wird, da die Krankenkassen nach Ablauf des Pflegesatzjahrs Nachzahlungen leisten müssen, wenn die Berechnungstage des Krankenhauses rückläufig gewesen sind, und ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein derartiges Ergebnis den positiven Ergebnissen des „Bayern-Vertrags" diametral entgegenläuft? Wie Frau Parlamentarische Staatssekretärin Fuchs bereits am 26. März 1982 auf Fragen des Herrn Abgeordneten Lowack (Nr. 24 und 25 in Drucksache 9/1554) mitgeteilt hat, liegt bislang kein Referentenentwurf einer Änderung der Bundespflegesatzverordnung vor. Da der Sachstand seitdem unverändert ist, darf ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die genannte Antwort Bezug nehmen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 9/1591 Fragen 93 und 94): Handelt es sich bei der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Studie über die „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" um eine genügend breit angelegte Untersuchung unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsgrößen und -arten? 5938* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Auf welchen tatsächlichen Erhebungen in wieviel unterschiedlich gestalteten Großraumbüros beruht die Untersuchung? Der Auftragnehmer der von Ihnen angesprochenen Untersuchung, der Technische Überwachungsverein Rheinland, hat die einschlägige Fachliteratur ausgewertet und Untersuchungen in sechs funktional unterschiedlichen Großraumbüros einer öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Diese Großraumbüros unterschieden sich hinsichtlich Arbeitsstrukturen, Belegungsdichte, räumlicher Gestaltung und Publikumsverkehr. Damit wurde ein ausreichend repräsentatives Kollektiv untersucht. Als charakteristische Merkmale von Großraumbüros haben sich — auch in der Untersuchung — der „Mangel an Privatheit" und die „Einschränkung des Gestaltungsspielraums" ergeben, unabhängig von der Tätigkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Diese Merkmale gelten für alle — auch die untersuchten — Großraumbüros, und zwar gleichgültig, ob es sich um Großraumbüros einer Behörde oder eines Privatunternehmens handelt. Die Forschungsergebnisse werden von Arbeitnehmern, die in Großraumbüros arbeiten und sich an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gewandt haben, einhellig bestätigt. Auch Fachleute (z. B. Ärzte, Wissenschaftler) haben auf diese Problematik von Großraumbüros hingewiesen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Beckmann (FDP) (Drucksache 9/1591 Frage 95): Glaubt die Bundesregierung, es verantworten zu können, eine Untersuchung wie die Studie über die „Auswirkungen der Tätigkeit in Großraumbüros auf die Gesundheit der Beschäftigten" zu finanzieren, wenn es zutreffen sollte, daß die als wissenschaftlich dargestellte Untersuchung lediglich auf Beobachtungen in den verschiedenen Büros einer einzigen öffentlichen Verwaltung beruht? Wie sich aus meiner Antwort an Herrn Abgeordneten Kleinert ergibt, ist Ihre Frage zu bejahen. Die Mittel für die von Ihnen angesprochenen Untersuchung sind sinnvoll und nutzbringend im Interesse der Humanisierung des Arbeitslebens eingesetzt worden. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 96 und 97): Um wieviel höher schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Zahl der von den Arbeitsämtern nicht erfaßten unbesetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den von den Arbeitsämtern erfaßten unbesetzten Arbeitsplätzen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Fall der gesetzlichen Einführung einer Meldepflicht für unbesetzte Arbeitsplätze die Dunkelziffer niedriger sein würde als beim jetzt durchgeführten Verfahren, bei dem sowohl freiwerdende Arbeitsplätze dem Arbeitsamt freiwillig gemeldet werden als auch eine Auswertung des Stellenmarkts durch die Arbeitsämter erfolgt? Die tatsächliche Zahl der offenen Stellen dürfte ungefähr doppelt so hoch sein wie die Zahl der den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen. Dies ist allerdings nur eine Schätzung; eine genaue Untersuchung darüber liegt nicht vor. Die Schätzung wird durch das Ergebnis einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Koblenz vom April 1981 gestützt, wonach 45 % der offenen Stellen nicht gemeldet waren. Nach den Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit liegt die Meldequote der Stellen für Höherqualifizierte unter dem Durchschnitt. Nicht bekannt ist, welche regionalen Unterschiede bei der Meldung offener Stellen bestehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, wegen der lückenhaften Informationen noch in diesem Jahr eine Umfrage bei den Arbeitgebern über Art und Umfang offener Stellen in Auftrag zu geben. Dabei sollen insbesondere auch die Gründe für einen Verzicht der Meldung an das Arbeitsamt ermittelt werden. Zu Ihrer zweiten Frage ist mitzuteilen, daß nach Einschätzung der Bundesregierung bei Einführung einer Meldepflicht für alle offenen Stellen nach § 9 Arbeitsförderungsgesetz der Anteil der den Arbeitsämtern gemeldeten Stellen gestiegen wäre. Die Bundesregierung hat jedoch von einer Rechtsverordnung zur Meldepflicht für offene Stellen Abstand genommen, weil dagegen unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Bedenken bestehen. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat allerdings gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seine Bereitschaft erklärt, gemeinsam zu prüfen, wie unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit weitere Aktivitäten seitens der Arbeitgeber oder der Selbstverwaltung ergriffen werden können, um den Einschaltungsgrad der Arbeitsämter bei den offenen Arbeitsplätzen und Ausbildungsstellen zu verbessern. Auf dieses Angebot wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingehen. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 98): Gedenkt die Bundesregierung, es bei der Änderung des § 194 RVO auf Grund des Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetzes zu belassen, wonach Kranke für die Hin- und Rückfahrt zum Arzt je 5 DM Eigenanteil zahlen müssen, nachdem sich herausgestellt hat, daß die einzelnen Krankenkassen nach recht unterschiedlichen Kriterien verfahren — manche Ortskrankenkassen zahlen zum Beispiel nur für Dialysepatienten und für Schwangere, die DAK für Strahlenbehandlungen - und nachdem insbesondere erwiesen ist, daß der mit der Abrechnung und vielfach mit der Beitreibung verbundene Verwaltungsaufwand höher ist als die erhoffte Entlastung der Krankenkassen? Die Neuregelung der Fahrkostenbeteiligung bei Krankenfahrten seit dem 1. Januar 1982 war bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen. Zuletzt hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Fuchs am 25. März 1982 (Stenographischer Bericht S. 5632) auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) nochmals darauf hingewiesen, daß die Durchführung der Neuregelung im einzelnen Aufgabe der Selbstverwaltung ist. Das Gesetz sieht vor, daß die Krankenkassen die Voraussetzungen für eine weitergehende Übernahme von Fahrkosten in ihrer Satzung festlegen. Sie hat vom Gesetzgeber keine Ermächtigung erhalten, in die Belange der Selbstverwaltung einzugreifen, und sieht auch keinen Anlaß für gesetzliche Regelungen, denn bislang hat sich der Weg über Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in der Regel bewährt. Im übrigen kann ich Ihre Angabe nicht bestätigen, wonach der mit der Abrechnung und Beitreibung des Fahrkostenanteils verbundene Verwaltungsaufwand höher sei als die erhoffte Entlastung der Krankenkassen. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/1591 Frage 99): Wie ist die Einkommensschichtung der Empfänger von Arbeitslosengeld und von Arbeitslosenhilfe? Das Arbeitslosengeld und die nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu zahlende Arbeitslosenhilfe richten sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose zuletzt verdient hat. Auf der Grundlage dieser Arbeitsentgelte ergibt sich die folgende Einkommensschichtung der Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe: Arbeitsentgelt Männer Arbeitslosengeld insgesamt monatlich Frauen von bis v. H DM 650 1,0 3,7 2,1 651 1 300 3,6 34,8 16,0 1 351 1 950 17,0 37,5 25,2 1 951 2 600 50,0 17,8 37,2 2 601 3 200 17,7 4,2 12,3 3 251 3 900 5,7 1,3 3,9 3 901 5,0 0,7 3,3 Arbeitsentgelt Männer Arbeitslosenhilfe insgesamt monatlich Frauen von bis v. H DM 650 0,8 4,3 1,7 651 1 300 4,6 28,9 11,1 1 351 1950 44,9 46,9 45,5 1 951 2 600 35,9 14,4 30,2 2 601 3 250 8,2 3,3 6,9 3 251 3 900 3,0 1,3 2,5 3 901 2,7 0,8 2,2 Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Fingerhut auf die Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 100 und 101): Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die mehrfach bei Rechnungsprüfungen beanstandete luxuriöse Ausstattung des Dienstzimmers, die sich die Leiterin des Bundeszentrums „Humanisierung des Arbeitslebens" anfertigen ließ, gerechtfertigt ist, so wie dies in der Stellungnahme des Bundesarbeitsministers zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zum Ausdruck gebracht worden ist, und falls nicht, wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt jetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung den Verlust an Glaubwürdigkeit des Bundeszentrums bei der Förderung einer praxisbezogenen Anwendung von Forschungsergebnissen aus dem Programm Humanisierung des Arbeitslebens, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um das Vertrauen in diese Einrichtung wiederherzustellen? Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt den Aufwand für die Ausstattung des Dienstzimmers gerechtfertigt, das für die Leiterin des Bundeszentrums eingerichtet wurde, auch nicht dem Bundesrechnungshof gegenüber. Das Schreiben, mit dem der Bundesrechnungshof Anfang Juni 1981 seine Ermittlungen mitteilte und die Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erbat, war Anlaß, den Sachverhalt im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unverzüglich unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten weiter zu verfolgen. Die disziplinarischen Vorermittlungen entsprechend den Regelungen der Bundesdisziplinarordnung stehen vor ihrem Abschluß. Es ist davon auszugehen, daß alle Beteiligten das von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahren und sein Ergebnis respektieren. Die Bundesregierung bedauert die Beeinträchtigung an Glaubwürdigkeit, die durch den von Ihnen angesprochenen Vorgang entstanden ist. Die bisher gute fachliche Arbeit des Bundeszentrums soll fortgesetzt werden; dies wird dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 102 und 103): 5940* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Auf welchen Gründen und Überlegungen beruhte der Befehl, anläßlich der SPD-Parteitags in München Observierungsaktionen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchführen zu lassen, und warum wurde er anschließend widerrufen? In welcher Form war der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Apel, an diesen Vorgängen selbst beteiligt? 1. Ein solcher Befehl ist nicht erteilt worden. 2. Der Bundesminister der Verteidigung war nicht beteiligt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Frage 104): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach sowjetische Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer in Westeuropa eingesetzt werden, um hier das Straßennetz kennenzulernen? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die den Einsatz sowjetischer Panzerkommandanten als Lastwagenfahrer in Westeuropa bestätigen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 105 und 106): Trifft es zu, daß das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen der Bundeswehr durch Personen, die den Streitkräften nicht angehören, verboten ist, oder wann ist diese Bestimmung gegebenenfalls geändert worden? Was hat die Bundesregierung bisher getan und was beabsichtigt sie in Zukunft zu tun, damit das unbefugte Uniformtragen unterbunden wird und die Soldaten der Bundeswehr nicht auch in diesem Bereich weiter verunsichert werden? 1. Das Tragen einer Uniform der Bundeswehr durch Personen, die den Streitkräften nicht angehören, kann nach § 132 a Nr. 4 StGB als Straftat verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, daß der Täter die Uniform in der Öffentlichkeit unter Umständen trägt, die den Eindruck erwecken, es handele sich tatsächlich um einen Soldaten der Bundeswehr. Das Tragen einzelner Unformteile der Bundeswehr wird nur dann von § 132 a StGB erfaßt, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Trägers dem eines rechtmäßig Uniformierten zum Verwechseln ähnlich ist und dadurch die Gefahr besteht, daß er von der Öffentlichkeit für einen Soldaten der Bundeswehr gehalten wird. Ob dies zutrifft, ist Frage des Einzelfalls. Die Bestimmung des § 132 a StGB ist seit dem 1. Januar 1975 in Kraft und seither nicht geändert worden. 2. Die Bundesregierung hält die Bestimmung des § 132a StGB für einen hinreichenden Rechtsschutz. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 107 und 108): Aus welchen Nicht-NATO-Ländern sind in der Marinewaffenschule (Lehrgruppe A und B) Marineangehörige ausgebildet worden, und wie ist sichergestellt, daß die bei der Ausbildung an den modernsten Geräten und Waffen erworbenen Kenntnisse nicht an Staaten des Warschauer Pakts weitergegeben werden? Inwieweit haben die ausländischen Marineangehörigen nach der Ausbildung an der Marinewaffenschule an militärischen Auseinandersetzungen teilgenommen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der argentinischen Besetzung der Falklandinseln hinsichtlich der Ausbildung argentinischer Soldaten an der Marinewaffenschule? 1. An der Marinewaffenschule wurden in den Jahren 1978-1982 Marineangehörige aus den Nicht-NATO-Ländern Algerien, Bangladesh, Equador, Indonesien, Iran, Libyen, Malaysia, Peru, Singapure, Thailand ausgebildet. Die Soldaten aus diesen Staaten hatten überwiegend keinen Zugang zu solchen Kenntnissen, die einem Geheimhaltungsgrad unterliegen. Sofern in Einzelfällen solche Kenntnisse zu Ausbildungszwecken zu vermitteln waren, ist jeweils durch bilaterale Geheimschutzvereinbarungen verbindlich festgelegt, daß diese Kenntnisse nicht in unzulässiger Weise, namentlich auch gegenüber dritten Staaten verwendet werden. 2. Das Bundesministerium der Verteidigung hat keine Informationen darüber, welche ausländischen Marineangehörigen nach ihrer Ausbildung an der Marinewaffenschule an militärischen Auseinandersetzungen teilgenommen haben. Es ist nicht beabsichtigt, argentinische Marinesoldaten an der Marinewaffenschule auszubilden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 109 und 110): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bekanntgewordenen geheimen Verschlußsache der DDR, aus der hervorgeht, daß die Grenztruppen der DDR den Auftrag haben, im Kriegsfall handstreichartig gegen militärisch wichtige Objekte in der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen, und in der es wörtlich heißt, „Alle Grenzkompanien müssen nach Herstellung der vollen Gefechtsbereitschaft in der Lage sein, auf Befehl eine solche komplizierte Aufgabe zu lösen. Der Befehl für eine solche Aufgabe kann und wird aber erst Stunden vor seiner Ausführung im Interesse der Geheimhaltung erteilt werden."? Welche Stärke und Ausrüstung haben die DDR-Grenztruppen, und wieviel Mann mit welcher Ausrüstung stehen dem Bundesgrenzschutz für den plötzlichen Alarmfall an der Demarkationslinie zur Verfügung? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 5941* 1. Die Bundesregierung ist auf die in Ihrer Frage mit dem Zitat angesprochene Möglichkeit eingerichtet. 2. Die Gesamtstärke der Grenztruppen der DDR beträgt rund 50 000 Mann. Ihre Ausrüstung an der innerdeutschen Grenze besteht im wesentlichen aus leichten Infanteriewaffen, aber auch Panzerabwehrwaffen und Schützenpanzerwagen. An der Grenze zur DDR sind 16 Einsatzabteilungen des Bundesgrenzschutzes stationiert. Diese erfüllen polizeiliche Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz. Die Ausrüstung entspricht diesen gesetzlich festgelegten Aufgaben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 111 und 112): Welche Konsequenzen im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung im grenznahen Raum und im Hinblick auf die grenznah stationierten Einheiten der NATO-Streitkräfte hat die Bundesregierung aus dem ihr seit einem Jahr bekannten Offensivauftrag der DDR-Grenztruppen gezogen, und weshalb sind solche gegebenenfalls unterblieben? Hat der Bundeskanzler oder ein Mitglied der Delegation des Kanzlers in den Gesprächen in Werbellin im vergangenen Dezember diesen Geheimauftrag der DDR-Grenztruppen angesprochen und auf dessen Widerspruch zum Grundlagenvertrag hingewiesen? 1. Der angesprochene Sachverhalt läßt nicht nur eine Deutung zu. Darauf ist die Bundesregierung eingerichtet. 2. Der Bundeskanzler hat mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR grundsätzliche Fragen der Friedenssicherung in Europa und vor allem der beiderseitigen Beziehungen erörtert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/1591 Fragen 113 und 114): Unter welchen Voraussetzungen können Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei der Einreise in die DDR Sportgeräte, z. B. Ruderboote, Fahrräder, Skier, mitführen, auch wenn sie nicht an offiziellen Veranstaltungen oder sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, oder stehen dem gesetzliche Vorschriften der DDR entgegen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob dieses Thema mit verantwortlichen Stellen der DDR bereits erörtert wurde, und in wieviel Fällen Reisende der Bundesrepublik Deutschland wegen der Mitnahme von Sportgeräten zurückgewiesen wurden? Die Ständige Vertretung hat vor einiger Zeit auf Weisung der Bundesregierung die Frage der Mitnahme von Sportgeräten als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR gegenüber den zuständigen Stellen in der DDR angesprochen. Von der DDR wurde mitgeteilt, die Mitnahme von Wasserfahrzeugen, deren Führung und Betrieb nach den DDR-Bestimmungen zulässig ist, und von Wintersportgeräten als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR sei erlaubt, dagegen gestatteten die Rechtsvorschriften der DDR nicht die Einfuhr von Fahrrädern. Da die Mitnahme von Fahrrädern als Reisegebrauchsgegenstände in die DDR noch im letzten Jahr möglich war und nur in Einzelfällen Schwierigkeiten bekannt wurden, hält die Bundesregierung diese Auskunft für unbefriedigend. Bisher konnte auch eine Änderung von Rechtsvorschriften nicht festgestellt werden. Die Bundesregierung wird das Problem deshalb nochmals gegenüber der DDR aufgreifen und auf eine Rückkehr zum alten Zustand drängen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß kein Reisender wegen der Mitnahme von Sportgeräten von einer Reise in die DDR zurückgewiesen wurde. In wenigen Einzelfällen mußten Reisende Fahrräder am Grenzübergang bis zur Wiederausreise zurücklassen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 115 und 116): Hat der Bundeskanzler seine Zustimmung zur Rede des Landesvorsitzenden der SPD Saar, Lafontaine, „Frieden und Sicherheit in Europa" vor dem Ost-Berliner „Institut für internationale Politik und Wirtschaft" am 15. März 1982 gegeben (s. Saarbrücker Zeitung vom 27./28. März 1982)? Wenn ja, hat der Bundeskanzler auch von dem Inhalt dieser Rede vorher Kenntnis genommen, bzw. hat er sie gebilligt, obwohl vom Redner eine einseitige Abrüstung vorgeschlagen und damit den sicherheitspolitischen Positionen der Bundesregierung widersprochen wurde? Zu Frage 115: Nein. Zu Frage 116: Entfällt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1591 Fragen 117 und 118): 5942* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. April 1982 Haben die auf meine parlamentarische Anfragen am 10. September 1979 (Drucksache 8/3235) zugesagten Bemühungen der Bundesregierung, mit der DDR zu einer Vereinbarung über den Komplex „ungeregelte Vermögensfragen" zu kommen, zu einem Ergebnis geführt, und was ist seitens der Bundesregierung seither in dieser Sache konkret unternommen worden? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Weigerung der Staatsbank der DDR, über Wertpapierdepots bei nach 1945 geschlossenen Kreditinstituten im Gebiet der heutigen DDR Auskunft zu erteilen, Bundesbürgern einen erheblichen Schaden zufügt, und was gedenkt sie zu tun, um diesen Anspruchsberechtigten zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung durch das Ausgleichsamt endlich zu verhelfen? Zu Frage 117: Die Bundesregierung hat seit 1979 ihre Bemühungen um die schrittweise Klärung von Vermögensangelegenheiten bei den sich bietenden Gelegenheiten fortgesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Eine umfassende Vereinbarung über den Komplex „Ungeregelte Vermögensfragen" ist nicht in Sicht. Zu Frage 118: In meiner Antwort vom September 1979 habe ich darauf hingewiesen, daß die Auskunftsverweigerung von der DDR damit begründet wird, es seien keine Unterlagen mehr vorhanden. In Ihrer Frage unterstellen Sie, daß dies ein Vorwand sei. Diese Auffassung teile ich nicht. Es ist bekannt, daß bei der Besetzung der heutigen DDR die Wertpapierbestände der dortigen Kreditinstitute von der Sowjetunion beschlagnahmt und abtransportiert wurden. Die weggenommenen Wertpapiere und Urkunden sind den Eigentümern nicht zurückgegeben worden. Es ist also durchaus möglich, daß die zuständigen Stellen der DDR, selbst wenn sie zur Auskunftserteilung bereit wären, keine Auskünfte geben könnten. Im übrigen habe ich Sie schon 1979 darauf hingewiesen, daß die DDR zur Mitwirkung bei der Abwicklung des Lastenausgleichs aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bereit ist.
Gesamtes Protokol
Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich Ihnen einige Mitteilungen zu machen. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um einen Zusatzpunkt erweitert werden. Dieser Zusatzpunkt ist in der Mitteilung „Zusatzpunkt zur Tagesordnung" aufgeführt, der Ihnen vorliegt:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)

— Drucksache 9/1576 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen diese Erweiterung der Tagesordnung Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Tagesordnung ist damit um diesen Zusatzpunkt erweitert.
Die Fraktion der CDU/CSU schlägt für den aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Baron von Wrangel den Abgeordneten Würzbach als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53a des Grundgesetzes vor. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Würzbach für den ausgeschiedenen Abgeordneten Baron von Wrangel als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53a des Grundgesetzes bestimmt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
— Drucksache 9/1480 —
Überweisungsvorschlag d. Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Wird das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 9/1480 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen. Ich frage das Haus, ob es mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden ist. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Fellner, Feinendegen, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Götz, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts
— Drucksache 9/1415 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Darf ich das Haus fragen, ob es dieser Regelung zustimmt. — Ich stelle dies fest.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne dann die Aussprache. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0909800100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag verfolgt die CDU/CSU das Ziel, auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens mehr Klarheit und Rechtssicherheit für den Bürger, aber auch für die Verwaltung und die Rechtsprechung zu erreichen.



Dr. Miltner
Ausgangspunkt unseres Antrages ist die einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages vom Januar 1976, als das Verwaltungsverfahrensgesetz abschließend beraten wurde. Ich möchte Ihnen zu Beginn dieser Debatte die damalige Entschließung des Deutschen Bundestages nicht vorenthalten und mit Genehmigung des Präsidenten den Wortlaut zitieren:
Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebte Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts binnen acht Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verwirklicht sein wird.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nach § 1 nur subsidiär. Es ist also nicht anwendbar, soweit Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten. Solche dem Verwaltungsverfahrensgesetz vorgehende Verfahrensvorschriften bestehen in großer Zahl. Eine weitgehende Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts ist somit nur durch eine umfassende Rechtsbereinigung zu erreichen. Die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes müssen von allen verwaltungsverfahrensrechtlichen Sonderregelungen befreit werden, die nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt sind.
Die Bundesregierung wird ersucht, zum 1. Januar 1982 einen 1. Bericht über die bis dahin erfolgten Maßnahmen sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Herbeiführung eines einheitlichen Verfahrensrechtes vorzulegen.
Mit diesem Votum hatte der Bundestag die Bundesregierung also vor nunmehr sechs Jahren einstimmig aufgefordert, erstens einmal dafür Sorge zu tragen, die angestrebte Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts binnen acht Jahren zu erreichen und zweitens zum 1. Januar 1982 einen ersten Bericht dazu vorzulegen. Sie sehen, meine Damen und Herren, die relativ große Zeitvorgabe von acht Jahren zeigt, daß wir uns damals des Umfangs der Arbeit bewußt waren.
Anstatt jedoch den geforderten Bericht nun zum 1. Januar 1982 vorzulegen, hat der Bundesinnenminister nach Ablauf dieser Frist dem Präsidenten des Deutschen Bundestages brieflich mitgeteilt, er habe aus Personalmangel die für die Bereinigung des Verfahrensrechts notwendigen Vorarbeiten nicht durchgeführt; er bitte, das Vorhaben zumindest für diese Wahlperiode zurückzustellen und ihn, da er nichts zu berichten habe, auch von der Berichtspflicht zu entbinden.
Meine Damen und Herren, erst nach Ablauf der Frist zu kommen und zu sagen, man sei nicht in der Lage, den Bericht vorzulegen, geschweige denn innerhalb zweier Legislaturperioden die auferlegte Aufgabe zu erledigen, ist kein Umgang mit dem Parlament.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn das Parlament noch etwas auf sich hält, muß es dieses Verhalten mißbilligen.
Mit diesem seinen Schreiben räumte der Bundesminister des Innern ein, daß die Bundesregierung in den letzten sechs Jahren nichts zur Erfüllung der ihr vom Deutschen Bundestag übertragenen Aufgabe getan hat. Die Bundesregierung war wie in vielen anderen Bereichen auch hier säumig. Der Hinweis seitens der Regierung, bei Novellierung verschiedener Gesetze dafür gesorgt zu haben, daß ein weiteres Auseinanderlaufen des Verwaltungsverfahrensrechts verhindert wurde, ist nicht geeignet, ihr Versäumnis heute zu verkleinern. Es ist die selbstverständliche ständige Pflicht der Regierung, eine weitere Verschlechterung des bereits bestehenden Zustands beim heute heillos uneinheitlichen Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes zu verhindern. Mit der Entschließung von 1976 wurde allerdings eine darüber hinausgehende, besondere Anstrengung zur Vereinheitlichung aufgegeben. Dem ist also die Regierung nicht nachgekommen.
Meine Damen und Herren, dabei könnte gerade ein weitgehend einheitliches Verfahrensrecht die Arbeitsweise der Behörden entscheidend erleichtern und verbessern. Es könnte neben den Behörden auch die Bürger entlasten. Gerade in einer Zeit knapper Finanzmittel ist möglichst effizienter und rationeller Einsatz der den Verwaltungsbehörden zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel geboten. Je übersichtlicher und einheitlicher Verwaltungsverfahren gestaltet sind, desto höher ist die Effektivität der Verwaltung. Ein einheitliches Verfahrensrecht brächte auch eine Homogenisierung der Verwaltung im Aufbau und in der Arbeitstechnik mit sich, wodurch wiederum eine generelle Verwaltungsvereinfachung erreicht werden könnte. Solche Einheitlichkeit schüfe gleiche Ausbildungsvoraussetzungen, erleichterte damit auch den Austausch von Verwaltungskräften und die Anpassung an sich ändernde Aufgaben und Prioritäten der Verwaltung.
Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts macht die Tätigkeit der Behörden darüber hinaus für den Bürger übersichtlicher, durchschaubarer und verständlicher. Einheitliches Verfahrensrecht fördert auch die Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und erleichtert die Rechtsprechung der Gerichte.
Die aus der bisherigen Untätigkeit der Bundesregierung sprechende Geringschätzung der Vorteile einer Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts steht in auffälligem Gegensatz zu verbalen Beteuerungen aus ihren Reihen, gegen eine zunehmend unübersichtlichere und undurchsichtigere Bürokratie einmal tatkräftig vorgehen zu wollen. Ich erinnere nur an die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976, in der er die Unverständlichkeit bürokratischer Bescheide beklagte, und ich erinnere auch an die Ausführungen von Bundesinnenminister Baum auf der 21. Beamtenpolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes. Hier führte er aus:
Der Drang zu immer perfekteren, in sich auch sehr wohl begründbaren Vorschriften führt jedoch dazu, daß häufig sinnvolle Privatinitiativen erlahmen und daß mancher Bürger das Re-



Dr. Miltner
gelungsgeflecht der Verwaltungsverfahren nicht mehr durchschaut und somit die ihm eingeräumten Vorteile nicht mehr nutzen kann.
In der Debatte vom Januar 1976 hat er noch darauf hingewiesen, daß der Erfolg des Verwaltungsverfahrensgesetzes „entscheidend von seiner Breiten- und Tiefenwirkung" abhänge; nur wenn es für möglichst viele Sparten und Ebenen der Verwaltung gelte, würden seine Ziele erreicht; die Frage des Anwendungsbereichs sei daher das zentrale Problem des Gesetzes. Auch die Sprecher der SPD haben damals auf diese Merkmale hingewiesen. Für meine Fraktion hatte der Kollege Gerlach auf die große Bedeutung einer weitgehenden Vereinheitlichung von Verwaltungsvorgängen und -abläufen für den Bürger und für die Arbeitseffizienz der Verwaltung hingewiesen.
Wer aber glaubt, ein derartiger Konsens im Deutschen Bundestag von damals sei für die Bundesregierung Anlaß und Grundlage, etwas zu tun, sieht sich heute getäuscht. Diese Regierung neigt dazu — wie von ihr schon so oft bewiesen —, Worte den Taten vorzuziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihre Untätigkeit auch mit den Arbeiten auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylverfahrensrechts entschuldigen zu wollen, wie das in dem Schreiben an den Bundestag versucht wird, ist nur als unverfrorene Verdrehung zu bewerten. Weiß doch fast jedermann in dieser Republik nur zu gut um die Versäumnisse dieser Regierung gerade auf dem Felde des Ausländer- und Asylrechts. Ihre Tätigkeit auf einem Gebiet also mit ihrer Untätigkeit oder Verhinderungstätigkeit auf einem anderen Gebiet zu begründen, geht natürlich nicht.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Nun, meine Damen und Herren, die Bundesregierung muß nachdrücklich aufgefordert werden, ihre Untätigkeit aufzugeben und die Arbeiten zur Vorbereitung der dringend notwendigen Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts sofort aufzunehmen. Wir von der CDU/CSU gehen davon aus, daß die Einsichten, die 1976 zu dem einstimmigen Beschluß geführt haben, heute — nicht nur bei der CDU/CSU — noch gültig sind. Wir bitten Sie daher alle, die Bundesregierung zur Aufgabe ihrer bisherigen Untätigkeit und zur sofortigen Aufnahme der Vorbereitungsaufgaben für die notwendige Rechtsbereinigung anzuhalten. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909800200
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0909800300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage hier ganz freimütig, Herr Kollege Miltner: Auch die Bundesregierung bedauert, daß die Aufforderung, die in dem Entschließungsantrag vom Parlament zur verfahrensrechtlichen Bereinigung des öffentlichen Bundesrechts ausgesprochen worden ist, nicht erfüllt worden ist, jedenfalls nicht so, wie es sich das Parlament bei der Beschlußfassung vorgestellt hatte und wie es das erwartet hatte. Das ist das Faktum. Ich bedauere dies in Respekt vor diesem Parlament, das diese Entschließung verabschiedet hat, und wegen der unbestrittenen Notwendigkeit der Aufgabe. Ich stimme mit Ihnen, Herr Miltner, voll darin überein, daß die Aufgabe wichtig ist; sonst hätten wir diesen Beschluß damals nicht gefaßt. Die Aufgabe heißt: einheitliche Kodifikation des Verwaltungsverfahrens im Bund.
Herr Kollege Miltner, es gibt natürlich auch einige Gründe dafür, daß das nicht so geschehen ist. Diese will ich Ihnen darlegen, ohne hier auszuweichen und ohne etwas zu bemänteln, Herr Kollege Schäuble. Die Fakten liegen j a auf dem Tisch.
Im übrigen ist es so, daß Sie meines Erachtens nicht den Eindruck erwecken können, als wäre diese Aufgabe ein Allheilmittel gegen die Auswüchse der Bürokratisierung. Dazu gehört eine Menge anderer Dinge, nicht nur das Verwaltungsverfahrensgesetz. Dazu gehört eine Selbstkritik des Parlaments im Hinblick auch auf andere Teile unserer Gesetzgebung. 'Wir sollten nicht so tun, als wäre nur diese Aufgabe zu erledigen, und damit sei all das beseitigt, was wir hier gemeinsam kritisieren und was ich auch vor den Beamten Anfang des Jahres kritisiert habe.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Jetzt also dies alles auf den Punkt zu bringen, Herr Kollege Miltner, und zu sagen, nur dieser Auftrag müsse erfüllt sein, dann sei alles in Ordnung, das ist etwas übertrieben. Deshalb sollten wir uns hier in Nüchternheit begeben.
Ich halte die Aufforderung der Opposition, das Verhalten der Bundesregierung in der Weise zu mißbilligen, wie das ihr Antrag zum Ausdruck bringt, nicht für angemessen und möchte Ihnen einige Gründe dazu sagen.
Erstens. Es gab und gibt Gründe, die es bisher verhinderten, das Vorhaben so zu fördern, wie es seiner Bedeutung und seinem Umfang entsprechen würde. Bei der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts des Bundes handelt es sich um eine außerordentlich komplexe Aufgabe. Sie haben darauf hingewiesen. Das gesamte, auch das materielle, öffentliche Recht, soweit es in den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes fällt, muß erhoben und überprüft werden. Tausende von Vorschriften, Hunderte von Gesetzen und Verordnungen müssen in diese Prüfung einbezogen werden. Änderungsvorschriften müssen erarbeitet und abgestimmt werden. Ich darf hier zitieren, was ein Kollege aus den Ländern, nämlich Herr Kollege Dr. Schnoor in Nordrhein-Westfalen, bei der Einbringung des Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensrechts-Anpassungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen im Febraur 1982 zu der Materie gesagt hat. Er hat ausgeführt, daß „die Rechtsbereinigung auf Bundesebene natürlich ungleich schwieriger ist. Einmal ist der Bestand bundesrechtlicher Gesetze wesentlich umfangreicher, zum anderen sind Materien betroffen, bei denen die Möglichkeiten verfahrens-



Bundesminister Baum
rechtlicher Bereinigung umstrittener sind als bei landesrechtlichen Regelungen".
Wir werden nämlich dann auch wieder zu einer politischen Diskussion kommen; denn in den Verfahrensregeln zeigen sich politische Optionen. Meine Kollegen, denken Sie doch nur an das aktuellste Beispiel, das Asylverfahrensrecht, das heute im Rechtsausschuß beraten wird. Je nachdem, wie man politisch zu der Sache steht, gestaltet man doch auch das Verfahren. Das heißt, alles, was hier zu machen ist, ist letztlich doch dann auch eine politische Aufgabe, nicht nur eine Aufgabe, die Sie einem Arbeitskreis von fähigen Beamten übertragen können. Ich weise nur auf die Schwierigkeiten hin, ohne das Ziel in Frage zu stellen. Ich betone das.
Zweitens. Es ist richtig — wir haben darauf hingewiesen —, daß haushaltsbedingte Personalknappheit bei gleichzeitger Aufgabenvermehrung zu Engpässen geführt hat. Ich will die Aufgaben gar nicht aufführen. Ich weiß, daß das kein sehr angenehmes Argument ist. Aber ich muß doch sagen, auch im Interesse der Beamten in der zuständigen Abteilung: Die sehr starke Ausweitung des Aufgabenbereichs Ausländer- und Asylrecht hat hier zu Engpässen geführt. Daß wir kein zusätzliches Personal bekommen, brauche ich Ihnen an dieser Stelle nicht zu sagen. Im Gegenteil, es gibt ja jetzt schon im zweiten Jahr Personalverkürzungen.
Drittens. Ich habe dem Präsidenten des Deutschen Bundestages im Januar einen Brief geschrieben. Sie haben ihn zitiert, Herr Kollege Miltner. Ich habe aber vorher, also vor Ablauf der Frist, Mitte des letzten Jahres den Vorsitzenden des Innenausschusses über mein Dilemma in einem Schreiben an den Innenausschuß informiert. Ich gebe hier zu: vielleicht war das zu spät. Das hätte man vielleicht früher machen sollen. Aber ich habe immerhin vor Ablauf der Frist — nicht, wie Sie jetzt dargestellt haben, erst nach Ablauf — das Parlament informiert. Ich habe angeregt, der Ausschuß möge sich für einen zeitlichen Aufschub des Vorhabens, für einen Verzicht auf einen Bericht der Bundesregierung zum 1. Januar aussprechen.
Herr Kollege Dr. Wernitz hat dankenswerterweise die Schwierigkeiten anerkannt. Seine Anregung, noch zu prüfen, ob nicht externe personelle Kapazitäten genutzt werden könnten, habe ich aufgegriffen. Ich habe mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer Kontakt aufgenommen. Es ist jetzt vereinbart worden, daß dort ein Teil der Aufgaben übernommen werden wird. Dies habe ich dann dem Präsidenten des Deutschen Bundestages mitgeteilt.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Herr Minister, Herr Wernitz ist nicht der Deutsche Bundestag, er ist nicht einmal der Vertreter einer Fraktion!)

— Nun gut, aber ich habe ihm in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses in der Erwartung — ich weiß gar nicht, ob er das gemacht hat
— geschrieben, daß er natürlich auch die Obleute
unterrichtet. Ich habe ihn nicht in seiner Eigenschaft als Politiker einer Partei unterrichtet.
Viertens. Ich möchte den Vorwurf der Untätigkeit relativieren, Herr Kollege Miltner. Sie übersehen bei Ihrem Vorwurf, daß die Rechtsbereinigung schon jetzt fortlaufend stattfindet, zwar nur partiell, aber permanent. Sie setzte schon ein, als das Verwaltungsverfahrensgesetz noch in der parlamentarischen Beratung war. Ich erinnere an die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes und an das Abfallbeseitigungsgesetz. Bei jeder Änderung von Gesetzen und Rechtsverordnungen aus anderem Anlaß wird seitdem geprüft, ob den Zielen der Entschließung vom 15. Januar 1976 Rechnung getragen wird. Das heißt, jedesmal wenn wir eine Rechtsmaterie in diesem Parlament aufgreifen, wird geprüft, ob die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes eingehalten worden sind. Insofern findet doch, ohne daß bisher das Gesamtprojekt bewegt wurde, eine permanente Angleichung an die Verfahrensregelung statt, wie das der Entschließungsantrag zum Ausdruck bringt. Entsprechendes gilt bei allen neuen Gesetzen und Verordnungen.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang noch einen weiteren Punkt erwähnen, der Sie ja, Herr Kollege Miltner, immer wieder interessiert hat. Das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches, das das Verwaltungsverfahren für die Sozialleistungsbereiche regelt, stimmt in weiten Passagen bereits mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz überein.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Nach meiner Meinung überflüssig!)

Wir haben mit Erfolg darauf geachtet, daß es hier zu einer ganz starken Harmonisierung zwischen diesen beiden allgemeinen Verfahrensgesetzen gekommen ist, wie das ja auch im Verhältnis zwischen Verwaltungsverfahrensgesetz und Abgabenordnung bereits der Fall ist. Möglicherweise wird dieser ständige Prozeß der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinheitlichung nicht so deutlich wahrgenommen, weil eben dabei andere gesetzgeberische Motive im Vordergrund stehen.
Fünftens. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß es eben politische Entscheidungen sind. Es gibt eben Fälle — und das geschieht zur Zeit gerade beim Asylverfahrensgesetz —, wo wir alle aus berechtigten sachlichen Gründen von den Regeln, die wir 1976 festgelegt haben, abweichen. Wir weichen bewußt beim Asylverfahrensgesetz davon ab und tun das, weil wir bewußt eine andere politische Richtung einschlagen, eine andere politische Entscheidung treffen wollen. Insofern können Sie auch nicht sagen, daß wir alles über einen Kamm scheren könnten. Diesen Gestaltungsraum müssen wir uns alle hier im Parlament erhalten.
Wir blicken jetzt in die Zukunft. Bei realistischer Betrachtungsweise wird es der Bundesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode möglich sein, einen wirklich aussagekräftigen Bericht vorzulegen. Wir hätten Ihnen ja einen Bericht machen können, den Sie wahrscheinlich dann nicht als ausreichend anerkannt hätten. Der Bericht setzt Vorarbeiten vor-



Bundesminister Baum
aus. Er wird dann einen Überblick auf die zu regelnde Materie enthalten, eine Darlegung des Standes der Lösungsansätze, die erarbeitet werden müssen, und einen konkreten Ausblick auf das weitere Vorgehen. Ich meine, daß hier Gründlichkeit erforderlich ist und daß angesichts der häufigen Verknüpfung von Verfahrensfragen mit materiellen Problemen diese Gründlichkeit auch beachtet werden muß.
Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann Schritt für Schritt im Laufe der zweiten Hälfte der 80er Jahre erfolgen, soweit es nicht durch Aufgreifen der Materie bei der laufenden Gesetzgebungsarbeit ohnehin geschieht. Dabei wird es angesichts des Umfangs und der Unterschiedlichkeit der Materie keinen umfassenden Gesetzentwurf geben können, der alles auf einmal regelt. Es wird vielmehr Teilschritte für einzelne Sachgebiete nach Geschäftsbereichen geben. Ich werde auch die anderen Bundesressorts an ihre Verantwortung in bezug auf den Beschluß von 1976 erinnern und hier ein klares Vorgehen mit ihnen vereinbaren.
Dem Parlament wird dann jeweils zur Entscheidung vorgelegt werden, was entscheidungsreif ist. Bei alledem wird auch zu berücksichtigen sein, daß politische Erwägungen im Einzelfall Vorrang vor einer Verfahrensbereinigung haben können. Gerade unter diesem Aspekt beabsichtige ich, den für meinen Bereich zuständigen Innenausschuß bei der Beratung darüber, welche Gesetzgebungsbereiche hier in Betracht kommen und wie die Regelungen dann stattfinden sollen, frühzeitig zu beteiligen.
Ich habe am Anfang gesagt: es ist gar kein Zweifel, hier ist eine Entscheidung des Parlaments nicht so ausgefüllt worden, wie das Parlament es sich vorgestellt hat. Ich haben Ihnen einige Gründe genannt. Ich räume aber ein, daß auch auf seiten der Bundesregierung Anlaß besteht, diese Entwicklung zu bedauern.
Ich kann nur sagen, daß ich in Zukunft, Herr Kollege Miltner, dem Parlament regelmäßig berichten werde über den Stand der Dinge, damit Sie sich über die Sache selbst ein Bild machen können. Dies hätte — auch das räume ich ein — in den letzten Jahren früher geschehen können, als es erfolgt ist; im letzten Jahr war es wohl zu spät, als ich den Vorsitzenden des Innenausschusses informiert habe. Aber ich möchte auf der anderen Seite in Erinnerung rufen, daß es eine Aufgabe ist, die nicht so ohne weiteres zu lösen ist. Ich möche Sie bitten, auch zu respektieren, daß der damalige Beschluß vielleicht nicht ganz im Bewußtsein der Schwierigkeiten gefaßt worden ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909800400
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Bühling.

Reinhard Bühling (SPD):
Rede ID: ID0909800500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Vorbemerkung machen. Der Schwerpunkt der Betrachtungen sollte nicht so sehr auf dem bisherigen Verfahren der Bundesregierung liegen, obwohl dieses schon zur Verbesserung des zukünftigen Verfahrens sicherlich im einzelnen im Ausschuß sachlich gewürdigt werden muß. Das gilt um so mehr, als sich Herr Bundesminister Baum ja schon zu einzelnen Punkten, die verbessert werden müssen und die Anlaß geben müssen, Abhilfe zu schaffen, im einzelnen und, wie ich meine, auch befriedigend geäußert hat.
Die Hauptfrage ist vielmehr, daß die Arbeit an der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts möglichst schnell und möglichst effektiv weitergeht. Schließlich können wir auch nicht darauf verzichten, daß sowohl im Interesse der Sache als auch im Interesse aller Beteiligten ein klarer Zeit-. plan aufgestellt wird. Damit können wir nach den Ausführungen des Ministers wohl auch rechnen. Und wenn es sich auch um eine rechtliche Materie handelt, so darf ich doch vorsorglich hinzufügen, sollte dieser Zeitplan nicht bis zu einer Erledigung durch das Jüngste Gericht ausgedehnt werden.
Im einzelnen möchte ich zu den drei verschiedenen Forderungen der Antragsteller folgendes bemerken. Im Grunde besteht sicherlich Einigkeit darüber, daß die Sachbehandlung durch die Bundesregierung nicht glücklich war. Ich darf es noch einmal wiederholen, weil es in diesem Zusammenhang notwendig ist. Aber nicht nur in der Annahme, sondern jetzt auch in der Gewißheit, daß die Regierung das ebenso sieht, erscheint es nicht mehr notwendig und erschiene es, Herr Miltner, glaube ich, auch in den Ausschußberatungen nicht mehr notwendig, diesen Punkt zu vertiefen. Es ist ja auch nicht zu verkennen, daß die eingetretene Verzögerung sicherlich in erheblichem Umfang durch unvorhergesehene Arbeitsbelastung bedingt ist. Deswegen erscheint bei aller Kritik durch die Antragsteller, deren Anlaß durchaus verständlich ist und vor allem vor den Ausführungen des Ministers verständlich war, der Ausdruck einer förmlichen Mißbilligung jetzt schon gar nicht mehr am Platze. Eine Mißbilligung enthält j a, gerade wenn man diese Umstände in Betracht zieht, ein Werturteil, das in diesem Zusammenhang nicht und jetzt schon gar nicht mehr angebracht ist.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Das kann man nicht billigen, das kann man nur mißbilligen! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Billigen Sie es doch!)

— Nein, wir brauchen es jetzt nicht mehr zu billigen; der Punkt ist für uns erledigt. Ich habe ja gesagt, daß Abhilfe geschaffen worden ist. Ich brauche auch nicht das zu wiederholen, was hier Herr Minister Baum gesagt hat. Wir brauchen das auch nicht zu billigen, wir wollen in der Sache weiterarbeiten, wenn ich das noch einmal wiederholen darf.
Die gesetzgebende Körperschaft darf, auch wenn sie ein allzu langes Zuwarten der Bundesregierung nicht gerne sehen möchte und Wege zur Beschleunigung überlegt, sicherlich nicht vergessen, daß sie selbst durch vielfältige Aufträge gerade an den Bundesminister des Innern mit eine Ursache für die starke Überlastung gesetzt hat. Formell wäre der Ordnung halber zu bemerken, daß die Mitteilung, ein Auftrag könne nicht befolgt werden — aber das ist hier auch schon zugegeben worden —, wohl besser vor Fristablauf als nachher an den Bundestag gesandt wird. Das wäre wohl bloß deshalb anzumer-



Bühling
ken, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird. Mehr dürfte zum ersten Punkt des vorliegenden Antrages nicht zu sagen sein, da wir davon ausgehen können, daß für die Zukunft entsprechende Schlußfolgerungen gezogen werden bzw. schon gezogen worden sind.
Doch nun zur Frage: Wie geht es weiter? Dabei bestehen keine Bedenken, den Ausgangspunkt der Antragsteller zu Punkt 2 zugrunde zu legen. Das gilt nicht nur dem Inhalt nach, sondern auch gegen den Wortlaut dürften unsererseits keine Bedenken bestehen. Schließlich ist das Verwaltungsverfahrensgesetz trotz vieler Einzeldifferenzen gegen Ende der 7. Wahlperiode in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden. Das gleiche gilt für die Entschließung vom 15. Januar 1976, die hier von dem Sprecher der CDU/CSU-Fraktion mehrfach erwähnt worden ist, anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes. Aus dieser Entschließung geht hervor, daß das damalige Gesetz nur der erste Schritt innerhalb einer weitergehenden Konzeption zur Rationalisierung und zur Rechtsvereinheitlichung war. Diese Ziele bestehen unverändert fort; sie sind eher noch dringender geworden. Demnach müssen alle Fraktionen noch ein starkes Interesse an der Weiterführung des gesamten Werkes haben.
Welches sind nun die Mittel und Wege, um diese weitere Vereinheitlichung für den Bürger und die Verwaltung trotz aller Schwierigkeiten, Behörden- und Ressortegoismen voranzutreiben? Sicherlich werden wir uns hiermit im einzelnen im Ausschuß befassen müssen. Da aber hier der entscheidende Punkt des Antrages liegt, sollte schon jetzt etwas dazu gesagt werden. Gerade wenn der Bundestag auf Beschleunigung drängt, sollte er selbst Vorschläge machen, die eine möglichst nachdrückliche Weiterarbeit erreichen lassen. Die Antragsteller haben jedenfalls in der schriftlichen Begründung hierzu noch nichts gesagt, weil sie sich meiner Ansicht nach ja zu sehr auf die Vergangenheit anstatt auf die Zukunft bezogen haben.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Wir werden schon Vorschläge machen!)

Lassen Sie mich noch einige Überlegungen vortragen. Zunächst ist also an das zu denken, was Herr Kollege Wernitz als Vorsitzender des Innenausschusses der Bundesregierung vorgeschlagen hat, sie möge sich bei vorübergehendem Fehlen eigener personeller Kapazitäten externen Sachverstandes bedienen. Dies soll auch geschehen, und zwar durch Einschaltung der Verwaltungshochschule in Speyer. Allerdings müßte man dann das Augenmerk auch darauf richten, daß diese sehr geschätzte Institution ihrerseits mit genug Arbeitskapazität und entsprechender Beschleunigung an die Sache herangeht. Geschieht das nicht, wird das Problem nicht nur verlagert, sondern auch noch kompliziert.
Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung einmal überlegen, welche Institutionen oder Personen außer der Verwaltungshochschule Speyer noch in die vorbereitenden Arbeiten der Bestandsaufnahme und Rechtsvereinheitlichung einbezogen werden können. Es gibt sicherlich Interesse an dieser Arbeit auch über Bonn und Speyer hinaus. Es gibt genug Einrichtungen, die der Bund durch Haushaltsmittel oder auf andere Weise unterstützt. Gegebenenfalls sollte die Bundesregierung umgekehrt auch einmal um entsprechende Hilfe und Unterstützung bitten. Vielfach hat sie sicherlich auch ein moralisches Recht dazu.
Schließlich spielt die Mitwirkung der Länder eine außerordentliche Rolle. Die CDU/CSU-Fraktion hätte sich sicherlich, da sie in den Ländern und im Bundesrat über viele Freunde mit ausgedehnten Wirkungsmöglichkeiten verfügt, schon einschalten können, und man hätte dann vielleicht dem allgemein erstrebten Ziel schon bisher ein erhebliches Stück näherkommen können.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das betrifft doch nur Bundesrecht!)

— Ich komme darauf noch; hier verzahnen sich Bundes- und Landesrecht. — Aber das kann noch nachgeholt werden. Der Bund muß ja zwangsläufig an die Länder herantreten. Einmal ist der Vollzug der Gesetze nach unserem Verfassungsaufbau im wesentlichen Sache der Länder. Auf deren Erfahrung kann also keinesfalls verzichtet werden. Zum zweiten beruht schon das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976 zum erheblichen Teil auf den Vorarbeiten und der Mitarbeit der Länder, die sich seinerzeit über lange Zeiträume hinweg intensiv engagiert haben. Ich sehe keinen Grund, daß sie das nicht wieder tun sollten. Schließlich wird ein Maximum an Klarheit und Durchsichtigkeit nur zustande kommen, wenn die Länder nicht nur bei der Bundesregelung intensiv mitwirken, sondern auch im eigenen gesetzgeberischen Bereich die gleichen Schlußfolgerungen ziehen wie der Bund selbst. Auch das legt enge Zusammenarbeit nahe.
Selbst wenn Bundesregierung und Bundestag, wie Herr Minister Baum ausgeführt hat, im Januar 1976 den zeitlichen Horizont für eine weitere Vereinfachung überschätzt haben und die Entschließung des Bundestages insofern geändert werden muß, kann doch auf einen weiteren Fortschritt noch in dieser Wahlperiode nicht verzichtet werden. Die eingetretenen objektiven Schwierigkeiten bedeuten nicht, daß in der 9. Wahlperiode des Bundestages keine Ergebnisse mehr erzielt werden können. Wenn ein Endergebnis nicht mehr erzielbar ist, erscheinen doch verschiedene Teilergebnisse durchaus möglich.
Es gehört dazu auch die Darstellung, ob und mit welchem Erfolg — auch das ist schon angesprochen worden — die Bundesregierung bei neuen Gesetzen und Rechtsmaterien das bisher erreichte Maß von Einheitlichkeit und Bürgerfreundlichkeit im Verfahren wahrt, welche Widerstände aufgetreten und überwunden worden sind und — last not least — welche Zielkonflikte bei der Gesetzgebung und ihrer Vorbereitung im Bereich der Bundesregierung zu verzeichnen sind.
Auch dort, wo besondere Sachnotwendigkeiten eine vollkommen einheitliche Regelung nicht möglich erscheinen lassen, bedeutet das noch keine zwangsläufige Resignation. Ich erinnere an den Verfahrensteil des Sozialgesetzbuchs, der in diesem



Bühling
Hause 1978 bis 1979 behandelt worden ist. Dort ist unseres Erachtens ein Maximum an Deckungsgleichheit mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz erzielt worden. Ich bin im Gegensatz zu Ihnen, Herr Miltner, der Meinung, daß, wenn es aus sachlichen Notwendigkeiten des Sozialrechts wirklich ganz zwingend erforderlich ist, man auch die Vereinheitlichung von Verfahrensgesichtspunkten gelegentlich zurückstellen muß.
Insofern hat die Bundesregierung sicherlich mehrere Möglichkeiten, auch bei starker Personalbelastung des zuständigen Ministeriums dem Bundestag zu berichten und den erstrebten Zweck wesentlich zu fördern. Ein Zeitplan erscheint mir, wie schon gesagt, dazu unbedingt erforderlich. Deswegen kann am Ende der Beratung auch nur eine Änderung des Ersuchens des Deutschen Bundestages in Betracht kommen. Ein gänzlicher Wegfall jedes Berichtsauftrages erscheint weder von der Sache her geboten noch mit den gemeinsamen Zielen des Bundestages und der Bundesregierung vereinbar. Es widerspräche wohl auch unserem Selbstverständnis, durch völliges Zurückziehen des Ersuchens eine völlige Resignation zu erkennen zu geben.
Abschließend möchte ich betonen, daß die Bundesregierung die Sammlung und Auswertung entsprechenden Materials zur konkreten Novellierung und Ergänzung des geltenden Gesetzes nicht aus dem Auge verlieren sollte. Es ist sehr gut, daß der Bundesminister des Innern beim Umweltrecht und im öffentlichen Dienstrecht mit gutem Beispiel vorangehen will. Das wird vielleicht auch die Egoismen anderer Ressorts entsprechend dämpfen.
Vielleicht wird es auch hilfreich sein, daß besondere Arbeitsbelastungen z. B. durch das Asylrecht in absehbarer Zeit entfallen werden.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, daß Bund und Länder über Jahre, ja fast über Jahrzehnte hinweg ein sehr starkes Engagement zur Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgebracht haben. Wenn wir heute von einem Zeitabschnitt gesprochen haben, in dem die Weiterführung des Unternehmens nicht sehr glücklich verlaufen ist, so hoffen wir, daß das eine Episode bleibt. Schließlich wird gerade die Bundesregierung ein Interesse daran haben, daß ihre erheblichen Anstrengungen nicht damit enden, daß sie einen Torso geschaffen hat. Ich zweifle nicht daran, daß dies auch erkannt worden ist, die Weiterführung des begonnenen Werkes allseits für notwendig gehalten wird und die Regierung alles Entsprechende tun wird.
Der Deutsche Bundestag sollte, soweit das im gegenwärtigen Stadium möglich ist, die entsprechende Arbeit der Bundesregierung unterstützen und zur Beschleunigung beitragen. Das sollte auch der Leitgedanke der Ausschußarbeit sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909800600
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Wendig.

Dr. Friedrich Wendig (FDP):
Rede ID: ID0909800700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Gestatten Sie auch mir zunächst eine Vorbemerkung, eine sehr kurze:
Der Antrag der Opposition, über den wir heute beraten, enthält drei Elemente, erstens den Antrag, das Verhalten des Bundesministers des Innern zu beanstanden — ich formuliere es mal so —, zweitens, einen früheren, im Jahre 1976 einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages neu zu bestätigen, und drittens die Aufforderung an den Bundesinnenminister, diesen Beschluß mit Nachdruck auszuführen. Für diese Debatte und die kommende Erörterung im Innenausschuß wird am Ende im wesentlichen das dritte Element von Bedeutung sein, das wir, damit etwas herauskommt, um die Frage anreichern sollten, welche Hilfen auch das Parlament dem Bundesinnenminister bei der Durchführung dieser sehr schwierigen Aufgabe geben könnte. Einiges davon ist eben beim Kollegen Bühling angeklungen.
Meine Damen, meine Herren, mit dieser Feststellung will ich nun keineswegs der Frage zu 1. ausweichen. Festzuhalten ist: Mit dem im Januar 1976 verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetz ist auf dem Gebiete der Rechts- und Verfahrensvereinfachung im Verwaltungsverfahren ein Gesetzgebungsakt von grundsätzlicher Bedeutung gelungen. Zu Recht haben wir — und diejenigen, die das damals bearbeitet haben, sind mit im Saal —, da dies — ich erinnere mich noch genau an die lange Debatte um den § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Herr Miltner — nur subsidiär wirkt, in unserem Entschließungsantrag im Januar 1976 darauf hingewirkt, daß die angestrebte Vereinheitlichung des Rechts des Verwaltungsverfahrens in absehbarer Zeit zum Abschluß geführt wird. Hierbei haben wir einen Zeitraum von acht Jahren für ausreichend angesehen. Der Bundesinnenminister hat soeben auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die der Durchführung dieser Aufgabe entgegenstehen — auch schon in seinem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bundestages. Gleichwohl bedaure auch ich, daß wir trotz dieser Schwierigkeiten auf diesem Feld nicht weiter sind. Das ist gar keine Frage.
Wir, meine Damen und Herren, müssen uns ehrlicherweise, aber auch ein wenig kritisch fragen, ob wir in Anbetracht der besonderen Schwierigkeiten, die der Erfüllung eines solchen umfassenden Bereinigungsauftrages entgegenstehen, und zwar schon entgegenstanden, bei der Fristsetzung im Januar 1976 nicht zu kurz gegriffen haben. Eine Fülle von Verwaltungsvorschriften in allen Bereichen der Bundesverwaltung, die Verklammerung mit einschlägigem Landesrecht — ich verweise auch hier auf das, was Herr Bühling gesagt hat — und vieles andere mehr, sind Fakten, die erkennen lassen, daß es sich hier um einen Prozeß handelt, der nur über längere Zeiträume in Gang und zum Abschluß gebracht werden kann.
Den Ausführungen des Bundesinnenministers entnehme ich im übrigen mit Genugtuung, daß bei der laufenden Gesetzgebung seit 1976, aber auch schon davor, die Regelungen des Verfahrensgesetzes von 1976 berücksichtigt worden sind, wo dies möglich war. Sicherlich ist dies selbstverständlich oder sollte es sein. Aber, meine Damen und Herren,



Dr. Wendig
hier wird deutlich, welche Zeitdimensionen bei dieser Arbeit zu berücksichtigen sind.
Zu Punkt 1, meine Damen und Herren, also der Vergangenheit, wird man doch wohl erst im Innenausschuß konkreter zu sprechen und abzuwägen haben. Heute sehe ich keinen Anlaß, mich mit dieser Frage weiter zu beschäftigen.
Die Nummern 2 und 3 des Antrags halte ich, auch aus der Sicht meiner Fraktion, für — sagen wir — selbstverständlich. Das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976 bliebe Stückwerk, wenn es in absehbarer Zeit nicht gelänge — ich nenne kein Jahr —, die Bereinigung aller Verwaltungsverfahrensvorschriften, überall da, wo sie sachlich geboten ist, zu vollenden. Dies ist in der Tat eine Forderung, von der wir nicht ablassen dürfen, so spröde diese Materie für den Außenstehenden auch sein mag. Deswegen kommen ein Wegfall des Auftrags und auch ein Verzicht auf irgendwelche Fristen — wenn auch nicht die alten; das geht sowieso nicht mehr — für mich nicht in Frage. Ein schnelles und zügiges Verwaltungsverfahren, Übersichtlichkeit der Vorschriften für Verwaltung und Bürger, Kostenersparnis, Verbesserungen bei der Ausbildung in der Verwaltung — auch Herr Kollege Miltner hat einige dieser Beispiele vorhin genannt —: das alles sind Ziele, die auch wir unverändert anstreben und anstreben müssen.
Dies gilt um so mehr, als bei allem guten Willen zur Beschränkung vor der Gesetzgebung im allgemeinen doch immer wieder Sachprobleme auftauchen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen. Ich denke z. B. an den umfassenden Bereich des Umweltschutzes und der Umweltschutzgesetzgebung im weitesten Sinne.
Noch eines! Auch wenn dieser Akt der Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts gelingt, müssen wir wissen, daß auch dies nur ein Ausschnitt aus dem sehr viel umfassenderen Bereich der Rechtsbereinigung ist, an dem wir als Parlament mitwirken müssen.
Die von mir genannten Schwierigkeiten der Materie dürfen sicher nicht zur Folge haben — ich habe das schon gesagt —, daß nicht zügig an dieser Aufgabe gearbeitet wird. Ich möchte der Erörterung im Innenausschuß nicht vorgreifen, könnte mir aber vorstellen, daß man in kleinen Schritten, nach Ressorts geordnet, dort vielleicht sogar nach Abteilungen gegliedert, mit entsprechenden Querverbindungen an die Bereinigung herangeht. Dies würde den Bundesminister des Innern in die Lage versetzen, in kleineren, kürzeren Abschnitten dem Parlament zu berichten, möglicherweise, Herr Bundesinnenminister, auch darüber, ob personelle Schwierigkeiten der Bearbeitung entgegenstehen. Denn das müssen auch wir wissen. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, werden wir dann ja sehen.
Das bedeutet, daß ein Zeitplan der Bearbeitung für uns, das Parlament, deutlich werden muß. In dieser Richtung begrüße ich den Hinweis des Herrn Bundesministers des Innern, daß er in der nächsten Phase bei bestimmten Teilaufgaben das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der
Hochschule in Speyer eingeschaltet hat. Die Opposition hätte bei der Formulierung ihres Antrags aus dem Schreiben des Bundesinnenministers an den Herrn Präsidenten des Bundestages vom 28. Januar ja wohl auch erkennen können, daß da schon etwas in Bewegung ist.
Lassen Sie uns für die Aufgabe, dieses Problem zügig zu lösen, nicht nach rückwärts, sondern nach vorn blicken. Entscheidend ist, was in der Zukunft geschieht, um die große Aufgabe der Rechtsbereinigung mit Erfolg anzugehen und natürlich auch sehr bald abzuschließen. Polemik bringt hier nichts. Ich gehe allerdings wie meine Herren Vorredner davon aus, daß das Bundesinnenministerium uns noch in dieser Wahlperiode über den erfolgreichen Abschluß erster Abschnitte berichten kann.

(Zuruf des Abg. Dr. Miltner [CDU/CSU])

Für die Fraktion der FDP sage ich dem Bundesinnenministerium unsere volle Unterstützung dabei zu.
Wenn Sie mir einen kleinen, gar nicht so polemisch gemeinten Satz nicht übel nehmen, meine Damen und Herren von der Opposition, füge ich hinzu: Es wäre ganz schön, wenn Sie die Mehrheit Ihrer Fraktion von der Notwendigkeit dieser Aufgabe überzeugen könnten. Ich sage das, weil ich die jetzige Präsenz Ihrer Fraktion, die ja diesen Antrag gestellt hat, in diesem Haus sehe.
Im übrigen beantrage ich — und damit will ich schließen — auch für meine Fraktion die Überweisung des Antrages an den Innenausschuß, in dem sehr viel konkreter über diese Probleme wird gesprochen werden können. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909800800
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Antrag der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1415 zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und den Finanzausschuß zu überweisen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Ich stelle dies fest. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs
— Drucksache 9/1411 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

— Drucksache 9/1496 —
Berichterstatter: Abgeordneter Rainer (Erste Beratung 91. Sitzung)




Vizepräsident Windelen
Im Ältestenrat ist auch für die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ich darf fragen, ob das Haus damit einverstanden ist. — Ich stelle dies fest.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Geldern.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0909800900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Im Ozean herrscht der Wal allein, ein König hoch und hehr. Ein Riese an Macht, und Macht gibt Recht in seinem Reich, dem Meer." So lautet das Walfanglied. Der römische Dichter Plinius schreibt: „Der Indische Ozean bringt die meisten und größten Fische hervor, die es gibt, unter denen die Wale, die man Balaene nennt, eine Größe von 4 Acker oder Morgen Landes erreichen." In der Genesis heißt es: „Und Gott schuf große Walfische." Schließlich lesen wir in den Psalmen über das Meer: „Daselbst gehen die Schiffe, da sind Walfische, die du gemacht hast, daß sie darin spielen." Während diese Zitate aus Herman Melvilles „Moby Dick" nicht nur aus alter Zeit stammen, sondern auch von einer Natur berichten, die es so offenbar heute nicht mehr gibt, lauten jetzt die Schlagzeilen deutscher Zeitungen z. B.: „Keine Schonzeit für Wale" — „Die Zeit" —, „Die Japaner lassen Moby Dick keine Chance" — „Die Welt" —, aber auch: „Abgeordnete fordern Schutz für Wale" — „Rheinische Post" — und „Bonn will die Walfanglobby harpunieren" — „Kölner Stadtanzeiger" —, und damit sind wir beim Thema.
Die CDU/CSU begrüßt, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat. Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Die Zielsetzung lautet knapp, aber deutlich: Das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs bezweckt die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Walfangs und die Erhaltung stark angegriffener Arten. Wegen der übermäßigen Ausbeutung der Walbestände hat der Gesichtspunkt des Artenschutzes immer mehr an Bedeutung gewonnen. Durch einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen soll diese Ausrichtung bestärkt werden. Wie es in einem der erwähnten Zeitungsartikel heißt, kann künftig die Bundesrepublik Deutschland für einen Jahresbeitrag von 30 000 DM „das Schicksal der Meeressäugetiere mitbestimmen". Wie das nach unserem Beitritt geschehen könnte, das wird die nicht ganz leicht zu lösende Aufgabe nach der heutigen Entscheidung für die künftige deutsche Delegation sein.
Ich möchte hier ausdrücklich davor warnen, von diesem begrüßenswerten deutschen Engagement zu rasch zu viel zu erwarten. Die Bundesrepublik Deutschland kann als Mitglied der Internationalen Walfangkommission keine radikale, emotionale, womöglich militant naturschützerische Position einnehmen, wie sie einige zweifelhafte Organisationen propagieren, und wir dürfen auch Vertretern solcher Organisationen keineswegs über die deutsche Delegation den Zugang zur Bühne der Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission gestatten. Dies würde nämlich unser Ziel, zur Erhaltung der bedrohten Arten beizutragen, nicht fördern, sondern, ganz im Gegenteil, ernsthaft gefährden. Der Austritt Kanadas aus der Walfangkommission sollte uns rechtzeitig gewarnt haben. Die nach wie vor am Walfang interessierten Nationen werden überzogenen Vorstellungen der nicht walfangenden naturschützenden Mitglieder der Kommission notfalls mit ihrem Austritt quittieren. Der „Kölner Stadtanzeiger" formuliert das so: Eine internationale Interessengemeinschaft der Fangnationen, die auf diese Weise entstehen könnte, ohne die Naturschützer, wäre „das größte Desaster seit Erfindung der Harpunenkanone 1864 für die Wale".
Nicht alle Walarten sind von der Ausrottung bedroht. Die, die bedroht sind, müßten durch sinnvolle Nutzungsregime, Schonzeiten, Schongebiete und andere Maßnahmen erhalten werden. Bei den anderen muß man eine planmäßige und vorsichtige Bejagung oder Befischung oder Nutzung in entsprechend sinnvollen Nutzungsregimen gestatten. Hier gilt das Wort „Blinder Eifer schadet nur" in ganz besonderer Weise.
Auf der anderen Seite sollten wir einen ernsthaften und effektiven Beitrag dadurch leisten, daß wir deutsche Forschungskapazitäten anbieten, um das Wissen über das heutige Vorkommen dieses größten Lebewesens der Schöpfung zu vermehren. Unser Beitrag als Mitglied der Internationalen Walfangkommission wird und muß also der Beitrag eines wissenschaftlich fundiert urteilenden Naturschützers sein, der weder Interesse am Walfang hat — es gibt j a seit Jahrzehnten, seit Beginn des Zweiten Weltkrieges keine deutsche Aktivität mehr auf diesem Gebiet — noch als Eiferer ohne Kenntnisse die großen Walfangnationen, wie etwa Japan und die Sowjetunion, oder auch die Länder, in denen Bevölkerungsminderheiten, wie etwa in Dänemark die Grönländer oder die Eskimos in Kanada und Alaska, traditionell Walfang betreiben, aus der Kommission vertreibt und zu einem neuen, gefährlichen Walfangbündnis zusammentreibt. Die japanischen Stimmen sollten ernstgenommen werden, die auch die Anrufung des Internationalen Gerichtshofes gegen eine auf der nächsten Jahreskonferenz im Juli im englischen Seebad Brighton mögliche Entscheidung über die Festsetzung einer Fangquote für die japanischen Pottwalfänger oder die Verhängung eines totalen Fangverbots im nördlichen Pazifik ankündigen oder sogar den Austritt Japans androhen.
Nutzen wir diese internationale Kommission, wenn wir Mitglieder sind, um Sachverstand in die notwendige Naturschutzdebatte zugunsten des Erhalts aller Walarten einzubringen, nutzen wir unsere Mitgliedschaft im Antarktis-Pakt, um in diesem Bereich mit derselben Zielsetzung zu wirken, nutzen wir auch die durch die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen entstandene und im übrigen für uns ja sehr nachteilige neue Verfügungsgewalt der Küstenstaaten über die 200-Seemeilen-Wirtschaftszo-



Dr. von Geldern
nen in dieser Frage insofern, als wir mithelfen, alle Länder aufzuklären, ihnen Hinweise zu geben, wie sie in ihren Bereichen bestandsschützend und naturerhaltend tätig werden können.
Durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland entsteht eine neue Pflicht für uns, die dann zu einer unbequemen Last werden könnte, wenn wir das notwendige Fingerspitzengefühl vermissen lassen und uns als Eiferer unnötig Schwierigkeiten schaffen, die doch dem Ziel, das wir verfolgen, nicht dienen.
Betrachten wir diesen Beitritt andererseits als eine Chance mitzuhelfen, j a vielleicht sogar einen besonderen Beitrag dafür zu leisten, daß eines Tages wieder ein Dichter wie Elizabeth Oakes-Smith sagen kann: „Ein Matrose nachts in den Wanten hing und der Wind pfiff sehr. Bald hell, bald trübe der Mond bleich schien, mit glimmender Spur zog der Wal dahin, wie er spielt im Meer."

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP — Zuruf von der SPD: Sehr schön!)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909801000
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Müller (Schweinfurt).

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0909801100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs. Dieses Walfangübereinkommen existiert seit mehr als 35 Jahren. Als dieses Abkommen 1946 unterzeichnet wurde, war es Deutschland als traditioneller Walfangnation infolge des unseligen Krieges verwehrt, daran mitzuwirken. In den 50er und 60er Jahren standen bei den Mitgliedstaaten des Übereinkommens wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Für Nicht-Walfangnationen erschien ein Beitritt sinnlos.
Erst seit gut zehn Jahren hat sich weltweit das Verantwortungsbewußtsein für die Erhaltung und den Schutz dieser einzigartigen Säugetiere durchgesetzt. Die Denkschrift der Bundesregierung zu dem Übereinkommen stellt dies deutlich heraus. Deshalb sind in den letzten Jahren immer mehr Nicht-Walfangnationen diesem Übereinkommen beigetreten. Inzwischen haben diese Nationen, deren oberstes Anliegen nicht der Walfang sondern der Schutz der Wale ist, im Kreis der Mitgliedstaaten die Mehrheit.
Wie notwendig ein Schutz der Wale ist, mögen folgende Zahlen verdeutlichen. Von einst 56 000 Grönlandwalen leben heute bestenfalls noch 2 000 bis 2 600, von 350 000 Finnwalen nur noch 70 000. Die Zahl der Buckelwale wurde von 100 000 auf ca. 3 000 reduziert. Diese Zahlen dürften eher zu hoch als zu niedrig angesetzt sein. Es liegt auf der Hand, daß nur schnelle und durchgreifende Maßnahmen noch helfen können, diese Walbestände, die größten Säugetiere auf unserer Erde, zu erhalten.
Bei alledem möchte ich jedoch keinesfalls den Eindruck erwecken, als sei bisher ohne deutsche Beteiligung in der Internationalen Walfangkommission nichts Nutzbringendes geschehen. Das hieße, der Mehrzahl der 32 Staaten Unrecht zu tun, die aus demselben Grund, der jetzt die Bundesrepublik zum Beitritt veranlaßt, Mitglied in diesem Gremium wurden.
Leider hat sich aber immer wieder gezeigt, daß alle Schutzmaßnahmen nur sehr schwer gegen die Handvoll Nationen — allen voran die UdSSR und Japan — durchzusetzen sind, die 'noch kommerziellen Walfang betreiben. Nur ein weltweiter und andauernd lautstark geäußerter Protest wird die Walfangnationen zur Aufgabe der Jagd auf Wale zwingen. Der Beitritt der Bundesrepublik zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs ist sicher die beste Möglichkeit, die Front gegenüber den Walfängern zu verstärken.
Schließlich haben diese auch nicht mehr das in früheren Jahren stichhaltige Argument, der kommerzielle Walfang sei für die Menschheit notwendig; denn es gibt heute kein einziges Walprodukt mehr, das nicht durch einen anderen Rohstoff ersetzt werden könnte.
Die SPD-Fraktion begrüßt daher, daß die an der wirtschaftlichen Nutzung der Walbestände nicht interessierte Bundesrepublik Deutschland dem Abkommen beitritt. Dies ist ein Bekenntnis zum Artenschutz auf internationaler Ebene. Es ist zugleich auch ein Bekenntnis, daß nicht alle Schätze dieser Welt zur Ausbeutung durch den Menschen freigegeben sind, sondern daß der Mensch sie über seine eigene Generation hinaus zu hegen und seinen Nachfahren zu erhalten hat.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Weiter ist zu hoffen, daß nach diesem Beitritt die Stimme der Bundesrepublik im EG-Ministerrat mehr Gewicht erhält in Richtung auf den angestrebten Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu diesem Übereinkommen.
Der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich einmütig für den Beitritt ausgesprochen. Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Votum des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen. — Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909801200
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Bredehorn.

Günther Bredehorn (FDP):
Rede ID: ID0909801300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit „Wahlen" haben Politiker in einer repräsentativen Demokratie häufig zu tun, gilt es doch, auf verschiedensten Ebenen und in verschiedensten Gremien Mandate zu erringen und Mehrheiten zu sichern als Voraussetzung für sachliche und inhaltliche parlamentarische Arbeit. Mit „Walen" ganz anderer Art, nämlich dieser außergewöhnlichen Tierart, diesen im Meer lebenden Säugetieren haben wir uns heute in diesem Hohen Hause zu befassen.
Ziel des Gesetzentwurfs, der uns heute zur zweiten Beratung und zur Schlußabstimmung vorliegt, ist es, die Voraussetzungen für einen Beitritt der



Bredehorn
Bundesrepublik Deutschland zu dem Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs zu schaffen. Wie meine verehrten Herren Vorredner schon dargelegt haben, ist dieses Übereinkommen im Jahr 1946 von den damaligen Walfangnationen in erster Linie zur Erhaltung langfristiger Fangmöglichkeiten, also primär aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden. Inzwischen sind wir — und das, obwohl seit 1946 verschiedene Staaten den Walfang ganz eingestellt haben — mit der Tatsache konfrontiert, daß infolge der starken Ausbeutung der Bestände bei modernster technischer Ausrüstung der Schiffe und neuartiger Fang- und Verarbeitungsmethoden einige der 90 Walarten vom Aussterben bedroht sind. Für uns alle muß daher der Gesichtspunkt des Artenschutzes, das Gefühl der Verantwortung zu Erhaltung dieser außergewöhnlichen Tierart zunehmend an Bedeutung gewinnen.

(Beifall bei der FDP)

Grundsätzlich möchte ich zum Artenschutz und zum Naturschutz feststellen: Als Landwirt macht es mich manchmal sehr betroffen, zu beobachten, daß das Anliegen des Naturschutzes, des Artenschutzes in den Medien häufiger Schlagzeilen macht und in der Öffentlichkeit viel mehr Sympathie erzielt als die ökonomische Naturnutzung, die für Ernährungssicherheit und industrielle Rohstoffe sorgt. Dies entspricht einem auch in anderen Industriestaaten verbreiteten Naturverständnis, das hauptsächlich gefühlsbetont ist, zur Praxis teilweise wenig Bezug hat und existentielle Nöte wie Hunger, Energie- oder Rohstoffknappheit kaum mehr kennt. Ich halte es daher für eine Aufgabe, die uns allen, den Politikern, den verantwortungsvollen Landwirten und eigentlich allen Bürgern gestellt ist, dieses reduzierte Naturverständnis aus der einseitig emotionalen Sichtweise herauszuführen und die Gesamtzusammenhänge sachlich darzustellen. Dabei können wir weder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten noch die Tatsache ignorieren, daß bestimmte Tier- und Pflanzenarten heute in der Tat in einem gefährlichen und bisher nicht gekannten Ausmaß von Ausrottung bedroht sind. Deshalb muß dort, wo es nötig ist, mit allen Mitteln eingeschritten werden. Bei den Walen hat das Erkennen dieser Gefahr in den letzten Jahren dazu geführt, daß die Unterzeichnerstaaten des Walfangübereinkommens in ihrer Mehrheit schon heute aus Nichtwalfangnationen bestehen, die ausschließlich an der Arterhaltung interessiert sind.
Die Bundesrepublik Deutschland kann aber dennoch mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen insofern einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Ziele des Artenschutzes leisten, als die Internationale Walfangkommission Fangbeschränkungen für Wale mit Dreiviertelmehrheit beschließen kann. Allerdings bin ich bei der zu beobachtenden Polarisierung in der Walfangkommission zwischen Walfängern und Natur- bzw. Artenschützern davon überzeugt, daß ein besseres Stimmenverhältnis zugunsten der Nichtwalfangnationen allein keinen Fortschritt im Sinne der Arterhaltung dieser Meeressäugetiere bringen kann. Vielmehr glaube ich, daß es hier wie auch bei anderen Interessenkonflikten letztlich ganz entscheidend darauf ankommen wird, berechtigte Interessen abzuwägen, besonnen zu verhandeln, eine strenge Ausrichtung an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erreichen, die auch die Walfangnationen zu überzeugen vermögen, und dadurch der Internationalen Walfangkommission zu einem Erfolg zu verhelfen.
In der Hoffnung, daß dies gelingen und der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Übereinkommen zur Durchsetzung der Ziele des Artenschutzes in der Internationalen Walfangkommission beitragen möge, begrüßen wir Freien Demokraten den Beitritt zum Walfangübereinkommen und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. — Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909801400
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Schlußabstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden.
Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger (Wangen), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Lenz (Bergstraße), Weiskirch (Olpe), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer (Salzgitter) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Kriegsgräber in der Sowjetunion
— Drucksachen 9/447, 9/1447 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Schuchardt
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Darf ich Sie fragen, ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind? — Ich stelle Ihr Einvernehmen fest.
Wird das Wort als Berichterstatter gewünscht? — Dies ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Neumann (Bramsche).

Volker Neumann (SPD):
Rede ID: ID0909801500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich annehme, daß eine Reihe der Kollegen und sicher auch die Zuhörer nicht wissen, was Gegenstand dieses Antrages ist, erlauben Sie mir, daß ich ihn kurz vorlese. Er besteht



Neumann (Bramsche)

aus wenigen Sätzen. Der Bundestag soll in diesem Antrag folgendes beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Verhandlungen mit den staatlichen sowjetischen Stellen aufzunehmen, um die Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der. Sowjetunion zu ermöglichen. Über das Ergebnis der Verhandlungen soll der Bundestag fortlaufend unterrichtet werden.
Der Auswärtige Ausschuß hat einstimmig empfohlen, diesen Antrag anzunehmen.
Irgend jemand hat einmal gesagt, daß das Verhältnis zu seinen Toten viel über ein Volk aussagt. Ich glaube, daß sich unser Wille, den Frieden auf dieser Welt zu erhalten und zu fördern, wo wir es können, oder ihn herzustellen, auch darin manifestiert, wie wir uns um die Pflege der Kriegsgräber bemühen. Dies gilt für die Kriegsgräber in allen Ländern, auch die in der Bundesrepublik. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein französisches, russisches oder ein deutsches Kriegsgrab handelt. Der Tot vereinigt die Gegner — zu spät. Insofern hat der vorliegende Antrag einen guten Sinn und verdient die Unterstützung aller in diesem Haus. Er bemüht sich, die Bundesregierung zu unterstützen bei den Verhandlungen über die Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion. Dies ist allerdings nur ein Teilbereich des generellen Problems der Pflege deutscher Kriegsgräber in Ostblockstaaten.
Der Bundeskanzler hat — wie bereits vor diesem Antrag und auch bei dem Besuch des Generalsekretärs Breschnew im November 1981 — die Frage der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber zur Sprache gebracht und darauf hingewiesen — worüber wir uns alle einig sind —, daß die Pflege der Kriegsgräber im Interesse aller Deutschen liegt, der Verständigung und Versöhnung dient und den Frieden fördert.
Ich will in Erinnerung rufen, weil es nicht häufig genug gesagt werden kann, daß der Zweite Weltkrieg den Tod von 55 Millionen Menschen gefordert hat. 27 Millionen Soldaten sind darunter, von denen über dreieinhalb Millionen Deutsche in Osteuropa getötet worden sind. Allein in der Sowjetunion haben 2,2 Millionen Deutsche den Tod gefunden. Die meisten sind bei Kriegshandlungen umgekommen, viele aber auch als Kriegsgefangene oder als Zivilbevölkerung.
Die Bemühungen der Bundesregierung haben dazu geführt, daß nunmehr der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der mit der Kriegsgräberfürsorge im Ausland beauftragt worden ist, bei der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion Fortschritte erzielen konnte. Vom 21. bis 27. März dieses Jahres konnte eine Delegation des Volksbundes mit dem sowjetischen Roten Kreuz über die Möglichkeiten deutscher Kriegsgräberfürsorge in der Sowjetunion reden.
Das Ergebnis der Gespräche ist im wesentlichen folgendes: Neben den bereits bisher deutschen Besuchern zugänglichen Friedhöfen in der Nähe von Moskau — Ljublino und Krasnogorsk — hat sich das sowjetische Rote Kreuz bereit erklärt, drei weitere deutsche Kriegsgräberstätten in der Sowjetunion — Morschansk, Kirsanow und Tambow —, die zwischen Moskau und Wolgograd liegen, freizugeben. Hierbei handelt es sich um Gefangenenfriedhöfe, d. h. um Friedhöfe, die in der Nähe von Gefangenenlagern angelegt worden sind und auf denen in der Gefangenschaft gestorbene deutsche Soldaten ruhen. Über weitere Einzelheiten der Zugänglichkeit und Pflege dieser Friedhöfe wird in Kürze in Deutschland verhandelt. Der Gegenbesuch des sowjetischen Roten Kreuzes in Bonn soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Ein weiteres Ergebnis der in Moskau geführten Gespräche ist die Erklärung des sowjetischen Roten Kreuzes, daß deutsche Kriegsgräberstätten auf sowjetischem Boden, die während der Kämpfe angelegt worden waren, nicht mehr vorhanden sind. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge glaubt, daß diese Aussage im wesentlichen richtig, zumindest nicht widerlegbar ist.
Der lange Zeitraum, nämlich 37 Jahre, den es gedauert hat, bis nunmehr intensive Gespräche über die Pflege deutscher Kriegsgräber stattfinden können, zeigt, wie weit wir noch von einer Aussöhnung mit dem sowjetischen Volk entfernt sind. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sieht aber allein in der Tatsache, daß schon Gespräche geführt werden können, einen Erfolg, weil solche Gespräche auch im Hinblick auf Verhandlungen mit anderen Staaten des Ostblocks Bedeutung haben, die bisher jegliche Gespräche abgelehnt haben.
Ich möchte diese Länder und die Sowjetunion von dieser Stelle aus daran erinnern, daß viele Millionen Menschen in Deutschland darauf warten, zu wissen, wo ihre Söhne und Väter begraben sind, um eine Verbindung zu der Vergangenheit herzustellen, die auch immer wieder den Friedenswillen erneuern wird. Viele Menschen werden nämlich dann fragen, warum ihre Väter und Söhne nicht in Deutschland, sondern in fremden Ländern begraben sind.
Der Bundespräsident hat die Arbeit des Volksbundes als eine Arbeit für den Frieden bezeichnet. Sie dient der Versöhnung über die Gräber hinweg.
Ich möchte noch auf einen Teil der Arbeit des Volksbundes hinweisen, der mich stark beeindruckt. Ich meine die internationalen Jugendlager im In-und Ausland, die der Pflege und dem Ausbau der Kriegsgräberstätten dienen. Seit 1953 fanden in 22 Ländern Jugendlager mit über 100 000 Teilnehmern statt, darunter natürlich auch Ausländer. Auch in der Bundesrepublik gab es solche Jugendlager, die die Kriegsgräberstätten insbesondere der Kriegstoten aus der Sowjetunion und osteuropäischen Staaten pflegten. Ein Lager konnte bereits in der Sowjetunion, 8 in Polen und 26 in der Tschechoslowakei stattfinden.
Es gehört zu den positiven Bildern dieser Zeit, daß sich junge Menschen um die Kriegsgräber von Soldaten aller Nationen bemühen. Denn keiner dieser Jugendlichen wird ohne die Frage nach dem Sinn des Krieges und ohne den Willen, den Krieg zu verhindern, wieder nach Hause fahren. Die vielen Millionen Kriegsgräber sind eine stille Demonstration



Neumann (Bramsche)

für den Frieden, und sie erinnern daran, was sich die Völker Europas nach den Bomben und den Konzentrationslagern, nach den Vertreibungen und dem Exil einmal versprochen hatten: Nie wieder Krieg!

(Beifall bei allen Fraktionen)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909801600
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0909801700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mit der Frage der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion eine Angelegenheit ansprechen, in der die Unionsparteien das Verständnis und die Kooperation der Bundesregierung, besonders auch der deutschen Botschaft in Moskau, mit Dankbarkeit verzeichnen können. Wir von der Union hegen auch die berechtigte Hoffnung, in dieser Frage ein Einvernehmen aller Fraktionen dieses Hauses erzielen zu können.
Wir sind der Auffassung, daß uns allen die Toten diese Krieges eine eindringliche Botschaft hinterlassen haben. Wir alle müssen die Kräfte unseres Herzens, unseres Willens und unseres Verstandes anstrengen, um unserem Land bei Wahrung seiner Freiheit und Unabhängigkeit den Frieden zu erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie Sie wissen, hat die Fraktion der CDU/CSU am 15. Mai 1981 den Beschlußantrag eingebracht, die Bundesregierung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Sowjetunion über die Frage der deutschen Kriegsgräber in ihrem Gebiet aufzufordern. Dieser Antrag wurde vom Auswärtigen Ausschuß am 8. März 1982 einmütig gebilligt und dem Hohen Hause zur Annahme empfohlen, nachdem der mitberatende Innenausschuß ein inhaltsgleiches Votum abgegeben hatte.
Zum Hintergrund folgendes. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat auf Grund eines Auftrags des damaligen Bundeskanzlers Adenauer aus dem Jahr 1954 mit 54 westlichen Ländern Obereinkünfte zur gegenseitigen Pflege der Gräber der Kriegstoten des Zweiten Weltkriegs vorbereitet, die von der Bundesregierung abgeschlossen wurden. Der Volksbund hat in zäher, aufopferungsvoller Arbeit in der ganzen vom Kriege berührten Welt die Gräber deutscher Soldaten erfaßt, würdig neu gestaltet, teils zusammengelegt und den Besuch durch Angehörige und durch andere ermöglicht.
Meine Damen und Herren, ich möchte — ich glaube hier im Namen des gesamten Hohen Hauses zu sprechen — dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für seinen unsere Geschichte mitprägenden Beitrag zur Erhaltung der Würde unserer Kriegstoten, aber auch der Toten unserer früheren Kriegsgegner, den herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die Bemühungen des Volksbundes, entsprechende Abkommen mit der Sowjetunion, mit Polen, Bulgarien, Albanien, Rumänien, der CSSR und Jugoslawien zustande zu bringen, hatten bislang keinen Erfolg.
Ich hatte deshalb die Angelegenheit am 20. März 1980 im Plenum des Deutschen Bundestages angesprochen und mich Ende Juni 1980 brieflich an den Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Genscher, mit der Bitte gewandt, das Anliegen des Volksbundes bei der Moskaureise des Herrn Bundeskanzlers zu unterstützen, was dankenswerterweise auch geschah. Staats- und Parteichef Breschnew sagte dem Bundeskanzler im Juni 1980 zu, das sowjetische Rote Kreuz werde den Präsidenten des Volksbundes in die Sowjetunion einladen, um über die Angelegenheit zu verhandeln. Trotz Erinnerungen der Deutschen Botschaft in Moskau ließ die Einladung zunächst auf sich warten.
Im November vorigen Jahres hatte ich Gelegenheit, in Moskau mit Professor Arbatow, Mitglied des ZK der KPdSU und des Obersten Sowjets sowie Chefberater Breschnews für westpolitische Fragen, über die Angelegenheit zu sprechen. Es war mein Eindruck, daß sich die sowjetische Seite unserem Anliegen nicht mehr länger verschloß.
Dies bestätigte sich auch, als der Herr Bundeskanzler diese Bitte anläßlich des Breschnew-Besuches in Bonn erneut vorbrachte und schließlich dann die Einladung zu einem Besuch an den Volksbund erging. Dies war ein zwar später Schritt, aber schließlich doch ein Schritt in die richtige Richtung.
Im März 1982 hat nun eine Delegation des Volksbundes mit dem Präsidenten Dr. Schneeberger, den Vizepräsidenten Weber und Richard Wagner sowie dem Generalsekretär, Herrn Neumann, die Sowjetunion besucht. Ich möchte hier einfügen, daß ohne die Intervention der Bundesregierung, insbesondere aber des Deutschen Bundestages diese Einladung wahrscheinlich so bald nicht gekommen wäre. Wir können nur hoffen, daß die Verhandlungen des Volksbundes auch mit der Unterstützung der Bundesregierung fortgesetzt werden können.
Das Ergebnis der Reise des Volksbundes ist folgendes.
Erstens. Von den über 2,2 Millionen in Rußland begrabenen deutschen Soldaten ist etwa die Hälfte im Kampf gefallen, die andere Hälfte in sowjetischer Gefangenschaft umgekommen.
Zweitens. Die ganz große Mehrzahl ihrer Gräber in der Sowjetunion ist endgültig nicht mehr auffindbar. Millionen der Angehörigen müssen von der Hoffnung Abschied nehmen, jemals vom Grab ihres gefallenen Angehörigen Kenntnis zu erlangen oder es sogar je besuchen zu können.
Ich sage dies auch im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Volksbund, und ich sage es mit großer Trauer. Um die Lage aber richtig zu verstehen, muß man wissen, daß die sowjetische Seite ihre eigenen gefallenen Soldaten, deren Anzahl bei 7 Millionen liegt, ebenfalls anonym beigesetzt hat, so daß die Gräber nicht mehr auffindbar sind.
Wir können daher die Behandlung der Kriegstoten insgesamt nur bedauern, vermögen aber — dies sollte auch gesagt werden — keine die deutsche Seite eigens belastende Diskriminierung zu erkennen.



Graf Huyn
Drittens. Es gibt noch fünf Plätze in der Sowjetunion, in denen sich deutsche Kriegsgräber des Zweiten Weltkriegs befinden: die Friedhöfe Ljublino in Moskau mit 476 Gräbern, Krasnogorsk in Moskau mit 211 Gräbern, das Ehrenmal in Wedenskoje bei Moskau mit 20 Gräbern deutscher Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg, zusammen also 707 Gräber; ferner drei Plätze im Gebiet zwischen Moskau und dem früheren Stalingrad, heute Wolgograd, nämlich in Tam-bow mit etwa 800 Gräbern, Morschansk mit 300 und Kirsanow mit etwa 170 Gräbern.
Viertens. Die sowjetische Seite — dort verhandelt das sowjetische Rote Kreuz — hat dem Volksbund angeboten, die rund 1 270 Gräber dieser drei zuletzt genannten Plätze zu erfassen. Einzelheiten sind noch offen. Die deutsche Seite hat vorgebracht, Inschriften mit den Namen und gegebenenfalls weitere Zeichen des Gedenkens anzubringen. Dazu hat sich die sowjetische Seite noch nicht erklärt. Wir hoffen sehr, daß mit Hilfe der Bundesregierung die weiteren erforderlichen Gespräche zu einem guten Abschluß geführt werden.
Fünftens. Die sowjetische Seite hat ihrerseits den Wunsch geäußert, Einblick in die Listen von 326 000 sowjetischen Soldaten zu erlangen, die in deutscher Kriegsgefangenschaft gestorben sind und im Bundesgebiet begraben liegen. Von ihnen sind 50 000 namentlich bekannt. Wir sollten auf der Grundlage weiterer sowjetischer Kooperation in der Kriegsgräberfrage, meine ich, diesem Wunsch stattgeben.
Sechstens. Der Volksbund hat seinerseits den Wunsch, die zentrale Gräberkartei des deutschen Oberkommandos der Wehrmacht, die bei Kriegsende in Thüringen in sowjetische Hand fiel und sich dem Vernehmen nach im Ost-Berliner Herrschaftsbereich befindet, benutzen zu können. Er bittet die Bundesregierung, ihm gegebenenfalls bei der Verwirklichung dieses Wunsches zu helfen. Ich meine, hier sollte jede Unterstützung gegeben werden.
Siebtens hat der Volksbund den Wunsch, eine umfassende wissenschaftliche Dokumentation über die gefallenen und verstorbenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges zu verfassen. Dies sollte geschehen. Auch hierin verdient der Volksbund unsere und der Bundesregierung Unterstützung.
Schließlich meine ich, daß angesichts der Tatsache, daß es bis auf die von mir erwähnten etwa 2 000 Gräber in der Sowjetunion keine Gedenkstätte für die Millionen deutscher Soldaten gibt, die in der Sowjetunion oder sonst irgendwo auf der Welt in irgendeiner Himmelsrichtung an unbekanntem Ort begraben liegen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Mahnmal errichtet werden sollte — ähnlich wie das Marineehrenmal bei Laboe an der Kieler Förde eine Gedenkstätte für die Soldaten ist, die ein Seemannsgrab erhalten haben oder mit ihren Schiffen untergegangen sind. Wenn Bonn der Platz für eine solche Gedenkstätte würde, könnte damit zugleich die seit Jahren erörterte Frage eines Ehrenmals in der Bundeshauptstadt eine würdige Lösung finden.
Auch brauchte die Angelegenheit nicht ausschließlich Sache des Volksbundes zu sein, ja, sie sollte nicht einmal allein Sache der Bundesregierung, des Bundestages und der hier vertretenen Parteien sein. Man könnte vielmehr erwägen, eine Art Volksstiftung zur Errichtung eines solchen Mahnmals zu schaffen. An ihr könnten alle diejenigen teilhaben, die durch Verlust von Angehörigen und Freunden im letzten Kriege persönlich besonders berührt sind. Ein solches Grabmal des unbekannten Soldaten würde uns allen Mahnung für die Verständigung unter den Völkern und für die Wahrung unserer Freiheit in Frieden sein.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909801800
Ich erteile der Frau Abgeordneten Schuchardt das Wort.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0909801900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als 1919 der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gegründet wurde, stand sicherlich der Gedanke im Vordergrund, die einzelnen Kriegstoten aus ihrer Namenlosigkeit herauszuholen. Aber ebenso bestand das Interesse, einen notwendigen Umdenkprozeß gegenüber Kriegen einzuleiten. Wenn früher eher Siegessäulen an Kriege erinnerten, so sollten es künftig die sinnlosen Opfer von Kriegen sein, die Neugierige davor warnen, neue Kriegsabenteuer zu beginnen. Ich glaube, daß dieses eine besondere Aufgabe des Volksbundes geworden ist.
Während es in der Tat — meine Vorredner haben ja darauf hingewiesen — gelungen ist, daß bereits in 17 westlichen Ländern 1,4 Millionen Gräber betreut werden, ist dies in den östlichen Ländern nicht gelungen. Dabei ist es doch genau der zweite Gedanke, der hier wichtig sein sollte, nämlich der Gedanke an dieses Stück Friedenssicherung, gegenseitig auf die sinnlosen Opfer hinzuweisen, um künftig Kriege zu verhindern. Ich meine, daß diesem Gedanken gerade im Verhältnis zur Sowjetunion eine besondere Bedeutung zukommt und daß er vielleicht in den Vordergrund gestellt werden sollte.
Gerade bei den Menschen in der Sowjetunion und den Deutschen ist die Furcht voreinander und die Angst, daß es zu erneuten Kriegen kommen könnte, besonders groß. Ich glaube, daß es deshalb darauf ankommt, diese Furcht abzubauen, weil in ihr j a auch, wie wir alle wissen, immer ein Stück Gefahr von Kriegen begründet ist. Deshalb sollte man — und ich danke Herrn Neumann dafür, daß er besonders auf diesen Gedanken hingewiesen hat — es nicht unterschätzen, daß das Zusammenführen junger Menschen über die Grenzen hinweg zur Pflege dieser Gräber gerade ein Stück Abbau von Furcht voreinander ist und insofern einen nicht unerheblichen Beitrag zur Friedenssicherung leisten kann. Ich meine, wir sollten die Politik in den östlichen Ländern gerade darauf hinweisen, daß es sicherlich notwendig ist, daß sich politische Jugendgruppen von West und Ost zusammenfinden. Vielleicht sollte gerade auf dieser Ebene die Zusammenführung junger Menschen betont werden, weil sie möglicherweise noch mehr geeignet ist, durch die Erinnerung



Frau Schuchardt
an das Vergangene und an die sinnlosen Opfer einen Umdenkprozeß einzuleiten.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat natürlich die Ende der 60er Jahre begonnene intensivere diplomatische Verbindung mit den Ländern des Ostblocks nutzen können, in den Verhandlungen und Begegnungen auf dieses Thema hinzuweisen. Frau Staatsminister Hamm-Brücher wird sicherlich dazu noch einiges sagen. Der Erfolg läßt allerdings — darüber wollen wir gar nicht hinwegtäuschen — zu wünschen übrig. Er könnte besser sein. Dennoch, wenn erste Kontakte zwischen dem Volksbund und der UdSSR gefunden worden sind, so ist dies ein erster guter Schritt. Meine Partei begrüßt deshalb den Antrag der Union und unterstützt ihn. Wir fordern die Sowjetunion auf, Verständnis und Unterstützung für diese Form der Friedenssicherung und des Friedensdienstes zu finden. Wir möchten gleichzeitig die Bundesregierung erneut ermutigen, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen, die Voraussetzungen dafür in Verhandlungen zu schaffen.
Auch ich möchte nicht aufhören, ohne unseren Dank auszusprechen, einmal den Organisationen, die in dieser Aufgabe tätig sind, nämlich dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, aber auch dem Deutschen Roten Kreuz und besonders den vielen ehrenamtlich arbeitenden Menschen, die sich der Aufgabe der Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft bisher gewidmet haben.
Meine Damen und Herren, allein der letzte Krieg hat ungefähr 55 Millionen Opfer gefordert. Die Aufgabe der Politik muß es sein, ihren Teil dazu beizutragen, daß zu den vielen Opfern, über die wir heute hier reden, künftig nicht weitere hinzukommen. — Ich bedanke mich.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909802000
Das Wort hat Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0909802100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Bundesregierung brauche ich den übereinstimmenden Ausführungen der Sprecher aus allen Fraktionen nicht mehr viel hinzuzufügen. Die Bundesregierung begrüßt diesen Antrag. Die Bundesregierung unterstützt mit voller Überzeugung und aus vollem Herzen das Anliegen des Antrages. Ich bin dem Sprecher der Opposition, Graf Huyn, sehr dankbar, daß er gewürdigt hat, daß hier die Zusammenarbeit seit vielen Jahren immer wieder übereinstimmend und ohne jede Schwierigkeiten verlaufen ist. Wir werden Ihren Dank auch gern an unsere Botschaft in Moskau weitergeben.

(Graf Huyn [CDU/CSU]: Ich bitte darum!)

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, daß die ständigen und wiederholten Diskussionen und Fragen hier in diesem Hohen Hause dazu beigetragen haben, daß wir jetzt immerhin so weit gekommen sind, daß der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die seit langem immer wieder monierten Gespräche nun hat führen können. Es wird Sie vielleicht interessieren, daß bereits vor dem Besuch von sowjetischer Seite, vom sowjetischen Roten Kreuz immerhin an zwei weiteren Friedhöfen mit ersten Arbeiten begonnen worden ist. Das ist also außer dem Besuch auch ein Zeichen dafür, daß die ständigen Bemühungen einen kleinen Erfolg hatten.
Wir bemühen uns im übrigen — auch das ist von Ihnen angesprochen worden — auch darum, mit anderen osteuropäischen Ländern in dieser Frage weiterzukommen. So war erst vor Ostern ein Vertreter des Auswärtigen Amtes in Prag, um die Frage der Kriegsgräber in der Tschechoslowakei zu besprechen. Wir hoffen, daß wir auch die Tschechoslowakei zu einem Entgegenkommen bewegen werden. Mehr kann ich im Augenblick noch nicht sagen, aber immerhin waren diese Gespräche nicht negativ.
Wir wollen den jetzt begonnenen Dialog zwischen dem Volksbund und dem sowjetischen Roten Kreuz weiter fördern, und wenn die Bundesregierung hier neuerlich tätig werden muß, wird sie das umgehend tun.
Im übrigen kann ich mich dem Gedanken der Pflege von Gräbern gefallener Soldaten aus früher verfeindeten Ländern durch unsere eigenen deutschen Landsleute nur anschließen. Das möge eine Warnung und eine Mahnung für die nachfolgende Generation sein, daß Kriege nicht mehr stattfinden und Kriegstote nicht wieder zu beklagen sein dürfen. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0909802200
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses auf Drucksache 9/1447, den Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/447 anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.— Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)

— Drucksache 9/1576 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
Ich frage, ob das Wort dazu gewünscht wird. — Dies ist nicht der Fall.



Vizepräsident Windelen
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 9/1576 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft und zur Mitberatung an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich frage das Haus, ob es mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden ist. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 12. Mai 1982, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.