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    Plenarprotokoll 9/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Möhring 5443 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag Genscher, Bundesminister AA 5443 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5445 B Wischnewski SPD 5447 A Möllemann FDP 5448 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Dezember 1981 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Spaniens Drucksache 9/1362 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1439 — Dr. Hennig CDU/CSU 5449 D Dr. Ehmke SPD 5451 C Möllemann FDP 5452 A Genscher, Bundesminister AA 5452 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis — Drucksache 9/1363 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/1426 — 5452 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 9/1338 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 5452 D Dr. Olderog CDU/CSU 5453 D Gnädinger SPD 5455 B Bergerowski FDP 5456 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 9/1258 — Dr. Miltner CDU/CSU 5457 B Pensky SPD 5459 C Bergerowski FDP 5462 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 5465 B Bohl CDU/CSU 5469 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppel- II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 besteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern — Drucksache 9/1357 — 5472 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache 9/1370 — 5472A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr — Drucksache 9/1371 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr — Drucksache 9/1372 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs — Drucksache 9/1411 — 5472 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lowack, Graf Huyn, Berger (Lahnstein), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Dr. Marx, Lamers, Dr. Kunz (Weiden), Dr.-Ing. Oldenstädt, Frau Geier, Dr. Hüsch, Dr. Köhler (Wolfsburg), Gerster (Mainz), Würzbach, Dallmeyer, Dr. Todenhöfer, Dr. Hupka, Repnik, Rühe, Böhm (Melsungen), Straßmeir, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Arnold, Dr. Mertes (Gerolstein) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Abbau der friedensfeindlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 9/927 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 5472 D Steiner SPD 5474 C Dr. Wendig FDP 5477 B Beratung des Berichts über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz — Drucksache 9/1355 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 5498 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 5500 C Rayer SPD 5502 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 5504A Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1330 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen - Drucksache 9/1339 — 5505C Beratung der Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1413 — 5505 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Normenkontrollantrag gegen das Staatshaftungsgesetz — Drucksache 9/1412 — 5505D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Achtundvierzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/1060, 9/1364 — . . . . 5506A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke im Ortskern von Altenrath an die Stadt Troisdorf — Drucksache 9/1358 — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung — Drucksachen 8/4035, 9/253 Nr. 12, 9/1393 — — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 III Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbebehauptungen in der Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie in der Werbung hierfür — Drucksachen 9/787, 9/1402 — . . . . 5506 C Fragestunde — Drucksache 9/1425 vom 5. März 1982 — Äußerung des Bundesbauministers zur Überprüfung der Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 54 05.03.82 Drs 09/1425 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5480C,D ZusFr Zierer CDU/CSU 5480 C Anstieg der Mieten durch die Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 55 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 5480D, 5481A ZusFr Magin CDU/CSU 5481 A Vereinbarkeit der Äußerungen der Bundesminister Dr. Haack und Genscher über das Mietrecht und das Beschäftigungsprogramm MdlAnfr 56 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5481 B,C ZusFr Magin CDU/CSU 5481 B,C Aufenthaltsbeschränkungen für polnische Parlamentarier in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 61 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481 D, 5482A, B ZusFr Frau Blunck SPD 5481D, 5482 A ZusFr Frau Zutt SPD 5482 B Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland für Diplomaten aus Staaten, in denen Kriegsrecht herrscht MdlAnfr 62 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481B, D ZusFr Frau Blunck SPD 5482 C Verweigerung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für sowjetische Staatsbürger MdlAnfr 63, 64 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5482D, 5483 A, B, C, D ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . 5483A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5483 C ZusFr Frau Blunck SPD 5483 D Rückgang des Deutschunterrichts und des Germanistikstudiums in den USA MdlAnfr 65 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5484 A, C, D ZusFr Dörflinger CDU/CSU 5484 C, D Vitaminmangel durch schlechte Verpflegung der in der Tschechoslowakei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr 67, 68 05.03.82 Drs 09/1425 Kalisch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485A, B,C, D ZusFr Kalisch CDU/CSU 5485 A, B,C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5485 B, D Ausreisegenehmigung für ausreisewillige Deutsche in Polen MdlAnfr 71 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485D, 5486A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486 A Aufhebung der Beschränkungen der Handlungsfähigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Polen MdlAnfr 72 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5486 C Verknüpfung des Gasröhrengeschäfts mit der Verbesserung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in der Sowjetunion MdlAnfr 76 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486D, 5487 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5487 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5487 C Bedeutung der längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung von verglastem, hochradioaktivem Abfall für die Endlagerung MdlAnfr 83, 84 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 5487D, 5488 A, B,C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 5488A,B,C Deponierung hochradioaktiven Abfalls nach einer längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung in mittelradioaktiven Endlagern MdlAnfr 85, 86 05.03.82 Drs 09/1425 Catenhusen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 5488D, 5489A,B ZusFr Catenhusen SPD . . . . 5488D, 5489A,B Konkursabwicklung beim Institut DATUM e. V. MdlAnfr 87, 88 05.03.82 Drs 09/1425 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5489 B, D, 5490A, B ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 5489D, 5490B Finanzielle Unterstützung der DKP durch die DDR MdlAnfr 91 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5490 C, D, 5491A, B ZusFr Werner CDU/CSU 5490 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 5491A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5491 B Vereinheitlichung und Bereinigung des Mietrechts MdlAnfr 1 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5491 C, D, 5492 A ZusFr Clemens CDU/CSU 5491 D Verzögerungen der Vorarbeiten zur Erweiterung der Gefährdungshaftung MdlAnfr 2 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5492 A, B, C ZusFr Clemens CDU/CSU 5492 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5492 C Informationspflicht der Reiseveranstalter in bezug auf die Gefahr von Kriminalität und Gewalttätigkeiten in bestimmten Urlaubsländern MdlAnfr 77 05.03.82 Drs 09/1425 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5492D, 5493A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU 5493A,B Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze im Jahr 1983 MdlAnfr 100 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5493 C, D, 5494A,B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 5493 D ZusFr Dr. Soell SPD 5494A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5494A Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze angesichts der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Marxismus MdlAnfr 101 05.03.82 Drs 09/1425 Jung (Lörrach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5494 B, D, 5495A,B ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU . . . 5494C, D ZusFr Dr. Soell SPD 5495 A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 5495 B Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gegen Angehörige der Bundesfinanzverwaltung seit 1972 MdlAnfr 103 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hackel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5495C, D ZusFr Dr. Hackel CDU/CSU 5495 C Unterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland beim Technologietransfer im Ost-West- Handel MdlAnfr 105 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5496 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 B,C Restriktionen der NATO-Staaten im Ost-West-Handel bei einer Intervention der UdSSR in Polen - MdlAnfr 106 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5496 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 V Übernahme staatlicher Ausfuhrbürgschaften für den Bau von Luftschutzbunkern in Teheran durch deutsche Firmen MdlAnfr 108 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 A Verstöße der portugiesischen Granitindustrie gegen die Vereinbarung über den Warenverkehr mit der EG MdlAnfr 109 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 B,C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5497 C Gespräche bundesdeutscher Stellen, insbesondere der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern MdlAnfr 117 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 5498A,B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 5498A, B Nächste Sitzung 5506 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5507*A Anlage 2 Reaktion des Bundesbauministers auf die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen zum Mietrecht MdlAnfr 53 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 3 Zustimmung des Bundeskanzlers zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Haack zum Mietrecht MdlAnfr 57 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 4 Aufwendungen an zusätzlichem Wohngeld für Rentner als Folge ihrer Belastung durch den Krankenversicherungsbeitrag MdlAnfr 58 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 5 Änderung des Wohngeldgesetzes hinsichtlich der Zahlungen an Rentner MdlAnfr 59 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 6 Nichterwähnung der Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle als „Väter" des deutsch-französischen Vertrags durch Bundeskanzler Schmidt in einer Pressekonferenz in Paris MdlAnfr 60 05.03.82 Drs 09/1425 Graf von Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 5508* A Anlage 7 Erhaltung des Naturschutzgebiets Taubergießen im Elsaß MdlAnfr 66 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* B Anlage 8 Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen Indiostämme; Errichtung eines Neubaus für die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in MexikoCity MdlAnfr 69, 70 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* C Anlage 9 Begehung des 21. März 1982 als „Afghanistantag" in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 74 05.03.82 Drs 09/1425 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Anlage 10 Begehung des 21. März 1982 als Gedenktag für Afghanistan in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 75 05.03.82 Drs 09/1425 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* B Anlage 11 Bundeseinheitliche Regelung der Abgeltung von Schäden durch Schwermetalle durch Schaffung eines Entschädigungsfonds MdlAnfr 78, 79 05.03.82 Drs 09/1425 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5509* C Anlage 12 Entschädigung von Landwirten im Bereich kerntechnischer Anlagen für die Minderung des Absatzes ihrer Produkte infolge Rufschäden MdlAnfr 80, 81 05.03.82 Drs 09/1425 Brunner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5510*A Anlage 13 Verhandlungen mit der DDR über die Entsalzung der Werra MdlAnfr 82 05.03.82 Drs 09/1425 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5510* C Anlage 14 Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung auf die Beschäftigungslage im Kraftwerksbau und die Energieversorgung MdlAnfr 89, 90 05.0182 Drs 09/1425 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5510* D Anlage 15 Einhaltung der empfohlenen Dosierung von Pflanzenschutzmitteln sowie Neuregelung der technischen Überwachung von Pflanzenschutzgeräten MdlAnfr 110, 111 05.03.82 Drs 09/1425 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*B Anlage 16 Kürzung der Bundesmittel für die Flurbereinigung in Baden-Württemberg bis 1984 MdlAnfr 112 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*D Anlage 17 Holzeinschlag durch die französischen Eigentümer im Naturschutzgebiet Tauber-gießen MdlAnfr 113 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* A Anlage 18 Voraussichtliche Zahl der aufgegebenen Betriebe und der abwandernden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft bis 1987 MdlAnfr 116 05.03.82 Drs 09/1425 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* C Anlage 19 Vergleich von Gesprächskontakten bundesdeutscher Stellen mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern mit Gesprächskontakten von DDR-Behörden mit aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern MdlAnfr 118 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5512"D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 VII Anlage 20 Verhalten des Staatssicherheitsdienstes gegenüber der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen MdlAnfr 119 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*A Anlage 21 Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten westdeutscher Journalisten in der DDR MdlAnfr 120, 121 05.03.82 Drs 09/1425 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*B Anlage 22 Bekämpfung der Tsetse-Fliege in Kamerun im Rahmen der Entwicklungshilfe durch in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Biozide MdlAnfr 122, 123 05.03.82 Drs 09/1425 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5513* D Anlage 23 Darstellung des Verhältnisses zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in der vom BMZ herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" MdlAnfr 124, 125 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5514* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5443 91. Sitzung Bonn, den 11. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen * 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hirsch 11. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Dr. Solms 12. 3. Vogelsang 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann *** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 53): Aus welchen Gründen ist nach Mitteilung von Regierungssprecher Becker Bundesbauminister Dr. Haack „unglücklich über die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen, die er inzwischen in einem Brief an FDP-Chef Hans-Dietrich Genscher klargestellt habe"? Diese persönliche Meinung des Regierungssprechers sollte deutlich machen, daß Bundesminister Dr. Haack zu den von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im Mietrecht steht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 57): Hat der Bundeskanzler die Ausführungen von Bundesbauminister Dr. Haack (Neue Osnabrücker Zeitung) sich dadurch zu eigen gemacht, daß er zu der vorgesehenen Lockerung des Mietrechts nach der SPD-Präsidiumssitzung in Hannover erklärte, „es werde in einigen Jahren zu überprüfen sein, ob dies tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in der Bauwirtschaft geführt habe"? Es gibt keine Meinungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzler und Bundesminister Dr. Haack. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 58): Wie hoch werden die „erheblichen Mehraufwendungen für Wohngeld" (so amtliche Begründung des Entwurfs zum Beschäftigungsförderungsgesetz, Drucksache 9/1400) für Rentnerhaushalte zu beziffern sein, die durch die von der Bundesregierung vorgesehene Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung eintreten werden, sofern das Wohngeldgesetz nicht erneut geändert wird? Es wird mit Mehraufwendungen für Bund und Länder in Höhe von 150-200 Millionen DM gerechnet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 59): 5508* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Wann wird die Bundesregierung den von ihr für erforderlich gehaltenen Entwurf zum Wohngeldgesetz vorlegen, der den Rentnern „das zusätzliche Wohngeld" als Folge der Belastung durch ihren Beitrag zu Krankenversicherung wieder entziehen soll (vergleiche Drucksache 9/1400)? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes so früh zuleiten, daß das Gesetz rechtzeitig vor dem 1. Januar 1984 verabschiedet und verkündet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Graf von Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 60): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt bei der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 in Paris die „Väter" des deutschfranzösischen Vertrags, Jean Monnet, Robert Schuman und Pierre Mendès-France, nannte und in diesem Zusammenhang die Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle verschwieg? Zunächst möchte ich die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers wörtlich zitieren. In der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 zum Abschluß der 39. deutsch-französischen Konsultationen sagte Bundeskanzler Schmidt: „Wir haben uns an die Zeit erinnert, wo weitblikkende und großzügig denkende Franzosen die Entwicklung eingeleitet haben. Wir haben uns an Jean Monnet, an Robert Schuman, an Mendès-France und andere erinnert, an Jahre, in denen sie persönlichen Anteil an der französischen Politik hatten. Das war die Vorarbeit für den Elysée-Vertrag, den wir seither verwirklicht haben." Der Bundeskanzler hat also erkennbar als Geste gegenüber den Gastgebern die französischen politischen Vorväter des Elysée-Vertrags genannt, ohne auch nur im geringsten durch Nichterwähnung der Unterzeichner jenes Vertrages die geschichtliche Bedeutung von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer mindern zu wollen. Ihnen ist sicherlich bekannt, daß der Herr Bundeskanzler bei zahlreichen anderen Gelegenheiten die historische Rolle beider für die deutsch-französischen Beziehungen und die europäische Zusammenarbeit gewürdigt hat. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 66): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die französische Regierung mit dem Ziel einzuwirken, der Vernichtung des Naturschutzgebiets Taubergießen Einhalt zu gebieten, und war die Bundesregierung diesbezüglich bereits tätig? Der Bundesregierung ist das Problem im Naturschutzgebiet Taubergießen seit mehreren Monaten bekannt. Die Bundesregierung hat diese Frage an die zuständige Landesregierung von Baden-Württemberg herangetragen, um eine Klärung und Bereinigung der entstandenen Probleme zu erreichen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß Ende Februar 1982 Gespräche zwischen dem baden-württembergischen Umweltminister und einer französischen Delegation stattgefunden haben, um den Naturschutz im Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinsamkeit erreichen zu können. Die Landesregierung ist zuversichtlich, daß eine gemeinsame Vereinbarung noch in diesem Jahr zustande kommt. Eine Einwirkung auf die französische Regierung erscheint daher zur Zeit nicht erforderlich. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig CDU/CSU (Drucksache 9/1425 Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen über das Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen die Indiostämme der Misquito, Sumo und Rama an der Atlantikküste dieses Landes, und ist sie bereit, auf diplomatischem Weg gegen diese Maßnahmen vorstellig zu werden? In welchem Jahr gedenkt die Bundesregierung, in MexikoCity einen Neubau für die jetzt äußerst unwürdig untergebrachte Botschaft der Bundesrepublik Deutschland auf dem längst vorhandenen Grundstück zu errichten, und welche Kosten sind dafür zu veranschlagen? Zu Frage 69: Der Bundesregierung sind Meldungen bekannt, denen zufolge die Regierung von Nicaragua Siedlungen der Misquito-, Sumo- und Rama-Indianer nahe der nicaraguanisch-honduranischen Grenze ins Landesinnere verlegt. Es gibt Informationen, nach denen es bei diesen Umsiedlungsaktionen zu Gewalttaten gekommen sein soll. Die Bundesregierung kann die Richtigkeit dieser Meldungen nicht überprüfen, u. a. weil die nicaraguanische Regierung jeglichen Zugang zu der fraglichen Gegend untersagt hat. Sollten sich Informationen über Menschenrechtsverletzungen bestätigen, wird die Bundesregierung ihre Kontakte zur nicaraguanischen Regierung nutzen, um sich auch in diesem Fall für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Zu Frage 70: Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahre die Planungen für einen Kanzleineubau der Deutschen Botschaft Mexiko auf dem vorhandenen bundeseigenen Grundstück in Auftrag zu geben und nach Möglichkeit noch in diesem Jahre abzuschließen. Nach Abschluß des vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens und Veranschlagung erster Bau- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5509* mittel für den Haushalt 1984 könnte mit den Bauarbeiten noch im Jahre 1984 begonnen werden. Die Höhe der Baukosten ist noch nicht bekannt; sie wird auf ca. 12 Millionen DM geschätzt (überschlägig). Beginn und Durchführung des geplanten Neubaus werden aber im Zusammenhang mit den finanziellen Erfordernissen für die vertraglich festgelegten und daher unaufschiebbaren großen Auslandsprojekte der nächsten Jahre (Botschaftsneubauten in Moskau, Riad und Peking) zu sehen sein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 74): In welcher Weise wird entsprechend der Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. November 1981 in der Bundesrepublik Deutschland der 21. März 1982 als „AfghanistanTag" begangen, um dem Wunsch der freien Völker Europas nach einem freien unabhängigen Afghanistan Nachdruck zu verleihen? Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments, mit der der 21. März zum Afghanistan-Tag erklärt wurde. Die Bundesregierung hat in dieser Debatte mit der Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen zur Afghanistanfrage Stellung genommen. Sie hofft, daß auch die gesellschaftlichen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland den Gedenktag zu einer Befassung mit der Afghanistanfrage nutzen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, am 21. März 1982 aus Anlaß des Afghanistan-Tages eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 75): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die erklärte Absicht des Europäischen Parlaments, am 21. März 1982 einen weltweiten Gedenktag für Afghanistan zu begehen, auch weiterhin aufrechterhalten wird, und wenn ja, in welcher Form gedenkt der Bundeskanzler sich an diesem Gedenktag — gemäß der gemeinsamen Erklärung mit dem amerikanischen Präsidenten Reagan vom 5. Januar 1982 — zu beteiligen? Ihre Frage zum Afghanistan-Tag beantworte ich wie folgt. Die Initiative des Europäischen Parlaments, die Bundeskanzler Schmidt zusammen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Reagan in einer gemeinsamen Erklärung vom 5. Januar 1982 besonders hervorhoben, wurde inzwischen nicht nur von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft aufgegriffen. Ihr werden sich auch andere westliche Staaten und wohl auch Staaten der Dritten Welt anschließen. Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März 1982 leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung hat darin aus Anlaß des bevorstehenden Afghanistan-Tages in Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers mit einer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Stellung genommen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, zum Afghanistan-Tag eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 78 und 79): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, um eine bundeseinheitliche Regelung über die Behandlung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, der Landwirtschaft, der Pflanzen- und Tierwelt durch Schwermetalle wie Blei und Cadmium herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, ein Bundesgesetz zu schaffen, das die Bildung eines Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandenen Schäden regelt, und wäre der Bund bereit, aus dem Bundeshaushalt Mittel für diesen Entschädigungsfonds teilweise oder auch ganz zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 78: Um den besonderen Gefahren durch Schwermetalle auf Mensch und Umwelt zu begegnen, müssen die Maßnahmen an der Emissionsquelle ansetzen. Die Bundesregierung hat hierzu durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ein umfangreiches Instrumentarium geschaffen. Insbesondere im Hinblick auf die von Blei und Cadmium ausgehenden Beeinträchtigungen wurden zahlreiche Regelungen getroffen. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, dieses Instrumentarium zu verbessern. So sind im Entwurf einer neuen TA Luft Immissionswerte für Blei, Cadmium und Thallium vorgesehen. Die neue Klärschlammverordnung, die jetzt dem Bundesrat zur Beratung vorliegt, begrenzt die Gehalte von Blei, Cadmium, Chrom, Nickel und Zinn im Klärschlamm und im Boden. Damit wird sichergestellt, daß diese Schadstoffe nur in tolerierbaren Mengen in den Boden und über diesen in die Nahrungskette gelangen. Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß in Anwendung des Verursacherprinzips 5510* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 eingetretene Schäden vom Verursacher zu beseitigen oder zu mindern sind. Ob sich überhaupt die Notwendigkeit ergibt, über das geltende Haftungsrecht hinaus einen zentralen Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandene Schäden durch Bundesgesetz zu schaffen, bedarf noch der eingehenden Prüfung (Vorrang besteht für Länderregelung). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Brunner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 80 und 81): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Absatz landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden im Bereich kerntechnischer Anlagen nicht mehr gewährleistet ist? Ist durch Rechtsvorschrift des Bundes gewährleistet, daß die betroffenen Landwirte voll entschädigt werden, falls, wie in Frage 80 beschrieben, derartige Schäden eintreten sollten? Zu Frage 80: Der Bundesregierung sind bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Eine Rufschädigung landwirtschaftlicher Produkte aus dem Bereich kerntechnischer Anlagen entbehrt auch jeder Grundlage. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß die laufenden Überwachungs- und Kontrollmessungen der Umweltradioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie die speziellen Untersuchungen der Kontaminationswege über die Nahrungskette erkennen lassen, daß die zusätzliche Strahlung in der Nähe dieser Anlagen erheblich kleiner ist, als die Schwankungen der natürlichen Strahlenbelastung. Die Messungen, an deren Auswertung und Koordinierung u. a. auch drei Institute von Bundesforschungsanstalten aus dem nachgeordneten Bereich des BML als Leitstellen maßgeblich beteiligt sind, lassen eine Erhöhung der Radioaktivität in der Nähe der Anlagen im Vergleich mit anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland nicht erkennen. Sie zeigen außerdem, daß bisher weder bei normalem Betrieb noch bei Störfällen jemals bedenkliche Kontaminationen eingetreten sind. Zu Frage 81: Eine Beeinflussung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden ist kein spezifisches Problem von kerntechnischen Anlagen. Gleiche Rufschäden sind theoretisch auch in der Nähe von Industrieanlagen, wie z. B. Chemiewerken, oder von konventionellen Kraftwerken denkbar. Eine spezifische Rechtsvorschrift des Bundes für die Entschädigung von Rufschäden in der Nähe kerntechnischer Anlagen besteht daher nicht. Sollten die von Ihnen genannten Rufschäden tatsächlich einmal vorkommen, besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, auf Grund entsprechender Regelungen des BGB, die Unterlassung und Rücknahme von rufschädigenden Äußerungen sowie eine Entschädigung für eventuell eingetretene Schäden zu erwirken. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 82): Ist eine Lösung für die Entsalzung der Werra nach Informationen der Bundesregierung „zum Greifen nahe", wie die niedersächsische SPD-Wahlkampfzeitung „Zeitung am Sonntag" in ihrer Ausgabe vom 28. Februar 1982 unter Berufung auf ein Gespräch mit dem Ständigen Vertreter Bonns in Ost-Berlin, Staatssekretär Bölling, behauptet? Die von beiden deutschen Regierungen beauftragten Experten haben in ihren Beratungen inzwischen alle in Frage kommenden technischen Lösungsmöglichkeiten eingehend geprüft und erörtert. Die Experten werden den Regierungen auftragsgemäß alternative Lösungskonzepte in Kürze vorlegen können. Welche der technisch realisierbaren Maßnahmen verwirklicht werden kann, muß in anschließenden Verhandlungen geklärt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 89 und 90): Was hat das Bundesinnenministerium veranlaßt, in der Weisung vom 12. Februar 1982 für den Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland an die Landesbehörden entgegen der bisherigen Praxis eine neue Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung zur Anwendung zu bringen und damit den Bau dieser Kernkraftwerke zu erschweren? Welche wirtschaftspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland zu, und welche Auswirkungen haben die Verzögerungen bedingt durch die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 12. Februar 1982 auf Energieversorgung und Beschäftigung? Die Bundesregierung hat in der Dritten Fortschreibung ihres Energieprogramms dargelegt, daß die Kernenergie aus energie- und industriepolitischen Gründen einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung in der Grundlast leisten muß. Der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland steht im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik der Bundesregierung. Die bundesaufsichtlichen Stellungnahmen des Bundesministers des Innern zum Standort und zum Konzept dieser drei Kernkraftwerksprojekte sind mit einer Reihe von Forderungen und Auflagen zur Reaktorsicherheit, zum Strahlenschutz und zur Entsorgung verbunden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5511' Die in der ersten Frage angesprochene Auflage entspricht dem § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung, der zwingend vorschreibt, daß bei der Planung baulicher und sonstiger technischer Schutzmaßnahmen gegen Störfälle Dosiswerte von höchstens 5 rem für den Ganzkörper und 15 rem für die Schilddrüse zugrunde gelegt werden dürfen. Sinn des Verordnungstextes ist es, unnötige Strahlenbelastungen von vornherein zu vermeiden und nicht erst nach Eintritt eines Störfalles z. B. durch Nahrungsmittelvernichtung „wegzuadministrieren". Daß mit der Verwirklichung solcher Maßnahmen auch Kosten verbunden sind, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß die Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen hat. Pressemeldungen, wonach der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Emsland und Isar 2 aufgrund von Auflagen des Bundesministeriums des Innern fraglich bzw. erheblich verzögert und verteuert werden, treffen nicht zu. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die am 6. März 1982 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wiedergegebenen Erklärungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums, der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde für Biblis C, hin, wonach — die Auflagen den Bau überhaupt nicht verzögern, — die Forderungen des Bundesministeriums des Innern als richtig und sinnvoll erachtet werden, — diese Forderungen zu dem hohen Sicherheits- standard deutscher Kernkraftwerke beitragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 110 und 111): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht? Beabsichtigt die Bundesregierung, die technische Überwachung der Geräte zur Ausbringung von Pestiziden, Fungiziden und Herbiziden neu zu regeln? Zu Frage 110: Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Mit der Zulassung wird die Fallung der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben, die unter anderem Angaben über die richtige Dosierung enthält. Der Gesetzgeber des Pflanzenschutzgesetzes ist davon ausgegangen, daß die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sich an die Gebrauchsanweisung halten. Der Bundesregierung liegen flächendeckende statistische Unterlagen darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht, nicht vor. Eine wichtige Voraussetzung für die sach- und fachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine fundierte Ausbildung der Landwirte. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Bundesregierung entsprechende Verordnungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung in landwirtschaftlichen Berufen erlassen. Mein Haus plant, im Rahmen der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vorzuschreiben, daß Personen, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig an Verbraucher abgeben oder in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerbsmäßigen Betrieb anwenden, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Außerdem ist geplant, vorzuschreiben, daß Pflanzenschutzmittel nur nach guter landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstwirtschaftlicher Praxis angewandt werden dürfen. In den Ernährungsberichten der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, daß dank der sehr strengen Pflanzenschutz- und Höchstmengenregelungen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Nahrungsmitteln in der Bundesrepublik bis auf ganz wenige Ausnahmen die Normen, die mit einem hohen Sicherheitsgrad festgesetzt sind, nicht überschreiten. Zu Frage 111: Die Bundesregierung hält nach wie vor eine Verbesserung der Situation auf dem Sektor Pflanzenschutzgeräte für dringlich. Im Zuge der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes hat der BML vorgesehen, als Voraussetzung für die Einfuhr oder das Inverkehrbringen von neuen Pflanzenschutzgeräten eine Baumusterregistrierung einzuführen. Daneben soll eine Ermächtigung für die Länder aufgenommen werden, die Überwachung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten zu regeln. Die Ressortabstimmung über die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 112): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der drastischen Kürzungen der Finanzmittel zur Förderung der Flurbereinigung dem Land Baden-Württemberg allein für die Abwicklung der laufenden Verfahren der Flurbereinigung bis 1984 etwa 60 bis 70 Millionen DM, die durch eigene Landesmittel nicht ersetzt werden können, fehlen werden, und was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Fortführung der Flurbereinigung für große Teile der baden-württembergischen Landwirtschaft eine Überlebensfrage darstellt, in dieser Frage zu unternehmen? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Flurbereinigung für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft bewußt. Sie hat bei der Bildung sachlicher Schwerpunkte für 5512* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 den Einsatz der Mittel zur Förderung der Maßnahmen in der Gemeinschaftsaufgabe stets erkennen lassen, daß sie der Flurbereinigung aus einer ganzen Reihe von Gründen hohe Priorität beimißt. Aus der Kürzung der Mittel ergibt sich die gewiß nicht leichte Aufgabe, bei der Fortführung der Flurbereinigung die Kosten zu senken, ohne daß ihr Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume unter das Mindestmaß der erforderlichen Qualität absinkt. Darüber hinaus ist eine Konzentration auf besonders dringliche Räume angezeigt. So sieht auch Baden-Württemberg vor, der Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz in Gebieten mit besonders ungünstiger Struktur Vorrang einzuräumen. Insoweit leistet das EG-Sonderprogramm zur beschleunigten Verbesserung der Infrastruktur in einigen benachteiligten ländlichen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag, indem daraus Maßnahmen der Flurbereinigung zusätzlich mit Mitteln aus dem EAGFL finanziert werden können. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 113): Wie beurteilt die Bundesregierung in umweltpolitischer und in rechtlicher Hinsicht die Abholzungen in dem nördlich des Kaiserstuhls gelegenen Naturschutzgebiet Taubergießen durch die französischen Eigentümer? Nach Mitteilung des Landes Baden-Württemberg nutzen die französischen Grundbesitzer ihre in dem Naturschutzgebiet gelegenen Waldflächen seit jeher sehr maßvoll und haben dadurch mit dazu beigetragen, den heutigen ökologischen Wert des Taubergießen zu erhalten. Dies wurde auch von dem international anerkannten Forstwissenschaftler Professor Leibundgut aus Zürich in einem von der World-Wildlife-Foundation (WWF) in Auftrag gegebenem Gutachten bestätigt. In einem am 27. Februar 1982 zwischen dem Umweltminister des Landes Baden-Württemberg und zuständigen französischen Stellen geführten Gespräch ist im übrigen Einvernehmen über die Einsetzung deutsch-französischer Expertenkommissionen erzielt worden, die u. a. Vorschläge über die Ausweisung von Bannwaldflächen und zur Überprüfung der Waldbaurichtlinien erarbeiten sollen. Die Vorschläge sollen zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und der französischen Seite führen, durch die sichergestellt werden soll, daß die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinschaft erreicht werden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 116): Wieviel landwirtschaftliche Betriebe werden nach Schätzungen der Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen in den nächsten fünf Jahren aufgegeben, und wie viele derzeit noch in der Landwirtschaft Beschäftigte werden im gleichen Zeitraum einen Berufswechsel vornehmen müssen, weil ihnen dieser Wirtschaftszweig keine Existenz mehr bietet? Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 1 ha LF ist im letzten Jahr um 16 936 zurückgegangen. Die Abnahmerate betrug 2,1 % und war damit geringer als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 2,6 % jährlich. Die Zahl der Betriebe ist vor allem deshalb zurückgegangen, weil Betriebsinhaber und Familienarbeitskräfte aus Altersgründen ausgeschieden sind und aus verschiedenen Gründen kein Hofnachfolger vorhanden war. Darauf deutet auch die 1981 zwar angestiegene, mit insgesamt 11 Fällen jedoch nach wie vor sehr geringe Zahl von Insolvenzen landwirtschaftlicher Betriebe hin. Wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die von den Betriebsleitern aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden, läßt sich nicht exakt beziffern. Unter den absehbaren Rahmenbedingungen kann für die nächsten fünf Jahre weiterhin mit einer durchschnittlichen Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe aus Alters-, wirtschaftlichen und sonstigen Gründen um 2 bis 2,5% oder 15 000 bis 20 000 Betriebe pro Jahr gerechnet werden. Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten — berechnet in Vollarbeitskräften — ist in den letzten beiden Jahren mit 1,5 bzw. 1,3% pro Jahr wesentlich weniger stark zurückgegangen als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 4,3 %. Ursache dafür dürfte vor allem die ungünstige Arbeitsmarktlage sein. Auch für die kommenden Jahre ist nach dem derzeitigen Stand zu erwarten, daß Arbeitskräfte hauptsächlich aus Altersgründen und nur zum geringen Teil durch Berufswechsel aus der Landwirtschaft ausscheiden werden. Insgesamt dürfte mit einer jährlichen Abnahme von rund 1 bis 2 % oder 9 000 bis 18 000 Vollarbeitskräften zu rechnen sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 118): Sieht die Bundesregierung den qualitativen Unterschied zwischen einem Gesprächskontakt, der von bundesdeutschen Stellen mit in der „DDR" verhafteten Bundesbürgern aufgenommen wird und Gesprächen, die von ,,DDR"-Behörden mit aus der „DDR" in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern begehrt werden? Zwischen den in Ihrer Frage angesprochenen Fällen besteht in der Tat ein qualitativer Unterschied. Dieser ergibt sich u. a. aus der unterschiedlichen Si- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5513* tuation der an den Gesprächskontakten Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß auch die zahlenmäßigen Relationen verschieden sind, d. h. es gibt bedeutend mehr Gesprächswünsche von unserer Seite als von seiten der DDR. Zu den von uns gewünschten Gesprächskontakten gehören u. a. auch solche zu Jugendlichen aus der Bundesrepublik Deutschland und Bundeswehrangehörigen, die sich in der DDR aufhalten, ohne verhaftet zu sein. Unser Interesse an der Wahrung der Gegenseitigkeit erfordert es, diese Umstände zu berücksichtigen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 119): Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Verhalten des Staatssicherheitsdienstes der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, der die Ständige Vertretung beobachtet, belauscht und einer „totalen Observation" unterzieht (Bericht im „Spiegel" vom 1. März 1982, S. 36 ff.), mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR analog gilt, vereinbar, und was unternimmt die Bundesregierung andernfalls, um die DDR zu einem vertragskonformen Verhalten zu veranlassen? Nach den Art. 21, 29 und 30 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik analog gilt, sind die Räumlichkeiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, die Mitglieder der Ständigen Vertretung und ihre Privatwohnungen unverletzlich. Soweit das Verhalten offizieller Stellen der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung diesen und ähnlichen Regeln widerspricht, hat die Bundesregierung stets auf die Einhaltung dieser zwischenstaatlichen Verpflichtungen durch die DDR bestanden. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) Drucksache 9/1425 Fragen 120 und 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Honecker, getroffenen Vereinbarungen über die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten, wenn es, wie schon wiederholt, erneut dazu gekommen ist, daß Journalisten in der DDR, die an einer Evangelischen Synode in Ost-Berlin teilnehmen wollten, von der DDR-Regierung die Einreise verweigert wurde? Beabsichtigt die Bundesregierung, nach den bisher erfolglosen Protesten nunmehr aktiv für die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR einzutreten und neue Vereinbarungen mit der DDR-Regierung erst dann abzuschließen (z. B. über die Verlängerung des Swings), wenn diese ihre vertraglichen Verpflichtungen, wie im Fall der Arbeitsmöglichkeiten für unsere Journalisten in der DDR, auch tatsächlich erfüllt? Zu Frage 120: Die Vereinbarungen, die Grundlage der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR sind, sind in dem Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 8. November 1972 festgelegt worden. Bei dem Treffen am Werbellinsee wurden von unserer Seite auch die Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR, die Behinderung und Erschwernisse, denen sie unterliegen, deutlich angesprochen. Dies hat sich auch in dem gemeinsamen Kommuniqué niedergeschlagen. Es liegt auf der Hand, daß die Entscheidung der DDR, bestimmten Journalisten die Teilnahme an der evangelischen Synode in Ostberlin zu verweigern, mit dem Geist, in dem dieses Thema am Werbellinsee erörtert wurde, nicht in Einklang steht. Zu Frage 121: Die Bundesregierung hat bisher jede ihr geeignet erscheinende Möglichkeit genutzt und wird dies auch weiterhin tun, um mit allem Nachdruck auf eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR hinzuwirken. Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage — BT-Drucksache 9/1323 Nr. 82 Anfang Februar darauf hingewiesen, daß dies nur durch eine Fortsetzung der Gespräche geht, in denen der DDR auch verdeutlicht wird, daß sich Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten belastend auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auswirken. Abkommen und Vereinbarungen mit der DDR werden, und das nicht erst seit neuestem, unter Beachtung und Wahrung des politisch-psychologischen Gesamtzusammenhanges abgeschlossen. Eine Verknüpfung verschiedener Elemente der Beziehungen im Sinne des Junktims gibt es aber nicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein solches Vorgehen nicht erfolgversprechend wäre. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 122 und 123): Treffen Berichte zu, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (G.T.Z.) im Auftrag der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Tsetsefliege in Kamerun das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gift „Dieldrin" verwendet und das ebenfalls extrem fischgiftige „Endosulfan" einsetzt? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu dem Sachverhalt, daß in einem Entwicklungsland in ihrem Auftrag Mittel eingesetzt werden, die zu einer Vergiftung der Umwelt führen, deren Folgen heute noch nicht voll überblickt werden können? 5514* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Im Rahmen des Projektes „Tsetse-Fliegenbekämpfung im Adamqoua-Hochland" in Kamerun soll ein ca. 10000 km2 umfassendes Gebiet für die Rinderzucht zurückgewonnen werden. Hubschraubereinsatz- und Personalkosten trägt die Bundesrepublik Deutschland; die verwendeten Insektizide werden über die Weltbank finanziert und von der kamerunischen Regierung beschafft. Bei der Auswahl der Insektizide wirkt die deutsche Seite nur beratend mit. Die mit Hubschraubern ausgebrachten Insektizide sind Endosulfan und Dieldrin. Für Dieldrin besteht seit dem 7. 4. 1977 ein Anwendungsverbot in der Bundesrepublik Deutschland, für Endosulfan jedoch nicht. Anders als in der übrigen Landwirtschaft wird bei der Tsetse-Fliegenbekämpfung — die Sprühung auf dem zu sanierenden Gebiet insgesamt nur einmal (nicht etwa jährlich einmal) und — nur auf einem Flächenanteil von 15-25 % der Gesamtfläche vorgenommen. Parallel zu diesen Sanierungsmaßnahmen wurde das Institut für Biogeographie der Universität in Saarbrücken mit der kontrollierenden Beobachtung einer eventuellen Umweltbeeinträchtigung beauftragt. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sind keine irreversiblen Schäden und keine Veränderung des Ökosystems eingetreten. Dennoch wird empfohlen, Dieldrin weitgehend durch Endosulfan zu ersetzen. Entsprechende Anordnungen sind inzwischen an das Projekt gegangen. Es ist richtig, daß Endosulfan eine höhere Fischtoxizität als Dieldrin aufweist. Die ökologischen Untersuchungen im Projektgebiet erbringen jedoch den Nachweis, daß sich die aquatische Fauna nach Sprüheinsätzen auf Wasserrandzonen wieder sehr schnell und vollständig regeneriert. Im übrigen ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen, daß der Abbau der im Projekt verwendeten Insektizide im tropischen Klima schneller erfolgt als in gemäßigten Zonen. Gegenwärtig wird der Einsatz natürlicher Insektizide, wie z. B. synthetischer Pyrethrumverbindungen, wissenschaftlich untersucht. Bei positivem Ausgang dieser Erprobung wird die Bundesregierung einen Einsatz dieser Wirkstoffe vorantreiben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 124 und 125): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" wahrheitswidrig behauptet wird, die Kakaopreise würden einseitig von den Abnehmerländern festgesetzt (Seite 24: ,,... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen ...")? Stimmt die Bundesregierung der in der Fibel vertretenen Auffassung „Wo der Kakao wächst, sollte auch die Schokolade gemacht werden" zu? Zu Frage 124: Bei der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen Kinderfibel handelt es sich um ein Bilderbuch zum Mitdenken für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter. Aufgabe der Fibel ist es, Kindern in für sie verständlicher Form die Probleme der Dritten Welt näherzubringen und sie zum Nachdenken hierüber anzuregen. Bei dieser Fibel handelt es sich um die Übernahme einer zuerst in Norwegen mit großem Erfolg erschienenen Kinderfibel. Das Öffentlichkeitsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit hielt das Konzept der norwegischen Autorin dieses Heftes für so gut, daß es sich bei den Copyright-Verhandlungen zur Übernahme des gesamten Textes verpflichtet hat. Trotzdem wurde bei der jetzt vorliegenden zweiten Auflage der von Ihnen beanstandete Satz auf Seite 24 „... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen" ... ersatzlos gestrichen. Die durchweg überaus positive Reaktion und überraschend starke Nachfrage nach der Kinderfibel hat im übrigen gezeigt, daß die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit richtig war, mit einem speziellen Informationsmedium entwicklungspolitisches Problembewußtsein bei Kindern zu wecken. Zu Frage 125: Auch in dieser Passage sollte in für Kinder verständlicher Form darauf hingewiesen werden, daß die Entwicklungsländer nicht nur als Rohstofflieferanten für die Industrieländer fungieren sollen. Die Weiterverarbeitung von Rohstoffen auch im Erzeugerland, die Förderung einer weltweiten Arbeitsteilung und des damit verbundenen Strukturwandels sind u. a. Ziele der deutschen Entwicklungspolitik. Diese Auffassung wurde durch einen einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche erneut bestätigt. In dieser Entschließung zum Vierten Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung vom 5. März 1982 wird u. a. ausgeführt: „Die Industrieländer müssen sich dem weltwirtschaftlichen Strukturwandel stellen und die Bereitschaft zeigen, durch Änderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwicklungshemmende Faktoren abzubauen und aktiv am Aufbau einer leistungsfähigen, gerechten und sozialen Weltwirtschaft mitzuwirken." Diese und andere Grundsätze unserer Entwicklungspolitik, die für Kinder nicht so leicht verständlich sind wie für entwicklungspolitische Fachleute, sollen durch die vereinfachende Darstellung in der Kinderfibel den Kindern so nahegebracht werden, daß sie diese auch verstehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Rayer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Bundesregierung im Namen der SPD-Fraktion für diesen Bericht ausdrücklich danken. Er ist nach Art, Umfang und Inhalt eine gute und sachliche Diskussionsgrundlage für die notwendigen Bewertungen und für die notwendigen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit dem 76er-Gesetz.
    Die bisherigen öffentlichen Erklärungen der Parteien und der Verbände lassen erkennen, daß insgesamt ein großes Interesse an einer sachgerechten Diskussion besteht und auch an einem Klima, in dem diese Diskussion geführt werden kann. Um so dankbarer bin ich der Kollegin Frau Dr. Neumeister, daß sie eben diesen Bericht so charakterisiert hat, wie sie es getan hat. Das hebt sich wohltuend ab — und ist augenscheinlich auf einen Lernprozeß in Ihrer Fraktion zurückzuführen — von den Erklärungen, die der Vorsitzende des zuständigen Arbeitskreises, Herr Kroll-Schlüter, am 16. Februar, also am Tag der Vorstellung dieses Berichts, abgegeben hat. Er kennzeichnet ihn mit dem Satz:
    Wie immer nutzt sie
    — die Bundesregierung —
    diese Gelegenheit, sich selbst mit Wohltaten zu schmücken und ihre dürftige Leistungsbilanz im gesundheitspolitischen Bereich aufzuwerten.
    Das, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin, hört sich dankenswerterweise anders an und kommt, glaube ich, auch der Wahrheit ein deutliches Stück näher.
    Wichtig ist mir, zu Beginn der Diskussion festzuhalten, daß die Gesamtbewertung der Erfahrungen mit dem Gesetz nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von der interessierten Öffentlichkeit, d. h. Verbänden und Organisationen, positiv ausfällt. Für unsere Beratungen in den Ausschüssen sollten wir dies berücksichtigen, weil es uns ermöglicht, gleich in die konkreten Punkte einzusteigen und nicht Grundsatzdiskussionen von vorne aufrollen zu müssen. Der Bericht — und ich möchte einige Einzelpunkte in der Kürze der Zeit nennen — macht deutlich und differenziert an diesem Punkt sehr sauber, daß es einige Bereiche gibt, in denen nicht abschließend geurteilt werden kann — zu Recht.
    Ich will das für mich gravierendste Beispiel nehmen, die Frage der Deckungsvorsorge. Ich glaube, daß die gewählte Form nach wie vor als richtig anerkannt werden kann. Aber natürlich kann heute niemand, Gott sei Dank, sagen, ob die Deckungssumme für einen möglichen Fall ausreichend ist, ob die vorgesehenen Modalitäten in einem möglichen Fall wirklich greifen. An diesem Punkt können wir froh sein, daß wir über keine Erfahrungen verfügen. Abschließende Bewertungen sind halt nicht möglich.
    Eines kann man sicherlich feststellen: Die Widerstände, die es damals gegen diese Regelungen in einigen Bereichen gegeben hat, haben sich auch dadurch relativiert, daß die betroffenen Unternehmen feststellen konnten, daß sich die befürchtete Belastung in Grenzen gehalten hat. Ich erinnere daran, daß die Prämien für diese Deckungsvorsorge gerade in der letzten Zeit gesenkt worden sind und somit die Belastung eindeutig unterhalb der Erwartungsschwelle lag.
    Es gibt eine andere Diskussion in diesem Zusammenhang, zu der ich ein ganz deutliches Wort sagen möchte. Das ist — in umgekehrter Richtung — die Senkung der Deckungssummen. Ich möchte für die SPD-Fraktion in aller Deutlichkeit erklären: Eine Senkung der Deckungssummen ist für uns kein Dis-



    Rayer
    kussionsthema. Es gibt Erfahrungen aus der Vergangenheit — ich nenne nur das Wort Contergan —, die uns haben erahnen lassen, was bei Arzneimittelunfällen passieren kann. Insofern ist es, glaube ich, unvertretbar, über die Senkung der Deckungssummen überhaupt nur nachzudenken.
    Andere Bereiche können heute sicherlich schon mit einer wesentlich größeren Sicherheit und teilweise auch abschließend beurteilt werden. Dies ist für mich in erster Linie der Bereich der Arzneimittelmuster. Frau Ministerin, ich muß bei aller sonstigen Wertschätzung dieses Berichts sagen, daß die Schlußfolgerungen, die Sie da gezogen haben, mir persönlich etwas zu moderat sind. Die Erfahrungsberichte und die Hinweise auf die Zwischenzeit geben, sofern sie nicht von den offiziellen Verbänden der pharmazeutischen Industrie kommen, ein Bild, das für mich nur den Schluß zuläßt: Der Erfolg, den wir in diesem Bereich erzielen wollten, konnte nicht erzielt werden. Ich will das einmal so formulieren: Man hat Schlupflöcher gefunden und Praktiken entwickelt, die dem Buchstaben des Gesetzes zwar noch entsprechen, seinen Sinn aber fast ins Gegenteil verkehren.
    Ihnen allen sind genau wie mir die Fälle bekannt, wo in Ärztepraxen Unmengen solcher Arzneimittel zutage gefördert worden sind. Es gibt da bestimmte Gewohnheiten, die nach wie vor bestehen. Ich glaube, dies kann man dann nicht mehr mit weiterem Zusehen oder weiterem Abwarten neuer Erfahrungen hinnehmen; denn die Geduld, die bewiesen worden ist, war schon sehr lang. Man hat sich das erste Selbstbeschränkungskartell der Pharmaindustrie angesehen und gefragt: Was kommt dabei heraus? Was dabei herausgekommen ist, wissen wir.
    Jetzt wird der Vorschlag gemacht, ein zweites Selbstbeschränkungskartell zu machen. Man muß sich einmal ansehen, was da gemacht wird. Da wird nicht das Verfahren geändert, mit dem man die Arzneimittelmusterflut in den Griff bekommen könnte, sondern es wird die Anzahl der möglichen Muster pro Einzelanforderung reduziert. Das Ergebnis ist heute schon voraussagbar. Die Gesamtmenge der Arzneimittelmuster wird sicherlich nicht zurückgehen, nur die Anzahl der Anforderungen wird zunehmen, um wieder auf das gleiche Level zu kommen. Insofern ist auch dieses Angebot der Pharmaindustrie, ein zweites Selbstbeschränkungskartell zu machen, für mich nicht akzeptabel, sondern ich glaube, wir werden im Ausschuß ganz ernsthaft und auch sehr schnell beraten müssen, wie wir unter den Gesichtspunkten der Arzneimittelsicherheit — denn fehlgeleitete Arzneimittel führen zu Unsicherheit — schnell zu einer verschärften Regelung kommen.
    Es gibt einige weitere Punkte — ich will sie jetzt nur noch relativ kurz ansprechen —, die mir wichtig sind.
    Einführung einer besonderen Arztinformation — so ist es im Bericht gekennzeichnet —: Sie haben zu Recht schon angedeutet, es muß „Einführung einer Patienteninformation" heißen; denn das, was heute in diesem Sinne getan wird, ist von der Lesbarkeit her eine Arztinformation. Man wird zu einer Teilung der Informationen für den Arzt und den Patienten
    kommen müssen. Wenn ich diese Beipackzettel lese, habe ich häufig den Eindruck, sie sind in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Haftungsbegrenzung für den Hersteller geschrieben und nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt, daß sie für den Patienten, und damit für den Laien, verständlich sind.
    Nächster Punkt: „Beitrag der Kombinationspartner in den Kombinationspräparaten zur positiven Beurteilung des Arzneimittels". Das ist ein fürchterlich schwieriger Titel. Ich glaube, die in dem Bericht gewiesene Tendenz geht so schon in Ordnung, weil jeder zusätzliche Kombinationspartner nach unserer Auffassung zumindest tendenziell ein höheres Gefährdungspotential einbringt. Ich muß sagen, ich bin kein Fachmann in dieser Frage, aber ich habe das Gefühl, wir werden im Ausschuß gerade über diesen Punkt sehr eingehend diskutieren müssen, weil ich ganz großen Wert darauf lege — Frau Dr. Neumeister, ich glaube, da treffen wir uns —, daß die Arzneimittel der besonderen Therapierichtung auf jeden Fall so gestellt werden müssen, daß wir nicht mit einer wie immer gearteten Lösung in Schwierigkeiten kommen, die wir alle nicht wollen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Ich glaube, diese Pflanze, die sich in letzter Zeit ja gut entwickelt hat, verdient es, ganz besonders gehegt und gepflegt zu werden.
    Ein Wort zur klinischen Prüfung. Ich glaube, darüber wird man gar nicht lange und viel diskutieren müssen. Die Regelungen, die dort gefunden worden sind, sind in dem Umfang und auch mit dem Schutz und der Absicherung der an diesen Untersuchungen beteiligten Patienten wirklich führend und sehr weit fortgeschritten. Ich habe mir sagen lassen, daß diese Vorschriften auch weitestgehend beachtet werden. Man wird darüber reden müssen, ob die Fälle, in denen sie nicht beachtet werden, es notwendig machen, eine verschärfte Überwachungsmöglichkeit zu finden. Dies, glaube ich, kann man zur Zeit so ohne weiteres noch nicht beurteilen.
    Die Zulassung hat sich vom Verfahren her — auch da teile ich die Auffassung der Bundesregierung — so, wie sie konzipiert ist, bewährt. Man kann sich das an den Zahlen deutlich machen, die im Bericht in den Tabellen über die beantragten Zulassungen stehen, und an der Zahl der Präparate, die herausgenommen worden sind entweder auf Grund der Rücknahme des Antrags oder dadurch, daß sie die Auflage nicht erfüllt haben. Beides zusammen macht ca. 15% aus. Das heißt also, wenn man das einmal umgekehrt sagt: Wir sind davor bewahrt worden, daß 15 % an Präparaten auf den Markt gekommen sind, bei denen nicht eindeutig klar gewesen wäre, was sie bewirken.
    Ich nenne auch eine zweite Zahl, die leider nicht in dem Bericht steht. In den letzten beiden Jahren vor Inkrafttreten dieser Zulassungsregelungen standen nach meiner Information um die 4000 Präparate jährlich zur Zulassung oder zur Aufnahme an. Allein die Tatsache, daß diese Zahl von 4000 zurückgegangen ist auf eine heutige Größenordnung von 1900, zeigt schon die heilsame Wirkung, die dieses Gesetz in seiner gesamten Anlage hat.



    Rayer
    Ich will damit zum Schluß kommen. Es gibt noch andere Punkte, z. B. Verfalldatum oder Verbrauchsangabe, die notwendigerweise zu regeln sind. Ich bitte darum, daß wir im Ausschuß vielleicht insgesamt noch einmal die Frage der Transparenz des Arzneimittelmarktes andiskutieren.
    Ich möchte für meine Fraktion zusätzlich zu dem Ausgedruckten die Überweisung des Berichts zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und den Ausschuß für Wirtschaft beantragen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächste hat Frau Abgeordnete Dr. Adam-Schwaetzer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 1976 wurde von diesem Hause einstimmig ein neues Arzneimittelgesetz verabschiedet. Ich denke, genauso einstimmig wird von den drei Fraktionen dieses Hauses heute die Entwicklung, die mit diesem Arzneimittelgesetz in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist, beurteilt. Dieses Gesetz hat nämlich einen entscheidenden Fortschritt für die Arzneimittelsicherheit gebracht.
    Ich darf hier noch einmal ganz kurz die Philosophie, die diesem Gesetz zugrunde liegt, erwähnen. Es wurde erstmals im deutschen Arzneimittelrecht eine Abschätzung zwischen dem Nutzen und dem möglichen Risiko eines Medikamentes eingeführt, die dann als Voraussetzung für die Zulassung des Arzneimittels zum Markt gewertet wird. Zum anderen sollte durch die Anwendung des Gesetzes auf jeden Fall garantiert sein, daß die Naturheilmittel und die Heilmittel alternativer Therapierichtungen erhalten bleiben.
    Der uns jetzt vorliegende Bericht über die Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz, das seit 1978 angewendet wird, unterstreicht diese positive Entwicklung der Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik. Es ist ganz eindeutig festgestellt, daß mit diesem Gesetz der Schutz des Patienten, der Verbraucherschutz, signifikante Fortschritte gemacht hat. Ich darf im Namen der FDP-Fraktion hier noch einmal unterstreichen, daß wir diese positve Entwicklung ausdrücklich begrüßen.
    Ich kann mich aber auch dem Dank anschließen, den meine beiden Vorredner dem federführenden Ministerium, dem Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, schon gezollt haben. Ich möchte in diesen Dank ausdrücklich die Mitarbeiter dieses Ministeriums einschließen, die an diesem Bericht gearbeitet haben.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Wir begrüßen es, daß eine gründliche Aufarbeitung aller Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz in diesem Bericht gegeben worden ist, und zwar über das Maß hinaus, das bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes 1976 an sich zunächst gefordert worden war. Ich glaube, diese einhellige positive Bewertung auch des Berichts sollte uns aber nicht dazu verleiten, zu vergessen, welche möglichen Gefahren aus der Anwendung dieses Gesetzes den-
    noch entstehen können oder von außen herangetragen werden, die aber den Sinn des Gesetzes möglicherweise verfälschen können.
    Die erste Gefahr sehe ich darin, daß aus der Anwendung des Gesetzes durch das Bundesgesundheitsamt Anforderungen an die Verminderung des Arzneimittelrisikos gestellt werden, die im Endeffekt keinen erkennbaren Vorteil mehr bringen, die aber Arzneimittelforschung unbezahlbar machen könnten.
    Als zweite Gefahr möcht ich nennen, daß Sicherheitsentscheidungen ebenfalls von Bundesgesundheitsamt getroffen werden können, die nicht nur auf wissenschaftlichen Kriterien basieren. Bisher ist nur ansatzweise anhand von Einzelentscheidungen erkennbar, daß das Bundesgesundheitsamt diesen Gefahren möglicherweise von Zeit zu Zeit erliegt. Ich will hier ausdrücklich die Entscheidung im Fall Metamizol nennen, die schon seit einigen Wochen auch in der Öffentlichkeit stark diskutiert wird. In diesem Fall ist eine Entscheidung des Bundesgesundheitsamts von einem Sachverständigenausschuß nicht nachvollzogen worden. Die vom Bundesgesundheitsamt gewollte Unterstellung des Metamizols unter die Verschreibungspflicht ist von dem zuständigen Sachverständigenausschuß, nämlich der Kommission für die Verschreibungspflicht, nicht nachvollzogen worden. Das ist ein Zeichen dafür, daß das Bundesgesundheitsamt hier seine Hausaufgaben ganz offensichtlich nicht sorgfältig gemacht hat

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    und diese Hausaufgaben vielleich wiederholen sollte.
    Einen dritten Gefahrenbereich sehe ich aber aus einer ganz anderen Ecke kommen. Im Vorfeld der Erstellung dieses Berichts gab es in der Öffentlichkeit und auch in der Bundesregierung eine ausgedehnte Diskussion über die Kostendämpfung im Gesundheitswesen, und immer wieder wurden auch Forderungen deutlich, die das Arzneimittelgesetz zu einem Instrument der Kostendämpfung machen wollten. Dies, meine Damen und Herren, geht aber nicht! Das Arzneimittelgesetz ist ein Instrument, das Arzneimittelsicherheit garantieren soll. Maßnahmen, die zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen sollen, müssen auf einer anderen Ebene und in anderen Gesetzen — nicht in einem Gesetz, das nur der Arzneimittelsicherheit dient — getroffen werden.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Der vor uns liegende Arzneimittelbericht ist dieser Gefahr ausgewichen. Nur an einer kleinen Stelle wird ein Schlenker in Richtung Kostendämpfung gemacht, nämlich bei dem Vorschlag, eine Preisauszeichnungspflicht für Medikamente einzuführen. Dies ist aber, verglichen mit dem, was alles im Vorfeld des Arzneimittelberichts an Forderungen laut geworden ist, nur ein kleiner Schlenker.
    Wir begrüßen ausdrücklich, daß der Arzneimittelbericht keine Änderungen im Zulassungsverfahren



    Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    für Arzneimittel vorschlägt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, zusätzliche Versagungsgründe für die Zulassung eines Arzneimittels zum Markt seien nicht notwendig. Das ist auch unsere Auffassung, und wir begrüßen das; denn nur damit sehen wir sichergestellt, daß aus der Anwendung des Arzneimittelgesetzes keine Beeinträchtigung der Therapiefreiheit und keine Beeinträchtigung der Pluralität der Therapierichtungen abgeleitet werden können.

    (Sehr gut! bei der FDP)

    Bedauerlich finde ich es allerdings, daß eine Anregung in den Arzneimittelbericht nicht aufgenommen worden ist, die ausdrücklich von der Zulassungskommission für Arzneispezialitäten, der Kommission A beim Bundesgesundheitsamt, gefordert worden ist, nämlich vor einer Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes über die Rücknahme eines Arzneimittels vom Markt auch die Zulassungskommission anzuhören. Daß die Möglichkeit gegeben sein muß, daß bei Auftreten von Arzneimittelrisiken das Bundesgesundheitsamt schnell handelt, ist überhaupt nicht zu bestreiten. Dennoch glauben wir, daß eine Verbesserung des Verfahrens dadurch erreicht werden kann, daß, wie von der zuständigen Kommission gefordert, die Kommission gehört wird.
    Ein Problem besteht zweifellos darin, daß heute auf dem Arzneimittelmarkt Präparate vorhanden sind, die schon länger angeboten werden und bereits registriert wurden, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, und daß daneben Präparate existieren, auf die die strengeren Kriterien des neuen Gesetzes schon angewandt worden sind. Ich stimme der Frau Bundesminister ausdrücklich zu, wenn sie sagt, daß das Verfahren, das bisher angewandt worden ist, um hier eine Angleichung der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel zu erreichen, nicht ausreichend gewirkt hat. Wir begrüßen ausdrücklich, daß Vorschläge gemacht worden sind, um dieses Problem in den nächsten Jahren auf freiwilliger Basis in den Griff zu bekommen. Ich denke, jede freiwillige Regelung können wir begrüßen, denn sie entspricht unserem liberalen Staat.
    Meine Damen und Herren, das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat in dem Arzneimittelbericht eine ganze Reihe von Vorschlägen zu kleineren Punkten, an denen das Gesetz möglicherweise geändert werden kann, gemacht. Ich stimme damit überein, daß wir darüber diskutieren müssen, welche dieser Punkte man möglicherweise für Gesetzesänderungen aufgreifen kann.
    Ich begrüße, daß das Ministerium uns keine unannehmbaren Vorgriffe auf Parlamentsentscheidungen präsentiert hat, und ich glaube, wir tun gut daran, jetzt zügig in den Ausschußberatungen zu überlegen, welche von den Punkten, die die Kollegen und die Frau Minister hier angesprochen haben, unter Umständen zu einer Gesetzesänderung führen. Ich betone aber ausdrücklich, daß wir uns sehr sorgfältig auch darüber informieren müssen, welche Vor-
    und Nachteile eine solche Änderung unter Umständen mit sich bringen kann, und daß es hier auf gar keinen Fall darum gehen kann, unüberlegte, schnelle Entscheidungen zu treffen.
    Dennoch müssen und sollen wir an die Beratungen herangehen und sie — so hoffe ich zumindest — auch in der gleichen Einstimmigkeit zu Ende führen, wie wir sie heute begonnen haben. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)