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    Plenarprotokoll 9/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Möhring 5443 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag Genscher, Bundesminister AA 5443 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5445 B Wischnewski SPD 5447 A Möllemann FDP 5448 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Dezember 1981 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Spaniens Drucksache 9/1362 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1439 — Dr. Hennig CDU/CSU 5449 D Dr. Ehmke SPD 5451 C Möllemann FDP 5452 A Genscher, Bundesminister AA 5452 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis — Drucksache 9/1363 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/1426 — 5452 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 9/1338 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 5452 D Dr. Olderog CDU/CSU 5453 D Gnädinger SPD 5455 B Bergerowski FDP 5456 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 9/1258 — Dr. Miltner CDU/CSU 5457 B Pensky SPD 5459 C Bergerowski FDP 5462 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 5465 B Bohl CDU/CSU 5469 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppel- II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 besteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern — Drucksache 9/1357 — 5472 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache 9/1370 — 5472A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr — Drucksache 9/1371 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr — Drucksache 9/1372 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs — Drucksache 9/1411 — 5472 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lowack, Graf Huyn, Berger (Lahnstein), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Dr. Marx, Lamers, Dr. Kunz (Weiden), Dr.-Ing. Oldenstädt, Frau Geier, Dr. Hüsch, Dr. Köhler (Wolfsburg), Gerster (Mainz), Würzbach, Dallmeyer, Dr. Todenhöfer, Dr. Hupka, Repnik, Rühe, Böhm (Melsungen), Straßmeir, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Arnold, Dr. Mertes (Gerolstein) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Abbau der friedensfeindlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 9/927 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 5472 D Steiner SPD 5474 C Dr. Wendig FDP 5477 B Beratung des Berichts über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz — Drucksache 9/1355 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 5498 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 5500 C Rayer SPD 5502 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 5504A Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1330 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen - Drucksache 9/1339 — 5505C Beratung der Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1413 — 5505 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Normenkontrollantrag gegen das Staatshaftungsgesetz — Drucksache 9/1412 — 5505D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Achtundvierzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/1060, 9/1364 — . . . . 5506A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke im Ortskern von Altenrath an die Stadt Troisdorf — Drucksache 9/1358 — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung — Drucksachen 8/4035, 9/253 Nr. 12, 9/1393 — — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 III Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbebehauptungen in der Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie in der Werbung hierfür — Drucksachen 9/787, 9/1402 — . . . . 5506 C Fragestunde — Drucksache 9/1425 vom 5. März 1982 — Äußerung des Bundesbauministers zur Überprüfung der Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 54 05.03.82 Drs 09/1425 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5480C,D ZusFr Zierer CDU/CSU 5480 C Anstieg der Mieten durch die Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 55 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 5480D, 5481A ZusFr Magin CDU/CSU 5481 A Vereinbarkeit der Äußerungen der Bundesminister Dr. Haack und Genscher über das Mietrecht und das Beschäftigungsprogramm MdlAnfr 56 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5481 B,C ZusFr Magin CDU/CSU 5481 B,C Aufenthaltsbeschränkungen für polnische Parlamentarier in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 61 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481 D, 5482A, B ZusFr Frau Blunck SPD 5481D, 5482 A ZusFr Frau Zutt SPD 5482 B Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland für Diplomaten aus Staaten, in denen Kriegsrecht herrscht MdlAnfr 62 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481B, D ZusFr Frau Blunck SPD 5482 C Verweigerung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für sowjetische Staatsbürger MdlAnfr 63, 64 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5482D, 5483 A, B, C, D ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . 5483A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5483 C ZusFr Frau Blunck SPD 5483 D Rückgang des Deutschunterrichts und des Germanistikstudiums in den USA MdlAnfr 65 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5484 A, C, D ZusFr Dörflinger CDU/CSU 5484 C, D Vitaminmangel durch schlechte Verpflegung der in der Tschechoslowakei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr 67, 68 05.03.82 Drs 09/1425 Kalisch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485A, B,C, D ZusFr Kalisch CDU/CSU 5485 A, B,C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5485 B, D Ausreisegenehmigung für ausreisewillige Deutsche in Polen MdlAnfr 71 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485D, 5486A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486 A Aufhebung der Beschränkungen der Handlungsfähigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Polen MdlAnfr 72 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5486 C Verknüpfung des Gasröhrengeschäfts mit der Verbesserung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in der Sowjetunion MdlAnfr 76 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486D, 5487 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5487 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5487 C Bedeutung der längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung von verglastem, hochradioaktivem Abfall für die Endlagerung MdlAnfr 83, 84 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 5487D, 5488 A, B,C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 5488A,B,C Deponierung hochradioaktiven Abfalls nach einer längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung in mittelradioaktiven Endlagern MdlAnfr 85, 86 05.03.82 Drs 09/1425 Catenhusen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 5488D, 5489A,B ZusFr Catenhusen SPD . . . . 5488D, 5489A,B Konkursabwicklung beim Institut DATUM e. V. MdlAnfr 87, 88 05.03.82 Drs 09/1425 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5489 B, D, 5490A, B ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 5489D, 5490B Finanzielle Unterstützung der DKP durch die DDR MdlAnfr 91 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5490 C, D, 5491A, B ZusFr Werner CDU/CSU 5490 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 5491A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5491 B Vereinheitlichung und Bereinigung des Mietrechts MdlAnfr 1 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5491 C, D, 5492 A ZusFr Clemens CDU/CSU 5491 D Verzögerungen der Vorarbeiten zur Erweiterung der Gefährdungshaftung MdlAnfr 2 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5492 A, B, C ZusFr Clemens CDU/CSU 5492 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5492 C Informationspflicht der Reiseveranstalter in bezug auf die Gefahr von Kriminalität und Gewalttätigkeiten in bestimmten Urlaubsländern MdlAnfr 77 05.03.82 Drs 09/1425 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5492D, 5493A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU 5493A,B Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze im Jahr 1983 MdlAnfr 100 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5493 C, D, 5494A,B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 5493 D ZusFr Dr. Soell SPD 5494A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5494A Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze angesichts der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Marxismus MdlAnfr 101 05.03.82 Drs 09/1425 Jung (Lörrach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5494 B, D, 5495A,B ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU . . . 5494C, D ZusFr Dr. Soell SPD 5495 A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 5495 B Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gegen Angehörige der Bundesfinanzverwaltung seit 1972 MdlAnfr 103 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hackel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5495C, D ZusFr Dr. Hackel CDU/CSU 5495 C Unterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland beim Technologietransfer im Ost-West- Handel MdlAnfr 105 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5496 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 B,C Restriktionen der NATO-Staaten im Ost-West-Handel bei einer Intervention der UdSSR in Polen - MdlAnfr 106 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5496 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 V Übernahme staatlicher Ausfuhrbürgschaften für den Bau von Luftschutzbunkern in Teheran durch deutsche Firmen MdlAnfr 108 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 A Verstöße der portugiesischen Granitindustrie gegen die Vereinbarung über den Warenverkehr mit der EG MdlAnfr 109 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 B,C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5497 C Gespräche bundesdeutscher Stellen, insbesondere der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern MdlAnfr 117 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 5498A,B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 5498A, B Nächste Sitzung 5506 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5507*A Anlage 2 Reaktion des Bundesbauministers auf die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen zum Mietrecht MdlAnfr 53 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 3 Zustimmung des Bundeskanzlers zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Haack zum Mietrecht MdlAnfr 57 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 4 Aufwendungen an zusätzlichem Wohngeld für Rentner als Folge ihrer Belastung durch den Krankenversicherungsbeitrag MdlAnfr 58 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 5 Änderung des Wohngeldgesetzes hinsichtlich der Zahlungen an Rentner MdlAnfr 59 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 6 Nichterwähnung der Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle als „Väter" des deutsch-französischen Vertrags durch Bundeskanzler Schmidt in einer Pressekonferenz in Paris MdlAnfr 60 05.03.82 Drs 09/1425 Graf von Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 5508* A Anlage 7 Erhaltung des Naturschutzgebiets Taubergießen im Elsaß MdlAnfr 66 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* B Anlage 8 Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen Indiostämme; Errichtung eines Neubaus für die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in MexikoCity MdlAnfr 69, 70 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* C Anlage 9 Begehung des 21. März 1982 als „Afghanistantag" in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 74 05.03.82 Drs 09/1425 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Anlage 10 Begehung des 21. März 1982 als Gedenktag für Afghanistan in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 75 05.03.82 Drs 09/1425 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* B Anlage 11 Bundeseinheitliche Regelung der Abgeltung von Schäden durch Schwermetalle durch Schaffung eines Entschädigungsfonds MdlAnfr 78, 79 05.03.82 Drs 09/1425 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5509* C Anlage 12 Entschädigung von Landwirten im Bereich kerntechnischer Anlagen für die Minderung des Absatzes ihrer Produkte infolge Rufschäden MdlAnfr 80, 81 05.03.82 Drs 09/1425 Brunner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5510*A Anlage 13 Verhandlungen mit der DDR über die Entsalzung der Werra MdlAnfr 82 05.03.82 Drs 09/1425 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5510* C Anlage 14 Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung auf die Beschäftigungslage im Kraftwerksbau und die Energieversorgung MdlAnfr 89, 90 05.0182 Drs 09/1425 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5510* D Anlage 15 Einhaltung der empfohlenen Dosierung von Pflanzenschutzmitteln sowie Neuregelung der technischen Überwachung von Pflanzenschutzgeräten MdlAnfr 110, 111 05.03.82 Drs 09/1425 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*B Anlage 16 Kürzung der Bundesmittel für die Flurbereinigung in Baden-Württemberg bis 1984 MdlAnfr 112 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*D Anlage 17 Holzeinschlag durch die französischen Eigentümer im Naturschutzgebiet Tauber-gießen MdlAnfr 113 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* A Anlage 18 Voraussichtliche Zahl der aufgegebenen Betriebe und der abwandernden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft bis 1987 MdlAnfr 116 05.03.82 Drs 09/1425 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* C Anlage 19 Vergleich von Gesprächskontakten bundesdeutscher Stellen mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern mit Gesprächskontakten von DDR-Behörden mit aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern MdlAnfr 118 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5512"D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 VII Anlage 20 Verhalten des Staatssicherheitsdienstes gegenüber der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen MdlAnfr 119 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*A Anlage 21 Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten westdeutscher Journalisten in der DDR MdlAnfr 120, 121 05.03.82 Drs 09/1425 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*B Anlage 22 Bekämpfung der Tsetse-Fliege in Kamerun im Rahmen der Entwicklungshilfe durch in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Biozide MdlAnfr 122, 123 05.03.82 Drs 09/1425 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5513* D Anlage 23 Darstellung des Verhältnisses zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in der vom BMZ herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" MdlAnfr 124, 125 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5514* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5443 91. Sitzung Bonn, den 11. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen * 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hirsch 11. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Dr. Solms 12. 3. Vogelsang 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann *** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 53): Aus welchen Gründen ist nach Mitteilung von Regierungssprecher Becker Bundesbauminister Dr. Haack „unglücklich über die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen, die er inzwischen in einem Brief an FDP-Chef Hans-Dietrich Genscher klargestellt habe"? Diese persönliche Meinung des Regierungssprechers sollte deutlich machen, daß Bundesminister Dr. Haack zu den von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im Mietrecht steht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 57): Hat der Bundeskanzler die Ausführungen von Bundesbauminister Dr. Haack (Neue Osnabrücker Zeitung) sich dadurch zu eigen gemacht, daß er zu der vorgesehenen Lockerung des Mietrechts nach der SPD-Präsidiumssitzung in Hannover erklärte, „es werde in einigen Jahren zu überprüfen sein, ob dies tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in der Bauwirtschaft geführt habe"? Es gibt keine Meinungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzler und Bundesminister Dr. Haack. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 58): Wie hoch werden die „erheblichen Mehraufwendungen für Wohngeld" (so amtliche Begründung des Entwurfs zum Beschäftigungsförderungsgesetz, Drucksache 9/1400) für Rentnerhaushalte zu beziffern sein, die durch die von der Bundesregierung vorgesehene Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung eintreten werden, sofern das Wohngeldgesetz nicht erneut geändert wird? Es wird mit Mehraufwendungen für Bund und Länder in Höhe von 150-200 Millionen DM gerechnet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 59): 5508* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Wann wird die Bundesregierung den von ihr für erforderlich gehaltenen Entwurf zum Wohngeldgesetz vorlegen, der den Rentnern „das zusätzliche Wohngeld" als Folge der Belastung durch ihren Beitrag zu Krankenversicherung wieder entziehen soll (vergleiche Drucksache 9/1400)? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes so früh zuleiten, daß das Gesetz rechtzeitig vor dem 1. Januar 1984 verabschiedet und verkündet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Graf von Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 60): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt bei der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 in Paris die „Väter" des deutschfranzösischen Vertrags, Jean Monnet, Robert Schuman und Pierre Mendès-France, nannte und in diesem Zusammenhang die Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle verschwieg? Zunächst möchte ich die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers wörtlich zitieren. In der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 zum Abschluß der 39. deutsch-französischen Konsultationen sagte Bundeskanzler Schmidt: „Wir haben uns an die Zeit erinnert, wo weitblikkende und großzügig denkende Franzosen die Entwicklung eingeleitet haben. Wir haben uns an Jean Monnet, an Robert Schuman, an Mendès-France und andere erinnert, an Jahre, in denen sie persönlichen Anteil an der französischen Politik hatten. Das war die Vorarbeit für den Elysée-Vertrag, den wir seither verwirklicht haben." Der Bundeskanzler hat also erkennbar als Geste gegenüber den Gastgebern die französischen politischen Vorväter des Elysée-Vertrags genannt, ohne auch nur im geringsten durch Nichterwähnung der Unterzeichner jenes Vertrages die geschichtliche Bedeutung von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer mindern zu wollen. Ihnen ist sicherlich bekannt, daß der Herr Bundeskanzler bei zahlreichen anderen Gelegenheiten die historische Rolle beider für die deutsch-französischen Beziehungen und die europäische Zusammenarbeit gewürdigt hat. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 66): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die französische Regierung mit dem Ziel einzuwirken, der Vernichtung des Naturschutzgebiets Taubergießen Einhalt zu gebieten, und war die Bundesregierung diesbezüglich bereits tätig? Der Bundesregierung ist das Problem im Naturschutzgebiet Taubergießen seit mehreren Monaten bekannt. Die Bundesregierung hat diese Frage an die zuständige Landesregierung von Baden-Württemberg herangetragen, um eine Klärung und Bereinigung der entstandenen Probleme zu erreichen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß Ende Februar 1982 Gespräche zwischen dem baden-württembergischen Umweltminister und einer französischen Delegation stattgefunden haben, um den Naturschutz im Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinsamkeit erreichen zu können. Die Landesregierung ist zuversichtlich, daß eine gemeinsame Vereinbarung noch in diesem Jahr zustande kommt. Eine Einwirkung auf die französische Regierung erscheint daher zur Zeit nicht erforderlich. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig CDU/CSU (Drucksache 9/1425 Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen über das Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen die Indiostämme der Misquito, Sumo und Rama an der Atlantikküste dieses Landes, und ist sie bereit, auf diplomatischem Weg gegen diese Maßnahmen vorstellig zu werden? In welchem Jahr gedenkt die Bundesregierung, in MexikoCity einen Neubau für die jetzt äußerst unwürdig untergebrachte Botschaft der Bundesrepublik Deutschland auf dem längst vorhandenen Grundstück zu errichten, und welche Kosten sind dafür zu veranschlagen? Zu Frage 69: Der Bundesregierung sind Meldungen bekannt, denen zufolge die Regierung von Nicaragua Siedlungen der Misquito-, Sumo- und Rama-Indianer nahe der nicaraguanisch-honduranischen Grenze ins Landesinnere verlegt. Es gibt Informationen, nach denen es bei diesen Umsiedlungsaktionen zu Gewalttaten gekommen sein soll. Die Bundesregierung kann die Richtigkeit dieser Meldungen nicht überprüfen, u. a. weil die nicaraguanische Regierung jeglichen Zugang zu der fraglichen Gegend untersagt hat. Sollten sich Informationen über Menschenrechtsverletzungen bestätigen, wird die Bundesregierung ihre Kontakte zur nicaraguanischen Regierung nutzen, um sich auch in diesem Fall für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Zu Frage 70: Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahre die Planungen für einen Kanzleineubau der Deutschen Botschaft Mexiko auf dem vorhandenen bundeseigenen Grundstück in Auftrag zu geben und nach Möglichkeit noch in diesem Jahre abzuschließen. Nach Abschluß des vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens und Veranschlagung erster Bau- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5509* mittel für den Haushalt 1984 könnte mit den Bauarbeiten noch im Jahre 1984 begonnen werden. Die Höhe der Baukosten ist noch nicht bekannt; sie wird auf ca. 12 Millionen DM geschätzt (überschlägig). Beginn und Durchführung des geplanten Neubaus werden aber im Zusammenhang mit den finanziellen Erfordernissen für die vertraglich festgelegten und daher unaufschiebbaren großen Auslandsprojekte der nächsten Jahre (Botschaftsneubauten in Moskau, Riad und Peking) zu sehen sein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 74): In welcher Weise wird entsprechend der Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. November 1981 in der Bundesrepublik Deutschland der 21. März 1982 als „AfghanistanTag" begangen, um dem Wunsch der freien Völker Europas nach einem freien unabhängigen Afghanistan Nachdruck zu verleihen? Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments, mit der der 21. März zum Afghanistan-Tag erklärt wurde. Die Bundesregierung hat in dieser Debatte mit der Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen zur Afghanistanfrage Stellung genommen. Sie hofft, daß auch die gesellschaftlichen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland den Gedenktag zu einer Befassung mit der Afghanistanfrage nutzen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, am 21. März 1982 aus Anlaß des Afghanistan-Tages eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 75): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die erklärte Absicht des Europäischen Parlaments, am 21. März 1982 einen weltweiten Gedenktag für Afghanistan zu begehen, auch weiterhin aufrechterhalten wird, und wenn ja, in welcher Form gedenkt der Bundeskanzler sich an diesem Gedenktag — gemäß der gemeinsamen Erklärung mit dem amerikanischen Präsidenten Reagan vom 5. Januar 1982 — zu beteiligen? Ihre Frage zum Afghanistan-Tag beantworte ich wie folgt. Die Initiative des Europäischen Parlaments, die Bundeskanzler Schmidt zusammen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Reagan in einer gemeinsamen Erklärung vom 5. Januar 1982 besonders hervorhoben, wurde inzwischen nicht nur von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft aufgegriffen. Ihr werden sich auch andere westliche Staaten und wohl auch Staaten der Dritten Welt anschließen. Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März 1982 leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung hat darin aus Anlaß des bevorstehenden Afghanistan-Tages in Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers mit einer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Stellung genommen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, zum Afghanistan-Tag eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 78 und 79): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, um eine bundeseinheitliche Regelung über die Behandlung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, der Landwirtschaft, der Pflanzen- und Tierwelt durch Schwermetalle wie Blei und Cadmium herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, ein Bundesgesetz zu schaffen, das die Bildung eines Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandenen Schäden regelt, und wäre der Bund bereit, aus dem Bundeshaushalt Mittel für diesen Entschädigungsfonds teilweise oder auch ganz zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 78: Um den besonderen Gefahren durch Schwermetalle auf Mensch und Umwelt zu begegnen, müssen die Maßnahmen an der Emissionsquelle ansetzen. Die Bundesregierung hat hierzu durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ein umfangreiches Instrumentarium geschaffen. Insbesondere im Hinblick auf die von Blei und Cadmium ausgehenden Beeinträchtigungen wurden zahlreiche Regelungen getroffen. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, dieses Instrumentarium zu verbessern. So sind im Entwurf einer neuen TA Luft Immissionswerte für Blei, Cadmium und Thallium vorgesehen. Die neue Klärschlammverordnung, die jetzt dem Bundesrat zur Beratung vorliegt, begrenzt die Gehalte von Blei, Cadmium, Chrom, Nickel und Zinn im Klärschlamm und im Boden. Damit wird sichergestellt, daß diese Schadstoffe nur in tolerierbaren Mengen in den Boden und über diesen in die Nahrungskette gelangen. Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß in Anwendung des Verursacherprinzips 5510* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 eingetretene Schäden vom Verursacher zu beseitigen oder zu mindern sind. Ob sich überhaupt die Notwendigkeit ergibt, über das geltende Haftungsrecht hinaus einen zentralen Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandene Schäden durch Bundesgesetz zu schaffen, bedarf noch der eingehenden Prüfung (Vorrang besteht für Länderregelung). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Brunner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 80 und 81): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Absatz landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden im Bereich kerntechnischer Anlagen nicht mehr gewährleistet ist? Ist durch Rechtsvorschrift des Bundes gewährleistet, daß die betroffenen Landwirte voll entschädigt werden, falls, wie in Frage 80 beschrieben, derartige Schäden eintreten sollten? Zu Frage 80: Der Bundesregierung sind bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Eine Rufschädigung landwirtschaftlicher Produkte aus dem Bereich kerntechnischer Anlagen entbehrt auch jeder Grundlage. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß die laufenden Überwachungs- und Kontrollmessungen der Umweltradioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie die speziellen Untersuchungen der Kontaminationswege über die Nahrungskette erkennen lassen, daß die zusätzliche Strahlung in der Nähe dieser Anlagen erheblich kleiner ist, als die Schwankungen der natürlichen Strahlenbelastung. Die Messungen, an deren Auswertung und Koordinierung u. a. auch drei Institute von Bundesforschungsanstalten aus dem nachgeordneten Bereich des BML als Leitstellen maßgeblich beteiligt sind, lassen eine Erhöhung der Radioaktivität in der Nähe der Anlagen im Vergleich mit anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland nicht erkennen. Sie zeigen außerdem, daß bisher weder bei normalem Betrieb noch bei Störfällen jemals bedenkliche Kontaminationen eingetreten sind. Zu Frage 81: Eine Beeinflussung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden ist kein spezifisches Problem von kerntechnischen Anlagen. Gleiche Rufschäden sind theoretisch auch in der Nähe von Industrieanlagen, wie z. B. Chemiewerken, oder von konventionellen Kraftwerken denkbar. Eine spezifische Rechtsvorschrift des Bundes für die Entschädigung von Rufschäden in der Nähe kerntechnischer Anlagen besteht daher nicht. Sollten die von Ihnen genannten Rufschäden tatsächlich einmal vorkommen, besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, auf Grund entsprechender Regelungen des BGB, die Unterlassung und Rücknahme von rufschädigenden Äußerungen sowie eine Entschädigung für eventuell eingetretene Schäden zu erwirken. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 82): Ist eine Lösung für die Entsalzung der Werra nach Informationen der Bundesregierung „zum Greifen nahe", wie die niedersächsische SPD-Wahlkampfzeitung „Zeitung am Sonntag" in ihrer Ausgabe vom 28. Februar 1982 unter Berufung auf ein Gespräch mit dem Ständigen Vertreter Bonns in Ost-Berlin, Staatssekretär Bölling, behauptet? Die von beiden deutschen Regierungen beauftragten Experten haben in ihren Beratungen inzwischen alle in Frage kommenden technischen Lösungsmöglichkeiten eingehend geprüft und erörtert. Die Experten werden den Regierungen auftragsgemäß alternative Lösungskonzepte in Kürze vorlegen können. Welche der technisch realisierbaren Maßnahmen verwirklicht werden kann, muß in anschließenden Verhandlungen geklärt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 89 und 90): Was hat das Bundesinnenministerium veranlaßt, in der Weisung vom 12. Februar 1982 für den Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland an die Landesbehörden entgegen der bisherigen Praxis eine neue Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung zur Anwendung zu bringen und damit den Bau dieser Kernkraftwerke zu erschweren? Welche wirtschaftspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland zu, und welche Auswirkungen haben die Verzögerungen bedingt durch die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 12. Februar 1982 auf Energieversorgung und Beschäftigung? Die Bundesregierung hat in der Dritten Fortschreibung ihres Energieprogramms dargelegt, daß die Kernenergie aus energie- und industriepolitischen Gründen einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung in der Grundlast leisten muß. Der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland steht im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik der Bundesregierung. Die bundesaufsichtlichen Stellungnahmen des Bundesministers des Innern zum Standort und zum Konzept dieser drei Kernkraftwerksprojekte sind mit einer Reihe von Forderungen und Auflagen zur Reaktorsicherheit, zum Strahlenschutz und zur Entsorgung verbunden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5511' Die in der ersten Frage angesprochene Auflage entspricht dem § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung, der zwingend vorschreibt, daß bei der Planung baulicher und sonstiger technischer Schutzmaßnahmen gegen Störfälle Dosiswerte von höchstens 5 rem für den Ganzkörper und 15 rem für die Schilddrüse zugrunde gelegt werden dürfen. Sinn des Verordnungstextes ist es, unnötige Strahlenbelastungen von vornherein zu vermeiden und nicht erst nach Eintritt eines Störfalles z. B. durch Nahrungsmittelvernichtung „wegzuadministrieren". Daß mit der Verwirklichung solcher Maßnahmen auch Kosten verbunden sind, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß die Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen hat. Pressemeldungen, wonach der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Emsland und Isar 2 aufgrund von Auflagen des Bundesministeriums des Innern fraglich bzw. erheblich verzögert und verteuert werden, treffen nicht zu. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die am 6. März 1982 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wiedergegebenen Erklärungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums, der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde für Biblis C, hin, wonach — die Auflagen den Bau überhaupt nicht verzögern, — die Forderungen des Bundesministeriums des Innern als richtig und sinnvoll erachtet werden, — diese Forderungen zu dem hohen Sicherheits- standard deutscher Kernkraftwerke beitragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 110 und 111): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht? Beabsichtigt die Bundesregierung, die technische Überwachung der Geräte zur Ausbringung von Pestiziden, Fungiziden und Herbiziden neu zu regeln? Zu Frage 110: Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Mit der Zulassung wird die Fallung der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben, die unter anderem Angaben über die richtige Dosierung enthält. Der Gesetzgeber des Pflanzenschutzgesetzes ist davon ausgegangen, daß die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sich an die Gebrauchsanweisung halten. Der Bundesregierung liegen flächendeckende statistische Unterlagen darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht, nicht vor. Eine wichtige Voraussetzung für die sach- und fachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine fundierte Ausbildung der Landwirte. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Bundesregierung entsprechende Verordnungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung in landwirtschaftlichen Berufen erlassen. Mein Haus plant, im Rahmen der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vorzuschreiben, daß Personen, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig an Verbraucher abgeben oder in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerbsmäßigen Betrieb anwenden, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Außerdem ist geplant, vorzuschreiben, daß Pflanzenschutzmittel nur nach guter landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstwirtschaftlicher Praxis angewandt werden dürfen. In den Ernährungsberichten der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, daß dank der sehr strengen Pflanzenschutz- und Höchstmengenregelungen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Nahrungsmitteln in der Bundesrepublik bis auf ganz wenige Ausnahmen die Normen, die mit einem hohen Sicherheitsgrad festgesetzt sind, nicht überschreiten. Zu Frage 111: Die Bundesregierung hält nach wie vor eine Verbesserung der Situation auf dem Sektor Pflanzenschutzgeräte für dringlich. Im Zuge der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes hat der BML vorgesehen, als Voraussetzung für die Einfuhr oder das Inverkehrbringen von neuen Pflanzenschutzgeräten eine Baumusterregistrierung einzuführen. Daneben soll eine Ermächtigung für die Länder aufgenommen werden, die Überwachung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten zu regeln. Die Ressortabstimmung über die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 112): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der drastischen Kürzungen der Finanzmittel zur Förderung der Flurbereinigung dem Land Baden-Württemberg allein für die Abwicklung der laufenden Verfahren der Flurbereinigung bis 1984 etwa 60 bis 70 Millionen DM, die durch eigene Landesmittel nicht ersetzt werden können, fehlen werden, und was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Fortführung der Flurbereinigung für große Teile der baden-württembergischen Landwirtschaft eine Überlebensfrage darstellt, in dieser Frage zu unternehmen? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Flurbereinigung für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft bewußt. Sie hat bei der Bildung sachlicher Schwerpunkte für 5512* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 den Einsatz der Mittel zur Förderung der Maßnahmen in der Gemeinschaftsaufgabe stets erkennen lassen, daß sie der Flurbereinigung aus einer ganzen Reihe von Gründen hohe Priorität beimißt. Aus der Kürzung der Mittel ergibt sich die gewiß nicht leichte Aufgabe, bei der Fortführung der Flurbereinigung die Kosten zu senken, ohne daß ihr Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume unter das Mindestmaß der erforderlichen Qualität absinkt. Darüber hinaus ist eine Konzentration auf besonders dringliche Räume angezeigt. So sieht auch Baden-Württemberg vor, der Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz in Gebieten mit besonders ungünstiger Struktur Vorrang einzuräumen. Insoweit leistet das EG-Sonderprogramm zur beschleunigten Verbesserung der Infrastruktur in einigen benachteiligten ländlichen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag, indem daraus Maßnahmen der Flurbereinigung zusätzlich mit Mitteln aus dem EAGFL finanziert werden können. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 113): Wie beurteilt die Bundesregierung in umweltpolitischer und in rechtlicher Hinsicht die Abholzungen in dem nördlich des Kaiserstuhls gelegenen Naturschutzgebiet Taubergießen durch die französischen Eigentümer? Nach Mitteilung des Landes Baden-Württemberg nutzen die französischen Grundbesitzer ihre in dem Naturschutzgebiet gelegenen Waldflächen seit jeher sehr maßvoll und haben dadurch mit dazu beigetragen, den heutigen ökologischen Wert des Taubergießen zu erhalten. Dies wurde auch von dem international anerkannten Forstwissenschaftler Professor Leibundgut aus Zürich in einem von der World-Wildlife-Foundation (WWF) in Auftrag gegebenem Gutachten bestätigt. In einem am 27. Februar 1982 zwischen dem Umweltminister des Landes Baden-Württemberg und zuständigen französischen Stellen geführten Gespräch ist im übrigen Einvernehmen über die Einsetzung deutsch-französischer Expertenkommissionen erzielt worden, die u. a. Vorschläge über die Ausweisung von Bannwaldflächen und zur Überprüfung der Waldbaurichtlinien erarbeiten sollen. Die Vorschläge sollen zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und der französischen Seite führen, durch die sichergestellt werden soll, daß die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinschaft erreicht werden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 116): Wieviel landwirtschaftliche Betriebe werden nach Schätzungen der Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen in den nächsten fünf Jahren aufgegeben, und wie viele derzeit noch in der Landwirtschaft Beschäftigte werden im gleichen Zeitraum einen Berufswechsel vornehmen müssen, weil ihnen dieser Wirtschaftszweig keine Existenz mehr bietet? Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 1 ha LF ist im letzten Jahr um 16 936 zurückgegangen. Die Abnahmerate betrug 2,1 % und war damit geringer als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 2,6 % jährlich. Die Zahl der Betriebe ist vor allem deshalb zurückgegangen, weil Betriebsinhaber und Familienarbeitskräfte aus Altersgründen ausgeschieden sind und aus verschiedenen Gründen kein Hofnachfolger vorhanden war. Darauf deutet auch die 1981 zwar angestiegene, mit insgesamt 11 Fällen jedoch nach wie vor sehr geringe Zahl von Insolvenzen landwirtschaftlicher Betriebe hin. Wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die von den Betriebsleitern aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden, läßt sich nicht exakt beziffern. Unter den absehbaren Rahmenbedingungen kann für die nächsten fünf Jahre weiterhin mit einer durchschnittlichen Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe aus Alters-, wirtschaftlichen und sonstigen Gründen um 2 bis 2,5% oder 15 000 bis 20 000 Betriebe pro Jahr gerechnet werden. Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten — berechnet in Vollarbeitskräften — ist in den letzten beiden Jahren mit 1,5 bzw. 1,3% pro Jahr wesentlich weniger stark zurückgegangen als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 4,3 %. Ursache dafür dürfte vor allem die ungünstige Arbeitsmarktlage sein. Auch für die kommenden Jahre ist nach dem derzeitigen Stand zu erwarten, daß Arbeitskräfte hauptsächlich aus Altersgründen und nur zum geringen Teil durch Berufswechsel aus der Landwirtschaft ausscheiden werden. Insgesamt dürfte mit einer jährlichen Abnahme von rund 1 bis 2 % oder 9 000 bis 18 000 Vollarbeitskräften zu rechnen sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 118): Sieht die Bundesregierung den qualitativen Unterschied zwischen einem Gesprächskontakt, der von bundesdeutschen Stellen mit in der „DDR" verhafteten Bundesbürgern aufgenommen wird und Gesprächen, die von ,,DDR"-Behörden mit aus der „DDR" in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern begehrt werden? Zwischen den in Ihrer Frage angesprochenen Fällen besteht in der Tat ein qualitativer Unterschied. Dieser ergibt sich u. a. aus der unterschiedlichen Si- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5513* tuation der an den Gesprächskontakten Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß auch die zahlenmäßigen Relationen verschieden sind, d. h. es gibt bedeutend mehr Gesprächswünsche von unserer Seite als von seiten der DDR. Zu den von uns gewünschten Gesprächskontakten gehören u. a. auch solche zu Jugendlichen aus der Bundesrepublik Deutschland und Bundeswehrangehörigen, die sich in der DDR aufhalten, ohne verhaftet zu sein. Unser Interesse an der Wahrung der Gegenseitigkeit erfordert es, diese Umstände zu berücksichtigen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 119): Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Verhalten des Staatssicherheitsdienstes der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, der die Ständige Vertretung beobachtet, belauscht und einer „totalen Observation" unterzieht (Bericht im „Spiegel" vom 1. März 1982, S. 36 ff.), mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR analog gilt, vereinbar, und was unternimmt die Bundesregierung andernfalls, um die DDR zu einem vertragskonformen Verhalten zu veranlassen? Nach den Art. 21, 29 und 30 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik analog gilt, sind die Räumlichkeiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, die Mitglieder der Ständigen Vertretung und ihre Privatwohnungen unverletzlich. Soweit das Verhalten offizieller Stellen der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung diesen und ähnlichen Regeln widerspricht, hat die Bundesregierung stets auf die Einhaltung dieser zwischenstaatlichen Verpflichtungen durch die DDR bestanden. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) Drucksache 9/1425 Fragen 120 und 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Honecker, getroffenen Vereinbarungen über die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten, wenn es, wie schon wiederholt, erneut dazu gekommen ist, daß Journalisten in der DDR, die an einer Evangelischen Synode in Ost-Berlin teilnehmen wollten, von der DDR-Regierung die Einreise verweigert wurde? Beabsichtigt die Bundesregierung, nach den bisher erfolglosen Protesten nunmehr aktiv für die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR einzutreten und neue Vereinbarungen mit der DDR-Regierung erst dann abzuschließen (z. B. über die Verlängerung des Swings), wenn diese ihre vertraglichen Verpflichtungen, wie im Fall der Arbeitsmöglichkeiten für unsere Journalisten in der DDR, auch tatsächlich erfüllt? Zu Frage 120: Die Vereinbarungen, die Grundlage der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR sind, sind in dem Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 8. November 1972 festgelegt worden. Bei dem Treffen am Werbellinsee wurden von unserer Seite auch die Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR, die Behinderung und Erschwernisse, denen sie unterliegen, deutlich angesprochen. Dies hat sich auch in dem gemeinsamen Kommuniqué niedergeschlagen. Es liegt auf der Hand, daß die Entscheidung der DDR, bestimmten Journalisten die Teilnahme an der evangelischen Synode in Ostberlin zu verweigern, mit dem Geist, in dem dieses Thema am Werbellinsee erörtert wurde, nicht in Einklang steht. Zu Frage 121: Die Bundesregierung hat bisher jede ihr geeignet erscheinende Möglichkeit genutzt und wird dies auch weiterhin tun, um mit allem Nachdruck auf eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR hinzuwirken. Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage — BT-Drucksache 9/1323 Nr. 82 Anfang Februar darauf hingewiesen, daß dies nur durch eine Fortsetzung der Gespräche geht, in denen der DDR auch verdeutlicht wird, daß sich Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten belastend auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auswirken. Abkommen und Vereinbarungen mit der DDR werden, und das nicht erst seit neuestem, unter Beachtung und Wahrung des politisch-psychologischen Gesamtzusammenhanges abgeschlossen. Eine Verknüpfung verschiedener Elemente der Beziehungen im Sinne des Junktims gibt es aber nicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein solches Vorgehen nicht erfolgversprechend wäre. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 122 und 123): Treffen Berichte zu, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (G.T.Z.) im Auftrag der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Tsetsefliege in Kamerun das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gift „Dieldrin" verwendet und das ebenfalls extrem fischgiftige „Endosulfan" einsetzt? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu dem Sachverhalt, daß in einem Entwicklungsland in ihrem Auftrag Mittel eingesetzt werden, die zu einer Vergiftung der Umwelt führen, deren Folgen heute noch nicht voll überblickt werden können? 5514* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Im Rahmen des Projektes „Tsetse-Fliegenbekämpfung im Adamqoua-Hochland" in Kamerun soll ein ca. 10000 km2 umfassendes Gebiet für die Rinderzucht zurückgewonnen werden. Hubschraubereinsatz- und Personalkosten trägt die Bundesrepublik Deutschland; die verwendeten Insektizide werden über die Weltbank finanziert und von der kamerunischen Regierung beschafft. Bei der Auswahl der Insektizide wirkt die deutsche Seite nur beratend mit. Die mit Hubschraubern ausgebrachten Insektizide sind Endosulfan und Dieldrin. Für Dieldrin besteht seit dem 7. 4. 1977 ein Anwendungsverbot in der Bundesrepublik Deutschland, für Endosulfan jedoch nicht. Anders als in der übrigen Landwirtschaft wird bei der Tsetse-Fliegenbekämpfung — die Sprühung auf dem zu sanierenden Gebiet insgesamt nur einmal (nicht etwa jährlich einmal) und — nur auf einem Flächenanteil von 15-25 % der Gesamtfläche vorgenommen. Parallel zu diesen Sanierungsmaßnahmen wurde das Institut für Biogeographie der Universität in Saarbrücken mit der kontrollierenden Beobachtung einer eventuellen Umweltbeeinträchtigung beauftragt. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sind keine irreversiblen Schäden und keine Veränderung des Ökosystems eingetreten. Dennoch wird empfohlen, Dieldrin weitgehend durch Endosulfan zu ersetzen. Entsprechende Anordnungen sind inzwischen an das Projekt gegangen. Es ist richtig, daß Endosulfan eine höhere Fischtoxizität als Dieldrin aufweist. Die ökologischen Untersuchungen im Projektgebiet erbringen jedoch den Nachweis, daß sich die aquatische Fauna nach Sprüheinsätzen auf Wasserrandzonen wieder sehr schnell und vollständig regeneriert. Im übrigen ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen, daß der Abbau der im Projekt verwendeten Insektizide im tropischen Klima schneller erfolgt als in gemäßigten Zonen. Gegenwärtig wird der Einsatz natürlicher Insektizide, wie z. B. synthetischer Pyrethrumverbindungen, wissenschaftlich untersucht. Bei positivem Ausgang dieser Erprobung wird die Bundesregierung einen Einsatz dieser Wirkstoffe vorantreiben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 124 und 125): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" wahrheitswidrig behauptet wird, die Kakaopreise würden einseitig von den Abnehmerländern festgesetzt (Seite 24: ,,... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen ...")? Stimmt die Bundesregierung der in der Fibel vertretenen Auffassung „Wo der Kakao wächst, sollte auch die Schokolade gemacht werden" zu? Zu Frage 124: Bei der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen Kinderfibel handelt es sich um ein Bilderbuch zum Mitdenken für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter. Aufgabe der Fibel ist es, Kindern in für sie verständlicher Form die Probleme der Dritten Welt näherzubringen und sie zum Nachdenken hierüber anzuregen. Bei dieser Fibel handelt es sich um die Übernahme einer zuerst in Norwegen mit großem Erfolg erschienenen Kinderfibel. Das Öffentlichkeitsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit hielt das Konzept der norwegischen Autorin dieses Heftes für so gut, daß es sich bei den Copyright-Verhandlungen zur Übernahme des gesamten Textes verpflichtet hat. Trotzdem wurde bei der jetzt vorliegenden zweiten Auflage der von Ihnen beanstandete Satz auf Seite 24 „... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen" ... ersatzlos gestrichen. Die durchweg überaus positive Reaktion und überraschend starke Nachfrage nach der Kinderfibel hat im übrigen gezeigt, daß die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit richtig war, mit einem speziellen Informationsmedium entwicklungspolitisches Problembewußtsein bei Kindern zu wecken. Zu Frage 125: Auch in dieser Passage sollte in für Kinder verständlicher Form darauf hingewiesen werden, daß die Entwicklungsländer nicht nur als Rohstofflieferanten für die Industrieländer fungieren sollen. Die Weiterverarbeitung von Rohstoffen auch im Erzeugerland, die Förderung einer weltweiten Arbeitsteilung und des damit verbundenen Strukturwandels sind u. a. Ziele der deutschen Entwicklungspolitik. Diese Auffassung wurde durch einen einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche erneut bestätigt. In dieser Entschließung zum Vierten Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung vom 5. März 1982 wird u. a. ausgeführt: „Die Industrieländer müssen sich dem weltwirtschaftlichen Strukturwandel stellen und die Bereitschaft zeigen, durch Änderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwicklungshemmende Faktoren abzubauen und aktiv am Aufbau einer leistungsfähigen, gerechten und sozialen Weltwirtschaft mitzuwirken." Diese und andere Grundsätze unserer Entwicklungspolitik, die für Kinder nicht so leicht verständlich sind wie für entwicklungspolitische Fachleute, sollen durch die vereinfachende Darstellung in der Kinderfibel den Kindern so nahegebracht werden, daß sie diese auch verstehen.
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    Rede von Wolfram Bergerowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungs- und des Strafrechts unternimmt die Opposition zum wiederholten Mal, diesmal über den Bundesrat, den Versuch, zu dem Rechtszustand zurückzukommen — jedenfalls soweit es um den Landfriedensbruch geht —, den wir bis 1970 hatten.
    Ich weiß nicht, wie oft sich der Bundestag mit diesem Thema schon beschäftigt hat. 1977 und 1979 lagen Änderungsanträge vor. Der Kollege Pensky hat darauf hingewiesen, daß erst vor einigen Monaten ein wortgleicher Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebracht wurde, der im Parlament bis heute noch nicht zu Ende beraten ist. Sowohl die Zielrichtung der heutigen Vorlage als auch die dafür vorgebrachten Argumente sind nicht neu. Ich meine, ein wiederholtes Einbringen derselben Gesetzesinitiative macht deren Argumente nicht überzeugender.
    Der Kollege Pensky hat zu Recht darauf hingewiesen, daß es ein wortgleicher Entwurf ist. Man mag dann sehr wohl die Frage stellen, was denn die Opposition dazu bewegt, dieses Parlament in dieser Form zu beschäftigen.
    Der Anlaß für diese Gesetzesinitiative — wie der der anderen ebenso — ist nach der Begründung des Bundesrates, daß es in der letzten Zeit eine Reihe von gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Demonstrationen gegeben habe. Nun sage ich Ihnen: Auch mir bereitet das Sorge, was sich vielerorts bei Demonstrationen abgespielt hat. Die Tendenz zu Gewalttätigkeiten, die am Rande oder innerhalb von Demonstrationen begangen werden, bringt die Ge-



    Bergerowski
    fahr mit sich, daß dabei das Grundrecht auf friedliche Demonstration diskreditiert wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wir sind uns mit der Opposition sicherlich darin einig, daß Gewalt niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein kann und daß derjenige, der Gewalt anwendet, nicht mehr der Bürger ist, der das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demonstration wahrnimmt,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    sondern zum Rechtsbrecher wird. Das will ich hier mit aller Deutlichkeit sagen, damit auch draußen nicht der Eindruck entsteht, wir, die wir den von der Opposition und vom Bundesrat begehrten Änderungen des Gesetzes nicht zustimmen, wollten die Gewalttätigkeiten einfach hinnehmen.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Meinungsverschiedenheiten bestehen aber eben darüber, mit welchen Mitteln ein friedlicher Ablauf von Demonstrationen gewährleistet werden kann. Wir sind da nach wie vor der Überzeugung, daß eine Verschärfung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs und eine Änderung des Versammlungsgesetzes nicht weiterhelfen können. Wir meinen, daß die bestehenden Gesetze ausreichen.
    Der Entwurf, der uns jetzt wieder vorgelegt wird, geht an den praktischen Schwierigkeiten, die sich bei der Ermittlung im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen, bei den Ermittlungen der wahren Sachverhalte, ergeben, vorbei. Er versucht, die Probleme allein durch die Gesetzesvorschriften zu lösen. Er verfolgt damit — das hat der Kollege Pensky ganz deutlich dargestellt — wieder eine Richtung, die wir seit Jahren schon kennen, die schon einmal bei der Terroristenbekämpfung, bei der Terroristengesetzgebung von der CDU/CSU beschritten worden ist, nämlich den Weg, einfach Straftatbestände auszudehnen oder neue zu schaffen.
    Ich will mich ganz kurz dem zuwenden, was wieder Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist. Darin ist wieder das Verbot der Maskierung und der Vermummung sowie der passiven Bewaffnung.
    Sicherlich kann derjenige, der sich vermummt und versucht, sich gegen seine Identifizierung zu schützen, kein Verständnis erwarten, wenn er dies deshalb tut, um gewalttätige Ausschreitungen zu unternehmen. Ganz sicher gilt, daß es zum Wesen einer friedlichen Demonstration gehört, sich selbst, seine Person und sein Gesicht zu zeigen. Zur Demonstration im demokratischen Staat gehört es, daß man sich offen bekennt und nicht die Anonymität wählt. Nur kann ich nicht erkennen, daß, wie es die Opposition und der Bundesrat in ihrem Antrag nennen, gerade die Vermummung eine bestimmte, typische Vorbereitungshandlung für einen rechtswidrigen, gewalttätigen Demonstrationsverlauf sei.

    (Bohl [CDU/CSU]: Was denn sonst? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Das ist einfach Unsinn, und das ist unwahr.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das lehrt die Erfahrung! Wer will denn entscheiden, warum sich jemand das Gesicht mit Schminke bemalt, ein Halstuch hochzieht oder eine Kapuze so ins Gesicht zieht, daß die typischen Merkmale eines Gesichtes nicht mehr zu erkennen sind? Die Unterstellung, die der Justizminister aus Bayern, Herr Hillermeier, am 9. Oktober im Bundesrat geäußert hat, wer sich vermummt, habe regelmäßig nicht im Sinn, friedlich für seine Meinung zu demonstrieren, halte ich für böswillig. Reden Sie einmal mit jungen Leuten, die an solchen Demonstrationen teilgenommen haben! Ich kann Ihnen mindestens noch einen Grund nennen, der junge Leute zu solchem Verhalten bringt. Viele Demonstranten wollen sich nicht von der Polizei oder dem Verfassungsschutz erkennen lassen. (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Hört, hört! — Zuruf von der CDU/CSU: Warum wohl?)


    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Warten Sie es ab, ich komme darauf gleich noch zurück! — Sie fürchten — ich rede nur von einer Befürchtung dieser jungen Leute —, später irgendwann einmal in die unseligen Mühlen der Prüfung der Gesinnung zu geraten und danach Nachteile für ihre berufliche Entwicklung zu haben.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Am besten schaffen wir den Staat ab!)

    Wir hier in diesem Haus mögen der Überzeugung sein, daß diese Gefahr überschätzt wird. Ich füge einmal in Klammern hinzu: Wissen wir es denn so genau? Absonderliche Praktiken einiger Bundesländer, die sich immer wieder der Kritik der Datenschutzbeauftragten aussetzen müssen, können einen nachdenklich stimmen.
    Ich halte es für notwendig, daß wir hier miteinander einmal initiativ werden, daß wir uns die Aufgabe stellen, darauf hinzuwirken, daß gerade die Landesinnenminister noch deutlicher, als sie dies bislang getan haben, einmal darlegen, demonstrieren und auch nach außen sichtbar machen, daß Filmmaterial, das bei Demonstrationen gemacht wurde und das sicher zurecht zur Beweissicherung bei Gewalttätigkeiten, bei beginnenden Ausschreitungen auf diesem Gebiet aufgenommmen wurde und eine große Rolle spielt, nach der Demonstration auch wirklich vernichtet wurde. Wir sollten von uns aus einmal etwas dazu beitragen, daß diese aus früheren Jahren, vielleicht aus dem Beginn der 70er Jahre, stammende Furcht junger Leute abgebaut wird. Aber wir tun auf diesem Gebiet nichts.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Es gibt also, so meine ich, nicht nur den einen Grund für eine Vermummung, wie Sie es nennen.
    Die Polizei und die Gerichte werden bei diesem Tatbestand, so meine ich, fast unlösbare Probleme der Abgrenzung zu bewältigen haben. Sie werden sich mit Einlassungen auseinandersetzen müssen, die so sein werden, daß das nicht unmittelbar zu dem Ergebnis führt, es handele sich hier um jemanden,



    Bergerowski
    der sich wegen der bösen Absicht geschützt habe. Man muß dann schon aus Gründen der Praktikabilität, so meine ich, gegen eine solche Regelung sein.
    Der zweite Punkt, den Sie wieder bringen, ist die passive Bewaffnung. Ich halte schon den Begriff der passiven Bewaffnung für sehr bedenklich. Aber auch hier wird es Abgrenzungsprobleme unübersehbarer Art geben. Wann sind denn Sturzhelm und Motorradjacke zum Schutz vor polizeilichem Eingreifen bestimmt? Können sie nicht auch zum Schutz eines friedlichen Demonstranten vor etwaigen Störern dienen, zum Selbstschutz? Zumindest würde eine solche Aussage — damit müssen Sie sich doch auseinandersetzen — eines allein auf Grund seiner Kleidung festgenommenen Demonstranten jede Beweisführung unmöglich machen. Die Folge wird sein, daß die Justiz mit Verfahren belastet ist, die sie nicht bewältigen kann.
    Einmal mehr wurde dargelegt, daß es nicht sinnvoll ist, mit diesem generellen Verbot zu arbeiten. Wir haben Gesetze. Mir scheint, daß es auch viel sinnvoller ist, auf Grund des Einzelfalles zu entscheiden, so wie das nach dem jetzigen Recht möglich ist. Im Wege der Auflage kann z. B. verboten werden, sich zu vermummen oder sich in irgendeiner Form zu bewaffnen.
    Das Legalitätsprinzip würde dann, wenn wir eine Strafnorm aufnehmen, wie Sie das vorgesehen haben, sicherlich viel eher dazu führen, daß Konflikte, Provokationen die Folge des Eingreifens der Polizei wären. Es würde zu Konfrontationen mit verhängnisvollen Auswirkungen kommen. Uns scheint die individuelle Entscheidung auf Grund der Lage, wie sie sich vor Ort darstellt, sinnvoller zu sein.
    Herr Pensky hat sehr ausführlich dargestellt, welche Erfahrungen wir inzwischen mit der Anwendung der Vorschrift aus dem Versammlungsrecht gesammelt haben, nämlich im Wege der Auflage Demonstrationen zu beeinflussen. Ich glaube, daß eine besonnene Politik und die Wahl des jeweils angemessenen Mittels sehr viel sinnvoller sind, als das im Wege genereller gesetzlicher Regelungen tun zu wollen. Flexibles Handeln der Polizei ist das, was wir brauchen. Das sollten wir bewahren.
    Schließlich gehen Sie im Kern wieder auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs zurück, so wie er vor 1970 gegolten hat. Strafbar soll sein, wer sich im Falle von Gewalttätigkeiten nach einem Aufruf nicht von der Menschenmenge entfernt oder sich ihr anschließt. Es steht zu befürchten, daß die Umsetzung auch dieses Tatbestands immense Beweisschwierigkeiten bringen wird. Wann etwa ist denn das Tatbestandsmerkmal erfüllt, wie soll es geschehen, sich von einer Demonstration zu entfernen? Wenn ich an die Demonstration von Bonn denke: Wie hätte es gewirkt, wenn es da zu einer Aufforderung der genannten Art gekommen wäre?
    Ein Polizeipräsident hat einmal ausgeführt:
    Bei der Anwendung des geltenden § 125 StGB ergeben sich häufig Schwierigkeiten in der Beweisführung. Dies gilt insbesondere für die Tatbestandsmerkmale „Menschenmenge", „mit vereinten Kräften" . . . Die Beweisführung ist
    deshalb schwierig, weil in den meisten Fällen allein die Aussage der festnehmenden Beamten vorhanden ist. Es ist häufig vorgekommen, daß diese zwar den Täter und seine Handlung genau beobachtet haben, jedoch nicht den Zusammenhang zur Menschenmenge. Der Nachweis, daß die Tat mit vereinten Kräften durchgeführt worden ist, ist besonders schwierig, weil bei einer Demonstration auch zahlreiche Einzelaktionen vorkommen, die sich nicht immer aus der Gesamthaltung der Menge ergeben, wenn sie auch unter dem Schutz der Menge begangen werden, ..
    Das ist ein Zitat eines Polizeipräsidenten aus einer Anhörung, die im Jahr 1970 vor dem Strafrechtssonderausschuß stattgefunden hat.
    Vorhin wurde der Eindruck vermittelt, als ob es damals nur eine Meinung gegeben hätte, als ob es nur den Widerstand der Praktiker gegen die Änderung des Gesetzes gegeben hätte. So war es natürlich nicht. Heute haben wir die Situation, daß es sicherlich geteilte Auffassungen der Praktiker über die Nützlichkeit dieser Gesetzgebung gibt.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Je weiter Sie zur Praxis herunterkommen, desto mehr geben Sie uns recht!)

    — Herr Jäger, ich habe das Gefühl, daß diejenigen, die in der Verantwortung stehen, Polizeikräfte zu führen, sehr viel eher um die Verantwortung wissen, die sie haben, und um die, die sie hätten, müßten sie ein Gesetz anwenden, wie Sie es gern schaffen würden. Das ist wohl das Problem.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Die Polizisten müßten es in jedem Fall ausbaden, auch wenn sie nach den Regeln vorgehen müßten, die Sie gern schaffen wollen. Auf diese Frage komme ich nachher noch zurück.
    Ich meine, Sie sollten doch nicht an den Erfahrungen von Ende der 60er Jahre vorbeigehen. Sie sollten sich daran erinnern, zu wie vielen als ungerecht empfundenen Urteilen es damals kam, in wie vielen Fällen Ermittlungsverfahren damals in die Wege geleitet wurden und in wie vielen Fällen dieses Verfahren gegen Personen waren, die eigentlich nicht die Gewalttäter waren.
    Sie wollen erneut denjenigen kriminalisieren, der friedlich demonstriert. Das ist derjenige, den Sie auffordern wegzugehen und der sich gegebenenfalls nach Ihrer Vorschrift strafbar macht. Aber das ist nicht der Gewalttäter selbst.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Derjenige, der Gewalttäter begünstigt!)

    Das ist nur derjenige, der friedlich bei der Demonstration dabei war. Sie wollen eine Kriminalisierung genau dieser Gruppe von Leuten. Das war damals das große Problem, daß wir viel zu viele Verfahren gegen Leute hatten, die eigentlich nicht die Gewalttäter waren.

    (Zuruf des Abg. Dr. von Geldern [CDU/ CSU])




    Bergerowski
    Ich komme zum Schluß auf das Problem zu sprechen, auf das es mir ankommt. Ich meine, daß wir Wege suchen müssen, wirklich die Gewalttätigen zu finden. Das ist unser Problem. Die Gesetze reichen aus, um die Gewalttätigen zu bestrafen, aber die Polizei ist ohnmächtig, die Gewalttätigen aus der Demonstration herauszufinden. Verurteilt werden könnten sie allemal. Über diesen Weg müssen wir nachdenken. Wir müssen an den gewalttätigen Kern herankommen, der hinter den Barrikaden steht und mit Wurfgeschossen umgeht. Ich meine, daß dies nur über polizeitaktische Fortschritte möglich ist. Die Polizei muß in die Lage versetzt werden, diese Täter zu ergreifen.
    Ich will noch einen abschließenden Gedanken anfügen. Ich bin sehr skeptisch, daß wir das Problem der gewalttätigen Auseinandersetzung in den Griff bekommen. Ich meine, daß wir eine echte Chance, das Recht auf Demonstration in diesem Land zu erhalten, nur dann haben, wenn es uns gelingt, daß auch die Bürger, die demonstrieren wollen und selbst an der Demonstration beteiligt sind, ihren Anteil leisten, die Demonstration friedlich zu gestalten. Sie müssen selber spüren, daß niemand bei Demonstrationen mit soviel zehntausend Leuten, wie es vorgekommen ist, in der Lage sein kann, die Ordnung zu gewährleisten, wenn nicht die Bürger selbst in der Demonstration ein Bollwerk aufbauen. Ich erinnere daran, daß wir solche Beispiele aus Demonstrationen in Hamburg kennen. Ich erinnere daran, wie die Selbstorganisation bei der Bonner Demonstration gelaufen ist.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Das halten Sie für einen Beweis?)

    — Ich halte dies für eine Möglichkeit und für einen ganz wichtigen Punkt in dieser Diskussion. Wir sind im Augenblick vielleicht etwas ratlos — über diesen Punkt haben wir schon geredet —; aber ich bin sicher, daß wir, wenn wir Ihre Entwürfe annähmen, genauso ratlos wären, weil die Folgen der Umsetzung Ihrer Entwürfe mehr Unsicherheit und Verunsicherung unter die jungen Leute brächten. Damit wäre die Ratlosigkeit noch größer.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit acht Jahren wird in Bundestag und Bundesrat immer wieder darum gerungen, ob das 1970 reformierte Demonstrationsstrafrecht geändert werden soll. Am 22. Oktober des vergangenen Jahres haben wir hier einen Entwurf der Opposition beraten. Heute geht es um einen Bundesratsentwurf, der mit dem Oppositionsentwurf wortgleich ist, wenn man von einer kleinen redaktionellen Abweichung absieht.
    Unsere Verfassung hat das Recht der Gesetzesinitiative großzügig ausgeteilt. Das Grundgesetz sieht reichlich Möglichkeiten vor, den Bundestag zu beschäftigen und ein Thema in der Diskussion zu halten. Steter Tropfen höhlt den Stein, so wird mancher denken, der diese immer neuen Anläufe gutheißt
    und in ihnen den Ausdruck lebendigen demokratischen Stils erblickt.
    In Wirklichkeit gibt es in diesen Auseinandersetzungen im Grunde genommen kein Argument, das nicht schon mehrfach hin- und her gewendet worden wäre, kaum eine Formulierung, die nicht schon geprüft und verworfen worden wäre. Auch aus Berlin, der Stadt, in der die Uhren manchmal schneller gehen als an anderen Orten, ist man uns eine wirklich neue Idee schuldig geblieben — trotz allerlei Wirbels, der in der Öffentlichkeit um einen sogenannten Kompromißvorschlag gemacht wird, den die einen auf Herrn Lummer, die anderen auf Herrn Hübner zurückführen.
    Verständlicherweise sind die Bürger besorgt über Szenen der Gewalttätigkeit an der Startbahn West oder bei Krawallen in Berlin. Niemanden läßt das Schicksal der Polizeibeamten kalt, die bei den Ausschreitungen blindwütiger Chaoten schwerverletzt werden. Niemand hält es für eine Bagatelle — auch die Koalition nicht und nicht die Bundesregierung —, wenn Fensterscheiben eingeworfen, Autos in Brand gesetzt und Geschäfte geplündert werden. Bei allen Gegensätzen, die uns in der Sache trennen, sollten wir — da stimme ich Herrn Bergerowski nachdrücklich zu — einander nicht unterstellen, daß der andere die Gewalt und ihre Folgen nicht ernst nehme und den Rechtsstaat Chaoten preisgebe.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir sollten uns gegenseitig zugute halten — beide Seiten —, daß es uns um das gleiche Ziel geht, um mehr innere Sicherheit, aber auch um mehr inneren Frieden. Innerer Friede ist mehr als innere Sicherheit. Ein Polizeistaat mag wohl sicher sein, er wird aber nicht im Inneren befriedet sein. Innerer Frieden braucht nämlich mehr als eine forsche Polizei, mehr als schneidige Staatsanwälte, mehr als energische Richter und scharfe Gesetze.

    (Beifall bei der SPD)

    Im Demonstrationsstrafrecht geht es auch um die heikle Balance zwischen bloßer Sicherheit, dem Wert des Rechtsgüterschutzes und dem Gut des inneren Friedens.
    Herr Miltner, wenn Sie sich hier hinstellen und lauthals beklagen, es gebe Rechtsbrüche, vor denen zurückgewichen werde, dann, meine ich, sind Sie es uns doch schuldig, darauf zu verweisen, daß die Auseinandersetzung mit solchen gewalttätigen Demonstrationen und anderen Rechtsbrüchen Sache der elf Bundesländer ist, daß also die Kritik, die Sie hier an die Adresse der Bundesregierung äußern, verfehlt ist. Es sind Ihre eigenen Parteifreunde in den Landesregierungen,

    (Zuruf des Abg. Jäger [Wangen] [CDU/ CSU])

    die hier, wie ich zugestehe, mit Augenmaß, mit Vernunft, auch nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorgehen und diese Balance, von der ich spreche, sehr wohl zu wahren wissen. Sie haben dafür offenbar keinen Blick.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Aber, Herr Bundesminister, Sie wissen doch, daß die LänBundesminister Dr. Schmude der keine Kompetenz haben auf diesem Gesetzgebungsgebiet!)




    — Nicht auf dem Gesetzgebungsgebiet, aber auf dem Gebiet der Gesetzesanwendung, und darum geht es doch.

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Betrachten Sie das einmal, was da möglich ist und was mit Augenmaß gestaltet und teilweise auch unterlassen wird.
    Ich habe niemals einen Zweifel daran gelassen, daß der Staat Zonen der Illegalität nicht dulden darf. Ebenso selbstverständlich kommt es aber darauf an, daß der staatliche Zugriff den Bürgern nach Kräften einsichtig gemacht wird. Sonst kann es geschehen, daß staatliches Handeln den inneren Zusammenhang unserer Gesellschaft, ihr gemeinsames Rechtsbewußtsein eher gefährdet als stärkt.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit dieser Elle müssen wir auch alle Gesetzgebungsvorschläge messen. Es gibt bei vielen Teilen der Jugend unserem Staat gegenüber eine Verdrossenheit, die bedrückt und herausfordert. Wie man dieser Verdrossenheit begegnet, wie man am besten die Überzeugungskraft unserer Rechtsordnung stärkt, darum geht es. Darum streiten wir in Wirklichkeit. Und weil es darum geht, werde ich auch nicht müde, die Argumente zu wiederholen, die gegen den Vorschlag des Bundesrates ebenso wie gegen den der Opposition vorgebracht werden.
    Der vorgeschlagene Tatbestand des Landfriedensbruchs ist und bleibt nicht praktikabel. Wie soll man feststellen, daß eine Menge die aus ihr mit vereinten Kräften in sicherheitsgefährdender Weise begangenen Gewalttätigkeiten unterstützt? Wie soll man die Willensrichtung einer Menge rechtsstaatlich korrekt feststellen können? Noch vertracktere Aufgaben würden unseren Gerichten dadurch aufgebürdet, daß dem einzelnen Demonstrationsteilnehmer vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden müßte. Die üblichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten würden nur selten ausreichen, um einem Täter nachzuweisen, daß er weiß oder billigend in Kauf nimmt — dies alles müßte man nachweisen —, daß Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen mit vereinten Kräften aus der Menge begangen werden, daß dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, daß die Menge diese Handlungen unterstützt und daß ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge zum Auseinandergehen aufgefordert hat.
    Zu einer Verurteilung würde es daher nur kommen, wenn die Gerichte zu einer überaus extensiven Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale Zuflucht nähmen. Dann aber müßten sie genau die Nachteile eines Massentatbestands in Kauf nehmen, die das vor 1970 geltende Recht diskreditiert haben. Strafbar wäre dann ja auch der, der aus bloßer Neugier oder Einfalt in einer solchen Menge verbleibt. Schlimmer noch: Strafbar wäre auch, wer beruhigend auf die Menge einwirken und mit Gewalttätern gerade nichts zu tun haben will.
    Natürlich kann das Verweilen von Demonstranten in einer unfriedlichen Menge die Polizei behindern. Das geltende Recht stuft den Unrechtsgehalt eines solchen Verhaltens mit Recht als bloße Ordnungswidrigkeit ein. Das Strafrecht ist das schärfste und, was den inneren Frieden anlangt, oft auch ein zweischneidiges Mittel der sozialen Kontrolle. Es kommt nur dort in Betracht, wo es zum Schutz vor schwerwiegenden Rechtsgutverletzungen und Gefährdungen unerläßlich, aber auch tatsächlich wirksam ist. Die — ich sage bewußt — Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts im Mai 1970 beruht auf der elementaren, ich meine sogar: verfassungsrechtlich gebotenen Grundentscheidung, daß die Teilnahme an einer Demonstration ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung und der politischen Willensbildung ist und deswegen als solche nicht strafbegründend oder strafschärfend bewertet werden darf. An dieser Grundüberzeugung hält die Bundesregierung auch heute noch unverändert fest.
    Ferner: Eine nennenswerte Präventivwirkung, Vorbeugewirkung, kommt dem vorgeschlagenen neuen Straftatbestand nicht zu. Wie soll auch eine Norm abschrecken, auf die nur in seltenen Fällen eine Verurteilung gestützt werden könnte? Wir würden die Polizei nur verleiten oder sogar zwingen, ihren Einsatz zu verzetteln. Sie müßte gegen friedliche Teilnehmer an einer unfriedlichen Versammlung einschreiten. Ist es nicht sinnvoller, wenn die Polizei ihre Kräfte darauf verwenden kann, tatsächliche Gewalttäter oder die Anheizer der Menge zu ergreifen, deren Verhalten bereits nach geltendem Recht strafbar ist?

    (Clemens [CDU/CSU]: Sehr blauäugig!)

    Mir scheint, angesichts der Schwierigkeit, diese Aufgabe zu bewältigen, sehen Sie einen Ausweg darin, den Kreis derjenigen, die wegen Verstoßes gegen ein Strafgesetz erfaßt werden können, auszuweiten, über die Gruppe derjenigen hinaus, gegen die sich das Vorgehen eigentlich richten muß. Das kann doch wirklich keine Lösung, keine Befriedigung, das kann nicht einmal Sicherheit bringen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Auch ich halte es für sehr unbefriedigend, daß nur ein relativ kleiner Teil gewalttätiger Demonstranten tatsächlich gefaßt werden kann. Die Antwort kann aber doch nicht heißen, daß alle Versammlungsteilnehmer kriminalisiert werden müssen, wenn es einmal zu Gewalttätigkeiten kommt. Was wäre denn dadurch gewonnen außer vielleicht der Solidarisierung der bisher friedlichen Teilnehmer mit den gewalttätigen Randalierern? Nichts wäre schädlicher. Das Verhalten des einzelnen in einer brodelnden Menschenmenge ist wohl nicht so kalkulierbar und so rational, daß es durch eine bloße Strafdrohung gesteuert werden könnte.
    Mit den Änderungsvorschlägen zum Versammlungsrecht stehen die Befürworter des Verbots der Vermummung und der passiven Bewaffnung vor dem gleichen Dilemma, das sich auch im Falle der vorgeschlagenen Änderung des Landfriedensbruchstatbestandes stellt. Entweder wird das Verbot, bei Versammlungen bestimmte Gegenstände zu tragen oder sein Äußeres zu entstellen, so eng ge-



    Bundesminister Dr. Schmude
    faßt, daß es unschwer umgangen werden kann, oder der Tatbestand wäre derart weit gefaßt, daß auch harmlose Verhaltensweisen erfaßt werden.
    Die Alternative ist also, entweder eine Lösung in Kauf zu nehmen, deren praktische Bedeutungslosigkeit von vornherein feststeht, oder aber das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in unvertretbarer Weise zu beschränken. Der Bundesratsvorschlag würde das letztere bewirken.
    Die Polizei macht heute von der nach geltendem Recht bestehenden Möglichkeit, Auflagen gegen bestimmte Erscheinungsformen der Vermummung oder der passiven Bewaffnung zu verhängen, in zunehmendem Maße und mit Erfolg Gebrauch. Herr Miltner, zur Begründung darauf zu verweisen, daß ein gesetzliches Verbot erforderlich und möglich ist, zieht gerade die falsche Schlußfolgerung aus dieser Praxis. Die Polizei macht heute von diesen Auflagen — Herr Pensky hat uns das im einzelnen dargestellt
    — nach Maßgabe ihrer Zweckmäßigkeitserwägungen im Einzelfall Gebrauch. Wenn sie eine solche Auflage verhängt, geht sie gegen den einzelnen, der dagegen verstößt, ebenfalls wieder nach Maßgabe von Zweckmäßigkeitserwägungen vor, nicht aber gehalten durch eine starre gesetzliche Verpflichtung, durch das Legalitätsprinzip, das sie bei einem Strafrechtsparagraphen zwingen würde, gegen jeden vorzugehen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Sie sollten ihn erkennen und sollten sehen, daß Sie mit dieser Veränderung wirklich nichts gewinnen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Wie ist es denn bei nicht genehmigten Demonstrationen?)

    — Wenn Sie mich fragen, Herr Kollege Jäger, wie es bei nicht genehmigten Demonstrationen aussieht, dann muß ich Ihnen insofern die Antwort schuldig bleiben, als ich keine nicht genehmigten und keine genehmigten Demonstrationen kenne.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Angemeldet, von mir aus!)

    — Angemeldet, das ist das richtige Wort. Wir wollen in unserer Begrifflichkeit doch klar herausstellen, daß das Recht, sich frei zu versammeln, ein Grundrecht ist; man muß die Versammlung nur anmelden. Aber auch in solchen Fällen gibt das heutige Versammlungsrecht die gleichen Möglichkeiten, im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern und anderen Maßnahmen vorzugehen. Sie werden jetzt zunehmend genutzt, sie werden erfolgreich genutzt. Da sollten wir nicht mit dem harten, unflexiblen Instrument eines Strafparagraphen dazwischengehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ein erstes Beispiel für den erfolgreichen Einsatz solcher Auflagen haben wir bei der größten Demonstration der deutschen Nachkriegsgeschichte — der Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn
    — erlebt, aber auch bei den Versammlungen im Berliner Tegeler Forst und jüngst in Hamburg. Das Polizeirecht ist das ureigenste Handwerkszeug der Polizei. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht ihr, im
    Einzelfall flexibel und abwägend vorzugehen. Schon heute ist die Polizei in vielen Fällen nicht daran interessiert, bestimmte Vermummte aufzugreifen und ihre Vermummung zu beseitigen, wenn sie erkennt: Von denen droht keine Gefahr, droht keine Gewalttätigkeit. Wollen Sie ihr in Zukunft vorschreiben, in jedem Vermummten einen Gewalttäter zu sehen, nur auf Grund der Erfahrung, daß sich viele Gewalttäter zunächst einmal vermummen? Das wäre ein Irrweg. Was würde das scheinbar harte, scheinbar energische Durchgreifen eigentlich helfen, wenn es ganze Menschenmassen in falsche Solidarisierungen treibt und massenhaft Auflehnung provoziert?
    Noch einige Worte zu dem erwähnten angeblichen Kompromißvorschlag, der uns für diese Debatte gerade rechtzeitig aus Berlin erreicht hat. Dabei geht es offenbar darum, bestimmte objektive und äußerliche Tatmerkmale, nämlich die Vermummung, die aktive und die passive Bewaffnung, in den Tatbestand des Landfriedensbruchs einzubeziehen. Offenbar wird davon ausgegangen, daß sich an diesen Merkmalen mit hinreichender Eindeutigkeit gewisse Vorbereitungshandlungen erkennen lassen. In zwei verschiedenen Tatbeständen sollen die bloße Feststellung der Beteiligung am Landfriedensbruch einerseits und die absichtliche Zusammenrottung mit anderen zum Zweck von Gewalttaten andererseits gesondert erfaßt werden. Die Vermummung und die nur passive Bewaffnung sollen nur dann bestraft werden, wenn sich die betreffenden Demonstranten auf Aufforderung eines Trägers von Hoheitsbefugnissen nicht aus der Menge entfernen.
    Wir haben heute über diesen Vorschlag nicht im einzelnen zu befinden. Ich will Sie aber über meine Einschätzung nicht im unklaren lassen: Strafbarkeitslücken, wie sie der Berliner Vorschlag voraussetzt, bestehen in Wirklichkeit nicht. Schon heute ist nach § 125 a des Strafgesetzbuchs als Täter oder Teilnehmer strafbar, wer eine Schußwaffe oder eine andere Waffe bei sich führt, um diese zu verwenden. Im Einzelfall ist aber nur sehr schwer zu bestimmen, was alles aktive und passive Bewaffnung ist.
    Die gleichen Abgrenzungsschwierigkeiten wie nach dem Bundesratsentwurf würden sich auch hier für die Begriffe der passiven Bewaffnung und der Vermummung ergeben. Schon nach geltendem Recht kann jeder, der aktiv an Ausschreitungen mitwirkt, auch in Form nur geistiger Mitwirkung und psychischer Unterstützung, bestraft werden. Die vorgeschlagene Neuregelung würde also auch Personen erfassen, die trotz des weiten Täterbegriffs vom geltenden Recht nicht erfaßt sind oder denen eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden kann, obwohl schon nach geltendem Recht bestimmte Formen der aktiven und passiven Bewaffnung und Vermummung als Indizien für eine Beteiligung am Landfriedensbruch gelten. Führt das nicht im Ergebnis dazu, daß durch die vorgeschlagenen neuen Tatbestandsmerkmale — man sollte sie wohl eher als objektive Beweiserleichterungen bezeichnen — letzten Endes doch die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration schon die Strafbarkeit begründet?
    Ich meine deshalb, daß der Berliner Vorschlag da, wo er über das schon geltende Recht wirklich hin-



    Bundesminister Dr. Schmude
    ausgeht, nicht eindeutig strafwürdiges Verhalten bedrohen würde. Damit würde er im Ergebnis hinter die Erfahrungen zurückfallen, die 1970 gründlich erwogen worden sind und die zu der heute geltenden Regelung geführt haben.

    (Vereinzelte Zustimmung bei der SPD)

    Auch gegenüber diesem Vorschlag oder dem, was wir bisher von ihm wissen, betone ich deshalb: Das geltende Recht reicht aus. Es beruht auf guten, wohl abgewogenen Gründen. Wir sollten das, was die Polizei heute mit ihrem Einsatz dankenswerterweise leistet und auch zu leisten in der Lage ist, nicht durch eine Rechtsänderung abwerten, von deren Notwendigkeit wir uns selbst nicht überzeugen können.
    Es ist das gute Recht nicht nur der Oppositionsfraktion, sondern auch des Bundesrates, die eigene Auffassung zum Demonstrationsstrafrecht immer wieder und in jeder Form zur parlamentarischen Diskussion zu stellen. Es ist aber ebenso das gute Recht der Regierung und der sie tragenden Koalition, diesen Argumenten andere, ich glaube: die besseren, entgegenzuhalten. Die Bundesregierung wird es auch weiter tun. Steter Tropfen wird hier, entgegen der Regel, den Stein nicht höhlen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Schaffte man den Stein fort, dann bräuchte man ihn nicht mehr zu höhlen!)

    Aber eine Gefahr sehe ich, die von dieser fortdauernden Diskussion ausgehen könnte. Ich meine die Gefahr, daß die Bürger allmählich eine schiefe Optik von der Gewalt gewinnen, die es in unserer Gesellschaft ja nicht nur bei Demonstrationen und nicht nur bei Hausbesetzungen gibt. Wir Deutschen haben ja nur zu oft ohnedies einen Widerwillen gegen alles, was „auf der Straße" passiert. Es ist nicht gerade die Nachwirkung demokratischer Erfahrungen in unserer Geschichte. Die Demonstrationsfreiheit ist bei uns noch eine junge und zarte Pflanze. Ich wehre mich deshalb dagegen, gewaltsame Übergriffe von Minderheiten zum Anlaß zu nehmen, über einen allgemeinen Verfall des Rechtsbewußtseins zu klagen und legitime, nicht von ungefähr kommende Formen des politischen Ausdrucks zu diskreditieren.

    (Clemens [CDU/CSU]: Dadurch werden verletzte Polizisten nicht gesund!)

    Mit Formen des Vandalismus, Herr Kollege Clemens, werden wir auch bei anderen Gelegenheiten konfrontiert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was sind denn das für Gelegenheiten?)

    Erstaunlicherweise erregen sie weit weniger Auf sehen. Bei Fußballspielen beispielsweise kommt es gelegentlich zu schweren und schwersten Ausschreitungen von Hunderten von Besuchern. Die psychologischen und gesellschaftlichen Ursachen solcher Gewalt mögen denen ganz ähnlich sein, die zu Brutalität, Zerstörungswut und Aggressionen im Zusammenhang mit Demonstrationen führen. Und doch führen sie zu weit weniger grundsätzlichen Überlegungen, zu keiner gesetzgeberischen Aktivität und durchweg nicht zu Wehklagen über den Stand des Rechtsbewußtseins in unserem Land.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Im Fernsehen wurden jüngst zwei Urteile gegenübergestellt: Beide Male ging es darum, daß Polizisten durch Steinwürfe verletzt worden waren. Ein einschlägig vorbestrafter Fußballfanatiker wurde zu rund 3 000 DM Geldstrafe verurteilt. Gegen einen nicht vorbestraften Studenten, dem ebenso ein Steinwurf zur Last gelegt wurde, wurde wegen schweren Landfriedensbruchs eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verhängt. Es geht mir nun wirklich nicht darum, gegenüber dem einen oder anderen Gericht Urteilsschelte zu üben. Zwei Taten sind einander niemals völlig gleich;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Also!)

    die Strafzumessung ist allemal vom Einzelfall abhängig. Aber ich halte es für richtig, die Entwicklung der Rechtsprechung genau zu beobachten. Sie könnte ein Gradmesser für Atmosphärisches sein, das sich in unserem öffentlichen Leben entwickelt. Allzu konzentriertes und einseitiges Starren auf das, was bei Demonstrationen, Hausbesetzungen und derlei mehr geschieht, sollte uns nicht den Blick für andere, nicht minder bedenkliche und nicht minder anstößige Formen der Gewalt trüben.
    Weil diese Gefahr besteht, muß hier manches deutlich zurechtgerückt werden. Die ganz überwiegende Mehrheit der Bürger, die demonstrieren, in Frankfurt, Berlin, Brokdorf oder Gorleben, sind nicht organisierte Chaoten oder berufsmäßige Demonstranten; das Bild ist viel bunter. Da kann man auch mit Wunschträumen bestimmter Gewalttäter, die ihre Konzeptionspapiere dazu machen, Herr Miltner, keinen anderen Eindruck erwecken. Denn die große Mehrheit solcher friedlichen Demonstranten lehnt jede Identifizierung mit solchen Gewalttätern ab, lehnt es ab, sich von denen vor ihren Karren spannen zu lassen.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das haben wir in Frankfurt gesehen!)

    Unter diesen Demonstranten ist eine nicht geringe Zahl von Bürgern, die ihre ganze Freizeit darauf verwenden, um einen wirklichen oder vermeintlichen Mißstand abzuwenden. Sie drücken damit auch ein Defizit unseres politischen Lebens aus, über das die politischen Parteien, über das wir alle gründlich nachdenken sollten. Ich sehe es als Aufgabe aller im Staat Verantwortlichen an, denen, die sich durch die Ausübung ihres Demonstrationsrechts ausdrücken, zuzuhören. Ich wiederhole meinen Hinweis: Wer so demonstriert, wie es die Teilnehmer der Friedensdemonstration im Oktober letzten Jahres in Bonn getan haben, wird gehört und muß gehört werden. Es ist billig und gefährlich, Demonstrationen, die friedlich verlaufen, als Demonstrationen gar nicht mehr ernst zu nehmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir tun der politischen Kultur und dem Ansehen der
    Grundrechte in unserem Lande keinen guten
    Dienst, wenn wir mit dazu beitragen, daß der Begriff



    Bundesminister Dr. Schmude
    „Demonstration" mit dem der Gewalt verbunden wird.
    Namens der Bundesregierung spreche ich mich gegen den Entwurf des Bundesrates aus. Die vorgeschlagenen Regelungen lassen sich auch durch vorgeblich neue Entwicklungen nicht rechtfertigen. Wir sollten uns unter dem Eindruck, daß irgend etwas wohl geschehen sollte, nicht zu Symbolhandlungen hinreißen lassen, die im Ergebnis keinen Nutzen stiften, aber sowohl das geltende Recht als auch die Aktivitäten des Gesetzgebers diskreditieren können. Die bestehenden und eben nicht im Hinblick auf aktuelles Demonstrations- und Krawallgeschehen gestalteten Gesetze reichen auch heute aus, um der Gewalt und dem Rechtsbruch wirksam und, wo es sein muß, auch mit Härte entgegenzutreten. Gleichwohl zusätzlich beschlossene Strafvorschriften könnten demgegenüber allenfalls Signalwirkung haben, allerdings eine eindeutig negative. Denn nicht auf das allgemeine, seit der Reform von 1979 unveränderte Straf- und Versammlungsrecht würden Straftäter den Zugriff von Polizei oder Justiz nach einer Änderung zurückführen, stets wären es vielmehr die Änderungen, die von Betroffenen und von sonst interessierter Seite verantwortlich gemacht und in ihrem Rechtsgehalt als gezielte gesetzgeberische Sondermaßnahme angezweifelt würden. Das sollten wir wirklich nicht und zumal nicht unnötig riskieren.
    Mich überrascht in diesem Zusammenhang auch die Selbstverständlichkeit, mit der erwartet wird, daß ein Mehr an Gesetzgebung zwangsläufig auch ein Mehr an innerer Sicherheit oder gar an innerem Frieden bringt. Da helfen alle eindeutigen Beispiele nicht, Herr Miltner, die Sie hier vortragen, alle Schreckensvisionen, die Sie uns vorstellen. Sie sind uns schuldig geblieben zu zeigen, wie Sie mit den von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen irgend etwas in der Praxis ändern oder verbessern. Und das ist doch der Punkt, um den es bei uns geht.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade diejenigen, die bei anderer Gelegenheit mit dem Schlagwort von der Normenflut schnell bei der Hand sind, sollten sich daran erinnern, daß der Gesetzgeber nicht alle Vernunft gepachtet hat. Er darf Polizei und Justiz nicht zu bloßen Robotern für die Durchsetzung genereller Regeln machen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das häufig beklagte Defizit an polizeilicher Wirksamkeit würde — das ist meine feste Überzeugung
    — durch ein Übermaß an Gesetzgebung — und der vorgeschlagene Entwurf wäre ein solches Übermaß
    — nicht geringer, sondern größer werden. Ich bin überzeugt, dieser Entwurf würde sich nicht zugunsten, sondern zu Lasten des inneren Friedens auswirken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)