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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Möhring 5443 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Afghanistantag Genscher, Bundesminister AA 5443 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5445 B Wischnewski SPD 5447 A Möllemann FDP 5448 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Dezember 1981 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt Spaniens Drucksache 9/1362 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/1439 — Dr. Hennig CDU/CSU 5449 D Dr. Ehmke SPD 5451 C Möllemann FDP 5452 A Genscher, Bundesminister AA 5452 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis — Drucksache 9/1363 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/1426 — 5452 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 9/1338 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 5452 D Dr. Olderog CDU/CSU 5453 D Gnädinger SPD 5455 B Bergerowski FDP 5456 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 9/1258 — Dr. Miltner CDU/CSU 5457 B Pensky SPD 5459 C Bergerowski FDP 5462 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 5465 B Bohl CDU/CSU 5469 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppel- II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 besteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern — Drucksache 9/1357 — 5472 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Seschellen über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache 9/1370 — 5472A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Luftverkehr — Drucksache 9/1371 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste über den Luftverkehr — Drucksache 9/1372 — 5472 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs — Drucksache 9/1411 — 5472 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lowack, Graf Huyn, Berger (Lahnstein), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Dr. Marx, Lamers, Dr. Kunz (Weiden), Dr.-Ing. Oldenstädt, Frau Geier, Dr. Hüsch, Dr. Köhler (Wolfsburg), Gerster (Mainz), Würzbach, Dallmeyer, Dr. Todenhöfer, Dr. Hupka, Repnik, Rühe, Böhm (Melsungen), Straßmeir, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Arnold, Dr. Mertes (Gerolstein) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Abbau der friedensfeindlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 9/927 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 5472 D Steiner SPD 5474 C Dr. Wendig FDP 5477 B Beratung des Berichts über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz — Drucksache 9/1355 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 5498 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 5500 C Rayer SPD 5502 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 5504A Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1330 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen - Drucksache 9/1339 — 5505C Beratung der Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/1413 — 5505 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Normenkontrollantrag gegen das Staatshaftungsgesetz — Drucksache 9/1412 — 5505D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Achtundvierzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/1060, 9/1364 — . . . . 5506A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung der bundeseigenen Grundstücke im Ortskern von Altenrath an die Stadt Troisdorf — Drucksache 9/1358 — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung — Drucksachen 8/4035, 9/253 Nr. 12, 9/1393 — — 5506B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 III Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbebehauptungen in der Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie in der Werbung hierfür — Drucksachen 9/787, 9/1402 — . . . . 5506 C Fragestunde — Drucksache 9/1425 vom 5. März 1982 — Äußerung des Bundesbauministers zur Überprüfung der Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 54 05.03.82 Drs 09/1425 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5480C,D ZusFr Zierer CDU/CSU 5480 C Anstieg der Mieten durch die Kabinettsbeschlüsse zum Mietrecht MdlAnfr 55 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 5480D, 5481A ZusFr Magin CDU/CSU 5481 A Vereinbarkeit der Äußerungen der Bundesminister Dr. Haack und Genscher über das Mietrecht und das Beschäftigungsprogramm MdlAnfr 56 05.03.82 Drs 09/1425 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5481 B,C ZusFr Magin CDU/CSU 5481 B,C Aufenthaltsbeschränkungen für polnische Parlamentarier in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 61 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481 D, 5482A, B ZusFr Frau Blunck SPD 5481D, 5482 A ZusFr Frau Zutt SPD 5482 B Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland für Diplomaten aus Staaten, in denen Kriegsrecht herrscht MdlAnfr 62 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Blunck SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5481B, D ZusFr Frau Blunck SPD 5482 C Verweigerung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für sowjetische Staatsbürger MdlAnfr 63, 64 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5482D, 5483 A, B, C, D ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . 5483A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5483 C ZusFr Frau Blunck SPD 5483 D Rückgang des Deutschunterrichts und des Germanistikstudiums in den USA MdlAnfr 65 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5484 A, C, D ZusFr Dörflinger CDU/CSU 5484 C, D Vitaminmangel durch schlechte Verpflegung der in der Tschechoslowakei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr 67, 68 05.03.82 Drs 09/1425 Kalisch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485A, B,C, D ZusFr Kalisch CDU/CSU 5485 A, B,C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5485 B, D Ausreisegenehmigung für ausreisewillige Deutsche in Polen MdlAnfr 71 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5485D, 5486A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486 A Aufhebung der Beschränkungen der Handlungsfähigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Polen MdlAnfr 72 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5486B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5486 C Verknüpfung des Gasröhrengeschäfts mit der Verbesserung der menschenrechtlichen Situation der Deutschen in der Sowjetunion MdlAnfr 76 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5486D, 5487 B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5487 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5487 C Bedeutung der längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung von verglastem, hochradioaktivem Abfall für die Endlagerung MdlAnfr 83, 84 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 5487D, 5488 A, B,C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 5488A,B,C Deponierung hochradioaktiven Abfalls nach einer längerfristigen oberirdischen Zwischenlagerung in mittelradioaktiven Endlagern MdlAnfr 85, 86 05.03.82 Drs 09/1425 Catenhusen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 5488D, 5489A,B ZusFr Catenhusen SPD . . . . 5488D, 5489A,B Konkursabwicklung beim Institut DATUM e. V. MdlAnfr 87, 88 05.03.82 Drs 09/1425 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5489 B, D, 5490A, B ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 5489D, 5490B Finanzielle Unterstützung der DKP durch die DDR MdlAnfr 91 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5490 C, D, 5491A, B ZusFr Werner CDU/CSU 5490 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 5491A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5491 B Vereinheitlichung und Bereinigung des Mietrechts MdlAnfr 1 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5491 C, D, 5492 A ZusFr Clemens CDU/CSU 5491 D Verzögerungen der Vorarbeiten zur Erweiterung der Gefährdungshaftung MdlAnfr 2 05.03.82 Drs 09/1425 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 5492 A, B, C ZusFr Clemens CDU/CSU 5492 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5492 C Informationspflicht der Reiseveranstalter in bezug auf die Gefahr von Kriminalität und Gewalttätigkeiten in bestimmten Urlaubsländern MdlAnfr 77 05.03.82 Drs 09/1425 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5492D, 5493A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU 5493A,B Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze im Jahr 1983 MdlAnfr 100 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5493 C, D, 5494A,B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 5493 D ZusFr Dr. Soell SPD 5494A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5494A Herausgabe einer Karl-Marx-Gedenkmünze angesichts der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Marxismus MdlAnfr 101 05.03.82 Drs 09/1425 Jung (Lörrach) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5494 B, D, 5495A,B ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU . . . 5494C, D ZusFr Dr. Soell SPD 5495 A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 5495 B Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gegen Angehörige der Bundesfinanzverwaltung seit 1972 MdlAnfr 103 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hackel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5495C, D ZusFr Dr. Hackel CDU/CSU 5495 C Unterschiede zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland beim Technologietransfer im Ost-West- Handel MdlAnfr 105 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5496 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 B,C Restriktionen der NATO-Staaten im Ost-West-Handel bei einer Intervention der UdSSR in Polen - MdlAnfr 106 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5496 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5496 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 V Übernahme staatlicher Ausfuhrbürgschaften für den Bau von Luftschutzbunkern in Teheran durch deutsche Firmen MdlAnfr 108 05.03.82 Drs 09/1425 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 A Verstöße der portugiesischen Granitindustrie gegen die Vereinbarung über den Warenverkehr mit der EG MdlAnfr 109 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 5497 B,C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5497 C Gespräche bundesdeutscher Stellen, insbesondere der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern MdlAnfr 117 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 5498A,B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 5498A, B Nächste Sitzung 5506 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5507*A Anlage 2 Reaktion des Bundesbauministers auf die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen zum Mietrecht MdlAnfr 53 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 3 Zustimmung des Bundeskanzlers zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Haack zum Mietrecht MdlAnfr 57 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* C Anlage 4 Aufwendungen an zusätzlichem Wohngeld für Rentner als Folge ihrer Belastung durch den Krankenversicherungsbeitrag MdlAnfr 58 05.03.82 Drs 09/1425 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 5 Änderung des Wohngeldgesetzes hinsichtlich der Zahlungen an Rentner MdlAnfr 59 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 5507* D Anlage 6 Nichterwähnung der Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle als „Väter" des deutsch-französischen Vertrags durch Bundeskanzler Schmidt in einer Pressekonferenz in Paris MdlAnfr 60 05.03.82 Drs 09/1425 Graf von Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 5508* A Anlage 7 Erhaltung des Naturschutzgebiets Taubergießen im Elsaß MdlAnfr 66 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* B Anlage 8 Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen Indiostämme; Errichtung eines Neubaus für die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in MexikoCity MdlAnfr 69, 70 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5508* C Anlage 9 Begehung des 21. März 1982 als „Afghanistantag" in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 74 05.03.82 Drs 09/1425 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Anlage 10 Begehung des 21. März 1982 als Gedenktag für Afghanistan in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 75 05.03.82 Drs 09/1425 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5509* B Anlage 11 Bundeseinheitliche Regelung der Abgeltung von Schäden durch Schwermetalle durch Schaffung eines Entschädigungsfonds MdlAnfr 78, 79 05.03.82 Drs 09/1425 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5509* C Anlage 12 Entschädigung von Landwirten im Bereich kerntechnischer Anlagen für die Minderung des Absatzes ihrer Produkte infolge Rufschäden MdlAnfr 80, 81 05.03.82 Drs 09/1425 Brunner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5510*A Anlage 13 Verhandlungen mit der DDR über die Entsalzung der Werra MdlAnfr 82 05.03.82 Drs 09/1425 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5510* C Anlage 14 Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung auf die Beschäftigungslage im Kraftwerksbau und die Energieversorgung MdlAnfr 89, 90 05.0182 Drs 09/1425 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5510* D Anlage 15 Einhaltung der empfohlenen Dosierung von Pflanzenschutzmitteln sowie Neuregelung der technischen Überwachung von Pflanzenschutzgeräten MdlAnfr 110, 111 05.03.82 Drs 09/1425 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*B Anlage 16 Kürzung der Bundesmittel für die Flurbereinigung in Baden-Württemberg bis 1984 MdlAnfr 112 05.03.82 Drs 09/1425 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5511*D Anlage 17 Holzeinschlag durch die französischen Eigentümer im Naturschutzgebiet Tauber-gießen MdlAnfr 113 05.03.82 Drs 09/1425 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* A Anlage 18 Voraussichtliche Zahl der aufgegebenen Betriebe und der abwandernden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft bis 1987 MdlAnfr 116 05.03.82 Drs 09/1425 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5512* C Anlage 19 Vergleich von Gesprächskontakten bundesdeutscher Stellen mit in der DDR verhafteten Bundesbürgern mit Gesprächskontakten von DDR-Behörden mit aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern MdlAnfr 118 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5512"D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 VII Anlage 20 Verhalten des Staatssicherheitsdienstes gegenüber der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen MdlAnfr 119 05.03.82 Drs 09/1425 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*A Anlage 21 Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten westdeutscher Journalisten in der DDR MdlAnfr 120, 121 05.03.82 Drs 09/1425 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 5513*B Anlage 22 Bekämpfung der Tsetse-Fliege in Kamerun im Rahmen der Entwicklungshilfe durch in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Biozide MdlAnfr 122, 123 05.03.82 Drs 09/1425 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5513* D Anlage 23 Darstellung des Verhältnisses zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in der vom BMZ herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" MdlAnfr 124, 125 05.03.82 Drs 09/1425 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5514* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5443 91. Sitzung Bonn, den 11. März 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 3. Dr. van Aerssen * 12. 3. Dr. Ahrens *** 12. 3. Bahner 12. 3. Böhm (Melsungen) *** 12. 3. Brandt * 12. 3. Büchner (Speyer) *** 12. 3. Dr. Enders ** 12. 3. Engelsberger 12. 3. Engholm 12. 3. Dr. Faltlhauser 12. 3. Dr. Feldmann 12. 3. Francke (Hamburg) **** 12. 3. Dr. Geßner ** 12. 3. Dr. Häfele 12. 3. Frau Dr. Hellwig 12. 3. Dr. Hirsch 11. 3. Dr. Hubrig 12. 3. Jung (Kandel) ** 12. 3. Kiep 12. 3. Kittelmann *** 12. 3. Lenzer ** 12. 3. Meinike (Oberhausen) 12. 3. Michels 12. 3. Dr. Müller *** 12. 3. Müller (Bayreuth) 12. 3. Offergeld 12. 3. Frau Pack ** 12. 3. Reddemann ** 12. 3. Reuschenbach 12. 3. Röhner 12. 3. Rohde 12. 3. Frau Roitzsch 12. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 12. 3. Dr. Solms 12. 3. Vogelsang 12. 3. Dr. Vohrer *** 12. 3. Dr. Wieczorek 12. 3. Dr. Wittmann *** 12. 3. Dr. von Wrangel 12. 3. Dr. Zimmermann 12. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 53): Aus welchen Gründen ist nach Mitteilung von Regierungssprecher Becker Bundesbauminister Dr. Haack „unglücklich über die öffentliche Darstellung seiner Äußerungen, die er inzwischen in einem Brief an FDP-Chef Hans-Dietrich Genscher klargestellt habe"? Diese persönliche Meinung des Regierungssprechers sollte deutlich machen, daß Bundesminister Dr. Haack zu den von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im Mietrecht steht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 57): Hat der Bundeskanzler die Ausführungen von Bundesbauminister Dr. Haack (Neue Osnabrücker Zeitung) sich dadurch zu eigen gemacht, daß er zu der vorgesehenen Lockerung des Mietrechts nach der SPD-Präsidiumssitzung in Hannover erklärte, „es werde in einigen Jahren zu überprüfen sein, ob dies tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in der Bauwirtschaft geführt habe"? Es gibt keine Meinungsunterschiede zwischen dem Bundeskanzler und Bundesminister Dr. Haack. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 58): Wie hoch werden die „erheblichen Mehraufwendungen für Wohngeld" (so amtliche Begründung des Entwurfs zum Beschäftigungsförderungsgesetz, Drucksache 9/1400) für Rentnerhaushalte zu beziffern sein, die durch die von der Bundesregierung vorgesehene Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung eintreten werden, sofern das Wohngeldgesetz nicht erneut geändert wird? Es wird mit Mehraufwendungen für Bund und Länder in Höhe von 150-200 Millionen DM gerechnet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 59): 5508* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Wann wird die Bundesregierung den von ihr für erforderlich gehaltenen Entwurf zum Wohngeldgesetz vorlegen, der den Rentnern „das zusätzliche Wohngeld" als Folge der Belastung durch ihren Beitrag zu Krankenversicherung wieder entziehen soll (vergleiche Drucksache 9/1400)? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes so früh zuleiten, daß das Gesetz rechtzeitig vor dem 1. Januar 1984 verabschiedet und verkündet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Graf von Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 60): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt bei der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 in Paris die „Väter" des deutschfranzösischen Vertrags, Jean Monnet, Robert Schuman und Pierre Mendès-France, nannte und in diesem Zusammenhang die Namen Konrad Adenauer und Charles de Gaulle verschwieg? Zunächst möchte ich die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers wörtlich zitieren. In der Pressekonferenz am 25. Februar 1982 zum Abschluß der 39. deutsch-französischen Konsultationen sagte Bundeskanzler Schmidt: „Wir haben uns an die Zeit erinnert, wo weitblikkende und großzügig denkende Franzosen die Entwicklung eingeleitet haben. Wir haben uns an Jean Monnet, an Robert Schuman, an Mendès-France und andere erinnert, an Jahre, in denen sie persönlichen Anteil an der französischen Politik hatten. Das war die Vorarbeit für den Elysée-Vertrag, den wir seither verwirklicht haben." Der Bundeskanzler hat also erkennbar als Geste gegenüber den Gastgebern die französischen politischen Vorväter des Elysée-Vertrags genannt, ohne auch nur im geringsten durch Nichterwähnung der Unterzeichner jenes Vertrages die geschichtliche Bedeutung von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer mindern zu wollen. Ihnen ist sicherlich bekannt, daß der Herr Bundeskanzler bei zahlreichen anderen Gelegenheiten die historische Rolle beider für die deutsch-französischen Beziehungen und die europäische Zusammenarbeit gewürdigt hat. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 66): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die französische Regierung mit dem Ziel einzuwirken, der Vernichtung des Naturschutzgebiets Taubergießen Einhalt zu gebieten, und war die Bundesregierung diesbezüglich bereits tätig? Der Bundesregierung ist das Problem im Naturschutzgebiet Taubergießen seit mehreren Monaten bekannt. Die Bundesregierung hat diese Frage an die zuständige Landesregierung von Baden-Württemberg herangetragen, um eine Klärung und Bereinigung der entstandenen Probleme zu erreichen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß Ende Februar 1982 Gespräche zwischen dem baden-württembergischen Umweltminister und einer französischen Delegation stattgefunden haben, um den Naturschutz im Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinsamkeit erreichen zu können. Die Landesregierung ist zuversichtlich, daß eine gemeinsame Vereinbarung noch in diesem Jahr zustande kommt. Eine Einwirkung auf die französische Regierung erscheint daher zur Zeit nicht erforderlich. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig CDU/CSU (Drucksache 9/1425 Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen über das Vorgehen der sandinistischen Regierung Nicaraguas gegen die Indiostämme der Misquito, Sumo und Rama an der Atlantikküste dieses Landes, und ist sie bereit, auf diplomatischem Weg gegen diese Maßnahmen vorstellig zu werden? In welchem Jahr gedenkt die Bundesregierung, in MexikoCity einen Neubau für die jetzt äußerst unwürdig untergebrachte Botschaft der Bundesrepublik Deutschland auf dem längst vorhandenen Grundstück zu errichten, und welche Kosten sind dafür zu veranschlagen? Zu Frage 69: Der Bundesregierung sind Meldungen bekannt, denen zufolge die Regierung von Nicaragua Siedlungen der Misquito-, Sumo- und Rama-Indianer nahe der nicaraguanisch-honduranischen Grenze ins Landesinnere verlegt. Es gibt Informationen, nach denen es bei diesen Umsiedlungsaktionen zu Gewalttaten gekommen sein soll. Die Bundesregierung kann die Richtigkeit dieser Meldungen nicht überprüfen, u. a. weil die nicaraguanische Regierung jeglichen Zugang zu der fraglichen Gegend untersagt hat. Sollten sich Informationen über Menschenrechtsverletzungen bestätigen, wird die Bundesregierung ihre Kontakte zur nicaraguanischen Regierung nutzen, um sich auch in diesem Fall für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Zu Frage 70: Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahre die Planungen für einen Kanzleineubau der Deutschen Botschaft Mexiko auf dem vorhandenen bundeseigenen Grundstück in Auftrag zu geben und nach Möglichkeit noch in diesem Jahre abzuschließen. Nach Abschluß des vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens und Veranschlagung erster Bau- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5509* mittel für den Haushalt 1984 könnte mit den Bauarbeiten noch im Jahre 1984 begonnen werden. Die Höhe der Baukosten ist noch nicht bekannt; sie wird auf ca. 12 Millionen DM geschätzt (überschlägig). Beginn und Durchführung des geplanten Neubaus werden aber im Zusammenhang mit den finanziellen Erfordernissen für die vertraglich festgelegten und daher unaufschiebbaren großen Auslandsprojekte der nächsten Jahre (Botschaftsneubauten in Moskau, Riad und Peking) zu sehen sein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 74): In welcher Weise wird entsprechend der Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. November 1981 in der Bundesrepublik Deutschland der 21. März 1982 als „AfghanistanTag" begangen, um dem Wunsch der freien Völker Europas nach einem freien unabhängigen Afghanistan Nachdruck zu verleihen? Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments, mit der der 21. März zum Afghanistan-Tag erklärt wurde. Die Bundesregierung hat in dieser Debatte mit der Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen zur Afghanistanfrage Stellung genommen. Sie hofft, daß auch die gesellschaftlichen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland den Gedenktag zu einer Befassung mit der Afghanistanfrage nutzen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, am 21. März 1982 aus Anlaß des Afghanistan-Tages eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dallmeyer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 75): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die erklärte Absicht des Europäischen Parlaments, am 21. März 1982 einen weltweiten Gedenktag für Afghanistan zu begehen, auch weiterhin aufrechterhalten wird, und wenn ja, in welcher Form gedenkt der Bundeskanzler sich an diesem Gedenktag — gemäß der gemeinsamen Erklärung mit dem amerikanischen Präsidenten Reagan vom 5. Januar 1982 — zu beteiligen? Ihre Frage zum Afghanistan-Tag beantworte ich wie folgt. Die Initiative des Europäischen Parlaments, die Bundeskanzler Schmidt zusammen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Reagan in einer gemeinsamen Erklärung vom 5. Januar 1982 besonders hervorhoben, wurde inzwischen nicht nur von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft aufgegriffen. Ihr werden sich auch andere westliche Staaten und wohl auch Staaten der Dritten Welt anschließen. Mit seiner Afghanistandebatte vom 11. März 1982 leistete der Deutsche Bundestag bereits einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Entschließung des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung hat darin aus Anlaß des bevorstehenden Afghanistan-Tages in Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers mit einer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Stellung genommen. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft haben bei ihrer Zusammenkunft am 23. Februar 1982 in Brüssel die belgische Präsidentschaft beauftragt, zum Afghanistan-Tag eine Erklärung im Namen der zehn Mitgliedstaaten abzugeben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 78 und 79): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, um eine bundeseinheitliche Regelung über die Behandlung von Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, der Landwirtschaft, der Pflanzen- und Tierwelt durch Schwermetalle wie Blei und Cadmium herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, ein Bundesgesetz zu schaffen, das die Bildung eines Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandenen Schäden regelt, und wäre der Bund bereit, aus dem Bundeshaushalt Mittel für diesen Entschädigungsfonds teilweise oder auch ganz zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 78: Um den besonderen Gefahren durch Schwermetalle auf Mensch und Umwelt zu begegnen, müssen die Maßnahmen an der Emissionsquelle ansetzen. Die Bundesregierung hat hierzu durch das Bundesimmissionsschutzgesetz ein umfangreiches Instrumentarium geschaffen. Insbesondere im Hinblick auf die von Blei und Cadmium ausgehenden Beeinträchtigungen wurden zahlreiche Regelungen getroffen. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, dieses Instrumentarium zu verbessern. So sind im Entwurf einer neuen TA Luft Immissionswerte für Blei, Cadmium und Thallium vorgesehen. Die neue Klärschlammverordnung, die jetzt dem Bundesrat zur Beratung vorliegt, begrenzt die Gehalte von Blei, Cadmium, Chrom, Nickel und Zinn im Klärschlamm und im Boden. Damit wird sichergestellt, daß diese Schadstoffe nur in tolerierbaren Mengen in den Boden und über diesen in die Nahrungskette gelangen. Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß in Anwendung des Verursacherprinzips 5510* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 eingetretene Schäden vom Verursacher zu beseitigen oder zu mindern sind. Ob sich überhaupt die Notwendigkeit ergibt, über das geltende Haftungsrecht hinaus einen zentralen Entschädigungsfonds zur Abgeltung von durch Schwermetalle entstandene Schäden durch Bundesgesetz zu schaffen, bedarf noch der eingehenden Prüfung (Vorrang besteht für Länderregelung). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Brunner (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 80 und 81): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Absatz landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden im Bereich kerntechnischer Anlagen nicht mehr gewährleistet ist? Ist durch Rechtsvorschrift des Bundes gewährleistet, daß die betroffenen Landwirte voll entschädigt werden, falls, wie in Frage 80 beschrieben, derartige Schäden eintreten sollten? Zu Frage 80: Der Bundesregierung sind bisher keine derartigen Fälle bekanntgeworden. Eine Rufschädigung landwirtschaftlicher Produkte aus dem Bereich kerntechnischer Anlagen entbehrt auch jeder Grundlage. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß die laufenden Überwachungs- und Kontrollmessungen der Umweltradioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie die speziellen Untersuchungen der Kontaminationswege über die Nahrungskette erkennen lassen, daß die zusätzliche Strahlung in der Nähe dieser Anlagen erheblich kleiner ist, als die Schwankungen der natürlichen Strahlenbelastung. Die Messungen, an deren Auswertung und Koordinierung u. a. auch drei Institute von Bundesforschungsanstalten aus dem nachgeordneten Bereich des BML als Leitstellen maßgeblich beteiligt sind, lassen eine Erhöhung der Radioaktivität in der Nähe der Anlagen im Vergleich mit anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland nicht erkennen. Sie zeigen außerdem, daß bisher weder bei normalem Betrieb noch bei Störfällen jemals bedenkliche Kontaminationen eingetreten sind. Zu Frage 81: Eine Beeinflussung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte infolge von Rufschäden ist kein spezifisches Problem von kerntechnischen Anlagen. Gleiche Rufschäden sind theoretisch auch in der Nähe von Industrieanlagen, wie z. B. Chemiewerken, oder von konventionellen Kraftwerken denkbar. Eine spezifische Rechtsvorschrift des Bundes für die Entschädigung von Rufschäden in der Nähe kerntechnischer Anlagen besteht daher nicht. Sollten die von Ihnen genannten Rufschäden tatsächlich einmal vorkommen, besteht für den Betroffenen die Möglichkeit, auf Grund entsprechender Regelungen des BGB, die Unterlassung und Rücknahme von rufschädigenden Äußerungen sowie eine Entschädigung für eventuell eingetretene Schäden zu erwirken. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 82): Ist eine Lösung für die Entsalzung der Werra nach Informationen der Bundesregierung „zum Greifen nahe", wie die niedersächsische SPD-Wahlkampfzeitung „Zeitung am Sonntag" in ihrer Ausgabe vom 28. Februar 1982 unter Berufung auf ein Gespräch mit dem Ständigen Vertreter Bonns in Ost-Berlin, Staatssekretär Bölling, behauptet? Die von beiden deutschen Regierungen beauftragten Experten haben in ihren Beratungen inzwischen alle in Frage kommenden technischen Lösungsmöglichkeiten eingehend geprüft und erörtert. Die Experten werden den Regierungen auftragsgemäß alternative Lösungskonzepte in Kürze vorlegen können. Welche der technisch realisierbaren Maßnahmen verwirklicht werden kann, muß in anschließenden Verhandlungen geklärt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 89 und 90): Was hat das Bundesinnenministerium veranlaßt, in der Weisung vom 12. Februar 1982 für den Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland an die Landesbehörden entgegen der bisherigen Praxis eine neue Auslegung des § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung zur Anwendung zu bringen und damit den Bau dieser Kernkraftwerke zu erschweren? Welche wirtschaftspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland zu, und welche Auswirkungen haben die Verzögerungen bedingt durch die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 12. Februar 1982 auf Energieversorgung und Beschäftigung? Die Bundesregierung hat in der Dritten Fortschreibung ihres Energieprogramms dargelegt, daß die Kernenergie aus energie- und industriepolitischen Gründen einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung in der Grundlast leisten muß. Der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Isar 2 und Emsland steht im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik der Bundesregierung. Die bundesaufsichtlichen Stellungnahmen des Bundesministers des Innern zum Standort und zum Konzept dieser drei Kernkraftwerksprojekte sind mit einer Reihe von Forderungen und Auflagen zur Reaktorsicherheit, zum Strahlenschutz und zur Entsorgung verbunden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5511' Die in der ersten Frage angesprochene Auflage entspricht dem § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung, der zwingend vorschreibt, daß bei der Planung baulicher und sonstiger technischer Schutzmaßnahmen gegen Störfälle Dosiswerte von höchstens 5 rem für den Ganzkörper und 15 rem für die Schilddrüse zugrunde gelegt werden dürfen. Sinn des Verordnungstextes ist es, unnötige Strahlenbelastungen von vornherein zu vermeiden und nicht erst nach Eintritt eines Störfalles z. B. durch Nahrungsmittelvernichtung „wegzuadministrieren". Daß mit der Verwirklichung solcher Maßnahmen auch Kosten verbunden sind, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß die Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen hat. Pressemeldungen, wonach der Bau der Kernkraftwerke Biblis C, Emsland und Isar 2 aufgrund von Auflagen des Bundesministeriums des Innern fraglich bzw. erheblich verzögert und verteuert werden, treffen nicht zu. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die am 6. März 1982 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wiedergegebenen Erklärungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums, der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde für Biblis C, hin, wonach — die Auflagen den Bau überhaupt nicht verzögern, — die Forderungen des Bundesministeriums des Innern als richtig und sinnvoll erachtet werden, — diese Forderungen zu dem hohen Sicherheits- standard deutscher Kernkraftwerke beitragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 110 und 111): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht? Beabsichtigt die Bundesregierung, die technische Überwachung der Geräte zur Ausbringung von Pestiziden, Fungiziden und Herbiziden neu zu regeln? Zu Frage 110: Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Mit der Zulassung wird die Fallung der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben, die unter anderem Angaben über die richtige Dosierung enthält. Der Gesetzgeber des Pflanzenschutzgesetzes ist davon ausgegangen, daß die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sich an die Gebrauchsanweisung halten. Der Bundesregierung liegen flächendeckende statistische Unterlagen darüber, ob die tatsächliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den von den Herstellern empfohlenen Dosierungen entspricht, nicht vor. Eine wichtige Voraussetzung für die sach- und fachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eine fundierte Ausbildung der Landwirte. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die Bundesregierung entsprechende Verordnungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung in landwirtschaftlichen Berufen erlassen. Mein Haus plant, im Rahmen der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vorzuschreiben, daß Personen, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig an Verbraucher abgeben oder in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerbsmäßigen Betrieb anwenden, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Außerdem ist geplant, vorzuschreiben, daß Pflanzenschutzmittel nur nach guter landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstwirtschaftlicher Praxis angewandt werden dürfen. In den Ernährungsberichten der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, daß dank der sehr strengen Pflanzenschutz- und Höchstmengenregelungen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Nahrungsmitteln in der Bundesrepublik bis auf ganz wenige Ausnahmen die Normen, die mit einem hohen Sicherheitsgrad festgesetzt sind, nicht überschreiten. Zu Frage 111: Die Bundesregierung hält nach wie vor eine Verbesserung der Situation auf dem Sektor Pflanzenschutzgeräte für dringlich. Im Zuge der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes hat der BML vorgesehen, als Voraussetzung für die Einfuhr oder das Inverkehrbringen von neuen Pflanzenschutzgeräten eine Baumusterregistrierung einzuführen. Daneben soll eine Ermächtigung für die Länder aufgenommen werden, die Überwachung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten zu regeln. Die Ressortabstimmung über die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 112): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der drastischen Kürzungen der Finanzmittel zur Förderung der Flurbereinigung dem Land Baden-Württemberg allein für die Abwicklung der laufenden Verfahren der Flurbereinigung bis 1984 etwa 60 bis 70 Millionen DM, die durch eigene Landesmittel nicht ersetzt werden können, fehlen werden, und was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Fortführung der Flurbereinigung für große Teile der baden-württembergischen Landwirtschaft eine Überlebensfrage darstellt, in dieser Frage zu unternehmen? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Flurbereinigung für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft bewußt. Sie hat bei der Bildung sachlicher Schwerpunkte für 5512* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 den Einsatz der Mittel zur Förderung der Maßnahmen in der Gemeinschaftsaufgabe stets erkennen lassen, daß sie der Flurbereinigung aus einer ganzen Reihe von Gründen hohe Priorität beimißt. Aus der Kürzung der Mittel ergibt sich die gewiß nicht leichte Aufgabe, bei der Fortführung der Flurbereinigung die Kosten zu senken, ohne daß ihr Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume unter das Mindestmaß der erforderlichen Qualität absinkt. Darüber hinaus ist eine Konzentration auf besonders dringliche Räume angezeigt. So sieht auch Baden-Württemberg vor, der Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz in Gebieten mit besonders ungünstiger Struktur Vorrang einzuräumen. Insoweit leistet das EG-Sonderprogramm zur beschleunigten Verbesserung der Infrastruktur in einigen benachteiligten ländlichen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag, indem daraus Maßnahmen der Flurbereinigung zusätzlich mit Mitteln aus dem EAGFL finanziert werden können. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 9/1425 Frage 113): Wie beurteilt die Bundesregierung in umweltpolitischer und in rechtlicher Hinsicht die Abholzungen in dem nördlich des Kaiserstuhls gelegenen Naturschutzgebiet Taubergießen durch die französischen Eigentümer? Nach Mitteilung des Landes Baden-Württemberg nutzen die französischen Grundbesitzer ihre in dem Naturschutzgebiet gelegenen Waldflächen seit jeher sehr maßvoll und haben dadurch mit dazu beigetragen, den heutigen ökologischen Wert des Taubergießen zu erhalten. Dies wurde auch von dem international anerkannten Forstwissenschaftler Professor Leibundgut aus Zürich in einem von der World-Wildlife-Foundation (WWF) in Auftrag gegebenem Gutachten bestätigt. In einem am 27. Februar 1982 zwischen dem Umweltminister des Landes Baden-Württemberg und zuständigen französischen Stellen geführten Gespräch ist im übrigen Einvernehmen über die Einsetzung deutsch-französischer Expertenkommissionen erzielt worden, die u. a. Vorschläge über die Ausweisung von Bannwaldflächen und zur Überprüfung der Waldbaurichtlinien erarbeiten sollen. Die Vorschläge sollen zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und der französischen Seite führen, durch die sichergestellt werden soll, daß die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Taubergießen künftig in deutsch-französischer Gemeinschaft erreicht werden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 116): Wieviel landwirtschaftliche Betriebe werden nach Schätzungen der Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen in den nächsten fünf Jahren aufgegeben, und wie viele derzeit noch in der Landwirtschaft Beschäftigte werden im gleichen Zeitraum einen Berufswechsel vornehmen müssen, weil ihnen dieser Wirtschaftszweig keine Existenz mehr bietet? Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 1 ha LF ist im letzten Jahr um 16 936 zurückgegangen. Die Abnahmerate betrug 2,1 % und war damit geringer als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 2,6 % jährlich. Die Zahl der Betriebe ist vor allem deshalb zurückgegangen, weil Betriebsinhaber und Familienarbeitskräfte aus Altersgründen ausgeschieden sind und aus verschiedenen Gründen kein Hofnachfolger vorhanden war. Darauf deutet auch die 1981 zwar angestiegene, mit insgesamt 11 Fällen jedoch nach wie vor sehr geringe Zahl von Insolvenzen landwirtschaftlicher Betriebe hin. Wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die von den Betriebsleitern aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden, läßt sich nicht exakt beziffern. Unter den absehbaren Rahmenbedingungen kann für die nächsten fünf Jahre weiterhin mit einer durchschnittlichen Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe aus Alters-, wirtschaftlichen und sonstigen Gründen um 2 bis 2,5% oder 15 000 bis 20 000 Betriebe pro Jahr gerechnet werden. Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten — berechnet in Vollarbeitskräften — ist in den letzten beiden Jahren mit 1,5 bzw. 1,3% pro Jahr wesentlich weniger stark zurückgegangen als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre mit 4,3 %. Ursache dafür dürfte vor allem die ungünstige Arbeitsmarktlage sein. Auch für die kommenden Jahre ist nach dem derzeitigen Stand zu erwarten, daß Arbeitskräfte hauptsächlich aus Altersgründen und nur zum geringen Teil durch Berufswechsel aus der Landwirtschaft ausscheiden werden. Insgesamt dürfte mit einer jährlichen Abnahme von rund 1 bis 2 % oder 9 000 bis 18 000 Vollarbeitskräften zu rechnen sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 118): Sieht die Bundesregierung den qualitativen Unterschied zwischen einem Gesprächskontakt, der von bundesdeutschen Stellen mit in der „DDR" verhafteten Bundesbürgern aufgenommen wird und Gesprächen, die von ,,DDR"-Behörden mit aus der „DDR" in die Bundesrepublik Deutschland geflohenen Bürgern begehrt werden? Zwischen den in Ihrer Frage angesprochenen Fällen besteht in der Tat ein qualitativer Unterschied. Dieser ergibt sich u. a. aus der unterschiedlichen Si- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 5513* tuation der an den Gesprächskontakten Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß auch die zahlenmäßigen Relationen verschieden sind, d. h. es gibt bedeutend mehr Gesprächswünsche von unserer Seite als von seiten der DDR. Zu den von uns gewünschten Gesprächskontakten gehören u. a. auch solche zu Jugendlichen aus der Bundesrepublik Deutschland und Bundeswehrangehörigen, die sich in der DDR aufhalten, ohne verhaftet zu sein. Unser Interesse an der Wahrung der Gegenseitigkeit erfordert es, diese Umstände zu berücksichtigen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1425 Frage 119): Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Verhalten des Staatssicherheitsdienstes der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin, der die Ständige Vertretung beobachtet, belauscht und einer „totalen Observation" unterzieht (Bericht im „Spiegel" vom 1. März 1982, S. 36 ff.), mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der DDR aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR analog gilt, vereinbar, und was unternimmt die Bundesregierung andernfalls, um die DDR zu einem vertragskonformen Verhalten zu veranlassen? Nach den Art. 21, 29 und 30 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik analog gilt, sind die Räumlichkeiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, die Mitglieder der Ständigen Vertretung und ihre Privatwohnungen unverletzlich. Soweit das Verhalten offizieller Stellen der DDR gegenüber unserer Ständigen Vertretung diesen und ähnlichen Regeln widerspricht, hat die Bundesregierung stets auf die Einhaltung dieser zwischenstaatlichen Verpflichtungen durch die DDR bestanden. Sie wird dies auch in Zukunft tun. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/ CSU) Drucksache 9/1425 Fragen 120 und 121): Wie beurteilt die Bundesregierung die zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Staatsratsvorsitzenden der DDR, Honecker, getroffenen Vereinbarungen über die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten, wenn es, wie schon wiederholt, erneut dazu gekommen ist, daß Journalisten in der DDR, die an einer Evangelischen Synode in Ost-Berlin teilnehmen wollten, von der DDR-Regierung die Einreise verweigert wurde? Beabsichtigt die Bundesregierung, nach den bisher erfolglosen Protesten nunmehr aktiv für die Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR einzutreten und neue Vereinbarungen mit der DDR-Regierung erst dann abzuschließen (z. B. über die Verlängerung des Swings), wenn diese ihre vertraglichen Verpflichtungen, wie im Fall der Arbeitsmöglichkeiten für unsere Journalisten in der DDR, auch tatsächlich erfüllt? Zu Frage 120: Die Vereinbarungen, die Grundlage der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR sind, sind in dem Briefwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 8. November 1972 festgelegt worden. Bei dem Treffen am Werbellinsee wurden von unserer Seite auch die Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR, die Behinderung und Erschwernisse, denen sie unterliegen, deutlich angesprochen. Dies hat sich auch in dem gemeinsamen Kommuniqué niedergeschlagen. Es liegt auf der Hand, daß die Entscheidung der DDR, bestimmten Journalisten die Teilnahme an der evangelischen Synode in Ostberlin zu verweigern, mit dem Geist, in dem dieses Thema am Werbellinsee erörtert wurde, nicht in Einklang steht. Zu Frage 121: Die Bundesregierung hat bisher jede ihr geeignet erscheinende Möglichkeit genutzt und wird dies auch weiterhin tun, um mit allem Nachdruck auf eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten in der DDR hinzuwirken. Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage — BT-Drucksache 9/1323 Nr. 82 Anfang Februar darauf hingewiesen, daß dies nur durch eine Fortsetzung der Gespräche geht, in denen der DDR auch verdeutlicht wird, daß sich Beschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten belastend auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auswirken. Abkommen und Vereinbarungen mit der DDR werden, und das nicht erst seit neuestem, unter Beachtung und Wahrung des politisch-psychologischen Gesamtzusammenhanges abgeschlossen. Eine Verknüpfung verschiedener Elemente der Beziehungen im Sinne des Junktims gibt es aber nicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein solches Vorgehen nicht erfolgversprechend wäre. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/1425 Fragen 122 und 123): Treffen Berichte zu, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (G.T.Z.) im Auftrag der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Tsetsefliege in Kamerun das in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Gift „Dieldrin" verwendet und das ebenfalls extrem fischgiftige „Endosulfan" einsetzt? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu dem Sachverhalt, daß in einem Entwicklungsland in ihrem Auftrag Mittel eingesetzt werden, die zu einer Vergiftung der Umwelt führen, deren Folgen heute noch nicht voll überblickt werden können? 5514* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. März 1982 Im Rahmen des Projektes „Tsetse-Fliegenbekämpfung im Adamqoua-Hochland" in Kamerun soll ein ca. 10000 km2 umfassendes Gebiet für die Rinderzucht zurückgewonnen werden. Hubschraubereinsatz- und Personalkosten trägt die Bundesrepublik Deutschland; die verwendeten Insektizide werden über die Weltbank finanziert und von der kamerunischen Regierung beschafft. Bei der Auswahl der Insektizide wirkt die deutsche Seite nur beratend mit. Die mit Hubschraubern ausgebrachten Insektizide sind Endosulfan und Dieldrin. Für Dieldrin besteht seit dem 7. 4. 1977 ein Anwendungsverbot in der Bundesrepublik Deutschland, für Endosulfan jedoch nicht. Anders als in der übrigen Landwirtschaft wird bei der Tsetse-Fliegenbekämpfung — die Sprühung auf dem zu sanierenden Gebiet insgesamt nur einmal (nicht etwa jährlich einmal) und — nur auf einem Flächenanteil von 15-25 % der Gesamtfläche vorgenommen. Parallel zu diesen Sanierungsmaßnahmen wurde das Institut für Biogeographie der Universität in Saarbrücken mit der kontrollierenden Beobachtung einer eventuellen Umweltbeeinträchtigung beauftragt. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sind keine irreversiblen Schäden und keine Veränderung des Ökosystems eingetreten. Dennoch wird empfohlen, Dieldrin weitgehend durch Endosulfan zu ersetzen. Entsprechende Anordnungen sind inzwischen an das Projekt gegangen. Es ist richtig, daß Endosulfan eine höhere Fischtoxizität als Dieldrin aufweist. Die ökologischen Untersuchungen im Projektgebiet erbringen jedoch den Nachweis, daß sich die aquatische Fauna nach Sprüheinsätzen auf Wasserrandzonen wieder sehr schnell und vollständig regeneriert. Im übrigen ist inzwischen wissenschaftlich erwiesen, daß der Abbau der im Projekt verwendeten Insektizide im tropischen Klima schneller erfolgt als in gemäßigten Zonen. Gegenwärtig wird der Einsatz natürlicher Insektizide, wie z. B. synthetischer Pyrethrumverbindungen, wissenschaftlich untersucht. Bei positivem Ausgang dieser Erprobung wird die Bundesregierung einen Einsatz dieser Wirkstoffe vorantreiben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1425 Fragen 124 und 125): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen „Kinderfibel — ein Bilderbuch zum Mitdenken" wahrheitswidrig behauptet wird, die Kakaopreise würden einseitig von den Abnehmerländern festgesetzt (Seite 24: ,,... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen ...")? Stimmt die Bundesregierung der in der Fibel vertretenen Auffassung „Wo der Kakao wächst, sollte auch die Schokolade gemacht werden" zu? Zu Frage 124: Bei der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebenen Kinderfibel handelt es sich um ein Bilderbuch zum Mitdenken für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter. Aufgabe der Fibel ist es, Kindern in für sie verständlicher Form die Probleme der Dritten Welt näherzubringen und sie zum Nachdenken hierüber anzuregen. Bei dieser Fibel handelt es sich um die Übernahme einer zuerst in Norwegen mit großem Erfolg erschienenen Kinderfibel. Das Öffentlichkeitsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit hielt das Konzept der norwegischen Autorin dieses Heftes für so gut, daß es sich bei den Copyright-Verhandlungen zur Übernahme des gesamten Textes verpflichtet hat. Trotzdem wurde bei der jetzt vorliegenden zweiten Auflage der von Ihnen beanstandete Satz auf Seite 24 „... ausgerechnet die, die die Schokolade nur aufessen" ... ersatzlos gestrichen. Die durchweg überaus positive Reaktion und überraschend starke Nachfrage nach der Kinderfibel hat im übrigen gezeigt, daß die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit richtig war, mit einem speziellen Informationsmedium entwicklungspolitisches Problembewußtsein bei Kindern zu wecken. Zu Frage 125: Auch in dieser Passage sollte in für Kinder verständlicher Form darauf hingewiesen werden, daß die Entwicklungsländer nicht nur als Rohstofflieferanten für die Industrieländer fungieren sollen. Die Weiterverarbeitung von Rohstoffen auch im Erzeugerland, die Förderung einer weltweiten Arbeitsteilung und des damit verbundenen Strukturwandels sind u. a. Ziele der deutschen Entwicklungspolitik. Diese Auffassung wurde durch einen einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche erneut bestätigt. In dieser Entschließung zum Vierten Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung vom 5. März 1982 wird u. a. ausgeführt: „Die Industrieländer müssen sich dem weltwirtschaftlichen Strukturwandel stellen und die Bereitschaft zeigen, durch Änderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwicklungshemmende Faktoren abzubauen und aktiv am Aufbau einer leistungsfähigen, gerechten und sozialen Weltwirtschaft mitzuwirken." Diese und andere Grundsätze unserer Entwicklungspolitik, die für Kinder nicht so leicht verständlich sind wie für entwicklungspolitische Fachleute, sollen durch die vereinfachende Darstellung in der Kinderfibel den Kindern so nahegebracht werden, daß sie diese auch verstehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Bergerowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat zur Einführung des Gesetzes sehr deutlich gemacht, was eigentlich der Hintergrund dafür ist, daß das 50 Jahre alte Auslieferungsgesetz, das nach der Beurteilung aller ein sehr gutes Gesetz war und auch von der gesetzgeberischen Leistung her beachtlich ist, nun überholt werden muß.
    Da haben sich einfach die Lebensumstände in unserem Lande verändert. Die Kriminalität hat andere Formen angenommen, über die Grenzen hinweg; das ist sicherlich der eine Punkt: internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalität. Aber es hat sich auch etwas anderes entwickelt: die Grenzen sind in Teilen der Welt offener geworden. Bei uns beispielsweise leben 4,5 Millionen Ausländer. Viele unserer Mitbürger arbeiten oder leben im Ausland oder verbringen auf jeden Fall ihren Urlaub dort. In dem gleichen Umfang, in dem mehr Mobilität in diese Gesellschaft kam, ist auch die Kriminalität der Bürger angestiegen. So stieg etwa die Zahl der Deutschen an, die im Ausland strafbar wurden, und auch Ausländer, die bei uns leben, die aber im Ausland auf Reisen sind oder in ihr Heimatland fahren, kamen dort mit dem Gesetz in Konflikt. Auf der Grundlage dieser neuen Entwicklungen war es notwendig, dem Gesetz einen neuen Rahmen zu geben.
    Für die Fraktion darf ich sagen: wir sind froh, daß jetzt nach dieser langen Vorarbeit der Entwurf auf dem Tisch liegt. Er regelt die außervertraglichen Beziehungen im Bereich der Rechtshilfe. Daneben bestehen eine ganze Reihe individueller, bilateraler oder zwischen verschiedenen Staaten und Gemeinschaften zustande gekommener Verträge oder Übereinkommen.
    Der Entwurf regelt eine Reihe von Dingen, die man als Vereinfachung des Auslieferungsverfahrens bezeichnen kann. Aber es sind auch Bereiche festzustellen, die rechtstaatliche Verbesserungen bekommen. Zu den letzten gehört auch der vorhin schon angesprochene Bereich der Schuldverdachtsprüfung im vertragslosen Auslieferungsverfahren. Ein Komplex betrifft die Auslieferung an das Ausland. Hier lehnt sich der Entwurf weitgehend an das alte Recht an. Freilich bleiben da ein paar Fragen offen. Ich will das hier nur beispielhaft — und mit Sicherheit nicht in dem Bemühen, alles abzudecken — darlegen. Es geht etwa um die Frage, warum eigentlich der Entwurf keine Vorschrift enthält, aus der sich die Unzulässigkeit der Auslieferung aus huma-
    nitären Gründen ergibt, etwa in den Fällen, in denen durch die Verbringung des Verfolgten in einen fremden Lebenskreis enge familiäre oder soziale Bindungen gestört oder Entwicklungen oder die Resozialisierung eines Jugendlichen gefährdet würden oder in denen das Alter oder der Gesundheitszustand des Verfolgten einer Auslieferung entgegensteht. Das ist eine Regelung, die verschiedentlich in bilateralen Verträgen vorkommt. Ich frage: Kann man eigentlich mit dem Hinweis auf die außerordentlich geringe Zahl der Fälle, die im außervertraglichen Auslieferungsrecht anfallen werden, eine solche Regelung verwehren?
    Wichtig ist sicher, daß im vertragslosen Auslieferungsverkehr eine Schuldverdachtsprüfung erlaubt wird, wenn Umstände des Einzelfalles Anlaß zu der Prüfung geben, ob hinreichender Tatverdacht gegen den Verfolgten besteht. Das ist vorhin schon deutlich herausgestrichen worden. Ich meine, damit kann der Gefahr eines Mißbrauchs des Ersuchens durch einen fremden Staat sicherer begegnet werden.
    Im Zusammenhang mit dem Auslieferungsverbot wegen einer politischen Tat will der Entwurf auf die Definition dessen, was eine politische Tat ist, verzichten. Dabei wird darauf verwiesen, daß mit der Definition des noch geltenden Rechts praktische Schwierigkeiten aufgetreten und unerwünschte Ergebnisse die Folge gewesen seien. Dies wird unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten einer genaueren Erörterung im Ausschuß bedürfen. Denn zu Recht weist die Begründung des Entwurfs darauf hin, daß die Legaldefinition des DAG, was politische Tat sei, grundsätzlich geeignet sei, die Rechtssicherheit zu fördern und zu einer Versachlichung der Auslegung beizutragen.
    Ich will noch ein paar — ebenso willkürlich gegriffene — Punkte nennen.
    Konsequent scheint mir — darüber herrscht hier unter allen Fraktionen Übereinstimmung — die Entscheidung in dem Entwurf zu sein, bei einer mit Todesstrafe bedrohten Handlung die Auslieferung nur zuzulassen, wenn der ersuchende Staat zusichert, daß die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werde. Die Kollegen haben darauf hingewiesen, welchen Stellenwert die Abschaffung der Todesstrafe in unserem Recht hat und welch hoher Wert damit dem Menschenleben in unserer Gesellschaftsordnung eingeräumt ist. Damit liegt dieser Gesetzentwurf auf der von der Bundesregierung vertretenen, in diesem Hause mehrfach besprochenen und bestätigten Linie, zu einer weltweiten Ächtung der Todesstrafe zu kommen. Da ist es nur konsequent, daß wir selber bei der Auslieferung einen hohen Maßstab anlegen.
    Der vierte Teil des Entwurfs, nämlich Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse, führt — das hat der Bundesjustizminister auch schon ausgeführt — in Neuland. Mir erscheint es vernünftig, dieses Problem hier zu regeln. Reiseverkehr, Arbeitsverhältnisse im Ausland und vieles andere mehr verstricken sowohl deutsche Mitbürger als auch bei uns lebende Ausländer in Straftaten aller Art bis hin zu Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften. Diese Taten können in Zukunft bei uns



    Bergerowski
    I oder im Heimatland des Ausländers unkompliziert vollstreckt werden. In vielen Fällen wird diese Art von Vollstreckung die sozial schädlichen Folgen, die einer Vollstreckung überhaupt innewohnen, am ehesten begrenzen.
    Ich komme zum Schluß. Dieser Gesetzentwurf wird eingehende Beratungen im Rechtsausschuß nötig machen. Fragen wie die nach Dauer und Begrenzung der Auslieferungshaft, des Verhältnisses von Auslieferung zu Asylrecht, die vorhin schon besprochene Frage der Zuständigkeit des Bundes oder der Länder, Fragen des Datenschutzes, zu dem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte schon mit einigen Bedenken gemeldet hat, werden uns beschäftigen.
    An den rund 60 Änderungsvorschlägen des Bundesrats wird allzumal deutlich, wieviel Fragen im einzelnen beraten werden müssen. Dennoch teile ich die Erwartungen, daß wir zu raschen Beratungen dieses Gesetzentwurfs kommen. Ich glaube, dies ist aus den vorhin schon erwähnten humanitären Gründen auch wichtig und notwendig. Ich bin überzeugt, daß wir vielen deutschen Mitbürgern, die zur Zeit in ausländischem Strafvollzug sitzen, auf diese Art und Weise helfen, indem wir sie in den deutschen Strafvollzug zurückführen. Dies halte ich für eine wichtige Aufgabe.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 9/1338 an den Rechtsausschuß zu überweisen. Ist das Haus mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden? — Ich sehe keine gegenteilige Auffassung. Es ist somit so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches
— Drucksache 9/1258 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Rechtsausschuß
Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Redezeit von einer Stunde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Dies ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Miltner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Miltner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute zur Debatte stehende Gesetzesinitiative des Bundesrates gibt Gelegenheit, uns wieder einmal mit dem berüchtigten Erstlingswerk dieser Koalition, nämlich dem 1970 geänderten Demonstrationsrecht zu befassen. SPD und FDP haben damals gemeint, gegen den Rat der Fachleute, gegen das Votum der Polizeipräsidenten und der Vertreter der Praxis das Demonstrationsstrafrecht entschärfen und liberalisieren zu müssen.
    Die Folgen dieser falschverstandenen Reformpoliktik werden uns seit fast einem Jahrzehnt mit nicht zu überbietender Deutlichkeit auf den Straßen und auf den Bildschirmen vorgeführt.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Dr. Emmerlich [SPD]: Aber Herr Miltner, das glauben Sie doch selbst nicht, was Sie da erzählen! — Gnädinger [SPD]: Das ist eine Kausalität!)

    Bei zahlreichen Demonstrationen in der Vergangenheit waren verletzte Menschen — Polizisten und Demonstranten — zu beklagen. Die angerichteten Sachschäden erreichen Millionenhöhe.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Primitiver geht es wirklich nicht!)

    Nach einer vom Bundesminister des Innern vorgelegten Statistik, die noch nicht einmal vollständig ist, haben allein in den Jahren 1970 bis 1981 534 unfriedlich verlaufene Demonstrationen stattgefunden. Die Zahl der Gewalttäter und Sympathisanten betrug über 30 000. Die Zahl der verletzten Polizisten belief sich auf 1 286. Diese Zahlen sind die unterste Grenze. Sie stellen praktisch die Spitze des Eisberges dar.
    Der ehemalige Bundesrichter Professor Günther Willms hat zu dieser Situation im „Münchner Merkur" am 8. Februar dieses Jahres folgendes ausgeführt — ich zitiere —:
    Zu einem Skandal besonderer Art hat sich inzwischen das beständige Zurückweichen vor kollektiver Gewaltsamkeit entwickelt. Seine verheerenden Auswirkungen zeigen sich vielseitig. Der Polizei werden vor dem Hintergrund beständiger Schmähung Blutopfer abverlangt, die unerträglich geworden sind. Zugleich werden Sachschäden angerichtet, die in die Millionen gehen und letzten Endes die Allgemeinheit treffen. Das Gegenmittel der strafrechtlichen Sanktion, nach Beweislage gehemmt, liegt weithin brach und findet sich öffentlich denunziert, sobald irgendwo einmal ein energischer Zugriff gewagt wird.
    In einem offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten haben im vergangenen Monat Polizistenfrauen aus Schleswig-Holstein auf die Situation ihrer Männer hingewiesen. Sie schreiben — ich zitiere —:

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Was hat das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun?)

    In größter Verzweiflung wenden wir uns heute an Sie. Verhindern Sie leichtfertige Entscheidungen im politischen Vorfeld und auch, daß unsere Männer weiterhin unzureichend geschützt



    Dr. Miltner
    gewalttätigen Menschen entgegengeschickt werden. 1 500 Polizisten sind genug.

    (Beifall bei der CDU/CSU) In dem Brief heißt es dann weiter:

    Bitte weisen Sie Ihre zuständigen Kollegen noch eindringlicher als bisher auf deren Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber unseren Männern hin, die diesen demokratischen Rechtsstaat mit Gesundheit und Leben zu jeder Tages- und Nachtzeit verteidigen. Wenn dieser Staat nicht mehr hinter denen steht, die seine innere Sicherheit garantieren sollen, wird er sich früher oder später selbst auflösen.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Das ist nichts anderes als peinliche Demagogie, was Sie hier betreiben! Mit einer sachlichen Auseinandersetzung hat das überhaupt nichts zu tun!)

    — Herr Kollege, diese Meinungsäußerungen sind keine Einzelfälle. Auch Sie werden tagtäglich solche Briefe bekommen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die große Mehrheit der Bevölkerung ist darüber tief beunruhigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Sie hat kein Vertrauen mehr in diese Sicherheitspolitik. Sie kann vor allen Dingen nicht verstehen, daß die Staatsgewalt praktisch tagtäglich Rechtsbrüche und Gewalttaten auf offener Straße zuläßt.

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Sie sprechen unverschämt! — Dr. Emmerlich [SPD]: Sie sprechen von Göttingen!)

    Vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat ja am 18. Februar 1981 ein Leitender Oberstaatsanwalt von einer Kapitulation unserer Strafrechtspflege vor diesen Ereignissen gesprochen.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: In Niedersachsen! In Göttingen war das! Er bezog sich auf Vorgänge in Göttingen! Dort ist ein Innenminister der CDU!)

    Er hätte besser von einer Kapitulation der Politik der SPD-Regierung und der Koalition gesprochen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist rührend und auch etwas bezeichnend für die Einstellung und Resignation der Bundesregierung, wenn z. B. der verantwortliche Bundesinnenminister die Tatsache rühmt, daß ausnahmsweise einmal eine Großdemonstration, nämlich die am 10. Oktober 1981 in Bonn, ohne gewaltsame Ausschreitungen verlaufen ist. Faktum ist aber: Die friedliche und gewaltlose Großdemonstration ist heute die Ausnahme. Ausschreitungen und Exzesse im Zusammenhang mit Kundgebungen dieser Art sind die Regel.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Traurig, aber wahr!)

    Es ist auch nicht damit gedient, wenn der Bundesinnenminister sich hierher stellt und sagt: Wir danken unseren Polizisten. Besser wäre es, wenn wir wirksame Gesetze und eine konsequente Politik gegenüber den Gewalttätern und Rechtsbrechern betreiben würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Initiative des Bundesrats führt den alten Tatbestand des Landfriedensbruchs in modifizierter Fassung wieder ein. Sie enthält ein Verbot der Vermummung sowie der passiven Bewaffnung. Jeder, der mit den Problemen gewalttätiger Demonstrationen befaßt wird, wird mir einräumen, daß damit die drei wichtigsten Arten der Verletzung des Grundrechts auf friedliche Versammlung geregelt werden. Die Notwendigkeit, unvermummt und unbewaffnet zu demonstrieren, wird, glaube ich, von keinem bestritten. Umgekehrt sieht die kriminelle und terroristische Szene gerade in der Vermummung und der passiven Bewaffnung besonders geeignete Mittel, eine öffentliche Veranstaltung für ihre Zwecke umzufunktionieren. In dem in der Szene verbreiteten und heute noch verwendeten sogenannten KröcherPapier ist hierzu u. a. ausgeführt:
    Eine große Emanzipationsmöglichkeit für den „Einzigen" liegt im aktiven Massenkampf, dem kollektiven Widerstand. Größere Menschenmengen, die nicht von Einzelfiguren oder ominösen Komitees etc. dirigiert werden, bieten dem Individuum ein sehr gutes Medium zur Aggressionsabfuhr.
    Und unter der Überschrift „Die Ausrüstung" heißt es:
    Motorrad, Sturzhelm mit Kinnschutz und eventuell Vollvisier, wenn notwendig: Gasmaske, Gesichtsmaskierung — die Schweine versuchen üblicherweise, zu filmen oder zu fotografieren.
    Auch das gehört heute in unsere Szene.

    (Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU])

    Die Sicherheitslage bei Großdemonstrationen hat sich derart entwickelt, daß ein Polizeipräsident einer Großstadt bekennen mußte: Wir haben das Demonstrationsgeschehen nicht mehr im Griff.
    Lassen Sie mich einige Argumente behandeln, die von Ihnen, der Koalition, für Ihr Nichtstun auf diesem Gebiet ins Feld geführt werden.
    Die Auffassung des Bundesinnenministers, ein Vermummungsverbot sei ein untaugliches Mittel, ist aus verschiedenen Gründen schlichtweg falsch. Denn im gleichen Atemzug wird auf die Möglichkeit nach § 15 des Versammlungsgesetzes verwiesen, wonach bei Genehmigung einer Demonstration mittels einer Auflage die Vermummung oder die passive Bewaffnung bereits verboten werden können.

    (Gnädinger [SPD]: Richtig!)

    Dieser Hinweis ist entlarvend. Denn wenn ein gesetzliches Vermummungsverbot nicht durchsetzbar oder nicht praktikabel sein soll, dann gilt das natürlich in erster Linie auch für das Vermummungsverbot per Auflage. Oder wenn ein Vermummungsverbot in der Form einer Auflage sinnvoll ist, dann muß dies auch für das generelle gesetzliche Vermummungsverbot gelten. Hinzu kommt natürlich: Die präventive Wirkung ist auf jeden Fall bei einem ge-



    Dr. Miltner
    setzlichen Verbot höher als bei einer Verwaltungsauflage.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Das ist doch Ihre Erfindung! Das Gegenteil gilt genauso!)

    Die generalpräventive Wirkung einer Strafandrohung setze ich immer noch höher an als etwa die Wirkung der Androhung einer Geldbuße.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Auch aus anderen Gründen, meine Damen und Herren, müssen wir das gesetzliche Vermummungsverbot gegenüber der Auflagemöglichkeit vorziehen:
    Erstens. Das Verbot der Auflage richtet sich gegen den Veranstalter, der dann wieder selbst gegen die Teilnehmer einschreiten muß. Das gesetzliche Verbot würde aber jeden Teilnehmer einer Demonstration treffen.
    Zweitens. Auflagen können ja nur bei genehmigten Demonstrationen gemacht werden, nicht also bei spontanen oder ungenehmigten Veranstaltungen; bekanntlich finden dort die größten Exzesse statt.
    Drittens. Es muß gleiches Recht für alle gelten. Warum soll in einzelnen Städten oder bei einzelnen Veranstaltungen — je nach Laune — vermummt oder nicht vermummt demonstriert werden dürfen?
    Meine Damen und Herren, auch ein anderes, aus den Reihen von SPD und FDP vielfach vorgebrachtes Argument, ein gesetzliches Vermummungsverbot „kriminalisiere" die Teilnehmer, ist entlarvend. Denn es zeigt, daß das Anliegen im Grunde genommen anerkannt wird, daß aber die notwendigen gesetzlichen Regelungen aus Ohnmacht unterlassen werden. Kein Mensch regt sich darüber auf, daß Bürger unseres Landes bei viel leichteren Delikten, z. B. im Straßenverkehr, kriminalisiert werden.
    Meine Damen und Herren, der überwiegende Teil unserer Bevölkerung fordert den Gesetzgeber auf, hier etwas zu tun. Auch der überwiegende Teil der Polizei verlangt von uns das Vermummungsverbot. Was die Gewerkschaften betrifft, so kann ich nur feststellen, daß die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund für einen derartigen Gesetzentwurf eintritt, daß sich die Gewerkschaft der Polizei, GdP, als Bundesleitung zwar gegen ein Vermummungsverbot ausgesprochen hat, daß aber z. B. der große Landesverband Baden-Württemberg wiederum für ein Vermummungsverbot ist.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Broll [CDU/CSU]: Niedersachsen auch!)

    Nun, meine Damen und Herren, wir werden ja sehen, wie wir in den Beratungen hier weiterkommen.
    Das Recht auf friedliche und gewaltfreie Kundgebung der Meinung in der Öffentlichkeit ist für uns ein wichtiges Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Allein auf diesem Wege kann es Minderheiten und Randgruppen ermöglicht werden, ihre abweichende Auffassung in der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit auf Gehör zu artikulieren. In den vergangenen Jahren konnte zwischen SPD und
    FDP und meiner Fraktion leider keine Einigkeit darüber erzielt werden, wie dieses Grundrecht auf Dauer wirksam geschützt werden kann. Die Ereignisse der jüngsten Zeit, insbesondere seit den gewaltsamen Ausschreitungen bei den Rekrutengelöbnissen in Bremen 1980, sollten uns allen Anlaß sein, umzudenken und nach einer gemeinsamen Grundlage zu suchen. Diese Gesetzesinitiative des Bundesrates bietet uns hierzu Gelegenheit. Die Erörterungen in den Ausschüssen dazu können natürlich vertieft werden.
    Sehr viel Zeit, meine Damen und Herren, bleibt uns nicht mehr. Friedrich Karl Fromme von der „FAZ" hat geschrieben:
    Bonn ist nicht Weimar; die Geschichte wiederholt sich nicht. Aber Bonn ist nicht besser als Weimar; Bonn hatte mehr Glück, aber das muß nicht dauern.
    Meine Damen und Herren, mit Glück allein ist auf Dauer keine verläßliche Politik zu machen. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)