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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/87 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/1386 vom 26. Februar 1982 — Unterrichtung des Parlaments, der EnqueteKommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" und des Bundesforschungsministers über den Bericht des Projektkomitees „Schneller Brüter" MdlAnfr 5, 6 26.02.82 Drs 09/1386 Leuschner SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . 5233 B, C, D, 5234A ZusFr Leuschner SPD 5233D, 5234A Fertigstellung des SNR-300 in Kalkar; Konsequenzen aus dem Bericht des Projektkomitees „Schneller Brüter" für die Genehmigungsbehörden und die Gutachter des SNR-300 in Kalkar MdlAnfr 7, 8 26.02.82 Drs 09/1386 Catenhusen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . 5234B,C,D, 5235A ZusFr Catenhusen SPD . . . . 5234 C, D, 5235A Unschädlichkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Umgebung kerntechnischer Anlagen MdlAnfr 31 26.02.82 Drs 09/1386 Brunner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 5235 C, D, 5236A,B ZusFr Brunner CDU/CSU 5235 D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . 5235D, 5236A Zusammenschluß der Bürgerinitiativen gegen Ausländereinwanderung im „Schutzbund für das deutsche Volk" sowie dessen Verbot wegen Volksverhetzung MdlAnfr 32, 33 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Soell SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5236 B,C Auswirkungen einer Presseveröffentlichung über die Klar/Schulz-Observation im März 1980 auf eine laufende Operation MdlAnfr 34 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 5236D, 5237B, C ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 5237 B,C ZusFr Spranger CDU/CSU 5237 C Zeitpunkt der Unterrichtung des zuständigen Generalbundesanwalts über das Abreißen des Observationskontakts zu den Terroristen Klar und Schulz im März 1980 MdlAnfr 35 26.02.82 Drs 09/1386 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 5237D, 5238A,B ZusFr Spranger CDU/CSU 5238A, B Unterrichtung des zuständigen Generalbundesanwalts über Observationskontakte zu gesuchten Terroristen MdlAnfr 36 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 5238 B, C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 5238 C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 Finanzierung des Bildungsgesamtplans bis 1985 MdlAnfr 44 26.02.82 Drs 09/1386 Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5239 A, C, D, 5240A,B ZusFr Rossmanith CDU/CSU 5239 B,C ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 5239 D ZusFr Frau von Braun-Stützer FDP . . 5240A Beratungen der Bund-Länder-Kommission zur Finanzierung des Bildungsgesamtplans MdlAnfr 45 26.02.82 Drs 09/1386 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5240 B,C, D, 5241A, B ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 5240 C ZusFr Pfeifer CDU/CSU 5240 D ZusFr Rayer SPD 5240 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 5241A ZusFr Daweke CDU/CSU 5241 B Beteiligung des Bundesfinanzministers am Gespräch über die Finanzierung des Bildungsgesamtplans MdlAnfr 46 26.02.82 Drs 09/1386 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5241C,D, 5242A,B ZusFr Daweke CDU/CSU 5241C,D ZusFr Pfeifer CDU/CSU 5241 D ZusFr Rayer SPD 5242 A Finanzierung des Bildungsgesamtplans MdlAnfr 47 26.02.82 Drs 09/1386 Nelle CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 5242 C, D, 5243A,C ZusFr Daweke CDU/CSU 5242 D ZusFr Pfeifer CDU/CSU 5243 A ZusFr Frau Weyel SPD 5243 B ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 5243 B Auftragsvergabe der VEBA OEL AG an eine Schweizer Firma MdlAnfr 51 26.02.82 Drs 09/1386 Zeitler SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 5243D, 5244 A, B, C ZusFr Zeitler SPD 5244A, B ZusFr Meininghaus SPD 5244 C Möglichkeiten einer Fortsetzung der „Butterfahrten" bzw. Gewährleistung einer Übergangsfrist bei ihrer Einstellung MdlAnfr 58, 59 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Olderog CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 5244D, 5245A,B,C,D, 5246 A, B,C, D, 5247 A ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU . . . 5245A,B,C,D ZusFr Eigen CDU/CSU 5246A, B ZusFr Leuschner SPD 5246 C ZusFr Reddemann CDU/CSU 5246C, D ZusFr Frau Blunck SPD 5246 D Entlassungen bei den Firmen Nordmende, Saba und Videocolor sowie Auswirkungen der Beteiligung des französischen Thomson/Brandt-Konzerns bei deutschen Firmen MdlAnfr 61, 62 26.02.82 Drs 09/1386 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5247 B, C, D, 5248 B, C, D, 5249 A, B, C, D, 5250A,B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 5247C, 5248D, 5249A ZusFr Auch SPD 5247 D, 5249 A ZusFr Dr. Jens SPD 5248B, 5250 C ZusFr Stiegler SPD 5248C, 5249 C ZusFr Leuschner SPD 5249 B ZusFr Frau Blunck SPD 5249 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 5249 D ZusFr Dr. Kübler SPD 5250 A ZusFr Hitzigrath SPD 5250A Nächste Sitzung 5250 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5251*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5251* B Anlage 3 Errichtung von „Isolations-Zentren" für politische Häftlinge in Polen MdlAnfr 24 29.01.82 Drs 09/1297 Jäger (Wangen) CDU/CSU ErgSchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA auf ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 5252* C Anlage 4 Abschaffung oder Aussetzung der EG- Milcherzeugerabgabe MdlAnfr 70 29.01.82 Drs 09/1297 Eigen CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Frau Blunck SPD 5252* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 III Anlage 5 Einführung einer gesetzlichen Arbeitsplatzsicherung für Entwicklungshelfer MdlAnfr 1 26.02.82 Drs 09/1386 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5253* B Anlage 6 Auswirkungen des Bundesberggesetzes auf den Uranabbau im Raum Baden-Baden/ Gernsbach MdlAnfr 14 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 5253* D Anlage 7 Berücksichtigung einer Verbesserung der Reaktorsicherheit bei neuen Verfahren oder Anforderungen im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens MdlAnfr 30 26.02.82 Drs 09/1386 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5254* A Anlage 8 Sonderurlaub für Bundesbedienstete bei Bereitschaft zur Tätigkeit als Entwicklungshelfer MdlAnfr 38 26.02.82 Drs 09/1386 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5254*A Anlage 9 Eindämmung des Verpackungsaufwandes, insbesondere in Hotels MdlAnfr 39 26.02.82 Drs 09/1386 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 5254* B Anlage 10 Auswirkung der geplanten 12. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer betreffend den Vorsteuerabzug auf die deutsche Wirtschaft MdlAnfr 48, 49 26.02.82 Drs 09/1386 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5254* D Anlage 11 Schuldzinsabzug bei fiktiver Vermietung eines Lagerraums MdlAnfr 50 26.02.82 Drs 09/1386 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5255*A Anlage 12 Einbeziehung der über Leasing bewirkten Investitionen in die Investitionszulage MdlAnfr 52, 53 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5255* B Anlage 13 Äußerung des Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft über die jüngst beschlossenen Steuergesetze und das Beschäftigungsprogramm MdlAnfr 54 26.02.82 Drs 09/1386 Dr. Kühler SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5255* D Anlage 14 Abwicklung des Steuerhinterziehungsverfahrens gegen die saudi-arabische Firma DAR AL TAKHTEET in Marburg MdlAnfr 55 26.02.82 Drs 09/1386 Coppik fraktionslos SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5256*A Anlage 15 Produktgruppen und Dienstleistungen mit halbem Mehrwertsteuersatz MdlAnfr 60 26.02.82 Drs 09/1386 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 5256* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 5233 87. Sitzung Bonn, den 3. März 1982 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 5. 3. Dr. Ahrens * 5. 3. Antretter 5. 3. Dr. Barzel 3. 3. Böhm (Melsungen) * 4. 3. Büchner (Speyer) * 3. 3. Frau Dr. Däubler-Gmelin 5. 3. Dallmeyer 5. 3. Eickmeyer * 4. 3. Dr. Enders * 5. 3. Dr. Feldmann 5. 3. Dr. Haussmann 5. 3. Frau Dr. Hellwig 5. 3. Dr. Hirsch 5. 3. Frau Huber 5. 3. Dr. Hubrig 5. 3. Jahn (Marburg) 4. 3. Kiep 3. 3. Dr. Kreutzmann 5. 3. Frau Krone-Appuhn 3. 3. Meinike (Oberhausen) 5. 3. Dr. Müller * 5. 3. Reuschenbach 5. 3. Rohde 5. 3. Rühe 3. 3. Dr. Schwarz-Schilling 3. 3. Dr. Solms 5. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 3. Graf Stauffenberg 5. 3. Dr. Steger 3. 3. Dr. Wieczorek 5. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Zweites Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zur Verteilung von Entschädigungen für deutsches Vermögen in Ägypten und in Honduras sowie zum Abkommen vom 28. April 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Regelung gewisser Fragen betreffend deutsches Vermögen Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. August 1980 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 (Haushaltsgesetz 1982) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: 1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 1981 (Drs. 374/81 - Beschluß -) auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Er stellt fest, daß die geforderte Beschränkung des Ausgabenzuwachses im Haushalt 1982 nur unzureichend erfolgt ist. Dies gilt insbesondere für den konsumtiven Bereich. Wenn die Haushaltszuwachsrate gegenüber dem Vorjahr nur 3,2 v. H. beträgt, so ist dies insbesondere auf das überhöhte Ausgabenvolumen im Vorjahr mit einer Steigerungsrate von 8,1 v. H. zurückzuführen. Nur durch die in der Höhe außergewöhnliche Einnahmeverbesserung in der Gestalt des Bundesbankgewinnes sowie durch die Beitragserhöhungen zur Arbeitslosenversicherung und die Erhöhung der Verbrauchsteuern konnte eine wesentliche Erhöhung der Nettokreditaufnahme gegenüber der Regierungsvorlage verhindert werden. Unter diesen Umständen ist die ausgewiesene Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 26,8 Mrd. DM immer noch zu hoch. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Probleme damit nicht gelöst sind, sondern sich später im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 1983 und des Finanzplanes erneut und in voller Schärfe stellen werden. 2. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß in den parlamentarischen Beratungen die Bundesmittel für Investitionen gegenüber der Regierungsvorlage weiter um 655 Mio. DM auf rund 32,4 Mrd. DM gekürzt wurden. Sie liegen vor allem beim Straßenbau und den Gemeinschaftsaufgaben weit unter den Haushaltsansätzen 1979 und 1980. Die Kürzung der Investitionen verstößt gegen die konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse. Sie steht in Widerspruch zu den Bemühungen um eine Wiederbelebung der Wirtschaft und zu den eigenen Überlegungen der Bundesregierung zu einem Beschäftigungsprogramm. Die Mittel für zusätzliche Investitionen müssen zu Lasten der konsumtiven Ausgaben aufgebracht werden. 3. Der Bundesrat stellt fest, daß die Ist-Ausgaben für Investitionen in den letzten drei Jahren um je rd. 1,2 Mrd. DM hinter dem Haushaltssoll zurückgeblieben sind. Im Hinblick auf die konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse ist diese Haushaltspraxis nicht zu billigen. Die Bundesregierung ist zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe offenbar den bequemeren, aber für die Konjunkturentwicklung gefährlicheren Weg gegangen. Dies darf sich nicht wiederholen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die für Investitionen ausgebrachten Haushaltsmittel im Haushalt 1982 voll auszuschöpfen. 4. Der Bundesrat lehnt Ausgabenprogramme ab, die über Kredite oder eine höhere Steuerlast finanziert werden. Erforderlich ist vielmehr, für private Investitionen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und vorhandene Hemmnisse zu beseitigen. 5. Durch das 9. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes wurde das Kindergeld für Zweit- und Drittkinder ab 1982 um je 20,- DM gekürzt. Dadurch hat sich die Geschäftsgrundlage der seinerzeitigen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Zahlung von 1 Milliarde DM geändert. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß dies eine Anpassung der Ausgleichszahlung erforderlich macht. 5252* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 In Anbetracht der geänderten Rechtslage ist der die Ausgleichszahlung betreffende Ansatz im Bundeshaushalt 1982 (Kapitel 60 01 Titel 016 03) materiell nicht gerechtfertigt. Eine entsprechende Korrektur ist geboten. Die zwischen Bund und Ländern getroffene Verwaltungsvereinbarung war lediglich als eine vorübergehende Regelung gedacht. Sie sollte nur bis zur Neuverteilung der Umsatzsteuer gelten. Der Bundesrat geht davon aus, daß in absehbarer Zeit eine Neuregelung für die Zeit ab 1982 zustande kommt. Er geht dabei weiter davon aus, daß das Anteilsverhältnis an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder geändert wird. Dies ist erforderlich, weil sich die Finanzausstattung der Länder gemessen an ihrem Finanzbedarf im Vergleich zum Bund wesentlich ungünstiger entwickelt hat und unter den gegebenen Verhältnissen aller Voraussicht nach weiter entwickeln wird. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluß der Finanzminister(-senatoren) der Länder vom 16. Oktober 1981. Der Bundesrat erklärt deshalb ausdrücklich seinen Vorbehalt auch zu dem Ansatz im Bundeshaushalt 1982 wegen des zugrunde liegenden Umsatzsteueranteils des Bundes. Durch die ab 1982 notwendig werdende Neuverteilung der Umsatzsteuer wird auf alle Fälle die Ausgleichszahlung hinfällig. Der Bundesrat hält es daher für geboten, dem schon jetzt dadurch Rechnung zu tragen, daß diese Leistung der Länder an den Bund in vollem Umfang ausgesetzt wird. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich einer Aussetzung nicht länger zu widersetzen. In Erwartung der Aussetzung verzichtet der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Bundeshaushalt 1982. Er würde es sehr bedauern, wenn infolge einer sich verweigernden Haltung der Bundesregierung es dann zu Weiterungen in der Auseinandersetzung um die Auswirkungen der Kindergeldkürzung auf die Ausgleichszahlung außerhalb des parlamentarischen Beratungsverfahrens kommen müßte. 6. Darüber hinaus erneuert der Bundesrat seinen allgemeinen Rechtsvorbehalt zu einzelnen Ansätzen des Bundeshaushaltes (vgl. Nr. 12 der Stellungnahme vom 9. 10. 1981, BR-Drs. 374/81 — Beschluß —). 7. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung der Grundlagenforschung. Er ist allerdings der Auffassung, daß die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung auch die Forschungseinrichtungen nicht unberührt lassen kann, die Bund und Länder nach Artikel 91 b des Grundgesetzes gemeinsam finanzieren. Das bedeutet auch bei diesen Einsparungen im Bereich der Personalkosten. Der Bundesrat hält jedoch einseitige Kürzungen und Eingriffe in die Stellenstruktur bei gemeinsam finanzierten Einrichtungen für bedenklich, weil sie deren Autonomie und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Darüber hinaus belasten solche einseitige Maßnahmen das Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Sie verstoßen — wie bereits die Kürzung der Bundesmittel für Gemeinschaftsaufgaben im vergangenen Jahr ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Ländern — erneut gegen die Grundsätze eines kooperativen Föderalismus. 8. Der Bundesrat hat bereits bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 1981 auf die unzureichenden Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen hingewiesen. Die Anforderungen der Länder beim Wissenschaftsrat für bereits laufende Maßnahmen und ohne Dringlichkeitsprogramm zeigen, daß 1982 bei den derzeit veranschlagten Bundesmitteln eine Deckungslücke von 465 Mio. DM besteht. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Hochschulbaumittel angemessen zu erhöhen; das würde gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Investitionen bedeuten. 9. Der Bundesrat erwartet ferner, daß die Bundesregierung die Länder in die Lage versetzt, alle eingegangenen oder aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen noch entstehenden Verpflichtungen bei den gemeinschaftlich finanzierten Aufgaben zeitgerecht und in vollem Umfang zu erfüllen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 10. Februar 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und Traubenmoste (Drucksache 9/1041 Nr. 12) Anlage 3 Ergänzende Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) zur Frage 24 (Drucksache 9/1297) des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (83. Sitzung, Seite 4932 B): Mit der Verhängung des Kriegsrechts hat die polnische Führung auch Beschränkungen für das Personal der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Polen erlassen. Ab 14. Dezember 1981 durften die Mitglieder der ausländischen Botschaften Warschau nicht mehr ohne weiteres verlassen. Reisen ins Landesinnere sowie Ein- und Ausreisen unterlagen einer besonderen Genehmigungspflicht. Telefon- und Fernschreibverkehr waren unterbrochen; die im Rahmen des Kriegsrechts verhängte Ausgangssperre gilt auch für die Diplomaten (mit Ausnahme des Botschafters und seines Stellvertreters). Inzwischen sind die Bestimmungen teilweise aufgehoben worden. Die Aufenthaltsbeschränkung für die Botschaften ist auf die Wojowodschaft Warschau (Radius 30-60 km vom Stadtzentrum) erweitert worden. Die Genehmigungspflicht für Reisen ist durch eine Anmeldepflicht ersetzt worden. Auch die Beschränkungen des Telefon- und Fernschreibverkehrs sind teilweise gelockert. (So hat jetzt das Auswärtige Amt wieder Telefon- und Telexverbindung mit der Botschaft.) Die Bundesregierung hat sowohl beim polnischen Außenminister wie auch in Bonn gegenüber dem polnischen Geschäftsträger auf das Entschiedenste gegen die Beschränkungen protestiert, soweit diese als unvereinbar mit den völkerrechtlichen Grundsätzen zu betrachten sind. Entsprechend haben unsere Verbündeten reagiert. Die Lockerungen dürften nicht zuletzt aufgrund dieser Demarchen erfolgt sein. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) zur Frage 70 (Drucksache 9/1297) des Abgeordneten Eigen (CDU/ CSU) (83. Sitzung, Seite 4941 B): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 5253* Ihre Zusatzfrage „Um wieviel Prozent ist die Milchproduktion auf europäischer Ebene höher als der Verbrauch, und wie teuer ist die Milchmarktordnung?" beantworte ich wie folgt: Aufgrund der Überschußsituation auf dem EG- Milchmarkt mußten 1981 auf dem Binnenmarkt rund 21 Millionen t Milchwert verbilligt abgesetzt werden. Hierzu waren Ausgaben in Höhe von rund 1,78 Milliarden ECU (= 4,46 Milliarden DM) erforderlich. Rund 16 Millionen t mußten in Drittländer exportiert werden, wofür rund 2,03 Milliarden ECU ( = 5,08 Milliarden DM) erforderlich waren. Unter Berücksichtigung der finanziellen Beteiligung der Milcherzeuger über die Mitverantwortungsabgabe in Höhe von rund 0,14 Milliarden ECU ( = 0,35 Milliarden DM) betrugen die Aufwendungen der Gemeinschaft für den Milchmarkt insgesamt in 1981 rund 3,67 Milliarden ECU (= 9,18 Milliarden DM). Dies waren rund 31 % der gesamten Marktordnungsausgaben des EAGFL. Die Butter- und Magermilchpulverinterventionsbestände konnten während dieser Zeit bei Butter um rund 90 000 t abgebaut werden. Bei Magermilchpulver erhöhte sich der Bestand aufgrund rückläufiger Absatzentwicklung bei den Absatzmaßnahmen im Milcheiweißbereich, wie Magermilch für die Verfütterung an Tiere und Herstellung von Kasein sowie Magermilchpulver für die Herstellung von Milchaustauschfutter, um rund 50 000 t. Das Verhältnis Milchproduktion zum Verbrauch bzw. Bedarf an Milch und Milcherzeugnissen spiegelt sich im Selbstversorgungsgrad wider. Selbstversorgungsgrad in Vollmilchwert in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten: 1980 Bundesrepublik Deutschland 117,9 Frankreich 118,4 Italien 76,1 Niederlande 254,4 Luxemburg/Belgien 106,3 Vereinigtes Königreich 91,0 1) Irland 198,7 Dänemark 201,5 EG-9 116,1 1) 1) einschl. Abnahmeverpflichtung gegenüber Neuseeland Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 1): Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Arbeitsplatzsicherung für heimkehrende Entwicklungshelfer, um die Bereitschaft, als qualifizierter Entwicklungshelfer ins Ausland zu gehen, zu erhöhen? Die Bundesregierung plant keine Einführung einer gesetzlichen Arbeitssicherung für heimkehrende Entwicklungshelfer. Das bei der Kübel-Stiftung in Bensheim angesiedelte Förderungswerk für rückkehrende Fachkräfte der Entwicklungshilfe unterrichtet rückkehrende Entwicklungshelfer bereits im letzten Jahr vor Beendigung des Entwicklungsdienstes (Vertragsende) über bestehende Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung sowie der entwicklungspolitischen Betätigung und fördert Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitbildungsgänge zurückgekehrter Entwicklungshelfer (Studienförderung). Die Arbeit des Förderungswerks basiert auf der Bestimmung des § 12 Entwicklungshelferförderungsgesetz. Die Bundesregierung bezuschußt die Arbeit des Förderungswerks. Für das Jahr 1982 sind 614 000 DM vorgesehen. Hinzuweisen ist auch auf die Verordnung der Bundesregierung vom 24. März 1977 über die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit der individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung von zurückgekehrten Entwicklungshelfern (Entwicklungshelfer-Förderungsverordnung). Voraussetzung, Art und Umfang der Förderung richten sich nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über die berufliche Fortbildung und Umschulung. Im übrigen sprechen folgende Gründe gegen eine gesetzliche Regelung: a) Industrie und Wirtschaft hätten Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz für die lange Dauer des Entwicklungsdienstes (bis zu 45 Monaten) bereitzuhalten. b) Sie würde den Anspruch weiterer Personengruppen, wie z. B. Experten der Technischen Zusammenarbeit, nach sich ziehen. c) Sie würde voraussichtlich nicht von allen Freiwilligen-Diensten getragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1386 Frage 14): Welche Auswirkungen ergeben sich hinsichtlich eines etwaigen Uranabbaus im Raum Baden-Baden/Gernsbach, nachdem das Bundesberggesetz ab Anfang dieses Jahres die bisher geltenden Landesberggesetze abgelöst hat? Die Rechtslage hat sich nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes wie folgt geändert: Wenn eine Aufsuchungserlaubnis (wie im Fall Baden-Baden) bereits vorliegt, kann ein späterer Antrag auf Erteilung einer Gewinnungsbewilligung nur noch dann aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses abgelehnt werden, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen nach Erteilung der Aufsuchungserlaubnis eingetreten sind. 5254* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 Die Frage ist erst zu prüfen, wenn das betroffene Unternehmen eine Gewinnungsbewilligung beantragt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß auch nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes die Zuständigkeit für die Erteilung einer Gewinnungsbewilligung allein bei dem betreffenden Bundesland liegt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/1386 Frage 30): Wird bei neuen Verfahrens- und sachlichen Anforderungen im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens darauf geachtet, ob durch diese Veränderung von Verfahren oder Anforderungen die Sicherheit unter Berücksichtigung der vorliegenden praktischen Erfahrungen erhöht wird? Ja. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 38): Fördert die Bundesregierung die Bereitschaft zur Entwicklungshilfe, indem sie Bundesbediensteten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit bietet, im Rahmen eines Sonderurlaubs für längere Zeit als Entwicklungshelfer tätig sein zu können? Ja. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 39): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegen Verschwendung auf dem Gebiet der Verpackung vorzugehen, und hält sie insbesondere das Übermaß an Verpackung beim gewöhnlichen Hotelfrühstück für vertretbar? Die Bundesregierung hält die sparsame Verwendung von Verpackungen für eine wichtige Aufgabe des Umweltschutzes und der Rohstoffeinsparung. Auf Maßnahmen zur Verringerung des Verpakkungsabfalls hat sie bereits nachdrücklich in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm 1975 hingewiesen. Verpackungen erfüllen notwendige Funktionen beim Schutz von Gütern und bei der Rationalisierung von Produktions- und Verteilungsvorgängen. Damit zusammenhängende Anforderungen sind in Einklang mit einem möglichst geringen Materialaufwand bei der Verwendung von Verpackungen zu bringen. Eine differenzierte Betrachtung des Problems zeigt, daß gestiegene Rohstoff- und Energiekosten den Trend zu einem sinnvollen Einsatz von Verpackungen unterstützen. Anstrengungen zur weiteren Verringerung des Verpackungsaufwandes müssen sich nach Auffassung der Bundesregierung vor allem auf Getränke-und Geschenkeverpackungen konzentrieren. Die Bundesregierung mißt in diesem Zusammenhang der Verwendung von Mehrwegverpackungen hohe Priorität bei. Der Verbraucher muß in möglichst großem Umfang die Wahlmöglichkeit erhalten, sich für Mehrwegverpackungen zu entscheiden. Die Bundesregierung erwartet, daß die Wirtschaft dieser Forderung mehr als bisher entspricht und auf geeignete Möglichkeit zur Verpackungseinsparung im Rahmen der Verbraucherinformation hinweist. Die Bundesregierung hält ferner für notwendig, daß die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien spürbar gesteigert wird. Für den Fall, daß die Wirtschaft die anstehenden Probleme nicht auf eigenverantwortlicher Basis löst, prüft die Bundesregierung, mit welchen staatlichen Maßnahmen auf die Verringerung von Verpakkungsabfällen Einfluß genommen werden kann. Die Verwendung von Portionspackungen beim Hotelfrühstück unterstreicht die Zielkonflikte beim Einsatz von Verpackungen. Portionspackungen gewährleisten vor allem einen besseren Schutz der angebotenen Lebensmittel, insbesondere in hygienischer Hinsicht und erleichtern die Bedienung der Hotelgäste. Wenn der Verpackungsaufwand auch in einigen Fällen das Maß des Erforderlichen überschreitet, so ist das daher rührende Abfallproblem doch begrenzt. Gleichwohl sollten nach Auffassung der Bundesregierung auch beim Hotelfrühstück Bemühungen zur Einsparung von Verpackungen ansetzen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1386 Fragen 48 und 49): Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorentwurf einer 12. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer, die eine Einschränkung bzw. einen Ausschluß des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit Beherbergungs-, Verpflegungs- und Bewirtungskosten sowie bei der Anschaffung und beim Betrieb von Kraftfahrzeugen vorsieht? Sieht die Bundesregierung diese Maßnahme nicht als eine Belastung und einen erheblichen Nachteil für die deutsche Wirtschaft? Zu Frage 48: Der von den Dienststellen der EG-Kommission erstellte Vorentwurf einer 12. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern, die den Umfang des Vorsteuerabzugs insbesondere für Fahrt-, Reise- und Bewirtungskosten regeln soll, ist bisher lediglich auf der Ebene der Steuersachverständigen erörtert worden. Die Bundesregierung sieht keine Ver- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 5255* anlassung, zu solchen Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Sie wartet den Richtlinienvorschlag ab, den die Kommission dem Rat zur Entscheidung unterbreitet. Sodann wird sich die Bundesregierung aufgrund der Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat ihre Meinung zu dem Richtlinienvorschlag bilden. Zu Frage 49: Ob eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlaßte Fahrt-, Reise- und Bewirtungskosten eine Belastung und einen erheblichen Nachteil für die deutsche Wirtschaft darstellt, hängt vom Inhalt der endgültigen Gemeinschaftsregelung ab. Eine Belastung der Unternehmer träte im übrigen nicht ein, soweit ihnen die Überwälzung nicht abziehbarer Vorsteuern im Preis gelänge. Außerdem würde eine harmonisierte Einschränkung des Vorsteuerabzugs nicht einseitig die deutsche Wirtschaft benachteiligen, sondern für die gesamte Wirtschaft in der EG gelten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 50): Trifft die Behauptung (Capital 2/82) zu, daß die Vermietung eines Lagerraums von mindestens einem Drittel der Nutzfläche des Hauses — an wen auch immer (beispielsweise eine fiktive Vermietung an die Schwiegermutter) — wie bisher beim „unechten Zweifamilienhaus" zum vollen Schuldzinsabzug berechtigt, und welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, eine derartige, vom Gesetzgeber nicht gewollte Auslegung des Gesetzes zu unterbinden? Die Behauptung, daß die Vermietung eines Lagerraumes von mindestens einem Drittel der Nutzfläche des Hauses ausreicht, um bei dem selbstgenutzten Haus den vollen Werbungskostenabzug, insbesondere den Abzug aller Schuldzinsen, vorzunehmen, ist nicht zutreffend. Unter einer anderen als Wohnzwecken dienenden Einheit von Räumen im Sinne des § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG ist ein gleich einer Wohnung abgegrenzter, aus mehreren Räumen bestehender Teil eines Hauses zu verstehen, der zur Ausübung eines Berufs oder eines Gewerbebetriebs bestimmt und geeignet ist. Das ist bei einem Lagerraum, unabhängig von seiner Größe, nicht der Fall. Der Bundesminister der Finanzen wird u. a. zu der Auslegung des Begriffs der Einheit von Räumen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine entsprechende einheitliche Verwaltungsauffassung herbeiführen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/1386 Fragen 52 und 53): Werden nach der Vorstellung der Bundesregierung bei der angekündigten Investitionszulage in den Vorjahren über Leasing bewirkte Investitionen als Sockel mit angerechnet, und werden auch über Leasing ab 1. Januar 1982 abgewickelte Investitionen zulagebegünstigt sein? Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen dieser offenen Zweifelsfragen viele Investitionsentscheidungen noch zurückgestellt werden und daß daher bei den deutschen Leasing-Gesellschaften ein erheblicher Auftragsstau mit entsprechend negativer wirtschaftlicher Auswirkung entstanden ist? Zu Frage 52: Bei der Ermittlung des Durchschnittsvolumens der Investitionen der drei vor dem 1. Januar 1982 endenden Wirtschaftsjahre (Vergleichsvolumen) werden Investitionen grundsätzlich dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet. Das gilt auch für Investitionen, die über Leasing finanziert werden. Da Leasingverträge regelmäßig so ausgestaltet sind, daß der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des ,überlassenen Wirtschaftsguts ist, werden die über Leasing finanzierten Investitionen somit regelmäßig in das Vergleichsvolumen des Leasinggebers einbezogen. Dementsprechend werden die vom Leasinggeber vermieteten Wirtschaftsgüter regelmäßig auch in das Begünstigungsvolumen des Leasinggebers einbezogen. Zu Frage 53: Aus dem Jahreswirtschaftsbericht und aus den Erläuterungen, die ich zu der vorgesehenen Investitionszulage gegeben habe — ich verweise hierzu auf die BMF-Finanznachrichten Nr. 5/82 vom 12. Februar 1982 — geht hervor, daß Sonderregelungen für über Leasing finanzierte Investitionen nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung geht deshalb nicht davon aus, daß bei den deutschen Leasing-Gesellschaften ein erheblicher Auftragsstau entstanden ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kühler (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 54): Wie steht die Bundesregierung zu der vom Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft aufgestellten Behauptung, daß die jüngst beschlossenen Steuergesetze und die weiteren Maßnahmen im Rahmen des Beschäftigungsprogramms „ein Tiefschlag gegen die Steuerverwaltung und ihr Personal" seien und daß die Bundesregierung steuerpolitisch in einem Raumschiff lebe, das den Funkkontakt zur Erde verloren habe? Der Bundesregierung ist unverständlich, wie der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft in der Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität einen Tiefschlag gegen die Steuerverwaltung und ihr Personal sehen kann. Die 5256* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. März 1982 konjunkturelle Lage in der Bundesrepublik und die damit verbundenen Beschäftigungsprobleme machen ein Beschäftigungsprogramm unter Einsatz des steuerlichen Instrumentariums dringend erforderlich. Daß dadurch vorübergehend eine zusätzliche Arbeitsbelastung auf die Steuerverwaltung zukommt, hat die Bundesregierung keineswegs übersehen, jedoch im Interesse übergeordneter Gesichtspunkte in Kauf nehmen müssen. Im übrigen ist die Bundesregierung bei dem Erlaß von Steuergesetzen auf die Mitwirkung der Länder angwiesen, die diese Gesetze nach dem Grundgesetz auszuführen haben. Inzwischen ist der Gesetzentwurf mit den Ländern erörtert worden. Dadurch wird sichergestellt, daß die praktische Durchführbarkeit angemessen berücksichtigt ist. Die Deutsche Steuergewerkschaft nimmt das auch von Gewerkschaftsseite geforderte Beschäftigungsprogramm zum Anlaß, um zum wiederholten Male den Wunsch nach Verstärkung des Personals in der Finanzverwaltung vorzutragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Coppik (fraktionslos) (Drucksache 9/1386 Frage 55): War die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder in irgendeiner Weise mit dem Steuerhinterziehungsverfahren gegen die in Marburg tätig gewesene saudiarabische Firma DAR AL TAKHTEET befaßt, und hat die Bundesregierung dabei zum Ausdruck gebracht, daß die zuständigen Justiz- und Finanzbehörden wegen der guten Beziehungen der Firma zum saudischen Innenminister den Fall großzügig abwickeln sollten? Auf den von Ihnen angesprochenen Fall ist die Bundesregierung sowohl durch die deutsche Botschaft in Djidda als auch von saudischer Seite aufmerksam gemacht worden. Etwaige steuerliche oder steuerstrafrechtliche Maßnahmen fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der hessischen Landesbehörden. Die Bundesregierung hat diese über ihre Informationen unterrichtet, aber nicht um großzügige Abwicklung des Falles gebeten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/1386 Frage 60): Welche Produktgruppen und Dienstleistungen unterliegen nach wie vor dem halben Mehrwertsteuersatz, und welche Begründungen werden im wesentlichen dafür geltend gemacht? Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 6,5 v. H. unterliegen nach wie vor die Umsätze der folgenden, in einer Anlage des Umsatzsteuergesetzes aufgeführten Gegenstände: — Lebensmittel, — land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, — Krankenfahrstühle sowie Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel, — Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des 'graphischen Gewerbes und — Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Außerdem wird der ermäßigte Steuersatz für weitere Gruppen von Leistungen gewährt, wie z. B. für — die sog. Pensionsviehhaltung und die Leistungen zur Förderung der Tierzucht, — die Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen, — die Leistungen der Heil- und Schwimmbäder und das Bereitstellen von Kureinrichtungen, — die Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Körperschaften und — die Personenbeförderungen im Nahverkehr. Begünstigt sind darüber hinaus auch bestimmte kulturelle Leistungen (z. B. die Theater und Orchester), die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Zirkusvorführungen und Schaustellerumsätze. Der größte Teil der hier genannten Umsätze wird aus sozial-politischen Gründen begünstigt. Vor allem die Steuerermäßigung für Lebensmittel soll im Hinblick auf Bürger mit geringem Einkommen die umsatzsteuerliche Belastung mindern. Im übrigen liegen den Vergünstigungen agrar-, kultur-, verkehrs- und gesundheitspolitische Erwägungen zugrunde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stiegler.


Rede von Ludwig Stiegler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, gibt es eine Übersicht über die Exporte aus den Nordmende-, Saba- und Videocolor-Märkten von der Bundesrepublik nach Frankreich, und lassen etwa vorhandene Zahlen den Schluß zu, daß die Produktionseinschränkungen und die Schließung dieser Werke mit der Politik der Rückeroberung des Binnenmarkts in Frankreich zusammenhängen könnten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diesen Schluß lassen die uns vorliegenden Zahlen nicht zu. Der Thomson/ Brandt-Konzern hat für uns überzeugend dargelegt, daß es ihm in seiner Konzernstrategie insbesondere darum geht, der japanischen Herausforderung zu begegnen, und daß bedauerlicherweise auch die Schließung des Videocolor-Werks damit zusammenhängt, daß die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der japanischen Konkurrenz in bestimmten Bereichen nicht mehr gegeben war.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Rapp (Göppingen) auf:
    Wie stellt sich die Bundesregierung zu der z. B. auch im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik des Thomson/ Brandt-Konzerns geäußerten Vermutung, daß multinationale Konzerne im Fall der Reduzierung des Angebots Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland deshalb bevorzugt als Manövriermasse für ihre Anpassungsstrategien ansehen, weil hier die rechtlichen (Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht) und die tatsächlichen Widerstände gegen die Vernichtung von Arbeitsplätzen geringer sind als in anderen Staaten, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über derartige, vermutete Überlegungen multinationaler Konzerne. Entscheidungen über im Rahmen von Strukturanpassungen notwendige Betriebsstillegungen werden im Rahmen der Geschäftspolitik der einzelnen Unternehmen getroffen. Bei diesen meist komplexen Unternehmensentscheidungen dürften auch die Produktionsbedingungen der Niederlassungen in der Bundesrepublik — insbesondere die Faktorkosten der Fertigung in der Bundesrepublik — eine Rolle spielen. Die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen von Betriebsstillegungen sind in der Tat in den einzelnen Ländern unterschiedlich, zugleich aber auch schwer vergleichbar. Es gibt Hinweise dafür, daß die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik einen Anreiz für ausländische Investitionen in unserem Lande darstellen. Damit tragen sie zugleich zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik bei.