Nein, ich möchte das eben zu Ende bringen; ich bin gleich damit durch.
Lassen Sie mich nur noch einmal darauf hinweisen, daß der Vorwurf, den Sie gemacht haben, wir berieten über einen Phantomhaushalt, dessen Zahlen nicht stimmten, falsch ist. Ich leugne nicht und niemand von uns leugnet, daß dieser Haushalt selbstverständlich Risiken hat, besonders hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung, Herr Friedmann, worüber wir ja morgen nochmals beraten werden. Aber ich frage: Welcher Haushalt hatte das nicht? Was die Risiken des Haushalts angeht, ist es ein Nachteil, daß man den Haushalt so früh berät und verabschiedet. Es ist freilich verfassungsgemäß. Es gibt dazu ein Urteil. Eigentlich hätten wir den Haushalt im vorigen Dezember verabschieden müssen. Was die Regel der früheren Jahre angeht, sind wir mit der Beratung des Haushalts diesmal sehr früh fertig, nämlich schon im Januar. Es ist allerdings ein Nachteil, daß man das Jahr im Januar noch nicht so übersehen kann, wie man es könnte, wenn wir die zweite und dritte Lesung erst im Mai oder Juni hätten.
Nehmen Sie also den Vorwurf zurück, dieser Haushalt sei mit Risiken behaftet, die nicht normal seien! Es sind normale Risiken, die wir natürlich besser erkennen würden, wenn wir im Mai oder Juni beraten würden. Das kann aber nicht bedeuten, daß wir den Haushalt künftig im Dezember nachträglich beraten, wo wir wissen, was das Jahr über passiert ist und wo es natürlich keine Risiken mehr gibt. Der Vorwurf mit den Risiken ist also völliger Unsinn. Aber es gibt natürliche Risiken, die noch nicht abschätzbar sind. Wie gesagt, die Debatte morgen zum Einzelplan 11 wird das wiederholen.
Wenn jetzt die Daten auf dem Tisch sind, die von 1,7 Millionen Arbeitslosen sprechen, und die Vermutungen dahin gehen, daß diese Zahl auf 1,8 Millionen steigt, dann bedeutet das nicht, Herr Riedl, daß wir die Durchschnittsdaten, die hier angenommen worden sind, überschritten haben. Sie kennen j a die Perioden; das ist im Januar und Februar immer so. Die Durchschnittsdaten sind dadurch noch nicht überholt.
Im übrigen werden wir in den nächsten Monaten auch den Jahreswirtschaftsbericht beraten. Ich will nur noch auf eines hinweisen. Die zeitliche Kollision der Verabschiedung des Haushalts mit der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts haben wir jedes Jahr. Ich habe mir schon einmal erlaubt, zu fragen, ob es nicht eine Regelung geben könnte, wonach der Jahreswirtschaftsbericht vor der Verabschiedung des Haushalts beraten wird, damit man etwaige neue Erkenntnisse, die es im Jahreswirtschaftsbericht gibt, in die Beratung des Bundeshaushalts einführen kann. Darüber müßte man ganz sachlich vielleicht im Ältestenrat oder unter den Fachleuten reden.
Im übrigen: Tun Sie nicht so, als sei ein Nachtragshaushalt etwas Unanständiges. Er ist ein legitimes, verfassungsmäßiges Mittel, das natürlich auch von uns angewendet wird, wenn es notwendig ist. Wenn wir im Februar den Jahreswirtschaftsbericht beraten haben und wenn sich, was ich hoffe und für notwendig halte, aus dem Jahreswirtschaftsbericht
bestimmte Konsequenzen in Richtung auf Beschäftigungsinitiativen ergeben,
dann werden wir, sofern wir dafür den Haushalt in Anspruch nehmen müssen, selbstverständlich einen Nachtragshaushalt haben und beraten.
Wir werden die Einzelpläne 08, 32 und 60 annehmen. Der Grund ist nicht nur, daß wir in aller Schnelle und Kürze einen gültigen Haushalt haben wollen, auf den alles in diesem Land wartet. Heinz Westphal sagt dazu immer: Wir müssen den Haushalt jetzt in trockene Tücher packen. Wir werden dem Haushalt auch deshalb zustimmen, weil wir großes Vertrauen in Finanzminister Matthöfer setzen und weil wir glauben, daß dieser Weg, den wir mit dem Haushalt 1982 beschritten haben, dazu führen wird, die Beschäftigung zu verbessern. Wenn wir im nächsten Monat — da sehen wir uns ja alle wieder — über den Jahreswirtschaftsbericht reden werden, erwarten wir die Vorschläge des Wirtschaftsministers, dessen Etat wir heute selbstverständlich genauso vertrauensvoll verabschieden werden. — Vielen Dank.