Rede:
ID0907701400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. das: 1
    4. Wort: 1
    5. dem: 1
    6. Parlamentarischen: 1
    7. Staatssekretär: 1
    8. de: 1
    9. With.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1222 — Volmer CDU/CSU 4457 B Frau Dr. Hartenstein SPD 4458 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 4460A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4461A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 — Buschbom CDU/CSU 4462 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 4464 B Kleinert FDP 4466A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 4467 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksache 9/1121 Dr. Stercken CDU/CSU 4469 A Dr. Soell SPD 4471 B Schäfer (Mainz) FDP 4472 D Nächste Sitzung 4474 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4475*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4475* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 4457 77. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1982 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Dr. Bardens * 15. 1. Coppik 15. 1. Cronenberg 15. 1. Daubertshäuser 15. 1. Dr. Dollinger 15. 1. Echternach 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 15. 1. Feinendegen 15. 1. Gansel 15. 1. Frau Geier 15. 1. Dr. Geßner * 15. 1. Dr. Haack 15. 1. Haar 15. 1. Dr. Hackel 15. 1. Handlos 15. 1. Hartmann 15. 1. Dr. Hüsch 15. 1. Jung (Kandel) * 15. 1. Jungmann 15. 1. Kiep 15. 1. Dr. Kreile 15. 1. Liedtke 15. 1. Lorenz 15. 1. Michels 15. 1. Möllemann 15. 1. Müller (Bayreuth) 15. 1. Neuhaus 15. 1. PoB 15. 1. Reddemann * 15. 1. Dr. Riesenhuber 15. 1. Rohde 15. 1. Frau Roitzsch 15. 1. Schmidt (Wattenscheid) 15. 1. Schmöle 15. 1. Dr. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 15.1. Schulte (Unna) * 15. 1. Dr. Solms 15. 1. Stöckl 15. 1. Dr. Vohrer * 15. 1. Dr. Waffenschmidt 15. 1. Dr. Wendig 15. 1. Wissmann 15. 1. Baron von Wrangel 15. 1. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die 27. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 12. bis 16. Oktober 1981 in München (Drucksache 9/1127) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht über die tatsächlich entstandenen Kosten des Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache 9/1209) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Haushaltsausschuß Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksache 9/1210) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Bewertung der Strahlenexposition in der Umgebung von Steinkohlekraftwerken und Vergleich mit der Strahlenexposition durch Kernkraftwerke (Drucksache 9/1247) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle des Europäischen Parlaments in seinen Beziehungen zum Europäischen Rat (Drucksache 9/1248) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981; hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgabe bei a) Kap. 1112 Tit. 61631 - Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) b) Kap. 1112 Tit. 68101 - Arbeitslosenhilfe c) Kap. 1112 Tit. 68141 - Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutschlehrgängen (Drucksache 9/1160) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 09 Tit. 682 01 - Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - (Drucksache 9/1174) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei Kap. 14 12 Tit. 643 01 Ersatzleistungen für Wege- und Straßenschäden - (Drucksache 9/1177) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 27 02 Tit. 642 21 (Förderung des Besuchsreiseverkehrs) (Drucksache 9/1213) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981 hier: Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 643 01 Kosten der Kriegsopferfürsorge (ausgenommen Darlehen) aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes sowie entsprechender Leistungen aufgrund des Häftlingshil- 4476* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 fegesetzes, des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe, für Angehörige von Kriegsgefangenen und des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 9/1233) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 32 05 Tit. 575 02 — Zinsen für Bundesschatzbriefe — (Drucksache 9/1234) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/1238) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksache 9/1239) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/82 — Zollkontingent 1982 für Bananen) (Drucksache 9/1240) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Achtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 9/1245) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Danke sehr, Herr Präsident. — Auch ich möchte das Saalmikrophon benutzen, damit es nicht als eine Einzelerscheinung wirkt, daß man vom Platz aus spricht, sondern unsere Absicht deutlich wird, die Unterhaltung im Plenum stärker zu fördern. Das ist sicherlich nur ein kleiner Beitrag zu vielen Parlamentsproblemen, die uns bewegen, den man da leisten kann, und man wird, wenn sich das einbürgern sollte, Herr Dr. Lenz, daraus technische Folgerungen ziehen müssen. Der Kollege Engelhard hat soeben die wie ich meine, sehr schöne Bemerkung gemacht, hier sei wieder der vertraute Kreis für eine solche rechtspolitische Frage zusammen. Man könnte eigentlich sagen: „Gruppenbild mit Herbert Wehner".

    (Heiterkeit)

    Das ist wohl eine sehr schöne Beschreibung der Situation. Deshalb spreche ich also von hier aus. Das Wichtigste an diesem Saalmikrophon scheint mir zu sein, daß die häufig einleitend zu hörenden Bemerkungen über die Kürze der zu erwartenden Rede etwas glaubwürdiger wirken, wenn man nicht von den ganzen Schutzvorrichtungen des Podiums umgeben ist. Ich will damit Entsprechendes andeuten.
    Die Kollegen haben sachlich sehr fundiert und auch, wie ich meine, keineswegs trocken die wesentlichen Punkte bereits herausgegriffen. Aus Gründen, die uns nicht erfreuen, haben wir keine Veranlassung, auf die Justizminister Rücksicht zu nehmen, weder auf den des Landes Niedersachsen noch auf den des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn die einzigen Stellungnahmen in dieser Sache, die wirklich fundiert sind, die mit Zahlen arbeiten, die Kurven und Entwicklungen aufzeigen, von Verbänden hart arbeitender freier Berufe kommen — in diesem Fall insbesondere vom Deutschen Anwaltverein, der aber hier mit dem Richterbund wieder einmal erfreulich zusammenarbeitet —, die Ministerien aber in einer Art und Weise verfahren, sowohl das Land Niedersachsen wie das Land Nordrhein-Westfalen — aus diesen beiden Ländern ist der Entwurf j a
    wohl initiiert worden —, die mich sehr an das alte Lied erinnert: „Wenn der Topf aber nun ein Loch hat?" Den weiteren Text will ich hier höflicherweise nicht zitieren. Ich bin um so mehr über diese Arbeitsweise überrascht, als die meisten Dinge in diesem Lande erkennbar recht vernünftig und rechtsstaatlich geregelt sind, so daß dies bei gleichbleibender Personalkapazität in diesem Fall nicht der Bundes-, sondern der Länderbehörden zu mehr Kapazität für den Einzelfall führen müßte. Dabei käme dann eine Lösung heraus, bei der diejenigen, die weniger als die Amtsrichter belastet sind, mehr belastet werden, und bei der das Oberlandesgericht, wo sich allein eine Entlastung abzeichnet, am meisten entlastet wird. Das Ganze wird nur sehr spärlich mit Begründungen versehen. Dann muß man allerdings über diese Gegenläufigkeiten hinsichtlich der personalen Kapazität und über das Ergebnis von gelegentlich angestellten Bemühungen erstaunt sein und an bewußtes Volkslied denken.
    Wir haben 1975 eine Verdoppelung der Sätze gehabt. Die Frage des Herrn Kollegen Clemens wäre also schon damals von der Bundesregierung nicht mit dem Hinweis auf Inflation zu beantworten gewesen. Gott sei Dank haben wir derartige Inflationssätze auch heute noch nicht annähernd erreicht. Es handelt sich also um ein recht willkürliches Hinlangen in die Vollen ohne Berücksichtigung der Dinge, die hier von den Kollegen schon angesprochen worden sind und die nun nicht etwa die beruflich beteiligten Richter und Rechtsanwälte, sondern insbesondere das rechtsuchende Publikum erheblich tangieren.
    Nach der Systematik des Rechts ist sicherlich die Reihenfolge der drei Maßnahmen, die hier angesprochen sind, richtig. Von der Unverständlichkeit her wäre genau die umgekehrte Reihenfolge richtig; denn das Gravierendste ist die Erhöhung der Beschwerdesumme. Wenn wir schon beim Streitwert und bei der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht fürchten müssen, daß der früher eintretende blaue Himmel der Rechtskraft — hier ist das nur indirekt der Fall, bei der Berufungssumme ist es völlig deutlich — natürlich auch zum Umgehen mit einem etwas breiteren Hobel führt, was die unterschiedlichen Erledigungszahlen zwischen Amtsgericht und Landgericht in gewisser Weise erklären kann, dann ist das bei der Beschwerdesumme viel mehr der Fall; denn da geht es nur um die vom Herrn Kollegen Schwenk erwähnten Spitzensummen. Da geht es immer nur um die Beschwer, die nach der Festsetzung von Kosten, von Gebühren und dergleichen — möglichst nach Anhörung des Bezirksrevisors — übrigbleibt. Über diese Spitze ist schon bei den derzeit geltenden Beschwerdesummen überhaupt keine Diskussion mehr möglich. Da entscheidet der einzelne ohne irgendeine Diskussions- und Zugriffsmöglichkeit, was in der Summierung der Fälle allerdings Erhebliches ausmacht. Über die Beschwerdesumme möchte ich aus diesem Grund, nachdem wir die Bedenken beim letzten Angriff schon sehr deutlich gemacht haben, überhaupt nicht mit mir reden lassen.



    Kleinert
    Hinsichtlich der Berufungssumme ist hier schon einiges gesagt worden. Hier steht auch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Frage. Vielleicht sollte man den Gedanken wieder aufgreifen, den der Justizminister Vogel im Bereich des Mietrechts einmal durchgesetzt hat, daß man über die Rechtsbeschwerde in einer Reihe von Fällen, wo man eine zweite Tatsacheninstanz auch auf seiten der Parteien gar nicht will, zur Einheitlichkeit beiträgt, indem man dann gleich, ohne daß vorher das Landgericht eingeschaltet werden müßte, was ich für einen Mangel der Regelung in diesem Bereich halte, das Oberlandesgericht befaßt. Das könnte meiner Ansicht nach ein nützlicher zusätzlicher Diskussionsgegenstand in unseren Beratungen sein.
    Dennoch wird es so sein, wie es verschiedene Verbände — die Verbraucherverbände sind zitiert worden — sagen. Man wird nicht bis zum Betrag von 1 000 DM, der dann doch in etlichen Fällen das monatlich verfügbare Einkommen eines einzelnen bedeutet, sagen können: Da gibt es nichts mehr.
    Eine Untersuchung über die Unterschiedlichkeit von Urteilen, gegen die ein Rechtsmittel nicht möglich ist und gegen die es möglich ist, wäre auch sehr dankenswert, Herr Staatssekretär. Daß sich das nicht auf den Inhalt beziehen kann, ist mir klar. Ich bin der Meinung, es würde schon erheblich sein, den Umfang dieser Urteile statistisch festzustellen. Das geht dann alles sehr viel schneller. Daß es deshalb genauer geht, weil man es soviel kürzer faßt, vermag ich prima facie nicht einzusehen. Diese Zusammenhänge können wir bei der Gelegenheit j a auch einmal untersuchen.
    Die Prozeßfreudigkeit ist angesprochen worden. Mir ist da eine Geschichte eingefallen. Ich wollte doch den CSU-Kollegen hier auch einmal zeigen, daß wir Norddeutschen nicht so ganz kulturlos sind. Ludwig Thoma berichtet die Geschichte von dem Huberbauern, zu dem sein Advokat kommt und sagt: „Huber, wir haben unseren Prozeß verloren." Da sagt der Huber: „Macht nix, i hob scho an neien."

    (Heiterkeit)

    Daß das natürlich nicht das ist, was zur Erleichterung der hier angesprochenen Problematik beitragen kann, liegt auf der Hand. Wir werden über die Dinge, wie die Kollegen schon übereinstimmend ausgeführt haben, nachzudenken haben.
    Ich möchte noch ein Wort zum Kollegialgericht sagen. Es gibt schon einen erheblichen Unterschied zum Einzelrichter. Das bedeutet nicht die geringste Kritik an der verdienstvollen Arbeit der Amtsrichter, die sehr viel zu einer dem Bürger verständlichen Rechtsprechung und in ihren Sitzungssälen zu einem wirklichen Rechtsgespräch beitragen. Das alles wird hoch anerkannt. In den etwas komplizierteren Fällen — Herr Schwenk hat Beispiele genannt — ist natürlich das Kollegialgericht nicht aufgefordert, immer zu dritt alles durchzuberaten oder gar zu formulieren. Das geschieht ja auch in der Praxis nicht. Aber man kann als Rechtsuchender oder als Vertreter desselben hoffen, unter dreien eher einen zu finden, der die eigene Art, zu argumentieren und die Sachzusammenhänge zu sehen, teilt, als wenn man ungeschickterweise an einen Einzelrichter gerät,
    mit dem man eben nicht auf der gleichen Wellenlänge sendet, wie es so schön heißt, und wo dann ein Gespräch überhaupt nicht mehr stattfinden kann. Im Kollegialgericht kann der eine, der besser versteht, was gemeint ist, das anschließend in der Beratung den anderen verdeutlichen. Darin liegt eine ganz wesentliche Funktion, meine ich aus der Praxis des Rechtslebens, für das Kollegialgericht.
    Nun möchte ich schließen, nachdem ich diesen Weg hier gewählt und auch angekündigt habe, daß das dann alles schneller geht. Ich benutze die Gelegenheit, abschließend noch zu sagen, daß Herr Wolfgramm mir zwar zuvorgekommen ist mit diesen lange diskutierten Maßnahmen, daß ich aber ihm gegenüber den Vorteil genieße, in Anwesenheit desjenigen, der als Mitdenkender aus dem journalistischen Bereich uns auf diese Maßnahme aufmerksam gemacht hat, zu sprechen, während das vorher nicht möglich war. — Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir bei der Premiere schnell den § 34 unserer neuen Geschäftsordnung durchgelesen, um festzustellen, ob die Saalmikrofone auch für diejenigen offen sind, die von der Regierungsbank kommen. Ich konnte eigentlich — dies war allerdings nur ein flüchtiges Durchlesen — nichts Gegenteiliges finden. Allerdings steht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes noch aus.

    (Heiterkeit)

    Weil Herr Kollege Buschbom mich ohnehin als einen Veteranen bezeichnet hat, gehe ich deswegen um so beruhigter an dieses Pult; ich bin dann sicher, daß das mit Bestimmtheit richtig und zutreffend ist und nicht angegriffen werden kann.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Mikrofon 15 wäre noch frei!)

    Ich könnte schon eines der Mikrofone aus der ersten Reihe nehmen, nehme ich an, Herr Kollege Bötsch.
    Nun zur Sache. Worum geht es? Die statistischen Zahlen weisen aus, daß die Eingänge bei den Landgerichten von 1978 bis 1980 — was ich jetzt vortrage, sind ganz neue Zahlen — um 23,3 % gestiegen sind, wohingegen die Zahlen bei den Amtsgerichten in entsprechender Zeit lediglich eine Steigerung von 6,8 % aufweisen. Wir haben die Jahre ab 1978 gewählt, weil wir so sicher sind, daß es Schwierigkeiten nicht gibt. Von diesem Zeitpunkt an laufen nämlich, wie wir wissen, die Ehesachen bei den Amtsgerichten.
    Nun kennt jedermann das Sprichwort, es gebe Notlügen, Zwecklügen und statistische Angaben. Wenn man sich anschaut, wie die Erledigungsziffern aussehen, wird deutlich, daß diese unterschiedlichen Eingangszahlen noch nicht so klar bei der Erledigung durchgeschlagen sind.



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    Dennoch ist festzuhalten, daß bei den Landgerichten, und zwar ab 1978, im Gegensatz zu den Amtsgerichten die Erledigungen ganz offensichtlich schwieriger geworden sind, obwohl hier die Differenz nur etwa 5 % beträgt. Offenbar waren die Landgerichte mit ihrer Kapazität eher als die Amtsgerichte in der Lage, die gestiegenen hohen Eingangszahlen zu verdauen. Es gibt ja bei den Landgerichten auch die Möglichkeit, auf den Einzelrichter zurückzugehen.
    Dennoch ist eines ganz deutlich. Die Statistik belegt, daß es einen Trend gibt, wonach der rechtsuchende Bürger auf die Dauer beim Landgericht auf sein Urteil länger als beim Amtsgericht warten muß.
    Das zwingt uns zum Handeln. Denn es gibt ein weiteres Sprichwort: Spätes Recht ist halbes Recht. Dies darf für das Landgericht nicht wahr werden.
    Die Vermehrung der Planstellen hat ganz offenkundig eine Grenze. Also muß man überlegen, ob eine Korrektur der Wertgrenzen zwischen Amtsgericht und Landgericht am Platz ist, und zwar so, daß wir zu einem Ausgleich kommen und der Bürger in etwa gleicher Weise beim Amtsgericht wie beim Landgericht auf seinen Prozeß warten oder nicht warten muß.
    Wie erwähnt, hatten wir die letzte Korrektur im Jahre 1975. Wenn man sich die Wertsteigerungen anschaut, die es seitdem gibt, wenn man sich die Statistik erneut betrachtet, dann ist klar, daß die Streitwerte gewachsen sind — allerdings nicht in dem Maß, wie der Bundesrat hier eine Erhöhung um das Doppelte vorschlägt. Würden wir dem Vorschlag des Bundesrats folgen, dann kämen wir ganz sicher zu begrenzten strukturellen Änderungen im Gefüge von Amtsgericht und Landgericht mit allen Folgen. Aber es käme dadurch ganz sicher auch zu einer Verkürzung der Verfahren. Werden doch, wie wir alle wissen, beim Landgericht in 70 % aller Fälle drei Richter behelligt — wenn ich das so formulieren darf —, während das beim Amtsgericht ein einziger Richter erledigt. Eine Änderung der Streitwertgrenzen würde deshalb mit Sicherheit zu einer Beschleunigung führen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, daß einige Richter vom Landgericht zum Amtsgericht wechseln müssen.
    Dennoch sage ich: Wir werden im Ausschuß sehr, sehr sorgfältig zu prüfen haben, ob die hier vorgeschlagene Wertgrenzänderung richtig ist.
    Zwei Gesichtspunkte dürfen bei unseren Überlegungen nicht Pate stehen. Der eine ist, daß es zu einer unvertretbaren strukturellen Änderung dergestalt kommt, daß die quantitative Änderung in eine unvertretbare qualitativ-strukturelle Änderung durchschlägt. Zweitens müssen wir Bedacht nehmen, daß standespolitische Überlegungen und finanzielle Besorgnisse von Organen der Rechtspflege zurückbleiben.
    Zur Änderung der Berufungssumme ist das Erforderliche hier schon gesagt worden. Gehen wir hier von 500 DM auf 1 000 DM, so besteht in der Tat die Gefahr, daß viele Fälle des täglichen Lebens, die den kleinen Mann treffen, bei einer Instanz bleiben. Und ich sage etwas unvorsichtig: Wir kennen ja dazu
    auch das Wort „Über uns der blaue Himmel". Hier sollte sehr, sehr sorgfältig geprüft werden, ob wir dies generell hinnehmen können.
    Erfreulicherweise hat die Justizministerkonferenz auf ihrer Sitzung im Herbst vergangenen Jahres in Celle einen Beschluß gefaßt, der dahin geht, des weiteren zu prüfen, welche Möglichkeiten es noch gibt, hier zu einer vernünftigen Abhilfe zu gelangen. Es gibt auch schon einen Katalog, der allerdings noch nicht durchgeprüft ist. Wenn wir auch verstehen, daß eine Änderung zugunsten der Länder im Gefüge Amts-/Landgericht bald erfolgen muß, so steht doch zu hoffen, daß dabei vielleicht dennoch auch ein Teil der Überlegungen Eingang finden kann, von denen ich gerade im Zusammenhang mit den Überlegungen der Justizministerkonferenz sprach.
    Was schließlich die Frage der Beschwerdesumme anlangt, so ist dies vielleicht nicht ganz so gravierend. Dieser Punkt ist auch noch nicht ganz so deutlich in das Bewußtsein der Öffentlichkeit getreten. Aber auch hier sage ich mit aller Deutlichkeit: Bei näherem Hinsehen bringt auch das mehr Probleme mit sich, als wir alle erwartet haben. Auch hier gilt: Wir werden sehr, sehr sorgfältig zu prüfen haben, inwieweit wir zu Änderungen zu kommen haben.
    Bei allem muß gelten: Der Staat hat dem Bürger zu dienen. Der Bürger darf nicht den Eindruck gewinnen, daß hier im Rahmen bloßer Streitwertberichtigungen umgekehrt verfahren wird. — Vielen herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)