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ID0907701200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1222 — Volmer CDU/CSU 4457 B Frau Dr. Hartenstein SPD 4458 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 4460A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4461A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 — Buschbom CDU/CSU 4462 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 4464 B Kleinert FDP 4466A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 4467 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksache 9/1121 Dr. Stercken CDU/CSU 4469 A Dr. Soell SPD 4471 B Schäfer (Mainz) FDP 4472 D Nächste Sitzung 4474 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4475*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4475* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 4457 77. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Dr. Bardens * 15. 1. Coppik 15. 1. Cronenberg 15. 1. Daubertshäuser 15. 1. Dr. Dollinger 15. 1. Echternach 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 15. 1. Feinendegen 15. 1. Gansel 15. 1. Frau Geier 15. 1. Dr. Geßner * 15. 1. Dr. Haack 15. 1. Haar 15. 1. Dr. Hackel 15. 1. Handlos 15. 1. Hartmann 15. 1. Dr. Hüsch 15. 1. Jung (Kandel) * 15. 1. Jungmann 15. 1. Kiep 15. 1. Dr. Kreile 15. 1. Liedtke 15. 1. Lorenz 15. 1. Michels 15. 1. Möllemann 15. 1. Müller (Bayreuth) 15. 1. Neuhaus 15. 1. PoB 15. 1. Reddemann * 15. 1. Dr. Riesenhuber 15. 1. Rohde 15. 1. Frau Roitzsch 15. 1. Schmidt (Wattenscheid) 15. 1. Schmöle 15. 1. Dr. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 15.1. Schulte (Unna) * 15. 1. Dr. Solms 15. 1. Stöckl 15. 1. Dr. Vohrer * 15. 1. Dr. Waffenschmidt 15. 1. Dr. Wendig 15. 1. Wissmann 15. 1. Baron von Wrangel 15. 1. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die 27. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 12. bis 16. Oktober 1981 in München (Drucksache 9/1127) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht über die tatsächlich entstandenen Kosten des Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache 9/1209) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Haushaltsausschuß Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksache 9/1210) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Bewertung der Strahlenexposition in der Umgebung von Steinkohlekraftwerken und Vergleich mit der Strahlenexposition durch Kernkraftwerke (Drucksache 9/1247) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle des Europäischen Parlaments in seinen Beziehungen zum Europäischen Rat (Drucksache 9/1248) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981; hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgabe bei a) Kap. 1112 Tit. 61631 - Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) b) Kap. 1112 Tit. 68101 - Arbeitslosenhilfe c) Kap. 1112 Tit. 68141 - Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutschlehrgängen (Drucksache 9/1160) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 09 Tit. 682 01 - Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - (Drucksache 9/1174) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei Kap. 14 12 Tit. 643 01 Ersatzleistungen für Wege- und Straßenschäden - (Drucksache 9/1177) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 27 02 Tit. 642 21 (Förderung des Besuchsreiseverkehrs) (Drucksache 9/1213) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981 hier: Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 643 01 Kosten der Kriegsopferfürsorge (ausgenommen Darlehen) aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes sowie entsprechender Leistungen aufgrund des Häftlingshil- 4476* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 fegesetzes, des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe, für Angehörige von Kriegsgefangenen und des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 9/1233) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 32 05 Tit. 575 02 — Zinsen für Bundesschatzbriefe — (Drucksache 9/1234) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/1238) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksache 9/1239) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/82 — Zollkontingent 1982 für Bananen) (Drucksache 9/1240) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Achtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 9/1245) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen
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    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine ausgesprochen
    trockene Materie, mit der wir uns in dieser stillen Stunde zu beschäftigen haben. Vielleicht ist es dem einen oder anderen noch vergönnt, das etwas zu würzen.

    (Clemens [CDU/CSU]: Kleinert kommt noch! — Heiterkeit)

    Aber es müssen auch technische Dinge erledigt werden, wenngleich ich sagen möchte: Es ist nicht nur Technik, sondern ein Stück Rechtspolitik liegt auch hier drin. Das werden wir noch deutlicher herausarbeiten müssen. Mein Vorredner, Herr Buschbom, hat schon auf zahlreiche Ecken und Kanten dieses Entwurfs hingewiesen; wir werden das im Ausschuß gründlich beraten müssen.
    Der Bundesrat hat diese Erhöhung der Wertgrenzen vorgeschlagen, weil er sich als Träger der Zivilgerichtsbarkeit der unteren Instanzen vor einer schwierigen Lage sieht. Es soll also die Streitwertgrenze — ich wiederhole es - von 3 000 auf 6 000 DM erhöht werden. Davon verspricht man sich nun eine wesentliche Entlastung.
    Es ist auch nicht zu bestreiten — das tut auch niemand —, daß die Eingänge bei den Amtsgerichten und bei den Landgerichten gestiegen sind, die Prozeßfreudigkeit zugenommen hat. Das muß man nun nicht unbedingt negativ beurteilen. Der Bürger will sein Recht, und er sucht es bei Gericht zu bekommen. Natürlich gibt es auch Klagen, bei denen es weniger um den Streitgegenstand als um die Prozeßfreudigkeit geht; das hat es nun immer gegeben. Aber es gibt weniger Bürger, die sich wirkliches oder vermeintliches Unrecht gefallen lassen. Dazu trägt natürlich die erhöhte Zahl von Rechtsschutzversicherungen bei; jeder vierte Haushalt soll irgendeine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Das setzt natürlich die Scheu vor einem Prozeß herab. Dazu hat auch die Einführung der Prozeßkostenhilfe beigetragen. Man braucht sich also nicht so leicht zu beugen, sondern kann sich bemühen, sein Recht zu bekommen.
    Nun muß also der Träger der Gerichtsbarkeit etwas tun. Auch wir wollen, daß die ordentliche Gerichtsbarkeit, die das bisher ja gut bewältigt hat, Recht auch in Zukunft in überschaubarer Zeit gewähren kann. Daß das bisher so der Fall war, danken wir dem Fleiß und der Umsicht aller in der Rechtsfindung Beschäftigten. Das wollen wir hier einmal deutlich aussprechen.

    (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

    Es ist schon ein großer Vorteil, daß man bei uns in der Bundesrepublik nicht lange warten muß, um zu wissen, woran man ist.
    Um nun diese zügige Erledigung zahlenmäßig steigender Eingänge zu sichern — die Haushaltsenge ist überall gegeben, auch bei den Ländern der verschiedensten Couleur —, war dann der Gedanke da: Wir setzen die Schwelle höher, und dann geht es flotter; denn bei den Amtsgerichten wird eine Sache nun mal schneller erledigt als bei den Landgerichten. Das liegt allerdings nicht daran, daß die einen



    Dr. Schwenk (Stade)

    flotter arbeiteten als die anderen, sondern das liegt einfach an der Materie.
    Eine Vermehrung der Richterstellen würde bedeuten, daß auch die Zahl der Mitarbeiterstellen erhöht werden müßte; denn der Richter sitzt nun einmal nicht alleine. Was er sich ausgedacht hat, muß auch umgesetzt werden. Dann kämen noch Baulichkeiten oder teure Anmietungen dazu; denn die Gerichte befinden sich meistens im Stadtkern, da ist es nicht ganz billig. — Also dieser Weg ist wohl nicht gangbar.
    Gegen die einfache Umschichtung von Zuständigkeiten von einem Gericht auf das andere mit neuen Berufungsmöglichkeiten, die dann wieder gekappt werden, spricht, daß das zu Folgen führen dürfte, die zum Schluß keiner gewollt hat. Deswegen werden wir uns damit genau befassen müssen.
    Herr Kollege Buschbom hat schon darauf hingewiesen: Der Amtsgerichtsprozeß wird bürgernäher abgewickelt — das liegt auch an dem Stoff, den das Amtsgericht zu verhandeln hat —, während beim Landgericht, im Kollegialgericht, doch oftmals schwierigere Beweisaufnahmen und Sachverständigenanhörungen durchzuführen sind.
    Wenn man nun sagt: „Bis 6 000 DM Streitwert herunter zum Amtsgericht", führt das nicht zur Vereinfachung der Prozesse, sondern der Amtsrichter muß sich dann mit Prozessen und Stoffen herumschlagen, die eigentlich mehr für ein Kollegialgericht geeignet sind. Ich darf hierbei an die sogenannten Spitzenprozesse erinnern, etwa im Bauwesen, wo hinter einem Streitwert von 5 000 DM in Wahrheit ein Streitgegenstand von zehn- bis zwanzigfacher Höhe steht. Ich denke da an Bausachen, wo, wenn ein Garantieprozeß geführt wird, auf einmal ein großer Punkteprozeß herauskommt, und das soll dann in Zukunft der Amtsrichter allein machen. Es würde also eine Wesensänderung durchgeführt werden.

    (Beifall des Abg. Kleinert [FDP])

    Als ich die Sache auf den Tisch bekam, dachte ich: Das machen wir so mit einem Federstrich. Kaum haben wir mit der Beratung angefangen, werden wir schon fertig sein. — Taucht man aber in die Sache ein, wird es vielschichtig. Wir wollen das auch alles machen.
    Umgekehrt wollte der Bundesrat dann, weil er sah, daß auf die Landgerichte mehr Berufungen zukommen könnten, die Sache dadurch wieder vereinfachen, daß er die Berufungssumme erhöhen wollte. Aber es ist nicht so, wie Herr Kollege Clemens jetzt in einer Frage an die Bundesregierung geklärt haben wollte. Er wollte wissen, ob nun in der Tat der Geldwertschwund in der Zeit verdoppelt war. Die Antwort war nicht so ausgefallen, wie sie vielleicht erhofft worden war. Der Bundesrat wollte weitaus höher gehen. Das ist mit Geldwertschwund überhaupt nicht mehr zu erklären.
    Wir gehen also in die Strukturen hinein.
    Wir werden das aber keineswegs einfach so ablehnen, wie in ihrer gemeinsamen Presseerklärung der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer das jetzt vorgeschlagen haben. So einfach können wir uns das nun auch wieder nicht machen. Vielleicht ist das auch so gesagt worden, weil die Anhörungen seitens des Bundesrates nicht in dem Maße durchgeführt worden waren, wie es an sich sonst üblich ist.
    Wir werden all das, was von diesen Seiten kommt, ebenfalls in unsere Beratungen einbeziehen und dabei auch die Anliegen der Arbeitsgemeinschaften der Verbraucher keineswegs aus dem Auge lassen, die uns darauf hinweisen, daß mit einer Erhöhung der Berufungssumme gerade die Anliegen des Verbraucherschutzes weggedrückt werden könnten; denn viele dieser Prozesse liegen in diesem Bereich, und auch heute noch ist ein Prozeß über 1 000 DM für Otto Normalverdiener keine Bagatelle.
    Deswegen werden wir uns eher noch Überlegungen zuzuwenden haben, ob etwa ungerechtfertigte, offensichtlich unbegründete Berufungen zurückgewiesen werden können, ohne in der Sache groß behandelt zu werden, damit die wirklich berufungswürdigen Sachen weiter bei einer geringeren Berufungssumme verhandelt werden können. Wir wollen auch dem kleinen Mann den Rechtsschutz nicht verkürzen. Man könnte sogar schlußfolgern — aber bisher hat sich schon gezeigt, daß alle statistischen Aufstellungen da nicht recht greifen —, daß bei dem Vorschlag des Bundesrates am Ende eine Entlastung der Oberlandesgerichte herauskommt und weniger der unteren Instanzen.

    (Gnädinger [SPD]: Es wäre ganz gut, wenn der Bundesrat vertreten wäre!)

    — Ja, eben. Er hat das beantragt, aber niemand ist da — schönen Dank für den Hinweis —, während wir uns hier mit dieser Sache bemühen.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Versäumnisurteil! — Heiterkeit)

    — Jawohl, Herr Kollege Lenz. Nur sind wir in der schwierigen Lage eines Richters, der dann sieht, daß das so nicht erledigt werden kann, sondern daß er in der Sache etwas machen muß. Ich freue mich aber sehr über Ihren Zuruf. Diese trockene Materie, von der ich soeben sprach, ist also durchaus auch einer Auflockerung fähig.
    Wir dürfen dann auch noch an folgendes denken. Wenn wir diese Konzentration durchführen und wenn bei einer Heraufsetzung der Streitwerte der Anwaltzwang bis 6 000 DM entfällt, bedeutet das zwar keineswegs, daß die Anwälte nicht genommen werden, aber daß gerade für jüngere Anwälte der Aufbau einer Praxis erheblich schwieriger würde, was dann dazu führen könnte, daß sich alles noch mehr bei großen Praxen konzentriert und die ständige Erneuerung in der Rechtsanwaltschaft darunter auch etwas leidet. Auch an diesen Gesichtspunkt muß man denken.
    Also schlußendlich: Wir haben reichlich Stoff zur Beratung, werden das gründlich machen, hoffen aber, die Beratung zügig durchführen und das Anliegen der Bundesländer auch zügig mit einem Gesetzesvorschlag beantworten zu können, um weiterhin für den Bürger eine zügige — um dieses Wort noch
    4466 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982
    Dr. Schwenk (Stade)

    .) einmal zu verwenden — Rechtsfindung zu gewährleisten. — Schönen Dank fürs Zuhören.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Engelhard.

(Kleinert [FDP]: Nein, ich!)

— Herr Kollege, es war der Abgeordnete Engelhard gemeldet worden, und ich gebe ihm das Wort.

(Kleinert [FDP]: Wie können wir denn diesen schwierigen Fall lösen, Herr Präsident? — Heiterkeit)

— Wenn der Kollege Engelhard seine Wortmeldung zurückzieht und Sie sich zu Wort melden, gebe ich Ihnen das Wort.

(Engelhard [FDP]: Ich wäre in der Lage zu sprechen, ziehe meine Wortmeldung aber zurück!)

— Ich erteile dem Abgeordneten Kleinert das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Danke sehr, Herr Präsident. — Auch ich möchte das Saalmikrophon benutzen, damit es nicht als eine Einzelerscheinung wirkt, daß man vom Platz aus spricht, sondern unsere Absicht deutlich wird, die Unterhaltung im Plenum stärker zu fördern. Das ist sicherlich nur ein kleiner Beitrag zu vielen Parlamentsproblemen, die uns bewegen, den man da leisten kann, und man wird, wenn sich das einbürgern sollte, Herr Dr. Lenz, daraus technische Folgerungen ziehen müssen. Der Kollege Engelhard hat soeben die wie ich meine, sehr schöne Bemerkung gemacht, hier sei wieder der vertraute Kreis für eine solche rechtspolitische Frage zusammen. Man könnte eigentlich sagen: „Gruppenbild mit Herbert Wehner".

    (Heiterkeit)

    Das ist wohl eine sehr schöne Beschreibung der Situation. Deshalb spreche ich also von hier aus. Das Wichtigste an diesem Saalmikrophon scheint mir zu sein, daß die häufig einleitend zu hörenden Bemerkungen über die Kürze der zu erwartenden Rede etwas glaubwürdiger wirken, wenn man nicht von den ganzen Schutzvorrichtungen des Podiums umgeben ist. Ich will damit Entsprechendes andeuten.
    Die Kollegen haben sachlich sehr fundiert und auch, wie ich meine, keineswegs trocken die wesentlichen Punkte bereits herausgegriffen. Aus Gründen, die uns nicht erfreuen, haben wir keine Veranlassung, auf die Justizminister Rücksicht zu nehmen, weder auf den des Landes Niedersachsen noch auf den des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn die einzigen Stellungnahmen in dieser Sache, die wirklich fundiert sind, die mit Zahlen arbeiten, die Kurven und Entwicklungen aufzeigen, von Verbänden hart arbeitender freier Berufe kommen — in diesem Fall insbesondere vom Deutschen Anwaltverein, der aber hier mit dem Richterbund wieder einmal erfreulich zusammenarbeitet —, die Ministerien aber in einer Art und Weise verfahren, sowohl das Land Niedersachsen wie das Land Nordrhein-Westfalen — aus diesen beiden Ländern ist der Entwurf j a
    wohl initiiert worden —, die mich sehr an das alte Lied erinnert: „Wenn der Topf aber nun ein Loch hat?" Den weiteren Text will ich hier höflicherweise nicht zitieren. Ich bin um so mehr über diese Arbeitsweise überrascht, als die meisten Dinge in diesem Lande erkennbar recht vernünftig und rechtsstaatlich geregelt sind, so daß dies bei gleichbleibender Personalkapazität in diesem Fall nicht der Bundes-, sondern der Länderbehörden zu mehr Kapazität für den Einzelfall führen müßte. Dabei käme dann eine Lösung heraus, bei der diejenigen, die weniger als die Amtsrichter belastet sind, mehr belastet werden, und bei der das Oberlandesgericht, wo sich allein eine Entlastung abzeichnet, am meisten entlastet wird. Das Ganze wird nur sehr spärlich mit Begründungen versehen. Dann muß man allerdings über diese Gegenläufigkeiten hinsichtlich der personalen Kapazität und über das Ergebnis von gelegentlich angestellten Bemühungen erstaunt sein und an bewußtes Volkslied denken.
    Wir haben 1975 eine Verdoppelung der Sätze gehabt. Die Frage des Herrn Kollegen Clemens wäre also schon damals von der Bundesregierung nicht mit dem Hinweis auf Inflation zu beantworten gewesen. Gott sei Dank haben wir derartige Inflationssätze auch heute noch nicht annähernd erreicht. Es handelt sich also um ein recht willkürliches Hinlangen in die Vollen ohne Berücksichtigung der Dinge, die hier von den Kollegen schon angesprochen worden sind und die nun nicht etwa die beruflich beteiligten Richter und Rechtsanwälte, sondern insbesondere das rechtsuchende Publikum erheblich tangieren.
    Nach der Systematik des Rechts ist sicherlich die Reihenfolge der drei Maßnahmen, die hier angesprochen sind, richtig. Von der Unverständlichkeit her wäre genau die umgekehrte Reihenfolge richtig; denn das Gravierendste ist die Erhöhung der Beschwerdesumme. Wenn wir schon beim Streitwert und bei der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht fürchten müssen, daß der früher eintretende blaue Himmel der Rechtskraft — hier ist das nur indirekt der Fall, bei der Berufungssumme ist es völlig deutlich — natürlich auch zum Umgehen mit einem etwas breiteren Hobel führt, was die unterschiedlichen Erledigungszahlen zwischen Amtsgericht und Landgericht in gewisser Weise erklären kann, dann ist das bei der Beschwerdesumme viel mehr der Fall; denn da geht es nur um die vom Herrn Kollegen Schwenk erwähnten Spitzensummen. Da geht es immer nur um die Beschwer, die nach der Festsetzung von Kosten, von Gebühren und dergleichen — möglichst nach Anhörung des Bezirksrevisors — übrigbleibt. Über diese Spitze ist schon bei den derzeit geltenden Beschwerdesummen überhaupt keine Diskussion mehr möglich. Da entscheidet der einzelne ohne irgendeine Diskussions- und Zugriffsmöglichkeit, was in der Summierung der Fälle allerdings Erhebliches ausmacht. Über die Beschwerdesumme möchte ich aus diesem Grund, nachdem wir die Bedenken beim letzten Angriff schon sehr deutlich gemacht haben, überhaupt nicht mit mir reden lassen.



    Kleinert
    Hinsichtlich der Berufungssumme ist hier schon einiges gesagt worden. Hier steht auch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Frage. Vielleicht sollte man den Gedanken wieder aufgreifen, den der Justizminister Vogel im Bereich des Mietrechts einmal durchgesetzt hat, daß man über die Rechtsbeschwerde in einer Reihe von Fällen, wo man eine zweite Tatsacheninstanz auch auf seiten der Parteien gar nicht will, zur Einheitlichkeit beiträgt, indem man dann gleich, ohne daß vorher das Landgericht eingeschaltet werden müßte, was ich für einen Mangel der Regelung in diesem Bereich halte, das Oberlandesgericht befaßt. Das könnte meiner Ansicht nach ein nützlicher zusätzlicher Diskussionsgegenstand in unseren Beratungen sein.
    Dennoch wird es so sein, wie es verschiedene Verbände — die Verbraucherverbände sind zitiert worden — sagen. Man wird nicht bis zum Betrag von 1 000 DM, der dann doch in etlichen Fällen das monatlich verfügbare Einkommen eines einzelnen bedeutet, sagen können: Da gibt es nichts mehr.
    Eine Untersuchung über die Unterschiedlichkeit von Urteilen, gegen die ein Rechtsmittel nicht möglich ist und gegen die es möglich ist, wäre auch sehr dankenswert, Herr Staatssekretär. Daß sich das nicht auf den Inhalt beziehen kann, ist mir klar. Ich bin der Meinung, es würde schon erheblich sein, den Umfang dieser Urteile statistisch festzustellen. Das geht dann alles sehr viel schneller. Daß es deshalb genauer geht, weil man es soviel kürzer faßt, vermag ich prima facie nicht einzusehen. Diese Zusammenhänge können wir bei der Gelegenheit j a auch einmal untersuchen.
    Die Prozeßfreudigkeit ist angesprochen worden. Mir ist da eine Geschichte eingefallen. Ich wollte doch den CSU-Kollegen hier auch einmal zeigen, daß wir Norddeutschen nicht so ganz kulturlos sind. Ludwig Thoma berichtet die Geschichte von dem Huberbauern, zu dem sein Advokat kommt und sagt: „Huber, wir haben unseren Prozeß verloren." Da sagt der Huber: „Macht nix, i hob scho an neien."

    (Heiterkeit)

    Daß das natürlich nicht das ist, was zur Erleichterung der hier angesprochenen Problematik beitragen kann, liegt auf der Hand. Wir werden über die Dinge, wie die Kollegen schon übereinstimmend ausgeführt haben, nachzudenken haben.
    Ich möchte noch ein Wort zum Kollegialgericht sagen. Es gibt schon einen erheblichen Unterschied zum Einzelrichter. Das bedeutet nicht die geringste Kritik an der verdienstvollen Arbeit der Amtsrichter, die sehr viel zu einer dem Bürger verständlichen Rechtsprechung und in ihren Sitzungssälen zu einem wirklichen Rechtsgespräch beitragen. Das alles wird hoch anerkannt. In den etwas komplizierteren Fällen — Herr Schwenk hat Beispiele genannt — ist natürlich das Kollegialgericht nicht aufgefordert, immer zu dritt alles durchzuberaten oder gar zu formulieren. Das geschieht ja auch in der Praxis nicht. Aber man kann als Rechtsuchender oder als Vertreter desselben hoffen, unter dreien eher einen zu finden, der die eigene Art, zu argumentieren und die Sachzusammenhänge zu sehen, teilt, als wenn man ungeschickterweise an einen Einzelrichter gerät,
    mit dem man eben nicht auf der gleichen Wellenlänge sendet, wie es so schön heißt, und wo dann ein Gespräch überhaupt nicht mehr stattfinden kann. Im Kollegialgericht kann der eine, der besser versteht, was gemeint ist, das anschließend in der Beratung den anderen verdeutlichen. Darin liegt eine ganz wesentliche Funktion, meine ich aus der Praxis des Rechtslebens, für das Kollegialgericht.
    Nun möchte ich schließen, nachdem ich diesen Weg hier gewählt und auch angekündigt habe, daß das dann alles schneller geht. Ich benutze die Gelegenheit, abschließend noch zu sagen, daß Herr Wolfgramm mir zwar zuvorgekommen ist mit diesen lange diskutierten Maßnahmen, daß ich aber ihm gegenüber den Vorteil genieße, in Anwesenheit desjenigen, der als Mitdenkender aus dem journalistischen Bereich uns auf diese Maßnahme aufmerksam gemacht hat, zu sprechen, während das vorher nicht möglich war. — Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)