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ID0907700200

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    Plenarprotokoll 9/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1222 — Volmer CDU/CSU 4457 B Frau Dr. Hartenstein SPD 4458 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 4460A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4461A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 — Buschbom CDU/CSU 4462 A Dr. Schwenk (Stade) SPD 4464 B Kleinert FDP 4466A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 4467 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stercken, Klein (München), Dr. Mertes (Gerolstein), Graf Huyn, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Köster, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Abelein, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Czaja, Dr. Todenhöfer, Höffkes, Lamers, Frau Fischer, Schmöle, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Lage im Libanon — Drucksache 9/1121 Dr. Stercken CDU/CSU 4469 A Dr. Soell SPD 4471 B Schäfer (Mainz) FDP 4472 D Nächste Sitzung 4474 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4475*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4475* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 4457 77. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Dr. Bardens * 15. 1. Coppik 15. 1. Cronenberg 15. 1. Daubertshäuser 15. 1. Dr. Dollinger 15. 1. Echternach 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 15. 1. Feinendegen 15. 1. Gansel 15. 1. Frau Geier 15. 1. Dr. Geßner * 15. 1. Dr. Haack 15. 1. Haar 15. 1. Dr. Hackel 15. 1. Handlos 15. 1. Hartmann 15. 1. Dr. Hüsch 15. 1. Jung (Kandel) * 15. 1. Jungmann 15. 1. Kiep 15. 1. Dr. Kreile 15. 1. Liedtke 15. 1. Lorenz 15. 1. Michels 15. 1. Möllemann 15. 1. Müller (Bayreuth) 15. 1. Neuhaus 15. 1. PoB 15. 1. Reddemann * 15. 1. Dr. Riesenhuber 15. 1. Rohde 15. 1. Frau Roitzsch 15. 1. Schmidt (Wattenscheid) 15. 1. Schmöle 15. 1. Dr. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 15.1. Schulte (Unna) * 15. 1. Dr. Solms 15. 1. Stöckl 15. 1. Dr. Vohrer * 15. 1. Dr. Waffenschmidt 15. 1. Dr. Wendig 15. 1. Wissmann 15. 1. Baron von Wrangel 15. 1. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die 27. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 12. bis 16. Oktober 1981 in München (Drucksache 9/1127) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht über die tatsächlich entstandenen Kosten des Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Drucksache 9/1209) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Haushaltsausschuß Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksache 9/1210) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Bewertung der Strahlenexposition in der Umgebung von Steinkohlekraftwerken und Vergleich mit der Strahlenexposition durch Kernkraftwerke (Drucksache 9/1247) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle des Europäischen Parlaments in seinen Beziehungen zum Europäischen Rat (Drucksache 9/1248) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981; hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgabe bei a) Kap. 1112 Tit. 61631 - Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) b) Kap. 1112 Tit. 68101 - Arbeitslosenhilfe c) Kap. 1112 Tit. 68141 - Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutschlehrgängen (Drucksache 9/1160) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 09 Tit. 682 01 - Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - (Drucksache 9/1174) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei Kap. 14 12 Tit. 643 01 Ersatzleistungen für Wege- und Straßenschäden - (Drucksache 9/1177) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 27 02 Tit. 642 21 (Förderung des Besuchsreiseverkehrs) (Drucksache 9/1213) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1981 hier: Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 643 01 Kosten der Kriegsopferfürsorge (ausgenommen Darlehen) aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes sowie entsprechender Leistungen aufgrund des Häftlingshil- 4476* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Januar 1982 fegesetzes, des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe, für Angehörige von Kriegsgefangenen und des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Drucksache 9/1233) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 32 05 Tit. 575 02 — Zinsen für Bundesschatzbriefe — (Drucksache 9/1234) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/1238) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksache 9/1239) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/82 — Zollkontingent 1982 für Bananen) (Drucksache 9/1240) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen Aufhebbare Achtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 9/1245) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. März 1982 vorzulegen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Volmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang meiner Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich erklärt, daß der vorliegende Mini-Gesetzentwurf kaum eine Diskussion lohnt. Da es aber nichts gibt, was es nicht geben darf, folgte dann eine Diskussion, deren Länge in umgekehrtem Verhältnis zur Quantität und Qualität dieses Gesetzentwurfs stand. Am Ende der Diskussion mußte man dann traurig feststellen, daß nach längerem harten Ringen § 12 des Gesetzes im Schoß der Koalition sein Leben aufgegeben hat. Die Absicht zur Verwaltungsvereinfachung war gestorben, an den Koalitionsfraktionen gescheitert. Gerade dieser § 12 Abs. 1 hatte zu einer nicht immer selbstverständlichen Übereinstimmung zwischen Bundesregierung und Bundesrat geführt. Hier sollte nämlich folgender Satz eingeführt werden — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
    Keiner Genehmigung nach Satz 1 bedarf das Einsammeln oder Befördern von Abfällen aus Haushaltungen einschließlich Sperrmüll und von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen; gleiches gilt für Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt, soweit diese nicht durch Fremdstoffe verunreinigt sind.
    Durch diese Formulierung sollte in erster Linie eine Entlastung der Vollzugsbehörden von verzichtbarem Verwaltungsaufwand erreicht werden. Mit dieser beabsichtigten Verwaltungsvereinfachung waren jedoch SPD und FDP nicht einverstanden. Daß die FDP dieses Spiel mitgemacht hat, verwundert mich ein wenig, weil sie immer von Verwaltungsvereinfachung spricht. Aber wir wissen ja, daß es zwischen Reden und Handeln immer schon erhebliche Unterschiede gegeben hat. So war das auch jetzt. Beide Fraktionen stimmten für mehr Verwaltung. Beide Fraktionen stimmten aber auch gegen den Vorschlag der eigenen Regierung. Wie aber soll diese angeschlagene Regierung wieder auf die Beine kommen, wenn die sie tragenden Fraktionen von SPD und FDP darin wetteifern, sich von der Regierungsmeinung gerade im Umweltschutz abzusetzen und ihr die Unterstützung zu versagen?

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die CDU/CSU-Fraktion — Herr Kollege Wolfgramm, Sie waren an der Beratung j a gewissermaßen nur aus der Ferne beteiligt und können das, was ich jetzt sage, sicherlich auch nur auf Grund der Lektüre der Protokolle bestätigen — hatte sich im Ausschuß vorbehalten, in der zweiten Lesung den Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage zu erneuern. Bei der Aussichtslosigkeit, SPD und FDP für Verwaltungsvereinfachung zu gewinnen, halte ich die Erneuerung des Antrags heute jedoch für reine Energieverschwendung. Wir haben ja das seltsame Verfahren, daß das Innenministerium zu der Zeit der Einbringung des Zweiten Änderungsgesetzes bereits am Dritten Änderungsgesetz arbeitete. Damit haben die Koalitionsfraktionen etwas Bedenkzeit bekommen und die Möglichkeit der Korrektur ihres Versagens, wenn die CDU/CSU bei der dritten Novelle diese Verwaltungsvereinfachung für die Beseitigung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall erneut beantragen wird. Die Regierung hatte dieses Zweite Änderungsgesetz ein-



    Volmer
    gebracht, weil sie glaubte, nur mit dieser Hilfe die Klärschlammverordnung erlassen zu können.
    Wer heute die Morgennachrichten gehört hat, mußte feststellen, daß auch die findigen Journalisten in diesem Mini-Gesetz nichts Besonderes finden konnten. Auch sie verwiesen nur auf die Möglichkeit, eine Klärschlammverordnung zu erlassen. Die CDU/CSU hat jedoch immer die Meinung vertreten, daß dieses bereits nach § 15 Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung möglich war. Die Regierung hat im Beratungsgang nicht klarmachen können, daß sie dafür ein neues Gesetz benötigt. Es ist wohl auch nur eine Schutzbehauptung angesichts des Unvermögens, diese notwendige Verordnung nun endlich zu erlassen. Im Beratungsgang konnte in § 1 Abs. 3 Nr. 3 eine mögliche, denkbare rechtliche Lücke im Berggesetz geschlossen werden, in dem die Bußgeldvorschriften auch für die Abfälle aus bergbaulichen Betrieben gelten.
    Auf Vorschlag des Bundesrates wurden die Kampfmittel aus diesem Gesetz herausgenommen, weil bei der Beseitigung von Kampfmitteln der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorrangig sein muß. Der Bundesrat hatte empfohlen, die Konzentrationswirkung des § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch für das vereinfachte Genehmigungsverfahren wirksam zu machen. Diesem Anliegen wurde durch eine Ergänzung in § 7 Abs. 2 Rechnung getragen.
    Bei der Einbringung dieses Gesetzes hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß es nur einen winzigen Schritt zur Lösung der anstehenden Abfallprobleme darstellt. Wir hätten lieber alle regelungsbedürftigen Fragen in einer einzigen Novelle erfaßt. Dieses war nach Auffassung der Regierung zur Zeit nicht möglich. Ich erinnere dabei noch einmal an die Abfälle, deren Beseitigung möglicherweise für die Biosphäre schädlich ist. Das Ziel muß die schadlose Beseitigung sein. Ich erinnere an die Regelungsbedürftigkeit bei Einwegpackungen. Die abfallwirtschaftliche Seite muß verstärkt berücksichtigt werden. Wir haben schon bei der Einbringung angekündigt, daß wir jeden kleinen und auch den kleinsten Schritt mittun werden, wenn er dem Umweltschutz dient. Von daher werden wir dem Zweiten Änderungsgesetz zustimmen.
    Wir dürfen aber darauf hinweisen, daß der Innenminister als Umweltminister bisher eine glücklose Hand gehabt hat. Die Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde von ihm zurückgenommen, weil die Sachverständigen den Entwurf im Anhörverfahren völlig zerrissen haben. Das Verkehrslärmschutzgesetz wurde vom Verkehrsminister aufgegriffen, weil der Umweltminister von der Möglichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz keinen Gebrauch gemacht hat. Auch dieses Gesetz kam nicht zustande.
    Nun versucht Herr Baum sein Glück mit der TA-Luft. Aber auch dieser Entwurf liegt bereits in Agonie, ehe er das Licht der Welt erblickt hat. Die Sachverständigen haben Bedenken. Man wird einen neuen Entwurf vorlegen. Wir fordern den Herrn Innenminister auf, die letzten Monate, die ihm noch im Amt zur Verfügung stehen, zu benutzen, eine umfassende dritte Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz vorzulegen, um damit den Bereich der Abf allbeseitigung unter verstärkter Berücksichtigung der Abfallwirtschaft abschließend zu regeln und wenigstens einen Abgang zu haben, der besser ist, als seine Amtszeit es war. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Das haben Sie sich aber überlegt!)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer in das „prallgefüllte" Plenum blickt, der könnte leicht den Eindruck gewinnen, daß dieses Hohe Haus mit dem Abfall nicht allzuviel im Sinn hat. Aber der Schein kann j a bekanntlich trügen; und in diesem Fall trügt er wirklich. Denn wenn irgendwo im Bereich der Umweltpolitik, dann haben Parlament und Regierung, auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung ihre Schulaufgaben in den letzten Jahren gemacht, und zwar sorgfältig, verantwortungsvoll und erfolgreich. Das muß einmal deutlich gesagt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Allerdings mußten wir — auch das ist wahr — in der Vergangenheit fast ausschließlich von den Problemen und Gefahren reden, die mit den ständig wachsenden Müll-Lawinen verbunden sind. Gerade weil wir hier gewissenhaft vorgehen müssen, hat es, wie Herr Kollege Volmer schon erwähnte, eine heiße Diskussion über den § 12 gegeben. Ich komme gleich darauf zurück.
    Unbestreitbar ist jedoch, daß es gelungen ist, rund 50 000 Müllkippen alter Art zu schließen und dafür knapp 5 000 geordnete Deponien anzulegen. Es ist auch gelungen, den Haus- und Gewerbemüll von dem problematischen Sondermüll zu trennen, Transport und Überwachung befriedigend zu regeln, wilde Ablagerungen weitgehend auszuschließen und Gefährdungen des Grundwassers zu vermeiden.
    Weil dies so ist — lassen Sie mich gleich eine Bitte und Mahnung aussprechen —, sollte man ein so gut eingespieltes und geordnetes System nicht ohne Not gefährden, auch nicht unter dem Stichwort einer — im Prinzip durchaus erwünschten — Verwaltungsvereinfachung. Hierzu darf ich bemerken, Herr Kollege Volmer, daß diese Verwaltungsvereinfachung j a durchaus erreicht wird. Es ist nicht so, daß neuer Verwaltungsaufwand geschaffen würde. Ganz im Gegenteil. Mit dem gefundenen Kompromiß werden immerhin 60 % der bisher genehmigungspflichtigen Fälle wegfallen.
    Im übrigen betone ich, daß sich die Mehrheit des Ausschusses mit diesem Votum dem Petitum der Kommunen anschließt, die ganz eindringlich vor einer zu weitgehenden Lockerung gewarnt haben. Es kann nicht dem einzelnen Fuhrunternehmer überlassen bleiben, die erforderliche Trennungslinie zwischen gefährlichem und ungefährlichem Abfall zu bestimmen und die von ihm übernommenen Müllmengen dann nach eigenen Gutdünken an irgendei-



    Frau Dr. Hartenstein
    ner Deponie abzuliefern, zumal die Kontrolle vor Ort sehr schwierig ist. Wo es um den Schutz von Grundwasser, von Boden, von Landschaft und letztlich auch um den Schutz der menschlichen Gesundheit geht, ist eine gewisse Einschränkung der Gewerbefreiheit im Interesse des Allgemeinguts „Umwelt" nicht nur erlaubt, sondern, wie wir meinen, geboten.
    Ich bin Ihnen deshalb dankbar, daß Sie doch zu der Einsicht gekommen sind, auch dem § 12 in dieser Fassung zustimmen zu wollen.
    Es genügen einige wenige Stichworte zu dem eigentlich wichtigsten Punkt dieser Novelle:
    In erster Linie geht es darum, daß die Klärschlammverordnung erlassen werden kann. Das ist dringend notwendig, denn sowohl die Kommunen als Klärwerksbetreiber wie auch die Land- und Forstwirte als Abnehmer warten seit geraumer Zeit darauf: die einen, weil sie ihren Klärschlamm loswerden wollen, die anderen, weil sie sichergehen wollen, daß er keine für ihre Bodenkulturen gefährlichen Substanzen enthält.
    Während 1970 in der Bundesrepublik erst ca. 14 Millionen Kubikmeter Klärschlamm anfielen, sind es heute bereits 36 Millionen Kubikmeter. Sie sollen vernünftig verwertet werden. Folgerichtig bindet der neue § 15 des Gesetzes sowohl die Abgabe als auch das Aufbringen von Klärschlamm an die Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Dabei ist besonders wichtig, daß wir den Bereich der Schwermetalle in den Griff bekommen. Mit Recht hat deshalb der Bundesinnenminister strenge Grenzwerte für Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber usw. in der Klärschlammverordnung angesetzt, und mit Recht hat auch der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ausdrücklich gefordert, daß nach Ablauf der vorgesehenen Fünfjahresfrist eine gründliche Überprüfung erfolgt, damit eine mögliche Anreicherung von Schadstoffen im Boden vermieden wird.
    Nun, wo stehen wir heute und wie geht es weiter? Abfallbeseitigung, Abfallverringerung und Abfallverwertung sind die drei Stufen, in denen sich der Gesamtbereich der Abfallwirtschaft entwickelt, entsprechend dem Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1975.
    Leider sind steigende Abfallmengen immer noch die Realität, auch wenn die Zuwachsraten geringer geworden sind. 1980 haben wir alle zusammen mehr als 26 Millionen t Hausmüll produziert. Dazu kommen 35 bis 40 Millionen t Industriemüll. Nimmt man die landwirtschaftlichen Abfälle und den Bauschutt hinzu, so ergeben sich jährlich rund 250 Millionen t. Ein wahrhaft gigantischer Müllberg, der sich da vor uns auftürmt!
    Es gibt nur zwei Möglichkeiten, ihn zu reduzieren: entweder weniger Müll zu produzieren und/oder mehr sogenannte Abfallstoffe wieder als Rohstoffe in den Kreislauf der Wirtschaft zurückzuführen. Eine Kombination beider Methoden ist sicherlich der richtige Weg in die Zukunft. Zu einem gewissen Teil wird dieser Weg schon beschritten, z. B. dadurch, daß heute bereits 40 % der Papierproduktion
    aus Altpapier stammen oder daß das Altglas-Recycling immer stärker zunimmt.
    Heute werden übrigens auch bereits 25 % der Abfälle zur Energieerzeugung verwendet, z. B. auf dem Weg der Pyrolyse.
    Hier eröffnen sich ganz neue Marktchancen, ganz neue Wirtschaftschancen, ganz neue Arbeitschancen. Recycling erfüllt gleichzeitig mehrere Funktionen. Es trägt zur Verringerung des Energieverbrauchs, zur Schonung der Rohstoffvorräte, zur Reduzierung der Abfallmengen, zum sparsamen Umgang mit den immer knapper werdenden Deponieflächen, zur Stabilisierung des ökologischen Gleichgewichts und — last not least — zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
    In diesem Zusammehang scheint mir das sogenannte „Neusser Modell" von großem Interesse zu sein. Es handelt sich um die erste Rohstoffrückgewinnungsanlage in der Bundesrepublik, die die Stadt Neuss mit Unterstützung des Bundesforschungsministers errichtet hat. Sie wurde im Oktober letzten Jahres eröffnet und entsorgt ein Gebiet mit über 200 000 Einwohnern. Außer Papier und Glas werden dort 80 % des Eisens, 50 % der Nichteisenmetalle, 70 % der Kunststoffe — das sind allein 4 000 bis 5 000 t pro Jahr — aus dem Müllanfall aussortiert, und die Müllmenge insgesamt wird, sage und schreibe, um 70 % vermindert. Hier sehe ich ganz erhebliche, sehr begrüßenswerte Fortschritte.
    Über Lieferverträge werden übrigens diese Altstoffe den weiterverarbeitenden Firmen zugeführt. Die Planung und die Entwicklung der Anlage ist von einer Privatfirma durchgeführt worden, die im Auftrag der Stadt Neuss schon seit Jahren die Abfallbeseitigung besorgt.
    Sie sehen — hier darf ich auch Bedenken zerstreuen, die von der Opposition mehrfach geäußert worden sind —, es ist nicht nötig und auch nicht gewollt, kommunale „Abfallverwertungsfabriken" zu errichten. Gerade auch auf diesem Gebiet sollten künftig Phantasie und Eigeninitiative der Wirtschaft zum Zuge kommen.
    Eine letzte Bemerkung sei mir noch gestattet. Ich habe mit Freude registriert, daß Sie, Herr Kollege Volmer, sich bereits bei der ersten Lesung am 11. September sehr stark für die direkte Verringerung des Mülls ausgesprochen haben. Da gibt es ja noch ein erhebliches Potential, z. B. auf dem Gebiet der Einwegverpackungen, die sich immer noch in Milliardenstückzahlen auf unseren Deponien häufen. „Hier ist insbesondere auf die kaum noch zu verantwortende Einwegpackung hinzuweisen" — so steht es im Bundestagsprotokoll vom 11. September 1981 verzeichnet. Das läßt mich sehr hoffen, daß es uns gelingt, bald aus der Sackgasse des Wegwerfsystems herauszukommen.
    Es gibt ja nicht nur Einbahnstraßen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bundesregierung hat schon mehrere Wege ausprobiert. Folgen wir ihr auf dem richtigen Weg, folgen wir ihr auf dem Weg, der bald zum Ziele führt, und zwar zu einem vernünftigen Ziel! Dann haben wir wiederum einen positiven



    Frau Dr. Hartenstein
    Schritt in Richtung auf eine wirksame Umweltpolitik getan.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)