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    Plenarprotokoll 9/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 4349 A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritte Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksache 9/983 - Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4361D, 4403C Dr. Riesenhuber CDU/CSU 4366 C Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 4372 A Beckmann FDP 4376 C Dr. Probst CDU/CSU 4379 D Reuschenbach SPD 4382 D Dr.-Ing. Laermann FDP 4386 B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 4389 A Dr. von Bülow, Bundesminister BMFT 4392 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4394 B Schäfer (Offenburg) SPD 4396 C Dr. Laufs CDU/CSU 4398 D Dr. Hirsch FDP 4401 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers am 5. und 6. Januar 1982 in Washington sowie über aktuelle Fragen der Ost-West-Beziehungen Schmidt, Bundeskanzler 4404 B Dr. Kohl CDU/CSU 4413 B Dr. Ehmke SPD 4422 B Genscher, Bundesminister AA 4428 D Klein (München) CDU/CSU 4433 D Mischnick FDP 4438 B Wischnewski SPD 4442 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid — bisherige Verwirklichung der Schlußakte in Helsinki — weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki — Drucksachen 9/803, 9/1251 — . . . . 4445C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Schulze (Berlin), Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hennig, Lintner, Lowack, Frau Berger (Berlin), Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Dr. Schwarz-Schilling, Kittelmann, Dr. Mertes (Gerolstein), Höffkes, Werner, Dr. Wörner, Clemens, Straßmeir, Schwarz, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 9/1047 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4445 D Dr. Geßner SPD 4448 B Frau Fromm FDP 4450 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 28. April 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Regelung gewisser Fragen betreffend deutsches Vermögen und zur Verteilung von Entschädigungen für deutsches Vermögen in Ägypten und Honduras — Drucksache 9/990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1223 — 4452 A Fragestunde — Drucksache 9/1252 vom 8. Januar 1982 — Beteiligung der Bundesregierung an Entscheidungen der USA über Entwicklung, Produktion und Lagerung neuer chemischer Waffen MdlAnfr 41, 42 08.01.82 Drs 09/1252 Hansen fraktionslos Antw StMin Dr. Corterier AA 4349 B, D, 4350 A, B, C, D ZusFr Hansen fraktionslos . . 4349D, 4350 A, B, C ZusFr Dr. Ehmke SPD 4350 A ZusFr Thüsing SPD 4350 D • Gespräche des Bundesaußenministers mit Regierungsmitgliedern von Militärdiktaturen in den letzten drei Jahren MdlAnfr 44 08.01.82 Drs 09/1252 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4351 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4351 B, C ZusFr Thüsing SPD 4351 C Zusage der polnischen Militärregierung bezüglich der Weitergeltung der Offenhalteklausel des Ausreiseprotokolls von 1975 MdlAnfr 45 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 4351D, 4352 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4351D, 4352A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4352 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 4352 B Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über den Bau des Dollarthafens MdlAnfr 49, 50 08.01.82 Drs 09/1252 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 4352 B, C, D, 4353A, B ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 4352 C, D, 4353 A ZusFr Ewen SPD 4353 A Beurteilung der amerikanisch-europäischen Wirtschaftsbeziehungen MdlAnfr 51 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4353 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4353 C, D Förderung der Mutterkuhhaltung MdlAnfr 88, 89 08.01.82 Drs 09/1252 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4354 A, C, D, 4355A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . 4354 B, C ,D, 4355A ZusFr Kirschner SPD 4355A Erforschung des Zusammenhangs zwischen saurem Regen und Tannen- und Fichtensterben MdlAnfr 67 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 4355 B, D, 4356 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 4355D, 4356A Einberufung Schwerbehinderter zur Musterung wegen Auskunftsverweigerung der Versorgungsämter MdlAnfr 90, 91 08.01.82 Drs 09/1252 Pauli SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4356 B, C, D ZusFr Pauli SPD 4356 C, D Kündigung der Belegung von Kurheimen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Reduzierung von Kuren MdlAnfr 94, 95 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4357 A, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4357C, D Verbesserung der Arbeitnehmereinkommen der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen angesichts höherer Sozialhilfesätze MdlAnfr 96, 97 08.01.82 Drs 09/1252 Kirschner SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 4358 A, B, C, D, 4359 A, B ZusFr Kirschner SPD 4358 B, C, 4359 B ZusFr Heyenn SPD 4358C, D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4358 D Struktur und Entwicklung unterschiedlicher Gruppen von Sozialhilfeempfängern MdlAnfr 98, 99 08.01.82 Drs 09/1252 Peter (Kassel) SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 III Antw PStSekr Zander BMJFG . 4359 C, D, 4360 A ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . . 4359C, 4360A Anpassung der Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz an die allgemeine Preisentwicklung MdlAnfr 100, 101 08.01.82 Drs 09/1252 Heyenn SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 4360 B, D, 4361A ZusFr Heyenn SPD 4360 C, D, 4361 A Durchführung der gegenseitigen Unterrichtung des Bundes und der Länder über Gerichtsentscheidungen gemäß § 72 des Weingesetzes MdlAnfr 103 08.01.82 Drs 09/1252 Herberholz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 4361 A, C ZusFr Herberholz SPD 4361 B, C Nächste Sitzung 4452 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4453* A Anlage 2 Vorübergehender Erlaß der Gebühren für Pakete nach Polen MdlAnfr 30 08.01.82 Drs 09/1252 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 4453* B Anlage 3 Aussagen des Bundeskanzlers und des Regierungssprechers Becker über die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen; Erklärungen des Bundeskanzlers und des Regierungssprechers über die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen MdlAnfr 38 08.01.82 Drs 09/1252 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr 39, 40 08.01.82 Drs 09/1252 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 4453* C Anlage 4 Zustimmung des Zentralbankrats und der Bundesbank zur Verlängerung des zinslosen Überziehungskredits an die DDR MdlAnfr 76, 77 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 4454* B Anlage 5 Neuordnung des Kriegsdienstverweigerungsrechts und des Zivildienstes MdlAnfr 102 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 4454* C Anlage 6 Vorführung der sowjetisch-amerkanischen Fernsehserie „Der unvergessene Krieg" an Schulen MdlAnfr 104, 105 08.01.82 Drs 09/1252 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4454* D Anlage 7 BAföG-Zahlungen an Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen MdLAnfr 106, 107 08.01.82 Drs 09/1252 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4455* B Anlage 8 Finanzielle Unterstützung der Fernuniversität Hagen MdlAnfr 108 08.01.82 Drs 09/1252 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4455* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 4349 76. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Dr. Bardens * 15. 1. Bergerowski 14. 1. Dr. Böhme (Freiburg) 14. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Echternach 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 15. 1. Feinendegen 15. 1. Frau Geier 15. 1. Dr. Geßner * 15. 1. Haar 15. 1. Dr. Hackel 15. 1. Hauser (Krefeld) 14. 1. Jung (Kandel) * 15. 1. Dr. Kreile 15. 1. Möllemann 15. 1. Müller (Bayreuth) 15. 1. Rawe 14. 1. Reddemann * 15. 1. Rohde 15. 1. Frau Roitzsch 15. 1. Schmidt (Wattenscheid) 15. 1. Schmöle 15. 1. Schulte (Unna) * 15. 1. Dr. Solms 15. 1. Stöckl 15. 1. Dr. Vohrer * 15. 1. Dr. Wendig 15. 1. Dr. Wittmann 14. 1. Baron von Wrangel 15. 1. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 30): Ist die Bundesregierung bereit, für eine befristete Zeit angesichts der wirtschaftlichen Notlage der Bevölkerung in Polen und aus humanitären Gründen private Spendenpakete portofrei zu befördern? Der Bundesregierung sind in letzter Zeit vielfältige Anregungen zugegangen, im Postpaketverkehr mit Polen die Beförderungsgebühren zu senken bzw. zu erlassen. Die Klärung dieser Frage erfordert die Lösung schwieriger rechtlicher und postbetrieblicher Probleme. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Anbetracht der Versorgungssituation in Polen und der bisher gezeigten Spendenbereitschaft der Bevölkerung unseres Landes prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob und inwieweit der Postpaketverkehr nach diesem Land vorübergehend gebührenmäßig erleichtert werden kann. Sie sieht sich damit in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Außenminister der NATO, humanitäre Maßnahmen für die polnische Bevölkerung auch in Zukunft zu fördern. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) und Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 38, 39 und 40): Wie kann die Bundesregierung erklären, daß der Bundeskanzler gemeinsam mit dem Präsidenten der USA seine „Sorge über den Druck, den die Sowjetunion auf die polnischen Bemühungen um eine Erneuerung ausübt", ausdrückt und expressis verbis „auf die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen" hinweist, während der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Becker, bislang unwiderrufen als Auffassung des Bundeskanzlers und seiner Bundesminister wörtlich versicherte, „Wir teilen die Auffassung nicht, daß die Sowjetunion als Anstifter für die Verhängung des Kriegsrechts (in Polen) zu betrachten ist"? Warum hat Bundeskanzler Schmidt seinen Regierungssprecher angewiesen, Ende Dezember zu erklären, „Wir teilen die Auffassung nicht, daß die Sowjetunion als Anstifter für die Verhängung des Kriegsrechts (in Polen) zu betrachten ist.", und warum hat nunmehr Bundeskanzler Schmidt in etwa eine Woche später, am 5. Januar, gemeinsam mit Präsident Reagan in dem gemeinsamen Kommuniqué folgendes erklärt, „Beide wiesen auf die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen hin und brachten ihre Sorgen über den schwerwiegenden Druck, den die Sowjetunion auf die polnischen Bemühungen uni eine Erneuerung ausübt, zum Ausdruck. ? Welche Meinung ist nunmehr gültig? Zu Fragen 38 und 39: In der Bundespressekonferenz am 30. Dezember 1981 habe ich zur Lage in Polen und zur Reaktion des Westens auf diese Lage Stellung genommen. Ich habe diese Stellungnahme in 12 Punkten zusammengefaßt, die die abgestimmte Meinung der Bundesregierung darstellten. In Punkt 9 dieser Stellungnahme hieß es: „Wir stehen mit der amerikanischen Regierung wie auch mit den anderen Verbündeten und Partnern der Europäischen Gemeinschaft in engem Kontakt. In den Konsultationen sind natürlich auch unterschiedliche Bewertungen der Vorgänge zur Sprache gekommen. Wir sind uns aber alle darin einig, daß ein endgültig gesichertes Urteil über diese Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist." In Beantwortung der Frage eines Journalisten zu diesem Punkt habe ich selbst die von mir als theoretisch qualifizierte Frage gestellt, ob die Sowjetunion gewissermaßen als Anstifter der Verhängung des Kriegszustandes in Polen zu betrachten ist, und ge- 4454* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 sagt, daß wir diese Auffassung nicht teilen. Ich habe diese Fragestellung als theoretisch bezeichnet, weil die Verantwortung der Sowjetunion für die Vorgänge in Polen sich nicht danach bestimmt, wer den letzten Anstoß für die Anordnung des Kriegszustandes in Polen gegeben hat. Es war jedenfalls nicht meine Absicht, mit diesen Ausführungen die Sowjetunion von der Verantwortung für die Verhängung des Kriegszustandes in Polen freizusprechen. Im Gegenteil, ich habe in der Pressekonferenz am 30. Dezember 1981 mehrfach den Brief des Bundeskanzlers an Generalsekretär Breschnew vom 26. Dezember 1981 erwähnt, in dem die Gesamtverantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen angesprochen war. Ich bedauere es, daß meine Antwort von einigen Medien, vor allem im Ausland, fehlinterpretiert wurde. Zu Frage 40: Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der sowjetischen Verantwortung für die Ereignisse in Polen ergibt sich aus dem Schlußkommuniqué der Sitzung der Außenminister der 10 EG-Staaten vom 4. Januar 1982, der gemeinsamen Erklärung über die Gespräche des Bundeskanzlers mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vom 5. Januar 1982 und der von der Sondertagung des Nordatlantikrats auf Ministerebene am 11. Januar 1982 verabschiedeten Erklärung zu den Ereignissen in Polen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 76 und 77): Ist für die weitere Gewährung des zinslosen Überziehungskredits an die „DDR" in Höhe von 850 Millionen DM bis zum 30. Juni 1982, die anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Schmidt in der „DDR" erfolgte, die Zustimmung des Zentralbankrats sowie der Deutschen Bundesbank eingeholt worden, und welche Einlassung ist von dort gegeben worden? Welche ökonomischen, kommerziellen und politischen Gründe sprechen für die jetzige und eventuelle weitere Verlängerungen des zinslosen Überziehungskredits? Zu Frage 76: Die Verlängerung der Swing-Regelung um 6 Monate bis zum 30. Juni 1982 erfolgte in Absprache mit dem Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank. Wegen der Vertraulichkeit der Sitzungen des Zentralbankrates bitte ich um Verständnis, daß ich auf weitere Einzelheiten nicht eingehen kann. Zu Frage 77: Für den Swing gibt es bedeutsame ökonomische, kommerzielle und politische Gründe. Die mit der DDR zu vereinbarende künftige Swing-Regelung gehört insbesondere in den politischen Gesamtzusammenhang der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik. An diesem Gesamtzusammenhang hat und wird sich die Verhandlungsposition der Bundesregierung orientieren. Ich bitte um Verständnis dafür, daß es mit Rücksicht auf die Verhandlungsposition vor Verhandlungen mit der DDR nicht hilfreich wäre, hier die Gründe für den Swing und seine künftige Ausgestaltung im einzelnen zu erörtern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 102): Warum hat die Bundesregierung ihre mir in der Fragestunde vom 24. Juni 1981 gegebene Zusage, den parlamentarischen Gremien noch im Jahr 1981 einen Regierungsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes zuzuleiten, nicht eingehalten, und warum braucht die Bundesregierung vier Jahre, um endlich die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und damit ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu entsprechen? Die Antwort in der Fragestunde vom 24. Juni 1981, auf die Sie sich berufen, entsprach dem damaligen Sach- und Meinungsstand. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. April 1978 gibt es Bemühungen um eine interfraktionelle Lösung. Zunächst haben alle drei Fraktionen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet, zu dem die Bundesregierung Formulierungshilfe geleistet hat. Zu einer gemeinsamen Einbringung kam es leider nicht, weil die CDU/CSU-Fraktion sich dazu entschloß, den gemeinsam erarbeiteten Entwurf mit Abweichungen in einigen wichtigen Punkten einzubringen. Beide Entwürfe scheiterten kurz vor Ende der 8. Legislaturperiode. Inzwischen ist die interfraktionelle Diskussion fortgeführt worden. In einem interfraktionellen Gespräch am 1. Dezember 1981 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit haben Vertreter aller drei Bundestagsfraktionen darin übereingestimmt, daß eine gemeinsame Regelung angestrebt werden soll. Dabei wurde in Aussicht genommen, bis zur Sommerpause 1982 die interne Meinungsbildung abzuschließen und noch im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf einzubringen. Angesichts des Standes der Diskussion im Parlament konnte die Bundesregierung davon absehen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 104 und 105): Trifft es zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft empfohlen hat, die 15teilige sowjetisch-amerikanische Fernsehserie „Der unvergessene Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 4455" Krieg" an Schulen vorzuführen, und heißt das, daß er sie für geeignet hält, die Enkel der Kriegsgeneration ein so schwerwiegendes Stück Zeitgeschichte nacherleben zu lassen? Billigt die Bundesregierung gegebenenfalls die Empfehlung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, und wenn ja, bedeutet dies, daß sie den Film, der erwiesenermaßen keinen Anspruch auf Objektivität erheben kann, für geeignet hält, der jungen Generation wieder ein ungebrochenes Verhältnis zur deutschen Geschichte zu vermitteln und die bedrohlichen Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Generationen beheben zu helfen? Zu Frage 104: In seinem Kommentar im Funkreport vom 15. September 1981 hat Staatssekretär Dr. Granzow zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Fernsehserie und zu einer breiten Diskussion über die dort dargestellten Schrecken des Krieges, die Leiden und Opfer, vor allem auch der sowjetischen Bevölkerung aufgefordert. Insofern stimmt Dr. Granzow mit dem Niedersächsischen Kultusminister Dr. Remmers überein, der eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Filmmaterial in den Schulen angeregt hat. Es kann gar keinen Zweifel daran geben, daß die Fernsehserie einen Beitrag zum Nacherleben eines schwerwiegenden Stückes Zeitgeschichte darstellt. Zu Frage 105: Die Bundesregierung hält es für richtig, daß Jugendliche und Erwachsene sich mit dieser Serie auseinandersetzen. Zweifellos hat die Fernsehreihe dokumentarische Schwächen; Fehleinschätzungen geschichtlicher Fakten sind nicht zu übersehen. Dennoch leistet diese Dokumentation einen Beitrag dazu, der Jugend ein tieferes Verständnis der Schrecken des Krieges zu übermitteln. Notwendige Voraussetzung ist, daß diese Filmdokumente durch sachkundige Erläuterungen begleitet und mit den Jugendlichen diskutiert werden. Eben dazu hat Staatssekretär Granzow aufgefordert. Diesem Zweck dienen auch die mediendidaktischen Handreichungen zu dieser Sendereihe, die für Kursleiter in der Erwachsenenbildung entwickelt wurden. Im übrigen kann es nicht alleiniges Ziel des Geschichtsunterrichts sein, ein „ungebrochenes" Verhältnis zur deutschen Geschichte zu vermitteln; gerade im Hinblick auf die jüngste Zeitgeschichte kommt es eher auf eine möglichst differenzierte Betrachtung des Geschehens und der handelnden Personen an. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 106 und 107): Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, wonach Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen BAföG-Zahlungen erhalten, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Sieht die Bundesregierung bei der Zahlung von BAföG-Geldern n Strafgefangene den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn Gefangene bis zu 161 DM BAföG beziehen, was dem monatlichen Arbeitsentgeld eines acht Stunden täglich arbeitenden Gefangenen entspricht? Zu Frage 106: Ja, entsprechende Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt: Viele Strafgefangene durchlaufen während der Haftzeit Schul- oder Berufsausbildungen. Soweit es sich dabei um Ausbildungen handelt, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind, werden Leistungen nach diesem Gesetz grundsätzlich auch an Strafgefangene gewährt. Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach den in §§ 12, 13 BAföG genannten Bedarfssätzen, von denen allerdings die Kosten für Unterbringung und Verpflegung abgezogen werden. Auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung erscheint eine finanzielle Förderung für Strafgefangene in der Ausbildung sinnvoll. Zu Frage 107: Nein, die Bundesregierung sieht den Gleichheitsgrundsatz nicht als verletzt an. Mit dem Arbeitsentgelt wird für die Arbeitsleistung eines Strafgefangenen nach den im Strafvollzug geltenden Grundsätzen bezahlt. Wenn Gefangene eine im Sinne der §§ 2, 3 BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren, haben sie (sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden) Anspruch auf Ausbildungsförderung, die auch etwaige Ausbildungskosten mit abdeckt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 108): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der mittlerweile auf 36 639 Studenten angewachsenen Fern-Universität Hagen finanzielle Unterstützung zur Erfüllung ihrer bundesweiten Aufgaben zu geben? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, eine Hochschule eines Landes in ihrer Arbeit zu fördern, sind durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eng begrenzt. Die Bundesregierung hat unter weitgehender Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten der Fernuniversität bis einschließlich 1981 über die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau Investitionsmittel in Höhe von etwa 27 Millionen DM, für Modellversuche etwa 9,9 Millionen DM und für Vorhaben der Bildungsforschung etwa 530 000 DM zur Verfügung gestellt. Auch für die kommenden Jahre sind für Modellversuche und Forschungsvorhaben Mittel für laufende und neue Vorhaben geplant. Ihre Höhe ist noch nicht absehbar, solange konkrete Anträge des Landes nicht vorliegen. Welche Investitionsvorhaben nach dem Hochschulförderungsgesetz in den kommenden Jahren mitfinanziert werden können, läßt sich erst nach Abschluß der Beratungen im Wissenschaftsrat und im Planungsausschuß für den Hochschulbau über die weitere Ausbauplanung absehen. Die entsprechenden Beschlüsse sollen bis Ende März gefaßt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Wischnewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir haben einen gemeinsamen Weg gefunden. Dieses Bemühen ist in unserer Internationale eine Selbstverständlichkeit. Aber unsere politischen Freunde haben in einer Diskussion dort Verständnis für die Haltung aufgebracht, die die Bundesregierung und die Sozialdemokratische Partei eingenommen haben, so daß es möglich war, mit allen anderen eine gemeinsame Haltung einzunehmen.



    Wischnewski
    Wenn Sie z. B. über die französischen Sozialisten reden, möchte ich doch insbesondere folgenden Satz deutlich herausstellen:
    Die Sozialistische Internationale fordert alle betreffenden Seiten auf, die polnische Krise nicht als Vorwand für eine Abschwächung der Bemühungen um Entspannung und Rüstungskontrolle noch als Alibi für Interventionen in anderen Teilen der Welt zu benutzen.
    In diesen Fragen hat es eine völlige Übereinstimmung gegeben.
    Dem Hause liegen drei Entschließungsanträge vor. Lassen Sie mich zu diesen drei Entschließungsanträgen eine Bemerkung machen. Zuerst zur Drucksache 9/1265 (neu), einem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU in bezug auf die Paketsendungen nach Polen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist damit einverstanden, daß dieser Entschließungsantrag dem zuständigen Ausschuß überwiesen wird und daß man sich darum bemüht, in diesem Sinne in kürzester Zeit eine vernünftige Lösung zu finden.
    Zweitens. Dem Parlament liegen zwei Entschließungsanträge zur Regierungserklärung vor. Am 18. Dezember 1981 waren wir noch in der Lage, eine gemeinsame Stellungnahme zur Situation in Polen abzugeben. Nach den Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft, nach den Entscheidungen im Bündnis, zu denen wir uns ausdrücklich bekennen, ist diese gemeinsame Stellungnahme jetzt offensichtlich nicht mehr möglich. Darüber haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, nachzudenken.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie können doch unserem Antrag zustimmen!)

    SPD und FDP werden deshalb Ihren Entschließungsantrag ablehnen und dem Entschließungsantrag zustimmen, der sich auf die gemeinsame Haltung der Europäischen Gemeinschaft, auf die gemeinsame Haltung unseres Bündnisses und auf die Fortsetzung der Politik unserer Bundesregierung beruft. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Zu der Erklärung der Bundesregierung liegen drei Entschließungsanträge auf den Drucksachen 9/1262, 9/1263 und 9/1265 (neu) vor.
Ich rufe zuerst den Entschließungsantrag der CDU/CSU auf Drucksache 9/1262 auf. Wer dem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 9/1263 auf. Wer dem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenstimmen! — Danke. Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1265 (neu). Es ist beantragt, den Entschließungsantrag an den Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen zur federführenden Beratung und zur Beratung gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus hiermit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid
— bisherige Verwirklichung der Schlußakte in Helsinki
— weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki
— Drucksachen 9/803, 9/1251 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hupka
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Der Ausschuß empfiehlt in Drucksache 9/1251 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die Entschließung ist angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Schulze (Berlin), Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hennig, Lintner, Lowack, Frau Berger (Berlin), Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Dr. Schwarz-Schilling, Kittelmann, Dr. Mertes (Gerolstein), Höffkes, Werner, Dr. Wörner, Clemens, Straßmeir, Schwarz, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU
Presse- und Informationsfreiheit in der DDR
— Drucksache 9/1047 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Im Ältestenrat ist Aussprache in einer Debattenrunde vereinbart worden. — Ich sehe, das Haus ist damit einverstanden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.



Vizepräsident Wurbs
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Jäger (Wangen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claus Jäger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines der grundlegenden Menschenrechte für alle Menschen ist die Informationsfreiheit einschließlich der ihr dienenden Informations-, Bewegungs- und Berichterstattungsfreiheit der Journalisten. Im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und in der KSZE-Schlußakte ist dieses Menschenrecht bekräftigt worden.
    In Art. 2 des Grundlagenvertrags mit seiner Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und in dem Briefwechsel betreffend die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972 hat das Menschenrecht auf Informationsfreiheit seine spezifische innerdeutsche Regelung gefunden. Danach gewährt die DDR — ich zitiere wörtlich — „Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland und deren Hilfspersonen das Recht zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit und der freien Information und der Berichterstattung", allerdings — ich zitiere nochmals wörtlich — „im Rahmen ihrer geltenden Rechtsordnung", wohlgemerkt nicht etwa im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsordnung.
    Daß der Briefwechsel so und nicht anders zu interpretieren ist, ergibt sich aus dem letzten Absatz, in dem es heißt — ich darf erneut zitieren —:
    Für die Tätigkeit als ständiger Korrespondent der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik ist Voraussetzung:
    — Die Akkreditierung ..
    — die folgende Passage kann ich mir sparen —— die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die im Interesse der Sicherheit, Verbrechensbekämpfung, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erlassen wurden.
    Das heißt also: zum Zeitpunkt des Briefwechsels erlassen wurden, nicht etwa in Zukunft noch erlassen werden. Daraus ergibt sich, daß es mit dieser Vereinbarung im Briefwechsel nicht vereinbar ist, durch spätere einseitige Rechtsetzung der DDR eine Minderung des vereinbarten Standards dieses Menschenrechts herbeizuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber bereits durch die Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der DDR vom 21. Februar 1973, insbesondere durch § 5 dieser Verordnung, ist die Vertragsgrundlage des Grundlagenvertrages verlassen worden. Die danach folgende Praxis gegenüber einzelnen, bei den Machthabern unliebsam aufgefallenen Journalisten hat dies verdeutlicht. Ich erwähne etwa den Fall Mettke 1975, den Fall Loewe 1976, den Fall Schwarz 1977, den Fall Wiesner 1978, die Schließung des „Spiegel"-Büros ebenfalls 1978, den Fall van Loyen 1979.
    Massiv verschärft aber wurde die Einschränkung der Informationsfreiheit mit der Durchführungsbestimmung vom 11. April 1979, dem sogenannten Maulkorberlaß, und kurze Zeit später mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 28. Juni 1979.

    (Zuruf des Abg. Dr. Marx [CDU/CSU])

    — Meine Damen und Herren, ich will den Kollegen, die nicht zuhören wollen, keinen Maulkorb umhängen. Wir haben in diesem Parlament das Recht, uns auch so zu benehmen, wie es denen entspricht, die uninteressiert sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dem Maulkorberlaß wurden Interviews und Befragungen jeder Art genehmigungspflichtig. Reisen außerhalb Ost-Berlins dürfen nur noch erfolgen, wenn sie dem Außenministerium spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

    (Dr. Marx [CDU/CSU]: Das entspricht dem Geist von Helsinki!)

    Damit wurde eine rasche Information durch das Fernsehen über aktuelle Geschehnisse in der DDR faktisch unmöglich gemacht. Von Journalisten, die drüben arbeiten, wissen wir, daß ihre Tätigkeit durch diesen Maulkorberlaß bis auf den heutigen Tag massiv beeinträchtigt ist.
    Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz kriminalisiert nunmehr in einem Umfang, von dem die deutsche Öffentlichkeit noch immer nicht ausreichend Kenntnis genommen hat, jede journalistische Tätigkeit in der DDR, die von der Staatsführung als „zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik" gebrandmarkt wird. Ich verweise insbesondere auf die §§ 99,106, 219 und 220 des DDR-Strafgesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung.
    Lassen Sie mich als Beispiele zwei dieser Paragraphen zitieren. § 99 lautet:
    Wer der Geheimhaltung nicht unterliegende Nachrichten zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an die in § 97 genannten Stellen oder Personen übergibt, für sie sammelt oder ihnen zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zwölf Jahren bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
    Meine Damen und Herren, es gehört nur geringe Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie leicht einem Journalisten ein solcher Tatbestand angehängt werden kann, wenn er auch nur einfachste Nachrichten gesammelt hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich zitiere nun aus § 219 — Ungesetzliche Verbindungsaufnahme —; Abs. 1 lautet:
    Wer zu Organisationen, Einrichtungen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtete Tätigkeit zum Ziel setzen,
    — das ist möglicherweise j a schon bei Herrn Have-mann der Fall —



    Jäger (Wangen)

    in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt oder mit Geldstrafe bestraft.
    Absatz 2 — den ersten Punkt lasse ich weg, der zweite interessiert mehr —:
    ... wer Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschriften an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben läßt.

    (Dr. Marx [CDU/CSU]: Ist das ein Paragraph!)

    Der Versuch ist in diesem Fall strafbar.
    Meine Damen und Herren, solche Strafbestimmungen sprechen allen von der DDR feierlich unterschriebenen Verträgen und Abmachungen auf dem Gebiet der Menschenrechte Hohn.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch wenn es bislang noch keinen Journalisten-Prozeß auf der Grundlage dieser Strafbestimmungen gegeben hat, so hängt das neue Strafrecht doch wie ein Damoklesschwert über jedem Journalisten, der drüben seinen Beruf als Dienst an der Information der Bürger ernstnimmt.
    An dieser Stelle möchte ich diesen drüben arbeitenden Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland, die mit einem Fuß immer in den DDR-Gefängnissen stehen, namens der CDU/CSU für ihre nicht leichte Arbeit danken und ihnen auch künftig ein zumindest von jeder Strafverfolgung, aber auch von ungerechtfertigten Eingriffen und Schikanen freies Wirken wünschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Verbesserung der Informationsfreiheit im geteilten Deutschland sollte auch die Vereinbarung in Ziffer 10 des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages über den Bücher- und Zeitungsaustausch dienen. Daß sich die DDR-Regierung bis heute, neun Jahre später, weigert, über die dort vorgesehenen Vereinbarungen auch nur zu verhandeln, ist eine weitere schwere Verletzung des Vertrages, die in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben darf.
    Zusammenfassend ist festzuhalten: Mit allen diesen Vertragsverletzungen, mit der Weigerung der DDR, eingegangene Verpflichtungen, wohlgemerkt: freiwillig zum beiderseitigen Vorteil eingegangene Verpflichtungen, zu erfüllen, ist ein bedeutender Teil dessen ausgeblieben oder wieder zerstört worden, was zur Verbesserung der Informationsfreiheit in der DDR und der Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten drüben vertraglich abgesichert schien.
    Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, auf der Grundlage der darin bezeichneten Abmachungen zur Informations- und Pressefreiheit ein Konzept zur Verwirklichung dieser Abmachungen einschließlich der Rückgängigmachung geschehener Verletzungen zu erarbeiten und diesem Parlament vorzulegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Daß der Bundeskanzler diese Frage bei seinem Besuch in der DDR angesprochen hat, ist zu begrüßen, genügt aber nicht.
    Des weiteren fordern wir die Unterrichtung der Weltöffentlichkeit, vor allem der UNO und der UNESCO, durch ein Weißbuch, in welchem die Verstöße der DDR gegen das Menschenrecht auf Informationsfreiheit dargestellt werden.
    Wir wollen bekräftigt wissen — und das sage ich ausdrücklich —, daß es auch künftig wie bisher keine grundgesetzwidrigen oder vertragswidrigen Eingriffe in Rechte oder Freiheiten von Journalisten aus der DDR geben darf, auch nicht als Repressalie gegen rechtswidrige Maßnahmen in der DDR gegen die Vertreter unserer Medien.
    Dies hatte ja — ich möchte heute daran erinnern
    — im ersten Zorn über den sogenannten MaulkorbErlaß der Kollege Bahr gefordert. Er ist davon abgerückt, aber noch heute bleibt seine damalige Feststellung richtig, daß durch die Maßnahmen der DDR die • innerdeutschen Abmachungen schrecklich durchlöchert worden sind, wie er sich ausdrückte, und daß sich die DDR um feierlich abgeschlossene Vereinbarungen — auch jetzt wieder original Bahr
    — „einen feuchten Kehricht schert".
    Der Bundesregierung wünsche ich, meine Damen und Herren, daß sie sich endlich dazu durchringt, Unrecht und Vertragsbruch ebenso deutlich beim Namen zu nennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bedeutung der Informationsfreiheit und der verbesserten Arbeitsbedingungen für Journalisten für das Geflecht der innerdeutschen Abmachungen ist von der Bundesregierung immer wieder hervorgehoben worden. In der Tat ist das für den Zusammenhalt des deutschen Volkes, für die gegenseitige Information, für eine Teilhabe der Menschen am beiderseitigen Geschehen entscheidend wichtig. Für die SED-Führung hinwiederum ist es klar, daß aus der Sicht ihrer Abgrenzungspolitik diese Grundlage zu schwächen ist, wo immer das möglich ist. Solches Vorgehen entspricht auch ihrer Ideologie und dem daraus abgeleiteten Informationsmonopol für Partei- und Staatsführung. Immerhin haben sogar die Vertreter der DDR — das möchte ich hier doch einmal erwähnen, nachdem ich den Kollegen Hennig hier sitzen sehe — bei der Interparlamentarischen Konferenz der KSZE in Brüssel einer Erklärung zugestimmt, in der die verbesserte Informationsfreiheit und verbesserte Arbeitsbedingungen für Journalisten gefordert werden. Aber praktisches Handeln ist daraus nicht erfolgt, und ich bedaure, feststellen zu müssen, daß es auch nicht angemahnt worden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    Meine Damen und Herren, beim Madrider Folgetreffen hat sich die DDR hartnäckig geweigert, entsprechenden Verbesserungsvorschlägen zuzustimmen, hat diese vielmehr aktiv bekämpft. Um so mehr



    Jäger (Wangen)

    erwarten die Menschen jenseits des innerdeutschen Vorhangs, um so mehr erwarten auch unsere Journalisten in Ostberlin und in der DDR von der Bundesregierung, daß sie nicht länger hinnimmt, daß die von der DDR-Führung vertraglich eingegangenen Zugeständnisse durch einseitige Maßnahmen Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Dazu bedarf es aber eines Handelns, das auf einem klaren Konzept beruht; dabei bedarf es der nachhaltigen Unterstützung durch die Weltöffentlichkeit. Auf beides zielt unser Antrag ab.
    Ein Einwand, meine Damen und Herren, sollte nicht gegen unseren Antrag erhoben werden, was man auch dazu sagen mag, nämlich: in der DDR herrsche nun einmal eine andere, eine kommunistische Gesellschaftsordnung, die man auch durch abgeschlossene Verträge nicht ändern könne.
    Wer so argumentieren wollte, würde den Machthabern drüben einen Freibrief für jede Art von Vertragsbruch oder Nichteinhaltung getroffener Vereinbarungen unter Berufung auf die kommunistische Ideologie ausstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Grenzen der Presse- und Informationsfreiheit sind zugleich die Grenzen zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Rechtsstaat und totalitärer Gewaltherrschaft, auch auf deutschem Boden. Deshalb muß jede Bundesregierung, die innerdeutsche Grenzen durchlässiger machen will, alles daransetzen, um wenigstens jenes Stück Informationsfreiheit zu retten, das die SED-Führer im Grundlagenvertrag zugesagt haben, und mit aller Kraft durchzusetzen versuchen, daß die Bestimmungen des Menschenrechtspakts und der KSZE-Schlußakte allmählich Wirklichkeit werden.
    Was nottut, ist eine Offensive für die Informations- und Pressefreiheit im geteilten Deutschland. Die CDU/CSU will mit ihrem Antrag dazu beitragen, diese politische Offensive in Gang zu setzen. Wenn die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen dazu bereit sind, werden sie unsere Unterstützung finden. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)