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    Plenarprotokoll 9/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 4349 A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritte Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksache 9/983 - Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4361D, 4403C Dr. Riesenhuber CDU/CSU 4366 C Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 4372 A Beckmann FDP 4376 C Dr. Probst CDU/CSU 4379 D Reuschenbach SPD 4382 D Dr.-Ing. Laermann FDP 4386 B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 4389 A Dr. von Bülow, Bundesminister BMFT 4392 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 4394 B Schäfer (Offenburg) SPD 4396 C Dr. Laufs CDU/CSU 4398 D Dr. Hirsch FDP 4401 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers am 5. und 6. Januar 1982 in Washington sowie über aktuelle Fragen der Ost-West-Beziehungen Schmidt, Bundeskanzler 4404 B Dr. Kohl CDU/CSU 4413 B Dr. Ehmke SPD 4422 B Genscher, Bundesminister AA 4428 D Klein (München) CDU/CSU 4433 D Mischnick FDP 4438 B Wischnewski SPD 4442 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid — bisherige Verwirklichung der Schlußakte in Helsinki — weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki — Drucksachen 9/803, 9/1251 — . . . . 4445C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Schulze (Berlin), Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hennig, Lintner, Lowack, Frau Berger (Berlin), Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Dr. Schwarz-Schilling, Kittelmann, Dr. Mertes (Gerolstein), Höffkes, Werner, Dr. Wörner, Clemens, Straßmeir, Schwarz, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 9/1047 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4445 D Dr. Geßner SPD 4448 B Frau Fromm FDP 4450 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 28. April 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Regelung gewisser Fragen betreffend deutsches Vermögen und zur Verteilung von Entschädigungen für deutsches Vermögen in Ägypten und Honduras — Drucksache 9/990 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1223 — 4452 A Fragestunde — Drucksache 9/1252 vom 8. Januar 1982 — Beteiligung der Bundesregierung an Entscheidungen der USA über Entwicklung, Produktion und Lagerung neuer chemischer Waffen MdlAnfr 41, 42 08.01.82 Drs 09/1252 Hansen fraktionslos Antw StMin Dr. Corterier AA 4349 B, D, 4350 A, B, C, D ZusFr Hansen fraktionslos . . 4349D, 4350 A, B, C ZusFr Dr. Ehmke SPD 4350 A ZusFr Thüsing SPD 4350 D • Gespräche des Bundesaußenministers mit Regierungsmitgliedern von Militärdiktaturen in den letzten drei Jahren MdlAnfr 44 08.01.82 Drs 09/1252 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4351 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4351 B, C ZusFr Thüsing SPD 4351 C Zusage der polnischen Militärregierung bezüglich der Weitergeltung der Offenhalteklausel des Ausreiseprotokolls von 1975 MdlAnfr 45 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 4351D, 4352 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 4351D, 4352A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4352 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 4352 B Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über den Bau des Dollarthafens MdlAnfr 49, 50 08.01.82 Drs 09/1252 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 4352 B, C, D, 4353A, B ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 4352 C, D, 4353 A ZusFr Ewen SPD 4353 A Beurteilung der amerikanisch-europäischen Wirtschaftsbeziehungen MdlAnfr 51 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 4353 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4353 C, D Förderung der Mutterkuhhaltung MdlAnfr 88, 89 08.01.82 Drs 09/1252 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4354 A, C, D, 4355A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . 4354 B, C ,D, 4355A ZusFr Kirschner SPD 4355A Erforschung des Zusammenhangs zwischen saurem Regen und Tannen- und Fichtensterben MdlAnfr 67 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 4355 B, D, 4356 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 4355D, 4356A Einberufung Schwerbehinderter zur Musterung wegen Auskunftsverweigerung der Versorgungsämter MdlAnfr 90, 91 08.01.82 Drs 09/1252 Pauli SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4356 B, C, D ZusFr Pauli SPD 4356 C, D Kündigung der Belegung von Kurheimen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Reduzierung von Kuren MdlAnfr 94, 95 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 4357 A, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4357C, D Verbesserung der Arbeitnehmereinkommen der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen angesichts höherer Sozialhilfesätze MdlAnfr 96, 97 08.01.82 Drs 09/1252 Kirschner SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 4358 A, B, C, D, 4359 A, B ZusFr Kirschner SPD 4358 B, C, 4359 B ZusFr Heyenn SPD 4358C, D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4358 D Struktur und Entwicklung unterschiedlicher Gruppen von Sozialhilfeempfängern MdlAnfr 98, 99 08.01.82 Drs 09/1252 Peter (Kassel) SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 III Antw PStSekr Zander BMJFG . 4359 C, D, 4360 A ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . . 4359C, 4360A Anpassung der Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz an die allgemeine Preisentwicklung MdlAnfr 100, 101 08.01.82 Drs 09/1252 Heyenn SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 4360 B, D, 4361A ZusFr Heyenn SPD 4360 C, D, 4361 A Durchführung der gegenseitigen Unterrichtung des Bundes und der Länder über Gerichtsentscheidungen gemäß § 72 des Weingesetzes MdlAnfr 103 08.01.82 Drs 09/1252 Herberholz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 4361 A, C ZusFr Herberholz SPD 4361 B, C Nächste Sitzung 4452 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4453* A Anlage 2 Vorübergehender Erlaß der Gebühren für Pakete nach Polen MdlAnfr 30 08.01.82 Drs 09/1252 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 4453* B Anlage 3 Aussagen des Bundeskanzlers und des Regierungssprechers Becker über die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen; Erklärungen des Bundeskanzlers und des Regierungssprechers über die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen MdlAnfr 38 08.01.82 Drs 09/1252 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr 39, 40 08.01.82 Drs 09/1252 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 4453* C Anlage 4 Zustimmung des Zentralbankrats und der Bundesbank zur Verlängerung des zinslosen Überziehungskredits an die DDR MdlAnfr 76, 77 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 4454* B Anlage 5 Neuordnung des Kriegsdienstverweigerungsrechts und des Zivildienstes MdlAnfr 102 08.01.82 Drs 09/1252 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 4454* C Anlage 6 Vorführung der sowjetisch-amerkanischen Fernsehserie „Der unvergessene Krieg" an Schulen MdlAnfr 104, 105 08.01.82 Drs 09/1252 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4454* D Anlage 7 BAföG-Zahlungen an Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen MdLAnfr 106, 107 08.01.82 Drs 09/1252 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4455* B Anlage 8 Finanzielle Unterstützung der Fernuniversität Hagen MdlAnfr 108 08.01.82 Drs 09/1252 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 4455* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 4349 76. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1982 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 15. 1. Dr. Ahrens * 15. 1. Dr. Bardens * 15. 1. Bergerowski 14. 1. Dr. Böhme (Freiburg) 14. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Echternach 15. 1. Egert 15. 1. Dr. Ehrenberg 15. 1. Erhard (Bad Schwalbach) 15. 1. Feinendegen 15. 1. Frau Geier 15. 1. Dr. Geßner * 15. 1. Haar 15. 1. Dr. Hackel 15. 1. Hauser (Krefeld) 14. 1. Jung (Kandel) * 15. 1. Dr. Kreile 15. 1. Möllemann 15. 1. Müller (Bayreuth) 15. 1. Rawe 14. 1. Reddemann * 15. 1. Rohde 15. 1. Frau Roitzsch 15. 1. Schmidt (Wattenscheid) 15. 1. Schmöle 15. 1. Schulte (Unna) * 15. 1. Dr. Solms 15. 1. Stöckl 15. 1. Dr. Vohrer * 15. 1. Dr. Wendig 15. 1. Dr. Wittmann 14. 1. Baron von Wrangel 15. 1. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 30): Ist die Bundesregierung bereit, für eine befristete Zeit angesichts der wirtschaftlichen Notlage der Bevölkerung in Polen und aus humanitären Gründen private Spendenpakete portofrei zu befördern? Der Bundesregierung sind in letzter Zeit vielfältige Anregungen zugegangen, im Postpaketverkehr mit Polen die Beförderungsgebühren zu senken bzw. zu erlassen. Die Klärung dieser Frage erfordert die Lösung schwieriger rechtlicher und postbetrieblicher Probleme. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Anbetracht der Versorgungssituation in Polen und der bisher gezeigten Spendenbereitschaft der Bevölkerung unseres Landes prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob und inwieweit der Postpaketverkehr nach diesem Land vorübergehend gebührenmäßig erleichtert werden kann. Sie sieht sich damit in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Außenminister der NATO, humanitäre Maßnahmen für die polnische Bevölkerung auch in Zukunft zu fördern. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) und Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 38, 39 und 40): Wie kann die Bundesregierung erklären, daß der Bundeskanzler gemeinsam mit dem Präsidenten der USA seine „Sorge über den Druck, den die Sowjetunion auf die polnischen Bemühungen um eine Erneuerung ausübt", ausdrückt und expressis verbis „auf die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen" hinweist, während der Sprecher der Bundesregierung, Staatssekretär Becker, bislang unwiderrufen als Auffassung des Bundeskanzlers und seiner Bundesminister wörtlich versicherte, „Wir teilen die Auffassung nicht, daß die Sowjetunion als Anstifter für die Verhängung des Kriegsrechts (in Polen) zu betrachten ist"? Warum hat Bundeskanzler Schmidt seinen Regierungssprecher angewiesen, Ende Dezember zu erklären, „Wir teilen die Auffassung nicht, daß die Sowjetunion als Anstifter für die Verhängung des Kriegsrechts (in Polen) zu betrachten ist.", und warum hat nunmehr Bundeskanzler Schmidt in etwa eine Woche später, am 5. Januar, gemeinsam mit Präsident Reagan in dem gemeinsamen Kommuniqué folgendes erklärt, „Beide wiesen auf die Verantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen hin und brachten ihre Sorgen über den schwerwiegenden Druck, den die Sowjetunion auf die polnischen Bemühungen uni eine Erneuerung ausübt, zum Ausdruck. ? Welche Meinung ist nunmehr gültig? Zu Fragen 38 und 39: In der Bundespressekonferenz am 30. Dezember 1981 habe ich zur Lage in Polen und zur Reaktion des Westens auf diese Lage Stellung genommen. Ich habe diese Stellungnahme in 12 Punkten zusammengefaßt, die die abgestimmte Meinung der Bundesregierung darstellten. In Punkt 9 dieser Stellungnahme hieß es: „Wir stehen mit der amerikanischen Regierung wie auch mit den anderen Verbündeten und Partnern der Europäischen Gemeinschaft in engem Kontakt. In den Konsultationen sind natürlich auch unterschiedliche Bewertungen der Vorgänge zur Sprache gekommen. Wir sind uns aber alle darin einig, daß ein endgültig gesichertes Urteil über diese Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist." In Beantwortung der Frage eines Journalisten zu diesem Punkt habe ich selbst die von mir als theoretisch qualifizierte Frage gestellt, ob die Sowjetunion gewissermaßen als Anstifter der Verhängung des Kriegszustandes in Polen zu betrachten ist, und ge- 4454* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 sagt, daß wir diese Auffassung nicht teilen. Ich habe diese Fragestellung als theoretisch bezeichnet, weil die Verantwortung der Sowjetunion für die Vorgänge in Polen sich nicht danach bestimmt, wer den letzten Anstoß für die Anordnung des Kriegszustandes in Polen gegeben hat. Es war jedenfalls nicht meine Absicht, mit diesen Ausführungen die Sowjetunion von der Verantwortung für die Verhängung des Kriegszustandes in Polen freizusprechen. Im Gegenteil, ich habe in der Pressekonferenz am 30. Dezember 1981 mehrfach den Brief des Bundeskanzlers an Generalsekretär Breschnew vom 26. Dezember 1981 erwähnt, in dem die Gesamtverantwortung der Sowjetunion für die Ereignisse in Polen angesprochen war. Ich bedauere es, daß meine Antwort von einigen Medien, vor allem im Ausland, fehlinterpretiert wurde. Zu Frage 40: Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der sowjetischen Verantwortung für die Ereignisse in Polen ergibt sich aus dem Schlußkommuniqué der Sitzung der Außenminister der 10 EG-Staaten vom 4. Januar 1982, der gemeinsamen Erklärung über die Gespräche des Bundeskanzlers mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vom 5. Januar 1982 und der von der Sondertagung des Nordatlantikrats auf Ministerebene am 11. Januar 1982 verabschiedeten Erklärung zu den Ereignissen in Polen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 76 und 77): Ist für die weitere Gewährung des zinslosen Überziehungskredits an die „DDR" in Höhe von 850 Millionen DM bis zum 30. Juni 1982, die anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Schmidt in der „DDR" erfolgte, die Zustimmung des Zentralbankrats sowie der Deutschen Bundesbank eingeholt worden, und welche Einlassung ist von dort gegeben worden? Welche ökonomischen, kommerziellen und politischen Gründe sprechen für die jetzige und eventuelle weitere Verlängerungen des zinslosen Überziehungskredits? Zu Frage 76: Die Verlängerung der Swing-Regelung um 6 Monate bis zum 30. Juni 1982 erfolgte in Absprache mit dem Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank. Wegen der Vertraulichkeit der Sitzungen des Zentralbankrates bitte ich um Verständnis, daß ich auf weitere Einzelheiten nicht eingehen kann. Zu Frage 77: Für den Swing gibt es bedeutsame ökonomische, kommerzielle und politische Gründe. Die mit der DDR zu vereinbarende künftige Swing-Regelung gehört insbesondere in den politischen Gesamtzusammenhang der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik. An diesem Gesamtzusammenhang hat und wird sich die Verhandlungsposition der Bundesregierung orientieren. Ich bitte um Verständnis dafür, daß es mit Rücksicht auf die Verhandlungsposition vor Verhandlungen mit der DDR nicht hilfreich wäre, hier die Gründe für den Swing und seine künftige Ausgestaltung im einzelnen zu erörtern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 102): Warum hat die Bundesregierung ihre mir in der Fragestunde vom 24. Juni 1981 gegebene Zusage, den parlamentarischen Gremien noch im Jahr 1981 einen Regierungsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes zuzuleiten, nicht eingehalten, und warum braucht die Bundesregierung vier Jahre, um endlich die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und damit ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu entsprechen? Die Antwort in der Fragestunde vom 24. Juni 1981, auf die Sie sich berufen, entsprach dem damaligen Sach- und Meinungsstand. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. April 1978 gibt es Bemühungen um eine interfraktionelle Lösung. Zunächst haben alle drei Fraktionen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet, zu dem die Bundesregierung Formulierungshilfe geleistet hat. Zu einer gemeinsamen Einbringung kam es leider nicht, weil die CDU/CSU-Fraktion sich dazu entschloß, den gemeinsam erarbeiteten Entwurf mit Abweichungen in einigen wichtigen Punkten einzubringen. Beide Entwürfe scheiterten kurz vor Ende der 8. Legislaturperiode. Inzwischen ist die interfraktionelle Diskussion fortgeführt worden. In einem interfraktionellen Gespräch am 1. Dezember 1981 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit haben Vertreter aller drei Bundestagsfraktionen darin übereingestimmt, daß eine gemeinsame Regelung angestrebt werden soll. Dabei wurde in Aussicht genommen, bis zur Sommerpause 1982 die interne Meinungsbildung abzuschließen und noch im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf einzubringen. Angesichts des Standes der Diskussion im Parlament konnte die Bundesregierung davon absehen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 104 und 105): Trifft es zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft empfohlen hat, die 15teilige sowjetisch-amerikanische Fernsehserie „Der unvergessene Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1982 4455" Krieg" an Schulen vorzuführen, und heißt das, daß er sie für geeignet hält, die Enkel der Kriegsgeneration ein so schwerwiegendes Stück Zeitgeschichte nacherleben zu lassen? Billigt die Bundesregierung gegebenenfalls die Empfehlung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, und wenn ja, bedeutet dies, daß sie den Film, der erwiesenermaßen keinen Anspruch auf Objektivität erheben kann, für geeignet hält, der jungen Generation wieder ein ungebrochenes Verhältnis zur deutschen Geschichte zu vermitteln und die bedrohlichen Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Generationen beheben zu helfen? Zu Frage 104: In seinem Kommentar im Funkreport vom 15. September 1981 hat Staatssekretär Dr. Granzow zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Fernsehserie und zu einer breiten Diskussion über die dort dargestellten Schrecken des Krieges, die Leiden und Opfer, vor allem auch der sowjetischen Bevölkerung aufgefordert. Insofern stimmt Dr. Granzow mit dem Niedersächsischen Kultusminister Dr. Remmers überein, der eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Filmmaterial in den Schulen angeregt hat. Es kann gar keinen Zweifel daran geben, daß die Fernsehserie einen Beitrag zum Nacherleben eines schwerwiegenden Stückes Zeitgeschichte darstellt. Zu Frage 105: Die Bundesregierung hält es für richtig, daß Jugendliche und Erwachsene sich mit dieser Serie auseinandersetzen. Zweifellos hat die Fernsehreihe dokumentarische Schwächen; Fehleinschätzungen geschichtlicher Fakten sind nicht zu übersehen. Dennoch leistet diese Dokumentation einen Beitrag dazu, der Jugend ein tieferes Verständnis der Schrecken des Krieges zu übermitteln. Notwendige Voraussetzung ist, daß diese Filmdokumente durch sachkundige Erläuterungen begleitet und mit den Jugendlichen diskutiert werden. Eben dazu hat Staatssekretär Granzow aufgefordert. Diesem Zweck dienen auch die mediendidaktischen Handreichungen zu dieser Sendereihe, die für Kursleiter in der Erwachsenenbildung entwickelt wurden. Im übrigen kann es nicht alleiniges Ziel des Geschichtsunterrichts sein, ein „ungebrochenes" Verhältnis zur deutschen Geschichte zu vermitteln; gerade im Hinblick auf die jüngste Zeitgeschichte kommt es eher auf eine möglichst differenzierte Betrachtung des Geschehens und der handelnden Personen an. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Fragen 106 und 107): Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, wonach Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen BAföG-Zahlungen erhalten, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Sieht die Bundesregierung bei der Zahlung von BAföG-Geldern n Strafgefangene den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn Gefangene bis zu 161 DM BAföG beziehen, was dem monatlichen Arbeitsentgeld eines acht Stunden täglich arbeitenden Gefangenen entspricht? Zu Frage 106: Ja, entsprechende Presseberichte sind der Bundesregierung bekannt: Viele Strafgefangene durchlaufen während der Haftzeit Schul- oder Berufsausbildungen. Soweit es sich dabei um Ausbildungen handelt, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind, werden Leistungen nach diesem Gesetz grundsätzlich auch an Strafgefangene gewährt. Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach den in §§ 12, 13 BAföG genannten Bedarfssätzen, von denen allerdings die Kosten für Unterbringung und Verpflegung abgezogen werden. Auch unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung erscheint eine finanzielle Förderung für Strafgefangene in der Ausbildung sinnvoll. Zu Frage 107: Nein, die Bundesregierung sieht den Gleichheitsgrundsatz nicht als verletzt an. Mit dem Arbeitsentgelt wird für die Arbeitsleistung eines Strafgefangenen nach den im Strafvollzug geltenden Grundsätzen bezahlt. Wenn Gefangene eine im Sinne der §§ 2, 3 BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren, haben sie (sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden) Anspruch auf Ausbildungsförderung, die auch etwaige Ausbildungskosten mit abdeckt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1252 Frage 108): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der mittlerweile auf 36 639 Studenten angewachsenen Fern-Universität Hagen finanzielle Unterstützung zur Erfüllung ihrer bundesweiten Aufgaben zu geben? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, eine Hochschule eines Landes in ihrer Arbeit zu fördern, sind durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eng begrenzt. Die Bundesregierung hat unter weitgehender Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten der Fernuniversität bis einschließlich 1981 über die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau Investitionsmittel in Höhe von etwa 27 Millionen DM, für Modellversuche etwa 9,9 Millionen DM und für Vorhaben der Bildungsforschung etwa 530 000 DM zur Verfügung gestellt. Auch für die kommenden Jahre sind für Modellversuche und Forschungsvorhaben Mittel für laufende und neue Vorhaben geplant. Ihre Höhe ist noch nicht absehbar, solange konkrete Anträge des Landes nicht vorliegen. Welche Investitionsvorhaben nach dem Hochschulförderungsgesetz in den kommenden Jahren mitfinanziert werden können, läßt sich erst nach Abschluß der Beratungen im Wissenschaftsrat und im Planungsausschuß für den Hochschulbau über die weitere Ausbauplanung absehen. Die entsprechenden Beschlüsse sollen bis Ende März gefaßt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ralph Herberholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung darüber hinaus unter Umständen bereit, den 43 in Deutschland tätigen Weinkontrolleuren einen zentralen juristischen Beratungsdienst in Ihrem Hause zur Verfügung zu stellen?

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. h. c. Leber)

    Zander, Parl. Staatssekretär: Ich glaube nicht, daß es Aufgabe eines Bundesministeriums ist, einen derartigen Dienst bereitzustellen. Man müßte, wenn es in dieser Hinsicht ein Defizit gibt, prüfen, ob man es anders decken kann.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritte Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung
— Drucksache 9/983 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Innenausschuß
Finanzausschuß
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß
Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Redezeit von vier Stunden vereinbart worden. — Ich sehe, das Haus ist damit einverstanden.
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Dritte Fortschreibung des Energieprogramms bezieht ihre Spannung und Aktualität nicht aus energiewirtschaftlichen Gründen



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    allein, so lebenswichtig diese Fragen für die Bundesrepublik Deutschland auch sind. Wir müssen auch sehen, daß die Ausführung und Ausfüllung der in der Fortschreibung enthaltenen Maßnahmen in erheblichem Ausmaß zur Lösung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Probleme beitragen. Über die dringend erforderliche weitere Verbesserung unserer Leistungsbilanz wird wesentlich auf dem Felde der Energiepolitik mit entschieden werden. Wir dürfen deshalb unsere energiepolitischen Aufgaben nicht geringer einschätzen als vor einem oder vor zwei Jahren. Sorglosigkeit und Nachlässigkeit wären die falscheste Antwort, mit der wir auf eine für die Verbraucher positive Energiemarktentwicklung reagieren könnten.
    In den Grundfragen der in der Bundesrepublik Deutschland zu führenden Energiepolitik gibt es offensichtlich einen breiten Konsens in diesem Hause. Ich danke den Koalitionsfraktionen, die sehr konstruktive Beiträge zur Dritten Fortschreibung geleistet haben. Ich danke aber auch der Opposition dafür, daß sie bei aller Kritik an Einzelheiten und bei deutlicher Skepsis gegenüber der künftigen Umsetzung des Programms doch deutlich gemacht hat, daß sie die wesentlichen Orientierungen für richtig hält. Diese grundsätzliche Übereinstimmung, in die ich auch die Länder einbeziehe, bestärkt die Bundesregierung in ihrer Auffassung, daß wir auf einem richtigen und erfolgversprechenden Weg sind.
    Die Dritte Fortschreibung des Energieprogramms beinhaltet vor allem Aussagen zur langfristigen energiepolitischen Konzeption. Sie setzt einen ge- wissen Schlußstein bei der Formulierung der Grundlinien der Energiepolitik, die wir seit dem ersten Ölembargo 1973 entwickelt haben. Damals begann mit dem dramatischen und radikalen Wandel in den Rahmenbedingungen der Energierversorgung ein Umbruch in der Weltwirtschaft. Unser Land war dabei angesichts der Tatsache, daß rund zwei Drittel unseres Energieverbrauchs durch Importe gedeckt werden müssen, in der Gefahr, einer der großen Verlierer zu werden. Heute können wir trotz der fünfzehnmal höheren Ölpreise auf dem Weltmarkt insgesamt zuversichtlich sein. Der Schock hat positive Kräfte ausgelöst. Der Prozeß der Anpassung der Wirtschaft an die höheren Energiepreise ist im Gan- ge. Die Verbraucher haben ihr Verhalten angepaßt. Energiesparen ist zu einer Bürgertugend geworden, wenn dieses gute, altmodische Wort an dieser Stelle erlaubt ist.
    Meine Damen und Herren, das Energieprogramm datiert vom September 1973, also noch aus der Zeit vor Ausbruch der ersten Ölkrise. Bereits damals wurde dem Thema Risiken der Versorgung ein eigenes Kapitel gewidmet. Die damalige Zielsetzung gilt auch heute noch für die deutsche Energiepolitik, nämlich Absicherung der Ölversorgung, Bereitstellung alternativer Energien zum 01, fester Platz für die deutsche Kohle und rationelle Energieverwendung — und dies alles bei voller Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes.
    Unmittelbar nach dem ersten Ölschock hat die Bundesregierung im November 1974 die Erste Fortschreibung ihres Energieprogramms vorgelegt und
    sich dabei auf die Krisenvorsorge konzentriert. Mit der Gründung der Internationalen Energieagentur Ende 1974 wurde die Grundlage für ein internationales Krisenvorsorgesystem geschaffen.
    1977, bei der Zweiten Fortschreibung, waren die unmittelbaren konjunkturellen Erschütterungen der Ölpreiserhöhungen von 1973/74 schon zu einem großen Teil überwunden. Der Anpassungsprozeß an die neuen Bedingungen war aber gerade erst eingeleitet, und die Versorgungsrisiken waren noch keineswegs kleiner. Die Bundesregierung forcierte deshalb in der Zweiten Fortschreibung die Politik der Risikostreuung und der Anstrengungen „Weg vom 01". Die Ereignisse im Nahen Osten 1979/80 und der zweite Ölpreissprung haben die Risikoeinschätzung der Bundesregierung in drastischer Weise bestätigt.
    Seitdem ist viel geschehen. Heute sind wir so weit, daß selbst beim Ö120 % aus westlichen Ländern, aus der Nordsee nämlich, kommen und der Ölanteil am Energieverbrauch von einmal 55 % im Jahre 1973 auf 45 % im Jahre 1981 gesunken ist.
    Bei der Kohle wurde mit der Zweiten Fortschreibung die endgültige Stabilisierung eingeleitet. Heute ist die Absicherung von rund 80 % des Absatzes der deutschen Kohle Realität. Was dies bedeutet, kann man erst richtig einschätzen, wenn man sich erinnert, daß in diesem Hause 15 Jahre lang Energiedebatten in erster Linie Kohle-Debatten waren.
    Vor allem aber haben wir 1977 die nachfrageorientierte Energiepolitik nachdrücklich verstärkt. Es wurde ein flächendeckendes Einsparprogramm eingeleitet. Die Energieverbrauchsrückgänge 1980 und 1981 sprechen, auch wenn man die Konjunktureffekte abzieht, für sich.
    Wenn man manchmal hört, dies habe doch vor allem der Markt bewirkt, so kann ich nur sagen: Ja, selbstverständlich, das hat er. Unsere ganze Einsparpolitik ist darauf gerichtet, den Markt zu nutzen, ihn aber dort zu ergänzen, wo es notwendig ist, nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil dies die wirksamste Methode ist. Diese Politik läßt der Eigenverantwortung des einzelnen den nötigen Raum, und sie entwickelt eine Dynamik, die mehr schafft als alle Ämter und Bürokraten dieses Landes.
    Die nunmehr vorliegende Dritte Fortschreibung des Energieprogramms ergänzt und vervollständigt die energiepolitische Konzeption, setzt weitere Incentives für die Ölsubstitution, führt die Einsparpolitik sowie die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung fort. Sie zieht für die Kernenergie die Schlußfolgerungen aus der unbefriedigenden Entwicklung der letzten Jahre; denn diese hat dazu geführt, daß der gegenwärtige Beitrag der Kernenergie sowie ihre Planungs- und Bauzeiten nicht den energie- und industriepolitischen Erfordernissen entsprechen.
    Einer der Schwerpunkte der Dritten Fortschreibung ist Energieeinsparung. Wir können mit Befriedigung registrieren, daß die rationellere Energieverwendung überall in Gang gekommen ist. Die Einsparerfolge, die wir in den letzten Jahren zu verzeichnen hatten, haben auch kühne Optimisten in diesem Umfang nicht erwartet. Das wird besonders



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    deutlich beim Öl. Der inländische Absatz von Öl betrug 1979 noch 133 Millionen t, 1981 nur noch 106 Millionen t. Dies ist ein Rückgang von 20 % in einer Zweijahresfrist.
    Die Zahlen zeigen, daß der Umstrukturierungsprozeß mit dem Ziel der Anpassung an die veränderten Bedingungen deutliche Fortschritte gemacht hat. Dieser Prozeß hat schon 1973/74 — nach der ersten Ölkrise — eingesetzt. Die Energiepolitik der Bundesregierung hat hierfür die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen. Dies möchte ich insbesondere an die Adresse derjenigen sagen, die, wie z. B. Herr Christians von der Deutschen Bank in einem Zeitungsinterview dieser Tage, behaupten, die frühzeitige richtige Weichenstellung sei damals verpaßt worden. Die Ölkrise von 1973 hat für die Energiepolitik der Bundesregierung eben nicht die Bedeutung eines Ausrutschers gehabt, sondern sie war der Beginn einer konsequenten Anpassungspolitik.
    Zu den Erfolgen der Energiepolitik, hat die breite Informations- und Aufklärungspolitik der Bundesregierung ihren Beitrag geleistet. Sie wissen, daß unser Informationsmaterial nicht einfach auf den Markt geworfen wird, sondern daß es nur auf einzelne Anfragen interessierter Bürger verschickt wird. Die hohe Zahl der täglichen Anfragen im Bundeswirtschaftsministerium beweist nach wie vor das große Interesse der Bevölkerung an Energiespar-ideen und -möglichkeiten. Wir werden in diesen Bemühungen trotz der Haushaltskürzungen, die uns auch in diesem Sektor getroffen haben, fortfahren.
    Zu unserem umfassenden, marktwirtschaftlich orientierten Einsparprogramm sind uns realistische Alternativen nicht aufgezeigt worden. Allerdings wird der Prozeß der Strukturanpassung der deutschen Volkswirtschaft an die Notwendigkeiten der Energiemärkte von Bürgern, Unternehmen und Gewerkschaften auch weiterhin Mut und auch Opfer verlangen.
    Natürlich wird man nicht in allen Bereichen jedes Jahr neue spektakuläre Einsparerfolge erwarten dürfen. Aber es gibt gleichwohl noch beachtliche Einsparpotentiale. Ich denke dabei nicht nur an die Haushalte oder die Industrie, sondern auch an Dinge wie den Benzinverbrauch, und zwar hier gerade an diejenigen, die, wie das bei den großen öffentlichen und privaten Verwaltungen der Fall ist, nicht selbst dafür bezahlen müssen, wenn sie das Gaspedal durchdrücken.

    (Hört! Hört! bei der FDP)

    Die Linie der Bundesregierung, meine Damen und Herren, ist sehr weitgehend im Einklang mit den Einsparempfehlungen der Enquete-Kommission des 8. Deutschen Bundestages. Von den 62 zur Prüfung vorgeschlagenen Empfehlungen deckt unsere Einsparpolitik den allergrößten Teil ab. Es bleiben einige wenige Punkte, die wegen der Länderzuständigkeit derzeit nicht verwirklicht werden können oder bei denen wir überzeugt sind, daß eine marktgerechte Lösung wirksamer ist. Durch den Beschluß des Bundestages zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission vor einigen Wochen fühle ich mich in dieser Bewertung bestätigt.
    Die Bundesregierung ist bei ihrer Energiepolitik allerdings auch auf die Hilfe der Gemeinden und der Länder angewiesen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an den Bundesrat, die Wärmeschutzverordnung, mit der vor allem die Wärmedämmvorschrift bei Neubauten verschärft wird, nicht zu verzögern, sondern sie rasch zu verabschieden.
    Ein wichtiger Punkt unserer Einsparpolitik ist das Anschlußprogramm zum gegenwärtigen 4,35-Milliarden-DM-Programm. Die Bundesregierung hat trotz der Haushaltsknappheit 150 Millionen DM jährlich bereitgestellt. Wir haben den Bundesländern dieses Angebot für ein gemeinsames Programm gemacht, weil bei den privaten Haushalten das größte Potential zur Energieeinsparung besteht. Ich verstehe durchaus die Finanznot der Länder, und ich bin mir ihrer Vorbehalte zur Weiterführung eines Mischfinanzierungstatbestandes voll bewußt. Aber ich verstehe nicht, meine Damen und Herren, daß einige Länder diesen Vorbehalten mehr Gewicht geben als der Energieeinsparung.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dieses Programm ist ein bewährter Mischfinanzierungstatbestand. Es besteht aus steuerlichen Hilfen wie Finanzzuschüssen und kann schon deshalb nur gemeinsam von Bund und Ländern festgelegt werden. Ich werde mit meinen Kollegen aus den Ländern am 1. Februar über diese Frage reden.
    Wir sollten alles tun, damit sich im Interesse der Sache keine Risse im Konsens über die Energieeinsparung auftun. Vorbild sollte das neue Kohleheizkraftwerks- und Fernwärmeausbauprogramm sein, mit dem Bund und Länder 1,2 Milliarden DM an Investitionszuschüssen geben. Den Ausbau der Fernwärme betrachtet die Bundesregierung als einen ebenfalls wichtigen Beitrag zur rationellen Energienutzung.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Mit der finanziellen Förderung der Fernwärme in massiver Form haben Bund und Länder bereits 1975 begonnen — zu einer Zeit, als Fernwärme vielen noch sehr nebensächlich erschien. Für die Zukunft ist vordringlich, daß die Voraussetzungen für den Zubau vor allem von Kohleheizkraftwerken verbessert werden. Dies erfordert nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine ausreichende Standortvorsorge durch Länder und Gemeinden.
    Eine wichtige Hilfe für den Fernwärmeausbau ist die Erarbeitung und praktische Umsetzung örtlicher und regionaler Versorgungskonzepte. Versorgungsunternehmen und Gemeinden sind hier zur Zusammenarbeit aufgerufen, eine Aufgabe, die ihnen niemand abnehmen kann.

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    Dies ist ein klassischer Fall des Subsidiaritätsprinzips in der Energiepolitik. Lösungen, die auf örtlicher Ebene gefunden werden, sind realitäts- und vor allem bürgernäher als von oben verordnete Rezepte.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Bei allen Erfolgen in der Energieeinsparung, meine Damen und Herren, bin ich der Meinung, daß



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    diese nicht als Alibi für Nichtstun auf der Angebotsseite benutzt werden dürfen.
    Zur Kohle kann ich mich heute kurz fassen. Die Tatsache, daß zur Zeit keine neuen Entscheidungen notwendig sind, zeigt deutlicher als alles andere, daß die Stabilisierung der heimischen Kohle — wenn auch nach wie vor mit erheblichen öffentlichen Mitteln — erreicht werden konnte. Die Feststellung, daß die Position der deutschen Steinkohle heute und auf absehbare Zeit gesichert ist, darf uns alle mit Genugtuung erfüllen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Diese Politik ist von allen Parteien, von den Gewerkschaften und den Unternehmen mitgetragen worden.
    Auch bei der Krisenvorsorge sind wir gut vorangekommen. Das System gegen Versorgungsstörungen mit seinen Vorräten und staatlichen Einflußmöglichkeiten ist bis auf Abrundungen entwickelt. In diesem Zusammenhang bitte ich die Länder, die im Bundesrat anstehenden Verordnungen für Kraftstoffe, leichtes Heizöl, Strom und Gas möglichst bald zu verabschieden.
    Wenn damit das Thema „Öl für den Krisenfall" seine Regelung gefunden hat, so kann dies von der langfristigen Bereitstellung leider noch nicht gesagt werden. Die deutsche Ölwirtschaft durchläuft gegenwärtig einen schwierigen strukturellen Anpassungsprozeß, der sich vor allem aus dem Rückgang und einer veränderten Zusammensetzung der Nach-
    ) frage ergibt. Die Bundesregierung erwartet — die betroffene Wirtschaft weiß und akzeptiert dies —, daß die Unternehmen diesen Anpassungsprozeß aus eigener Kraft bewältigen. Dies erfordert aber auch die Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Und keinen Verdrängungswettbewerb!)

    Unsere Erdgaspolitik, meine Damen und Herren, verwirklicht sich auf der seit 1973 eingeschlagenen Linie. Mit dem Bezugsvertrag aus der Sowjetunion eröffnet sich eine zusätzliche Option. Die Risiken dieser Bezüge sind nach Meinung der Bundesregierung und der beteiligten Wirtschaft beherrschbar. Ich möchte noch einmal unterstreichen, daß dieser Vertrag nicht zu einseitigen, unvertretbaren Abhängigkeiten führen wird. Vor unserer Entscheidung haben wir das Für und Wider aufs sorgfältigste geprüft und abgewogen.
    Meine Damen und Herren, das Thema Kernenergie steht in der politischen Diskussion im Vordergrund. Auch hier haben sich die unterschiedlichen Meinungen in den letzten Jahren durch eine versachlichte Diskussion und unter dem Druck der Tatsachen angenähert. Der breite Konsens in den Grundfragen unserer Energiepolitik ist die Basis dafür, daß in den zentralen Fragen der Kernenergiepolitik mehr Übereinstimmung erreicht werden konnte. Ich möchte hier vier Punkte ansprechen.
    Erstens: Die Entscheidung, ob ein weiterer Zubau von Kernkraftwerken notwendig ist, ist eine Frage nach den sonst einsetzbaren Alternativen. Wir sind uns alle einig, daß 01 und Gas in Zukunft möglichst
    weniger und nicht etwa mehr zur Stromerzeugung beitragen sollen.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Bei Braunkohle und Wasserkraft — beides sehr kostengünstig — ist das Potential in unserem Lande begrenzt; der Beitrag kann nicht mehr wesentlich gesteigert werden. Im übrigen wird die Verfügbarkeit der Braunkohle mittelfristig mit dem Einsatz zur Kohlevergasung eher abnehmen.
    Der Einsatz der deutschen Steinkohle ist durch den sogenannten Jahrhundertvertrag zwischen Elektrizitätswirtschaft und Steinkohlenbergbau bis 1995 festgelegt. Der Platz der Steinkohle ist — vor allem aus Kostengründen — in der sogenannten Mittellast und nicht in der Grundlast, in der die Kraftwerke rund um die Uhr Strom produzieren. Ein noch stärkerer Ausbau von Kohlekraftwerken als geplant stößt in unserem dichtbesiedelten Land auf Umweltgrenzen. Niemand sollte die Warnung des Sachverständigenrates für Umweltfragen auf die leichte Schulter nehmen, der einen zu starken Ausbau von Kohlekraftwerken aus Umweltgesichtspunkten nicht für vertretbar hält.
    Es bleibt deshalb dabei: für die Anpassung der Stromerzeugungskapazität an den Bedarf im Grundlastbereich ist stärkerer Kernenergieeinsatz notwendig. Genau dies und nichts anderes bedeutet es, wenn in der Dritten Fortschreibung vom „Zubau neuer Kernkraftwerke im Rahmen des Bedarfs" gesprochen wird. Konkret heißt dies, daß die Kernenergie „einen weiter steigenden Beitrag zur Stromerzeugung in der Grundlast leisten muß", während Kohlekraftwerke die Stromerzeugung im Mittellastbereich tragen sollen. Dies ist die Politik der Bundesregierung, mit der auch — —

    (Zuruf von der FDP)

    — Herr Kollege, Sie haben es nicht gelesen. Ich habe das, was ich eben vorgetragen habe, wörtlich aus der Dritten Fortschreibung zitiert.
    Dies ist die Politik der Bundesregierung, mit der auch die entsprechenden Aussagen der Enquete-Kommission des 8. Deutschen Bundestages übereinstimmen, daß nämlich aus versorgungs- und industriepolitischen Gründen neue Kernkraftwerke im Rahmen des Bedarfs zugebaut werden. Ich begrüße es, daß die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1981 dies bestätigt.
    Diese Politik bedeutet keinen massiven oder forcierten Ausbau der Kernenergie, wie von mancher Seite unterstellt worden ist. Es geht auch nicht um einen Gegensatz von „harten Energien" zu „sanften Energien", womit wohl die Gegenüberstellung von Technologien wie Wärmepumpen, Solarkollektoren, Fernwärme usw. mit großtechnischer Energiebereitstellung, insbesondere durch Kraftwerke, gemeint ist. Die Dritte Fortschreibung sagt klar, daß es um die Erhöhung des Angebots aller verfügbaren Energien alternativ zum Ö1 geht. Wir sind nicht in der Lage, uns den Luxus des Entweder-Oder leisten zu können. Wir brauchen Kernenergie und Kohle zum Beispiel.



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    Zweitens: Voraussetzung für den weiteren Zubau
    von Kernkraftwerken ist ohne jeden Zweifel sowohl die Gewährleistung des hohen Sicherheitsstandards als auch die Sicherung der Entsorgung. Auch hierzu enthält die Dritte Fortschreibung klare Aussagen, die diese Verknüpfung sehr deutlich machen. In Anwesenheit des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesinnenminister kann ich mich hier sehr kurz fassen. Die vereinbarte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ohne Schmälerung der Rechtssicherheit ist ein großer Schritt vorwärts. Ich hoffe sehr, daß die Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensordnung die Zustimmung im Bundesrat findet. Auch die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Entsorgung unterstreichen diese Gemeinsamkeit.
    Daß ein solches Entsorgungskonzept in seinen Einzelschritten nicht ohne Reibungen verwirklicht werden kann, ist sicherlich keine Überraschung. Aber wir haben doch Fortschritte zu verzeichnen. Bei der Erkundung des geplanten Endlagers in Gorleben ist man im vergangenen Jahr vorangekommen. Inzwischen wurde die erste Baugenehmigung für das Zwischenlager Gorleben erteilt. Ein kürzlich ergangener Beschluß des OVG Lüneburg hat diese Genehmigung bestätigt. Diese Entscheidung ist in doppelter Hinsicht bedeutsam. Zum einen kann der Bau des Zwischenlagers in Kürze beginnen. Zum anderen läßt sich schon aus dem Beschluß ableiten, daß dieses Obergericht von der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eines Zwischenlagers ausgeht. Wir werden auch im gerade begonnenen Jahr deutliche Fortschritte erzielen. Noch am 31. Dezember ist die erste Teilerrichtungsgenehmigung für die Urananreicherunganlage in Gronau durch das Land Nordrhein-Westfalen erteilt worden.
    Drittens: In diesem Bundestag besteht Übereinstimmung darüber, daß die Kernenergie auch industriepolitisch von großer Bedeutung ist. Es geht dabei nicht nur um den Einfluß von Kernenergieinvestitionen auf Konjunktur und Beschäftigung. Es geht auch um wettbewerbsfähige Strompreise im Vergleich zu unseren Konkurrenten am Weltmarkt. Wer das außer acht läßt, wird seine Nachlässigkeit sehr schnell in erhöhten Leistungsbilanzdefiziten wiederfinden. Sage doch niemand, die Strompreise hätten nur geringe Kostenwirkung, und energieintensive Rohstoffindustrien müßten eben zur Not abwandern!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wohin?)

    Viele Beispiele beweisen, daß ein hochindustrialisiertes Land auch Grundstoffindustrien braucht, um die notwendige technologische Verflechtung zwischen den Industrien aufrechtzuerhalten. Kernenergie, das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen ebenso wie die Praxis, ist in der Grundlast auch bei Einrechnung aller Kosten des Brennstoffkreislaufs neben Braunkohle und Wasserkraft die kostengünstigste Stromerzeugung. Sie wird es in absehbarer Zeit auch bleiben.
    Es geht weiter um die Wettbewerbsposition deutscher Kraftwerkshersteller auf dem Weltmarkt. Diese Position kann, wenn zu Hause keine Kernkraftwerke gebaut werden, nicht gehalten werden.
    Es geht schließlich um die Unabhängigkeit von Lieferungen dieser Technologien aus anderen Industrieländern auch in den nächsten 20 Jahren.
    Viertens: Entscheidungen über den Zubau von Kernkraftwerken, die heute getroffen werden, bestimmen die Kernkraftwerkskapazität bis 1990 und darüber hinaus. In der Öffentlichkeit ist immer wieder behauptet worden, die Bundesregierung strebe bis 1995 einen Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch von 17 % an. Dies ist nicht richtig. Diese Zahl ist lediglich eine Prognose der wirtschaftswissenschaftlichen Institute, die unter gewissen gesamtwirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Prämissen eine Vorausschätzung der Energieentwicklung bis 1995 erstellt haben.
    In der Dritten Fortschreibung hat die Bundesregierung gesagt, daß sie die Aussagen der Institute im Trend für plausibel hält, konkret: die weitere Entkopplung zwischen gesamtwirtschaftlichem Wachstum und Energieverbrauch sowie die weitere Zurückdrängung des Ölanteils. Die Zahlen macht sie sich aber wie schon in der Zweiten Fortschreibung nicht zu eigen. Ich persönlich habe noch nie in solchen Zahlen einen Sinn gesehen, weil sie erfahrungsgemäß in der Öffentlichkeit als staatliche Planvorgaben mißverstanden werden.
    Energiepolitisch ist vordringlich, daß die im Bau befindlichen Kernkraftwerke zügig weitergebaut und die geplanten Kernkraftwerke in Angriff genommen werden. Entscheidend ist, daß die Elektrizitätswirtschaft bedarfsgerecht zubauen kann. Welche Megawattzahl wir 1995 präzise haben werden, ergibt sich durch die Investitionsentscheidungen. Entscheidungen über konkrete Kraftwerksprojekte müssen von den Versorgungsunternehmen entsprechend ihrem Kapazitätsbedarf im Zusammenwirken mit den jeweiligen Landesregierungen als Genehmigungsbehörden getroffen werden.
    Sie alle wissen, daß beim Bundesminister des Innern die Projekte Biblis C, Isar II und Lingen, die ersten drei der sogenannten Konvoi-Projekte, nach den positiven Voten der Reaktorsicherheitskommission zur Freigabe anstehen. Nach der Freigabe durch die Bundesregierung ist es dann Sache der Länder, die erste Teilerrichtungsgenehmigung zu erarbeiten.
    In der Dritten Fortschreibung hat die Bundesregierung bekräftigt, daß sie auch künftig Kernkraftwerksprojekte, die von den Bundesländern vom Bedarf her für erforderlich gehalten werden, unterstützen wird. Die baden-württembergische Landesregierung hat kürzlich auch um Unterstützung für die geplanten Kernkraftwerke Wyhl und Neckarwestheim II gebeten. Der Bundeskanzler und ich selbst haben Baden-Württemberg gegenüber bekräftigt, daß es Sache des Landes ist, über Standortwahl und den Bedarf zu entscheiden, daß die in Baden-Württemberg geplanten Kernkraftwerke aber in Einklang mit der Energiepolitik der Bundesregierung stehen und von ihr auch unterstützt werden.
    Meine Damen und Herren, zum Thema Schneller Brüter in Kalkar unterstütze ich die Bemühungen des Kollegen von Bülow, die Elektrizitätswirtschaft zu einer freiwilligen Lösung dieses Finanzproblems



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    zu bringen. Eine entscheidende Voraussetzung ist der Beschluß der Länderwirtschaftsminister vom September 1981, den wir in München gemeinsam gefaßt haben. Sie haben erklärt, daß die Aufbringung der erforderlichen Mittel nicht an ihnen scheitern werde. Ich bin nach wie vor optimistisch, daß auch die Verantwortlichen in den Unternehmen akzeptieren, daß Kalkar nur bei einem höheren finanziellen Engagement der Wirtschaft, gebunden an die Aufhebung des Vorbehaltes des Deutschen Bundestages, fertiggestellt werden kann. Bisher haben schon nord- und westdeutsche Energieversorgungsunternehmen einen anerkennenswerten Finanzierungsbeitrag angeboten. Ich begrüße es sehr, daß nunmehr auch bei Regierungen und EVUs im Süden unseres Landes die Bereitschaft hierzu gewachsen ist, und ich danke den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft für ihre Unterstützung in dieser Frage.
    Mit ihrer Energiepolitik leistet die Bundesregierung auch den von ihr erwarteten Beitrag zur Lösung der internationalen Energieprobleme. Die gesamte Welt befindet sich heute im größten Strukturanpassungsprozeß seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Für jedermann ist inzwischen die Untrennbarkeit, die gegenseitige Abhängigkeit von Energie und Wirtschaftsentwicklung deutlich geworden. Das gilt für unser Land, und es gilt auch weltweit. Ost und West, Nord und Süd stehen — mit Ausnahme der Produzentenländer — unter gleichem oder ähnlichem energiepolitischen Anpassungsdruck.
    Wir in der Bundesrepublik können heute sagen, daß wir unser Bestes, wenn auch längst noch nicht alles getan haben, um eine Strategie zu entwickeln, damit diese energiepolitische Anpassung so rasch und so dauerhaft wie möglich vorgenommen wird. Wir sind zu weiteren Anstrengungen bereit, nicht zuletzt zu internationaler Kooperation, ohne die das Weltenergieproblem bei noch so großen nationalen Bemühungen niemals gelöst werden kann. Wir sind davon überzeugt, daß wir auf diese Weise einen wirksamen Beitrag zur Festigung der weltwirtschaftlichen Beziehungen und — ich sage das ohne jedes Gefühl der Übertreibung — zur Wahrung des Friedens in der Welt leisten.
    Meine Damen und Herren, ich möchte diesen Beitrag nicht schließen, ohne all denen zu danken, die an der Dritten Fortschreibung mitgearbeitet haben. Das gilt für viele Abgeordnete aus allen drei Fraktionen dieses Hauses ebenso wie für die Mitarbeiter der Energieabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, für die energiewirtschaftlichen Verbände, die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie, die Wissenschaft und die Energiewirtschaft selbst. Die Bundesregierung ist jederzeit gern bereit, Anregungen, Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge zu ihrem Energieprogramm zu diskutieren und zu berücksichtigen. Wir rechnen mit einer lebhaften und fruchtbaren Diskussion hier in diesem Hause und in seinen Ausschüssen. — Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)