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    Plenarprotokoll 9/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4141A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4141 B Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschl. der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1979 — Drucksache 9/978 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 4141 B Esters SPD 4145A Dr. Zumpfort FDP 4147 B Dallmeyer CDU/CSU 4151 B Jungmann SPD 4151 C Dr. Friedmann CDU/CSU 4156 B Kühbacher SPD 4160 D Gärtner FDP 4164 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Verlängerung des Welttextilabkommens zu dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU Welttextilabkommen — Drucksachen 9/1044 (neu), 9/1072, 9/1115 — 4167 D Nächste Sitzung 4168 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4169*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4169* C Anlage 3 Auslage der von der Deutschen Volksunion herausgegebenen Zeitung „Deutscher Anzeiger" bei der Hauptpost Köln MdlAnfr 48 27.11.81 Drs 09/1089 Gilges SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 4169* D Anlage 4 Auflagenhöhe, Kosten und Effizienz der BPA-Broschüre „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" MdlAnfr 53, 54 27.11.81 Drs 09/1089 Breuer CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 4170*A Anlage 5 Strafrechtliche Verfolgung von „Bürgerwehren" MdlAnfr 81 27.11.81 Drs 09/1089 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4170*C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 Anlage 6 Schutz der Verbraucher vor Anbietern sogenannter Patentsysteme beim Zahlenlotto MdlAnfr 82 27.11.81 Drs 09/1089 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4170*D Anlage 7 Zulässigkeit von Mietpreisklauseln als Alternative zur Staffelmiete; Einbeziehung von Mieten aus eigenem Bestand in das Vergleichsmietensystem MdlAnfr 84, 85 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 4171*A Anlage 8 Auflage und Empfängerkreis einer vom Bundeswirtschaftsminister herausgegebenen Informationsbroschüre MdlAnfr 92 27.11.81 Drs 09/1089 Jaunich SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4171*C Anlage 9 Differenzen zwischen Inlands- und Exportpreis bei Stickstoffdünger MdlAnfr 93 27.11.81 Drs 09/1089 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4171* D Anlage 10 Einspruch der Europäischen Kommission gegen die Neubesteuerung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben MdlAnfr 94, 95 27.11.81 Drs 09/1089 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4172* A Anlage 11 Einsatz von Flüssiggas bei Fahrzeugen MdlAnfr 96 27.11.81 Drs 09/1089 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 4172* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4141 71. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 64. Sitzung, Seite 3708 B: In der vorletzten Zeile ist statt „140" zu lesen: „14". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 4. 12. Dr. Ahrens * 4. 12. Dr. Althammer * 4. 12. Amling 4. 12. Bahner (Berlin) 4. 12. Bahr 4. 12. Becker (Nienberge) 4. 12. Böhm (Melsungen) * 4. 12. Büchner (Speyer) * 4. 12. Cronenberg 4. 12. Dr. Dollinger 4. 12. Dr. Dregger 4. 12. Eickmeyer * 4. 12. Dr. Enders * 4. 12. Dr. Faltlhauser 4. 12. Feinendegen 4. 12. Gattermann 4. 12. Dr. von Geldern 4. 12. Dr. Geßner * 4. 12. Häfele 4. 12. Hansen 4. 12. Hauck 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Herterich 4. 12. von der Heydt 4. 12. Dr. Holtz * 4. 12. Horn * 4. 12. Dr. Hüsch 4. 12. Graf Huyn 4. 12. Jäger (Wangen) * 4. 12. Jansen 4. 12. Kittelmann * 4. 12. Dr. Köhler (Duisburg) 4. 12. Lenzer * 4. 12. Lorenz 4. 12. Männing * 4. 12. Mischnick 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Bayreuth) 4. 12. Müller (Wadern) * 4. 12. Neuhaus 4. 12. Dr.-Ing. Oldenstädt 4. 12. Dr. Osswald 4.12. Frau Pack * 4. 12. Pensky * 4. 12. Dr. Pinger 4. 12. Poß 4. 12. Rainer 4. 12. Reddemann * 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Rösch * 4. 12. Rohde 4. 12. Schluckebier * 4. 12. Schmidt (München) * 4. 12. Schmidt (Würgendorf) 4. 12. Freiherr von Schorlemer 4. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schreiner 4. 12. Schröder (Wilhelminendorf) 4. 12. Frau Schuchardt 4. 12. Schulte (Unna) * 4. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 12. Spilker 4. 12. Dr. Sprung * 4. 12. Tietjen 4. 12. Timm 4. 12. Topmann " 4. 12. Dr. Unland * 4. 12. Dr. Vohrer * 4. 12. Wallow 4. 12. Weiskirch (Olpe) 4. 12. Frau Dr. Wisniewski 4. 12. Dr. Wittmann (München) * 4. 12. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 GO die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Überplanmäßige Ausgabe im Hauhaltsjahr 1981 bei Kap. 1412 Tit. 698 02 - Entschädigungen auf Grund des Fluglärmgesetzes - (Drucksache 9/1077) zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1002 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - im Haushaltsjahr 1981 (Drucksache 9/1087) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 2. Dezember 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Mitteilung der Kommission an den Rat über die Freigabe der historischen Archive der Gemeinschaft (Drucksache 9/515 Nr. 15) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 48): Kann die Bundesregierung die Gründe mitteilen, weshalb die von der rechtsradikalen Deutschen Volksunion herausgegebene und im Verfassungsschutzbericht 1980 erwähnte Zeitung „Deutscher Anzeiger" den Postbediensteten im Postamt 1 (Hauptpost Köln) auf einem Tisch vor der Glaskabine des Aufsichtsbeamten der Dienststelle III/1 zur Mitnahme ausliegen? Nachforschungen beim Postamt Köln 1 ergaben keinen Hinweis, daß unbeanschriftete Postvertriebsstücke des „Deutschen Anzeigers" in der Ver- 4170* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 gangenheit zur Mitnahme ausgelegen haben. Ein Auslegen ohne Anschrift eingegangener Zeitungen zum Mitnehmen würde auch den Dienstvorschriften zuwiderlaufen. Zur Erläuterung folgendes: Postvertriebsstücke sind Sendungen des Postzeitungsdienstes, die vom Verleger mit der vollständigen Zustelladresse des Empfängers versehen und für Zustellämter gebündelt eingeliefert werden. Hin und wieder kommt es vor, daß versehentlich Einzelexemplare — in selteneren Fällen auch einmal ganze Zeitungspakete — keine Anschrift tragen. Derartige Sendungen werden ausgesondert und, da sie nicht zugestellt werden können, beim Postamt Köln 1 auf einem Arbeitstisch vor dem Dienstzimmer der Aufsichten vorübergehend abgelegt und später im Dienstzimmer der Aufsicht für etwa 14 Tage gelagert, ehe sie wie unzustellbare Sendungen behandelt werden. Unzustellbare Zeitungspostsendungen sind zum Altpapier zu nehmen. Im übrigen werden von der angesprochenen Wochenzeitung „Deutscher Anzeiger" die zum Postvertrieb zugelassen ist, im Bereich des Postamts Köln 1 lediglich 22 Exemplare ausgeliefert. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 53 und 54): Welche Personal-, Verteilungs- und Sachkosten verursachen die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" im laufenden Haushaltsjahr, und welche diesbezüglichen Ausgaben sind für 1982 eingeplant? In welcher Auflagenzahl wird die „Information der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" wie vielen Beziehern zugestellt, und welche Veränderungen werden nach der momentan laufenden Werbekampagne erwartet? Zu Frage 53: Die „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" werden nach einer Hochrechnung von Anfang dieser Woche im Jahre 1981 folgende Kosten verursachen: a) Personalkosten (ein Redakteur) DM 33 600,- b) Verteilung (Konfektionierung und Porto) DM 172 300,- c) Sachkosten (Umschläge und Druck) DM 58 000,—Die Gesamtkosten für 1981 werden sich also voraussichtlich auf DM 263 900,—belaufen. Für das Jahr 1982 lassen sich die Kosten zur Zeit nicht exakt abschätzen, weil noch keine Tarifverhandlungen stattgefunden haben und auch die Entwicklung der Sachkosten (zum Beispiel Papierkosten) noch nicht klar absehbar ist. Verhandlungen mit Firmen oder Ausschreibungen haben bisher nicht stattgefunden. Zu Frage 54: Die gegenwärtige Auflage der „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" beträgt 32 500. Diese Exemplare gehen an 25 650 Bezieher. Die Zahlendifferenz ist darauf zurückzuführen, daß wegen der Größe mancher Betriebs- und Personalräte zahlreiche Bezieher um mehrere Exemplare gebeten haben. Im November und Dezember 1981 sind Betriebsräte größerer Unternehmen auf die Möglichkeit des Bezugs hingewiesen worden. Von dieser Aktion zur Ausweitung des Verteilers werden rund 2 000 neue Adressen erwartet. Angestrebt ist, daß die Betriebs- und Personalräte aller größeren Betriebe und Verwaltungen in der Bundesrepublik die Publikation kennen und bei Bedarf beziehen können. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 81): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Gründung von „Bürgerwehren", wie z. B. in Bremen, dem Straftatbestand der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung gleichzustellen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Generalbundesanwalt gegebenenfalls anzuweisen, die Gründung derartiger „Bürgerwehren" strafrechtlich zu verfolgen? Der Bundesregierung sind bisher nur vereinzelte Verlautbarungen bekannt geworden, nach denen die Gründung sog. „Bürgerwehren" beabsichtigt sein soll; über die Verwirklichung solcher Pläne liegen noch keine Erkenntnisse vor. Unter diesen Umständen ist eine generelle rechtliche Bewertung im Sinne Ihrer Frage gegenwärtig nicht möglich. Es kann deshalb nur ebenso generell davor gewarnt werden, Zusammenschlüsse zu gründen mit dem Ziel, strafbare Handlungen zu begehen. Die Bundesregierung beobachtet die von Ihnen angesprochene Erscheinung mit großer Aufmerksamkeit. Zu Ihrer Frage nach einer Anweisung an den Generalbundesanwalt bemerke ich vorsorglich, daß dieser dem Legalitätsgrundsatz verpflichtet ist und von sich aus tätig wird, wenn zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten gegeben sind, die in seine Ermittlungszuständigkeit fallen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 82): Gibt es nach der geltenden Rechtslage eine Möglichkeit, mit verbraucherschützenden Maßnahmen gegen die Anbieter sogenannter Patentsysteme beim Zahlenlotto vorzugehen, und wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin eine Lücke, die geschlossen werden muß? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 4171* Wie bei anderen Werbeaussagen auch ist die Werbung für sog. Patentsysteme beim Zahlenlotto, z. B. dann unzulässig, wenn sie irreführende Aussagen über die Beschaffenheit des Systems, vor allem seine Erfolgsaussichten und seine Zuverlässigkeit, enthält. Nach § 3 in Verbindung mit § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, gegen solche Formen irreführender Werbung einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wird für Lotteriesysteme mit wissentlichen unwahren und zur Irreführung geeigneten Angaben geworben, so kann dies außerdem nach § 4 UWG strafrechtlich verfolgt werden. Schon das geltende Recht bietet somit Möglichkeiten, den Verbraucher gegen falsche Versprechungen über Lottospielsysteme zu schützen. Die Bundesregierung beabsichtigt im übrigen, die Rechte der Verbraucher gegenüber unlauteren und irreführenden Werbeaussagen durch Vorschläge im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstärken. Danach soll unter anderem den Verbrauchern bei Wettbewerbsverstößen ein Recht auf Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gewährt werden. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 84 und 85): Hält die Bundesregierung die Zulässigkeit von Mietpreisgleitklauseln, etwa entsprechend § 9 a der Erbbaurechtsverordnung, im Hinblick auf die Erzielung einer hinreichenden Wirtschaftlichkeit anstelle der beabsichtigten Staffelmiete für sinnvoll? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers vom 16. November 1981, „das Vergleichsmietensystem dadurch zu verbessern, daß als Nachweis auch — jedenfalls zum Teil — Mieten aus dem eigenen Bestand herangezogen werden können"? Zu Frage 84: Die Ausgangslage bei Erbbaurechtsverträgen unterscheidet sich wesentlich von der bei Wohnraummietverträgen. Bei diesen steht für eine Anpassung des Mietzinses das bewährte Vergleichsmietensystem zur Verfügung. Forderungen nach einem vereinfachten Mieterhöhungsverfahren im freifinanzierten Mietwohnungsbau ist die Bundesregierung im Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 entgegengekommen, nämlich durch Vorschläge zur Straffung und Vereinfachung des Mieterhöhungsverfahrens nach dem Vergleichsmietensystem und zur Einführung der Staffelmiete im Neubaubereich. Zu Frage 85: Der Vorschlag, die Begründung eines vorprozessualen Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand des Vermieters zuzulassen, ist u. a. deshalb problematisch, weil die Mieten aus dem Bestand eines Vermieters einen weniger zuverlässigen Schluß auf die ortsübliche Miete zulassen als die Mieten verschiedener Vermieter. Darüber hinaus könnte der Anbieter einer Mehrzahl von Wohnungen in gewissem Umfang in der Lage sein, das Vergleichsmietniveau zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Von Seiten der Kapitalsammelstellen ist kürzlich eine neue Dokumentation zu diesem Problem vorgelegt worden, die zur Zeit von der Bundesregierung geprüft wird. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 92): Wie hoch war die Auflage der Informationsbroschüre „Das Handwerk", und welcher Empfängerkreis soll damit im wesentlichen angesprochen werden? Die Auflage der Informationsbroschüre „Das Handwerk" beträgt 20 000. Die Broschüre setzt die früher in längeren Zeitabständen (zuletzt 1969) von der Bundesregierung herausgegebenen Broschüren über das Handwerk fort. Sie informiert über die Bedeutung des Handwerks in der Gesamtwirtschaft, über Handwerksrecht und -organisation, Ziele und Maßnahmen der Gewerbeförderung und die internationalen Beziehungen des Handwerks. Auf die Herausgabe der Broschüre wurde in den Tagesnachrichten des Bundesministers für Wirtschaft vom 16. Oktober 1981 hingewiesen. Sie wird Interessenten auf Anforderung vom Bundeswirtschaftsministerium zugesandt. Neben den Verbänden der Handwerkswirtschaft, anderen interessierten Organisationen und Gruppen sowie Einzelpersonen sollen mit dieser Schrift — wie bereits zu Frage 27 erwähnt — insbesondere Jugendliche über die vielfältigen Möglichkeiten handwerklicher Berufstätigkeit informiert werden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Frage 93): Sieht sich die Bundesregierung in Kenntnis der Veröffentlichung des Kieler Instituts für Agrarpolitik und Marktlehre, in der festgestellt wird, daß die Inlandspreise bei Stickstoffdünger 1981 um 56 bis 99 v. H. über dem Exportpreis lagen, veranlaßt, die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 16 vom 5. Oktober 1981 (Drucksache 9/893) vertretene Auffassung zu revidieren, zwischen deutschem Inland und dem Ausland seien Preisdifferenzen bei Stickstoffdünger kaum vorhanden? Wie sich aus der von Ihnen zitierten Antwort vom 6. Oktober 1981 ergibt, beruhen die dortigen Aussagen zur Preissituation bei stickstoffhaltigen Dünge- 4172* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981 mitteln auf Angaben der Wirtschaft. Die vom Kieler Institut für Agrarpolitik und Marktlehre in AGRAEUROPE Nr. 46/81 mitgeteilten Zahlen weichen von diesen Angaben in der Tat z. T. erheblich ab. Ob diese Abweichungen geeignet sind, die in der Antwort vom 5. 10. getroffenen Aussagen in Frage zu stellen, konnte anhand des zur Verfügung stehenden Materials in der Kürze der Zeit nicht nachgeprüft werden. Bisher eingegangene Stellungnahmen konnten nicht befriedigen. Die Bundesregierung wird der Frage aber weiterhin nachgehen und Sie über das Ergebnis unterrichten. Es bleibt aber bei der Aussage von PStS Grüner, daß die deutschen Anbieter einem erheblichen Wettbewerb durch Importe ausgesetzt sind und dem BKA Anhaltspunkte für mißbräuchliches Verhalten nicht vorliegen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 9/1089 Fragen 94 und 95): Trifft es zu, daß die Europäische Kommission die von Bund — Länder genutzten fünf Indikatoren zur Neubestimmung der Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nicht gelten lassen will? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung im Interesse der ausgewiesenen Fördergebiete? Zu Frage 94: Die EG-Kommission hat Anfang November ein Prüfverfahren gegen den 10. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgrund der Artikel 92 und 93 des EWG-Vertrages eingeleitet. In diesem Rahmen beanstandet die Kommission die Anwendung der bei der Neuabgrenzung der Fördergebiete benutzten 5 Indikatoren und will die deutsche Abgrenzungsmethode durch lediglich zwei Indikatoren (das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung und die Arbeitslosenquote) ersetzen. Auf dieser Basis beanstandet die Kommission die Regionalförderung in zwölf Arbeitsmarktregionen, die in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein liegen. Zu Frage 95: Der Bundesregierung steht die übliche Zweimonatsfrist zur Verfügung, um zu den Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird ihre Antwort in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern vorbereiten und alle Möglichkeiten nutzen, um die Fortführung der Regionalförderung in allen durch den Rahmenplan bestimmten Fördergebieten auch weiterhin zu sichern. Der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages hat einen schriftlichen Bericht erhalten. Das weitere Vorgehen wird auch mit dem Ausschuß beraten. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/1089 Frage 96): Wie beurteilt die Bundesregierung die energiepolitischen und ebenso die wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Flüssiggas als alternativen Betriebsstoff im privaten Personen- und Nutzkraftfahrzeugverkehr, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall positiver Beurteilung, den Einsatz von Flüssiggas — gegebenenfalls auch steuerlich — zu fördern? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das in den kommenden Jahren zu erwartende steigende Flüssiggasangebot auch zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden sollte. Wie in der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms festgestellt, ist der Verkehrssektor dabei neben Petrochemie und Wärmemarkt ein wichtiger Verwendungsbereich. Um die Wirtschaftlichkeit gasbetriebener Fahrzeuge zu verbessern, ist auf Vorschlag der Bundesregierung Flüssiggas von der letzten Mineralölsteuererhöhung ausgenommen worden. Da es sich bei dem Flüssiggaseinsatz in Fahrzeugen um eine bekannte Technologie handelt, stellt diese Steuerpräferenz für den Autogaseinsatz die beste Förderung dar. Die Nachfrage nach entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen nimmt seitdem zu. Die Mineralölwirtschaft baut die notwendige Infrastruktur aus, z. B. ist die Zahl der Flüssiggas-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende 1979 von ca. 55 bis heute auf ca. 300 gestiegen. Auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt haben insgesamt 14 Hersteller Fahrzeuge mit Flüssiggasausrüstung angeboten. Im Sachverständigengremium, das Bundesregierung und Automobilindustrie vor kurzem gebildet haben, werden auch die mit dem Einsatz von Flüssiggas verbundenen Fragen (Wirtschaftlichkeit, Umwelt, Sicherheit) weiter geprüft. Entscheidungen über eine verstärkte Förderung können erst nach Auswertung zur Diskussion gestellt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl?


Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Gerne.
4148 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1981

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Indem ich Ihre Ausführungen ausdrücklich unterstreichen möchte, Herr Kollege, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß die Mitglieder des Deutschen Bundestages im Postverwaltungsrat, die von der SPD-Fraktion und von Ihrer Fraktion kommen, bei eben dieser Entscheidung für die Neuausbringung von 6 000 Stellen gestimmt haben, d. h. bei der FDP war es genau so: von drei Anwesenden hat sich einer der Stimme enthalten, einer war dafür, einer dagegen? Also: ein sehr liberales Abstimmungsverhalten!

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Bandbreite!)