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ID0906806100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. November 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3955 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Biehle, Dallmeyer, Francke (Hamburg), Frau Geier, Handlos, Frau Krone-Appuhn, Löher, Dr. Marx, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Weiskirch (Olpe), Wimmer (Neuss), Dr. Wörner, Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU Zum inneren Zustand der Bundeswehr und zur Lage der Soldaten in den Streitkräften — Drucksachen 9/675, 9/873 — Biehle CDU/CSU 3955 B Neumann (Stelle) SPD 3960 D Möllemann FDP 3963 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 3967 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 3972 D Möhring SPD 3975 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 3978 A Jung (Kandel) FDP 3980 D Dr. Klejdzinski SPD 3982 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Verlängerung des Welttextilabkommens — Drucksache 9/1044 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Welttextilabkommen — Drucksache 9/1072 — Rapp (Göppingen) SPD 3984 D Dr. Schwörer CDU/CSU 3987 B Dr. Haussmann FDP 3989 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 3991 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage — Drucksache 9/899 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 9/1066 — 3994A Nächste Sitzung 3994 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3995*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3995*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1981 3955 68. Sitzung Bonn, den 27. November 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 27. 11. Bahner 27. 11. Becker (Nienberge) 27. 11. Bredehorn 27. 11. Brunner 27. 11. Dr. Bugl 27. 11. Dörflinger 27. 11. Dr. Dollinger 27. 11. Eickmeyer* 27. 11. Eimer (Fürth) 27. 11. Engelsberger 27. 11. Engholm 27. 11. Eymer (Lübeck) 27. 11. Dr. Faltlhauser 27. 11. Frau Fuchs 27. 11. Glombig 27. 11. Dr. Haack 27. 11. Haase (Fürth) 27. 11. Handlos 27. 11. Hauck 27. 11. Höffkes 27. 11. Horstmeier 27. 11. Jansen 27. 11. Kiep 27. 11. Kolb 27. 11. Dr. Kreile 27. 11. Lampersbach 27. 11. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 11. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 11. Dr. Mitzscherling 27. 11. Müller (Bayreuth) 27. 11. Neuhaus 27. 11. Neumann (Bramsche) 27. 11. Frau Dr. Neumeister 27. 11. Frau Noth 27. 11. Dr.-Ing. Oldenstädt 27. 11. Rainer 27. 11. Reschke 27. 11. Frau Roitzsch 27. 11. Schmidt (Hamburg) 27. 11. Schmidt (Würgendorf) 27. 11. Schreiner 27. 11. Schröder (Wilhelminenhof) 27. 11. Dr. Schwarz-Schilling 27. 11. Dr. Solms 27. 11. Graf Stauffenberg 27. 11. Frau Steinhauer 27. 11. Stockleben 27. 11. Vogt (Düren) 27. 11. Dr. Warnke 27. 11. Weiskirch (Olpe) 27. 11. Frau Dr. Wex 27. 11. Wissmann 27. 11. Wolfgramm (Göttingen) 27. 11. Baron von Wrangel 27. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zur Förderung der Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 9/962) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Statistiken über die öffentliche Finanzierung kultureller Tätigkeiten b) Empfehlung zum Schutz und zur Erhaltung bewegter Bilder c) Empfehlung über die Stellung des Künstlers (Drucksache 9/963) zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Weiterer Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des § 12a des Tarifvertragsgesetzes - TVG - (Artikel II § 1 des Heimarbeitsänderungsgesetzes) (Drucksache 9/993) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Empfehlung Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend ältere Arbeitnehmer (Drucksache 9/1059) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. September bis 8. Oktober 1981 in Straßburg (Drucksache 9/929) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für die Jahre 1979 bis 1982 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Achter Subventionsbericht) (Drucksache 9/986) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Drucksache 9/1060) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 4. März 1982 vorzulegen Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 25. November 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für außergewöhnliche Interventionen der Gemeinschaft zugunsten der in Griechenland vom Erdbeben betroffenen Gebiete (Drucksache 9/782 Nr. 57) Vorschlag für eine Verordnung Haushaltsordnung zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (EGKS-EWG-Euratom) (Drucksache 9/782 Nr. 59)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 19 und den Zusatzpunkt 1 zur Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Verlängerung des Welttextilabkommens
    — Drucksache 9/1044 —
    Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU Welttextilabkommen
    — Drucksache 9/1072 —
    Im Ältestenrat und interfraktionell ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Darf ich feststellen, daß das Haus damit einverstanden ist? — Ich stelle dies fest. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Dies ist offenbar nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rapp.


Rede von Heinz Rapp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beschäftigten der Textil-und Bekleidungsindustrie setzen in diese Debatte hohe Erwartungen. Über 20 000 von ihnen haben am vergangenen Wochenende hier in Bonn für die Verlängerung und Verbesserung des Welttextilabkommens demonstriert. Mit der Entschließung, über die wir heute sprechen, tritt die SPD-Bundestagsfraktion den Forderungen der Gewerkschaft Textil-Bekleidung wie auch den Forderungen der Textil- und Bekleidungsindustrie bei; am Fortgang der dieser Tage in Genf wiederaufgenommenen Verhandlungen nehmen wir engagiert Anteil.
Mit unserer Entschließung geben wir auch unsere Betroffenheit darüber zum Ausdruck, daß von 1968 bis heute allein in der Bundesrepublik Deutschland über 400 000 Beschäftigte der Textil- und Bekleidungsindustrie ihren Arbeitsplatz verloren haben — ohne Frage zum großen Teil, wenn auch nicht ausschließlich als Folge von Niedrigpreiseinfuhren, wobei zu sagen ist, daß Niedrigpreiseinfuhren nicht nur direkt Arbeitsplätze kosten, sondern auch indirekt,



Rapp (Göppingen)

und zwar insoweit, als sie den Rationalisierungsdruck verstärken.
Wir Politiker müssen aufpassen, daß wir uns bei unserer notwendigerweise abstrakten Befassung mit solchen Entwicklungen — wir betrachten diese Entwicklungen etwa unter dem Gesichtspunkt der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung oder des Strukturwandels — den Blick nicht vor der Tatsache verstellen lassen, daß von über 400 000 menschlichen Schicksalen die Rede ist. In unserem Entschließungsantrag weisen wir darauf hin, daß der ständige Verlust an Textilarbeitsplätzen vor allem Frauen getroffen hat und daß er ohnehin strukturschwache Regionen weiter schwächte. „Strukturwandel" ist eine beschönigende und verschleiernde Formel für etwas ganz anderes, nämlich für den meist definitiven Sturz in Arbeitslosigkeit. Zumal in einer Zeit der Wachstumsschwäche, wie wir sie weltweit haben, strukturiert sich da nichts mehr um von der einen Beschäftigung in die andere hinein. Vielmehr bedeuten weitere Verluste an Arbeitsplätzen in der Textil-und Bekleidungsindustrie jetzt knallhart steigende Dauerarbeitslosigkeit.
Die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie beschäftigt genauso viele Arbeitnehmer wie die chemische Industrie — das möchte ich hier einmal aussprechen —, und sie beschäftigt doppelt so viele Arbeitnehmer wie die Stahlindustrie.
Die Textilwirtschaft ruft nicht nach Staatshilfen, wie sie jetzt im europäischen Subventionswettlauf auch der deutschen Stahlindustrie gewährt werden müssen. Aber, wie gesagt, doppelt so viele Arbeitsplätze wie in der Stahlindustrie stünden auf dem Spiel, wenn es nicht zu einem verbesserten handelspolitischen Flankenschutz käme.
Selbst wenn es nur um den Erhalt von Realkapital ginge, wäre zu sagen, daß nach Jahrzehnten des Strukturwandels und der Rationalisierung der Textilarbeitsplatz heute einer der teuersten und kapitalintensivsten in unserem ganzen Produktionsgefüge ist.
Meine Damen und Herren, das im Jahre 1974 abgeschlossene und bis Ende dieses Jahres geltende, zwischenzeitlich einmal verlängerte Welttextilabkommen vermag unter den seitdem veränderten weltwirtschaftlichen Bedingungen seinen Zweck nicht mehr hinreichend zu erfüllen, zugleich den Entwicklungsländern einen angemessenen und steigenden Anteil am Welttextilhandel zu sichern und die Industrieländer vor einer unkontrollierten und marktzerrüttenden Überschwemmung mit Textilwaren aus diesen Ländern zu schützen.
Ein solches Einerseits-Andererseits ist unter allen Bedingungen schwierig. Die Probleme spitzen sich zwangsläufig zu, wenn der Markt stagniert und so zum Nullsummenspiel wird, in dem einer nur gewinnen kann, was ein anderer verliert.
Der Textilverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland stagniert bei 50 Milliarden DM im Jahr. Vor zehn Jahren stammten 22 % dieser Waren aus dem Ausland; jetzt sind es über 50 %. Von 1971 bis heute ist der Einfuhrüberschuß der Bundesrepublik Deutschland im Textilbereich von 1,8 auf über 10 Milliarden DM im Jahr gestiegen, d. h. um über 400 %. Für das, was dazwischen liegt, stehen die erwähnten Arbeitsplatzverluste. Die davon Betroffenen können sich auf die Definition des Begriffs „Marktzerrüttung" im Welttextilabkommen stützen, wenn sie jetzt kategorisch und, wie gesagt, demonstrativ nicht nur die Verlängerung, sondern substantielle Verbesserungen des Welttextilabkommens fordern, sozusagen seine Anpassung an die veränderten und erschwerten weltwirtschaftlichen Bedingungen. Und sie erwehren sich dabei, meine Damen und Herren, zu Recht des immer wieder, vorzugsweise aus akademischen Gefilden, aber auch aus Interessentenkreisen erhobenen Vorwurfs, ihre Probleme protektionistisch zu Lasten Schwächerer lösen zu wollen.
Sollte es Leute geben, für die die aufgezeigte Entwicklung der Textileinfuhren in die Bundesrepublik Deutschland da noch nicht beweiskräftig genug ist, so ist ihnen vielleicht mit der folgenden Vergleichsreihe zu helfen: Japan führt pro Kopf und Jahr Textilien im Werte von 38 Dollar ein, die Vereinigten Staaten im Wert von 39 Dollar, Frankreich im Wert von 114 Dollar und die Bundesrepublik Deutschland im Wert von sage und schreibe 225 Dollar.
Das Welttextilabkommen bildet den Rahmen für einen Interessenausgleich, den man aus Gründen, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, nicht ausschließlich dem Marktgeschehen überlassen kann, weil das reine Marktgeschehen eben einen fairen Interessenausgleich nicht zustande brächte. In diesen Interessenausgleich ist ohne Frage auch das Interesse der Verbraucher an einem breiten und preisgünstigen Angebot an Textilwaren einzubeziehen.
Was aber soll man sagen, wenn die Spannen des Handels geradezu gleichschrittig mit der Zunahme von Niedrigpreiseinfuhren gestiegen sind und steigen? Ich denke nicht daran, dem Handel das Recht einer flexiblen Gestaltung der Spannen abzusprechen. Wenn aber, wie die Gewerkschaft Textil-Bekleidung ausfindig gemacht hat, ein paar Herrenstrümpfe aus Südkorea mit dem Importpreis von 68 Pfennigen in der Bundesrepublik Deutschland im Laden 2,10 DM kostet — Spanne: 209 % —, wenn die Spanne bei einem Trainingsanzug aus Taiwan 174 % beträgt, bei einem Damenpullover aus Hongkong 155 %, dann kann der deutsche Verbraucher von der kontinuierlichen Ausweitung der Niedrigpreiseinfuhren nicht allzuviel gehabt haben. Darüber hinaus kann man sich ja vorstellen, wie sich die Importpreise entwickelten, wenn erst die deutsche und die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie von einer ungebremsten Flut von Billigeinfuhren vollends hinweggespült wäre.
Meine Fraktion hat oft und oft ihre hohe Sensibilität für die Belange und die Interessen der Entwicklungsländer unter Beweis gestellt, die es im Rahmen des Welttextilabkommens hochrangig ebenfalls zu berücksichtigen und auszugleichen gilt. Kann es aber sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit genannt werden, wenn die Ausnutzung billiger Arbeitskraft unter oft menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen kaum etwas zur Ausbildung einer ge-



Rapp (Göppingen)

deihlichen Sozialstruktur in diesen Ländern beiträgt, weil z. B. die Erträge aus diesen Produktionen aus den Ländern selbst herausgezogen werden und weil sich dort infolge Fehlens unabhängiger Gewerkschaften aufnahmefähige Binnenmärkte gar nicht erst entwickeln können, so daß die Niedrigpreisware im Übermaß in die Industrieländer drängt und dabei womöglich gar noch subventioniert wird? Die wiederum daraus resultierende Zerstörung von Arbeitsplätzen in den Industriestaaten kann — je länger, je mehr — deren Fähigkeit zur finanziellen Zusammenarbeit beeinträchtigen.
Was im Welttextilabkommen „geordnete und ausgeglichene Entwicklung des Handels", an anderer Stelle „Handel auf gesunder Grundlage" genannt wird, ist der Ausschluß von catch as catch can, ist die Vermeidung von ruinösem Wettbewerb. Ein Wettbewerb, in dem es auf Grund kraß unterschiedlicher Ausgangssituationen zu Marktzerrüttungen kommt, ein verzerrter Wettbewerb also, kann schwerlich ein produktiver genannt werden. Wer da rigide mit der Alternative „freier Welthandel versus Protektionismus" hantierte, der polemisierte. Ein ungeordneter Welttextilmarkt endete nach ganz kurzer Zeit im Chaos urabgestimmter nationaler Protektionismen, also im Handelskrieg.
Die großen Ziele des Welttextilabkommens — eben nicht Abkoppelung, sondern Integration in machbaren Schritten — sind verpflichtend geblieben. Besonders unter den Bedingungen der verschlechterten weltwirtschaftlichen Gesamtsituation aber bedarf das Welttextilabkommen jetzt der Einarbeitung von Zwischenzielen, wie sie im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gefordert werden.
Der Text unserer Entschließung, meine Damen und Herren, stellt noch auf den Zustand vor dem Zustandekommen des einheitlichen Verhandlungsmandats der EG-Kommission ab. Er ist früher konzipiert worden. Mittlerweile gibt es das einheitliche Mandat. Ich will hier auf die Auseinandersetzungen, die zum Mandat geführt haben, gar nicht zu sprechen kommen. Vielmehr möchte ich in der gebotenen Kürze noch einige Anmerkungen zu den in unserer Entschließung aufgestellten Forderungen machen.
Da gibt es zur Bemessung der Kontingentszuwächse zunächst neu die Kriterien der Berücksichtigung der voraussichtlichen Verbrauchsentwicklung und der Differenzierung nach lieferstarken industrialisierten Entwicklungsländern, sogenannten Schwellenländern, einerseits und den schwächer entwickelten Lieferländern andererseits. Bezüglich der Schwellenländer, aber auch der in das Welttextilabkommen einbezogenen Staatshandelsländer wird an anderer Stelle gesagt, daß auch für sie der Außenhandel keine Einbahnstraße bleiben dürfe. Es gilt die Forderung, daß auch diese Staaten ihre Textilmärkte in zumutbaren Schritten öffnen müssen. In das Kommissionsmandat ist zusätzlich als Verhandlungsziel ein Surge-Mechanismus eingegangen, durch den verhindert werden soll, daß es im Bereich der sensiblen Waren bei unausgenutzten
Quoten zu plötzlichen Einfuhrschüben kommen kann.
Hohen Rang, meine Damen und Herren, hat für uns die Forderung, das im Welttextilabkommen angesprochene Ziel des sozialen Fortschritts der Entwicklungsländer durch Normen zu konkretisieren, wie sie z. B. im Katalog der sozialen Mindestbedingungen der Internationalen Arbeitsorganisation genannt sind. Damit sind so elementare und für uns so selbstverständliche Normen gemeint wie das Verbot von Kinderarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Recht auf den kollektiven Arbeitsvertrag. Eigens hervorgehoben haben wir das Recht auf Errichtung und auf freie Betätigung unabhängiger Gewerkschaften.
Zwei Forderungen richten sich an unsere Partner in der Europäischen Gemeinschaft: erstens die nach strikter Anwendung einer fairen Lastenverteilungsformel und zweitens unsere Absage an einen Subventionenwettlauf im Textilsektor, vor dem zu warnen leider einige unserer EG-Partner Anlaß geben.
Ein besonderes schwieriges Thema ist die passive Lohnveredelung. Die Aussage, die wir in unserer Entschließung dazu treffen, macht deutlich, daß es nicht angeht, den Unternehmen der Textilwirtschaft handelspolitischen Flankenschutz zu geben, ohne daß dies zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland führt, weil im Übermaß Produktionen nach draußen gegeben werden. Vor allem in diesem Punkt unterscheiden sich die Forderungen der Gewerkschaft von denen des Industrieverbands. Wir halten es hier mit der Gewerkschaft.

(Beifall bei der SPD)

Im Entschließungsantrag, den die Opposition nachgereicht hat, finden sich diese beiden letztgenannten Positionen — Lohnveredelung und Konkretisierung der Sozialklausel — nicht. Da alle anderen Forderungspositionen unseres Antrags enthalten sind — mit einer einzigen winzigen Ausnahme; da handelt es sich vielleicht um einen Flüchtigkeitsfehler beim Abschreiben —, muß ich annehmen, daß sich die Opposition durch die Vorlage eines eigenen Antrags just von den beiden genannten Positionen distanzieren wollte. Die beiden mickrigen polemischen Spitzen gegen die Bundesregierung, die noch drinstecken, können es ja wohl nicht gewesen sein.
Die Arbeitnehmer der Textil- und Bekleidungsindustrie werden begierig sein, nachher vom Sprecher der CDU/CSU zu erfahren, wie er das Fehlen dieser beiden hochsensiblen und schwierigen Positionen — Sozialklausel und passive Lohnveredelung — erklärt.

(Beifall bei der SPD)

Gönnen Sie mir bitte abschließend noch wenige Sätze der Zusammenfassung. Das Welttextilabkommen bietet Flankenschutz im Strukturprozeß und ist als solcher weiterhin und in verbesserter Form erforderlich. Nicht minder wichtig, nein, noch wichtiger ist alles, was den Welthandel aus dem Tief einer Nullsummenveranstaltung herausholt. Wachstum



Rapp (Göppingen)

macht einen Interessenausgleich nach vorn möglich, der durch das Welttextilabkommen in mehr defensiver Weise erreicht werden muß. Aber das wäre jedenfalls in wesentlichen Bezügen ein anderes Thema.
Wir stimmen der Überweisung unserer Entschließung in die Ausschüsse zu und hoffen, daß es gelingt, in den Ausschüssen eine gemeinsame Entschließung des ganzen Bundestages zuwege zu bringen.
Gestatten Sie mir ein allerletztes Wort. Ich sagte zu Beginn, daß die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie an dieser Debatte Anteil nehmen. Ich denke, ich schulde ihnen ein Wort der Begründung dafür, daß die Debatte in so kleinem Kreis stattfindet. Das hängt mit dem Terminkalender des Herrn Bundeswirtschaftsministers zusammen. Es ist allgemein begrüßt worden, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister heute zum Welttextilabkommen spricht. Er kann es, wie gesagt, nur zu diesem Zeitpunkt. Ich denke, daß die Beschäftigten der Textil-und Bekleidungsindustrie dafür Verständnis aufbringen. Nochmals versichere ich, daß die ganze SPD-Bundestagsfraktion — deren meiste Mitglieder heute zu diesem Zeitpunkt bereits in ihre Wahlkreise abreisen mußten — an der Sorge der Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie Anteil nimmt.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schwörer.