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    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage.: 1
    2. Bitte,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter.: 1
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    Plenarprotokoll 9/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Indonesien . . . . 3855 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Jobst, Dr. George, Bühler (Bruchsal), Feinendegen, Fischer (Hamburg), Hanz (Dahlen), Hinsken, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Seiters, Sick, Straßmeir, Tillmann, Schröder (Lüneburg), Frau Hürland, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Horstmeier, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/ CSU Deutsche Bundesbahn — Drucksachen 9/602, 9/952 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes — Drucksachen 9/830, 9/910 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1079 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/1033 — Dr. Jobst CDU/CSU 3855 C Curdt SPD 3859 D Dr. Riemer FDP 3861 C Dr. Hauff, Bundesminister BMV . . . 3864A Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 3868 D Haar SPD 3873 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 3878 A Antretter SPD 3881 C Rösch FDP 3883 A Seiters CDU/CSU 3885 C Daubertshäuser SPD 3888 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 9/661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/1080 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/1042 — Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 3909 B Gerstl (Passau) SPD 3911 C Popp FDP 3912 D Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 3914 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen — Drucksache 9/805 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/1034 — 3916A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache 9/909 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/1035 — 3916 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat über die Beziehungen zu den in der Entwicklung tätigen Nichtregierungsorganisationen (NRO), insbesondere auf dem Gebiet der Mit-Finanzierung von Vorhaben (Haushalt - 1980) — Drucksachen 9/782 Nr. 65, 9/931 — Repnik CDU/CSU 3916 D Dr. Osswald SPD 3919 B Dr. Vohrer FDP 3921 A Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 3922 C Lamers CDU/CSU 3924 C Dr. Holtz SPD 3927 A Dr. Rumpf FDP 3928 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern — Drucksache 9/989 — 3930 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 28. April 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Regelung gewisser Fragen betreffend deutsches Vermögen und zur Verteilung von Entschädigungen für deutsches Vermögen in Ägypten und Honduras — Drucksache 9/990 — 3930 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 18. Mai 1981 zur Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen — Drucksache 9/1032 — 3930 D Beratung der Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/935 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/954 — 3930 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1980 — Drucksache 9/1020 — 3931A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Grundstück in EssenSchuir, Gemarkung Schuir, Flur 3, Flurstück 20 hier: Veräußerung an das Land Nordrhein-Westfalen — Drucksachen 9/757, 9/994 — 3931 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/81 — Zollpräferenzen 1981 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 9/852, 9/1036 — . . . . 3931 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Fünfzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/773, 9/1037 — . . . . 3931 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Neunundsiebzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksachen 9/789, 9/1038 — . . . . 3931C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 1/81 — Erhöhung des Zollkontingents 1981 für Bananen) — Drucksachen 9/759, 9/1039 — . . . . 3931 D Fragestunde — Drucksache 9/1058 vom 20. November 1981 — Bemühungen um eine europäisch-japanische Kooperation bei der Entwicklung eines Mittel- und Kurzstreckenflugzeugs; Verknüpfung mit der Frage eines ungehinderten japanischen Exports in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 30, 31 20.11.81 Drs 09/1058 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 3891 C, D, 3892A,B ZusFr Glos CDU/CSU 3891 D, 3892 B Entwicklung der polnischen Exporte in die Bundesrepublik Deutschland seit 1979 MdlAnfr 32 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 3892 C, D, 3893A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . 3892 C, D, 3893A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 3893 A Aussage des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Schlecht, anläßlich seines Besuchs in Chile MdlAnfr 33, 34 20.11.81 Drs 09/1058 Duve SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3893 B,C, D, 3894 A, B, C ZusFr Duve SPD 3893 C, 3894 B ZusFr Waltemathe SPD 3893 D ZusFr Glos CDU/CSU 3894 A Aussage des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Schlecht, über Chile MdlAnfr 35, 36 20.11.81 Drs 09/1058 Waltemathe SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 3894 C, D, 3895 A, B, C, D ZusFr Waltemathe SPD 3894D, 3895 B ZusFr Bindig SPD 3895 C ZusFr Duve SPD 3895 C Sicherstellung der sachgerechten Verwendung von Subventionen an die Stahlindustrie; Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten mittelständischer Unternehmen MdlAnfr 39, 40 20.11.81 Drs 09/1058 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 3895D, 3896A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU 3896 A Vorschläge der Planungsgruppe im Bundesernährungsministerium und der EG-Kommission zur Senkung der Agrarpreise MdlAnfr 43, 44 20.11.81 Drs 09/1058 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 3896 C, D, 3897A, B, C, D, 3898 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . 3896D, 3897A, B ZusFr Susset CDU/CSU 3897 B, C ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU . 3897 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 3898 A Ziel der Bundesregierung in der Entwicklung der Einkommen und der sozialen Sicherung der in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei Tätigen MdlAnfr 45, 46 20.11.81 Drs 09/1058 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 3898 B, C, D, 3899 A,B,C ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 3898 B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 3899 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 3899 A ZusFr Susset CDU/CSU 3899 B ZusFr Baack SPD 3899 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 3899 C Schadstoffe in inneren Organen von Schlachtvieh MdlAnfr 48 20.11.81 Drs 09/1058 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Gallus BML 3899 D, 3900 A, B, C, D, 3901 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 3900A,B ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 3900 C ZusFr Eigen CDU/CSU 3900 C ZusFr Susset CDU/CSU 3900 D ZusFr Herberholz SPD 3901 A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Gesundheitsschäden durch Kadmium in Getreide MdlAnfr 49 20.11.81 Drs 09/1058 Herberholz SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . 3901 B,C,D ZusFr Herberholz SPD 3901 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 3901 D Deklaration des Salzgehaltes bei Lebensmitteln MdlAnfr 58 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . 3902A,B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 3902A,B Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs über den Beruf des Psychotherapeuten MdlAnfr 60 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Weyel SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . 3902C, D ZusFr Frau Weyel SPD 3902 D Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten MdlAnfr 61 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Weyel SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . 3903A,B ZusFr Frau Weyel SPD 3903A, B Demonstration ausreisewilliger deutschstämmiger Sowjetbürger, insbesondere im November 1981, in Moskau und ihre Ahndung MdlAnfr 69, 70 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 3903 C, D, 3904 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 3903D, 3904 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3904 C Behebung der Ursachen und Folgen der südostasiatischen Flüchtlingsströme MdlAnfr 72 20.11.81 Drs 09/1058 Herberholz SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . 3904D, 3905 C, D, 3906A, B, C ZusFr Herberholz SPD 3905 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 3905D, 3906 A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 3906 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3906 B Direkte Information bestimmter SPD-Politiker durch die Sowjetunion MdlAnfr 68 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 3906C,D, 3907A,B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 3906C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3906 D ZusFr Bindig SPD 3907 A Äußerung des Sicherheitsberaters des amerikanischen Präsidenten über die Entspannungspolitik MdlAnfr 107 20.11.81 Drs 09/1058 Schröder (Hannover) SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . 3907 B, D, 3908A ZusFr Schröder (Hannover) SPD . . . 3907C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3907 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 3908 A Rahmenbedingungen für ein einheitliches Ausbildungs- und Arbeitsangebot für Frauen im Strafvollzug MdlAnfr 75, 76 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Fromm FDP Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3908 B,C,D, 3909 A ZusFr Frau Fromm FDP 3908C, 3909 A Nächste Sitzung 3931 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3933*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3933* B Anlage 3 Erfahrungen mit dem sogenannten Ensembleschutzgesetz MdlAnfr 1 20.11.81 Drs 09/1058 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3933* C Anlage 4 Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf Universitäten, insbesondere im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich sowie in der Forschung MdlAnfr 3, 4 20.11.81 Drs 09/1058 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 3933* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 V Anlage 5 Zunahme der aktiven Bestechung in der öffentlichen Verwaltung; Zahl der 1981 gegen Bundesbeamte durchgeführten Disziplinarverfahren MdlAnfr 27, 28 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3934* C Anlage 6 Verwendung von MAN-Lastkraftwagen für den Transport der Mittelstreckenraketen Pershing II MdlAnfr 37, 38 20.11.81 Drs 09/1058 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3935* A Anlage 7 Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Dr. Graf Lambsdorff über die Baulandnovelle und die Gesetzentwürfe zum Vergleichsmietensystem MdlAnfr 41, 42 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3935* B Anlage 8 Motive der Bundesregierung für die Forderung einer Beihilfenanhebung bei Magermilchpulver MdlAnfr 47 20.11.81 Drs 09/1058 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3935* D Anlage 9 Erstellung eines Gutachtens durch das Bundesgesundheitsamt über die Rolle der Nahrungsfette und Blutlipide ohne Beteiligung von Ernährungswissenschaftlern MdlAnfr 50, 51 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Neumeister CDU/CSU SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 3936*A Anlage 10 Gesundheitsschäden durch Formaldehyd in Haushaltsmitteln; Angabe gesundheitsgefährdender Stoffe auf Packungen von Industrieprodukten MdlAnfr 54, 55 20.11.81 Drs 09/1058 Purps SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 3936"B Anlage 11 Entwicklung der Heroin- und Cannabisabhängigkeit seit 1971 sowie Gefährdung von Resozialisierungsprojekten durch die Sparbeschlüsse der Bundesregierung MdlAnfr 56, 57 20.11.81 Drs 09/1058 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 3936* D Anlage 12 Berücksichtigung der Empfehlungen der WHO bei Werbe- und Verkaufsaktionen in der Dritten Welt MdlAnfr 59 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 3937* C Anlage 13 Stellungnahme des Bundeskanzlers zu Äußerungen katholischer Bischöfe über die Staatsverschuldung MdlAnfr 66 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3938* A Anlage 14 Unterschiedliche Darstellung nordamerikanischer Kommentare und Politikeräußerungen im Spiegel und in den Ostinformationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung MdlAnfr 67 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3938" D Anlage 15 Legalisierung des Aufenthalts polnischer Staatsbürger im Ausland durch die polnische Regierung MdlAnfr 71 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 3939* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 16 Äußerungen des Kommandeurs des strategischen Luftkommandos der USA (SAC), General Bennie Davis, über den Einsatz von Atomwaffen in Europa MdLAnfr 73 20.11.81 Drs 09/1058 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3939* C Anlage 17 Herkunft der in Niedersachsen gefundenen Waffen von Neonazis MdlAnfr 77 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3939* D Anlage 18 Behandlung ausländischer Versicherungsnehmer durch deutsche Kraftfahrzeugversicherer MdlAnfr 78, 79 20.11.81 Drs 09/1058 Topmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3940*A Anlage 19 Ausklammerung der Grundstückserträge aus der Transfer-Vereinbarung mit der DDR MdlAnfr 80, 81 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3940* D Anlage 20 Leistungen an das Land Niedersachsen im Länderfinanzausgleich 1982; Ergänzungszuweisungen des Bundes an das Land Niedersachsen MdlAnfr 82, 83 20.11.81 Drs 09/1058 Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3941*A Anlage 21 Auswirkungen der Alkoholsteuererhöhung auf die Preisentwicklung bei Kosmetika MdlAnfr 84 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3942*A Anlage 22 Neufestsetzung des Einheitswertes für unbebaute Grundstücke, Wohngebäude und Geschoßwohnungen MdlAnfr 86, 87 20.11.81 Drs 09/1058 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3942* B Anlage 23 Erhaltung von Arbeitsplätzen durch den Wiederaufbau des Flußspatchemiewerkes der Vereinigten Aluminium-Werke AG in Stulln MdlAnfr 88 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3943*A Anlage 24 Beeinträchtigung des Leistungsvermögens der Bundesanstalt für Arbeit durch zunehmende Reglementierung; Kostenaufwand für den Bau von Verwaltungsgebäuden der Sozialversicherung seit 1970 MdlAnfr 89, 90 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3943*A Anlage 25 Entwicklung des realen Rückflusses an BAföG-Darlehen seit August 1980 MdlAnfr 91, 92 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 3944* A Anlage 26 Abschaffung der Überprüfung der Einziehung und Abführung der Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung durch die Rentenversicherungsträger; Behandlung von Tuberkulosekranken in Krankenhäusern MdlAnfr 93, 94 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3944* D Anlage 27 Situation der Herzchirurgie MdlAnfr 95 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3945* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 VII Anlage 28 Auswirkungen der Aufhebung der Sozialversicherungsfreigrenze auf das Hotel-und Gaststättengewerbe MdlAnfr 96 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3946* A Anlage 29 Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte ab 1985 bei Verwirklichung der Sparpläne der Bundesregierung MdlAnfr 99, 100 20.11.81 Drs 09/1058 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3946* B Anlage 30 Konsequenzen für die Verantwortlichen der vom Bundesrechnungshof gerügten Kommandeurstagung der Bundeswehr im Jahre 1979 MdlAnfr 101, 102 20.11.81 Drs 09/1058 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3946* D Anlage 31 Rechtfertigung des Kostenaufwands für die 23. Kommandeurstagung der Bundeswehr MdlAnfr 103, 104 20.11.81 Drs 09/1058 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3947* A Anlage 32 Aufbau von Hilfskorps der Bundeswehr in den 90er Jahren angesichts des Geburtenrückgangs MdlAnfr 105 20.11.81 Drs 09/1058 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3947* C Anlage 33 Verkauf von Bundeswehrwaffen über die Vebeg und eine Privatfirma an Rechtsextremisten MdlAnfr 106 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3947* D Anlage 34 Vermutungen über die Verlegung sowjetischer Atomminen in der Ostsee MdlAnfr 108, 109 20.11.81 Drs 09/1058 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3948* B Anlage 35 Bestehen Bayerns auf Vertragserfüllung beim Bau des Main-Donau-Kanals MdlAnfr 111 20.11.81 Drs 09/1058 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3948* C Anlage 36 Sinkende Nachfrage nach Mokicks und Mofas durch Einführung des Führerscheins für Leichtkrafträder MdlAnfr 112, 113 20.11.81 Drs 09/1058 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3948* C Anlage 37 Probleme mit der Start- und Landekapazität auf dem Frankfurter Flughafen in Zusammenhang mit militärischen Übungen MdlAnfr 114 20.11.81 Drs 09/1058 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3949*A Anlage 38 Zahl der Bewerber für einen psychologischen Test nach Verlust des Führerscheins sowie Chancen für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei nicht bestandenem Test MdlAnfr 115, 116 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3949* A Anlage 39 Auswirkung des Investitionsstopps bei Bundesbahnstrecken MdlAnfr 117, 118 20.11.81 Drs 09/1058 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3949* C VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 40 Chartern eines Zuges der Bundesbahn durch die Lufthansa zur Verbindung der Flughäfen Düsseldorf und Frankfurt MdlAnfr 119 20.11.81 Drs 09/1058 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3949* D Anlage 41 Überprüfung der Zulassung zusätzlicher hochgestellter Bremsleuchten MdlAnfr 121 20.11.81 Drs 09/1058 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3950*A Anlage 42 Gestaltung der Fahrpläne der Bundesbahn; Vereinbarkeit der Ausdünnung ab Sommer 1982 mit den Bemühungen um Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs MdlAnfr 122, 123 20.11.81 Drs 09/1058 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3950* B Anlage 43 Ausstattung von Lastwagen mit Antiblokkiersystemen für Bremsen MdlAnfr 124, 125 20.11.81 Drs 09/1058 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3950* D Anlage 44 Verwaltung des Abwrackfonds der deutschen Binnenschiffahrt durch die Wasser-und Schiffahrtsdirektion West MdlAnfr 126, 127 20.11.81 Drs 09/1058 Fischer (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3951* B Anlage 45 Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf bayerischen Eisenbahnstrecken bei Verzicht auf Erhaltungsmaßnahmen MdlAnfr 128, 129 20.11.81 Drs 09/1058 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3951*C Anlage 46 Äußerungen von Bundespostminister Gscheidle über das Anbringen von Aufklebern an Fernsprechanlagen MdlAnfr 130, 131 20.11.81 Drs 09/1058 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3952* A Anlage 47 Unterbindung des Handels mit Abhöranlagen MdlAnfr 132 20.11.81 Drs 09/1058 Dr. Geßner SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 3952* B Anlage 48 Verschiebung der Installierung eines Teletex-Netzes der Bundespost auf März 1982 MdlAnfr 133, 134 20.11.81 Drs 09/1058 Löffler SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 3952* D Anlage 49 Zahl der seit 1976 aus der DDR zurückgeschickten Pakete und verlorengegangenen Paket- und Einschreibsendungen sowie Aufwendungen der Bundespost für Ersatz MdlAnfr 135, 136 20.11.81 Drs 09/1058 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3953*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3855 67. Sitzung Bonn, den 26. November 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 27. 11. Bahner 27. 11. Becker (Nienberge) 27. 11. Dr. Bugl 27. 11. Dr. Dollinger 27. 11. Eickmeyer " 27. 11. Eymer (Lübeck) 27. 11. Glombig 27. 11. Dr. Haack 27. 11. Hauck 27. 11. Höffkes 27. 11. Jansen 27. 11. Kiep 27. 11. Lampersbach 27. 11. Löher 26. 11. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 11. Dr. Müller * 26. 11. Dr.-Ing. Oldenstädt 27. 11. Schmidt (Hamburg) 27. 11. Schmidt (Würgendorf) 27. 11. Dr. Solms 27. 11. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 26. 11. Dr. Warnke 27. 11. Weiskirch (Olpe) 27. 11. Wolfgramm (Göttingen) 27. 11. Baron von Wrangel 27. 11. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die in Drucksache 9/859 unter Nummer 1 aufgeführte EG-Vorlage Bericht betreffend die Anwendung der Verordnung Nr. 1302/ 78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen Bericht über die Anwendung der Verordnung Nr. 1303/78 des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung wird als Drucksache 9/1052 verteilt. Die in Drucksache 9/821 unter Nummer 1 aufgeführte EG-Vorlage Vorschläge der Kommission an den Rat über die Festlegung des Schemas der allgemeinen Zollpräferenzen der Gemeinschaft für den Zeitraum 1982 bis 1985 und seine Anwendung ab 1982 wird als Drucksache 9/1067 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 16. November 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates (EWG) zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, von der Richtlinie 73/ 403/EWG zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählung abzuweichen (Drucksache 9/821 Nr. 7). Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 23. November 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden sind (Drucksache 9/1041 Nr. 14). Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) 9/1058 Frage 1): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie das in der 8. Legislaturperiode verabschiedete sogenannte Ensembleschutzgesetz greift, und ob die Erwartungen, die an die Verabschiedung des Gesetzes geknüpft waren, erfüllt sind? Ich gehe davon aus, daß Sie mit dem sogenannten Ensembleschutzgesetz das Gesetz zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude vom 22. Dezember 1977 meinen. Der Bundesminister der Finanzen hat Mitte dieses Jahres den Finanzausschüssen von Bundestag und Bundesrat einen Erfahrungsbericht über Art und Umfang der Inanspruchnahme der durch das Gesetz neu geschaffenen steuerlichen Vergünstigungen vorgelegt. Der Bericht gibt im wesentlichen die Erfahrungen der Landesdenkmalpfleger wieder. Es zeigt sich, daß die Zahl der in dem Bericht erfaßten Maßnahmen im Vergleich zur Gesamtzahl der in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Baudenkmäler nur gering ist. Dies liegt daran, daß nur abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigt werden konnten. Nach Mitteilung der Landesdenkmalpfleger sei jedoch mit zahlreichen Baumaßnahmen begonnen worden. Das Interesse der Eigentümer von Baudenkmälern an den neuen Vergünstigungen sei groß. Die Zahl der Anfragen bei den Denkmalschutzbehörden liege in den Bundesländern je nach Größe des Landes zwischen 50 und 1 000 jährlich. Die Inanspruchnahme der Vergünstigungen zeige steigende Tendenz. Nach Auffassung der Landesdenkmalpfleger trägt das Gesetz als Ergänzung zu den direkten Hilfen erheblich zur Erhaltung geschützter Bausubstanz bei. Das Gesetz habe sich bewährt. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, daß Ziel und Inhalt des Gesetzes sachgerecht seien. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 3 und 4): Teilt die Bundesregierung die jüngst veröffentlichte Ansicht der Westdeutschen Rektorenkonferenz, daß die Sparmaßnahmen im Hochschulbereich die Funktionsfähigkeit der 3934* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Universitäten in Frage stellten, und ist sie notfalls bereit, auf die im Beschluß vom 4. November 1977 niedergelegte Absicht hinzuweisen, der Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen durch Überlastmaßnahmen zu begegnen? Teilt die Bundesregierung die Sorge der Westdeutschen Rektorenkonferenz, daß die Sparmaßnahmen verhindern, daß ausreichende technische und naturwissenschaftliche Nachwuchskräfte ausgebildet werden können und daß die Forschung insgesamt beeinträchtigt wird? Die veränderte Finanzlage in Bund und Ländern zwingt auch im Hochschulbereich zu einer Überprüfung der Ausgabenpolitik. Die von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in ihrer Erklärung vom 16./17. November angesprochenen Sparmaßnahmen fallen in erster Linie in den Verantwortungsbereich der Länder. Sollte sich erweisen, daß Sparmaßnahmen der Länder zu Problemen bei der Bewältigung der Überlast in vom Numerus clausus bedrohten Fächern führen, so geht die Bundesregierung davon aus, daß die Länder sich der Gefahren bewußt sind, die einer Verwirklichung des Beschlusses der Regierungschefs vom 4. November 1977 drohen und rechtzeitig „gegensteuern". Dies wird auch für die ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächergruppen zu gelten haben, die mit der zweiten Frage angesprochen sind. Die Bundesregierung und die Länderregierungen haben sich im übrigen darauf verständigt, trotz der angespannten Haushaltslage die Mittel für die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Jahr 1982 um 4 % zu steigern. Diese Mittel kommen zu etwa 90 % der Hochschulforschung und dort zum großen Teil jungen wissenschaftlichen Mitarbeitern und Stipendiaten zugute. Auch die Begabtenförderungswerke, deren Studien- und Promotionsförderung fast ausschließlich vom Bund finanziert wird, erhalten 1982 einen Zuwachs. Über die Graduiertenförderung haben wir hier vor zwei Wochen debattiert. Alle Fraktionen haben dabei betont, daß die staatliche Beteiligung an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auch künftig geboten ist. Die Bundesregierung tut das in ihren Kräften stehende, die Hochschulforschung und die Heranbildung junger Wissenschaftler auch in einer Zeit sichern zu helfen, in der das Geld knapp ist und die Hochschulen durch die Ausbildung einer noch wachsenden Zahl von Studenten stark beansprucht sind. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sind die Studienplatzkapazitäten in den Ingenieurwissenschaften zügig ausgebaut worden. Die Zahl der Studienplätze in diesen Fächern stieg an wissenschaftlichen Hochschulen von rund 56 700 im Jahre 1973 auf rund 64 300 im Jahre 1979 um rund 13,6 %, an Fachhochschulen von rund 59 300 auf 65 000 um rund 9,6 %. Die Kapazitäten sind insgesamt nicht voll ausgelastet. Noch deutlicher stieg die Zahl der Studienplätze in Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächergruppen an wissenschaftlichen Hochschulen von rund 87 500 im Jahre 1973 auf rund 114 300 im Jahre 1979 um 30,7 %. Diese Ausbildungskapazitäten sind deutlich schwächer ausgelastet. Nach der Rahmenplanung sollen die Studienplätze in den genannten Fächergruppen weiter ausgebaut werden. Deshalb ist es nicht begründet, davon zu sprechen, daß durch die Sparmaßnahmen die Ausbildung ausreichender Nachwuchskräfte verhindert werden könnte. Mit dem Ausbau der Studienplätze sind und werden zugleich auch räumliche und apparative Voraussetzungen für die Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses und die Forschung geschaffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 27 und 28): Ist der Bundesregierung der im „Münchner Merkur" vom 17. November 1981 unter der Überschrift „Ein Auge wird immer öfter zugedrückt" erschienene Bericht über die Zunahme der Fälle von passiver Bestechung in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung — insbesondere auch im Bereiche der öffentlichen Verwaltung des Bundes — bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs gegen eine derartige Entwicklung zu unternehmen? Gegen wie viele Bundesbeamte wurden im vorigen Jahr Disziplinarverfahren wegen passiver Bestechung und mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu Frage 27: Der Bundesregierung ist der erwähnte Zeitungsartikel bekannt. Nach einem Bericht des Bundesdisziplinaranwalts über die Handhabung der Disziplinargewalt in den Jahren 1979/1980 vom 2. März 1981 war die Anzahl der wegen Bestechung und verbotener Geschenkannahme durchgeführten Disziplinarverfahren in den letzten Jahren sehr gering. Die Bundesregierung wird innerhalb ihres Verantwortungsbereichs Bestechungsdelikten wie bisher mit einer unnachsichtigen und strikten Anwendung des Disziplinarrechts entgegentreten. Zu Frage 28: Nach Auskunft des Bundesdisziplinaranwalts wurden im Jahre 1980 von den wegen passiver Bestechung laufenden Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte fünf Fälle abgeschlossen, und zwar wie folgt: In zwei Fällen endete nach § 48 des Bundesbeamtengesetzes das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes wegen strafgerichtlicher Verurteilung. Durch disziplinargerichtliche Entscheidungen wurden gegen einen Beamten eine Gehaltskürzung verhängt und in einem weiteren Fall das Ruhegehalt aberkannt. Ein Beamter wurde auf eigenen Antrag entlassen, so daß das Disziplinarverfahren einzustellen war. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3935* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 9/ 1058 Fragen 37 und 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Armee erstmals 15 vierachsige Groß-Lkw bei der Firma MAN fest bestellt hat und daß für weitere 450 Lkw eine Option bis Ende des Jahres besteht, und kann die Bundesregierung die Äußerung des MAN-Vorstandsmitglieds Wilfried Lochte bestätigen, daß ein Teil dieser Fahrzeuge für den Transport der Mittelstreckenraketen Pershing II vorgesehen ist? Ist die Bundesregierung über die Verwendung dieser Fahrzeuge für Rüstungszwecke konsultiert worden? Die Vereinigten Staaten beabsichtigten, bei einem Beschaffungsvorhaben über Lastkraftwagen auch ein Angebot der Firma MAN zu berücksichtigen, 2 965 Fahrzeuge zu liefern. Auf dieser Grundlage hat die amerikanische Seite mit dem Bundesministerium der Verteidigung über ein Unterstützungsabkommen verhandelt. Es ging dabei im wesentlichen darum, einen Kauf zu vorteilhaften Konditionen zu ermöglichen, standardisierte Fahrzeuge herzustellen und bei der Güteprüfung zu helfen. Das Vorhaben wird nicht verwirklicht. Die Firma MAN hat bisher lediglich 15 Fahrzeuge in die USA zur Erprobung ausgeliefert. Eine zusätzliche Option über die Lieferung weiterer 465 Fahrzeuge bis zum Jahresende ist nach jüngster Erkenntnis auf 104 Fahrzeuge begrenzt worden. Ob und inwieweit die Option darüber hinaus genutzt wird, ist nicht bekannt. Das Bundesministerium der Verteidigung ist im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck der Fahrzeuge nicht konsultiert worden. Im Zusammenhang mit den Unterstützungsverhandlungen mit der amerikanischen Seite wurde aber bekannt, daß von den 450 Fahrzeugen ein Teil als Sattelzugmaschinen für Pershing II und GLCM benutzt werden sollten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 41 und 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff am 16. November 1981 in Osnabrück, er sei skeptisch, ob das mit der Baulandnovelle der Bundesregierung angestrebte Ziel tatsächlich erreicht werde, die vorgesehenen Regelungen seien „so kompliziert, daß selbst Experten sie kaum verstehen"? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff am 16. November 1981 in Osnabrück, die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Vergleichsmietensystem gingen „nicht weit genug", und wird die Bundesregierung weitergehende Regelungen beschließen? Zu Frage 41: Schon die bestehenden Vorschriften des Bundesbaugesetzes über die Bodenordnung bilden eine komplizierte Rechtsmaterie, für deren korrekte Anwendung es erfahrener Fachleute bedarf. Die neu vorgesehenen Instrumente der „Erweiterten Umlegung" und der „Gemeindlichen Entwicklungsmaßnahme" knüpfen an diese Regeln an und führen weitere Varianten der Grundstücksverteilung ein. Durch zusätzliche unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Regeln über die Baupflicht und deren grundbuchrechtliche Absicherung wird das Verfahren komplexer und damit für die Gemeinden schwieriger in der Anwendung. Die von der Bundesregierung nach wie vor erwartete positive Wirkung der neu vorgesehenen Instrumente auf dem Baulandmarkt wird daher auch davon abhängen, inwieweit sie von den zuständigen kommunalen Stellen fehlerfrei angewandt und von den betroffenen Eigentümern akzeptiert werden. Zu Frage 42: Mit den Gesetzentwürfen zum Mietrecht, die die Bundesregierung im Mai 1981 vorgelegt hat, soll u. a. ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des freifinanzierten Wohnungsbaus geleistet werden. Über eine über diese Gesetzentwürfe hinausgehene mietrechtliche Regelung, auf die auch Minister Graf Lambsdorff auf dem wohnungspolitischen Fachkongreß der FDP in Osnabrück hingewiesen hat, ist zwischen den beteiligten Ressorts Übereinstimmung erzielt worden. Der federführende Bundesminister der Justiz hat den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages eine Formulierungshilfe zur Vereinbarung von Zeitmietverträgen vorgelegt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 47): Welche Motive haben die Bundesregierung veranlaßt, bei der EG eine Beihilfenanhebung um mindestens 5 ECU/100 kg Magermilchpulver zu fordern, und war sie sich dabei bewußt, daß durch eine solche Maßnahme mit großer Wahrscheinlichkeit der Marktpreis in den nächsten Monaten unterhalb des Interventionspreises eingefroren wird, die in den milchknappen Wintermonaten üblichen Preisverbesserungen ausbleiben werden und der Landwirtschaft dadurch eine Erlöseinbuße von 1 DPf je kg Milch entstehen kann? Die Bundesregierung wurde durch den Rückgang der Verfütterung von Magermilchpulver und die Zunahme der Intervention veranlaßt, die Kommission um eine Anhebung der Beihilfe zu bitten, da die derzeitige Beihilfenhöhe nicht ausreicht, diese Entwicklung zu verhindern. Durch eine Anhebung der Beihilfe würde die von Ihnen befürchtete Auswirkung auf den Erzeugererlös nicht eintreten, jedoch eine stärkere Verwendung von Magermilchpulver in Futtermitteln bewirkt und damit ein weiteres Anwachsen dieser Interventionsbestände vermieden werden. 3936* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 9 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 50 und 51): Aus welchem Grund sind bei der Erarbeitung des Gutachtens 5/81 des Bundesgesundheitsamts über die „Rolle der Nahrungsfette und der Blutlipide in der multifaktoriellen Genese und in der Prävention kardiovaskulärer Krankheiten" die von der Thematik unmittelbar betroffenen Ernährungswissenschaftlern nicht hinzugezogen worden? Welchen Wert mißt die Bundesregierung einem solchen Gutachten bei, das ohne die Mitarbeit der betroffenen Fachleute erstellt wurde? Zu Frage 50: Der Bericht des Bundesgesundheitsamtes 5/81 „Rolle der Nahrungsfette und der Blutlipide in der multifaktoriellen Genese und in der Prävention kardiovaskulärer Krankheiten" gibt die wesentlichen Publikationen der Weltliteratur über diesen Fragenkomplex einschließlich der widersprüchlichen wissenschaftlichen Meinungen dazu wieder. Da dem Bundesgesundheitsamt für die geplante Literaturstudie eine lückenlose Dokumentation der Weltliteratur zur Verfügung stand, konnte der Bericht aus eigenem Sachverstand erstellt werden. Zu Frage 51: In dem Bericht werden die neueren Ergebnisse in der Weltliteratur umfassend referiert. Es handelt sich somit um eine aktuelle Zusammenfassung der vorliegenden Forschungsarbeiten. Der Bericht ist wichtig zur Darlegung der unterschiedlichen Auffassungen und von Forschungslücken. Er ist deshalb wertvoll, um die wissenschaftliche Diskussion anzuregen und die Forschung weiterzuführen. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 54 und 55): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Verwendung von Formaldehyd in vielen Haushaltsmitteln des täglichen Gebrauchs zu Gesundheitsschädigungen — insbesondere zu allergischen Reaktionen — führt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung einer generellen Deklarationspflicht aller Industrieprodukte, insbesondere derjenigen des täglichen Bedarfs, bezüglich ihres Gehalts an gesundheitsgefährdenden Stoffen? Zu Frage 54: In bestimmten Reinigungs- und Pflegemitteln, die im Haushalt verwendet werden, ist Formaldehyd in geringen Mengen als Konservierungs- bzw. Desinfektionsmittel enthalten. Zur gesundheitlichen Beurteilung von Formaldehyd, das bei der haushaltsüblichen Anwendung solcher Erzeugnisse in die Raumluft übergeht, ist der vom Bundesgesundheitsamt vorgeschlagene Grenzwert von 0,1 ppm Formaldehyd heranzuziehen. Dieser Grenzwert wurde für die in gesundheitlicher Sicht noch vertretbare Abgabe von Formaldehyd aus Spanplatten an die Innenraumluft zugrunde gelegt. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß dieser Grenzwert beim Gebrauch von Reinigungs- und Pflegemitteln, die Formaldehyd enthalten, erreicht wird. Nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist daher die Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch den Gebrauch dieser Mittel nicht zu erkennen. Davon abgesehen kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß formaldehydhaltige Reinigungs- und Pflegemittel in seltenen Fällen bei Verbrauchern allergische Reaktionen auslösen können. Dies ist aber nur der Fall bei einem kleinen Personenkreis, der diese Allergisierung gegen Formaldehyd durch eine berufliche Exposition oder auf andere Weise erworben hat. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hält eine generelle Deklarationspflicht aller Industrieprodukte nicht für erforderlich. Es gibt aber eine Reihe von Produkten wie Haarshampoons, Nägelhärter und andere kosmetische Mittel, bei denen Substanzen wie z. B. Formaldehyd schon heute kenntlich gemacht werden müssen. Bei Reinigungs- und Pflegemitteln, die im Haushalt verwendet werden, prüft die Bundesregierung gegenwärtig, ob zum Schutz des Verbrauchers über die allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes hinaus besondere Regelungen erforderlich sind. Im Rahmen des „Programms Bedarfsgegenstände" befaßt sich eine Gruppe von Sachverständigen speziell mit der Frage der Kenntlichmachung bestimmter Inhaltsstoffe, auch im Hinblick auf ihre allegenen Wirkungen. Darüber hinaus wird auch die Notwendigkeit von Warnhinweisen und sonstigen Sicherheitsvorkehrungen bei bestimmten Bedarfsgegenständen, die gefährliche Stoffe enthalten, erörtert werden. Schließlich können nach Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes am 1. Januar 1982 alle übrigen industriellen Erzeugnisse des täglichen Bedarfs, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen können, der Deklarationspflicht unterworfen werden. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit Erzeugnisse, insbesondere diejenigen, die Formaldehyd abgeben (z. B. Spanplatten, Isolierschaum), in entsprechender Weise kenntlich zu machen sind. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 56 und 57): Kann die Bundesregierung Informationen aus dem Buch „Die Drogenjugend", von W. Huncke 1981 herausgegeben, bestätigen, nach dem es seit 1971 im Bundesgebiet eine jährliche Zuwachsrate von 6 000 Heroinabhängigen sowie einen viel breiteren, stetig wachsenden Kreis von Cannabiskonsumenten mit einem geringer werdenden Durchschnittsalter gibt, und welche Ergebnisse der Ursachenforschung liegen ihr vor? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3937* Was hat die Bundesregierung zwischenzeitlich unternommen, um das in dem 1980 fortgeschriebenen „Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen-und Rauschmittelmißbrauchs" festgestellte Mißverhältnis zwischen dem Therapieplätzeangebot und dem Bedarf abzubauen, und inwieweit sind vorhandene Projekte, auch privater Träger, durch die derzeitigen Sparbeschlüsse der Bundesregierung gefährdet? Zu Frage 56: Die Bundesregierung kann eine angenommene jährliche Zuwachsrate von 6 000 Heroinabhängigen nicht bestätigen, da es lediglich beim Bundeskriminalamt eine Erfassung drogenabhängiger Straftäter gibt. Die genannte Zahl könnte sich an den 1980 polizeilich festgestellten Ersttätern orientiert haben, die angaben, Drogenkonsumenten zu sein. Derartige Zahlen aber sind nicht übertragbar. Zum Stichtag 15. Oktober 1980 waren 3 862 Ersttäter erfaßt, im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt 5 387. Auch die Aussage, daß es einen stetig wachsenden Kreis von Cannabiskonsumenten mit absinkendem Durchschnittsalter gibt, kann nicht bestätigt werden. Aufgrund verschiedener Hinweise konnte eine derartige Entwicklung für 1980 vermutet werden. Im Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder wurde diesen Informationen nachgegangen; sie haben sich nicht erhärten lassen. Eine facettenhaft mit Bundesförderung nach einheitlichem Verfahren in den Ländern durchgeführte epidemiologische Studie soll die derzeitige Sitution erfassen und einer Situationsanalyse zugänglich machen. Die schon abgeschlossenen Teilstudien in Bayern und Baden-Württemberg haben keine neuen Erkenntnisse über die „Demographie des Drogenkonsums" bei jungen Menschen erbracht. Die Ergebnisse für das Bundesgebiet sollen 1982 vorliegen und werden danach veröffentlicht. Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat nur in beschränktem Umfange die Möglichkeit darauf hinzuwirken, das Angebot an Therapieplätzen für Drogenabhängige zu erhöhen. Sie hat dies in Abstimmung und gemeinsam mit den Bundesländern bei Modelleinrichtungen getan, durch die Erkenntnisse gewonnen werden sollen, die auch für bundesgesetzliche Regelungen wichtig sind. Es wurden die geschlossenen Drogenfachklinken in Parsberg und Brauel mit zusammen rund 160 Plätzen gefördert, daneben Einrichtungen für Drogenabhängige mit zusätzlichen Erschwernissen oder Behinderungen. Gefördert oder derzeit im Förderungsverfahren befindlich sind Einrichtungen in Visbek, Schwalmstadt-Traysa, Gaggenau-Michelbach, Neuenkirchen und Hamburg mit zusammen rund 290 Therapieplätzen, aus Zonenrandförderungsmitteln wird eine Einrichtung in Salzgitter mit 72 Plätzen gefördert werden. Im Rahmen des Psychiatrie-Programms wird eine Einrichtung in Bremen mit 50 Plätzen gefördert. Aus Mitteln der Stiftung Deutsche Jugendmarke wird die Therapieeinrichtung Schloß Pichel mit 30 Plätzen gefördert. Mit Mitteln der Bundesregierung sind somit über 600 Therapieplätze geschaffen worden, die jedoch zu einem Teil auch für Alkoholkranke sowie Medikamentenabhängige zur Verfügung stehen. Sparbeschlüsse der Bundesregierung sind auf diese Aktivitäten nicht durchgeschlagen. Da auch die Länder und die Freien Träger zusätzliche Therapieplätze geschaffen haben, besteht derzeit nicht mehr der Eindruck, daß es ein gravierendes Mißverhältnis zwischen dem Bedarf und dem Angebot an Therapieplätzen gibt. Die bayerische Landesregierung hat sogar eine Überkapazität festgestellt und mit dieser Begründung einen weiteren Förderungsantrag für den Bereich Augsburg abgelehnt. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 59): Was kann die Bundesregierung unternehmen, um die deutschen Tochterfirmen des Nestlé-Konzerns zu veranlassen, bei ihren Werbe- und Verkaufsmethoden in der Dritten Welt sich an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu halten? Der von der 34. Weltgesundheitsversammlung im Mai dieses Jahres verabschiedete Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz, dem auch die Bundesrepublik trotz erheblicher Bedenken gegen die sehr weitgehenden Werbeverbote zugestimmt hat, wurde den interessierten Kreisen zur Kenntnis gegeben. Zwischenzeitlich haben die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und der Bundesverband der diätetischen Lebensmittelindustrie den gemeinsam erarbeiteten Entwurf einer Vereinbarung über freiwillige Werbebeschränkungen zum Schutz der Muttermilchernährung vorgelegt und dem Bundeskartellamt zur Prüfung zugeleitet. Da die Forderungen des WHO-Kodex darüber hinausgehen, wurde die Gesellschaft für Kinderheilkunde und der Bundesverband der diätetischen Lebensmittelindustrie gebeten, die Gespräche fortzusetzen. Es ist davon auszugehen daß die Lebensmittelwirtschaft bei Exporten in Länder der Dritten Welt die Empfehlungen des WHO-Kodex über die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten zur Leitlinie ihres Handelns machen wird. Im übrigen hält die EG-Kommission zur Verwirklichung der Ziele des Kodex eine Gemeinschaftsregelung für zweckmäßig. Die Beratungen darüber werden in absehbarer Zeit aufgenommen. Es bleibt abzuwarten, welche nationalen Maßnahmen sich durch Beschlüsse auf Gemeinschaftsebene ergeben werden. 3938* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 66): Wie steht der Bundeskanzler heute zu der Kritik, die er vor gut einem Jahr an den katholischen Bischöfen wegen der Tatsache geübt hat, daß sie von „Staatsverschuldung" gesprochen hatten, und ist der Bundeskanzler inzwischen bereit zuzugeben, daß hier in der Tat ein moralisches Problem vorliegt, zu dem die Bischöfe aus gutem Grund Stellung genommen haben? Im Jahre 1980 hat sich der Bundeskanzler kritisch zu dem Hirtenbrief geäußert, den die deutschen katholischen Bischöfe anläßlich der Bundestagswahl 1980 herausgegeben haben. Dabei hat der Bundeskanzler den Kirchen nie das Recht abgesprochen, sich zu Themen zu äußern, die ihnen nach ihrem Dafürhalten bedeutsam erscheinen. Seine Kritik bezog sich vielmehr auf die Auswahl der Themen und die Art und Weise, wie das Problem staatlicher Finanzpolitik abgehandelt wurde. Über die Gesamtthematik hat es später ein ausführliches und konstruktives Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gegeben. Der Bundeskanzler hat deshalb nicht die Absicht, jene Auseinandersetzungen fortzusetzen. Die Bundesregierung hat es stets als eine wichtige Aufgabe angesehen, darauf hinzuwirken, daß sich die staatliche Kreditaufnahme im Rahmen der wirtschaftlichen Gegebenheiten und finanzpolitischen Notwendigkeiten hält. An diesen Prinzipien orientiert sich auch die gegenwärtige Haushaltspolitik. Ich weise in diesem Zusammenhang vor allem darauf hin, — daß — gestützt auf eine an der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung ausgerichteten Finanzpolitik — in der Bundesrepublik das reale Wirtschaftswachstum in der zweiten Hälfte der 70er Jahre mit durchschnittlich 4 % höher als in den meisten OECD-Ländern lag und so insgesamt rd. 1 Million neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, — daß trotz der damit verbundenen hohen öffentlichen Nettokreditaufnahmen die Bundesrepublik im internationalen Vergleich bei den volkswirtschaftlichen Daten günstig abschneidet: So liegt die Bundesrepublik bei der Schuldenquote (also beim Schuldenstand im Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Leistungsvermögen, dem Bruttosozialprodukt) neben der Schweiz und Frankreich an dritter Stelle aller vergleichbaren westlichen Industriestaaten; ähnlich sieht es auch beim Verhältnis der Zinsausgaben zu dem Haushaltsvolumen aus. Inzwischen hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation seit dem Jahr, in dem das Hirtenwort der Bischöfe verlesen wurde, grundlegend geändert: Durch den damals in Gang gekommenen zweiten Ölpreisschub ist die Bundesregierung in den weltweiten Wachstumseinbruch hineingerissen worden und steht außenwirtschaftlich vor einem Leistungsbilanzdefizit. Auf Grund dieser Entwicklung muß sich die nach wie vor dem Ziel der Beschäftigungssicherung verpflichtete Finanzpolitik anderer Mittel bedienen, die den veränderten ökonomischen Bedingungen Rechnung tragen: Die Begrenzung der öffentlichen Nettokreditaufnahme ist besonders nach den konjunkturbedingten Haushaltsmehrbelastungen in 1981 zum wesentlichen Bestandteil einer finanzpolitischen Gesamtstrategie geworden, um Raum für private Investitionen zu schaffen und so das Arbeitsplatzangebot zu erhöhen. Darüber hinaus muß auch das dynamische Ausgabewachstum bei bestimmten öffentlichen Leistungen an die geringer gewordenen gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten angeglichen werden. Diese ökonomischen Notwendigkeiten haben mit der von den Bischöfen 1980 vorgetragenen moralischen Bewertung von Staatstätigkeit und Staatsverschuldung nichts zu tun. Die Verantwortung des Staates für Beschäftigung und stabile Wirtschaftsentwicklung ist durch die schwieriger gewordenen weltweiten Rahmenbedingungen nicht geringer geworden. Die Mittel, mit denen er dieser Aufgabe gerecht werden kann, müssen aber unter den neuen Bedingungen ständig neu überprüft und entsprechend angepaßt werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 67): Warum ist der Spiegel des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung bezüglich der Auszüge aus nordamerikanischen Kommentaren sowie aus Interviews und Reden führender nordamerikanischer Politiker viel dürftiger als die Ostinformation des gleichen Amts? Ich habe Verständnis dafür, daß Sie das in den Nachrichtenspiegeln des Presse- und Informationsamtes über die USA vorhandene Material gegenüber dem in den OSTINFORMATIONEN als „dürftiger" empfinden. Das liegt einmal an dem Unterschied zwischen „Nachrichtenspiegeln" und „Grundmaterialdiensten". Da Kommentare, die über US-Sender verbreitet werden, hier nicht empfangen werden können, wird die Bundesregierung im wesentlichen durch das Material der freien internationalen Nachrichtenagenturen unterrichtet. Wichtige Informationen, wie zum Beispiel Reden des Präsidenten Reagan, werden jeweils als Anhänge zu den Diensten des Presse- und Informationsamtes gebracht. Außerdem wird der amtliche Pressedienst der USA USICA (United States Information and Communications Agency) in der Nachrichtenabtei- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3939* lung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ausgewertet. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Corterier auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 71): Wird die Bundesregierung die Ankündigung des polnischen Außenministers Czyrek am 10. November 1981 in Wien aufgreifen, seine Regierung sei bereit, den Aufenthalt polnischer Staatsbürger im Ausland zu legalisieren, und wie vereinbart sich eine solche Ankündigung mit der Tatsache, daß das polnische Außenministerium in solchen Fällen bisher noch nicht einmal bereit ist, Interventionsnotizen unserer Botschaft in Warschau entgegenzunehmen? Die Ankündigung des polnischen Außenministers Czyrek vom 10. November 1981 in Wien wurde auf einer Pressekonferenz abgegeben, über die ein offizielles Wortprotokoll nicht besteht. Der untechnische Begriff „legalisieren" in Ihrer Fragestellung ist nach Kenntnis des Auswärtigen Amts auf der Pressekonferenz nicht gefallen. Damit kann ebenso gemeint sein, daß die polnische Regierung dem Bestreben in der polnischen Bevölkerung zu einem zeitweiligen Aufenthalt im westlichen Ausland großzügiger begegnen will (z. B. leichtere Ausstellung von Pässen), wie auch, daß polnischen Staatsangehörigen im Ausland die Verlängerung ihres Aufenthalts erleichtert wird (z. B. durch großzügigere Verlängerung der Pässe). Möglich ist auch, daß die polnische Seite ihre bisherige Haltung gegenüber solchen polnischen Staatsangehörigen zu überprüfen bereit ist, die im westlichen Ausland um Asyl gebeten haben. Wegen der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten habe ich veranlaßt, daß die Erklärung von Außenminister Czyrek auf ihren wirklichen Gehalt genau überprüft wird. Ich werde Sie über das Ergebnis alsbald unterrichten. Zum weiten Teil Ihrer Frage möchte ich folgendes sagen: 1. Interventionsnotizen unserer Botschaft Warschau werden vom polnischen Außenministerium entgegengenommen, wenn es sich z. B. um Fälle legaler Aussiedlung mit anschließender Familienzusammenführung oder um Heiratsfälle zwischen deutschen und polnischen Staatsangehörigen handelt. 2. Dagegen werden Interventionsnotizen in der Regel nicht entgegengenommen, wenn es sich z. B. um die Zusammenführung von rein polnischen Staats- und Volkszugehörigen handelt, oder dann, wenn die Ausreise des einen Teils nach polnischer Auffassung illegal erfolgt ist. Trotzdem versucht die Botschaft Warschau auch in diesen Fällen immer wieder, unter Hinweis auf die KSZE-Schlußakte und den humanitären Aspekt des Einzelfalles, zugunsten der Betroffenen zu intervenieren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 73): Ist der Bundesregierung die Äußerung des Kommandeurs des strategischen Luftkommandos der USA (SAC), des Generals Bennie Davis, bekannt, der auf einer Veranstaltung in Davenport (Iowa) — nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung — erklärte, man könne sich durchaus ein Szenario vorstellen, bei dem eine geringe Anzahl von taktischen Atomwaffen zum Einsatz komme, ohne daß die Supermächte gleich gezwungen seien, den Auslöser für Intercontinentalraketen zu betätigen, und sieht die Bundesregierung diese Meinung als die offizielle amerikanische Auffassung an, die auch der Einsatzplanung für den Fall eines militärischen Konflikts in Europa zugrundegelegt werden könnte? Die offizielle amerikanische Auffassung wurde am 21. Oktober 1981 in einer Erklärung des amerikanischen Präsidenten dargelegt. In dieser Erklärung heißt es: „Der Kern der US-Nuklearstrategie besteht darin, daß kein Angreifer glauben möge, daß der Gebrauch von Kernwaffen in Europa einigermaßen auf Europa begrenzt werden könnte. Es ist in der Tat die gemeinsame europäisch-amerikanische Verpflichtung, die Last unserer gemeinsamen Verteidigung zu teilen, die den Frieden garantiert. So sehen wir jede militärische Bedrohung Europas als eine Bedrohung der USA selbst. 375 000 Angehörige der amerikanischen Streitkräfte liefern die lebende Garantie für diese unerschütterliche US-Verpflichtung dem Frieden und der Sicherheit in Europa gegenüber". Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 77): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft der in 31 Lagern in Niedersachsen gefundenen Waffen? Wegen der angesprochenen Waffenfunde führt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 a StGB (Gründung einer terroristischen Vereinigung). Im Rahmen dieser Ermittlungen wird auch die Frage geprüft, woher die aufgefundenen Waffen stammen. Der Generalbundesanwalt hat mir anläßlich Ihrer Fragestellung das nachfolgende Zwischenergebnis der Ermittlungen mitgeteilt: a) Das gefundene G 3-Gewehr ist im Jahre 1972 im Rahmen einer MOB-Übung der Bundeswehr in Lüneburg abhanden gekommen. Der Reservist, dem das Gewehr ausgehändigt worden ist, hat nach Beendigung der Übung ein anderes Gewehr abgegeben. Das seinerzeit gegen diesen Reservisten eingeleitete Ermittlungsverfahren ist mangels Nachweises einer strafbaren Handlung eingestellt worden. 3940* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 b) Die sichergestellte Pistole P 1 ist im Jahre 1971 bei einer in Hamburg stationierten Panzereinheit „auf dem Reparaturweg" verloren gegangen. c) 12 der aufgefundenen Panzerfaustgranaten stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Delaborierungsfirma Klaus & Steinhausen GmbH, vormals Dr. Berkenhoff & Co GmbH, Werk Dragan in 3139 Karwitz. Die Herkunftsermittlungen dauern an. Weitergehende Feststellungen können nach dem derzeitigen Ermittlungsergebnis noch nicht getroffen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Topmann (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 78 und 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Kraftfahrzeughalter zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen, ihre Kraftfahrzeuge ausreichend und dauerhaft zu versichern, da eine Reihe namenhafter Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des hohen Schadenverlaufs bei NichtEG-Ausländern allenfalls bereit ist, Kfz-Versicherungen für Ausländer nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen abzuschließen? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einerseits das pauschalierende und diskriminierende Vorgehen der Versicherer zu stoppen, andererseits aber auch zu verhindern, daß durch unfallträchtige Autofahrer, gleich welcher Nationalität, verursachte Kosten zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen? Das in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin geltende Pflichtversicherungsgesetz sieht für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den sog. Kontrahierungszwang vor. Dies bedeutet, daß die zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen grundsätzlich jedem Antragsteller — gleich welcher Nationalität — Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen gewähren müssen. Diese Mindestversicherungssummen, die sich aus Anlage zu § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes ergeben, werden vom Bundesminister der Justiz laufend auf ihre Auskömmlichkeit überprüft. Sie werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für Wirtschaft geändert, wenn dies erforderlich ist, um bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der verkehrstechnischen Umstände einen hinreichenden Schutz der Geschädigten sicherzustellen. Die letzte Änderung wurde zum 1. Juli 1981 vorgenommen. Damit steht allen Personen, die nach dem Pflichtversicherungsgesetz zum Abschluß einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtet sind, ausreichender und auch dauerhafter Versicherungsschutz zur Verfügung. Der Kontrahierungszwang gilt allerdings nicht für Versicherungssummen, die höher als die Mindestversicherungssummen liegen, und nicht für die Nebensparten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Vollkasko-, Teilkasko- und Kraftfahrtunfallversicherung). Hier besteht Vertragsfreiheit, d. h. jedes Versicherungsunternehmen kann frei entscheiden, ob und inwieweit es einen Vertrag schließen will. Soweit Versicherungsunternehmen in diesem Bereich Anträge von Versicherungsinteressenten abgelehnt haben, ist dies nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jedoch grundsätzlich unabhängig von der Nationalität der Antragsteller und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände geschehen. Den eingegangenen Beschwerden geht die Versicherungsaufsicht jeweils nach. Für generelle Eingriffe in die Vertragsfreiheit sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Den erhöhten Gefahren, die von Kraftfahrern ausgehen, welche häufiger als andere Unfälle verursachen, ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung dadurch Rechnung getragen, daß die Prämien entsprechend der Fahrzeugstärke gestaffelt sind und überdies das individuelle Fahrverhalten durch Einstufung in Schadenfreiheits- und Malusklassen berücksichtigt wird. Zur Frage, ob noch andere und zusätzliche Lösungen gewählt werden sollten, werden z. Zt. bei dem insoweit federführenden Bundesminister für Wirtschaft Überlegungen angestellt. Diese Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so daß hierüber noch nichts gesagt werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 80 und 81): Warum hat die Bundesregierung gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Transfer-Vereinbarung vom 25. April 1974 auf weitere Transfermöglichkeiten verzichtet, und welche Rechtsgrundlagen rechtfertigten und ermächtigten sie hierzu? Welche Überlegungen waren maßgebend, über Artikel 3 Abs. 2 hinaus zusätzlich noch in Nummer 4 des Protokollvermerks (vom gleichen Tage) zu vereinbaren, daß „der Transfer sich nicht erstreckt auf in der ,DDR' bestehende Guthaben aus Grundstückserträgen"? Zu Frage 80: Ihre Frage geht davon aus, die Bundesregierung habe gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Transfervereinbarung vom 25. April 1974 auf weitere Transfermöglichkeiten verzichtet. Diese Annahme ist falsch. Artikel 3 Absatz 2 besagt lediglich, daß die Durchführung von Transferaufträgen aus dem einen der beiden deutschen Staaten nur in dem Umfang möglich ist, in dem auch Transferaufträge aus dem anderen Staat vorliegen. Transferaufträge aus der Bundesrepublik Deutschland, denen keine Transferaufträge aus der DDR gegenüberstehen, sind deshalb nicht vom Transfer ausgeschlossen. Ihre Durchführung verzögert sich nur, bis entsprechende Transferaufträge aus der DDR vorliegen oder die DDR aufgrund des Protokolls zur Sperrguthabenvereinbarung vom 16. November 1978 Mittel für die Durchführung dieser Aufträge zur Verfügung stellt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3941* Von einem „Verzicht auf weitere Transfermöglichkeiten" kann somit nicht die Rede sein. Damit entfällt Ihre Frage nach der Rechtsgrundlage. Zu Frage 81: Nach den devisenrechtlichen Vorschriften der DDR dürfen Erträge, die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland aus ihren in der DDR belegenen Grundstücken erzielen, nur für Zwecke der Bewirtschaftung und der Werterhaltung oder -erhöhung dieser Grundstücke verwendet werden. Der Protokollvermerk Nr. 4 der Transfervereinbarung trägt dieser Regelung Rechnung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 82 und 83): Kann der Bundesfinanzminister bestätigen, daß bei Einrechnung der für 1982 zu erwartenden rd. 1,5 Milliarden DM Einnahmen der Bundesländer aus dem Förderzins auf inländische Erdöl- und Erdgasgewinnung in den Länderfinanzausgleich das Land Niedersachsen, auf das über 90 v. H. der Förderzinseinnahmen entfallen, rd. 750 Millionen DM weniger Finanzausgleichszahlungen erhalten würde? Worauf beruht die Verpflichtung des Bundes, dem Land Niedersachsen Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von über 550 Millionen DM weiter zu gewähren, obwohl Niedersachsen durch seine Einnahmen aus dem Förderzins gegenüber dem Bund und den übrigen Bundesländern einen so hohen Vorteil hat? 1. Nach Art. 107 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ist durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sicherzustellen, daß die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer angemessen ausgeglichen wird. Das Nähere ist im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern geregelt. Nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz werden Einnahmen aus dem Förderzins bei der Ausgleichsbemessung nicht berücksichtigt. In die Berechnung der für den Länderfinanzausgleich maßgeblichen Steuerkraft werden im vom Finanzausgleichsgesetz genau abgegrenztem Umfang nur die Steuereinnahmen der Länder sowie die wesentlichen Steuereinnahmen der Gemeinden einbezogen. Da sich bei Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetztes 1969 die sonstigen Einnahmen (einschließlich des Förderzinses) relativ gleichmäßig auf alle Länder verteilten, war kein Anlaß gegeben, sonstige Einnahmen der Länder beim horizontalen — und auch beim vertikalen — Finanzausgleich zu berücksichtigen. Diese Ausgangslage hat sich durch die als Folge der starken Ölpreissteigerungen angewachsenen Förderzinseinnahmen, die besonders Niedersachsen begünstigen, grundlegend geändert. Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980, das die Möglichkeit der Erhöhung des Förderzinses bis auf 40 v. H. des Marktwertes vorsieht, überläßt die Festsetzung der Höhe landesrechtlicher Regelung. Der Förderzins ist nach seiner Ausgestaltung keine Steuer. Rund 92 v. H. des Förderzinsaufkommens entfielen 1980 auf Niedersachsen. Nachdem die niedersächsische Landesregierung den Förderzins von derzeit 22 v. H. auf 32 v. H. ab 1. Januar 1982 erhöht hat, dürften die Förderzinseinnahmen Niedersachsens 1982 schätzungsweise 1,4 Mrd. DM betragen. Eine Einbeziehung dieser Förderzinseinnahmen in die Bemessungsgrundlage des Länderfinanzausgleichs würde jedoch eine Änderung des geltenden Finanzausgleichsgesetzes voraussetzen. Rein rechnerisch könnten sich im Falle einer solchen Gesetzesänderung die Ausgleichszuweisungen an Niedersachsen ermäßigen. Genaue Zahlen ergeben sich erst im Jahr 1982. 2. Auch bei der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzkraftverstärkung aus dem Förderzins nicht berücksichtigt. Nach Art. 107 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz kann der Bund aus seinen Mitteln leistungsschwachen Ländern Ergänzungszuweisungen gewähren. Die gesetzliche Regelung der Ergänzungszuweisungen im Finanzausgleichsgesetz ist — wie die des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer — Ende 1980 ausgelaufen. Die derzeitige Regelung beruht auf der zwischen dem Bund und allen Ländern gemäß dem Vermittlungsausschußergebnis vom 3. Juli 1980 zum Steuerentlastungsprogramm 1981 getroffenen Vereinbarung, wonach die bisherige Regelung über die Verteilung der Umsatzsteuer und über die Ergänzungszuweisungen 1981 fortgeführt wird, gegebenenfalls auch über das Jahr 1981 hinaus, bis eine gesetzliche Neuregelung erfolgt. Im Rahmen der noch laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die gesetzliche Neuregelung der Umsatzsteuer ist somit auch über die gesetzliche Regelung der Ergänzungszuweisungen neu zu befinden. Bei einer entsprechenden Überprüfung von Volumen, Dynamik und Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen wird die Finanzlage des Bundes ebenso eine Rolle spielen wie Veränderungen in der Finanzausstattung einzelner Bundesländer. Auch wird verstärkt von einigen Bundesländern für die Regelung der Bundesergänzungszuweisungen — wie für die des horizontalen Finanzausgleichs — die Berücksichtigung von Besonderheiten in der Ausgaben- und Einnahmenstruktur gefordert. Solange die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Umsatzsteuerverteilung nicht abgeschlossen sind, ist der Bund wie die Länder an die vorgenannte Vereinbarung gebunden, wonach über das Jahr 1981 hinaus die Länder einen Betrag von 1 Mrd. DM jährlich weiterhin zahlen und im übrigen die bisherige Regelung über die Verteilung der Umsatzsteuer und über die Ergänzungszuweisungen fortgeführt wird, bis es zu einer gesetzlichen Regelung der Umsatzsteuerverteilung kommt. 3942* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 84): Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie nach der im Frühjahr vorgenommenen Steuererhöhung die Preisentwicklung auf dem Markt für Kosmetikartikel bei Produkten ist, bei denen Isopropylalkohol verwendet wird, und kann die Bundesregierung angeben, ob die Steuererhöhung die Absatzlage dieser Produkte meßbar beeinflußt und inwieweit die Einführung der Besteuerung des Isopropylalkohols zu einer Substitution durch anderen Alkohol geführt hat? Die Bundesregierung hat bisher keine Erkenntnisse darüber, wie sich die am 1. April 1981 eingeführte Branntweinsteuer auf Isopropylalkohol im einzelnen auf die Preise und den Absatz propanolhaltiger kosmetischer Produkte auswirkt. Zwar sind die Herstellerpreise für Haarpflegemittel nach der amtlichen Statistik von März bis Oktober 1981 um fast 20 % gestiegen, es ist aber nicht ersichtlich, inwieweit diese Preissteigerung durch die Besteuerung von Isopropylalkohol beeinflußt ist. Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel kann Einzelheiten dazu noch nicht mitteilen. Auch die Entwicklung der Absatzlage kann noch nicht beurteilt werden. Die Steueranmeldungen der betroffenen Unternehmen geben darüber keinen Aufschluß, weil Vergleichsdaten für die Zeit vor dem 1. April. 1981 nicht existieren. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß sich der Handel vor der Besteuerung Vorräte für eine längere Zeit angelegt hatte; das verdeutlichen die jetzt langsam ansteigenden Versteuerungsmengen. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, daß Hersteller kosmetischer Erzeugnisse wegen der Besteuerung des Isopropylalkohols zur Verarbeitung von Äthylalkohol übergehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 86 und 87): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur künftigen Einheitsbewertung des Grund und Bodens und der Wohngebäude, der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie des Geschoßwohnungsbaus, unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen des bayerischen Staatsministers der Finanzen (25. September 1981/324/81), wonach die Bundesregierung das Sachwertverfahren bzw. das Geschoßflächenverfahren bevorzugt und entsprechend von Probebewertungen eine erhebliche Einheitswertsteigerung mit zusätzlichen Steuerbelastungen die Folge wären? Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, noch im Jahr 1982 die Einheitsbewertung für unbebaute Grundstücke vorzunehmen, und nach welchen Kriterien soll dies geschehen? Zu Frage 86: Wie ich bereits in meiner Antwort am 7. September dieses Jahres darlegen konnte, sind die Vorbereitungsarbeiten für eine allgemeine Neubewertung des Grundbesitzes noch nicht abgeschlossen. Aus den bisherigen Auswertungen der Kaufpreisuntersuchungen ergibt sich jedoch, daß das Geschoßflächenverfahren zu besseren Ergebnissen führt als das an eine tatsächliche gezahlte Miete anknüpfende Bewertungsverfahren. Um Mißverständnissen bei der Beurteilung des zur Diskussion stehenden Bewertungsverfahren zu begegnen, weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es schon nach geltendem Recht das Ziel des Ertragswertverfahrens und des Sachwertverfahrens ist, den — typisierten — gemeinen Wert, d. h. den Verkehrswert für bebaute Grundstücke zu ermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof jüngst in einem Urteil vom 3. Juli dieses Jahres erneut bestätigt. Auch künftig muß bei Anwendung beider Verfahren — des Geschoßflächenverfahrens und des Rohmietenverfahrens — dieses Ziel erreicht werden. Die Veröffentlichungen des Bayerischen Staatsministers der Finanzen (25. September 1981/324/81) verkennen insoweit die Funktion der beiden zur Diskussion stehenden Verfahren. Geprüft wird gegenwärtig, welches der beiden Verfahren bessere Ergebnisse erreicht und welcher Arbeitsaufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung sich bei den verschiedenen Verfahren ergibt. Wegen der steuerlichen Folgen einer Neubewertung des Grundvermögens weise ich darauf hin, daß das geltende Recht — jeweils Artikel 10 § 3 des Vermögensteuer-Reformgesetzes und des Erbschaftsteuer-Reformgesetzes — bei Ablösung der Einheitswerte 1964 eine Entscheidung auch über die Steuersätze, Freibeträge usw. vorschreibt. Die gelegentlich veröffentlichten Berechnungsbeispiele über die sich bei einer Neubewertung ergebenden Belastungserhöhungen durch den Ansatz neuer Einheitswerte lassen diese Rechtslage außer acht und verkennen, daß mit der Neubewertung zugleich auch über die steuerlichen Folgen zusätzlich entschieden werden muß. Zu Frage 87: Im vergangenen Monat hat die Bundesregierung bereits auf die schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Dr. Schneider (BT-Drucks. 9/915) und Milz (BT-Drucks. 9/942) dargelegt, daß im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für eine allgemeine Neubewertung des Grundbesitzes geprüft wird, ob die Neubewertung für die gegenwärtig besonders stark unterbewerteten unbebauten Grundstücke vorgezogen werden kann. Ziel einer solchen Neubewertung wäre, wie bereits bei der Einheitsbewertung 1964, die Ermittlung der gemeinen Werte zum Bewertungsstichtag. Eine solche auf unbebaute Grundstücke begrenzte Neubewertung könnte kurzfristig durchgeführt werden. Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, daß bereits 1974 der Bundesrat bei Grund und Boden eine zeitnahe Einheitsbewertung für dringend geboten hielt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3943* Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 88): Wird die Bundesregierung sich dafür entscheiden, daß das durch einen Erdeinbruch zerstörte Werk der VAW-Flußspatchemie, Stulln, das zu einem Bundeskonzern gehört, wieder aufgebaut oder daß ein anderes Werk errichtet wird, nachdem etwa 250 Arbeitnehmer betroffen sind und diese angesichts der ernsten Arbeitsplatzsituation in der mittleren Oberpfalz keine anderen Arbeitsplätze finden können? Der Wiederaufbau des durch den Erdrutsch zerstörten Betriebsbereiches „Fluor-Chemie" der VAW Flußspat-Chemie in Stulln wird zur Zeit von der verantwortlichen Unternehmensleitung geprüft. Ich gehe davon aus, daß der betroffene Betriebsbereich, soweit wirtschaftlich vertretbar, wieder aufgebaut wird, um die gefährdeten Arbeitsplätze möglichst weitgehend zu erhalten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 89 und 90): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maß Gesetzesänderungen, Erlasse und Verfügungen in der Bundesanstalt für Arbeit dazu führen, daß ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung arbeitstäglich lediglich 5 bis 7 Anträge bearbeiten kann gegenüber früher etwa zwanzig, und wenn j a, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß bei dem hohen Stand der Arbeitslosigkeit eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Leistung nach dem Arbeitsförderungsgesetz erfolgen kann? Mit welchem Kostenaufwand sind in den letzten zehn Jahren Verwaltungsgebäude von den einer Aufsicht des Bundes unterliegenden Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts erstellt worden, deren Einnahmen zum überwiegenden Teil aus Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung, also der Versichertengemeinschaft, resultieren? Zu Frage 89: Der Zeitbedarf für die Bearbeitung der Leistungsanträge ist außerordentlich unterschiedlich. Dabei spielen — neben dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Antrags — vor allem auch die Struktur und die Arbeitsmarktlage der einzelnen Arbeitsamtsbezirke und die Mitwirkung der Arbeitslosen bei der Aufklärung des Sachverhalts eine erhebliche Rolle. Durchschnittswerte über die Zahl der von einem Sachbearbeiter arbeitstäglich zu bearbeitenden Leistungsanträge liegen nicht vor. Ich kann Ihnen lediglich mitteilen, daß 1975 rund 3,28 Mio. Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gestellt worden sind, 1980 rund 2,85 Mio. Die Zahl der Sachbearbeiter, die diese Anträge bearbeitet haben, kann ich leider nicht angeben; jedoch läßt sich allgemein feststellen, das 1975 rund 15 500 und 1980 rund 14 500 Mitarbeiter einschließlich der Zusatzkräfte in den Stellenplänen für die Leistungsabteilungen ausgewiesen sind. Aus diesen Zahlen läßt sich aber nicht auf die Zahl der Sachbearbeiter von Arbeitslosengeld- oder -hilfeanträgen schließen, da die Lei- stungsabteilungen außer der Bearbeitung dieser Anträge noch weitere vielfältige Aufgaben zu erledigen haben, insbesondere bei Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, zur beruflichen Rehabilitation, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Leistungen im Rahmen der produktiven Winterbauförderung, Konkursausfallgeld und Kindergeld. Jedenfalls gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, das sich — wie es in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt — durch Rechtsänderungen die Bearbeitungszeiten verdreifacht hätten. Es ist richtig, daß in den letzten Jahren auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe erhebliche Rechtsänderungen vorgenommen worden sind. Diese Änderungen haben in der großen Mehrzahl die soziale Sicherung und die Rechtsposition des einzelnen Arbeitslosen verbessert. Seit 1969 hat sich die Bundesregierung in verstärktem Maße jedoch auch um die Vereinfachung des Leistungsrechts bemüht, beispielsweise durch Wegfall der komplizierten Wartezeitregelung, durch die Vereinfachung der Regelung über die Anwartschaftszeit und die Anspruchsdauer und durch den Wegfall der Familienzuschläge. Auch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz enthält Regelungen, die die Bearbeitung der Leistungsanträge vereinfachen, z. B. die Neuregelung der Bemessung des Arbeitslosengeldes für Auszubildende und für Arbeitslose nach kurzzeitiger Beschäftigung sowie den Wegfall der vierteljährlichen schriftlichen Erklärung über Nebenverdienste. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt für Arbeit ständig bemüht, die Bearbeitung der Leistungsanträge durch organisatorische Maßnahmen, z. B. einen immer stärkeren Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, zu vereinfachen. Außerdem erwartet die Bundesregierung weitere Anregungen zur Vereinfachung des Leistungsverfahrens von dem Gutachten über die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Bundesanstalt, das auf Wunsch des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung erstellt wird. Zu Frage 90: In den Jahren 1971 bis 1980 ist bei den von Ihnen angesprochenen Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts — entsprechend den vom Bundesversicherungsamt und den Trägern kurzfristig eingeholten Angaben — folgender Kostenaufwand für Baumaßnahmen an Verwaltungsgebäuden entstanden: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 340,0 Mio DM, Bundesknappschaft 6,6 Mio DM, Landesversicherungsanstalt Oldenburg/Bremen 8,3 Mio DM, Träger der Krankenversicherung 63,8 Mio DM, Träger der Unfallversicherung 282,1 Mio DM, Bundesverbände der Krankenkassen 65,2 Mio DM, Bundesanstalt für Arbeit 826,9 Mio DM. 3944* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 In diesen Beträgen sind sowohl die Kosten für Neubauten als auch für Um- und Erweiterungsbauten enthalten. Eine gesonderte Ermittlung der Kosten war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Bei den Angaben für die bundesunmittelbaren Träger der Krankenversicherung und Unfallversicherung handelt es sich um die von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kosten. Diese weichen von den im gleichen Zeitraum entstandenen kassenwirksamen Aufwendungen insofern ab, als die Genehmigung jeweils vor Beginn der Baumaßnahme und grundsätzlich in einer Summe erteilt worden ist. Beim Bundesverband der Ortskrankenkassen ist außerdem zu berücksichtigen, daß von dem angegebenen Kostenaufwand 12,5 Millionen DM abzusetzen sind, die durch Verkauf des alten Verwaltungsgebäudes erzielt worden sind. Beim Bundesverband der Betriebskrankenkasse sind in den Ausgaben auch die Kosten für eine Bundesschule in Höhe von 10,5 Millionen DM eingeschlossen. Bei der Bundesanstalt für Arbeit ist zu berücksichtigen, daß der angegebene Kostenaufwand für insgesamt mehr als 650 Dienststellen der Arbeitsverwaltung entstanden ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 91 und 92): Wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit den realen Rückflußwert der BAföG-Darlehen ein, und hat sich die Quote seit der Beanstandung des Bundesrechnungshofs vom 8. August 1980 merklich erhöht? Sind die Rückstände im Bundesverwaltungsamt — am 8. August 1980 betrug die Zahl der noch anzulegenden Akten für die BAföG-Darlehensrückzahlung laut Bundesrechnungshof noch 770 000 — jetzt aufgearbeitet, und haben sich keine neuen Rückstände mehr angesammelt? Zu Frage 91: Der reale Rückflußwert der nach dem BAföG geleisteten Grunddarlehen wird bestimmt durch Abzüge vom ausgezahlten Darlehen für die bei der Darlehenstilgung entstehenden Ausfälle (z. B. wegen Erwerbslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmers), die Geldwertminderung und den Verwaltungsaufwand. Die Bundesregierung hat den realen Rückflußwert in ihrem Bericht vom 9. Juni 1980 zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) mit 30 bis 40 v. H. der ausgezahlten Darlehen angegeben (vgl. BT-Drucksache 8/4187, S. 3). Dabei hat sie die Angaben des BWV beibehalten, der von einer auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens bezogenen durchschnittlichen Geldwertminderung von jährlich 3 v. H. ausgegangen ist. Die jährliche Geldwertminderung beträgt zwar zur Zeit über 5 v. H.; Schwankungen sind aber bei der auf eine bis zu 30jährige Laufzeit bezogenen Quote von durchschnittlich 3 v. H. berücksichtigt worden. Im übrigen wird sich der reale Rückfluß-wert der Darlehen auf Grund der für Mitte 1982 vorgesehenen Anhebung der monatlichen Rückzahlungsraten auf 120 DM erhöhen. Insgesamt geht die Bundesregierung daher nach wie vor davon aus, daß im Durchschnitt zwischen 30 und 40 v. H. der ausgezahlten Darlehen real zurückfließen. Zu Frage 92: Zu Ihrer Frage nehme ich in Übereinstimmung mit dem für die Dienstaufsicht über das Bundesverwaltungsamt zuständigen Bundesminister des Innern wie folgt Stellung: Auf Grund erheblicher Arbeitsrückstände mußte vorübergehend (von Januar bis einschließlich August 1980) der Versand von Leistungsbescheiden eingestellt werden. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 30. September 1980 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mitgeteilt hat, trifft es jedoch nicht zu, daß im August 1980 770 000 Akten nicht angelegt worden sind (vgl. BT-Drucksache 8/4492, S. 2). Im einzelnen wird insoweit auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung verwiesen. Die geschilderte Aussetzung der Versendung von Leistungsbescheiden führte zu einem deutlichen Abbau der Rückstände und zu einer Konsolidierung der Arbeitssituation. Mit der Wiederaufnahme des Versandes von Bescheiden im September 1980 nahmen auch die Reaktionen der Darlehensnehmer (Anfragen, Widersprüche etc.) wieder zu. Dies führte trotz verstärkten Personaleinsatzes erneut zu einem Anstieg der Arbeitsrückstände. Eine durchgreifende Verbesserung der Arbeitssituation beim BVA ist nach Auffassung der Bundesregierung nur durch Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug erforderlichen Stellen möglich. Die Bundesregierung wird sich hierfür weiterhin mit Nachdruck einsetzen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD): (Drucksache 9/1058 Fragen 93 und 94): Trifft es zu, daß die Bundesregierung Überlegungen anstellt, die darauf hinauslaufen, das — 1957 eingeführte — Recht der Rentenversicherungsträger (§ 1437 RVO, § 159 AVG), die Einziehung und Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter bei den Einzugsstellen zu überprüfen, abzuschaffen, und worin bestünde ein Anlaß zu einer derartigen Gesetzesänderung? Treffen Beobachtungen zu, wie sie die LVA-Westfalen gemacht hat, wonach Tbc-Erkrankte, deren Aufnahme in eine spezielle Heilstätte aus medizinischen Gründen erforderlich wäre, weiter stationär — oftmals sogar mit Wochenendurlaub — in Krankenhäusern behandelt werden, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Praxis unter medizinischen, gesundheitspolitischen und kostenmäßigen Gesichtspunkten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3945* Zu Frage 93: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter das Prüfrecht über die Beitragseinzugsstellen zu nehmen, wie es in § 1437 der Reichsversicherungsordnung geregelt ist. Das geltende Recht soll jedoch mit dem Ziel geändert werden, daß die Rentenversicherungsträger die Beitragseinzugsstellen häufiger prüfen und Beitragsverluste infolge verspäteter Prüfungen vermieden werden. Dies hat auch der Bundesrechnungshof wiederholt gefordert. Zu Frage 94: Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, ob die von Ihnen angesprochene Behauptung der Landesversicherungsanstalt Westfalen zutrifft. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß — in Abweichung von der vorgesehenen Abstufung und Gliederung in der stationären Versorgung — in Einzelfällen Patienten in Allgemeinkrankenhäuser aufgenommen oder dort weiter behandelt werden, obwohl sie nach Art und Schwere ihrer Krankheit in Spezialkliniken versorgt werden müßten. Die Verantwortung für die Zweckmäßigkeit der medizinischen Versorgung trägt jedoch allein der behandelnde Arzt; die Bundesregierung beabsichtigt nicht, hier Einfluß zu nehmen. Allenfalls könnten die Bundesländer — im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Krankenhauswesen und die Krankenhausbedarfsplanung — darauf hinwirken, daß die Allgemeinkrankenhäuser Patienten, die aus medizinischen Gründen in einer Fachklinik behandelt werden müssen, auch dorthin abgeben. Soweit Krankenhäuser durch die von ihnen zu behandelnden Patienten nicht ausgelastet sind und z. B. durch Verlängerung der Verweildauer für Tbc-Kranke „aufgefüllt" werden, haben die Länder im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanung dafür zu sorgen, daß überzählige Betten abgebaut werden. Im übrigen ist in dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 1981 beschlossenen Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 494/81) die Einrichtung von Prüfungsausschüssen vorgesehen, die von Krankenhäusern und Krankenkassen paritätisch besetzt sind. Diese Ausschüsse sollen die Aufgabe erhalten, die Wirtschaftlichkeit der Krankenhauspflege im Einzelfall zu überwachen und gegebenenfalls nachzuprüfen (§§ 373, 374 RVO). Im Rahmen einer solchen Einzelfallprüfung können auch Fälle von Fehlbelegungen zwischen Kostenträgern und Krankenkassen geklärt werden. Es ist vorgesehen, daß die Prüfungsausschüsse aus Anlaß der Einzelprüfung Empfehlungen abgeben, die von den Beteiligten zu beachten sind. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 95): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Meldungen zutreffen, nach denen es im Bereich der bundesdeutschen Herzchirugie auf Grund langer Wartezeiten zu „Patientenexporten" ins Ausland kommt, und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die organisatorische und finanzielle Situation der Herzkliniken in der Bundesrepublik Deutschland verbessern? Die Bundesregierung hat Grund zu der Annahme, daß zahlreiche Patienten durch lange Wartezeiten veranlaßt werden, sich zur Herzoperation ins Ausland zu begeben. Über die genaue Zahl dieser Patienten liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Es ist Aufgabe der Länder, im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanung für die erforderlichen Krankenhauseinrichtungen und ihre Funktionsfähigkeit zu sorgen. Die Engpässe bei Herzoperationen liegen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung weniger im investiven als im personellen Bereich. Es fehlt vor allem an spezialisiertem pflegerischen und medizintechnischen Personal für die Intensivpflege nach der Operation. Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern nach Kräften zu helfen, die bestehenden Engpässe zu beseitigen. Im investiven Bereich hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Schaffung von Herzzentren in die Modell- und Schwerpunktförderung nach § 23 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aufgenommen. Zu den geförderten Zentren gehört neben der Johanniter-Kinderklinik in St. Augustin das Herzzentrum in Bad Oeynhausen, für das der Bund erst kürzlich einen Betrag in Höhe von 7,25 Millionen DM zur Verfügung gestellt hat. Vorgespräche mit anderen Bundesländern über weitere Herzzentren im außeruniversitären Bereich sind angelaufen. Zur Behebung der personellen Engpässe hat der Deutsche Bundestag am 12. November 1981 im Rahmen des Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes eine Änderung des Krankenpflegegesetzes beschlossen, nach der die bisher dreijährige Ausbildung bei Umschülern aus artverwandten Berufen bis zu zwölf Monate verkürzt werden kann. Außerdem wird mit dem Gesetz die Finanzierung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten auf eine dauerhafte Grundlage gestellt. Die Bundesregierung hofft, daß die Länder diesen Regelungen zustimmen und damit die Voraussetzungen für die Heranbildung des nötigen Pflegepersonals verbessern werden. Im organisatorischen Bereich ist an die Einführung einer bundesweiten zentralen Meldestelle für Operationskapazitäten nach dem Vorbild der zentralen Meldestelle für Schwerstverbrannte und für Querschnittgelähmte in Hamburg zu denken. Die bisherigen Erfahrungen der im Mai 1981 gegründeten Herzhilfe e. V., Köln, einer gemeinnützigen Privatinitiative, zeigen, daß hierfür offensichtlich ein Bedarf besteht. 3946* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/1058 Frage 96): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Aufhebung der Sozialversicherungsfreigrenze für das in starkem Maß auf Saison- und Aushilfskräfte angewiesene Hotel-und Gaststättengewerbe, und wie hoch werden die zusätzlichen Belastungen für die hauptsächlich mittelständischen Betriebe sein? Nach der vom Deutschen Bundestag am 12. November 1981 verabschiedeten Regelung über den Wegfall der Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen wird für die im Hotel- und Gaststättengewerbe Beschäftigten — wie für andere Teilzeitkräfte — Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts und der Dauer der Beschäftigung bestehen. Die daraus entstehenden Belastungen für die Arbeitgeber sind nicht höher als die für andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Dies wird dadurch sichergstellt, daß — abweichend vom bisherigen Recht — auch bei geringen Entgelten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte tragen sollen. Für kurzfristige Beschäftigungen ist ähnlich dem bisherigen Recht eine Ausnahme vorgesehen. Danach sollen Beschäftigungen, die innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens 8 Wochen oder 40 Arbeitstage begrenzt sind, versicherungsfrei sein, wenn das Entgelt aus diesen Beschäftigungen den Betrag von 2 460 DM (Wert für 1982) im Jahr nicht übersteigt. Diese Sonderregelung ermöglicht eine verwaltungsmäßige Erleichterung für saisonal bedingte Aushilfsbeschäftigungen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 99 und 100): Ist der Bundesregierung der Artikel „Agrarsoziales Sicherungssystem in Gefahr" aus AGRA-EUROPE vorn 5. Oktober 1981 bekannt, und ist es richtig, daß 1985 bei Verwirklichung der Sparpläne der Bundesregierung die Sozialbeiträge rund 40 v. H. der bäuerlichen Einkommen beanspruchen würden? Ist es in diesem Zusammenhang richtig, daß sich die Beitragsbelastung der Landwirte in Von-Hundert-Sätzen entsprechend der Höhe des Einkommens verändert, und wäre die Bundesregierung bejahendenfalls bereits, die Beitragsbelastung in Von-Hundert bei einigen ausgewählten Einkommensgruppen — entsprechend z. B. der Statistiken des Agrarberichts — zu nennen? Die Darstellung des Herrn Kollgen Kiechle in der genannten Veröffentlichung ist der Bundesregierung bekannt. Dazu ist darauf hinzuweisen, daß nach den Ergebnissen einer Sonderauswertung für das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Belastung landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe mit Beiträgen zur sozialen Sicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung und Altershilfe für Landwirte) im Wirtschaftsjahr 1979/80 bei 11,64 v. H. des Gewinns lag. Differenziert nach dem Standardbetriebseinkommen, der statistischen Einteilung des Agrarberichts, betrug die Gewinnbelastung in den statistischen Gruppen: unter 20 000 DM Standardbetriebseinkommen 20,42 v. H., zwischen 20 000 und 30 000 DM Standardbetriebseinkommen 14,77 v. H., zwischen 30 000 und 40 000 DM Standardbetriebseinkommen 12,44 v. H. und über 50 000 DM Standardbetriebseinkommen 10,62 v. H. Diese Daten können nur für abgelaufene Wirtschaftsjahre ermittelt werden. Die Bundesregierung wäre bereit, sie künftig im Agrarbericht auszuweisen. Eine Prognose für 1985 — wie in der von Ihnen genannten Veröffentlichung angestellt — ist schon im Hinblick auf die nicht im einzelnen vorhersehbare Entwicklung der Einkommen der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe nicht möglich. Gruppiert man die Vollerwerbsbetriebe nach dem Gewinn — und nicht, wie im Agrarbericht üblich, nach dem Standardbetriebseinkommen —, läßt sich nicht ausschließen, daß die Belastung des untersten Viertels der ca. 400 000 Vollerwerbsbetriebe dem genannten Vom-Hundert-Satz nahekommen kann. Die starken Einkommensunterschiede in der Landwirtschaft führen allerdings auch dazu, daß der Gewinn des obersten Viertels der Vollerwerbsbetriebe erheblich geringer durch Sozialabgaben belastet wird (Wirtschaftsjahr 1979/80: 6,9 v. H.). Der Bundestag hat gerade in Kenntnis der Einkommensunterschiede innerhalb der Landwirtschaft auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, die Beiträge in der Altershilfe für Landwirte nach der Einkommenshöhe zu staffeln. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 101 und 102): Welche Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums hat die Vorbereitung und Durchführung der Bundeswehr Kommandeurstagung 1979 genehmigt? Welche dienstrechtlichen Konsequenzen — zum Beispiel: Beförderung — zieht der Bundesverteidigungsminister für die Verantwortlichen dieser Tagung, deren Kosten der Bundesrechungshof gerügt hat? 1. Mit Fernschreiberlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 23. Oktober 1978 wurde die 23. Kommandeurstagung der Bundeswehr sowie eine Besprechung der Kommandierenden Generale auf der Insel Borkum in der Zeit vom 2. bis 5. Mai 1979 angeordnet. 2. Nach dem geltenden Recht erscheinen disziplinarrechtliche Tatbestände nicht erfüllt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3947* Im übrigen werden die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1979 ernst genommen. Die Bundesregierung läßt keinen Zweifel daran, daß gerade in einer Zeit knapper werdender Mittel das Gebot sparsamen Wirtschaftens strikt eingehalten werden muß. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis auf einen nicht geklärten Dissens bei der Kostenberechnung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesrechnungshof gestattet. Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung erscheint es nicht zwingend, Transport- und Personalkosten in die Kostenberechnung einzubeziehen. Dieser Teilbetrag in einer Größenordnung um 1 Million DM wäre nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung ohnehin angefallen. Das Bundesministerium der Verteidigung will jedoch gerade auch dieser Frage noch vertiefend nachgehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 103 und 104): Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Kostenaufwand der 23. Kommandeurstagung der Bundeswehr von 1,4 Millionen DM für 350 Teilnehmer angesichts der Tatsache, daß die Bundesversammlung des Jahrs 1979 bei einer Teilnehmerzahl von über 1000 669 586 DM Kosten verursachte? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Kommandeure in Zukunft so zu beeinflussen, daß Möbel geschont und Instandsetzungsarbeiten mit Kosten in Höhe von 29 800 DM nicht mehr anfallen werden, und wie erklärt sich die Bundesregierung, daß auf einer Insel wie Borkum 29 600 Kilometer mit Dienstfahrzeugen zurückgelegt werden? 1. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1979 werden ernst genommen. Die Bundesregierung läßt keinen Zweifel daran, daß gerade in einer Zeit knapper werdender Mittel das Gebot sparsamen Wirtschaftens strikt eingehalten werden muß. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis auf einen nicht geklärten Dissens bei der Kostenberechnung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesrechnungshof gestattet. Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung erscheint es nicht zwingend, Transport- und Personalkosten in die Kostenberechnung einzubeziehen. Dieser Teilbetrag in einer Größenordnung um 1 Million DM wäre nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung ohnehin angefallen. Das Bundesministerium der Verteidigung will jedoch gerade auch dieser Frage noch vertiefend nachgehen. Ein Vergleich mit den Kosten für die Bundesversammlung des Jahres 1979 erscheint nicht möglich. 2. Nach den Schadensberichten sind Schäden insbesondere im Unterkunftsbereich der Kaserne, auf dem Behelfsflugplatz und bei der Aus- bzw. Beladung von Mobilar von/in Frachtschiffe durch dafür nicht ausgebildetes Bundeswehrpersonal entstanden. Instandsetzungsarbeiten im Kurhaus wurden als Folge von Absicherungsmaßnahmen verursacht. Weitere Kosten für Handwerker entstanden durch Auf- und Umbaumaßnahmen am und im Kurhaus. Dienstkraftfahrzeuge wurden für zahlreiche Funktionen, wie Versorgungs-, Sicherheits-, FunkFernmelde- und Sanitätsdienst benötigt. Das entspricht bei der Ihrer Frage zugrunde gelegten Kilometerzahl einer durchschnittlichen Leistung von etwa 85 km je Fahrzeug. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Frage 105): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Auswirkungen des Geburtenrückgangs für die militärische Präsenz, in den 90er Jahren Hilfscorps der Bundeswehr aufzubauen, um damit Wehrdienstverweigerern die Möglichkeit zu geben, „Friedensdienst ohne Waffen" im Bereich der Versorgung der Instandsetzung und des Sanitätsdienstes leisten zu können, und damit sicherzustellen, daß alle jungen Männer im Interesse der Wehrgerechtigkeit und Friedenssicherung zum Wehr- oder Ersatzdienst einberufen werden? Nach § 25 des Wehrpflichtgesetzes können Kriegsdienstverweigerer auf ihren Antrag zum waffenlosen Dienst in der Bundeswehr herangezogen werden. Die Zahl der Antragsteller ist aber äußerst gering. Eine eigene Organisationsform erscheint darum nicht zweckmäßig. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 106): Trifft es zu, daß ein Teil der in der Lüneburger Heide gefundenen Waffen von der bundeseigenen Verwertungsfirma Vebeg an eine private Firma bei Dannenberg und von dort an Rechtsextremisten veräußert wurden, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um zukünftig derartige Sicherheitsrisiken auszuschalten? Während inzwischen festgestellt werden konnte, daß zwei der gefundenen Waffen (1 Gewehr G 3,1 Pistole P 1) in den Jahren 1971 und 1972 bei der Bundeswehr in Verlust geraten sind, liegen nach einer über den Bundesminister der Justiz erhaltenen Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesge- 3948* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 richtshof noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Herkunft der in der Lüneburger Heide gefundenen Munition und Sprengmittel vor. Derzeit läßt sich lediglich sagen, daß von den sichergestellten Panzerfaustgranaten 12 mit hoher Wahrscheinlichkeit im Besitz der Firma Klaus & Steinhausen GmbH, vormals Dr. Berkenhoff & Co. GmbH, Werk Dragahn, 3139 Karwitz (in der Nähe von Dannenberg) gewesen sind. Weitergehende Feststellungen, insbesondere darüber, woher und wann die Firma Klaus & Steinhausen GmbH diese Granaten erhalten hat sowie wann und wie sie aus dem Bereich dieser Firma hinausgelangt sind, lassen sich nach dem bisherigen Ergebnis der noch andauernden Ermittlungen nicht treffen. Um Mißbrauch mit ausgesonderten Waffen auszuschließen, gibt die Bundeswehr diese seit 1975 nicht mehr über die VEBEG zur Vernichtung an private Delaborierfirmen ab, sondern macht sie grundsätzlich im eigenen Bereich unbrauchbar. Nur wenn die Bundeswehr nicht über die für eine Zerstörung der Waffen erforderlichen Maschinen und Geräte verfügt, wird die Delaborierung unter ihrer Aufsicht von privaten Firmen durchgeführt (ohne Einschaltung der VEBEG). Auch ausgesonderte Munition bis zum Kaliber 20 mm wird seit 1975 durch die Bundeswehr selbst unbrauchbar gemacht. Bei der Vernichtung ausgesonderter Muniton größeren Kalibers ist die Bundeswehr dagegen mangels eigener Möglichkeiten nach wie vor auf private Delaborierfirmen angewiesen, die über die VEBEG beauftragt werden. Ob diese Verfahrensweise ein Sicherheitsrisiko darstellt, läßt sich beim gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht beurteilen. Daher sehe ich mich auch noch nicht in der Lage, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen, welche Maßnahmen beabsichtigt sind, um — die von Ihnen unterstellten — Gefährdungen auszuschalten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 108 und 109): Haben — wie Militärexperten Schwedens und der NATO laut Pressemeldungen vermuten — die Sowjets entweder schon wichtige strategische Punkte in der Ostsee mit Atomminen verseucht, oder sind sie nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jederzeit in der Lage, dies innerhalb kürzester Zeit nach fertigen Plänen zu tun, und stimmt die Bundesregierung gegebenenfalls der Einschätzung zu, daß „die Rede der Sowjetunion von der Ostsee als einem ,Meer des Friedens' nicht mehr länger glaubwürdig" sei? Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob vor der deutschen Ostseeküste kürzlich bereits sowjetische Atomminen verlegt worden sind, und hält es die Bundesregierung bei Zutreffen dieser in NATO-Kreisen geäußerten Befürchtung noch für angebracht, die Einladung an den sowjetischen Parteichef Breschnew aufrechtzuerhalten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die Sowjetunion nukleare Kampfmittel der von Ihnen angesprochenen Art besitzt oder entwickelt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/1058 Frage 111): Woher weiß die Bundesregierung, daß der Freistaat Bayern beim Bau der Main-Donau-Wasserstraße auf Vertragserfüllung besteht, wie die Bundesregierung dies in der Antwort auf meine Frage 102 (Drucksache 9/936) ausgeführt hat? Der Freistaat Bayern hat in zahlreichen Erklärungen, zuletzt am 14. Oktober 1981 durch einen Brief von Ministerpräsident Dr. Strauß an den Bundesverkehrsminister, seine Absicht des Weiterbaues bekundet. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 112 und 113): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch die Einführung des Führerscheins Klasse 1 b (Leichtkraftrad) die Nachfrage nach Mokicks und Mofas stark zurückgegangen ist? Hält die Bundesregierung diese Entwicklung, nach der Jugendliche mit 18 Jahren vom Fahrrad gleich auf das schnelle Leichtkraftrad umsteigen, für gut, oder stellt sie Überlegungen an, wie dem Mofa wieder zu mehr Attraktivität verholfen werden kann? Zu Frage 112: Nach Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes sind von Januar bis September 1981 insgesamt 21 790 Leichtkrafträder neu in den Verkehr gebracht worden. Der Bestand an Mofas 25 und Mokicks ist zur Jahresmitte 1981 im Vorjahresvergleich um rd. 13 % bzw. 3 % zurückgegangen. Ob und inwieweit diese Ergebnisse ursächlich auf das geänderte Fahrerlaubnisrecht für motorisierte Zweiräder zurückzuführen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Beim Mofa 25 spricht jedoch dagegen, daß dieses Fahrzeug bereits mit 15 Jahren führerscheinfrei gefahren werden kann. Zu Frage 113: Das Fahrerlaubnisrecht für motorisierte Zweiräder ist erst durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794) neu geregelt worden. Die Maßnahmen sind teils am 1. April 1980, teils erst am 1. Januar 1981 in Kraft getreten. Die Bundesregierung sieht, worauf ich in meiner Antwort auf Ihre erste Frage bereits hingewiesen habe, in der Neuregelung keinen Attraktivitätsschwund für das Mofa. Sie beabsichtigt z. Z. daher nicht, das Fahrerlaubnisrecht für motorisierte Zweiräder erneut zu ändern. Vielmehr sollen erst die Erfahrungen mit der Neuregelung abgewartet und ausgewertet werden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3949* Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordnetenn Coppik (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 114): Hat es, und wenn ja, in welchem Umfang, in Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Frankfurter RheinMain-Flughafen bei der Benutzung dieses Flughafens im Rahmen von militärischen Großübungen in der Vergangenheit Probleme einer nicht ausreichenden Start- und Landekapazität gegeben? Nein. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 115 und 116): Ist der Bundesregierung die Zahl der Bewerber bekannt, die sich nach dem Verlust ihres Führerscheins einem psychologischen Test unterziehen mußten, und kann sie mitteilen, wie viele von ihnen in diesem Test ein positives bzw. ein negatives Ergebnis erzielten? Welche Chancen besitzt ein Staatsbürger, der nach dem Verlust seines Führerscheins den psychologischen Test nicht besteht, wieder in den Besitz eines Führerscheins zu kommen? Zu Frage 115: Da die Aufsicht über die medizinisch-psychologischen Institute Sache der Bundesländer ist, führt die Bundesregierung keine eigene Statistik über die in diesen Instituten vorgenommenen Untersuchungen. Zur Frage 116: Das medizinisch-psychologische Gutachten dient lediglich als Entscheidungshilfe der Verwaltung. Ein negatives Gutachten bedeutet daher noch nicht automatisch die Versagung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; die Verwaltungsbehörde kann ihre Entscheidung auch auf weitere Beweismittel stützen. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob z. B. ein Gegengutachten eines anderen Untersuchungsinstituts oder ein Obergutachten eine positive Entscheidung der Verwaltungsbehörde herbeiführen kann. Da über 90 % aller Fahrerlaubnisentziehungen wegen Alkoholverstößen vorgenommen werden, kann auch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs für wiederholt alkoholauffällige Kraftfahrer zu einer positiven Bewertung der Kraftfahreignung führen. Schließlich besteht natürlich in jedem Falle die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung der Behörde, in deren Rahmen auch das Gutachten kritisch gewürdigt wird. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 117 und 118): In welcher Weise wirkt sich der von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB) angeordnete Investitions-und Unterhaltungsstopp bei DB-Strecken außerhalb des „unternehmerischen Kernbereichs" aus hinsichtlich der Personaleinsparung und der Kosteneinsparung? Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Investitions-und Unterhaltungsstopp als Vorstufe für eine spätere Strekkenstillegung gesehen werden muß? Es trifft nicht zu, daß außerhalb des sog. unternehmerischen Kernbereiches der Deutschen Bundesbahn keinerlei Investitionen mehr durchgeführt werden. Richtig ist, daß der bisher schon bestehende Genehmigungsvorbehalt der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für Investitionsvorhaben über 100 000 DM an Strecken außerhalb des o. g. Bereichs angesichts der angespannten finanziellen Lage der Deutschen Bundesbahn aus haushaltstechnischen Gründen auf alle Vorhaben ausgedehnt wurde. Somit kann auch nicht abgeleitet werden, daß dieser Genehmigungsvorbehalt eine Vorstufe für spätere Streckenstillegungen darstellt. Auswirkungen auf Personal- und Kosteneinsparungen lassen sich erst nach Vorliegen entsprechender Anträge bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn im Einzelfall beurteilen. Eine globale Aussage ist hierzu nicht möglich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 9/1058 Frage 119): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, aus welchen Gründen und mit welcher erwarteten Wirkung die Deutsche Lufthansa einen Zug von der Deutschen Bundesbahn gechartert hat, um die Flughäfen Düsseldorf und Frankfurt, zwei ohnedies überlastete Flughäfen, miteinander zu verbinden? Es ist nicht das Ziel des sogenannten Flughafenzuges die Flughäfen Düsseldorf und Frankfurt miteinander zu verbinden, sondern den Fluggästen, die heute Flugzeug und Pkw benutzen, ein anderes Angebot zu machen. Sie sollen dazu bewegt werden, anstelle von Flugzeug und Pkw den Zug zu benutzen. Dadurch kann eine Entlastung des innerdeutschen Flugverkehrs wie auch des Zubringerverkehrs auf der Straße eintreten. Es ist beabsichtigt daß der Zug von Düsseldorf Hbf über Köln Hbf, Bonn, Koblenz und Mainz zum Flughafen Frankfurt verkehren wird. Je nach den Erfahrungen, die damit gemacht 3950* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 werden, ist beabsichtigt, diesen Dienst bis nach Nürnberg auszudehnen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 121): Inwieweit wird die Bundesregierung das amerikanische Testergebnis (vgl. DVR-Partner-Report Nr. 1/81) über die Vermeidung von Auffahrunfällen durch Anbringen einer höher gestellten dritten Bremsleuchte zum Anlaß nehmen, die Zulassung von zwei hochgestellten zusätzlichen Bremsleuchten zu überprüfen und eine kostenträchtige Um- und Ausrüstung zu veranlassen? In dem Bemühen, die aus den US-Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zur Reduzierung der Auffahrunfälle auch auf unseren Straßen zu nutzen, wurde die hochgesetzte Wiederholung des reinen Bremssignals zugelassen. Dabei wurde von der in Europa üblichen paarweisen Anbringung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen ausgegangen. Das entspricht den Zulassungsbedingungen für zusätzliche Bremsleuchten in anderen europäischen Staaten. Ohne das in den USA praktizierte Dreieckwarnsystem abschließend werten zu wollen, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Diskussion hierüber deshalb nicht für opportun, als dadurch einer erneuten Verunsicherung unter den betroffenen Autofahrern Vorschub geleistet würde. Statt dessen sollte zunächst die Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen über die Auswirkungen der zusätzlichen Bremsleuchten auf das Unfallgeschehen abgewartet werden. Da hierbei auch mögliche nachteilige Auswirkungen dieser Leuchten einbezogen werden, wird die Bundesregierung nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses prüfen, ob ggf. Konsequenzen zu ziehen sind. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Sieloff (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 122 und 123): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und einem möglichst hohen Kostendeckungsgrad, sondern auch nach volkswirtschaftlichen, infrastrukturellen und raumordnerischen Gesichtspunkten ihre Fahrpläne zu gestalten hat? Widerspricht die teilweise radikale „Ausdünnung der Fahrpläne" der Deutschen Bundesbahn im Sommerfahrplan 1982 der in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 9/952) vom 28. Oktober 1981 ausgesprochenen Absicht, konsequent die Bemühungen fortzusetzen, um die Position des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Gesamtverkehrs zu verbessern und damit insbesondere in Ballungs- und Verdichtungsräumen die Aufgabe zu erfüllen, umweltfreundliche und energiegünstige Schienenverkehre abzuwickeln? Zu Frage 122: Bereits im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ist allen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs vorgegeben, den Verkehr in Übereinstimmung mit dem Verkehrsbedürfnis zu bedienen. Für die Deutsche Bundesbahn wird diese Forderung im Bundesbahngesetz (BbG) § 28 präzisiert und deren Erfüllung der Verantwortung der Organe der Deutschen Bundesbahn (Vorstand und Verwaltungsrat) unterstellt mit der Maßgabe, dabei die Grundsätze für eine wirtschaftliche Betriebsführung zu wahren. Die Deutsche Bundesbahn gibt den Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplanes Gelegenheit zur Stellungnahme (BbG § 48). In der Praxis geht die Deutsche Bundesbahn jedoch noch über diese Forderung hinaus und pflegt neben dem Kontakt mit dem „Ständigen Fahrplanausschuß" des Deutschen Industrie- und Handelstages weitere Kontakte mit den die Verkehrsnutzer vertretenden Stellen. Mit diesen Anhörungen strebt die Deutsche Bundesbahn eine möglichst verbrauchernahe und ausgewogene Abstimmung ihrer Fahrplankonzeption an. Damit ist gewährleistet, daß auch volkswirtschaftliche infrastrukturelle und raumordnerische Gesichtspunkte gewürdigt werden können. Zu Frage 123: Die Überprüfung und Anpassung des Leistungsangebotes im Schienenpersonennahverkehr an die Nachfrage widerspricht grundsätzlich nicht der von Ihnen zitierten Antwort der Bundesregierung. Die Notwendigkeit eines bedarfsgerechten Verkehrsangebotes wird von der Bundesregierung anerkannt. Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welches Verkehrsmittel diese Aufgabe am besten wahrnehmen kann. Dabei wird in den Ballungsräumen der Schwerpunkt auf dem Schienenverkehr und in der Fläche beim Busverkehr liegen. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn steht der Umfang der Anpassungsmaßnahmen zum Sommerfahrplan 1982 noch nicht fest. Aussagen hierüber sind deshalb zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 124 und 125): Hält die Bundesregierung angesichts der technischen Entwicklung von wirksamen Antiblockiersystemen und des Ergebnisses neuerer Untersuchungen, wonach auf nasser Straße und bei Geschwindigkeiten von über 60 km/h Lastzüge, die mit bisherigen Bremskraftreglern ausgerüstet sind, selbst bei Geradeausfahrt und richtiger Bremskraftabstimmung durch den Bremskraftregler kaum stabil abgebremst werden können, die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Richtlinien bezüglich Bremsen bei Lastzügen noch für zeitgemäß? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit darin, durch die allgemeine Ausrüstung von schweren Lastzügen mit Antiblockiersystemen die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich zu steigern, zumal viele schwere Unfälle mit Güterkraftwagen im Zusammenhang mit deren Bremsverhalten Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3951* stehen, und gedenkt die Bundesregierung, auf eine allgemeine Ausrüstung von Lastzügen mit Antiblockiersystemen hinzuwirken? Zu Frage 124: Die Bestimmungen des § 41 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die zugehörigen Richtlinien enthalten Mindestanforderungen für Bremsanlagen in Kraftfahrzeugen. Das schließt nicht aus, daß Bremsanlagen diese Mindestanforderungen übertreffen. Automatische Blockierverhinderer (ABV) stellen einen Fortschritt in der Bremsentechnik dar. Eine ABV-Anlage soll vor allem bewirken, daß die Fahrzeuge auch während des Bremsens unter ungünstigen Bedingungen lenkfähig bleiben. Schwierigkeiten bei einigen Zugkombinationen lassen es nicht angebracht erscheinen, derzeit bereits eine Änderung der für Bremsen geltenden EG-Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland zu betreiben. Eine Übernahme in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte zweckmäßig erst mit entsprechender Änderung der EG-Richtlinie erfolgen. Zu Frage 125: Die Bundesregierung sieht in der Ausrüstung von Lastzügen mit Automatischen Blockierverhinderern (ABV) einen Beitrag zur Erhöhung der aktiven Sicherheit. Automatische Blockierverhinderer werden ab 1981 in der Bundesrepublik Deutschland auch in Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und deren Anhängern angeboten. In der Einführungsphase kann es zur Zusammenstellung von Lastkraftwagenzügen kommen, bei denen nur ein Fahrzeug mit ABV ausgerüstet ist. Solche Kombinationen können unter Umständen zu bedenklichem Bremsverhalten des Zuges führen. In diesem Bereich müssen noch entsprechende praktische Erfahrungen und technische Weiterentwicklungen, auch des Auslandes abgewartet werden, bevor seitens der Bundesrepublik Deutschland auf eine im internationalen Bereich zu regelnde Ausrüstungspflicht von Lastkraftwagen hingewirkt wird. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 126 und 127): Wie erklärt die Bundesregierung, daß durch die Wasser-und Schiffahrtsdirektion West in treuhänderischer Verwaltung des Abwracksfonds der deutschen Binnenschiffahrt innerhalb von 15 Monaten durch Bewilligung von mehr als 100 Anträgen, die auf gefälschten Unterlagen basierten, insgesamt rd. 17,8 Millionen DM Prämien an einen Unberechtigten aus dem allein gewerblich finanzierten Fonds gezahlt wurden? Hält es die Bundesregierung nicht jetzt für geboten, die Forderung ihres Klagegegners, des Bundesverbands der deutschen Binnenschiffahrt e. V., auf den Verzicht der Einrede der Verjährung für den noch nicht rechtshängigen Forderungsteil von ca. 16,4 Millionen DM zu erfüllen, nachdem nunmehr das Landgericht Duisburg am 17. November 1981 die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesverkehrsminister, verurteilt hat, 1 414 131 DM nebst 4 v. H. Zinsen seit dem 14. Mai 1981 in den Abwrackfonds zurückzuzahlen? Zu Frage 126: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die mit den Anträgen auf Abwrackprämien vorgelegten Urkunden von den Bediensteten der Wasser- und Schiffahrtsdirektion West nicht als Fälschungen erkannt werden konnten. Zu Frage 127: Die Bundesregierung sieht sich erst nach Prüfung der Entscheidungsgründe des Landgerichts Duisburg in der Lage, über die Frage des Verzichts auf die Einrede der Verjährung zu entscheiden. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich unterrichtet. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 128 und 129): Treffen Meldungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands zu, daß die Deutsche Bundesbahn in den nächsten Jahren außerhalb eines lediglich 1 200 Streckenkilometer umfassenden „Kernbereichs" keinerlei Gleis- und Weichenerneuerungen oder sonstige Erhaltungsmaßnahmen mehr vornehmen will, und wie lange will auf Grund dieser Tatsache die Bundesregierung den Personenverkehr durch die Deutsche Bundesbahn auf den Strecken Miltach-Straubing, Passau-Freyung, Passau-Pfenningbach, Plattling-Zwiesel, Zwiesel-Bayerisch-Eisenstein, Zwiesel-Bodenmais, Zwiesel-Grafenau noch aufrechterhalten? Wie lange will die Bundesregierung den Personenverkehr durch die Deutsche Bundesbahn auf den Strecken Deggendorf-Kalteneck, Erlau-Obernzell, Passau-Hautzenberg, Filshofen-Ortenburg und Waldkirchen-Jandelsbrunn noch aufrechterhalten? Zu Frage 128: Es trifft nicht zu, daß außerhalb des sog. unternehmerischen Kernbereiches der Deutschen Bundesbahn keine Investitionen mehr durchgeführt werden. Richtig ist, daß der bisher schon bestehende Genehmigungsvorbehalt der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn für Investitionsvorhaben über 100 000 DM angesichts der angespannten finanziellen Lage der Deutschen Bundesbahn aus haushaltstechnischen Gründen auf alle Vorhaben ausgedehnt wurde. Mit Zustimmung des Kabinetts wurde der Deutschen Bundesbahn die Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung für die Strecke PassauFreyung am 20. Oktober 1981 erteilt. Für die übrigen von Ihnen genannten Strecken liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Antrag vor. Auch der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn hat noch keine entsprechenden Beschlüsse gefaßt. 3952* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 Zu Frage 129: Auf den von Ihnen genannten Strecken betreibt die Deutsche Bundesbahn keinen Reisezugverkehr mehr. Anlage 46 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 130 und 131): Darf den Einlassungen von Bundespostminister Gscheidle in der Sendung des Südwestfunks am 1. Oktober 1981 unter dem Thema „Die Bundespost auf dem Prüfstand" entnommen werden, daß der § 12 Abs. 7 Satz 3 der Fernmeldeordnung „Unzulässig ist auch das Bekleben posteigener Apparate" von der Deutschen Bundespost in Zukunft nicht mehr dahin gehend ausgelegt wird, daß der Deutschen Bundespost durch das Bekleben von Fernsprechapparaten mit kleinen Handzetteln oder z. B. sogenannten Notrufaufklebern Schaden entsteht, der zu ersetzen ist? Werden demzufolge Aufkleber dieser Art nicht länger als „von der Deutschen Bundespost nicht zugelassene Hilfsvorrichtungen" behandelt? Wie sich aus der Fragestellung des Teilnehmers am Bürgerforum des SWF 1 und der Antwort des Bundespostministers ergibt, hat es sich bei der mittels Klebestreifen angebrachten Telefonnotitz um eine persönliche Merkhilfe des Teilnehmers gehandelt. Es war davon auszugehen, daß eine derartige vorübergehende Notitz zu keinen Apparateschäden führte. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel bestand kein zwingender Grund, auf einer Beseitigung zu bestehen. Ungeachtet dessen, müssen nach § 12 Absatz 7 der Fernmeldeordnung Aufkleber, weil sie erfahrungsgemäß zu Schäden führen können, insbesondere solche, die eigens für diese Zweck gefertigt und vertrieben werden, weiterhin als „nicht zugelassene Hilfsvorrichtungen" betrachtet werden. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 9/1058 Frage 132): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem deutschen Markt leicht zu handhabende Lauschgeräte, sogenannte Wanzen, z. B. für Telefonhörer schon für 89 DM angeboten werden, auf Wunsch auch leistungstärkere, und daß beim Verkauf häufig nicht auf das Benutzungsverbot dieser Geräte hingewiesen bzw. dessen Umgehung mit dem Hinweise „für den Export bestimmt" angeregt wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den freien Handel mit diesen Geräten und damit deren mißbräuchliche Benutzung zu unterbinden? Seit 1965 werden auf dem Markt Kleinstsendefunkanlagen angeboten, die von ihrer Konstruktion her offensichtlich dazu bestimmt sind, unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts in die Privatsphäre einzudringen. Einschlägige Firmen und bestimmte Versandhändler bieten solche Geräte an. Dabei handelt es sich auch um Geräte, die ihrer Form nach ei- nen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Die Deutsche Bundespost hat bereits am 15. Februar 1966 im Bundesanzeiger Nr. 31 darauf hingewiesen, daß es sich bei solchen „Mikro-Abhöranlagen" um Fernmeldeanlagen im Sinne des Gesetzes über Fernmeldeanlagen handelt, die nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost errichtet und betrieben werden dürfen; solche Genehmigungen werden aber von der Deutschen Bundespost grundsätzlich nicht erteilt. Auch in der Presse wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß das Errichten und Betreiben solcher Funkgeräte illegal und mit Strafe bedroht ist. Anbieter solcher Funkgeräte werden davon unterrichtet, daß sie sich durch den Verkauf von „Mikro-Abhöranlagen" ggf. wegen Beihilfe zur Begehung eines Vergehens gegen das Gesetz über Fernmeldeanlagen strafbar machen. Mit strafprozessualen, polizeirechtlichen und gewerberechtlichen Maßnahmen wird versucht, den Handel mit „Mikro-Abhöranlagen" zu unterbinden. Im übrigen wird auf den Entwurf des Bundesrates über ein Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen (BT-Drucksache 9/719 vom 6. August 1981) hingewiesen. Dieser Entwurf sieht insbesondere vor, den Erwerb und Besitz sowie die Überlassung von Sendeanlagen von einer Genehmigung nach § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen abhängig zu machen. Darüber hinaus soll die Herstellung, der Vertrieb und die Einfuhr besonders gefährlicher Sendeanlagen verboten werden. Mit diesem Gesetz würde das Inverkehrbringen von LauschSendeanlagen erheblich erschwert. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/1058 Fragen 133 und 134): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Installierung eines Teletex-Netzes auf März 1982 verschoben hat, und kann dieser Termin eingehalten werden? Wenn ja, wie wertet die Deutsche Bundespost die Auswirkung dieser zeitlichen Verzögerung auf die beteiligten Industrien, und welche Hilfen kann sie ihnen gegebenenfalls anbieten? Seit dem 10. März 1981 wird im Bereich der Deutschen Bundespost das erste Teletexnetz der Welt — zunächst mit einem nationalen Vorläuferstandard — betrieben. Nach Verfügbarkeit eines entsprechenden internationalen Standards etwa Mitte 1981 wurde parallel zu dem bestehenden ein zweites Teletexnetz aufgebaut, welches am 10. November 1981 planmäßig — und als weltweit erstes Netz dieses Standards — in Betrieb ging. Die Überführung des ersten Teletexnetzes in das zweite erfolgt, sobald die Umrüstung der Endgeräte im Februar 1982 vorgenommen werden kann. Die Deutsche Bundespost hat in Absprache mit der Industrie den Zeitpunkt für die Umrüstung des Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. November 1981 3953* ersten Netzes bis zum Februar 1982 hinausschieben müssen, da die Entwicklungszeit für die Teletexgeräte nach internationalem Standard zu knapp bemessen war. Mit der planmäßig parallelen Inbetriebnahme des zweiten Teletexnetzes nach internationalem Standard zunächst für Testverbindungen sollte die Endgeräteentwicklung gefördert und auch Erfahrungen mit dem Verhalten der Teilnehmer gesammelt werden. Damit unterstützt die Deutsche Bundespost die beteiligte Industrie erheblich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/1058 Fragen 135 und 136): Wie hoch ist die Zahl der von den Behörden der DDR in den einzelnen Jahren seit 1976 bis jetzt an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paketsendungen, und wie hoch war in den einzelnen Jahren die Zahl der verlorengegangenen Paket- und Einschreibsendungen? Wie hoch waren die Aufwendungen der Deutschen Bundespost in den Jahren seit 1976 bis jetzt für den Ersatz verlorengegangener Paket- und Einschreibsendungen, die für Empfänger in der DDR bestimmt waren? 1. An Absender in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) wurden in den Jahren von 1976 an nachstehend aufgeführte Paketsendungen von den Behörden der DDR zurückgesandt: 1976 71 427 Stück 1977 45 383 Stück 1978 44 282 Stück 1979 37 470 Stück 1980 40 894 Stück 2. In dieser Verkehrsbeziehung waren nachstehend genannte Verlustzahlen für Pakete und für Einschreibsendungen zu verzeichnen: Pakete Einschreibsendungen 1976 18 761 Verlustfälle 5 461 Verlustfälle 1977 19 272 Verlustfälle 3 938 Verlustfälle 1978 22 841 Verlustfälle 5 443 Verlustfälle 1979 22 573 Verlustfälle 3 921 Verlustfälle 1980 27 103 Verlustfälle 3 994 Verlustfälle Nachstehende Ersatzbeträge mußten für verlorengegangene Paket- und Einschreibsendungen, die für Empfänger in der DDR und in Berlin (Ost) bestimmt waren, gezahlt werden: 1976 1 486 022 DM 1977 1 849 686 DM 1978 2 358 878 DM 1979 2 467 474 DM 1980 3 075 383 DM
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weitere Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:



    Vizepräsident Wurbs
    Von wieviel Demonstrationen — versuchten und vollzogenen — von Sowjetbürgern deutscher Volkszugehörigkeit für die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1981 und von wieviel Inhaftierungen der Demonstranten im Jahr 1981 und deren Verurteilung hat die Bundesregierung Nachricht?
    Bitte, Herr Staatsminister.
    Dr. Corterier, Staatsminister: Der Bundesregierung ist bekannt, daß 1981 für die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland demonstriert haben: am 16. November auf dem Roten Platz acht Rußlanddeutsche mit einem Kind, am 19. August auf dem Roten Platz zwei Rußlanddeutsche mit einem Kind, am 17. August auf dem Roten Platz zehn Rußlanddeutsche mit einem Kind, im Juni in einem Parteihaus in Tiflis Angehörige mehrerer rußlanddeutscher Familien, von denen nur wenige namentlich bekannt sind, am 8. März auf dem Roten Platz zwei Rußlanddeutsche.
    Die am 29. Juli 1981 erklärte Absicht einiger Ausreisewilliger, anläßlich des Besuchs des SPD-Vorsitzenden in Moskau auf dem Roten Platz zu demonstrieren, wurde offensichtlich aufgegeben. Die Teilnehmer der Demonstration vom 19. August demonstrierten auch am 17. August. Sie waren damals schon am Roten Platz freigelassen worden. Hinsichtlich der Demonstration am 17. August wurde telefonisch mitgeteilt, daß die acht festgenommenen Teilnehmer nach ein paar Stunden in ihre Heimatorte abgeschoben worden seien.
    Der Bundesregierung wurde bisher nicht bekannt, daß Ausreisewillige wegen einer Demonstration auf dem Roten Platz verurteilt worden sind.
    Die Ausreiseanliegen der bekannten Teilnehmer an den Demonstrationen am Roten Platz werden von unserer Botschaft in Moskau unterstützt. Gleiches gilt für die Demonstranten in Tiflis, soweit sie namentlich bekannt sind.


Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Hupka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß es für unsere Botschaft in Moskau beim besten Willen sehr, sehr schwer ist, Ausreisewilligen Unterstützung zu gewähren?
    Dr. Corterier, Staatsminister: Sie müssen das, glaube ich, doch etwas konkreter formulieren. In dieser Allgemeinheit kann ich das nicht bestätigen.