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ID0906501300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 9065

  • date_rangeDatum: 13. November 1981

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    Plenarprotokoll 9/65 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1981 Inhalt: Erste Beratung des von den Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Rose, Dr. Stavenhagen, Frau BenedixEngler, Daweke, Frau Geiger, Nelle, Rossmanith, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Dr. Bugl, Berger (Lahnstein), Lenzer, Bohl, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 9/908 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 3789 B Kuhlwein, Parl. Staatssekretär BMBW 3791 B Thüsing SPD 3795 B Frau Dr. Engel FDP 3796 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 1980 — Drucksachen 9/812, 9/939 —Milz CDU/CSU 3798 B Topmann SPD 3801 A Merker FDP 3804 B Dr. Hauff, Bundesminister BMV . . . 3806 D Hinsken CDU/CSU 3810 C Kretkowski SPD 3813 C Rösch FDP 3816 A Nächste Sitzung 3817 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3819*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3819* B Anlage 3 Erfahrungen mit dem Wohnungsbindungsgesetz MdlAnfr 1 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3819* D Anlage 4 Studie der Bochumer Ruhruniversität über die Haltbarkeit der in den sechziger Jahren errichteten Betonbauten MdlAnfr 2 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3820* A Anlage 5 Jährliche Mindereinnahmen durch Steuerhinterziehung; Unterbindung der Neugründung von Gesellschaften mit Steuerschulden II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 MdlAnfr 11, 12 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3820* B Anlage 6 Höhe der Steuerschuld und des jährlichen Zinsaufkommens für Steuerrückstände MdlAnfr 13, 14 06.11.81 Drs 09/984 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3821*A Anlage 7 Vorschriften über Betriebsprüfungen; Höhe der 1979 und 1980 nach Betriebsprüfungen festgesetzten Steuern sowie Steuermindereinnahmen wegen unterbliebener Prüfungen MdlAnfr 15, 16 06.11.81 Drs 09/984 Feile SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3821* B Anlage 8 Steuermehreinnahmen pro zusätzlich eingesetzten Betriebsprüfer sowie Intensivierung der Betriebsprüfungen MdlAnfr 17, 18 06.11.81 Drs 09/984 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3822* A Anlage 9 Höhe der nach der Vereinbarung vom 25. April 1974 vom Transfer ausgeschlossenen Sparguthaben von bundesdeutschen Bürgern in der DDR MdlAnfr 27, 28 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3822* B Anlage 10 Erweiterung des Truppenübungsgeländes der US-Streitkräfte im Viernheimer Wald MdlAnfr 29 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3822* C Anlage 11 Einführung eines Zubringerverkehrs der Bundesbahn zu den Flughäfen; Vorlage des Gesetzentwurfs über eine einheitliche Organisation der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 49, 50 06.11.81 Drs 09/984 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3822* D Anlage 12 Anzeigen der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 1982 MdlAnfr 65, 66 06.11.81 Drs 09/984 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3823* B Anlage 13 Auswirkungen der Maßnahmen der nicaraguanischen Regierung gegen Oppositionelle auf die deutschen Hilfeleistungen MdlAnfr 70 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3823* C Anlage 14 Nichtauszahlung der für 1981 verbleibenden Mittel an die Türkei MdlAnfr 81 06.11.81 Drs 09/984 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3824*A Anlage 15 Verbot der rechtsextremen „Volkssozialistischen Bewegung" MdlAnfr 82 06.11.81 Drs 09/984 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3824* D Anlage 16 Mögliche finanzielle Unterstützung der Organisationen der Friedensbewegung durch die Sowjetunion MdlAnfr 83 06.11.81 Drs 09/984 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3824* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 III Anlage 17 Finanzierung der Demonstration in Bonn am 10. Oktober 1981 MdlAnfr 84 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3825*A Anlage 18 Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst und Aufteilung von Ganztagsstellen in Zeitarbeitsplätze MdlAnfr 85, 86 06.11.81 Drs 09/984 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3825* A Anlage 19 Schaffung gesetzlicher Regelungen für die Beschäftigung von DKP-Funktionären als Beamte im öffentlichen Dienst; Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1981 über die Entlassung eines DKP-Funktionärs aus dem Beamtenverhältnis MdlAnfr 58, 87 06.11.81 Drs 09/984 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3825* C Anlage 20 Anwendung des Abwasserabgabengesetzes in kleinen und mittleren Kommunen MdlAnfr 88 06.11.81 Drs 09/984 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3826* A Anlage 21 Bau von Wiederaufbereitungsanlagen im Bundesgebiet, insbesondere in Bayern MdlAnfr 89, 90 06.11.81 Drs 09/984 Sieler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3826* C Anlage 22 Behandlung als Touristen eingereister Polen bei Nichtanerkennung ihres Asylrechts MdlAnfr 91 06.11.81 Drs 09/984 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3826"D Anlage 23 Einleitung der Abwässer der Stadt Rendsburg in den Nord-Ostsee-Kanal MdlAnfr 92 06.11.81 Drs 09/984 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3827"A Anlage 24 Maßnahmen gegen rechtsradikale Gruppen nach Waffenfunden in der Lüneburger Heide; Zusammenarbeit zwischen „Grauen Wölfen", deutschen Neonazis und Volkssozialistischer Bewegung MdlAnfr 95, 96 06.11.81 Drs 09/984 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3827* B Anlage 25 Einsatz des Bundesgrenzschutzes in der Deutschen Bucht zum Schutz des Tankschiffs „Cronos" MdlAnfr 97, 98 06.11.81 Drs 09/984 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3827* D Anlage 26 Förderung von Existenzgründungen durch das Eigenkapitalhilfeprogramm in der Zeit vom 1. Juli 1979 bis 30. Juni 1981 und Höhe der Ist-Beträge in den Haushaltsjahren 1979 und 1980 MdlAnfr 99, 100 06.11.81 Drs 09/984 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3828"B Anlage 27 Bewertung der verschiedenen Energieversorgungsstrukturen in Not- und Krisenfällen; Berücksichtigung von Untersuchungen über das Strahlenrisiko bei ziviler Nutzung der Kernenergie im Energieprogramm MdlAnfr 101, 102 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3828* D Anlage 28 Entscheidung über den Bürgschaftsantrag der Krupp-Stahl AG in Höhe von 260 Millionen DM IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 MdlAnfr 105 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3829* C Anlage 29 Frachthilfe für die Korbwaren- und Kinderwagenbranche MdlAnfr 106, 107 06.11.81 Drs 09/984 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3829* D Anlage 30 Einsatz von Flüssiggas als Betriebsstoff im Busbereich des öffentlichen Personennahverkehrs und im Taxidienst MdlAnfr 108 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3830* C Anlage 31 Verwendung der Mittel aus der Milcherzeugerabgabe und Belastung der bäuerlichen Familienbetriebe durch die Abgabe MdlAnfr 109,1.10 06.11.81 Drs 09/984 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 3830* D Anlage 32 Höhe der direkten Leistungen für die Landwirtschaft im Einzelplan 10 des Haushalts 1981; Höhe des EG- und Weltmarktpreises für Zucker im Jahr 1980 und Umfang der gehandelten Mengen MdlAnfr 111, 112 06.11.81 Drs 09/984 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 3831* B Anlage 33 Verbot einer Aufstellung sogenannter Killerautomaten an leicht zugänglichen Stätten durch Änderung des § 7 des Jugendschutzgesetzes MdlAnfr 113 06.11.81 Drs 09/984 Poß SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 3831* D Anlage 34 Aussage des Präsidenten des Bundesgesundheitsamts über die Notwendigkeit von Arzneimittelversuchen an Krankenhauspatienten MdlAnfr 114, 115 06.11.81 Drs 09/984 Fiebig SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 3832* A Anlage 35 Herausgabe von Verbraucherempfehlungen zum Schutz vor schädlichen Rückständen in Lebensmitteln MdlAnfr 116, 117 06.11.81 Drs 09/984 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 3832"B Anlage 36 Aktivitäten von Bürgerinitiativen gegen Kernenergie in Kernforschungszentren; wissenschaftliche Bewertung der vom Bundesforschungsminister im Rahmen der Risikostudie Teil B vergebenen Gutachten und Studien MdlAnfr 118, 119 06.11.81 Drs 09/984 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3833* A Anlage 37 Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit verschiedener Energieversorgungsstrukturen; Bedeutung des Hochtemperaturreaktors und des Schnellen Brüters für die deutsche Volkswirtschaft MdlAnfr 120, 121 06.11.81 Drs 09/984 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3833* C Anlage 38 Streichung von 150 Millionen DM im Haushaltsplan des Bundesforschungsministers für ein Stahlforschungsprogramm MdlAnfr 122, 123 06.11.81 Drs 09/984 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3834* B Anlage 39 Beseitigung des bei einer Abrüstung von Atomwaffen anfallenden Plutoniums durch Verbrennung in Reaktoren des Typs „Super-Phénix" MdlAnfr 124, 125 06.11.81 Drs 09/984 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3834* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3789 65. Sitzung Bonn, den 13. November 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 13. 11. Dr. Barzel 13. 11. Becker (Nienberge) 13. 11. Borchert 13. 11. Brandt 13. 11. Brunner 13. 11. Büchner (Speyer) * 13. 11. Dr. Dollinger 13. 11. Dr. Fatlhauser 13. 11. Glos 13. 11. Handlos 13. 11. Heyenn 13. 11. Frau Hoffmann (Soltau) 13. 11. Dr. Hubrig 13. 11. Graf Huyn 13. 11. Jansen 13. 11. Kiep 13. 11. Dr. Köhler (Duisburg) 13. 11. Dr. Kreile 13. 11. Dr.-Ing. Laermann 13. 11. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 11. Dr. Mikat 13. 11. Dr. Müller * 13. 11. Frau Dr. Neumeister 13. 11. Dr. Osswald 13. 11. Dr. Scheer 13. 11. Schmidt (Würgendorf) 13. 11. Graf Stauffenberg 13. 11. Dr. Unland 13. 11. Dr. Waigel 13. 11. Weiskirch 13. 11. Wissmann 13. 11. Zander 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verantwortung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften für die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten (Drucksache 9/968) zuständig: Rechtsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Systems für einen europäischen Wertpapiermarkt (Drucksache 9/969) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vollendung des Binnenmarktes (Drucksache 9/970) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtzeitraum April 1981 bis September 1981) (Drucksache 9/960) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1982 (Haushaltsgesetz 1982) hier: Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Oktober 1981 und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/965) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Finanzplan des Bundes 1981 bis 1985 hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/967) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 2 502 Tit. 642 01- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - (Drucksache 9/992) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/81- Zollkontingent für Walzdraht - 2. Halbjahr 1981) (Drucksache 9/987) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 10. Dezember 1981 vorzulegen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 1): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Ausmaß die Belegungsbindungen des Wohnungsbindungsgesetzes bei der Vermietung von Wohnraum von Bedeutung sind? Da der Vollzug des Wohnungsbindungsgesetzes in die Zuständigkeit der Länder fällt, stehen der Bundesregierung keine Unterlagen darüber zur Verfügung, in wie vielen Fällen Sozialwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein bezogen wurden. Ich gehe davon aus, daß dies nicht in nennenswertem Umfang der Fall ist, da das Wohnungsbindungsge- 3820* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 setz für diese Fälle weitreichende Sanktionen vorsieht. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/984 Frage 2): Inwieweit kann die Bundesregierung Ergebnisse einer Langzeitstudie an der Bochumer Ruhruniversität bestätigen, wonach sich die Haltbarkeit in den sechziger Jahren errichteter Betonbauten durch zunehmende „Versauerung" der Niederschläge infolge starker Luftverschmutzung „um nahezu die Hälfte" verkürzen wird, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung, falls sie diese Ergebnisse bestätigen kann, zu ziehen? Der Bundesregierung sind die nachteiligen Einflüsse bekannt, die sich aus der Luftverunreinigung für die gesamte Umwelt, auch für die Bauten, ergeben. Allerdings kann die Bundesregierung keine Zahlenangaben machen, wie sich schädigende Einflüsse auf die Haltbarkeit von Betonkonstruktionen auswirken. Diese Haltbarkeit hängt von vielen Bedingungen ab, von Dichte und Zusammensetzung der Zuschlagstoffe, von der Oberflächenbehandlung, die auch nachträglich noch zum Schutz der Teile vorgenommen werden kann, und natürlich auch von der Aggressivität des Niederschlagswassers. Diese Tatsachen machen verallgemeinernde Aussagen zur Veränderung von Beton unter Einfluß schädigender Stoffe im Niederschlagswasser unmöglich. Allerdings ergibt sich aus der Kenntnis solcher Wirkungen eine stärkere Aufmerksamkeit und ein höherer Aufwand für regelmäßige Kontrolle und ggfs. intensivere Unterhaltung der betroffenen Bauten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 11 und 12): Wie hoch schätzt die Bundesregierung bei den Steuern, die auf Bundesrecht beruhen, den durch Steuerhinterziehung im weitesten Sinn verursachten jährlichen Ausfall und zwar in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu den gesetzlich geschuldeten Steuern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gesellschaften mit erheblichen Steuerschulden nicht selten liquidiert und durch Neugründungen mit ähnlichem Namen und gleichem oder geringfügig veränderten Personenkreis ersetzt werden, damit die Steuerschulden nicht getilgt werden müssen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen eine solche Praxis zu unternehmen? Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, aus denen zuverlässige Anhaltspunkte für eine Schätzung der Dunkelziffer bei Steuerhinterziehung entnommen werden könnten. Keine der in diesem Zusammenhang genannten Zahlen sind belegbar. Die Bundesregierung kann daher nur die Beträge nennen, welche in den einzelnen Jahren den rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung zugrunde lagen. Rückschlüsse auf die tatsächlich hinterzogenen Steuern lassen diese Zahlen nicht zu. Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über Sachverhalte, wie sie in der Frage geschildert werden, nicht vor. Derartige Mißbräuche sind aber — wie in anderen Fällen — nicht auszuschließen. Die Gesetze sehen aber hierfür erhebliche Sanktionen vor: Nach den Vorschriften der Abgabenordnung können der Vorstand einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft, eines eingetragenen Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH sowie Abwickler und Liquidatoren dieser Gesellschaften als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten Steueransprüche nicht erfüllt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, unter Umständen gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen Bankrotts einzuleiten. Personen, die wegen einer Konkursstraftat rechtskräftig verurteilt wurden, können für die Dauer von 5 Jahren nicht Geschäftsführer einer GmbH oder Mitglied des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sein. Wem durch gerichtliches Urteil oder durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs oder Gewerbes untersagt worden ist, kann für die Dauer des Verbots bei einer Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt, nicht Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied sein. Liegen Tatsachen vor, aus denen sich die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen ergibt, kann nach § 35 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagt werden. Gegebenenfalls ist auch eine konkursrechtliche Anfechtung von Vermögensverschiebungen in Betracht zu ziehen. Eine vom Bundesminister der Justiz einberufene Kommission wird sich auch mit der Frage befassen, wie die Vorschriften über die Konkursanfechtung effektiver gestaltet werden können. Eine Änderung von steuerlichen Vorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung dagegen nicht in Betracht zu ziehen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3821* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 13 und 14): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die derzeitigen Rückstände von fälligen Steuern in der Bundesrepublik Deutschland, die auf Bundesrecht beruhen, und welcher Anteil entfällt davon auf Bundessteuern oder Bundessteueranteile? In welcher Höhe müssen Steuerpflichtige ihre Steuerrückstände bei Steuern, die auf Bundesrecht beruhen, verzinsen, und in welcher Größenordnung bewegt sich das absolute Zinsaufkommen dabei jährlich? Zu Frage 13: Die Landesfinanzverwaltungen führen zum 30. November eines jeden Jahres Erhebungen über die Entwicklung der Steuerrückstände bei den Besitz- und Verkehrsteuern durch. Die Rückständestatistik erfaßt aber nicht die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern. Die fälligen Rückstände bei den Besitz- und Verkehrsteuern haben danach am 30. November 1980 = 8,2 Mrd. DM betragen. Von diesen sog. echten Rückständen entfallen auf den Bund ca. 4,2 Mrd. DM. Zu Frage 14: Die Abgabenordnung sieht keine Verzinsung fälliger Steuerrückstände vor, vielmehr werden bei Fälligkeit nicht entrichteter Steuern Säumniszuschläge erhoben. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 v. H. des auf einhundert DM nach unten abgerundeten Steuerrückstands. Es ist dazu bestimmt, den Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung anzuhalten, und nicht mit Zinsen vergleichbar, die eine Entschädigung für die Kapitalnutzung darstellen. Befinden sich Rückstände in Vollstreckung, werden neben dem Säumniszuschlag noch die Vollstrekkungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Das Aufkommen der Säumniszuschläge fließt den verwaltenden Körperschaften zu. Dies sind bei den Besitz- und Verkehrsteuern die Bundesländer. Über die Höhe des Aufkommens an Säumniszuschlägen könnten nur nach Umfrage bei den Ländern Angaben gemacht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 15 und 16): Welche gesetzlichen und (oder) verwaltungsmäßigen Vorschriften des Bundes gibt es über die Häufigkeit und den zeitlichen Abstand von Betriebsprüfungen, gegebenenfalls bezogen auf einzelne Betriebsarten, Betriebsgrößen und Umsatzgrößen, und in welchen zeitlichen Abständen müssen steuerpflichtige Betriebe im Bundesgebiet durchschnittlich mit tatsächlichen Betriebsprüfungen rechnen? Wie hoch waren in den Jahren 1979 und 1980 die infolge von Betriebsprüfungen nachträglich festgesetzten Steuern, die auf Bundesrecht beruhen, und wie hoch schätzt demzufolge die Bundesregierung den infolge vorgeschriebener aber wegen Personalmangel unterbliebener Betriebsprüfungen eingetretenen Steuerausfall für Bund, Länder und Gemeinden? Zu Frage 15: § 4 der von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (Betriebsprüfungsordnung-Steuer)" bestimmt, daß bei Großbetrieben der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen soll. Dies bedeutet, daß bei den steuerlich wichtigen Großbetrieben in der Regel alle Besteuerungszeiträume geprüft werden. Bei Mittel- und Kleinbetrieben werden grunsätzlich nur die letzten drei Besteuerungszeiträume geprüft, für die Bilanzen und Steuererklärungen vorliegen. Nach § 3 der Betriebsprüfungsordnung werden die zu prüfenden Betriebe in Größenklassen eingeteilt. Die Abgrenzungsmerkmale für diese Größenklassen werden im allgemeinen im Abstand von drei Jahren vom Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt und im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die Einordnung eines Betriebes in eine Größenklasse wirkt sich mittelbar auf den eingangs beschriebenen Prüfungsturnus aus, weil im rechnerischen Bundesdurchschnitt Großbetriebe alle 3,9 Jahre, Mittelbetriebe alle 7,9 Jahre und Kleinbetriebe alle 17,5 Jahre geprüft werden. Zu Frage 16: Nach den statistischen Meldungen der obersten Finanzbehörden der Länder betrug das Mehrergebnis aus Betriebsprüfungen im Jahre 1979 rd. 6,4 Mrd DM und im Jahre 1980 rd. 6,9 Mrd DM. Diese Zahlen stehen mit den in den Jahren 1979 und 1980 durchgeführten Betriebsprüfungen nur im mittelbaren Zusammenhang, weil statistisch nur die jeweils im Berichtszeitraum rechtskräftig gewordenen Steuernachforderungen gezählt werden; ein erheblicher Teil dieser Steuern ergibt sich dabei jeweils aus Betriebsprüfungen der Vorjahre. Nach Auffassung der Bundesregierung ließen sich durch einen verstärkten Personaleinsatz Zahl und Intensität der Betriebsprüfungen erhöhen und damit ein Mehr an Steuereinnahmen erzielen. In Anbetracht der Tatsache, daß Großbetriebe bereits jetzt im Prinzip lückenlos geprüft werden und zusätzliche Prüfungen demgemäß vor allem den Bereich der Mittel- und Kleinbetriebe betreffen, ist eine fundierte Schätzung von Mehreinnahmen jedoch nicht möglich. Die steuerlichen Mehrergebnisse hängen überdies mittelbar davon ab, ob für die Prüfung hinreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Wegen der relativ langen Ausbildungsdauer eines Betriebsprüfers werden Stellenmehrungen erst nach einigen Jahren steuerlich wirksam. 3822* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 17 und 18): Wie hoch sind unter Zugrundelegung entsprechender Besoldungsgruppen die durchschnittlichen Personal- und Personalnebenkosten außer späteren Versorungsleistungen für jeden zusätzlichen Betriebsprüfer, und wie hoch ist demgegenüber die nach bisherigen Erfahrungswerten zu erwartende Steuermehreinnahme pro zusätzlich eingesetztem Betriebsprüfer? Was gedenkt die Bundesregierung allein oder zusammen mit den Ländern zu unternehmen, um die Zahl und die Intensität von Betriebsprüfungen auch nur auf das bereits jetzt vorgeschriebene Maß zu steigern, und bedarf es hierfür einer Personalmehrung oder nur einer gezielten Umsetzung des vorhandenen Personals? Die durchschnittlichen Personal- und Personalnebenkosten betragen für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 12/A 13 rd. 110 000 DM jährlich. Nach den bisherigen Erfahrungen entfallen auf jeden eingesetzten Betriebsprüfer Steuermehreinnahmen von über 700 000 DM jährlich. Es kann indessen nicht angenommen werden, daß diese Mehrergebnisse bei einer Stellenvermehrung auch künftig eintreten. Hinzuweisen ist im übrigen bei einem solchen Vergleich auf die Tatsache, daß es sich bei einem Teil dieser Mehreinnahmen um Steuerverlagerungen handelt, bei denen lediglich der Zinsverlust einen echten Ausfall darstellt. Für die Zahl und für die Intensität der Betriebsprüfungen bindende Rechtsvorschriften bestehen. Sofern Verbesserungen erreicht werden sollen, ist dies durch Umsetzung vorhandenen Personals nur bedingt möglich, weil entsprechend qualifizierte Finanzbeamte sonst an anderer Stelle in den Finanzämtern fehlen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß diese Frage in einen Bereich fällt, der zur Zuständigkeit der Länder gehört. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 27 und 28): Hat die Bundesregierung sich von der „DDR" genauen Aufschluß darüber verschafft, wie hoch die gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung vom 25. April 1974 vom Transfer ausgeschlossene Summe der in der „DDR" befindlichen Guthaben ist, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Personen gehören? Welche Überlegungen waren maßgebend, die „DDR" zu Lasten der von Artikel 3 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung betroffenen Personen zu befreien, diese Guthaben transfermäßig zu bedienen? Zu Frage 27: Nach Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung vom 25.4. 1974 gilt der bei Verrechnungsabkommen übliche Grundsatz, daß sich die Überweisungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt gegenseitig ausgleichen müssen. Dieses bedeutet jedoch nicht, daß Kontoguthaben von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland in der DDR vom Transfer ausgeschlossen sind. Der Transfer kann sich jedoch verzögern. Ihre Frage nach dem „Ausmaß" der vom Transfer ausgeschlossenen Guthaben von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland in der DDR stellt sich deshalb nicht. Zu Frage 28: Es trifft nicht zu, daß die DDR aufgrund von Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung vom 25. 4. 1974 von der Ausführung von Transferaufträgen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland befreit ist. Das Verrechnungsprinzip hat nur zur Folge, daß solche Transferaufträge solange unausgeführt bleiben, bis Transferaufträge von Bewohnern der DDR eine Verrechnung ermöglichen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/984 Frage 29): Wie ist der Stand der Verhandlungen über die von den US-Streitkräften geplante Erweiterung des Truppenübungsgeländes im Viernheimer Wald, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der Art der bisherigen militärischen Nutzung? Die amerikanischen Streitkräfte beabsichtigen, den von ihnen seit 1949/53 genutzten Standortübungsplatz Viernheim-Lampertheim intensiver zu nutzen und zusätzliche Übungseinrichtungen zu schaffen: Zur Erörterung dieser Absichten ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die amerikanischen Streitkräfte, der Bund sowie die Länder Hessen und Baden-Württemberg vertreten sind. Die Arbeitsgruppe ist beauftragt, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die den militärischen und zivilen Belangen bestmöglich Rechnung tragen und den obersten Instanzen zur Zustimmung vorgelegt werden sollen. Erste Erfolge zeichnen sich ab. So haben die Streitkräfte von einigen ursprünglich geplanten Vorhaben Abstand genommen und mit einer Instandsetzung des Wegenetzes begonnen. Sie haben sich damit einverstanden erklärt, daß ein Waldgürtel zum Schutz der Stadt Viernheim angelegt wird. Die Verhandlungen gehen weiter. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 49 und 50): Was hat die Deutsche Bundesbahn bisher daran gehindert, in Zusammenarbeit mit den Flughäfen bzw. den Fluggesellschaften einen durchgehenden Zubringerverkehr zu den Flughäfen einschließlich Fluggastabfertigung, ähnlich dem schweizerischen „Fly & Rail System" anzubieten, und ist beabsichtigt, einen ähnlichen Dienst in naher Zukunft einzuführen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3823* Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf über eine einheitliche Organisation der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland zuleiten, nachdem in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen und des Verteidigungsausschusses am 5. März 1980 die Bundesregierung erklärt hat, daß der Gesetzentwurf zu Beginn der nächsten Wahlperiode auf den Weg gebracht werde? Zu Frage 49: Die Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland sind im Nahverkehr teilweise durch S-Bahnen an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn angeschlossen. Weitere S-Bahn-Anschlüsse sind vorgesehen. Anbindungsmöglichkeiten des Flughafens Frankfurt an das Schienenfernverkehrsnetz wie in der Schweiz werden gegenwärtig untersucht. Nach bisherigen Erkenntnissen der Deutschen Bundesbahn sind hierfür jedoch ein hoher Investitionsaufwand und lange Bauzeiten erforderlich. Als kurzfristig realisierbare Lösung haben sich deshalb Lufthansa und Bundesbahn auf einen Modellversuch geeinigt, nach dem ab voraussichtlich Frühjahr 1982 versuchsweise ein „Lufthansa-Airport-Expreß" viermal täglich je Richtung zwischen Düsseldorf-Köln-Bonn-Flughafen Frankfurt verkehren soll. Marktuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen darüber Aufschluß geben, ob die Verbindung beibehalten und auf weitere Anschlüsse ausgedehnt werden kann. Zu Frage 50: Ein Gesetzentwurf über eine einheitliche Organisation der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist mit Gewerkschaften, Verbänden und anderen Stellen erörtert worden. Die zahlreichen gewichtigen Einwendungen gegen den Gesetzentwurf werden zur Zeit geprüft. Es besteht Obereinstimmung darüber, daß die derzeitige Organisationsform der Flugsicherung die Flugsicherheit nicht nachteilig beeinträchtigt. Deshalb kann die Bundesregierung ohne Zeitdruck eine Organisationsform entwickeln, die auch künftigen Anforderungen Rechnung tragen kann. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 65 und 66): Gedenkt die Bundesregierung, weitere Anzeigen über den Bundeshaushalt 1982 zu schalten, obwohl man letztendlich nie sicher sein kann, daß das Zahlenmaterial noch stimmt? Will die Bundesregierung noch einmal 2,2 Millionen DM für Anzeigen zum Haushalt 1982 ausgeben, obwohl sie bei ihren Etatberatungen schon Schwierigkeiten bei kleineren Größenordnungen hatte? Zu Frage 65: Anzeigen zum Bundeshaushalt '82 hat das Presse-und Informationsamt nicht geschaltet. Das Amt hat jedoch in einer Zeitungsbeilage der Bevölkerung die Entscheidungsgründe, Schwerpunkte und zu erwartenden Auswirkungen der Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung vom 2./3. September erläutert. Die Veröffentlichung dieser Beilage entspricht dem Auftrag des Haushaltsgesetzes für das Presse- und Informationsamt, die deutsche Bevölkerung über Arbeit und Ziele der Bundesregierung zu unterrichten. Zu Frage 66: Das Presse-und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine weitere Beilage oder auch Anzeigen zu den Haushaltsbeschlüssen '82 zu veröffentlichen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 70): Entsprechen die Maßnahmen, die die Regierung Nicaraguas gegen oppositionelle Politiker, Parteien, Gewerkschaften, Zeitungen und Rundfunksender in jüngster Zeit ergriffen hat, den Erwartungen, die die Bundesregierung mit ihren Hilfeleistungen in Höhe von bisher mehr als 100 Millionen DM verbunden hat, und welche Rückwirkungen wird diese außerordentliche Gefährdung eines pluralistischen Wegs dieses Landes auf neue Projekte haben? Die Bundesregierung verfolgt mit Sorge die Entwicklung der letzten Wochen und Monate in Nicaragua. Die Maßnahmen gegen demokratische Kräfte der Opposition und gegen unabhängige Medien lassen befürchten, daß in Nicaragua die Vertreter einer Politik an Boden gewinnen, die den wiederholt gemachten Zusagen widerspricht, Pluralismus und Demokratie im Lande zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat durch ihren Botschafter in Managua ihr Befremden und ihre Besorgnis über den Paßentzug und das Ausreiseverbot von Oppositionspolitikern, die auf Einladung einer politischen Stiftung in die Bundesrepublik Deutschland reisen wollten, zum Ausdruck gebracht. Ebenso ist dem Botschafter von Nicaragua in Bonn die Besorgnis über die Verhaftung und Verurteilung der Vertreter des Verbandes der Privatunternehmer mitgeteilt worden. Die Regierung von Nicaragua hat auf diese Vorstellungen erklärt, sie beabsichtigte kein Abgehen von den ursprünglich von der Revolution gesteckten Zielen, d. h. Pluralismus und Gemischte Wirtschaft. Ich füge hinzu, daß diese Erklärungen allein die Bundesregierung nicht befriedigen können und sie 3824* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 die weitere Entwicklung mit größter Aufmerksamkeit verfolgen wird. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/984 Frage 81): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Mittel aus den entsperrten Ansätzen des Bundeshaushalts 1981 für Zahlungen an die Türkei abgeflossen sind, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, die eventuell für 1981 noch verbleibenden Mittel wegen der sich verschlechternden Situation in der Türkei in diesem Jahr nicht mehr zur Auszahlung zu bringen? Der erste Teil der Frage betreffend die im Jahre 1981 bereits erfolgten Zahlungen wird wie folgt beantwortet: Soweit Leistungen aus dem Einzelplan 05 — Auswärtiges Amt — betroffen sind: — Die bei Kapitel 02 Titel 686 22 für die Türkei 1981 vorgesehene Nato-Verteidigungshilfe in Höhe von 87 Mio DM ist gemäß den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen bereits gänzlich abgeflossen. — Von der bei Kapitel 02 Titel 686 23 zugunsten der Türkei vorgesehenen Ausrüstungshilfe in Höhe von 850 000 DM sind bisher 680 000 DM, d. h. der ganz überwiegende Teil abgeflossen. - Von den bei Kapitel 02 Titel 686 41 zur Verfügung stehenden Mitteln für Rüstungssonderhilfe in Höhe von 180 Mio DM sind 166 Mio DM abgeflossen. Soweit Leistungen aus dem Einzelplan 23 — Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit — betroffen sind: — Die bei Kapitel 02 Titel 866 03 vorgesehenen Mittel für Warenhilfe in Höhe von 330 Mio DM sind gemäß den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen in voller Höhe abgeflossen. — Die bei Kapitel 23 02 Titel 866 01 vorgesehenen Mittel für Projekthilfe in Höhe von 130 Mio DM sind für längerfristige, im Bau befindliche Projekte bestimmt und fließen je nach Projektfortschritt und Finanzierungsbedarf ab. Die zugesagten Mittel werden in diesem Jahr nicht mehr zur Auszahlung gelangen, weil die verfahrensmäßigen Voraussetzungen in diesem Jahr nicht mehr erfüllt werden können. Der zweite Teil der Frage wird wird folgt beantwortet: Bezüglich der Projekthilfe aus dem Einzelplan 23 wurde die Frage bereits dahin beantwortet, daß die zugesagten Mittel aus in der Sache liegenden Gründen in diesem Jahr nicht mehr zur Auszahlung gelangen werden. Hinsichtlich der noch nicht ausgezahlten Mittel der Rüstungssonderhilfe sieht die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, Zahlungen auszusetzen, da in der fraglichen Höhe bereits fest terminierte Zahlungsverpflichtungen gegenüber deutschen Firmen und völkerrechtliche Verpflichtungen gegenüber der Türkei eingegangen wurden. In Höhe der vergleichsweise niedrigen Restmittel für die Ausrüstungshilfe besteht gegenüber der Türkei eine völkerrechtliche Lieferverpflichtung, deren Erfüllung noch in diesem Jahr vorgesehen ist. Die Bundesregierung läßt sich von der Erwartung leiten, daß die türkische Regierung unserer Besorgnis über die politische Entwicklung in der Türkei Rechnung trägt, wie dies zuletzt der Bundesminister des Auswärtigen in Ankara und nach Rückkehr zum Ausdruck gebracht hat. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 82): Wer ist für ein Verbot der rechtsextremen „Volkssozialistischen Bewegung" zuständig? Bei der im Jahre 1971 gegründeten „Partei der Arbeit", die 1975 in „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / (Partei der Arbeit)" umbenannt wurde, handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht um eine Partei, sondern um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Da sich die Organisation der Vereinigung über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt, wäre der Bundesminister des Innern für ein eventuelles Verbot zuständig. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 83): Inwieweit ist die Bundesregierung darüber informiert, auf welchen Wegen welchen Organisationen der Friedensbewegung sowjetische finanzielle Mittel zufließen, und ist die Bundesregierung bereit, dies der Öffentlichkeit bekanntzugeben? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3825* Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse vor, wonach eine finanzielle Förderung der Friedensbewegung aus Moskau erfolgt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 84): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Finanzierung der großen Demonstration in Bonn am 10. Oktober 1981, insbesondere darüber, wie und in welcher Höhe die Kosten für den Transport, die Infrastruktur und die Verpflegung der Teilnehmer aufgebracht wurden? Der Bundesregierung liegen nur die sich auf Angaben der Veranstalter beziehenden Pressemeldungen vor, die sicher auch Ihnen bekannt sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 85 und 86): Welche Pläne und Modelle für den öffentlichen Dienst des Bundes gibt es, bei anhaltender schlechter Arbeitsmarktsituation für Männer und Frauen verkürzte Wochenarbeitszeiten anzubieten? Welche Argumente sprechen dagegen, mehrere Ganztagsstellen in Halbtags-, Dreivierteltags- oder Zweidritteltagsarbeitsplätze aufzuteilen, die sowohl älteren Arbeitnehmern wie Eltern mit kleinen Kindern helfen könnten, einen Beruf auszuüben? Zu Frage 85: Angesichts der Probleme auf dem Arbeitsmarkt wird sicherlich die von Ihnen angesprochene Frage nach Möglichkeiten, die vorhandene Arbeit auf mehr Arbeitskräfte zu verteilen, in Zukunft einen noch größeren Stellenwert einnehmen. Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung durch eine Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung im Beamtenbereich, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist, bereits teilweise Rechnung getragen. Von den ca. 1,2 Millionen Beschäftigten des Bundes sind mittlerweise ca. 94 000, d. h. 8 % der Beamten, Angestellten und Arbeiter teilzeitbeschäftigt. Vorschläge des Bundesinnenministers zu weitergehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Teilzeitarbeit im Beamtenbereich sind im Bundesrat ebenso wie in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages auf erhebliche Bedenken gestoßen und nicht weiter verfolgt worden. Im Bereich der Arbeitnehmer des Bundes bieten die tarifvertraglichen Bestimmungen ausreichende Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung. Der Bundesinnenminister prüft darüber hinaus, ob das Arbeitszeitmodell des job-sharing als eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Möglichkeiten in Betracht kommt. Er hat dieses Thema auf die Tages- ordnung der nächsten Sitzung der Arbeitgeber-Vertreter der BAT-Kommission am 11. Februar 1982 gesetzt. Zu Frage 86: Im Rahmen der eben genannten Regelungen ist die von Ihnen angesprochene Halbtags- bzw. Zweidritteltagsbeschäftigung auch in haushaltsrechtlicher Hinsicht zulässig. Durch das Haushaltsgesetz ist nämlich zugelassen, daß eine Planstelle auch mit zwei als Halbtagskräften teilzeitbeschäftigten Beamten besetzt wird. Zwei Planstellen dürfen auch mit drei teilzeitbeschäftigten Beamten besetzt werden. Entsprechendes gilt für die Besetzung von Angestelltenstellen. Ob eine solche Aufteilung vertretbar ist, muß jeweils bezogen auf den Einzelfall unter organisatorischen und personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 58 und 87): Ist die von einem Rechtsanwalt in dem Disziplinarverfahren gegen einen aktiven beamteten DKP-Funktionär bei der Deutschen Bundespost vor dem Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche vorgetragene Behauptung zutreffend, die Bundesregierung habe bei ihrem Angebot, DKP-Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und in das Angestelltenverhältnis zu überführen, erklärt, es handele sich nur um eine Zwischenlösung, und man werde alsbald eine gesetzliche Regelung treffen, die das Beamtenrecht so ändere, daß einer Verbeamtung dieser Personen nichts mehr im Wege stehe, und wenn ja, welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend? Welche Schlußfolgerung gedenkt die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1981, das die Entlassung des aktiven beamteten DKP-Funktionärs aus dem Beamtenverhältnis entschieden hat, für andere vergleichbare Fälle im Bereich des Bundes zu ziehen, und beabsichtigt sie tatsächlich, die in Frage 58 angesprochene „gesetzliche Regelung" vorzunehmen? Die in Ihrer ersten Frage wiedergegebene Behauptung bezieht sich offenbar auf Erörterungen, die im Bereich des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen im Zusammenhang mit Angeboten, DKP-Beamte auf ihren Antrag aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen und als Angestellte zu übernehmen, geführt worden sind. Dabei ist den Betroffenen auf Befragen unter anderem bestätigt worden, daß der vollzogene Statuswechsel nicht endgültig sein müsse, sondern eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis bei Änderung der Rechtslage und Vorliegen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich sein würde. Diese Erklärungen stehen im Einklang mit der in der Regierungserklärung bekundeten Absicht der Bundesregierung, nach Möglichkeiten zu suchen bei der Prüfung der Verfassungstreue von Beamten dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch dadurch Geltung zu verschaffen, daß die Anforderungen nach den unterschiedlichen Funktionen differen- 3826* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 ziert werden. Diesem Ziel könnte eine verfassungsgerichtliche Klärung, wie sie dem Betroffenen nach dem Grundgesetz möglich ist, dienen. Unabhängig davon ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1975 bei disziplinär zu ahndender Treuepflichtverletzung eine Differenzierung nach ausgeübter Funktion zuläßt. Die Bundesregierung wird nach Vorlage der schriftlichen Begründung des Urteils prüfen, welche Schritte notwendig sind, um den verfassungsrechtlich gegebenen Spielraum zu nutzen. Auch eine Antwort auf Ihre weitere Frage nach den Schlußfolgerungen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für andere eventuell vergleichbare Fälle setzt für die jeweils zuständigen Ressorts das Vorliegen der Urteilsgründe voraus. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/984 Frage 88): Trifft es zu, daß beim Vollzug des Abwasserabgabengesetzes Probleme dadurch bestehen, daß die meisten kleinen und mittleren Kommunen das Gesetz noch nicht zur Kenntnis genommen haben und rund 80 Prozent der Schmutzeinleiter vom Gesetz nicht unmittelbar erfaßt werden, weil sie ihre Abwässer direkt in die kommunalen Abwassernetze einleiten? Der in die Zuständigkeit der Länder fallende Vollzug des Abwasserabgabengesetzes wurde — soweit es in meinem Hause bekannt ist — intensiv vorbereitet, sei es durch Planspiele oder Dienstbesprechungen, sei es durch Verwaltungsvorschriften oder Erlasse der zuständigen Landesministerien. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben eine umfangreiche Aufklärungsarbeit betrieben (z. B. Informationsschriften, Mustersatzungen). Den Erfolg dieser Aufklärungsarbeit hat der Bundesminister des Innern erforschen lassen. Das Forschungsvorhaben kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Kenntnisstand der Kommunen über die Regelungen des Abwasserabgabengesetzes erheblich verbessert hat und insgesamt ein recht hohes Niveau erreicht haben dürfte. Es trifft zu, daß ein Großteil der Schmutzeinleiter vom Gesetz nicht unmittelbar erfaßt wird. Das Abwasserabgabengesetz knüpft an die Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes an. Abgabentatbestand ist daher nach § 1 Abwasserabgabengesetz das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, die sogenannte Direkteinleitung. Das Abwasserabgabengesetz gilt nicht für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation, die sogenannte Indirekteinleitung. Es erfaßt in diesen Fällen die Kommunen als unmittelbare Einleiter, die dann nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abwasserabgabengesetz abgabepflichtig sind. Das Abwasserabgabengesetz eröffnet jedoch die Möglichkeit, die Abgabe auf die Indirekteinleiter abzuwälzen. Vorschriften über Voraussetzungen und Maßstäbe für die Abwälzung der Abwasserabgabe konnte der Bund nicht erlassen, weil es sich hierbei um eine in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden fallende Angelegenheit des Kommunalabgabenrechts handelt. Aus der Sicht des Umweltschutzes wäre es wünschenswert, daß entsprechend den Intensionen des Abwasserabgabengesetzes auch bei der Abwälzung der Abwasserabgabe und bei den kommunalen Entwässerungsgebühren insgesamt verursachergerechte und damit schädlichkeitsbezogene Maßstäbe zum Tragen kommen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 89 und 90): Hält die Bundesregierung den Bau nuklearer Wiederaufbereitungsanlagen für Brennstäbe aus Atomkraftwerken auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Freistaat Bayern für wünschenswert oder erforderlich? Sind der Bundesregierung die möglichen oder tatsächlichen Standorte für eine Wiederaufbereitungsanlage in Bayern bekannt, und kann sie den von der Staatsregierung festgelegten Standort nennen? Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben in ihrem Beschluß vom 28. September 1979 darin übereingestimmt, darauf hinzuwirken, daß eine Wiederaufarbeitungsanlage so zügig errichtet werden kann, wie dies unter Beachtung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkten möglich ist. Die bayerische Staatsregierung hat als drittes Land nach Hessen und Rheinland-Pfalz ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt zu prüfen, ob ein geeigneter Standort für eine Wiederaufarbeitungsanlage in Bayern vorhanden ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Entscheidung der bayerischen Staatsregierung im Grundsatz den Zielen des gemeinsamen Beschlusses entspricht. Da die Bundesregierung über die in Ihrer zweiten Frage erwähnten Einzelheiten der Planung nicht unterrichtet ist, sind mir weitergehende Informationen oder Wertungen nicht möglich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 91): Ist es nach der Auffassung der Bundesregierung richtig, daß im verstärkten Maß polnische Staatsangehörige als Touristen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, einen Asylantrag stellen und dann trotz Nichtanerkennung ihres Asylrechts nicht wieder nach Polen zurückgeschickt werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Die Praxis der Ausländerbehörden der Länder, abgelehnte Asylbewerber aus Polen nicht abzuschieben, beruht auf einem Beschluß der Innenministerkonferenz vom 26. August 1966. Danach werden Staatsangehörige der Ostblockstaaten, auch wenn Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3827* sie illegal eingereist sind, grundsätzlich nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben. Das gilt auch dann, wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist. Eine Initiative zur Änderung dieses IMK-Beschlusses beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht zu ergreifen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 92): Hält die Bundesregierung eine Einleitung des nach drei Klärstufen abfließenden Wassers der Stadt Rendsburg in den Nord-Ostsee-Kanal für unbedenklich, und wann ist hier mit einer Genehmigung zu rechnen? Im Falle der Abwasserbehandlung und -beseitigung der Stadt Rendsburg handelt es sich um ein regionales Problem außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob das Abwasser der Stadt Rendsburg nach dreistufiger Behandlung in den Nord-Ostsee-Kanal oder in die Eider eingeleitet werden soll. Aufgrund eines von der Bundesanstalt für Gewässerkunde für die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung/Direktion Nord in Kiel erstellten Gutachtens würde das Einleiten von Abwasser in den Nord-Ostsee-Kanal als stehendem Gewässer zu Schlammablagerungen führen. Darüber hinaus kann eine Eutrophierung des stehenden Gewässers mit zusätzlicher Schlammbildung nicht ausgeschlossen werden. Schließlich müßte bei einer Anreicherung des Schlammes mit Schadstoffen auch mit Problemen bei der Baggerung und Beseitigung des Schlammes an Land gerechnet werden. Aus diesem Grunde bedarf die Frage, ob das Abwasser aus der Kläranlage Rendsburg in das stehende Gewässer Nord-Ostsee-Kanal oder in die Eider einzuleiten ist, einer besonders sorgfältigen Prüfung. Hiermit sind die regional zuständigen Behörden (die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung) befaßt. Eine abschließende Bewertung liegt der Bundesregierung zur Zeit noch nicht vor. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 95 und 96): Was gedenkt die Bundesregierung nach den Waffenfunden in der Lüneburger Heide gegen rechtsradikale Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland zu tun? Kann die Bundesregierung Meldungen (z. B. in der neuesten Ausgabe von METALL) bestätigen, nach der es eine Zusammenarbeit zwischen Grauen Wölfen und deutschen Neonazis, besonders auch mit der Volkssozialistischen Bewegung, gibt? Zu Frage 95: Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mehrfach und mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Entwicklung im Bereich des Rechtsextremismus mit großer Sorge zu verfolgen ist. Dies galt und gilt insbesondere für die zunehmende Gewaltherrschaft neonazistischer Gruppen. Die Waffenfunde in der Lüneburger Heide zeigen, wie berechtigt diese Warnungen leider waren. Die Bundesregierung hat sich selbstverständlich nicht auf Warnungen beschränkt. In den letzten Jahren sind Beobachtungstätigkeiten des Verfassungsschutzes und Ermittlungstätigkeiten der Ermittlungsbehörden erheblich verstärkt worden. Das zeigt sich zum Beispiel an der Entwicklung der Zahl der Ermittlungsverfahren die von 610 im Jahre 1978 auf 1 128 im Jahre 1980 gestiegen ist. Gleichzeitig zeigen diese Zahlen aber auch, daß die Bereitschaft zur Gewaltanwendung in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Es wird deshalb auch in Zukunft notwendig sein, die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden auf diesem Gebiet der Ermittlungstätigkeit zu verstärken. Zu Frage 96: Erkenntnisse über eine angebliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Neo-Nazis und den als „Graue Wölfe" bezeichneten Anhängern der von der extrem nationalistischen MHP beeinflußten „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V." (ADUETDF) liegen den Sicherheitsbehörden nicht vor. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 97 und 98): Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung ein Ersuchen abgelehnt hat, den Bundesgrenzschutz in der Deutschen Bucht zum Schutz des Tankschiffs „Cronos" gegen Aktionen von „Green peace" einzusetzen, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls dazu veranlaßt? Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß es Aufgabe des Bundesgrenzschutzes ist, u. a. in der Deutschen Bucht Straftaten gegen deutsche Schiffe zu verhindern und bei dem Verdacht von Straftaten polizeiliche Ermittlungen zu führen? Der Bundesregierung sind Presseberichte des von Ihnen genannten Inhalts nicht bekannt. Dessenungeachtet kann ich zu dem angesprochenen Sachverhalt folgendes erklären: 1. Nach § 6 des BGS-Gesetzes hat der Bundesgrenzschutz die Befugnis ganz generell auf hoher See — also sozusagen weltweit — u. a. Exekutiv-Maßnahmen der von Ihnen genannten Art durchzuführen. Ob ein solcher Einsatz durchführbar und vertretbar ist, ist nur im Einzelfall zu entscheiden. 2. Die Absicherung der Tätigkeit des Verklappungsschiffes „Cronos" durch den BGS hätte die 3828* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 Entsendung eines Streifenbootes des BGS in den Verklappungsraum 10-12 SM nordwestlich Helgoland erfordert. 3. Die Patrouillenboote des BGS See sind in der Ostsee, nämlich in Neustadt/Holstein stationiert. Fahrten in die Nordsee werden derzeit jedoch nur sporadisch unternommen. Im fraglichen Zeitpunkt befand sich kein Boot in der Nordsee. Das Streifenboot hätte also aus der Ostsee herangeführt werden müssen (Fahrtzeit 12-14 Stunden), was einen außergewöhnlichen Aufwand verursacht hätte. 4. Nach einer pragmatischen Arbeitsteilung werden für Einsätze dieser Art in der Nordsee zur Zeit die in diesem Seegebiet stationierten Zollboote tätig. Dementsprechend hat der Bundesminister des Innern den Bundesminister der Finanzen über das Hilfeersuchen der Reeder des Verklappungsschiffes „Cronos" unterrichtet. Der BMF hat veranlaßt, daß der Zollkreuzer „Steubenhoeft" in der Nacht vom 24. zum 25. Oktober zur Position der „Cronos" entsandt wurde. 5. Zur Vorbereitung eines Berichts an den Haushaltsausschuß sind die beteiligten Ressorts, insbesondere BMF und BMI, zur Zeit mit einer Bestandsaufnahme der in der Nordsee anfallenden Aufgaben befaßt. Daraus wird sich u. a. auch ergeben, ob und in welcher Weise der BGS perso- nell und materiell in die Lage versetzt wird, durch eine dauernde Präsenz von Einsatzbooten in der Nordsee die im § 6 BGS-Gesetz genannten Befugnisse effektiv wahrzunehmen. Anlage 26 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 99 und 100): Wie hoch war in den ersten zwei Jahren vom 1. Juli 1979 bis zum 30. Juni 1981 der Anteil der Existenzgründungen, die durch das Eigenkapitalhilfeprogramm der Bundesregierung unterstützt wurden, an der Gesamtzahl der Existenzgründungen im gleichen Zeitraum, und wie beurteilt die Bundesregierung nunmehr ihr Programm? Wie hoch waren die Ist-Beträge, die von der Bundesregierung im Haushaltsjahr 1979 sowie im Haushaltsjahr 1980 nach dem Eigenkapitalhilfeprogramm pro geförderter Existenzgründung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt wurden? Zu Frage 99: Vom 1. Juli 1979 bis 30. Juni 1981 — also in den ersten beiden Jahren seit der Einführung des Eigenkapitalhilfeprogramms — sind 5 267 Existenzgründungen mit insgesamt 161,7 Mio. DM aus diesem Programm gefördert worden. Wie Sie wissen, gibt es keine amtliche Statistik über die Gesamtzahl der jährlichen Existenzgründungen. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung dürfte die Zahl zwischen 100 000 und 150 000 liegen, so daß der Anteil der mit Eigenkapitalhilfe geförderten Gründungen etwa 2 % bis 3 % pro Jahr beträgt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich das Programm nur an diejenigen Existenzgründer richtet, die ihr Vorhaben aus Mangel an Eigenkapital sonst nicht hätten realisieren können. Insofern sieht die Bundesregierung das Programm nach wie vor als eine wichtige Hilfe für diesen Personenkreis an, dem dadurch erst der Schritt in die Selbständigkeit ermöglicht wird. Zu Frage 100: Die Eigenkapitalhilfe ist für den Existenzgründer in den ersten beiden Jahren zinsfrei; die Zinsen werden insoweit vom Bund getragen. Demnach müssen für die bis zum 30. Juni 1981 bewilligte Eigenkapitalhilfe von insgesamt 161,7 Mio. DM — bei einem Durchschnittszinssatz von 10 % — Zinszuschüsse aus Bundesmitteln in Höhe von rd. 32 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Der Abfluß dieser Mittel verteilt sich entsprechend der Auszahlung der Eigenkapitalhilfe über mehrere Jahre. Da die bewilligte Eigenkapitalhilfe im Einzelfall zwischen 5 000 DM und 110 000 DM beträgt, liegt der Bundeszuschuß demgemäß bei mindestens 1 000 DM und höchstens 22 000 DM pro geförderter Existenzgründung. Die geringen Ist-Ausgaben in den Haushaltsjahren 1979 und 1980 von zusammen 4,8 Mio. DM sind noch auf die Anlaufphase des Programms zurückzuführen und stellen nur einen kleinen Teil der erforderlichen Bundesmittel für die bisher bewilligte Eigenkapitalhilfe dar. Bereits in diesem Jahr werden die Ist-Ausgaben voraussichtlich auf knapp 13 Mio. DM steigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gründer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/984 Fragen 101 und 102): Hat die Bundesregierung Kenntnis über Gutachten oder Anhörungen bezüglich der Bewertung der verschiedenen Energieversorgungsstrukturen bei plötzlichem Ausfall wichtiger Energieversorgungssysteme sowie Sabotage, Krieg und Terror, und welche Schlußfolgerungen hat sie daraus gegebenenfalls gezogen? Sind der Bundesregierung Untersuchungen über das Risiko der radioaktiven Strahlung bei der zivilen Nutzung der Kernenergie bekannt, und inwieweit sind deren Ergebnisse in ihrem Energieprogramm verarbeitet worden? Zu Frage 101: Lassen Sie mich mit der Frage nach den Anhörungen beginnen: Am 12. und 13. Oktober 1981 hat die Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" eine Anhörung durchgeführt, bei der Vertreter der Bundesressorts (BMI, BMVg, BMWi) zu den von Ihnen genannten Themen Auskunft gaben. Diese Anhörung wird am 19. November fortgesetzt. Wissenschaftliche Gutachten zur Gefährdung der deutschen Energieversorgung im Fall von Krieg, Sabotage und Terror liegen nicht vor. Die Bearbeitung wäre auch deshalb problematisch, weil dafür eine Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3829* Reihe von Informationen aufgearbeitet werden müßte, die dem Geheimschutz unterliegen. Zur Frage des „plötzlichen Ausfalls wichtiger Energieversorgungssysteme" ist vor allem auf zwei aktuelle Studien zu verweisen, die im Auftrag der alten Enquete-Kommission erarbeitet wurden: Das BattelleInstitut und die Dornier System GmbH haben Anfang 1980 getrennt das Thema „Risiko- und Akzeptanzprobleme einer Energieunterversorgung" untersucht. Beide Gutachten sind im Materialband 4 zum Bericht der alten Enquete-Kommission veröffentlicht. Die Bundesregierung hat aus der denkbaren Gefährdung unserer Energieversorgung — auch ohne sich auf Gutachten zu stützen — Schlußfolgerungen gezogen, die sich insbesondere im Wirtschaftssicherstellungsgesetz (1968) und den entsprechenden Verordnungen, im Energiesicherungsgesetz (1975), in Bevorratungsmaßnahmen und einem internationalen Krisenmechanismus im Ölbereich niederschlagen. Zu diesen Schlußfolgerungen gehört auch die Ausrichtung der Energiepolitik auf eine Diversifizierung der Versorgungsquellen und auf eine weiterhin große Flexibilität im Energiesystem. Hierzu verweise ich auf die Dritte Fortschreibung des Energieprogramms. Zu Frage 102: Die Gefahr von Schäden durch ionisierende Strahlen ist der Wissenschaft seit mehr als acht Jahrzehnten bekannt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungen ionisierender Strahlen und den Strahlenschutz hat die Bundesregierung im Rahmen der Dokumentation „Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie" (Herausgeber: der Bundesminister für Forschung und Technologie) dargestellt. Diese Dokumentation enthält auch ausführliche Angaben über die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen. Im einzelnen wird auf folgende jüngere Berichte hingewiesen: — Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1979 vom 8. 7. 1981 (Bundestags-Drucksache 9/644) — Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH, München: Strahlenexposition Strahlenrisiko der Bevölkerung, 1981. Untersuchungen, die die Bundesregierung bei der Meinungsbildung über das Risiko, durch Strahlung nach Stör- und Unfällen in Kernkraftwerken geschädigt zu werden, berücksichtigt hat, sind: — Rasmussen, N. C.: Reactor Study — An Assessment of Accident Risks in US Commercial Nuclear Power Plants (WASH 1400), 1975 — Deutsche Risikostudie für Kernkraftwerke, im Auftrag des BMFT (1979) — Kernforschungsanlage Jülich: Sicherheitsstudie für HTR-Konzepte, im Auftrag des BMI (1981). In der Dritten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung ist nicht im einzelnen auf die spezifischen Risiken radioaktiver Strahlung Bezug genommen worden. Zu den Aussagen der Dritten Fortschreibung gehört jedoch, daß „die Sicherheit von Kernenergieanlagen an erster Stelle" steht und daß „die Sicherheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen" hat. Bei diesen Aussagen sind sämtliche der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse aus dem Bereich des Strahlenschutzes berücksichtigt. Darüber hinaus ist in der Fortschreibung ausdrücklich gesagt, daß die Sicherheit ein ständiges Entwicklungs- und Planungsziel ist; das gilt selbstverständlich auch für die Fortentwicklung des Strahlenschutzes. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Frage 105): Liegt der Bundesregierung der zunächst dem Land Nordrhein-Westfalen vorgelegte Bürgschaftsantrag der Krupp-Stahl AG in Höhe von 260 Millionen DM inzwischen ebenfalls vor, und welche Entscheidungen hat sie bereits getroffen? Die Krupp Stahl AG hatte Ende September 1981 beim Land Nordrhein-Westfalen die Gewährung einer Bürgschaft über 260 Mio DM beantragt. Diesen Antrag hat NRW am 6. Oktober 1981 dem Bund übersandt und mitgeteilt, daß NRW nicht in der Lage sei, die beantragte Bürgschaft zu übernehmen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Bürgschaftsantrag mit der Bundesregierung im einzelnen erörtert. [Krupp Stahl AG hat bisher keinen Antrag unmittelbar an die Bundesregierung gerichtet.] Da Krupp Stahl AG das von Bund und Land Nordrhein-Westfalen geforderte Unternehmenskonzept bisher nicht vorgelegt hat, konnte die Bundesregierung über Hilfen für Krupp allerdings nicht befinden. Der BMWi hat deshalb NRW mit Schreiben vom 23. Oktober 1981 mitgeteilt, daß auch der Bund z. Z. nicht in der Lage sei, über den Bürgschaftsantrag zu befinden und davon ausgehe, daß das Schreiben des Landes vom 6. Oktober 1981 damit seine Erledigung gefunden habe. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bei der weiteren Beurteilung und Überprüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der Frachthilfe für Korbwaren und Kinderwagen, einschließlich Kinderpuppenwagen, bekannt, daß die Umsatzsteigerung bei Korbwaren 1976/78 mit 12,5 v. H. erheblich unter der des Bun- 3830* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 desdurchschnitts von 24,7 v. H. lag und unter der der holzverarbeitenden Industrie von 16,6 v. H., daß der Rückgang der Stückzahlen bei Kinderwagen im Frachthilfegebiet 22,6 v. H., im Bundesdurchschnitt jedoch nur 14,2 v. H. betrug, und ob diese Zahlen nicht für die Weiterführung der Frachthilfe sprechen? Ist der Bundesregierung für die weitere Beurteilung über die Gewährung von Frachthilfe für die Korbwarenbranche bekannt, daß in den Jahren 1979/80 die Umsatzentwicklung deutlich zurückgegangen ist, und ob dies nicht überzeugend für die Fortführung der Frachthilfe spricht? Zu Frage 106: Wie die Bundesregierung in der Antwort vom 27. 10. 1981 auf Ihre schriftliche Anfrage zur weiteren Gewährung der Frachthilfe für Korbwaren bereits dargelegt hat, ist eine Entscheidung hierüber erst dann möglich, wenn die zur Beurteilung noch erforderlichen Zahlenangaben über die Umsatzentwicklung dieses Gutes dem Bundeswirtschaftsministerium vollständig vorliegen. Dies ist bisher aber nicht der Fall. Jedoch hat das bayerische Wirtschaftsministerium, dem die zuständige Industrie-und Handelskammer das Zahlenmaterial, insbesondere die Umsatzentwicklung in den Jahren 1979 und 1980, vor kurzem zugeleitet hat, eine umgehende Übermittlung an das Bundeswirtschaftsministerium nach einer ersten Vorprüfung zugesagt. Maßgeblich für die dann von Bund und vier Zonenrandländern zu treffende Entscheidung über die Fortführung oder Streichung der Frachthilfe für Korbwaren ist in erster Linie die Frage, ob die Umsatzsteigerung bei Korbwaren in den Jahren 1976 bis 1980 über oder unter dem Bundesdurchschnitt der Industrie insgesamt lag. Nach einer informellen Auskunft des bayerischen Wirtschaftsministeriums aufgrund der ihm vorliegenden neuesten Daten erreicht der Umsatzzuwachs bei Korbwaren diese Grenze nicht. Trifft diese Auskunft zu, so käme es für die weitere Gewährung der Frachthilfe bei Korbwaren nicht mehr auf die von Ihnen genannten Vergleichszahlen zur branchendurchschnittlichen Umsatzentwicklung an. Zu Frage 107: Wie bereits ausgeführt, kommt es bei der Umsatzüberprüfung entscheidend auf die Frage an, ob bei dem jeweiligen Frachthilfegut über den gesamten Prüfzeitraum von 1976 bis 1980 hinweg eine kontinuierliche, über dem Bundesdurchschnitt der Industrie liegende Umsatzsteigerung zu verzeichnen ist. Bei Korbwaren lag der Umsatzzuwachs nach den bereits seit längerem bekannten Daten von 1976 bis 1978 über dem Bundesdurchschnitt; jedoch könnte sich in den beiden Folgejahren die Umsatzsteigerung abgeschwächt haben, so daß, wie bereits erwähnt, insgesamt die maßgebliche Grenze von 30 v. H. für den ganzen 5-Jahreszeitraum bis 1980 nicht erreicht würde. Dann könnte die Frachthilfe für Korbwaren fortgeführt werden. Darüber müssen Bund und Länder nach Übermittlung und Prüfung der neuen Daten entscheiden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 9/984 Frage 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und energiepolitischen Vorteile des Einsatzes von Flüssiggas als alternativem Betriebsstoff im Busbereich des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Taxidienst, und gedenkt sie, konkrete Projekte wie etwa Modellversuche — gegebenenfalls welche — zu fördern? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das in den kommenden Jahren zu erwartende steigende Flüssiggasangebot auch zur Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden sollte. Der Verkehrssektor ist dabei neben Petrochemie und Wärmemarkt ein wichtiger Verwendungsbereich. Um die Wirtschaftlichkeit gasbetriebener Fahrzeuge zu verbessern, ist auf Vorschlag der Bundesregierung Flüssiggas von der letzten Mineralölsteuererhöhung ausgenommen worden. Da es sich bei dem Flüssiggaseinsatz in Fahrzeugen um eine bekannte Technologie handelt, stellt diese steuerliche Bevorzugung zur Zeit, auch gegenüber z. B. Modellversuchen, die beste Förderung dar. Wirtschaft und Verbraucher haben dieses Signal verstanden: Die Nachfrage nach entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen nimmt seitdem zu. Die Mineralölwirtschaft baut die notwendige Infrastruktur aus, z. B. ist die Zahl der Flüssiggas-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende 1979 von ca. 55 bis heute auf ca. 300 gestiegen. Auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt haben insgesamt 14 Hersteller Fahrzeuge mit Flüssiggasausrüstung angeboten. Flüssiggas ist ein umweltfreundlicher Kraftstoff, weil sein Abgasverhalten günstiger als das von herkömmlichen Kraftstoffen zu beurteilen ist. Ballungsgebiete sind deshalb für den Flüssiggaseinsatz in Fahrzeugen und damit auch in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs und in Taxis besonders geeignet. In diesen beiden Bereichen konkurriert Flüssiggas allerdings in der Regel mit dem gegenüber Vergaserkraftstoff verbrauchsgünstigeren und auch steuerlich günstiger gestellten Dieselkraftstoff. Die dabei zu berücksichtigenden Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte sowie die Sicherheitsaspekte werden von der Bundesregierung in dem Sachverständigengremium zur Diskussion gestellt werden, dessen Bildung Bundesregierung und Automobilindustrie bei dem Spitzengespräch am 31. Juli 1981 vereinbart haben. Die Bundesregierung wird das Ergebnis der Gespräche im Sachverständigenkreis und mit der Automobilindustrie abwarten und erst dann weitere Entscheidungen im Blick auf die Möglichkeit, Flüssiggas besonders zu fördern, treffen. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 109 und 110): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3831* Welche Politik verfolgt die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft in bezug auf die Verwendung der Mittel aus der Milcherzeugerabgabe, und wie hoch ist die Summe der Abgabe bis zum 1. Oktober 1981 angewachsen? Wie kann die Bundesregierung mitverantworten, daß gerade die bäuerlichen Familienbetriebe, in denen 90 v. H. der Milch der Europäischen Gemeinschaft erzeugt werden, durch die Milcherzeugerabgabe eine EG-Sondersteuer zahlen müssen, obgleich zur Zeit keine Überschüsse bestehen, ja nicht einmal die Sicherheitsreserve an Butter in der Europäischen Gemeinschaft vorhanden ist? Das Aufkommen aus der Mitverantwortungsabgabe seit ihrer Einführung im September 1977 bis zum 1. Oktober 1981 ist auf rd. 2,24 Mrd. DM zu schätzen. Davon werden aufgrund der von der Kommission erstellten Programme bis zum Ende des Milchwirtschaftsjahres 1981/82 ca. 1,2 Mrd. DM verwendet. Der Rest dient bestimmungsgemäß zur Reduzierung der Haushaltsbelastungen im Sektor Milch. Es trifft nicht zu, daß zur Zeit keine Überschüsse bestehen. Vielmehr kann ein Anwachsen der Gemeinschaftsbestände an Butter von zur Zeit 245 000 t in öffentlicher und privater Lagerhaltung und Magermilchpulver von zur Zeit 320 000 t nur durch Wahrnehmung aller Exportmöglichkeiten verhindert werden. — Aus diesen Bestandszahlen ergibt sich übrigens, daß eine ausreichende Marktversorgung gewährleistet ist. — Für das Jahr 1981 werden die Ausfuhren der Gemeinschaft von der Kommission auf rd. 16 Mio. t Milchwert geschätzt. Hierbei entstehen Kosten in Höhe von rd. 4,8 Mrd. DM. Darüber hinaus werden auf dem Binnenmarkt zum Absatz von Magermilch und Magermilchpulver rd. 3 Mrd. DM sowie von Butter rd. 1,3 Mrd. DM aufgewandt. Einschneidende Eingriffe in das gerade für die bäuerlichen Betriebe wichtige System der EG-Milchmarktordnung konnten durch die Einführung der Mitverantwortungsabgabe vermieden werden. Durch Einsatz der Mitverantwortungsabgabe-Mittel wurden neue Märkte erschlossen und der Absatz auf dem Binnenmarkt verbessert. Die Bundesregierung hält aus diesen Gründen die Mitverantwortungsabgabe für eine notwendige und der Situation angepaßte Maßnahme. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 111 und 112): Wie hoch ist der Anteil des Einzelplans 10, welcher 1981 für die Landwirtschaft direkt vorgesehen ist? Wie hoch war 1980 der EG- und der Weltmarktzuckerpreis, und welche Mengen wurden auf dem Weltmarkt gehandelt? Zu Frage 111: Der Einzelplan 10 unterscheidet nicht danach, ob die dort veranschlagten Ausgaben direkt, indirekt, teilweise oder gar nicht der Landwirtschaft zugute kommen. Eine solche Unterscheidung ist auch nicht möglich, weil viele Ausgaben wie z. B. die für Flurbereinigung sowohl der Landwirtschaft wie auch anderen Bereichen zugute kommen. Ihre Frage kann aber — zumindest teilweise — anhand der im 8. Subventionsbericht ausgewiesenen Finanzhilfen beantwortet werden, wobei dort unter Finanzhilfen Geldleistungen des Bundes verstanden werden, die an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung gehen, um Produktionen oder Leistungen in Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu erhalten oder an neue Bedingungen anzupassen sowie den Produktivitätsfortschritt zu fördern. Für das Haushaltsjahr 1981 weist der Subventionsbericht Finanzhilfen aus dem Einzelplan 10 in Höhe von 2160,8 Mio. DM aus; dies entspricht rd. 35 v. H. des Gesamtplafonds. Hierbei handelt es sich um folgende Ausgaben: Unfallversicherung 400,0 Mio. DM Landabgaberente 235,0 Mio. DM Gasölverbilligung 460,0 Mio. DM Zinsverbilligung (alt) 162,5 Mio. DM Gemeinschaftsaufgabe 844,2 Mio. DM ( = Teilbetrag aus 1095,5 Mio. DM) Sofortprogramm Fischerei 34,5 Mio. DM Sonstige Ansätze 24,6 Mio. DM Zusammen 2 160,8 Mio. DM Zu Frage 112: Bis zum 30. Juni 1980 lag der Interventionspreis für Weißzucker bei 120,43 DM/dt, ab 1. Juli bei 127,02 DM/dt. Der Interventionspreis für Rohzucker lag bei 100,56 DM/dt bzw. 106,08 DM/dt. Der durchschnittliche Weltmarktpreis für Rohzucker lag bei 137,14 DM/dt. Er schwankte aber von rd. 70,— DM/dt (Anfang Januar) bis rd. 210,— DM/dt (Anfang November). Ab November 1980 verfiel der Preis von Woche zu Woche. Z. Z. liegt der Weltmarktpreis für Rohzukker wieder bei rd. 70,— DM/dt. Es kann davon ausgegangen werden, daß im Kalenderjahr 1980 weltweit etwa 29 Mio. t Zucker (in Rohwert) gehandelt wurden. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/984 Frage 113): Gedenkt die Bundesregierung, den § 7 des Jugendschutzgesetzes dahin gehend zu modifizieren, daß das Aufstellen von sogenannten Killerautomaten in leicht zugänglichen Einkaufspassagen, Eisdielen, Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen unterbunden werden kann? Die kritische Haltung der Bundesregierung zu Telespielgeräten der von Ihnen angesprochenen Art wurde bereits in der Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Vogelsang in der Fragestunde vom 30. September dieses Jahres erläutert (vgl. Plenarprotokoll über die 54. Sitzung, Anlage 8, Seite 3097). Die Prüfung der Frage, in welcher Form ein Verbot derartiger Geräte im Zuge der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vorgeschlagen werden kann, ist unter den beteiligten Bundesressorts derzeit noch nicht abgeschlossen. 3832* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 114 und 115): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamts in Nummer 44 der Illustrierten „Quick" vom 22. Oktober 1981 gefordert hat, daß „wir meiner Meinung nach, wenn wir den künftigen Patienten mehr helfen wollen, bessere und mehr Versuche am Menschen brauchen" und daß „man um Versuche am Menschen nicht herumkommt"? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung oder ist sie nicht vielmehr der Auffassung, daß das geltende Arzneimittelgesetz (BGBl. I S. 2445) in § 41 die klinische Prüfung des zu prüfenden Arzneimittels nur gestattet, „wenn die Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um das Leben des Kranken zu retten, seine Gesundheit wiederherzustellen oder sein Leiden zu erleichtern", also die kontrollierte klinische Prüfung nur innerhalb des Behandlungsauftrags des Patienten an den Arzt stattfinden darf und damit nicht nur sprachlich, sondern auch materialiter „Versuche am Menschen" nicht — wie etwa im Dritten Reich — gestattet sind? Zu Frage 114: Ja. Zu Frage 115: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf bei Menschen nur unter den Voraussetzungen der §§ 40 und 41 des Arzneimittelgesetzes durchgeführt werden, wodurch ein umfassender Schutz von Probanden und Patienten sichergestellt wird. Unter Beachtung dieser Grundsätze ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung Untersuchungen am Menschen die Erkenntnisse über die Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln verbessern und damit dem Schutz der Patienten dienen. Damit ist allerdings keine Festlegung auf die Anwendung einer bestimmten Methode verbunden, wie das in Ihrer Frage mit dem sogenannten kontrollierten klinischen Versuch erfolgt ist. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 116 und 117): Ist auch die Bundesregierung der Meinung — wie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der in einer Dokumentation im wesentlichen die Auffassungen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) bestätigt —, Verbraucher sollten den Verzehr von Salat, Muscheln, Kalb-und Schweinefleisch meiden, da die Lebensmittelkontrollen lückenhaft seien und die zulässigen Höchstmengen für Rückstände vielfach zu großzügig bemessen würden, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ziehen? Inwieweit wird die Bundesregierung ähnliche Verbraucherempfehlungen herausgeben, wie sie bei einem von der rheinland-pfälzischen Landesregierung veranstalteten Symposium von Staatssekretär Prof. Töpfer vorgeschlagen wurden, nach denen wegen schädlicher Rückstände z. B. Leber und Niere nur noch in Abständen von mindestens 14 Tagen ohne Schaden verzehrt werden sollten und bei Waldpilzen nur noch Höchstmengen bis zu 200 Gramm je Person ungefährlich scheinen? Zu Frage 116: Der Wortlaut der Dokumentation des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz (BBU) liegt der Bundesregierung nicht vor. Sie kann daher zu den von der BBU ausgesprochenen Verzehrsempfehlungen für bestimmte Lebensmittel derzeit nicht Stellung nehmen. Es ist aber festzuhalten, daß die Bundesregierung keine Ansatzpunkte dafür sieht, den Verbraucher generell von dem Verzehr von Salat, Muscheln, Kalb- und Schweinefleisch abzuraten. Die in den beiden geltenden Rechtsverordnungen für Pflanzenbehandlungsmittel angegebenen Höchstmengen, die in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher oder tierischer Herkunft beim Inverkehrbringen nicht überschritten sein dürfen, sind so festgesetzt, daß die zulässigen Rückstandsmengen selbst bei täglicher und lebenslanger Aufnahme keine Gesundheitsgefährdungen erwarten lassen. Sie liegen weit unter toxikologischen Grenzwerten. Es trifft daher nicht zu, „daß die zulässigen Höchstmengen für Rückstände vielfach zu großzügig bemessen würden". Im übrigen ist vorgesehen, die Höchstmengenfestsetzungen für Pflanzenbehandlungsmittel turnusgemäß, etwa in jährlichem Abstand, zu überprüfen und an die weitere Entwicklung anzupassen. Dies hat die Bundesregierung in der amtlichen Begründung der neuen Höchstmengenverordnung, die zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, ausgeführt. Für den Bereich der Umweltkontaminanten hat das Bundesgesundheitsamt die „Richtwerte 79 für Blei, Cadmium und Quecksilber in und auf Lebensmitteln" herausgegeben, denen ebenfalls toxikologische Bewertungen zugrunde liegen. Die amtliche Überwachung der Einhaltung der festgesetzten Höchstmengen und Richtwerte, die Aufgabe der Bundesländer ist, kann nicht umfassend erfolgen. Naturgemäß ist es nicht möglich, jedes Lebensmittel auf jeden Stoff zu untersuchen. Die Effektivität der Lebensmittelüberwachung auch in diesem Bereich dürfte aber gerade dadurch belegt werden, daß es ihr gelungen ist, Mißstände aufzudecken. Zu Frage 117: Das Bundesgesundheitsamt hat bereits im Februar 1980 (Bekanntmachung vom 8. Februar 1980, Bundesgesundheitsblatt 23, Nr. 3, Seite 35: „Empfehlungen zum Selbstschutz des Verbrauchers vor unnötiger und vermeidbarer Fremdstoffbelastung") darauf hingewiesen, daß innere Organe, insbesondere Nieren vom Rind und Schwein, nur gelegentlich verzehrt werden sollten. Die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung herausgegebene Verbraucherempfehlung basiert nach Kenntnis des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf der zitierten Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes. Auch der Verzehrsempfehlung für Wildpilze liegt eine Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zugrunde (Bundesgesundheitsblatt 21, Nr. 13, Seite 204, vom Juni 1978: „Schwermetallgehalte in Speisepilzen: Empfehlung zur Verzehrseinschränkung"). Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 3833* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 118 und 119): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß insbesondere in einigen Kernforschungszentren, die das Bundesforschungsministerium betreibt, aktive Gruppen von Bürgerinitiativen gegen Kernenergie tätig sind, und hält sie dies mit den Zielsetzungen der Kernforschungszentren für vereinbar? Welchen wissenschaftlichen Beitrag können nach Ansicht der Bundesregierung Gutachten und Studien im Rahmen der Risikostudie Teil B leisten, wenn diese von wissenschaftlich nicht qualifizierten Gruppen erstellt werden und die Vergabe ohne Ausschreibung durch direkte politische Anweisung seitens des Bundesforschungsministers erfolgt? Zu Frage 118: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es an den von ihr mitfinanzierten Kernforschungszentren keine Gruppen von Bürgerinitiativen gegen die Kernenergie. Wie bereits in der Antwort an den Abgeordneten Riesenhuber vom 23. Juni 1978 erwähnt, haben allerdings auch die Mitarbeiter der Kernforschungszentren das selbstverständliche Recht, über ihre Stellung zu Fragen der Kernenergie eigenverantwortlich zu entscheiden. Zu Frage 119: Wie bereits in der Antwort an den Abgeordneten Dr. Probst vom 7. August 1981 ausgeführt, läßt der am 6. November 1979 vom Öko-Institut vorgelegte Arbeitsplan erwarten, daß das Öko-Institut in der Lage ist, den Anforderungen zu entsprechen. Der Antrag entsprach der im Vorwort zum Hauptband der Risikostudie erklärten Absicht, eine „möglichst breite Mitarbeit verschiedener qualifizierter Gruppen" anzustreben, „auch solcher, die der Kernenergie skeptisch gegenüberstehen", nicht zuletzt mit der Absicht, verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Diskussion auf eine breitere Basis stellen. Die Arbeiten zur Phase B der Risikostudie stehen unter der Zielsetzung, die Aussagen der Risikostudie weiter zu präzisieren und zusätzliche Erkenntnisse über bestmögliche Ansätze zur Risikominderung zu erarbeiten. Die bisher mit dieser Materie befaßten Institutionen hatten schon Gelegenheit, sich während der Phase A der Risikostudie einzuarbeiten. Eine Einarbeitungsphase in Detailfragen erschien auch für das Öko-Institut angebracht. Hierzu war dem Öko-Institut im Vorlauf zur Bekanntmachung der Arbeitspakete Gelegenheit gegeben worden. Die Präzisierung der vom Öko-Institut vorgeschlagenen Detailarbeiten erfolgte während der Angebotszeit und wurde im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Vorschläge in gleicher Weise wie die übrigen Angebote bewertet. Die weitere Beteiligung des Öko-Instituts an den Arbeiten zur Risikostudie Phase B entspricht dem Wunsch nach einem breiten Spektrum der Beteiligung, wie er in dem Beschluß des Ausschusses für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages vom 15. November 1978 zum Ausdruck kommt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 9/984 Fragen 120 und 121): Hat die Bundesregierung Gutachten in Auftrag gegeben bzw. Anhörungen durchgeführt, die sich mit der internationalen, der Umwelt- und der Sozialverträglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit verschiedener Energieversorgungsstrukturen befassen, und sind gegebenenfalls die daraus resultierenden Ergebnisse der Öffentlichkeit bekanntgegeben worden? Hat die Bundesregierung bisher Untersuchungen über die Bedeutung des Hochtemperaturreaktors und des Schnellen Brüters für die deutsche Volkswirtschaft durchgeführt, oder sind ihr diesbezügliche Untersuchungen Dritter bekanntgeworden? Zu Frage 120: Es gibt zwei Untersuchungen, die sich im Auftrag bzw. mit Unterstützung der Bundesregierung mit dem von Ihnen genannten Themenkreis in seiner Gesamtheit befassen: a) „Die Sozialverträglichkeit verschiedener Energiesysteme in der industriegesellschaftlichen Entwicklung". Auftragnehmer ist der Verband Deutscher Wissenschaftler e. V. (VDW), Projektleiter ist Prof. Dr. Klaus Meyer-Abich. b) „Auswirkungen verschiedener Auswahlmechanismen für Energietechniken auf Energiebedarf und gesamtgesellschaftliche Kosten". Zuwendungsempfänger ist die Technische Universität Berlin (TUB), Projektleiter ist Dr. Klaus Traube. Beide Untersuchungen laufen noch, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zum Stand der Bearbeitung hat die Bundesregierung auf entsprechende Anfragen aus dem Bundestag kürzlich Stellung genommen. Ich darf Sie dazu auf meine schriftliche Antwort vom 16. Oktober 1981 auf die Fragen des Kollegen Lenzer sowie auf meine mündliche Beantwortung der Fragen Nr. 37 und 38 des Kollegen Weirich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Oktober dieses Jahres verweisen, von denen ich eine Ablichtung zu Ihrer Unterrichtung beifüge. Der Bundesregierung liegt außerdem eine große Zahl von Untersuchungen vor, die sich mit Einzelaspekten des von Ihnen beschriebenen Themenkreises befassen. Hier wäre vor allem die im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA) entwikkelte Energieforschungsstrategie zu nennen. Zum Thema „Energie und Umwelt" gibt es das Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen vom März 1981, das dem Bundestag als Drucksache 9/872 vorliegt. Darüber hinaus werden grundsätzlich Energieforschungsvorhaben nicht zuletzt unter den Aspekten 3834* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1981 Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz durchgeführt. Das trifft insbesondere auf die meisten Vorhaben im Raumwärmebereich, in der Kohleforschung und im Kernbrennstoffkreislauf zu. Die Untersuchungen und Berichte über Forschungsvorhaben sind allgemein zugänglich. Zu Frage 121: Untersuchungen über das energiewirtschaftliche Potential und damit über die mögliche volkswirtschaftliche Bedeutung des Hochtemperaturreaktors und des Schnellbrutreaktors sind seit Beginn der entsprechenden Entwicklungsarbeiten im In- und Ausland durchgeführt worden. Eine Stellungnahme zur energiewirtschaftlichen Bedeutung der fortgeschrittenen Reaktortypen findet sich z. B. in folgenden Unterlagen: — „Bericht des Bundesministers für Forschung und Technologie über die Entwicklung des Natrium-gekühlten Schnellbrutreaktors — an den Ausschuß für Forschung und Technologie und — an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom 1. September 1977"; — „Bericht des Bundesministers für Forschung und Technologie über die Entwicklung des Hochtemperatur-Reaktors — an den Ausschuß für Forschung und Technologie und — an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1978". In den nächsten Wochen wird der BMFT dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Forschung und Technologie einen aktuellen Bericht zu den fortgeschrittenen Reaktorlinien vorlegen, der ebenfalls auf Fragen der energiewirtschaftlichen Bedeutung eingehen wird. Ich werde Ihnen diesen Bericht nach Fertigstellung übersenden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 9/984 Fragen 122 und 123): Trifft die Meldung in der Westfälischen Rundschau vom 29. Oktober 1981 zu, wonach aus dem Haushaltsplan des Bun- desforschungsministers 150 Millionen DM gestrichen wurden, die für ein Stahlforschungsprogramm zur Erkundung von weiteren Anwendungsmöglichkeiten eingesetzt waren? Gibt die Aussage des Bundeswirtschaftsministers vor der Belegschaftsversammlung der Estell Hüttenwerke Dortmund AG den wahren Sachverhalt wieder, wonach diese Zeitungsmeldung nicht zutrifft und der Haushaltstitel in der angesetzten Höhe für die vorgesehene Verwendung erhalten bleibt? Die Meldung, daß 150 Mio. DM, die für ein Stahlforschungsprogramm vorgesehen waren, aus dem Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie gestrichen werden sollen, entspricht nicht dem Stand der Haushaltsberatung. Der Haushaltstitel wird, wie auch der Bundesminister für Wirtschaft in Dortmund ausführte, in den Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie für 1982 eingestellt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 9/984 Fragen 124 und 125): Sind der Bundesregierung technische Verfahren bekannt, wie das in den Atomwaffen vorhandene Plutonium im Fall einer stufenweisen Abrüstung gefahrlos beseitigt werden kann? Ist es nach Auffassung der Bundesregierung richtig, daß — wie der französische Naturwissenschaftler Alfred Kastler meint (vgl. „Le Monde" vom 2. Oktober 1981 „Les antinucléaires sur la défensive") — der einzig sichere Weg, sich des bei einer stufenweise erfolgenden Abrüstung von Atomwaffen anfallenden Plutoniums gefahrlos zu entledigen, dessen Verbrennung in Reaktoren des Typs „Super-Phenix" ist? Diese Fragen haben für die Bundesrepublik Deutschland keine Relevanz. Die Bundesrepublik Deutschland hat auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügung über Atomwaffen in völkerrechtlich verbindlicher Form verzichtet und wird somit auch nicht in die Lage kommen, darin eingesetztes Plutonium zu verarbeiten oder zu beseitigen. Zwar sind die Anforderungen an die Isotopenzusammensetzung des Plutoniums für Atomwaffen und für Kernbrennstoffe nicht gleich, wie die Internationale Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs (INFCE) ergeben hat. Doch dürfte es grundsätzlich möglich sein, auch Plutonium aus Kernwaffen zu Kernbrennstoff entweder für Schnelle Brüter oder auch für Leichtwasser-Reaktoren zu verarbeiten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Pfeifer?


Rede von Eckart Kuhlwein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, da Sie das so ansprechen, möchte ich Sie folgendes fragen. Halten Sie es für in Ordnung, daß z. B. für Schüler, die sitzengeblieben sind, eine Klasse wiederholen müssen, pro Jahr bis zu 50 Millionen DM BAföG ausgegeben werden und Sie gleichzeitig sagen, Sie könnten kein Geld für junge, qualifizierte Wissenschaftler zur Verfügung stellen? Da stimmt doch Ihre Politik vorn und hinten nicht mehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Begabtenförderung betreiben!)