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ID0906220700

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    Plenarprotokoll 9/62 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 62. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) 3509 A Wahl des Abg. Lorenz zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 3509 A Abwicklung der Tagesordnung 3537 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundeshaushalts 1982 und den diesen begleitenden Gesetzen in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorlage eines Nachtragshaushalts für das Jahr 1981 und eines Ergänzungshaushalts für das Jahr 1982 — Drucksache 9/950 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 3509 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 3512 C Dr. Häfele CDU/CSU 3515 D Westphal SPD 3519 B Dr. Zumpfort FDP 3523 A Schmidt, Bundeskanzler 3527 D Dr. Dollinger CDU/CSU 3533 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Ächtung der Todesstrafe — Drucksachen 9/172, 9/920 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 3537 D Klein (Dieburg) SPD 3539 D Bergerowski FDP 3542 B Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 3544 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorlage eines jährlichen Berichts zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis — Drucksache 9/674 — Würzbach CDU/CSU 3564 D Männing SPD 3567 B Dr. Feldmann FDP 3571 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 3572 D Dr. Scheer SPD 3574 D Jung (Kandel) FDP 3576 D Dr. Corterier, Staatsminister AA . . . 3579 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lintner, Böhm (Melsungen), Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Zentrale Beratungsstelle für den innerdeutschen Reise- und Postverkehr — Drucksache 9/685 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 3581 D Wuttke SPD 3583 D Frau Fromm FDP 3585 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. von Geldern, II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Dr. Götz, Dr. Hupka, Dr. Hüsch, Klein (München), Krey, Linsmeier, Neuhaus, Schwarz, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Stercken, Weirich und der Fraktion der CDU/CSU Medienbericht — Drucksache 9/877 — Weirich CDU/CSU 3586 D Dr. Nöbel SPD 3587 D Dr. Hirsch FDP 3590 A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 3591 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Windelen, Dr. Dollinger, Pfeffermann, Weirich, Neuhaus, Bühler (Bruchsal), Linsmeier, Maaß, Lintner, Dr. Riedl (München), Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Stavenhagen, Niegel, Röhner, Spilker, Dr. Bugl und der Fraktion der CDU/CSU Aufhebung des sogenannten Verkabelungsstopps der Bundesregierung — Drucksachen 9/174, 9/895 — Weirich CDU/CSU 3591 D Paterna SPD 3593 D Merker FDP 3596 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr — Drucksache 9/633 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 9/930 — 3598 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. September 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/898 — 3598 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. August 1981 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage — Drucksache 9/899 — 3598 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/902 — 3598 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. August 1980 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 9/900 — 3598 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus — Drucksache 9/909 — 3599 A Beratung der Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/881 — 3599A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrs- und Gebühreneinnahmeentwicklung im Selbstwählferndienst seit Einführung des Billigtarifs — Drucksachen 9/528, 9/921 — 3599 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück in Berlin-Schöneberg, Potsdamer Straße 188/190; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksache 9/907 — 3599 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München an der Heidemannstraße an die Landeshauptstadt München — Drucksache 9/917 — 3599 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven; Veräußerung einer 33,72.80 ha großen Teilfläche an die Deutsche Shell Aktiengesellschaft, Hamburg — Drucksache 9/918 — 3599 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Frist und der Bedingungen für die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts der Eisenbahnunternehmen Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung zur Sanierung der Eisenbahnunternehmen und zur Harmonisierung der Vorschriften über die finanziellen Beziehungen zwischen diesen Unternehmen und den Staaten — Drucksachen 9/184 Nr. 19, 9/891 — . . 3599 D Fragestunde — Drucksache 9/936 vom 23. Oktober 1981 — Erkenntnisse über Brutarten bei Brutreaktoren, insbesondere über den Brutmantel des französischen Phénix-Brutreaktors MdlAnfr 40, 41 23.10.81 Drs 09/936 Catenhusen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3547 A, B, C ZusFr Catenhusen SPD 3547 C ZusFr Leuschner SPD 3547 C Brutrate des SNR 300 in Kalkar MdlAnfr 42 23.10.81 Drs 09/936 Jansen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 3547D, 3548A,B ZusFr Jansen SPD 3547 D, 3548A Angaben der französischen Elektrizitätswerke über den Strompreis aus dem Phénix- Brutreaktor MdlAnfr 43 23.10.81 Drs 09/936 Jansen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3548 B, C, D, 3549A, B, C ZusFr Jansen SPD 3548C, D ZusFr Leuschner SPD 3549 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 3549 B ZusFr Catenhusen SPD 3549 C Gewinnung zusätzlichen Plutoniums durch den SNR 300 in Kalkar MdlAnfr 44, 45 23.10.81 Drs 09/936 Leuschner SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 3549D, 3550A, B, C, D, 3551A,B,C ZusFr Leuschner SPD . . . 3549D, 3550 A, B, C, D ZusFr Catenhusen SPD 3550 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 3551A,B ZusFr Duve SPD 3551 C Äußerung des Bundesratspräsidenten Koschnick über den Staatsminister im Auswärtigen Amt Dr. Corterier MdlAnfr 50 23.10.81 Drs 09/936 Reddemann CDU/CSU Antw StMin Huonker BK . . . 3551D, 3552 B,C ZusFr Reddemann CDU/CSU 3552A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3552 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 3552 C Deutschlandbild in Brasilien MdlAnfr 51 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Lammert CDU/CSU Antw StSekr Becker BPA . . . 3552D, 3553B, C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3553A,C Beobachtung der Friedensdemonstration vom 10. Oktober 1981 in Bonn durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) sowie Überspielung von Tonaufnahmen des WDR an das BPA MdlAnfr 52, 53 23.10.81 Drs 09/936 Duve SPD Antw StSekr Becker BPA . 3553D, 3554 A, B, C, D, 3555A, B ZusFr Duve SPD 3554 A, D, 3555A ZusFr Frau Dr. Engel FDP 3554 B ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . 3554C, 3555 B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3555 B Äußerung des US-Präsidenten Reagan über die Möglichkeit der Begrenzung eines Kriegs mit atomaren Waffen MdlAnfr 54, 55 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 3555C, 3556A, 3557 A, B,C,D ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 3556 A, D, 3557A,B ZusFr Frau Schuchardt FDP 3557 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3557 D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Forderung der Tschechoslowakei nach einer Bescheinigung über die Ausbürgerung aus Polen bei Visaanträgen von schlesischen Vertriebenen MdlAnfr 56, 57 23.10.81 Drs 09/936 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA 3557 D, 3558 A, B, C, D ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . 3558 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3558 C Waffenexport nach Malaysia MdlAnfr 58 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . 3558D, 3559A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 3558D, 3559 A ZusFr Herberholz SPD 3559 A Vorgänge im iranischen Generalkonsulat in Hamburg und Anträge von Konsulatsangehörigen auf politisches Asyl MdlAnfr 59 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Lammert CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 3559 B, C, D, 3560A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3559C,D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 3560 A Behandlung der Nichtbeachtung der Resolutionen von 1956 über den Rückzug der sowjetischen Truppen aus Ungarn in den Vereinten Nationen MdlAnfr 60 23.10.81 Drs 09/936 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 3560B,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3560B, D Beurteilung der sowjetischen Berlinpolitik auf der Tagung der Gesellschaft für Deutschlandforschung im Reichstagsgebäude MdlAnfr 61 23.10.81 Drs 09/936 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . 3561 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3561A,C Erlaß einer Radioökologieverordnung gemäß § 45 der Strahlenschutzverordnung MdlAnfr 62, 63 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 3561D, 3562A, B,C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3562 A, B, C Erleichterung des Erwerbs und Führens von Signalpistolen für private Sportbootseigner bzw. -führer MdlAnfr 64 23.10.81 Drs 09/936 Bohl CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 3562D, 3563A ZusFr Bohl CDU/CSU 3563 A Verzicht auf persönliche Befragung von Asylbewerbern wegen Personalmangels des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 68, 69 23.10.81 Drs 09/936 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 3563 B, C, D, 3564A,B ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 3563 C, D, 3564A,B Nächste Sitzung 3599 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3601*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3601* B Anlage 3 Verhängung von Geldbußen in westlicher Währung bei Verkehrsübertretungen polnischer Touristen auf den DDR-Transitwegen MdlAnfr 33 23.10.81 Drs 09/936 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 3601*C Anlage 4 Stand der Entsorgungsvorsorge für den Schnellen Brüter 300 in Kalkar MdlAnfr 38 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3601* D Anlage 5 Vorschläge der Bund-Länder-Kommission zur Verbesserung des Reise- und Umzugskostenrechts bei Versetzungen MdlAnfr 65 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3602*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 V Anlage 6 Einsatz einer neuen DDR-Grenztruppe „Grenzaufklärer" MdlAnfr 66 23.10.81 Drs 09/936 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3602* B Anlage 7 Umweltbelastung durch Bohrungen und Förderungen vor der schleswig-holsteinischen Ost- und Nordseeküste MdlAnfr 67 23.10.81 Drs 09/936 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3602* C Anlage 8 Ausländeranteil von 10 v. H. an der Gesamtbevölkerung als „Kritische Marke"; Bekämpfung der Kriminalität ausländischer Jugendlicher und des Rauschgifthandels MdlAnfr 70, 71 23.10.81 Drs 09/936 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3603* A Anlage 9 Aufnahme von Mitarbeitern des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld nach einem Strahlenunfall im Schweinfurter Leopoldina- Krankenhaus MdlAnfr 72 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3603* C Anlage 10 Einführung von Zeitmietverträgen; Gefahr einer Aushöhlung oder Umgehung des Mieterschutzes MdlAnfr 74, 75 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3604* A Anlage 11 Regelungen zum Schutz des Mieters bei Einführung von Zeitmietverträgen MdlAnfr 76 23.10.81 Drs 09/936 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3604* B Anlage 12 Auswirkung der durch das Bewertungsgesetz festgelegten Steuern bei nichtlandwirtschaftlicher Produktion auf den Erzeugerpreis MdlAnfr 77 23.10.81 Drs 09/936 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3604* C Anlage 13 Merkblatt der bayerischen Finanzämter zu Steuererklärungsvordrucken für Landwirte MdlAnfr 78, 79 23.10.81 Drs 09/936 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 3604* D Anlage 14 Kriterien für den Verkauf von Werkswohnungen und landwirtschaftlichem Besitz aus dem Vermögen der bundeseigenen Salzgitter AG MdlAnfr 80, 81 23.10.81 Drs 09/936 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3605* A Anlage 15 Äußerungen des Ministerialdirektors Dr. Koch über den Abbau der Vorsteuerpauschalierung bei der Land- und Forstwirtschaft und über die „bereinigte Subventionsquote" für die Landwirtschaft MdlAnfr 82, 83 23.10.81 Drs 09/936 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3605* C Anlage 16 Finanzhilfe für die Hafenstadt Kappeln zur Beseitigung der Schlei-Untiefen MdlAnfr 84 23.10.81 Drs 09/936 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3606*A Anlage 17 Folgen des Wegfalls der Versicherungsfreigrenzen für geringfügige Beschäftigung VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 und der Einschränkung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte für Zeitungszusteller und Zeitungsverlage MdlAnfr 85, 86 23.10.81 Drs 09/936 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3606* C Anlage 18 Haltung der Bundesregierung zu der von EG-Ländern geforderten Einführung einer Weinsteuer MdlAnfr 87 23.10.81 Drs 09/936 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3606* D Anlage 19 Werbemethoden der Dekap-Kapitalbeschaffungs-GmbH mit sogenannten OrderSchecks MdlAnfr 88, 89 23.10.81 Drs 09/936 Purps SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3607*A Anlage 20 Errichtung zentraler vertrauensärztlicher Dienststellen aus Gründen der Rationalisierung und Kostenersparnis MdlAnfr 90 23.10.81 Drs 09/936 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3607* B Anlage 21 Finanzierung von Ausbildungsstätten an Krankenhäusern nach Auslaufen der bisherigen Regelung MdlAnfr 91, 92 23.10.81 Drs 09/936 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3608*A Anlage 22 Aussage der Enzyklika Laborem Exercens zum Problem der paritätischen Mitbestimmung MdlAnfr 94 23.10.81 Drs 09/936 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3608* D Anlage 23 Anerkennung der chronischen Bronchitis als Berufskrankheit MdlAnfr 95 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3609* A Anlage 24 Vergleich der Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland, in Frankreich, Großbritannien, den USA und Italien MdlAnfr 96 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3609* B Anlage 25 Bezug der textilen Ausrüstung der Bundeswehr aus heimischer Produktion MdlAnfr 97 23.10.81 Drs 09/936 Frau Weyel SPD SchrAntw StSekr Dr. Leister BMVg . . 3609* D Anlage 26 Rechtzeitige Benachrichtigung der Wehrpflichtigen über ihren Einberufungstermin MdlAnfr 98 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Enders SPD SchrAntw StSekr Dr. Leister BMVg . . 3610*A Anlage 27 Häufigkeit der Versetzung von Bundeswehrsoldaten und Ausgleich in Härtefällen MdlAnfr 99 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3610* B Anlage 28 Reduzierung der Ausbildungsplätze in Werkstätten der Bundeswehr, insbesondere in Wilhelmshaven und Kiel MdlAnfr 100, 101 23.10.81 Drs 09/936 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3610* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 VII Anlage 29 Rundfunkübertragung über nicht direkt strahlende Satelliten MdlAnfr 115, 116 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3611*A Anlage 30 Einsatz von nicht direkt strahlenden Satelliten im Rundfunk des europäischen Auslands; Inanspruchnahme vorhandener Richtfunkstrecken für die Datenübertragung bei Nutzung der nicht direkt strahlenden Satelliten durch den Rundfunk sowie ökonomischer Unterschied beider Systeme MdlAnfr 117, 118 23.10.81 Drs 09/936 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3611*C Anlage 31 Auswirkungen der Übertragung der 3. Fernsehprogramme und des Hörfunks über nicht direkt strahlende Satelliten auf die Einnahmen der Bundespost und die Nachfrage bei Endgeräten MdlAnfr 119, 120 23.10.81 Drs 09/936 Weirich CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3612*A Anlage 32 Empfang der 3. Fernsehprogramme und des Hörfunks in Berlin über nicht direkt strahlende Satelliten; Voraussetzungen für den Einsatz nicht direkt strahlender Rundfunkanstalten MdlAnfr 121, 122 23.10.81 Drs 09/936 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3612*C Anlage 33 Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche in dünnbesiedelten Regionen; befristete Einstellung Arbeitsloser für die Postzustellung im ländlichen Bereich im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 123, 124 23.10.81 Drs 09/936 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StSekr Elias BMP 3613*A Anlage 34 Zustellung von Schreiben für den ehemaligen bolivianischen Generalkonsul in Hamburg an die Botschaft in Bonn MdlAnfr 125 23.10.81 Drs 09/936 Herberholz SPD SchrAntw StSekr Elias BMP 3613* D Anlage 35 Streichung der Haushaltsansätze für Modernisierungs- und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Jahre 1982 MdlAnfr 126, 127 23.10.81 Drs 09/936 Dörflinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3614* B Anlage 36 Erhebung von Vorausleistungen nach dem Bundesbaugesetz zu Beginn der Erschließungsmaßnahmen MdlAnfr 128, 129 23.10.81 Drs 09/936 Fischer (Osthofen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3614* C Anlage 37 Verbesserung der Investitionsbedingungen im Wohnungsbau für Versicherungsunternehmen MdlAnfr 130, 131 23.10.81 Drs 09/936 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3615*A Anlage 38 Folgen der Hochzinspolitik für die Baufinanzierung MdlAnfr 132, 133 23.10.81 Drs 09/936 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3615*C Anlage 39 Unterstützung der von der Hochzinspolitik betroffenen Bauherren MdlAnfr 134 23.10.81 Drs 09/936 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3616*A VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Anlage 40 Verbesserung der Bausparförderung zur Verhinderung von Finanzierungsschwierigkeiten im Wohnungsbau; Auswirkungen des Subventionsabbaugesetzes auf die Bauspartätigkeit MdlAnfr 135, 136 23.10.81 Drs 09/936 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 3616*A Anlage 41 Einsatz von Handwerksmeistern als Lehrer an berufsbildenden Schulen und Berufsfachschulen MdlAnfr 137 23.10.81 Drs 09/936 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Granzow BMBW . 3616* B Anlage 42 Internationale Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungszeiten und Abschlußzeugnissen MdlAnfr 138, 139 23.10.81 Drs 09/936 Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Dr. Granzow BMBW . 3616*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3509 62. Sitzung Bonn, den 29. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 30. 10. Dr. Ahrens ** 30. 10. Dr. Althammer ** 30. 10. Amling 30. 10. Bahner 30. 10. Becker (Nienberge) 30. 10. Frau Benedix-Engler 30. 10. Dr. Geßner ** 30. 10. Handlos 30. 10. Hauck 30. 10. Dr. Hubrig 30. 10. Kiep 30. 10. Kroll-Schlüter 30. 10. Dr.-Ing. Laermann 30. 10. Lenzer ** 29. 10. Dr. Müller * 30. 10. Müller (Wadern) ** 30. 10. Nagel 30. 10. Neuhaus 30. 10. Dr. Osswald 30. 10. Rosenthal 30. 10. Frau Schlei 30. 10. Schmidt (Würgendorf) 30. 10. Dr. Schwörer 30. 10. Schulte (Unna) ** 30. 10. Dr. Solms 30. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 29. 10. Dr. Spöri 30. 10. Dr. Struck 30. 10. Topmann ** 29. 10. Frau Dr. Wisniewski 30. 10. Zander 30. 10. Dr. Zimmermann 29. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1981 bei Kap. 1422 Tit. 559 31 - Beitrag zu den Beschaffungskosten des NATO-Frühwarnsystems (AWACS) (Drucksache 9/949) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Haushaltsführung 1981; hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 1113 Tit. 646 05 - Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz usw. - (Drucksache 9/948) zuständig: Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Die in Drucksache 9/782 unter Nummer 60 aufgeführte EG-Vorlage Bericht der Kommission zu dem Mandat vom 30. Mai 1980 wird als Drucksache 9/937 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 23. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EURATOM, EGKS, EWG) des Rates zur Angleichung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden sind (Drucksache 9/782 Nr. 61) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/936 Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der DDR- Volkspolizei auf den Transitstrecken, Touristen aus der Volksrepublik Polen bei Verkehrsübertretungen Geldbußen in unserer bzw. in amerikanischer Währung abzuverlangen, und was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen? Konkrete Fälle, in denen polnische Reisende bei Verkehrsübertretungen in der DDR Ordnungsstrafen in DM oder Dollar bezahlen mußten, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. Der Bundesregierung liegen lediglich Pressemeldungen vor, in denen ein solches Vorgehen der Volkspolizei berichtet worden ist. Wie weit diese zutreffen, läßt sich derzeit nicht überprüfen. Auch wenn die Meldungen sich bestätigen sollten, könnte es nicht Sache der Bundesregierung sein, die Interessen von polnischen Staatsangehörigen gegenüber der Regierung der DDR wahrzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 38): Wie ist der gegenwärtige Stand der Entsorgungsvorsorge für das Projekt des „Schnellen Brüters 300" in Kalkar, und welche Vereinbarungen und Maßnahmen müssen noch getroffen werden, um die Kriterien zu erfüllen, die für die voraussichtliche Inbetriebnahme 1986 nach den Entsorgungsrichtlinien von Bund und Ländern notwendig sind? In Übereinstimmung mit den „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" vom 29. Februar 1980 wird die Entsorgungsvorsorge für den Prototypreaktor SNR-300 durch vertragliche Zusagen Frankreichs nachgewiesen. Die grundsätzliche Zusage Frankreichs wurde bereits 1977 gemacht, die Details eines im Entwurf vorhandenen Wiederaufarbeitungsvertrages werden rechtzeitig vor Erteilung der Betriebsgenehmigung zwischen 3602* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 dem Betreiber des SNR-300 und dem französischen CEA ausgehandelt sein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/936 Frage 65): Welche Verbesserungen im sozialen Umfeld von Versetzungen, die von der Bund-Länder-Kommission für das Reise- und Umzugskostenrecht vorgeschlagen worden sind, will die Bundesregierung einführen? Wie die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT- Drucksache 9/729) mitgeteilt hat, hat die Bund-Länder-Kommission für das Reisekosten- und Umzugskostenrecht aus fachlicher Sicht Novellen zum Bundesumzugskostengesetz und zu dazu erlassenen Rechtsverordnungen erarbeitet. Die von ihr vorgeschlagenen Neuregelungen gehen auch von der von Ihnen herausgestellten Zielvorstellung aus, das soziale Umfeld bei Versetzungen zu verbessern. Angesichts der Haushaltslage in Bund und Ländern könnten zunächst aber nur einige vordringliche Maßnahmen bei grundsätzlicher Kostenneutralität verwirklicht werden. Dabei handelt es sich insbesondere um — die Gewährung einer zusätzlichen Reisebeihilfe für Familienheimfahrten, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte mehr als 300 km beträgt, und — die Verdopplung der Höchstbeträge bei der Erstattung der Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder. Diese Verbesserungen würden den Bundeshaushalt (ohne Bahn und Post) mit etwa 5 Millionen DM jährlich belasten. Ob die erforderliche Kostenneutralität durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle erreichbar ist, muß noch geprüft werden. Die Bund-Länder-Kommission wird sich Anfang nächsten Jahres mit dieser Frage befassen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 66): Treffen Pressemeldungen zu, daß Angehörige einer neuen DDR-Grenztruppe mit dem Namen „Grenzaufklärer" durch unterhalb des Metallgitterzauns gegrabene Tunnel in das Gebiet zwischen Grenzverlauf und Metallgitterzaun gelangen können, die sowohl mit Kameras und auch mit Maschinenpistolen ausgestattet sein sollen? Seit Anfang der siebziger Jahre werden von der DDR-Grenztruppe besonders ausgebildete und ausgewählte ältere Unteroffiziere und Offiziere in dem Gebiet zwischen DDR-Sperranlagen und dem eigentlichen Grenzverlauf eingesetzt. Die Bewaffnung dieser Grenzaufklärer unterscheidet sich nicht von der anderer Angehöriger der DDR-Grenztruppe; die Grenzaufklärer sind jedoch zusätzlich mit Fotoapparaten ausgerüstet. Bevorzugte Fotoobjekte sind in erster Linie Angehörige unserer Grenzsicherungskräfte (BGS, Zoll und Bayerische Grenzpolizei) und deren Kfz, aber auch Grenzbesucher. An der 1 393 km langen Grenze zur DDR wurde an 3 Stellen der Metallgitterzaun untertunnelt. Diese Tunnels enden in Beobachtungsbunkern vor den Sperranlagen und ermöglichen den Grenzaufklärern, unbeobachtet vor die Sperranlagen zu gelangen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 67): An welchen Stellen in der Ost- und Nordsee vor den schleswig-holsteinischen Küsten wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den nächsten Jahren mit Bohrungen begonnen werden, und inwieweit wird durch die Bohrungen bzw. die damit verbundene Förderung die Umwelt belastet, oder wird hier eine Umweltbelastung (wie z. B. negativer Einfluß auf die Wasserqualität) ausgeschlossen? Soweit der Bundesregierung bekannt, ist in den nächsten Jahren vor der Ostküste des Landes Schleswig-Holstein mit der Aufnahme der Förderung in dem Erdölfeld Schwedeneck-See in der Kieler Bucht und voraussichtlich vor der Westküste in dem Erdölfeld Mittelplate zu rechnen. Weitergehende Erkenntnisse über Bohrtätigkeiten vor den schleswig-holsteinischen Küsten in den nächsten Jahren liegen hier nicht vor. Die geplanten und bekannten Aktivitäten finden ausschließlich innerhalb der Drei-Meilen-Zone statt. In diesem Bereich gelten unmittelbar alle innerstaatlichen Vorschriften. Infolgedessen kommt neben bergrechtlichen Vorschriften auch das Umweltrecht zur Anwendung. Die für die Aufnahme der Förderung notwendigen behördlichen Zulassungen werden für die in Betracht kommenden Erdölfelder von Landesbehörden erteilt. Vor Erteilung der Verwaltungsakte werden alle Behörden beteiligt, deren Aufgabenbereiche durch die vorgesehenen Maßnahmen berührt werden. Der Wahrung der Belange des Umweltschutzes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Behördliche Auflage gewährleisten, daß die Belastung der Umwelt auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Mit einem negativen Einfluß auf die Wasserqualität ist nicht zu rechnen. Die Förderung vollzieht sich in einem geschlossenen System. Messungen englischer Wissenschaftler und Untersuchungen des Deutschen Hydrographischen Instituts haben ergeben, daß im Meerwasser in der Umgebung von Förderplattformen keine wesentlich höheren Kon- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3603* zentrationen an Erdöl-Kohlenwasserstoffen als üblicherweise auftreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 70 und 71): Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß — wie ein Experte für Bevölkerungsfragen (Professor Dr. Schmidt-Kaler, Bochum) meint — bei einem Ausländeranteil von 10 v. H. der Gesamtbevölkerung eine „kritische Marke" erreicht sei, und sieht auch die Bundesregierung die Gefahr, daß in zum Teil völlig überfremdeten Stadtteilen und -bezirken die latent vorhandenen Spannungen in Gewaltanwendungen übergehen können, wie das in anderen europäischen Ländern bereits heute der Fall ist? Hat die Bundesregierung ein Konzept, mit dem sie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern z. B. die schon jetzt bedrohlich angestiegene Kriminalität unter ausländischen Jugendlichen und den Rauschgifthandel, der zu 90 v. H. in den Händen von Nichtdeutschen liegt, bekämpfen kann? Zu Frage 70: Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage referierte Auffassung nicht. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Festlegung eines bestimmten, für das gesamte Bundesgebiet geltenden durchschnittlichen Prozentsatzes mit wissenschaftlicher Methodik und Exaktheit nicht möglich ist. Im übrigen weise ich darauf hin, daß ein solcher für das gesamte Bundesgebiet geltender Prozentwert für die unterschiedliche Situation in den verschiedenen Kreisen und Gemeinden ohne Aussagewert ist. Zu Frage 71: Die Bekämpfung der von Ausländern begangenen Delikte ist Teil der allgemeinen Verbrechensbekämpfung und damit in erster Linie Aufgabe der Länder. Die regional und landsmannschaftlich sehr unterschiedliche Konzentration von Ausländern in der Bundesrepublik hat zur Folge, daß sich konzeptionelle polizeiliche Maßnahmen an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten orientieren müssen. Dies gilt auch für die Kriminalitätsbekämpfung bei ausländischen Jugendlichen. Festzustellen ist, daß sich der ganz überwiegende Teil der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer gesetzestreu und loyal zum Gastland verhält. Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt hinsichtlich ausländischer — insbesondere jugendlicher — Straftäter insoweit ein verkürztes Bild wieder. Ein Vergleich mit der Kriminalitätsbelastung durch Deutsche muß auch die Unterschiede in Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur berücksichtigen. Ursache der Ausländerkriminalität — insbesondere jugendlicher Ausländer — ist vor allem deren gesellschaftliche Außenseiterrolle. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß die Ausländerkriminalität nicht isoliert, sondern im Rahmen der gesamten Ausländerpolitik angegangen werden muß, weil nur diese letztendlich geeignet ist, die wesentliche Kriminalitätsursache — nämlich die Randgruppensituation — zu beseitigen. Ihre Behauptung, der Rauschgifthandel liege zu 90 Prozent in den Händen von Nichtdeutschen, kann die Bundesregierung nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen nicht bestätigen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamttäterzahl bei illegalem Handel mit Rauschgift lag 1980 bei 24,4 Prozent. ,Hinsichtlich konzeptioneller Überlegungen verweise ich auf das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs vom 16. Januar 1980. Die dort vorgesehenen Maßnahmen richten sich gegen deutsche und ausländische Straftäter. Denn erfahrungsgemäß wirken Deutsche und Ausländer bei der gewerbsmäßigen Verteilung des Rauschgifts oft planmäßig zusammen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/ 936 Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Pressemitteilungen die Mitarbeiter des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld nicht damit rechnen können, nach einem Strahlenunfall in dem neu eröffneten Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt aufgenommen zu werden, weil die Aussagen von Fachleuten über die Auswirkungen verstrahlter Patienten auf ihre Umgebung widersprüchlich seien, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, diese behaupteten Widersprüche zu klären und darauf hinzuwirken, daß eine ausreichende ärztliche Versorgung gewährleistet ist? Die Weigerung der Stadt Schweinfurt, Mitarbeiter des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld stationär ins Krankenhaus aufzunehmen, wenn sie in einen Strahlenunfall verwickelt waren, ist der Bundesregierung bekannt; ebenso die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, nach der ggf. der Tatbestand der verweigerten Hilfeleistung erfüllt und rechtsaufsichtliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen sein könnten. Der Weigerung liegt offenbar eine undifferenzierte Betrachtungsweise zugrunde: sie unterscheidet nicht zwischen den äußerst seltenen Fällen, in denen Personen bei einem Unfall so stark mit radioaktiven Stoffen kontaminiert worden sind, daß sie ihrerseits ihre Umgebung in bedenklicher Weise kontaminieren könnten. Solche Personen sind selbst auch lebensgefährdet und bedürfen der sofortigen Erstversorgung und Grob-Dekontamination in der Erste-Hilfe-Station des Kernkraftwerkes und anschließend der Spezialbehandlung in einer der Strahlenschutzzentren, nicht im Krankenhaus der Stadt Schweinfurt. Die andere Kategorie von Unfallopfern, die nur gering oder überhaupt nicht radioaktiv kontaminiert sind, bedeutet keine Gefährdung für die Umgebung und kann in jedem Krankenhaus nach allgemein ärztlich-klinischen Grundsätzen versorgt werden. Bei unzureichendem Kenntnisstand der Ärzte im Krankenhaus auf dem Gebiet der Behandlung 3604* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Strahlenverunfallter kann die Beiziehung von Konsiliarien zweckmäßig sein. Die ärztliche Versorgung kann in jedem Falle gewährleistet werden. Besondere Schritte der Bundesregierung sind hierzu nicht erforderlich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 74 und 75): Wird die Bundesregierung ihre angekündigten Vorschläge zur Förderung von Zeitmietverträgen vorlegen (vgl. Drucksache 9/791, Anlage 3 am Ende), gegebenenfalls wann und in welcher Form? Sieht die Bundesregierung in der Zulassung von Zeitmietverträgen die Gefahr einer Aushöhlung oder Umgehung des Mieterschutzes? Die Vorschläge der Bundesregierung zum Recht der Zeitmietverträge werden gegenwärtig zwischen den Ressorts abgestimmt. Dabei wird auch geprüft, in welcher Form sie in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt werden sollen. Ich gehe davon aus, daß die Vorschläge in Kürze zur Verfügung stehen werden. Bei den beabsichtigten Gesetzesänderungen geht es nicht um eine Zulassung von Zeitmietverträgen. Diese Vertragsgestaltung ist schon nach geltendem Recht zulässig. Es wird vielmehr geprüft, ob dem Vermieter unter eng begrenzten Voraussetzungen die Beendigung eines Zeitmietvertrages erleichtert werden sollte, um einen Anreiz zur Vermietung bisher leerstehenden Wohnraums zu geben. Dabei gilt es in der Tat der Gefahr vorzubeugen, daß Zeitmietverträge in anderen Fällen zu dem Zweck abgeschlossen werden, den Kündigungsschutz und das Mieterhöhungsrecht zu umgehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Gefahr durch geeignete Vorschriften, insbesondere durch eine genaue Abgrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Regelung vermieden werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 76): Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Einführung von Zeitmietverträgen gleichwohl besondere Regelungen zum Schutze des Mieters in Härtefällen, gegebenenfalls im Rahmen des Räumungs- oder Vollstreckungsschutzes? Von der Bundesregierung werden zur Zeit Vorschläge ausgearbeitet, die darauf abzielen, durch eine Änderung des Mietrechts unter bestimmten Voraussetzungen die Beendigung von Zeitmietverträgen zu erleichtern und dadurch zur Vermietung bisher leerstehenden Wohnraums beizutragen. Im Rahmen dieser Vorschläge wird dafür gesorgt werden, daß der Mieter in Härtefällen angemessenen Schutz genießt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 77): Liegen Untersuchungen und Berechnungen vor, in welcher Höhe sich die durch das Bewertungsgesetz festgelegten Steuern bei nichtlandwirtschaftlicher Produktion auf den Erzeugerpreis auswirken? Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen und Berechnungen über den Anteil der einheitswertabhängigen Steuern an den Erzeugerpreisen bei nichtlandwirtschaftlicher Produktion vor. Nach überschlägigen Schätzungen haben die im nichtlandwirtschaftlichen Unternehmensbereich als Kostensteuern anfallenden einheitswertabhängigen Steuern — Grundsteuer B, Gewerbekapitalsteuer, Vermögensteuer — einen durchschnittlichen Anteil von 0,6-0,7 v. H. an der Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen. Dementsprechend dürfte von diesen Steuern nur eine geringfügige Auswirkung auf die Erzeugerpreise ausgehen, die im Einzelfall zudem von den gegebenen Überwälzungsmöglichkeiten abhängt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 9/ 936 Fragen 78 und 79): Wie beurteilt die Bundesregierung den folgenden Textauszug aus einem Merkblatt, das mit der Überschrift „Hinweis für Land- und Forstwirte, die erstmals eine Einkommensteuererklärung erhalten" den Steuererklärungsvordrucken in Bayern beigefügt wird, „Zu Ihrer Information: die bayerische Staatsregierung, die dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft im Gesetzgebungsverfahren die Zustimmung versagt hat, wird sich um eine Änderung des beschlossenen Gesetzes bemühen, wenn im Vollzug des Gesetzes besondere Härten für bestimmte Personengruppen offenbar werden. — Ihr Finanzamt"? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um die im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes tätigen Finanzbehörden zu einer Unterlassung derartiger Begleittexte auf amtlichen Formularen zu veranlassen? Der in dem Merkblatt genannte „Hinweis für die Land- und Forstwirte" ist ungewöhnlich und eine politische Meinungsäußerung gegen eine verbindliche, demokratisch zustandegekommene Mehrheitsentscheidung von Bundestag und Bundesrat. Mit dem Hinweis auf das Abstimmungsverhalten distanziert sich die Bayerische Staatsregierung von dieser verbindlichen demokratischen Mehrheitsentscheidung von Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung erblickt deshalb in den Textzusätzen einen Verstoß gegen die den amtlichen Stellen gebotene Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3605* parteipolitische Neutralität bei der Ausübung ihrer behördlichen Aufgaben. Offensichtlich ist der genannte Texthinweis nicht geeignet und auch nicht dazu bestimmt, den Steuerpflichtigen Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärungsformulare zu geben. Jedes Land und damit auch der Freistaat Bayern ist aber aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens verpflichtet, auf die Interessen des Bundes und der anderen Länder besondere Rücksicht zu nehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es sich hier um einen einmaligen Vorgang gehandelt hat. Jedenfalls sind ähnliche Fälle aus den Steuerverwaltungen der anderen Bundesländer und auch aus Bayern bisher nicht bekanntgeworden. Der Bundesminister der Finanzen wird sich mit seinem bayerischen Kollegen mit dem Ziel in Verbindung setzen, daß solche und ähnliche Hinweise künftig nicht mehr in amtliche Formulare und Begleit-Merkblätter aufgenommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 80 und 81): Welche Kriterien für den Verkauf von Werkswohnungen und landwirtschaftlichem Besitz aus dem Vermögen der bundeseigenen Salzgitter AG hat die Bundesregierung entwikkelt, wenn die Ankündigung des Vorsitzenden Pieper (Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 21. Oktober 1981) verwirklicht wird, einige 100 Millionen DM zu mobilisieren durch Liegenschaftsverkäufe, und ist von seiten der Bundesregierung sichergestellt, daß beim Verkauf von Werkswohnungen durch die bundeseigene Salzgitter AG Mieterrechte grundbuchrechtlich geschützt werden und bei Privatisierung nur Mieter Vorkaufsrecht haben (ansonsten gilt Mietrecht)? Ist weiterhin sichergestellt, daß die Wohnungen bzw. Liegenschaften mittelfristig nicht Spekulationsobjekte von Verwertungsgesellschaften sind und beim Verkauf von unbebauten Grundstücken und landwirtschaftlichem Besitz grundsätzlich die Gemeinden Kaufvorrang haben? Die Salzgitter AG beabsichtigt die Mobilisierung von Reserven auch durch den Verkauf entbehrlichen Grundvermögens. Dieses Vorhaben soll mittelfristig realisiert werden. In welchem Umfang und in welcher Weise dabei Mietwohnungen veräußert werden können, wird zur Zeit noch geprüft. Kaufverhandlungen sollen grundsätzlich nur mit nachweislich seriösen Interessenten geführt werden. Die Rechte der Mieter sind einmal gesetzlich festgeschrieben. Zum anderen hat der Vorstand der Salzgitter AG mehrfach erklärt, daß beim Verkauf der Wohnungen kein Mieter den Verlust seines Mietverhältnisses befürchten muß, wie auch immer die endgültige Lösung aussehen mag. Beim Verkauf von Grundstücken und landwirtschaftlichem Besitz haben die Gemeinden Vorkaufsrecht im Rahmen des Bundesbaugesetzes. Darüber hinausgehende Interessen der Gemeinden sollen soweit wie möglich berücksichtigt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 82 und 83): Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen des Ministerialdirektors Dr. Koch auf der 32. Godesberger Steuerfachtagung des Hauptverbands Landwirtschaftlicher Buchstellen und Sachverständigen (HLBS), daß die Vorsteuerpauschalierung bei der Land- und Forstwirtschaft schrittweise abgebaut werden soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Ministerialdirektors Dr. Koch auf der oben genannten Tagung, daß die „bereinigte Subventionsquote" für die Landwirtschaft etwa 41 v. H. betrage, während der Satz für die gesamte gewerbliche Wirtschaft nur 0,87 v. H. betrage? Zu Frage 82: Nach dem mir vorliegenden Redemanuskript hat Ministerialdirektor Dr. Koch auf der Vortragsveranstaltung auf die Protokollerklärung zu Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer hingewiesen. Er hat ausgeführt, daß die EG- Mitgliedstaaten in dieser Protokollerklärung übereingekommen seien, verstärkt darauf hinzuwirken, daß auf bestimmte Gruppen von Landwirten schrittweise die normale Mehrwertsteuer-Regelung angewendet wird. Der Hinweis diente der Erläuterung für die im Entwurf des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vorgesehene Herausnahme der Gewerbebetriebe kraft Rechtsform aus der Pauschalierung. Diese Ausführungen geben die Rechtslage zutreffend wieder. Zu Frage 83: Es gibt derzeitig kein eindeutiges, einheitliches und handhabbares Konzept zur Messung von Subventionsquoten. Ausgehend von Ansätzen in der wissenschaftlichen Literatur wird verschiedentlich versucht, die Beurteilungsmaßstäbe für Subventionen zu verbessern, indem die Subventionen eines Wirtschaftszweiges dem eigenen Beitrag des Wirtschaftszweiges zur Wertschöpfung (ohne erhaltene Subventionen) gegenübergestellt werden. Dabei sind verschiedene Ansätze methodisch denkbar. Einer dieser möglichen Ansätze ist auf der genannten Tagung vorgetragen worden. Dabei wurden die Subventionen des Bundes für die Landwirtschaft und die Marktordnungsausgaben der EG zusammengerechnet und der um diese finanziellen Hilfen bereinigten Wertschöpfung gegenübergestellt. Dies ergibt eine Subventionsquote von ca. 41 v. H. Die Bundesregierung stellt in dem heute vom Kabinett verabschiedeten 8. Subventionsbericht ebenfalls derartige Berechnungen an. Sie kann dabei die EG-Marktordnungsausgaben den nationalen Subventionen für die Landwirtschaft nicht hinzuaddieren, da nur die Subventionen des Bundes Gegen- 3606* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 stand des Berichtes sind. Deshalb wird im Bericht eine Subventionsquote für die Subventionen des Bundes an die Landwirtschaft mit ca. 17 v. H. berechnet und nachrichtlich eine Quote für die EG- Marktordnungsausgaben mit ca. 24 v. H. ausgewiesen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 84): Wie sehen konkret die Hilfen des Bundes für die von einem Verbot der „Butterfahrten" Betroffenen aus, von denen der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Böhme bei Beantwortung der Fragen 96 und 97 (Drucksache 9/911, vgl. Stenographischer Bericht über die 59. Sitzung am 22. Oktober 1981, Seite 3442) sprach, ist z. B. die Bundesregierung bereit, der Hafenstadt Kappeln zu helfen, indem sie die Beseitigung der Schlei-Untiefen finanziell fördert? Bereits in meiner Antwort auf Ihre Fragen in der Fragestunde vom 22. Oktober 1981 habe ich darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung im Rahmen der Verfassung tätig wird und hier gilt, daß die Möglichkeiten des Bundes durch den im Grundgesetz geregelten zweistufigen Staatsaufbau eingeschränkt sind. Danach gehören die Gemeinden zum Bereich der Länder. Die Zuständigkeit des Bundes für die kommunale Finanzausstattung ist auf globale gesetzgeberische Maßnahmen beschränkt. Ein gezielter Ausgleich von Einnahmeausfällen kann grundsätzlich nur durch die Länder — z. B. über den kommunalen Finanzausgleich — herbeigeführt werden. Die Prüfung des von Ihnen erwähnten Beispiels hat zu folgendem Ergebnis geführt: Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen steht in keinem Zusammenhang mit finanziellen Leistungen für einzelne Gemeinden. Auch das Fahrwasser der Schlei wird für die Erhaltung der Schiffbarkeit im bisherigen Umfang ordnungsgemäß von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes unterhalten. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie zum Beispiel die von Ihnen genannte stellenweise Vertiefung, damit größere Schiffseinheiten die Schlei befahren können, sind im Zusammenhang mit den derzeit finanziellen Möglichkeiten zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund ist ein Vergleich der genannten Vertiefungsmaßnahme mit anderen Investitionsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen mit dem Ziel der Prioritätenbildung vorgenommen worden. Dieser hat ergeben, daß im Hinblick auf die vorrangig durchzuführenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Zufahrten zu den deutschen Nordseehäfen und Verminderung von Umweltgefährdungen durch Ölverschmutzung sowie zur Substanzerhaltung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes keine Finanzierungsmöglichkeit für die Vertiefung des Schleifahrwassers mittelfristig besteht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 85 und 86): Wie beurteilt die Bundesregierung die Folge des geplanten Wegfalls der Versicherungsfreigrenzen für geringfügige Beschäftigung und die Einschränkung der Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeitbeschäftigte im Hinblick auf den Personenkreis der Zeitungszusteller insbesondere auch für den ländlichen Bereich? Sieht die Bundesregierung, daß der Wegfall der Versicherungsfreigrenze letztlich zu Einschränkungen der Zeitungszustellung führt und dadurch die Pressevielfalt Schaden nimmt, weil vor allem kleine und mittlere Zeitungen betroffen wären, und ist die Bundesregierung bereit, dies hinzunehmen? Die Bundesregierung hält eine Einschränkung der Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen für geboten, um den sozialen Schutz dieser Beschäftigten zu verbessern. In einigen Wirtschaftszweigen sind auf Kosten der sozialen Sicherheit der Beschäftigten die Versicherungsuntergrenzen umgangen oder systematisch ausgenutzt worden. Wie Ihnen bekannt ist, enthält jedoch bereits der Entwurf zum Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz Ausnahmeregelungen von dem genannten Grundsatz. Bei den parlamentarischen Beratungen des Entwurfs wird unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten zu entscheiden sein, ob und unter welchen Voraussetzungen die Versicherungsfreiheit für den von Ihnen angesprochenen Personenkreis beibehalten werden soll. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/ 936 Frage 87): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer ablehnenden Haltung hinsichtlich der von einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft geforderten Einführung einer Weinsteuer? Bundestag und Bundesrat, die sich bereits 1972/73 gegen eine allgemeine Weinsteuer ausgesprochen haben, haben die Bundesregierung mit Beschlüssen vom 18. Juni 1980 (BT) und 19. Oktober 1979 (BR) erneut aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß die von der EG-Kommission vorgeschlagene Weinsteuer in der Bundesrepublik Deutschland nicht eingeführt wird. Bei den Verhandlungen in der EG hat sich die deutsche Delegation immer gegen die Weinsteuer ausgesprochen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, jetzt eine andere Haltung einzunehmen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3607* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 88 und 89): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Dekap-Kapitalbeschaffungs-GmbH mit sogenannten OrderSchecks Konsumenten eine problemlose Geldbeschaffung mit dem Anschreiben „wunschgemäß" — obwohl keine Anforderung des Adressaten vorliegt — in Aussicht stellt? Was kann innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung unternommen werden, wenn derartige verschleierte Werbemethoden ohne Angabe von Laufzeiten und effektiver Verzinsung den gesetzlichen Bestimmungen nicht voll entsprechen? Zu Frage 88: Die Dekap-Kapitalbeschaffung GmbH ist ein Kreditvermittler. Die Überwachung der Kreditvermittler, die selbst keine Bankgeschäfte betreiben, liegt bei den Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder und nicht beim Bund. Ob irreführende Werbeangaben im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen, entscheiden die Zivil- bzw. Strafgerichte auf Klage der Verbraucherverbände oder der Konkurrenten. Die Durchsetzung der Verordnung über Preisangaben ist Sache der Wirtschaftsaufsichtsbehörden der Länder. Dies gilt auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung. Zu Frage 89: Erfährt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen von unlauteren Methoden eines Kreditvermittlers, so verfährt es folgendermaßen: — die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder werden über den Tatbestand informiert; — Verbraucherverbände werden eingeschaltet; — das Amt bemüht sich, wenn ihm die Zusammenarbeit eines Kreditinstituts mit einem unseriösen Kreditvermittler bekannt wird, die Bank dazu zu veranlassen, sich von dem Vermittler zu trennen, falls dieser sein unlauteres Geschäftsgebaren fortsetzt. Dies wird auch im vorliegenden Falle geschehen. Über darüber hinausgehende Möglichkeiten gegen Kreditvermittler einzuschreiten, verfügt der Bund nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 90): Ist die Bundesregierung bereit, aus Gründen der Rationalisierung und Kostenersparnis zentrale vertrauensärztliche Dienststellen zu errichten, die gleichermaßen von Arbeitsämtern, Versorgungsämtern, Rentenversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, Rehabilitationszentren usw. in Anspruch genommen werden können? Anlaß für gesundheits- und sozialpolitische Forderungen zur Neuordnung der sozialmedizinischen Dienste waren und sind insbesondere die schwierige Personalsituation bei den heute in den einzelnen Sozialleistungsbereichen vorhandenen ärztlichen Diensten, Klagen über vermeidbare Doppeluntersuchungen und die Gefahr sich widersprechender Gutachten bei sich überschneidenden sozialrechtlichen Tatbeständen (wie Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Vermittlungsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Schwerbehinderteneigenschaft). Diese Forderungen reichen von einer besseren Abstimmung der Gutachten im Einzelfall bis hin zu einer organisatorischen Zusammenfassung sämtlicher Gutachterdienste. Insbesondere der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seit Jahren einen gemeinsamen und unabhängigen sozialmedizinischen Dienst der Sozialversicherungsträger gefordert. Demgegenüber hat sich der Deutsche Ärztetag im Jahre 1978 entschieden gegen derartige Forderungen ausgesprochen. Nach Auffassung des Ärztetages beeinträchtigt die Zusammenfassung der verschiedenen Gutachterdienste die Vermittlerrolle des Arztes zwischen dem Versicherten und dem zuständigen Versicherungsträger; auch könne ein zentraler Gutachterdienst den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Sparten des gegliederten Sozialleistungssystems nicht Rechnung tragen. Die Bundesregierung teilt diese Besorgnisse und Bedenken nicht. Sie ist der Auffassung, daß ein gemeinsamer sozialmedizinischer Dienst gegenüber der derzeitigen Situation eine ganze Reihe von Vorteilen bietet. So würde sich beispielsweise auch das leidige Thema der Erstellung von Gutachten durch beamtete Ärzte des einen Versicherungszweiges für einen anderen Versicherungszweig im Wege der Nebentätigkeit weitgehend erledigen. Allerdings wirft eine solche Vereinheitlichung des sozialärztlichen Dienstes auch eine Reihe von Problemen auf, angefangen von der organisatorischen Anbindung bis hin zur Frage der Finanzierung. Insbesondere besteht bisher innerhalb der beteiligten Sozialleistungsträger keine einheitliche Meinung; manche Sozialleistungsträger sind nach wie vor der Auffassung, auf die Vorhaltung eines eigenen ärztlichen Dienstes nicht verzichten zu können. So ist beispielsweise ein Versuch der „Arbeitsgemeinschaft für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung", im Wege der freiwilligen Vereinbarung für die Versicherten der Kranken- und Rentenversicherung einen einheitlichen sozialmedizinischen Dienst aufzubauen, bislang erfolglos geblieben. Auch innerhalb der Länder und zwischen Bund und Ländern gibt es bisher keine abgestimmte Meinung zu dieser Frage. Sowohl die Konferenz der Arbeitsminister als auch die Konferenz der Gesundheitsminister haben sich wiederholt mit diesem Thema befaßt, allerdings ohne konkrete Beschlüsse. So hat die Arbeitsministerkonferenz im Juni 1979 einen Bericht einer 1975 von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen, einen vorbereite- 3608* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 ten Beschlußvorschlag allerdings nicht angenommen. Angesichts dieser Situation hat die Bundesregierung bisher davon abgesehen, entsprechende Lösungsvorschläge vorzulegen, da eine gesetzliche Lösung zur Zusammenfassung der derzeitigen sozialärztlichen Dienste der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Bundesregierung hat statt dessen einen Vorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Leistungsträger auf medizinischem Gebiet vorgelegt, der zum Ziel hat, überflüssige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, und zwar mit § 102 des Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten — (Bundestagsdrucksache 9/95). Dieser Gesetzentwurf liegt dem Bundestag seit Beginn dieses Jahres vor. Mittel, um hier zu einer verbesserten Abstimmung zu gelangen, sind eine vergleichbare Dokumentation der Befunde, dieses Gebot, Befunde anderer Träger zu verwerten, und diese Verpflichtung der Träger, in Vereinbarungen sicherzustellen, daß Untersuchungen unterbleiben, soweit bereits verwertbare Untersuchungsergebnisse vorliegen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 91 und 92): Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß mit Auslaufen der derzeit gültigen Regelung gem. § 30 Abs. 2 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze am 31. Dezember 1981 die Finanzierung von Ausbildungsstätten an Krankenhäusern nicht mehr gesichert ist? Ist sichergestellt — und wenn j a, wie —, daß auch nach dem 1. Januar 1982 die Finanzierung von Ausbildungsstätten an Krankenhäusern gesetzlich geregelt sein wird? Die Bundesregierung teilt die von Ihnen angesprochene Befürchtung. Aufgrund der Übergangsregelung in § 30 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind sämtliche Kosten der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten über den Pflegesatz zu finanzieren, soweit diese Kosten nicht nach anderen Rechtsvorschriften getragen werden. Staatliche Zuschüsse zu den Ausbildungskosten erhalten die Krankenhäuser bislang nur in Bremen und Nordrhein-Westfalen. Wenn die genannte Übergangsregelung am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft, ohne daß im Krankenhausfinanzierungsgesetz eine neue Finanzierungsregelung getroffen ist, können nach Auffassung der Bundesregierung Kosten in Höhe von rund 1 Milliarde DM jährlich nicht mehr über die Pflegesätze abgedeckt werden. Es läge dann in der Zuständigkeit und — auch finanziellen — Verantwortung der Länder, dafür zu sorgen, daß diese Kosten nicht den Krankenhausträgern zur Last fallen. Der Bund hat freilich keinen Einfluß darauf, ob die Länder entsprechend handeln. Ausbildungskosten, die den Krankenhausträgern anderweitig nicht ersetzt werden, müßten sie aus Eigenmitteln bezahlen. Das würde jedoch insbesondere bei freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern auf große Schwierigkeiten stoßen. Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht hat, welche Bedeutung sie einer dauerhaften Sicherung der Ausbildungsfinanzierung insbesondere im Bereich der Krankenpflege für die Versorgung der Patienten beimißt. Sie hat deshalb bereits 1978 in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Dauerregelung zur Finanzierung der Ausbildungskosten vorgeschlagen. Diese Regelung ist — wie der Gesetzentwurf insgesamt — im Bundesrat am Widerstand der von CDU und CSU regierten Länder gescheitert. Die Bundesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 9/570), in dem eine dauerhafte Finanzierung für die Ausbildungsstätten vorgesehen ist. Es ist nunmehr Sache von Bundestag und Bundesrat, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Übergangsvorschrift einer sachlich vertretbaren Neuregelung Geltung zu verschaffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/ 936 Frage 94): Welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf eine soziale und wirtschaftliche Ordnung, in der die Arbeitnehmer und ihre Organisationen in den großen Unternehmen auf allen Entscheidungsebenen zumindest gleichberechtigt (paritätisch) mitbestimmen können, zieht die Bundesregierung aus dem in der Enzyklika Laborem Exercens ausgesprochenen „Prinzip des Vorrangs der Arbeit gegenüber dem Kapital" („Richtig .. und zugleich moralisch zulässig, kann eine Arbeitsordnung nur dann sein, wenn sie schon in ihren Grundlagen den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital überwindet und versucht, sich nach dem ... Prinzip des wesenhaften und effektiven Vorrangs der Arbeit aufzubauen, nach dem Prinzip des Menschen als des Subjekts der Arbeit und seiner wirksamen Teilnahme am ganzen Produktionsprozeß, unabhängig von der Art der Leistungen, die der Arbeitende erbringt")? Die Äußerungen der Enzyklika zur Stellung der Arbeit und des arbeitenden Menschen im Produktionsprozeß führen Überlegungen der katholischen Soziallehre fort, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland geleistet haben. Die Bundesregierung sieht sich durch die in der Enzyklika enthaltenen Wertungen in ihrer Auffassung bestätigt, daß die Mitbestimmung ein unverzichtbarer Grundpfeiler unserer Sozialordnung ist. Auch wenn die Enzyklika keine konkreten Ratschläge zur Ausgestaltung der Mitbestimmung enthält, bestärken die Verlautbarungen zum Verhältnis von Kapital und Arbeit die Bundesregierung doch in ihren Bemühungen darum, die für eine wirksame Mitbe- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3609* Stimmung der Arbeitnehmer notwendigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 95): Ist der Bundesregierung der Abschlußbericht „Chronische Bronchitis" der deutschen Forschungsgemeinschaft zum „Schwerpunktprogramm Längsschnittuntersuchungen zu den Auswirkungen inhalitiver Noxen am Arbeitsplatz" bekannt, und wie beurteilt sie diesen im Hinblick auf das Problem der Anerkennung der chronischen Bronchitis als Berufskrankheit? Der Abschlußbericht ist der Bundesregierung bekannt. Die umfangreiche Längsschnitt-Studie hat das Ergebnis der bereits in den Jahren 1965 bis 1970 durchgeführten Querschnitt-Studie in ihren wesentlichen Punkten bestätigt. Danach hat sich erhärtet, daß das Tabakrauchen für die Entstehung von chronischer Bronchitis und Lungenemphysen die wichtigste Einflußgröße vor der Staubbelastung und dem Lebensalter ist. Damit sind die Voraussetzungen zur Anerkennung der chronischen Bronchitis als Berufskrankheit nicht gegeben. Denn die Ermächtigung für die Bundesregierung, eine Krankheit als Berufskrankheit nach § 551 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung zu bezeichnen, setzt voraus, daß die Krankheit nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbei in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 96): Wie hoch wären die Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland in absoluten und relativen Zahlen, wenn sie nach denselben Kriterien wie in Frankreich, Großbritannien, USA und Italien berechnet würden, und wie würde dann eine Gegenüberstellung mit den Arbeitslosenzahlen dieser Länder aussehen? Wegen zum Teil stark voneinander abweichender Definitionen des Tatbestandes „Arbeitslosigkeit" und wegen unterschiedlicher Berechnungsmethoden sind die Arbeitslosenquoten von Land zu Land nur bedingt vergleichbar. Im Vergleich mit Frankreich, Großbritannien und Italien besteht ein wesentlicher Unterschied bei der Berechnung der Arbeitslosenquote darin, daß dort der Anteil der registrierten Arbeitslosen an den gesamten zivilen Erwerbspersonen ermittelt wird. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen bilden nur die abhängigen Erwerbspersonen die entsprechende Bezugsgröße. Bezieht man — wie in den genannten Ländern üblich — auch für die Bundesrepublik Deutschland die Selbständigen und die mithelfenden Familienangehörigen in die Berechnung der Arbeitslosenquote ein, beliefe sich die Arbeitslosenquote im August 1981 statt auf 5,5 % nur auf 4,9 %. Im gleichen Monat betrug — nach den dort üblichen Kriterien — die Arbeitslosenquote in Frankreich 7,7 %, in Italien 8,6 % und in Großbritannien 11,3 %. Da in den genannten Staaten wie in der Bundesrepublik nur als Arbeitsloser gezählt wird, wer sich beim Arbeitsamt meldet, ergeben sich bei den absoluten Zahlen nur kleinere Unterschiede aufgrund einzelner abweichender Zählkriterien. So werden zum Beispiel Arbeitslose, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, in Italien gar nicht, in Frankreich und in Großbritannien nur ab einer Arbeitszeit von mindestens 35 bzw. 30 Wochenstunden als arbeitslos gezählt, bei uns aber schon bei einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden. Auch bei den erfaßten Personengruppen ergeben sich länderspezifische Unterschiede. Ein völlig anderes System der Arbeitslosenstatistik wird in den USA angewandt. Dort wird die Zahl der Arbeitslosen durch monatliche repräsentative Stichprobenerhebungen ermittelt. Eine Umrechnung der Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik nach der in den USA üblichen Methode ist ohne eine Repräsentativerhebung nicht möglich. Einzelheiten der Problematik hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in einem Kurzbericht vom 16. Januar 1981 dargestellt. Diese Unterlage stelle ich Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Leister auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 97): Ist es zutreffend, daß ein beträchtlicher Teil der textilen Ausrüstung der Bundeswehr aus dem Ausland bezogen wird, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, zur Stützung der deutschen Textilindustrie hierbei Änderungen herbeizuführen? Im Jahre 1980 hat die Bundeswehr für rund 237 Millionen DM textile Ausrüstung beschafft. An Auslandsbetriebe gingen dabei Aufträge in einem Betrag von etwa 6 Millionen DM, und zwar fast ausschließlich an Israel. Inlandsbetriebe erhielten Aufträge im Wert von ca. 231 Millionen DM. Die inländischen Auftragnehmer beteiligten im Wege der sogenannten Untervergabe ausländische Firmen mit einem Betrag von etwa 51 Millionen DM. Die Bundeswehr kann diese Praxis der Untervergabe aus gesamtwirtschaftspolitischen Grundsätzen nicht unterbinden. 3610* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Leister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 98): Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache zu tun, daß die Kreiswehrersatzämter erst im November 1981 die Quote für die Einberufung von Wehrpflichtigen für den Januartermin 1982 erfahren und dadurch zur Zeit die Chancen der Jugendlichen, nach Abitur und Berufsausbildungszeit einen Arbeitsplatz zu erhalten, sehr gering sind, weil sie wegen der Ungewißheit über die Ableistung der Militärzeit von Betrieben ungern eingestellt werden? Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten der von Ihnen angesprochenen Art kommt. Ich darf aber darauf hinweisen, daß Wehrpflichtige im Regelfall vor Eintritt in den Beruf den Grundwehrdienst bereits abgeleistet haben. Die Ausnahmen von dieser Regel beruhen durchweg auf befristeter Zurückstellung vom Wehrdienst, z. B. wegen vorübergehender Nichtwehrdienstfähigkeit. In diesen Fällen kann es vorkommen, daß die Einberufungsvorkehrungen in die Zeit der Arbeitssuche fallen. Der Bundesminister der Verteidigung wird jedoch prüfen, ob Einberufungsbescheide zu einem früheren Zeitpunkt zugestellt werden können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/936 Frage 99): Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Versetzungshäufigkeit der Soldaten der Bundeswehr entwickelt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Ausgleich der damit verbundenen Härten ergriffen? Die Versetzungsdaten der Bundeswehr werden erst seit 1979 mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfaßt. Eine Trendaussage kann aus dem Vergleich der Daten für 1979 und 1980 noch nicht abgeleitet werden. 1979 wurden 73 359 Zeit- und Berufssoldaten versetzt, 1980 waren es 83 723. Davon entfielen in beiden Jahren etwa 50 % auf Versetzungen im Anschluß an die Grundausbildung. 1979 waren 27 821 und 1980 46 892 der Versetzungen mit einem Standortwechsel verbunden. Verheiratet waren 1979 8 543, 1980 11 366 der versetzten Soldaten. Die höheren Werte für 1980 sind im wesentlichen eine Folge der laufenden Umgliederung in die Heeresstruktur 4 und der Einführung neuer Waffensysteme. Mit dem Abschluß dieser Maßnahmen werden Versetzungen voraussichtlich seltener. Zur Milderung der bei Versetzungen mit Standortwechsel — insbesondere bei verheirateten Soldaten — auftretenden Härten sind seit 1978 zahlreiche Verbesserungen auf dem Gebiet des Reise- und Umzugskostenrechtes sowie der Wohnungsfürsorge erreicht worden. Ich darf hierzu auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. August 1981 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Versetzungshäufigkeit und Wohnungsfürsorge" hinweisen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 100 und 101): Treffen Meldungen zu, nach denen bei den Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr in Wilhelmshaven und Kiel die Zahl der Ausbildungsplätze reduziert wird? Sind auch an anderen Standorten Reduzierungen der Zahl der Ausbildungsplätze vorgesehen, und wenn ja, wie verträgt sich dies mit dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 4. März 1981, wonach die Ausbildungsleistung des Bundes um etwa 11 v. H. gesteigert werden soll? Die aktuellen Überlegungen über eine Reduzierung der Ausbildungsplätze im Verteidigungsbereich betreffen nicht den normalen Bestand der Ausbildungsplätze der Bundeswehr, die für den eigenen Bedarf und darüber hinaus benötigt werden. Sie beziehen sich ausschließlich auf 389 zusätzliche Ausbildungsstellen, die der Deutsche Bundestag im Haushaltsjahr 1977 zur Milderung der Jugendarbeitslosigkeit mit der Maßgabe bewilligt hatte, daß diese Stellen bis 1984 wieder abzubauen sind. Mit dem Haushalt 1981 hat der Deutsche Bundestag zugestimmt, den ursprünglich beschlossenen Abbauplan zu strecken, d. h. den zusätzlichen Bestand langsamer als vorgesehen abzubauen. Danach würden Ende 1981 von den 389 zusätzlichen Ausbildungsplätzen insgesamt 39 wegfallen, sofern das Parlament nicht eine Verlängerung dieser Stellen für 1982 beschließen sollte. Sollte das Parlament bei seinem Abbauplan 1981 bleiben, so müßte in den nächsten Jahren bei einigen Ausbildungsstätten im Bereich der Bundeswehrverwaltung eine Reduzierung vorgenommen werden. Bei den Ausbildungsstätten im Bereich der Streitkräfte würde sich die Stellenreduzierung wegen der Einführung des Berufsgrundbildungsjahres in Niedersachsen nicht auswirken. Die Ausbildungswerkstätten in Wilhelmshaven und Kiel sind die größten Werkstätten in der Bundeswehr und bilden gegenwärtig insgesamt 655 Auszubildende aus. In der Vergangenheit wurden die jährlichen Einstellungen in Wilhelmshaven von 70 auf 132 und in Kiel von 40 auf 60 Auszubildende angehoben. Der festgelegte Stellenabbau wird dazu führen, daß bei beiden Ausbildungswerkstätten zusammen voraussichtlich ab 1983 jährlich etwa 40 Auszubildende weniger eingestellt werden können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3611* Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 115 und 116): Welche Übertragungsmöglichkeiten von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) über nichtdirektstrahlende Satelliten sind der Deutschen Bundespost bekannt, und welche können in der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden? Welche Vorkehrungen sind erforderlich, um derartige Satelliten zur Übertragung der dritten Fernsehprogramme und von Hörfunk zu nutzen? Die Bundesregierung geht bisher davon aus, daß die Übertragung von Rundfunkprogrammen über sogenannte direkt strahlende Satelliten vorgenommen wird. Das bedeutet, daß der entsprechende Satellit eine solch hohe Sendeleistung hat, daß ein Empfang ohne Störung mit einfachen, kleinen, etwa 90 cm großen Empfangsantennen im Prinzip bei jedem Rundfunkteilnehmer möglich ist. Eine Rundfunkversorgung über „nicht direkt strahlende" Satelliten — das sind die bisher üblichen Satelliten, die nur eine vergleichsweise erheblich geringere Leistung abstrahlen — wäre nach den internationalen Qualitätsstandards nur dadurch möglich, daß große Antennen mit mindestens 8 m Durchmesser eingesetzt werden, die naturgemäß nicht bei jedem Teilnehmer, sondern im Zentrum von größeren Kabelverteilnetzen errichtet werden müßten. Dabei ist zu beachten, daß die Frequenzbereiche dieser Satelliten gleichzeitig auch für terrestrischen Richtfunk verwendet werden müssen. Weil die Richtfunkstrecken im ganzen Bundesgebiet verteilt sind, kann ein störungsfreier Empfang der relativ schwachen Satellitensignale häufig nicht sichergestellt werden. Insgesamt sind die mit dem Einsatz „nicht direkt strahlender" Satelliten verbundenen Probleme der Übertragung von Rundfunksignalen noch nicht abschließend untersucht, insbesondere was ihren wirtschaftlichen Einsatz und ihre geographischen Einsatzmöglichkeiten anbelangt. Derartige Untersuchungen werden sich noch über mehrere Monate erstrecken, Ergebnisse werden im Laufe des kommenden Jahres erwartet. Nach der international gültigen Vollzugsordnung für die Funkdienste zählen sogenannte nicht direkt strahlende Satelliten zum festen Funkdienst über Satelliten, bei dem ein unmittelbarer Empfang durch die Allgemeinheit (Individualempfang) weder vorgesehen noch zugelassen ist. Die vorhandenen Satelliten sind deshalb vorwiegend für interkontinentalen und internationalen Fernsprech- und Datenverkehr sowie zur Übertragung von Rundfunksignalen zwischen festen, koordinierten Punkten (große Sende- und Empfangsstellen) vorgesehen. Im Rahmen der vorhandenen Kapazität und der oben genannten Bedingungen könnten diese Satelliten für die Übertragung der 3. Fernsehprogramme und von Hörfunk eingesetzt werden. Da für sogenannte nicht direkt strahlende Satelliten grundsätzlich dieselben Frequenzbereiche wie für den terrestrischen Richtfunk des Fernmeldeverkehrs genutzt werden müssen, ist ein störungsfreier Empfang dieser Satelliten wegen der Unverträglichkeit mit dem Richtfunk in der Regel nicht sicherzustellen. Außerdem würde eine Weiterverteilung auf größere Empfangsgebiete für die Bevölkerung besondere zusätzliche Verteilnetze erfordern. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 117 und 118): Ist der Bundesregierung bekannt, wie vorhandene nichtdirektstrahlende Satelliten in anderen europäischen Ländern für die Übertragung von Rundfunk eingesetzt werden? Inwieweit bietet die Rundfunknutzung der nichtdirektstrahlenden Satelliten die Möglichkeit, vorhandene Richtfunkstrecken verstärkt für andere Dienste wie z. B. Datenübertragung einzusetzen, und welche ökonomischen Unterschiede bestehen bei der Rundfunkübertragung über Satellit und über Richtfunk? Die Bundesregierung geht bisher davon aus, daß die Übertragung von Rundfunkprogrammen über sogenannte direkt strahlende Satelliten vorgenommen wird. Das bedeutet, daß der entsprechende Satellit eine solch hohe Sendeleistung hat, daß ein Empfang ohne Störung mit einfachen, kleinen, etwa 90 cm großen Empfangsantennen im Prinzip bei jedem Rundfunkteilnehmer möglich ist. Eine Rundfunkversorgung über „nicht direkt strahlende" Satelliten — das sind die bisher üblichen Satelliten, die nur eine vergleichsweise erheblich geringere Leistung abstrahlen — wäre nach den internationalen Qualitätsstandards nur dadurch möglich, daß große Antennen mit mindestens 8 m Durchmesser eingesetzt werden, die naturgemäß nicht bei jedem Teilnehmer, sondern im Zentrum von größeren Kabelverteilnetzen errichtet werden müßten. Dabei ist zu beachten, daß die Frequenzbereiche dieser Satelliten gleichzeitig auch für terrestrischen Richtfunk verwendet werden müssen. Weil die Richtfunkstrecken im ganzen Bundesgebiet verteilt sind, kann ein störungsfreier Empfang der relativ schwachen Satellitensignale häufig nicht sichergestellt werden. Insgesamt sind die mit dem Einsatz „nicht direkt strahlender" Satelliten verbundenen Probleme der Übertragung von Rundfunksignalen noch nicht abschließend untersucht, insbesondere was ihren wirtschaftlichen Einsatz und ihre geographischen Einsatzmöglichkeiten anbelangt. Derartige Untersuchungen werden sich noch über mehrere Monate erstrecken, Ergebnisse werden im Laufe des kommenden Jahres erwartet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß vorhandene sogenannte nicht direkt strahlende Satelliten in anderen europäischen Ländern für unmittelbaren Rundfunkempfang durch die Allgemeinheit eingesetzt werden. Lediglich der europäische Versuchssatellit OTS, der sogenannte Orbital Test Satellite, wird u. a. versuchsweise für Punkt zu Punkt-Übertragungen von 3612* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 TV-Programmen zwischen Frankreich und Tunesien sowie zwischen Großbritannien und Malta eingesetzt. In den Niederlanden werden diese Programme ohne Genehmigung empfangen und verteilt. Der Satellit OTS darf entsprechend den international vereinbarten Regeln nicht als direkt strahlender Rundfunksatellit eingesetzt werden. Eine Freischaltung vorhandener Richtfunkstrekken ist nicht realisierbar, da Pläne, die terrestrischen Leitungen auf Satellitenleitungen zu verlagern, an gegenseitigen Störmöglichkeiten zwischen zusätzlich notwendigen Erdefunkstellen und dem Richtfunknetz scheitern würden. Auch aus Kapazitätsgründen scheidet derzeit eine Verlagerung aller Punkt zu Punkt-Verbindungen auf Satelliten aus. Bezüglich der ökonomischen Unterschiede darf ich auf die eingangs erwähnten noch ausstehenden Untersuchungen verweisen. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 119 und 120): Wie würde sich die Einnahmesituation der Deutschen Bundespost ändern, wenn alle dritten Fernsehprogramme und Hörfunk über nichtdirektstrahlende Satelliten verbreitet und in (Groß-) Gemeinschaftsantennenanlagen eingespeist würden? Inwieweit würde nach Ansicht der Deutschen Bundespost eine derartige Vermehrung des Programmempfangs zu einer verstärkten Nachfrage z. B. bei den Endgeräten führen? Vorbemerkung: Die Bundesregierung geht bisher davon aus, daß die Übertragung von Rundfunkprogrammen über sogenannte direkt strahlende Satelliten vorgenommen wird. Das bedeutet, daß der entsprechende Satellit eine solch hohe Sendeleistung hat, daß ein Empfang ohne Störung mit einfachen, kleinen etwa 90 cm großen Empfangsantennen im Prinzip bei jedem Rundfunkteilnehmer möglich ist. Eine Rundfunkversorgung über „nicht direkt strahlende" Satelliten — das sind die bisher üblichen Satelliten, die nur eine vergleichsweise erheblich geringere Leistung abstrahlen — wäre nach den internationalen Qualitätsstandards nur dadurch möglich, daß große Antennen mit mindestens 8 m Durchmesser eingesetzt werden, die naturgemäß nicht bei jedem Teilnehmer, sondern im Zentrum von größeren Kabelverteilnetzen errichtet werden müßten. Dabei ist zu beachten, daß die Frequenzbereiche dieser Satelliten gleichzeitig auch für terrestrischen Richtfunk verwendet werden müssen. Weil die Richtfunkstrecken im ganzen Bundesgebiet verteilt sind, kann ein störungsfreier Empfang der relativ schwachen Satellitensignale häufig nicht sichergestellt werden. Insgesamt sind mit dem Einsatz „nicht direkt strahlender" Satelliten verbundenen Probleme der Übertragung von Rundfunksignalen noch nicht abschließend untersucht, insbesondere was ihren wirtschaftlichen Einsatz und ihre geographischen Einsatzmöglichkeiten anbelangt. Derartige Untersuchungen werden sich noch über mehrere Monate erstrekken, Ergebnisse werden im Laufe des kommenden Jahres erwartet. Zu Frage 119: Auf die Beantwortung dieser Frage möchte die Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt zurückkommen, da die eingangs erwähnten Untersuchungen der Deutschen Bundespost noch ausstehen. Zu Frage 120: Soweit unter „Endgeräte" die Heimempfänger verstanden werden, sind bei einer Einspeisung der 3. Programme in üblicher Übertragungsnorm keine neuen bzw. modifizierten TV-Empfänger erforderlich soweit die Anzahl der Kanäle nicht wesentlich über 12 hinausgeht; eine verstärkte Nachfrage nach Fernsehempfängern wäre daher nur bedingt gegeben. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 121 und 122): Trifft es zu, daß bei einer Übertragung der dritten Fernsehprogramme und von Hörfunk über nichtdirektstrahlende Satelliten ein großer Teil der Berliner Bevölkerung unmittelbar mit diesen Programmen versorgt werden könnte? Unter welchen Voraussetzungen besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, weitere nichtdirektstrahlende Satelliten einzusetzen? Die Bundesregierung geht bisher davon aus, daß die Übertragung von Rundfunkprogrammen über sogenannte direkt strahlende Satelliten vorgenommen wird. Das bedeutet, daß der entsprechende Satellit eine solch hohe Sendeleistung hat, daß ein Empfang ohne Störung mit einfachen, kleinen, etwa 90 cm großen Empfangsantennen im Prinzip bei jedem Rundfunkteilnehmer möglich ist. Eine Rundfunkversorgung über „nicht direkt strahlende" Satelliten — das sind die bisher üblichen Satelliten, die nur eine vergleichsweise erheblich geringere Leistung abstrahlen — wäre nach den internationalen Qualitätsstandards nur dadurch möglich, daß große Antennen mit mindestens 8 m Durchmesser eingesetzt werden, die naturgemäß nicht bei jedem Teilnehmer, sondern im Zentrum von größeren Kabelverteilnetzen errichtet werden müßten. Dabei ist zu beachten, daß die Frequenzbereiche dieser Satelliten gleichzeitig auch für terrestrischen Richtfunk verwendet werden müssen. Weil die Richtfunkstrecken im ganzen Bundesgebiet verteilt sind, kann ein störungsfreier Empfang der relativ schwachen Satellitensignale häufig nicht sichergestellt werden. Insgesamt sind die mit dem Einsatz Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3613* „nicht direkt strahlender" Satelliten verbundenen Probleme der Übertragung von Rundfunksignalen noch nicht abschließend untersucht, insbesondere was ihren wirtschaftlichen Einsatz und ihre geographischen Einsatzmöglichkeiten anbelangt. Derartige Untersuchungen werden sich noch über mehrere Monate erstrecken. Ergebnisse werden im Laufe des kommenden Jahres erwartet. Ein sogenannter nicht direkt strahlender Satellit ist nach der technischen Konzeption und den internationalen Festlegungen nicht für die unmittelbare Rundfunkversorgung der Berliner Bevölkerung geeignet und auch nicht vorgesehen. Eine mittelbare Versorgung unter Verwendung von nicht direkt strahlenden Satelliten wäre nur über ein umfassendes terrestrisches Verteilnetz möglich. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Elias auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 123 und 124): Ist die Bundesregierung bereit, nachdem der Versuch schon lange läuft und sich Positives abzeichnet, wie versprochen Anfang 1982 den Radius der Telefonnahbereiche in dünnbesiedelten Räumen von 20 auf 25 bzw. 30 km auszudehnen, um die Bewohner des flachen Landes nicht weiterhin gegenüber Bewohnern von Ballungsräumen zu benachteiligen? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost zu veranlassen, im Interesse von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Energieeinsparungen befristet Arbeitslose zur Postzustellung im ländlichen Bereich einzustellen, um somit ohne Arbeit befindliche Mitbürger zu beschäftigen und andererseits einen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten? Zu Frage 123: Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß die Bewohner des flachen Landes gegenüber Bewohnern von Ballungsräumen in einem Maß benachteiligt sind, daß die Ausdehnung der Nahbereiche in dünn besiedelten Gebieten auf einen Radius von 25 km oder sogar auf 30 km rechtfertigen würde. Durch die Einführung des Nandienstkonzepts mit 20 km Radius wurde das übergeordnete Ziel, die aus der kommunalen Neuordnung resultierenden tariflichen Ungereimtheiten abzubauen, weitgehend erreicht. Dabei spielt die Besiedlungsdichte und die geographische Lage der Ortsnetze, mit Ausnahme der Küsten- und Grenzbereiche, nur eine untergeordnete Rolle, weil es sich gezeigt hat, daß die Gesprächsverteilung der Fernsprechteilnehmer, bezogen auf die Entfernung zu den Gesprächspartnern, in etwa gleich ist. Die Deutsche Bundespost hat die besonderen infrastrukturellen Verhältnisse der Fernsprechteilnehmer, die an den Küsten und Grenzen der Bundesrepublik wohnen, in einer Sonderregelung — die einen Nahbereichs-Flächenverlust ausgleicht — berücksichtigt. Diese Sonderregelung erfaßt zugleich einen großen Teil der Bewohner, die nicht in Ballungsräumen ansässig sind. Im übrigen hat die Bundesregierung nicht zugesagt, die Nahbereiche in dünn besiedelten Gebieten 1982 auf 25 bzw. 30 km auszudehnen. Erst nach der Einführung des Nandienstes, die bis Ende 1982 abgeschlossen sein wird, kann geprüft werden, welche Änderungen des Nandienstes erforderlich werden könnten unter Berücksichtigung des Fernsprechverkehrs und seiner geänderten Struktur, der Finanzlage und der konjunkturellen Rahmenbedingungen. Zu Frage 124: Die Zustellorganisation der Deutschen Bundespost richtet sich nach kommunalpolitischen Vorgaben, den Verkehrsmengen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Jede politisch selbständige Gemeinde wird nach Möglichkeit durch eine Zustellpostanstalt versorgt. Bei der Bedienung großer Flächen mit ihren teilweise erheblichen Entfernungen werden im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Kundenfreundlichkeit im ohnehin defizitären Postdienst teilweise Kraftfahrzeuge eingesetzt. In vielen Dienstleistungsangeboten befindet sich die Deutsche Bundespost dabei in Konkurrenz mit privaten Anbietern. Durch die Beschäftigung und Bezahlung von nicht benötigten Kräften würde sich die wirtschaftliche Situation in diesem Bereich noch verschlechtern. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß sich Ende 1981 der Arbeitskräftebestand der Deutschen Bundespost gegenüber 1978 voraussichtlich um 26 000 Arbeitskräfte erhöht haben wird. Mit dieser Personalaufstockung und durch Ausbildung über den eigenen Bedarf hinaus hat die Deutsche Bundespost dazu beigetragen, die allgemeine Beschäftigungssituation zu verbessern. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Elias auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/936 Frage 125): Kann die Bundesregierung erklären, wieso die Deutsche Bundespost Schreiben, die an den ehemaligen bolivianischen Generalkonsul in Hamburg, Juan Emilio Sanchez, gerichtet sind, diesem nicht zustellt, sondern ohne dessen Zustimmung an die bolivianische Botschaft in Bonn weiterleitet? Mit der Schließung des Generalkonsulats der Republik Bolivien in Hamburg im November 1980 werden die Funktionen des Generalkonsulats mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes von der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Bolivien in Bonn 2 wahrgenommen. Aufgrund der Bestimmungen der Postordnung und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen verfährt die Deutsche Bundespost bei der Auslieferung von Postsendungen im Zusammenhang mit dem ehemaligen 3614* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 bolivianischen Generalkonsul in Hamburg, Juan Emilio Sanchez, wie folgt: Dienstposten, d. h. Sendungen, die — ohne die zusätzliche Namensangabe „Sanchez" — an das Generalkonsulat von Bolivien in Hamburg bzw. an den Generalkonsul von Bolivien in Hamburg gerichtet sind, werden aufgrund ordnungsgemäßer Nachsendungsanträge der bolivianischen Botschaft als der Funktionsnachfolgerin des Generalkonsulats an die jeweils von der Botschaft benannten Postbevollmächtigten nachgesandt und dort ausgeliefert. Sendungen, die unzweifelhaft nicht an eine bolivianische Amtsstelle, sondern an Herrn Sanchez persönlich gerichtet sind, werden Herrn Sanchez ausgeliefert. (Z. B. Sendungen, die zusätzlich zur Namensangabe Sanchez keine Behördenbezeichnung oder lediglich Zusätze wie „Generalkonsul im Widerstand" tragen.) Sendungen, deren Anschrift nicht eindeutig erkennen läßt, welcher Gruppe sie zuzuordnen sind, werden, um im Interesse der Absender eine etwaige Falschauslieferung in jedem Falle zu vermeiden, an den Absender zurückgesandt mit der Anfrage, für wen die Sendungen bestimmt sein sollen. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist inzwischen durch Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Oberverwaltungsgerichts Hamburg in einem auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Deutsche Bundespost gerichteten Verfahren bestätigt worden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dörflinger (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 126 und 127): Welche Erkenntnisse haben bei der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, im Haushaltsentwurf für das Jahr 1982 den Ansatz für Zuschüsse und Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen ganz zu streichen? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß durch den Wegfall der Haushaltsmittel für die Modernisierung und durch die Zurücknahme des Haushaltsansatzes für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (Ansatz im Jahr 1980 gegenüber den Ansätzen für 1981 und 1982) eine konjunkturpolitisch höchst unerwünschte Wirkung auf die Bauwirtschaft ausgeht? Zu Frage 126: Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 1982 sind Ansätze für die Förderung der Modernisierung von Wohnungen vorgesehen. Sie dienen der Abwicklung der Verpflichtungen, die zu Lasten des Bundeshaushaltes eingegangen worden sind bzw. im Laufe dieses Jahres noch für das Jahresprogramm 1982 eingegangen werden. Nicht vorgesehen ist eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 1983. Das hat haushalts- und finanzpolitische Gründe. Der Bund sieht sich aus verschiedenen Gründen stark gestiegenen Anforderungen ausgesetzt. Er muß vor diesem Hintergrunde seine Möglichkeiten überprüfen, die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Wohnungswesen finanziell zu entlasten. Zu Frage 127: Für den Fall, daß die Länder keine entsprechenden Mittelaufstockungen vornehmen, sind Auswirkungen auf die Nachfrage nach Bauleistungen nicht auszuschließen. Allerdings würden sich diese Auswirkungen im Vergleich zu dem gesamten Bauvolumen in Höhe von über 200 Mrd. DM in engen Grenzen halten. Die Rücknahme der Ansätze im Bereich der Modernisierung wird zudem erst ab 1983 wirksam, da das Programmjahr 1982 noch in Höhe von 200 Millionen DM (Verpflichtungsrahmen) bedient wird. Damit wird ausgeschlossen, daß die getroffenen Entscheidungen in diesem Bereich die derzeitge Konjunkturschwäche in der Bauwirtschaft noch verstärken. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Osthofen) (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 128 und 129): Ist es der Bundesregierung bekannt, daß im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den Kommunalabgabengesetzen der Länder die Erhebung von Vorausleistungen nach dem Bundesbaugesetz von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dadurch einerseits den Gemeinden und Anliegern wegen notwendiger Kreditvorfinanzierungen zusätzliche Kosten entstehen und andererseits der Spekulation mit Baugrundstücken Vorschub geleistet wird? Ist die Bundesregierung bereit, gesetzgeberische Schritte einzuleiten mit dem Ziel, die Erhebung von Vorausleistungen nach dem Bundesbaugesetz an den Beginn der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen zu knüpfen? Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und dem Bundesbaugesetz sind der Bundesregierung selbstverständlich bekannt. Im Unterschied zu der Regelung des Bundesbaugesetzes knüpfen die Kommunalabgabengesetze der Länder die Vorausleistung auf die künftige Beitragsschuld an den Beginn der Durchführung der beitragspflichtigen Maßnahme. Das Bundesbauministerium prüft derzeit die Möglichkeiten der Erweiterung der Vorausleistungspflicht und hat in die Prüfung auch die entsprechenden Regelungen der kommunalen Abgabengesetze der Länder einbezogen. Eine auf den Beginn der Durchführung der beitragspflichtigen Maßnahme abstellende Regelung über die Vorausleistung könnte in dem oben erwähnten Sonderfall mit dazu beitragen, eine im Einzelfall mögliche Spekulation zu erschweren. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3615* Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 130 und 131): Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die verringerte Investitionsbereitschaft der Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau zurück? Durch welche einzelnen Maßnahmen will die Bundesregierung die Investitionsbedingungen im Wohnungsbau für die Versicherungsunternehmen verbessern, und wie beurteilt sie die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen? Zu Frage 130: Die allgemein für den Wohnungsneubau ungünstigen Marktbedingungen haben auch die Lebensversicherungsunternehmen veranlaßt, mit Investitionen im Mietwohnungsbau zurückhaltender zu werden. Die Lebensversicherer als Bauherren finanzieren den Wohnungsbau im allgemeinen voll mit Eigenkapital aus Deckungsstockmitteln und können die Wohnungen damit durch Einsparung von Geldbeschaffungskosten und Bauzeitzinsen erheblich billiger errichten als bei der sonst im Wohnungsbau üblichen starken Fremdmittelfinanzierung. Dennoch können auch die Lebensversicherer angesichts der starken Baupreissteigerungen der letzten Jahre und den damit nicht mehr schritthaltenden Marktmieten die bisher vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Voraussetzung für Wohnungsbauinvestitionen im Deckungsstock verlangte Mindestrendite von 3 % nur noch in wenigen Fällen erwirtschaften. Um 3 % Rendite zu erzielen, müßten die Lebensversicherer bei den heutigen Baukosten Mieten zwischen 10,— DM und 12,— DM monatlich je m2 Wohnfläche nehmen. Mieten in dieser Höhe aber lassen sich bei den heutigen Marktverhältnissen nur in wenigen Fällen realisieren. Dies ist der Hauptgrund für die Zurückhaltung der Lebensversicherer mit Investitionen im Mietwohnungsbau. Hinzu kommt, daß steuerpflichtige Bauherren unter Ausnutzung aller möglichen Steuervorteile und in Erwartung künftiger Wertsteigerungen bei gleich hohen oder sogar niedrigeren Mieten mit günstigeren Renditen rechnen können. Für den an sich schon steuerfreien Deckungsstock der Lebensversicherer ergeben sich durch den Wohnungsbau keine Möglichkeiten eines solchen steuerlichen Verlustausgleichs. Zu Frage 131: Um den Versicherungsunternehmen wieder eine stärkere Anlage in Wohngrundstücken und damit auch eine bessere Streuung und Mischung ihrer Anlagen aus Deckungsstockmitteln zu ermöglichen, wird das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Abänderung seiner bisherigen Praxis die Zuordnung neuer Wohngrundstücke zum Deckungsstockvermögen zunächst für die Dauer von 5 Jahren nicht mehr von der Erzielung einer bestimmten Mindestrendite abhängig machen. Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eröffnet schon 1 % Renditeverzicht einen Mietsenkungsspielraum von monatlich etwa DM 1,50 bis DM 2,00 je m2 Wohnfläche. Außerdem ist zu erwarten, daß sich bei Ausnutzung der am Markt entstehenden Mieterhöhungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit günstigere Renditen ergeben werden. Ein anfänglicher Renditeverzicht zugunsten späterer Ertragsverbesserungen entspricht dem im Rahmen der Novellierung des Miethöhegesetzes für den Wohnungsneubau vorgesehenen Modell der Staffelmiete. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits 1978 im 2. Förderungsweg des sozialen Wohnungsbaues — speziell auf die Belange der Versicherungswirtschaft zugeschnitten — alternativ zu Aufwendungsdarlehen Zuschußmöglichkeiten geschaffen, durch welche die Rendite um über 1,5 % verbessert werden kann. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Lebensversicherungsunternehmen sich wieder verstärkt im Wohnungsbau engagieren werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 132 und 133): Ist es richtig, daß infolge der Hochzinspolitik Bauherren und Erwerber von Eigenheimen in verstärktem Umfang der Gefahr von Notverkäufen und Zwangsversteigerungen ausgesetzt sind, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wieviel Fällen es gegebenenfalls zu solchen notleidenden Finanzierungen im Jahr 1980 und 1981 mit den in Frage 132 genannten Folgen gekommen ist? Zu Frage 132: Es ist richtig, daß aufgrund des jetzt erreichten Zinsniveaus Bauherren und Erwerber an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit stoßen. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Möglichkeit, die aus den Zinssteigerungen resultierenden Belastungen kurzfristig zu mildern. In mittel- und langfristiger Sicht kommt es darauf an, die Fremdkapitalbelastungen der Bauherren durch kostengünstigere Bau- und Wohnformen zu begrenzen. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unterstützt derartige Bemühungen. Es ist daneben darauf hinzuweisen, daß bei entsprechend niedrigem Einkommen das Wohngeld in Form des Lastenzuschusses Hilfsmöglichkeiten bietet. Die Bankinstitute bleiben im übrigen bemüht, bei Schwierigkeiten in Einzelfällen durch Zins- und auch Tilgungsstundungen den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen Rechnung zu tragen. Zu Frage 133: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden statistisch abgesicherten Erkenntnisse vor. Nach Informationen der Finanzierungsinstitute ist jedoch die Zahl der Zwangsversteigerungen nicht wesentlich gestiegen. 3616* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 134): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die infolge der Hochzinspolitik in finanzielle Bedrängnis geratenen Bauherren und Erwerber von Wohneigentum zu entlasten? Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die Ausführungen zur Frage 132 des Abgeordneten Dr. Kansy. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Fragen 135 und 136): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine stärkere Eigenkapitalbildung etwa auf Grund einer Verbesserung der Bausparförderung notleidende Finanzierungen in der Vergangenheit hätten verhindert oder jedenfalls gemildert werden können und daß dies für die Zukunft erstrebenswert sei? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Auswirkungen des Subventionsabbaugesetzes (Artikel 6) zu einem spürbaren Rückgang der Bauspartätigkeit geführt haben? Zu Frage 135: Höhere Eigenkapitalbildung, langfristige Finanzierungsmodelle und Bausparfinanzierung können das Finanzierungsrisiko eines Eigentümers z. B. gegenüber Steigerungen des Hypothekenzinses reduzieren. Die Vorzüge eines langfristigen Vorspar-Prozesses, sei es im Rahmen des Bausparsystems oder in anderen Anlageformen, finden jedoch ihr Gegengewicht in steigenden Bau- und Bodenkosten sowie dem Wunsch, zu einem früheren Zeitpunkt zu Wohneigentum zu gelangen. Es hängt nicht zuletzt von der Risikoabwägung des einzelnen Investors sowie der kreditgebenden Finanzierungsinstitute ab, zu welcher Entscheidung dieser Abwägungsprozeß führt. Zu Frage 136: Ihre Frage deckt sich inhaltlich weitgehend mit derjenigen, die Herr Kollege Dr. Schneider gestellt und die der Bundesminister der Finanzen am 29. Juli dieses Jahres beantwortet hat. Ich habe dieser Antwort, die Sie in der Drucksache 9/722 finden, nichts hinzuzufügen. Anlage 41 Antwort des Staatssekretärs Dr. Granzow auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/936 Frage 137): Ist die Bundesregierung bereit, die berufliche Bildung in der Weise neu zu gestalten, daß in Zukunft auch Handwerksmeister als Lehrer an berufsbildenden Schulen und Berufsfachschulen eingesetzt werden? Die Bundesregierung hat stets nachdrücklich darauf hingewirkt, daß im Unterricht der beruflichen Schulen auch Lehrkräfte mit vielfältiger Praxiserfahrung eingesetzt werden. Konkret gesagt: Die Qualität der Meisterbildung ist nach Auffassung der Bundesregierung voll ausreichend, um einen stärkeren Einsatz in den Schulen zu rechtfertigen. Für Ausbildung und Einstellung der Lehrkräfte an Berufsschulen sind jedoch ausschließlich die Länder zuständig. Um die vorhandenen Möglichkeiten zu verbessern, wurde auf Anregung des Bundes im Rahmen der Modellvorhaben der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung das Vorhaben „Lehrer für Fachpraxis" mit der Entwicklung einer 17teiligen Serie von Filmmaterialien vom Oktober 1974 bis Sepbember 1979 mit 1,85 Millionen DM gefördert. Diese Serie wird seither in der Ausbildung von Handwerks- und Werkmeistern für den Schuldienst erfolgreich eingesetzt. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Granzow auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/936 Fragen 138 und 139): Liegen der Bundesregierung Ergebnisse auf Grund der aus dem Haushaltstitel (68506-112) geförderten Äquivalenzarbeiten über die Gleichwertigkeit und gegenseitige Anerkennung deutscher und ausländischer Ausbildungszeiten und Abschlußzeugnisse vor, und wenn ja, welche? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen über Staatsgrenzen hinweg sicherzustellen und gegebenenfalls fortzuentwickeln? Zu Frage 138: Die Westdeutsche Rektorenkonferenz berichtet über ihre Arbeit im Bereich der Äquivalenzen regelmäßig in ihren Arbeitsberichten. Den letzten Arbeitsbericht für das Jahr 1980 kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. In ihm wird vor allem über die im Juli 1980 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik abgeschlossene Aquivalenzregelung in den Geistes- und Naturwissenschaften berichtet. An ihrer Ausarbeitung waren auf deutscher Seite neben Bund und Ländern auch die Westdeutsche Rektorenkonferenz und der Deutsche Akademische Austauschdienst beteiligt. Zu Frage 139: Die Bundesregierung geht bei allen Bemühungen davon aus, daß die Bildungssysteme über die Staatsgrenzen hinweg möglichst offen sein und sich für den Austausch am Prinzip gegenseitiger Anerkennung orientieren sollten. Die Bundesregierung bemüht sich, Ansätze zu finden und weiterzuentwickeln, die die Anerkennung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Oktober 1981 3617* von Studienleistungen und Abschlüssen im Hochschulbereich erleichtern. Dabei sind nach Auffassung der Bundesregierung bilaterale Vereinbarungen besser als multilaterale Übereinkommen geeignet, Fragen der gegenseitigen Anerkennung flexibel und großzügig zu regeln. Auf der Ebene der Hochschulen kann dies durch die Ausarbeitung gemeinsamer Studienprogramme zwischen Hochschulen geschehen. Ein entsprechendes Programm wird gegenwärtig mit finanzieller Unterstützung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Ziel dieses Programms ist es, daß Hochschulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsame Studienprogramme entwikkeln, die es Studenten ermöglichen, einen Teil ihres Studiums an der jeweils anderen Partnerhochschule ohne Zeitverlust und ohne Schwierigkeit bei der Anerkennung dieser Studienzeit im Heimatland zu absolvieren. Diese Förderung hat sich als ein bemerkenswertes Mittel erwiesen, die Zusammenarbeit der Hochschulen zu ermutigen. Bisher sind Zuschüsse für 121 gemeinsame Programme gewährt worden, an denen 212 Hochschulen (davon 61 deutsche Hochschulen) beteiligt sind. Auf staatlicher Ebene gibt es neben dem erwähnten deutsch-französischen Abkommen Entwürfe für Äquivalenzabkommen im Hochschulbereich mit den Niederlanden und mit Österreich, mit deren Abschluß ich für die nächste Zeit rechne.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verzeihen Sie, Herr Abgeordneter. — Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Voigt?


Rede von Dr. Jürgen Todenhöfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karsten D. Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Todenhöfer, stimmen Sie dann auch mit Herrn Biedenkopf überein, der die Problematik der atomaren Waffen auch von der militärischen Sicherung des Friedens her als Grenzfall angesprochen hat?