Rede von
Stefan
Höpfinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung der Kriegsopferversorgung um 5,76 % zum 1. Januar 1982 wird von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die Beratungen über das Elfte Anpassungsgesetz waren angenehmer und leichter zu führen, da im Anpassungsverbund mit der Rentenversicherung auch bei der Kriegsopferversorgung eine Rückkehr zur Anpassung nach der Bruttolohnentwicklung erfolgt. Diese Rückkehr ist keine besondere soziale Tat, der sich die Bundesregierung rühmen könnte, sondern eine Rückkehr zum Normalzustand.
Sie kann nicht isoliert betrachtet werden und darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die finanziellen Einbußen, die die Kriegsopfer in den vergangenen Jahren hinnehmen mußten, damit nicht ausgeglichen werden. Die Neunte Anpassung brachte zwar noch eine Erhöhung der Leistungen um 9,9 %, aber eine zeitliche Verschiebung der nächstfolgenden Anpassung vom 1. Juli 1978 auf den 1. Januar 1979 und damit eine finanzielle Einbuße der Kriegsopferversorgung und eine Einsparung beim Bundeshaushalt in der Größenordnung von etwa 420 Millionen DM. Mit dem Zehnten Anpassungsgesetz wurde — wie in der Rentenversicherung — für drei Jahre eine prozentual geringere, willkürlichere Anpassung festgelegt, was der Kriegsopferversorgung einen Verlust von etwa 2 Milliarden DM einbrachte und den Bundeshaushalt um die gleiche Summe entlastete.
Die Betroffenen und ihre Verbände sprachen zu Recht von einem unzumutbaren Sonderopfer. Um so unverständlicher war es, daß die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres die Kriegsopferversorgung aus dem Anpassungsverbund herausnehmen und nur um 2 % anheben wollte. Die Folge wäre gewesen, daß ein hundertprozentig Erwerbsgeminderter im Monat 27 DM weniger und eine Kriegerwitwe monatlich 20 DM weniger bekommen hätten. Sicher, die Beträge sind nicht groß, doch das ist relativ zu sehen, von den Betroffenen her. Nur dem massiven Protest der Kriegsopferverbände ist es zu verdanken, daß diese Absicht des Herrn Bundesarbeitsministers nicht zum Tragen kam und zunichte gemacht wurde.
Solche Fehlleistungen der Bundesregierung machen das Unbehagen der Kriegsopferverbände verständlich und ihre Klagen berechtigt. So hat vor einem Jahr ein VdK-Landesverband erklärt:
Seit Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes im Jahre 1976 ist eine deutliche Verschlechterung in der Versorgung der Kriegsopfer eingetreten. Leistungen und Vergünstigungen der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge werden laufend abgebaut. Von dieser Maßnahme werden häufig Schwerstbeschädigte betroffen!
Welche Verschlechterungen sind gemeint? Die Einrichtung eines Telefons wird nicht mehr als schädigungsbedingter Bedarf angesehen; die Benzinbeihilfe wird nicht mehr unabhängig vom Einkommen gewährt; Einschränkungen bei den Badekuren, Einschränkungen bei Witwen- und Waisenbeihilfen, beim Berufsschadensausgleich und beim Härteausgleich; in der Kriegsopferfürsorge bei den Erziehungsbeihilfen, bei der Erholungshilfe, bei der Wohnhilfe. Wenn wir auf das Zweite Haushaltsstrukturgesetz sehen, das zur Zeit in der Beratung im Ausschuß blockiert ist, dann kommen auch hier wieder erneute Einschränkungen in diesem Bereich auf die Kriegsopfer zu.
Eine verminderte Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes hätte im Bundeshaushalt auf Kosten der Kriegsopfer und der Wehrdienstopfer eine Einsparung von 325 Millionen DM erbracht, wäre aber in der Tat ein soziales Unrecht gegenüber diesem Personenkreis gewesen.
Mit den Leistungsminderungen der vergangenen Jahre haben die Kriegsopfer ihr Verständnis für die negative Haushaltssituation unter Beweis gestellt und Einsparungen genug hingenommen. Wer aber fortwährend an der Kriegsopferversorgung einsparen will, schmälert die Wertschätzung, die dieser Personenkreis in besonderer Weise verdient. Aus dieser Wertschätzung heraus ist es für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion eine Selbstverständlichkeit, dem Elften Anpassungsgesetz die Zustimmung zu geben.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.