Rede:
ID0906003200

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    Plenarprotokoll 9/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rosenthal 3459 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 — Drucksache 9/458 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/885 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/884 — Franke CDU/CSU 3459 B, 3471 B Heyenn SPD 3462 D Schmidt (Kempten) FDP 3466 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3469 B, 3471 D Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 9/632 — 3473 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksachen 9/801, 9/848 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/883 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/868 — Höpfinger CDU/CSU 3474 A Kirschner SPD 3474 D Hölscher FDP 3476 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 3476 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU Neutrale Überprüfung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)" — Drucksache 9/833 — Gerstein CDU/CSU 3478 B Auch SPD 3480 B Timm FDP 3483 A Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 3484 B Lenzer CDU/CSU 3485A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 Zweite Beratung des von den Abgeordneten Walther, Löffler, Grobecker, Gärtner und Genossen und den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren — — Drucksache 9/529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/865 — 3485 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/879 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/880 — 3486 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für eine Empfehlung des Rates betreffend die Erfassung von Arbeiten über die Neuverknüpfung von Desoxyribonukleinsäure (DNS) — Drucksachen 9/188, 9/869 — 3486 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von der Richtlinie des Rates zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen (73/403/EWG) abzuweichen — Drucksachen 9/782 Nr. 62, 9/878 -- . . 3486 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/892 — 3486 C Nächste Sitzung 3486 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3487*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3487* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1981 3459 60. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 10. Dr. Ahrens * 23. 10. Amling 23. 10. Dr. Barzel 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Clemens 23. 10. Dallmeyer 23. 10. Dr. Dregger 23. 10. Engelsberger 23. 10. Eymer (Lübeck) 23. 10. Feinendegen 23. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Dr. Götz 23. 10. Handlos 23. 10. Hauck 23. 10. Höffkes 23. 10. Dr. Hornhues 23. 10. Hubrig 23. 10. Jung (Kandel) 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Klein (Göttingen) 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Dr.-Ing. Laermann 23. 10. Lorenz 23. 10. Louven 23. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23. 10. Neumann (Bramsche) 23. 10. Offergeld 23. 10. Dr. Osswald 23. 10. Rentrop 23. 10. Reschke 23. 10. Reuschenbach 23. 10. Dr. Riesenhuber 23. 10. Ronneburger 23. 10. Dr. Scheer 23. 10. Frau Schlei 23. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Freiherr von Schorlemer 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Dr. Solms 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Stercken 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Voigt (Frankfurt) 23. 10. Dr. Waigel 23. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 23. 10. Wissmann 23. 10. Dr. Wörner 23. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baron von Wrangel 23. 10. Zander 23. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1981 (Drucksache 9/876) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksache 9/901) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Energie und Umwelt - Sondergutachten März 1981 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen - (Drucksache 9/872) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (3. BbÄndG) hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/910) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 9/916) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 21. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage für erledigt erklärt hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens und Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Anwendung in der Gemeinschaft berichtigter Beträge gemäß Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 9/782 Nr. 66)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein Wort der Erwiderung sagen, Herr Kollege Franke. Sie haben nicht mit einem Satz etwas Neues — und auch nur wenig Richtiges — gesagt. Das einzige, was Sie hätten sagen können, wäre gewesen, daß Sie die Vorschläge der Bundesratsmehrheit, die die Rentenfinanzen in der Tat gefährden würden, ablehnen. Dann hätten Sie etwas Positives zu den Rentenfinanzen gesagt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie ist es denn nun mit der Rücklage?)

    So kann ich nur — trotz all Ihrer großartigen Behauptungen — sagen, daß die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen die Rentenfinanzen konsolidiert haben. Und dabei bleibt es.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Die Fraktion der CDU/CSU hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt.



Vizepräsident Windelen
Ich rufe Art. 1 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. Auf Drucksache 9/924 liegt hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch, daß vorab über diesen Änderungsantrag im Ganzen abgestimmt wird? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 9/924 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. —

(Zurufe von der SPD)

Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der CDU/CSU abgelehnt worden.
Ich rufe Art. 2 Nr. 1 bis 22 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? —

(Zurufe von der SPD)

Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 23 und 24 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 25 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 26 und 27 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 28 und 29 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 30 bis 32 und Art. 3 Nr. 1 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 2 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 3 und 4 auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 5 und 6 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 7 bis 9 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 1 und 2 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 3 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 4 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 5 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 6 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 7 und 8 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 9 bis 12 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 13 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 Nr. 14 und 15 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte



Vizepräsident Windelen
ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 5 bis 8 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind damit einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 9 auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufene Vorschrift ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe Art. 10 bis 12 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind damit einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 13 bis 15 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe die Art. 16 und 17 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind damit einstimmig angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 9/922 auf. Es wird beantragt, nach Art. 17 einen neuen Art. 17 a einzufügen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Änderungsantrag ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Ich rufe die Art. 18 und 19 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind damit einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist damit einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/884 unter Nr. II die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angenommen.
Zu dem Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 9/923 vor. Wer dem interfraktionellen Entschließungsantrag auf Drucksache 9/923 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Entschließungsantrag ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats über langfristige Probleme der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksache 9/632 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft vor. Ist das Haus mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Elftes Anpassungsgesetz-KOV — 11. AnpGKOV)

— Drucksachen 9/801, 9/848 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 9/883 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Friedmann Grobecker
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 9/868 —
Berichterstatter: Abgeordneter Höpfinger

(Erste Beratung 51., 52., 53., 55. Sitzung)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Darf ich davon ausgehen, daß das Haus damit einverstanden ist? — Ich stelle Einverständnis fest.
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne damit die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Höpfinger.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Stefan Höpfinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung der Kriegsopferversorgung um 5,76 % zum 1. Januar 1982 wird von der CDU/CSU-Fraktion begrüßt. Die Beratungen über das Elfte Anpassungsgesetz waren angenehmer und leichter zu führen, da im Anpassungsverbund mit der Rentenversicherung auch bei der Kriegsopferversorgung eine Rückkehr zur Anpassung nach der Bruttolohnentwicklung erfolgt. Diese Rückkehr ist keine besondere soziale Tat, der sich die Bundesregierung rühmen könnte, sondern eine Rückkehr zum Normalzustand.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie kann nicht isoliert betrachtet werden und darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die finanziellen Einbußen, die die Kriegsopfer in den vergangenen Jahren hinnehmen mußten, damit nicht ausgeglichen werden. Die Neunte Anpassung brachte zwar noch eine Erhöhung der Leistungen um 9,9 %, aber eine zeitliche Verschiebung der nächstfolgenden Anpassung vom 1. Juli 1978 auf den 1. Januar 1979 und damit eine finanzielle Einbuße der Kriegsopferversorgung und eine Einsparung beim Bundeshaushalt in der Größenordnung von etwa 420 Millionen DM. Mit dem Zehnten Anpassungsgesetz wurde — wie in der Rentenversicherung — für drei Jahre eine prozentual geringere, willkürlichere Anpassung festgelegt, was der Kriegsopferversorgung einen Verlust von etwa 2 Milliarden DM einbrachte und den Bundeshaushalt um die gleiche Summe entlastete.
    Die Betroffenen und ihre Verbände sprachen zu Recht von einem unzumutbaren Sonderopfer. Um so unverständlicher war es, daß die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres die Kriegsopferversorgung aus dem Anpassungsverbund herausnehmen und nur um 2 % anheben wollte. Die Folge wäre gewesen, daß ein hundertprozentig Erwerbsgeminderter im Monat 27 DM weniger und eine Kriegerwitwe monatlich 20 DM weniger bekommen hätten. Sicher, die Beträge sind nicht groß, doch das ist relativ zu sehen, von den Betroffenen her. Nur dem massiven Protest der Kriegsopferverbände ist es zu verdanken, daß diese Absicht des Herrn Bundesarbeitsministers nicht zum Tragen kam und zunichte gemacht wurde.
    Solche Fehlleistungen der Bundesregierung machen das Unbehagen der Kriegsopferverbände verständlich und ihre Klagen berechtigt. So hat vor einem Jahr ein VdK-Landesverband erklärt:
    Seit Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes im Jahre 1976 ist eine deutliche Verschlechterung in der Versorgung der Kriegsopfer eingetreten. Leistungen und Vergünstigungen der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge werden laufend abgebaut. Von dieser Maßnahme werden häufig Schwerstbeschädigte betroffen!

    (Zuruf von der CDU/CSU: „Wir bauen das moderne Deutschland"!)

    Welche Verschlechterungen sind gemeint? Die Einrichtung eines Telefons wird nicht mehr als schädigungsbedingter Bedarf angesehen; die Benzinbeihilfe wird nicht mehr unabhängig vom Einkommen gewährt; Einschränkungen bei den Badekuren, Einschränkungen bei Witwen- und Waisenbeihilfen, beim Berufsschadensausgleich und beim Härteausgleich; in der Kriegsopferfürsorge bei den Erziehungsbeihilfen, bei der Erholungshilfe, bei der Wohnhilfe. Wenn wir auf das Zweite Haushaltsstrukturgesetz sehen, das zur Zeit in der Beratung im Ausschuß blockiert ist, dann kommen auch hier wieder erneute Einschränkungen in diesem Bereich auf die Kriegsopfer zu.
    Eine verminderte Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes hätte im Bundeshaushalt auf Kosten der Kriegsopfer und der Wehrdienstopfer eine Einsparung von 325 Millionen DM erbracht, wäre aber in der Tat ein soziales Unrecht gegenüber diesem Personenkreis gewesen.
    Mit den Leistungsminderungen der vergangenen Jahre haben die Kriegsopfer ihr Verständnis für die negative Haushaltssituation unter Beweis gestellt und Einsparungen genug hingenommen. Wer aber fortwährend an der Kriegsopferversorgung einsparen will, schmälert die Wertschätzung, die dieser Personenkreis in besonderer Weise verdient. Aus dieser Wertschätzung heraus ist es für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion eine Selbstverständlichkeit, dem Elften Anpassungsgesetz die Zustimmung zu geben.
    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das ist ja großartig!)