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    Plenarprotokoll 9/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Burger 3385A Eintritt des Abg. Funk (Gutenzell) . . 3385 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dregger, Spranger, Dr. Bötsch, Bohl, Clemens, Deres, Dr. Götz, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Laufs, Dr. Miltner, Dr. Olderog, Regenspurger, Sauter (Ichenhausen), Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Wittmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze friedfertiger Demonstrationen und Versammlungen — Drucksache 9/628 — Bohl CDU/CSU 3386 A Pensky SPD 3388 C Dr. Hirsch FDP 3391C Baum, Bundesminister BMI 3393 B Dr. Dregger CDU/CSU 3397 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 3399 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 3400 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz) — Drucksache 9/875 — Brandt (Grolsheim) SPD 3401 D Fellner CDU/CSU 3403 D Engelhard FDP 3406 C Baum, Bundesminister BMI 3408 C Dr. Bötsch CDU/CSU 3410 C Dr. Schöfberger SPD 3413A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . 3414 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — Drucksache 9/823 — 3415C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Juli 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/897 — 3415 C Beratung des Antrags der Abgeordenten Lorenz, Baron von Wrangel, Werner, Jäger (Wangen), Lintner, Schulze (Berlin), Graf Huyn, Frau Roitzsch, Schmöle, Dr. Hennig, Gerster (Mainz), Dr. Warnke, Dr. Kunz (Weiden), Amrehn, Kroll-Schlüter, Böhm (Melsungen), Dr. Mertes (Gerolstein) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Deutschlandausstellung — Drucksache 9/446 — Werner CDU/CSU 3416 A Bühling SPD 3417 B Dr. Wendig FDP 3419 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Beratung des Antrags der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Lintner, Böhm (Melsungen), Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Dokumentation zur Situation der Menschenrechte in der DDR — Drucksache 9/684 — Lowack CDU/CSU 3420 D Schlaga SPD 3423A Frau Fromm FDP 3424 C Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär BMB 3425 D Pensky SPD (Erklärung nach § 32 GO) 3426 B Fragestunde — Drucksache 9/911 vom 16. Oktober 1981 — Einflußnahme der Bundesregierung auf die Verhandlungen zwischen der USA und der UdSSR über die Begrenzung der Rüstung auf dem Gebiet der Mittelstreckenraketen MdlAnfr 61, 62 16.10.81 Drs 09/911 Schröder (Hannover) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3426D, 3427 A, B, C, D ZusFr Schröder (Hannover) SPD . . . 3427 B,C ZusFr Schulte (Unna) SPD 3427 D Behandlung der deutschen Frage und der Situation an der innerdeutschen Grenze in den Vereinten Nationen MdlAnfr 63 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3427D, 3428A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3428 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3428 B Aussage in der Broschüre „Welcome to Deutschland" über den Verteidigungsauftrag der im Bundesgebiet stationierten amerikanischen Soldaten MdlAnfr 64 16.10.81 Drs 09/911 Herberholz SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3428 C, D, 3429A ZusFr Herberholz SPD 3428D, 3429A Einsparung von Primärenergie durch die Verbrennung von Altreifen sowie Berücksichtigung dieser Tatsache bei der Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes MdlAnfr 67, 68 16.10.81 Drs 09/911 Sielaff SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 3429 B Vergabe eines Forschungsauftrags des Bundesinnenministeriums an das ÖKO-Institut in Freiburg MdlAnfr 71, 72 16.10.81 Drs 09/911 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3429D, 3430A, B ZusFr Weirich CDU/CSU 3430 A Festlegung des innerdeutschen Grenzverlaufs im Elbeabschnitt zwischen Schnakkenburg und Lauenburg MdlAnfr 73, 74 16.10.81 Drs 09/911 Baron von Wrangel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3430 C, D, 3431A, B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 3430 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3431 A Feststellung des Verlaufs der innerdeutschen Grenze im Elbeabschnitt MdlAnfr 75, 76 16.10.81 Drs 09/911 Lorenz CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3431 C, D, 3432 A, B, C ZusFr Lorenz CDU/CSU 3431 D, 3432 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3431C, 3432 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 3432 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3432 C Zahl der um Asyl nachsuchenden Polen MdlAnfr 77 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 3432D, 3433 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3433 A Zunahme der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln, insbesondere von Rauschgiften MdlAnfr 79 16.10.81 Drs 09/911 Pauli SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 3433 B, C, D ZusFr Pauli SPD 3433C, D Anhaltspunkte für eine „Juristenschwemme" in den kommenden Jahren sowie soziale Folgen einer Arbeitslosigkeit MdlAnfr 83, 84 16.10.81 Drs 09/911 Daweke CDU/CSU Antw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 3434 A, C, D, 3435 A, C, D ZusFr Daweke CDU/CSU . 3434 B,C, 3435 A, B, C ZusFr Reddemann CDU/CSU 3435 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 III Auflösung der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter MdlAnfr 85 16.10.81 Drs 09/911 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Erkel BMJ 3435 D, 3436 A, B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 3436A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3436 C ZusFr Reddemann CDU/CSU 3436 C Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern MdlAnfr 86, 87 16.10.81 Drs 09/911 Heyenn SPD Antw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . 3437 A, B, C, D, 3438 A ZusFr Heyenn SPD 3437 B, C, D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3437 D Hintergründe für die Rückkehr der Leipziger Schauspielerin Christine Reinhold in die DDR MdlAnfr 88, 89 16.10.81 Drs 09/911 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . 3438 A, B, C, D, 3439 A, B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 3438 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 3439A,B ZusFr Herberholz SPD 3439 B ZusFr Reddemann CDU/CSU 3439 B ZusFr Werner CDU/CSU 3439 C ZusFr Menzel SPD 3439 D Einführung des Rechts auf eine eigene Spendenbestätigung für Sportvereine MdlAnfr 92, 93 16.10.81 Drs 09/911 Feile SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3440 A, B, C, D, 3441 B,C ZusFr Feile SPD 3440 A, B, 3441 B ZusFr Weinhofer SPD 3440 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3440 C ZusFr Schirmer SPD 3440 D, 3441 C Steuerausfälle durch personelle Unterbesetzung der Zollverwaltung MdlAnfr 94 16.10.81 Drs 09/911 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3441D, 3442 A ZusFr Pauli SPD 3442 A Entscheidung der Bundesregierung über die sogenannten Butterfahrten MdlAnfr 96, 97 16.10.81 Drs 09/911 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 3442 B, D, 3443B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . 3442 B, D, 3443B, C Funktionsfähigkeit von Heizkostenverteilern MdlAnfr 98, 99 16.10.81 Drs 09/911 Magin CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 3443 D, 3444A, B,C ZusFr Magin CDU/CSU 3444 B, C Auffassung der Bundesregierung über die Gründung einer Ruhrstahl-AG MdlAnfr 100 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 3444D, 3445A,C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3445A,B Nächste Sitzung 3445 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3447*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3447* B Anlage 3 Veröffentlichung des Bundeshaushalts 1982 in den „Informationen der Bundesregierung" vor seiner parlamentarischen Verabschiedung MdlAnfr 1 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 3447* D Anlage 4 Erneuerung der Behelfsbrücken auf der Bundesbahnstrecke Schweinfurt-Bad Neustadt a. d. Saale; Schließung des Bahnhofs in Königshofen MdlAnfr 43, 44 16.10.81 Drs 09/911 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3448*A IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Anlage 5 Bau des Betriebshofs Niederseßmar MdlAnfr 55 16.10.81 Drs 09/911 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 3448* C Anlage 6 Nachbesetzung der Posten von Aufstiegsbeamten des höheren Dienstes der Bundespost mit Beamten des gehobenen Dienstes; Ersatzleistungen der Bundespost für im Jahr 1980 verlorengegangene Postsendungen MdlAnfr 56, 57 16.10.81 Drs 09/911 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Gscheidle BMP . . . . 3448* D Anlage 7 Ausstattung der Bundes- und Landstraßen mit Notrufmeldern der Bundespost MdlAnfr 58, 59 16.10.81 Drs 09/911 Bindig SPD SchrAntw BMin Gscheidle BMP . . . . 3449* A Anlage 8 Entlohnung von Aushilfskräften der Bundespost MdlAnfr 60 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Friedmann CDU/CSU . SchrAntw BMin Gscheidle BMP . . . . 3449* C Anlage 9 Spende für das Bildungsprogramm für palästinensische Flüchtlingskinder; Einbeziehung der UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) in das Budget der Vereinten Nationen MdlAnfr 65, 66 16.10.81 Drs 09/911 Thüsing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3449* D Anlage 10 Erkenntnisse der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über politische, rassische und religiöse Verfolgung von EG-Ausländern in Mitgliedsländern der Gemeinschaft; Unterbringungskosten für Familien von Asylbewerbern MdlAnfr 69, 70 16.10.81 Drs 09/911 Wimmer (Neuss) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3450* B Anlage 11 Zahl der Asylanträge polnischer Staatsangehöriger MdlAnfr 78 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3450* D Anlage 12 Konsequenzen aus der künftigen französischen Nuklearpolitik für die Entsorgung deutscher Kernkraftwerke MdlAnfr 80 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3451*A Anlage 13 Teilerrichtungsgenehmigungen für in den Jahren 1974 bis 1978 geplante Kernkraftwerke MdlAnfr 81 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 3451*A Anlage 14 Anhaltspunkte über den jetzigen Aufenthaltsort von Christine Reinhold MdlAnfr 90 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 3451* D Anlage 15 Besteuerung der jährlichen Wertsteigerungen bei Haus- und Grundbesitz MdlAnfr 91 16.10.81 Drs 09/911 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3452*A Anlage 16 Inanspruchnahme der Steuervergünstigung beim privaten Schutzraumbau im Rahmen der Förderung des Zivilschutzes MdlAnfr 95 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 3452* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 V Anlage 17 Auswirkungen der Stahlpreisveränderungen auf die Landmaschinenpreise in der EG MdlAnfr 101 16.10.81 Drs 09/911 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3452* C Anlage 18 Förderung der Verbraucherzentralen, insbesondere durch Übernahme von Schadensregulierungen und Regreßanspriichen MdlAnfr 102 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3452* C Anlage 19 Wirtschaftliche Lage der Schuhindustrie und Maßnahmen gegen Dumpingimporte MdlAnfr 103, 104 16.10.81 Drs 09/911 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3453*A Anlage 20 Berücksichtigung des natürlichen Rhythmus bei der Regelung der Stallhaltung von Kälbern und Schweinen MdlAnfr 105, 106 16.10.81 Drs 09/911 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3453* D Anlage 21 Unterbindung des illegalen Handels mit geschützten Tieren und ihrer Verwertungsprodukte MdlAnfr 107 16.10.81 Drs 09/911 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3454* A Anlage 22 Auswirkungen der jüngsten Währungskorrekturen auf die Wettbewerbssituation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft MdlAnfr 108 16.10.81 Drs 09/911 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3454* B Anlage 23 Ursache, Umfang und Bekämpfung des Nadelabfalls bei Tannen, Fichten und Kiefern MdlAnfr 109, 110 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 3454* C Anlage 24 Folgen der Indiskretionen im Zusammenhang mit der Freilassung von Günter Guillaume MdlAnfr 112, 113 16.10.81 Drs 09/911 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 3455* B Anlage 25 Schutz von DDR-Flüchtlingen vor Pressionen der DDR MdlAnfr 114 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 3455* C Anlage 26 Hindernisse, z. B. durch Verpflichtungen gegenüber Dritten, beim Verkauf von nationalen Uranreserven MdlAnfr 115 16.10.81 Drs 09/911 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3455* D Anlage 27 Streichung der Förderungsmittel für den Forschungsauftrag der Fernuniversität Hagen zur „Humanisierung des Arbeitslebens" MdlAnfr 117 16.10.81 Drs 09/911 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3456* A Anlage 28 Bereitstellung von Bundesmitteln für die Fertigstellung des THTR 300 MdlAnfr 118, 119 16.10.81 Drs 09/911 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3456* B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Anlage 29 Mitfinanzierung des THTR 300 durch das Land Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 120, 121 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 3456* D Anlage 30 Abschluß des Risikobeteiligungsvertrags zur Finanzierung des THTR 300 MdlAnfr 122 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFJ' . . . . 3457* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3385 59. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 23. 10. Amling 23. 10. Dr. Barzel 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Dallmeyer 23. 10. Engelsberger 23. 10. Feinendegen 22. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Hauck 23. 10. Höffkes 23. 10. Hubrig 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Köster 22. 10. Louven 23. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 22. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23. 10. Offergeld 23. 10. Dr. Rentrop 23. 10. Frau Schlei 23. 10. Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Voigt (Frankfurt) 23. 10. Dr. Waigel 23. 10. Wissmann 22. 10. Dr. Wittmann 22. 10. Dr. Wulff 22. 10. Zander 23. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 1981 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen: Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung Gesetz zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Bundesrat hält an seiner in Ziffer 2 des Beschlusses vom 13. März 1981 (BR-Drucks. 46/81 - Beschluß -) getroffenen Stellungnahme zu Artikel XI Abs. 4 des deutschniederländischen Vertrages fest. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat ferner beschlossen, gegen das Neunzehnte Strafrechtsänderungsgesetz (19. StrÄndG) Einspruch einzulegen. Das Schreiben des Präsidenten des Bundesrates ist als Drucksache 9/896 verteilt. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 8. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Abs. 9 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen (Drucksache 9/782 Nr. 63) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mit Schreiben vom 8. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Lieferung von Magermilchpulver über das UNHCR als Nahrungsmittelsoforthilfe zugunsten der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1310/80 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milchfetten über das UNHCR als Nahrungsmittelsoforthilfe zugunsten der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1312/80 (Drucksache 9/782 Nr. 69) Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom vom 7. Oktober 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Finanzregelung (EWG) des Rates zur Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über die Durchführung einer Hilfe zugunsten Portugals vor dessen Beitritt (Drucksache 9/405 Nr. 23) Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 1): Kann es die Bundesregierung ausschließen, daß viele Mitbürger in den vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen und vielen Tageszeitungen als Beilage beigefügten „Informationen der Bundesregierung" über den Bundeshaushalt 1982 eine Geldverschwendung und eine Abwertung des Parlaments in seinen beiden Kammern sehen werden, wo doch feststeht, daß dieser Entwurf völlig unverändert nie in Kraft treten wird, und wieviel Geld hat die Bundesregierung dennoch für diesen Zweck auszugeben für richtig gehalten? Die Bundesregierung ist gemäß Haushaltsgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über ihre Arbeit und Ziele und, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 1977 hervorhob, die daraus resultierenden Rechte, Chancen und insbesondere Belastungen der Bürger zu unterrichten. Das Gericht hat gerade bei „unpopulären Maßnahmen .. . im Bereich der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik ... zu Lasten der Bürger oder einzelner Gruppen von ihnen" als Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit für notwendig erklärt, „die Zusammenhänge offenzulegen, Verständnis für erforderliche 3448* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Maßnahmen zu wecken oder um ein konjunkturgerechtes Verhalten zu werben". Das trifft auf die Zeitungsbeilage zu den Haushaltsbeschlüssen vollinhaltlich zu. Als Abwertung des Parlaments dürfte niemand die Beilage verstehen können, weil das Presse- und Informationsamt in der gesamten Beilage, kaum übersehbar aber auf der letzten Seite unter der Überschrift: „Wie es weitergeht", darauf hingewiesen hat, daß in ihr Beschlüsse und Zielsetzungen der Bundesregierung und nicht der Parlamente wiedergegeben werden und nunmehr Bundesrat und Bundestag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über den Bundeshaushalt '82 befinden werden. Für Produktion und Schaltung der Beilage in der Tagespresse hat das Presse- und Informationsamt insgesamt 2,2 Millionen DM ausgegeben, bei einer Gesamtauflage von 14 Millionen Exemplaren also knapp 16 Pfennig für Herstellung und Verteilung der einzelnen Beilage. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 43 und 44): Trifft es zu, daß die beiden Behelfsbrücken auf der Strecke Schweinfurt — Bad Neustadt a. d. Saale vor Männerstadt nur noch bis zum Jahr 1985 befahren werden können, und wann gedenkt die Deutsche Bundesbahn, die seit 1945 vorhandenen Behelfsbrücken zu erneuern? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, den Bahnhof Bad Königshofen dann aufzugeben, wenn der gegenwärtig dort diensttuende Beamte in den Ruhestand tritt, und sind weitere Schließungen im Bereich des Regierungsbezirks Unterfranken beabsichtigt? Zu Frage 43: Die Befahrbarkeit der kriegszerstörten Strecke Schweinfurt-Bad Neustadt/S.-Mellrichstadt ist 1945 durch den Einbau von zwei eingleisigen Überbauten aus Behelfsbrückengerät bei Bahn-km 26,066 und 27,092 wiederhergestellt worden. Für beide Brücken beträgt die zulässige Geschwindigkeit 30 km/h. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat über den Zeitpunkt der Erneuerung der Brücken noch nicht entschieden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen baulichen Zustands ist nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn eine Erneuerung nicht vor 1984 erforderlich. Zu Frage 44: Nach Mitteilung der für derartige Organisationsmaßnahmen allein zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) reichen das Verkehrsaufkommen und die kundendienstlichen Aufgaben in Bad Königshofen im Grabfeld nicht aus, um dort einen Mitarbeiter voll zu beschäftigen. Die DB untersucht daher, ob der Betrieb der nur noch schwachem Güterverkehr dienenden Strecke Bad Neustadt (Saale)-Bad Königshofen im Grabfeld durch Verzicht auf den Einsatz ortsgebundenen Personals kostengünstiger gestaltet werden kann. Dabei wird sie die sozialen Belange des z. Z. in Bad Königshofen im Grabfeld eingesetzten Mitarbeiters in ihre Überlegungen einbeziehen. Zur Konsolidierung ihrer wirtschaftlichen Lage sieht sich die DB auch in Zukunft verpflichtet, im Regierungsbezirk Unterfranken ebenso wie in anderen Regionen der Bundesrepublik die örtliche Besetzung von Tarifpunkten und Betriebsstellen in ihrem Streckennetz zu überprüfen und ggf. aufzugeben, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen. Entscheidungen über weitere Maßnahmen im Bereich des Regierungsbezirks Unterfranken liegen z. Z. allerdings nicht vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 9/911 Frage 55): Für wie dringlich hält die Bundesregierung den Bau des Betriebshofs in Niederseßmar, durch den offensichtlich Doppelkapazitäten geschaffen werden, angesichts der zahlreichen von den Bundesländern eingereichten Anträge bei der Fortschreibung des Programms des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, die im Zeitraum 1981 bis 1985 den vorhandenen Finanzrahmen jährlich um rund 300 Millionen DM übersteigen? Durch den Bau des Betriebshofes der Regionalverkehr Köln GmbH in Gummersbach-Niederseßmar werden insofern keine Doppelkapazitäten geschaffen, als es sich hier um den Ersatz einer Anlage handelt, die die betrieblichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), die die bisher von Bundesbahn und Bundespost durchgeführten Busverkehre im Großraum Köln übernommen hat, betreibt diese nach einem anderen Konzept wie z. B. zentrale Stationierung, Minimierung der Abstellung der Busse außerhalb des Betriebshofes, Minimierung von Auswärtsübernachtungen der Busfahrer usw. Die RVK hat glaubhaft dargelegt, daß sich dieses Konzept u. a. auch wegen der Fahrzeuganzahl mit der Anlage in Gummersbach-Dieringhausen wirtschaftlich nicht verwirklichen läßt. Insofern ist der Betriebshof in Gummersbach-Niederseßmar zur Erfüllung des Betriebsprogramms der RVK erforderlich. Da die Planung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht, steht einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nichts entgegen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Gscheidle auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 56 und 57): Ist davon auszugehen, daß bei der Deutschen Bundespost die Dienstposten derjenigen Beamten, die im Weg des Verwendungsaufstiegs als Hilfsreferenten — jetzt Referenten — Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3449* in den höheren Dienst übernommen worden sind, auch nach deren Ausscheiden aus dem Dienst wieder mit Beamten aus dem gehobenen Dienst besetzt werden, und wie ist das sichergestellt? Wieviel eingeschriebene Briefe, eingeschriebene Päckchen, gewöhnliche Pakete sowie Sendungen mit Wertangabe sind im Jahr 1980 insgesamt verlorengegangen, und welcher Ersatz mußte hierfür durch die Deutsche Bundespost geleistet werden? Zu Frage 56: Um die angesprochenen freiwerdenden Dienstposten können sich am Aufstieg interessierte Beamte des gehobenen Dienstes als auch Beamte des höheren Dienstes bewerben. Struktur und Aufgabenerfüllung dieser Dienstposten erfordern im wesentlichen eine Besetzung mit dienst- und betriebserfahrenen Beamten. Es ist daher davon auszugehen, daß in weit überwiegendem Maße Beamte des gehobenen Dienstes Berücksichtigung finden werden. Zu Frage 57: Im Kalenderjahr 1980 sind für 74 955 verlorengegangene eingeschriebene Briefe, eingeschriebene Päckchen, gewöhnliche Pakete sowie für Sendungen mit Wertangabe insgesamt 7 098 505 DM Ersatz geleistet worden. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Gscheidle auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/911 Fragen 58 und 59): Wieviel Notrufmelder der Deutschen Bundespost an Bundes- und Landstraßen sind als Probemelder von der Deutschen Bundespost, und wieviel sind auf Bestellung und Bezahlung der Notdienstträger bisher aufgestellt worden? Wieviel Bestellungen für posteigene Notrufmelder liegen der Deutschen Bundespost bereits jetzt vor, und kann die Bundesregierung angeben, bis wann sie mit einer vollständigen Ausstattung aller Bundesstraßen mit einem ausreichenden Meldernetz rechnet? Die Deutsche Bundespost hat am 19. Juni 1980 im Rahmen eines Feldversuchs im Abschnitt Limburg-Grünberg der Bundesstraßen 497429/49 34 Notruftelefone im Sinne von § 5 der Fernmeldeordnung in Betrieb genommen. Das Land Hessen hat vom 1. April 1981 an die monatlichen Gebühren für diese Notruftelefone übernommen. Der Betriebsversuch ist somit beendet. Weitere Notruftelefone wurden bisher nicht aufgestellt. Die Deutsche Bundespost hat den für das Notrufwesen nach dem Grundgesetz zuständigen Ländern mitgeteilt, daß vorsorglich als Startmenge 4 000 Notruftelefone in Auftrag gegeben wurden. Gleichzeitig hat die Deutsche Bundespost die Länder gebeten, ihre Planungen für den Bedarf an Notruftelefonen den Oberpostdirektionen mitzuteilen, um für weitere Planungen, Beschaffungen und die Bauausführung den erforderlichen Vorlauf zu gewinnen. Bisher liegen nur vereinzelt weitere Anträge der Länder für Notruftelefone vor. Die Deutsche Bundespost hat die Länder gebeten, ihre Bedarfsplanung für einen zügigen Ausbau des Notrufsystems mitzuteilen. Es hängt somit weitgehend von den Ländern ab, bis wann mit einer vollständigen Ausstattung aller Bundesstraßen mit Notruftelefonen gerechnet werden kann. Die Deutsche Bundespost wird im Interesse des Notrufwesens allerdings entsprechende Anträge mit Vorrang ausführen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Gscheidle auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 60): Hält es die Deutsche Bundespost für gerechtfertigt, Aushilfskräfte, die oft keine Vorkenntnisse haben, besser zu entlohnen als Stammkräfte mit qualifizierter Ausbildung? Die bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Arbeiter und des Tarifvertrags für Angestellte entlohnt bzw. vergütet. Nach den maßgeblichen tarifvertraglichen Regelungen erhalten Aushilfskräfte keine höheren Lohnbezüge als die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer. Die unterschiedlichen Strukturen der Beamtenbesoldung und der tarifvertraglichen Entlohnungsgrundsätze für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bedingen allerdings bei vergleichbarer Tätigkeit Abweichungen beim Brutto- und Nettoeinkommen. Da Arbeitnehmer nach der ausgeübten Tätigkeit entlohnt werden, während Beamte entsprechend des ihnen übertragenen Amtes nach dem Bundesbesoldungsgesetz ihre Bezüge bekommen, erhalten Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeit mitunter eine höhere Entlohnung. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/911 Fragen 65 und 66): Ist die Bundesregierung bereit, der UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) mit einer Sofort-spende zu helfen und damit zu verhindern — wie der Leiter der Organisation, Olof Rydbeck, jetzt vor den Vereinten Nationen dargelegt hat —, daß das Bildungsprogramm in den palästinensischen Flüchtlingslagern unter den 340 000 Kindern eingeschränkt oder sogar eingestellt werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, sich in den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, daß die Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge, die 1949 von der UN-Generalversammlung gegründet worden ist, in das feste Budget der Vereinten Nationen einbezogen wird, damit die Organisation nicht länger von Einzelspenden abhängig ist und ihre Arbeit langfristiger planen kann? 3450* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Zu Frage 65: Angesichts des konstruktiven und wichtigen Beitrags, den die Tätigkeit von UNRWA zur politischen und sozialen Stabilität im Nahen Osten darstellt, wird die Bundesregierung die Organisation weiterhin nach Kräften unterstützen. Im internationalen Vergleich hat die Bundesrepublik Deutschland einen guten 5. Platz inne, und zwar sowohl bei den Gesamtleistungen als auch bei den jährlichen Beiträgen. Die Bundesregierung ist bemüht, auch trotz der derzeit schwierigen Haushaltsverhandlungen ihre Unterstützung im vollen Umfang und frühestmöglich fortzusetzen. Sie sieht sich allerdings nicht zu einer Sofortspende in Form einer Sonderzahlung oder vorgezogenen Überweisung in der Lage, da die abschließenden Beratungen und die Genehmigung des Parlaments zu den freiwilligen Beiträgen an die VN und ihre Organisationen noch nicht erfolgt sind. Zu Frage 66: In Übereinstimmung mit den anderen westlichen Hauptbeitragszahlern in den VN entsprach es bisher der Politik der Bundesregierung, Pflichtbeiträge vorrangig für die administrative Tätigkeit der VN, also nicht für operative Vorhaben im Bereich der humanitären Hilfe oder Entwicklungspolitik, zu leisten. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Politik der freiwilligen Beiträge auch an UNRWA beizubehalten. Eine Änderung dieser Politik würde unweigerlich die gleiche Forderung ähnlicher Organisationen (wie z. B. UNICEF, UNDP, UNFPA etc.) nach sich ziehen. Die schwierige Finanzlage der Organisation ist im übrigen auch ein Ergebnis der Tatsache, daß sich der Ostblock Beitragsleistungen bisher verschlossen hat und die arabischen Staaten nur geringe, wechselnde Beiträge leisten, die ihrem politischen Engagement für die Palästinenser nicht entsprechen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuss) (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 69 und 70): Kann die Bundesregierung angeben, welche besonderen Erkenntnisse auf dem Gebiet der dem Bund vorbehaltenen, auswärtigen Politik bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen über angebliche oder zu erwartende Verfolgung von EG-Ausländern aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft (s. Nummer 3 des RdErl. des Innenministers vom 18. November 1980 in Ministerialblatt NW, Seite 2863) vorliegen, und welche Konsequenz gedenkt die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber vor, daß es in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden durch die quotenmäßige Aufteilung von Asylbewerbern und infolge des Mangels an eigenen Unterbringungsmöglichkeiten dieser Städte und Gemeinden kein Einzelfall mehr ist, wenn für Familien von Asylbewerbern monatlich Unterbringungsleistungen in Hotels etc. bei z. B. 14köpfigen Familien von bis zu 30 000 DM entstehen? Zu Frage 69: Der von Ihnen erwähnte Runderlaß des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. November 1980 befaßt sich mit der erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylbewerbern. Er nimmt von dieser Maßnahme durch Aufzählung eines Ausnahmekatalogs u. a. die Personen aus, die unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens ein gesichertes Aufenthaltsrecht besitzen. Hierunter fallen vor allem Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Damit ist nichts über eine angebliche oder zu erwartende Verfolgung von EG-Ausländern aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in den Mitgliedsländern der EG ausgesagt. Zu Frage 70: Die Unterbringung asylsuchender Ausländer ist nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Angelegenheit der Länder und Kommunen. Daher ist Ihre Frage mit Nein zu beantworten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 78): Wie viele polnische Staatsangehörige halten sich zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland auf, und wie viele davon haben Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung bzw. Asyl gestellt? Angaben darüber, wie viele polnische Staatsangehörige sich insgesamt zur Zeit tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, liegen der Bundesregierung nicht vor, da im Ausländerzentralregister nur diejenigen Ausländer erfaßt werden, die sich nicht nur vorübergehend (zum Beispiel als Touristen) sondern für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten im Bundesgebiet aufhalten. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters betrug die Zahl der polnischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten am 30. September 1980 60 144. Vom 30. September 1980 bis zum 30. September 1981 sind 22 567 Aufenthaltserlaubnisse für diesen Personenkreis erteilt worden. Damit beträgt die Gesamtzahl der polnischen Staatsangehörigen, die sich Ende September 1981 in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend aufgehalten haben, 82 711. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres haben insgesamt 4 718 polnische Staatsangehörige einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3451" Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/911 Frage 80): Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung nach der Entscheidung des französischen Parlaments über die künftige Nuklearpolitik für die Entsorgung deutscher Kernkraftwerke? Das französische Parlament hat am 7. Oktober 1981 die Nuklearpolitik der Regierung mit großer Mehrheit auch hinsichtlich des Programms für den Ausbau und Betrieb der Wiederaufarbeitungsanlage in La Bague bestätigt. Wie die Bundesregierung in ihrem Entsorgungsbericht vom 10. Oktober 1981 festgestellt hat, können sich daher die deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen beim Nachweis der Entsorgungsvorsorge unverändert auf die mit der Compagnié Générale Matiêres Nucléaires (Cogema) geschlossenen Wiederaufarbeitungsverträge stützen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 81): Für welche Kernkraftwerke, die in den Jahren 1974 bis 1978 mit einer Antragstellung nach § 7 des Atomgesetzes in Planung waren, ist bisher immer noch keine 1. Teilerrichtungsgenehmigung erteilt worden, und welches sind die Gründe dafür? In den Jahren 1974 bis 1978 wurden für insgesamt neun Kernkraftwerksprojekte Genehmigungen nach § 7 Atomgesetz bzw. Vorbescheide nach § 7 a Atomgesetz beantragt, zu denen eine Entscheidung der atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder bisher nicht ergangen ist. Es handelt sich um die Kernkraftwerksprojekte Biblis C und Borken in Hessen, Hamm und Vahnum Blöcke A und B in Nordrhein-Westfalen, Emsland in Niedersachsen, Neckarwestheim II in Baden-Württemberg, Neupotz I und II in Rheinland-Pfalz. Ich möchte hervorheben, daß bei keinem der genannten Kernkraftwerksvorhaben die bisherige „Nichtentscheidung" der zuständigen Landesbehörden über die Anträge etwa darauf zurückzuführen wäre, daß Stellungnahmen des Bundesministers des Innern im Rahmen seiner Bundesaufsicht ausstehen. Daß die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder über diese Vorhaben bisher nicht entschieden haben, hat verschiedene Gründe: So haben die Antragsteller für die Kernkraftwerke Biblis C, Emsland, Neckarwestheim II und Hamm ihre Anträge aus dem Jahre 1975 (im Fall Emsland 1978) in den Jahren 1980 bzw. 1981 auf der Grundlage eines weitgehend vereinheitlichten sicherheitstechnischen Konzepts (sogenannte Konvoianlagen) geändert, im Fall Biblis C und Hamm durch einen Neuantrag ersetzt. • Die Antragsteller haben damit — dem inzwischen fortgeschrittenen Stand von Wissenschaft und Technik durch Planungsänderungen Rechnung getragen und — eine wesentliche Voraussetzung für eine Straffung des Genehmigungs- und Begutachtungsverfahrens geschaffen. In einigen Fällen, namentlich bei Vahnum A und B (hierfür wurde übrigens der Antrag auf Errichtung zwischenzeitlich auf Erteilung eines Standortvorbescheides nach § 7 a Atomgesetz eingeschränkt) sowie bei Neckarwestheim II ruhte das Genehmigungsverfahren im Einvernehmen zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörden. Für das im Jahre 1974 beantragte Projekt Borken wurde bis heute der Sicherheitsbericht nicht vorgelegt, so daß bisher lediglich vorläufige Prüfungen des Standortes unter Ausklammerung anlagenspezifischer Gesichtspunkte möglich waren. Für das Kernkraftwerk Neupotz (hier ist für den Block I die Errichtung und für den Block II die Erteilung eines Standortvorbescheids beantragt) hat der spätere Betreiber dem Reaktorhersteller einen Ingenieurvertrag mit dem Ziel erteilt, bis Ende 1981 — Anfang 1982 — ein neues Reaktorkonzept vorzulegen, welches sowohl dem fortgeschrittenen Stand von Wissenschaft und Technik als auch den Erfahrungen aus dem Störfall im US-Kernkraftwerk bei Harrisburg Rechnung trägt. Zum Standort und Konzept des Kernkraftwerks Biblis C hat die den Bundesminister des Innern im Rahmen seiner Bundesaufsicht beratende Reaktorsicherheitskommission in ihrer 169. Sitzung am 14. Oktober 1981 eine positive Empfehlung ausgesprochen. Der Bundesminister des Innern wird nach Abschluß seiner eigenen Prüfungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission seine bundesaufsichtliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgeben. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 90): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte über den jetzigen Aufenthaltsort von Christine Reinhold vor, und wenn ja, welche? Nein. Der derzeitige Aufenthaltsort von Christine Reinhold ist nach einer Mitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, in dessen Geschäfts- 3452* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Bereich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, nicht bekannt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 91): Hält die Bundesregierung zur Beseitigung der öffentlichen Finanzmisere eine Besteuerung der jährlichen Wertsteigerungen bei Haus- und Grundbesitz für erforderlich, wie vom Präsidenten des deutschen Mieterbundes gefordert? Aus dem Zusammenhang der Äußerungen des Präsidenten des Mieterbundes ist zu entnehmen, daß er sich auf die sogenannten einheitswertabhängigen Steuern bezieht — das sind die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und auch die Grundsteuer. Es ist richtig, daß die Anpassung der Einheitswerte des Grundvermögens an die Entwicklung der Verkehrswerte notwendig ist. Diese Anpassung ist schon verfassungsrechtlich geboten, da die derzeitigen Einheitswerte z. T. nur noch Bruchteile der Verkehrswerte ausweisen. Dies führt zu schwerwiegenden Ungleichbehandlungen im Vergleich zu anderen Vermögenswerten z. B. bei der Erbschaftsteuer. Der Bund und die für die Steuerverwaltung zuständigen Bundesländer sind deshalb damit befaßt, die Einzelheiten eines neuen Bewertungsverfahrens zu erarbeiten. Die Auswirkungen angepaßter Einheitswerte auf die sogenannten Folgesteuern müssen sorgfältig geprüft werden. Die Bundesregierung wird eine sozialpolitisch ausgewogene Lösung vorschlagen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/911 Frage 95): In welchem Umfang wurde bisher die steuerliche Vergünstigung beim privaten Schutzraumbau im Rahmen der Förderung des Zivilschutzes in Anspruch genommen, und wie verteilt sich die Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung über die einzelnen Einkommensgruppen? In der Einkommensteuerstatistik werden die nach den §§ 7 und 12 Abs. 3 Schutzbaugesetz zu gewährenden erhöhten Absetzungen für die Herstellung von Schutzräumen bis zur Höhe von jährlich 10 vH anstelle der normalen Absetzungen nicht erfaßt. Angaben über die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung und über ihre Verteilung über die einzelnen Einkommensgruppen sind daher nicht möglich. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 101): Wie wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Preisveränderungen durch das Kartellamt der Europäischen Gemeinschaft für Stahl auf die Ackerschlepper- und Landmaschinenpreise aus? Die Erhöhung der Stahlpreise erfolgt ausschließlich auf Grund der Entscheidungen der Stahlunternehmen und nicht auf Grund von Maßnahmen der Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft. Die Auswirkungen der Preiserhöhungen für Walzstahlerzeugnisse auf die Preise für Ackerschlepper und Landmaschinen lassen sich auf Grund der hier vorliegenden Daten nicht mit hinlänglicher Genauigkeit schätzen; sie hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab wie z. B. von Preiselastizitäten, Kosten- und Materialeinsatzstrukturen sowie auch von Rationalisierungsmöglichkeiten in den ersten Stufen der Verarbeitung von Stahl. Darüber hinaus spielen auch die Marktlage und die Preispolitik der Hersteller von Ackerschleppern und Landmaschinen eine gewichtige Rolle. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 9/911 Frage 102): Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, die Verbraucherzentralen im bisherigen Umfang weiter zu fördern und nicht notleidend werden zu lassen, und ist sie daher bereit, ab 1982 etwaige Schadensregulierungen in Bereichen, für die bisher Versicherungen anerkannt wurden, einschließlich möglicher Regreßansprüche aus der Rechtsberatung künftig außerplanmäßig zu übernehmen? Der Haushaltsausschuß hat die Bundesregierung in seinem Beschluß vom 2. Juli 1980 aufgefordert, die Finanzierung der Verbraucherzentralen im Einvernehmen mit den Ländern finanzverfassungsrechtlich einwandfrei zu regeln. Zugleich hat er ihr aber gestattet, die Verbraucherzentralen bis zum Abschluß entsprechender Vereinbarungen im bisherigen Umfang weiter zu fördern. So sehr sich die Bundesregierung an dieser Beschlußlage orientiert, so wenig sieht sie sich in der Lage, die Verbraucherzentralen von allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen für Zuwendungsempfänger auszunehmen. Das gilt insbesondere für die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §§ 44, 44 a der Bundeshaushaltsordnung, die ab 1. Januar 1982 in neuer Fassung gelten werden. Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger, zu denen die Verbraucherzentralen gehören, dürfen danach Risiken für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen nur dann versichern, soweit eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Generelle Erklärungen des Bundes zur Schadensregulierung im Sinne Ihrer Frage sind nicht vorgesehen. Im übrigen ist bisher kein Fall von Rück- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3453* griffshaftung einer Verbraucherzentrale aufgrund schuldhaft unzutreffender außergerichtlicher Rechtsberatung bekannt geworden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 103 und 104): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Schuhindustrie trotz Flexibilität, hohem technischen Know-how und Anpassungsfähigkeit bei einer derzeitigen Importquote von 74 v. H. nicht mehr in der Lage ist, den internationalen Wettbewerbsverzerrungen Stand zu halten und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern, und welche Folgerungen zieht sie aus den Dumping- bzw. dumpingähnlichen Importen? Besteht für den deutschen Verbraucher langfristig die Gefahr, daß bei Anhalten der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der deutschen Schuhindustrie und bei zunehmenden Dumpingimporten die deutsche Schuhindustrie ausfällt und damit absolute Abhängigkeit vom Ausland und notfalls Preisdiktate möglich sind, und ist die Bundesregierung bereit, von sich aus ein offizielles Preisprüfungsverfahren mit den entsprechenden Konsequenzen einzuleiten? Zu Frage 103: Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schuhindustrie, die durch stark ansteigende Importe, Rückgang der Zahl der Betriebe und Beschäftigten gekennzeichnet wird, ist der Bundesregierung bekannt. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren die Produktivität erhöht und es ist zu einer Konzentration auf rentable Betriebsgrößen gekommen. Die sich hier zeigende Anpassungsfähigkeit spricht nach Auffassung der Bundesregierung dafür, die Zukunftschancen dieser Industrie nicht pessimistisch zu beurteilen. Bei den Einfuhren sind — wie auch in anderen konsumnahen Wirtschaftszweigen — die Importe aus südostasiatischen Ländern in letzter Zeit stark gestiegen. Diese Länder können aufgrund von Kostenvorteilen im Lohnbereich billiger produzieren als heimische Produzenten. Ein Dumping-Vorwurf im Sinne der GATT-Vorschriften wird damit noch nicht begründet. Zudem ist zu beobachten, daß die Einfuhrbelastung im Kernbereich der deutschen Schuhproduktion — bei den Lederschuhen — entscheidend geringer ist als in denjenigen Produktionsbereichen, die die deutsche Schuhindustrie aus Kostengründen seit einigen Jahren reduziert. Der wesentliche Wettbewerb mit ausländischen Anbietern spielt sich bei Lederschuhen innerhalb des Gemeinsamen Marktes ab. Auf EG-Länder und andere europäische Länder entfallen rd. 86 % der deutschen Lederschuhimporte. Die Betrachtung der globalen Importquote von 71,3 % (1980) allein gibt ein unzureichendes Bild der differenzierten Einfuhrsituation. Die Bundesregierung wendet sich auch im Schuhbereich gegen alle wettbewerbsverfälschenden Maßnahmen im internationalen Handel und unterstützt entsprechende Bemühungen der EG-Kommission. Zur Zeit laufen z. B. GATT-Konsultationen bei Schuhen wegen Exportsubventionen Brasiliens und wegen Einfuhrbeschränkungen Australiens; die USA haben kürzlich ihre Einfuhrbeschränkungen gegenüber Taiwan und Südkorea aufgehoben; Frankreich hat Einfuhrbeschränkungen für Lederschuhe gegenüber Taiwan wieder rückgängig gemacht. Zu Frage 104: Aus Sicht der Bundesregierung gibt es aus den zur vorhergehenden Frage dargelegten Gründen keine realistischen Hinweise, daß die deutsche Schuhindustrie aus der deutschen Industrielandschaft verschwinden könnte und sich der deutsche Verbraucher künftig nur noch aus Importen versorgen muß. Die vorhandenen Instrumente gegen evtl. Marktstörungen haben sich bisher als ausreichend und wirksam erwiesen. Das von Ihnen in diesem Zusammenhang erwähnte Preisprüfungsverfahren gilt nur für Einfuhren aus Staatshandelsländern. Es wird bei Verdacht von erheblichen Preisunterbietungen auf Antrag der Industrie vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft eingeleitet. Die Importpreise aus Staatshandelsländern haben bisher noch keine Veranlassung gegeben, dieses Verfahren anzuwenden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 105 und 106): Will der Bundesernährungsminister in der Verordnung zum Schutz der Kälber und Schweine bei der Stallhaltung den naturgegebenen Vorgängen von Dunkelheit bzw. Helligkeit und ebenso den unterschiedlichen Temperaturen Rechnung tragen? Wie weit will der Bundesernährungsminister mit staatlichen Regelungen noch gehen? Der Bundesrat hat in seiner 504. Sitzung am 9. Oktober 1981 die Verordnung zum Schutz von Kälbern und Schweinen bei Stallhaltung abgelehnt, obwohl zuvor der federführende Agrarausschuß des Bundesrates dem Plenum empfohlen hatte, der Verordnung mit einigen Änderungen zuzustimmen. In dem Regierungsentwurf der Verordnung zum Schutz von Kälbern und Schweinen bei Stallhaltung war u. a. vorgeschrieben, daß die Tiere nicht ganztägig bei Dunkelheit oder minimalem Dämmerlicht gehalten werden dürfen und ihrem Wärmebedürfnis entsprechend ihren physiologischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Nachdem der Regierungsentwurf vom Bundesrat abgelehnt worden ist, müssen zunächst mit den beteiligten Gremien Überlegungen über das weitere Vorgehen angestellt werden. 3454* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/911 Frage 107): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den illegalen Handel mit nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen oder nationalen Vorschriften geschützten Tieren oder daraus gewonnenen Produkten in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden, und sind nach ihrer Meinung die Verbraucher ausreichend informiert, um ihre Mitverantwortung an diesem verbotenen und die Natur zerstörenden Handeln zu erkennen und ihr Konsumverhalten entsprechend zu ändern? Die Bundesregierung hat den Vollzug des WA kontinuierlich verbessert. Zur Erleichterung der Identifizierung geschützter Tiere und Pflanzen wurden zwei Bestimmungs- und Erkennungshandbücher für die Vollzugsbehörden herausgegeben, Schulungskurse für Zollbeamte durchgeführt, ein Netz von anerkannten Sachverständigen aufgebaut und Durchführungsvorschriften zum Übereinkommen veröffentlicht, die fortlaufend präzisiert worden sind. Mit der Bundesartenschutzverordnung vom 25. August 1980 und den dazu ergangenen Landesrechtlichen Regelungen wurde das rechtliche Instrumentarium zur Kontrolle des innerstaatlichen Handels entscheidend verbessert. Die Verordnung verpflichtet den Handel zur Führung von Ein- und Ausgangsbüchern und den Besitzer geschützter Tiere und Pflanzen zum Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs. Die Erfolge verbesserter Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens schlagen sich nieder in der Zahl der erfaßten Verstöße, die von Jahr zu Jahr gestiegen sind. Das Jahr 1981 zeigt schon jetzt eine wesentliche Steigerung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und verhängten Bußgelder. Der Informationsstand der Verbraucher über die Existenz und die Bedeutung des Washingtoner Artenschutzabkommens ist in den letzten zwei Jahren sehr stark angestiegen. In diesem Jahr haben sich die Medien dankenswerterweise besonders häufig mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen befaßt. Dies ist nicht zuletzt auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zurückzuführen. Neben einem vom BML geförderten DNR-Faltblatt ist mit Unterstützung des BML das Faltblatt „Souvenirs, Souvenirs" herausgegeben worden. Es ist in einer Auflage von über zwei Millionen verteilt worden, um auf Ferienreisende einzuwirken, keine hochgradig gefährdeten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus im Urlaub zu kaufen. Auch aus den mir zahlreich zugehenden Bürgerbriefen kann ich den Schluß ziehen, daß eine entsprechende Änderung des Konsumverhaltens tatsächlich in Gang gekommen ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 108): Wie wirkt sich nach Meinung der Bundesregierung die Aufwertung von 5,5 v. H. der Deutschen Mark und des holländischen Guldens und die Abwertung von 3 v. H. bei Lira und französischem Franken auf die Wettbewerbssituation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft aus? Nach der DM-Aufwertung vom 5. Oktober 1981 wurde der deutsche Währungsausgleich unverzüglich angehoben, und zwar im vollen Ausmaß der DM-Aufwertung. Der Währungsausgleich erhöhte sich demzufolge von 3,2 % auf 8,3 %. Die deutschen Agrarpreise werden von der DM-Aufwertung nicht berührt. Da auch für die anderen betroffenen Mitgliedstaaten der Währungsausgleich entsprechend angepaßt — oder wie im Falle Frankreichs die „Grüne Parität" geändert wurde — ergeben sich aus den Währungsveränderungen keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/911 Fragen 109 und 110): Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die immer häufiger auftretenden Erscheinungen, daß in deutschen Wäldern Tannen, Fichten und Kiefern die Nadeln abwerfen, zurück, und konnte bislang schon ein einigermaßen genauer Überblick über die geographische Verteilung der Schäden in der Bundesrepublik Deutschland und die Höhe des eingetretenen Schadens gewonnen werden? Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Problem in ihrem Verantwortungsbereich zu bekämpfen? Zu Frage 109: Als mögliche Schadursachen können in Frage kommen: — Dürrejahre — Immissionen von Gasen, die direkt auf die oberirdischen Organe der Bäume wirken (z. B. Schwefeldioxid, Fluor) — Versauerung von Böden, die seit geraumer Zeit durch Säureeintrag insbesondere aus Schwefeldioxid-Emissionen wesentlich verstärkt wird. Eine Folge davon ist u. a. eine höhere Löslichkeit bestimmter Schadstoffe (z. B. Aluminium, Mangan), die direkte Pflanzenschädigungen verursachen. — Photooxidantien, z. B. Ozon und Peroxyacetylnitrat, die unter Einwirkung von Sonnenstrahlen aus Kohlenwasserstoffen mit Stickoxiden entstehen, können durch Schädigung der Blattoberfläche und Abbau von Chlorophyll Schäden an Forstpflanzen hervorrufen. — Schädlinge. Eine wissenschaftlich abgesicherte Beurteilung der Primärursache ist bundesweit zur Zeit noch nicht möglich. Es gilt jedoch als weitgehend gesicherte Erkenntnis, daß eine kombinierte Wirkung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3455* mehrerer Einflußfaktoren vorliegt, unter denen die Immissionen eine wesentliche Rolle spielen. Die Schäden treten bei Tannen entsprechend ihrer Verbreitung vorwiegend in Süddeutschland auf. Die reduzierte Schadensfläche, das ist der Anteil einer Mischbaumart an der Gesamtfläche des Bestandes, beträgt derzeit rund 80 000 ha für alle Waldbesitzarten auf einer gesamten reduzierten Tannenfläche von 200 000 ha. Der Schadholzanfall lag im Forstwirtschaftj ahr 1980 insgesamt bei rund 650 000 m3 bei einem gesamten Tanneneinschlag von rund 1 300 000 m3. Für die an den übrigen Baumarten auftretenden Absterbeerscheinungen konnten die Länder bisher keine Angaben zur Schadensfläche und zum Schadholzanfall machen. Zu Frage 110: Derzeit bestehen noch erhebliche Forschungslükken. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet zur Zeit mit den forstlichen Forschungsinstitutionen ein umfassendes Forschungskonzept. Darüber hinaus bemühen sich Bund und Länder, einschlägige Forschungsvorhaben und Erhebungen voranzutreiben, um Ansatzpunkte für Abwehrmaßnahmen zu erhalten. Durch die beabsichtigte Änderung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA-Luft) und dem geplanten Erlaß von Rechtsvorschriften zur Emissionsbegrenzung bei Großfeuerungsanlagen soll eine Verringerung von Emissionen, insbesondere für Schwefeldioxid, angestrebt werden. Um der allmählichen Bodenversauerung Einhalt zu gebieten, werden Möglichkeiten und Auswirkungen einer Kompensationskalkung auf gefährdeten Standorten geprüft. Das forstpolitische Konzept des BML beinhaltet eine Förderung der Verwendung immissionsresistenter Baumarten in stark immissionsgefährdeten Gebieten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 112 und 113): Sind der Bundesregierung die undichten Stellen bekannt, die durch Indiskretionen die vorzeitige Bekanntgabe der Freilassung von Guillaume in der Öffentlichkeit herbeigeführt haben, und hat dies zu Nachteilen in der Weise geführt, daß den Wünschen der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten im Rahmen der Austauschaktion von der DDR nicht voll Rechnung getragen worden ist? Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus diesen Indiskretionen zu ziehen und gegen die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person vorzugehen? Der Bundesregierung sind die undichten Stellen nicht bekannt. Die öffentliche Behandlung dieser Sachverhalte hat zu Schwierigkeiten geführt. Bei diskreter Behandlung wäre die Abwicklung reibungsloser erfolgt. Die Beantwortung Ihrer Frage nach möglichen Konsequenzen würde Kenntnisse voraussetzen, die der Bundesregierung — wie ich ausgeführt habe — fehlen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 114): Wie kann sichergestellt werden, daß nicht jeweils in unmittelbarem Anschluß an eine Flucht die Flüchtlinge, die sich in einer schwierigen psychischen persönlichen Lage befinden, durch Vorsprachen und Pressionen aus der DDR unter Druck gesetzt werden? Die in Ihrer Frage liegende Verallgemeinerung entspricht nicht den Tatsachen, denn es ist durchaus nicht so, daß jeweils im Anschluß an eine Flucht der Flüchtling durch Vorsprachen und Pressionen aus der DDR unter Druck gesetzt wird. Im übrigen kann jeder Deutsche aus der DDR den Schutz und die Hilfe der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt. Unsere Behörden können allerdings nicht tätig werden, wenn sich z. B. ein Deutscher aus der DDR nicht an unsere Behörden wendet. Unabhängig davon möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Wenn — wie es in einzelnen Fällen geschehen ist — die Ständige Vertretung der DDR um Kontakte mit Flüchtlingen nachsucht, werden diese gefragt, ob sie diesem Kontakt zustimmen. Sie können frei darüber entscheiden, ob sie den Kontakt wahrnehmen oder nicht. Wenn der Flüchtling das Gespräch führen will, wird der Gesprächskontakt vermittelt, so wie auch wir daran interessiert sind, daß im umgekehrten Fall unserer Ständigen Vertretung entsprechende Gesprächsmöglichkeiten eröffnet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 115): Gibt es rechtliche Hemmnisse oder Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. der Firma Uranit GmbH, Jülich), die die Bundesregierung daran hindern könnten, die nationale Uranreserve zu veräußern? Eine teilweise oder vollständige Veräußerung der Bundesuranreserve müßte in Einklang mit den Verpflichtungen stehen, die im Vertrag mit URANIT GmbH Jülich über die Absicherung von Urananrei- 3456* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 cherungsverträgen der URENCO begründet sind. Auf diese Tatsache habe ich bereits in Beantwortung Ihrer Frage Nr. 92 vom 27.8. 1981 (BT-Drucksache 9/809, S. 47/48) hingewiesen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 911 Frage 117): Was veranlaßte die Bundesregierung, der Fernuniversität Hagen die Mittel für den Forschungsauftrag „Humanisierung des Arbeitslebens" zu entziehen? Die erbrachten Leistungen im Rahmen des Vorhabens „Erschließung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse als Grundlage von Fernstudienangeboten" entsprechen dem Zeit- und Arbeitsplan nur unzureichend. Insbesondere ist die Auswertung von Forschungsergebnissen und Materialien zur Humanisierung des Arbeitslebens — das war das Hauptziel des Vorhabens — nicht mit dem nötigen Nachdruck in Angriff genommen worden. Ein weiterer gravierender Mangel besteht darin, daß wegen der bis zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht erfolgten Besetzung der für das Vorhaben ausgeschriebenen Professorenstellen eine tragfähige interdisziplinäre Konzeption — dies sollte zentraler Bestandteil des Vorhabens sein — nicht entwickelt werden konnte. Auch für die erkennbare Zukunft bestanden nur geringe Aussichten, zu einer tragfähigen interdisziplinären Konzeption zu kommen. Aus den genannten Gründen wurde das Vorhaben nach Konsultationen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und dem Wissenschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen abgebrochen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 911 Fragen 118 und 119): Hält die Bundesregierung weiterhin unverändert an ihrer Absicht fest, daß der THTR 300 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden soll, und ist sie bereit, alle in ihrem Einfluß möglichen Maßnahmen zu ergreifen? Was tut die Bundesregierung, um die offene Finanzierungslücke zu schließen, die andernfalls zu einem drohenden Baustopp führt, dazu gehört insbesondere die Beschleunigung der anstehenden Verhandlungen über Bundesbürgschaften und die Bereitstellung von Bundesmitteln im Rahmen der für den THTR 300 vorgesehenen Haushaltsmittel? Zu Frage 118: Die Bundesregierung bemüht sich intensiv darum, die Anwendung der in den vergangenen 25 Jahren mit insgesamt mehr als 3 Mrd. DM geförderten HTR-Technologie zu sichern. Die Firmen Brown, Boveri & Cie (BBC) und Hochtemperaturreaktor Baugesellschaft (HRB) haben im März 1981 dargelegt, daß sie nach dieser langjährigen Förderung die Erfahrungen besitzen, Hochtemperaturreaktoren für verschiedene mögliche Anwendungen und für zahlreiche Leistungsbereiche anzubieten. Leider sind bisher trotz erfolgreicher Entwicklung der HTR-Technologie keine belastbaren Perspektiven unternehmerischen Handelns auf der Anwenderseite sichtbar geworden. Ohne dieses unternehmerische Handeln würden aber auch Demonstrationsprojekte von der Größenordnung des THTR 300 nicht den Sinn erfüllen können, der mit ihrer Errichtung beabsichtigt war. Die Bundesregierung wird den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im November 1981 einen Bericht über Status und Zukunft des Hochtemperaturreaktors vorlegen und dabei vor allem auf den ökonomischen Stellenwert eingehen, wie es vom Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages dem Haushaltsausschuß empfohlen worden ist. In diesem Bericht wird auch zum THTR 300, nach Auswertung der noch laufenden Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und "der Energiewirtschaft, ausführlich Stellung genommen werden. Zu Frage 119: Die Finanzierung der inzwischen auf 3 Mrd. DM gestiegenen Gesamtkosten setzt u. a. voraus, daß bundes- und landesverbürgte Darlehen in Höhe von 510 Millionen DM erreicht werden können. Im Zusammenhang damit bemüht sich die Bundesregierung zusammen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen -und der Betreibergesellschaft, die Verhandlungen über eine bedeutende Aufstockung des Risikobeteiligungsvertrages bis Ende 1981 abzuschließen sowie die Bürgschaftsverhandlungen zügig durchzuführen. Die Bundesregierung war und ist zuversichtlich, daß ein Baustopp aus Finanzierungsgründen vermieden werden kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 911 Fragen 120 und 121): In welchem Maß kann die Landesregierung NordrheinWestfalen — die das Projekt bekanntlich mitfinanziert — bei der Überbrückung dieser Finanzierungslücke mit herangezogen werden? Ist die Bundesregierung bereit, den THTR 300 fertigzustellen, ohne daß ein abgeschlossenes, voll durchfinanziertes Folgeprojekt vorliegt? Zu Frage 120: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird den mit ihr vereinbarten Finanzierungsanteil zur Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 3 Mrd. DM rechtzeitig einbringen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1981 3457* Zu Frage 121: Die Bundesregierung bemüht sich intensiv darum, die Anwendung der in den vergangenen 25 Jahren mit insgesamt mehr als 3 Mrd. DM geförderten HTR-Technologie zu sichern. Die Firmen Brown, Bo-veri & Cie (BBC) und Hochtemperaturreaktor Baugesellschaft (HRB) haben im März 1981 dargelegt, daß sie nach dieser langjährigen Förderung die Erfahrungen besitzen, Hochtemperaturreaktoren für verschiedene mögliche Anwendungen und für zahlreiche Leistungsbereiche anzubieten. Leider sind bisher trotz erfolgreicher Entwicklung der HTR-Technologie keine belastbaren Perspektiven unternehmerischen Handelns auf der Anwenderseite sichtbar geworden. Ohne dieses unternehmerische Handeln würden aber auch Demonstrationsprojekte von der Größenordnung des THTR 300 nicht den Sinn erfüllen können, der mit ihrer Errichtung beabsichtigt war. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Frage 122): Wann kann mit dem Abschluß des für die Zusage neuer Bundesbürgschaften zur Finanzierung des THTR 300 notwendigen Risikobeteiligungsvertrags gerechnet werden? Die Bundesregierung bemüht sich zusammen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Betreibergesellschaft, die Verhandlungen über eine bedeutende Aufstockung des Risikobeteiligungsvertrages bis Ende 1981 abzuschließen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Feile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der bisher fehlenden Spendenbestätigungskompetenz für Sportvereine und der Höhe des Spendenaufkommens, wie es von seiten der Vereine immer wieder vorgetragen wird?
    Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Nein, da sehen wir keinen Zusammenhang, weil die bisherigen Regelungen ausreichend und auch praktikabel sind, wie ich gleich Gelegenheit haben werde, auf Ihre zweite Frage auszuführen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zu der ersten Frage noch eine Zusatzfrage? — Bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Feile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, die man aus Kreisen der Sportvereine immer wieder hört, die sagen, sie fühlten sich gegenüber anderen Organisationen benachteiligt, die die Spendenbestätigungskompetenz ganz allgemein haben?
    Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Dies ist eine Regelung, die sich aus unserer Rechtsordnung ergibt. Ich werde gleich in der Antwort auf Ihre zweite Frage ausführen können, daß auch Spenden an andere gemeinnützige Organisationen nur abzugsfähig sind, wenn sie über oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine öffentliche Dienststelle gezahlt werden. Das heißt, auch bei anderen gemeinnützigen Organisationen ist die Rechtslage nicht anders.